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Verfahren : 2007/2144(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0481/2007

Eingereichte Texte :

A6-0481/2007

Aussprachen :

PV 14/01/2008 - 15
CRE 14/01/2008 - 15

Abstimmungen :

PV 15/01/2008 - 10.1
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0008

Ausführliche Sitzungsberichte
Montag, 14. Januar 2008 - Straßburg Ausgabe im ABl.

15. Steuerliche Behandlung von Verlusten bei grenzübergreifenden Sachverhalten (Aussprache)
Protokoll
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  Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt der Bericht von Piia-Noora Kauppi im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über die steuerliche Behandlung von Verlusten bei grenzübergreifenden Sachverhalten (2007/2144(INI)) (A6-0481/2007).

 
  
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  Piia-Noora Kauppi, Berichterstatterin. − (EN) Herr Präsident! Lassen Sie mich eingangs erklären, worum es in meinem Bericht, über den wir heute sprechen, im Wesentlichen geht. Dem Namen nach geht es um Besteuerung, doch er betrifft eigentlich das richtige Funktionieren des Binnenmarktes der EU.

Die Weltwirtschaft entwickelt sich auf eine solche Weise, dass Europa immer mehr unter Druck gerät, wenn es seine Wettbewerbsfähigkeit erhalten will. Diese Tatsache wurde bei verschiedenen Gelegenheiten unterstrichen und erhielt breite Zustimmung, insbesondere in der Lissabon-Strategie und ihren Überarbeitungen. Wir müssen aktiv an die Bewältigung dieser Aufgabe herangehen, und ich denke, dass einem voll funktionsfähigem Binnenmarkt für die Erreichung dieses Ziels oberste Priorität eingeräumt werden muss.

Neben dem freien Waren-, Personen-, Dienstleistungsverkehr bedeutet das, und das ist ganz wichtig, gleiche Ausgangsbedingungen für europäische Unternehmen zu schaffen, an einem anderen Standort in Europa ein Unternehmen gründen zu können, als handle es sich um ein einziges Land, einen Heimatmarkt – einen echten Heimatmarkt –, wo Entscheidungen aufgrund eines wirklichen wirtschaftlichen Vorteils getroffen werden und nicht eines durch Bürokratie verzerrten Vorteils wegen.

Eine Beschränkung dieser Bewegungsfreiheit führt nicht nur zu suboptimalen wirtschaftlichen Chancen, sondern hindert auch europäische Unternehmen am Expandieren. Bedauerlich ist, dass es noch immer einige dieser Hindernisse gibt, denn ein europaweiter Heimatmarkt ist Ausgangspunkt für das Wachstum von europäischen Unternehmen und eine Voraussetzung dafür, dass immer mehr Unternehmen an die Weltspitze gelangen.

Die Konsolidierung grenzübergreifender Verluste – das Thema dieses Berichts – ist ein Schritt in Richtung eines solchen funktionierenden Heimatmarktes. Gegenwärtig wird eine Gruppe, die nur in einem Mitgliedstaat tätig ist, steuerlich wesentlich vorteilhafter behandelt als bei einem grenzübergreifenden Sachverhalt. Innerhalb eines Mitgliedstaates kann ein Unternehmen in der Regel Verluste, die seine Niederlassungen und Tochtergesellschaften erlitten haben, bei der Besteuerung der Muttergesellschaft ausgleichen. Beträchtliche Unterschiede bestehen jedoch in der einzelstaatlichen Gesetzgebung, wenn sich diese Niederlassungen und Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten befinden.

Wenn eine Konsolidierung der Verluste aus steuerlichen Gründen innerhalb der gleichen Gruppe möglich ist, erfolgt sie allerdings in den meisten Fällen mit beträchtlicher Verzögerung, die von Fall zu Fall schwankt. Diese Diskrepanz hat schwerwiegende Auswirkungen auf das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts. Sie beeinträchtigt Investitionsentscheidungen und stellt ein Hindernis für den Einstieg in bestimmte Märkte dar, wobei eher große Märkte zu Unrecht begünstigt werden, wo Verluste leichter ausgeglichen werden können. Besonders nachteilig ist dies für die Expansionsmöglichkeiten von KMU, da sie häufig Verluste bei Neugründungen einfahren, die sie nicht sofort ausgleichen können – auch der Zeitfaktor spielt bei KMU eine große Rolle. Die unterschiedliche Rechtsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten führt eindeutig auch zu höheren Befolgungskosten, die KMU nur schwer aufbringen können, und leistet größeren Unternehmen Vorschub bei Steuermanipulationen.

Letzten Endes sind Verzögerungen beim Verlustausgleich verständlicherweise kostspielig und belastend für alle europäischen Unternehmen. Es ist schon eine beträchtliche Kostenbelastung, wenn Kapital, für das ein Rückerstattungsanspruch besteht, gebunden ist, oftmals über Jahre, weil die geltende nationale Gesetzgebung zum Verlustausgleich eine unverzügliche Konsolidierung nicht zulässt.

Der Bericht schlägt vor, hier Abhilfe zu schaffen, indem es ermöglicht wird, Verluste im gleichen Steuerjahr abzuschreiben. Dadurch würde der unzumutbare Zeitfaktor von dem Unternehmen auf den öffentlichen Sektor übertragen. Dadurch würden gleiche Ausgangsbedingungen geschaffen und gleichzeitig die Befolgungskosten für die Unternehmen verringert. Das bedeutet allerdings auch, dass im Bereich der Besteuerung noch viel getan werden muss, um die Vorzüge des Binnenmarktes vollständig auszuschöpfen. Das heißt nicht, dass die Steuersätze harmonisiert werden sollen, sondern vielmehr, dass der Steuerwettbewerb ein positives Merkmal der europäischen Wirtschaft darstellt. Es bedeutet jedoch auch Rechtsetzung zur Erleichterung grenzübergreifender Geschäfte, um gleiche Ausgangsbedingungen für Investitionen auf der Grundlage unverzerrter wirtschaftlicher Vorteile zu schaffen.

Deshalb begrüße ich die Aktivitäten der Kommission auf diesem Gebiet zur Förderung von Maßnahmen im Zusammenhang mit grenzübergreifenden Verlustausgleichen. Ich würde mich über die Unterstützung des Parlaments für diese dringend benötigten Rechtsvorschriften freuen. Meiner Meinung nach kommt die Stellungnahme des Parlaments zu dieser Frage ebenfalls zum richtigen Zeitpunkt, weil auch der Europäische Gerichtshof eine politische Orientierung zu diesem Thema gefordert hat.

Ferner möchte ich die Kommission aufrufen, die Arbeit an der gemeinsamen konsolidierten Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) als längerfristige Lösung zu forcieren, die hoffentlich auch die Unterstützung dieses Hohen Hauses in diesem Bericht findet. Bei der GKKB handelt es sich allerdings um ein langfristiges Projekt, dessen Realisierung in weiter Zukunft liegt. Bis dahin machen sich grenzübergreifende Gesetze, Verlustausgleich und Verlustkonsolidierung als Zwischenlösung für einige ernsthafte Probleme, die das Funktionieren des Binnenmarktes stören, dringend erforderlich.

 
  
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  László Kovács, Mitglied der Kommission. − (EN) Herr Präsident! Vor einigen Wochen – Sie werden sich erinnern – haben wir den Beitrag der Steuer- und Zollpolitik zur Lissabon-Strategie für Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit diskutiert. Der grenzübergreifende Verlustausgleich gehört zu den wichtigsten Elementen bei der Errichtung eines wettbewerbsfähigen Binnenmarktes ohne Hindernisse und trägt somit zu Wachstum und Beschäftigung bei.

Ich möchte etwas zu der Bedeutung sagen, die der grenzübergreifende Verlustausgleich für den Binnenmarkt hat. Stellen Sie sich ein kleines oder mittleres Unternehmen vor, das erfolgreich in seinem Heimatmarkt operiert. Wenn es nun vorhat, seine Tätigkeit auf andere Mitgliedstaaten auszudehnen, auf den Binnenmarkt, dann wird es nicht nur Probleme im Hinblick auf zusätzliche Befolgungskosten haben. Somit wird dieses kleine oder mittlere Unternehmen nicht in der Lage sein, die bei Neugründungen auftretenden Verluste mit den Gewinnen zu verrechnen, die es möglicherweise noch in seinem Mitgliedstaat, in dem sich sein Sitz befindet, macht.

Die Nichtbeachtung der ausländischen Verluste führt zu Doppelbesteuerung und hält viele KMU davon ab, in anderen Mitgliedstaaten zu investieren. Mit der neuen Initiative zum grenzübergreifenden Verlustausgleich können große Unternehmen – insbesondere aber auch KMU – wesentlich leichter ihre Geschäftstätigkeit ins Ausland ausdehnen und voll in den Genuss der Vorteile des Binnenmarktes kommen.

Die Initiative zum grenzübergreifenden Verlustausgleich stellt kurz- bis mittelfristig eine gezielte Lösung dar, ist aber nur ein Zwischenschritt. Bitte beachten Sie, dass diese Initiative in Zukunft eine Ergänzung der gemeinsamen konsolidierten Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) sein könnte, insbesondere für Unternehmen, die nicht unter die GKKB fallen.

Die Initiative zum grenzübergreifenden Verlustausgleich ist begrenzter als es die Konsolidierung der Bemessungsgrundlage im Rahmen von GKKB sein wird, da diese Initiative einen automatischen und umfassenden Ausgleich aller Gewinne und Verluste innerhalb einer Unternehmensgruppe vorsieht.

Ich bin für die in Frau Kauppis Bericht geäußerte nachdrückliche Unterstützung der Initiative der Kommission im Bereich des grenzübergreifenden Verlustausgleichs, für die Koordinierung und selbstverständlich auch für unsere Arbeit bezüglich der GKKB sehr dankbar.

Ich bin, wie Sie auch, überzeugt, dass wir in unseren Bemühungen, die Steuerhürden im Binnenmarkt abzubauen, nicht nachlassen dürfen.

 
  
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  Zsolt László Becsey, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (HU) Ich danke Ihnen, Herr Präsident. Ich danke auch dem Kommissar und Frau Kauppi für diesen Bericht, der sich mit einem wichtigen Thema befasst, das sensible und widersprüchliche Emotionen auslöst.

Erlauben Sie mir zwei Anmerkungen. Zum einen scheint es mir aus Sicht des Binnenmarktes wichtig, dass eine Muttergesellschaft und deren Tochterunternehmen keine Nachteile zu befürchten haben dürften, nur weil sie in zwei unterschiedlichen Mitgliedstaaten tätig sind, verglichen mit Unternehmen, die nur in einem Mitgliedstaat agieren.

Demzufolge fordere ich dringend die Abschaffung der Doppelbesteuerung, wie der Kommissar vorgeschlagen hat, vielleicht mithilfe des Mechanismus der elektronischen Zusammenarbeit. Unter Berücksichtigung des Zeitfaktors könnten wir die effiziente grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit von Konzernen fördern und Kredit- sowie Steuerbefreiungsmethoden einsetzen.

Zugleich muss es uns meiner Meinung nach beunruhigen, wenn ein Tochterunternehmen Gewinne und die Muttergesellschaft Verluste verzeichnet. Aus unserer Sicht, Frau Kauppi, ist dies zum Beispiel in den neuen Mitgliedstaaten von größerem Interesse.

Mein zweites Argument zur Abschaffung von Doppelbesteuerung bezieht sich auf die gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage. Das steht zwar noch zur Debatte, aber ich habe dagegen meine Vorbehalte. Ich bin kein Befürworter der Steuerhoheit, kann aber im Moment den Nutzen einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage einfach nicht erkennen. Ich befürchte auch einen sehr starken politischen Druck zugunsten der Einführung eines Mindestniveaus, genau wie im Falle der Mehrwert- oder Einkommensteuer. Die Vorschläge von Sozialdemokraten und Kommunisten und vielleicht auch von Vertretern des linken Flügels zeigen dies deutlich, obwohl meines Erachtens die Maastricht-Kriterien diesem ein Ende setzen.

Ich fürchte jedoch, dass ich die Auswirkungen auf die kapitalschwachen neuen osteuropäischen Mitgliedstaaten im Hinblick auf den Kapitalfluss innerhalb des Binnenmarktes nicht einschätzen kann. Wo wird der Sitz der Verwaltung sein? Und wird man einzelne Steuererleichterungen beibehalten können, um eine nachteilige Infrastruktursituation auszugleichen?

Aus diesen Gründen werde ich mich in diesen Punkten der Stimme enthalten, möchte mich jedoch noch einmal bei dem Kommissar und dem Berichterstatter bedanken. Ich danke Ihnen, Herr Präsident.

 
  
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  Donata Gottardi, im Namen der PSE-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, Herr Kommissar, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Entschließungsantrag, über den wir morgen abstimmen werden, ist bezeichnend für die Notwendigkeit einer Steuerpolitik auf EU-Ebene.

Das bedeutet nicht, die nationale Steuerpolitik zu ersetzen oder einzuschränken; niemand zieht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für diesen Bereich in Zweifel. Es bedeutet vielmehr, sie zu begleiten und zu koordinieren, insbesondere wenn, wie im Falle von Verlusten der Unternehmen bei grenzübergreifenden Sachverhalten, die Landesgrenzen de facto durch die Fusions- und Verlagerungsentscheidungen der Unternehmen im Gebiet Europas und darüber hinaus überschritten werden.

Es liegt auf der Hand, dass nicht nur nationale Regeln, sondern auch bilaterale Abkommen nicht mehr ausreichen, da im gegenwärtigen Zeitalter der Globalisierung der Finanz- und Produktionsmärkte solche Phänomene vielfach auftreten und über die Ländergrenzen hinausgehen. Der Text ist inhaltlich das Ergebnis einer Einigung auf zahlreiche Punkte, sodass ich nur die wichtigsten herausgreifen und zugleich der Berichterstatterin für ihre fortwährende Kooperationsbereitschaft aufrichtig danken möchte.

27 verschiedene Steuersysteme sind ein Hindernis für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts und hemmen die Unternehmen, insbesondere die kleineren, wie Kommissar Kovács soeben erwähnte. Die erste Feststellung, die in dem Bericht getroffen wird, ist klar und deutlich, denn es wird die ernsthafte Besorgnis angesichts der negativen Auswirkungen der Unterschiedlichkeit der von den Mitgliedstaaten auf grenzübergreifende Verluste angewandten Systeme auf das Funktionieren des Binnenmarktes bekundet.

Die vorgeschlagene Lösung ist nur eine vorübergehende, eine Zwischenlösung, denn einzig und allein eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) stellt die perfekte Lösung dar. Deshalb bekunden wir unsere Unterstützung für die Mitteilung der Kommission, da sie einen großen Schritt zur Verbesserung der bestehenden Situation darstellt, und fordern im Hinblick auf Zeitplan und Entscheidungen eine angemessene Koordinierung unter den Mitgliedstaaten – wie es wörtlich in Ziffer 4 heißt.

Wichtig ist der Hinweis auf die Existenz gemeinsamer europäischer Unternehmensformen wie der „Europäischen Gesellschaft“ und der „Europäischen Genossenschaft“ und von europäischen Bestimmungen für gemeinschaftsweit operierende Unternehmensgruppen. Ihnen muss größere Bedeutung beigemessen werden, weil sie es uns ermöglichen, nicht nur den Zusammenhang mit den kollektiven Arbeitsbeziehungen und folglich mit den Auswirkungen auf die Beschäftigung aufzuzeigen, sondern auch die Schaffung europaweit operierender Unternehmensgruppen zu erkennen, die durch Stabilität gekennzeichnet sind. Denn schließlich wollen wir ja die Entwicklung und Etablierung eines Produktionssystems fördern, in dessen Zentrum Europa und nicht der einzelne Mitgliedstaat steht, ein Produktionssystem, das nicht dem Sirenengesang folgt und sich bei seiner Ausbreitung in den verschiedenen Ländern nicht von taktischen Überlegungen in Bezug auf die jeweiligen Steuervorteile leiten lässt, indem Lasten und Verluste nach Belieben ausgeglichen werden. Das Produktionssystem muss auf Gleichbehandlung zählen können und eine unterschiedliche Verbuchung in Abhängigkeit davon, ob die Muttergesellschaft nur in einem Land ansässig ist oder in verschiedenen Staaten Niederlassungen besitzt, vermeiden.

Das kann nur mit entsprechenden Vorschriften und einheitlichen Bedingungen erreicht werden. Anzuerkennen, dass fruchtbarer Steuerwettbewerb im Grunde genommen diesen Vorschlag inhaltlich aushöhlen würde, darf nicht dazu führen, ideologisch dagegen vorzugehen.

 
  
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  Olle Schmidt, im Namen der ALDE-Fraktion. – (SV) Herr Präsident! Ich danke der Kollegin Piia-Noora Kauppi für einen guten Bericht. Sie stellt auf ausgewogene Art und Weise die Probleme und Schwierigkeiten dar, die durch die 27 verschiedenen Steuersysteme auf dem Binnenmarkt entstehen können. Die im Bericht erwähnte Globalisierung hat die Forderung nach einer gemeinsamen Sicht auf Steuerfragen innerhalb der EU weiter verstärkt, um Wettbewerbshindernisse zu vermeiden. Unterschiedliche Vorschriften und Behördenapparate führen auch zu einem Verlust von Wirtschaftskraft für die Unternehmen sowie von Arbeitsplätzen innerhalb der EU. Wir brauchen, wie Frau Kauppi vorschlägt, deutlichere Vorschriften und eine Herangehensweise, die das Unternehmertum fördern. Vielleicht müssen ja auch einige von uns die Scheuklappen abnehmen.

Steuern sind ja bekanntlich ein sehr heikles Thema. Die Stichworte heißen dabei Steuerwettbewerb und Freiheit der Länder, ihre Steuern selbst zu bestimmen. Das langfristige Ziel der Kommission ist die Schaffung einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage in der EU. Da dies nicht erreichbar ist, sollten zielgerichtete Maßnahmen auf den Gebieten angestrebt werden, die die Effizienz auf dem Binnenmarkt fördern.

Im Bericht werden verschiedene Handlungsmöglichkeiten untersucht und dargestellt, wie die einzelnen Länder unterschiedliche Wege eingeschlagen haben, was an sich gut ist, aber nicht ausreicht. Es ist prinzipiell auch vernünftig, dass Firmen Verluste innerhalb eines Unternehmens oder zwischen verschiedenen Unternehmen eines Konsortiums auch grenzüberschreitend verrechnen können. Um eine solche Verfahrensweise zu erleichtern, ist eine gemeinsame Annäherung an die Besteuerung erforderlich, d. h. eine konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage. Wir von der ALDE-Fraktion halten das für den richtigen Weg. Die Einführung der GKKB an sich verhindert jedoch nicht den Steuerwettbewerb, sondern bewirkt eher das Gegenteil. Die Bemessungsgrundlage wird einheitlich und die Transparenz besser. Dieses neue System verbessert die Möglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen, ihre Verluste zu verrechnen. Beunruhigte Finanzminister – von denen es ja eine Menge gibt – können versichert sein, dass ihre Steuerhoheit erhalten bleiben wird.

In Bezug auf Änderungsantrag 1 fordert unsere Fraktion eine getrennte Abstimmung, bei der der erste Teil, der sich mit Verbrauchsteuern beschäftigt, separat behandelt werden kann. Was den Rest betrifft, sind wir geneigt, uns bei der Abstimmung zum Änderungsantrag von Frau Gottardis zu den Erwägungen E und F der Stimme zu enthalten, um einen breiten Konsens und eine weitgehende Unterstützung für diesen ausgezeichneten Bericht im Plenum zu erreichen.

 
  
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  Dariusz Maciej Grabowski, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Der Berichterstatterin gebührt zwar Anerkennung für ihre Arbeit, doch es ist ein umstrittener Bericht. Wir werden dagegen stimmen, und ich möchte Ihnen auch den Grund nennen.

Hier wird der Versuch unternommen, die Steuersysteme innerhalb der Union zu vereinheitlichen und den Mitgliedstaaten Lösungen aufzudrücken. Ferner werden grenzübergreifende Unternehmen gegenüber KMU begünstigt, und dadurch sehen sich wiederum viele einheimische Unternehmen gezwungen, Niederlassungen und Tochtergesellschaften in anderen Ländern ohne wirtschaftliche Notwendigkeit zu gründen, einfach nur deshalb, weil sie dann von den Bestimmungen profitieren können, die für grenzübergreifende Unternehmen gelten.

Ich möchte nur darauf hinweisen, dass grenzübergreifende Unternehmen viele Jahre lang den Mangel an Qualifikationen und die Korruption von leitenden Funktionären in den postkommunistischen Ländern ausgenutzt und Steuer- und Rechnungsbetrug begangen haben, um Verluste auszuweisen und Steuern zu vermeiden. Und die Union hat das stillschweigend geduldet. Die neuen Vorschriften gestatten ein solches Verhalten auch weiterhin und schaffen dafür eine rechtliche Grundlage. Das überrascht mich vor allem deshalb, weil das negative Auswirkungen auf die Länder der alten Union haben wird, da deren Steuereinnahmen zurückgehen werden.

Meines Erachtens ist es notwendig, erst einmal das Problem des Steuer- und Rechnungsbetrugs von grenzübergreifenden Unternehmen in der Union zu beseitigen und die Steuersysteme vor allem in den neuen Mitgliedstaaten zu verbessern. Das würde auch helfen, Steuerbetrug zu verhindern und aufzudecken.

 
  
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  Sahra Wagenknecht, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! In einem Punkt kann man sich ansatzweise einig sein: Die derzeitige Situation in der EU, in der 27 verschiedene Steuersysteme auf einem einheitlichen Binnenmarkt bei voller Kapitalverkehrsfreiheit nebeneinander stehen, hat fatale Konsequenzen. Da hört allerdings die Einigkeit auch schon auf. Steuerwettbewerb ist Steuerdumping für die Großen und Reichen und wachsender Steuerdruck auf den Schultern von Normalverdienern und Konsumenten. Es ist nicht erstaunlich, dass diese Situation den Vermögensbesitzern und den Konzernen überaus gut gefällt.

Erstaunlich und erschreckend ist aber, dass diese Realität auch in diesem Hause, das eigentlich nicht nur die Interessen der oberen Zehntausend artikulieren sollte, immer wieder schöngeredet wird. Trotz Nuancen und nuancierten Bewertungen ist der Bericht Kauppi auch wieder ein Beispiel solcher Schönrederei. Das betrifft die Position zu angeblich positiven Wirkungen des Steuerwettbewerbs ebenso wie den Umgang mit dem eigentlichen Gegenstand, dem grenzüberschreitenden Verlustausgleich.

Es ist ein offenes Geheimnis, dass gerade die grenzüberschreitende Verlustverrechnung ein gern genutztes Mittel der Konzerne ist, Steuern zu minimieren, indem man Gewinne in Niedrigsteuergebiete und Niedrigsteuerländer verschiebt. Mit erheblichem Erfolg, wie die Statistiken zeigen. Denn nicht zuletzt solcherart virtuose Verlustverschiebung hat dazu beigetragen, dass der Anteil der Steuern an den Profiten der Multis in den letzten 20 Jahren kontinuierlich gesunken ist. Die Urteile des EuGH haben diese Steuergestaltung zusätzlich erleichtert und damit massiv in die Steuerhoheit der Mitgliedstaaten eingegriffen. Der Dumpingwettlauf bei den Unternehmenssteuern wurde so immer weiter angeheizt.

Wer diese Entwicklung stützt, der will offenbar ein Europa, in dem sich oben unermesslicher Reichtum häuft, während die Armut auf der Gegenseite immer größer wird und auch die ehemaligen Mittelschichten mit sinkenden Realeinkommen zu kämpfen haben. Wir wollen ein anderes Europa, und wir wollen eine sozial gerechte Steuerpolitik. Deshalb wird unsere Fraktion den vorliegenden Bericht ablehnen.

 
  
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  John Whittaker, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Die Berichterstatterin gibt vor, diese Initiative würde kleine und mittlere Unternehmen ermutigen, ihre grenzübergreifende Geschäftstätigkeit auszudehnen. Doch ich zweifle kaum daran, dass sie sehr stark von den großen Multis gefördert wurde, denn sie werden davon am meisten profitieren. In meinem Heimatland, Großbritannien, handelt es sich bei der großen Mehrheit um kleine Unternehmen, auf die etwa 70 % der Arbeitsplätze entfallen. Nur ein winziger Prozentsatz von ihnen ist an ausländischen Geschäften interessiert. Mein hauptsächlicher Einwand besteht jedoch darin, dass dies eine stärkere Einmischung der Europäischen Union in Steuerangelegenheiten bedeutet. Wenn die EU genauso vorgeht wie bei der Mehrwertsteuer, dann wird es endlose Abänderungen des Gesetzes geben. Bisher gab es acht Richtlinien zur Mehrwertssteuer, und noch immer herrscht hier ein Durcheinander, und das verleitet zu Betrug.

Unternehmen arbeiten am besten, wenn es einfache Regeln gibt, die sie auch gut verstehen, wie Herr Schmidt soeben sagte. Die EU weiß bestens, wie sie etwas machen muss, und das macht sie perfekt, nämlich die Dinge zu verkomplizieren. Daher möchte ich sagen, entgegen der Meinung anderer Abgeordneter, dass ein besserer Plan darin bestehen würde, den Steuerwettbewerb zu fördern. Dann würden die Staaten, die die geringsten und einfachsten Steuern haben, die meisten Unternehmen anlocken.

 
  
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  Elisa Ferreira (PSE).(PT) Herr Präsident! Die unterschiedliche Behandlung der Verluste in den einzelnen Mitgliedstaaten verzerrt den Wettbewerb auf dem Binnenmarkt, ist unfair und ermutigt zu abwegigen Steuerpraktiken. Deshalb begrüßen wir die Initiative der Kommission, ein Mindestmaß an Harmonisierung dieser Regelungen vorzuschlagen, und hoffen, dass der Rat mit diesem Vorschlag leben kann. Es handelt sich um einen Bereich, in dem eine bessere Rechtsetzung notwendig ist, vor allem, um die damit verbundene Rechtsunsicherheit zu überwinden, die wiederholt zu Interventionen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften geführt und zu einer größeren Unsicherheit in den Wirtschaftsbeziehungen und somit zur Benachteiligung von Unternehmen und KMU beigetragen hat.

Es muss unbedingt sichergestellt werden, dass die unterschiedliche steuerliche Behandlung mit einem effektiven Funktionieren des Binnenmarktes vereinbar ist. Die Qualität des von der Berichterstatterin Frau Kauppi vorbereiteten Berichts ermöglichte einen breiten Konsens der wichtigsten Fraktionen in Bezug auf seine wesentlichen Elemente. Gleichwohl könnten einige nicht essenzielle Aspekte in der ursprünglichen Fassung dieser Zustimmung hinderlich sein. Konkret heißt das, dass dieses Verfahren aus Sicht der Sozialdemokratischen Fraktion mit dem offenen Schutz von Praktiken des steuerlichen Wettbewerbs nicht vereinbar ist. Diese Praktiken fördern künstliche Bewegungen von Unternehmen, Kapital und Menschen. Diese Bewegungen hinterlassen häufig Spuren eines Verfalls im sozialen und Umweltbereich und im Produktionsgefüge. Darüber hinaus führt der steuerliche Wettbewerb in einigen Volkswirtschaften zu ernsthaften Problemen im makroökonomischen Gleichgewicht mit zahlreichen Folgen, vor allem in Bezug auf die Qualität und Quantität der von diesen Ländern ihren Bürgern bereitgestellten öffentlichen Güter.

Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament ist der Auffassung, dass es bei einer Frage von derart strategischer Bedeutung von großem Vorteil wäre, der Kommission und dem Rat eine Stellungnahme des Europäischen Parlaments vorzulegen, die von einer breiten Basis unterstützt wird. In dem Bereich, auf den die vorliegende Initiative abzielt, muss die Europäische Union noch einen weiten Weg zurücklegen, insbesondere was die Schaffung der heute so häufig erwähnten GKKB bzw. gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage betrifft. Wir müssen die politischen Bedingungen für diese zukünftige Arbeit schaffen.

Die Zustimmung zu dem vorliegenden Bericht ist für uns erreichbar. Wir hoffen, dass, wenn es zur Schlussabstimmung kommt, die Kompromissbereitschaft der wichtigsten Fraktionen den in Bezug auf seine wesentlichen Botschaften erzielten Konsens bestätigt und somit der Bericht letztendlich angenommen wird. Die nebensächlichen Aspekte, die uns politisch, jedoch nicht unüberbrückbar, trennen, dürfen seine Annahme nicht verhindern.

Unser Dank gilt verschiedenen Mitgliedern der PPE-DE-Fraktion, einschließlich der Berichterstatterin, für die aktive Teilnahme und ihre Bereitschaft zum Kompromiss und zur Offenheit, wodurch eine Position erzielt werden konnte, die, wie wir hoffen, in Bezug auf die wesentlichen Fragen dieses Berichts einen Konsens ermöglichen. Vielen Dank, Herr Präsident.

 
  
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  Margarita Starkevičiūtė (ALDE). – (LT) Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf ein Thema lenken, über das wir sehr häufig sprechen: die vielen Defizite des Binnenmarkts. Gleichzeitig möchte ich hervorheben, dass uns die Entwicklung des Binnenmarkts zahlreiche Vorteile bringt. Das vorliegende Dokument ist vor dem Hintergrund der Frage wichtig, mit welchen Anreizen die Arbeitsproduktivität von Unternehmen verbessert werden kann, die im Binnenmarkt tätig sind. Ein anderer Aspekt darf jedoch ebenso wenig vergessen werden. Ich vertrete ein Land, in dem die meisten Unternehmen im Besitz europäischer multinationaler Unternehmen sind. Es handelt sich also nicht um nationale Unternehmen. Aus diesem Grund ist es manchmal äußerst schwierig für uns, unsere Wirtschaft im makroökonomischen Sinne zu steuern, da Unternehmensstrategien die volkswirtschaftlichen Ziele, zum Beispiel einen ausgewogenen Haushalt, in den Hintergrund drängen. Wir müssen einen geeigneten Mittelweg zwischen den Vorteilen der Entwicklung des Binnenmarkts und der makroökonomischen Stabilität finden. Ich möchte Herrn Kovacs erneut darauf aufmerksam machen, dass eine Koordinierung zwischen Politik und Wirtschaftsfragen und die Abstimmung mit Herrn Almunia notwendig sind.

 
  
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  Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk (UEN). – (PL) Herr Präsident! Mit meiner Wortmeldung in dieser Aussprache zur steuerlichen Behandlung von Verlusten bei grenzübergreifenden Sachverhalten möchte ich auf folgende Probleme hinweisen:

Erstens fallen die direkten Steuern wie die Körperschaftssteuer nicht in die Zuständigkeit der Europäischen Kommission. Deshalb sollte sich die Kommission grundsätzlich auch nicht damit befassen.

Zweitens stelle ich mit Überraschung fest, dass der Bericht Feststellungen enthält, die eine Senkung der Körperschaftssteuersätze, die in einigen Mitgliedstaaten – vor allen in den neuen – eingeführt wurden, missbilligen.

Drittens bereitet mir Sorge, dass die Kommission fordert, die Arbeiten zur Einführung einer konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage in der Europäischen Union zu beschleunigen. Der Charakter einer solchen Steuer, ihre Höhe und die Festlegung der Steuerbemessungsgrundlage gehören zu den wenigen Instrumenten, die nach wie vor Aufgabe der Mitgliedstaaten sind und dazu genutzt werden können, die wirtschaftliche Entwicklung der weniger entwickelten Länder voranzubringen.

Viertens geht aus einer Untersuchung der Vorschläge der Kommissionsvorschläge für eine konsolidierte Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage hervor, dass sie darauf abzielen sicherzustellen, dass die jährliche Steigerung des BNE in allen Mitgliedstaaten möglichst 2 % beträgt. Wie soll es bei einem solchen Szenario den neuen Mitgliedstaaten, die 20 oder 30 Jahre hinter den stärker entwickelten Ländern zurückliegen, jemals gelingen, den Rückstand aufzuholen?

 
  
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  Katerina Batzeli (PSE).(EL) Herr Präsident, Herr Kommissar! Das Problem der Besteuerung und die Möglichkeit des Verlustausgleichs für grenzüberschreitend tätige Unternehmensgruppen in der Europäischen Union lassen sich nicht einfach durch eine Lockerung der Bestimmungen für grenzüberschreitende Unternehmenstätigkeiten lösen. Dieses Ziel ist natürlich wünschenswert im Sinne eines gut funktionierenden Binnenmarkts. Wenn es jedoch um die steuerliche Behandlung von Unternehmen geht, die wir heute anhand des Berichts Kauppis erörtern, gehört dieses Ziel in den umfassenderen Kontext der Debatte um eine verbesserte steuerliche Harmonisierung innerhalb der Europäischen Union.

Solange es weder eine gleichberechtigte steuerliche Behandlung noch eine Mindestvereinbarung über eine gemeinsame und einheitliche Besteuerungsgrundlage für Unternehmen gibt, damit einheitliche und transparente Regeln für die steuerliche Behandlung festgelegt werden können, sollten wir Steuererleichterungen wie diese grenzüberschreitende Verlustverrechnung im Moment vorsichtig angehen. Das ist wichtig, da wir sonst Gefahr laufen, das Steuer- und Gewinnsystem von Mitgliedstaaten sowie die Aktivitäten des Binnenmarkts und den unternehmerischen Wettbewerb zu verzerren.

 
  
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  Olle Schmidt (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Bei dieser neuen Art der Debatte würde ich diese Minute gern nutzen, um den Herrn Kommissar zu fragen, wie es im Hinblick auf die gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) im Rat aussieht, weil wir wissen, dass einige Finanzminister damit nicht glücklich sind. Könnten Sie, Herr Kommissar, uns bitte mitteilen, wie die Aussprache im Rat verläuft und was die 27 Mitgliedstaaten heute vorschlagen?

 
  
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  László Kovács, Mitglied der Kommission. − (EN) Herr Präsident! Ich habe die Aussprache mit großem Interesse verfolgt, und sie hat mich in der Überzeugung bestärkt, dass die Einführung des grenzüberschreitenden Verlustausgleichs ein wichtiger Faktor für den Ausbau des Binnenmarktes ist.

Ich teile voll und ganz die Ansicht von Frau Kauppi, dass es äußerlich betrachtet um Besteuerung geht, doch in Wahrheit geht es um das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes.

Ich bin besonders für Ihre Unterstützung vor allem bei der Erleichterung der grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit von KMU, die mir sehr am Herzen liegt, dankbar. Mein Dank gilt der Berichterstatterin, Frau Kauppi, für den äußerst ermutigenden Bericht sowie dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung und dem Rechtsausschuss für ihre Unterstützung. Die Kommission kann dem größten Teil der Schlussfolgerungen zustimmen.

Ich begrüße die Unterstützung des Parlaments als einen Faktor, der sich positiv auf die nachfolgende Aussprache im Rat auswirken könnte. Wie auch im Bericht vorgeschlagen, kann ich Ihnen versichern, dass wir unsere Bemühungen bezüglich der GKKB und der Koordinierung der Direktsteuersysteme der Mitgliedstaaten fortsetzen werden. Auch die GKKB liegt mir sehr am Herzen, und zwar deshalb, weil ich mir absolut sicher bin, dass sie den kleinen und mittleren Unternehmen mehr Vorteile bringen würde als den großen multinationalen Unternehmen.

Allerdings verstehe ich auch Ihre Bedenken. In Beantwortung der Frage am Ende der Aussprache möchte ich sagen, dass das Problem im Rat auf dem Tisch liegt, jedoch nicht als konkreter Vorschlag. Gegenwärtig liegt uns ein Konzept vor, und dafür haben sich etwa zwei Drittel der Mitgliedstaaten ausgesprochen, während weniger als ein Drittel entweder Zweifel zum Ausdruck gebracht oder es abgelehnt haben.

Jede Diskussion, vor allem solche, die den Ausgang der laufenden Debatte über den grenzüberschreitenden Verlustausgleich beeinträchtigen würden, wäre verfrüht, weil zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch kein konkreter Legislativvorschlag vorliegt. Das Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission enthält allerdings einen Punkt, in dem es heißt, dass wir im zweiten Halbjahr einen konkreten Legislativvorschlag – mit der erforderlichen Folgenabschätzung – zur GKKB vorlegen werden. Dann können wir darüber diskutieren, ob die Sorgen angebracht sind oder nicht.

Zu einem weiteren Punkt: Wenn keine Einstimmigkeit erzielt wird – und im Moment glaube ich nicht, dass es eine Einstimmigkeit geben wird – dann könnte die Lösung in einer verstärkten Zusammenarbeit bestehen. Damit wäre kein einziger Mitgliedstaat gezwungen, die GKKB anzunehmen und anzuwenden. Und selbst in den Ländern, die sich für die GKKB entscheiden, wäre kein Unternehmen gezwungen, sie anzuwenden, denn es würde keinen Sinn machen, Unternehmen, die im Binnenmarkt nicht agieren – die keine Geschäftstätigkeit im Binnenmarkt aufweisen –, zu zwingen, diese gemeinsame Bemessungsgrundlage zu nutzen. Sie können auch weiterhin die in ihrem Land bisher übliche Grundlage verwenden.

So stimme ich mit Ihrer Schlussfolgerung überein, dass, um die kohärente Entwicklung und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes zu fördern, die Hindernisse, die auf das Vorhandensein unterschiedlicher Systeme für die Besteuerung von Unternehmen in den Mitgliedstaaten zurückzuführen sind, beseitigt werden müssen – vorzugsweise durch ein gemeinsames Herangehen und koordiniertes Handeln.

Zur Verrechnung der Verluste möchte ich anmerken, dass Sie in Ihrem Bericht auf mehrere konkrete Gebiete hinweisen, auf denen noch mehr getan werden muss. Dazu zählen die spezifischen Bedürfnisse von KMU, die Bestimmung des Begriffs „Konzern“ und der Umfang des automatischen Informationsaustauschs.

Meine Dienststellen werden diese Vorschläge und Bemerkungen prüfen und, sofern dies möglich ist, weiter an diesen Themen arbeiten. Die KMU machen bereits einen wichtigen Teil der Arbeit von Vizepräsident Günther Verheugen aus. Ein weiterer Aspekt, die Definition von Konzernen, ist ein wesentliches Element der Arbeit zur GKKB.

Ich kann Ihnen auch versichern, dass Ihre Empfehlungen für den grenzüberschreitenden Verlustausgleich innerhalb von Unternehmen und Konzernen unsere Arbeit in den kommenden Monaten bestimmen werden. In Ihrem Bericht verweisen Sie mehrfach auf Steuerhinterziehung. Ich möchte in diesem Zusammenhang erwähnen, dass die Kommission im vergangenen Dezember eine Mitteilung über die Anwendung von Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung auf dem Gebiet der Direktbesteuerung angenommen hat.

Die Kommission teilt Ihre im Bericht zum Ausdruck gebrachten Sorgen in Bezug auf Steuerhinterziehung. Die Mitgliedstaaten müssen in der Lage sein zu verhindern, dass ihre Bemessungsgrundlagen durch Missbrauch und aggressive Steuerplanung unterwandert werden. Gleichzeitig müssen wir unbedingt dafür sorgen, dass die laut Vertrag gewährten Freiheiten nicht unangemessen eingeschränkt werden. Mit dieser jüngsten Initiative beabsichtigt die Kommission, weitere Diskussionen mit den anderen Organen darüber auf den Weg zu bringen, wie nationale Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung diesen Erfordernissen gerecht werden können. Wir werden Ihre Bemerkungen zur Gefahr der Steuerhinterziehung dabei in Betracht ziehen.

Was schließlich die vorgeschlagenen Änderungsanträge zum Bericht betrifft, spricht sich die Kommission gegen die Änderungsanträge 1, 2, 3, 4, 5 und 6 aus, während sie den Änderungsanträgen 7 und 8 ihre Zustimmung geben könnte, da sie dem Geist der Mitteilung entsprechen.

 
  
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  Piia-Noora Kauppi, Berichterstatterin. (EN) Herr Präsident! Ich werde mich kurzfassen. Natürlich freue ich mich darüber, dass die meisten Fraktionen bei der morgigen Abstimmung den Bericht unterstützen werden. Meine Fraktion hat vorgeschlagen, sich bei den Änderungsanträgen 7 und 8 der Stimme zu enthalten. Ich denke, es entspricht auch den Empfehlungen der Kommission, dass die Anträge 7 und 8 wahrscheinlich angenommen werden, und das bedeutet, dass sich morgen eine sehr große Mehrheit für den Bericht aussprechen wird.

Erinnern wir uns, wie es vorher war, wie schwierig es war, über diese Themen zu sprechen, bevor die ersten Richtlinien zur Besteuerung von Unternehmen – eine Mutter-Tochter-Richtlinie und eine Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren in den 1990er Jahren – angenommen wurden. Aber nach langwierigen Diskussionen liegen sie uns nun vor. Ich gehe noch immer davon aus, dass wir all die praktischen Dinge wie Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung haben werden, dass wir die Mutter-Tochter-Richtlinie und auch die Arbeitsweise des EU-Verrechnungspreisforums verbessern können. Alle diese Initiativen sind dringend erforderlich.

Letzten Endes brauchen wir jedoch eine allumfassende Lösung und die einheitliche konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage, die GKKB. Das ist im Moment die bestmögliche Option, und wir müssen sie ernst nehmen. Ich hoffe, sie wird noch in dieser Wahlperiode des Europäischen Parlaments, noch vor den Wahlen 2009, verwirklicht. Vor den Wahlen 2009 muss noch etwas geschehen, und wir können nicht so lange warten, bis die Mitgliedstaaten mit ihrer Ratifizierung und ihrem Referendum kommen. Es gilt, jetzt zu handeln, bevor die Zeit dieses Parlaments zu Ende ist.

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen statt.

 
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