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Werdegang im Plenum
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Eingereichte Texte :

B6-0427/2008

Aussprachen :

PV 25/09/2008 - 4
CRE 25/09/2008 - 4

Abstimmungen :

PV 25/09/2008 - 7.9
CRE 25/09/2008 - 7.9
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :


Plenardebatten
Hinweis
Donnerstag, 25. September 2008 - Brüssel Ausgabe im ABl.

4. Sozialpaket (zweiter Teil: grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung) (Aussprache)
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  Der Präsident. − Als nächster Punkt folgen die Erklärungen des Rates und der Kommission betreffend das Sozialpaket (zweiter Teil: grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung).

 
  
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  Roselyne Bachelot-Narquin, amtierende Präsidentin des Rates. (FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin Vassiliou, Herr Bowis, sehr geehrte Mitberichterstatter, sehr geehrte Verfasser der Stellungnahme, meine Damen und Herren! Ich danke dem Europäischen Parlament für die Zustimmung, unsere ursprünglich für den Beginn dieses Monats geplante Arbeitstagung zu verschieben.

Wie Sie wissen, misst die französische Präsidentschaft der Konsultation und dem Dialog über Rechtsvorschriften große Bedeutung bei. Ich hielt es für wichtig, bei der informellen Ratstagung in Angers am 8. und 9. September einen ersten Meinungsaustausch mit meinen ministeriellen Kolleginnen und Kollegen zu führen, bevor ich zu Ihnen komme, um natürlich nicht den französischen Standpunkt, sondern den Standpunkt des Rates der 27 Gesundheitsminister darzulegen.

Dieser erste Meinungsaustausch wird es mir – wie die von der Arbeitsgruppe des Rates für das Gesundheitswesen durchgeführte anfängliche Arbeit – nicht ermöglichen, all Ihre Fragen bezüglich dieses äußerst komplexen und vielfältigen Themas zu beantworten; ich bin mir jedoch sicher, dass unsere Sitzung heute der für das Gesundheitswesen zuständigen Kommissarin Gelegenheit geben wird, die wichtigsten Entscheidungen der Europäischen Kommission zu erläutern, und es mir ermöglichen wird, Ihnen die ersten Eindrücke des Rates vorzustellen.

Der Rat unterstützt die Annahme einer Richtlinie über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung und Patientenrechte. Es wäre unvorstellbar, die Entscheidungen in diesem Bereich einzig und allein dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zu überlassen. Meiner Ansicht nach – die meine Kolleginnen und Kollegen mit mir teilen – sollte dies nicht als Kritik am Gericht oder gar am Inhalt seiner Urteile aufgefasst werden, die häufig wesentliche Fortschritte für Patienten mit sich bringen. Dennoch wäre es ratsam, dass die Gesundheitspolitik in Europa von beiden Gesetzgebern, d. h. von Ihnen und von uns, ausgearbeitet wird, als Ergebnis eines politischen Dialogs und eines demokratischen Prozesses. Es muss unser gemeinsames Ziel sein, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der zur Rechtssicherheit beitragen kann.

Zweiter Punkt: In Angers haben alle Delegationen der 27 Länder die Qualität der in den vergangenen Monaten geleisteten Arbeit gelobt, und sie waren sich darüber einig, dass ihnen während der jüngsten Konsultationen Gehör geschenkt worden war. Kommissarin Vassiliou wurde bei der informellen Ratstagung ein herzlicher Dank dafür ausgesprochen. Die slowenische Präsidentschaft wird Sie zweifellos darüber informiert haben, dass der Rat der ursprünglichen Version des Textes, dessen Grundzüge dem Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 19. Dezember 2007 vorgestellt worden waren, sehr zögerlich gegenüberstand. Nur eine kleine Minderheit von Staaten hatte diese Version unterstützt. In der Tat gab es in Ihrem Parlament einen ähnlich großen Widerstand dagegen, wie Mitglieder des Europäischen Parlaments mir während meiner vorbereitenden Konsultationen mit der französischen Präsidentschaft in Straßburg, Brüssel und Paris bestätigt haben. Es gibt keinen Zweifel daran, dass der von Kommissarin Vassiliou gleich nach ihrem Amtsantritt eingeleitete politische Dialog dazu beigetragen hat, eine solide Grundlage für Verhandlungen zu schaffen, und der Rat begrüßt dies.

Dritter Punkt: Was den Zeitplan betrifft, so kam dieser vom Kollegium der Kommissionsmitglieder am 2. Juli angenommene Vorschlag zu spät, um von uns für eine erste Lesung während unserer Präsidentschaft ins Auge gefasst werden zu können; aber wir werden die Verhandlungen im Rat so weit wie möglich vorantreiben und gleichzeitig mit dem Europäischen Parlament in einen politischen Dialog eintreten. So hat die Arbeitsgruppe für die öffentliche Gesundheit sich bereits bei verschiedenen Gelegenheiten mit der Richtlinie befasst. Sie wird morgen erneut zusammenkommen, um mit der artikelweisen Prüfung des Texts fortzufahren. In diesem Bereich wird Frankreich, wie auch in Bezug auf unsere anderen politischen Prioritäten, im Präsidentschaftstrio seinen Teil dazu beitragen, indem es eng mit der Tschechischen Republik und Schweden zusammenarbeitet. Für das Protokoll möchte ich Sie daran erinnern, dass das Thema des europäischen Gesundheitswesens im Dienste der Patienten eine Priorität unseres gemeinsamen 18-Monats-Programms ist.

Vierter Punkt: Was den Geltungsbereich des Richtlinienentwurfs betrifft, so weiß ich aus den mit Abgeordneten im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im letzten Mai während ihres Besuchs in Paris geführten Gesprächen, dass viele von Ihnen die Entscheidung bedauern, diesen Text ausschließlich auf die Patientenmobilität zu beschränken und die Frage der Mobilität der Fachkräfte im Gesundheitswesen nicht zu berücksichtigen. Da ich selbst zur Zeit der Abstimmung über den Bericht von Evelyne Gebhardt Abgeordnete war und das Parlament nur wenige Tage vor der Aussprache über den Bericht von Bernadette Vergnaud verließ, kann ich die Gründe für dieses Bedauern gut verstehen. Der Ausschluss von Gesundheitsdienstleistungen aus der Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt hinterlässt eine Grauzone, die durch den aktuellen Vorschlag für eine Richtlinie, die nur die Patientenmobilität berücksichtigt, nicht völlig abgedeckt wird. Man könnte sogar sagen, dass der Vorschlag für eine Richtlinie mehr mit dem Wunsch zur Einbeziehung und Anpassung der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu tun hat als mit dem Ausschluss von Gesundheitsdienstleistungen aus der Dienstleistungsrichtlinie und daher mit den Forderungen einiger Abgeordneter nach einem spezifischen, die Gesundheitsdienstleistungen abdeckenden sektoralen Instrument. Es gab keine Aussprache der Gesundheitsminister über dieses Thema. Dennoch ist in diesem Zusammenhang alles eine Frage von Zeitplänen, und die Entscheidung der Europäischen Kommission kann mit der Notwendigkeit erklärt werden, so schnell wie möglich auf die bestehenden Herausforderungen im Bereich der Patientenmobilität zu reagieren, der bereits ein sehr breites Feld abdeckt. Es steht fest, dass eine weiter gefasste Richtlinie, die auch die Mobilität der Fachkräfte im Gesundheitswesen berücksichtigt, keine Chance gehabt hätte, vor den Wahlen im nächsten Juni angenommen zu werden.

Fünfter Punkt: Was den Inhalt des Textes betrifft, haben wir uns noch nicht mit allen vorgeschlagenen Bestimmungen befasst. Dennoch kann die Präsidentschaft bereits jetzt sagen, dass nach Auffassung des Rates die Vorabgenehmigung für Krankenhausbehandlungen eine Kernfrage für die EU-Mitgliedstaaten ist. Dies könnte sogar als grundlegendes Anliegen der Gesundheitsminister bezeichnet werden. Während des in Angers am 9. September zu diesem Thema organisierten Arbeitsessens sprachen sich die Minister, die das Wort ergriffen, dafür aus, ein besseres Gleichgewicht zwischen den individuellen Rechten von Patienten auf Mobilität und der Aufrechterhaltung nationaler Regelungs- und Planungskapazitäten zu Gunsten aller anzustreben.

Der Text spiegelt dieses verbesserte Gleichgewicht wider, insbesondere durch die Wiedereinführung der Vorabgenehmigung für Krankenhausbehandlungen. Es geht nicht um die Infragestellung der Rechtsprechung des Gerichtshofs, in der festgelegt wurde, wie die im Vertrag festgeschriebenen Grundsätze der Freizügigkeit auf den Gesundheitsbereich angewendet werden, sondern um die Notwendigkeit, das bereits vom Gericht in seiner Rechtsprechung etablierte Gleichgewicht zwischen dem Grundsatz der Freizügigkeit und der Regelungskapazität der Mitgliedstaaten in positiven Rechtsvorschriften zu berücksichtigen. Sie unterschied in der Tat zwischen der ambulanten Behandlung, bei der das Angliederungssystem keine Vorabgenehmigung verlangen kann, und einem stationären Aufenthalt, bei der das Erfordernis der Vorabgenehmigung eine notwendige und angemessene Maßnahme zu sein scheint.

In einer Zeit ernsthafter Haushaltszwänge – Alterung der Bevölkerung, technischer Fortschritt – müssen die Mitgliedstaaten für die diesbezüglich von ihnen erbrachte Versorgung die volle Verantwortung übernehmen können, vor allem was die Krankenhausplanung angeht. Wie das Gericht selbst erkannt hat, liegt ein Zweck dieser Planung darin, angemessenen und dauerhaften Zugang zu einem ausgewogenen Angebot an hochwertiger Krankenhausbehandlung innerhalb eines nationalen Hoheitsgebiets sicherzustellen. Sie ist auch Teil der Bemühung, die Kosten zu kontrollieren und, sofern möglich, jegliche Verschwendung menschlicher, finanzieller oder technischer Ressourcen zu vermeiden.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass das Erfordernis einer Vorabgenehmigung dafür sorgt, dass eine grenzüberschreitende Versorgung erbracht werden kann, sobald diese medizinisch gerechtfertigt ist. Dies wird in der Tat von der Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit bereits anerkannt: Die Genehmigung darf nicht verweigert werden, wenn die gleiche Behandlung nicht innerhalb einer angemessenen Zeit verfügbar ist. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass die Vorabgenehmigung auch eine Schutzmaßnahme für Patienten darstellt, da sie sicherstellt, dass jegliche in einem anderen Mitgliedstaat erbrachte Versorgung erstattet wird.

Letzter Punkt: Selbst wenn wir uns an das halten, was wir als korrekte Auslegung der Rechtsprechung des Gerichts betrachten, würde die Richtlinie immer noch einen großen Mehrwert bieten, indem die Rechte von Patienten geklärt werden, ihnen die notwendigen Informationen bereitgestellt werden und sichergestellt wird, dass diese Rechtsprechung einheitlich ausgelegt und somit in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union universell und konsistent angewendet wird.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Ich werde am Ende der Aussprache erneut das Wort ergreifen, um Ihre Fragen zu beantworten.

 
  
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  Androula Vassiliou, Mitglied der Kommission. Herr Präsident! Ich habe bereits die Gelegenheit gehabt, diesen Vorschlag ausführlich mit verschiedenen Beteiligten und Akteuren im Entscheidungsfindungsprozess zu diskutieren. Möglicherweise erinnern Sie sich daran, dass ich den Vorschlag nach dessen Annahme durch das Kollegium dem Ausschuss für Umweltfragen und Volksgesundheit unterbreitet habe und einen fruchtbaren Meinungsaustausch hatte. Ich hatte zudem kürzlich im Rahmen der informellen Tagung des Gesundheitsrates in Angers auch Gelegenheit zu einem Meinungsaustausch mit verschiedenen nationalen Parlamenten und natürlich den Mitgliedstaaten. Es ist mir jetzt eine große Freude, dass diese Diskussion im Plenum stattfindet, und gemeinsam mit Ihnen, den verehrten Damen und Herren Abgeordneten, freue ich mich darauf. Ich nutze diese Gelegenheit, um Frau Bachelot-Narquin für ihre Unterstützung und für die mir eingeräumte Möglichkeit zu einer ausführlichen Diskussion dieses Themas mit den Ministern zu danken.

Ich möchte den Vorschlag zu den Patientenrechten in den entsprechenden Kontext setzen. Nach den zahlreichen Diskussionen des Europäischen Gerichtshofs über die Frage des im Rahmen des Vertrags bestehenden Rechts europäischer Bürger, die Gesundheitsversorgung in einem Mitgliedstaat ihrer Wahl in Anspruch zu nehmen, und nach der spezifischen Forderung des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments, einen Vorschlag zur Regelung dieses Rechts zu unterbreiten, nachdem die Bestimmungen im Zusammenhang mit der Gesundheitsversorgung – völlig zu Recht – aus dem Vorschlag für die Dienstleistungsrichtlinie herausgenommen worden waren, nahm die Kommission am 2. Juli den Vorschlag zu den Patientenrechten in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung an.

Dies ist zweifellos die wichtigste Initiative dieser Kommission in Gesundheitsfragen. Ihr Zweck liegt darin, Patienten bessere Möglichkeiten und einen besseren Zugang zur Gesundheitsversorgung zu bieten – unabhängig von ihrem Wohnsitz und bei vollständiger Achtung der nationalen Verantwortung für die Organisation der Gesundheitsversorgung.

Sie hat drei Hauptziele: Erstens, die Klarstellung der Bedingungen, unter denen Patienten berechtigt sein werden, eine grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung in Anspruch zu nehmen und erstattet zu bekommen sowie diese geltend zu machen, wenn dies die beste Lösung in ihrer speziellen Lage ist; zweitens, die Sicherstellung einer hochwertigen und sicheren grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung in ganz Europa; drittens, die Förderung einer europäischen Zusammenarbeit der Gesundheitssysteme.

Sie basiert, wie gesagt, auf der Rechtsprechung des Gerichtshofs. Sie steht einerseits mit dem Vertrag und andererseits mit den Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Organisation und Bereitstellung von Gesundheitsdienstleistungen und medizinischer Versorgung in Einklang.

Der Vorschlag basiert auf drei Hauptbereichen.

Erstens klärt und bekräftigt er die allgemeinen Grundsätze aller EU-Gesundheitssysteme: Universalität, Gleichbehandlung, Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung und Solidarität. Er erinnert an den vom Vertrag und dem Gericht herausgestellten übergreifenden Grundsatz, dass der Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet die Gesundheitsversorgung erbracht wird, in vollem Umfang für die Festlegung der Regeln und die Sicherstellung der Einhaltung dieser allgemeinen Grundsätze verantwortlich ist.

Um den Mitgliedstaaten zu helfen, diesen Grundsatz transparenter zu gestalten, haben wir vorgeschlagen, die Ziele hinsichtlich der Qualitäts- und Sicherheitsstandards der Gesundheitsversorgung auf ihrem Hoheitsgebiet für Patienten aus anderen Mitgliedstaaten zu verdeutlichen.

Wir haben auch eine Bestimmung eingeführt, um sicherzustellen, dass Patienten aus anderen Mitgliedstaaten die gleiche Behandlung genießen wie die Staatsangehörigen des betreffenden Mitgliedstaats.

Zweitens klärt die Richtlinie die Ansprüche von Patienten und damit zusammenhängende Bedingungen für die Gesundheitsversorgung in einem anderen Mitgliedstaat. Beispielsweise kann es für Menschen in Grenzregionen einfacher sein, die Gesundheitsversorgung im Ausland in Anspruch zu nehmen, als lange Strecken zur nächstgelegenen relevanten Gesundheitseinrichtung in ihrem eigenen Land zurückzulegen.

Der Mehrwert der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung ist auch für die Menschen offensichtlich, die eine hochspezialisierte Behandlung benötigen, die nur eine sehr begrenzte Anzahl von Ärzten in Europa bieten kann. Dies könnte beispielsweise bei seltenen Krankheiten der Fall sein.

Die Realität sieht jedoch so aus, dass die meisten Patienten einfach nicht wissen, dass sie das Recht auf Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung in einem anderen EU-Land und Anspruch auf die Erstattung einer solchen Behandlung haben. Und selbst wenn sie sich dieses Rechts bewusst sind, sind die Regeln und Verfahren häufig bei weitem nicht klar. Das ist das, was wir mit dieser neuen Richtlinie klarstellen möchten: Alle Patienten werden dieselben klaren Informationen und Garantien bezüglich der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung erhalten.

In der Praxis werden Patienten eine Behandlung im Ausland in Anspruch nehmen dürfen, solange diese von dem nationalen Gesundheitssystem abgedeckt wird, und die Kosten bis zu der Höhe erstattet bekommen, die für die gleiche oder eine ähnliche Behandlung in ihrem eigenen Land erstattet wird.

Wir stellen außerdem klar, dass die Mitgliedstaaten unter bestimmten Bedingungen das Recht haben, durch Vorabgenehmigungen Beschränkungen für die Erstattung oder die Zahlung von Krankenhausbehandlungen im Ausland einzuführen, wenn ein deutliches oder auch nur potenzielles Risiko einer Unterminierung des nationalen Gesundheitssystems besteht.

Zusätzlich hierzu klärt die Richtlinie die Definition von „Krankenhausbehandlung“ und „ambulanter Behandlung“ und vereinfacht damit die Verfahren und Bedingungen für den Zugang zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung.

In diesem Zusammenhang möchte ich betonen, dass wir die Möglichkeit beibehalten haben, den Begriff „Krankenhausbehandlung“ auf einige Bereiche der Gesundheitsversorgung auszudehnen, die nicht unbedingt einen Krankenhausaufenthalt erfordern, die aber naturgemäß kostenintensiv sind oder eine aufwendige Infrastruktur erfordern, um ordnungsgemäß bereitgestellt werden zu können.

Drittens erstellt die Richtlinie einen neuen Rahmen für eine europäische Zusammenarbeit in Bereichen, die wir als künftige Schlüsselbereiche identifiziert haben und in denen wir gemeinsam auf EU-Ebene handeln müssen, um die vor uns liegenden Herausforderungen besser meistern zu können. Dies erfolgt im Einklang mit den zuvor erwähnten Grundsätzen durch eine rationalisierte und verbesserte Zusammenarbeit, durch gemeinsame technische Leitlinien und eine systematische Suche nach bewährten Verfahren.

Dieser Rahmen wird die Entwicklung einer verbesserten zukünftigen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene in Bereichen wie den Europäischen Referenznetzen ermöglichen, um Expertise, Wissen und medizinische Fähigkeiten sowohl für die angewendete medizinische Forschung als auch für Diagnose und Behandlung zu bündeln. Dies wird besonders im Bereich seltener Krankheiten, der Bereitstellung neuer Therapien und der schnellen Verbreitung neuer Gesundheitstechnologien sehr wichtig sein.

Der zweite Bereich ist die Technologiefolgenabschätzung, wodurch die effizientesten Therapien auf EU-Ebene von den besten Experten der Mitgliedstaaten identifiziert und verbreitet werden, um ihren Einsatz zu fördern. Was neue Therapien und ihre hohen Kosten betrifft, müssen wir – angesichts begrenzter verfügbarer Ressourcen – in der Tat sicherstellen, dass sie so effizient wie möglich gewählt und eingesetzt werden.

Der dritte Bereich ist e-Health, wo es an der Zeit ist, die technischen Anforderungen voranzutreiben, um auf allen Ebenen Interoperabilität sicherzustellen und e-Health zumindest als einen wesentlichen Teil der Gesundheitsdienstleistungen von morgen zu etablieren.

Viertens wird ein umfassenderer Ansatz auf EU-Ebene bezüglich der Erfassung von Gesundheitsdaten im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung benötigt, um die Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen besser zu kontrollieren und unsere epidemiologische Überwachung zu verbessern.

Der letzte Punkt ist die Erleichterung der Anerkennung ärztlicher Rezepte in allen Mitgliedstaaten. Wir müssen jedoch beachten, dass die in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Rezepte vom Herkunftsland des Patienten nur dann erstattet werden, wenn das Arzneimittel in dessen Herkunftsland zugelassen und erstattungsfähig ist.

Lassen Sie uns auch klarstellen, dass es bei dieser Initiative nicht um die Harmonisierung der Gesundheitssysteme geht. Es geht nicht darum, die Rollen in der Verwaltung der Gesundheitsversorgung zu ändern. Die Mitgliedstaaten müssen selbst entscheiden, wie ihre jeweiligen Systeme organisiert werden, welche Leistungen sie ihren Bürgern bieten und welche Behandlungen und Arzneimittel sie bezahlen. Dies wird so bleiben.

Mit diesem Gesetzesentwurf möchten wir Patienten jetzt und in Zukunft die Möglichkeiten und Informationen für den Zugang zur sichersten, hochwertigsten und am besten geeigneten Behandlung zu gewähren, wo immer diese Behandlung in Europa verfügbar ist. Mehr Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitssystemen wird auch zu mehr Solidarität und einer besseren Verfügbarkeit der Gesundheitsversorgung führen.

Das Ziel der vorgeschlagenen Rechtsvorschrift liegt in der Tat darin, den Weg für eine bessere Gesundheitsversorgung in Europa zu ebnen.

Die Richtlinie wird bereits im Rat diskutiert, wie Frau Bachelot-Narquin gesagt hat, und ich hoffe, dass die Diskussionen im Parlament ebenfalls schnell vonstatten gehen und letztendlich Früchte tragen werden.

(Beifall)

 
  
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  John Bowis, im Namen der PPE-DE-Fraktion. Herr Präsident! Wir alle kennen die nahe liegende Frage: Was tut Europa für mich? Hier kommt eine Antwort: Europa bietet Patienten eine neue Möglichkeit. Das sind gute Neuigkeiten; wir müssen nur sicherstellen, dass dies funktioniert, und wir – die drei Institutionen und natürlich innerhalb dieses Parlaments – werden gemeinsam daran arbeiten, damit dies funktioniert. Aber wir reden über Gerichtsurteile. Wir reden nicht über ein leeres Blatt Papier; also fangen wir nicht bei Null an. Wir müssen diese Urteile berücksichtigen.

Diese Urteile besagen – laienhaft ausgedrückt – Folgendes: Wenn sich eine Behandlung unangemessen verzögert, haben Sie das Recht, sich in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben, um diese Behandlung in Anspruch zu nehmen, und sich die Rechnung in Ihr Land schicken zu lassen, solange die Kosten vergleichbar sind und die Behandlung normalerweise verfügbar ist. Das ist überschaubar. Als ich diesem Parlament meinen Bericht über die Patientenmobilität vorlegte, wurde er mit großer Mehrheit angenommen. Vor allem sagten wir, dass dies eine Entscheidung von Politikern und nicht von Juristen sein muss.

Frau Bachelot-Narquin! Jean Giraudoux hat gesagt, dass kein Dichter die Natur je so frei ausgelegt hat wie ein Jurist die Wirklichkeit.

Deshalb möchten wir, dass dies von Politikern und nicht von Juristen ausgelegt wird. Deshalb möchten wir Rechtssicherheit, damit jeder weiß, wo er steht: Regierungen, Gesundheitsdienste, Patienten, Ärzte. Und deshalb müssen wir dies für Patienten und für Gesundheitsdienste realisieren. Dies muss eine Chance sein und kein Albtraum für die Manager von Gesundheitsdiensten im eigenen Land.

Somit haben wir Fragen. Wir haben Fragen, auf die der Patient das Recht auf Antworten hat. Bin ich anspruchsberechtigt? Wenn ja, wie gehe ich vor? Wie kann ich prüfen, wo ich hingehen und welchen Arzt ich in Anspruch nehmen kann? Welche Wahlmöglichkeiten gibt es? Welche Vertraulichkeitsanforderung gibt es? Und was geschieht, wenn etwas schief geht?

All dies sind Fragen, auf die wir eine Antwort finden müssen. Dann gibt es noch Themen, die wir untereinander diskutieren müssen; einige davon sind bereits angesprochen worden.

Zunächst einmal die Vorabgenehmigung. Meinem Gefühl nach ist eine Vorabgenehmigung für eine stationäre Krankenhausbehandlung fair. Das Gericht hat nicht gesagt, dass dies an sich falsch ist. Es hat gesagt, dass es falsch ist, sie unter bestimmten Bedingungen zu verweigern; also müssen wir uns sehr sorgfältig damit beschäftigen.

Wir müssen und auch mit dem Thema der Rezepte beschäftigen. Ich verstehe, dass die Entscheidung darüber, was verschrieben wird, beim Heimatstaat liegen muss; aber wenn Ihnen im Rahmen der Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat Arzneimittel verschrieben werden, Sie dann zurück in das eigene Land gehen und Ihnen gesagt wird, dass Sie den Rest dieser Arzneimittel nicht erhalten können, wo bleibt da der Patient? Dies ist die Art von Frage, die wir beantworten müssen.

Ein anderes Thema ist die Erstattung. Der Patient möchte nicht mit den Taschen voller Bargeld aufbrechen müssen. Es muss eine Möglichkeit geben, sich die Rechnung ins eigene Land schicken zu lassen, meiner Meinung nach über eine Clearingstelle.

Aber dies ist eine Maßnahme für Patienten, nicht für Dienste, die an einem anderen Tag thematisiert werden sollen. Es sind die Patienten, die hierbei im Mittelpunkt stehen – Patienten, nicht Juristen –, und es geht um alle Patienten, nicht nur einige.

 
  
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  Dagmar Roth-Behrendt, im Namen der PSE-Fraktion. (DE) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über einen Vorschlag, bei dem wirklich Menschen in der Europäischen Union im Mittelpunkt stehen, nämlich Patienten. Ich bin der Frau Kommissarin sehr dankbar für ihre Einführung, möchte aber auch darauf hinweisen, dass ich auch Herrn Kyprianou dankbar bin für all die Vorarbeit, die er in einer schwierigen Zeit geleistet hat.

Warum in einer schwierigen Zeit? Weil die Mitgliedstaaten oft noch die letzten Fossilien sind hier in dieser Europäischen Union – in Stein gegossen – und sie nicht verstehen, dass die Menschen im Mittelpunkt stehen, sondern sie meinen, dass sie selbst und ihre Systeme im Mittelpunkt stehen. Das ist nicht der Fall. Patienten stehen im Mittelpunkt, und sie sind die schwächsten Glieder unserer Gesellschaft, denn sie sind fragil und krank.

Wenn wir wissen, dass diese Patientenmobilität eigentlich im Binnenmarkt ein Recht ist, also seit mehr als zwanzig Jahren existieren müsste, und wir heute darüber reden, sollten wir uns überlegen: Ist das timely? Und sind die Mitgliedstaaten auf der Höhe der Zeit? Ich sage Ihnen, sie sind es nicht! Wenn Eurobarometer heute sagt, 30 % aller Menschen in der Europäischen Union wissen nicht, dass sie das Recht haben, zur Behandlung in ein anderes Land zu gehen, dann haben alle Mitgliedstaaten etwas falsch gemacht. Dann haben sie die Menschen nicht darüber informiert, was ihr Recht ist, was sie tun können und was Patienten zusteht.

Ja, wie Herr Bowis und andere hier und wie die Frau Kommissarin bin auch ich der Meinung, dass die Mitgliedstaaten natürlich die Autonomie über ihre Gesundheitssysteme haben. Das wollen wir nicht antasten. Aber wir wollen auch sicherstellen, dass die Patienten das Recht haben, sich zu bewegen.

Im Zusammenhang mit der Autonomie der Mitgliedstaaten sehe ich auch ein, dass es Planbarkeit geben muss, gerade bei stationären Behandlungen. Deshalb wird ein Hauptpunkt unserer Diskussionen sein müssen, die Autorisierung zu diskutieren. Herr Bowis hat bereits darauf hingewiesen.

Netzwerke und Infopoints müssen sicherstellen, dass Patienten wissen, was sie dürfen, aber sie müssen auch wissen, wo die beste Behandlung ist – in Deutschland oder auf Zypern? –, damit die Patienten auch die Möglichkeit haben, geheilt zu werden.

Wenn wir es erreichen, damit in der Nähe der Bürgerinnen und Bürger, dort, wo sie leben, die Qualität und den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu verbessern, dann ist das doch ein wundervolles Ergebnis, dann braucht sich niemand mehr zu bewegen. Das wäre doch das, was wir wollen!

 
  
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  Jules Maaten, im Namen der ALDE-Fraktion. (NL) Herr Präsident, Frau Kommissarin Vassiliou, Frau Ministerin Bachelot-Narquin! Ich habe letzte Woche an einer von meiner dänischen Kollegin von der ALDE-Fraktion, Karen Riis-Jørgensen, organisierten Präsentation einer in allen EU-Sprachen verfügbaren neuen Website über Patientenrechte teilgenommen.

Mit dabei war eine Dame aus Dänemark, die beinahe nicht hätte kommen können. Sie hatte Brustkrebs und konnte im dänischen System nichts erreichen, weil sie die falsche Anzahl von Tumoren hatte. Wenn sie fünf Tumore gehabt hätte, wäre sie behandelt worden; aber sie hatte sieben und erfüllte nicht die Kriterien. Sie musste also irgendwie zwei Tumore loswerden, bevor sie Hilfe bekommen konnte. Kurz gesagt: ein endloser Kampf. Am Ende fand sie in Deutschland Hilfe. Sie schaffte es: Sie lieh sich Geld von Freunden und Angehörigen und ging nach Deutschland, wo ihr geholfen werden konnte. Die Metastasen sind jetzt verschwunden. Sie ist geheilt, soweit man bei Krebs überhaupt von Heilung sprechen kann.

Es ist unmenschlich, so jemanden gegen ein System kämpfen zu lassen, der krank ist, der so schwach ist, wie man nur sein kann. Das heißt, dass dem System Vorrang gegenüber dem Patienten gegeben wird. Ich finde dies völlig inakzeptabel! Am Ende haben die Dänen einen Großteil der Behandlung bezahlt, und alles ging gut aus. Aber das, was diese Frau durchmachen musste, war kein Ausnahmefall; das passiert allzu oft.

Daher ist der Vorschlag der Europäischen Kommission ein großer Schritt nach vorne, um diesen Patienten zu helfen, und meine Fraktion wird ihn bereitwillig unterstützen. Wir müssen auch sicherstellen, dass diese Aussprache sich nicht in eine ideologische Aussprache verwandelt. Dies ist nicht einfach irgendeine Richtlinie über Gesundheitsdienstleistungen. Es geht hier nicht darum, wie das Gesundheitswesen in der Europäischen Union reformiert werden soll. Es geht nicht darum, ob es in der Gesundheitsversorgung einen freien Markt geben sollte oder nicht. Meiner Ansicht nach geht es hierbei auch nicht wirklich um Subsidiarität. Es geht nicht um die Frage, ob sich die Mitgliedstaaten durchsetzen oder die Union. Nein, die Frage lautet, ob der Patient am Ende gewinnt oder nicht. Das ist alles, was wirklich zählt. Wir werden auf jeden Fall über all diese anderen Dinge sprechen müssen und während der Wahlkampagne vielleicht heftig darüber streiten; aber meine Fraktion und ich sind der Auffassung, dass dies heute nicht der Punkt ist.

Wir versuchen nicht, den Gesundheitsbereich zu harmonisieren. Es ist jetzt nicht die richtige Zeit dafür, und vielleicht ist dies ohnehin nicht möglich. Aber wir müssen lernen, die Möglichkeiten zu nutzen, die die Europäische Union uns bietet, die Skaleneffekte, von denen wir profitieren können, sodass Menschen mit seltenen Krankheiten Hilfe von echten Spezialisten erhalten. Diese Möglichkeit besteht natürlich seit Jahren; aber jetzt können wir sie wirklich nutzen und müssen dies auch tun.

Abschließend: Das Parlament hat letzte Woche eine von Dagmar Roth-Behrendt geleitete Sitzung abgehalten, bei der das Europäische Patientenforum sein Programm darlegte. Ich bin froh, dass Patienten die Trommel rühren, weil wir den Input der Patienten benötigen. Wir sind jetzt bereit, eine demokratische Entscheidung zu treffen, bei der wir dem Weg der Juristen folgen. Aber die Entscheidung wird jetzt von den richtigen Personen getroffen, nämlich den gewählten Vertretern des Volkes.

 
  
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  Ryszard Czarnecki, im Namen der UEN-Fraktion. (PL) Herr Präsident! Es ist eine Schande, dass wir nicht die Gelegenheit hatten, dieses spezielle Thema während der vorherigen Sitzung zu diskutieren, als wir die beiden vorigen Legislativvorschläge besprochen haben. Aber, wie das Sprichwort sagt: Besser spät als nie! Wir sind erfreut, dass die Vorschläge der Kommission wirklich in die vom Europäischen Parlament geforderte Richtung gehen – die Richtung, die das Europäische Parlament der Kommission nahe gelegt hat.

Wenn Europa wirklich ein Europa ohne Grenzen sein soll, dann muss dies zuerst im Bereich der Gesundheitsversorgung der Fall sein. Die Garantie der Gesundheitsversorgung für die Bürger unserer Mitgliedstaaten wird zeigen, dass wir wirklich etwas für die europäischen Steuerzahler und Wähler getan haben. Was den durchschnittlichen Polen wie auch den durchschnittlichen Ungarn, Zyprioten, Engländer und Italiener letzten Endes interessiert, und zwar viel mehr als den Vertrag von Lissabon, ist, ob er während seines Urlaubs im Ausland Zugang zur Gesundheitsversorgung haben wird oder sogar extra in ein anderes Land reisen kann, um ein hochspezialisiertes Krankenhaus zu nutzen.

Schließlich glaube ich, dass die Maßnahmen, die wir heute diskutieren, die Gesundheitsversorgung für Ausländer wirklich verbessern und gleichzeitig die Autorität der EU steigern könnten – eine Autorität, die in letzter Zeit durch ideologische Debatten und durch den Versuch, den EU-Bürgern unerwünschte institutionelle Lösungen aufzuerlegen, ins Wanken geraten ist.

 
  
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  Jean Lambert, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. Herr Präsident! Ich begrüße die vom Rat abgegebene Erklärung zu dieser speziellen Richtlinie sowie zu deren Grenzen und Kontext natürlich sehr. Als Berichterstatterin des Parlaments für die Aktualisierung der Koordinierung der sozialen Sicherheit und als seine Berichterstatterin für die Durchführungsverordnung habe ich ein sehr spezifisches Interesse daran, weil Fragen zu der Erstattung – wie sie durchgeführt wird, welche Informationen gegeben werden, Geschwindigkeit und Methode usw. – in den Geltungsbereich dieser speziellen Verordnung fallen. Ich denke, dass wir – wenn wir über Themen wie die Gesundheitsversorgung für Menschen sprechen, die ihren Urlaub anderswo in der Europäischen Union verbringen – daran denken sollten, dass dies unter die Europäische Krankenversicherungskarte und unter die Koordinierung der sozialen Sicherheit fällt. Das ist klar.

Diese Richtlinie zielt darauf ab, einige der Themen aufzugreifen, die in dieser speziellen Verordnung nicht unbedingt behandelt werden, und ich denke, dass wir vorsichtig sein müssen, wo hier die Trennlinie verläuft. Die Frage der Vorabgenehmigung ist natürlich äußerst wichtig. Ich denke, wir müssen klarstellen, dass wir nicht zwangsläufig über ein absolutes Recht von Patienten sprechen, sich im Rahmen ihrer nationalen Systeme und was die Kostenerstattung durch diese Systeme anbelangt innerhalb der Europäischen Union zu bewegen und behandeln zu lassen. Es handelt sich um ein bedingtes Recht, und ich denke, dass wir uns darüber im Klaren sein müssen.

Meiner Meinung nach müssen wir uns auch darüber im Klaren sein, dass diese Richtlinie – so wie ich sie verstehe – vorsieht, dass die im Rahmen des nationalen Systems verfügbare Versorgung bezahlt wird, keine neuen oder anderen Therapien, was wiederum das Recht, über das wir im Hinblick auf diese spezielle Richtlinie sprechen, an Bedingungen knüpft.

Es steht außer Frage, dass die Vorabgenehmigung besser verwaltet werden muss und nicht nur die Patienten, sondern auch die betroffenen Verwaltungen verstehen müssen, worum es hier geht und wie dies im Hinblick auf die medizinische Notwendigkeit zügig funktionieren sollte. Das ist das vom Gericht festgelegte Kriterium: medizinische Notwendigkeit. Die Verwaltungen müssen daher diesen Punkt berücksichtigen, nicht unbedingt ihre eigene Kostenbasis.

Vieles in dieser Richtlinie ist zu begrüßen, und Themen im Zusammenhang mit bewährten Verfahren, Qualität, Rechtssicherheit und Verantwortlichkeit sind ebenfalls wichtig. Wie John Bowis erwähnt hat, müssen wir auch bei Fragen wie der Weiterbehandlung oder Rezepten, die in einem Mitgliedstaat aufgrund eigener Systeme möglicherweise nicht gültig sind, vorankommen. Wir müssen aber auch vorsichtig sein – und dies gilt sowohl für die Durchführungsverordnung zu 883 als auch hierfür –, dass wir den Patienten nicht ermöglichen Gewinne zu machen, indem sie die verschiedenen Systeme gegeneinander ausspielen. Ich denke nicht, dass die Gesundheitssysteme irgendeinen Vorteil davon haben.

Ich möchte im Namen meiner Fraktion klarstellen, dass die Erhöhung des Umfangs der grenzüberschreitenden Versorgung kein Selbstzweck ist. Frau Roth-Behrendt hat gesagt, dass die meisten Patienten im eigenen Land behandelt werden wollen und vor Ort Qualität und Schnelligkeit der Behandlung wünschen, sodass eine Erhöhung des Umfangs an sich – wie ich sage – kein Ziel ist. Es gibt viele Behauptungen bezüglich der Auswirkungen des Versuchs, den Umfang der grenzüberschreitenden Versorgung zu erhöhen, vor denen wir uns meiner Meinung nach vorsehen müssen, und ich bin froh, dass sich das in dieser Aussprache zeigt.

Es gibt Leute, die behaupten, dass hierdurch ein Wettbewerb eingeführt wird, dass hierdurch die nationalen Standards angehoben werden und wir den Markt für eine wirkliche Steigerung und Förderung der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung sogar öffnen müssen. Dieses Parlament hat seinen Standpunkt jedoch sehr deutlich gemacht: Das Gesundheitswesen ist keine Dienstleistung wie eine Kfz-Versicherung. Es hat eine ganz besondere Rolle, und seine Nutzer sind nicht einfach Verbraucher, sondern Menschen, die Hilfe brauchen und möglicherweise schutzlos sind.

Viele derer, die uns sagen, dass die Steigerung der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung von Vorteil ist, werden uns auch versichern, dass sie nur 2 bis 3 % betrifft. Ich möchte wissen, wie die Schätzungen für die Zukunft aussehen und welche Auswirkung dies auf die 98 % der Menschen haben wird, die nicht in ein anderes Land reisen und dies derzeit auch nicht möchten.

 
  
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  Roberto Musacchio, im Namen der GUE/NGL-Fraktion(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es tut mir leid, dass ich den Optimismus der Kolleginnen und Kollegen nicht teilen kann, da ich überzeugt bin, dass diese Richtlinie wohl mehr der Wirtschaft als der Gesundheit dienen wird: eine Art Bolkestein-Richtlinie, aber über die Gesundheit.

Der entscheidende Punkt für Europa muss sein, dass jede Bürgerin bzw. jeder Bürger das Recht auf die bestmögliche Behandlung in ihrem bzw. seinem eigenen Land haben muss; sonst wird das hochheilige Recht, überall behandelt zu werden, die Tatsache verschleiern, dass eine Behandlung im Heimatland nicht verfügbar ist – etwas, was nicht der Subsidiarität zugeschrieben werden kann. Es verschleiert auch die Interessen derer, die mit der Gesundheit spekulieren wollen, es ermöglicht Versicherungsunternehmen ein großes Geschäft und erhöht sowohl die Kosten für die Bürger als auch die europäischen Gesundheitsausgaben.

Eine Richtlinie, die meiner Ansicht nach falsch ist, weil sie der Harmonisierung, der universellen Natur des Leistungen, die Europa sicherstellen muss, keine Beachtung schenkt und nicht auf der Vorstellung basiert, dass die Gesundheit ein Recht ist, das vom öffentlichen Sektor garantiert werden muss – und nicht der Möglichkeit der Menschen überlassen werden darf, eine private Versicherung abzuschließen. Die Gewerkschaften sind zu Recht sehr besorgt, und wir teilen ihre Sorge.

 
  
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  Derek Roland Clark, im Namen der IND/DEM-Fraktion. Herr Präsident! Der zentrale Aspekt dieses Pakets – sich für eine ambulante Behandlung ins Ausland zu begeben – ist die Finanzierung durch das Heimatland, jedoch beschränkt auf die Höhe der Kosten, die dort angefallen wären. Somit hat es Vorteile, sich in ein Land zu begeben, in dem die Behandlung günstiger ist, sofern sie auch besser ist. Gesundheitstouristen werden den Unterschied zwischen den Kosten im Behandlungsland und der Leistungsbasis im Heimatland herausfinden müssen. Ja, die Reisekosten werden übernommen, letztendlich vom Heimatland, jedoch auf dem eigenen Niveau des Heimatlandes. Der Gesundheitstouristen muss also Mehrkosten für die Behandlung und möglicherweise höhere Reisekosten selbst übernehmen. Die Ärmsten können sich das nicht leisten und müssen mit dem geringsten Behandlungsstandard leben. Die Reichen können es sich leisten, werden sich aber wahrscheinlich ohnehin für eine private Behandlung entscheiden. Was die Wartelisten betrifft, so wird ein Land mit einer schlechten und teuren Gesundheitsversorgung nicht von Gesundheitstouristen belästigt werden, während Länder mit einer günstigen und guten Gesundheitsversorgung bald überlastet sein könnten. Daher führt dies zu einem Zweiklassen-Gesundheitssystem. Ist es das, was man als unbeabsichtigte Folge bezeichnet?

 
  
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  Luca Romagnoli (NI). - (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vier von hundert Bürgern in Europa begeben sich zur Behandlung ins Ausland. Meiner Ansicht nach ist der Gesundheitstourismus jedoch symptomatisch für lokale Unzulänglichkeiten und fehlende Dienstleistungen. Der italienische Gesundheitsdienst gibt pro Jahr etwa 40 Millionen Euro für Italiener aus, die sich zur Behandlung in andere Länder begeben, und dies umfasst offensichtlich nicht die private Versicherung.

Woran liegt das? Zweifellos an den sehr langen Wartelisten. In Italien beispielsweise muss man 300 Tage auf eine Prostataoperation und sehr oft einen Monat oder mehr auf eine Computertomographie warten. Zweitens sind Leistungen wie Zahnbehandlungen und kosmetische Chirurgie in Italien kostenpflichtig, in anderen Ländern nicht. Drittens – und darauf mache ich alle aufmerksam – begeben sich Menschen ins Ausland, um Methoden wie die künstliche Befruchtung zu nutzen, die in ihren eigenen Ländern verboten bzw. teilweise verboten oder absolut illegal sind, wie der Kauf lebender Organe: Während Indien ein trauriges Beispiel darstellt, hat es in anderen Ländern vor ihrem Beitritt zur Union möglicherweise ähnlich traurige Beispiele gegeben.

Alles in allem entscheiden sich Menschen für Gesundheitstourismus, weil hochwertige und weniger teure Leistungen angeboten werden. In vielen Fällen habe ich jedoch das Gefühl, dass die Überwachung seitens der Union verschärft werden muss, sowohl als Garantie für Verbraucher als auch zur Sicherstellung des Wettbewerbs zu gleichen Bedingungen. Der soziale Kontext, in dem Leistungen – auch in den erst kürzlich beigetretenen Ländern – erbracht werden, ist häufig eine Mischung aus öffentlichen und privaten Leistungen. Daher, Frau Vassiliou, möchte ich zusätzlich zu den Grundsätzen, auf die Sie sich konzentriert haben, eine strenge Überwachung der Einhaltung bestehender Regelungen empfehlen, die die Verwendung von Rohstoffen, das CE-Zeichen und Konformitätsdokumente zwingend vorschreiben, weil die Heilsamkeit von medizinischen Geräten und Behandlungen gewährleistet sein muss. Lassen Sie uns nicht vergessen, dass es immer jemanden gibt ...

(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.)

 
  
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  Charlotte Cederschiöld (PPE-DE).(SV) Herr Präsident, Frau Kommissarin, Frau Ministerin! Wir europäischen Parlamentarier haben jetzt die Chance, zu zeigen, dass wir genau das sind: europäische Parlamentarier. Dass wir uns für den Vertrag und die Rechte einsetzen, die er uns verleiht. Dass wir im Sinne der besten Interessen der Patienten Gesetze erlassen, nicht zum Schutz und zur Unterstützung des Protektionismus, der der Aussprache gelegentlich zu Grunde liegt. Dass wir bemüht sind, einen Mehrwert aus der Zusammenarbeit zu ziehen, um unseren Patienten die bestmögliche Versorgung zu bieten, wo immer diese erfolgt.

Der von Kommissarin Vassiliou vorgelegte Vorschlag ist ein guter Ausgangspunkt und lobenswert. Wir müssen abschließen, was sie begonnen hat, und sicherstellen, dass keine unnötigen bürokratischen Hindernisse aufgebaut werden. Um es auszusprechen: Dies bedeutet, dass die Mitgliedstaaten kein Recht haben, die Freizügigkeit grundlos zu unterbinden. Die Pflicht zur Vorabgenehmigung kann nur in Ausnahmefällen auferlegt werden – wenn diese in der Liste der Kommission aufgeführt sind oder wenn das Risiko eines Massenexodus von Patienten besteht, der das Gesundheitssystem unterminieren würde. Die Idee, dass sie angewendet werden könnte, weil sich so wenige Patienten dafür entschieden haben, eine Versorgung im Ausland in Anspruch zu nehmen, ist höchst unwahrscheinlich. Daher ist der Ausgangspunkt: keine Vorabgenehmigung. Alles andere würde im Widerspruch zum Vertrag stehen.

Die nächste Phase dieser Arbeit zur Schaffung der Bedingungen für eine optimale Versorgung ist die richtige Umsetzung der Richtlinie. Kranke Menschen sollten nicht zum Gericht gehen müssen, um ihre Rechte geltend zu machen und die unbegründete Pflicht zur Vorabgenehmigung außer Kraft setzen zu lassen. Der Gerichtshof wird zu Gunsten der Freizügigkeit entscheiden – doch zu welchem Preis im Hinblick auf das Geld und die Gesundheit von Patienten, die sich jedes Mal um die Durchsetzung ihrer Rechte bemühen müssen! Ich hoffe wirklich, dass wir dieser Erfahrung entgehen können, und ich rufe meine Kolleginnen und Kollegen sowie die amtierende Präsidentin dazu auf, uns zu helfen. Ich bin durchaus überzeugt, dass unsere Kommissarin uns helfen wird.

 
  
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  Bernadette Vergnaud (PSE).(FR) Herr Präsident, Frau Bachelot-Narquin, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Nach meinem Initiativbericht über Gesundheitsdienstleistungen, den das Parlament am 23. Mai 2007 angenommen hat, schlägt die Kommission jetzt als Teil des Sozialpakets eine Richtlinie vor, die ausschließlich auf die Patientenrechte in Bezug auf die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung ausgerichtet ist.

Ich bedauere es daher sehr, dass dieser Text so wenig Ehrgeiz erkennen lässt und die vielen internen Herausforderungen außer Acht lässt, die bewältigt werden müssen, um die wachsenden Ungleichheiten im Gesundheitssektor zu bekämpfen, beispielsweise die alternde Bevölkerung, soziale Ungleichheiten, geographische Segregation und Probleme in Zusammenhang mit der medizinischen Demografie. In einem Bereich, der für die Bürger Europas so wichtig ist, können Rat und Parlament daher nicht einfach die Urteile des Gerichtshofs kodifizieren. Wir müssen ein gewisses Gleichgewicht finden, das sowohl die Rechte der Patienten – die nicht bloß Verbraucher sind – auf eine grenzüberschreitende Versorgung als auch den gleichberechtigten Zugang aller zu einer hochwertigen Versorgung sicherstellt, mit einer auf Solidarität basierenden Verantwortung, um den sozialen und territorialen Zusammenhalt und die Achtung des Subsidiaritätsprinzips zu gewährleisten. Es gibt immer noch eine beunruhigende Grauzone in Bezug auf Definitionen, beispielsweise die der Vorabgenehmigung und des Begriffs der „Krankenhausbehandlung“. Hier bedarf es einer Klärung, um nicht der Diskriminierung die Tür zu öffnen, die zu einem Gesundheitssystem der zwei Geschwindigkeiten innerhalb Europas führen könnte, anstatt einen Mehrwert in Europa zu schaffen.

Die Gesundheit ist etwas, was Kosten mit sich bringt, aber keinen Preis hat. Die Richtlinie dagegen – und das ist gut – bekräftigt sowohl das Subsidiaritätsprinzip als auch die Notwendigkeit der engeren Zusammenarbeit, um medizinische Forschungsnetzwerke und Patienteninformationszentren einander näher zu bringen.

Die Aussprache wird beginnen: Sie muss eine ausführliche und fruchtbare Aussprache sein, keine hastige, und alle betroffenen Akteure müssen einbezogen werden, um ein echtes europäisches Sozialmodell zu schaffen.

 
  
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  Elizabeth Lynne (ALDE). - Herr Präsident! Warum sollte ein Patient beispielsweise im Vereinigten Königreich sein Augenlicht verlieren müssen, während er auf eine Katarakt-Operation wartet, wenn diese in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt werden könnte? Und warum sollte jemand, der unter großen Schmerzen auf eine Hüftoperation wartet, nicht die nicht vorhandenen Wartelisten in anderen Mitgliedstaaten nutzen können – manchmal zu geringeren Kosten als im Herkunftsland? Und warum müssen manche Herzpatienten Monate auf einen Eingriff zur Arterienöffnung warten, wenn dies wirklich nicht nötig ist?

Wenn ein Arzt zu einer Behandlung rät und diese im eigenen Land nicht erbracht werden kann, dann brauchen wir einen Rechtsrahmen, um sicherzustellen, dass wir uns woanders danach umsehen können. Allzu häufig sind es die ärmsten Menschen, die mit Diskriminierung und Ungleichheit beim Zugang zur Gesundheitsversorgung konfrontiert sind. Darum müssen wir sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten die Behandlung in einem anderen Land im Vorfeld dieser Behandlung genehmigen können. Wir dürfen die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung nicht nur auf diejenigen beschränken, die sie sich leisten können.

Gleichermaßen darf diese neue Richtlinie nicht die Versorgungsstandards für jene Menschen beeinträchtigen, die sich dafür entscheiden, im eigenen Land zu bleiben. Wir müssen auch sicherstellen, dass Schutzmaßnahmen vorhanden sind, die die Rechte und Sicherheit der Patienten an erste Stelle setzen. Deshalb ist es wichtig, dass ein Mechanismus entwickelt wird, um den Austausch der Patientenakten zwischen dem Heimatland der Patienten und dem Land, in dem sie behandelt werden, zu ermöglichen.

Davon abgesehen müssen wir ein System zur Entschädigung von Patienten entwickeln, die bei der Behandlung in einem anderen EU-Land einen vermeidbaren Schaden erleiden. Hinsichtlich des Austauschs bewährter Verfahren begrüße ich Artikel 15 in dem Richtlinienentwurf, in dem ein System Europäischer Referenznetze gefordert wird. Diese Exzellenzzentren könnten sich als hilfreiche Möglichkeit zur Weitergabe von Wissen, zur Fortbildung und zum Austausch von Informationen erweisen. Allzu oft beschäftigen wir uns mit Infektionen während der Gesundheitsversorgung oder mit Krebs-Screening-Leitlinien. Die Antwort liegt direkt vor unseren Füßen, und es ist an der Zeit, dass wir anfangen, effektiver voneinander zu lernen.

 
  
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  Ewa Tomaszewska (UEN). - (PL) Herr Präsident! Die wesentlichen Herausforderungen, vor denen wir in Bezug auf die Gesundheitsversorgung stehen, sind die Verbesserung der Gesundheit älterer Menschen, die Vorbereitung auf den Umgang mit altersbedingten Krankheiten im Hinblick auf die alternde Bevölkerung, der universelle Zugang zu einem angemessenen Gesundheitsversorgungsniveau, die Sicherstellung der finanziellen Stabilität der nationalen Gesundheitssysteme, die besondere Beachtung des Zugangs von behinderten Menschen, Kindern, Älteren und Menschen aus ärmeren Familien zur Gesundheitsversorgung, die Gewährleistung von Patientenrechten in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, die Etablierung der grenzüberschreitenden elektronischen Interoperabilität für Patientenakten bei gleichzeitiger Sicherstellung des Schutzes personenbezogener Daten und die Gewährleistung guter Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten im Gesundheitssektor.

Die in dem Sozialpaket vorgeschlagenen konkreten Maßnahmen, um diesen Herausforderungen zu gerecht zu werden, beispielsweise die Ausarbeitung einer Mitteilung zur Erfüllung der Bedürfnisse der alternden Bevölkerung oder die Ausarbeitung eines Grünbuchs zu den Beschäftigten im Gesundheitssektor, geben uns etwas Hoffnung, dass es nicht nur bei Wünschen bleibt. Ich bin erfreut darüber, zu sehen, dass dem Thema der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, die in Zeiten der stetig zunehmenden Migration so wichtig ist, dermaßen viel Aufmerksamkeit geschenkt worden ist.

(Der Präsident entzieht der Rednerin das Wort.)

 
  
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  Eva-Britt Svensson (GUE/NGL).(SV) Herr Präsident! Die Richtlinie bedeutet, dass die EU mehr Einfluss auf die Gesundheitsversorgung bekommen wird, und ich bin dagegen, diesen Bereich für die EU-Gesetzgebung zu öffnen. Die Gesundheitsversorgung ist ein nationales Vorrecht und muss dies auch bleiben. Die Idee, dass Patienten sich an einer Form von Gesundheitstourismus beteiligen sollten, ist eine falsche Priorisierung unserer gemeinsamen Gesundheitsressourcen. Der neue fundamentale Grundsatz, dass wir ohne Vorabgenehmigung ein Recht auf die Versorgung in einem anderen EU-Land haben sollten, bietet jungen, sprachlich talentierten und relativ gesunden Menschen eine Überholspur zur Versorgung und birgt das Risiko, dass die Ressourcen von Menschen mit größerem Versorgungsbedarf abgezogen werden, beispielsweise von älteren oder physisch beeinträchtigten Menschen. Sicherlich sollten alle das Recht auf Versorgung haben, wenn sie in einem anderen EU-Land erkranken; aber wir haben dieses Recht bereits, ohne dass eine neue EU-Rechtsvorschrift in diesem Bereich notwendig wäre. Die Gesundheitsversorgung bleibt ein Bereich der nationalen Politik.

 
  
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  Hanne Dahl (IND/DEM).(DA) Herr Präsident! Wir alle wünschen uns für den Fall, dass wir ernsthaft erkranken sollten, die schnellste und beste Behandlung; aber ich möchte nicht das amerikanische Modell, bei dem wohlhabende Bürger die beste Behandlung und schutzlose Mitglieder der Gesellschaft eine zweitklassige Behandlung bekommen – wenn sie Glück haben. Wenn sie Pech haben, bekommen sie gar keine. Deshalb müssen wir einige wesentliche Grundsätze festlegen. Es sollte einen freien und gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen für alle geben, und die Menschen sollten der Reihe nach und nach Notwendigkeit behandelt werden. Das heißt, dass eine öffentliche Einrichtung eine Prüfung durchführen muss, damit eine medizinische Fachkraft bestimmt, was „Reihe“ und „Notwendigkeit“ bedeuten. Es ist der am schwersten Erkrankte, der zuerst behandelt werden sollte, nicht der Reichste. Ein Schritt in Richtung eines freien und gleichberechtigten Zugangs aller Bürger zu Gesundheitsdienstleistungen wäre die genaue Prüfung von öffentlichen Beiträgen zur Behandlung in privaten Krankenhäusern und von Steuervergünstigungen für die private Krankenversicherung. Die EU-Gesetzgebung sollte nicht auf eine ideologische Denkschule ausgerichtet sein, die auf dem Binnenmarkt beruht, sondern ein flexibles System in Europa zum Ziel haben, das allen Bürgern Mindestrechte hinsichtlich der Behandlung garantiert.

 
  
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  Irena Belohorská (NI).(SK) Mit der Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung wird die Lösung eines akuten Problems angestrebt.

Dieses Problem ist der Konflikt zwischen der Subsidiarität von Gesundheitssystemen und dem Recht der Bürger der Europäischen Union auf Freizügigkeit und ihrem grundlegenden Menschenrecht auf den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen. Die Freizügigkeit ist das Recht eines jeden Bürgers, der in einem Mitgliedstaat lebt, und seine Gesundheit bewegt sich mit ihm. Sollte er keinen Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen erhalten können, wäre dies ein ernstes Hindernis, das seine Freizügigkeit behindert. Eine völlige Gleichheit der Gesundheitsdienstleistungen ist aufgrund der in den verschiedenen Ländern für Gesundheitsdienstleistungen unterschiedlichen Steuern und der unterschiedlichen Behandlungskosten in den einzelnen Ländern unmöglich.

Obwohl viele Politiker sich Sorgen über den Beginn eines Gesundheitstourismus – vor allem aus dem Osten – machen, sind ihre Ängste unbegründet. Für einen Patienten ist es sehr wichtig, in der Nähe seiner Verwandten zu sein und nicht vor einer Sprachbarriere zu stehen. Die Patient-Arzt-Beziehung ist etwas sehr Spezielles. Der Erfolg einer Behandlung hängt zum Teil vom Vertrauen eines Patienten in seinen Arzt oder in die Gesundheitseinrichtung ab. Die Bereitschaft eines Patienten, sich zur Behandlung ins Ausland zu begeben, hängt von der Schwere der Krankheit ab. Bei einer lebensrettenden Behandlung oder der Behandlung einer ernsten Krankheit spielen andere Hindernisse keine Rolle.

Ich denke, dass es besser wäre, dass sich das Europäische Parlament anstelle des Europäischen Gerichtshofs mit diesen Themen befasst. Es ist traurig, dass uns Entscheidungen, obwohl wir die Vertreter der Bürger sind, schwerer fallen als dem Europäischen Gerichtshof, der bisher in allen Fällen zu dem Schluss gekommen ist, dass der Patient Recht hatte.

Ich möchte abschließend eine Sache erwähnen. Viele meiner Kolleginnen und Kollegen sprechen von Reichen und Armen. Für mich als Arzt gibt es nur den Patienten. Es ist mir egal, ob er einen Ford besitzt oder obdachlos ist.

 
  
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  Ria Oomen-Ruijten (PPE-DE). - (NL) Herr Präsident! Ich möchte zunächst einmal sagen, wie erfreut ich darüber bin, unsere ehemalige Kollegin, Roselyne Bachelot-Narquin, heute hier bei uns zu sehen und erneut von ihr zu hören, dass der europäische Bürger von größter Wichtigkeit ist. Diese Rechtsvorschrift spiegelt diese Bedeutung wider. Meine Anerkennung gilt auch Kommissarin Vassiliou, die diese sehr heikle Rechtsvorschrift begleitet hat.

Mit dieser Rechtsvorschrift tun wir – das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Rat – wirklich etwas für die Menschen. Die Richtlinie bietet rechtlichen Schutz für die Mobilität und gleichzeitig eine gesetzliche Grundlage für bestehende Initiativen im Bereich der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung.

Wenn ich diese Richtlinie jedoch mit den früheren Versionen vergleiche, die abgelehnt wurden, dann sehe ich, dass der Schwerpunkt jetzt mehr auf der Patientenmobilität und weniger auf den Gesundheitsdienstleistungen liegt, und der Grund dafür ist, die Mitgliedstaaten zufrieden zu stellen. Ich möchte diesbezüglich ein oder zwei Kritikpunkte anbringen. Grenzgebiete, die bereits einige gute Initiativen bezüglich der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung ergriffen haben – beispielsweise die Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen dem Universitätsklinikum Aachen und dem Academisch Ziekenhuis Maastricht in meiner eigenen Provinz, Limburg, die als Teil der Euroregion Maas-Rhein gern ein Pilotgebiet wäre –, werden viel zu stark von der Mobilität allein und somit von der Laune der Versicherer oder dem guten Willen bzw. Unwillen nationaler Behörden abhängig, weil der Schwerpunkt nicht mehr auf den Leistungen selbst liegt. Wir sollten uns Artikel 13 gut ansehen, um zu entscheiden, wie wir Regionen dazu bringen können, viel stärker zusammenzuarbeiten. Und da ich schon beim Thema bin, Frau Kommissarin, möchte ich bemerken, dass wir uns in der Euroregion Maas-Rhein sehr wünschen, ein Pilotgebiet zu sein.

Zweitens: die Einbeziehung von Patienten bei der Einrichtung nationaler Kontaktstellen. Frau Schmidt in Deutschland hat hier eine exzellente Initiative ergriffen, und wir sollten prüfen, wie wir dies stärker in unsere weiteren Pläne einbinden können.

Ein anderer Punkt ist die „Liste von Behandlungen außer Behandlungen, die eine Übernachtung erfordern, die derselben Regelung wie Krankenhausbehandlungen unterliegen sollten“, womit der Zweck verfolgt wird, bestimmte Funktionen aus der Richtlinie auszuschließen. Dies bedarf ebenfalls einer sorgfältigen Abwägung, weil es nicht sein kann, dass eine zu strenge Auslegung dieser Liste eine Zusammenarbeit in der von mir gerade erwähnten Art ausschließt. Man muss wissen, dass eine effektive Zusammenarbeit die klinischen Exzellenzzentren günstiger – nicht teurer – und leichter zugänglich für die Menschen macht. Das ist es doch, was wir anstreben.

 
  
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  Anne Van Lancker (PSE). - (NL) Herr Präsident, Frau Kommissarin Vassiliou, Frau Ministerin Bachelot-Narquin! Es ist eine wichtige Pflicht Europas, jedem eine hochwertige und erschwingliche Gesundheitsversorgung zu gewährleisten – nah am Wohnort, wenn möglich, oder im Ausland, wenn erforderlich. Daher bin ich Ihnen, Frau Kommissarin, sehr dankbar für Ihre Initiative, die zweifellos viele positive Aspekte in puncto Gewährleistung von Qualität und Sicherheit, Informationen für den Patienten, stärkere europäische Zusammenarbeit, e-Health, Referenznetze usw. aufweist.

Ich stimme auch Ihnen zu, Frau Ministerin, dass es nicht gut ist, die Urteile über die Patientenmobilität dem Gerichtshof zu überlassen, und dass hier Rechtsvorschriften erforderlich sind. Ich teile auch die Ansicht von Herrn Bowis und Frau Lambert, dass wir möglicherweise über ein besseres Gleichgewicht in Bezug auf die Vorabgenehmigung der Patientenmobilität nachdenken sollten, weil diese Vorabgenehmigung ein wichtiges Instrument für die Planung und Politik der Mitgliedstaaten darstellt.

Frau Kommissarin, bezüglich der in Rechnung zu stellenden Gebühren und der Mechanismen um zu verhindern, dass die Patientenmobilität in bestimmten Ländern zu Wartelisten führt, bleiben noch einige weitere Fragen offen. Ich bin mir jedoch sicher, meine Damen und Herren, dass es sich hierbei um Fragen und Bedenken handelt, die wir im Verlauf der weiteren Diskussion dieser Richtlinie werden klären können.

Nochmals vielen Dank für Ihre Initiative, Frau Kommissarin. Und wir freuen uns darauf, Frau Ministerin, mit Ihnen zusammenzuarbeiten.

 
  
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  Marian Harkin (ALDE). - Herr Präsident! Anfang dieses Jahres habe ich im Rahmen der EU-Politik zu sozialen Fragen eine Reihe von Konsultationstreffen in meinem Wahlkreis durchgeführt, und diese Treffen sind dann in die Konsultation der Kommission zur Bestandsaufnahme der sozialen Wirklichkeit eingeflossen.

Es war für mich sehr klar, dass die Bürger an einer stärkeren Einbindung der EU in die Sozialpolitik sehr interessiert sind, und dies beinhaltet zweifelsohne die Patientenmobilität. In der Tat wurde die Forderung nach einem sozialeren Europa während der Kampagne für den Vertrag von Lissabon verstärkt, und diese Antwort der Kommission erfolgt – obwohl sie den Anliegen der Bürger nicht vollständig Rechnung trägt – rechtzeitig und ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Natürlich begrüße ich die Vorschläge zur Patientenmobilität; aber ich stimme einigen der Vorredner dahingehend zu, dass immer noch sehr viele Fragen zu klären sind – insbesondere das Thema der Vorabgenehmigung.

Fazit ist jedoch, dass Patienten im Mittelpunkt jeglicher Politik stehen müssen und sich keine Gedanken über Kosten, Sicherheit und Qualität machen sollten.

In der Zwischenzeit müssen die Patienten vollständig über ihre bestehenden Rechte informiert werden, da Rechtsunsicherheit sich immer zum Nachteil derjenigen auswirkt, die nicht über umfangreiche eigene Mittel verfügen.

Die französische Präsidentschaft hat vorhin auf die Tatsache hingewiesen, dass einige Personen darüber enttäuscht sein werden, dass das Thema der Mobilität der Fachkräfte im Gesundheitswesen nicht behandelt worden ist. Ich bin eine davon. Wenn wir die Patienten in den Mittelpunkt jeglicher Politik stellen wollen, dann ist die Patientensicherheit vorrangig; daher müssen wir standardisierte Akkreditierungssysteme für die Fachkräfte im Gesundheitswesen in der gesamten EU aufstellen.

 
  
  

VORSITZ: GÉRARD ONESTA
Vizepräsident

 
  
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  Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk (UEN). - (PL) Herr Präsident! Ich möchte in dieser Aussprache sagen, dass es aus Sicht der neuen Mitgliedstaten wichtig ist, der nationalen Ebene die Möglichkeit zu überlassen, Beschränkungen bezüglich der Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung im Ausland einzuführen, und zwar hauptsächlich aufgrund der unzulänglichen Finanzierung der Gesundheitsversorgung in diesen Ländern. Gleichermaßen ist es entscheidend, so lange den Grundsatz anzuwenden, dass ein Patient Anspruch auf die Erstattung der Kosten bis zu der Höhe hat, die gezahlt worden wäre, wenn der Patient die Gesundheitsversorgung im eigenen Land in Anspruch genommen hätte, bis dass die Unterschiede zwischen den alten und neuen Mitgliedstaaten deutlich geringer geworden sind.

Abschließend sollte hervorgehoben werden, dass die vorgeschlagenen Lösungen – insbesondere was die Einführung des Europäischen Referenznetzes und auch des Europäischen Netzes für die Technologiefolgenabschätzung im Gesundheitswesen angeht – eine Möglichkeit bieten, die Standards der medizinischen Versorgung anzuheben und die Ressourcen in der Gesundheitsversorgung der Europäischen Union effektiver zu nutzen.

 
  
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  Jiří Maštálka (GUE/NGL).(CS) Meine Damen und Herren! Ich bin mir sicher, Sie wissen, dass das Motto der bevorstehenden tschechischen Präsidentschaft „Europa ohne Grenzen“ lautet. In diesem Zusammenhang bin ich froh, dass die Kommission in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Gerichtshof einen Vorschlag vorlegen konnte, der eine der Grenzen durchbricht, nämlich die Erbringung der Gesundheitsversorgung. Ich begrüße die Tatsache, dass die Bürger dank der bisherigen Verhandlungen einer Lösung näher gekommen sind. Als Arzt möchte ich, dass die notwendigen Dokumente so schnell wie möglich angenommen werden; aber ich nehme an, dass die Angelegenheit so komplex ist, dass hier das alte römische Sprichwort „Eile mit Weile“ zutrifft. Gegenwärtig denke ich, dass die folgenden grundlegenden Themen debattiert werden sollten. Erstens: Wir sind uns alle einig, dass es notwendig ist – in Einklang mit den Gerichtsentscheiden des Europäischen Gerichtshofs – einen Rechtsschutz für Patienten zu gewähren, die das Recht auf eine Gesundheitsversorgung innerhalb der Europäischen Union haben. Zweitens: Es ist nicht möglich, dass die Richtlinie neue Zuständigkeiten für die Kommission festlegt, da diese nicht entscheidend sind. Drittens: Meiner Ansicht nach ist es falsch, dass sich der Text der Richtlinie selbst sich insbesondere auf die Mobilität von Patienten konzentriert, die eine nicht dringende Gesundheitsversorgung benötigen, obwohl ihr wesentlicher Zweck darin lag, den freien Verkehr medizinischer Dienstleistungen sicherzustellen. Weitere Aussprachen stellen eine Chance dar, und zwar nicht nur für die tschechische Präsidentschaft, sondern auch für Europa.

 
  
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  Kathy Sinnott (IND/DEM). - Herr Präsident! Ich sehe der Richtlinie über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung freudig entgegen und fürchte sie gleichzeitig.

Ich sehe ihr freudig entgegen, weil ich so viele Menschen kenne, die infolge des langen Wartens auf eine Behandlung in öffentlichen irischen Krankenhäusern stärker behindert oder dadurch gestorben sind. Daher ist der Gedanke wunderbar, dass es meinen Wählerinnen und Wählern möglich sein wird, ihre Patientenakte zu erhalten und sich ohne das derzeitige Hindernis der Vorabgenehmigung gemäß E112 umgehend im Ausland behandeln zu lassen. Ich werde meinen Wählerinnen und Wählern, die reisen können, sicherlich dazu raten, dies zu tun.

Ich bin mir jedoch auch dessen bewusst, dass dies die Probleme in dem irischen Gesundheitssystem weiter verschärfen wird, und ich fürchte um diejenigen, die nicht reisen können und sich auf dieses Gesundheitssystem verlassen müssen.

 
  
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  Gunnar Hökmark (PPE-DE).(SV) Herr Präsident! Bei diesem Thema geht es um das Recht des Einzelnen, die Gesundheitsversorgung dort in Anspruch zu nehmen, wo eine gute Versorgung verfügbar ist. Die Vertreterin der Konföderalen Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken, Eva-Britt Svensson, hat hier vorhin gesagt, dass dies zu Gesundheitstourismus führen wird. Ich möchte sie darüber informieren, dass kranke Menschen eine Versorgung in Anspruch nehmen möchten, weil sie Schmerzen haben, weil sie leiden, weil sie verletzt sind und weil sie eine Versorgung benötigen. Es geht hier nicht um Tourismus.

Letztendlich geht es bei dieser Frage um die Macht der Bürokratie gegenüber dem Recht des Einzelnen. Es geht darum, ob alte Grenzen als Hindernis für Menschen verwendet werden sollten, die eine Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen möchten, oder ob die Offenheit des heutigen Europas als Mittel genutzt werden sollte, damit Menschen in ganz Europa die bestmögliche Gesundheitsversorgung erhalten. Es war aufschlussreich zu hören, was die Fraktion der Linken denkt; aber da sich der Vertreter der Sozialdemokraten, Jan Andersson, vor mir befindet und auf der Rednerliste direkt nach mir steht, wäre es sehr interessant, ob er die Ansicht von Eva-Britt Svensson teilt, dass kranke Menschen, die eine Versorgung im Ausland in Anspruch nehmen möchten, Gesundheitstourismus betreiben. Möchte er – wie sie – Hindernisse verschiedener Art errichten, oder werden Sie, werden die Sozialdemokraten, darauf hinwirken, dass wir die größtmögliche Offenheit haben, sodass Patienten keine Genehmigung bei den Behörden einholen müssen, um gesundheitlich versorgt zu werden? Bei dieser Frage, Jan Andersson, geht es um das soziale Europa. Es geht nicht darum, wie einzelne Entscheidungsträger bestimmen sollten, was andere tun können, sondern darum, wie der Einzelne die beste Gesundheitsversorgung erhalten kann. Ich übergebe an Sie, Jan Andersson.

 
  
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  Jan Andersson (PSE).(SV) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Ich möchte besonders Frau Bachelot-Narquin willkommen heißen. Wir haben in der Vergangenheit gut zusammengearbeitet, und ich hoffe, dass wir dies auch in Zukunft tun werden. Willkommen im Parlament! Kurz zu Herrn Hökmark: Dies ist keine nationale Aussprache. Ich spreche mich bezüglich meiner Ansicht nicht mit Frau Svensson ab; ich bevorzuge es, mir meine eigene Meinung zu bilden.

Ich begrüße diese Richtlinie aus mehreren Gründen. Wir brauchen Klärung in rechtlicher Hinsicht. Ich denke, dass sie besser ist als der Entwurf, den wir zuvor hatten. Es gibt beträchtliche Vorteile, insbesondere für Menschen, die in Grenzgebieten wohnen, so wie ich selbst. Abgesehen davon möchte ich auch darauf hinweisen, dass es wichtig ist, die Regelungen – hinsichtlich der Organisation, Finanzierung und ähnlicher Aspekte – mit den verschiedenen Systemen in Europa zu verknüpfen.

Es gibt einen Aspekt, dem wir besondere Aufmerksamkeit schenken müssen. Das ist die Gleichheit. Wir wissen, dass es bei der Gesundheitsversorgung eine Priorisierung gibt; doch es ist wichtig, dass alle Menschen gleich und nicht einige aufgrund ihrer Mittel vorrangig behandelt werden, und es wichtig, dass wir in der Lage sind, diese beiden Aspekte bei der grenzüberschreitenden Versorgung zu kombinieren. Die Frage der Vorabgenehmigung ist ebenfalls wichtig. Dies ist ein Punkt, den wir noch weiter diskutieren müssen. Die in der Richtlinie festgelegte Abgrenzung ist nicht gut. Stationäre Behandlung, ambulante Behandlung: Dies ist von Land zu Land sehr unterschiedlich, und das Muster ändert sich mit der Zeit. Wir müssen andere Kriterien finden. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit. Wir werden uns in unserem Ausschuss mit der Finanzierung der Systeme der sozialen Sicherheit befassen, die einen Teil dieser Zusammenarbeit bildet. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit den anderen Ausschüssen in dieser Angelegenheit.

 
  
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  Anneli Jäätteenmäki (ALDE). - (FI) Herr Präsident! Das Wichtigste ist, dass Patienten eine gute, sichere und günstige Versorgung erhalten, und in den meisten Fällen möchten sie so nah wie möglich am Wohnort versorgt werden. Mit anderen Worten: Die nationalen Gesundheitsdienstleistungen müssen entsprechend erbracht werden.

Der uns vorliegende Vorschlag der Kommission sollte dennoch begrüßt werden. Es ist wichtig, dass Versorgung und Behandlung auch in einem anderen Land verfügbar sein können. Dies würde für mehr Wahlfreiheit sorgen und sicherstellen, dass es klarere Leitlinien und Empfehlungen gibt, während die Gesundheits- und Sicherheitsthemen ebenfalls klarer würden. Für die Patienten wäre dies somit eine gute Sache.

Für die Mitgliedstaaten ist die Sache jedoch etwas komplizierter, weil die Richtlinie erst dann gut funktionieren kann, wenn die elektronischen Sozial- und Gesundheitssysteme in den Mitgliedstaaten der Union kompatibel sind. Wir wissen, dass dies heute nicht der Fall ist, und die Umsetzung dieser Richtlinie würde den Mitgliedstaaten viel abverlangen. Wir müssen sicherstellen, dass die Richtlinie, wenn sie angenommen worden ist, auch bedeutet, dass die Patientendaten von einem System in ein anderes übermittelt und dass die Sicherheit der Informationen und des Patienten gewährleistet werden müssen. Am wichtigsten ist der Patient.

 
  
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  Søren Bo Søndergaard (GUE/NGL).(DA) Herr Präsident! Der Weg zur Hölle ist mit glänzenden Versprechen gepflastert, und man muss kein Professor sein, um das Ergebnis dieses Vorschlags in seiner aktuellen Form vorauszusehen. Auf der einen Seite wird es eine „erste Klasse“ geben, die die Wohlhabenden, die Gebildeten und diejenigen mit den richtigen Beziehungen umfasst, im Großen und Ganzen: uns alle in diesem Haus. Wir sollen die Wartelisten in unserem Heimatland überspringen und die besten Experten in der EU suchen können – da wir es uns leisten können, Geld für die Behandlung, die Reise und andere Zusatzkosten auszugeben. Auf der anderen Seite wird es die Armen und Unterprivilegierten geben. Sie dürfen sich am Ende der Warteschlange anstellen, und wenn sie endlich dran sind, erhalten sie die Behandlung, die wir, die Reichsten, nicht wollten. Die EU präsentiert sich bei besonderen Anlässen als Alternative zu den Vereinigten Staaten; aber der springende Punkt ist, dass die EU den Vereinigten Staaten immer ähnlicher wird – auch im Gesundheitsbereich. Unsere Fraktion unterstützt den freien und gleichberechtigten Zugang zu der Behandlung, die die Menschen brauchen; daher lehnen wir diesen Vorschlag ab.

 
  
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  Alojz Peterle (PPE-DE). - (SL) Die soziale Landschaft Europas hat sich verändert. Wir stehen vor neuen Herausforderungen, die eine Modernisierung des europäischen Sozialmodells erfordern. Die Gesundheitsversorgungslandschaft Europas verändert sich ebenfalls. Die Erfolgsquoten steigen bei einigen Krankheiten, genauso wie die Ausgaben für den Betrieb der Gesundheitssysteme. Dennoch unterliegen die Bürger enormen Unterschieden bezüglich der Qualität der Gesundheitsversorgung, sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch innerhalb eines Landes. Die Überlebensraten bei Krebs unterscheiden sich zwischen den Mitgliedstaaten um bis zu 10 %.

Ich begrüße die Absicht der Europäischen Kommission, sich im Rahmen einer erneuerten Sozialagenda eingehend mit dem Thema der Gesundheitsversorgung zu befassen. Gleichzeitig bedauere ich es jedoch, dass die stärkere Aufmerksamkeit für die gesundheitsbezogenen Rechte der Bürger einzig und allein das Ergebnis eines Urteils des Gerichtshofs ist. Ich spreche als jemand, der selbst den Krebs überlebt hat und von Fällen weiß, in denen Patienten in einem Land gesagt worden ist, dass man nichts mehr für sie tun könne, und die in einem anderen Land eine wirksame Behandlung erhalten haben.

Freizügigkeit bedeutet Wahlfreiheit. Wahlfreiheit führt zu stärkerem Wettbewerb und daher zu höherer Qualität und möglicherweise auch geringeren Kosten. Ich bin mir sicher, dass die Richtlinie über die Patientenmobilität Europa beleben und viele positive Folgen haben wird. Unser gemeinsames Ziel ist Gesundheit für alle. Die Richtlinie über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung bedeutet zweifellos eine größere Nähe zu Bürgern, die nicht so sehr an Aussprachen über Zuständigkeiten interessiert sind, sondern vielmehr an dem kürzesten Weg zur Gesundheit – einem Weg, der natürlich klar ausgeschildert ist.

Die erfolgreichste europäische Politik ist die Politik, die sich im Geldbeutel der Bürger bemerkbar macht, so wie es bei der Roaming-Richtlinie der Fall war. Im Fall der Richtlinie über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung werden die Bürger dies nicht direkt in ihrem Geldbeutel spüren – zumindest nicht am Anfang; aber sie werden für das gleiche Geld mehr Wahlmöglichkeiten haben. Und das ist kein schlechtes Gefühl, vor allem dann, wenn es um die Gesundheit geht.

 
  
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  Evelyne Gebhardt (PSE). - (DE) Herr Präsident, Frau Ministerin, Frau Kommissarin! Ich denke, wenn wir über ein soziales Europa sprechen, müssen wir immer die Menschen und deren Sorgen in den Vordergrund stellen. „In den Vordergrund stellen“ heißt, dass wir eine erste Priorität haben müssen, nämlich dass die Menschen im Gesundheitswesen vor Ort die bestmögliche Versorgung bekommen sollen. Das ist die allererste Priorität. Das ist die Maßgabe für die Herangehensweise an diese Richtlinie.

Aber es gibt viele andere Gründe, für die wir natürlich auch andere Lösungen brauchen, sei es, weil die Leute reisen bzw. anderswo arbeiten, sei es eine seltenere Krankheit oder eine bessere Versorgung in einem anderen Land. Da ist es auch notwendig, die Hindernisse abzubauen, die in diesem Zusammenhang da sind, und dafür zu sorgen, dass Rechtssicherheit geschaffen wird. Das ist die zweite Priorität.

Die dritte Priorität ist, dass wir immer und immer wieder daran denken müssen, dass wir auch darauf achten müssen, dass die Gesundheitsvorsorge in den Mitgliedstaaten laut den Verträgen der Europäischen Union Sache der Mitgliedstaaten ist. Das heißt, die Organisation, die Finanzierung dieser Systeme obliegt den Mitgliedstaaten, und wir können nicht über unsere Gesetze daran rütteln. Das geht nicht, das dürfen wir nicht, und das wollen wir auch nicht, es sei denn, dass wir uns einigen könnten, irgendwann in der Europäischen Union eine gemeinsame Gesundheitspolitik zu gestalten. Das wäre das Beste, aber soweit sind wir leider noch lange nicht.

 
  
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  Othmar Karas (PPE-DE). - (DE) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Wir und die Bürger Europas sind froh, dass wir endlich mit der parlamentarischen Beratung des Vorschlags beginnen können.

Ich bedauere, dass im Dezember Drohungen der PSE-Fraktion gegenüber der Kommission zu einer mehrmonatigen Blockade geführt haben. Der Vorschlag ist gut und er schafft einen Mehrwert für die Bürger Europas. Wir wollen, dass grenzüberschreitende Rechtssicherheit politisch geschaffen wird und der Bürger nicht erst durch den Gang zum Gerichtshof sein Grundrecht der Personenfreizügigkeit in diesem Bereich verwirklicht bekommt.

Wir diskutieren eine Patientenmobilitätsrichtlinie und keine Gesundheitsdienstleistungsrichtlinie. Hauptverantwortlich für die Versorgungssicherheit, die Qualität und die Finanzierung bleiben die Mitgliedstaaten. Aber wir wissen, dass wir eine verstärkte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Gesundheitswesen und mehr Europa in der Forschung, beim Schwerpunkt Krankenhäuser und in der Versorgung, grenzüberschreitend benötigen.

Es geht um die Frage der Patientenfreizügigkeit. Es ist nicht die Frage, ob, sondern es ist die Frage, wie wir die Gesundheitssysteme und die Qualität der Gesundheitsdienstleistungen ohne unerwünschte Nebeneffekte organisieren. Wir bewegen uns zwischen vier Polen: Patientenrechte, Schutz der Gesundheitssysteme und der Krankenkassen, Qualitätssicherung bei Gesundheitsdienstleistungen, Finanzierungs- und Rechtssicherheit.

Es ist ein legitimes Interesse des Patienten, sich die Gesundheitsdienstleistung auszusuchen, die ihm am besten erscheint. Um dies zu ermöglichen, braucht es einen Rechtsrahmen und Rechtssicherheit. Umgekehrt will die große Mehrheit der Bevölkerung Gesundheitsdienstleistungen möglichst nahe am eigenen Wohnort. Wir haben das Problem der Finanzierung des Gesundheitswesens in den Mitgliedstaaten. Mehr Mobilität bei gleichen Kosten ist daher der richtige Weg. Wir haben die Frage der Qualitätssicherung der Dienstleistungen. Auch hier sollten wir die Debatte um europäische Mindeststandards beginnen.

 
  
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  Mia De Vits (PSE). - (NL) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Ich teile die Ansicht der Mitglieder, dass es eine wichtige Errungenschaft ist, diesen Vorschlag endlich auf dem Tisch zu haben. Er trägt einer Notwendigkeit – einer konkreten Realität – Rechnung und bedeutet, dass wir wirklich etwas für die Menschen tun können.

Einige Mitglieder behaupten, dass nur die Wohlhabenden sich im Ausland werden behandeln lassen können. Wir müssen sicherstellen, dass die Gesundheitsversorgung im Ausland nicht nur für die Wohlhabendsten zugänglich ist, weil sie das Gesetz nutzen können, um teure Verfahren zu erhalten. Patienten haben ein Recht auf Klarheit und Rechtssicherheit, und daran können wir arbeiten – das ist unsere Aufgabe.

Der Vorschlag ist ein eindeutiger Vorteil für die EU-Bürger. Er ist natürlich nicht perfekt; es sind einige Verbesserungen erforderlich. Ich denke an die Definition von „Krankenhausbehandlung“, „ambulante Behandlung“ usw. und an die Identifizierung der besonderen Fälle, in denen eine Vorabgenehmigung möglicherweise gerechtfertigt ist. Das sind Dinge, mit denen wir uns in der Aussprache sicherlich beschäftigen müssen.

Ich hoffe daher, dass unsere Aussprache sachlich und pragmatisch und keine ideologisch basierte Aussprache sein wird. Andere Aspekte müssen über die nationale Gesetzgebung in Angriff genommen werden; aber ich kann keineswegs zustimmen, dass dieser Vorschlag die Möglichkeit der Mitgliedstaaten zur Organisation ihrer Gesundheitsversorgung unterminiert. Ich denke, dass es von größter Wichtigkeit ist, dass wir diesen Vorschlag diskutieren.

 
  
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  Milan Gaľa (PPE-DE).(SK) Die Verantwortung für die Gesundheitssysteme in der Union liegt zuerst und vor allem bei den Mitgliedstaaten. Die Verantwortung für die Organisation und Erbringung der Gesundheitsversorgung und medizinischen Dienstleistungen in Einklang mit Artikel 152 des Vertrags wurde in vollem Umfang anerkannt.

Das Ziel des Vorschlags ist die Einführung und Sicherstellung eines transparenten Rahmens für die Erbringung einer sicheren, hochwertigen und effektiven grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung innerhalb der Union, bei gleichzeitiger Sicherstellung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus unter vollständiger Achtung des Subsidiaritätsprinzips. Obwohl ich die Absicht und die in der Richtlinie festgelegten Ziele voll und ganz billige, möchte ich auf bestimmte Schwachstellen des Vorschlags hinweisen, die beseitigt werden könnten.

Einige befürchten, dass diese Art der Versorgung die Krankenversicherungssysteme in einigen Mitgliedstaaten übermäßig unter Druck setzen könnte. Wir brauchen eine genauere Definition der Verfahren in Bezug auf die Erbringung der Versorgung und die Erstattung bei wiederholten Krankenhausaufenthalten und Schäden sowie Behandlungskomplikationen. Wir müssen einen Zeithorizont für die Kostenerstattung festlegen und gleichzeitig klarstellen, dass die Richtlinie die langfristigen Gesundheitsfragen in Einrichtungen, in denen die Gesundheits- und Sozialsysteme in der Regel zusammentreffen, weder lösen wird noch lösen möchte.

Der Ausdruck „für den Patienten günstig“ muss spezifiziert werden. An erster Stelle sollten die medizinischen Aspekte berücksichtigt werden, nicht der subjektive Nutzen. Bei der Spezifizierung der Begriffe „Krankenhausbehandlung“ und „ambulante Behandlung“ wäre es gut, auch den Begriff „spezialisierte ambulante Gesundheitsversorgung“ zu spezifizieren. Zudem bleibt immer noch das Problem des Erstattungsverfahrens für die in anderen Ländern ausgestellten Rezepte.

Meine Damen und Herren, wie schon bei anderen Gelegenheiten in der Vergangenheit im Rahmen der Einführung der Freizügigkeit bestehen gewisse Bedenken. Meiner Meinung nach sind sie jedoch nicht unüberwindbar.

 
  
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  Pier Antonio Panzeri (PSE). - (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist gesagt worden, dass Gesundheitsdienstleistungen ein wichtiger Pfeiler des europäischen Sozialmodells sind. Aus diesem Grund scheint es vollkommen richtig, dass wir dieses Thema mit Blick auf die Sicherstellung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus und den gleichberechtigten Zugang aller zur Gesundheitsversorgung angehen sollten; leider scheint der zur Diskussion stehende Text sich jedoch nicht in diese Richtung zu bewegen.

Wir müssen es vermeiden, den Zweck der Richtlinie an der Wurzel zu treffen, und dieser besteht darin, den Bürgern im Rahmen der Freizügigkeit das Recht zu garantieren, Gesundheitsdienstleistungen innerhalb der Union zu nutzen. In der Praxis kann der Text als Instrument zur Öffnung des Gesundheitsmarkts auf Gemeinschaftsebene betrachtet werden, was etwas vollkommen anderes ist und durchaus zu einem Recht auf Gesundheit für Wohlhabende führen könnte.

Der Text sieht lediglich die Erstattung der von ihnen bezahlten Kosten und nur der Kosten der Gesundheitsdienstleistung im Vergleich zu den Kosten im Herkunftsland vor, die Kosten für die Reise in das betreffende Land und den Aufenthalt dort bleiben unberücksichtigt. Weitere kritische Punkte sind ebenfalls diskutiert worden – von der Notwendigkeit, Dienstleistungsstandards auf Gemeinschaftsebene zu garantieren, bis hin zu dem wichtigen Thema der Information.

Aus diesen Gründen bin ich der Auffassung, dass weitere ausführliche Überlegungen erforderlich sind, damit wir gemeinsam versuchen können, den europäischen Bürgern die Antworten zu geben, die in der Richtlinie selbst immer noch fehlen.

 
  
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  Roberta Alma Anastase (PPE-DE). - (RO) Ich möchte zuerst den von der Kommission bezüglich eines neuen Sozialpakets unterbreiteten Vorschlag in seiner Gesamtheit begrüßen. Die Notwendigkeit einer Modernisierung des europäischen Sozialmodells ist im spezifischen Kontext des 21. Jahrhunderts und angesichts der Ziele der Strategie von Lissabon bezüglich des nachhaltigen Wirtschaftswachstums und des Wohlstands der Bevölkerung offensichtlich.

Die derzeit zur Aussprache stehende Richtlinie ist bei der Durchsetzung der erneuerten Sozialagenda wichtig, vor allem im Kontext der Prioritäten im Zusammenhang mit der Förderung der geografischen und beruflichen Mobilität sowie im Hinblick auf ein längeres und gesünderes Leben der europäischen Bürger. Ich hoffe, dass die Bestimmungen der Richtlinie die Gesundheitsdienstleistungen den Bürgern näher bringen werden, und ich beziehe mich dabei auf alle sozialen Gruppen, einschließlich Emigranten, im Ausland arbeitende Personen und im Ausland Studierende.

Es ist entscheidend, dass die Gesundheitsversorgung sichere, hochwertige Leistungen erbringen sollte – ganz gleich, wo in Europa. In diesem Zusammenhang möchte ich die Wichtigkeit der Aus- und Fortbildung europäischer Fachkräfte auf diesem Gebiet sowie die Bedeutung einer Förderung der europäischen Kommunikation und eines Austauschs bewährter Verfahren hervorheben. Angesichts der grenzüberschreitenden Natur der Richtlinie sollte die berufliche Ausbildung die Kenntnis von Fremdsprachen und Grundlagen des interkulturellen Dialogs umfassen.

Nicht zuletzt sind hinreichende Kenntnisse der Informations- und Kommunikationstechnologie für den Erfolg der Richtlinie ebenso wichtig. Diese sind zudem für die Förderung der so genannten „e-Health“ entscheidend.

 
  
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  Daciana Octavia Sârbu (PSE). - (RO) Die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen ist ein Pfeiler des europäischen Sozialmodells, und die Schaffung eines Binnenmarkts für diese Dienstleistungen sollte nicht den Medizintourismus fördern, der nur für wohlhabende Patienten verfügbar sein wird, die viele Fremdsprachen sprechen und Zugang zu Informationen haben.

Was wir brauchen, ist eine Klarstellung der Bedingungen für die Erstattung und Genehmigung der Gesundheitsversorgung und eine Klärung des Begriffs der „Gesundheitsversorgung“. Ich mache mir Sorgen über die Auswirkungen, die diese Richtlinie auf die neuen Mitgliedstaaten haben wird. Die europäischen Bürger werden nicht in Länder reisen, in denen die Gesundheitsversorgung sehr teuer ist. Im Gegenteil: Sie werden sich in Länder wie Rumänien, Bulgarien oder Polen begeben, was zu einem Exodus von Patienten aus Westeuropa nach Osteuropa führen wird.

Obwohl die Erbringung der Gesundheitsversorgung entsprechend klar definierten Qualitäts- und Sicherheitsstandards in den neuen Mitgliedstaaten nicht für alle Arten der Gesundheitsversorgung gegeben ist, nimmt die Nachfrage nach zahnärztlichen Dienstleistungen in Osteuropa stetig zu. Dies wird dazu führen, dass die Preise in diesen Ländern in die Höhe schießen, wodurch der Zugang ihrer Bürger zur Gesundheitsversorgung erschwert wird, und zwar sowohl aufgrund höherer Preise als auch aufgrund der Tatsache, dass bestimmte Unternehmen nach Kunden Ausschau halten werden, die bereit sind, mehr zu zahlen.

Die Öffnung des europäischen Marktes für Gesundheitsdienstleistungen wird eine massive Auswirkung auf das Gesundheitssystem in Osteuropa haben und zu Ungleichheit führen. Mehr Wahlfreiheit in Bezug auf Art und Ort der Gesundheitsversorgung ist eine positive Sache, solange alle Bürger unabhängig von ihrer sozialen Stellung Zugang zu Dienstleistungen haben.

 
  
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  Dariusz Rosati (PSE). - (PL) Herr Präsident! Das Ziel des Sozialpakets sollte darin liegen, allen EU-Bürgern einen universellen und gleichberechtigten Zugang zu hochwertigen Gesundheitsdienstleistungen zu garantieren. Dieses Ziel kann bis zu einem gewissen Grad durch entsprechende Regelung auf Ebene der Europäischen Union erreicht werden, doch es gibt zahlreiche Probleme, die sich aus falschen und unwirksamen Lösungen auf Ebene der einzelnen Mitgliedstaaten ergeben. Aus diesem Grund sollte die Kommission die Mitgliedstaaten dazu ermutigen, ihre nationalen Gesundheitssysteme zu reformieren, hauptsächlich durch die Verbreitung bewährter Verfahren und durch effektive Finanzierungsmethoden.

Eine Voraussetzung für eine effektive Gesundheitsversorgung ist die Freizügigkeit von medizinischem Personal zwischen den Mitgliedstaaten. In diesem Zusammenhang muss ich Ihre Aufmerksamkeit auf die Beschränkungen lenken, die weiterhin für polnische Krankenschwestern und Hebammen gelten, die im Ausland arbeiten möchten. Dies ist eine Diskriminierung polnischer Arbeitnehmer und ein offenkundiger Verstoß gegen den Grundsatz der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und den Grundsatz der Gleichbehandlung. Ich fordere die Kommission auf, diesen diskriminierenden Praktiken ein Ende zu setzen und polnischen Krankenschwestern wieder das Recht zu geben, ihren Beruf ohne Einschränkungen in anderen Ländern der Europäischen Union auszuüben.

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE).(SK) Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat intensive Diskussionen bezüglich der Erbringung der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung geführt, als damals über die Dienstleistungsrichtlinie debattiert wurde. Der vereinbarte Kompromiss wurde nur erzielt, weil die Gesundheitsdienstleistungen aufgrund ihrer spezifischen Natur aus dem Geltungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen wurden. Da dies ein komplexes Problem ist, begrüße ich diese Aussprache.

Dem Patienten müssen klare und verständliche Informationen zur Verfügung stehen, bevor dieser die Gesundheitsversorgung in einem anderen EU-Mitgliedstaat beantragt, vor allem bezüglich der Höhe der Behandlungskosten, der Möglichkeit, diese von seiner Krankenversicherung erstattet zu bekommen, und des Erfordernisses der Vorabgenehmigung. Meine Damen und Herren, wir müssen Vorschriften auf europäischer Ebene annehmen, die es dem Patienten ermöglichen, überall innerhalb der EU Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen, statt ihn zu einem Opfer des Systems zu machen.

 
  
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  Arlene McCarthy (PSE). - Herr Präsident! Viele Rednerinnen und Redner betonen die Tatsache, dass alle Patienten – ob sie nun reisen oder im eigenen Land bleiben – Anspruch auf eine hochwertige, sichere Gesundheitsversorgung haben. Lassen Sie uns nicht vergessen, dass eine unserer größten demographischen Herausforderungen die alternde Bevölkerung ist, die zwangsläufig eine Gesundheitsversorgung an ihrem Heimatort wünschen wird. Daher brauchen wir Klarheit, damit das Recht der Patienten auf den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen geachtet wird, und wir müssen gleichzeitig die Bestimmung des Vertrags wahren, die besagt, dass die Organisation von Gesundheitsdienstleistungen, vor allem die Finanzierung, in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fällt. Wir müssen erkennen, dass 27 Staaten unterschiedliche Systeme haben, unterschiedliche Finanzierungssysteme. Ich bedauere, dass die Richtlinie in diesem Punktes nicht klar ist; doch ich bin zuversichtlich, dass unsere Berichterstatter diese Fragen klären können: Wenn wir die Juristen heraushalten möchten, müssen wir Klarheit haben – nicht nur um zu vermeiden, dass Patienten vor Gericht gehen, sondern um zu vermeiden, dass sie aufgrund von grenzüberschreitenden medizinischen Behandlungsfehlern vor Gericht gehen.

Daher brauchen wir mehr Innovation bei unserem Ansatz. Die ideale Mischung liegt meiner Meinung nach darin, Patientenmobilität zu gewährleisten und die Mitgliedstaaten zu ermutigen, in Expertendienstleistungen zu investieren – und zwar nicht nur, um einen Patienten zu behandeln, sondern ganze Gruppen, die an derselben Krankheit leiden. Dies könnte günstiger sein und es den Patienten ermöglichen, in der Nähe ihrer Familie und Freunde zu bleiben.

 
  
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  Marios Matsakis (ALDE). - Herr Präsident! Diese Richtlinie ist in der Theorie wunderbar, könnte sich in der Praxis jedoch als Albtraum herausstellen. Ich sage dies, weil sie dazu führen könnte, dass die Dienstleistungen in einigen Zentren besser, in anderen aber schlechter werden. Ich werde Ihnen ein Beispiel geben: Wenn Patienten aus einem kleinen Land wie Zypern mit einem neurochirurgischen Problem alle nach Schweden oder Großbritannien gehen, um ihre neurochirurgische Behandlung dort zu erhalten, was wird dann aus den neurochirurgischen Dienstleistungen in Zypern? Die Standards werden unweigerlich sinken, und dies gilt für kardiovaskuläre Behandlungen, für orthopädische Behandlungen, für onkologische Behandlungen und für viele andere. Wir müssen daher sehr vorsichtig sein.

Ich unterstütze diese Richtlinie voll und ganz; aber wir müssen sicherstellen, dass wir nicht gute Zentren besser und schlechte Zentren schlechter machen. Wir müssen darauf achten, die Gesundheitsstandards in ganz Europa zu heben, sowohl in großen als auch in kleinen Ländern.

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE-DE). - (PL) Herr Präsident! Der Zweck der neuen sozialpolitischen Agenda ist unter anderem der Abbau der Mobilitätshindernisse in einer Gesellschaft, die den Grundsatz der Gleichheit akzeptiert und in der niemandem Hindernisse im Weg stehen sollten. Ein sehr wichtiges Thema hierbei ist der Vorschlag bezüglich der Richtlinie zu Patientenrechten in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung. Diese ist erforderlich, damit Menschen in der heutigen schnelllebigen Welt, in der man Hunderte von Kilometern reist, um an einer bestimmten Sitzung teilzunehmen, funktionieren können. Aus diesem Grund ist es enorm wichtig, dass alle europäischen Bürger wissen, dass jemand ihr Leben retten und ihre Gesundheit schützen wird, wenn ihr Leben in Gefahr ist – ohne unnötige Regelungen oder andere Hindernisse. Wir sollten sicherstellen, dass alle Bürger der EU wissen, dass sie eine Europäische Krankenversicherungskarte brauchen, um im Notfall Zugang zu Gesundheitsversorgung zu haben. Die Patienten müssen wissen, dass sie im Notfall auf derselben Grundlage behandelt werden sollten wie die Bürger des Landes, in dem sie behandelt werden. Qualität, Produktivität und vor allem die Sicherheit von Patienten sind die Themen, die uns am wichtigsten sein sollten.

 
  
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  Christel Schaldemose (PSE).(DA) Herr Präsident! Ich möchte der Kommission für die Vorlage dieser Richtlinie danken. Ich halte es für unglaublich wichtig, dass Politiker die Möglichkeit haben, Patientenrechte zu diskutieren, anstatt es dem Europäischen Gerichtshof zu überlassen, Entscheidungen in einem so wichtigen Bereich zu treffen. Meiner Ansicht nach sind Patienten von größter Wichtigkeit. Wir müssen die Patienten in den Fokus rücken; aus diesem Grund müssen wir aber auch darüber nachdenken, wie diese Richtlinie auszurichten ist, damit der Fokus darauf liegt, allen Patienten die Chance auf eine gute Behandlung zu geben. Ich glaube daher, dass es wichtig ist, dass die Richtlinie es auch denjenigen Patienten ermöglicht, die in ihrem eigenen Mitgliedstaat bleiben, Zugang zu einer angemessenen Behandlung zu haben. Deshalb denke ich, dass diese Vorabgenehmigung eher die Regel als die Ausnahme sein sollte.

Darauf müssen wir uns meiner Meinung nach konzentrieren. Außerdem stimme ich meiner Kollegin, Frau Sârbu, darin zu, dass wir aufpassen müssen, dass diese Richtlinie nicht zu einer Teilung zwischen Ost und West bzw. Nord und Süd in Europa führt.

 
  
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  Colm Burke (PPE-DE). - Herr Präsident! Ich begrüße den Vorschlag der Kommission. Die Frage, die sich stellt, lautet: Was kann Europa für mich tun? Ich denke, dass es wichtig ist, dass wir eine Gesundheitsversorgung verfügbar machen, sofern diese im Heimatland nicht verfügbar ist. Als eine der Personen, die von der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung profitiert haben – wobei ich mir diese allerdings leisten konnte – halte ich es für wichtig, dass sie für alle Bürger in der gesamten Gemeinschaft verfügbar ist. Das Problem, das sich stellt, ist jedoch, dass es keine Verzögerung bei der Sicherstellung der Verfügbarkeit der Behandlung geben sollte. Dies ist eines der Dinge, die ich bei der Ausarbeitung dieser Politik für wichtig halte.

 
  
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  Proinsias De Rossa (PSE). - Herr Präsident! Ich glaube, dass es eine Reihe von Grundsätzen gibt, die bei diesem Thema berücksichtigt werden müssen. Der erste ist, dass die Gesundheit von Patienten dabei eindeutig im Mittelpunkt stehen muss.

Wir dürfen die Frage dieser Rechte nicht der Entscheidung durch die Gerichte überlassen. Wir als Gesetzgeber müssen das Gesetz in diesem Bereich machen.

Drittens: Ein Wettbewerb zwischen nationalen Gesundheitsdiensten darf weder gefördert werden noch das Ergebnis dieser Richtlinie sein; der Wettbewerb in diesem Bereich sollte generell nicht gefördert werden.

 
  
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  Petru Filip (PPE-DE). - (RO) Die neuen Mitgliedstaaten erleben eine beträchtlichen Migration hochqualifizierter Arbeitnehmer im Gesundheitssektor – ein Phänomen, das zu gravierenden Ungleichgewichten führt, deren Behebung einen erheblichen finanziellen Aufwand erfordern wird. Die neuen Mitgliedstaaten müssen von den erweiterten europäischen Finanzierungsprogrammen profitieren, um für alle Patienten eine konkrete, diskriminierungsfreie und flexible Gesundheitsversorgung zu entwickeln.

 
  
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  Monica Maria Iacob-Ridzi (PPE-DE). - (RO) Die europäische Mobilitätspolitik ist eine der wichtigsten EU-Politiken und ermöglicht es allen Bürgern, sich in den Ländern niederzulassen und zu arbeiten, in denen sie von einem verbesserten Lebensstandard profitieren können. Die Freizügigkeit ist jedoch durch Bedenken bezüglich der Möglichkeit des Kostenersatzes für die medizinische Behandlung im Ausland erheblich beeinträchtigt.

Deshalb bin ich für die Schaffung eines von allen Mitgliedstaaten anerkannten europäischen Krankenversicherungssystems, das die europäische Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung erleichtert. Dies wird zur Entwicklung einer modernen Sozialagenda führen, die zur Förderung von Möglichkeiten im Bereich der Bildung und Beschäftigung beitragen wird.

 
  
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  Elisabeth Morin (PPE-DE).(FR) Herr Präsident! Dieser Vorschlag für eine Richtlinie befasst sich mit dem Interesse von Patienten, und ich begrüße diesen menschlichen Ansatz seitens der Kommissarin und der Ministerin. Ich schätze auch die verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten hinsichtlich der Achtung der nationalen Gesundheitssysteme, und ich hoffe, dass diese Chance für die Europäerinnen und Europäer durch die Bereitstellung angemessener Informationen – die sie benötigen – noch erweitert wird. Es sind die Effektivität und die Menschlichkeit, die mir an diesem Vorschlag für eine Richtlinie gefallen.

 
  
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  Panayotis Demetriou (PPE-DE).(EL) Herr Präsident! Ich bin stolz darauf, dass diese Richtlinie von zwei zypriotischen Kommissionsmitgliedern erarbeitet und vorangebracht worden ist: Herrn Kyprianou und Frau Vassiliou. Die Richtlinie ist richtig und notwendig und muss umgesetzt werden.

Der Hauptschwerpunkt dieser Richtlinie ist der Patient, der Anspruch auf die bestmögliche medizinische Versorgung hat, und zwar insbesondere dann, wenn sie im eigenen Land des Patienten nicht erbracht werden kann.

Die praktischen Schwierigkeiten sind richtig identifiziert worden und müssen angegangen werden, weil schlechte Methoden eine Idee zunichte machen können, die in anderer Hinsicht jedoch vernünftig ist.

 
  
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  Roselyne Bachelot-Narquin, amtierende Präsidentin des Rates. (FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einigen persönlichen Bemerkungen beginnen und sagen, wie erfreut ich darüber war, erneut mit meinen Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten zusammenzutreffen – Herrn Andersson, den Vorsitzenden, Anne Van Lancker, Ria Oomen-Ruijten, Jiří Maštálka und anderen. Ich möchte sie herzlich grüßen.

John Bowis hat das Thema – im Namen der EVP – in den richtigen Kontext gesetzt, indem er gefragt hat: „Was tut Europa für mich?“ Er hat erneut die Frage eines Europas der Nachbarschaft aufgeworfen, gefolgt von zahlreichen anderen Rednern wie Dagmar Roth-Behrendt im Namen der Sozialdemokratischen Fraktion und Jules Maaten für die ALDE-Fraktion.

Viele derjenigen, die nach John Bowis das Wort ergriffen haben, betonten auch, dass Patienten Vorrang vor Staaten und Systemen haben. Das stimmt genau. Dennoch dürfen wir am Ende nicht Patienten, Staaten und Krankenversicherungssysteme gegeneinander aufbringen, weil jede Destabilisierung der Krankenversicherungssysteme furchtbare Auswirkungen auf die Organisation der Gesundheitsversorgung und besonders auf die Patienten hätte, die wir ja schützen möchten.

Aus diesem Grund möchte ich Dagmar Roth-Behrendt antworten, dass dies nicht eine Frage des Rechts von Patienten auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union ist, was ein selbstverständliches Grundrecht ist. Die Frage, die die Richtlinie aufwirft, betrifft die Erstattung und die Bedingungen für die Erstattung, den bestehenden oder nicht bestehenden Anspruch auf Erstattung. Artikel 152 des Vertrags macht deutlich, dass es den Mitgliedstaaten freisteht, die von ihnen erbrachte Gesundheitsversorgung nach eigenem Ermessen zu organisieren und zu finanzieren.

Den Kern des Themas der Vorabgenehmigung bildet die Frage der Ausgewogenheit, der soliden Finanzierung der nationalen Gesundheits- und Versicherungssysteme, vor allem in den ärmsten Staaten. Dieser Text erinnert uns an diese Verantwortung, und Staaten dürfen diese Richtlinie unter keinen Umständen als Mittel zur Umgehung dieser Verantwortung verwenden.

Jean Lambert hat im Wesentlichen gesagt, dass die grenzüberschreitende Versorgung kein Selbstzweck ist, und Derek Roland Clark hat darauf hingewiesen, dass wir vielleicht sicherstellen sollten, dass die Bestimmungen der neuen Richtlinie am Ende nicht nur einigen der wohlhabendsten, gebildetsten und am besten informierten Patienten zu Gute kommen, während die ärmsten Patienten natürlich ungerecht behandelt werden würden.

Die Kernfrage hier, die zur Aussprache stehende Frage, mit der die Kommission und der Rat sich ausführlich befassen sollten, ist jedoch die Vorabgenehmigung für die Krankenhausbehandlung, weil dies in der Tat das größte Risiko der Deregulierung nationaler Systeme birgt.

Jean Lambert hat gefragt, ob der Vorschlag für eine Richtlinie mit der Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit kompatibel ist. Das Gericht hat befunden, dass diese zwei Erstattungssysteme kompatibel sind. Wir müssen daher sicherstellen, dass die zwei Systeme richtig strukturiert sind. Der uns vorliegende Vorschlag für eine Richtlinie gibt der Umsetzung der Verordnung Vorrang, was vernünftig erscheint. Dennoch muss weiterhin der Grundsatz der Wahlfreiheit des Patienten gelten, wenn ein Patient – aus irgendeinem anderen als einem finanziellen Grund – bevorzugt, den durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ermöglichten Weg zu gehen.

Einige Mitglieder des Europäischen Parlaments haben – wie Bernadette Vergnaud – die Tatsache bedauert, dass dieser Text nicht alle Schwierigkeiten abdeckt, vor denen Patienten innerhalb der EU und insbesondere in ihrem Herkunftsland stehen. Wenn Sie sich die Schwierigkeiten ansehen, die allein durch diesen Text gelöst werden sollen, können Sie erkennen, dass es unwahrscheinlich war, dass der Vorschlag eines weiter reichenden Textes die beste Möglichkeit dargestellt hätte, um Fortschritte hinsichtlich der Lösung bestimmter, sehr praktischer Probleme zu erzielen, beispielsweise der Kostenerstattung für die Gesundheitsversorgung von Patienten, die zu Studien-, Arbeits- oder einfach Urlaubszwecken in ein anderes europäisches Land gehen.

Gleichermaßen ist dies nicht nur eine Richtlinie über Gesundheitsdienstleistungen, was man bedauern oder begrüßen kann. Daher ist es sinnlos, sie als eine Art „Bolkestein-Richtlinie“ zu verschreien. Das ist wirklich nicht das, worum es bei dieser Richtlinie geht.

Sobald deren wesentliche Grundsätze etabliert sind – und ich habe sie erwähnt –, muss es diese Richtlinie uns daher ermöglichen, ein gewisses Regelungsmittel – wie es bereits zwischen der Kommission und dem Rat, aber auch zwischen vielen Mitgliedern des Europäischen Parlaments in allen Reihen besteht – hinsichtlich der Achtung dieser Optionen der Patienten zu wahren. Was die Vorabgenehmigung für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung angeht, müssen die Mitgliedstaaten für die Entscheidung bezüglich des Umfangs der von ihnen bereitgestellten Versorgung verantwortlich bleiben.

Zudem ist Folgendes wichtig: Wenn ein Staat aus Gründen der öffentlichen Gesundheit bestimmte Bedingungen für den Zugang zur Versorgung festlegt – wie das System der ärztlichen Überweisung oder das, was als „Hausarztmodell“ bezeichnet wird –, müssen seine Systeme berücksichtigt und angewendet werden, wenn Patienten in einem anderen Land als ihrem eigenen ein Gesundheitssystem in Anspruch nehmen.

Diese Diskussion über die Richtlinie kann offensichtlich nicht von der bevorstehenden Mitteilung der Kommission oder dem Vorschlag des Rates für eine Empfehlung über Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich seltener Krankheiten getrennt werden. Ich bin der Meinung, dass es absolut möglich ist, diese Diskussionen parallel zu führen. Ein anderes von vielen Mitgliedern des Europäischen Parlaments aufgeworfenes Thema war die Interoperabilität der Gesundheitsinformationssysteme. Diese Richtlinie wird möglicherweise in legislativer Hinsicht dazu beitragen.

Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Natürlich stehen wir erst am Anfang dieses Dialogs, der Diskussion über dieses Thema, das so weite Bereiche wie den Datenschutz, einen transparenten verfügenden Teil und die Grenzen abdecken muss. Aber auch hier sollten wir – da die Richtlinie Rechtssicherheit schafft – in der Lage sein, Fortschritte in puncto Interoperabilität zu erreichen, was keinen Alleingang bedeutet, sondern einfach eine Harmonisierung und eine stärkere Kompatibilität.

Vielen Dank an Sie alle für Ihre eingehenden und wichtigen Beiträge, die Licht in unsere Aussprache gebracht haben.

 
  
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  Androula Vassiliou, Mitglied der Kommission. Herr Präsident! Dies war eine sehr interessante Diskussion.

Lassen Sie mich sagen, dass wir sehr oft die Frage hören: Wie können wir die Bürger der Europäischen Union näher bringen?

Dies ist ein Beispiel dafür, wie wir den Bürgern vermitteln können, dass die Europäische Union etwas für sie tut. Im Rahmen des derzeitigen Systems gibt es viele Ungleichheiten. Mit dem klaren Rechtsrahmen, der durch den Entwurf einer Richtlinie im Hinblick auf die Bürger und verschiedene Themen bereitgestellt wird, versuchen wir, den Bürgern klare Informationen über ihre Rechte und deren Ausübung zu geben.

Es stimmt, dass es Bedenken gibt. Ich habe Ihre Bedenken sehr aufmerksam verfolgt, und ich bin mir sicher, dass wir uns im Verlauf der Aussprache und der Beratungen, die wir durchführen werden, mit diesen Bedenken befassen müssen, sodass das Endergebnis für die Bürger wirklich von Vorteil ist.

Dies ist absolut keine Bolkestein-Richtlinie II, und wir sollten niemals denken, dass dem so ist. Es geht um die Rechte von Patienten und darum, wie diese Rechte ausgeübt werden können.

Wir versuchen nicht, die Gesundheitssysteme zu harmonisieren. Die Mitgliedstaaten können ihre Gesundheitssysteme weiterhin umsetzen und regeln, und sie können selbst entscheiden, welche Leistungen sie ihren Bürgern in welchem Umfang bieten möchten.

Wir versuchen nicht, den Gesundheitstourismus zu fördern. Wir versuchen nicht, Bürgern die Möglichkeit zu bieten, ihr Gesicht und ihren Körper in Ordnung bringen zu lassen; sondern wollen ihnen vielmehr das Recht geben, eine angemessene Gesundheitsversorgung zu erhalten, wenn sie krank sind und diese benötigen.

Wir erwarten auch keinen großen Exodus europäischer Bürger aus ihrem Heimatstaat in einen anderen Mitgliedstaat. Laut vorliegenden Berechnungen und Folgenabschätzung hat nur ein sehr geringer Prozentsatz der Bürger den Wunsch, ins Ausland zu gehen. Warum? Weil sie die benötigte Versorgung in der Nähe ihrer Familien in Anspruch nehmen möchten, weil sie ihre eigene Sprache sprechen und sich in einer vertrauten Umgebung befinden möchten.

Es gibt jedoch Fälle, in denen eine besondere Gesundheitsversorgung benötigt wird, die ihr Heimatstaat nicht erbringen kann. Dies ist ein Recht, das wir ihnen geben: dieses Sonderrecht, eine sachkundige Wahl zu treffen und selbst zu entscheiden, wohin sie sich für ihre medizinische Behandlung begeben.

Wir sind in der Tat vom Europäischen Gerichtshof zu einer Gesetzgebung ermutigt worden. Wir können es nicht immer dem Gericht überlassen, von Fall zu Fall über die Rechte der Patienten zu entscheiden. Das ist nicht gerecht. Wie viele europäische Bürger können sich einen Anwalt leisten und es sich leisten, vor Gericht zu gehen? Nur sehr wenige. Wir müssen daher allen Patienten Lösungen bieten, ihnen die richtigen Informationen geben und sie selbst entscheiden lassen, was sie brauchen.

Es ist an der Zeit, dass wir alle – der Rat, die Kommission, die Mitglieder des Parlaments – zusammenarbeiten, um die bestmöglichen Lösungen für Patienten zu finden.

(Beifall)

 
  
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  Der Präsident. – Vielen Dank, Frau Kommissarin! Ich denke, dass der Beifall im Haus die Zufriedenheit des Parlaments widerspiegelt.

Ich habe zum Abschluss dieser Aussprache gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung sechs Entschließungsanträge erhalten.(1)

Ich möchte Sie darüber informieren, dass die EVP-ED-Fraktion ihren Entschließungsantrag jetzt zurückgezogen hat.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt in wenigen Minuten.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Lívia Járóka (PPE-DE), schriftlich. Die Gesundheitsversorgung für die Roma ist in Europa systematisch vernachlässigt oder kaum berücksichtigt worden, obgleich der Zugang zur Gesundheitsversorgung ein Grundrecht europäischer Bürger ist. Die erneuerte Sozialagenda für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung muss sich mit den Problemen der Roma befassen, dass sie keine Gesundheitsdienstleistungen in der Nähe ihrer Gemeinschaft haben. Die meisten Roma leben in der Peripherie städtischer Zentren und meilenweit von Gesundheitseinrichtungen entfernt. Ihre Trennung von diesen Dienstleistungen führt dazu, dass die Lebenserwartung der Roma 10 Jahre geringer geschätzt wird als der nationale Durchschnitt. Die Vorbeugung von und Impfung gegen in Roma-Gemeinschaften vorherrschende Krankheiten sowie die Frage von Notfällen und regelmäßigen medizinischen Check-ups sind noch zu klären. Ein weiterer Faktor, der den Zugang der Roma zur Gesundheitsversorgung erschwert, ist das Nichtvorhandensein von Personalausweisen, die es ihnen ermöglichen würden, eine Versicherung oder Sozialhilfe zu beantragen. Mit dem Zusammenbruch der kommunistischen Regimes wurden viele Roma nicht anerkannt bzw. vergessen oder aus den Melderegistern der Länder gelöscht. Schließlich muss die Gesundheit der Roma-Frauen thematisiert werden, da sie für die Roma-Gemeinschaft sorgen. Wenn die Kommission den Europäern helfen soll, Gesundheitsdienstleistungen innerhalb der EU zu erhalten, muss sie sicherstellen, dass dies universell und gleichberechtigt erfolgt.

 
  
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  Lasse Lehtinen (PSE), schriftlich. (FI) In einem richtig funktionierenden Europa muss der Patient in der Lage sein, eine angemessene Versorgung und Behandlung zu beantragen, wo immer diese verfügbar sind. Wenn es in einem Land für eine Herzoperation oder einen Hüftgelenkersatz Wartelisten gibt, muss der Zugang zur Behandlung in einem anderen Land ohne jeglichen protektionistischen Gesetzgebungsdschungel möglich sein. Die Abschaffung von Hindernissen bedeutet auch eine bessere Nutzung vorhandener Ressourcen. Die meisten Reden, die die Mobilität von Patienten und den Dienstleistungsverkehr ablehnen, appellieren an die schlimmsten Aspekte des Europäertums: Fremdenfeindlichkeit und Misstrauen. Gut funktionierende Gesundheitsdienste, sowohl öffentliche als auch private, sind Teil der Wohlfahrtsgesellschaft – der europäischen Wohlfahrtsgesellschaft.

 
  
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  James Nicholson (PPE-DE), schriftlich. Die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung ist ein zentrales Element des Sozialpakets. Während die EU die Freizügigkeit und das Recht ermöglicht hat, in anderen EU-Ländern zu leben und zu arbeiten, war eine Klarstellung des Rechts der Patienten auf den Zugang zur Gesundheitsversorgung in anderen Mitgliedstaaten dringend erforderlich.

Trotz zahlreicher Urteile des Europäischen Gerichtshofs zu diesem Thema sind sich die Bürger ihrer Rechte in dieser Frage nicht voll bewusst. Zudem sind sie nicht hinreichend über ihre genauen Ansprüche, über die Planung einer Behandlung oder gar über die Erstattung informiert.

In Nordirland sind in Grenzgrafschaften Pilotprojekte durchgeführt worden, die sicherstellen, dass die Menschen von den am günstigsten gelegenen Gesundheitsdiensten profitieren können. Diese Projekte sind sehr erfolgreich und werden von den Menschen sehr geschätzt, die diese Möglichkeiten genutzt haben. In diesem Zusammenhang möchte ich die British Medical Association (NI) und die Irish Medical Association für ihre Anstrengungen bei der Förderung der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung zwischen Nordirland und der Republik Irland loben.

Obwohl ich diese Arbeit der Kommission begrüße, halte ich sie für lange überfällig. Jetzt, da dieses Thema geklärt worden ist und einen Rechtsrahmen erhalten hat, hoffe ich inständig auf die volle Kooperation der Mitgliedstaaten.

 
  
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  Marianne Thyssen (PPE-DE), schriftlich. (NL) Wir sind immer noch froh, dass das Europäische Parlament die Gesundheitsdienstleistungen aus der allgemeinen Richtlinie über Dienstleistungen ausgeschlossen hat. Die Gesundheitsversorgung ist schließlich ein besonderer Sektor, der einen besonderen Ansatz erfordert.

Die grundlegende Prämisse des Vorschlags – in Einklang mit der etablierten Rechtsprechung – muss sein, dass die Organisation und Finanzierung der Gesundheitsversorgung in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liegen. Dies bedeutet einerseits, dass die Patientenmobilität nicht zu einem absoluten Recht gemacht werden kann, andererseits, dass es keine Ausreden gibt, nicht in das eigene Gesundheitssystem zu investieren. Diese Prämisse impliziert zwangsläufig auch, dass die Mitgliedstaaten in der Lage sein müssen, dem Patienten die tatsächlichen Kosten in Rechnung stellen. Es muss Solidarität geben; aber es muss auch die Möglichkeit einer differenzierten Behandlung geben – für Patienten, die über die Sozialversicherung und das Steuersystem in ihrem eigenen Land Beiträge geleistet haben, und ausländische Patienten, bei denen dies nicht der Fall ist.

Es ist gut, dass wir die Richtlinie haben, doch jeder, der mit dem Sektor vertraut ist, weiß, dass noch viel Arbeit nötig ist. Meiner Ansicht nach sind Qualität, Zugänglichkeit und finanzielle Tragfähigkeit der Gesundheitsversorgung auf der Basis einer sozial verantwortlichen Solidarität nach wie vor die Hauptkriterien.

 
  
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  Silvia-Adriana Ţicău (PSE), schriftlich. (RO) Ich glaube, dass der Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung einer der wesentlichen Werte eines sozialen Europas ist. Die Patientenrechte innerhalb der EU und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in diesem Bereich bilden einen entscheidenden Teil des neuen Sozialpakets. Patienten müssen Zugang zu hochwertigen Gesundheitsdienstleistungen in jedem Mitgliedstaat haben, und sie müssen die Möglichkeit haben, Beträge erstattet zu bekommen, die dem Betrag entsprechen, den sie in ihrem eigenen Land erhalten würden. Es gibt in der EU heute beträchtliche Unterschiede im Hinblick auf die Qualität der Gesundheitsdienstleistungen und die erstattungsfähigen Beträge. Ich denke, dass eine Bewertung des europäischen Gesundheitssystems und der verwendeten medizinischen Technologie dringend erforderlich ist. Die entsprechende Ausstattung aller Krankenhäuser mit der zur Diagnose und Behandlung verschiedener Krankheiten erforderlichen Technologie ist eine Voraussetzung für die Erbringung einer hochwertigen Gesundheitsversorgung. Ärzte und Pfleger wechseln von einem Mitgliedstaat in einen anderen, weil sie ein besseres Gehalt erzielen und mit besseren Diagnose- und Behandlungseinrichtungen arbeiten wollen. Es ist wichtig, dass die Richtlinie über Patientenrechte – in Übereinstimmung mit den EU-Prioritäten – eine Mindestliste der von der Krankenversicherung vollständig abgedeckten Gesundheitsdienstleistungen enthält.

 
  
  

VORSITZ: HANS-GERT PÖTTERING
Präsident

 
  

(1)Siehe Protokoll.

Letzte Aktualisierung: 27. Oktober 2010Rechtlicher Hinweis