Von meinem Sachverständigen habe ich die neueste Empfehlung des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) für den Ostseedorsch für das Jahr 2009 erhalten. Im Vergleich mit früheren Empfehlungen des ICES bietet dieses Dokument einen grundsätzlich anderen Ansatz zum Problem der Abschätzung der Bestände in diesem Seegebiet. Zum ersten Mal erkennt der ICES damit eindeutig an, dass die für die Prognose angewandte Methode, die als Grundlage Referenzwerte benutzt, auf angreifbaren (falschen?) Daten beruhte. Nach der neuen Einschätzung des ICES kann die Möglichkeit angenommen werden, Dorsch in deutlich höherer Menge als in den letzten Jahren zu fangen.
Wie soll man dann den neuesten Vorschlag vom 2. April dieses Jahres für eine Verordnung des Rates hinsichtlich der Wiederauffüllung der Kabeljaubestände [2008/0063(CNS)
] verstehen, in dem es wie folgt heißt (S. 10, Erwägungsgrund 6): „[Es] sollten Vorschriften aufgestellt werden, die sicherstellen, dass eine TAC [zulässige Gesamtfangmenge] auch bei schlechter Datenlage kohärent festgelegt werden kann“. Das kann für die polnischen Fischer eine weitere Senkung der Fangquoten für Dorsch in der Ostsee bedeuten.
Es ist begrüßenswert, dass der Rat sich von der edlen Absicht einer Erholung der Dorschbestände um jeden Preis leiten lässt – aber ist angesichts der neuen Feststellungen des ICES eine derart ungerechte Einschränkung für die polnischen Fischer zu rechtfertigen?
Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Juli 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Der Rat möchte darauf hinweisen, dass es Aufgabe der Kommission ist, einen Vorschlag zu den Möglichkeiten der Ostseedorschfischerei 2009 vorzulegen, der auf den Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) und den wissenschaftlichen Stellungnahmen des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für Fischerei (STECF) beruht. Im Anschluss wird der Rat den Vorschlag prüfen.
Erwägung 6 des Vorschlags für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 423/2004(1)
hinsichtlich der Wiederauffüllung der Kabeljaubestände im Kattegat, in der Nordsee, im Skagerrak und im östlichen Ärmelkanal, sowie westlich von Schottland, in der Irischen See und in der Keltischen See sieht vor, dass zulässige Gesamtfangmengen auch bei schlechter Datenlage kohärent festgelegt werden können. Diese Erwägung ist mit Artikel 6a verknüpft, der ein Verfahren für die Festlegung von TAC bei schlechter Datenlage festsetzt, und mit Artikel 7, der eine Bewertungsklausel enthält, die Änderungen aufgrund neuer Informationen und wissenschaftlicher Erkenntnisse ermöglicht.
Ferner möchte der Rat hervorheben, dass die Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 des Rates(2)
zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Dorschbestände der Ostsee keine vergleichbaren Artikel enthält.
Abschließend möchte der Rat den Herrn Abgeordneten daran erinnern, dass die Auslegung von Rechtsakten in letzter Instanz dem Gerichtshof obliegt.