Die Präsidentin. – Als nächster Punkt folgt die Aussprache über sechs Entschließungsanträge zum Sudan und zum Internationalen Strafgerichtshof(1).
Jean Lambert, Verfasser. − (EN) Frau Präsidentin! Wieder einmal wenden wir uns dem Thema Sudan zu und der Frage, was unternommen werden kann, um die Regierung für die Leiden der Bevölkerung jenes Landes und auch für die Auswirkungen auf die Nachbarstaaten zur Verantwortung zu ziehen.
In der Entschließung am heutigen Nachmittag geht es vor allem um den Internationalen Strafgerichtshof und um die Tatsache, dass dieser Gerichtshof vor nunmehr über einem Jahr zwei Haftbefehle für Ahmad Haroun, den damaligen Innenminister und heutigen Minister für humanitäre Fragen – was, wie ich meine, viele von uns zutiefst schockiert –, und auch für einen der ehemaligen Führer der Janjaweed-Miliz, Ali Muhammad Ali Abd-Al-Rahman, ausgestellt hat.
Wir haben absolut keine Anzeichen einer Kooperationsbereitschaft seitens der sudanesischen Regierung gesehen, diese Leute an den Internationalen Strafgerichtshof zu überstellen, obwohl sich diese Regierung dessen wohl bewusst ist, dass die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen auch Verpflichtungen mit sich bringt. Wir stellen eine andauernde Kultur der Straflosigkeit fest, in der niemand jemals, so scheint es, wegen schrecklichster Verbrechen zur Rechenschaft gezogen wird.
Wir meinen, dass alle Regierungen in dieser Frage eine harte Position beziehen sollten, und in der Entschließung heißt es, wir sollten den Rat Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen mit Blick auf seine Sitzung im Juni auffordern, gezielte EU-Strafmaßnahmen gegen eine eindeutig identifizierte Gruppe sudanesischer Offizieller zu beschließen, die für die fehlende Zusammenarbeit verantwortlich sind, wobei zu diesen Maßnahmen deutliche finanzielle Sanktionen gehören sollten – wenn der Aufschrei des Volkes nichts bringt, dann vielleicht das Abdrehen des Geldhahns.
Meine Fraktion empfiehlt dem Hohen Haus, diese Entschließung anzunehmen. Wir erwarten ein energisches Handeln und werden es hoffentlich erleben, dass diese und weitere Männer vor Gericht gestellt werden.
Erik Meijer, Verfasser. − (NL) Frau Präsidentin! Vor einem Jahr haben wir uns ebenfalls in einer Dringlichkeitsdebatte mit dem Sudan befasst. Seitdem hat sich die Lage nicht verbessert, sondern verschlechtert. Die nach einem langen Binnenkrieg zustande gekommene Übereinkunft zwischen dem islamischen Norden und dem nichtislamischen Süden steht unter Druck. Die vorübergehende Zusammenarbeit in einer Übergangsregierung sowie die Vorbereitungen des Referendums über die Unabhängigkeit des Südens im Jahr 2011 stehen unter Druck, weil die Grenzen dieser Gebiete nicht endgültig demarkiert sind. An der Kontrolle des an Ölvorkommen reichen mittleren Gebiets hat sich nunmehr neuerliche Gewalt entzündet.
Außerdem gilt das Friedensabkommen nicht für das westliche Darfur, da arabische Nomaden und Soldaten die schwarze Bevölkerung größtenteils in das Nachbarland Tschad vertrieben haben. Der Konflikt besteht nicht zwischen Anhängern des Islam und des Christentums, sondern zwischen Nomaden und der sesshaften landwirtschaftlichen Bevölkerung um den trockenen Boden, der nur wenig abwirft. Aufgrund des Bevölkerungswachstums und der Ausdehnung der Wüste verlieren die Menschen ihre traditionellen Quellen des Lebensunterhalts und wenden sie sich gegeneinander. Die Regierung trägt Mitverantwortung an der Vertreibung der ursprünglich nichtarabischen Bevölkerung. Von Darfur aus wird jetzt bis in die Hauptstadt Khartum zurückgeschlagen.
Schon als der heutige Staat noch als anglo-ägyptischer Sudan bekannt war, stellte sich die Frage, ob dieses riesige Gebiet mit sehr unterschiedlichen Völkern die Unabhängigkeit als ein Staat erlangen sollte. Ein Einheitsstaat wäre hauptsächlich der Staat der arabischen Bevölkerungsgruppen im Norden, im Osten und im Zentrum. Für die islamische Bevölkerung im Westen und die christlich-animistische schwarze Bevölkerung im Süden würde eine gleichwertige Stellung schwierig sein. Diese damals weit weniger entwickelten Gebiete, die vom Meer ziemlich entfernt lagen, fanden international kaum Beachtung. Letztendlich wurden sie von allen ignoriert, und jetzt sehen wir die Ergebnisse dieser kolonialen Kurzsichtigkeit.
Der Staat ist für zahlreiche Verbrechen verantwortlich, aber zugleich ist dieser Staat Instrument einer der Konfliktparteien. Das erschwert die Mitwirkung an Strafmaßnahmen. Selbstverständlich sind wir in dem Entschließungsantrag bemüht, die Aussicht darauf offen zu halten, aber die gegenwärtige Lage gibt kaum Anlass zu Optimismus.
Filip Kaczmarek, Verfasser. − (PL) Es ist wirklich schockierend, dass die sudanesische Regierung Herrn Haroun (den ehemaligen Innenminister, der in den Jahren 2003 und 2004 für Darfur zuständig war) zum Minister für humanitäre Angelegenheiten ernannt hat. Man kann es nur als üblen Scherz bezeichnen, dass die Verantwortung für das Leben und die Sicherheit der Einwohner von Darfur demselben Mann übertragen wurde, der sie zuvor verfolgt hat, und dass Entscheidungen über den größten humanitären Einsatz der internationalen Friedensmission UNAMID in seinen Händen liegen. Vergessen wir nicht, der Zweck dieser Mission besteht darin, die Zivilbevölkerung vor Verbrechen zu schützen, also just solchen Aktionen, in die Herr Haroun verwickelt war.
Die internationale Gemeinschaft, die Europäische Union, die Afrikanische Union, die Vereinten Nationen, die Arabische Liga, sie alle sollten möglichst starken Druck auf die sudanesische Regierung ausüben, um zu erreichen, dass sich diese Personen endlich vor dem Internationalen Strafgerichtshof verantworten müssen.
Leopold Józef Rutowicz, Verfasser. − (PL) Frau Präsidentin! Der Sudan ist mit einer Fläche von 2,5 Millionen km2 und 42 Millionen Einwohnern ein riesiges Land, das durch zwei Bürgerkriege zerrüttet wurde, die Millionen von Opfern gefordert und für viele weitere Millionen Menschen Invalidität, Verfall und Vermögensverluste mit sich gebracht haben. Ein entscheidender Grund für diese Bruderkriege waren ethnische Konflikte – 52 % der Bevölkerung sind Afrikaner, 39 % Araber – und religiöse Konflikte – 70 % sind Sunniten, 30 % Animisten.
Während der Kriege begingen diejenigen, die über Waffen und die Macht verfügten, Gräueltaten aller Art an der Bevölkerung: Mord, Folter, Vergewaltigung, Raub, Vertreibung – Verbrechen, die vom Internationalen Strafgerichtshof verfolgt und geahndet werden. Leider hat der IStGH nicht die Mittel, die Täter vor seine Schranken zu bringen. Die Entschließung spiegelt die europäische Sicht auf die aktuelle Lage wider, und ich unterstütze sie. Ich denke aber, dass es sich unter den gegebenen Umständen lohnen würde, eine radikalere Herangehensweise in Betracht zu ziehen. So könnte man etwa UN-Spezialkräfte einsetzen, um die Beschuldigten vor den Internationalen Strafgerichtshof zu bringen, und die für schuldig Befundenen dann auf einer entlegenen Insel mit aussagekräftigem Namen wie etwa „Insel der Übeltäter“ lebenslänglich und ohne Recht auf Rückkehr internieren. Ich denke, das würde helfen.
Marios Matsakis, Verfasser. − (EN) Frau Präsidentin! Nach Schätzungen der Vereinten Nationen hat der Konflikt im Sudan zu etwa 300 000 Toten und zu rund 2,5 Millionen Flüchtlingen geführt.
Zahllose Berichte über unsägliche Akte der Barbarei in der Region waren in den letzten Jahren zu vernehmen. Das Leiden der unschuldigen Zivilbevölkerung ist extrem. Die mutmaßlichen Schuldigen für die Anstiftung oder Ausführung von Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit sollten vor Gericht gestellt und, sofern ihre Schuld erwiesen ist, entsprechend bestraft werden.
Das ist nicht nur aus Gründen natürlicher Gerechtigkeit notwendig, sondern auch um sicherzustellen, dass solche Personen daran gehindert werden, ihre Verbrechen zu wiederholen, und dass anderen potenziellen Verbrechern ein warnendes Beispiel gegeben wird, um sie an der Ausübung ähnlicher Verbrechen zu hindern.
Der Internationale Strafgerichtshof wurde gebildet, um zu gewährleisten, dass Personen, die Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verüben, nicht straffrei ausgehen. Der Sudan hat das Statut von Rom, mit dem der Internationale Strafgerichtshof ins Leben gerufen wurde, unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert.
Das ist keine Entschuldigung dafür, dass diesem Gericht nicht die uneingeschränkte Zusammenarbeit gemäß der Resolution 1593 des UNO-Sicherheitsrats angetragen wird. Der Internationale Strafgerichtshof hat zwei Haftbefehle gegen den früheren Innenminister, Herrn Ahmad Haroun, und den Milizenführer Ali Mohammed Ali Abd-al-Rahman ausgestellt. Den Haftbefehlen liegen mutmaßliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in 51 Fällen zugrunde. Über ein Jahr weigern sich die sudanesischen Behörden inzwischen, diese Personen auszuliefern, womit sie die Arbeit des internationalen Gerichts behindern.
Das ist absolut unannehmbar, ist völlig inakzeptabel. Mit einem solchen Verhalten macht sich die sudanesische Regierung zur Komplizin dieser mutmaßlichen Verbrecher. Wir fordern den Sudan auf, noch einmal, und zwar rasch, über die gravierende Lage nachzudenken, in die das Land sich gebracht hat, indem es diese mutmaßlichen Massenmörder vor dem Arm des internationalen Gesetzes beschützt. Wir hoffen, dass man dort Vernunft annimmt und dem Ersuchen des Internationalen Strafgerichtshofs umgehend nachkommt.
Tadeusz Zwiefka, in Namen der PPE-DE-Fraktion. – (PL) Es ist schon ziemlich skandalös, wenn in einem Land, das zu den Mitgliedern der Vereinten Nationen gehört, Appelle des Sicherheitsrats, dem Internationalen Strafgerichtshof Hilfe zu leisten, ungehört verhallen. Was kann die internationale Gemeinschaft tun, wenn der Außenminister des Sudan diese Unterstützung ablehnt und obendrein erklärt, der Gerichtshof habe kein Recht, über sudanesische Staatsangehörige zu richten, und die sudanesische Regierung werde nicht zulassen, dass Bürger des Sudan außer Landes vor Gericht gestellt und verurteilt würden?
Wir befinden uns in einer recht schwierigen Lage, da der Sudan bis zu einem gewissen Grad weder auf die Hilfe der Europäischen Union noch auf die der Vereinigten Staaten oder anderer westlicher Demokratien angewiesen ist, sondern seine Entwicklung auf Unterstützung aus China gegründet hat, also eines Landes, das sich leider nicht einmal in seinen eigenen Grenzen um die Menschenrechte schert. Die einzige unsererseits mögliche Reaktion besteht in der Forderung, die Vermögen der sudanesischen Führung einzufrieren.
Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, im Namen der PSE-Fraktion. – (PL) Seit 2003 hat der Konflikt im Sudan 300 000 Opfer gefordert. Zweieinhalb Millionen Menschen haben auf der Flucht vor der Gewalt ihr Zuhause verlassen. Trotz der teilweisen Stabilisierung des Landes kommt es laufend zu Zusammenstößen zwischen Regierungskräften und Aufständischen, was den Einsatz der UN-Friedenstruppen und die Erbringung humanitärer Hilfe erschwert. Ohne UN-Beteiligung und ohne die Entsendung von mehr UN-Soldaten in die Region ist eine dauerhafte Lösung des Konflikts im Sudan nicht möglich. Die Rekrutierung von Kindersoldaten und Gewaltakte gegen die Zivilbevölkerung und insbesondere Frauen stellen klare Verstöße gegen internationale Normen und die Menschenrechte dar.
Besonders beunruhigend ist die Tatsache, dass die Regierung nicht mit dem Internationalen Strafgerichtshof zusammenarbeitet und dass Kriegsverbrecher in Ämtern verbleiben, die heute – und das klingt wie ein schlechter Scherz – unter anderem für die Verteilung der humanitären Hilfe und die Kontakte zu den Friedenstruppen verantwortlich sind. Es muss ein Aufruf an den Sudan ergehen, in der Frage der Kriegsverbrechen unverzüglich mit dem Gerichtshof zusammenzuarbeiten, da dies für die Entwicklung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit eine notwendige Voraussetzung ist. Alle Versuche, den Friedensprozess zu stören, und die militärische Unterstützung beider Konfliktparteien durch Drittstaaten sollten verurteilt werden.
Ewa Tomaszewska, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Frau Präsidentin! Seit 2003 ist der Sudan aufgrund religiöser und ethnischer Differenzen ein Schlachtfeld. Der Konflikt in Darfur trieb über zweieinhalb Millionen Menschen in die Flucht. Zivilisten sind in diesem Konflikt ermordet, geschlagen und vergewaltigt worden. Vielerorts herrscht Hunger, und die hygienischen Verhältnisse entsprechen nicht einmal elementaren Anforderungen. Verwaiste, vermisste Kinder haben weder eine Chance auf Bildung noch auf eine anständige Zukunft. Für humanitäre Missionen gibt es mehr und mehr Beschränkungen. Der Sudan-Konflikt hat zu einem Zusammenbruch der Zivilisation in Darfur und im Tschad geführt.
Die sudanesische Regierung hat die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof, der Haftbefehle gegen Kriegsverbrecher erlassen hat, abgelehnt, verhöhnt ihn und ist außerstande oder einfach nicht willens, die Dinge in Ordnung zu bringen. Bei den Angriffen auf Omdurman am 10. und 11. Mai haben weitere 200 Menschen ihr Leben verloren.
Wir rufen die Machthaber im Sudan auf, unverzüglich mit dem Internationalen Strafgerichtshof zusammenzuarbeiten. Wir erwarten, dass der Europarat entscheidende Schritte unternimmt, um denjenigen, die als Geldgeber des Konflikts in Darfur ausgemacht wurden, den Zugang zu europäischen Banken zu versperren, und um ihre Vermögen einzufrieren.
Jana Hybášková (PPE-DE). – (CS) Als Teilnehmerin an der Erkundungsmission des Europäischen Parlaments in Darfur und im Tschad 2004 bin ich eine verantwortungsbewusste Reisende in Sachen Politik. Ich war dabei, als eine zwölfjährige vergewaltigte Mutter auf die Frage nach dem Namen ihres Kindes antwortete: „Ich weiß es nicht, das Kind hat keinen Namen.“ Daher fordern wir den Sudan auf, das Römische Statut zu ratifizieren, unverzüglich entsprechend der Resolution 1593 zu kooperieren und Ali Kushayb und Ahmad Haroun sofort auszuliefern. Vor allem aber appellieren wir an die Europäer, bei ihren Verhandlungen mit der Liga der Arabischen Staaten und insbesondere mit China diese aufzufordern, eine strikte Politik in Bezug auf ihre Beziehungen zum Sudan zu verfolgen. Diese Partner können uns helfen. Wir möchten den Rat und die Kommission bitten, uns über ihre Verhandlungen auf dem Laufenden zu halten.
Marianne Mikko (PSE). – (ET) Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Sudan ist ein Land, das von seinem Recht auf Anderssein Gebrauch gemacht hat. Ein Land, in dem Gewalt, Terror und Vergewaltigung als Massenphänomen den Alltag prägen und strafrechtlich nicht geahndet werden. Ein Land, das auf anderen Werten als Menschenrechten basiert. Die Situation ist kritisch: In den fünf Jahren seit dem Ausbruch des Darfur-Konflikts haben mehr als 200 000 Menschen ihr Leben verloren. Personen, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen begangen haben, leben in Freiheit; manche von ihnen sitzen auf angesehenen Posten im Sudan.
Das Gerichtswesen im Sudan ist weder in der Lage noch bereit, die Lage in Darfur zu klären. Es besteht Reformbedarf; das System muss auf international anerkannten Menschenrechtsnormen beruhen. Der Straffreiheit muss ein Ende gesetzt werden. Eine Zusammenarbeit der sudanesischen Regierung mit dem Internationalen Strafgerichtshof ist dringend geboten. Sudan muss das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs ratifizieren und Kriegsverbrecher vor Gericht stellen. Die Situation muss sich nicht jetzt ändern, sie muss sich jetzt sofort ändern.
Marcin Libicki (UEN). – (PL) Wie bei vielen solchen Gelegenheiten, bei denen wir über das Töten und Menschenrechtsverletzungen in der Welt debattiert haben, sprechen wir heute darüber, wer vor Ort die Verantwortung trägt. Meines Erachtens aber ist eine tiefer gehende Analyse nötig, denn hinter diesen Konflikten verbirgt sich stets der Handel mit Waffen und Öl, und der wird nicht ausschließlich von Leuten in den betroffenen Regionen organisiert, die wir oft als üble Zeitgenossen behandeln, sondern liegt in den Händen von Menschen aus der Gruppe von Ländern mit ausgeprägterem Verantwortungssinn, deren Gespür für die Verantwortung, die sie für Andere tragen, höher entwickelt sein sollte. Ohne die Interessen dieser Personen würde es die Verbrechen, die wir für gewöhnlich am Dienstagnachmittag erörtern, genauso wie wir heute über den Sudan sprechen, wahrscheinlich gar nicht geben.
Kathy Sinnott (IND/DEM). – (EN) Frau Präsidentin! Schon wieder diskutieren wir an einem Donnerstagabend über den Sudan, denn die Grausamkeiten gegen die Menschenrechte dauern an: Mord, Vergewaltigung, Entführung, Kindesentführung und Beschlagnahme von Eigentum. Mangelnde Sicherheit ist nach wie vor ein Problem für die Männer, Frauen und Kinder des Sudans, aber auch für Personen, die im humanitären Bereich tätig sind.
Diese Missachtung der Rechtsprechung des Internationalen Strafgerichtshofs hat dazu geführt, dass Verbrecher frei herumlaufen, insbesondere hochrangige Leute wie der frühere Innenminister und ein ehemaliger Führer der Janjaweed-Miliz. Wir müssen den Sudan mit aller Macht zwingen, das Statut von Rom zu ratifizieren.
Ich fordere die EU und die internationale Gemeinschaft nachdrücklich auf, ihre moralische und soziale Verantwortung wahrzunehmen und entschlossene Schritte einzuleiten – unter anderem, China darauf aufmerksam zu machen, welche Rolle es im Sudan spielt, und auf den Waffenhandel hinzuweisen, der für das Fortbestehen der Lage verantwortlich ist –, um die Menschen im Sudan und die Flüchtlinge im benachbarten Tschad zu schützen und diesen Konflikt zu beenden.
Louis Michel, Mitglied der Kommission. − (FR) Frau Präsidentin! Im Jahr 2004 hat die Europäische Union die Vereinten Nationen ersucht, einen Untersuchungsausschuss zu den in Darfur begangenen Grausamkeiten und Verbrechen einzusetzen. Auf der Grundlage der Empfehlungen dieses Ausschusses hat die Europäische Union den VN-Sicherheitsrat aufgefordert, den Internationalen Strafgerichtshof mit der Lage in Darfur zu befassen, was der Sicherheitsrat mit der Resolution 1593 im Jahr 2005 getan hat.
Im Laufe der letzten Monate hat die Europäische Union mehrfach an die Regierung des Sudan appelliert, vorbehaltlos mit dem IStGH zusammenzuarbeiten.
Am 31. März 2008 hat der Vorsitz der Europäischen Union anlässlich des Jahrestages der Befassung des IStGH mit der Situation in Darfur eine Erklärung im Namen der Europäischen Union abgegeben, in der er seine tiefe Empörung angesichts der mangelnden Kooperation der sudanesischen Regierung mit dem Gerichtshof zum Ausdruck brachte. Die Europäische Union erklärte sich auch bereit, die Verabschiedung weiterer geeigneter Maßnahmen gegen jene zu unterstützen, die für die mangelnde Kooperation des Sudan mit dem IStGH verantwortlich sind, wenn die sudanesische Regierung sich weiter weigert, der UN-Resolution nachzukommen.
Am 6. Mai 2008 nahm ich an einer Zusammenkunft der Geber und der sudanesischen Regierung, dem „Sudan Consortium“, teil, die in Oslo stattfand. Bei dieser Gelegenheit habe ich meine sudanesischen Gesprächspartner in einer Rede vor der Konferenz daran erinnert, dass unsere Entwicklungshilfe dazu bestimmt ist, die Entwicklung des Sudan im Zusammenhang mit einer wirklichen demokratischen Umgestaltung des Landes, wie im „Comprehensive Peace Agreement“ vorgesehen, zu unterstützen. Ich habe unterstrichen, dass die Grundsätze, auf denen das CPA basiert, auch in Darfur gelten müssen, und dass es dringend notwendig ist, die Sicherheit wiederherzustellen, die UN-Mission zu stationieren und den humanitären Zugang zu erleichtern. Die jüngsten Vorkommnisse in Abyei, einer Region, deren komplexe Probleme eine der größten Herausforderungen bei der Umsetzung des globalen Friedensabkommens in Sudan darstellen, unterstreichen, wie wichtig es ist, das CPA vollständig umzusetzen. Ich habe gerade ein Pressekommuniqué veröffentlicht, das beide Seiten dazu aufruft, alle CPA-Bestimmungen einzuhalten, einschließlich der Herstellung eines sofortigen Waffenstillstands und des Rückzugs der anderen bewaffneten Gruppen aus der Stadt Abyei.
Die sudanesische Regierung muss wissen, dass die internationale Gemeinschaft insgesamt weiterhin für die im CPA enthaltene Vision eines friedlichen, stabilen und demokratischen Sudan, der die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte respektiert, einstehen wird. Diese Botschaft richtet sich nicht nur an die sudanesische Regierung, sondern muss auch durch die verschiedenen bewaffneten Rebellenbewegungen verstanden werden, deren politisches Anliegen, wie auch immer es geartet sei, nicht das Begehen von Verbrechen rechtfertigen kann. Einer der Haftbefehle des Gerichtshofs betrifft Ali Kushayb, einen Führer der Janjaweed-Milizen.
Die Tagung des VN-Sicherheitsrates am 5. Juni in Anwesenheit des Staatsanwalts des IStGH, Luis Moreno-Ocampo, könnte für die internationale Gemeinschaft eine wichtige Gelegenheit sein, geeint aufzutreten und ein starkes Signal für die Unterstützung der Arbeit des Gerichtshofs zu setzen. Der Rat Außenbeziehungen wird sich auf seiner Tagung Ende Juni höchstwahrscheinlich mit dieser Frage beschäftigen.
Die Präsidentin. – Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet im Anschluss an die Aussprachen statt.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)
Glyn Ford (PSE), schriftlich. – (EN) Ich möchte mich der Verurteilung der andauernden Weigerung des Sudan, mit dem Internationalen Strafgerichtshof zu kooperieren und ihm Ahmad Haroun sowie Ali Kushayb zu überstellen, anschließen.
Bislang hat der Konflikt im Sudan 300 000 Opfer gefordert und zweieinhalb Millionen Menschen intern vertrieben. Dennoch leisten wir nach wie vor Hilfe über Ahmad Harouns Ministerium für humanitäre Angelegenheiten. Ich fordere die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, solche Hilfslieferungen über dieses Ministerium einzustellen, die Regierung des Sudan zum Rücktritt sowie die unverzügliche Festnahme und Überstellung des Ministers an den Internationalen Strafgerichtshof zu veranlassen.
Es ist völlig in Ordnung, China über sein Fehlverhalten im Zusammenhang mit Darfur zu belehren, aber in diesem Fall zeigt die EU genauso wenig Entschlossenheit wie alle anderen.