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Verfahren : 2006/0031(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A6-0276/2007

Aussprachen :

PV 28/11/2007 - 21
CRE 28/11/2007 - 21

Abstimmungen :

PV 29/11/2007 - 7.15
CRE 29/11/2007 - 7.15
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0559

Ausführliche Sitzungsberichte
Donnerstag, 29. November 2007 - Brüssel Ausgabe im ABl.

8. Stimmerklärungen
Protokoll
  

Mündliche Stimmerklärungen

 
  
  

- Bericht Jo Leinen (A6-0412/2007)

 
  
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  Frank Vanhecke (NI).(NL) Herr Präsident! Der Bericht Leinen ist ein weiterer Beleg für das üble System der Selbstbedienung, das sich in dieser Europäischen Union in allen politischen Parteien entfaltet. Meines Erachtens ist es symptomatisch, dass selbst europäische Wahlkämpfe – natürlich die von europafreundlichen Parteien geführten Kampagnen – jetzt vom Steuerzahler finanziert werden. Bekanntlich wurde ja die Latte absichtlich so hoch gelegt, dass es für Euroskeptiker sehr schwer ist, die Finanzierungskriterien zu erfüllen. Das ist der x-te Fall von Steuerdiebstahl, der in diesem Hause als Demokratisierung bemäntelt und angepriesen wird. Die Leute, die sich nun selbst bedienen, sich das Geld auf den Gemeinschaftstöpfen holen, sind dieselben Leute, die sich strikt geweigert haben – und immer noch weigern –, in Frankreich, den Niederlanden und früher in Dänemark demokratische Referenden abzuhalten. Es sind dieselben Leute, denen zufolge unsere Bürger in der Frage, ob die Türkei der EU beitreten sollte oder nicht, nicht mitzureden haben. Mögen sie doch in Gottes Namen aufhören, von Demokratisierung zu faseln und ihre unersättliche Geldgier als das Bestreben zu tarnen, der Gesellschaft zu helfen.

 
  
  

- Bericht Martine Roure (A6-0444/2007)

 
  
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  Philip Claeys (NI).(NL) Herr Präsident! Ich habe aus einigen prinzipiellen Gründen gegen den Bericht Roure gestimmt. Einer davon ist, dass die Mitgliedstaaten sehr wohl in der Lage sind, gesetzliche Sicherheitsvorkehrungen gegen Rassismus zu erlassen. Mit anderen Worten: Die EU-Tätigkeit in diesem Bereich steht generell im Widerspruch zum Subsidiaritätsprinzip. Zudem stellt die Rahmenrichtlinie einen Angriff auf die Meinungsfreiheit dar. Denn während die Bekämpfung des Rassismus – und unter Rassismus verstehe ich konkret die Aufforderung zu Gewalt oder ihre Anwendung – akzeptabel ist, ist es nicht akzeptabel, diesen Begriff mit der legitimen öffentlichen Debatte etwa über das Eintreten gegen Masseneinwanderung und gegen Islamisierung oder für die Verteidigung der nationalen Identität zu vermengen.

 
  
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  Jean-Louis Bourlanges (ALDE). – (FR) Herr Präsident! Wie alle meine Kolleginnen und Kollegen habe ich für den Bericht von Frau Roure über die strafrechtliche Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gestimmt. Ich habe das getan, weil ich dessen Orientierungen billige, aber auch, weil die Berichterstatterin und der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres uns einen Text vorgeschlagen haben, der darauf abzielt, die Gedanken-, Forschungs- und Meinungsfreiheit zu schützen. Jeder Beschluss dieser Art birgt natürlich ein Risiko in sich: dass nämlich einer politischen Behörde das Recht zugesprochen wird, den Leuten zu sagen, was ihnen zu denken, zu sagen oder zu schreiben erlaubt ist oder nicht.

In meinem Land haben wir ungeeignete Gesetze erlebt: Herr Gollnisch wollte, dass in die Lehrpläne schmeichelhafte Bemerkungen über die kolonialen Aktivitäten Frankreichs aufgenommen werden. Auf subtilere Weise wurden Gesetze, deren Orientierung nicht in Zweifel stand, wie das Taubira-Gesetz, missbräuchlich interpretiert oder verwendet, um ungerechtfertigte rechtliche Schritte gegen historische Arbeiten einzuleiten, deren Objektivität, intellektuelle Leistung und wissenschaftliche Qualität im Allgemeinen von den Historikern einmütig gewürdigt worden waren.

Aus meiner Sicht ist der Standpunkt, über den wir abgestimmt haben, geeignet, solche Fehlentwicklungen zu vermeiden. Zunächst weil die Meinungsfreiheit darin förmlich als ein Grundrecht anerkannt wird und dann, weil der Rahmenbeschluss nicht darauf abzielt, Kommentare, Analysen oder Meinungen zu sanktionieren, sondern Aufrufe zum Hass, was etwas vollkommen anderes ist. Man kann sich nur wünschen, dass alle Mitgliedstaaten und politischen Formationen sich von dem gleichen ausgewogenen und klugen Herangehen leiten lassen wie unsere Berichterstatterin.

 
  
  

- Bericht Jo Leinen (A6-0412/2007)

 
  
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  Koenraad Dillen (NI). – Herr Präsident! Ich habe gegen den Bericht Leinen über die europäische Parteienfinanzierung gestimmt, da es nicht akzeptabel ist, dass europäische Mittel bestehenden europäischen politischen Vereinigungen zufließen und damit die Gruppen diskriminiert werden, die es nicht für nötig halten, sich auf europäischer Ebene zu organisieren. Und es ist sehr zynisch, die Finanzierung europäischer Wahlkämpfe und aller möglichen europäischen politischen Stiftungen aus EU-Mitteln als Stärkung der europäischen Demokratie darzustellen. Denn die betreffenden Parteien sind – wie Herr Claeys gerade ausgeführt hat – genau jene, die stets im Chor geraten haben, sich über das französische und niederländische Nein zur Europäischen Verfassung hinwegzusetzen und den Ratifizierungsprozess einfach fortzuführen. Von diesen Parteien war auch in der Frage eines Referendums über den Türkei-Beitritt wenig zu hören. Gerade dies würde aber eine Stärkung der europäischen Demokratie bedeuten. Finanzierung ist offenbar nur für jene Parteien geeignet, die in ihren Auffassungen über Europa politisch korrekt sind. Deshalb sollten wir dagegen stimmen.

 
  
  

- Bericht Martine Roure (A6-0444/2007)

 
  
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  Frank Vanhecke (NI). – Herr Präsident! Da ich den ersten Bericht Leinen soeben ausführlich kritisiert habe, möchte ich mich nun einfach meinem Freund Philip Claeys anschließen, der auf die etwas merkwürdigen Kommentare von Frau Bourlanges die angemessene Antwort gegeben hat. Die Begriffe Rassismus einerseits und legitime öffentliche Debatte andererseits werden völlig durcheinander geworfen. Das geht aus den Ausführungen der Europäischen Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit hervor, denen zufolge Islamfeindlichkeit eine neue Form des Rassismus sei und dass auf die dänischen Karikaturen mit einem Gesetz gegen Gotteslästerung reagiert werden müsse. Das ist sehr gefährlich, denn es ist bekannt, dass die normale öffentliche Diskussion über Islam und Islamisierung als Aufforderung zum Hass gegen Muslime interpretiert werden kann. Aus all diesen Gründen halten wir die ganze Debatte für inakzeptabel und haben sowohl gegen den Bericht Leinen als auch gegen den Bericht Roure gestimmt.

 
  
  

- Bericht Jo Leinen (A6-0412/2007)

 
  
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  Philip Claeys (NI).(NL) Herr Präsident! Ich habe gegen den Bericht Leinen gestimmt, da die Vorschriften für die Finanzierung europäischer Parteien, die ich an sich schon für inakzeptabel halte, gelockert werden. Als Förderfähigkeitskriterien werden nicht nur quantitative, sondern auch ideologische Maßstäbe angelegt, sodass Parteien, die gegen den Strom schwimmen, keine Chance haben. Die etablierten Parteien und Fraktionen entscheiden darüber, wer Mittel erhält. Es ist nicht einmal die Möglichkeit vorgesehen, gegen solche Entscheidungen Einspruch zu erheben.

Zudem ist auf den schleichenden Entscheidungsprozess hinzuweisen. Hier wird die typische Salamitaktik angewendet. Vor einigen Jahren wurde das Prinzip der europäischen Parteienfinanzierung ganz vorsichtig zur Diskussion gestellt. Seinerzeit wurde ausdrücklich beschlossen, dass das Geld nicht zur Finanzierung von Wahlkämpfen zu verwenden ist. Und jetzt? Wahlkämpfe werden doch finanziert. Obendrein fließt allen möglichen politischen Stiftungen Geld zu. Unter diesen Umständen dürfte wohl verständlich sein, Herr Präsident, dass ich gegen diese Selbstbedienungsformel gestimmt habe.

 
  
  

- Entschließung Georgien (RC-B6-0481/2007)

 
  
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  Sylwester Chruszcz (NI). – (PL) Herr Präsident! Ich habe heute für die Annahme der Entschließung über die Lage in Georgien gestimmt. Ich möchte meine tiefe Besorgnis über die jüngsten Ereignisse in Tiflis und die von den Sicherheitskräften ausgeübte Gewalt zum Ausdruck bringen.

Die Lage in der Region erfordert einen Dialog mit allen Parteien, auch mit den Oppositionsführern. Die internationale Gemeinschaft, zu der auch die Europäische Union und die Russische Föderation gehören, müssen alles in ihrer Macht Stehende tun, um sicherzustellen, dass die anstehenden Wahlen in Georgien demokratisch durchgeführt und die Menschenrechte und die Freiheit der Medien geachtet werden.

Ich war allerdings überrascht darüber, dass Abgeordnete der UEN-Fraktion die Streichung einer Textstelle in Erwägungsgrund C über die Freilassung von Personen beantragt haben, die als politische Gefangene angesehen werden.

Herr Präsident, ich glaube, Sie haben meinen Namen am Anfang nicht ganz korrekt ausgesprochen, daher die etwas ausführlichere Einleitung. Ich war mir nicht sicher, ob mir das Wort bereits erteilt worden war.

 
  
  

- Bericht Jo Leinen (A6-0445/2007)

 
  
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  Jaroslav Zvěřina (PPE-DE). – (CS) Ich teile die hier im Allgemeinen vorherrschende Begeisterung für diesen Text nicht. Meiner Ansicht nach müssen für den Bereich der Menschenrechte die Zehn Gebote gelten, die Gott der Welt durch Moses vor langer Zeit gegeben hat. Natürlich hat auch das Gültigkeit, was in der Allgemeinen Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen steht.

Wir glauben, dass die Freiheit des Einzelnen ganz oben auf der Werteskala stehen muss und nur beschränkt werden darf, um die Freiheit anderer nicht zu beeinträchtigen. Insbesondere sind hier einige Bestimmungen über soziale Rechte nicht klar definiert, was zu Schwierigkeiten bei der Auslegung führen kann. Dies bezieht sich in erster Linie auf Nichtdiskriminierungsbestimmungen, aber auch auf das selbstverständliche Recht älterer Menschen auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben. Ich bin der Meinung, dass allgemeingültige Grundsätze nicht durch Gesetzesvorschriften geregelt werden sollten. Die Bestimmung über die Rechte von Arbeitnehmern schafft eher Probleme, als dass sie einen klaren Rahmen vorgibt.

Ich glaube, dass die Europäische Union nicht nur aus einer Ansammlung von angestellten Arbeitskräften besteht. Deshalb funktioniert die Charta nur einseitig, wenn der Schutz des Privateigentums und die Rechte von Eigentümern und Unternehmen nicht stark genug verankert werden. Ich bin zu dem Schluss gekommen, dass diese Charta unser Leben nicht wesentlich bereichern wird.

 
  
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  Seán Ó Neachtain (UEN).(GA) Herr Präsident! Ich stimme für diesen Bericht, weil ich der festen Überzeugung bin, dass der Reformvertrag bzw. der Vertrag von Lissabon der Charta der Grundrechte mit ihren 54 einzelnen Rechten, zu denen das Recht auf Leben, das Verbot der Folter, die Gleichheit vor dem Gesetz, die Achtung des Familienlebens und das Recht auf Zugang zu den Gerichten gehören, einen rechtsverbindlichen Status verleiht.

Ich glaube, die meisten Menschen in Irland werden diese Charta unterstützen, so wie es die Regierung tut, und ich denke dabei auch daran, dass die Europäische Verfassung vor einigen Jahren angenommen wurde.

Herr Präsident, wir werden in Irland ein Referendum zur EU-Reform, also zum Vertrag von Lissabon, abhalten müssen, und wenn das erfolgreich sein soll, müssen wir eine klare, transparente, sichtbare und professionelle Kampagne starten. Ein positives Votum der Iren wird meines Erachtens entscheidend von den Maßnahmen Europas abhängen, um die uneingeschränkten Achtung der Menschenrechte durch den Vertrag zu gewährleisten.

 
  
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  Kathy Sinnott (IND/DEM). – (EN) Herr Präsident! Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verbietet unter Artikel 3 Buchstabe d) lediglich das reproduktive Klonen von Menschen und erlaubt somit das therapeutische Klonen. Dies steht im Widerspruch zur Erklärung der Vereinten Nationen vom 8. März 2005 über das Klonen von Menschen, nach der alle Formen des Klonens von Menschen zu verbieten sind. Durch das Klonen werden, unabhängig von den Zwecken, denen es dient, menschliche Embryonen zerstört. Dem konnte ich nicht zustimmen. Artikel 26 über den Integrationsanspruch von Menschen mit Behinderungen hätte ich gerne unterstützt.

 
  
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  Frank Vanhecke (NI). – (NL) Herr Präsident! Ich möchte hier keine Missverständnisse aufkommen lassen. Die Tatsache, dass ich gegen den Leinen-Bericht gestimmt habe, bedeutet gewiss nicht, dass ich dagegen sei, dass die Europäer mehr Grundrechte und Grundfreiheiten erhielten, im Gegenteil. Sowohl innerhalb wie außerhalb dieses Hauses habe ich oft die Meinungsfreiheit verteidigt und gegen Gesetze zur Knebelung des Volkes gesprochen. Der springende Punkt ist, dass es in dem Bericht nicht um Grundfreiheiten geht. Die Europäer sind glücklicherweise mit Grundrechten und Grundfreiheiten bereits sehr gut ausgestattet, aufgrund derer sie gegen Missbräuche in ihren Heimatländern und auf EU-Ebene vorgehen können. Ich habe dagegen gestimmt, weil eine Verbindlichkeit dieser Charta ein sehr großer Schritt in Richtung auf einen europäischen Bundesstaat wäre. Ich bin für ein Europa als Konföderation freier Nationen, und daher habe ich gegen den Bericht über die Grundrechte gestimmt, ohne dass ich natürlich gegen Grundrechte als solche wäre.

 
  
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  Mario Borghezio (UEN).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! In den sieben Stunden, die ich tief unten in einer Zelle im Belgischen Justizpalast verbracht habe, was ich dem Bürgermeister von Brüssel und den zuständigen Behörden verdanke, hatte ich genügend Zeit, um über Grundrechte nachzudenken.

Ich weise deutlich darauf hin, und das ist auch der Grund, weshalb die Lega Nord gegen die Charta der Grundrechte gestimmt hat, dass den Gefahren, die sich in Artikel 10 verbergen, keine Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Die Religionsfreiheit steht natürlich außer Frage, aber die Freiheit der Riten, ohne Grenzen? Jene Grenzen, die in der Verfassung meines Heimatlandes, Italiens, enthalten sind, nämlich die Grenzen von öffentlichem Anstand, Sicherheit sowie von Recht und Ordnung.

Ist sich die Europäische Union im Klaren darüber, dass Kannibalismus ein andauerndes Problem ist? Weiß sie denn, was Voodoo-Riten sind? Ich denke, unsere flämischen Kollegen hatten Recht, als sie in sehr deutlichen Worten auf die Doppeldeutigkeit der Texte hinwiesen, die die Europäische Union veröffentlicht, zum Beispiel gegen Islamfeindlichkeit. Über Christenfeindlichkeit oder über Rassismus gegen Weiße wird aber nie ein Wort verloren. Das sind reale Probleme, und die Europäische Union sollte auch diese Risiken und Gefahren bedenken und ihre eigenen Bürger, ihre Kultur und ihre Tradition schützen, die Identität der Völker in Europa, wenn wir ein Europa der Völker wollen und nicht ein Europa, das zum Schmelztiegel wird, in dem die Grundrechte nicht richtig geschützt werden.

Wir sind der Beweis dafür, wir, die wir ins Gefängnis gesteckt wurden dafür, dass wir unsere Anschauungen und die Rechte der Bürger Europas verteidigt haben, während Europa schweigend zugesehen hat.

 
  
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  Francesco Enrico Speroni (UEN).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe ebenfalls gegen den Bericht über die Charta der Grundrechte gestimmt, nicht weil ich gegen diese Rechte bin, sondern um auf die Doppeldeutigkeit hinzuweisen, auf die Gefahr, die in der Formulierung dieser Rechte steckt, vor allem – wie Herr Borghezio bereits herausgestellt hat – in Artikel 10, der die unbegrenzte Religionsfreiheit durch Gottesdienst, Bräuche und Riten enthält.

Weil es dort keine Grenzen gibt, könnten satanistische Praktiken, Voodoo -Riten, Riten, die gegen die öffentliche Ordnung, die öffentliche Moral und gegen andere Rechte verstoßen, sehr wohl erlaubt und praktiziert werden. Der Gerichtshof in Luxemburg hätte – sofern er den Text wörtlich auslegen soll – keine andere Wahl, als zugunsten jeder Handlung derjenigen zu entscheiden, die solche Riten praktizieren, und das würde nicht nur uralten Traditionen, sondern auch dem gesunden Menschenverstand zuwiderlaufen.

 
  
  

- Bericht Alain Lipietz (A6-0409/2007)

 
  
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  Georgios Papastamkos (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Die PPE/DE-Fraktion hat beschlossen, auf dieser kleinen Plenarsitzung für den Bericht von Herrn Lipietz über Handel und Klimaänderung zu stimmen. Der Bericht verdient Anerkennung und geht auf viele Probleme ein, die uns allen am Herzen liegen. Dennoch haben wir entschieden, dass wir mehrere Änderungsanträge zu bestimmten Absätzen ablehnen, weil wir der Meinung sind, dass die globale Erwärmung mit nachhaltigen Maßnahmen bekämpft werden muss, die keine negativen Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum oder die langfristige Zukunft des europäischen Sozialmodells haben.

Für uns als Fraktion hat das Thema Klimaänderung einen sehr hohen Stellenwert. Die Europäische Union hat mit ihren weitreichenden Vorschlägen zur Bekämpfung des Klimawandels eine Führungsrolle übernommen. Wir glauben, dass sich die zukünftige Diskussion an den europäischen Vorschlägen orientieren wird und dass diese mit unserem Wirtschaftsmodell vereinbar sind.

Unserer Auffassung nach kommt der weltweite Handel der Weltwirtschaft zugute, doch zugleich räumen wir ein, dass mehr getan werden muss, insbesondere im Verkehrssektor, um die schädlichen Emissionen zu verringern. Der Welthandel als solcher darf jedoch nicht beeinträchtigt werden.

 
  
  

Schriftliche Stimmerklärungen

 
  
  

- Bericht Arlene McCarthy (A6-0430/2007)

 
  
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  Brian Simpson (PSE), schriftlich. – (EN) Ich werde für diesen Bericht stimmen, weil er den Mitgliedstaaten, insbesondere dem Vereinigten Königreich, letztendlich die weitere Verwendung imperialer Maßeinheiten gestattet.

Ich persönlich bevorzuge das metrische System, aber es gibt Bereiche, in denen die Art der durchzuführenden Arbeit die Verwendung von imperialen Maßeinheiten erforderlich macht. Damit meine ich nicht den Verkauf von Gemüse, sondern Tätigkeiten wie die Restaurierung von historischen und altertümlichen Verkehrsmitteln, insbesondere von Museumsbahnen.

Ich möchte darauf hinweisen, dass im Vereinigten Königreich nicht generell am imperialen Messsystem festgehalten wird. Das beliebte 13er-Rugby wurde schon vor Jahren auf das metrische System umgestellt.

 
  
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  Peter Skinner (PSE), schriftlich. – (EN) Obwohl einige hartnäckig versucht haben, die Europäische Union wegen der Diskussion um die Maßeinheiten in ein schlechtes Licht zu rücken, ist nun eindeutig klar, dass die EU in der Lage ist, Probleme mit praxisnahen Lösungen aus der Welt zu schaffen. Die Bürger im Vereinigten Königreich verwenden schon seit einiger Zeit sowohl imperiale als auch metrische Maßeinheiten. Auch wenn die Schulen heute mit dem metrischen System arbeiten und viele mit diesen Maßeinheiten groß geworden sind, besteht für andere weiterhin die Möglichkeit, das imperiale Maßsystem zu nutzen. Dies ist begrüßenswert und sicher eine gute Nachricht für all diejenigen, bei denen gegenteilige Presseberichte für Irritationen gesorgt haben.

 
  
  

- Bericht Kader Arif (A6-0452/2007)

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Der Libanon gehört heute zu den am höchsten verschuldeten Ländern der Welt und die Gewährung von Makrofinanzhilfe durch die EU ist völlig gerechtfertigt. Es müssen jedoch die Voraussetzungen geschaffen werden, um sicherzustellen, dass die Finanzhilfen der EU ordnungsgemäß verwendet und Betrug und Misswirtschaft konsequent geahndet werden. In diesem Zusammenhang sollte erwähnt werden, dass die EU wieder einmal die Rechnung für die Angriffe Israels auf eines seiner Nachbarländer bezahlt.

 
  
  

- Bericht Ioanis Varvitsiotis (A6-0428/2007)

 
  
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  Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Wir müssen dafür sorgen, dass es in Europa nicht nur innerhalb der – physisch bereits verschwundenen – nationalen Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten gerecht zugeht.

Die Gewährleistung der Gleichbehandlung aller EU-Bürger ungeachtet ihrer Nationalität oder ihres Wohnsitzstaates ist von grundlegender Bedeutung. Eine beschuldigte Person, die ihren Wohnsitz nicht im Verhandlungsstaat hat, darf nicht anders behandelt werden als ein Beschuldigter, der dort wohnt.

Überwachungsmaßnahmen ohne Freiheitsentzug können gegenwärtig nicht zwischen den Mitgliedstaaten übertragen werden, da diese gegenseitig nicht anerkannt werden. Damit wird der rechtliche Schutz der Rechte des Einzelnen in Frage gestellt.

Aus diesem Grund unterstütze ich den Vorschlag für einen Rahmenbeschluss über die Europäische Überwachungsanordnung in Ermittlungsverfahren, der die gegenseitige Anerkennung von Überwachungsmaßnahmen ohne Freiheitsentzug im Ermittlungsverfahren ermöglichen soll, sodass Beschuldigte während der Ermittlungen in den Staat, in dem sie ihren Wohnsitz haben, zurückzukehren können.

Dadurch verringert sich der Haftspielraum (im Besonderen bei geringfügigen Vergehen), während zugleich eine effizientere Zusammenarbeit im juristischen Bereich gefördert wird.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Wie schon bei früheren Prozessen ist der Rahmenbeschluss des Rates über die Europäische Überwachungsanordnung in Ermittlungsverfahren innerhalb der Europäischen Union, der soeben mit dem Bericht des EU-Parlaments gebilligt wurde, Teil des Versuches, einen gemeinsamen europäischen Rechtsraum entsprechend dem in den Programmen von Tampere und Den Haag vorgezeichneten Weg zu festigen und zu vervollkommnen, um ein Europa ohne (Binnen-)Grenzen zu schaffen.

Unter anderem wird sowohl im Vorschlag für den Rahmenbeschluss als auch im Bericht die Ausweitung der Anwendung des Europäischen Haftbefehls für sämtliche Vergehen (ohne Festsetzung eines Grenzbereichs) befürwortet.

Diese und andere geplante Maßnahmen zielen auf die Erweiterung der Möglichkeiten für eine Harmonisierung des Strafrechts in verschiedenen Mitgliedstaaten und die Stärkung des föderalen Wesens der Europäischen Union. Außerdem dienen sie dazu, den „Reformvertrag“ voranzutreiben und zu nutzen, der den Staaten neue Kompetenzen in Bereichen der Rechtsprechung in Justiz- und inneren Angelegenheiten entzieht.

 
  
  

- Bericht Martine Roure (A6-0444/2007)

 
  
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  Patrick Gaubert (PPE-DE), schriftlich. (FR) Nach mehr als fünfjährigen Verhandlungen ist der Rat schließlich zu einer Einigung über den Rahmenbeschluss über die strafrechtliche Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gelangt. Dieser Durchbruch ist zu begrüßen, jedoch ist gleichzeitig zu bedauern, dass dies um den Preis eines Minimalschutzes geschah.

Wie aus dem Bericht von Frau Roure hervorgeht, schafft der Rahmenbeschluss nur ein Mindestmaß an Harmonisierung. Seine Effizienz und sein Anwendungsbereich sind durch zahlreiche vorgesehene Ausnahmeregelungen weitgehend beschnitten.

Trotz der Anstrengungen des Europäischen Parlaments bei seiner Konsultation zu diesem Text, diesem mehr Durchschlagskraft zu verleihen, bleibt der Rahmenbeschluss ein Text, dem es an Ambition fehlt und der den zu bewältigenden Herausforderungen nicht gerecht wird: der Bekämpfung des Rassismus und der breiten Akzeptierung unserer universellen Werte.

Dieser Rahmenbeschluss ist als ein erster Schritt hin zu einer echten Bekämpfung des Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit auf europäischer Ebene und einer maximalen Harmonisierung in diesem Bereich zu werten.

Trotz dieser Unzulänglichkeiten habe ich für die Annahme dieses Berichts im Plenum gestimmt, denn es kommt vorrangig darauf an, dass die Europäische Union und insbesondere das Europäische Parlament eine deutliche politische Botschaft zugunsten der Grundrechte aussenden.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. (FR) Ich schließe mich der Minderheitenmeinung an, die offiziell von meinem Kollegen Dillen zum Ausdruck gebracht wurde. Die Rahmenrichtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung „bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ ist ein freiheitsfeindliches Gesetz auf europäischer Ebene, das für die Gedanken- und Meinungsfreiheit ebenso mörderisch ist wie die Gesetze Gayssot oder Taubira in Frankreich.

Jetzt ist keine politische Rede, in der die nationalen Identitäten verteidigt, Stolz auf die nationale Geschichte zum Ausdruck gebracht oder der Kampf gegen die Einwanderungsflut und die sich aus der zunehmenden Islamisierung unseres Kontinents ergebenden Gefahren für die Freiheit verteidigt wird, mehr sicher vor der Verfolgung durch die Gesinnungspolizei. Wiederum agiert Europa gegen die Europäer, denn für die Verfasser dieser Richtlinie und die Abgeordneten, die gerade dafür gestimmt haben, steht längst fest, wer die vermeintlichen Täter und die angeblichen Opfer ist.

Was die strafrechtliche Harmonisierung betrifft, so gibt es zu Zeiten, da in französischen Vororten mit Kriegswaffen auf Polizisten geschossen wird, da unser Kontinent noch immer von mörderischen Terroranschlägen bedroht ist, da notorische Kriminelle von der Abschaffung der Grenzen profitieren, um schlimmste Verbrechen in einem Land nach dem anderen zu begehen, wahrlich Dringenderes zu tun, als die Anhänger der Auslandspräferenz und der erzwungenen Multikulturalität offiziell zu geistigen und rechtlichen Diktatoren zu erheben.

 
  
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  Carl Lang (NI), schriftlich. – (FR) Der Bericht von Frau Roure hat die Bekämpfung des Rassismus zum Gegenstand. Dieses äußerst lobenswerte Ziel dient leider als Vorwand für die Einführung einer diskriminierenden Politik gegenüber den Staatsangehörigen unserer Mitgliedstaaten, die in ihrem eigenen Land zu Bürgern zweiter Klasse werden.

Zwei Dramen, die sich letzten Sonntag ereigneten, illustrieren dies. Die Ermordung einer jungen Französin, Anne-Lorraine Schmitt, durch einen rückfälligen Vergewaltiger türkischer Herkunft kam nicht in die Schlagzeilen, im Gegensatz zum Tod von zwei „Jugendlichen“ am gleichen Tag, Moushin und Larami, die auf einem Minimotorrad mit überhöhter Geschwindigkeit und ohne Helm ein Polizeifahrzeug rammten. Die Fernsehnachrichten kommentierten diesen Unfall ausführlich, und der Präsident der Republik empfing die Eltern der beiden jungen Männer.

Muss man also, um das Mitgefühl des Staates zu erregen, ein Stadtviertel in Brand setzen und plündern wie es Hunderte von Randalierern getan haben, die angeblich den Tod ihrer „Kumpel“ Moushin und Larami rächen wollten? Warum haben die unschuldigen Opfer weniger Recht auf Zuwendung als die Täter? Es ist höchste Zeit, den Ursachen dieser Absurditäten ein Ende zu bereiten: der Untätigkeit der Behörden, der seit 30 Jahren praktizierten unsinnigen Zuwanderungspolitik und einem angeblichen Antirassismus, der in Frankreich eher einem wirklichen antifranzösischen Rassismus gleicht.

 
  
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  Martine Roure (PSE), schriftlich. (FR) Die Europäische Union ist nicht nur ein Binnenmarkt, sie ist vor allem eine Union von Völkern, die die gleichen Werte und insbesondere den Schutz der individuellen Grundrechte teilen. Es war also dringend geboten, endlich den Rahmenbeschluss über die strafrechtliche Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu verabschieden.

Europa kämpft aktiv gegen Rassismus und Diskriminierungen. Deshalb ist ein Instrument erforderlich, das in allen Mitgliedstaaten den gleichen Schutz gegen rassistische und fremdenfeindliche Akte garantiert. Wir müssen ein ausgewogenes Gleichgewicht sichern, indem wir ein gleichartiges Strafmaß gegen Worte und Taten gewährleisten, die zu Gewalt und Hass aufrufen, und gleichzeitig das Recht auf Meinungsfreiheit garantieren. Damit achten wir beispielsweise die nationalen Traditionen, wenn es um die Ahndung des Negationismus geht.

Ich bedaure allerdings, dass die Ambition dieses Vorschlags durch die Regel der Einstimmigkeit im Rat eingeschränkt wurde. Und ich appelliere an die Mitgliedstaaten, bei der erneuten Prüfung dieses Textes zusammen mit dem Europäischen Parlament einen Schritt weiter zu gehen.

 
  
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  Olle Schmidt (ALDE), schriftlich. − (SV) Der Bericht Roures bereitet mir etwas Kopfschmerzen. Ich unterstütze natürlich vorbehaltlos das Ziel, den Kampf gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit überall dort, wo sie auftreten, an mehreren Fronten zu bekämpfen. Es gibt gute Gründe für eine Diskussion von Vorschriften auf Gemeinschaftsebene. Ideen – gute wie schlechte – verbreiten sich rasch über Grenzen und zwischen Menschen. Der rechtliche Schutz ist in Europa lückenhaft.

Gleichzeitig sollte man vorsichtig sein, wenn es um eine Harmonisierung des Strafrechts geht, nicht zuletzt auf einem Gebiet, das verfassungsrechtliche Fragen berührt. Schweden hat eine großzügige Haltung zur Rede-, Presse- und Religionsfreiheit, die in anderen Teilen Europas aus verständlichen Gründen so nicht zu finden ist. Der von der deutschen Ratspräsidentschaft mühsam ausgehandelte Ratsbeschluss stellt einen Mindestschutz dar. Frau Roure wollte in ihrem Bericht weiter gehen und hat eine Reihe von sehr undeutlichen Formulierungen aufgenommen. Aus diesen Gründen habe ich schließlich für eine Ablehnung des Berichts gestimmt.

Die Redefreiheit kann natürlich nicht absolut sein. Das macht jedoch nicht deutlich, dass alle Einschränkungen besonders gut begründet sein müssen.

 
  
  

- Bericht Ruth Hieronymi (A6-0442/2007)

 
  
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  Marie-Hélène Descamps (PPE-DE), schriftlich. (FR) Der heute verabschiedete Text stellt einen wichtigen Schritt für den Sektor der audiovisuellen Medien, aber auch für die europäischen Bürger dar.

Er ist das Ergebnis langer Verhandlungen, bei denen das Europäische Parlament eine bedeutende Rolle gespielt hat.

Er verbessert den ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission deutlich, insbesondere durch die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Richtlinie auf die neuen Medien und die Konkretisierung der Förderung europäischer audiovisueller Werke.

Diese Punkte garantieren, dass die traditionellen und digitalen audiovisuellen Medien sich im Wettbewerb entwickeln können und dass gleichzeitig die kulturelle Vielfalt gesichert wird, die die Identität Europas ausmacht.

Die Anerkennung eines Zugangsrechts zu kurzen Auszügen stellt darüber hinaus einen echten Fortschritt zugunsten der Rundfunkanstalten, auch der gesamteuropäischen, dar, sofern dieses Recht zu vernünftigen Bedingungen ausgeübt wird.

Schließlich werden wir erstmals über klare Regeln zur Produktplatzierung verfügen. Diese bereits bestehende Praxis entwickelt sich derzeit außerhalb jedes Regelungsrahmens auf Kosten der Transparenz und der Rechtssicherheit. Mit den vorgeschlagenen Garantien wird die Produktplatzierung neue Chancen für die europäische audiovisuelle Produktion und das audiovisuelle Schaffen eröffnen, wobei gleichzeitig der notwendige Schutz und die Information der Verbraucher gewährleistet werden.

 
  
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  Henri Weber (PSE), schriftlich. – (FR) Wir sind nun am Ende eines langen und arbeitsreichen Prozesses angekommen. Wir haben das Maximum dessen erreicht, was der Rat uns zugestehen konnte. Wir haben in dem Text das formuliert, was uns wesentlich schien, und zu unserer freudigen Überraschung ist festzustellen, dass fast alle unsere neuen Vorschläge berücksichtigt wurden.

Natürlich hätte es uns noch mehr befriedigt, wenn es uns gelungen wäre, den Eifer der Privatsender und der Betreiber hinsichtlich der Liberalisierung der Werbung zu zügeln. Natürlich hätten wir gewünscht, dass die Produktplatzierung verboten wird. Natürlich hätten wir uns mehr Entschlossenheit in Bezug auf die Werbung für Kinder erhofft. Aber das war eindeutig nicht die Position der Mehrheit dieses Hauses und auch nicht der Ratsmitglieder.

Da die audiovisuellen Mediendienste diese neuen Rechtsvorschriften baldmöglichst brauchen, da anerkanntermaßen der Rat und die deutsche Präsidentschaft eine offene und letztlich fruchtbare Zusammenarbeit praktiziert haben, können wir sagen, dass das Glas halbvoll ist. Die Sozialdemokratische Fraktion unterstützt daher den Vorschlag, den aus den Verhandlungen hervorgegangenen Text anzunehmen.

 
  
  

- Bericht Gisela Kallenbach (A6-0276/2007)

 
  
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  Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die unerlaubte Herstellung und der illegale Handel mit Feuerwaffen, Teilen von Feuerwaffen und Munition haben verheerende Auswirkungen auf die Sicherheit aller Einwohner der Europäischen Union. Darüber hinaus spielt die Rückverfolgung von Feuerwaffen eine maßgebliche Rolle im Kampf gegen das organisierte Verbrechen.

Hier müssen unbedingt die erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um diese Art von Verbrechen zu verhindern, zu bekämpfen und auszumerzen.

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stehen die Gewalt gegen Personen und Selbstmord bei der Altersgruppe der 15- bis 44-Jährigen weltweit an dritter bzw. vierter Stelle der Ursachen für schlechte Gesundheit und vorzeitige Sterblichkeit, und in vielen Fällen ist der Gebrauch von Schusswaffen der Grund.

Ziel der Initiative ist deshalb eine Anpassung der Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen und die Festlegung gemeinsamer Regelungen, um die Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, den Erwerb und Besitz von Schusswaffen sowie deren Verbringung von einem Mitgliedstaat in einen anderen zu überwachen.

Der Vorschlag der Kommission ist im Allgemeinen positiv, beschränkt sich jedoch auf die Einarbeitung von Punkten des UN-Protokolls von 2001. Er muss auch die im Bericht der Kommission von 2000 als erforderlich erkannten Änderungen berücksichtigen.

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. – (EN) Ich habe für den Bericht meiner Fraktionskollegin, Frau Kallenbach, über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen gestimmt, der einen wohlverdienten Kompromiss darstellt.

Der rechtmäßige Umgang mit Feuerwaffen spielt in der gesamten Europäischen Union eine wichtige Rolle. Feuerwaffen leisten in mehreren Bereichen einen Beitrag zur Wirtschaft, sei es bei der Herstellung, beim Vertrieb oder in den Teilen der ländlichen Wirtschaft, in denen ihr Gebrauch notwendig ist. Außerdem nehmen Tausende von Menschen in ihrer Freizeit an Schießveranstaltungen teil.

Gleichwohl sind wirksame Kontrollen unerlässlich, um zu verhindern, dass legale Feuerwaffen für kriminelle Handlungen verwendet werden. Im vorliegenden Bericht wird ein ausgewogener Mittelweg vorgeschlagen, der den Betroffenen die legale Nutzung von Feuerwaffen weiterhin gestattet, gleichzeitig aber denen einen Riegel vorschiebt, die sich außerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegen wollen.

 
  
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  Bogusław Liberadzki (PSE), schriftlich.(PL) Herr Präsident! Ich stimme für die Annahme des Berichts von Frau Kallenbach über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (KOM(2006)0093 – C6-0081/2006 – 2006/0031(COD)). Ich teile die Auffassung, dass die unerlaubte Herstellung von und der unerlaubte Handel mit Schusswaffen, Teilen von Schusswaffen und Munition die Sicherheit aller Bürger in der EU gefährden.

Im Bericht wird zu Recht darauf hingewiesen, dass Kleinwaffen zur Gewalt in der Gesellschaft beitragen, weil sie leicht verfügbar, billig, tragbar und einfach zu verwenden sind.

Ferner wird hervorgehoben, dass es notwendig ist, den Internethandel und die Bereitstellung von Internetplattformen, die den Waffenhandel unterstützen, in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufzunehmen.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt und begrüße den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Protokoll der Vereinten Nationen über die unerlaubte Herstellung von und den unerlaubten Handel mit Schusswaffen. Das Protokoll wird einen besseren Schutz der Verbraucher ermöglichen, da es die Überwachung des Marktes stärkt, die schnelle Rückverfolgbarkeit von Waffen durch den Einsatz von Computerdatenbanken gewährleistet und die Zerstörung illegaler Waffen vorsieht. Auf diese Weise wird es zur Eindämmung der unerlaubten Herstellung von und des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten beitragen.

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE), schriftlich. − (SK) Waffen sind keine handelsüblichen Erzeugnisse. Sie stellen vor allem für Kinder und Jugendliche eine große Gefahr dar, die durch die Ausbreitung der Kultur des Waffengebrauchs über das Internet gefährdet sind. In Europa ist es in jüngster Zeit zu einigen sehr negativen Vorfällen gekommen, bei denen die Hauptakteure junge Leute waren, die Waffen benutzten. Ich freue mich, dass wir angesichts der Ereignisse in Finnland und im belgischen Antwerpen nicht untätig geblieben sind.

Mir ist bewusst, dass ein Waffenverbot eine Zunahme des unerlaubten Handels nach sich ziehen würde, und deshalb verlangt diese Frage eine sehr sensible politische Vorgehensweise. Die UNO-Protokolle haben als Ausgangspunkt für diese Richtlinie gedient. Vor ihrer Ratifizierung mussten ihre Vorschriften in europäisches Recht umgesetzt werden.

Ich habe für den Bericht gestimmt, weil er einen realistischen Kompromiss herstellt, durch den der unerlaubte Verkauf von Waffen eingeschränkt, zugleich aber auch die berechtigten Interessen von Jägern und rechtmäßigen Besitzern von Sportwaffen gewahrt werden. Die Richtlinie führt zu einer besseren Kennzeichnung von Waffen und trägt dem Umstand Rechnung, dass jeder Mitgliedstaat seine eigene Tradition und Kultur des Waffengebrauchs hat. Sie verbietet den Waffengebrauch durch Jugendliche unter 18 Jahren. Jugendliche dürfen an sportlichen Betätigungen nur unter Aufsicht ihrer Trainer und Eltern teilnehmen.

Meiner Meinung nach erhält Europa dank der verantwortungsvollen Arbeit des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz eine moderne Waffengesetzgebung. Die teilweise Harmonisierung der Vorschriften in der Union ermöglicht nicht nur die Unterbindung unerlaubter Verkäufe, sondern sorgt auch dafür, dass gefährliche Waffen, von denen eine Bedrohung für unschuldige Menschen ausgeht, allmählich von unseren Straßen verschwinden.

 
  
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  Catherine Stihler (PSE), schriftlich. – (EN) Dieser Bericht über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen ist zu begrüßen. Wir müssen der Bekämpfung der Waffenkriminalität und des illegalen Schmuggels von Waffen in die EU Priorität einräumen.

 
  
  

- Bericht Cristian Dumitrescu (A6-0450/2007)

 
  
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  Astrid Lulling (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht Dumitrescu gestimmt und begrüße die Anstrengungen des Parlaments, die es uns ermöglicht haben, praktikable Kompromisse für alle betroffenen Akteure anzunehmen. Für Luxemburg ist Artikel 5 der Verordnung von vorrangiger Bedeutung.

Dieser Artikel führt die Vertragsfreiheit wieder ein, die es beiden Parteien, das heißt dem Verbraucher und dem Unternehmer, ermöglicht, das nationale Recht zu wählen, das für ihren Vertrag gelten soll. Dies kann das Recht des Mitgliedstaates sein, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, oder des Mitgliedstaates, in dem der Unternehmer ansässig ist.

In ihrem Vorschlag hatte die Kommission versucht, diese Situation zu ändern, indem festgelegt werden sollte, dass allein das Recht des Wohnsitzstaates des Verbrauchers gelten sollte. Dies hätte verheerende Auswirkungen für die kleineren Mitgliedstaaten gehabt, denn die Unternehmen, die von diesen Ländern aus im Binnenmarkt agieren, wären gezwungen gewesen, bis zu 27 verschiedene nationale Rechtsvorschriften anzuwenden, was vor allem die KMU abgeschreckt hätte, sich auf kommerzielle Aktivitäten über die nationalen Grenzen hinaus einzulassen.

Die Verbraucher in kleineren Mitgliedstaaten hätten unter einer deutlichen Schrumpfung des Angebots zu leiden gehabt, denn die bürokratische Mehrbelastung aufgrund dieses Vorschlags hätte Unternehmer sicherlich davon abgehalten, ihre Dienstleistungen den Verbrauchern dieser Mitgliedstaaten weiterhin anzubieten.

 
  
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  Inger Segelström (PSE), schriftlich. − (SV) Wir schwedischen Sozialdemokraten haben für den Bericht gestimmt, da moderne gemeinsame Regeln für das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht unserer Ansicht nach vom Standpunkt der Rechtssicherheit und im Kontext der Entwicklung in den Bereichen Handel und Marketing wichtig sind. Allerdings sind wir mit dem erreichten Kompromiss nicht ganz zufrieden und haben darum gegen Ziffer 2 im Änderungsantrag 77 zu Verbraucherverträgen gestimmt. Unserer Ansicht nach braucht Europa einen stärkeren Verbraucherschutz mit deutlichen Regeln für Gewerbetreibende und Verbraucher. Der Kompromiss löst diese Frage unseres Erachtens nicht zufriedenstellend.

Sichere Verbraucher, die ihre Rechte kennen und vertrauensvoll über Grenzen hinweg einkaufen sind für die Wirtschaft und den Wohlstand Europas von großer Bedeutung. Wir teilen jedoch die Besorgnis kleiner Unternehmen angesichts der Lasten, die denjenigen, die e-Handel in Europa betreiben, in Bezug auf die Information über das Verbraucherrecht in den einzelnen Mitgliedstaaten auferlegt werden. Das ist eine wichtige Frage, die noch einer Lösung bedarf.

 
  
  

- Bericht Karin Scheele (A6-0299/2007)

 
  
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  Edite Estrela (PSE), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht von Karin Scheele über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel gestimmt, weil meiner Meinung nach die im Bericht dargelegten Änderungen, die den Anwendungsbereich der Verordnung erweitern, die Rolle des Europäischen Parlaments bei der Umsetzung stärken und damit eine bessere Regulierung fördern.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Das Europäische Parlament hat heute den Bericht von Karin Scheele über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel gebilligt. Bekanntermaßen sind genetisch veränderte Lebensmittel von vielen Zweifeln begleitet, vor allem was ihre Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen und Tieren betrifft. Angesichts mangelnder wissenschaftlicher Sicherheit muss das Vorsorgeprinzip weiter gelten.

Außerdem gelangen die betreffenden Produkte durch die Fütterung von Tieren mit genetisch veränderten Futtermitteln auch in unsere Nahrungskette, obwohl es keine wissenschaftlichen Garantien dafür gibt, dass diese die Gesundheit nicht beeinträchtigen.

Im Bericht unterstützt das EU-Parlament den Standpunkt der Kommission zu den der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnissen und stellt eine Reihe von Bedingungen für bestehende Gesetze auf, ohne jedoch die grundlegenden Probleme zu lösen.

Deshalb können wir nicht dafür stimmen. Auch wenn die Bedingungen positiv sein mögen, wird damit das grundsätzliche Problem nicht aus der Welt geschafft.

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. – (EN) Meine Fraktion hat einen wichtigen Änderungsantrag zum Bericht von Frau Scheele vorgelegt. Nach unserer Auffassung sollte das Europäische Parlament umfassende Kontrollbefugnisse in allen Fragen erhalten, die den Bereich der GVO betreffen. Ich glaube, dass GVO eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit und die Umwelt in der EU darstellen und alle Entscheidungen über solche Fragen mit der größtmöglichen Sorgfalt geprüft werden sollten.

 
  
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  Renate Sommer (PPE-DE), schriftlich. Nach langen Beratungen haben wir uns als Berichterstatter der Fraktionen dieses Hauses auf einen Kompromiss zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel im Hinblick auf die der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse geeinigt. Dieser Kompromiss wurde insbesondere auch mit dem Ministerrat abgestimmt. Er trägt dem neuen Regelungsverfahren mit Kontrolle voll und ganz Rechnung.

Dabei gelang es einerseits, die Rechte des Parlaments im Vergleich zum Kommissionsentwurf auszuweiten. Andererseits konnte die Berichtsvorlage aus dem Umweltausschuss korrigiert und zu einem praktikablen und realistischen Text zurechtgestutzt werden: Alle Änderungsanträge, die darauf abzielten, das neue Komitologieverfahren in der Weise zu missbrauchen, dass auf dem Umweg hierüber wesentliche Inhalte der bestehenden Gesetze zu GVO verändert werden, wurden abgelehnt.

Wir können es uns nämlich nicht leisten, auf grüne Gentechnik zu verzichten. Im Gegenteil: GVO sind für unsere Zukunft unverzichtbar. Angesichts der Klimadiskussion müsste längst auch der ideologieüberfrachteten grünen Politik klar sein, dass wir nachwachsende Rohstoffe zur Produktion von Biomasse bzw. Energie durch biotechnologische Methoden verbessern müssen. Unsere landwirtschaftlich nutzbare Fläche reicht einfach nicht aus, um genügend konventionelle Energiepflanzen zu erzeugen. Außerdem müssen wir die Konkurrenz zwischen Nahrungs- und Energiepflanzen verhindern! Zugelassene GVO sind sicher, und Ideologie macht nicht satt!

 
  
  

- Bericht Jo Leinen (A6-0412/2007)

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. − (SV) Wir lehnen weitere Subventionen für politische Parteien auf EU-Niveau ab. Es liegt in der Natur der Demokratie, dass politische Parteien von unten her durch einen Meinungsbildungsprozess aufgebaut werden, gefolgt von der Formulierung politischer Programme, der Parteigründung und der Gewinnung von Unterstützung in allgemeinen Wahlen. Die Idee, dem politischen und technokratischen Establishment, die Bildung von EU-Parteien mit Hilfe von Steuergeldern zu gestatten, ist einer Demokratie unwürdig. Im Ergebnis dessen werden die Parteien unabhängig von ihren Mitgliedern, aber abhängig von einer politischen Elite.

Darum ist es vollkommen falsch, die Subventionen für EU-Parteien durch die Schaffung politischer Stiftungen auf europäischer Ebene weiter zu erhöhen. Die europäischen Parteien kosten bereits jetzt die Steuerzahler im Gemeinschaftshaushalt für 2007 mehr als 10 Millionen Euro, und es sieht so aus, als würden die politischen Stiftungen noch einmal ebenso viel an finanziellen Zuwendungen erhalten. Somit werden die europäischen Steuerzahler in Zukunft jährlich etwa 190 Millionen Schwedische Kronen an europäische Parteien und die an sie gebundenen Organisationen zahlen. Die Mittel gehen an EU-Parteien, die reine Kunstprodukte aus Brüssel sind, Parteien, die die Menschen weder in ihrer Eigenschaft als Bürger noch als Steuerzahler gewollt haben.

Es ist auch moralisch zweifelhaft, dass Politiker in diesem Hause ihren eigenen Organisationen so leichtfertig Steuermittel zuschanzen, während gleichzeitig die öffentlichen Ausgaben in den Mitgliedstaaten gekürzt werden.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Bei dem Versuch, den Bürgern den Kern eines Vertragsentwurfs, der bereits abgelehnt wurde und mal als „Verfassungs-“ oder „Minivertrag“, mal als „vereinfachter“ oder „Reformvertrag“ bezeichnet worden ist, aufzudrängen, fördern die supranationalen Organe der EU weiter die künstliche Schaffung einer so genannten europäischen öffentlichen Meinung.

Erinnern wir uns zudem: Diese Entschlossenheit ist nach dem französischen und niederländischen Nein zur „Europäischen Verfassung“ zu einer Art Kreuzzug geworden, bei dem jedes verfügbare Mittel recht ist, um ein „europäisches Bewusstsein zu formen“, so etwa die Ausnutzung der europäischen politischen Parteien wie jetzt auch ihrer politischen Basisorganisationen.

Wie der portugiesische Vorsitz betont hat, liegt in der Einbeziehung aller unserer Bürger in diesen faszinierenden Prozess des Aufbaus Europas der eigentliche Kern, der wahre Grund, das echte Thema. Darum sollten wir die Frage stellen, warum man trotz soviel Begeisterung versucht, die Durchführung von Volksabstimmungen über den EU-Vertrag zu vermeiden.

Doch das wollen die herrschenden Kräfte in der EU nicht. Was sie jetzt wollen, ist unter anderem Haushaltsmittel zur Finanzierung des Wahlkampfs der europäischen politischen Parteien für das EU-Parlament, was unter Umständen eine klare Einmischung in die innenpolitischen Angelegenheiten und die demokratische Funktionsweise der Mitgliedsländer darstellt.

 
  
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  Kartika Tamara Liotard and Erik Meijer (GUE/NGL), schriftlich. (NL) In Staaten, in denen verschiedene Völker zusammenleben, gibt es in der Regel keine landesweit tätigen Parteien. Das frühere Österreich-Ungarn hatte verschiedene sozialdemokratische, katholische und liberale Parteien, die unterschiedliche Teile der Bevölkerung vertraten und an ihre jeweilige Interessen- und sprachliche Gruppe gebunden blieben. In Belgien gibt es seit Jahren keine nationalen Parteien mehr, nur flämische und wallonische. Wie kann es also in der EU „europäische“ Parteien geben?

Unsere Partei, die Sozialistische Partei der Niederlande, versteht Parteien als Basisorganisationen, als Bürgerbewegungen, die zusammenarbeiten, um ihre Vision dessen, wie die Gesellschaft sein sollte, zu verwirklichen, und die Interessen jener Gruppen vertreten, die ihnen das Vertrauen schenken. Parteien sind nicht Teil des Staatsapparats und sollten nicht mit Steuergeldern aufgebaut werden. Deshalb haben wir früher gegen Beschlüsse über die Finanzierung europäischer Parteien gestimmt und sind auch dagegen, ihr Niveau auf 85 % anzuheben. Wir halten es zudem für irreal, im Hinblick auf künftige Europawahlen europäische statt nationale Parteien zu fördern. Es finden 27 nationale Wahlen unter unterschiedlichen Umständen statt; daraus geht ein Parlament mit internationaler Mitgliedschaft und Fraktionen gleichgesinnter Menschen hervor. Wir alle sind für die internationale Zusammenarbeit der Gleichgesinnten, aber dafür ist keine EU-Finanzierung erforderlich.

 
  
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  Kyriacos Triantaphyllides (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Die politischen Parteien auf europäischer Ebene vertreten in Bezug auf die europäische Politik in verschiedenen Bereichen unterschiedliche und manchmal auch widersprüchliche politische Positionen. Alle politischen Organisationen in Europa, die mit den politischen Parteien in Verbindung stehen, müssen daher unabhängig sein, damit sie ihre politischen Positionen in geeigneter Weise vertreten können.

Den politischen Organisationen in Europa, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, soll die Aufgabe übertragen werden, die offiziellen europäischen Politiken zu fördern, die häufig im Widerspruch zu den erklärten Positionen der politischen Parteien stehen. Dies stellt eine direkte Einmischung in die politische Arbeit der europäischen politischen Parteien, aber auch der nationalen politischen Parteien dar, aus deren Mitgliedern sie zusammengesetzt sind. Zudem würde dies einer indirekten Einflussnahme auf politische Verfahren und Wahlen in den Mitgliedstaaten gleichkommen, da es – durch die gezielte Finanzierung – zu einer Einteilung in „erwünschte“ und „unerwünschte“ politische Parteien kommen könnte, was wiederum Auswirkungen auf die Ergebnisse der Wahlen zum Europäischen Parlament hätte.

Jede Verordnung muss daher die Meinungsfreiheit und die Transparenz unterstützen und es dürfen keine wechselseitigen Abhängigkeiten entstehen, die die Positionen und die Aktivitäten der europäischen und nationalen politischen Parteien beeinträchtigen würden.

 
  
  

- Bericht Robert Sturdy (A6-0342/2007)

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich begrüße diesen Bericht, mit dem ein möglichst geringer Gehalt an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln sichergestellt werden soll. Dies ist ein wichtiges Thema für die Gesundheit von Menschen und Tieren.

 
  
  

- Proklamierung des Konsens zur humanitären Hilfe (B6-0484/2007)

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wie schon gesagt, können wir den „Konsens“ über die Grundsätze, Ziele und Strategien der EU für die Bereitstellung von humanitärer Hilfe in Drittstaaten nicht mittragen, denn dieser zwingt uns, so genannte „humanitäre“ Interventionen als ein „Recht“, ja sogar eine „Pflicht“ zu befürworten und Zwangsmaßnahmen, einschließlich militärischer Eingriffe, als letztes Mittel anzuwenden, womit die Grundprinzipien des internationalen Rechts in Frage gestellt werden.

Bedauerlicherweise sind die Folgen einer solchen Politik deutlich sichtbar (obwohl sie verschleiert und übergangen werden). Die Politik tarnt inakzeptable Ziele und Interessen mit guten Absichten, als wäre es genug, dass die militärische Aggression und Besetzung des Iraks durch die USA und ihrer Verbündeten ständig angeprangert wird, die zum Tod von hunderttausenden Menschen und zur Plünderung der enormen Naturreichtümer des Landes geführt hat.

„Humanitäre Intervention“ ist ein Instrument, das die Großmächte einsetzen, um ihren Eingriff in Situationen zu rechtfertigen, die sie so häufig selbst angeheizt und durch jahrelange Einmischung im Streben nach ihren eigenen strategischen Interessen und durch Unterstützung der skrupellosen Manöver von multinationalen Konzernen verschärft haben.

Die Lösung der ernsten Probleme, die Millionen von Menschen betreffen, verlangt die Achtung der nationalen Souveränität, die friedliche Lösung internationaler Konflikte und die Befriedigung der dringenden Bedürfnisse der wirtschaftlich ärmsten Länder.

 
  
  

- Lage in Georgien (RC-B6-0481/2007)

 
  
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  Roberta Alma Anastase (PPE-DE), schriftlich. (RO) Ich habe in der Hoffnung für diese Entschließung gestimmt, dass sie sich konkret auf die Lage in Georgien und seine Entscheidung auswirken wird, die demokratische Reform wie auch den Prozess der Verstärkung von EU-Maßnahmen in diesem Land und in der Nachbarschaft im Osten allgemein entschlossen fortzusetzen.

Als Berichterstatterin für die Schwarzmeerzusammenarbeit möchte ich bekräftigen, welche Bedeutung der Schaffung eines Raums der politischen Stabilität und echten Demokratie in dieser Region zukommt. In meinem Berichtsentwurf wird dieser Bereich neben anderen Schlüsselprioritäten der regionalen Zusammenarbeit benannt, und die Lage in Georgien bestätigt für uns, wie wichtig es ist, die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet zu fördern und zu festigen. Nach meiner Meinung sind dafür drei Faktoren maßgeblich: die Festigung der demokratischen Reform in Georgien, die Schaffung gutnachbarlicher Beziehungen in der Region und die konstruktive Beteiligung Russlands an diesem Prozess sowie schließlich die intensive und aktivere Mitwirkung der EU an der eigentlichen Stabilisierung und Demokratisierung Georgiens und der Schwarzmeerregion allgemein.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Nur einige Anmerkungen zur Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Georgien.

Erstens wird zwar in der Entschließung auf die Verschlechterung der politischen Lage und die Unterdrückung in Georgien eingegangen, aber es ist doch nur ein anderer Ausdruck der Einmischung der EU, die schönfärberisch als Unterstützung für die „notwendigen politischen und wirtschaftlichen Reformen” und die „euroatlantischen Werte“ bezeichnet wird.

Zweitens – und als Konsequenz dessen – werden „die politischen, demokratischen und wirtschaftlichen Fortschritte, die der gegenwärtige Präsident und die Regierung Georgiens erzielt haben“, anerkannt, obwohl in der Entschließung inhaltlich das genaue Gegenteil gesagt und die Welle der Unterdrückung gar nicht erwähnt wird, unter der die fortschrittlichen Kreise des Landes seit langem leiden.

Drittens wird in der Entschließung ignoriert, dass die Verschlechterung der sozialen und wirtschaftlichen Lage in Georgien sowie der Lebensbedingungen für die Mehrheit der Bevölkerung durch das Absinken von Einkommen und Beschäftigungszahlen die Wurzel für die gegenwärtige soziale Unzufriedenheit ist und die inneren Disparitäten verstärkt hat, die die Machthaber zu benutzen und zu manipulieren versuchen, wie sie es auch in der jüngsten Vergangenheit getan haben.

Schließlich „drängt“ das EU-Parlament Präsident Saakaschwili und die georgische Regierung, wo es Andere schon für weniger „verurteilt“ hat.

 
  
  

- Bericht Jo Leinen (A6-0445/2007)

 
  
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  Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. (PT) Bei der Charta der Grundrechte, die im Jahr 2000 in Nizza verabschiedet wurde, handelt es sich um eine Liste gemeinsamer europäischer Werte, mit denen sich alle Bürger identifizieren können.

Diese Werte wurzeln in dem reichen kulturellen Erbe der verschiedenen EU-Staaten, ihren Verfassungstraditionen und Gesetzen, und charakterisieren die EU nicht nur als Wirtschaftseinheit, sondern auch als Wertegemeinschaft.

Das Europäische Parlament hat sich systematisch dafür stark gemacht, dass die Charta den Status des Primärrechts erhält, wodurch sie zu einem zentralen Referenzpunkt für den Gerichtshof und die eigenstaatlichen Gerichte werden würde und rechtlich bindend wäre.

Darum bin ich schlussendlich sehr zufrieden, eine entsprechende Bestätigung zu haben, und es freut mich festzustellen, dass der Entwurf des Reformvertrags weiterhin den Kern von Teil II des Verfassungsvertrags umfasst.

Ich bedauere, dass die Charta dem Vertrag als Anhang beigefügt worden ist, statt sie in den Haupttext zu integrieren, wie es ihrer Bedeutung angemessen wäre. Bedauerlich ist meines Erachtens auch, dass das Vereinigte Königreich und Polen von ihrem Recht Gebrauch machen, sich dieser Verpflichtung zur Einhaltung der Grundrechte zu entziehen, auch wenn jüngste Äußerungen der neuen polnischen Regierung offenbar auf eine andere Haltung schließen lassen, die dem gemeinsamen Geist wesentlich mehr entspricht.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Es ist offensichtlich, dass der Bericht über die Charta der Grundrechte als Deckmantel benutzt wird, um den Wesensgehalt der Europäischen Verfassung wieder zu erwecken und den souveränen Willen der Franzosen und Niederländer, die sie abgelehnt haben, zu umgehen, um die Durchführung von Volksabstimmungen über den Reformvertrag zu verhindern. Das ist unannehmbar, und deshalb haben wir dagegen gestimmt.

In gewisser Weise ist es scheinheilig, über den Schutz der Grundrechte zu reden, wenn man versucht, den Inhalt des Vertrags vor den Menschen zu verschleiern, eine öffentliche Diskussion zur Klärung der Fragen zu vermeiden und die Bürger daran zu hindern, ihre Meinung an der Urne in nationalen Volksabstimmungen kundzutun.

Dennoch müssen wir erneut betonen, dass die Charta schwächer ist als andere Instrumente wie beispielsweise die Verfassung der Portugiesischen Republik, die Europäische Sozialcharta und die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten des Europarates, die international verbindlich, umfassender und rechtlich anerkannt sind.

Schließlich darf man nicht vergessen, dass die Charta hauptsächlich dazu bestimmt ist, den großen Schritt hin zu Neoliberalismus, Föderalismus und Militarismus zu ermöglichen, die der so genannte Reformvertrag zum Ziel hat.

 
  
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  Robert Goebbels (PSE), schriftlich. – (FR) Die Tatsache, dass die Europäische Union sich anschickt, erneut die Annahme der Charta der Grundrechte zu feiern, macht deutlich, dass die europäischen Bürger getäuscht wurden. Die ursprüngliche Charta war abgeändert worden, vor allem hinsichtlich ihrer Rechtswirkung, um es dem Vereinigten Königreich zu ermöglichen, den Verfassungsvertrag in Rom zu unterzeichnen. Das war ein Zugeständnis an die Briten.

Trotzdem sieht das Protokoll Nr. 7 des künftigen Vertrags von Lissabon das Opting-out des Vereinigten Königreichs und Polens vor und besagt, „um jeden Zweifel auszuräumen“, dass die Charta „keine Ausweitung der Befugnis des Gerichtshofs der Europäischen Union“ bewirkt, die Rechts- und Verwaltungsvorschriften dieser Länder auf der Grundlage der Charta zu bewerten, und dass „keine für Polen oder das Vereinigte Königreich geltenden einklagbaren Rechte geschaffen werden“. Das heißt, dass die in der Charta verankerten Rechte keine gemeinschaftlichen Rechte sein werden. Ich distanziere mich von diesem Täuschungsmanöver.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. − (SV) Alle EU-Institutionen sind bereits jetzt an internationales Recht gebunden, das den Schutz der Menschenrechte regelt. Das geht klar und deutlich aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Racke hervor. Darüber hinaus haben alle EU-Mitgliedstaaten die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten unterzeichnet. Diese Konvention ist für alle Staaten verbindlich und erfüllt ihre Funktion gut.

Ein neuer Text würde im Gegenteil die Gefahr in sich bergen, dass eine Rechtsunsicherheit entsteht und dass der Europäische Gerichtshof in Luxemburg Urteile fällt, die denen des bereits tätigen Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg zuwiderlaufen.

Wir sind dagegen, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union in der diesem Bericht beigefügten Version eine rechtlich verbindliche Form zu geben.

Außerdem halten wir es für falsch, den Präsidenten zu beauftragen, vor der Unterzeichnung des Reformvertrags die Charta feierlich zu verkünden, und lehnen alle Schritte ab, um sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichen zu lassen, ehe das Ratifizierungsverfahren mit einem positiven Ergebnis beendet wurde, falls das jemals geschieht.

Stattdessen appellieren wir an die Mitgliedstaaten, Verhandlungen einzuleiten, um der Europäischen Union den Beitritt zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu ermöglichen, damit auch die EU-Institutionen diesen gemeinsamen Vorschriften zu den Menschenrechte unterliegen.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wie es aussieht, hat das Europäische Parlament die Charta der Grundrechte sieben Jahre nach dem ersten Mal zum zweiten Mal gebilligt (?).

Wir sollten an dieser Stelle beachten, dass die Grundrechtecharta von einem so genannten Konvent erarbeitet wurde, der zu dem Zwecke gebildet worden war, einen Konsens auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner unter Druck von Kräften zu erreichen, die äußerst reaktionäre Positionen vertraten, nämlich die britische Labour-Regierung unter Tony Blair.

Das Ergebnis dieses Verfahrens ist eine Charta der Grundrechte, die im Hinblick auf soziale Rechte wesentlich schwächer ist als beispielsweise die Verfassung der Portugiesischen Republik oder die Europäische Sozialcharta, die Portugal ratifiziert hat.

Nehmen wir ein Beispiel: Der Schutz des Rechts auf Arbeit ist klar und ausdrücklich in der portugiesischen Verfassung (Artikel 58) und der Europäischen Sozialcharta (Artikel 1) verankert und findet sich in der Grundrechtscharta in abgeänderter und modernisierter Form als „Recht zu arbeiten“ wieder.

Es gibt weitere Beispiele, wie aus den „Erläuterungen, die unter der Leitung des Präsidiums des Konvents zur Ausarbeitung der Charta formuliert und unter der Verantwortung des Präsidiums des Europäischen Konvents aktualisiert wurden“, hervorgeht, das die „Europäische Verfassung“ ausgearbeitet hat. Diese „Erläuterungen“ dienen als Richtschnur für die Auslegung des Inhalts der Grundrechtscharta, liegen ihr aber fast nie bei. Fragt sich, warum?

 
  
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  Jules Maaten (ALDE), schriftlich. – „Die Völker Europas sind entschlossen, auf der Grundlage gemeinsamer Werte eine friedliche Zukunft zu teilen, indem sie sich zu einer immer engeren Union verbinden.“ So lautet der erste Satz der Präambel der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die die führenden Politiker der EU am 7. Dezember 2000 in Nizza unterzeichnet haben.

Und dieser Satz enthält auch gleich die Kernwahrheit. In unserer Union haben wir gemeinsame Werte und Normen, die nun in der Charta als Rechte verankert sind: Freiheiten, Gleichheit, Würde des Menschen, Solidarität, Bürgerrechte und Gerechtigkeit.

Meines Erachtens wäre es besser gewesen, wenn die EU einfach die Europäische Menschenrechtskonvention des Europarats unterzeichnet hätte. Aber letztlich ist die Lösung akzeptabel. Es handelt sich um eine ausdrückliche Anerkennung der Menschenrechte in der EU.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich begrüße den Bericht von Herrn Leinen über die Charta der Grundrechte der Union und habe dafür gestimmt. Bei der Abstimmung über den Änderungsantrag, in dem Polen aufgefordert wird, alle Anstrengungen zu unternehmen, um doch noch zu einem Konsens über die uneingeschränkte Geltung der Charta zu kommen, habe es ich mich jedoch der Stimme enthalten, weil es in meinen Augen heuchlerisch gewesen wäre, wenn ich als britischer Abgeordneter dafür gestimmt hätte.

 
  
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  José Ribeiro e Castro (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ich habe mich bei der Abstimmung über diesen Vorschlag der Stimme enthalten, weil die portugiesische Verfassung einen besseren Schutz der Grundrechte gewährt und weil die Auffassung einiger, Gemeinschaftsrecht habe Vorrang vor dem eigenstaatlichen Recht der Mitgliedstaaten, Rechtsstreitigkeiten mit verheerenden Folgen nach sich ziehen könnte.

 
  
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  Marek Siwiec (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe heute für die Annahme der Charta in ihrer neuen Form gestimmt, damit sie für die europäischen Institutionen verbindlich wird. Meine sozialistische Partei in Polen und Europa unterstützt die Annahme der Charta ausdrücklich und ich schließe mich dem an. Die Charta ist ein zentrales Instrument in unserer Union, das allen Bürgern der Union Rechte garantiert – individuelle Rechte ebenso wie staatsbürgerliche Rechte. Mit dieser Charta schließen wir eine wesentliche Lücke. Eine Nichtbeteiligung hat praktisch keine Wirkung, da die Charta für die Institutionen und das Gemeinschaftsrecht verbindlich bleibt, auch wenn einige Länder noch immer darauf hoffen, dass sie keinen Einfluss auf innerstaatliches Recht haben wird. Der Gerichtshof wird für die ordnungsgemäße Anwendung der Charta Sorge tragen. Die Proklamation der überarbeiteten Charta und der Verweis im neuen Vertrag werden die Europäische Union als gemeinsamen Raum mit gemeinsamen Werten und gemeinsamen Rechten stärken. Aus diesem Grund hoffe ich nach wie vor, dass die Charta ohne Ausnahme für alle 27 Mitgliedstaaten gelten wird, vor allen Dingen natürlich auch für mein Heimatland Polen.

 
  
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  Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. – (PL) Ich stimme für die Annahme des Berichts von Herrn Leinen über die Billigung der Charta der Grundrechte der Union durch das Europäische Parlament.

Meiner Ansicht nach sollte die Charta der Grundrechte der Union ohne Einschränkungen angenommen werden, auch von meinem Heimatland Polen.

Mit der Annahme des neuen Reformvertrags wird die Charta ein rechtsverbindliches Dokument sein, das auf der gleichen Stufe steht wie die Verträge. Sie ist wichtig für unsere Bürger und sie ist zudem ein Ansporn, die Maßnahmen der EU-Institutionen in den Bereichen zu kontrollieren, in denen die Mitgliedstaaten ihnen Handlungsbefugnis erteilt haben. Jeder Bürger kann sich unmittelbar auf die Charta berufen und seine Rechte auf der Grundlage des Gemeinschaftsrechts bei allen Gerichten in der Europäischen Union geltend machen.

 
  
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  Konrad Szymański (UEN), schriftlich. – (PL) Die Charta der Grundrechte macht das System für den Schutz der Grundrechte in Europa komplizierter. Durch sie wird das System für die Bürger noch schwerer verständlich und viele Europäer zweifeln am Nutzen der Charta. Deshalb haben zwei Mitgliedstaaten Protokolle verabschiedet, die sie vor den nicht absehbaren Auswirkungen der Charta schützen sollen. Aus den genannten Gründen stimme ich gegen den Bericht von Herrn Leinen.

 
  
  

- Bericht Ole Christensen (A6-0446/2007)

 
  
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  Jan Andersson, Ole Christensen, Göran Färm, Anna Hedh, Dan Jørgensen, Christel Schaldemose, Inger Segelström und Britta Thomsen (PSE), schriftlich. − (SV) Wir schwedischen und dänischen Sozialdemokraten haben für den Änderungsantrag 41 zum Bericht gestimmt. Es gibt auf dem Arbeitsmarkt Probleme in Form von unsicheren Anstellungsverträgen und Löhnen, von denen man nicht leben kann. Dagegen müssen wir etwas tun. In einigen Ländern wird das durch gesetzliche Mindestlöhne geregelt, in anderen werden diese Fragen durch Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern gelöst. In den skandinavischen Ländern haben wir letzteres Modell gewählt. Wir schwedischen und dänischen Sozialdemokraten wollen auch in Zukunft unser Modell der Tarifverträge weiterführen, um den Arbeitnehmern vernünftige Löhne zu garantieren.

Da der Änderungsantrag fordert, dass diese Fragen über die nationalen Systeme der Mitgliedstaaten geregelt werden, meinen wir, dass dies mit dem von uns gewählten Modell der Tarifverträge vereinbar ist.

 
  
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  Philip Bushill-Matthews (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Die PPE-DE-Fraktion befürwortet den Grundsatz der Flexicurity und die Unterstützung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei der Anpassung an die Herausforderungen der Globalisierung ausdrücklich. Wir haben intensiv mit anderen Fraktionen und dem Berichterstatter der PSE zusammengearbeitet, um einen positiven, aber auch ausgewogenen Bericht vorlegen zu können, und wir haben in allen wichtigen Punkten weitgehende Übereinstimmung erzielt.

Allerdings haben wir auch deutlich gemacht, dass wir die endgültige Fassung des Berichts nicht unterstützen können, wenn zwei nachträglich eingereichte Änderungsanträge angenommen werden. Wir können dem kurzfristig vorgelegten Änderungsantrag (41) der GUE/NGL-Fraktion über die zwangsweise Verkürzung der Arbeitszeit nicht zustimmen, der die individuelle Wahlfreiheit ebenso wie die Vergütung eingeschränkt hätte, und wir lehnen auch den Änderungsantrag 45 dieser Fraktion bezüglich eines EU-weiten Mindestlohns ab, da dieses Thema, wie der Vertrag bestätigt, Sache der EU-Mitgliedstaaten ist, nicht in den Zuständigkeitsbereich der EU fällt und somit nicht in diesen Bericht gehört.

Wir werden weiterhin eng mit allen Fraktionen zusammenarbeiten, die konstruktive Vorschläge haben, wie Arbeitnehmer bei der Bewältigung von Veränderungen unterstützt werden können. Doch wir halten nichts davon, wenn Fraktionen mit diesem Thema Wahlkampf betreiben wollen, statt sich um das zu kümmern, was die Betroffenen wirklich brauchen.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir haben dagegen gestimmt, weil es für das Europäische Parlament unannehmbar ist, die grundlegenden Ziele der Europäischen Kommission im Hinblick auf die Flexicurity zu unterstützen. Im Bericht wird hingenommen, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein Interesse an Flexibilität haben, und damit werden die wesentlichen Aspekte der Mitteilung der Kommission gebilligt, in der es um eine Deregulierung des Arbeitsmarktes, die Liberalisierung des Kündigungsschutzes, die Abwertung von Tarifverträgen und die Schwächung der Gewerkschaften und der Bedeutung von Arbeitskämpfen geht, auch wenn im Text einige Punkte der Mitteilung kritisch gesehen werden.

Inhaltlich wird wiederholt auf die Notwendigkeit eines „flexiblen Arbeitsmarkts“, von „flexiblen vertraglichen Vereinbarungen“ und von „anpassungsfähigen Beschäftigten“ verwiesen. Damit ist die eigentliche Absicht des Berichts völlig klar, das Ergebnis einer Einigung zwischen den beiden großen politischen Fraktionen im Europäischen Parlament, der PPE und der PSE, zu denen die portugiesischen Abgeordneten der PS, PSD und der CDS/PP gehören.

Bedauerlicherweise wurden unsere Änderungsvorschläge nicht übernommen, so auch unsere Ablehnung der Aufnahme der Flexicurity-Grundsätze in die Lissabon-Strategie, die Überprüfung der beschäftigungspolitischen Leitlinien für den Zeitraum 2008-2010 and der nationalen Reformpläne sowie die Verwendung von Gemeinschaftsmitteln zur Finanzierung von Angriffen auf die Rechte von Arbeitnehmern.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. − (SV) Die jeweilige Arbeitsmarktpolitik der einzelnen Mitgliedstaaten muss auf nationaler Ebene über eine breite und demokratisch verankerte Debatte festgelegt werden, die auf Forschung und nationalen Erfahrungen basiert. Sie muss sich aus einem institutionellen Wettbewerb entwickeln.

Dass wir jetzt glücklicherweise das dänische Modell der Flexicurity diskutieren können, hat auch damit zu tun, dass die EU vor, sagen wir, 25 Jahren keine gemeinsame Arbeitsmarktpolitik eingeführt hat. Wenn das der Fall gewesen wäre, hätten einige Staaten auf dem Kontinent unter Führung Deutschlands eine EU-Gesetzgebung eingeführt, die verheerende Folgen für Beschäftigung und Wachstum in Europa gehabt hätte und geradezu unmöglich zu ändern gewesen wäre. Den neuen Mitgliedstaaten wäre diese Politik als Teil des Gemeinschaftlichen Besitzstandes aufgezwungen worden, wodurch sie unter unzumutbaren Bedingungen gestartet wären.

Dank der Tatsache, dass es keine gemeinsame Politik auf diesem Gebiet gibt, können wir jetzt Flexicurity, das skandinavische Modell, das anglosächsische Modell und das kontinentale miteinander vergleichen. Mittels dieses institutionellen Wettbewerbs zum Finden guter Lösungen können wir in der Realität existierende Lösungen vergleichen.

Ausgehend von der oben genannten Argumentation haben wir in der Schlussabstimmung gegen den Bericht sowie gegen alle Änderungsanträge gestimmt, in denen Aussagen darüber getroffen werden, welche Form der Arbeitsmarktpolitik die Mitgliedstaaten anwenden sollten.

 
  
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  Carl Lang (NI), schriftlich. (FR) Die Schaffung neuer Wörter ist eines der Symptome eines unheilbaren Übels: des Mangels an Talent oder Sachkenntnis trotz des Reichtums des vorhandenen Vokabulars. Es ist auch ein Abgleiten in die Einheitssprache, die von einer Elite ohne Vaterland, Glauben oder Gesetz sowie von ihrer Propagandamaschinerie verwendet wird.

Das Wort „Flexicurity“, das sich als ein Konzept versteht, um Wohlstand in ganz Europa mit Hilfe einer ausgewogenen Kombination von „Flexibilität“ im wirtschaftlichen Bereich und „Sicherheit“ in sozialer Hinsicht zu erreichen, ist ein neuer Trick der Europafanatiker im Dienste der Globalisierung.

Für die Europäische Kommission geht es dabei im Wesentlichen nur darum, das Arbeitsrecht im Namen der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit flexibler zu gestalten. In Wahrheit wird dieses liberale Konzept vor allem den Unternehmen ermöglichen, leichter und kostengünstiger Entlassungen vorzunehmen, um dann billigere Neueinstellungen zu tätigen. Dadurch wird die Sogwirkung auf die außereuropäische Zuwanderung verstärkt, aber dies stellt auch eine soziale Bedrohung durch einen Dominoeffekt dar, indem niedrig bezahlte Arbeitsstellen unsicherer werden, aber dann auch die höheren Kategorien betroffen werden.

Unser Parlamentsausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten hat versucht, diesen Text abändern, um seine beschäftigungspolitischen Auswirkungen abzumildern. Das wird nicht ausreichen, um den ultraliberalen Appetit der Europafanatiker zu zügeln.

 
  
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  Astrid Lulling (PPE-DE), schriftlich. (FR) Ich habe für den Bericht Christensen gestimmt, weil er Flexibilität und Sicherheit angemessen und konsensorientiert kombiniert. Dieser Bericht macht deutlich, dass die Flexibilität am Arbeitsmarkt die Sicherheit des Arbeitsplatzes nicht ausschließt.

Der Ausdruck „Flexicurity“ wird oft verteufelt. In diesem Bericht ist es uns jedoch gelungen, den pejorativen Unterton dieses Leitprinzips zu überwinden, das die Beschäftigungspolitik in Europa bestimmen soll. Die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig, um die Arbeitslosigkeit in Europa zu bekämpfen, die trotz der Fortschritte in den letzten Jahren nach wie vor zu hoch ist. Die Flexicurity gibt uns eine realistische Perspektive, um die Ziele der Lissabon-Strategie zu erreichen.

Hierfür gilt es Lösungen zu finden, um den Zugang zur Beschäftigung und zur Heranbildung qualifizierter, flexibler, mobiler und motivierter Arbeitskräfte zu erleichtern.

Einen Arbeitsplatz zu haben, ist der beste Schutz gegen jede Form sozialer Ausgrenzung. Europa muss die Mitgliedstaaten ermutigen, den Zugang zu Beschäftigung für diejenigen zu erleichtern, die versuchen, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren oder wieder zu integrieren.

Alle Rechtsvorschriften betreffend Beschäftigung und Arbeitsbedingungen liegen in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, und ich unterstütze die Änderungsanträge, die das Subsidiaritätsprinzip stärken.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich begrüße die Richtung grundsätzlich, in die das Dokument der Kommission über die Flexicurity geht. Mit diesem Bericht stellt das Parlament klar, dass der Zweck der Flexicurity darin besteht, die Arbeitsplatzsicherheit zu verbessern und die Beschäftigungssicherheit zu fördern. Keinem Arbeitnehmer sollte das Recht auf Gleichbehandlung, lebenslanges Lernen oder soziale Sicherheit vorenthalten werden.

 
  
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  Jean-Claude Martinez (NI), schriftlich. – (FR) Der Begriff „Flexicurity“ ist ein Rauchvorhang, der verschleiern soll, dass nicht nur die Arbeit, sondern auch die Arbeitnehmer zur Ware werden.

Dieser Rauchvorhang soll aus Dänemark stammen. Nach dem schwedischen Modell der 60er Jahre, dem jugoslawischen Modell der 70er Jahre über die Selbstverwaltung, dem ewigen Mao-Modell, dem einstigen sowjetischen Modell, dem Blairschen Modell oder dem Zappatistischen Modell folgt nun das dänische Modell. Das ist die „Andersenmania“, die als kleine Meerjungfrau verkleidete Margaret Thatcher, die uns vorgaukeln soll, dass der zum „Wegwerfarbeiter“ gewordene Arbeitnehmer durch ein paar Entschädigungen, eine Fortbildung und eine rasche Wiedereingliederung abgesichert werden könnte.

In Dänemark sind mehr Streiktage zu verzeichnen als in Frankreich, doch darauf soll es nicht ankommen. Die Flexicurity lässt es zum Paradies flexibler Arbeitsmärkte und glücklicher Arbeitnehmer werden (obwohl man sich fragen könnte, warum sie trotzdem streiken...).

Was ist die Wahrheit? Dass sich in Europa „Mindongs“ entwickeln sollen, jene chinesischen Arbeitnehmer, die „halb Bauern“ und „halb Arbeiter“ sind und unter schlimmsten Bedingungen produzieren.

Die dahinter steckende Idee ist, das vom Sozialgesetzbuch und vom Arbeitsrecht gebotene Schutzniveau abzusenken.

„Flexicurity“ bedeutet auf das Arbeitsrecht angewendete Heuchelei mit einem so illusorischen wirtschaftlichen Ergebnis wie dem der Absenkung der Sozialabgaben, das die Asymmetrie der Produktionskosten zwischen Asien und Europa niemals ausgleichen kann.

 
  
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  Bairbre de Brún und Mary Lou McDonald (GUE/NGL), schriftlich. (EN) Wir begrüßen die Tatsache, dass der Bericht zum Ausgleich des Defizits beiträgt, das die Mitteilung der Kommission im Hinblick auf den Schutz der Arbeitnehmerrechte aufweist. Wir freuen uns, dass anerkannt wird, dass Arbeitsplätze hoher Qualität geschaffen, das lebenslange Lernen finanziell gefördert, Arbeitnehmer kontinuierlich weiterqualifiziert und fortgebildet und spezielle Strategien zur Integration junger Arbeitnehmer und Frauen entwickelt werden müssen, aber wir bedauern, dass die Zusagen vage sind und keine konkreten Zielvorgaben in diesen Bereichen festgelegt wurden.

Eine dynamische und flexible Wirtschaft muss die Rechte und Bedürfnisse von Arbeitnehmern ebenso berücksichtigen wie die Interessen von Unternehmen. Wir lehnen die hier präsentierte einseitige Version der Flexibilität ab.

Wir stimmen gegen den Bericht, weil die EU und die Mitgliedstaaten nichts gegen die weiter fortschreitende Prekarisierung und den Missbrauch von atypischen Arbeitsverhältnissen, von dem insbesondere Leiharbeitnehmer betroffen sind, unternommen haben.

 
  
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  Dimitrios Papadimoulis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Ich habe gegen den Bericht von Herrn Christensen zur Flexicurity gestimmt, weil darin im Namen der Flexibilität der Arbeitsbeziehungen der Schutz der regulären Beschäftigung und der Beschäftigungssicherheit aufgeweicht wird. Ungeachtet der Anstrengungen und Vorschläge der Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken hat sich das Europäische Parlament mit dem von ihm gebilligten Kompromiss der europäischen Konservativen/Sozialdemokraten der Philosophie angeschlossen, die den – trotz der vorgenommenen Änderungen – neoliberalen Vorschlägen der Kommission zugrunde liegt. Unter dem Credo der Wettbewerbsfähigkeit und des Unternehmensprofits werden die Errungenschaften der Gewerkschaften nun als „mangelnde Flexibilität“ und „Belastung“ angesehen. Entlassungen werden leichter möglich sein, ohne dass dadurch Kosten für die Unternehmen entstehen, und die Kosten für den Schutz von arbeitslosen jungen Menschen werden vollständig auf die Gemeinschaft abgewälzt. Die Verantwortung der Unternehmen für die Beschäftigten wird durch die Verantwortung der Gesellschaft für die Arbeitslosen ersetzt. Bei diesem neuen Modell werden die Tarifverhandlungen und die Rolle der Gewerkschaften massiv eingeschränkt. Die Europäische Linke setzt sich, gemeinsam mit den Gewerkschaften, mit ihren im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten eingereichten Vorschlägen nachdrücklich für den Schutz aller Beschäftigten, unabhängig von der Art ihres Arbeitsvertrags, ein. Sie verweist darauf, dass das Recht auf Tarifverhandlungen ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist. Wir rufen die Mitgliedstaaten auf, die reguläre Beschäftigung zu fördern und die Arbeitnehmerrechte durch einen hohen Sozialschutzstandard zu sichern und zu verbessern.

 
  
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  Pierre Pribetich (PSE), schriftlich. – (FR) Ein grundlegender Änderungsantrag zu dem Bericht von Ole Christensen über die gemeinsamen Grundsätze beim Flexicurity-Ansatz wurde leider durch die Mehrheit des Europäischen Parlaments abgelehnt. Deshalb habe ich gegen diesen Bericht gestimmt.

In Änderungsantrag 41 zur Förderung einer europäischen Lohnpolitik wurde ein Mindestlohn von mindestens 50 % des nationalen Durchschnittslohns vorgeschlagen. Das hielt ich für wesentlich zur Bekämpfung der Niedriglöhne, die häufig in die Armut führen.

Die Harmonisierung des Mindestlohns auf europäischer Ebene könnte entscheidende Fortschritte bei den Beschäftigungsbedingungen der europäischen Arbeitnehmer ermöglichen. Ich kann dieses Votum nur bedauern, das leider erneut Fortschritte des sozialen Europas in Richtung auf mehr Gerechtigkeit und Kohäsion verhindert hat.

 
  
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  Peter Skinner (PSE), schriftlich. – (EN) Für die Mobilität von Arbeitskräften innerhalb der EU ist es von zentraler Bedeutung, dass eine ganze Palette gesetzlich verankerter Grundrechte vorhanden ist, die falls nötig auf dem Rechtsweg eingefordert werden können.

In Anbetracht der Probleme, mit denen Millionen Beschäftigte in einer modernen, liberalisierten Wirtschaft konfrontiert sind, aber auch angesichts der Auswirkungen des Binnenmarkts ist es wichtig, dass die Bedürfnisse aller Beteiligten angemessen und wirksam berücksichtigt werden. Ich habe aus den genannten Gründen die Elemente dieses Berichts unterstützt, die sich auf diese Anliegen beziehen.

 
  
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  Renate Sommer und Gabriele Stauner (PPE-DE), schriftlich. Ich habe gegen diesen Bericht gestimmt, weil er ein Sammelsurium sich widersprechender Feststellungen ist, die in keiner entscheidenden sozialpolitischen Frage eine klare Linie erkennen lassen. Man kann alles Mögliche daraus für sich ableiten. Das gibt vor allem der Kommission einen Freibrief für Handeln ohne ordnungsgemäße Rechtsgrundlage. Zudem lehne ich den Bergriff „Flexicurity“ als künstliche Worthülse ab.

 
  
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  Catherine Stihler (PSE), schriftlich. – (EN) Flexicurity kann nur funktionieren, wenn jemand, der seinen Arbeitsplatz verliert, sowohl finanziell als auch bei der Suche nach einer neuen Stelle angemessen unterstützt wird.

 
  
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  Lars Wohlin (PPE-DE), schriftlich. − (SV) Der Begriff Flexicurity hat leider so stark in dieser Aussprache Fuß gefasst, dass man sich dem nicht entziehen kann. Der Streit dreht sich stattdessen darum, wessen Definition gelten soll. Etwas vereinfacht bedeutet das, dass die Konservativen den Schwerpunkt auf die Flexibilität und die Sozialdemokraten auf die Sicherheit legen wollen. In dem Bericht über Flexicurity, über den wir heute im Europäischen Parlament abgestimmt haben, war glücklicherweise die erstgenannte Definition die vorherrschende. Aus diesem Grunde konnte ich dem Bericht zustimmen, trotz einiger weniger gelungener Formulierungen. Der Abschaffung der Starrheit, die vor allem Jugendlichen und älteren Arbeitnehmern den Zugang zum Arbeitsmarkt erschwert, muss höchste Priorität genießen, wenn wir die Ausgrenzung bekämpfen wollen!

 
  
  

- Bericht Paolo Costa (A6-0399/2007)

 
  
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  Emanuel Jardim Fernandes (PSE), schriftlich. (PT) Der von der EU-Kommission in ihrer Mitteilung „Eine neue EU-Tourismuspolitik: Wege zu mehr Partnerschaft für den europäischen Tourismus“ unterbreitete Vorschlag für eine neue EU-Tourismuspolitik, um die es im vorliegenden Bericht geht, verdient unsere volle Unterstützung.

Der Bericht stärkt und ergänzt die Bestimmungen im Vorschlag der Kommission und verbessert diesen durch

- Befürwortung der Harmonisierung von Qualitätsstandards für Beherbergungsbetriebe in Europa und Schaffung eines europäischen Forums für Systeme für das Qualitätsmanagement;

- Schutz der Verbraucher, insbesondere im Bereich von Diensten für Touristen (Reservierungen, Zahlungen) auf elektronischem Wege;

- Unterstützung des barrierefreien Tourismus, wobei nicht nur Touristen mit eingeschränkter Mobilität, sondern auch die schlechte Anbindung der Regionen mit besonderen natürlichen oder geographischen Merkmalen, wie die Gebiete in äußerster Randlage, gebührend berücksichtigt werden;

- Förderung der (wirtschaftlichen, sozialen, territorialen, ökologischen und kulturellen) Nachhaltigkeit des Fremdenverkehrs;

- Stärkung der Rechte von Flugreisenden;

- Werbung für das Reiseziel Europa und europäische Reiseziele.

Aus diesen Gründen habe ich dafür gestimmt.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir begrüßen einige Aspekte des Berichts, wie die Förderung der Qualitätsstandards für Beherbergungsbetriebe, den Schutz der Verbraucher, die Verbesserung der Zugänglichkeit und Erreichbarkeit von Reisezielen sowie den „Zugang für alle“, bedauern aber die Ablehnung unserer Änderungsanträge, mit denen folgende Punkte als notwendig hervorgehoben wurden:

- Sicherung der Rechte von Arbeitnehmern und qualitativ hochwertiger Arbeitsplätze durch Investitionen in die Schulung und Entwicklung von Humankapital, um sichere Arbeitsverträge und gerechte, menschenwürdige Löhne zu garantieren;

- Anwendung eines übergreifenden Konzepts für den Sektor im Rahmen der Gemeinschaftspolitik und -finanzierung durch Schaffung eines besonderen Gemeinschaftsprogramms zur Ergänzung der Initiativen der Mitgliedstaaten;

- Verringerung der saisonalen Nachfrage, Minimierung der Auswirkungen des Einsatzes von Ressourcen und Abfall sowie Entwicklung einer Form des Tourismus, der ohne jegliche Diskriminierung allen Menschen offen steht.

Wir begrüßen die Annahme der Vorschläge mit dem Ziel,

- die Nachhaltigkeit des Fremdenverkehrs sicherzustellen, der andere vor- und nachgelagerte wirtschaftliche Aktivitäten fördert, die Landschaft und unser kulturelles und historisches Erbe sowie die Umwelt würdigt und den territorialen Zusammenhalt stärkt;

- den Bau von Einrichtungen für den Massentourismus zu verhindern, die äußerst negative Auswirkungen auf lokale Gemeinden, die Umwelt sowie das geschichtliche und kulturelle Erbe haben würden.

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. – (EN) Ich habe für den Bericht von Herrn Costa über die Tourismuspolitik gestimmt. Die Tourismusindustrie spielt für die Wirtschaft aller europäischen Nationen eine wichtige Rolle und ist für manche ländliche Regionen, wie etwa die schottischen Highlands und Inseln, lebenswichtig. Wir in der EU müssen die Entwicklung einer Tourismusindustrie umfassend unterstützen, die der lokalen Wirtschaft zugute kommt, die die kulturelle und sprachliche Vielfalt fördert und die Umwelt nicht belastet.

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE), schriftlich. − (SK) Angesichts der Möglichkeiten, die die neuen Technologien im Fremdenverkehrsgewerbe bieten, verzichten Touristen zunehmend auf Vermittler und Reisebüros und nehmen ihre Reservierungen – hauptsächlich von Reiseverbindungen und Unterkünften – auf elektronischem Wege vor.

Es kommt häufig vor, dass Verbraucher enttäuscht sind, wenn ihnen nicht die Dienstleistungen geboten werden, für die sie im Voraus bezahlt haben. Ich habe kürzlich Kenntnis von Praktiken im Hotel „Victoria Garden Suites“ in Straßburg erhalten, wo slowakische Touristen von einem Dreisterne- auf ein Zweisternehotel umgebucht und wie Bürger zweiter Klasse behandelt wurden. Das Hotel erstattete ihnen nicht den Differenzbetrag zwischen den von ihnen bezahlten und den tatsächlich erbrachten Leistungen, obwohl das nun wirklich nicht zu viel verlangt war.

Diese Entwicklung der Nutzung von Informationstechnologie für Tourismusdienstleistungen erfordert bei elektronischen Buchungen einen Rahmen für den Schutz von Verbraucher- und personenbezogenen Daten. Es ist wichtig, dass die Verbraucher nicht irreführende, sondern wahrheitsgetreue Informationen erhalten, die aktuell und unmissverständlich sind. Im Interesse des Verbraucherschutzes wäre die Zertifizierung der Internetseiten hilfreich, die auf elektronischem Wege Informationen bereitstellen und Tourismusdienstleistungen (Reservierung und Zahlung) anbieten.

Nichts ist schlimmer für den Fremdenverkehr als die Unzufriedenheit der europäischen Verbraucher, und deshalb habe ich den Bericht über ‚Eine neue EU-Tourismuspolitik: Wege zu mehr Partnerschaft für den europäischen Tourismus’ ohne Einschränkung unterstützt, wie der Berichterstatter Herr Costa empfohlen hatte, und ich begrüße insbesondere, dass er den Schwerpunkt auf den Verbraucherschutz gelegt hat.

 
  
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  Brian Simpson (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil er zahlreiche gute Vorschläge enthält, wie wir unsere Tourismusindustrie voranbringen können. Ich möchte aber auf die Bedeutung des industriellen Erbes hinweisen und wie der Schutz dieses Erbes dazu beitragen kann, dass alte Industrieregionen neu belebt werden und uns dennoch Kultur und Geschichte vermitteln können.

Die Bewahrung unseres industriellen Erbes ist ebenso wichtig wie die Erhaltung von alten Kunstgegenständen oder geografischen Besonderheiten. Ich komme aus einer Region, in der die Industrielle Revolution ihren Ausgang nahm, eine Revolution, die das Leben unzähliger Menschen so grundlegend verändert hat, dass sie als Teil unserer einzigartigen europäischen Kultur Anerkennung verdient.

Verglichen mit anderen Tourismussektoren sind die Mittel jedoch gering, die auf nationaler und europäischer Ebene für das industrielle Erbe bereitgestellt werden.

Die Europäische Föderation der Museums- und Touristikbahnen „FEDECRAIL“ beispielsweise ist weltweit führend bei der Erhaltung von historischen Bahnen und bekommt von der Europäischen Union dennoch nur wenig Unterstützung.

Die Europäische Union sollte die Bedeutung des industriellen Erbes anerkennen und diesem speziellen Zweig des Tourismussektors Vorrang einräumen, damit junge Menschen verstehen können, wie wichtig unsere industrielle Vergangenheit ist.

Jetzt ist sicher der richtige Moment, um zu erkennen, dass das industrielle Erbe eine maßgebliche Rolle in einer künftigen europäischen Tourismuspolitik spielen kann.

 
  
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  Renate Sommer (PPE-DE), schriftlich. Ich unterstütze den Bericht über eine neue EU-Tourismuspolitik. Er zeigt Handlungsmöglichkeiten der EU im Bereich des Tourismus auf.

Die EU hat zwar keine globalen Kompetenzen, aber sie kann Maßnahmen ergreifen, um den Tourismus zu fördern. Hierdurch kann auf EU-Ebene ein Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit dieses volkswirtschaftlich und insbesondere auch arbeitsmarktpolitisch bedeutenden Wirtschaftsbereichs geleistet werden.

Insbesondere wichtig ist mir dabei, dass ein nachhaltiger Tourismus gefördert wird, also ein Tourismus, der ökologische, wirtschaftliche und soziale Elemente gleichermaßen berücksichtigt. Der nachhaltige Tourismus ist eine Grundvoraussetzung für die Entwicklung und Aufrechterhaltung von touristischen Aktivitäten und ein entscheidender Faktor für die Bewahrung und Aufwertung unseres Kultur- und Naturerbes. Der Schutz des Naturerbes trägt essentiell zu einem erfolgreichen Fortbestand dieser wirtschaftlich wichtigen Branche bei und ermöglicht es den europäischen Tourismusregionen, sich gegen die internationale Konkurrenz zu behaupten. Außerdem dürfen wir nicht vergessen, dass die EU immer auch eine Schaufenster-Funktion hat. Unser Beispiel wird in vielen verschiedenen Bereichen nach und nach in vielen Regionen der Welt nachgeahmt. Gerade deshalb tragen wir eine hohe Verantwortung. Daher möchte ich insbesondere alle Kolleginnen und Kollegen, die aus Tourismus-Regionen kommen, bitten, das Ziel der Nachhaltigkeit zu unterstützen!

 
  
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  Margie Sudre (PPE-DE), schriftlich. (FR) Die neue europäische Tourismuspolitik müsste den Verbraucherschutz besser berücksichtigen. Deshalb bin ich für die Zertifizierung der Internet-Webseiten, die touristische Leistungen anbieten. Den Verbrauchern muss ein eindeutiger und transparenter Service geboten werden, der bei der Reservierung und der Zahlung die entsprechenden Sicherheitsnormen einhält.

Trotz der bei der Förderung Europas als Reiseziel festgestellten realen Fortschritte durch die Schaffung eines Portals für europäische Reiseziele fordere ich die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen fortzusetzen, um die abgelegenen Regionen mit starkem Tourismuspotenzial (vor allem die Regionen in äußerster Randlage), für die der Tourismus der Haupterwerbssektor und ein entscheidendes Element für ihre wirtschaftliche und soziale Entwicklung ist, stärker zu erschließen.

Ich möchte auch die Verbände des Sektors ermutigen, sich über eine Harmonisierung des Kennzeichnungssystems für Unterkünfte zu verständigen, indem sie insbesondere öffentlich-private Partnerschaften zu diesem Zweck ins Leben rufen.

Des Weiteren fordere ich die Kommission auf, eine Folgenabschätzungsstudie über die Konsequenzen des saisongebundenen Tourismus aus regionaler und zeitlicher Sicht zu erstellen. Ein besseres Verständnis dieser Erscheinung würde ermöglichen, sie effizienter zu bekämpfen.

 
  
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  Lars Wohlin (PPE-DE), schriftlich. − (SV) Bereits zu Beginn, in Erwägung A, wird festgestellt, dass es keine Rechtsgrundlage für eine europäische Fremdenverkehrspolitik gibt. Dann ist im Bericht von der wichtigen Rolle des Fremdenverkehrs als Mittel zur gesellschaftlichen Integration sowie von der großen Bedeutung einer verstärkten Zusammenarbeit bei der Bereitstellung von Einrichtungen für Touristen die Rede. Ferner geht es um die Erhebung statistischer Daten und gemeinsame Maßnahmen für die Qualitätssicherung und den Verbraucherschutz. Es finden sich auch Überlegungen dazu, dass das europäische Kulturerbe geschützt, bewahrt und wiederhergestellt werden muss.

Das Parlament fordert von der Kommission, für die Mitgliedstaaten einen Leitfaden zur Verfügung zu stellen, der eine bessere politische Koordination in der touristischen Entwicklung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene ermöglicht. Außerdem schlägt das Europäische Parlament vor, die Schaffung eines Gütezeichens für das europäische Kulturerbe zu fördern, durch das die Elemente gefördert werden, die als erhaltenswert betrachtet werden (europäische Kulturwege und Denkmäler werden als Beispiele genannt).

Die Fremdenverkehrspolitik ist meiner Ansicht nach sowie gemäß den geltenden Gesetzen eine nationale Angelegenheit. Die Fremdenverkehrsindustrie muss im Wettbewerb mit der anderer Länder entwickelt werden, und jedes Land muss die Möglichkeit zur Entwicklung seiner eigenen Politik erhalten. Aus diesen Gründen habe ich gegen den Bericht gestimmt.

 
  
  

- Bericht Alain Lipietz (A6-0409/2007)

 
  
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  Daniel Caspary (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Ich habe mich entschlossen, bei der kleinen Plenarsitzung im November in Brüssel für den Bericht von Alain Lipietz über Handel und Klimaänderung zu stimmen. Der Bericht verdient Anerkennung und geht auf viele Probleme ein, die uns allen am Herzen liegen. Einige Änderungsanträge und Absätze werde ich jedoch ablehnen, weil ich der Meinung bin, dass die globale Erwärmung mit nachhaltigen Maßnahmen bekämpft werden muss, die keine negativen Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum oder die langfristige Zukunft des europäischen Sozialmodells haben.

Ich bin sehr besorgt über das Phänomen der Klimaänderung. Die Europäische Union hat mit ihren weitreichenden Vorschlägen zur Bekämpfung des Klimawandels eine Führungsrolle übernommen. Ich glaube, dass sich die zukünftige Diskussion an den europäischen Vorschlägen orientieren wird und dass diese mit unserem Wirtschaftsmodell vereinbar sind.

Meiner Ansicht nach kommt der weltweite Handel der Weltwirtschaft zugute, doch zugleich räume ich ein, dass mehr getan werden muss, insbesondere im Verkehrssektor, um die schädlichen Emissionen zu verringern. Der Welthandel als solches darf jedoch nicht beeinträchtigt werden.

 
  
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  Edite Estrela (PSE), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht Lipietz über Handel und Klimaveränderung gestimmt, weil nach meiner Überzeugung Europa im Kampf gegen den Klimawandel weltweit eine führende Rolle übernehmen sollte, und deshalb muss die Handelspolitik der EU nach meinem Dafürhalten in wesentlichen Zügen verändert werden, um Wirtschaft mit niedrigem CO2-Ausstoß zu fördern.

Im Bericht wird die Notwendigkeit hervorgehoben, Produktions-, Konsum- und Handelsmuster zu entwickeln, mit denen der Klimawandel und seine wirtschaftlichen Auswirkungen gemildert werden. Darum sind Maßnahmen erforderlich, um die lokale Produktion zu fördern und auf diese Weise den Transportbedarf zu verringern sowie um gemeinsame EU-Normen und Kennzeichnungssysteme einzuführen, mit deren Hilfe das Bewusstsein der Verbraucher für den „ökologischen Fußabdruck“ verschiedener Produkte geschärft werden kann.

 
  
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  Christofer Fjellner (PPE-DE), schriftlich. − (SV) Wir Mitglieder der Moderaten Sammlungspartei konnten heute das Europäische Parlament davon überzeugen, gegen den Vorschlag zu stimmen, Zölle auf Waren aus Ländern zu erheben, die das Kyoto-Protokoll nicht unterzeichnet haben. Außerdem haben wir das Europäische Parlament dazu bewegt, sich nicht hinter die Beschreibung zu stellen, dass die Marktwirtschaft die Verantwortung für die Umweltprobleme der Welt trägt. Darum haben wir für den Bericht über Handel und Klimaänderung gestimmt.

Der Handel an sich stellt keine Bedrohung der Umwelt dar – im Gegenteil. Handel erzeugt den Wohlstand, den wir brauchen, um uns den ökologischen Herausforderungen der Zukunft stellen zu können. Er gibt uns die Möglichkeit, die knappen Ressourcen effizienter zu nutzen und befreit die Menschen aus der Armut, die die Wurzel der meisten Umweltprobleme der Welt darstellt. Offenheit und Handel sind außerdem Voraussetzungen für den Technologietransfer, durch den die Entwicklungsländer heute schneller zu einer besseren Umwelt kommen als wir selbst.

Transporte, die ihre Umweltkosten nicht selbst tragen, sind ein großes Problem. Wir Mitglieder der Moderaten Sammlungspartei sind jedoch der Ansicht, dass das Parlament in der heutigen Abstimmung eine falsche Herangehensweise gezeigt hat, indem es Vorschläge zur Bekämpfung und Begrenzung des Handels unterstützt hat. Vielmehr sollte es sich darauf konzentrieren, dass die Transporte gezwungen werden, ihre Umweltkosten selbst zu tragen. Unser aller Sorge um die Umwelt sollte keine Entschuldigung für Protektionismus sein, denn dieser stellt eine Bedrohung für die Entwicklung und damit für eine gute Umwelt dar.

 
  
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  Glyn Ford (PSE), schriftlich. (EN) Der Bericht von Herrn Lipietz behandelt ein wichtiges Thema. Wenn wir ernsthaft vorhaben, den Ausstoß von Treibhausgasen wirksam zu kontrollieren, müssen wir sicherstellen, dass die damit verbundenen Kosten immer und überall berücksichtigt werden. Der – freie – Handel ist ein wichtiger Motor der Weltwirtschaft und ein Bereich, den wir fördern müssen. Nichtsdestotrotz können wir langfristig nicht so weitermachen wie bisher und Waren Tausende von Kilometern rund um die Welt schicken, während praktisch identische Waren in die entgegengesetzte Richtung befördert werden, ohne die Berücksichtigung aller Kosten sicherzustellen. Doch dieses Umsteuern muss behutsam erfolgen, wenn wir nicht wollen, dass einige der Ärmsten dieser Welt die Zeche für den verschwenderischen und sorglosen Umgang der Industrieländer mit den ökologischen Ressourcen der Erde zahlen. Europa trägt eine Verantwortung für den Schutz dieser Menschen, deren Lebensgrundlagen, ohne ihr eigenes Verschulden, auf dem kurzfristigen Streben nach Profit, statt auf einer langfristigen Sicherung des Überlebens dieses Planeten aufgebaut wurden.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. − (SV) Nach Ansicht der Juniliste spielt die EU eine wichtige Rolle im Kampf für die Verringerung der Klimaauswirkungen der Menschheit auf die Erde. Als einer der Hauptakteure des Welthandels hat die EU die Möglichkeit, Einfluss auf die Umweltauswirkungen von Produktion und internationalen Transporten zu nehmen.

Mit diesem Bericht sind jedoch auch eine Reihe erheblicher Risiken verbunden. Man kann sowohl auf als auch zwischen den Zeilen lesen, dass eine auf diesen Erwägungen basierende Politik den von vielen Interessengruppen und Mitgliedstaaten befürworteten protektionistischen Tendenzen Tor und Tor öffnet. Sonderinteressen versuchen sich stets als Vertreter öffentlichen Interesses darzustellen. Eine Unterstützung dieses Berichts ist daher sehr risikoreich. Letztendlich könnte er zu verstärktem Protektionismus und damit zu hohen Kosten für die Armen der Welt und die europäischen Verbraucher führen.

Die EU sollte stattdessen den eingeschlagenen Weg fortsetzen und als Vorbild und Verbündeter aller Länder der Welt, die Verantwortung für den Klimawandel übernehmen wollen, agieren. Die Juniliste hat aus diesen Gründen gegen den Bericht gestimmt.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir schließen uns dem Bericht in jeder Hinsicht an, wenn es heißt, dass „das derzeit bestehende Wirtschaftsmodell, das auf der ständigen Steigerung von Konsum, Produktion und Handel beruht, unhaltbar ist, weil es zu ständig zunehmendem Ressourcenverbrauch und Transportaufkommen führt und immer größere Mengen an Abfall und Emissionen mit sich bringt“ und demzufolge das derzeitige Handelssystem „eine weltweite Arbeitsteilung bewirkt, die einen sehr hohen Umfang an Transport von (…) Produkten voraussetzt“, die in nächster Umgebung nachhaltiger hergestellt werden könnten.

Dennoch möchten wir auf einige negative Aspekte hinweisen, so etwa die Forderung, bei den Verhandlungen der laufenden Doha-Runde der WHO eine Einigung über die Beseitigung tariflicher und nichttariflicher Hemmnisse für „umweltverträgliche Waren und Dienstleistungen“ zu erzielen, und auch die indirekte Hinnahme der Verhandlung über Freihandelsabkommen, was im Widerspruch zu früheren Aussagen im Bericht über das bestehende Handelssystem steht.

Außerdem sind wir mit Nachdruck gegen „die Umsetzung des Verursacherprinzips (...) vorzugsweise durch die Ausdehnung des Systems für den Handel mit Emissionsberechtigungen auf die ganze Welt“ wegen der Folgen, die dies hätte.

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. – (EN) Ich habe für den Bericht von Herrn Lipietz über Handel und Klimaänderung gestimmt. Der Klimawandel gehört zu den drängendsten Problemen unserer Tage und erfordert wirksame Maßnahmen auf nationaler, EU-weiter und globaler Ebene.

Ich unterstütze den vorliegenden Bericht, der viele wichtige internationale Probleme anspricht, doch ich möchte auch den von der schottischen Regierung vorgelegten Gesetzesentwurf zum Klimaschutz erwähnen. Die Regierung hat als verbindliches langfristiges Ziel festgelegt, dass Schottland seine Emissionen bis zum Jahr 2050 um 80 % verringert. Ich halte dies für anerkennenswert und hoffe, dass andere EU-Länder sich bei ihren eigenen Anstrengungen zur Bekämpfung der globalen Erwärmung ebenso ehrgeizige Ziele setzen werden.

 
  
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  Syed Kamall (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Es besteht allgemeine Übereinstimmung darin, dass der Ausstoß schädlicher Emissionen reduziert werden muss, doch der Verfasser des vorliegenden Berichts fordert Maßnahmen, die den Handel mit ärmeren Ländern einschränken würden – mit der Folge, dass deren Bevölkerung zur Armut verurteilt wäre, dass globale Lieferketten unterbrochen und unrealistische Sanktionen eingeführt würden.

Die Konservativen glauben, dass der beste Weg zur Reduzierung schädlicher Emissionen darin besteht, technologische Lösungen verstärkt zu fördern, realistische Ziele festzulegen und den Handel mit ärmeren Ländern auszuweiten, damit sie sich Investitionen in sauberere und umweltfreundlichere Technologien und Verfahren leisten können.

 
  
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  Diamanto Manolakou (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Die vorliegende Entschließung ist mit billigen umweltfreundlichen Farben und allgemein gehaltenen Absichtserklärungen herausgeputzt worden, um ihren reaktionären Inhalt zu verschleiern, der die Handschrift imperialistischer Gruppierungen und Organisationen trägt.

Darin wird kritisiert, dass der Luft- und Straßenverkehr im Vergleich zum See- und Schienenverkehr mit die größten Verursacher von CO2-Emissionen sind, während gleichzeitig darauf hingewiesen wird, dass die Freiheit der Wahl der Beförderungsmittel (für multinationale Unternehmen) im weltweiten Handel entscheidende Bedeutung hat.

Für den Verkehrssektor wird ein Handel mit Treibhausgasemissionen gefordert, mit dem zwar keine Verringerung der CO2-Emissionen erreicht werden konnte, der sich aber als profitables Instrument zur Kapitalbeschaffung an den Börsen erwiesen hat. Die Entschließung unterstützt die internationalen Monopole bei ihrem Versuch, über den Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung großzügige Finanzmittel zu erhalten.

Sie weist der Europäischen Investitionsbank die Rolle einer „umweltfreundlichen“ Aufsichtsbehörde zu, die „entsprechend den Empfehlungen der OECD und der G8“ handelt und fordert, dass künftige Vorschläge mit dem übereinstimmen, was von der WTO diktiert wird.

Tatsache ist, dass die natürlichen Ressourcen weiterhin von multinationalen Unternehmen geplündert werden, dass Wälder abgeholzt werden, dass die Trinkwasserreserven abnehmen und belastet werden, dass sich die Wüsten weiter ausbreiten, dass der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zunimmt, dass giftige Chemikalien Umweltschäden verursachen, dass bewaffnete Konflikte und imperialistische Interventionen in endlosem Wechsel aufeinander folgen, dass die Treibhausgase ansteigen, dass Milliarden Menschen Opfer von kapitalistischer Plünderei und Geschäftemacherei sind und dass diese Entschließung all das unterstützt und fördert.

Wir, die Abgeordneten im Europäischen Parlament aus der Kommunistischen Partei Griechenlands, werden daher gegen die Entschließung stimmen.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich begrüße diesen Bericht, in dem mehrere realistische Maßnahmen vorgestellt werden, mit deren Hilfe der Handel zur Bekämpfung des Klimawandels eingesetzt werden könnte. Vorschläge, wie die Zollbefreiung von Erzeugnissen, bei deren Anwendung geringe Mengen an Treibhausgasen entstehen bzw. verbraucht werden, ein Verbot der Einfuhr exotischer Hölzer, Maßnahmen zur Kennzeichnung von energiesparenden Erzeugnissen und die Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Emissionsberechtigungen, sollten umgesetzt werden.

 
  
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  Olle Schmidt (ALDE), schriftlich. − (SV) Der Bericht Lipietz über Handel und Klimaänderung berührt zwei Bereiche, in denen die EU die größten Möglichkeiten hat, internationalen Einfluss auszuüben. Daher ist es von größter Bedeutung, dass wir als Europäisches Parlament uns zu diesen Fragen äußern. Alle Länder der Welt müssen durch den Handel an der Weltwirtschaft beteiligt werden. Erst ein entwickelter Handel und wirtschaftliche Entwicklung bieten eine echte Grundlage dafür, die Menschen aus der Armut zu befreien und die Umwelt zu beeinflussen. Europas Engagement für Umwelt und Entwicklung muss auch weiterhin ein Katalysator für eine nachhaltige Entwicklung auf der Grundlage von Handel sein, und kein Hindernis dafür. Darum ist es in meinen Augen bedauerlich, dass der heute befürwortete Bericht eine Linie vertritt, die Handel und Entwicklung nicht voll und ganz begünstigt. Dennoch habe ich mit großen Zweifeln dafür gestimmt, da die problematischsten Formulierungen entfernt wurden.

 
  
  

- Bericht Luisa Morgantini (A6-0432/2007)

 
  
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  Jim Allister (NI), schriftlich. – (EN) Die Abstimmung über Änderungsantrag 6 zum Bericht von Frau Morgantini über eine neue Dynamik für die afrikanische Landwirtschaft hat uns ein eindrucksvolles Bild über die Geistesverwandtschaften und Sympathien der GUE/NGL-Fraktion und des linken Spektrums im Allgemeinen vermittelt. Mit ihrer wohlwollenden Haltung gegenüber dem Tyrannen Mugabe und ihrer Ablehnung der Forderung, ihm die Teilnahme am EU-Afrika-Gipfel in Lissabon zu verwehren, haben sie ihr wahres Gesicht gezeigt. Ich halte Mugabe für einen abscheulichen Despoten, der sein Land zugrunde gerichtet hat, und daher habe ich mit Genugtuung gegen Änderungsantrag 6 gestimmt, um auf diese Weise meine Empörung über sein Verhalten und seine beabsichtigte Teilnahme am Gipfel zum Ausdruck zu bringen. Die Tatsache, dass das Parlament den Änderungsantrag, wenn auch nur mit knapper Mehrheit, angenommen hat, ist eine empörende Ermutigung für diesen Tyrannen.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir verurteilen das unannehmbare politische Manöver der reaktionärsten Teile des Europäischen Parlaments, die versuchen, einen Bericht über die afrikanische Landwirtschaft zu benutzen, um die rechtmäßige Teilnahme des Präsidenten der Republik Simbabwe, einem Vollmitglieder der Afrikanischen Union, am bevorstehenden EU-Afrika-Gipfel zu kritisieren. Dieser Winkelzug muss in jeder Hinsicht vereitelt werden.

Der Bericht an sich enthält unseres Erachtens eine Reihe begrüßenswerter Punkte, wie die Kritik, dass die Unterstützung für „eine neuen Dynamik für die afrikanische Landwirtschaft“ zur „Förderung des Handels“ einzig und allein auf der Basis von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen eine Form der Erpressung sei, um die Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen anzukurbeln.

Die Ermutigung vieler dieser Länder, ihre Landwirtschaften von der EU abhängig zu machen, ist ein Versuch, diese Staaten an eine Vereinbarung zu binden, die ihnen ein Landwirtschaftsmodell aufzwingt, das auf dem Anbau von Monokulturen für den Export fußt und zu offensichtlichen, ernsten wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Problemen für die Menschen in vielen Ländern Afrikas und für die Bevölkerung der EU-Staaten führt.

Deshalb bedeutet Hilfe für die afrikanische Landwirtschaft unserer Meinung nach, die sozialverträgliche Entwicklung eines Landwirtschaftsmodells zu unterstützen, das auf den speziellen Bedürfnissen sowie auf der Nahrungsmittelsouveränität und -sicherheit der einzelnen Länder selbst beruht.

 
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