Frank Vanhecke (NI). - (NL) Herr Präsident! Letztendlich habe ich für beide Berichte zur Aktualisierung des Schengener Informationssystems gestimmt. Ich möchte jedoch hinzufügen, dass ich immer noch der Auffassung bin, dass unsere Grenzen durch die Umsetzung der Schengener Abkommen zu einer Art besserem Sieb geworden sind, dass sie weitaus unsicherer geworden sind und weniger stark kontrolliert werden.
Seit Schengen sind wir absolut alle so verwundbar wie das schwächste Glied in den Grenzkontrollen, und das schafft wirklich ernsthafte Probleme. Wenn jedoch das System existiert und weiterhin existieren wird, dann habe ich natürlich eine Pflicht, Kontrollen, die so effizient wie möglich angewandt werden, und den Informationsaustausch zu unterstützen. Deshalb habe ich dafür gestimmt – das sollte jedoch keinesfalls als Zustimmung für die Politik der offenen Grenzen der Europäischen Union angesehen werden.
Josu Ortuondo Larrea (ALDE). – (ES) Leider konnte ich aus von mir nicht zu vertretenden Gründen nicht an der gestrigen Aussprache zur Richtlinie über Schiffsprüfungs- und -besichtigungsorganisationen teilnehmen. Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um meiner Zufriedenheit darüber Ausdruck zu verleihen, dass diese Richtlinie mit den Empfehlungen des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr vom Parlament angenommen wurde.
Es gab einige Aspekte, die im gemeinsamen Standpunkt des Rates nicht klar genug oder nicht genügend berücksichtigt wurden. Der erste Aspekt war, dass für Klassifikationsgesellschaften, wenn sie für nationale Verwaltungen tätig sind – denn es liegt im Verantwortungsbereich der Flaggenstaaten, die Sicherheit der Schiffe zu gewährleisten – die gleichen Rechtsgarantien gelten müssen, wie wenn die nationalen Verwaltungen tätig sind.
Zweitens bin ich der Meinung, dass wir die finanzielle Haftung bei einem Unfall ausreichend geklärt haben. Im gemeinsamen Standpunkt des Rates wurde nicht klar zwischen den drei möglichen Fällen unterschieden, d. h. Unfällen mit Todesfolge, Unfällen mit Personenschaden oder Unfällen nur mit Sachschaden. Das Parlament hat somit dieses Problem gelöst und zur Klärung beigetragen.
Neena Gill (PSE). - Herr Präsident! Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil er meiner Meinung nach viel zur Schaffung des Wettbewerbs beitragen wird, den die elektronische Kommunikationsindustrie in Europa wirklich braucht. Viel zu lange haben britische Telekommunikationsunternehmen in anderen Teilen Europas gegen Unternehmen gekämpft, weil sie immer noch tatsächlich wie ein Monopol geführt werden. Der Frequenzhandel hat der britischen Regierung enorme Einnahmen eingebracht, die dann erfolgreich reinvestiert wurden. Der Vorteil dieses Berichts besteht jedoch darin, dass er Grundsätze für Dienste, Technologie und Neutralität einführt, die durch den Verzicht darauf, in bestimmten Frequenzbereichen einen bestimmten Dienst anbieten und die dafür vorgeschriebenen technischen Standards anwenden zu müssen, sogar noch weiter gehen und sicherstellen, dass große Unternehmen keine marktbeherrschende Stellung einnehmen.
In Großbritannien hat BT einen weiten Weg von einem staatlichen Telekommunikationsanbieter zu einem erfolgreichen regulierten Unternehmen zurückgelegt. Dennoch sehe ich in meinem Wahlkreis immer noch Probleme im Zusammenhang mit der marktbeherrschenden Stellung großer Dienstanbieter. Besonders problematisch sind ländliche Regionen, in denen die Verbraucher leiden, weil sie aus kommerzieller Sicht als nicht lohnenswert angesehen werden, um sie mit adäquaten Breitbanddiensten zu versorgen. Ich hoffe, dass die Entschlossenheit, mit der der Bericht diese Ungleichheiten lösen will, auch in die Praxis umgesetzt wird.
Jan Březina (PPE-DE). - (CS) Angesichts der Tatsache, dass es im Telekommunikationssektor kein funktionierendes Wettbewerbsumfeld gibt, ist die Annahme eines neuen Rechtsrahmens tatsächlich ein wünschenswerter, ja sogar ein notwendiger Schritt. Meiner Ansicht nach trägt die gewählte Lösung zweifelsohne zur funktionellen Trennung auf Basis des Grundsatzes der freiwilligen Verpflichtung bei. Dadurch kann jeder Mitgliedstaat unter Berücksichtigung der lokalen Bedingungen entscheiden, ob er der funktionellen Trennung zustimmen oder den Status quo beibehalten möchte. Ich persönlich habe Bedenken in Bezug auf die funktionelle Trennung, weil man zum einen nicht genügend Erfahrung damit hat und weil ich zum anderen der Auffassung bin, dass der Wettbewerb zwischen verschiedenen Arten von Netzwerken, welche die Aktivitäten der Union fördern sollten, wichtiger ist als der Wettbewerb innerhalb eines einzelnen Netzwerks. In einigen Fällen geht die Regulierung jedoch zu weit. Beispielsweise kann ich nicht zustimmen, dass die Europäische Kommission ein Vetorecht im Hinblick auf die Abhilfemaßnahmen haben sollte, die von den nationalen Regulierungsbehörden auf ihren eigenen Märkten angewandt werden. Es ist unvereinbar mit dem Grundsatz der Kompetenzaufteilung, wenn sich die Kommission in nationale Angelegenheiten einmischt, die keine europäische Tragweite haben. Ich befürworte einen ausgewogenen Rechtsrahmen, der die Bedürfnisse der Betreibergesellschaften und ihrer Kunden widerspiegelt, bei dem es keinen Raum für Rechtsvorschriften um ihrer selbst willen gibt, sondern nur Rechtsvorschriften, die zur Verbesserung der Qualität und Verfügbarkeit von Telekommunikationsdiensten beitragen.
Zuzana Roithová (PPE-DE). - (CS) Ich muss zugeben, dass ich über die Meinungsverschiedenheiten bei den Diskussionen über die Entwurfsfassung von Änderungsantrag 138 überrascht war, insofern als einige Kollegen nicht in der Lage waren, den Änderungsentwurf gemäß dem Text zu interpretieren. Als Mitverfasserin möchte ich betonen, dass die Bestimmungen gewährleisten, dass die Nutzer nur mit der Zustimmung des Regulierungsrats vom Internet getrennt werden dürfen. Die Rechte der Nutzer dürfen jedoch verletzt werden, wenn dies im Interesse der allgemeinen Sicherheit notwendig ist. Das Grundrecht der Nutzer auf Schutz der Privatsphäre wird durch das Sperren oder Filtern von Inhalten ohne die Zustimmung der zuständigen Behörden nicht verletzt. Ich wurde auf diesen Vorschlag durch einige Beispiele aus Frankreich aufmerksam, wo die Seiten des Ministeriums für europäische Angelegenheiten und die Seiten einiger Zugreservierungsdienste im öffentlichen Netz des Pariser Rathauses gesperrt wurden, weil ihre Inhalte fälschlicherweise als pornographisch eingestuft wurden. Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen, für Ihre schlussendliche Unterstützung unseres ausgewogenen Vorschlags, und vielen Dank an Frankreich, dass es sich ihm angeschlossen hat.
Zuzana Roithová (PPE-DE). - (CS) Als Schattenberichterstatterin freue ich mich, dass das Gremium der Europäischen Regulierungsstellen für Telekommunikation (BERT) auf Basis der vom Europäischen Parlament angenommenen Änderungsanträge jedes Jahr Dutzende Millionen Euro für die europäischen Steuerzahler einsparen wird. Im Gegensatz zum Kommissionsvorschlag wurde eine schlankere und flexiblere Einrichtung geschaffen, die die Vorteile des Binnenmarkts optimal nutzt und gleichzeitig die Unabhängigkeit der nationalen Telekommunikationsbehörden wahrt. Ich freue mich, dass die Position der Verbraucherorganisationen dank meiner Initiative gestärkt wurde. Ich habe auch den breiten Konsens zur Frage der Finanzierung des Haushalts dieses Gremiums unterstützt, doch ich möchte nochmals auf die Risiken hinweisen, die durch die unterschiedlichen Beiträge der Mitgliedstaaten entstehen könnten. Dies kann zu einem Ungleichgewicht bei der Einflussnahme der Mitgliedstaaten, insbesondere der größeren, auf die Entscheidungsfindung bei grenzüberschreitenden Vorschriften zu ihrer Telekommunikation führen.
Miroslav Mikolášik (PPE-DE). - (SK) Zunächst einmal möchte ich dem Berichterstatter für seine langjährige Arbeit und den konsistenten Ansatz danken, den er im Rahmen des Legislativpakets für den Bereich der elektronischen Kommunikation gefunden hat. Ich habe seinen Bericht bei der heutigen Abstimmung unterstützt.
Das Telekommunikationspaket stellt eine notwendige Reformierung der derzeit gültigen Rechtsvorschriften dar, insbesondere was den Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten der Bürger anbelangt. Dieser Aspekt war eines der Hauptziele des Vorschlags, und ich habe die Auffassung unterstützt, dass die Datenschutz- und Sicherheitsaspekte in einem größeren als nur einem rein europäischen Zusammenhang verstanden werden müssen, weil Anbieter von Kommunikationsdiensten und Internetsystemen weltweit ansässig sind und mit personenbezogenen Daten innerhalb verschiedener Rechtssysteme arbeiten.
Ich habe auch den Vorschlag zur Verbesserung und Stärkung der Verbraucherrechte unterstützt, insbesondere zu mehr Informationen und Transparenz in Bezug auf die Tarife und Bedingungen für die Nutzung von Telekommunikationsdiensten. Schließlich habe ich auch die im Berichtsentwurf enthaltenen Versuche begrüßt, den Zugang zur elektronischen Kommunikation für behinderte Nutzer zu erleichtern und zu verbessern.
Zuzana Roithová (PPE-DE). - (CS) Herr Präsident! Der gerade angenommene Bericht steht in Verbindung zu meinem letztjährigen Bericht über das Vertrauen der Verbraucher in das digitale Umfeld, und daher begrüße ich die Tatsache, dass die Rechte von Endnutzern und Verbrauchern erheblich gestärkt werden. Besonders freue ich mich, dass wir Fragen behandeln konnten wie beispielsweise die Übertragbarkeit von Nummern innerhalb eines Tages, wodurch der Markt der Mobilfunkbetreiber flexibler gestaltet wird, und die Notrufnummer 112 mit der Angabe des Anruferstandorts, wodurch mehr Menschenleben gerettet werden können. Es gibt viele Verbesserungen, z. B die folgenden: Die europäische Rufnummer 116 soll nicht nur für vermisste Kinder zum Einsatz kommen, sondern ausgeweitet werden; es wird eine weitaus höhere Transparenz bei den Verträgen und Tarifen geben; es wird leichter sein, Verträge frühzeitig zu kündigen; normale Nutzer werden einen leichteren Zugang zu Schutzsoftware haben; behinderten Nutzern wird der gleiche Zugang gewährleistet; und Spam wird präziser definiert.
Zuzana Roithová (PPE-DE). - (CS) Meine Damen und Herren! Ich möchte mein Missfallen äußern über die Meinungsverschiedenheit – die bis zum Ende der gestrigen Debatte mit der Kommission noch nicht einmal beigelegt wurde – in Bezug auf die Rechtsgrundlage für die Genehmigung dieses internationalen Übereinkommens über die nachhaltige und rechtmäßige Abholzung von Tropenholz. Ich bin der festen Überzeugung, dass dafür die Genehmigung und nicht nur die Konsultation des Parlaments erforderlich sein sollte. Das Übereinkommen ist unzureichend. Derzeit haben wir jedoch nichts anderes; und deshalb bin ich froh, dass wir es heute so klar angenommen haben. Wir beziehen klar Stellung gegen die Plünderung der Tropenwälder. Ich befürchte jedoch, dass auch weiterhin Millionen Tonnen Tropenholz zu Dumpingpreisen auf den europäischen Markt strömen werden, weil es nicht möglich war, Umweltschutzanforderungen in der europäischen Handelspolitik durchzusetzen. Das ist paradox, weil wir uns dafür rühmen, dass wir weltweit eine Vorreiterrolle für die Verringerung der CO2-Emissionen spielen. Hier stimmt etwas nicht. Vielleicht weiß die rechte Hand nicht, was die linke tut, oder umgekehrt.
− Entschließung: Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2009 (RC B6-0420/2008)
Peter Baco (NI). - (SK) Ich habe aufgrund seiner generellen Kompetenz für die Entschließung des Europäischen Parlaments zum Legislativ- und Arbeitsprogramm für 2009 gestimmt.
Meiner Ansicht nach ist die grundsätzliche Unterstützung der Maßnahmen des Europäischen Parlaments zur Stabilisierung der Finanzmärkte in der aktuellen Finanzkrise eine besonders gute Entscheidung. Dennoch glaube ich, dass dieses Programm die Lebensmittelsicherheit überhaupt nicht berücksichtigt, der durch konkrete Maßnahmen und nicht nur durch Ausdrücke des Bedauerns Rechnung getragen werden muss.
Ein besonders dringender Aspekt ist die Erhöhung der landwirtschaftlichen Kapazität in den neuen Mitgliedstaaten, weil die jetzige diskriminierende gemeinsame Agrarpolitik zu einer gravierenden Verschlechterung der Landwirtschaft in diesen neuen Mitgliedstaaten führen wird.
Frank Vanhecke (NI). - (NL) Herr Präsident! Die von diesem Parlament ausgearbeiteten Empfehlungen für das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2009 waren alles in allem doch wirklich recht überzeugend. Dennoch hätte man erwarten können, dass dieses Parlament vor allem auf die Achtung einer demokratischen Rechtsordnung in Europa durch die politisch ernannten Mandarine der Europäischen Kommission hätte drängen sollen.
Was würde das in der Praxis bedeuten? Ich möchte nur zwei Beispiele anführen. Erstens, um Himmels willen, Achtung für die Entscheidung des irischen Volkes, eine Entscheidung, die ohne Zweifel die Wünsche einer großen Mehrzahl unserer europäischen Bürger zum Ausdruck bringt, die noch nicht einmal die Chance haben, sich gegen den Vertrag von Lissabon auszusprechen: Also weg mit der getarnten europäischen Verfassung!
Das zweite Beispiel, und das ist das Wichtigste, ist, dass die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei gestoppt werden sollten, weil es dafür absolut keine demokratische Grundlage gibt. Natürlich wissen wir schon seit langem, dass sich die Eurokraten kein bisschen um die Wünsche der Bürger kümmern, die ihren verschwenderischen Lebensstil trotzdem mit ihren Steuergeldern finanzieren.
– Entschließung: Vorbereitung des Gipfels EU-Indien (Marseille, 29. September 2008) (RC B6-0426/2008)
Bogdan Pęk (UEN). - (PL) Herr Präsident! Während der Abstimmung über diese Entschließung gab es einen skandalösen Vorfall, als ein mündlicher Änderungsantrag abgelehnt wurde. Es geschah auf Wunsch von Herrn Schulz, einem der größten Verfechter der Menschenrechte und einem Befürworter der Nichtdiskriminierung. Herr Cohn-Bendit, der auf breiter Front für seine Verteidigung der Menschenrechte bekannt ist, war ebenfalls involviert. Wir alle sind uns jedoch über die grausamen Ereignisse in Indien im Klaren und über das Blut, das in diesem Land vergossen wurde. Es waren gerade die Christen, die davon betroffen waren. Deshalb kann ich nicht verstehen, woher dieser von führenden europäischen Politikern vertretene Neorassismus rührt. Ich kann nicht verstehen, wie es diese Menschen wagen können, einen so klaren Änderungsantrag zum Bericht in eben diesem Plenarsaal abzulehnen, denn schließlich sollte sich dieses Parlament auf die Wahrung der Menschenrechte und den Grundsatz der Nichtdiskriminierung stützen. Ich glaube, dass diese Frage dem Parlament und der allgemeinen Bevölkerung wohl noch reichlich Anregung zum Nachdenken geben wird.
Jo Leinen (PSE). - (DE) Herr Präsident! Ich habe gegen die Entschließung zum EU-Indien-Gipfel gestimmt, nicht weil ich gegen die Zusammenarbeit mit Indien wäre, im Gegenteil. Als Ko-Vorsitzender der Friends of India hier im Parlament bin ich für die Verstärkung der Zusammenarbeit. Aber diese Entschließung ist eine Shoppingliste von allen Themen, die uns zu diesem Riesenland einfallen.
Ich kann nur an Ziffer 29 erinnern, in der wir einen Bericht der Kommission über die Lage der Menschenrechte in Indien und über die Ergebnisse des Menschenrechtsdialogs EU-Indien fordern. Trotzdem haben wir viele Ziffern zu gewissen Bevölkerungsgruppen, wie z. B. die Christen in Orissa, die Muslime in Kashmir und die Dalits in anderen Teilen. Insofern ist der vorangegangene Redebeitrag völlig absurd, das wird sehr oft in dieser Entschließung erwähnt.
Ich meine, alles zu seiner Zeit. Ich stelle mir vor, das indische Parlament macht eine Entschließung über die Roma in der Tschechischen Republik, die Ungarn in der Slowakei und die Russen in Estland und in Lettland. Wir sind nicht reif genug, uns auf die richtigen Punkte zu konzentrieren, sondern es wird immer eine lange Liste aller möglichen Themen erwähnt, und das schmälert wirklich unseren Einfluss. Ich weiß, dass wir nicht ernst genommen werden.
Deswegen habe ich dagegen gestimmt. Es ist schade. Dieser neunte Gipfel ist wichtig genug, und das Parlament muss bei seiner Reform auch einmal über die Reform solcher Entschließungstexte nachdenken.
David Martin (PSE), schriftlich. − Der Bericht von Costas Botopoulos über die Änderung von Artikel 121 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments betreffend das Verfahren vor dem Gerichtshof befasst sich mit einer geringfügigen Änderung der Geschäftsordnung des Parlaments. Daher habe ich für seine Empfehlungen gestimmt.
Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. − (PL) Ich habe für den Bericht über die Änderung von Artikel 121 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments betreffend das Verfahren vor dem Gerichtshof gestimmt. Ich habe dafür gestimmt, weil diese Frage ein Beispiel für die Achtung der Rechtsstaatlichkeit ist.
Gemäß Artikel 121 Absatz 3 der Geschäftsordnung erhebt der Präsident eine Klage vor dem Gerichtshof im Namen des Parlaments und entsprechend der Empfehlung des zuständigen Ausschusses. Diese Bestimmung bezieht sich ausdrücklich und ausschließlich auf Klagen vor dem Gerichtshof. In solchen Fällen ist eine breitere Auslegung nicht möglich, gemäß der diese Bestimmung auch auf andersartige Fälle vor dem Gerichtshof angewandt werden könnte. Die Bestimmung kommt nur im Falle der Einreichung einer Klage (beispielsweise bei Aufhebung eines Rechtsakts) zur Anwendung, wenn das Parlament das Verfahren einleitet.
Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit und Vollständigkeit hat der Berichterstatter zu Recht die Einfügung eines neuen Absatzes in Artikel 121 vorgeschlagen. Der neue Absatz würde die gängige Praxis bewahren, wonach der Präsident des Europäischen Parlaments beim Gerichtshof Stellungnahmen einreicht und auf Wunsch des Rechtsausschusses vor dem Gerichtshof erscheint. Durch die vorgeschlagene Änderung wird ein Verfahren festgelegt, das anzuwenden ist, wenn der Präsident und der zuständige Ausschuss zu keiner Einigung gelangen. Dank dieser Änderung wird das derzeit angewandte Verfahren eine demokratische Rechtsgrundlage haben.
Genowefa Grabowska (PSE), schriftlich. − (PL) Ich möchte meine Unzufriedenheit darüber zum Ausdruck bringen, dass das SIS trotz seiner großen Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union Gegenstand eines Konsultationsverfahrens ist, dem zufolge das Parlament lediglich seine Ansichten darlegt. Letztere sind für den Rat nicht verbindlich.
Tatsächlich symbolisiert das SIS, das Schengener Informationssystem, das Europa ohne Grenzen, das einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in der gesamten Union garantiert. Das SIS hat die Möglichkeit für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen in den alten Mitgliedstaaten geschaffen. Es hat die Einrichtung einer einzigartigen europäischen Datenbank mit Angaben zu Personen und Institutionen ermöglicht. Dies ist im Zusammenhang mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen von besonderer Bedeutung. Nach ihrem Beitritt zur Union mussten die 12 neuen Mitgliedstaaten in das SIS aufgenommen werden. Das SIS II wurde dieser Anforderung gerecht. Dieses System der neuen Generation umfasst alle EU-Mitgliedstaaten und ermöglicht die Erfassung vollständiger Daten, einschließlich biometrischer Daten und Informationen über Europäische Haftbefehle.
Jetzt muss die Union die schwierige Aufgabe der Übertragung sämtlicher Daten in das neue SIS II-System in Angriff nehmen. Dieser Vorgang ist dringend notwendig, doch auch kompliziert. Daher bitte ich um Sorgfalt und Aufmerksamkeit. Die im so genannten alten System erfassten Daten dürfen unter keinen Umständen durchsickern und in unbefugte Hände gelangen. Mit diesen Daten muss sorgsam umgegangen werden, weil die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger der EU davon abhängt.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL) , schriftlich. − (PT) Wir bemühen uns, den wirklich freien Personenverkehr innerhalb Europas sicherzustellen. Demzufolge sind wir der Auffassung, dass der „Schengen-Raum“ (der nicht alle EU-Länder, geschweige denn alle europäischen Länder einschließt) trotz der Aufhebung der Grenzen zwischen den teilnehmenden Ländern die Grenzen zu anderen Ländern (insbesondere Ländern, zu denen Portugal historische Verbindungen hat) tatsächlich verstärkt.
Dennoch können wir nicht die Tatsache außer Acht lassen, dass unter dem Vorwand der „Freizügigkeit“ ein Informationssystem und Datenbanken eingerichtet werden, die weit über dieses Ziel hinausgehen und diese zu einem der zentralen Instrumente (oder „Rückgrat“) zur Unterstützung der (von der EU angeführten) Sicherheitsoffensive und zunehmenden „Vergemeinschaftung“ der Bereiche Justiz und Inneres machen, Bereiche, die der Souveränität der Mitgliedstaat unterliegen.
Mit anderen Worten können wir dem Vorschlag der Ratspräsidentschaft, nämlich zuerst ein System einzurichten und danach seine Ziele festzulegen, nicht zustimmen. Das ist besonders wichtig, weil die Ziele seit langem festgelegt sind (Einführung des Europäischen Haftbefehls und biometrischer Daten, Zugangsrechte für neue Akteure einschließlich Datenaustausch mit Drittländern usw.).
Wir wir bereits gesagt haben, gefährden diese Maßnahmen den Schutz der Rechte, Freiheiten und Garantien der Bürger.
Carl Lang und Fernand Le Rachinel (NI), schriftlich. – (FR) Bei der Lektüre dieses Berichts stellt sich eine Frage: Liegt es daran, dass das Schengener Informationssystem der „ersten Generation“ nicht funktioniert hat oder zumindest als Mittel zur Gewährleistung der Sicherheit innerhalb des Schengen-Raums untauglich war, dass nun ein System der „zweiten Generation“ implementiert wird, das diese Mängel beseitigen soll?
Leider nein, da dieses System der zweiten Generation nichts anderes als eine aktualisierte Version eines ohnehin schon mangelhaften Systems ist.
Gemäß den Zahlenangaben der Kommission überqueren jedes Jahr 400 000 illegale Einwanderer die Grenzen der Union. Selbst in der Annahme, dass in Kürze biometrische Daten zur Verfügung stehen werden und dazu verwendet werden können, Akten anzulegen und als solche bereits registrierte illegale Einwanderer nach Hause zu schicken, wäre die Europäische Union aufgrund der mangelnden Kontrollen an den Innen- und Außengrenzen der Mitgliedstaaten nicht in der Lage, der Massenzuwanderung entlang ihrer Küsten und Landesgrenzen ein Ende zu machen.
Das Schengener Informationssystem wird immer nur ein nutzloses Instrument sein, solange die gefährlichen Schengener Abkommen gültig sind.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − (DE) Schon beim SIS-II-Überwachungssystem musste die Einführung aufgrund technischer Schwierigkeiten mehrfach verschoben werden. Damals haben etwa die neuen osteuropäischen Mitgliedstaaten angesichts gravierender Probleme an ihren Grenzen darauf gedrängt, ein „Lückenbüßer-Programm“ einzuführen. Das mag in der damaligen Situation sinnvoll gewesen sein, hat aber gewiss Mehrkosten verursacht.
Mittlerweile scheinen wir mit der aktuellen SIS-Variante gute Erfahrungen zu machen. Auf lange Sicht ist das Programm natürlich weiterzuentwickeln. Unausgereifte Zwischenlösungen aber können zu Sicherheitslücken führen, weshalb ich die geplante Einführung der unausgereiften Version als verfrüht abgelehnt habe.
− Empfehlung für die zweite Lesung: Dirk Sterckx (A6-0334/2008)
Jim Higgins (PPE-DE), schriftlich. − In Bezug auf die namentlichen Abstimmungen 1, 3, 4, 5, 6 und 7 zum Sterckx-Bericht haben meine irischen EPP-ED-Kollegen und ich gegen die fraglichen Änderungsanträge gestimmt oder uns der Stimme enthalten, um so unsere Bedenken gegen Fragen im Zusammenhang mit den Befugnissen der unabhängigen Instanz und dem Anwendungsbereich dieser Richtlinie kundzutun, die die Befugnisse der Mitgliedstaaten in einigen Bereichen untergraben würde. Wir unterstützen den generellen Tenor der Richtlinie voll und ganz und hoffen, dass zwischen dem Parlament und dem Rat eine zufriedenstellende Einigung erzielt werden kann.
Carl Lang und Fernand Le Rachinel (NI), schriftlich. – (FR) Europa möchte sich gegen Seeunfälle und die Verschmutzung seiner Gewässer und Meere schützen. Wir begrüßen dies. Die jüngsten schrecklichen Beispiele der Schiffbrüche der Prestige und der Erika sollten uns an unsere Sorgfaltspflicht und Pflicht zur Überwachung der Sicherheit von Schiffen, doch auch an unsere Verpflichtungen im Falle einer Umweltkatastrophe erinnern.
Darüber hinaus sollte in den Vorschlag für eine Richtlinie ein spezieller Verweis auf Nachforschungen nach einem Unfall aufgenommen werden. Zum ersten Mal ist vereinbart worden, dass eine Ermittlungsbehörde eingerichtet werden sollte, die völlig unabhängig und neutral entscheidet, ob zur Ermittlung der Ursachen und Umstände eines Unfalls eine Untersuchung eingeleitet werden soll. Die Absichten sind gut. Wir können nur hoffen, dass sie angesichts der enormen finanziellen Interessen, die auf dem Spiel stehen, nicht über den Haufen geworfen werden.
Vincent Peillon (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht meines belgischen Kollegen Sterckx über die Regulierung des Schiffsverkehrs gestimmt. Seit dem Schiffbruch der Erika im Jahr 1999 und dem der Prestige im Jahr 2002 warten wir vergeblich auf europäische Lösungen, um zu gewährleisten, dass sich solche Katastrophen nicht mehr ereignen. Die Gefahren sind weit davon entfernt, geringer zu werden, sondern nehmen täglich zu – der Schiffsverkehr soll sich in den nächsten 30 Jahren verdreifachen.
Trotz dieser alarmierenden Prognose haben die meisten Mitgliedstaaten die wichtigsten von der Kommission vorgeschlagenen und von den europäischen Sozialisten unterstützten Maßnahmen schnell „untergehen lassen“. Deutlich verschwindet die Idee einer Versicherung, die es den Opfern von Schiffsunglücken über eine Sicherheitsleistung erleichtern würde, Schadenersatz zu erlangen.
Die Annahme dieses Berichts ist gleichbedeutend mit Ablehnung von Zynismus und der Unverantwortlichkeit der Staaten. Das Parlament kann stolz sein auf seine Einheit, denn über die Abstimmung hat es sein uneingeschränktes Engagement für sicherere und weniger verschmutzte Gewässer in Europa gezeigt.
− Empfehlung für die zweite Lesung: Jaromír Kohlíček (A6-0332/2008)
Jim Higgins (PPE-DE), schriftlich. − Meine irischen Kollegen der PPE-DE und ich haben uns bei dem Bericht über die Änderungsanträge zum Kohlíček-Bericht der Stimme enthalten. Wir haben das auf Grund von Vorbehalten bezüglich der Auswirkungen der Unterteilung in technische und strafrechtliche Ermittlungen getan und wegen der Probleme, die nach dem irischen Recht daraus resultieren würden. Wir unterstützen den allgemeinen Vorstoß darin und alle Seefahrtsberichte, die heute vom Plenum angenommen wurden.
Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. − Als Vertreter von Schottland erkenne ich die Bedeutung des Seeverkehrs an und bin überzeugt, dass dieser Sektor ein enormes Potenzial für künftige Entwicklung besitzt. Es ist von grundlegender Bedeutung, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit auf See zu optimieren und Unfälle zu verhindern. Somit begrüße ich dieses Paket, das dazu dient, die Wiederholung von Unfällen zu vermeiden.
− Empfehlung für die zweite Lesung: Paolo Costa (A6-0333/2008)
Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. − Der Costa-Bericht behandelt wichtige Themen für alle Meeresanrainerregionen. Es ist lebenswichtig, dass die EU die Verbesserung der Sicherheitsstandards auf See ernst nimmt, dabei aber nicht den Transportunternehmen unrealistische Auflagen auferlegt. Ich unterstütze voll und ganz den Ansatz, dass die nationalen Behörden und Hafenbehörden bei der Erkennung von diesbezüglichen Gefahren eine wesentliche Rolle spielen sollen, und ich bin absolut mit den von diesem Haus heute angenommenen Maßnahmen zufrieden.
− Empfehlung für die zweite Lesung: Dominique Vlasto (A6-0335/2008)
Jim Higgins (PPE-DE), schriftlich. − Meine irischen Kollegen von der PPE-DE und ich haben uns bei der Abstimmung zum Bericht über die Hafenstaatkontrolle der Stimme enthalten. Grund dafür sind Bedenken, dass die Änderungsanträge, so wie sie vorgelegt wurden, die gemeinsame Absichtserklärung von Paris untergraben und verkomplizieren könnten. Wir sind auch der Ansicht, dass die Angelegenheit der Flaggenstaaten besser in einer getrennten Richtlinie zu behandeln sei und dass die Aufnahme von solchen Änderungsanträgen diese Richtlinie unnötig kompliziert machen würde.
Dominique Vlasto (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Mit unserer heutigen Abstimmung haben wir den Rat daran erinnert, dass das Erika-III-Paket ein Ganzes bildet und als solches zu prüfen ist. Deshalb habe ich der Aufnahme der Änderungsanträge zum Savary-Bericht in meinen Bericht über Hafenstaatkontrolle zugestimmt. Außerdem sind wir zu unserer Haltung in der ersten Lesung zurückgekehrt und haben uns geweigert, dem Rat darin zu folgen, zwei wichtige Vorschläge zur Flaggenstaatenkontrolle und der Haftpflicht der Schiffseigentümer aufzugeben, bei denen wir keine gemeinsame Haltung erreichen konnten.
Die französische Präsidentschaft, deren intensive Arbeit und kontinuierlichen Bemühungen, eine Lösung für dieses Problem zu finden, erwähnenswert sind, hat den Rat davon überzeugt, die Arbeit für die beiden fehlenden Vorschläge wiederaufzunehmen. Ich bin überzeugt, dass es gelingen wird, den toten Punkt zu überwinden, und dass das Vermittlungsverfahren zu einer allgemeinen Einigung über das Erika-III-Paket führen wird. Ich hoffe, dieses Verfahren kann unverzüglich eingeleitet werden, damit wir noch vor Jahresende eine Schlussfolgerung erreichen können. Die Sicherheit im Seeverkehr muss eine Priorität auf der politischen Tagesordnung Europas bleiben, und mit dieser Absicht werde ich weiterhin unsere Vorschläge unterstützen.
− Empfehlung für die zweite Lesung: Luis de Grandes Pascual (A6-0331/2008)
Charlotte Cederschiöld, Christofer Fjellner, Gunnar Hökmark und Anna Ibrisagic (PPE-DE), schriftlich. – (SV) Die Gemäßigten unterstützen im Wesentlichen den Vorschlag einer Richtlinie mit gemeinsamen Regeln und Standards für die Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen und haben auch in der ersten Lesung im April 2007 dafür gestimmt.
Bei der Vorbereitung der zweiten Lesung beschloss der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr die Aufnahme eines Großteils des Vorschlags einer Richtlinie zur Erfüllung der Flaggstaatenanforderungen in diese Richtlinie, was aber vom Rat abgelehnt wurde.
Die Richtlinie zur Erfüllung der Flaggstaatenanforderungen stellte einen Versuch dar, die Zuständigkeiten der EU in einen Bereich auszuweiten, in dem bereits UN-Regeln bestehen. Wir haben bereits bei der ersten Lesung im März 2007 gegen diese Ausweitung gestimmt und unterstützen deshalb auch nicht diesen Versuch, diese Regeln über die Hintertür als Teil der Richtlinie über gemeinsame Regeln und Standards für die Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen einzuführen. Deshalb haben wir beschlossen, gegen den Bericht von Herrn de Grandes Pascual zu stimmen.
− Empfehlung für die zweite Lesung: Luis de Grandes Pascual (A6-0330/2008)
Brian Simpson (PSE), schriftlich. − Ich unterstütze diesen Bericht des Parlaments, in dem die Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen beleuchtet werden, und heiße die anderen Berichte des Parlaments gut, die zusammen mit diesem hier das Seeverkehrspaket darstellen.
Die Angelegenheit der beiden „fehlenden“ Dossiers über die zivilrechtliche Haftung und Flaggenstaaten muss vom Rat auf die eine oder andere Art und Weise gelöst werden. Deshalb ist es wichtig, dass das Parlament weiterhin Druck ausübt und sie gemeinsam in den Sterckx-Bericht über das Überwachungssystem für den Schiffsverkehr, den Vlasto-Bericht über Hafenstaatkontrolle und diesen Bericht aufnimmt.
Es wurde bereits viel getan, und ich bin der Ansicht, es sollte nicht schwer sein, eine Einigung über die fünf Dossiers zu erreichen, über die wir heute abgestimmt haben. Ohne zivilrechtliche Haftung und ohne Flaggenstaaten werden wir jedoch nicht weiterkommen. Der Rat muss eine Lösung für seine interne Pattsituation finden – ansonsten werden wir nicht in der Lage sein, den Bürgern der EU einen sicheren Seetransportsektor zu bieten.
Marie-Arlette Carlotti (PSE), schriftlich. – (FR) Nach dem Untergang der Tankschiffe Erika und Prestige haben die Europäischen Sozialdemokraten den Kampf für eine „hochwertige“ EU-Gesetzgebung über die Sicherheit im Seeverkehr angeführt.
Die sieben Berichte über das dritte Maßnahmenpaket für die Sicherheit im Seeverkehr stellen einen entscheidenden Schritt dar, um dieses Ziel zu erreichen, vorausgesetzt, der Rat höhlt ihren Inhalt nicht aus.
Seit der ersten Lesung im Jahr 2007 hat der Rat die meisten Empfehlungen des Parlaments zu den anderen fünf abgelehnt.
Bei dieser zweiten Lesung und nach sehr intensiven Änderungsarbeiten bekräftigt das Parlament die absolute Priorität, die es der Schaffung einer europäischen Seefahrtspolitik mit einem hohen Schutzgrad in folgenden Bereichen verleiht:
- Flaggenstaatenkontrolle,
- Gemeinschaftliches Überwachungssystem für den Schiffsverkehr,
- Haftung der Beförderer von Reisenden,
- Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen,
- Benennung einer unabhängigen zuständigen Behörde für die Betreuung von Schiffen in Seenot,
- Anwendung des Verursacherprinzips im Seefahrtssektor.
Ich unterstütze entschieden diese Botschaft an den Rat.
Ich appelliere an Nicolas Sarkozy und Dominique Bussereau, dafür zu sorgen, dass die französische Präsidentschaft die Schaffung eines Seefahrtsbereichs in Europa ermöglicht, der für alle als Vorbild dienen kann.
Seán Ó Neachtain (UEN), schriftlich. – (GA) Erst vor Kurzem ereignete sich ein Unglück mit einem Segelschiff 30 Kilometer vor der Küste Frankreichs. Die Besatzung und die an Bord der Erika befindlichen Menschen hatten Glück und blieben unverletzt. Sie mussten sich jedoch nicht nur auf das Glück alleine verlassen. Sie überlebten dank der Hilfe einer französischen Rettungsmannschaft. Die irischen und französischen Seefahrtsermittlungsstellen arbeiteten eng zusammen bei der Aufklärung der Ursache des Unglücks.
Der Fall Erika zeigt, was geschehen kann, wenn die Besatzungen zögern, Hilfe anzufordern. Wie der Autor der Berichte sagt, dürfen das Leben der Menschen an Bord eines Schiffes und das Wohlergehen der Umwelt nie dadurch in Gefahr gebracht werden, dass nicht der nächste Hafen oder die nächste Rettungsmannschaft angerufen werden, wenn sich ein Unfall ereignet.
Im Sinne der Sicherheit im Seeverkehr bedarf es dringend der Zusammenarbeit auf internationaler Ebene. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass in zweiter Lesung eine Lösung zum Seeverkehrspaket gefunden werden kann, und freue ich mich daher, diese Berichte unterstützen zu können.
Šarūnas Birutis (ALDE), schriftlich. – (LT) Hauptzweck jeder Gesetzgebung über medizinische Produkte muss sein, die Gesundheit der Gesellschaft zu schützen. Dieses Ziel sollte aber über Maßnahmen erreicht werden, die nicht die Entwicklung der Industrie in der Europäischen Union oder den Handel mit medizinischen Produkten stören. Obwohl in früheren Verordnungen eine Liste von Lebensmittelfarbstoffen aufgeführt wurde, gibt es in verschiedenen Ländern unterschiedliche Gesetze zu deren Verwendung. Diese Unterschiede können den Handel mit Medikamenten behindern, die diese Farbstoffe enthalten. Deshalb muss die Verordnung novelliert werden. Damit würde die Arbeit von etlichen Behörden klarer und einfacher werden.
Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Ziel dieses Vorschlags ist die Novellierung des Regulierungsrahmens der elektronischen Kommunikationen, um ihre Effektivität zu verbessern, einen sicheren und effizienteren Zugang zu den verfügbaren Frequenzen des Funkspektrums zu gewährleisten und die bei der Umsetzung der Verordnungen anfallenden Verwaltungskosten zu senken.
Dadurch sollten die europäischen Bürger – unabhängig davon, wo sie sich in der EU befinden – in den Genuss von effizienteren und billigeren Kommunikationsdienstleistungen kommen, gleich, ob sie ein Mobiltelefon, einen Breitband-Internetanschluss oder Kabelfernsehen nutzen.
Das neue System für das Funkspektrum soll Investitionen in neue Infrastrukturen fördern und allen Bürgern einen Breitbandzugang ermöglichen.
Ein Kommunikationsbinnenmarkt, der ordnungsgemäß betrieben wird, und eine konkurrenzfähige Wirtschaft der Informationsgesellschaft, die Vorteile für die Verbraucher und Unternehmen bringt, können nur dann bestehen, wenn der Regulierungsrahmen für Telekommunikationen kohärent angewendet wird. Dazu sollte die Koordinierungsrolle der Kommission verstärkt werden, damit sie in enger Abstimmung mit den NRA (nationalen Regulierungsbehörden) und dem neuen Gremium Europäischer Regulierungsstellen für Telekommunikation (BERT) handeln kann, um die Kohärenz sowohl der nationalen Entscheidungen mit Auswirkungen auf den Binnenmarkt als auch die Auflage von Abhilfemaßnahmen zu verbessern.
Deshalb unterstütze ich diesen Bericht und die wichtigsten Änderungsanträge, mit denen beabsichtigt wird, das Angebot für die Verbraucher durch einen verstärkten Wettbewerb zu erweitern.
Edite Estrela (PSE) , schriftlich. − (PT) Ich habe für den Bericht von Catherine Trautmann über elektronische Kommunikationsnetze und -dienste gestimmt, denn meiner Meinung nach muss der rechtliche Rahmen für elektronische Kommunikationen verbessert werden, damit den Verbrauchern eine größere Auswahl, ein besserer Schutz, ein billigerer Service und eine erhöhte Qualität geboten werden.
Zusammen mit der Schaffung eines neuen Gremium Europäischer Regulierungsstellen für Telekommunikation wird dieser rechtliche Rahmen einen besseren Schutz der persönlichen Daten der Verbraucher sowie stärkeren Wettbewerb sicherstellen, den Verbrauchern eine größere Auswahl ermöglichen und die Vertragsbedingungen klarer machen. Daneben ist darauf hinzuweisen, dass das „Paket“ für Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Telekommunikationsdiensten erleichtern wird.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Wie andere natürliche Ressourcen stellt das Spektrum ein öffentliches Gut dar. Deshalb ist es ein Bereich, der unter öffentlicher Verwaltung bleiben sollte, um zu gewährleisten, dass er den öffentlichen Interessen dient. Das ist die einzige Möglichkeit, öffentliche Güter anzubieten, die für die Entwicklung einer Informationsgesellschaft für alle von entscheidender Bedeutung sind. Deshalb stimmen wir mit der angenommenen Entschließung grundsätzlich nicht überein und haben dagegen gestimmt.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass kombinierte Herangehensweisen (Politik und Markt) am Schluss immer den Interessen wirtschaftlicher Gruppen dienen und nicht den Interessen der Menschen. Gleiches gilt für die Zuteilung der dank der digitalen Umschaltung frei werdenden Frequenzen, bei denen die Prioritäten die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Werte sein sollten (bessere öffentliche Dienstleistungen, drahtloser Breitbandzugang für nicht abgedeckte Regionen, Wachstum und Beschäftigung usw.) und nicht eine Steigerung der öffentlichen Einnahmen.
Die Verwaltung des Spektrums fällt unter die ausschließliche Zuständigkeit eines jeden Mitgliedstaats. Es gibt in der Entschließung aber bestimmte Aspekte, mit denen wir übereinstimmen, wenn man bedenkt, dass das Spektrum keine Grenzen kennt und die effektive Nutzung des Spektrums in den Mitgliedstaaten sowie die Koordinierung auf EU-Ebene nützlich sind, insbesondere für die Entwicklung europaweiter Dienste und die Verhandlung internationaler Abkommen. Wir stimmen aber nicht dem Gedanken zu, einen identischen Ansatz wie bei der Handelspolitik zu verfolgen.
Petru Filip (PPE-DE), schriftlich. − (RO) Das Telekommunikationspaket ist eines der wichtigsten Maßnahmenpakete, die dem EP in dieser Sitzung zur Prüfung unterbreitet wurden, denn eine der wichtigsten Säulen der Globalisierung ist die Kommunikation in Echtzeit, sowohl im inländischen als auch im internationalen Raum. Daher rührt auch die Vielzahl der Änderungsanträge, die auf die verschiedenen Ansätze der 27 Mitgliedstaaten zurückzuführen sind, welche alle ihre eigene nationale Realität haben. Trotz der unterschiedlichen Ansätze, die in der Aussprache offenkundig wurden, bin ich überzeugt, dass der Trautmann-Bericht für den gesamten europäischen Raum einen Schritt nach vorne darstellt, auch wenn Änderungsanträge wie Nr. 132 oder 138 zu lebendigen Debatten geführt haben. Ich glaube, die letztendlich vom Europäischen Parlament angenommene Fassung gewährleistet sowohl eine Annäherung an die Entwicklung der Kommunikationen innerhalb des europäischen Raums als auch eine konstruktive Form der Kontrolle des virtuellen Raums bei Aspekten wie dem Datenschutz oder dem organisierten Verbrechen über den Cyberspace. Deshalb habe ich in meiner Eigenschaft als Mitglied dieses Parlaments für diesen Bericht gestimmt.
Ruth Hieronymi (PPE-DE), schriftlich. − (DE) Ich habe den Änderungsantrag 132 zum Bericht Trautmann auch im Namen der 40 Unterzeichner zurückgezogen, weil es nicht möglich war, im Europäischen Parlament bei der Beratung der Rahmenrichtlinie zum so genannten Telekom-Paket einen Kompromiss zur Stärkung des Grundrechts auf Schutz des geistigen Eigentums zu erreichen.
Ziel des Änderungsantrags 132 war es, neue Formen zu entwickeln, wie das Grundrecht auf freien Zugang zu Informationen/Internet und das Grundrecht auf Schutz des geistigen Eigentums angesichts der dramatisch zunehmenden Piraterie im Internet in ein ausgeglicheneres Verhältnis gebracht werden könnte.
Die Unterstützung der Fraktion der EVP-ED für diesen Antrag wurde zurückgenommen, nachdem die linken Fraktionen (SPE, Grüne/FEA, VEL/NGL) ihre Zustimmung zum Bericht del Castillo Vera (Europäische Behörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation) mit dieser Frage verbunden haben.
Astrid Lulling (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Der Sektor der Telekommunikationen entwickelt sich so schnell, dass es notwendig geworden ist, den Rechtsrahmen anzupassen. Für mich war es aber offensichtlich, dass dieser Rahmen klar und präzise sein muss, vor allem aber, dass er nicht die Investitionen der europäischen Telekommunikationsunternehmen stoppen sollte, die sich dem harten Wettbewerb der amerikanischen und asiatischen Märkte ausgesetzt sehen. Unsere Unternehmen müssen in der Lage sein, zu planen und ohne Verzögerung in neue Technologien zu investieren.
Auch wenn es von Vorteil für alle ist, wenn der Binnenmarkt des Telekommunikationssektors gestärkt wird, freue ich mich, dass es der Kommission nicht gelungen ist, uns gegenüber ihre Autorität durchzusetzen, sondern dass das Parlament das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für Telekommunikation vorgeschlagen hat – eine glaubwürdige Alternative, mit der die Kooperation der nationalen Regulierungsstellen untereinander verbessert und die zusätzliche Bürokratie vermieden wird, die mit der Europäischen Aufsichtsbehörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation entstanden wäre. Der Telekommunikationsmarkt in Luxemburg (4,7 % der erwerbstätigen Bevölkerung sind direkt oder indirekt in diesem Sektor beschäftigt) benötigt zum Beispiel eine starke nationale Regulierungsstelle, die sich eng an den besonderen Merkmalen orientiert und diese kennt. In diesem Fall war es die richtige Entscheidung, das Prinzip der Subsidiarität anzuwenden.
David Martin (PSE), schriftlich. − Der Telekommunikationssektor entwickelt sich schnell weiter. Folglich sind neue Maßnahmen erforderlich, um den Verbraucherschutz und die Rechte der Telekommunikationsbenutzer zu erhalten und zu verbessern. Der Bericht von Catherine Trautmann über elektronische Kommunikationsnetze und -dienste hat zum Ziel, die Entwicklung der nächsten Generation von Telekommunikationsnetzen in Europa zu fördern. Ich halte das für einen positiven Beitrag zur Weiterentwicklung der Telekommunikationsregulierung, die Investitionen in eine neue Kommunikationsinfrastruktur fördern und die Rechte der Verbraucher stärken wird. Mein Abstimmungsverhalten spiegelt diese Absicht wider.
Dimitrios Papadimoulis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Ich habe für die von der Konföderalen Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordischen Grünen Linken vorgeschlagenen Änderungsanträge gestimmt. Sie garantieren einen höheren Freiheitsgrad im Internet, denn dabei handelt es sich um eine Meinungsfreiheit, die für die Demokratie genauso wichtig ist wie die Pressefreiheit. Es ist ein positives Zeichen, dass das Parlament trotz des massiven Drucks seitens der Lobbygruppen seine Einwände gegen einen so willkürlichen Ausschluss aus dem Internet ausgedrückt und nicht zugelassen hat, dass einem Benutzer der Zugang zum Internet untersagt werden kann.
Trotzdem ist der Bericht nach der abschließenden Analyse negativ. Die EU sollte dem öffentlichen Dialog große Bedeutung beimessen, um sowohl die Meinungsfreiheit als auch den Schutz der personenbezogenen Daten in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft zu gewährleisten.
Olle Schmidt (ALDE), schriftlich. – (SV) Ich muss sagen, dass das Telekommunikationspaket einer der schwierigsten Legislativvorschläge war, den ich erlebt habe, seit ich hier bin. Auf der einen Seite, weil er technisch kompliziert war, mit sich überschneidenden Legislativvorschlägen; auf der anderen Seite, weil das Gleichgewicht zwischen Vertraulichkeit und Sicherheit von vornherein einer sehr eingehenden Betrachtung bedarf. Ich vertrete die Meinung, dass das Internet zwar nicht vollkommen unreguliert bleiben darf, die Prinzipien einer der Rechtsstaatlichkeit unterliegenden Gesellschaft jedoch trotzdem unvermindert Anwendung finden müssen. Ich kann nicht die Privatisierung der Justizverwaltung akzeptieren, und eben das würde geschehen, wenn es privaten Unternehmen erlaubt würde, Webinhalte zu sperren und zu zensieren, bevor die Benutzer die Möglichkeit hatten, ihre Meinung zu äußern. Vertritt man die Haltung, dass die Transparenz als Leitprinzip dienen soll, dann ist das Herausfiltern sehr problematisch.
Während vollkommen klar sein muss, dass die Überwachung der zivilen Webnutzer für kommerzielle Zwecke niemals zugelassen werden darf, werde ich mich natürlich auf keinen Fall an einer Gesetzgebung beteiligen, die es zum Beispiel untersagt, dass die Polizei im Fall von Kinderpornographie oder bei Umständen ermittelt, die auf andere Art und Weise die öffentliche Sicherheit bedrohen. Es war wichtig, sich nicht für einen europäischen Rechtsrahmen einzusetzen, der die Entwicklung der Technologie behindern und das demokratische, soziale und professionelle Potenzial und Ausmaß des Internets einschränken würde.
Letztlich vertrete ich die Meinung, dass ausreichend Schutzmechanismen vorhanden sind, so dass ich für die Liberalisierung des Telekommunikationsmarkts stimmen kann, die andererseits so wichtig ist.
Dominique Vlasto (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich hätte gern für den Bericht von Frau Trautmann gestimmt, denn er verkörpert die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Werte der Funkfrequenzen, steht aber gleichzeitig für eine bessere Verwaltung des Funkfrequenzspektrums zum Nutzen aller Betreiber und Verbraucher.
Diese erste Lesung ermöglicht uns auch, eine ausgewogene Alternative zum anfänglichen Vorschlag der Kommission zu unterbreiten, indem wir die Kommission zum Schiedsrichter und nicht zum Richter machen, wenn es um die Überwachung des Wettbewerbs geht. Es ist wichtig, dass die nationalen Regulierungsbehörden weiterhin eine starke Rolle spielen.
Ich bedaure allerdings die Annahme des mündlichen Änderungsantrags von Frau Trautmann. Scheinbar ist er zwar vollkommen akzeptabel, aber in der Praxis bedeutet er die Einführung einer Hierarchie bei den Grundrechten der Endbenutzer, indem alle präventiven Maßnahmen ohne vorausgehenden gerichtlichen Beschluss bezüglich der Kommunikation und des Online-Verbreitung von Inhalten geächtet werden. Der gestrige Abend in einer finnischen Schule zeigt mehr denn je, warum wir gut durchdachte und verhältnismäßige Präventivmechanismen einführen sollten. Gerade darum ging es bei dem Änderungsantrag für die Kooperation, den ich unterstützte, und deshalb bedaure ich die gegenwärtige Situation im Parlament.
Marian Zlotea (PPE-DE), schriftlich. − (RO) Als IMCO-Berichterstatter für diesen Bericht freut es mich zu sehen, dass sich die Arbeit meiner Kollegen aus den letzten drei Monaten in diesem ausgewogenen Bericht materialisiert hat, der wichtige Verbesserungen für den Sektor der elektronischen Kommunikationen enthält. Ich vertraue darauf, dass diese Änderungen den Verbrauchern zugutekommen und ihnen eine breite Auswahlpalette bieten. Ich bin auch zuversichtlich, dass diese Änderungen einen wettbewerbsfähigen Markt unterstützen werden.
Ich glaube, die Beibehaltung der funktionellen Trennung als eine den nationalen Behörden zur Verfügung stehende Option wird ihnen die Gelegenheit bieten, die Wettbewerbsfähigkeit in diesem Bereich zu fördern. Das europäische Wirtschaftswachstum und der Wohlstand der Verbraucher hängen von einem dynamischen und wettbewerbsfähigen Telekommunikationssektor ab. Wettbewerbsfähige Märkte weisen ein größeres Breitbandangebot auf, und Neuankömmlinge auf dem Markt haben höhere Geschwindigkeiten und innovative Dienstleistungen mitgebracht.
Auf diesem Weg wurden die Ziele der neuen Richtlinie erreicht: Reform der Spektrumsverwaltung, kohärentere Regulierung des Binnenmarktes der elektronischen Kommunikationen sowie ein höherer Grad an Sicherheit und Integrität zum Wohle der Dienstenutzer.
Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Die im Jahr 2001 begonnene Liberalisierung der Telekommunikationen hat den europäischen Märkten freien Lauf gelassen, die nun wettbewerbsfähiger, innovativer und hoch rentabel sind. Die europäischen Verbraucher waren ohne jeden Zweifel die Hauptbegünstigten dieser Entwicklung mit mehr und besseren Diensten, Formen und Inhalten, zu denen der Zugang immer besser wird. Das war eine technologische, wirtschaftliche und soziokulturelle (R)evolution.
Trotz dieser eindeutig positiven Beurteilung dürfen wir uns nicht auf unseren Lorbeeren ausruhen.
Es gibt immer noch Engstellen, die die Schaffung eines wirklich integrierten Markts behindern. Sie sind hauptsächlich auf die ungleiche Anwendung der europäischen Verordnungen zurückzuführen, wofür die nationalen Regulierungsstellen (NRA) verantwortlich sind.
Deshalb unterstütze ich die Schaffung von BERT, des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für Telekommunikation, einer aktualisierten und verstärkten Fassung der Gruppe Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (GEREK). Es wird verantwortlich für eine kohärentere Anwendung der Verordnungen und in der Lage sein, auf die Beteiligung der NRA zurückzugreifen, die über wertvolle Erfahrungen aus der täglichen Arbeit vor Ort verfügen. Mit der Schaffung von BERT wird in der gesamten EU ein kohärenter Regulierungsansatz bezüglich der von den NRA getroffenen Korrekturmaßnahmen verfolgt, mit vollkommener Unabhängigkeit von Regierungen und Industrie.
BERT wird auch bei der Verbesserung der Bekanntheit unter den Verbrauchern eine Rolle spielen. In diesem Sinne kann die EU bereits wegen ihrer Rolle bei der deutlichen Senkung der Roaming-Preise zufrieden sein.
Ona Juknevičienė (ALDE), schriftlich. – (LT) Die Liberalisierung des europäischen Telekommunikationsmarkts war für die gesamte Europäische Union von Vorteil. Der aktivere Wettbewerb innerhalb des Sektors wurde zum wichtigsten Antrieb für Investitionen und Innovationen. Ich stimme mit der Kommission darin überein, dass Telekommunikationsmarkt noch immer eine Kontrolle benötigt, bis er beginnt, gemäß den allgemeinen Wettbewerbsbestimmungen zu arbeiten.
Im Prinzip kann ich jedoch nicht dem Vorschlag der Kommission zustimmen, ein weiteres Organ zu schaffen, um diesen Markt zu regulieren, denn dadurch würde die Bürokratiebelastung weiter steigen und man wäre weit von den regulierten Märkten der Mitgliedstaaten entfernt. Bei der Abstimmung werde ich die vom Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) vorgeschlagenen Änderungsanträge unterstützen, mit denen die Rolle des bestehenden Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für Telekommunikation (BERT) gestärkt und der Europäischen Kommission zusätzliche Befugnis erteilt werden soll.
Die nationalen Regulierungsstellen für den Telekommunikationsmarkt müssen eng mit BERT und der Europäischen Kommission zusammenarbeiten. Meiner Meinung nach würde der Vorschlag des Industrieausschusses die effektivere Regulierung der meisten Marktakteure ermöglichen sowie die effektive Beteiligung der nationalen Regulierungsbehörden und die Nutzung ihrer Erfahrung auf EU-Ebene gewährleisten. Damit wiederum könnte verhindert werden, dass Steuergelder für den Aufbau eines noch bürokratischeren Apparats vergeudet würden.
David Martin (PSE), schriftlich. − Ich begrüße den Bericht von Pilar del Castillo über die europäische Behörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation. Die Vorstellung des Berichts über ein Gremium europäischer Regulierungsstellen, das als Brücke zwischen der Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden fungiert, berücksichtigt angemessen die Komplexität des Markts und seine ständige Ausdehnung. Das spiegelt sich in meinem Abstimmungsverhalten wider.
Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Ziel dieses Vorschlags ist, eine koordinierte Aktion auf EU-Ebene zu fördern, um die effektive Nutzung der digitalen Dividende sicherzustellen.
Die Umschaltung von analogem auf digitales terrestrisches Fernsehen bis Ende 2012 wird auf Grund der verbesserten Effizienz der digitalen Technologie einen bedeutenden Anteil des Spektrums freigeben und der EU eine einmalige Chance bieten, Möglichkeiten des Marktwachstums, der Verbesserung der Qualität und Auswahl der Verbraucherdienste zu eröffnen.
Deshalb ist zu hoffen, dass die Mitgliedstaaten in der Lage sein werden, ihre digitalen Dividenden so schnell wie möglich freizugeben, damit die europäischen Bürger in den Genuss einer vollkommen neuen Palette innovativer und wettbewerbsfähiger Dienste kommen.
Die Mitgliedstaaten müssen daher entscheiden, wie sie ihre digitalen Dividenden nutzen, und sicherstellen, dass alle diese Formen der elektronischen Kommunikationsdienste auf den zur Verfügung stehenden Funkfrequenzbändern angeboten werden – und dies gemäß dem jeweiligen nationalen Plan zur Frequenzzuteilung und den Bestimmungen der Internationalen Fernmeldeunion.
Es ist aber unbedingt notwendig, einen koordinierten Gemeinschaftsansatz zu verfolgen, damit wir vermeiden, dass es zu Störungen der Mitgliedstaaten untereinander und auch zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern kommt. Dadurch wird es möglich sein, die Vorteile der Nutzung des Spektrums zu maximieren und somit eine optimale Nutzung im sozialen und wirtschaftlichen Sinne zu gewährleisten.
David Martin (PSE), schriftlich. − Das Spektrum ist eine begrenzte Ressource im Bereich der Telekommunikationswirtschaft. Sobald die Mitgliedstaaten im Jahr 2012 komplett auf digitale Fernsehübertragung umgeschaltet haben, wird mehr Spektrum zur Verfügung stehen. Deshalb ist genau zu überdenken, wie wir es nutzen werden. Ich bin der Ansicht, der Bericht von Patrizia Toia über den gemeinsamen Ansatz bei der Nutzung der durch die digitale Umstellung frei werdenden Frequenzen erkennt die konkurrierende Nachfrage nach Spektrum an und berücksichtigt die Dienste- und Technologieneutralität bei der Erteilung neuer Lizenzen. Deshalb habe ich für ihre Empfehlungen gestimmt.
Marco Cappato (ALDE), schriftlich. − (IT) Wir, die Abgeordneten der Radikalen, haben uns bei der Annahme des Harbour-Berichts heute der Stimme enthalten, um die entgangenen Chancen deutlich zu machen, unmittelbare und verbindliche Maßnahmen für die Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen zu treffen. Es hat zwar gewisse Fortschritte gegeben, aber es werden zu wenig verpflichtende Auflagen für die zuständigen Behörden und Telekommunikationsbetreiber bezüglich der Integration von behinderten Menschen gemacht. So wurden zum Beispiel nicht die Vorschläge berücksichtigt, die zusammen mit dem Verein Luca Coscioni erstellt wurden, dass alle Fernsehsendungen öffentlich-rechtlicher Sender, z. B. Nachrichten und Programme über aktuelle Ereignisse, mit Untertiteln gesendet werden müssen. Die Dienstanbieter werden nicht verpflichtet, behinderte Benutzer regelmäßig über Dienste, die besonders für sie konzipiert sind, und über die für sie zur Verfügung stehenden vergünstigten Tarife zu informieren.
Außerdem besteht immer noch ziemlich große Unklarheit über die Gewährleistung der Neutralität des Internets und den Schutz der Grundrechte der Benutzer. Das Netz unterliegt immer mehr einer Überwachung im militärischen Stil, und unter dem Vorwand des Sicherheitsschutzes werden die Freiheiten der Benutzer wieder einmal untergraben, wobei angesichts der Möglichkeit des systematischen Filterns des Webs der Schutz und die Garantien für die Benutzer noch bewiesen werden müssen.
Konstantinos Droutsas (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Mit diesem neuen Vorschlagspaket über elektronische Kommunikationen fördert die EU Maßnahmen, um die Benutzer des Internets und aller elektronischer Kommunikationen zu überwachen und einzuschüchtern, indem unter dem Vorwand der öffentlichen Sicherheit und des Schutzes der Rechte „Filtersysteme“ eingeführt werden. Gleichzeitig werden gleichermaßen der EU-Binnenmarkt für Telekommunikationen, das Internet, audiovisuelle Produktionen und Übertragungen, Radio und Fernsehen sowie Satellitenverbindungen unter die Kontrolle einer gestärkten „unabhängigen“ Behörde zum Vorteil von Monopolunternehmen gestellt.
Die Gewinne werden gesichert und die Position der europäischen Monopole gegenüber dem internationalen Wettbewerb wird durch die Liberalisierung und Vereinheitlichung der Märkte auf europäischer Ebene gestärkt. Zuerst erfolgt die vollständige Liberalisierung und Privatisierung auf nationaler Ebene, und anschließend kommt es zu einer radikalen Umstrukturierung, übermäßigen Konzentration der Medien und einer Anhäufung von Kapital auf Kosten der Arbeitnehmer des Sektors und der Benutzer.
Es gibt zwei unterschiedliche Infrastrukturen: Auf der einen Seite gibt es öffentlich-rechtliche Dienste, die von der Regierung finanziert werden – auf der anderen Seite haben wir den freien Markthandel. Die Regierung finanziert öffentlich-rechtliche Dienste mit Geldern des Staates, und da dies nicht rentabel ist, werden diese Dienste an private Betreiber verkauft.
Die Annahme dieser Vorschläge durch die Kräfte der rechten und linken Mitte legt wieder einmal ihre begeisterte Unterstützung für die Optionen offen, die im Interesse des Kapitals gewählt wurden. Das bestätigt die Notwendigkeit, das Kräftegleichgewicht mit einer komplett anderen Politik zugunsten der Arbeitnehmer zu verschieben, um die neuen Technologien zum Wohle der Arbeitnehmer zu nutzen.
Małgorzata Handzlik (PPE-DE), schriftlich. − (PL) Der angenommene Bericht über universelle Dienste und die Rechte der Benutzer von elektronischen Kommunikationsdiensten beabsichtigt, die Stellung der Verbraucher auf dem Markt für elektronische Dienste zu verbessern. Universelle Dienste sollen sicherstellen, dass die Verbraucher Zugang zu öffentlichen Telefondiensten zu erschwinglichen Preisen erhalten, sowie nationale und internationale Notrufe gewährleisten.
Die Annahme dieses Berichts wird die Rechte der Verbraucher stärken. Die Verbraucher erhalten das Recht, den Anbieter von Telekommunikationsdiensten zu wechseln und dabei ihre bisherige Telefonnummer mitzunehmen. Außerdem darf die Übernahme der Nummer nicht länger als einen Tag dauern. Das ist sehr wichtig. Die maximale Laufzeit von Abonnentenverträgen mit Telekommunikationsunternehmen wird auf 24 Monate beschränkt. Allerdings sollte ein Anbieter auch in der Lage sein, dem Benutzer die Option eines Vertrages über maximal 12 Monate mit allen entsprechenden Diensten und Geräten anzubieten.
Der Zugang zur Notrufnummer 112 muss ebenfalls verbessert werden. Das ist in Krisensituationen sehr wichtig. Die Mitgliedstaaten müssen den umfassenden Zugang zu den öffentlichen Telefondiensten sicherstellen, wenn infolge einer Katastrophe oder durch höhere Gewalt das Netz zusammenbricht.Außerdem sollte auch der Zugang zur Notrufnummer 116 für vermisste Kinder verbessert werden. Gegenwärtig wird diese Nummer nur auf freiwilliger Basis in gerade einmal sieben EU-Mitgliedstaaten betrieben.
Mieczysław Edmund Janowski (UEN), schriftlich. − (PL) Ich begrüße sehr den Bericht von Herrn Harbour über die Novellierung der Richtlinien über die Rechte der Benutzer der elektronischen Kommunikationsnetze. Er ist ein ausgewogenes Dokument, mit dem die Bedingungen auf dem Markt der elektronischen Dienstleistungen deutlich verbessert werden sollen. Es war richtig, Kompromiss-Änderungsanträge zu erarbeiten, die von einer deutlichen Mehrheit der Mitglieder dieses Haues angenommen wurden. So wurde es trotz der sehr großen Anzahl der Änderungsanträge möglich, den Bericht als Ganzes anzunehmen.
Die gesetzlichen Bestimmungen der Union im Bereich der Telekommunikationen stammen aus den 1990er Jahren. Ich glaube, dass die Änderungsanträge für die Richtlinien eine große Chance darstellen, sie an die tiefgreifenden technologischen Veränderungen anzupassen, die stattgefunden haben. Das ist besonders wichtig, weil wir versuchen, mobile Kommunikationen und den Breitbandinternetzugang zu den universellen Diensten hinzuzufügen. Den Lizenzinhabern muss das Recht auf umfassende Informationen über alle Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Zugang zu legaler Software gesichert werden. Die Dienstanbieter müssen die Sicherheit des Netzes sicherstellen, die personenbezogenen Daten der Benutzer schützen und die Flut von sogenannten Spammails aufhalten.
Ich glaube, es ist ganz besonders wichtig, die Bedürfnisse von behinderten und älteren Menschen zu berücksichtigen, die einen einfacheren Zugang zu den Telekommunikationsdiensten benötigen. Man kann nur hoffen, dass geeignete neue technische Lösungen für Geräte gefunden werden. Ich vertraue darauf, dass solche Entwicklungen zu einer deutlichen Verringerung der Kosten der Telekommunikationsdienste in der gesamten Union führen werden. Gegenwärtig sind wir immer noch gezwungen, trotz des Schengen-Systems unfair hohe Preise für die Datenübertragung über die Binnengrenzen der Union hinweg zu entrichten.
David Martin (PSE), schriftlich. − Was der Bericht von Malcolm Harbour recht deutlich zeigt ist, dass Internet- und Telefonbenutzer gegenwärtig schlecht behandelt werden. In diesen wirtschaftlich rauen Zeiten müssen die Verbraucher darauf vertrauen können, dass sie für ihr Geld auch einen Wert erhalten. Die Vorschläge im Bericht bedeuten, dass die Kunden besser informiert und ihre personenbezogenen Daten – gleich, ob online oder offline – sicherer sein werden. Die Auflage, dass behinderte Benutzer einen gleichberechtigten Zugang zum Internet und anderen Kommunikationsdiensten erhalten, ist auch wesentlich, um sicherzustellen, dass alle in den Nutzen der heutigen digitalen Ära kommen. Ich habe für den Bericht gestimmt.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − (DE) Heute wird versucht, Wirtschaftsinteressen auf Biegen und Brechen durchzubringen. Plötzlich soll in einem Rahmengesetz zur Bereitstellung der Telekommunikation ein Feuerwerk an Copyright-Gesetzen Einzug finden. Es reicht, wenn die EU eine Pflicht zur Warnung der Kunden vor Gefahren der Verletzung „geistiger Eigentumsrechte“ einführt, die Sanktionen könnten dann auf nationaler Ebene geregelt werden. Im Nachhinein kann dann jeder dem anderen die Schuld zuweisen. Zudem haben im vorliegenden Bericht große Software-Entwickler versucht, einen Stolperstein für kleinere einzubauen.
Im Internet mag es Rechtsverstöße geben, wie Kinderpornographie, gegen die wir vorgehen müssen, aber es darf nicht dahingehend ausarten, dass im Namen der Wirtschaftsinteressen einiger Groß- und Multikonzerne der Datenschutz geopfert wird. Da die ursprüngliche Idee des Telekom-Paketes durchaus sinnvoll war, bei der unüberschaubaren Menge an Änderungsanträgen aber der eine oder andere in kritisiertem Sinne gehaltene durchgerutscht sein könnte, habe ich mich der Stimme enthalten.
Nicolae Vlad Popa (PPE-DE), schriftlich. − (RO) Die Liberalisierung des Telekommunikationsmarkts, die von der EU seit 10 Jahren praktiziert wird, ist ohne Zweifel ein Erfolg.
Die Reform des Regulierungsrahmens der elektronischen Kommunikationen ist Teil der globalen Strategie der Kommission für den Binnenmarkt. Sie ist von wesentlicher Bedeutung, um die Ziele der Strategie von Lissabon zu erreichen, denn von der makroökonomischen Warte tragen die Telekommunikationen dazu bei, die Aktivitäten in anderen Sektoren effektiver zu machen.
Ich schätze die Arbeit der Berichterstatter an diesen kohärenten und effektiven Maßnahmen, die sowohl die Ziele der EU als auch die Standpunkte der meisten MdEP bezüglich eines zentralen Feldes für die Entwicklung und Stärkung der Verknüpfungen zwischen Bildung, Forschung und Innovation und ganz besonders für den Aufbau der europäischen Informationsgesellschaft widerspiegeln – angepasst an die Weltwirtschaft und in der Lage, einen Beitrag zum Wirtschaftswachstum zu leisten, indem Arbeitsplätze geschaffen und bessere Dienste erbracht werden und dadurch die gesamte Lebensqualität der europäischen Bürger verbessert wird.
Dieses positive Abstimmungsverhalten bei so wesentlichen Aspekten wie der Klärung und Erweiterung der Rechte der Benutzer, der Stärkung des Schutzes der personenbezogenen Daten, der Schaffung des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen (BERT) und einer besseren Verwaltung des Spektrums zeigt, dass es Anliegen der PPE-DE ist, ein Gleichgewicht zwischen den Grundrechten der europäischen Bürger auf Integration in die Informationsgesellschaft und der Schaffung eines günstigen Rahmens für Innovation und wirtschaftliche Entwicklung zu erzielen.
Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich.– (NL) Meine Stimme gegen das Telekommunikationspaket (Harbour-Bericht) ist auf den Lücken begründet, die in der Richtlinie verbleiben, was einen potenziellen Verstoß gegen unsere Freiheiten bedeuten kann. Die Mitgliedstaaten erlauben den Betreibern, die Aktivitäten von Einzelpersonen im Internet zu verfolgen. Ich hoffe, bei der Umsetzung dieser neuen Regeln werden die Mitgliedstaaten nicht versuchen, den Inhalt des Internets zu filtern. Diese Aufgabe sollte einzig und alleine der Polizei überlassen werden.
Ich verstehe, dass gegen Verstöße gegen Schutzrechte im Internet vorgegangen werden muss, aber das darf nicht einen Übergriff auf die Freiheit eines einzelnen Internetbenutzers bedeuten. Sicherlich können wir nicht eine Situation schaffen, bei der wir wie ein Postbote sind, der Briefe öffnet, um zu prüfen, ob der Inhalt wirklich legal ist.
Die Änderungsanträge, mit denen die Grünen versucht haben, diesen Text zu verbessern, wurden abgelehnt, und somit kann ich diesen Vorschlag nicht weiter unterstützen.
Ich hätte gerne für die zahlreichen Vorteile für die Verbraucher gestimmt, aber ich halte es für inakzeptabel, die Internetanbieter für den Inhalt des Internets verantwortlich zu machen. Das war auch nicht Zweck dieser Gesetzgebung.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Illegaler Holzeinschlag und Entwaldung verursachen schwere Umweltschäden, und es herrscht allgemeine Übereinstimmung, dass die Abholzung der sensiblen Tropenwälder eingedämmt werden muss. Die Juniliste hat folglich eine positive Haltung gegenüber der Idee, dass einzelne Staaten einen Verhaltenscodex zum Import von Tropenhölzern erstellen sollten. Wir begrüßen auch die Auszeichnungsinitiativen, zum Beispiel über den Forest Stewardship Council, die den Verbrauchern mehr Raum bieten würden, um bewusste Entscheidungen zu treffen, beruhend auf Fakten zum Kauf von Holz oder Holzprodukten.
Leider ist das hervorstechende Merkmal dieses Berichts sein offensichtlicher Wunsch, die Positionen des Europäischen Parlaments in Fragen der Forstpolitik insgesamt voranzubringen.
Die Juniliste vertritt entschieden die Meinung, dass eine gemeinsame Forstpolitik im Rahmen der EU-Kooperation nicht wünschenswert ist. An ihrer Stelle sollte die Verantwortung für Fragen im Zusammenhang mit der Forstpolitik der einzelnen Mitgliedstaaten weiterhin auf nationaler Ebene verbleiben. Angesichts dieser Überlegungen hat die Juniliste beschlossen, gegen den Bericht zu stimmen.
Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. − Ich habe mich gefreut, den Bericht meiner Kollegin Lucas über das Internationale Tropenholzübereinkommen zu unterstützen. Millionen Hektar Tropenwald gehen jedes Jahr verloren, und die daraus resultierenden Kohlendioxidemissionen haben eine drastische Wirkung auf den Planeten. Künftig muss die EU sicherstellen, dass sie eine führende Rolle bei der Minimierung von zerstörerischen und unnötigen Praktiken spielt.
David Martin (PSE), schriftlich. − Ich begrüße den Bericht von Frau Lucas über das Internationale Tropenholzabkommen aus dem Jahr 2006. Ein ernsthaftes Bemühen um den Schutz der Umwelt bedarf eines effektiven Rahmens für Konsultationen, internationale Zusammenarbeit und die Entwicklung einer Politik für die weltweite Holzwirtschaft. Die EU muss den Erhalt, die Aufforstung und die Wiederherstellung der zerstörten Forstflächen unterstützen. Ich glaube, dass dieser Bericht hilft, die EU auf den richtigen Weg zu bringen, um eine nachhaltige Holzindustrie zu erreichen, und ich habe dafür gestimmt.
Véronique Mathieu (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Über 20 Jahre nach Abschluss des ersten Tropenholzübereinkommens müssen wir eingestehen, dass Raubbau und illegaler Holzeinschlag immer noch ein Problem darstellen.
Deshalb ist es für uns zwingend geworden, das Übereinkommen zu überprüfen, um diese neuen Ziele besser darin widerzuspiegeln.
Jetzt ist es eine Tatsache: Das von der Kommission im Rahmen der UNCTAD (Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen) 2006 ausgehandelte Internationale Tropenholzübereinkommen verkörpert das neue Bemühen um eine nachhaltige und legale Nutzung der Forstflächen. Ich begrüße wärmstens die Aufnahme dieser Ziele.
Die Erzeuger in den betroffenen Ländern sollten jedoch nicht gezwungen werden, die unausweichlichen Kosten für diese neuen Bestimmungen zu übernehmen. Die internationale Gemeinschaft muss ein passendes System für den finanziellen Ausgleich schaffen.
Ich würde mir auch wünschen, dass die Kommission noch weiter geht und eine umfassende Gesetzgebung verfasst, um sicherzustellen, dass nur Holz- und Holzprodukte aus Wäldern, die im Interesse der nachhaltigen Entwicklung verwaltet und legal genutzt werden, auf den europäischen Markt kommen.
Das ist die einzige Möglichkeit, um die Erzeuger zu ermutigen, ihre Tätigkeit legal zu betreiben, die Umwelt zu respektieren und somit auf globaler Ebene die gesunde und nachhaltige Nutzung der Tropenwälder zu fördern.
− Entschließungsantrag: Internationales Tropenholzübereinkommen von 2006 (B6-0422/2008)
Sylwester Chruszcz (NI), schriftlich. − (PL) Heute habe ich die Entschließung über das Internationale Tropenholzübereinkommen (ITTA) 2006 unterstützt. Ich habe das getan, weil ich der Ansicht bin, dass unterstützende Maßnahmen, die das Ziel haben, regionale oder globale Umweltprobleme in der internationalen Arena zu lösen, gegenwärtig einer der nützlichsten Tätigkeitsbereiche für die Europäische Union sind. Ich vertraue darauf, dass wir uns alle der Notwendigkeit bewusst sind, den Schutz und das nachhaltige Management der Tropenwälder sicherzustellen und die Regeneration beschädigter Bereiche dieser Wälder zu ermöglichen.
− Entschließungsantrag: Prioritäten des Europäischen Parlaments für das Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission der Kommission für 2009 (RC B6-0420/2008)
Philip Bushill-Matthews (PPE-DE), schriftlich. − Meine britischen Kollegen der Konservativen und ich unterstützen eindeutig einen Großteil des Inhalts dieser Entschließung. Wir unterstützen entschieden die Appelle zur Senkung der Verwaltungslasten, die Verfolgung der Strategie von Lissabon für Wachstum und Beschäftigung, die Unterstützung der KMU, weitere Fortschritte bei der Vollendung des Binnenmarktes, Maßnahmen zur Stärkung der Verbraucherrechte, weitere Klimaschutzmaßnahmen, grenzübergreifende Initiativen im Bereich der Gesundheitsversorgung und Stärkung der Beziehungen zu den Vereinigten Staaten.
Nicht unterstützen können wir jedoch den Text zur Ratifizierung des Vertrags von Lissabon, die Forderung nach einer gemeinsamen Einwanderungspolitik, die Forderung nach einer gemeinsamen Asylpolitik oder die Forderung nach Schaffung eines Europäischen Auswärtigen Dienstes.
Sylwester Chruszcz (NI), schriftlich. − (PL) Heute habe ich gegen die Entschließung des Europäischen Parlaments über das Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2009 gestimmt. Die ehrgeizigen Pläne der Kommission verfolgen eine unnötige weitere Harmonisierung und Richtlinien, die den Mitgliedstaaten im kommenden Jahr auferlegt werden sollen. Ich möchte auch meinen deutlichen Protest gegen den Druck darlegen, der auf Irland und andere Mitgliedstaaten ausgeübt wird, damit sie den Ratifizierungsprozess des Vertrags von Lissabon fortsetzen, wie in Punkt eins der Entschließung dargelegt. Der genannte Vertrag wurde beim Referendum in Irland abgelehnt.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Es muss symptomatisch sein, dass das Europäische Parlament nicht in der Lage war, eine Entschließung zu den Prioritäten des Programms der Europäischen Kommission anzunehmen. Natürlich rücken die Wahlen zum Europäischen Parlament näher, und das beeinflusst die Entscheidungen der Abgeordneten, insbesondere derjenigen, die ihr Verhalten und ihre Verantwortung für Politiken verdecken möchten, welche zu einer Verschlechterung der sozialen Lage geführt haben, zu mehr Arbeitslosigkeit und prekärer und schlecht bezahlter Arbeit, zur Finanz- und Energiekrise – die besonders die wirtschaftlich schwächeren Länder und die verletzlicheren Teile der Gesellschaft betrifft – und zu einer verstärkten Militarisierung der internationalen Beziehungen, mit all den Gefahren, die dies für den Weltfrieden birgt.
Gleichzeitig jedoch wollen sie nicht die Notwendigkeit akzeptieren, mit diesen Politiken zu brechen, die zu all dem geführt haben. Ihnen ist es lieber, wenn die Europäische Kommission mit denselben Instrumenten und politischen Maßnahmen weiterarbeitet, die zu dieser Situation geführt haben, wenn auch mit einigen rosa und grünen Farbtupfern, um den Schein zu wahren.
Deshalb bestehen wir auf den Vorschlägen in der Entschließung unserer Fraktion. Dazu gehören der Widerruf des Stabilitätspakts, die Beendigung der Privatisierung und Liberalisierung, die Priorisierung auf Rechten basierender Beschäftigung, die Ausrottung der Armut und die soziale Gerechtigkeit.
Ona Juknevičienė (ALDE), schriftlich. – (LT) Ich habe für die Entschließung über das Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2009 gestimmt und bedaure die Tatsache, dass sie nicht angenommen wurde. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Kommission eine Mitteilung mit der Bewertung der Umsetzung der Richtlinie durch die Mitgliedstaaten und der Verordnung zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme in den Mitgliedstaaten vorlegt.
Während der Ausarbeitung dieses Dokumentes unterstrich ich als Schattenberichterstatterin, dass diese Dokumente für alle Bürger der EU von großer Bedeutung sind. Sie legen Verfahren fest und behandeln die alltäglichen Probleme der Menschen. Das Dokument hat nicht zum Ziel, die Sozialversicherungssysteme zu vereinheitlichen. Es setzt Verfahren um, die unterschiedliche Sozialversicherungssysteme in den Mitgliedstaaten zulassen. Gleichzeitig wird verhindert, dass Menschen wegen dieser Unterschiede weniger soziale Sicherheit haben. Der tägliche Wohlstand aller EU-Bürger hängt von der Umsetzung dieser Dokumente ab.
Leider wird der Kommission nicht die Verantwortung übertragen, zu bewerten, was in den Mitgliedstaaten bei der Einführung der transeuropäischen Energienetze erreicht wurde oder wie lange die Schaffung des gemeinsamen Energiemarktes dauern könnte, oder aber die Sicherheit der Energieversorgung in der gesamten Europäischen Union zu gewährleisten. Diese Angelegenheit ist von entscheidender Bedeutung für Litauen, Lettland und Estland, und deshalb müssen die EU-Institutionen und hauptsächlich die Kommission konkrete Maßnahmen ergreifen, um diese Mitgliedstaaten aus ihrer Energieisolierung und Abhängigkeit von Russland, ihrem einzigen Gas- und Stromlieferanten zu lösen.
Zita Pleštinská (PPE-DE), schriftlich. − (SK) Ich habe gegen die Entschließung über das Legislativprogramm der Kommission für 2009 gestimmt, weil dort Änderungsanträge übernommen wurden, die eine neue Gesetzgebung im sozialen Bereich benötigen.
Da der soziale Bereich fast ausschließlich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, lehnt unsere Fraktion die Novellierung der Richtlinie über den Europäischen Fonds für Anpassung an die Globalisierung, die Mindeststandards bei unrechtmäßiger Entlassung von einzelnen Arbeitnehmern, den Schutz von Arbeitnehmern mit untypischen Arbeitsverträgen und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Verringerung der Anzahl der Arbeitsunfälle ab.
Der Rechtsschutz gegen Diskriminierung ist in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich geregelt, insbesondere was die Fortpflanzungsrechte, die traditionelle Familie, Erziehung und Religion betrifft. Unsere Fraktion erachtet es deshalb als erforderlich, bei dieser Angelegenheit das Subsidiaritätsprinzip aufrechtzuerhalten, wobei jeder Mitgliedstaat berechtigt ist, diese Prinzipien gemäß den eigenen nationalen Traditionen und Sitten umzusetzen.
Die Frage des Beitritts der Türkei zur EU ist auch für unsere Fraktion, in der viele Mitglieder deutsche und französische Konservative sind, ein sensibles Thema.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Im Jahr 2009 wird die Tätigkeit der Kommission vom Zeitplan der Europawahlen bestimmt sein, was zu weniger Raum für Aktionen führt, insbesondere für eine der Institutionen. Dieser Umstand verbietet es uns aber nicht, einen realistischen Aktionsplan zu entwickeln. Die Welt verlangt eine Überprüfung der Paradigmen und ein Verständnis, dass die Realität weit über viele der theoretischen Debatten zu wirtschaftlichen und sozialen Modellen und die zahlreichen Polaritäten der internationalen Beziehungen hinausgegangen ist (sowohl im Sinne der Hard Power, also von Politik und Militär, als auch der wirtschaftlichen Mächte oder der Beziehungen zwischen kommerziellen Kräften). Wir wollen, dass die Kommission auf diese neue Realität mit einer langfristigen Sicht reagiert, die bei ihrer Umsetzung flexibel und anpassbar ist. Gleichzeitig möchten wir eine Agenda für das Jahr 2009, die dabei hilft, in den Augen der Wähler in jedem Mitgliedstaat die Bedeutung und Vorteile der EU-Politik für unsere Volkswirtschaften und unserer Gesellschaften deutlich zu machen. Dieser Beweis, der viel mehr aus der Qualität unserer Politik als aus Kommunikationsaspekten stammen wird, muss das Gerüst für unsere Arbeit und somit die Arbeit der Europäischen Kommission darstellen. Leider hat die zur Abstimmung vorgelegte Entschließung diesen Ansatz nicht wiedergegeben, weshalb ich dagegen gestimmt habe.
Catherine Stihler (PSE), schriftlich. − Es besteht immer noch die Notwendigkeit, die Rechte der Kinder zu fördern. Bislang wurde zu wenig getan, um gegen die Kinderarmut in der EU vorzugehen. Eines von fünf Kindern in der EU lebt an der Armutsgrenze – das ist eines zu viel. Ich bin froh, dass das Parlament das Arbeitsprogramm der Kommission für 2009 abgelehnt hat. Wir müssen mehr tun, um die menschenwürdige Arbeit zu fördern, damit der Armut in der gesamten EU ein Riegel vorgeschoben werden kann.
− Entschließungsantrag: Vorbereitung des Gipfels EU-Indien (RC B6-0426/2008)
Edite Estrela (PSE) , schriftlich. − (PT) Ich habe für die gemeinsame Entschließung des Europäischen Parlaments über die Vorbereitung des Gipfels EU–Indien gestimmt, weil ich glaube, dass es von entscheidender Bedeutung ist, unsere im Jahr 2004 angenommene strategische Partnerschaft mit Indien an die neuen Herausforderungen anzupassen, denen sich die EU und Indien zu stellen haben, z. B. die Lebensmittelkrise, die Energiekrise und der Klimawandel.
Ich möchte hervorheben, dass mit der Entschließung Indien ermutigt wird, seine Bemühungen fortzusetzen, um die Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen, insbesondere im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter. Es ist auch wichtig, dass Indien mit der Entschließung an die Werte der EU erinnert und die Regierung Indiens aufgerufen wird, die Todesstrafe abzuschaffen.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL) , schriftlich. − (PT) Neben den zahlreichen anderen Themen, die in dieser von uns geschätzten Entschließung aufgeworfen werden, sollte unbedingt betont werden, dass wir vorbehaltlos die Vertiefung einer echten und effektiven Zusammenarbeit sowie der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Ländern der EU und Indien unterstützen. Dazu ist eine Beziehung erforderlich, die auf der Antwort auf die Bedürfnisse der jeweiligen Bevölkerung beruht, die für beide Seiten von Vorteil ist und die einen Beitrag zur gegenseitigen Entwicklung leistet – unter Wahrung des Prinzips der Nichteinmischung und der Achtung der nationalen Souveränität.
Jedoch auf Grundlage dieser Prinzipien und Annahmen können wir eindeutig vielen der Vorschläge nicht zustimmen, die in dieser Entschließung enthalten sind, insbesondere dem Abschluss eines „Freihandelsabkommens“ mit dem Ziel, u. a. ein „Dienstleistungsabkommen“, „Wettbewerb“, „öffentliches Beschaffungswesen“ und die „Abschaffung von ... bestehenden Einschränkungen im Bereich der ausländischen Direktinvestitionen“ zwischen der EU und Indien aufzunehmen.
Dieser Vorschlag (und dieses Ziel) soll den Expansionswünschen der großen Wirtschafts- und Finanzgruppen entsprechen – die nicht bei den WTO-Verhandlungen formalisiert wurden, deren Ziel die Liberalisierung des Welthandels war –, bei denen das Bedürfnis nach Anhäufung und Zentralisierung von Kapital vorherrschend ist. Dieses Ziel geht gegen die Bedürfnisse der Arbeitnehmer und anderen Menschen in Indien und den verschiedenen Ländern der EU.
Carl Lang (NI), schriftlich. – (FR) Wir müssen unsere Beziehungen zu Indien entwickeln, das mit einer Bevölkerung von über einer Milliarde und einer boomenden Wirtschaft ein Gegengewicht zur muslimischen Welt und China darstellt. Der eingereichte Entschließungsantrag, der die Sichtweise von Herrn Sarkozy und der Kommission wiedergibt, steht jedoch im Gegensatz zu den Interessen der Nationen Europas. Das darin geforderte „umfassende Freihandelsabkommen“ wird zur Zerstörung unserer Volkswirtschaften und sozialen Systeme beitragen, die gezwungen werden, mit Ländern in Konkurrenz zu treten, die Sozialdumping praktizieren. Daneben ist die Forderung Indiens nach einem Sitz im UN-Sicherheitsrat einer der Vorschläge zu einer Reform der Vereinten Nationen, die auch darauf zielt, Frankreich und dem Vereinigten Königreich die ständige Mitgliedschaft im Sicherheitsrat abzuerkennen und diese an ihrer Stelle Brüssel zu verleihen.
Außerdem ist es eine Beleidigung der in Orissa massakrierten Christen, wenn man Indien als „Beispiel für religiösen Pluralismus“ beschreibt.
Indien verteidigt seine nationalen Interessen und uralten Werte. Für eine ausgewogene Partnerschaft mit Indien müssen unsere Mitgliedstaaten das Gleiche tun. Sie können das nur in einem anderen Europa tun: in einem Europa souveräner Nationen, die in den christlichen und griechisch-römischen Werten ihrer Zivilisation verwurzelt sind.
Mairead McGuinness (PPE-DE), schriftlich. − Als Mitglied der Delegation EU–Indien unterstütze ich den gemeinsamen Entschließungsantrag über die Vorbereitung des Gipfels EU–Indien im Jahr 2008.
Der Antrag nimmt das Problem in Angriff, dass bei der WTO keine Einigung erzielt wurde, und ist Ausdruck des Wunsches nach erneuten Bemühungen, eine Einigung zu erreichen.
Der Antrag spiegelt aber nicht den wesentlichen Stolperstein für eine solche Einigung wieder, nämlich die Tatsache, dass die USA und Indien keine Einigung über einen speziellen Schutzmechanismus zur Verhinderung von Produktdumping auf dem indischen Markt erzielt haben, das der großen ländlichen/bäuerlichen Bevölkerung Indiens Nachteile bringt. Ohne einen solchen Mechanismus müssen die Subsistenzlandwirte in Indien ums nackte Überleben kämpfen. Das Schlüsselproblem der Ernährungssicherheit wird von der WTO nicht angemessen gelöst, und das ist vielleicht der Grund, warum letztendlich die Gespräche nicht erfolgreich waren. Alle neuerlichen Bemühungen, die Gespräche wieder aufzunehmen, müssen gewährleisten, dass die Sorgen der Beteiligten hinsichtlich der Ernährungssicherheit ernsthaft ausgeräumt werden. Ein Importanstieg kann sehr negative und dramatische Auswirkungen auf die örtliche Lebensmittelerzeugung haben, und in Entwicklungsländern, die sich in großem Maße auf die Landwirtschaft stützen, würde ein Importanstieg sehr stark die Bemühungen beeinträchtigen, eine Grundlage für die örtliche Landwirtschaft/Lebensmittelerzeugung zu entwickeln.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Manchmal müssen wir daran erinnern, dass Indien im demographischen Sinn die größte Demokratie der Welt ist. Dieser Umstand in Verbindung mit Indiens wirtschaftlicher Dynamik und seiner wachsenden Rolle in den internationalen Beziehungen – hauptsächlich in der eigenen Nachbarschaft – weisen darauf hin, dass wir unsere Beziehungen zu diesem wichtigen Partner überdenken sollten. Es wäre ein deutlicher Fehler, die Schwächen der indischen Demokratie, seiner Wirtschaftsstruktur oder sozialen Organisation zu ignorieren, weshalb diese Aspekte ganz oben auf der Agenda für unsere Beziehungen mit diesem Land stehen sollten. Diese Agenda muss aber breiter sein und insbesondere mehr den neuen Realitäten und Umstände Rechnung tragen. Die Stärkung der politischen Bindungen und eine größere Nähe zu diesem Giganten müssen als strategisch betrachtet werden. Wir müssen gleichermaßen wachsam und bereit sein, die Rolle Indiens im Konzert der Nationen zu stärken, insbesondere im Hinblick auf die institutionelle Struktur und den entsprechenden Rahmen. Während oft gesagt wird, dass das 21. Jahrhundert das Jahrhundert des Pazifiks sein werde – ein Hinweis, der die große Aufmerksamkeit Europas garantiert –, sollte Indien in diese Prophezeiung aufgenommen und unsere Strategien sollten entsprechend angepasst werden.