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Verfahren : 2008/0087(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A6-0337/2008

Aussprachen :

PV 08/10/2008 - 23
CRE 08/10/2008 - 23

Abstimmungen :

PV 09/10/2008 - 7.6
CRE 09/10/2008 - 7.6
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0468

Ausführliche Sitzungsberichte
Donnerstag, 9. Oktober 2008 - Brüssel Ausgabe im ABl.

10. Stimmerklärungen
Video der Beiträge
Protokoll
  

Mündliche Stimmerklärungen

 
  
  

Bericht: Panzeri (A6-0365/2008)

 
  
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  Rumiana Jeleva (PPE-DE). - (BG) Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zunächst dem Kollegen Panzeri zu seinem Bericht gratulieren. Ich war Schattenberichterstatterin für die EVP-Fraktion und habe für diesen Bericht gestimmt.

Ich habe so gestimmt, weil ich denke, dass wir es durch unsere Arbeit an den Kompromissen geschafft haben, bestimmte Änderungen einzuführen und eine ausgewogenere Herangehensweise an die Vorschläge zu erreichen. Gleichzeitig sind von unserer Fraktion eingebrachte Änderungsanträge, die den Bericht umfassender gemacht hätten, nicht angenommen worden.

Der Bericht hätte definitiv einen Text enthalten sollen, in dem die exzessive Steuerbelastung und die hohen Sozialabgaben als Hauptgründe für das Vorhandensein und sogar die Zunahme der Schattenwirtschaft in bestimmten Sektoren aufgelistet werden. Bei der Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit müssen wir die Wirtschaft als Verbündeten heranziehen.

Kleine und mittlere Unternehmen müssen durch eine Verringerung der Verwaltungslasten und eine Vereinfachung der Verfahren gefördert werden. Offensichtlich sind jedoch in dieser Phase keine Diskussionen und Änderungsanträge möglich, was der Tatsache geschuldet ist, dass der Bericht im Rahmen bestimmter Vorschriften begonnen wurde, aber im Rahmen anderer Vorschriften abgeschlossen und der Abstimmung unterzogen wurde.

 
  
  

Bericht: Zimmer (A6-0364/2008)

 
  
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  Anja Weisgerber (PPE-DE).(DE) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gegen den Bericht Zimmer gestimmt, spreche mich jedoch ausdrücklich für das Ziel des Berichts aus, die soziale Integration zu fördern und die Armut, insbesondere die Kinderarmut, in der Europäischen Union zu bekämpfen. Ich begrüße ausdrücklich den Ansatz, dass jedem Menschen ausreichend Zuwendungen gewährleistet werden müssen, um ein menschenwürdiges Leben zu führen. Dieser Grundsatz muss für Menschen mit Arbeit wie auch für solche ohne Erwerbstätigkeit gelten.

Ich kann jedoch einem Bericht nicht zustimmen, der die Mitgliedstaaten an zahlreichen Stellen auffordert, Mindestlöhne einzuführen, und der sich auch an den Rat wendet, damit dieser EU-Vorgaben für Mindestlöhne initiiert. Diese Forderung verletzt das Subsidiaritätsprinzip und die ureigenste Kompetenz der Mitgliedstaaten im Bereich der Sozialgesetzgebung.

Der Bericht begrüßt außerdem ausdrücklich den Vorschlag der Kommission für eine horizontale Richtlinie zum Thema Antidiskriminierung. Ich bin gegen Diskriminierung, halte aber den Ansatz für den falschen Weg.

 
  
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  Syed Kamall (PPE-DE). - Herr Präsident! Vielen Dank, dass Sie mir die Gelegenheit zu einer Stimmerklärung geben. Genau wie die letzte Rednerin denke ich nicht, dass irgendjemand den Zielen des Berichts hinsichtlich der Förderung der sozialen Integration und der Bekämpfung der Armut nicht zustimmen kann.

Was wir jedoch wirklich erkennen müssen, ist, dass wir von der Idee wegkommen müssen, dass – egal, für welches Problem – die Lösung auf EU-Ebene zu finden ist. Die Lösung ist manchmal sogar nicht einmal auf nationaler Ebene zu finden.

Wenn wir die Armut wirklich bekämpfen wollen, wenn wir die soziale Integration wirklich fördern wollen, müssen wir die Lösungen ganz oft innerhalb unserer eigenen Gemeinden suchen. Wir sehen in der gesamten Europäischen Union, in meinem eigenen Land, in der Stadt, die ich vertrete – London, der großartigsten Stadt der Welt –, etliche lokale Gemeindegruppen, die die Armut „vor Ort“ bekämpfen, ohne jegliche Intervention des Staates. Sie verstehen die Probleme, und die Gemeinden handeln zusammen. Wir müssen die richtigen Bedingungen für lokale Gemeinden schaffen, um diese Probleme zu lösen. Wenn Sie nach den Lösungen suchen möchten, gehen Sie bitte auf die Website des Centre for Social Justice in meinem Wahlkreis London.

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE-DE). - (PL) Herr Präsident! Armut ist ein facettenreiches Phänomen. Sie ist in der Regel mit Arbeitslosigkeit verbunden, vor allem mit Langzeitarbeitslosigkeit. Aus diesem Grund wird Arbeit als bestes Mittel zur Verhinderung von Armut betrachtet. Arbeit ist jedoch nicht das alleinige Mittel zur Verhinderung von Armut, wie die vielen Fälle von Armut unter arbeitenden Menschen zeigen. Wir sollten daran denken, dass 78 Millionen Menschen in der Europäischen Union von Armut bedroht sind. Dies sind 16 % der Bürger der Union.

Alle Ebenen der öffentlichen Behörden müssen sich mit den Sozialpartnern, den Organisationen der Zivilgesellschaft und einzelnen Bürgern zusammenschließen. Sozialpolitik und Arbeitsmarktpolitik müssen besser organisiert sein und effizienter werden. Nachhaltige und weitreichende Bemühungen zur Bekämpfung der Armut und sozialen Ausgrenzung sind erforderlich.

Wir sollten auch daran denken, dass legislative Sozialschutzprogramme eine präventive Rolle haben sollten. Sie sollten dazu dienen, den sozialen Zusammenhalt zu fördern und die soziale Integration zu erleichtern. Einer der wichtigsten Punkte im Bericht betrifft die Beseitigung der Kinderarmut. Besondere Aufmerksamkeit sollte den Fällen geschenkt werden, in denen Kinder von Alleinerziehenden, in kinderreichen Familien oder in Einwandererfamilien großgezogen werden. Es werden effektive Lösungen benötigt, um zu verhindern, dass solche Menschen sozial an den Rand gedrängt werden.

 
  
  

Bericht: Panzeri (A6-0365/2008)

 
  
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  Astrid Lulling (PPE-DE). - (DE) Herr Präsident! Ich kann der Entschließung des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten vor allem deshalb zustimmen, weil ich darin meine ganz konkreten Vorschläge für die Bekämpfung der Schwarzarbeit und insbesondere der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit wiederfinde.

Ich bin vor allem zufrieden, dass mein Vorschlag Zustimmung fand, wonach die EU Kommission aufgefordert wird, ein Pilotinstrument auszuarbeiten, wie es im Projekt 2 Plus vorgeschlagen wird, das in Luxemburg ausgearbeitet und vom Europäischen Sozialfonds kofinanziert wurde. Das Projekt enthält Vorschläge, um die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit einzudämmen und sinnlos zu machen, und zwar durch eine extreme Vereinfachung der Verwaltungsschritte für den Arbeitgeber durch eine Sozialversicherung der Arbeitnehmer, eine für den Arbeitgeber attraktive steuerliche Gestaltung, insbesondere durch die Absetzbarkeit der Kosten zum Beispiel für Nachbarschaftshilfe und Steuerbefreiung für jede Leistung, die unterhalb einer vom Mitgliedstaat festzusetzenden Schwelle honoriert wird.

Auch mein Vorschlag, ein europäisches Rahmenstatut für in Familienbetriebe mitarbeitende Ehepartner vorzuschlagen, wurde übernommen. Darüber freue ich mich. Und ich freue mich auch darüber, dass verlangt wird, die atypische Familienarbeit anzuerkennen und ihre Einbeziehung in ein Sozialversicherungssystem zu erwägen, denn neben der klassischen Schwarzarbeit gibt es Millionen Europäer und insbesondere Europäerinnen, die in Familienbetrieben mitarbeiten und die ohne individuelle soziale Absicherung im Regen stehen gelassen werden.

 
  
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  Der Präsident. - Ich möchte nur eine Sache klarstellen, meine liebe Astrid: Die Redezeit ist auf eine Minute begrenzt, nicht auf zwei. Das ist fast wie nicht angemeldete Erwerbstätigkeit.

 
  
  

Lage in Belarus (RC B6-0527/2008)

 
  
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  Milan Horáček (Verts/ALE). - (DE) Herr Präsident! Ich habe für die Entschließung gestimmt, weil sie eine klare Aufforderung an die belarussische Regierung ist, die Menschenrechte endlich zu achten.

Es ist enttäuschend, dass die Hoffnungen auf eine demokratische Entwicklung für das Volk dieser letzten europäischen Diktatur mit den fragwürdigen, ja gefälschten, Parlamentswahlen vom September nicht erfüllt wurden. Gleiches gilt für die strategische Unterdrückung der Opposition sowie der Zivilgesellschaft.

Gleichzeitig haben wir heute Rat und Kommission aufgefordert, die Kontakte zwischen den Völkern zu erleichtern und zu intensivieren und das Land zu demokratisieren, indem wir ernsthaft die Möglichkeit einer Senkung der Visumsgebühren für belarussische Bürger bei deren Einreise in den Schengen-Raum in Erwägung ziehen und damit eine zunehmende Isolierung von Belarus und seinen Bürgern verhindern.

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE-DE). - (PL) Herr Präsident! Die Niederlage der Demokratie in Belarus ist vor allem im Zusammenhang der neuen Unionspolitik der Aussöhnung mit diesem Land – nach den Ereignissen in Georgien – besonders schmerzlich. Herr Lukaschenko hat die Geste Europas und die Chance, aus der Isolation herauszukommen, nicht erkannt. Im OSZE-Bericht wird festgestellt, dass die Wahlen in Belarus nicht den demokratischen Standards entsprachen. Das neue Parlament wird daher wieder einmal aus Personen bestehen, die dem letzten Diktator Europas untertänig sind. Es scheint notwendig, die Politik der Entspannung in den gegenseitigen Beziehungen trotz dieser Missstände fortzusetzen. Es muss jedoch hervorgehoben werden, dass die Union nicht die einzige Seite sein sollte, die Zugeständnisse macht. Der Präsident von Belarus muss eindeutig guten Willen zeigen und diesen durch entsprechende Maßnahmen demonstrieren. Der Druck auf Herrn Lukaschenko sollte erhöht werden, aber gleichzeitig sollten den Menschen in Belarus Vorteile geboten werden, damit Europas Angebot als eine bessere Wahl wahrgenommen wird als die Alternative der Herstellung engerer Beziehungen zu Russland.

 
  
  

Aussetzung der Doha-Runde der WTO (RC-B6-0521/2008)

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE-DE). - (PL) Herr Präsident! Der erfolgreiche Abschluss der Verhandlungen im Rahmen der Doha-Runde scheint zunehmend unwahrscheinlich. Der Rücktritt von Herrn Mandelson als Handelskommissar ist ein Grund hierfür. Die Gespräche werden möglicherweise erst nach Beginn des Jahres 2010 wiederaufgenommen. Die Situation wird durch die Tatsache verkompliziert, dass während der nächsten zwei Jahre nicht nur Wahlen in den Vereinigten Staaten, sondern auch in Indien und in Brasilien anstehen. Dies bedeutet, dass die neuen Verhandlungen von einer anderen Gruppe von Personen geführt werden. Zum ersten Mal ist die Europäische Union nicht für den Abbruch der Gespräche verantwortlich. Die Schuld am Abriss der Gespräche auf Ministerebene im Juli ist den Vereinigten Staaten und Indien zu geben. Den Experten zufolge jedoch war ein Mangel an Fortschritten bei Dienstleistungen und Industrie der Hauptgrund für den Abbruch.

Sollte es eine Rückkehr an den Verhandlungstisch geben, muss der Überlegung, wie den ärmsten Ländern geholfen werden kann, Priorität eingeräumt werden. Gleichzeitig dürfen wir jedoch nicht unsere eigenen Interessen außer Acht lassen, insbesondere jene des Landwirtschaftssektors. Die übermäßige Öffnung unseres Marktes würde auf eine ernste Bedrohung der Stabilität der landwirtschaftlichen Einkommen hinauslaufen. Dies könnte die Insolvenz vieler landwirtschaftlicher Betriebe zur Folge haben. Wie wären wir in der Lage – wenn dies passieren sollte –, die Ernährungssicherheit der Europäischen Union zu garantieren? Das Nichtzustandekommen einer Einigung über Handelsthemen ist ein Beispiel dafür, wie schwierig es ist, einen Kompromiss über wichtige Angelegenheiten zu erreichen, wenn eine so große Anzahl von Ländern mit unterschiedlichen Interessen an den Gesprächen beteiligt ist.

Lassen Sie uns in Bezug auf die internationalen Verhandlungen über den Kampf gegen den Klimawandel auf ein positiveres Ergebnis hoffen.

 
  
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  Syed Kamall (PPE-DE). - Herr Präsident! Vielen Dank, dass Sie mir diese Gelegenheit zu einer Stimmerklärung bezüglich der Aussetzung der Doha-Runde geben.

Ich erkenne mit großer Dankbarkeit an, dass die Mehrheit dieses Hauses über die Aussetzung der Doha-Runde der WTO ziemlich betrübt ist, weil durch eine weitere Liberalisierung tatsächlich wirkliche Ziele hätten erreicht werden können.

Leider war es wieder einmal die Landwirtschaft, die uns aufgehalten hat, und während die EU es geschafft hat, ein Verschulden zu vermeiden, denke ich, dass wir erkennen müssen, dass wir unsere eigene Innenpolitik hatten und dass Kommissar Mandelson, als er in Bezug auf die Landwirtschaft weiter gehen wollte, von einigen der protektionistischsten Staaten in der Europäischen Union zurückgehalten wurde.

Wir müssen erkennen, dass es da draußen ein größeres Ziel gibt und dass die Dienstleistungen, die einen so großen Teil unserer Wirtschaft ausmachen, freigegeben und liberalisiert werden müssen. Leider müssen wir erst die Landwirtschaft und Waren freigeben, bevor wir den Handel mit Dienstleistungen freigeben.

Wir müssen den Handel weiter öffnen. Wir müssen damit aufhören, nicht wettbewerbsfähige Landwirte zu schützen. Wir müssen es Unternehmern und Landwirten in Entwicklungsländern und ärmeren Ländern leichter machen, mit uns Handel zu treiben sowie ihre Waren und Dienstleistungen zu verkaufen, weil nur der Handel, nicht die große Entwicklungshilfeindustrie, diesen Menschen aus der Armut heraushelfen wird.

 
  
  

Bericht: Carnero González (A6-0347/2008)

 
  
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  Bogdan Pęk (UEN). - (PL) Herr Präsident! Der uns vorliegende Bericht hat bereits die Zustimmung der Mehrheit in diesem Haus erhalten. Kurz vor der Abstimmung hat Herr Duff, ein bekannter Abgeordneter, es jedoch unternommen, seiner Verwunderung Ausdruck zu geben, dass osteuropäische Länder, die der Union erst vor kurzem beigetreten sind, gegen die obligatorische Einführung der Flagge und Hymne im Europäischen Parlament seien. Ich muss Herrn Duff gegenüber wirklich unverzüglich erklären, dass es hinreichende Beweise für den während der Kampagne verwendeten Slogan gibt, dass die von Brüssel ausgehende Herrschaft nicht besser sei als die von Moskau ausgehende. Letzten Endes steht die Leichtigkeit, mit der Brüssel Änderungen einführen und umsetzen kann, die gegen europäisches Recht verstoßen, in starkem Gegensatz zur Schwierigkeit bei der Umsetzung der Grundsätze von Solidarität, Ehrlichkeit und Nichtdiskriminierung. Ein einschlägiges Beispiel ist die Energiepolitik, bei der Polen – kraft Gesetzes und im Widerspruch zu den oben erwähnten Grundsätzen – Maßnahmen auferlegt wurden, die die Energieindustrie Polens ruinieren werden.

 
  
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  Frank Vanhecke (NI). - (NL) Herr Präsident! Wir haben gerade mit einer großen Mehrheit, auch wenn eine Reihe meiner Kollegen und ich dagegen gestimmt haben, einen Bericht angenommen, der für diese Institution eine Flagge, eine Hymne, einen Leitspruch und einen Feiertag einführt: all die Symbole – die „äußeren Anzeichen“ – eines echten Staates. Es gibt einen niederländischen Kabarettisten, Wim Sonneveld, der in diesem Parlament in der Tat nicht fehl am Platz wäre und etwas sagen würde wie: „Nun, das ist der Gipfel!“

Ich möchte Sie jedoch daran erinnern, dass es nicht allzu lange her ist – nach der klaren Ablehnung der Europäischen Verfassung in den Niederlanden und in Frankreich –, dass die Bestimmungen für die Verwendung von Symbolen sehr sorgfältig entfernt wurden und sie nicht mehr in den Vertrag von Lissabon einbezogen werden sollten, weil klar war, dass die Öffentlichkeit sie nicht wollte. Jetzt wird das Parlament sie wieder annehmen und sogar im Text behaupten, dass sie einbezogen werden müssen, um den Bürgern ein klares politisches Signal zu geben. Was für ein zynischer Witz! Die europäische Nomenklatura privilegierter Menschen gibt es immer noch – aber, meine Damen und Herren, die Menschen in Europa haben vor langer Zeit aufgehört, ihr zu folgen.

 
  
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  Philip Claeys (NI). - (NL) Herr Präsident! In der Aussprache über den Bericht von Carnero González schien es zeitweise so, als wenn wir über die europäischen Symbole an sich sprächen anstatt über ihre Einbeziehung in unsere Geschäftsordnung. Im Augenblick geht es bei der Aussprache nicht um die Symbole, obwohl ich mir gut vorstellen kann, dass viele Menschen Fragen zum Europatag am 9. Mai haben. Es geht jedoch um Folgendes: Nachdem zuerst versprochen wurde, im Vertrag von Lissabon, den die meisten Mitgliedstaaten ratifiziert haben, auf die Insignien eines europäischen Superstaats zu verzichten, sollen sie nun plötzlich in die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments aufgenommen und dort verankert werden. Damit missachten wir die Wünsche der Wähler, der Bürger Europas. In unseren Brüsseler Elfenbeintürmen haben wir es doch tatsächlich geschafft, uns den Bürgern in den Mitgliedstaaten noch weiter zu entfremden. Das ist bedauerlich.

 
  
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  Daniel Hannan (NI). - Herr Präsident! Nationalismus wird uns in der Regel als abwegige, flüchtige und leicht anrüchige Regung verkauft. Ganz anders aber verhält es sich mit dem Euro-Nationalismus! Hier kann es der staatlichen Embleme und Hoheitszeichen gar nicht genug sein: Flagge, Hymne, Europatag und so weiter und so fort.

Besonderen Anstoß nehme ich an der Wahl der Neunten Symphonie Beethovens als Europahymne, zu der wir ab sofort strammstehen müssen. Ich fürchte, sie hat die gleiche Wirkung auf mich wie auf Alex in Uhrwerk Orange – und zwar aus den gleichen Gründen: unangenehme Assoziationen.

Mein Argument aber ist dieses: Die einzige – und wohl eher symbolische – Änderung der Europäischen Verfassung, als sie zum Vertrag von Lissabon wurde, war der Verzicht auf europäische Nationalsymbole.

Nun führt das Europäische Parlament, diese alternde, marode Institution, die Symbole einseitig wieder ein – und zeigt damit den Wählern, die die Verfassung abgelehnt haben, eine obszöne Geste mit zittrigem Mittelfinger.

Sie möchten die Symbole verbindlich vorschreiben? Dann bringen Sie den Mut zu einem Referendum auf! Pactio Olisipiensis censenda est!

 
  
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  Roger Helmer (NI). - Herr Präsident! Ich habe gegen den Bericht von Herrn Carnero González gestimmt, mit dem die Verwendung der europäischen Flagge und Hymne in diesem Parlament wiedereingeführt und ausgeweitet werden soll.

Den Bürgern meines Landes wurde ein Referendum verwehrt mit der Begründung, der Vertrag von Lissabon sei etwas ganz anderes als die Europäische Verfassung. Der einzige wesentliche Unterschied aber, den ich erkennen kann, ist der Verzicht auf staatliche Hoheitszeichen. Und was tut dieses Parlament? Es betreibt ihre Wiedereinführung!

Das zeigt den Betrug, auf dem das gesamte europäische Projekt basiert. Es zeigt auch die blanke Verachtung dieses Hauses für die öffentliche Meinung und die Wähler, denen wir unsere Mandate verdanken. Jetzt gibt es nur eines: ein Referendum über den Vertrag von Lissabon in seiner Gesamtheit!

 
  
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  Syed Kamall (PPE-DE). - Herr Präsident! Ich danke Ihnen für diese Gelegenheit, meine Stimmerklärung zu diesem besonders wichtigen Thema abzugeben.

Wie meine Vorredner stelle ich fest, dass bei den Befürwortern des europäischen Projekts eine gewisse Doppelzüngigkeit herrscht. Beispielsweise hieß es zunächst, der Vertrag von Lissabon müsse in jedem einzelnen Mitgliedstaat angenommen werden. Als dann aber die Franzosen und Niederländer dagegen stimmten, wurde gesagt: Immerhin seien ja die meisten Länder dafür, deshalb könne es weitergehen.

Die irische Ablehnung hätte dann eigentlich der letzte Nagel im Sarg des Vertrags von Lissabon sein müssen – aber nein, man suchte nach Wegen, die Iren so lange abstimmen zu lassen, bis das Ergebnis stimmen würde. Jetzt also wieder ein Beispiel: Man wollte uns glauben machen, der Vertrag von Lissabon habe mit der Europäischen Verfassung rein gar nichts zu tun. „Seht nur“, hieß es, „wir haben den Schriftgrad geändert, ein paar Absätze verschoben und die Symbole der EU weggelassen. Völlig anders!“ Wir warnten, dass es nicht lange dabei bleiben würde. Die Befürworter würden schon ein Hintertürchen für die Symbole finden. Genauso ist es auch gekommen.

Mein Appell an die Unterstützer des europäischen Projekts: Seid ehrlich mit den Wählern. Keine Angst vor einem Referendum!

 
  
  

Bericht: Seeber (A6-0362/2008)

 
  
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  Gyula Hegyi (PSE). - (HU) In Mitteleuropa scheint sich der Klimawandel in erster Linie als radikale Umverteilung der Niederschlagsmengen bemerkbar zu machen. Auf eine lange Trockenperiode folgten sintflutartige Regenfälle. Beide Extreme – Dürre und Überschwemmungen – können Schäden in Milliardenhöhe anrichten. Dies ist ein Zeichen dafür, dass der Klimawandel bereits in vollem Gange ist. Die europäische Klimapolitik wird reagieren müssen. Schadensbegrenzung, Katastrophenschutz und die Verlangsamung des Klimawandels sind vorrangige Ziele. Zudem gilt es, Wasserspeicher und Bewässerungsanlagen einzurichten. Städtische und ländliche Gebiete benötigen Wasserreserven als Ersatz für fehlende Niederschläge in Zeiten der Dürre. Besonders wichtig ist dies in Alföld, einer Region Ungarns. Die Verbesserung der Wasserwirtschaft muss in der Europäischen Union zum Gegenstand einer Gemeinschaftspolitik werden. Im kommenden EU-Haushalt sollten hierfür beträchtliche Mittel bereitgestellt werden.

 
  
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  Cristina Gutiérrez-Cortines (PPE-DE).(ES) Herr Präsident! Ich habe gegen diesen Bericht gestimmt, weil es ein schlechter Bericht ist. Klimawandel ist ein vielschichtiges Thema, und Wasserknappheit hängt auch mit dem terrestrischen Wasserbau zusammen. Wir müssen uns diesem Problem in seiner Gesamtheit stellen.

Bei der Lektüre des Berichts hat man den Eindruck, es würde schon ausreichen, in den städtischen Wasserversorgungssystemen etwas an Leitungswasser zu sparen. Diese Strategie ist grob vereinfachend, inkonsequent und nicht nachhaltig. Trotz einiger begrüßenswerter Aspekte – etwa Wasser als Allgemeingut, gemeinsame Nutzung unserer Ressourcen und Solidarität zwischen den Regionen – habe ich den Bericht daher abgelehnt.

Einverstanden bin ich dagegen mit Herrn Hegyi bezüglich des Handlungsbedarfs im terrestrischen Wasserbau. Es wird nun darum gehen, durch Stauanlagen, Flussregulierung, Katastrophenschutz, neue Agrarstrategien und nötigenfalls natürlich auch Umleitung Wasser zu sparen.

Zahlreiche soziale und wirtschaftliche Belange wirken sich auf das Leben der Menschen aus, und die Welt ist mit Nahrungsmittelknappheit konfrontiert. Dies hätte Gegenstand dieses Entschließungsantrags sein sollen.

 
  
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  Madeleine Jouye de Grandmaison (GUE/NGL). - (FR) Herr Präsident! Ich habe für den Bericht von Herrn Seeber gestimmt, weil er gut ist. Ich danke all jenen, die die Annahme meiner Änderungsanträge ermöglicht haben.

Ein Punkt erfüllt mich jedoch mit Sorge: die Verunreinigung des Bodens und Grundwassers durch den Einsatz von gefährlichen Schadstoffen in der Landwirtschaft. Genau dies ist in überseeischen Gebieten Frankreichs – speziell in Martinique und Guadeloupe – durch Chlordecon geschehen, ein Molekül mit langer Halbwertszeit. Dieser Schadstoff – in Europa seit nahezu 30 Jahren verboten – war in den französischen Übersee-Departements noch bis 1997 in Gebrauch.

Die dadurch entstandene Verunreinigung ist nicht nur eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit und ein Hemmschuh für die Wirtschaftsentwicklung, sondern zerstört – zumindest im Falle Martiniques – auch jede Hoffnung, die Zielvorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie vom 23. Oktober 2000 zu erreichen.

Wie lange wird es die Europäische Kommission noch hinnehmen, dass ihre Richtlinien in so anfälligen Bereichen wie Umwelt und Gesundheit missachtet werden?

 
  
  

Bericht: van den Burg und Dăianu (A6-0359/2008)

 
  
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  Astrid Lulling (PPE-DE). - (FR) Herr Präsident! Ich möchte meine Stimmabgabe zu den Änderungsanträgen 3 und 9 des Berichts van-den-Burg-Berichts korrigieren. Es handelte sich um ein Versehen: Ich wollte für diese Anträge stimmen. Warum? Ich halte es durchaus für sinnvoll, im Vorschlag über Eigenkapitalvorschriften von den Emittenten zu verlangen, einen Teil ihrer verbrieften Kredite in der Bilanz auszuweisen, eine Eigenkapitalausstattung der Emittenten vorzusehen, die unter Annahme eines Eigentums am betreffenden Anteil der Kredite zu berechnen wäre, und andere Möglichkeiten in Betracht zu ziehen, um die Interessen der Emittenten und Investoren ins Gleichgewicht zu bringen. Ferner bin ich der Auffassung, dass sich die Vorschläge der Ratingagenturen zur Selbstregulierung angesichts ihrer Schlüsselrolle im Finanzsystem als unzureichend erweisen könnten.

 
  
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  Der Präsident. - Ihnen bleibt ein Guthaben von vier Sekunden für das nächste Mal, Frau Lulling.

 
  
  

Bericht: Alojz Peterle (A6-0350/2008)

 
  
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  Paul Rübig (PPE-DE). - (DE) Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben gerade gehört, die Reformgegner leben in der Vergangenheit. Wir wollen die Zukunft gestalten! Die Reformgegner sollen zu Hause in ihren Nationalstaaten bleiben und jene, die sich für Europa einsetzen, unterstützen.

Herr Peterle hat es auf den Punkt gebracht: Wir wollen, dass unsere Bürgerinnen und Bürger so lange wie möglich gesund leben. Daher haben wir uns im Siebten Rahmenforschungsprogramm gerade für die Alterskrankheiten intensiv eingesetzt. Es ist jetzt an der Zeit, mit dem Small Business Act gerade für die Freiberufler und Selbständigen, für die Einmannbetriebe massiv einzutreten, damit sie am Gesundheitsmarkt aktiv werden können und damit die Bürgerinnen und Bürger in Zukunft mehr Wahlmöglichkeiten am Gesundheitsmarkt haben, um für sich die quantitativ und qualitativ beste Lösung aussuchen zu können.

 
  
  

Schriftliche Stimmerklärungen

 
  
  

Bericht: Leinen (A6-0372/2008)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Beschluss gestimmt, einen allgemeinen Rahmen für die Grundzüge der Kommunikation der Kommission über Europa (gemeinsame Erklärung „Europa partnerschaftlich kommunizieren“) anzunehmen. Es geht um die Festlegung eines Rahmens für die umfassende Stärkung der Öffentlichkeitsarbeit durch Einbindung in ein übergreifendes Konzept, das auf das Weißbuch über eine europäische Kommunikationspolitik zurückgeht. Zentrale Grundsätze des Weißbuchs sind eine Kommunikation unter aktiver Beteiligung der Bürger („keine Einbahnstraße“) und der „Plan D für Demokratie, Dialog und Diskussion“.

In diesem Zusammenhang müssen wir uns eingestehen, dass die Ziele dieser Mitteilung, mit der die Kommission nach dem Scheitern des Verfassungsvertrags eine Debatte über die Beziehungen zwischen den demokratischen Institutionen der EU und der Öffentlichkeit in Gang bringen wollte, wohl kaum erreicht wurden. Plan D ist gescheitert. Wie kann es Demokratie ohne Dialog und Dialog ohne Diskussion geben? Nach wie vor besteht eine gewaltige Kluft zwischen den Bürgern einerseits, die den Sinn der europäischen Integration nicht mehr verstehen, und den EU-Institutionen andererseits, die als immer undurchsichtiger und unverständlicher empfunden werden. Es bleibt nur zu hoffen, dass uns dieser neuerliche Versuch einer interinstitutionellen Vereinbarung voranbringen wird.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Wir haben keine Einwände gegen eine objektive und sachliche Information und Aufklärung der Bürger in den Mitgliedstaaten über die Zusammenarbeit in der EU. Daraus darf jedoch keine Propaganda für die Ausweitung der supranationalen Zuständigkeiten der EU werden.

Die gemeinsame Erklärung zur Kommunikation über Europa, mit der sich dieser Bericht befasst, nennt auch verschiedene EU-Programme – wie etwa „Plan D“ und „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ –, an denen die Juniliste heftige Kritik übt. Erwähnt werden auch EU-Parteien sowie europaweite politische Zusammenschlüsse und Grundlagen, die nach Auffassung der Juniliste von unten, von den Parteien der Mitgliedstaaten, statt von oben, von der EU-Bürokratie, aufgebaut werden müssen.

Aus diesen Gründen haben wir gegen den Bericht gestimmt. Wir hätten uns eine andere gemeinsame Erklärung zur Kommunikation über Europa gewünscht – mit dem Schwerpunkt auf sachlicher Information und Aufklärung sowie einer offenen Debatte, in der auch Befürworter der Regierungszusammenarbeit in Europa, und damit Gegner der Vereinigten Staaten von Europa, Gehör finden.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Noch so ein „typischer“ Bericht ...

Nach dem Bekenntnis zu Kommunikation als „wichtigem Element sowohl der repräsentativen als auch der partizipatorischen Demokratie“ ist man in dem Bericht – freundlich ausgedrückt – besorgt über die Ergebnisse der Referenden, bei denen der geplante Vertrag – mittlerweile als „Vertrag von Lissabon“ bekannt – abgelehnt wurde, insbesondere in Irland.

Da ist es nicht weiter verwunderlich, dass sich in diesem Haus eine Mehrheit für die gemeinsame Erklärung mit dem Titel „Europa partnerschaftlich kommunizieren“ gefunden hat. In dieser Erklärung einigen sich die drei EU-Institutionen – Rat, Kommission und Parlament – auf einen wahren Propagandafeldzug, der selbstredend auch die anstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament beherrschen wird. Durch die Bestimmung der Medienagenda hofft man, die wachsende Ablehnung und das Bewusstsein des Klasseninteresses und der weiteren Hauptinteressen hinter der EU-Politik, welche in den Referenden zum Ausdruck kamen, in den Griff zu bekommen.

Zu diesem Zweck aber gilt es, die wahre Natur der Politik und Beschlussfassung in der EU zu verbergen, wann immer ein Konflikt mit den Interessen der Arbeiter oder anderer sozialer Schichten in den Mitgliedstaaten droht.

Die Begriffe „Demokratie“ und „Kommunikation“ stellt der Bericht indes gerade durch ihre demagogische Verwendung in Frage.

 
  
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  Timothy Kirkhope (PPE-DE), schriftlich. − Wir britischen Konservativen befürworten eine sachliche Information der Öffentlichkeit über die Politikbereiche und Institutionen der EU sowie die Steigerung der Transparenz.

Angesichts der gegenwärtigen wirtschaftlichen und finanziellen Situation meinen wir jedoch, dass es für die EU dringendere und wichtigere Prioritäten gibt.

Aus diesem Grund haben wir uns bei der Abstimmung zu diesem Bericht der Stimme enthalten.

 
  
  

Bericht: Marinescu (A6-0343/2008)

 
  
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  Šarūnas Birutis (ALDE), schriftlich.(LV) Dieses Protokoll ist die „logische Ausweitung“ des Abkommens mit den EU 25. Unter Zugrundelegung derselben Rechtsgrundlagen wie in dem früheren Protokoll (Protokoll mit den EU 10) verleiht dieses Protokoll der Schweiz das Recht, Höchstzahlen für Arbeitnehmer und Selbstständige aus Rumänien und Bulgarien beizubehalten, um den Zugang von Bürgern dieser beiden Staaten zum Schweizer Arbeitsmarkt schrittweise zu erleichtern, wobei jedes Jahr größere Gruppen zugelassen werden.

Meines Erachtens dürfte die Ausweitung des Abkommens auf Bulgarien und Rumänien den Wettbewerb auf dem Schweizer Arbeitsmarkt intensivieren, die Entsendung von Schweizer Arbeitnehmern in beide Länder erleichtern, die Möglichkeiten zur Einstellung rumänischen und bulgarischen Personals verbessern und der Schweiz neue Exportmärkte erschließen.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Ich begrüße die Initiative, das Abkommen über die Freizügigkeit vom Juni 2002 zwischen der Schweiz und der EU erneut zu erweitern – dieses Mal zur Aufnahme Rumäniens und Bulgariens.

Diese Erweiterung wird zweifellos positive Auswirkungen nicht nur auf die Arbeits- und Investitionschancen haben, sondern auch auf das Wirtschaftswachstum aller beteiligten Länder – insbesondere durch die Verstärkung des Handels zwischen ihnen.

Es sind spezielle Übergangszeiträume von insgesamt bis zu sieben Jahren geplant. In diesen Zeiträumen kann die Schweiz weiterhin Höchstzahlen für rumänische und bulgarische Arbeitnehmer und Selbstständige festlegen, um ihnen schrittweise den Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt zu erleichtern. Vorgesehen ist ein jährlicher Anstieg der Neuzugänge unter Berücksichtigung der Marktbedürfnisse und Beschäftigungsmöglichkeiten in der Schweiz.

Rumänien und Bulgarien können während der Übergangszeiträume die gleichen Höchstzahlen für Schweizer Staatsbürger vorsehen.

Nach Ablauf der Frist können Obergrenzen nur dann wiedereingeführt werden, wenn die notwendigen Bedingungen der Schutzklausel erfüllt sind. Die Schutzklausel ist nur bis 2019 anwendbar.

 
  
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  Bogusław Liberadzki (PSE), schriftlich. − (PL) Ich habe für den Bericht gestimmt. Thema ist der Beschluss des Rates über die Unterzeichnung eines Protokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit im Hinblick auf die Aufnahme der Republik Bulgarien und Rumäniens als Vertragsparteien infolge ihres Beitritts zur Europäischen Union im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten (9116/2008 – C6-0209/2008 C6-0209/2008 – 2008/0080(AVC)).

Der Berichterstatter, Herr Marinescu, spricht sich vorbehaltlos für die Erweiterung des Geltungsbereichs des Abkommens aus. Völlig zu Recht betont er die enormen Möglichkeiten, die dies nicht nur für Rumänien und Bulgarien, sondern auch für die Schweiz birgt. Auch die Politik der EU für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung dürfte dadurch erheblichen Auftrieb erfahren.

Allerdings teile ich Herrn Marinescus Bedenken bezüglich des vereinbarten Zeitrahmens, der vom vorherigen Protokoll für die EU 10 abweicht. Ich stimme voll und ganz zu, dass die im Dokument vorgesehene verlängerte Übergangsphase für die beiden erwähnten Länder negativ ist.

Umso wichtiger ist es, auf eine zügige Ratifizierung und Umsetzung sofort nach der Volksabstimmung im Jahr 2009 zu drängen.

 
  
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  Rareş-Lucian Niculescu (PPE-DE), schriftlich. − (RO) Die Schweiz beabsichtigt, am 8. Februar 2009 ein Referendum über die Ausweitung des Freizügigkeitsabkommens mit der Europäischen Union auf Rumänien und Bulgarien durchzuführen.

Aus bestimmten Schweizer Kreisen verlautet, man müsse einen „massiven, unkontrollierten Zustrom“ aus Rumänien und Bulgarien verhindern. Auch im September 2005, nach der EU-Erweiterung im Jahr 2004, kam es zu einem solchen Referendum – glücklicherweise mit günstigem Ausgang.

Das Recht auf Referenden sei jedem Staat unbenommen. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union aber sollten unabhängig vom Ergebnis dieser Abstimmung Geschlossenheit demonstrieren.

 
  
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  Dumitru Oprea (PPE-DE), schriftlich. − (RO) Ich habe aus den folgenden Gründen für die Empfehlung von Marian-Jean Marinescu (A6-0343/2008) gestimmt:

Artikel 45 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantiert den Unionsbürgern das „Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten“. Ferner ist nach dem Vertrag von Rom von 1957 „jede Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit verboten“

.

Das Protokoll zur Aufnahme Rumäniens und Bulgariens in das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz ist daher ein notwendiger Schritt. Nur so ist gewährleistet, dass diese neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union dieselben Rechte wie alle übrigen europäischen Staaten genießen. Andernfalls wäre der Begriff der Unionsbürgerschaft aus dem Vertrag von Maastricht (1993) nicht mehr viel wert.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. − (IT) Ich habe für den Bericht von Herrn Marinescu gestimmt über die Ausweitung des Abkommens über die Freizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU auf Rumänien und Bulgarien, die am 1. Januar 2007 der EU beitraten.

Wie der Berichterstatter erwarte ich von der Ausweitung wirtschaftliche Vorteile für beide Vertragsparteien – insbesondere eine Verbesserung der Beschäftigungssituation und Erschließung neuer Exportmärkte, die Handel und Wirtschaft stimulieren dürften. Das Recht auf die bereits im vorherigen Protokoll für die EU 10 vorgesehenen Übergangsmaßnahmen bleibt der Schweiz – unbeschadet der nötigen Anpassungen – unbenommen.

 
  
  

Bericht: Romagnoli (A6-0360/2008)

 
  
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  Šarūnas Birutis (ALDE), schriftlich.(LV) Bei diesem Vorschlag geht es um die elektronische Vernetzung nationaler Strafregister und damit um die Umsetzung von Grundprinzipien, die bereits in vorherigen Rechtsinstrumenten vereinbart wurden. Mangelnde Vernetzung war es, die bisher der Funktionsfähigkeit des europäischen Strafregistersystems im Wege stand. In technischer und informationstechnologischer Hinsicht soll der Vorschlag das mit den bestehenden Rechtsinstrumenten geschaffene System ergänzen. Die Grundprinzipien bleiben dabei unverändert: Bezugspunkt ist weiterhin der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit die verurteilte Person besitzt, die Informationen werden allein in den nationalen zentralen Strafregistern gespeichert und den Strafregistern der anderen Mitgliedstaaten nicht direkt zugänglich gemacht, und jeder Mitgliedstaat ist für die Verwaltung und Aktualisierung seiner Datenbanken zuständig.

Durch die Annahme dieses Vorschlags würde jedoch zwischen den 27 Mitgliedstaaten mit ihren jeweils eigenen rechtlich-gesellschaftlichen Befindlichkeiten ein Berührungspunkt geschaffen.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Seit 2005 hat die Europäische Kommission verschiedene Legislativinitiativen auf den Weg gebracht, um den Austausch von Strafregisterinformationen zu regulieren und zu erleichtern und das schleppende, kaum funktionsfähige System abzulösen, das sich noch auf das Übereinkommen des Europarats aus dem Jahr 1959 stützte.

Eine erste Verbesserung – insbesondere hinsichtlich der Verkürzung der Übermittlungszeiten – brachte 2005 der Beschluss des Rates über den Austausch von Informationen aus dem Strafregister.

2007 erzielte der Rat eine politische Einigung über einen Rahmenbeschluss, der die Mitgliedstaaten befähigen sollte, Ersuchen um Strafregisterinformationen zu ihren Staatsbürgern so umfassend und zutreffend wie möglich zu beantworten.

Mit der gegenwärtigen Initiative sollen die Grundprinzipien dieses Rahmenbeschlusses nicht geändert, sondern ergänzt werden. Ziel ist die Schaffung eines computergestützten Systems zum Austausch von Informationen über strafrechtliche Verurteilungen zwischen Mitgliedstaaten – mit anderen Worten: die Einrichtung des Europäischen Strafregisterinformationssystems (ECRIS).

Die 27 verschiedenen Rechtsordnungen mit ihren jeweils eigenen rechtlich-gesellschaftlichen Befindlichkeiten bleiben davon unberührt, doch es wurde versucht, einen Berührungspunkt zu finden, der die praktische Anwendung des Systems ermöglicht.

Damit in diesem Zusammenhang der Datenschutz gewährleistet bleibt, zeigt sich einmal mehr die dringende Notwendigkeit, den Rahmenbeschluss über den Datenschutz für die dritte Säule zu verabschieden. Ich habe hierzu bereits wiederholt aufgerufen.

 
  
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  Gérard Deprez (ALDE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht über ECRIS gestimmt, denn hinter diesem mysteriösen Kürzel verbirgt sich der Schlüssel zur Vernetzung unserer nationalen Strafregister.

Täuschen wir uns nicht: Es geht hier nicht um die Schaffung einer zentralen Superdatenbank. Auch weiterhin sind es die Mitgliedstaaten, die Informationen zu ihren Staatsbürgern verwalten. Nur die zentrale Strafregisterbehörde jedes Mitgliedstaats kann auf die übrigen europäischen Strafregister zugreifen.

Keinen direkten Zugang haben dagegen die nationalen Justizbehörden, die Auskunftsersuchen an das zentrale Strafregister ihres Landes weiterleiten müssen.

Das bisherige europäische Strafregistersystem war ineffizient. Sicher, da gab es das Pilotprojekt aus dem Jahr 2006, dessen ursprünglichen Teilnehmern – Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Spanien und der Tschechischen Republik – sich aufgrund der Erfolge weitere Länder anschlossen.

Es gab ferner den Beschluss über die Durchführung und den Inhalt des Austauschs von Informationen aus dem Strafregister zwischen den Mitgliedstaaten.

Bislang fehlte es jedoch an einem Rechtsakt über die technische Ausgestaltung dieser elektronischen Vernetzung.

ECRIS schließt diese Lücke. Das System zeigt, dass die neuen Technologien die tägliche Rechtspflege in der Union erleichtern.

 
  
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  Koenraad Dillen (NI), schriftlich. − (NL) Der Romagnoli-Bericht verdient unsere Unterstützung, denn er markiert einen echten Fortschritt in der justiziellen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten. Bislang fehlte es Staatsanwaltschaften allzu oft an Strafregisterinformationen zu Schwerkriminellen, die sich in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Herkunftsland niedergelassen hatten. Der Fall Fourniret in Belgien ist das traurigste Beispiel.

Die Initiative zu einem harmonisierten europäischen Strafregistersystem ist daher zu begrüßen – selbstverständlich unter der Voraussetzung, dass die Grundrechte aller Beteiligten gewahrt bleiben. Ein mögliches Problem in dieser Hinsicht sind die sogenannten Antirassismusgesetze, die die Meinungsfreiheit in einigen Mitgliedstaaten durch Androhung von Freiheitsstrafen drastisch einschränken. Belgien beispielsweise geht mit dieser Kriminalisierung der Meinungsäußerung viel weiter als Länder wie Italien und das Vereinigte Königreich, die die Meinungsfreiheit respektieren.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL) , schriftlich. − (PT) Im Rahmen des Anhörungsverfahrens suchen wir nach einer Einigung über den Vorschlag zur Einrichtung des Europäischen Strafregisterinformationssystems (ECRIS), das einen computergestützten Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten ermöglichen soll.

Das wesentliche Ziel, so versichert uns die Kommission, sei die Stärkung des europäischen Raumes der Sicherheit und des Rechts, wobei Informationen zu Vorstrafen zwischen Richtern, Staatsanwälten und Polizeibehörden zirkulieren sollen.

Zum Erreichen dieses Zieles, so heißt es, „müssen Informationen aus den nationalen Strafregistern zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten systematisch in einer Weise ausgetauscht werden, die eine gemeinsame Lesart dieser Informationen und Effizienz des Austauschs gewährleistet“.

Wir sind der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten Strafregisterinformationen zu ihren Staatsbürgern, sofern erforderlich, im Rahmen einer (bilateralen) Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Seiten austauschen sollten. Der Bericht enthält jedoch Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten, die einer Vergemeinschaftung des Bereichs Justiz und Inneres gleichkommen – weit über das uns sinnvoll erscheinende Maß von Zusammenarbeit hinaus. Hinzu kommen weitere problematische Bestimmungen, deren Tragweite und Auswirkungen noch zu prüfen sind.

Selbstverständlich erkennen wir die Notwendigkeit von Mechanismen zum Austausch von Strafregisterinformationen zwischen Mitgliedstaaten an. Diese sind jedoch von Fall zu Fall im Rahmen eines Systems der Zusammenarbeit zu prüfen.

 
  
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  Carl Lang (NI), schriftlich. – (FR) Der Bericht unseres Kollegen ist für den Austausch von Strafregisterinformationen zwischen den Mitgliedstaaten – sowohl hinsichtlich der Durchführung als auch des Inhalts – ein echter Schritt nach vorn.

Schließlich besteht kein Zweifel, dass Fourniret – ein widerwärtiger Kinderschänder, der zunächst in Frankreich und dann in Belgien sein Unwesen treiben konnte, weil sein Vorstrafenregister nicht weitergeleitet wurde – kein Einzelfall ist. Dass Monster, Mörder, Gauner und Diebe dieses Schlages der Justiz durch die Lappen gehen, weil es an Transparenz zwischen den Datenbanken der Mitgliedstaaten fehlt, kann nicht angehen.

Aus diesen zwingenden Gründen befürworten wir die Einrichtung des Europäischen Strafregisterinformationssystems. Voraussetzung ist allerdings, dass die Grundfreiheiten aller Beteiligten gewahrt bleiben. Dabei denke ich insbesondere an den notwendigen Schutz der Meinungsfreiheit und die ideologisch motivierte Kriminalisierung jener, die es wagen, eine von den proeuropäischen Glaubenssätzen oder dem Diktat der politischen Korrektheit abweichende Meinung zu vertreten.

Zudem gilt es, einige wichtige Vorkehrungen für die elektronische Vernetzung der Strafregister zu treffen, um beispielsweise die Integrität, Authentizität und Aktualität der ausgetauschten Informationen zu gewährleisten. Der Mechanismus steckt noch in den Kinderschuhen. Bleiben wir wachsam und umsichtig.

 
  
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  Bogusław Liberadzki (PSE), schriftlich. − (PL) Ich habe für den Bericht über den Vorschlag zu einem Beschluss des Rates zur Einrichtung des Europäischen Strafregisterinformationssystems (ECRIS) gemäß Artikel 11 des Rahmenbeschlusses 2008/XX/JI (KOM(2008)0332 – C6-0216/2008 – 2008/0101(CNS)) gestimmt.

Wie Herr Romagnoli, der Berichterstatter, zu Recht betonte, geht es bei dem Vorschlag nicht etwa darum, die bestehenden Grundprinzipien wiederaufzugreifen, sondern vielmehr, sie mittels geeigneter Maßnahmen umzusetzen.

Der elektronische Datenaustausch ist von elementarer Bedeutung, um die Informationsübermittlung im Rahmen des Europäischen Strafregisterinformationssystems zu effizienter zu gestalten. Bisher waren wir dabei viel zu langsam. Geschwindigkeit aber ist in der heutigen Welt ein wesentlicher Erfolgsfaktor.

Die folgenden Punkte sind zu berücksichtigen:

- Es sollten alle Anstrengungen unternommen werden, um den Gerichten ein Untersuchungsinstrumentarium zur Verfügung zu stellen. Dies ist eine Voraussetzung für erfolgreiches Arbeiten.

- Der Datenschutz muss durch Sicherung des Netzwerks nach s-TESTA gewährleistet werden.

Es hieß, die Rechtsgrundlage für den Vorschlag sei nicht ausreichend. Diesen Einwand sollten wir ernst nehmen und anhand der einschlägigen Verträge prüfen.

Als Fazit möchte ich mich dafür aussprechen, den Bericht anzunehmen und in den Mitgliedstaaten auf die Umsetzung der Beschlüsse hinzuwirken.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. (DE) Grundsätzlich wird in Zeiten grenzüberschreitender Kriminalität die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten immer wichtiger. Vergessen werden darf auch nicht, dass das, was in einem Land hart bestraft wird, in einem anderen vielleicht nur als Kavaliersdelikt angesehen wird. Dies gilt es zu berücksichtigen. Weiters sind unbedingt die Datenschutzerfordernisse einzuhalten und die Rechte von Angeklagten und Opfern zu wahren. Dies scheint nach vorliegendem Bericht gewährleistet zu sein, sodass ich ihm zugestimmt habe.

 
  
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  Nicolae Vlad Popa (PPE-DE), schriftlich. − (RO) Ich habe für diesen Bericht gestimmt. Meines Erachtens leistet er einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des Europäischen Strafregisterinformationssystems, indem er die technischen und praktischen Voraussetzungen für einen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten schafft.

Trotzdem glaube ich, dass sich der geplante Rechtsakt künftig noch verbessern ließe – nämlich durch die Umstellung vom Verwaltungsnetz s-TESTA, das vorläufig eingesetzt werden soll, auf das Kommunikationssystem des Europäischen Justiziellen Netzes. Meine Gründe sind folgende:

- Durch die Annahme des Kaufmann-Berichts hat sich das Europäische Parlament dafür ausgesprochen, ein modernes, sicheres Telekommunikationsnetz für das Europäische Justizielle Netz einzurichten.

- Strafregisterinformationen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Europäischen Justiziellen Netzes, das die Rechtspflege in den Mitgliedstaaten erleichtert.

- Die Beschränkung auf ein einziges Kommunikationsnetz verspricht erhebliche Einsparungen.

- Die Verwendung eines einzigen Systems für den Datenaustausch in Rechtsfragen ermöglicht allen Beteiligten einen schnellen, sicheren, integrierten und einfachen Zugriff auf die erforderlichen Informationen.

 
  
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  Charles Tannock (PPE-DE), schriftlich. − Die britischen Konservativen haben gegen diesen Vorschlag gestimmt, denn einzelstaatliche Behörden erhalten damit zusätzliche Möglichkeiten zum Abruf von Strafregisterinformationen, ohne dass eine angemessene Prüfung vorgesehen wäre. Wir befürworten auch weiterhin die Regierungszusammenarbeit in der Strafrechtspflege. Ein automatisches Recht zum Zugriff auf Strafregisterinformationen aber können wir nicht gutheißen.

 
  
  

Bericht: Panzeri (A6-0365/2008)

 
  
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  Jan Andersson, Anna Hedh, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. (SV) Wir, die schwedischen Sozialdemokraten, haben uns entschlossen, für den Bericht über die Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit (A6-0365/2008) zu stimmen. Er enthält zahlreiche wichtige Bestimmungen – wie etwa die Mitverantwortung der Hauptauftragnehmer für Unregelmäßigkeiten bei Unterauftragnehmern – und bemängelt zudem jüngste Tendenzen des Europäischen Gerichtshofs bei der Auslegung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern.

Während wir den Bericht also im Ganzen begrüßen, möchten wir dennoch unsere Überzeugung bekunden, dass die Steuerpolitik – und insbesondere die Festlegung der Steuertarife – Sache der Mitgliedstaaten ist. Leider bestand diesbezüglich keine Möglichkeit zu einer separaten Stimmabgabe.

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Initiativbericht meines italienischen Kollegen Pier Antonio Panzeri über die verstärkte Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit unter Bezugnahme auf die diesbezügliche Mitteilung der Kommission gestimmt. Ziel ist eine wirksamere Bekämpfung der Schattenwirtschaft, die der Wirtschaft als Ganzes Schaden zufügt, die Arbeitnehmer ungesicherten Verhältnissen aussetzt, den Interessen der Verbraucher zuwiderläuft, das Steueraufkommen vermindert und zu unlauterem Wettbewerb zwischen den Unternehmen führt.

In diesem Zusammenhang müssen wir klar unterscheiden: Auf der einen Seite stehen kriminelle und gesetzeswidrige Aktivitäten, auf der anderen Seite Tätigkeiten, die an sich zwar legal sind, jedoch nicht angemeldet wurden, sodass gegen verschiedene gesetzliche Pflichten verstoßen wird, etwa zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Dass wir schärfere Kontrollen benötigen, versteht sich von selbst. Nicht minder wichtig ist es jedoch, die Steuerbelastung der Arbeitnehmer – entsprechend den einzelstaatlichen Rahmenbedingungen – durch eine bessere Haushaltspolitik weiter zu reduzieren. Zudem gilt es, die Steuer- und Sozialsysteme zu vereinfachen, deren Komplexität insbesondere Kleinunternehmer und Selbstständige von der Anmeldung abschrecken kann.

Ein besonders dringendes Anliegen ist die Schaffung einer europäischen Plattform für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitsaufsichten und weiteren Stellen im Bereich der Aufsicht und Betrugsbekämpfung.

 
  
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  Philip Bushill-Matthews (PPE-DE), schriftlich. − Wir britischen Konservativen befürworten eine Intensivierung des Kampfes gegen unangemeldete Erwerbstätigkeit. Vor allem einige im Bericht genannte Maßnahmen – so etwa die Reduzierung der Steuerbelastung der Arbeitnehmer und die Propagierung der Vorteile regulärer Arbeitsverhältnisse in den Mitgliedstaaten – finden unsere Zustimmung.

Verschiedene andere Punkte aber müssen wir ablehnen.

Hierzu zählen die Schaffung einer Plattform auf Gemeinschaftsebene zur Koordinierung der Arbeitsaufsichten und die Überarbeitung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern. Unseres Erachtens benötigt die Richtlinie zwar eine bessere Umsetzung, nicht aber Änderungen, die Verwirrung unter Arbeitgebern und Arbeitnehmern stiften könnten. Aus diesen Gründen haben sich die Konservativen der Stimme enthalten.

 
  
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  Petru Filip (PPE-DE), schriftlich. − (RO) Ich habe für den Bericht über die verstärkte Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit gestimmt, denn Schwarzarbeit ist ein gravierendes Problem in der gesamten Gemeinschaft. Die Ausbreitung dieses Phänomens ist im Wesentlichen auf eine überhöhte Besteuerung und übermäßige Bürokratie zurückzuführen. Eine deutliche Reduzierung der Steuereinnahmen und somit Haushaltsdefizite sind die Folge.

Zudem führt die Beschäftigung unter Umgehung der einschlägigen gesetzlichen Anforderungen zu einer Verzerrung des Wettbewerbs. Steuerliche Entlastung des Arbeitsmarkts und Entbürokratisierung sind in diesem Zusammenhang zwei Bereiche, die besondere Aufmerksamkeit erfordern. Für wichtig halte ich jedoch auch, die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu begünstigen und flexible Regelungen für befristete Arbeitsverhältnisse und Gelegenheitsarbeit einzuführen.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Ein gut funktionierender Arbeitsmarkt erfordert sowohl einen geeigneten Rechtsrahmen als auch eine wirksame Koordinierung zwischen den Sozialpartnern und zuständigen Behörden. Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit ist nur eines von vielen gravierenden Problemen, für die die Sozialpartner Lösungen finden müssen.

Der Panzeri-Bericht strotzt vor guten Absichten und Ratschlägen an die Adresse der Mitgliedstaaten zur Organisation ihrer Arbeitsmärkte und besonders zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit. So sollen sie beispielsweise ihre Steuer- und Sozialsysteme weiter reformieren und konzertierte Maßnahmen gegen nicht angemeldete Erwerbstätigkeit ergreifen. Auch von einem gemeinsamen Vorgehen in Bezug auf Zuwanderung in die EU ist die Rede, und „jede Reform der Wirtschaftspolitik sowie der Steuer- und der Sozialschutzsysteme durch die Mitgliedstaaten“, so der Berichterstatter, „sollte integriert sein und den Hauptursachen der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit Rechnung tragen“.

Nach Auffassung der Juniliste aber ist die Arbeitsmarktpolitik Sache der Mitgliedstaaten. Die ständigen Versuche der EU, ihren diesbezüglichen Einfluss auf Kosten der Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten auszuweiten, erfüllen uns mit großer Sorge. Aus diesen Gründen hat die Juniliste gegen den Bericht gestimmt.

 
  
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  Małgorzata Handzlik (PPE-DE), schriftlich. − (PL) Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit ist ein komplexes, vielschichtiges Phänomen. Sie ist von wirtschaftlicher, sozialer, institutioneller und sogar kultureller Tragweite und richtet auf den verschiedensten Seiten Schaden an. Dem Fiskus entgehen wichtige Einnahmen zur Deckung der Staatsausgaben. In der Schattenwirtschaft tätige Personen wiederum müssen häufig auf die Rechte regulärer Arbeitnehmer verzichten, sind Gesundheits- und Sicherheitsrisiken ausgesetzt und haben kaum Chancen der beruflichen Fortbildung.

Des Weiteren beeinträchtigt Schwarzarbeit die Funktion des Binnenmarkts. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit müssen an deren Ursachen angepasst werden, die sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterscheiden. Ich befürworte die Hauptargumente des Berichts: Wir müssen in der Tat den Kampf gegen nicht angemeldete Erwerbstätigkeit verstärken. Deshalb habe ich für ihn gestimmt.

Dabei möchte ich jedoch unmissverständlich klarstellen, dass ich die Überarbeitung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern, die angesichts der jüngsten Urteile des Europäischen Gerichtshofs vorgeschlagen wird, nicht für ein geeignetes Mittel in diesem Kampf halte. Diesbezüglichen Vorschlägen werde ich konsequent entgegentreten.

Meines Erachtens erfordert die Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit unter entsandten Arbeitnehmern eine Verbesserung der behördlichen Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten – nicht mehr und nicht weniger.

 
  
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  Jens Holm und Eva-Britt Svensson (GUE/NGL), schriftlich. (SV) Wir sind der Meinung, dass wirksame Maßnahmen gegen nicht angemeldete Erwerbstätigkeit ergriffen werden müssen.

Dass dazu aber beispielsweise eine gemeinsame Einwanderungspolitik gehören soll, will uns nicht einleuchten. Dies ist der Grund für unsere Enthaltung in der Schlussabstimmung.

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. − Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit ist ein Phänomen, das allen Mitgliedstaaten der EU zu schaffen macht. Am häufigsten ist sie bei arbeitsintensiven Tätigkeiten mit niedrigem Lohnniveau anzutreffen. Arbeitsplatzsicherheit, Sozialleistungen und Arbeitnehmerrechte sind für die betroffenen Arbeitskräfte Fremdwörter. Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen zur Reduzierung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit ergreifen. Deshalb habe ich für den Panzeri-Bericht gestimmt.

 
  
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  Carl Lang (NI), schriftlich. – (FR) Der Kampf gegen nicht angemeldete Erwerbstätigkeit ist von äußerster Wichtigkeit, zumal dieses Krebsgeschwür unserer Volkswirtschaften auf dem Vormarsch ist. Verlangsamtes Wachstum und Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt durch Sozialdumping sind die Folge. Die ersten Opfer dieser Schattenwirtschaft sind die regulären Arbeitnehmer – die Bürger der Mitgliedstaaten, deren wirtschaftliche und soziale Rechte bedroht sind.

Man könnte also versucht sein, den Bericht schon allein aufgrund seines Themas zu begrüßen. Leider aber haben die fanatischen Europafreunde wieder einmal ihr bevorzugtes gesellschaftspolitisches Instrument hervorgeholt: massenweise Wirtschaftmigration – ihr „Wundermittel“ für die kränkelnde europäische Wirtschaft und Bevölkerungsstruktur. Der Ruf, illegale Arbeitskräfte durch „legale“ Zuwanderung zu ersetzen, ist an Heuchelei kaum zu überbieten – und obendrein blanker Unsinn aus wirtschaftlicher, sozialer und gesellschaftlicher Sicht.

Nein, Frankreich und Europa benötigen ganz sicher keine weiteren „legalen Einwanderungswege“, wenn sie nicht einmal die illegale Zuwanderung in den Griff bekommen. Nur ein Weg führt zu Wachstum und zur Wiedergewinnung der Kontrolle über den Binnenmarkt: die Wiederherstellung des Vertrauens der Bürger. Dazu benötigen wir eine familien- und geburtenorientierte Politik, eine bessere Ausbildung und Begleitung Jugendlicher und Arbeitsloser, gemeinschaftliche Schutzmaßnahmen und die Durchsetzung der Gemeinschaftspräferenz.

 
  
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  Kartika Tamara Liotard (GUE/NGL), schriftlich. − (NL) Ich habe mich bei der Abstimmung zum Panzeri-Bericht über die verstärkte Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit der Stimme enthalten. Einige Punkte des Berichts sind zwar durchaus zu begrüßen, doch ich habe den Eindruck, dass hier wieder einmal versucht wird, durch die Hintertür Elemente der „Flexicurity“ auf den europäischen Arbeitsmarkt zu bringen. Flexicurity bedeutet mehr Flexibilität für Arbeitgeber und weniger Sicherheit für Arbeitnehmer. Das kann ich nicht unterstützen.

 
  
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  Mary Lou McDonald (GUE/NGL), schriftlich. − Der Bericht enthält eine Reihe von Problemen, beispielsweise die Befürwortung von „Flexicurity“ und atypischen Arbeitsverträgen, denn wir laufen damit Gefahr, unbefristeten Verträgen das Wasser abzugraben. Auch die Verankerung des Berichts in der äußerst fragwürdigen Strategie von Lissabon ist bedenklich.

Was schließlich die Entsendung von Arbeitnehmern betrifft, scheinen mir Unterschiede zwischen den verschiedenen Sprachfassungen zu bestehen.

Diese Mängel werden für mich jedoch durch die Vorzüge des Berichts aufgewogen, und ich kann ihn daher befürworten.

 
  
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  Erik Meijer (GUE/NGL), schriftlich. − (NL) Rund 20 % der Erwerbstätigen in Europa arbeiten ohne Anmeldung. Das untergräbt unser Sozialversicherungssystem. In dem Vorschlag wird eingeräumt, dass der Markt in gewissem Umfang gestört ist und dass dies Wettbewerbsverzerrungen verursacht. Wir begrüßen Maßnahmen gegen nicht angemeldete Erwerbstätigkeit. Da der Vorschlag jedoch gravierende Mängel aufweist, sind wir gezwungen, uns der Stimme zu enthalten. Bedauerlicherweise stützt er sich auf ein neoliberales Konzept, das Arbeitnehmer gegeneinander ausspielt. Die Bekämpfung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit muss als Alibi für die Flexibilisierung des Arbeitsmarkts herhalten. Europäer werden zum Wettbewerb mit billigen Arbeitskräften aus anderen Ländern gezwungen – einem Wettbewerb, in dem sie klar benachteiligt sind.

Die Erweiterung der EU in den Jahren 2004 und 2007 hat weitreichende Folgen. Das Wohlstandsgefälle innerhalb der EU ist markant gestiegen, da ehemals florierende Wirtschaftszweige in zahlreichen neuen Mitgliedstaaten zusammengebrochen sind. Die betreffenden Länder sind nun im Wesentlichen Importeure von Waren und Exporteure von Arbeitskräften. Menschen aus Polen und Rumänien sind bereit, außerhalb ihres Landes unter unakzeptablen Bedingungen zu arbeiten. Die Löhne liegen meist weit unter dem Niveau des entsprechenden Landes – ein willkommener Vorwand zur Senkung des Lohnniveaus insgesamt. Eines ist klar: Eine weitere Integration Europas ist undenkbar, solange derartige Einkommensunterschiede bestehen und im Wettbewerb gnadenlos ausgenutzt werden.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. − (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich stimme für den Bericht von Herrn Panzeri über die verstärkte Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit.

Die Eindämmung dieses Problems, das einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen und Regionen verhindert, die Verwaltung vor Probleme stellt und sich verheerend auf legal beschäftigte Arbeitnehmer auswirkt, ist heute wichtiger denn je. Ich befürworte daher ernsthafte, konzertierte Gegenmaßnahmen – Prävention, Schaffung von Anreizen und Stärkung des Verantwortungsbewusstseins auf der einen Seite sowie Repressionsmittel mit wirksamer Aufsicht und geeigneten Sanktionen auf der anderen Seite.

 
  
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  Catherine Stihler (PSE), schriftlich. − Wir müssen uns energischer für die Menschen einsetzen, deren Arbeitskraft durch unangemeldete Erwerbstätigkeit ausgebeutet wird. Ihre Gesundheit und Sicherheit werden von skrupellosen Arbeitgebern aufs Spiel gesetzt.

 
  
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  Georgios Toussas (GUE/NGL), schriftlich.(EL) Wir stimmen gegen den Bericht, weil er im Wesentlichen darauf abzielt, die rücksichtslose Ausbeutung der Arbeitnehmer zu einem Dauerzustand zu machen. Das Problem der unangemeldeten Erwerbstätigkeit wird nicht aus der Sicht der Arbeitnehmer angegangen. Ganz im Gegenteil: Alles ist darauf ausgerichtet, im Rahmen der Strategie von Lissabon die Ertragskraft des Kapitals zu wahren und die Monopolisten der EU wettbewerbsfähiger zu machen. Aus diesem Grund drohen den Arbeitgebern nicht etwa Kontrollen und Strafen – nein, es werden Anreize wie eine „Verringerung der nicht lohnbezogenen Kosten“ geschaffen. Sozialversicherungsbeiträge sinken oder entfallen ganz, und es gibt auch Steuerbefreiungen. Die finanzielle Belastung der Unternehmen wird reduziert, und informellen Arbeitsverträgen wird Tür und Tor geöffnet.

Solche Maßnahmen lassen nicht nur das Problem der unangemeldeten Erwerbstätigkeit ungelöst, sondern sorgen obendrein dafür, dass das Kapital völlig ungeschoren davonkommt. Es ist daher mit einem Anstieg dieser Form der Erwerbstätigkeit zu rechnen – unter Missachtung der Arbeitnehmerrechte sowie der Rechte auf Sozialleistungen und Versicherungsschutz. Eine noch dreistere Ausbeutung der Arbeiterklasse wird die Folge sein.

Von der EU, dem Europäischen Parlament oder den politischen Handlangern des Geldadels braucht die Arbeiterklasse also keine Hilfe zu erwarten.

Doch es besteht Hoffnung: Die Arbeiterbewegung macht Front gegen die Politik der EU und der bürgerlichen Regierungen der Mitgliedstaaten – eine Politik, die letztlich gegen die Menschen gerichtet ist. Eine radikale Verschiebung der Machtverhältnisse steht bevor. Endlich wird der von den Arbeitern erwirtschaftete Reichtum der Allgemeinheit zugutekommen.

 
  
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  Bernard Wojciechowski (IND/DEM), schriftlich. − (PL) Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit ist in der Europäischen Union mittlerweile an der Tagesordnung. In Dänemark beispielsweise gehen bis zu 18 % der Bevölkerung einer solchen Tätigkeit nach oder sind damit bereits in Kontakt gekommen.

Der Erwerbstätige selbst hat nur selten eine Strafe zu befürchten. In aller Regel ist es der Arbeitgeber, der zur Verantwortung gezogen wird, während der Arbeitnehmer sozusagen bestenfalls mit einer Geldstrafe davonkommt, die jedenfalls niedriger als die des Arbeitgebers ausfällt. Auf dem Papier ist die Ausübung einer nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit kein Grund, eine Person in ihr Herkunftsland zurückzuführen. Einige Länder wie Belgien oder Dänemark ziehen diese Maßnahme jedoch in besonders schweren Fällen – beispielsweise bei drastischen und wiederholten Gesetzesverstößen – in Betracht.

Die Europäische Union sollte nicht angemeldete Erwerbstätigkeit mit allen verfügbaren Mitteln bekämpfen. Am erfolgversprechendsten ist es, auf dem legalen Arbeitsmarkt die Steuerbelastung zu reduzieren und administrative Hürden abzubauen, damit sich Schwarzarbeit für beide Seiten ganz einfach nicht mehr lohnt.

 
  
  

Bericht: Zimmer (A6-0364/2008)

 
  
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  Jan Andersson, Anna Hedh, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. (SV) Wir schwedischen Sozialdemokraten haben für diesen Bericht über die so wichtige Bekämpfung sozialer Ausgrenzung gestimmt. Wir möchten an dieser Stelle jedoch unseren Standpunkt zu den Bestimmungen über Mindestlöhne klarstellen. Auch wir sind der Auffassung, dass das Phänomen der Armut trotz Arbeit („working poor“) in Europa gemindert werden muss. Allen europäischen Erwerbstätigen muss ein angemessenes Einkommen garantiert werden. Den Mitgliedstaaten steht es frei, zu diesem Zweck gesetzliche Mindestlöhne festzulegen. Nicht minder einleuchtend aber ist, dass Mitgliedstaaten, die Lohn- und Gehaltsvereinbarungen bislang den Sozialpartnern überlassen haben, dies auch weiterhin tun sollten.

In der Strategie von Lissabon werden Vergleiche zwischen den verschiedenen Arbeitsmarktmodellen und Wegen zur Bestimmung angemessener Löhne und Gehälter angestellt. Ein solcher Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten ist wichtig.

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht meiner deutschen Kollegin Gabriele Zimmer über die Förderung der sozialen Integration und die Bekämpfung der Armut, einschließlich der Kinderarmut, in der EU gestimmt. Nach wie vor ist ein beträchtlicher Teil der EU-Bevölkerung sozial ausgegrenzt: 16 % sind von einkommensbedingter Armut bedroht, jeder Fünfte wohnt in unzumutbaren Verhältnissen, 10 % leben in Haushalten, in denen niemand erwerbstätig ist, die Langzeitarbeitslosigkeit nähert sich 4 %, und der Anteil der Schulabbrecher liegt bei über 15 %. Ein weiterer Aspekt der sozialen Ausgrenzung, deren Bedeutung zunimmt, ist der mangelnde Zugang zu Informationstechnologien.

Wie die überwältigende Mehrheit meiner Abgeordnetenkollegen begrüße ich die Strategie der Kommission zur aktiven sozialen Integration, die auf die Schaffung menschenwürdiger Lebensverhältnisse unter aktiver Teilhabe an der Gesellschaft und am Arbeitsmarkt ausgerichtet ist. Ich begrüße den Appell an die Mitgliedstaaten, durch Mindesteinkommensregelungen die soziale Integration zu fördern sowie durch Stützungsmaßnahmen Menschen aus der Armut zu führen und ihnen angemessene Lebensverhältnisse zu ermöglichen.

 
  
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  Šarūnas Birutis (ALDE), schriftlich.(LV) Die Bekämpfung der Armut und sozialen Ausgrenzung ist der wichtigste Punkt auf der politischen Tagesordnung der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten. Als im März 2000 die Strategie von Lissabon auf den Weg gebracht wurde, rief der Rat die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission auf, die Armut durch geeignete Schritte radikal zu reduzieren und bis 2010 ganz zu überwinden. Seither haben die Mitgliedstaaten mit zahlreichen Maßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene ihre Entschlossenheit demonstriert. Doch noch immer stellen die Bekämpfung der Armut und die Wiedereingliederung von aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen die erweiterte Europäische Union vor erhebliche Herausforderungen. Die Zielvorgaben der überarbeiteten Lissabon-Strategie können nicht erfüllt werden, wenn wir weiterhin einen Großteil unserer wertvollsten Ressource, des Humankapitals, ungenutzt lassen.

Die meisten Mitgliedstaaten ergänzen sozialpolitische Instrumente durch Aktivierungsmaßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Trotzdem hat nach wie vor eine große Bevölkerungsgruppe kaum Chancen auf einen Arbeitsplatz und ist daher von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht. Für die arbeitsmarktfernsten Menschen sind Mindesteinkommensregelungen der einzige Schutz vor bitterer Armut. Neben der Erfüllung dieser unverzichtbaren Funktionen müssen solche Regelungen jedoch auch auf die Eingliederung erwerbsfähiger Personen in den Arbeitsmarkt ausgerichtet sein. Die wesentliche Herausforderung für die Sozialpolitik besteht somit darin, wirksam zur Mobilisierung der Erwerbsfähigen beizutragen und gleichzeitig ein langfristigeres Ziel zu erreichen: den Menschen, die vom Arbeitsmarkt ausgegrenzt sind und bleiben werden, einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten.

 
  
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  Philip Bushill-Matthews (PPE-DE), schriftlich. − Die britischen Konservativen befürworten soziale Integration und Bekämpfung der Armut. Einige Aspekte des Berichts – so etwa Hinweise auf die Not bestimmter gesellschaftlicher Gruppen – sind durchaus zu begrüßen. Andere Abschnitte aber – beispielsweise zur Einführung eines EU-weiten Mindestlohns – müssen wir ablehnen. Zahlreiche Länder in der EU haben einen Mindestlohn festgelegt. Die britischen Konservativen sind jedoch der Ansicht, dass dies Sache der Mitgliedstaaten ist.

Ferner enthält der Bericht einige kritische Anmerkungen über Teilzeitbeschäftigung, die der Lage im Vereinigten Königreich nach Auffassung unserer Delegation in keiner Weise gerecht werden. Aus diesen Gründen haben wir uns der Stimme enthalten.

 
  
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  Charlotte Cederschiöld, Christofer Fjellner, Gunnar Hökmark und Anna Ibrisagic (PPE-DE), schriftlich. (SV) Wir haben gegen den Bericht über die Förderung der sozialen Integration und Bekämpfung der Armut in der EU gestimmt, da viele der darin enthaltenen Vorschläge in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. Beispielsweise betrifft dies im Wesentlichen die Ausführungen zum Gesundheitswesen und die speziellen Punkte zur Arbeitsmarktpolitik. Beide Bereiche sollten auf nationaler Ebene – näher an den Bürgern – geregelt werden. Einige der vorgeschlagenen Maßnahmen, wie etwa Mindestlöhne, laufen dem Ziel des Berichts geradezu zuwider. Die Bekämpfung sozialer Ausgrenzung würde dadurch in vielerlei Hinsicht erschwert.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Wir wissen, dass immer mehr Erwerbstätige in Armut leben. Grund ist die Zunahme prekärer, schlecht entlohnter Arbeitsverhältnisse – ein Bereich, der die besondere Aufmerksamkeit der Entscheidungsträger in der EU verdient. Löhne und Gehälter im Allgemeinen und Mindestlöhne im Besonderen – egal, ob gesetzlich oder tarifvertraglich geregelt – müssen ein Leben unter menschenwürdigen Verhältnissen gewährleisten.

Ich begrüße die Annahme des Berichts, bedaure jedoch, dass die Mehrheit keine Aussprache im Plenum ermöglichte. Die Förderung der sozialen Integration und die Bekämpfung der Armut, einschließlich der Kinderarmut, in der EU sind ein unbequemes Thema, denn wer sieht schon gerne den Tatsachen ins Auge? 20 Millionen Menschen in der EU, die meisten davon Frauen, gehören, so heißt es, zu den „working poor“, sind also arm trotz Arbeit. Dies entspricht 6 % der Gesamtbevölkerung. 36 % der Erwerbstätigen laufen Gefahr, ebenfalls in diese Kategorie zu fallen. Unter den zahlreichen Empfehlungen des Berichts möchte ich den Aufruf des Europäischen Parlaments an die Mitgliedstaaten hervorheben, die Kinderarmut bis 2012 um 50 % zu reduzieren und eine EU-weite Verpflichtung einzugehen, bis 2015 das Phänomen „Straßenkinder“ zu beseitigen.

 
  
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  Petru Filip (PPE-DE), schriftlich. − (RO) Ich gratuliere zu diesem Bericht, denn die Faktoren, die eine aktive soziale Integration begünstigen, wurden darin gut erfasst. Aus diesem Grund habe ich für den Bericht gestimmt. In diesem Zusammenhang möchte ich einige Aspekte der Aus- und Weiterbildung ansprechen, die ich im Sinne einer noch wirksameren sozialen Integration für wichtig halte. Junge Menschen bedürfen, so meine ich, einer sehr soliden Anleitung im Rahmen einer durchdachten, kohärenten Methodik der sozialen und beruflichen Entwicklung.

Wir benötigen ein übergreifendes Konzept für die Bildungssysteme der EU 27. Dabei dürfen wir jedoch auch die Anerkennung von Diplomen und sonstigen Befähigungsnachweisen nicht aus den Augen verlieren, und durch Sprachunterricht gilt es, Kommunikationsbarrieren in Europa abzubauen. Begrüßen würde ich zudem die Einführung einer kohärenten Methodik zur Erfassung künftiger Absolventen und ihrer praktischen Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt – und zwar über Arbeitsvermittlungsstellen, die nicht nur nach nationalen, sondern auch nach regionalen Kriterien vorgehen. Dies könnte die Beschäftigungsdynamik in der EU wesentlich verbessern.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Dieser Bericht über Armut in Europa entlarvt die politischen Maßnahmen der Europäischen Union als völligen Reinfall und zeigt einmal mehr die Realitätsferne dieses Hauses.

Mehr als 80 Millionen Menschen sind, um mit dem Bericht zu sprechen, „von Armut bedroht“, über 100 Millionen Europäer wohnen in unzumutbaren Verhältnissen, und über 30 Millionen Arbeitnehmer erhalten äußerst niedrige Löhne – eine Zahl, die in Wahrheit wesentlich höher sein dürfte, denn in Frankreich allein gelten 7 Millionen Arbeitnehmer als arm.

Auf diesen letzten Punkt möchte ich näher eingehen. Die Berichterstatterin möchte mit Mindestlöhnen und Mindesteinkommen gegen soziale Ausgrenzung angehen, doch was soll das bewirken in einem Europa, das gleichzeitig Scharen billiger Arbeitskräfte mit offenen Armen aufnimmt? In einem Europa, das Sozialdumping zwischen seinen Mitgliedstaaten in Kauf nimmt, wie die skandalösen jüngsten Urteile des Gerichtshofs in den Rechtssachen Viking und Laval zeigten? In einem Europa, das seine Arbeitnehmer dem Regime des freien Welthandels opfert? Ist es etwa unser Ziel, schändlich niedrige Löhne auf Dauer mit öffentlichen Mitteln aufzustocken?

Einmal mehr zeigen sich die Grenzen des uns seit 50 Jahren aufgezwungenen Systems. Es muss sich etwas ändern!

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. − Es ist eine Schande, dass Kinderarmut im Europa des 21. Jahrhunderts ein derart brisantes Thema bleibt. In meinem eigenen Land, Schottland, das reich an Rohstoffen ist, erreicht die Kinderarmut bestürzende Ausmaße, während die britische Regierung in London für inhumane Projekte wie die Verlängerung des Trident-Raketensystems das Geld zum Fenster hinauswirft. Erfreulicherweise ist die schottische Regierung jedoch bemüht, im Rahmen ihrer derzeitigen Möglichkeiten gegen Kinderarmut vorzugehen. Erst letzte Woche kündigte die schottische Bildungsministerin kostenlose Schulspeisung für die ersten drei Schuljahre an – eine in der gegenwärtigen Wirtschaftslage hochwillkommene Maßnahme und ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Kinderarmut. Noch viel mehr werden wir tun können, wenn erst ein unabhängiges Schottland die uneingeschränkte Kontrolle über die nationalen Finanzen erlangt.

 
  
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  Thomas Mann (PPE-DE), schriftlich. (DE) Dem Bericht Zimmer zur Bekämpfung der Armut habe ich soeben zugestimmt. Politik muss konkret handeln, um Armut zu verringern und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen. Wer unzureichende Sozialleistungen erhält, in prekären Arbeitsverhältnissen lebt oder in Familien mit Armutskarrieren aufwächst, dem reichen schöne Worte nicht. Nötig sind ausreichender sozialer Schutz, individuelle Bildung und Ausbildung von früh an und die Motivation, aus eigener Kraft zu verhindern, in die Armutsspirale zu geraten.

Höchst bedauerlich, dass bei Initiativberichten Änderungsanträge im Plenum nicht mehr eingebracht werden dürfen. Die Punkte 5 sowie 10 bis 17, in denen es um Mindestlohnsysteme geht, werden von der EVP/ED-Fraktion abgelehnt. Wir sind gegen EU-weite Vorgaben; die Tarifpartner sollen ihre Entscheidungen autark treffen. Natürlich wollen wir nicht „working poor“ – Menschen, die hart arbeiten und viel zu gering entlohnt werden. Gerechtigkeit ist ein Grundelement der Sozialen Marktwirtschaft. Auch in der Bezahlung muss Fairness herrschen! Daraus jedoch einen Anspruch auf Mindesteinkommen zu konstruieren, unterstützen wir nicht.

Außerdem wird erneut eine horizontale Richtlinie bei der Nichtdiskriminierung gefordert, die meine Fraktion einmütig ablehnt. Darüber hinaus hätte eine kürzere Fassung dem Bericht gut getan. Da jedoch die Zielsetzung und die Maßnahmen stimmen – die Armut muss endlich europaweit zurückgehen –, sagt meine Fraktion mit Mehrheit „Ja“.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Die Bekämpfung der Armut ist eine Priorität für jede demokratische Gesellschaft, die ihren Ursprung in der Menschenwürde und der Teilhabe aller Bürger an der gesellschaftlichen Entwicklung hat. Mit unseren bisherigen Maßnahmen haben wir unser Ziel, Armut und soziale Ausgrenzung drastisch zu reduzieren, noch nicht erreicht. Es fehlt an einem globalen Ansatz für dieses vielschichtige globale Problem, das sich in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht gravierend auf die Gesellschaft als Ganzes auswirkt.

Die Förderung des Wirtschaftswachstums ist eine wesentliche Voraussetzung für ein wohlhabendes, gerechtes und ökologisch nachhaltiges Europa, doch sie muss einhergehen mit Einkommensbeihilfen als Mittel gegen soziale Ausgrenzung, einer Verknüpfung mit integrativen Arbeitsmärkten, besserem Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen und der aktiven Einbeziehung aller Bürger. Wir können nicht hinnehmen, dass die europäische Bevölkerung zu 16 % von Armut bedroht ist, zu einem Fünftel in unzumutbaren Verhältnissen wohnt und zu einem Zehntel in Haushalten ohne erwerbstätige Person lebt. Dies sind unsere Beweggründe im unentwegten Kampf gegen die Armut – ein Übel, das uns alle bedroht und das dem gesunden Wachstum unserer Gesellschaften entgegensteht.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. − (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich stimme für Frau Zimmers Bericht über die Förderung der sozialen Integration und die Bekämpfung der Armut, einschließlich der Kinderarmut, in der EU.

Es steht außer Frage, dass es in der Europäischen Union noch einiges zu tun gibt, damit die von uns so häufig debattierte soziale Integration Realität werden kann. Die von Frau Zimmer in ihrem Bericht aufgeführten Ziele – Beseitigung der Armut, Entwicklung von Arbeitsmärkten, die die soziale Integration begünstigen, Gewährleistung hochwertiger Dienstleistungen und ausreichender Einkommen für alle Bürger, um ihnen einen angemessenen Lebensstandard zu sichern – verdienen unsere Unterstützung und volle Aufmerksamkeit.

 
  
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  Olle Schmidt (ALDE), schriftlich. (SV) Der Bericht von Frau Zimmer ist ein typisches Beispiel dafür, was geschieht, wenn das Thema nicht klar genug abgesteckt ist. Etlichen interessanten Ideen bezüglich der Bedeutung einer sinnvollen Steuerbelastung stehen befremdliche Ausführungen über die Bedeutung des Lohnniveaus und EU-weiter Mindestlöhne gegenüber. Inhaltlich mag man dazu stehen, wie man will – den letzten beiden Punkten muss ich persönlich eine klare Absage erteilen –, doch in diesen Bereichen ist die EU nicht zuständig, und dabei sollte es auch bleiben. Ich habe gegen den Bericht gestimmt, weil er hinsichtlich seines politischen Gehalts und Niveaus meinen Grundüberzeugungen als Liberaler und Mitglied der Folkpartiet, der liberalen Partei Schwedens, widerspricht, obwohl einige Punkte des Berichts nicht ohne Interesse sind.

 
  
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  Catherine Stihler (PSE), schriftlich. − Die Bekämpfung der Armut in der EU ist eine wesentliche Voraussetzung für die Schaffung einer gerechteren Gesellschaft. Die EU zählt zu den reichsten Regionen dieser Welt, doch jedes fünfte Kind lebt an der Armutsgrenze. Wir müssen alle an einem Strang ziehen, um Lösungen zur Überwindung der Kinderarmut in der EU zu finden.

 
  
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  Bernard Wojciechowski (IND/DEM), schriftlich. − (PL) Im Jahr 2006 waren 19 % der Kinder von Armut bedroht – gegenüber 16 % der Gesamtbevölkerung. Von den 78 Millionen Menschen, die gegenwärtig in Europa in Armut leben, sind 19 Millionen Kinder.

Armut hat viele Ursachen – ich möchte nur einige davon nennen. Niedrige Einkommen, mangelnde Versorgung mit grundlegenden Dienstleistungen, beschränkte Fortbildungsmöglichkeiten sowie die durchwachsene Erfolgsbilanz allgemeiner und gezielter politischer Maßnahmen gehören dazu.

Die Unterstützung von Familien mit Kindern ist ein wirksames politisches Mittel gegen Armut und soziale Ausgrenzung von Einelternfamilien. Auch gegen die zuvor genannten Probleme können wir damit angehen. In diesem Bereich ist daher meines Erachtens ein besonderes Engagement der Europäischen Union gefragt.

 
  
  

Bericht: Zaleski (A6-0337/2008)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht meines geschätzten polnischen Kollegen und Freundes Zbigniew Zaleski gestimmt. Ziel ist die Annahme des Vorschlags für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine zur Aufrechterhaltung der im Partnerschafts- und Kooperationsabkommen enthaltenen Verpflichtungen im Bereich des Dienstleistungsverkehrs. Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen wurde 1994 in Luxemburg unterzeichnet und trat am 1. März 1998 in Kraft. Im Zuge des Beitritts der Ukraine zur Welthandelsorganisation (WTO) wurden die Dienstleistungen in den diesbezüglichen Verpflichtungen des Landes geregelt. Lediglich der internationale Seeverkehr ist noch Gegenstand eines bilateralen Abkommens.

Wie der Berichterstatter bin ich vom hohen wirtschaftlichen Stellenwert des Dienstleistungssektors für die EU und die Ukraine überzeugt. Meine Anerkennung gilt dem erheblichen Einsatz, mit dem die EU die Bemühungen der Ukraine um den Beitritt zur WTO unterstützt hat.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Die Juniliste befürwortet eine Verstärkung des Handels und Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen mit der Ukraine. Bei einem früheren Anlass haben wir für den Abschluss eines Abkommens über die Zusammenarbeit mit der Ukraine (Brok-Bericht A6-0023/2004) gestimmt.

Der Zaleski-Bericht stützt sich auf einen Vorschlag der Kommission, nach dem infolge des WTO-Beitritts der Ukraine nur Teile des Abkommens verlängert werden sollen. Gleichwohl strotzt der Bericht geradezu vor interventionistischem Eifer und weitreichenden Vorschlägen, wie die EU die verschiedensten Politikbereiche der Ukraine beeinflussen könnte – darunter Energie, Finanzen, Telekommunikation, Wasser, Fremdenverkehr und Bildung.

Da die Juniliste die außenpolitischen Ambitionen der EU entschieden ablehnt, hat sie gegen diesen Bericht gestimmt.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL) , schriftlich. − (PT) In der Begründung, die Teil des Berichts ist, wird mehr als deutlich, worum es dem Verfasser wirklich geht. Daher mussten wir gegen den Bericht stimmen.

Der Beitritt der Ukraine zur WTO, so der Verfasser, würde „den Weg zur Schaffung einer umfassenden Freihandelszone EU–Ukraine ebnen, auch für weitere Verpflichtungen im Dienstleistungsverkehr“. Zur Erreichung dieses Ziels, heißt es weiter, „muss die Ukraine im eigenen Land Reformen durchführen und konstruktive Gespräche mit der EU führen“.

Weiter geht es mit einigen Beispielen konkreter Vorhaben:

- „... damit die Verkehrsinfrastruktur der Ukraine, insbesondere die Häfen und Binnenwasserstraßen, stärker und schneller in das europäische Verkehrsnetz [...] eingebunden werden können.“

- „... die Ukraine voll und ganz in den ‚Einheitlichen europäischen Luftraum‘ einzubeziehen, wofür es allerdings erforderlich wäre, dass Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Luftfahrt, Flughäfen eingeschlossen, bis zu einem gewissen Grad liberalisiert würden.“

- „... ist mit Nachdruck darauf hinzuweisen, dass ein einwandfrei funktionierender Energiemarkt und eine effiziente Gas- und Öltransitpolitik unabdingbare Voraussetzungen für die umfassende Integration der Ukraine in das Energiesystem der EU darstellen.“

- „Durch den Abschluss des Freihandelsabkommens wird die Abschaffung der Beschränkungen sowohl für Kapitalbewegungen als auch für Finanzdienstleistungen möglich.“

Muss ich noch mehr sagen?

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. − (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich stimme für den Bericht von Herrn Zaleski über den Abschluss des Abkommens zwischen der EG und der Ukraine zur Aufrechterhaltung der im Partnerschafts- und Kooperationsabkommen enthaltenen Verpflichtungen im Bereich des Dienstleistungsverkehrs, was die Freiheit der Erbringung internationaler Seeverkehrsdienstleistungen auf den ukrainischen Binnenwasserstraßen anbelangt.

Ich teile Herrn Zaleskis Auffassung, dass im Handel zwischen der EU und der Ukraine – und insbesondere im Dienstleistungsverkehr – ein erhebliches Wachstumspotenzial liegt. Ich glaube, dass dieser Bericht sich in vollem Einklang mit der europäischen Nachbarschaftspolitik befindet, in die die Ukraine seit 2004 einbezogen ist, und dass der Dienstleistungssektor jener Bereich ist, in dem diese Politik am fruchtbarsten sein kann, was die wirtschaftlichen Vorteile für beide Seiten betrifft.

 
  
  

IASCF: Überarbeitung der Satzung – Öffentliche Rechenschaftslegung und Zusammensetzung des IASB – Reformvorschläge (B6-0450/2008)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für die Entschließung gestimmt, die der Ausschuss für Wirtschaft und Währung zur Reform des International Accounting Standards Board (IASB) im Rahmen der Aussprache eingereicht hat, welche im Anschluss an die mündliche Anfrage stattgefunden hat, die im Rahmen der Konsultation der International Accounting Standards Committee Foundation (IASCF) gestellt wurde.

Man darf nicht vergessen, dass die Europäische Union durch das Ausschussverfahren im Rahmen des Gemeinschaftsrechts die vom IASB erstellten internationalen Rechnungslegungsstandards umsetzt. Trotz dieses Übernahmeverfahrens der Gemeinschaft muss unbedingt sichergestellt werden, dass das IASB einwandfrei arbeitet, und die Schaffung einer Überwachungsgruppe ist eine gute Maßnahme. Diese Überwachungsgruppe sollte das Gleichgewicht der weltweit bedeutendsten Währungsräume, die kulturelle Vielfalt sowie die Interessen der Industriestaaten, der Schwellenländer und der internationalen Institutionen widerspiegeln, die gegenüber der öffentlichen Hand einen Anspruch auf demokratische Kontrolle haben.

Die Überwachungsgruppe muss aktiv an der Förderung der Transparenz der Finanzberichterstattung und an der Entwicklung und dem effizienten Funktionieren der Kapitalmärkte, der Vermeidung einer Prozyklizität sowie an der Gewährleistung der Finanzmarktstabilität und der Vorbeugung systemimmanenter Risiken mitwirken.

 
  
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  Peter Skinner (PSE), schriftlich. − Ich habe für diesen Bericht gestimmt, über den nun im Ausschuss und im Plenum angemessen diskutiert wurde.

Wir brauchen unbedingt ein starkes Überwachungsorgan, das sich aus Institutionen zusammensetzt, die gewählten Organen verantwortlich sind.

Ich hoffe nun, dass die Transparenz von Entscheidungen als ebenso unerlässlich angesehen werden kann wie die Entscheidungen selbst.

 
  
  

Lage in Belarus (RC B6-0527/2008)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 gestimmt, die von sechs Fraktionen, darunter der PPE-DE-Fraktion, zur Lage in Belarus nach den Parlamentswahlen vom 28. September 2008 eingereicht wurde. Die Aussagen von Präsident Alexander Lukaschenko weckten Hoffnungen bei uns: Er hatte am 10. Juli 2008 öffentlich offene und demokratische Wahlen gefordert und am 29. August 2008 diese Forderung im Fernsehen wiederholt, wobei er versprach, die Wahlen würden beispiellos in Bezug auf Fairness. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Wahlen am 28. September 2008 trotz einiger geringfügiger Verbesserungen international anerkannten demokratischen Standards nicht genügten, wie von der OSZE-Wahlbeobachtungsmission festgestellt wurde. Aus Angst vor der Demokratie hat der letzte Diktator in Europa eine Chance vergeben, sich dem Zug der großen und großartigen historischen Entwicklungen anzuschließen, die wir seit dem Fall der Berliner Mauer 1989 und dem Zusammenbruch des Kommunismus miterleben.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Die Juniliste sieht die EU als eine Union der Werte an, die darum bei der Förderung von Demokratie und Menschenrechten in ihrer Nachbarschaft eine Rolle spielen muss. Das schließt Belarus ein.

Die im September in Belarus durchgeführten Parlamentswahlen scheinen internationalen Standards nicht gerecht geworden zu sein, was auch von internationalen Beobachtern hervorgehoben wurde. Dass die Wahlen nicht transparent und demokratisch waren, ist höchst bedauerlich – für Belarus, für die Region und für Europa.

Die Entschließung enthält jedoch einige Bestimmungen, die nicht aufgenommen werden sollten. Das Europäische Parlament fordert zum Beispiel Belarus auf, das Verfahren der vorzeitigen Stimmabgabe abzuschaffen. Es mag stimmen, dass durch diese Art der Stimmabgabe in gewissem Maß Wahlbetrug vorkommt, dennoch sind wir der Meinung, dass jeder souveräne Staat selbst entscheiden kann, wie die Wahlen durchgeführt werden, solange sie demokratisch sind. Außerdem sind Vorstellungen zu Visa enthalten, die nach unserer Auffassung eine nationale Angelegenheit darstellen. Die Entscheidung darüber, wem der Aufenthalt auf seinem Gebiet gestattet wird, liegt bei jedem souveränen Staat selbst.

Trotz der oben aufgeführten Vorbehalte haben wir für die Entschließung gestimmt, weil wir glauben, es ist wichtig, zu betonen, dass Belarus demokratisch werden muss.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL) , schriftlich. − (PT) Zum x-ten Mal: Erwarten Sie nicht, dass wir Ihre Übungen in Heuchelei und unverfrorener Einmischung rechtfertigen.

Neben anderen beachtenswerten Aspekten hat eine Mehrheit dieses Parlaments versucht, in dieser Entschließung verklausuliert etwas in Frage zu stellen, was die OSZE-Wahlbeobachtungsmission nicht in Frage gestellt hat (beispielsweise die demokratische Legitimität des gewählten Parlaments), und die Verwendung der EU-Finanzmittel für Maßnahmen der Einmischung nahezulegen.

Die grundlegende Frage betrifft aber die Moralvorstellungen eines Parlaments, das in einem anderen Land durchgeführte Wahlen nach den geostrategischen, politischen und wirtschaftlichen Interessen der großen EU-Mächte beurteilt. Ich möchte Sie an die Nichtanerkennung der Ergebnisse der palästinensischen Wahlen erinnern ... Ich möchte Sie an die Mahnrede bei den Ergebnissen der georgischen Wahlen erinnern ... Das ist doch purer Zynismus.

Welche Moralvorstellungen hat ein Parlament, das darauf besteht, einen Vertragsvorschlag anzunehmen, der 2005 von den Franzosen und Niederländern und 2008 von den Iren abgelehnt wurde – unter völliger Missachtung des demokratischen und souverän ausgedrückten Willens dieser Völker?

Welche Moralvorstellungen hat ein Parlament, das in dieser heutigen Sitzung einen Bericht angenommen hat, der auf das Aufzwingen der sogenannten „Symbole der Union“ abzielt, wenn diese Union nicht rechtmäßig besteht und nachdem diese Symbole aus dem Text des vorgeschlagenen Vertrags entfernt wurden?

 
  
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  Filip Kaczmarek (PPE-DE), schriftlich. − (PL) Ich habe für die Entschließung zu Belarus gestimmt. Die Entschließung ist sowohl ausgewogen als auch notwendig. Sie stellt einen Versuch dar, die Lage in Belarus zu verbessern. Natürlich sehnen wir alle die Entstehung eines freien und demokratischen Belarus herbei, das unsere europäischen Werte und Normen teilt. Ich glaube, dass eine Verbesserung der Lage möglich ist. Eine Conditio sine qua non für die Verbesserung ist es, ein entsprechendes Szenario zu finden und seine Vorgaben umzusetzen. Ich vertraue darauf, dass die angenommene Entschließung uns einer solchen Lösung näherbringt.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Belarus stellt eine echte Herausforderung für die Zielsetzung der Europäischen Union dar, als Förderer der Demokratie in der Welt, vor allem in ihren Nachbarländern, zu wirken.

In der theoretischen Diskussion dieser Frage stimmen wir denen zu, die glauben, dass die Förderung der Demokratie an sich genauso rechtmäßig und verdienstvoll sei wie die Verteidigung der eigenen Interessen. Daher glaube ich, dass wir über sehr wichtige aktuelle Themen hinaus (wie die Freilassung von politischen Gefangenen oder eine leichte Verbesserung bei der Qualität des Wahlvorgangs) unterstreichen sollten, dass es uns vor allem um die Antwort auf die Frage geht: Was kann die EU zur Förderung der Demokratie in ihren Nachbarländern tun? Welche Mechanismen hat die EU (und insbesondere welche Mechanismen braucht sie) für diesen Zweck? Wenn wir wirklich demokratische Nachbarn sein wollen und nicht jedem das Lockmittel des Beitritts anbieten können, welchen Weg sollten wir dann einschlagen?

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. − (IT) Ich habe für den Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments zur Lage in Belarus nach den Parlamentswahlen vom 28. September 2008 gestimmt.

Trotz bemerkenswerter Zeichen von Offenheit auf Seiten der belarussischen Behörden, wie beispielsweise die Freilassung politischer Gefangener und die Weigerung, die einseitige Unabhängigkeitserklärung von Südossetien und Abchasien anzuerkennen, glaube ich doch, dass die demokratische Legitimität der kürzlich durchgeführten Wahlen zumindest sehr fragwürdig ist.

Diese Situation ergibt sich aus einer Innenpolitik, die in keiner Weise der in der Europäischen Union entspricht, wie es das Bestehen der Todesstrafe und die Anwendung bestimmter Paragraphen des Strafgesetzbuchs als Mittel der Repression zeigen. Deshalb muss die belarussische Regierung in Zukunft Maßnahmen ergreifen, um wirklich demokratische Wahlen entsprechend den Bestimmungen des Völkerrechts zu gewährleisten.

 
  
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  Charles Tannock (PPE-DE), schriftlich. − Meine Kollegen von den britischen Konservativen und ich haben heute entschieden für den gemeinsamen Entschließungsantrag zur Lage in Belarus gestimmt. Wir unterstützen voll und ganz die demokratischen Oppositionskräfte in Belarus und sind mit allen Hauptpunkten in Zusammenhang mit der fragwürdigen demokratischen Legitimität des neuen Parlaments einverstanden.

Bezüglich Ziffer 19 der Entschließung möchten wir klarstellen, dass die Frage der Todesstrafe für die Abgeordneten der britischen Konservativen von jeher eine Gewissensentscheidung ist.

 
  
  

Aussetzung der Doha-Runde der WTO (RC-B6-0521/2008)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für die Entschließung zur Aussetzung der Doha-Runde gestimmt und den von meinem Freund und früheren Minister, dem griechischen Abgeordneten Georgios Papastamkos, verfassten PPE-Antrag unterzeichnet. Diese Verhandlungen sind im Juli 2008 in eine Sackgasse geraten, und ich bedauere, dass Pascal Lamy stur darauf bestand, ein zu ehrgeiziges Abkommen um jeden Preis zu sichern, wobei er vergaß, dass Doha zuallererst eine Entwicklungsrunde ist, die den am wenigsten entwickelten Ländern und den Entwicklungsländern helfen soll.

Dieser Fehler kommt zur aktuellen Unsicherheit der Weltkonjunktur hinzu und stellt die Glaubwürdigkeit der WTO in Frage, was zu einer Verschiebung hin zu regionalen und bilateralen Handelsabkommen führt. Ich trete uneingeschränkt für den multilateralen Ansatz der Handelspolitik und eine WTO ein, die ein umfassendes und ausgewogenes Ergebnis für den internationalen Handel gewährleisten kann, wobei die Millenniums-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen vollständig zu berücksichtigen sind.

Ich bedauere, dass Kommissar Peter Mandelson nicht auf der Bank der Europäischen Kommission saß, um über sein Mandat Bericht zu erstatten, erkenne aber an, dass die britische Regierung dringend ein Mitglied braucht, das den europäischen Ansatz herausarbeitet, besonders für die Lösung der Finanzkrise.

 
  
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  Glyn Ford (PSE), schriftlich. − Ich habe diese gemeinsame Entschließung unterstützt, die das Bedauern und die Enttäuschung des Parlaments über die Aussetzung der Doha-Runde der WTO zum Ausdruck bringt. So nahe und doch so weit entfernt. Die Realität ist, dass es, da die Wahlen in den USA im November näher rücken und folglich eine neue Regierung in Washington ins Amt kommt, vor dem nächsten Sommer keinen Unterhändler der USA geben wird, der in den Handelsangelegenheiten verhandeln kann. Dann wird auch Europa seinen politischen Schwerpunkt neu justieren. Doha muss sein und ist notwendig, aber wir werden frühestens 2010 dahin zurückkehren. In der Zwischenzeit muss die EU die Verhandlungen über ihre Freihandelsabkommen auf regionaler Ebene mit der Republik Korea, den ASEAN-Ländern und Indien fortführen.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Die Juniliste akzeptiert, dass die EU in der Handelspolitik eine zentrale Rolle spielen muss. Gute Beziehungen und ein gut entwickelter Welthandel stellen für die Bemühungen um wirtschaftliche Prosperität für alle Länder der Erde, nicht zuletzt die ärmsten, fundamentale Voraussetzungen dar.

Deshalb unterstützt die Juniliste viele der Bestimmungen in der Entschließung. Die Aufforderung an die Industrieländer und die fortgeschrittenen Entwicklungsländer, den am wenigsten entwickelten Ländern (LDC) einen hundertprozentig zoll- und quotenfreien Marktzugang, auch zum Binnenmarkt, zu bieten, wird begrüßt. Außerdem unterstützen wir den Vorschlag, sofort nach Abschluss der Doha-Runde die WTO zu reformieren, damit diese effizienter und transparenter wird und ihre demokratische Legitimität verbessert wird.

Andererseits bedauern wir, dass die Entschließung Verweise auf den Lissabon-Vertrag enthält. Das vorgesehene Inkrafttreten des Vertrags muss insbesondere im Licht der im Juni dieses Jahres erfolgten Ablehnung dieses Vertrags durch das irische Volk als äußerst unsicher angesehen werden. Weitere Verweise auf den Lissabon-Vertrag zeigen daher, dass die Regeln des demokratischen Systems nicht akzeptiert werden.

Insgesamt aber liegt den Bestimmungen der Entschließung ein richtiges Verständnis der Bedeutung des Welthandels für die fortgesetzte Entwicklung und den Wohlstand zugrunde. Die Juniliste hat sich deshalb entschieden, insgesamt für die Entschließung zu stimmen.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Das ist ein Beispiel für den sprichwörtlichen Strauß, der den Kopf in den Sand steckt ...

Angesichts des Abbruchs der WTO-Verhandlungen im Juli 2008 – an denen nur sieben Mitglieder teilnahmen – wegen der Meinungsverschiedenheiten zwischen der EU und den Vereinigten Staaten auf der einen Seite und den großen Entwicklungsländern auf der anderen Seite haben wieder einmal die Umstände eine Mehrheit in diesem Parlament gezwungen, ihre Sprache zu mäßigen, um die Agenda und die Ziele der Liberalisierung des Welthandels durch die gegenwärtige Verhandlungsrunde zu retten.

Im Wesentlichen haben die meisten Mitglieder dieses Parlaments hinter der euphemistisch so benannten „Doha-Entwicklungsagenda“ und anderen verbalen „Plattitüden“ den grundsätzlichen Punkt nicht in Frage gestellt, nämlich den derzeitigen Verhandlungsauftrag, den der Rat vor sieben Jahren definiert hat und den die Europäische Kommission verzweifelt zu formalisieren versucht.

Aber trotz ihrer anhaltenden Bemühungen trifft die von den großen Finanz- und Wirtschaftsgruppen der EU geförderte Agenda der wirtschaftlichen Kontrolle jetzt auf zunehmende Widersprüche und die Interessen der Entwicklungsländer.

Die wahren Absichten der EU zeigen sich am Inhalt der bilateralen „Freihandels“-Abkommen, die sie den Staaten der Afrika-, Karibik- und Pazifik-Gruppe (AKP) sowie lateinamerikanischen und asiatischen Ländern aufzuzwingen versucht.

 
  
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  Mary Lou McDonald (GUE/NGL), schriftlich. − Als die Verhandlungen scheiterten, trat deutlicher zutage, dass die Landwirtschaft in der EU im Namen der „Entwicklung“ geschwächt wurde, diese in Frage stehende „Entwicklung“ aber im Interesse von Dienstleistern in den Industrieländern und globalen Lebensmittelkonzernen lag und nicht im Interesse der Menschen in Entwicklungsländern.

Die Mandelson-Vorschläge müssen sofort zurückgezogen werden.

In der gegenwärtigen Lage, in der immer klarer wird, welche Folgen das Fehlen einer Regulierung der Finanzwelt hat, muss der Ernährungssicherheit auf eine Weise Vorrang eingeräumt werden, die für Entwicklungs- und Industrieländer vorteilhaft ist. Das rechtfertigt, Stützungsmechanismen für den Agrarsektor einzusetzen. Das ist besonders dringlich in der gegenwärtigen Lage, in der allzu offensichtlich ist, welche Folgen das Fehlen einer Kontrolle der Finanzwelt hat.

Die Doha-Runde der WTO muss vollkommen neu ausgerichtet werden, damit sich sowohl für die EU als auch für die Entwicklungsländer ein Gewinn ergibt.

 
  
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  Rovana Plumb (PSE), schriftlich. (RO) Als Sozialdemokraten sind wir besorgt, dass die Aussetzung der Verhandlungen der Doha-Runde der Welthandelsorganisation die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele beeinträchtigen könnte.

Im aktuellen Kontext von Wirtschafts-, Finanz- und Nahrungsmittelkrise ist es unerlässlich, ein multilaterales System zu unterstützen, das glaubwürdigen und gerechten Handel gewährleisten würde. Zu diesem Zweck ist es wichtig, dass das Europäische Parlament sich im Geist des Lissabon-Vertrags aktiv an den internationalen Handelsgesprächen beteiligt.

Rumänien unterstützt den Abschluss einer Runde, die zu Ausgewogenheit beim Gesamtpaket wie auch innerhalb der einzelnen Bereiche, wie Landwirtschaft und Industrieprodukte, führt.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Die verschiedenen Sackgassen, in die die Doha-Runde nacheinander geraten ist, sind schlechte Nachrichten für die Welt. Die Wirtschaft wird globalisiert, ob die Regierungen das wollen oder nicht. Daher lautet die Frage, ob die Verantwortlichen der einzelnen Staaten diese Globalisierung regulieren wollen, ob sie die Erfolgsmechanismen dieses globalen Wohlstandsschaffungsprozesses ermuntern und stimulieren wollen. Wenn sie die Frage, wie von uns befürwortet, mit Ja beantworten, dann müssen wir mehr Handel, größere Transparenz sowie größere Klarheit und Berechenbarkeit bei den Regeln fördern. Die Sackgasse, in die die Doha-Runde geraten ist, nutzt weder den Industrieländern noch den Entwicklungsländern. In einer Zeit der Turbulenzen in der Weltwirtschaft fördert sie weder mehr Wohlstand, noch stärkt sie das Vertrauen. Diese Darlegung der Notwendigkeit, die Prozesse entschlossen fortzusetzen, welche zu einer Zunahme des internationalen Handels geführt haben, verdient daher unsere Zustimmung. Die Tatsache, dass das Europäische Parlament weiterhin von den Vorteilen und Wirkungsmöglichkeiten des Handels überzeugt ist, ist ein gutes Zeichen.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. − (IT) Ich habe für den Entschließungsantrag zur Aussetzung der Doha-Runde der WTO gestimmt.

Ich bin mir der Schwierigkeiten durchaus bewusst, die mit dem Ziel verbunden sind, bei den Verhandlungen ein eindeutiges Ergebnis zu erreichen. Die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Doha-Runde machen nach meiner Überzeugung deutlich, dass die WTO intern reformiert werden muss, um dadurch die Transparenz und Effizienz herzustellen, die bisher fehlt. Außerdem möchte ich erneut die Notwendigkeit herausheben, im Rahmen der Doha-Entwicklungsrunde technische Hilfe bereitzustellen, um die Entwicklungsländer zu unterstützen. Schließlich bin ich fest davon überzeugt, dass unter den derzeitigen Umständen ein erfolgreicher Abschluss der Doha-Verhandlungen sich als Stabilitätsfaktor für die gesamte Weltwirtschaft erweisen könnte.

 
  
  

Bericht: Carnero González (A6-0347/2008)

 
  
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  Jan Andersson, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. (SV) Wir schwedischen Sozialdemokraten haben uns entschieden, gegen den Bericht von Carlos Carnero González über die Verwendung der Symbole der Union beim Europäischen Parlament (A6-0347/2008) zu stimmen.

Diese Symbole existieren bereits, sie werden bereits verwendet und müssen nicht auf diese Weise geregelt werden.

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht meines spanischen Kollegen Carlos Carnero González zur Einfügung eines neuen Artikels 202a über die Verwendung der Symbole der Union beim Europäischen Parlament in die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments gestimmt. Die drei Symbole (die Flagge mit 12 goldenen Sternen auf blauem Grund, die Hymne auf der Grundlage der „Ode an die Freude“ aus der Neunten Symphonie von Beethoven und der Leitspruch „In Vielfalt geeint“) sind dabei behilflich, die Bürger an die Europäische Union heranzuführen und eine europäische Identität aufzubauen, die unsere nationalen Identitäten ergänzt.

Diese Symbole werden seit mehr als 30 Jahren von allen europäischen Institutionen verwendet und wurden im Jahr 1985 offiziell vom Europäischen Rat angenommen. Ich freue mich, dass beim Europatag die Wahl auf den 9. Mai gefallen ist: Damit wird an den 9. Mai 1950 erinnert, als der damalige französische Außenminister Robert Schuman in einer Erklärung im Salon de l'Horloge des Quai d’Orsay öffentlich die Idee von Jean Monnet vorstellte, die Gesamtheit der Kohle- und Stahlproduktion unter eine supranationale Oberste Aufsichtsbehörde zu stellen, um so die für die Rüstung notwendigen Ressourcen zusammenzulegen. Sein Ziel war damals, einen neuen Krieg zwischen Frankreich und Deutschland zu verhindern und Deutschland zu Beginn des Kalten Krieges fest im westlichen Lager zu verankern.

 
  
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  Koenraad Dillen (NI), schriftlich. − (NL) Ich habe gegen diesen Bericht gestimmt. Die Europäische Union ist kein Staat und muss sich daher nicht mit den Symbolen eines Staates oder einer Nation schmücken – wie einer Nationalhymne, einer Flagge usw. Auch mit dem Vertrag von Lissabon und seiner Kopie, der so genannten Europäischen Verfassung, den bzw. die die Iren, die Franzosen und die Niederländer abgelehnt haben, wurde so etwas beabsichtigt. Ein wenig Achtung vor dem demokratischen Willen des Volkes wäre hier sicherlich angebracht, wenn Europa demokratische Legitimität gewinnen will. Flaggen und Hymnen gehören zu Nationen, nicht zu Zusammenschlüssen von Staaten zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Dieser Bericht über die Verwendung der Symbole der Union beim Europäischen Parlament ist kein Bericht – er ist ein Akt des „Verfassungsglaubens“, der Ausdruck eines fast religiösen Kredos!

Die Symbole der Europäischen Union – Flagge, Hymne, Leitspruch – existieren als solche rechtlich gesehen nicht mehr, seitdem 2005 zwei europäische Völker die Europäische Verfassung deutlich abgelehnt haben. Sie erscheinen auch nicht im Vertrag von Lissabon, der seit der Abstimmung des irischen Volkes ebenfalls tot ist. Es gibt keinen europäischen Superstaat!

Über den Versuch, ihn mittels der Verwendung dieser Symbole zu schaffen, könnte man lachen, wenn er nicht Ihre tiefe Verachtung für demokratische Äußerungen und Ihren Willen widerspiegeln würde, den supranationalen eurokratischen Staat um jeden Preis durchzusetzen.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Wir stellen fest, dass verzweifelt versucht wird, eine europäische Nation mit einer eigenen nationalen Identität zu schaffen. Die Erfahrung lehrt, dass es nicht möglich ist, eine gemeinsame Identität künstlich zu herbeizuführen. Dafür gibt es viele Beispiele, unter anderem den Staat Belgien, der vor fast 180 Jahren durch den Zusammenschluss von Flandern und Wallonien entstanden ist. Trotz gemeinsamer Königsfamilie, Flagge, Nationalhymne und Währung fällt Belgien immer weiter auseinander.

EU-Flaggen, Nationalhymnen und Europatage erscheinen vielleicht als symbolische Fragen ohne größere Bedeutung. Doch sie sind Teil einer allumfassenden Bestrebung des Europäischen Parlaments, nämlich die Vereinigten Staaten von Europa aufzubauen. Die ursprüngliche EU-Verfassung, die in Referenden in Frankreich und den Niederlanden zu Fall gebracht wurde, enthielt Hinweise unter anderem auf die Nationalhymne und die Flagge der EU. Diese wurden gestrichen, und die Führer der EU legten einen „neuen“ Vertrag vor, den so genannten Vertrag von Lissabon. Jetzt versucht das Europäische Parlament also, Revanche zu nehmen und die Verwendung der Symbole der EU durch die Hintertür einzuführen.

Wir denken, der EU-Zusammenarbeit könnte es so gehen wie dem Esperanto-Projekt, der künstlichen Sprache, die nie eine Weltsprache wurde, sondern weitgehend ausgestorben ist. Identität und Einheit werden durch das Volk geschaffen, nicht durch eine Elite.

Aus diesem Grund haben wir gegen diesen Bericht gestimmt.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL) , schriftlich. − (PT) Mit der Annahme dieses Berichts – mit 503 Ja-Stimmen zu 96 Nein-Stimmen bei 15 Enthaltungen – hat die Mehrheit des Parlaments wieder einmal ihre vollkommene Missachtung der Demokratie und der Souveränität des Volkes demonstriert.

Dies ist ein Versuch, die so genannten „Symbole der Union“ durchzusetzen, in diesem Fall durch ihre Einbeziehung in die Geschäftsordnung des Parlaments, die dann festlegt, dass „die Flagge in allen Gebäuden des Parlaments und bei offiziellen Anlässen gehisst wird, die Flagge in jedem Sitzungssaal des Parlaments verwendet wird, die Hymne bei der Eröffnung jeder konstituierenden Tagung und bei anderen feierlichen Sitzungen gespielt wird und der Leitspruch [In Vielfalt geeint] auf den offiziellen Dokumenten des Parlaments erscheint“.

Hingewiesen wird auf „die Bedeutung von Symbolen für die Heranführung der Bürger an die Europäische Union und für den Aufbau einer europäischen Identität als Ergänzung der nationalen Identitäten der Mitgliedstaaten“.

Erfolgt diese „Heranführung“ durch Missachtung und versuchte Umgehung des demokratischen und souverän ausgedrückten Willens des Volkes, das den vorgeschlagenen Vertrag erst als „Verfassungsvertrag“ und dann als „Lissabon-Vertrag“ abgelehnt hat? Was für eine Heuchelei ...

Erfolgt diese „Heranführung“ durch Durchsetzung dieser „Symbole der Union“, wenn diese Union rechtlich nicht existiert und nachdem diese Symbole aus dem Text des vorgeschlagenen Vertrages gestrichen wurden? Was für ein Zynismus ...

Im Grunde ist dies nur ein weiteres Manöver, um zu versuchen, den abgelehnten und doppelt untergegangenen Vertragsvorschlag erneut wiederzubeleben.

 
  
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  Anna Hedh (PSE), schriftlich. − (SV) Ich habe mich entschieden, gegen den Bericht von Carlos Carnero González über die Verwendung der Symbole der Union beim Europäischen Parlament zu stimmen. Der Grund ist, dass ich nicht glaube, dass die Verwendung von Symbolen in einem Vertrag oder in einer Geschäftsordnung festgelegt werden muss. Sie existieren sowieso.

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. − Ich konnte nicht für den Carnero-Bericht stimmen, einen euroskeptischen Standpunkt wollte ich aber auch nicht unterstützen. Ich bin voll und ganz für die Europäische Union. Grundlage der Partei, deren Vorsitzender ich bin, ist das Prinzip, dass Schottland eine unabhängige Nation sein muss – und nach unserer Überzeugung muss diese Unabhängigkeit als freier Mitgliedstaat der EU angetreten werden. Ich glaube allerdings nicht, dass die Menschen in Europa großes Verlangen danach haben, dass die Union die Insignien eines Superstaats annimmt. Die Symbole der EU standen in der EU-Verfassung – und dieses Dokument wurde in Frankreich und den Niederlanden abgelehnt. Die Symbole wurden dann aus dem Lissabon-Vertrag gestrichen, der trotzdem in Irland abgelehnt wurde. Wenn Europa seinen Bürgern näher kommen will, muss es eine Politik betreiben, die die Leute wirklich betrifft – und nicht mit bedeutungslosen Symbolen herumspielen, die völlig ohne Substanz sind.

 
  
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  Mikel Irujo Amezaga (Verts/ALE), schriftlich. − (ES) Die Menschen Europas sind genau wie die große Mehrheit der Abgeordneten äußerst besorgt über die Lage der Wirtschaft und die offensichtliche Fragilität unseres Bankensektors. Wo ist die Sicherheit unserer Arbeitsplätze, Ersparnisse und Renten? Die europäischen Bürger sind ganz und gar nicht „In Vielfalt geeint“, wie es der EU-Leitspruch besagt. Sie sind vielmehr in der Not verängstigt und werden ungläubig auf diese Abstimmung schauen.

Mit diesem Bericht verliert das Parlament sich in einer fruchtlosen Nabelschau und macht all unsere gute Arbeit zunichte. Die Verantwortlichen des Parlaments raufen sich regelmäßig die Haare und fragen sich, warum die europäischen Bürger dem Parlament nicht geben, was ihm gebührt. Sie haben offenbar beschlossen, dass Symbole und Hymnen das Problem lösen werden.

Ich würde sagen, wenn einige Abgeordnete sich weniger um Teppiche und Beethoven und stärker um die Erfüllung der eigentlichen Arbeit des Parlaments kümmern würden, müssten wir nicht um das Vertrauen der Wähler werben.

 
  
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  Carl Lang (NI), schriftlich. – (FR) Europa möchte sich mit den Insignien eines Staates schmücken. Es möchte seine eigene Hymne, seine Flagge, seinen Tag, seine Währung und seinen Leitspruch. Wir wollen diesen Superstaat nicht, wir wollen diesen aufgezwungenen Föderalismus nicht.

2005 haben das französische und das niederländische Volk den Entwurf einer europäischen Verfassung, die diese Symbole enthielt, in einem Referendum abgelehnt. Im Juni 2008 waren es die Iren, die durch Ablehnung des Vertrags von Lissabon erneut die Symbole dieses Superstaats zurückgewiesen haben.

Es ist wirklich empörend, dass man sie über Anträge zur Ergänzung der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments heimlich, still und leise wieder einführen will.

Die Völker Europas haben dabei ein Wort mitzureden und müssen respektiert werden. Auch sie haben die Pflicht, sich zu erinnern. Angesichts unserer Gesellschaften und unserer Volkswirtschaften, die immer globaler werden, ist es wichtiger denn je, dass wir nicht vergessen, wer wir sind, woher wir kommen und was unsere Werte und unsere Identitäten sind.

Europa lässt sich nicht aufbauen, wenn man die Geschichte seiner Völker und seiner Nationen negiert und gegen die nationalen Realitäten agiert.

 
  
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  Jean-Marie Le Pen (NI), schriftlich. – (FR) Einer der spärlichen Unterschiede zwischen der Europäischen Verfassung und dem von den 27 Staats- und Regierungschefs unterzeichneten Vertrag von Lissabon waren genau diese Symbole der Union – Flagge, Hymne, Leitspruch, Europatag –, die am 13. Dezember 2007 einstimmig abgelehnt wurden. Man musste den Schein wahren und durfte bei den Bürgern der Mitgliedstaaten nicht den Eindruck erwecken, als würde man die Strukturen eines Bundesstaates einrichten.

Wenn das Europäische Parlament diese Symbole wieder einführen will, bewegt es sich erneut am Rande der Legalität und verstößt bewusst gegen die europäischen Verträge.

Man muss sagen, dass dies nicht der erste derartige Versuch der europäischen Institutionen ist. Die skandalöse Art und Weise, wie sie Irland veranlassen wollen, erneut per Referendum abzustimmen, karikiert ihr Verständnis von Demokratie. Alles, was sich der europäischen Integration widersetzt, muss mit allen – auch legalen – Mitteln eliminiert werden.

Wie soll man Vertrauen in dieses Europa haben, das die Prinzipien, die es verteidigen soll, mit Füßen tritt und das Bild der ehemaligen Sowjetunion abgibt, wo die Meinungs- und Redefreiheit zwar in der Verfassung stand, aber niemals praktiziert wurde?

Meine Damen und Herren, die Demokratie kann man nicht teilen, genauso wenig wie den Totalitarismus. Das wird uns heute vor Augen geführt.

 
  
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  Erik Meijer (GUE/NGL), schriftlich. − (NL) Der Berichterstatter, Herr Carnero González, sagt: Man kann sich fragen, ob die Anerkennung einer Flagge ein Hindernis für die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon darstellen könne. Damit zieht er die Einschätzung in Zweifel, die der niederländische Ministerpräsident Balkenende gegeben hat. Herr Balkenende erklärte am 23. Mai 2007 in Straßburg, dass die Symbole der EU nicht in einen Verfassungsvertrag aufgenommen werden sollten.

Sein Hauptgrund dafür war, dass andernfalls der niederländische Staatsrat ein neues niederländisches Referendum für notwendig erachten würde. Herr Carnero González schlägt jetzt vor, die EU-Flagge, die Hymne und den Leitspruch in der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments zu verankern. Sein Argument ist, dass damit eine politische Botschaft vermittelt wird, dass diese Symbole die europäischen Werte repräsentieren. Er erwartet, dass die EU weltweit als Hort der Freiheit, der Entwicklung und der Solidarität wahrgenommen wird. Mindestens genauso sehr ist die EU auch durch zügellosen Ehrgeiz, ärgerliche Einmischung, riskanten Druck zu wirtschaftlicher Freiheit sowie eine Demonstration militärischer Macht gekennzeichnet.

Es wäre besser, Europa würde dadurch eine klarere Identität gewinnen, dass es „den Wählern zuhört“. Mit dieser Symbolpolitik verändert sich nichts. Die blaue Flagge findet sich bereits auf jeder Banknote und jedem Autonummernschild. Wir tun immer noch so, als wäre der Vertrag von Lissabon lebensfähig, wo er doch nach seinen eigenen Spielregeln abgelehnt wurde.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. (DE) Symbole haben eine nicht zu unterschätzende Macht. Sie können etwas Ungreifbares manifestieren, für Identität sorgen. Aber Symbole können auch negativ belegt werden, beispielsweise hat sich das Zeichen der menschlichen DNA zum Symbol für Genmanipulation entwickelt. Und manipulativ ist auch die EU unterwegs.

In den französischen und niederländischen Referenden wurde im Jahr 2005 die EU-Verfassung abgelehnt, was in beispielhafter EU-Borniertheit dazu geführt hat, dass man versuchte, mittels Wegfall der EU-Symbole dem Ganzen einen neuen Anstrich zu geben und das fast idente gescheiterte Produkt als Lissabonner Vertrag durchzudrücken. Wenn man nun die einzige wirkliche Änderung zum Ursprungsvertrag, nämlich den Verzicht auf Verwendung der EU-Symbole, über Umwege wiederbelebt, verspielt die EU die letzten Reste ihrer Glaubwürdigkeit. Da somit der Bürger an der Nase herumgeführt wird, habe ich den Bericht abgelehnt.

 
  
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  Cristiana Muscardini (UEN), schriftlich. − (IT) Ich möchte den Berichterstatter beglückwünschen, dass er die Symbole der Union jetzt in die Geschäftsordnung eingefügt hat, nachdem sie überraschenderweise aus dem neuen Vertrag gestrichen wurden. Als Mitglied des Europäischen Konvents habe ich immer die Meinung vertreten, dass die Union eine Seele haben muss, die sie über unsere geteilten gemeinsamen Werte näher an die Bürger Europas heranführt.

Die Herausnahme der Symbole aus dem Vertrag stellt den x-ten Akt der Distanzierung der europäischen Organe von den Bürgern dar. In der Tat – wie kann man erwarten, dass die Bürger sich mit der Union identifizieren, wenn die Union sich immer unidentifizierbarer macht und sogar auf die Symbole verzichtet, die sie eigentlich repräsentieren sollten, sowohl in den Mitgliedstaaten als auch in ihren internationalen Beziehungen?

Die Anerkennung der Symbole der Union durch alle stellt einen ersten Schritt in Richtung des Ziels dar, ein gemeinsames europäisches Haus zu bauen, das nicht nur den Bürgern Europas politische Antworten geben kann, sondern auch der Politik wieder das Primat einräumt, das sie nach unserem Verständnis und bei der Verwaltung der „öffentlichen Sache“ verdient.

Daher möchte ich meine Glückwünsche an den Berichterstatter wiederholen, in der Hoffnung, dass diese Initiative des Europäischen Parlaments von den anderen europäischen Organen aufgenommen wird, und in der Überzeugung, dass dies die parlamentarische Institution stärkt, der wir angehören.

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE), schriftlich. − (SK) Seit ihrer Gründung waren die Europäischen Gemeinschaften und danach die Europäische Union bestrebt, sich Symbole zu geben, mit denen die Öffentlichkeit sich leicht identifizieren kann. Der Prozess der Ratifizierung des Verfassungsvertrags wurde aufgrund von gescheiterten Referenden in Frankreich und in den Niederlanden gestoppt. Im Vertrag von Lissabon, der aus einem Kompromiss entstanden ist und den Text des Verfassungsvertrags ersetzte, sind die Symbole auf Veranlassung einiger Mitgliedstaaten nicht mehr enthalten.

Die Öffentlichkeit ist daran gewöhnt, dass jede Organisation ihr Logo hat. Flaggen, Embleme, Hymnen, Wahlsprüche, Farben und sonstige Arten von Symbolen transportieren ein emotionales Bild der zugrunde liegenden Werte der Organisationen, für die sie stehen.

Diese Erfahrung, die von allen unseren Ländern, Regionen, Kirchen, Parteien, Bürgerorganisationen usw. geteilt wird, gilt auch auf der Ebene der EU. Die Flagge mit einem Kreis von 12 goldenen Sternen auf blauem Grund fasziniert mich immer wieder. Wenn ich in der Slowakei ankomme und die Flagge auf den Gebäuden wehen sehe, bin ich glücklich, dass die Slowakei Teil des gemeinsamen europäischen Hauses ist. Es dürfte schwerfallen, ein ähnlich bekanntes Musikstück und Gedicht zu finden, das die Idee der europäischen Integration besser symbolisiert als die Hymne der Europäischen Union aus der Neunten Symphonie von Ludwig van Beethoven.

Obgleich die einheitliche Währung noch nicht von allen Mitgliedstaaten verwendet wird, beginnen insbesondere Drittländer, die EU mit dem Euro zu identifizieren, so wie sie die USA mit dem Dollar identifizieren. Der Leitspruch „In Vielfalt geeint“ ist für mich die vollkommene Definition des Wesens des europäischen Aufbauwerks. Ich stimme der Verwendung der Symbole der Union zu und habe daher für den Bericht des Berichterstatters Carnero González gestimmt.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. − (IT) Ich möchte festhalten, dass ich für den Bericht des Kollegen Carnero González über die Einfügung eines neuen Artikels über die Verwendung der Symbole der Union beim Europäischen Parlament in die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments gestimmt habe.

Symbole sind, wie allgemein bekannt ist, mehr wert als jeder Slogan oder als Worte. Sie sind wichtige Bestandteile jeder Art von Kommunikation, insbesondere des Prozesses der Identifizierung mit einer sozialen Gruppe oder Organisation. Flaggen, Embleme und Hymnen sind von wesentlicher Bedeutung um sicherzustellen, dass eine Organisation von der Öffentlichkeit wiedererkannt wird.

Aus diesem Grunde begrüße ich die Initiative des Kollegen, die die Einbindung der Bürger in das europäische Aufbauwerk stärken und so zu dessen Legitimität beitragen soll.

 
  
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  Daniel Strož (GUE/NGL), schriftlich. − (CS) Hinsichtlich des Berichts über die Verwendung der Symbole der Union kann ich nur feststellen, dass dies einmal mehr veranschaulicht, wie man sich in der Europäischen Union über demokratische Verfahren hinwegsetzt. Vor einiger Zeit wurden mit der Ablehnung des Vorschlags der so genannten Europäischen Verfassung die Symbole der Union gestoppt. Die Verfassung oder zumindest ihr zentraler Kontext soll durch den Vertrag von Lissabon de facto „wiederbelebt“ werden, und jetzt versucht das Europäische Parlament, die Symbole der Union wiederzubeleben. Ich frage mich nur – was wollen die europäischen Organe und Institutionen tun, wenn diese Symbole missbraucht werden? Die ganze Welt konnte zum Beispiel vor kurzem die Bilder des georgischen Präsidenten sehen, der am Beginn des Konflikts mit Russland nicht nur die georgische Flagge, sondern auch die EU-Flagge in seinem Büro hatte. Das ist ganz sicher nicht akzeptabel.

 
  
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  Konrad Szymański (UEN), schriftlich. − (PL) Ich habe gegen die rechtliche Anerkennung der Symbole der Europäischen Union durch das Europäische Parlament gestimmt, und zwar aus folgenden Gründen:

Erstens steht der Begriff der rechtlichen Anerkennung im Widerspruch zu den Beschlüssen des Europäischen Rates. Dort haben alle Mitgliedstaaten beschlossen, aus dem Reformvertrag, der den Entwurf des Verfassungsvertrags ersetzte, die Frage der europäischen Symbole auszuklammern.

Zweitens kommt der Beschluss des Parlaments einer Einführung der Symbole durch die Hintertür gleich, entgegen den Wünschen der Mitgliedstaaten. Indem das Parlament zu solchen juristischen Schachzügen greift, beweist es nicht Stärke, sondern Schwäche.

Drittens erregen derartige Maßnahmen bei vielen Bürgern von Mitgliedstaaten der Europäischen Union berechtigtes Misstrauen, die nicht möchten, dass einer internationalen Organisation wie der Europäischen Union Symbole zugeordnet werden, die Nationalstaaten vorbehalten sind.

 
  
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  Georgios Toussas (GUE/NGL), schriftlich.(EL) Die vorgeschlagene Aufforderung an das Europäische Parlament, bei der Förderung und intensiven Verwendung der EU-Symbole eine wichtige Rolle zu spielen, stellt eine Provokation der Völker Europas dar. Über die parlamentarische Initiative wird versucht, die „Euro-Verfassung“ nicht nur in ihrer geänderten Fassung, dem Vertrag von Lissabon, der kürzlich vom irischen Volk abgelehnt wurde, sondern in ihrer ursprünglichen Form, dem Verfassungsvertrag, der ebenfalls von den Völkern Frankreichs und der Niederlande verworfen wurde, „zum Leben zu erwecken“.

Durch Einnahme dieser Haltung gibt das Europäische Parlament sich wieder einmal als Stütze und Architekt reaktionärer EU-Reformen zu erkennen. Es demonstriert seine grobe Missachtung des Urteilsspruchs der Völker Frankreichs, der Niederlande und Irlands sowie der eindeutigen Tendenzen bei all den anderen europäischen Völkern, die nicht von der Politik, den Institutionen, Werten, Visionen und Symbolen der europäischen Plutokratie bewegt werden, die so typisch für den volksfeindlichen Charakter der EU sind.

Die Völker Europas müssen ihren Kampf für eine endgültige Ablehnung der reaktionären Euro-Verfassung verstärken. Sie müssen aufstehen gegen die imperialistische EU der Armut, der Ungerechtigkeit, des Krieges und der Unterdrückung. Sie erwarten deren Auflösung und wollen ihre eigene Macht begründen und neue Institutionen und Symbole einführen, die ihren eigenen Bedürfnissen und Werten entsprechen.

 
  
  

Bericht: Seeber (A6-0362/2008)

 
  
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  Jan Andersson, Göran Färm, Anna Hedh, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. (SV) Wir schwedischen Sozialdemokraten sind auch der Meinung, dass die Verbraucher eine wichtige Rolle spielen, wenn eine nachhaltige Nutzung der Wasserressourcen in der EU erreicht werden soll. Allerdings sollten Informations- und Aufklärungskampagnen nach unserer Auffassung in erster Linie auf lokaler und regionaler Ebene und nicht auf Verlangen der EU durchgeführt werden.

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den hervorragenden Initiativbericht meines österreichischen Kollegen Richard Seeber als Reaktion auf die Mitteilung der Europäischen Kommission mit dem Titel „Antworten auf die Herausforderung von Wasserknappheit und Dürre in der Europäischen Union“ gestimmt.

Ich bedaure ebenfalls das Fehlen einer wirklichen internationalen Dimension im Ansatz der Europäischen Kommission und unterstütze die Vorschläge des Berichterstatters, dass Wasserknappheit und Dürren wegen der Besonderheiten dieses Problemkreises ein koordiniertes Vorgehen auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten wie auch auf regionaler und lokaler Ebene erfordern. Mindestens 11 % der Bevölkerung und 17 % des Gebiets der Europäischen Union sind von Wasserknappheit betroffen, und die jüngsten Entwicklungen zeigen, dass Wasser in Europa wahrscheinlich noch bedeutend knapper werden wird.

Es ist dringend notwendig, dass die Europäische Union eine Wasserpolitik entwickelt, die es ermöglicht, den Bürgern Europas, den Unternehmen, den öffentlichen Körperschaften, Flora und Fauna usw. die Zusicherung zu geben, dass wir Wasser in entsprechender Menge und Qualität zur Deckung ihres Bedarfs haben werden.

 
  
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  Liam Aylward (UEN), schriftlich. − Wasserknappheit ist ein drängendes Problem, das Bürger in Europa und der ganzen Welt betrifft. Dieser Bericht macht uns bewusst, dass in der EU 20 % des Wassers durch ineffiziente Nutzung verschwendet werden, dass bei den Bürgern das Bewusstsein für einen sparsameren Umgang mit Wasser fehlt und dass 17 % des Gebiets der EU unter schwerem Wassermangel leiden. Als Reaktion darauf muss die EU einen ganzheitlichen Ansatz mit präzisen Maßnahmen für eine bessere Wasserbewirtschaftung und -versorgung verfolgen.

Es ist klar, dass wir potenziell sehr viel Wasser (bis zu 40 %) durch technische Verbesserungen sowie durch Änderungen im Verhalten der Menschen und bei den Produktionsweisen einsparen können, und das sollte an die Stelle der derzeitigen Art des Krisenmanagements treten. Durch wassersparende Technologien und Bewässerungsmanagement in der Industrie und der Landwirtschaft ließe sich der überhöhte Verbrauch um bis zu 43 % reduzieren, und Maßnahmen zur effizienteren Nutzung könnten die Wasserverschwendung um bis zu einem Drittel senken. Gegenwärtig verbraucht die Landwirtschaft 64 % des Wassers, der Energiesektor 20 %, die Öffentlichkeit 12 % und die Industrie 4 %. Dürren werden außerdem zunehmend durch den Klimawandel beeinflusst und führen zu ökologisch verheerenden Waldbränden.

Die EU möchte die Wiederverwendung von Abwasser verstärken und die Entsalzung weiterentwickeln, die Wasserbewirtschaftungsmaßnahmen auf der Grundlage des Verursacherprinzips verbessern, Kennzeichnungssysteme einführen, Maßnahmen zur Bekämpfung der Wüstenbildung erforschen und überwachen, die Fruchtfolgesysteme verbessern und eine effizientere Wassernutzung in der Bevölkerung fördern.

 
  
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  Konstantinos Droutsas (GUE/NGL), schriftlich.(EL) Ein paar schöne Worte können die volksfeindliche Natur der Vorschläge in dem Bericht nicht kaschieren, deren Hauptanliegen die reaktionäre Idee der „nachfragebasierten Wasserbewirtschaftung“ ist. Der Bericht stellt am Ende eine Reihe von Maßnahmen heraus, bei denen es im Wesentlichen nur darum geht, den Preis von Wasser und die Kosten der Wasserversorgung zu erhöhen. Den Massen sowie den armen und mittelgroßen Landwirten wird noch eine weitere schwere Abgabe aufgebürdet, weil das Wasser vollkommen kommerzialisiert wird. Gleichzeitig soll die Rentabilität der Monopolkonzerne gesteigert werden.

Die Entschließung unterscheidet nicht zwischen Dürre und Wasserknappheit, bei denen es sich um zwei unterschiedliche Phänomene handelt, auf die unterschiedlich reagiert werden muss. Es gibt keinerlei Hinweis auf den Grundsatz der Erhaltung und Verbesserung des Verhältnisses von nutzbaren Wasserreserven, verfügbaren Wasserreserven und Niederschlagsmenge.

Der Bericht unterschätzt die positive Rolle der Wälder als aktive Faktoren bei der Linderung der Dürre als Naturerscheinung und bei der Bekämpfung der Wasserknappheit. Folglich schlägt er keine Wiederaufforstungsmaßnahmen vor und betont sogar, dass eine „Vergrößerung der Waldflächen“ nur vorgenommen werden sollte, wo es unbedingt erforderlich sei.

Der Bericht spielt die Gefahr von Überschwemmungen und die Notwendigkeit von Hochwasserschutzmaßnahmen herunter. Ganz im Gegenteil: Er fordert uns auf, „Maßnahmen zu unterlassen, die den natürlichen Verlauf von Flüssen behindern könnten“, und betreibt Panikmache hinsichtlich der durch die Umleitung von Flüssen verursachten sozialen und ökologischen Probleme.

Die Arbeiter kämpfen für eine ausreichende Versorgung mit sauberem, sicherem Wasser. Sie lehnen es ab, dass etwas kommerzialisiert wird, was nach wie vor ein öffentliches Gut ist, auch wenn es eine Beute des Gewinnstrebens von Monopolen ist.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Wir stimmen der Logik nicht zu, die hinter der Idee steht, dass die Wasserbewirtschaftung den Prinzipien des Marktes folgen und infolgedessen der Preis (die Tarife) das zentrale Instrument zur Steuerung des Verbrauchs sein müsse(n). Der Bericht erwähnt, dass eine Rendite erzielt werden müsse, als ob dies ein Teil der Lösung oder die ganze Lösung des Problems der Knappheit wäre. Das stimmt einfach nicht.

Es ist klar, dass die Wasserverluste, die Planung von Flusseinzugsgebieten, die Wiederverwendung von „grauem Wasser“, der Austausch zwischen Staaten und die schrittweise Einrichtung einer Beobachtungsstelle als Anliegen oder Vorschläge voller offensichtlich guter Absichten erscheinen. Sie erscheinen allerdings nicht in dem von der Wasserrahmenrichtlinie festgelegten Programm, das bei der Wasserbewirtschaftung die Beachtung von wirtschaftlichen und finanziellen Grundsätzen fordert, ohne die Grundvoraussetzungen zu sichern: die Verankerung als ein Recht und die demokratische Verwaltung.

Es werden auch Besorgnisse geäußert, die berücksichtigt werden sollten, selbst wenn sie die Politik der EU in Frage stellen. Der direkte Zusammenhang zwischen Forst- und Agrarpolitik sowie zwischen ungehemmter städtischer Entwicklung und Wüstenbildung bzw. Dürre wird in dem Bericht festgestellt. Allerdings wird die GAP als einer der Hauptverursacher der Wüstenbildung in Ländern wie Portugal zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt.

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. − Als Vertreter Schottlands denke ich, dass viele der im Seeber-Bericht behandelten Fragen für meine Wähler von begrenztem Interesse sein dürften. Die Bereitstellung von hochwertigen Wasserressourcen ist allerdings in allen geographischen Regionen der EU von enormer Bedeutung, und Fragen wie Wasserverlust durch ineffiziente Nutzung und Wasserknappheit gehen uns alle an. In Schottland erfolgt die Wasserversorgung durch ein öffentliches Unternehmen, das dem schottischen Parlament verantwortlich ist, und nach den Vorstellungen der schottischen Regierung soll Scottish Water der ganzen Welt ein Beispiel für bestmögliche Erbringung von Wasserdienstleistungen geben. Ich unterstütze diese Vorstellungen uneingeschränkt und empfehle sie auch diesem Parlament.

 
  
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  Sebastiano (Nello) Musumeci (UEN), schriftlich. − (IT) Die Probleme der Wasserknappheit und der Dürren, die direkt miteinander zusammenhängen, betreffen insbesondere große Teile des südlichen Europas und haben verheerende Folgen für die Umwelt und für die örtliche Bevölkerung.

Die Region, aus der ich komme, Sizilien, erlebt regelmäßig jedes Jahr Perioden der Wasserknappheit und der Dürre, die schwere Schäden für die Landwirtschaft zur Folge haben. Dies ist ein sehr beunruhigendes Problem, das zum Teil gelöst werden könnte, wenn in wenigstens zwei Bereichen energische Maßnahmen ergriffen würden. Der erste ist die Infrastruktur: Auf der Insel Sizilien geht zum Beispiel ein großer Teil – schätzungsweise bis zu 30 % – des Wassers verloren, weil die Wasserleitungen schlecht instand gehalten werden. Der zweite ist die Vorbeugung: Ich stimme dem Berichterstatter voll zu, wenn er feststellt, dass Schulung und Erziehung durch Informationskampagnen, in den Schulen angefangen, eine entscheidende Rolle dabei spielen, eine Verhaltensänderung zu bewirken und eine Kultur des Wassersparens und der effizienten Wassernutzung zu fördern.

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE), schriftlich. − (SK) Ich habe mich bei der Abstimmung über den Bericht von Richard Seeber der Stimme enthalten. Der Bericht ist zu weitläufig, und einige Empfehlungen wiederholen sich. Das größte Problem ist, dass der gesamte Bericht auf dem alten Wasserparadigma basiert und in nur einem Fall, in Ziffer 48, kurz das neue Paradigma berührt, das heißt, die Notwendigkeit, die Regenwassersammlung zu fördern.

Andere Vorschläge und Anregungen sind zu verworren, und von daher wird ihre praktische Anwendung nicht erfolgreich sein. Der Bericht vernachlässigt den integrierten Ansatz und konzentriert sich nur auf die Einsparung von Leitungswasser. Er ist sehr stark gegliedert und erlaubt daher keine eindeutige Interpretation.

Am Ende wird sich die Geschichte der EU-Wasserrahmenrichtlinie wiederholen. Das ehrgeizige Ziel dieser Richtlinie war die Förderung der integrierten Bewirtschaftung von Wasserläufen in den Einzugsgebieten. Herausgekommen sind nur Einzelmaßnahmen. Der Beweis dafür ist, dass im letzten Jahr eine weitere Richtlinie angenommen wurde: die Hochwasserrichtlinie. Etwas, das als „integriert“ bezeichnet wird, wird als Ganzes behandelt und nicht Stück für Stück. Bedauerlicherweise war der Ansatz nicht integriert, und die Rahmenrichtlinie wird von den zuständigen Stellen in der Wasserwirtschaft als Abreißkalender benutzt. In einem Augenblick lösen sie das Hochwasserproblem und im nächsten Augenblick das Dürreproblem.

Etwas Ähnliches passierte in der Slowakei zur Zeit des Sozialismus, speziell im Ostslowakischen Tiefland. Erst versuchten wir, das Problem der Entwässerung zu lösen und dann, im zweiten Schritt, das Problem der Bewässerung. Heute ist das Ostslowakische Tiefland wie eine Kochplatte, die Wolken zu den kühleren Karpaten treibt, wo schwere Hochwasser entstehen.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. − (IT) Ich habe für den Seeber-Bericht gestimmt, der sich mit dem ernsten Problem der Wasserknappheit und Dürren in der Europäischen Union befasst.

Die Wasserreserven sind begrenzt. Die Erhaltung unserer Ökosysteme, der Wasserreserven, des Trink- und Badewassers ist ein Schlüsselfaktor für den Schutz der Umwelt. Daher stellt gemeinsames Handeln auf europäischer Ebene sicher, dass wir in bestmöglicher Weise mit dieser wertvollen Ressource umgehen.

Außerdem möchte ich Herrn Seeber ein Lob für seine Arbeit aussprechen. Er hat die Aufmerksamkeit auf die Hauptprobleme gelenkt, mit denen die Union sich beschäftigen muss: übermäßiger Wasserverbrauch und die daraus folgende Verschwendung von Wasser, Unwissenheit und fehlendes Bewusstsein für das Problem sowie das Fehlen eines gemeinsamen europäischen Ansatzes.

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE-DE), schriftlich. − (PL) Das Problem der Wasserknappheit und Dürre hat mittlerweile einen kritischen Punkt erreicht, genauso wie die damit in Zusammenhang stehenden Folgen der globalen Erwärmung. Die Fälle von extremer Dürre und Wasserknappheit haben in den letzten Jahrzehnten drastisch zugenommen. Das liegt zu einem großen Teil an einer ineffizienten Wasserbewirtschaftung und übermäßigen Wassernutzung für landwirtschaftliche Zwecke.

Die Europäische Union sieht sich selbst als Folge von Klimawandel und menschlichem Handeln ernsten Bedrohungen ausgesetzt. Mehr als ein Drittel der Europäer lebt bereits in Gebieten, die von Wasserknappheit betroffen sind. Wenn nicht unverzüglich geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um eine vernünftigere und nachhaltige Wassernutzung sicherzustellen, müssen wir damit rechnen, dass in Zukunft mehr Menschen von Wasserknappheit betroffen sein werden. Außerdem wird der vorausgesagte Bevölkerungsanstieg von sechs auf neun Milliarden bis 2050 zu noch größerem Wasserbedarf führen.

Einige Fachleute vergleichen das Wasser bereits mit dem Erdöl. Die Zeit des billigen und relativ leicht zugänglichen Wassers ist vorbei. Um der Wasserknappheit im Agrarsektor zu begegnen, sollten Wasserrückhalteanlagen entwickelt und die Bewässerung verbessert werden. Zudem muss durch eine aktive Politik der Sensibilisierung eine spezielle Kultur der verantwortungsbewussten Wassereinsparung entwickelt werden.

Jeder von uns muss anfangen, Wasser einzusparen und sorgsam damit umzugehen. Es ist darüber hinaus unerlässlich, technische Mittel einzusetzen, um die Verschwendung von Wasser zu verhindern und das soziale Bewusstsein für dieses Problem zu steigern. Ein integrierteres Herangehen an die Probleme im Zusammenhang mit Wasser und Dürre ist ebenfalls notwendig.

 
  
  

Politisches Handeln im arktischen Raum in einer Welt der Globalisierung (RC-B6-0523/2008)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für die von fünf Fraktionen, darunter der PPE-DE-Fraktion, vorgelegte Entschließung des Europäischen Parlaments zum politischen Handeln im arktischen Raum gestimmt. Im 20. Jahrhundert stieg die Lufttemperatur in der Arktis um etwa 5 °C, das ist zehnmal so schnell wie bei der durchschnittlich gemessenen globalen Oberflächentemperatur. Für die nächsten 100 Jahre wird sogar eine weitere Erwärmung in der Arktis um etwa 4-7 °C vorausgesagt.

Ich unterstütze entschieden die Feststellung, dass die Zeit der Diagnose zu Ende und die Zeit zum Handeln gekommen ist. Überdies gehören drei Staaten des arktischen Raums zu den EU-Mitgliedstaaten, und weitere zwei Staaten dieses Raums zählen zu den engsten Nachbarn, die durch das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) am Binnenmarkt teilhaben, so dass mehr als die Hälfte der Mitglieder des Arktischen Rates EU-Mitgliedstaaten bzw. assoziierte Länder sind.

Dieser Raum spielt eine Schlüsselrolle bei den großen Gleichgewichten des Planeten, und ich gratuliere den Verfassern dieser Entschließung zu einer Zeit, in der wir das Internationale Polarjahr begehen.

 
  
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  Glyn Ford (PSE), schriftlich. − Ich habe für Änderungsantrag 6 von der Sozialdemokratischen Partei Europas gestimmt, der eine atomwaffenfreie und entmilitarisierte Arktis forderte. Mir ist durchaus bewusst, dass derzeit U-Boote Großbritanniens in diesen Gewässern operieren, aber das ist kein Grund, den Vorschlag nicht zu unterstützen, wonach ein internationales Übereinkommen erreicht werden sollte, um die Einführung von Atomwaffen zu stoppen und militärische Aktivitäten in diesem Gebiet in der Zukunft zu beenden. Ich bin enttäuscht, dass er nicht angenommen wurde, auch wenn ich den Verweis auf das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) und die Notwendigkeit der Ratifikation durch einen künftigen US-Senat begrüße.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL) , schriftlich. − (PT) Als sehr negativ betrachten wir die Ablehnung der zu dieser Entschließung vorgelegten Änderungsanträge, die „die mit jeglicher Nutzung der Arktis für strategische oder militärische Zwecke verbundenen Gefahren und die Notwendigkeit, das Nordpolarmeer zu einer entmilitarisierten und atomwaffenfreien Zone zu machen,“ unterstrichen und darauf hinwiesen, dass wir weiterhin „besonders besorgt sind über das fortdauernde Rennen um die natürlichen Ressourcen in der Arktis, das zur Bedrohung der Sicherheit ... und insgesamt zu internationaler Instabilität führen kann“.

Es sind zwar einige Punkte enthalten, die wir als positiv ansehen, aber im Ergebnis erlaubt die Entschließung die Aussicht auf ein anhaltendes Rennen um die natürlichen Ressourcen auf diesem Kontinent, besonders durch die Feststellung, dass der hohe Norden „Gegenstand der Politik der Europäischen Union für die Nördliche Dimension ist“, und durch die Feststellung, es „ist ... davon überzeugt, dass das Bewusstsein von der Bedeutung der Arktis im weltweiten Kontext weiter gestärkt werden muss, indem eine eigenständige Politik der EU für den arktischen Raum geschaffen wird“.

Außerdem wird die Kommission aufgefordert, „die Energie- und Sicherheitspolitik im arktischen Raum auf ihre Tagesordnung zu setzen“ und „im arktischen Raum vorausschauend tätig zu werden, indem sie zumindest als ersten Schritt den Beobachterstatus im Arktischen Rat annimmt“.

 
  
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  Jens Holm, Kartika Tamara Liotard, Erik Meijer, Esko Seppänen und Søren Bo Søndergaard (GUE/NGL), schriftlich. − Wir teilen die in der Entschließung ausgedrückte Besorgnis über die Auswirkungen des Klimawandels auf die Nachhaltigkeitsbedingungen für die im arktischen Raum lebenden Bevölkerungen wie auch über die Auswirkungen auf den natürlichen Lebensraum. Wir sehen die Bedeutung der Arktis für das Weltklima und deshalb die Arktis als ein gemeinsames Anliegen.

Dennoch können wir diese Entschließung nicht unterstützen, weil zuallererst die Interessen der EU ihr Ausgangspunkt sind. Wir glauben, dass eine Politik illegitim ist, die nicht in den Interessen der Völker des arktischen Raums fest verwurzelt ist. Wir glauben, dass am Anfang aller den arktischen Raum betreffenden Gespräche und Initiativen die Achtung des souveränen Gebiets der arktischen Nationen und ebenso die Einbeziehung aller Völker des arktischen Raums als gleichberechtigte Partner stehen müssen.

Schließlich hat bei der Abstimmung eine Mehrheit einen Änderungsantrag abgelehnt, der die Notwendigkeit betonte, dass die Arktis eine entmilitarisierte und atomwaffenfreie Zone wird, womit der Weg dafür bereitet wurde, dass die von dieser Entschließung geforderte Politik für den arktischen Raum die Militarisierung der Arktis und die Aufstellung von Atomwaffen in dem Raum einschließt. Das können wir unter keinen Umständen unterstützen.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. − (IT) Ich habe für den Entschließungsantrag zum politischen Handeln im arktischen Raum in einer Welt der Globalisierung gestimmt.

Ich bin überzeugt von der Notwendigkeit, die Möglichkeiten des arktischen Raums im globalen Kontext zu ergreifen. Daher braucht die EU eine spezifische Politik für dieses Gebiet, die sowohl auf die Einwohner vor Ort als auch auf die Umwelt Rücksicht nimmt. Ich begrüße die Initiative unseres Kollegen insofern, als der Umweltfrage besondere Bedeutung zukommt: Es muss eine grenzübergreifende politische oder rechtliche Konstruktion geben, die bei politischen Konflikten über die natürlichen Ressourcen vermitteln könnte.

 
  
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  Søren Bo Søndergaard (GUE/NGL), schriftlich. − Wir teilen die in der Entschließung ausgedrückte Besorgnis über die Auswirkungen des Klimawandels auf die Nachhaltigkeitsbedingungen für die im arktischen Raum lebenden Bevölkerungen wie auch über die Auswirkungen auf den natürlichen Lebensraum. Wir sehen die Bedeutung der Arktis für das Weltklima und deshalb die Arktis als ein gemeinsames Anliegen.

Dennoch können wir diese Entschließung nicht unterstützen, weil zuallererst die Interessen der EU ihr Ausgangspunkt sind. Wir glauben, dass eine Politik illegitim ist, die nicht in den Interessen der Völker des arktischen Raums fest verwurzelt ist. Wir glauben, dass am Anfang aller den arktischen Raum betreffenden Gespräche und Initiativen die Achtung des souveränen Gebiets der arktischen Nationen und ebenso die Einbeziehung aller Völker des arktischen Raums als gleichberechtigte Partner stehen müssen.

Schließlich hat bei der Abstimmung eine Mehrheit einen Änderungsantrag abgelehnt, der die Notwendigkeit betonte, dass die Arktis eine entmilitarisierte und atomwaffenfreie Zone wird, womit der Weg dafür bereitet wurde, dass die von dieser Entschließung geforderte Politik für den arktischen Raum eine Militarisierung der Arktis und die Aufstellung von Atomwaffen in dem Raum einschließt. Das können wir unter keinen Umständen unterstützen.

 
  
  

Bericht: Cercas (A6-0357/2008)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Initiativbericht meines spanischen Kollegen Alejandro Cercas (PSE, ES) über die Anwendung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr gestimmt. Auch ich bedauere, dass bei der Anwendung und Durchsetzung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr immer noch beträchtliche Unterschiede bestehen.

Wir müssen die Mitgliedstaaten drängen, ihre Bemühungen um die Gewährleistung der effizienten und einheitlichen Umsetzung der Sozialvorschriften zu verstärken und die Richtlinie 2002/15/EG über die Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben, umzusetzen, um damit die Sicherheit der Bürger im Straßenverkehr sowie die Gesundheit und Sicherheit der Kraftfahrer sicherzustellen und klare Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb zu schaffen.

Die Europäische Kommission muss Verstöße der Mitgliedstaaten gegen das Gemeinschaftsrecht in Bezug auf Sozialvorschriften im Straßenverkehr mit größtem Nachdruck ahnden, Zwangsmaßnahmen für den Fall der Nichteinhaltung der Vorschriften festlegen und präventive Maßnahmen ergreifen – falls erforderlich, auf juristischem Weg –, um die strikte Einhaltung des Gemeinschaftsrechts sicherzustellen. Das ist unerlässlich, um einen fairen und unverzerrten Wettbewerb zu gewährleisten.

 
  
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  Proinsias De Rossa (PSE), schriftlich. − Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil es dringend notwendig ist, dass die Mitgliedstaaten die Sozialvorschriften umsetzen und sicherstellen, dass sie entsprechend durchgesetzt werden. Gesundheit und Wohlergehen der Kraftfahrer im Güterverkehr sowie die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer hängen von klaren Regeln in solchen Fragen wie Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten sowie auch von wirksamen Kontrollen und Strafen bei Nichteinhaltung ab.

Somit ist es sehr wichtig, dass die Mitgliedstaaten die Umsetzung von Richtlinie 2002/15/EG beschleunigen und dass auch das Europäische Parlament die Unterstützung für die Einbeziehung aller Berufskraftfahrer, ungeachtet ihres Beschäftigungsstatus, in die auf diesem Gebiet geltenden Arbeitszeitvorschriften bekräftigt. Ich kann keinen Grund erkennen, warum selbstständige Kraftfahrer von Regelungen ausgenommen werden sollten, die zur Sicherheit auf unseren Straßen beitragen.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Erst nach langem Zögern haben wir uns entschieden, für diesen Bericht zu stimmen. Der Straßenverkehr ist jedoch ein grenzüberschreitendes Thema, und die Arbeitsbedingungen für selbstständige Kraftfahrer sind ein Teil dieses Themas.

Mit einigen Teilen des Berichts sind wir nicht einverstanden, beispielsweise bei der Frage sicherer Parkplätze für Berufskraftfahrer, die wir als Angelegenheit der Mitgliedstaaten ansehen. Außerdem sind wir der Ansicht, dass Arbeitszeitfragen allgemein ebenfalls Sache der Mitgliedstaaten sind.

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. − Die Sozialvorschriften der EU für den Straßenverkehr haben große Bedeutung. In der gesamten Union ist der Straßentransport wirtschaftlich ungeheuer wichtig. Es ist aber auch wichtig, dass die Sozialvorschriften angewandt werden, um sowohl die Kraftfahrer als auch die Allgemeinheit zu schützen. Bei den bestehenden Rechtsvorschriften gibt es Abweichungen, und es bestehen Mängel bei der Umsetzung in nationales Recht. Entsprechend habe ich für den Cercas-Bericht gestimmt.

 
  
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  Ona Juknevičienė (ALDE), schriftlich.(LV) Der Straßentransport gehört zu den Wirtschaftsbereichen, die auf dem europäischen Binnenmarkt eine sehr große Rolle spielen. Besonders wichtig ist dieser Bereich mit Blick auf die Beschäftigung, denn im Transportgewerbe der EU sind mehr als 3 Millionen Personen beschäftigt. Trotz einer Fülle von EU-Rechtsvorschriften, mit denen die Sicherheit der Bürger Europas im Straßenverkehr und die Gesundheit und Sicherheit der Kraftfahrer im Personen- und Güterverkehr gewährleistet werden sollen, nehmen in den Mitgliedstaaten die Fälle von Verstößen gegen die Vorschriften für Ruhezeiten und Pausen zu.

Für diese Situation gibt es zwei Hauptursachen: Die Mitgliedstaaten setzen die Rechtsvorschriften zum Straßenverkehr nicht – bzw. nicht mit der entsprechenden Sorgfalt – in nationales Recht um. Die für angestellte Kraftfahrer geltenden Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften unterscheiden sich von denen, die für selbstständige Kraftfahrer gelten. Durch die derzeitige Situation, in der Rechtsvorschriften zur Arbeitszeit nur bei Fahrern mit Arbeitsverträgen angewandt werden, bei den Selbstständigen aber nicht, drohen im Transportgewerbe Wettbewerbsverzerrungen. Weil für selbstständige Kraftfahrer weniger strenge Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften gelten, nimmt die Zahl der scheinselbstständigen Kraftfahrer zu. Diese Situation leistet nicht nur dem unlauteren Wettbewerb Vorschub, sie gefährdet auch die Gesundheit und Sicherheit der Kraftfahrer und der anderen Verkehrsteilnehmer. Die Europäische Kommission möchte sicherstellen, dass selbstständige Kraftfahrer ebenfalls die Vorschriften einhalten, die in der entsprechenden Gesetzgebung festgelegt sind.

Durch diese Maßnahmen könnten wir eine sehr viel größere Sicherheit im Straßenverkehr erreichen und für angemessene Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen für Kraftfahrer sowie für fairen Wettbewerb im Straßentransportwesen sorgen.

 
  
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  Erik Meijer (GUE/NGL), schriftlich. − (NL) Dieser Vorschlag zielt darauf ab, frühere Beschlüsse ernst zu nehmen, und zwar durch bessere Kontrollen, bessere Informationen, sichere Parkplätze an Autobahnen und die Abschaffung der Ausnahmen für Selbstständige zum 23. März 2009. Die Umsetzung der Sozialvorschriften für den Straßenverkehr in nationales Recht und ihre Durchführung sind hoffnungslos im Verzug.

Die vier Mitgliedstaaten, die in dieser Hinsicht noch Defizite aufweisen, werden geschützt, solange sie nicht beim Namen genannt werden. Dass sie Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten nicht regeln, ist schlecht für die Sicherheit im Straßenverkehr und für die Gesundheit der Berufskraftfahrer. Meine Partei, die SP, unterstützt das Vorhaben, daran etwas zu ändern, auch wenn in früheren Abstimmungen schon bessere Vorschläge abgelehnt wurden. Wir tun es, weil wir die Einhaltung von Sozialvorschriften für wichtig halten und weil auch selbstständige Kraftfahrer in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen sollten. Das setzt dem Missstand ein Ende, dass Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern gezwungen werden, sich selbstständig zu machen, statt im Angestelltenverhältnis zu arbeiten.

Als Scheinselbstständige haben sie schlechtere Arbeitsbedingungen und müssen untragbare unternehmerische Risiken auf sich nehmen. In der Branche herrscht ein scharfer Wettbewerb. Den Worten über das Einhalten von Regeln müssen Taten folgen. Nur dann können Kraftfahrer noch genug verdienen und ihren Lebensunterhalt in Sicherheit bestreiten.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. − (IT) Ich möchte festhalten, dass ich für den Bericht von Herrn Cercas über die Anwendung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr gestimmt habe.

Es ist notwendig, dass das Europäische Parlament zu einer so wichtigen Frage seine Meinung äußert. Nur so können die Sicherheit im Straßenverkehr, die Sicherheit von Fahrern und Mitfahrenden und nicht zuletzt der faire Wettbewerb im gemeinsamen europäischen Verkehrsraum gewährleistet werden.

Außerdem begrüße ich die Initiative des Kollegen insofern, als es unbedingt klarer Vorschriften und Überwachungsverfahren bedarf, um die Arbeitszeit von in der Branche tätigen Personen ordnungsgemäß zu regeln.

 
  
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  Olle Schmidt (ALDE), schriftlich. (SV) Die von Alejandro Cercas angesprochenen Rechtsvorschriften sind nicht unumstritten. Ich denke, jeder wird zustimmen, dass es im Interesse sowohl von Lkw-Fahrern als auch der Allgemeinheit ist, dass große, schwere Fahrzeuge nicht von Personen gefahren werden, die ein deutliches Schlafdefizit haben. Natürlich sind in diesem Bereich Regeln erforderlich. Gleichzeitig müssen wir aber festhalten, dass der Lkw-Streik, der im November 2007 an der Öresundbrücke ausbrach, kein Zufall war. Die von der EU für viele Bereiche des Berufs hervorgebrachten Arbeitszeitregelungen wurden sowohl von den Arbeitgebern als auch von den Arbeitnehmern stark kritisiert. Deshalb könnte es angebrachter sein, von der Kommission eine Folgenabschätzung zu verlangen, um zu prüfen, wie die Bestimmungen funktioniert haben und angenommen wurden, und nicht einfach eine noch schärfere Umsetzung zu fordern. Diese Art von Bestimmungen benötigt ein gutes Maß an Flexibilität, um zum Beispiel sowohl in Rumänien als auch in Dänemark anwendbar zu sein. Deshalb habe ich mich der Stimme enthalten.

 
  
  

Bericht: van den Burg und Dăianu (A6-0359/2008)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Initiativbericht meiner niederländischen Kollegin Ieke van den Burg und meines rumänischen Kollegen Daniel Dăianu mit Empfehlungen an die Kommission für Folgemaßnahmen der künftigen Finanzaufsichtsstruktur gestimmt.

Ich unterstütze die formelle Anfrage an die Kommission, Legislativvorschläge zu unterbreiten, um den Regulierungsrahmen der Finanzdienstleitungen in der EU zu verbessern, nicht nur infolge der Finanzkrise, sondern weil wir nicht in der Lage sein werden, einen europäischen Binnenmarkt aufzubauen, wenn wir nicht über eine europäische Regulierungspolitik verfügen. Ich bedaure, dass der Bericht nicht von der Kommission die Anwendung des Verfahrens gemäß Artikel 105 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Gemeinschaft fordert, laut dem der Rat der Europäischen Zentralbank bestimmte Aufgaben im Zusammenhang mit den politischen Maßnahmen zur angemessenen Überwachung der Kreditinstitute übertragen kann.

Ich bin sehr für eine Regulierung, mit der der Status und die Verantwortlichkeiten der Lamfalussy-Stufe-3-Ausschüsse (CESR für Wertpapiere, CEIOPS für Versicherungen und Renten und CEBS für Banken) gestärkt und geklärt werden, indem ihnen ein rechtlicher Status im Einklang mit ihren Aufgaben verliehen wird.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Die Abgeordneten der PSD (Portugiesische Sozialdemokratische Partei) unterstützen diesen Bericht, der angesichts der internationalen Finanzkrisen besonders passend ist. Die Finanzstabilität muss gewährleistet werden, und langfristig müssen wir Maßnahmen treffen, um die Systemrisiken zu beheben.

Globale Probleme erfordern koordinierte Lösungen auf globaler Ebene. Die internationale Kooperation ist wesentlich, um die Glaubwürdigkeit der Märkte zu garantieren und wiederherzustellen.

Die Europäische Union ist da keine Ausnahme, und die Lösung für die gegenwärtigen Probleme darf nicht von getrennten Initiativen der einzelnenMitgliedstaaten abhängen, sondern bedarf einer konzertierten Aktion. Eine stärkere Kohäsion der EU-Mitgliedstaaten untereinander ist grundlegend.

Nach den kurzfristigen Schnelleingriffen müssen wir dringend eine institutionelle Reform des Finanzsystems vornehmen, um die Wirtschaft zu stabilisieren, das Wirtschaftswachstum wiederzubeleben sowie das zu stärken oder zu verbessern, was die finanzielle Innovation zu bieten hat.

Es ist wichtig, eine größere Transparenz und bessere finanzielle Auskünfte unter Verwendung der zur Verfügung stehenden Technologien sicherzustellen. Nur so können die Menschen immer mehr Zugang zu besseren Methoden, Produkten und Finanzdienstleistungen erhalten. Innovation und Finanzmärkte müssen einen besseren Verbraucherschutz fördern.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Dieses Parlament glaubt an die innewohnende Güte der Finanzmärkte, an ihre Widerstands- und Selbstregulierungsfähigkeit. Deshalb gibt es auf europäischer und vielleicht globaler Ebene nur ein Minimum an spezifischen Regeln.

Die gegenwärtige Krise hat jedoch gezeigt, dass genau das Gegenteil zutrifft. Das Ausweichen auf andere Finanzierungen als Bankkredite, die globale Integration des europäischen Finanzsektors, der weitgehend freie Kapitalverkehr, die Verbriefung der globalisierten Wirtschaft und das Spiel der verrückten Märkte, die immer komplexere und zunehmend von den tatsächlichen wirtschaftlichen Aktivitäten abgelöste Produkte schaffen, haben uns an den Rand des Abgrunds geführt. Die Nation ist der Beschützer, und im aktuellen Kontext zählen die Entscheidungen der Länder.

Das System des angeblich freien internationalen Wettbewerbs hat seine Grenzen erreicht und muss geändert werden, angefangen bei der Europäischen Union selbst, deren Politiken und ideologischen Neigungen besonders für die Lage verantwortlich sind. Heute zeigt sich seine komplette Nutzlosigkeit, denn die Staaten agieren und reagieren. Morgen wird es seine Fähigkeit zeigen, Schäden zu verursachen, denn es besteht die Möglichkeit, die nationalen Schutzmaßnahmen im Namen des Wettbewerbs abzusegnen.

Ja, es ist höchste Zeit, dass wir dieses Europa beenden.

 
  
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  Mairead McGuinness (PPE-DE), schriftlich. − Ich habe angesichts der Dringlichkeit der Finanzlage in der EU und auf anderen globalen Finanzmärkten für diesen Bericht gestimmt.

Dieser Bericht ist wichtig, weil wir effektive Regulierungs- und Überwachungsmaßnahmen der Arbeitsweise der Finanzdienstleistungsmärkte benötigen.

Ganz besonders begrüße ich den mündlichen Änderungsantrag, mit dem ein ausgewogenes Spielfeld im Sinne des Schutzes der EU-Bürger im Zusammenhang mit der Sicherung der Bankeinlagen gefordert wird. Es ist ungerecht, dass die Bürger in einem Mitgliedstaat einen höheren Schutzgrad bezüglich der Höhe der Einlagen erhalten als in einem anderen – die Palette in den verschiedenen Mitgliedstaaten reicht von 20 000 Euro bis zu unbegrenzten Sicherheiten in Irland.

Ich begrüße auch den Appell für eine besser koordinierte Reaktion der EU auf die Finanzkrise und die weitestmögliche Reduzierung der Unterschiede bei den nationalen Bedingungen der Mitgliedstaaten.

Ich möchte auch die irische Regierung auffordern, alle Einzelheiten des Bankgarantiesystems darzulegen, und stelle fest, dass es angesichts der Wettbewerbsregeln der EU jetzt auch auf nicht-irische Banken ausgeweitet wurde.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. − (IT) Ich habe für den Entschließungsantrag mit Empfehlungen an die Kommission zu den Lamfalussy-Folgemaßnahmen bezüglich der künftigen Aufsichtsstruktur gestimmt.

Angesichts der schweren Krise, die die Märkte betrifft, ist es unerlässlich, neue Maßnahmen zur Regulierung der Finanzdienstleistungen in der Europäischen Union zu ergreifen. Die wirtschaftliche Stabilität ist eines der Hauptziele der Union. Deshalb unterstütze ich voll und ganz diese Initiative, deren Ziel darin besteht, unseren Bürgern eine ruhige und stabile Zukunft zu gewährleisten.

 
  
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  José Albino Silva Peneda (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Die Europäische Union erleidet gegenwärtig eine Vertrauenskrise, die durch fehlende Leitung, Transparenz, Führung und Macht der europäischen Institutionen entstanden ist.

Es fehlt Leitung, weil bislang niemand eine klare Vorstellung hat, wie diese Krise zu beenden ist.

Es fehlt Transparenz, weil die Finanzmärkte gezeigt haben, dass sie undurchsichtiger sind als angenommen.

Es fehlt Führung, weil Europa ein Bild von Unordnung und sogar Widersprüchlichkeit vermittelt hat, während es den USA gelungen ist, ein Bild von Pragmatismus zu vermitteln, indem sie zeigten, dass sie nicht die Kontrolle über die Situation verlieren.

Es fehlt Macht, denn jeder Mitgliedstaat tut immer noch, was er will. Bislang wurde immer noch kein gemeinsamer Betrag für die Sicherung der Einlagen festgelegt.

Wenn die Mitgliedstaaten, in denen die gemeinsame Währung gilt, nicht in der Lage sind, supranationale Hilfsmechanismen in die Praxis umsetzen, befinden wir uns in einer Situation, die für den Euro selbst verheerend sein könnte.

Diese außergewöhnliche und globale Situation macht außergewöhnliche und globale Antworten und ganz besonders dringende Antworten notwendig.

Diese Vertrauenskrise kann nur mit dringenden und konzertierten Maßnahmen überwunden werden.

Das Europäische Parlament kommt seiner Aufgabe nach. Ich hoffe, der Rat ist auch auf der Höhe der Situation, die letztendlich einen Notfall darstellt.

 
  
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  Peter Skinner (PSE), schriftlich. − Vielleicht ist die Zeit für eine zentral angesiedelte einheitliche Behörde auf europäischer Ebene noch nicht reif. Es gibt aber einen eindeutigen Druck, der besagt, dass solche Gedanken (auch wenn sie vor ihrer Zeit kommen) ihre Berechtigung haben. Ich hoffe, dass während der aktuellen Finanzkrisen die EU nicht davon ablässt, einige der gegenwärtigen Schwächen bei der Aufsicht zu beheben. Der „College“-Ansatz, wie er in Solvabilität 2 vorgesehen ist, stellt einen wichtigen Weg nach vorne dar und ermöglicht eine Art Zwischenlösung.

 
  
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  Catherine Stihler (PSE), schriftlich. − Es war erschreckend, sehen zu müssen, wie die UKIP und bestimmte britische Konservative versucht haben, einen mündlichen Änderungsantrag zu verhindern, der im aktuellen Wirtschaftsumfeld die Sparer schützen würde. Ihr Verhalten war eine Schande.

 
  
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  Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. − (PL) Ich unterstütze den Bericht von Frau van den Burg und Herrn Dăianu über Folgemaßnahmen der Lamfalussy-Richtlinien und die künftige Aufsichtsstruktur.

Es kann kein Zweifel bestehen, dass angesichts der gegenwärtigen Finanzkrise, die durch zu riskante Investitionen und andere Bankaktivitäten in den Vereinigten Staaten entstanden ist, die dringende Notwendigkeit besteht, die Regulierung und Aufsicht der Finanzmärkte zu reformieren. Ohne den Vertrag von Lissabon kann aber eine koordinierte EU-Politik gegen die Finanzkrise nicht richtig funktionieren. Die Ratifizierung des Vertrags ist wesentlich, um sicherzustellen, dass die europäischen Institutionen in der internationalen Finanzstruktur angemessen vertreten sind.

Die Marktintegration ist ein positives Phänomen, aber leider hat eine angemessene Finanzaufsicht damit nicht Schritt gehalten. Ich bin der Überzeugung, dass die Aufsicht so bald wie möglich aktualisiert werden muss. Davor muss eine eingehende Überprüfung der Regulierungs- und Aufsichtsbestimmungen der Union stattfinden.

Für die Bürger, Investoren und Aufsichtsbehörden muss ein angemessener Transparenzgrad sichergestellt werden. In diesem Sinne wäre es zweckmäßig, eine Beratergruppe einzusetzen, um einen langfristigen Überblick über die Aufsicht zu erarbeiten und ein Programm oder einen Maßnahmenplan für eine langfristige Reform vorzubereiten.

Ich teile die Meinung, dass die Union auf die Entwicklung von kohäsiveren und effektiveren gesetzlichen Bestimmungen setzen sollte, um die Gefahr künftiger Krisen zu verringern.

 
  
  

Bericht: Alojz Peterle (A6-0350/2008)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Initiativbericht meines geschätzten slowenischen Kollegen und Freunds Alojz Peterle als Antwort auf das Weißbuch der Europäischen Kommission unter dem Titel „Gemeinsam für die Gesundheit: Ein strategischer Ansatz der EU für 2008-2013“ gestimmt. Laut Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gewinnen chronische Krankheiten, Schlaganfälle und Herzerkrankungen gegenüber Infektionskrankheiten immer mehr die Oberhand. Deshalb ist es dringend notwendig, über die breit angelegte Einführung der Folgenabschätzung für die Gesundheit entschlossenere Maßnahmen im Bereich der Vorsorge zu treffen.

Der Kampf gegen die Fälschung von Medikamenten muss vorrangig sein. Ich bedaure, dass die Kommission die Probleme der Mitarbeiter des Gesundheitswesens nicht im Detail untersucht hat, denn diese müssen im Zentrum einer jeden Gesundheitspolitik stehen. Ich stimme mit dem Berichterstatter überein, dass eines der vorrangigen Ziele im Gesundheitssektor die Verringerung der ungleichen Behandlung und der Ungleichheiten bei der Gesundheit sein muss. Ich bin für eine moderne Herangehensweise an die Förderung und den Schutz der Gesundheit, ganz besonders für die schwächsten Teile der Bevölkerung, z. B. Kleinkinder, sowie die Einführung einer integrierten Sozial- und Gesundheitspolitik.

 
  
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  Edite Estrela (PSE) , schriftlich. − (PT) Ich habe für den Peterle-Bericht über die Gesundheitsstrategie für 2008–2013 gestimmt, weil ich überzeugt bin, dass die Sicherung eines hohen Grades des lebenslangen Schutzes der Gesundheit eine Priorität in der EU sein muss.

Ich möchte die in diesem Bericht enthaltenen Empfehlungen wiederholen, insbesondere die von mir unterbreiteten Vorschläge, in denen darauf hingewiesen wird, wie wichtig es ist, Pläne zur Vorsorge und Maßnahmen zur Förderung einer gesunden Lebensweise in der gesamten EU zu entwickeln sowie Screeningprogramme durchzuführen, um die Früherkennung und sofortige Behandlung von Krankheiten zu erleichtern, womit sich die damit einhergehende Mortalität und Morbidität verringern lassen könnte.

Ich möchte auch auf die Notwendigkeit hinweisen, die Qualität der Gesundheitsversorgung und -betreuung der Bürger zu verbessern, wobei die verstärkte Inzidenz von chronischen Krankheiten und die zunehmende Alterung der europäischen Bevölkerung zu berücksichtigen sind.

 
  
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  Genowefa Grabowska (PSE), schriftlich. − (PL) Ich unterstütze voll und ganz den Bericht von Herrn Peterle. Ich bin der Ansicht, dass er gut an die Prioritäten der slowenischen Präsidentschaft anschließt. Diese verlieh den Gesundheitsthemen eine hohe Priorität, was sehr gut verständlich ist, denn die Gesundheit ist das größte Geschenk, das ein Mensch in seinem Leben erhalten kann. Leider gibt es in Europa inzwischen gewisse Besorgnis erregende Trends im Hinblick auf die Gesundheit. Dazu gehört der Anstieg der Krebsfälle sowie der Anzahl der Fälle von Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Adipositas. Außerdem müssen wir neue Herausforderungen im Zusammenhang mit der Alterung der Bevölkerung, dem Klimawandel, der Globalisierung und sogar den Folgen von Terrorismus im Sinne der Bedrohung durch biologische Attentate angehen.

Es gibt aber markante Ungleichheiten zwischen den Gesundheitssystemen in den Mitgliedstaaten. Das trifft ganz besonders auf den Zugang zur Gesundheitsversorgung, die Vorsorge sowie die Erkennung und effektive Behandlung bestimmter Krankheiten zu. Die Folge sind signifikante Unterschiede bei der Lebenserwartung der Europäer. Eine Untersuchung des Gesundheitsatlasses Europas führt zu der traurigen Schlussfolgerung, dass in gewissem Sinn der Eiserne Vorhang immer noch besteht. Die aktuelle Grenze ist die Gesundheit.

Wir müssen die Kooperationsverfahren in diesem Bereich verbessern, wenn wir die Situation beheben wollen. Wir müssen auch die Effektivität unserer Maßnahmen verbessern und das gesamte sogenannte medizinische Potenzial Europas nutzen. Ich unterstütze den Aufruf des Berichterstatters, die Investitionen in die Gesundheitssysteme zu erhöhen. Ich glaube, die in die Gesundheitsversorgung investierten Mittel sind keine Ausgaben als solche. Sie stellen vielmehr ein entscheidendes Element der Investition in die Qualität des Humankapitals dar. Die Gesundheit der Bürger in der EU muss als eines der sozialen und politischen Schlüsselelemente verstanden werden, die die Zukunft der Union bestimmen.

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. − Ich habe für den Peterle-Bericht über die EU-Gesundheitsstrategie gestimmt. In dem Bericht wird anerkannt, dass die Gesundheitsversorgung eine Angelegenheit der Mitgliedstaaten ist, und ich bin absolut davon überzeugt, dass das so bleiben sollte. Es gibt Elemente in diesem Parlament und in der EU als Ganzes, die der Ansicht sind, die Gesundheitsversorgung sollte für die Fluktuationen des freien Marktes komplett geöffnet werden. Ich aber lehne solche Vorstellungen komplett ab. Die EU muss jedoch beim Informationsaustausch und bei der Förderung einer gesunden Lebensweise eine wichtige Rolle spielen. Die Kommission muss jetzt konkrete Vorschläge für europaweite Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit unterbreiten, dabei aber die Rechte der einzelnen Mitgliedstaaten wahren, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen, wie die Gesundheitsleistungen zu erbringen sind.

 
  
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  Ona Juknevičienė (ALDE), schriftlich.(LT) Der Zugang zur Gesundheitsversorgung ist ein Recht aller EU-Bürger, und die Bereitstellung des gleichberechtigten Zugangs aller zu hochwertigen medizinischen Dienstleistungen ist eine Kernaufgabe der Behörden in den Mitgliedstaaten.

Ich unterstütze dieses Dokument und stimme zu, dass es die akutesten Probleme der Gesundheitsversorgung abdeckt. Ohne jeden Zweifel sollten wir uns sowohl auf EU-Ebene als auch in den einzelnen Mitgliedstaaten verstärkt auf den langfristigen Gesundheitsschutz konzentrieren. Das ist besonders im Fall der Senioren oder der Menschen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen sowie für die Gesundheitsversorgung im Rahmen der Hausbetreuung wichtig.

Angesichts des Mangels an Pflegekräften und der Bedeutung der von ihnen erbrachten Leistungen ist es notwendig, ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern und sicherzustellen, dass sie eine hochwertige Ausbildung erhalten. Die Mitgliedstaaten müssen auf den Appell des Europäischen Parlaments antworten, den Zugang der Patienten zu lebensrettenden Medikamenten zu gewährleisten, selbst wenn diese teuer sind, um das universelle Recht auf Gesundheit zu wahren.

Die Mitgliedstaaten sollten die EU-Gesundheitsstrategie ohne Verzögerung umsetzen. Dadurch würde die Erbringung von internationalen Gesundheitsleistungen und die Freizügigkeit der Angehörigen der Gesundheitsberufe und der Patienten gefördert und erleichtert sowie die Zusammenarbeit zwischen privaten und öffentlichen Einrichtungen gestärkt. Das Wichtigste dabei ist, dass mit der Umsetzung der EU-Gesundheitsstrategie die Menschen in der gesamten EU Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung erhielten.

 
  
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  Miroslav Mikolášik (PPE-DE), schriftlich. − (SK) Gegenwärtig gibt es bei der Gesundheit immer noch bedeutende Unterschiede zwischen den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Laut Eurostat variiert die Lebenserwartung bei Geburt zwischen den EU-Ländern um 9 Jahre bei Frauen und um 13 Jahre bei Männern, und die Kindersterblichkeit variiert um das Sechsfache. Angesichts dieses Umstands begrüße ich wärmstens die Bemühungen von Herrn Peterle, der in seinem Bericht auf die Notwendigkeit hinweist, diese Ungleichheiten zu verringern. Da insgesamt 40 % der Krankheiten mit einer ungesunden Lebensweise in Verbindung gebracht werden und bis zu ein Drittel der Krebserkrankungen über eine Früherkennung vermeidbar wäre, halte ich die Hinweise auf die Bedeutung der Vorsorge für besonders wertvoll.

Da der Bereich der Krankheitsvorsorge gerade einmal 3 % der Gesundheitsbudgets erhält, stimme ich zu, dass dafür mehr Mittel bereitgestellt werden sollten. Über ein besseres öffentliches Bewusstsein der Bedeutung der Vorsorge und einer gesunden Lebensweise könnten wir eventuell sogar die Kosten der Gesundheitsversorgung senken, da die Vorsorge von Krankheiten billiger ist als ihre spätere Behandlung. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Länder Schritte unternehmen müssen, um die Gesundheitsversorgung zu verbessern, und dass in diesem Zusammenhang das Weißbuch der Kommission und die Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2007 eine geeignete Grundlage bieten.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. (DE) Wenn in Deutschland jährlich etwa 20 bis 30 Kliniken ihren Betrieb einstellen müssen, wenn Ärzte mit Regressansprüchen wegen angeblich zu teurer Medikamentenverschreibung in die Insolvenz getrieben werden und ganzen Landstrichen ärztliche Unterversorgung droht, sind dies die Folgen verkorkster Gesundheitspolitik der vergangenen Jahre. Und im übrigen Europa schaut es auch nicht viel rosiger aus. Und nicht nur, dass die Finanzierung der Gesundheitsversorgung mehr als wackelt, werden Ärzte und Pflegepersonal mit bürokratischem Aufwand immer mehr an den Schreibtisch gefesselt, statt sich um ihre eigentlichen Aufgaben kümmern zu können.

Wir brauchen also EU-weit ein Umdenken. Wir brauchen etwa schlüssige Konzepte zur Ärzteversorgung und Best-Practice-Vergleiche. Wir müssen aber auch ursächliche Probleme wie den Kinderschwund durch bessere Förderung der autochthonen Bevölkerung angehen und Anreizmodelle für gesunde Lebensweisen schaffen. Prävention ist nur ein kleiner Mosaikstein im Gesundheitsgebilde. Deshalb habe ich mich der Stimme enthalten.

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE), schriftlich. − (SK) Die Gesundheit gehört zu den Dingen, die von den Menschen in ihrem Leben am meisten geschätzt werden. Deswegen begrüße ich die Gesundheitsstrategie der Kommission unter dem Titel „Gemeinsam für die Gesundheit: Ein strategischer Ansatz der EU für 2008-2013“. Ich habe für den Bericht von Herrn Alojz Peterle gestimmt, der auf den folgenden drei Schlüsselbegriffen aufbaut: Zusammenarbeit, Unterschiede und Vorsorge.

Auch wenn gemäß dem Prinzip der Solidarität die Gesundheitsversorgung ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fällt, besteht kein Grund, der Gesundheitsversorgung auf der Grundlage der Zusammenarbeit nicht eine europäische Dimension zu verleihen. Alle Mitgliedstaaten können aus dem gegenseitigen Austausch ihres Know-hows im Rahmen der bewährte Methoden Nutzen ziehen. Kann ein EU-Mitgliedstaat einen Krebspatienten erfolgreich behandeln, sollten die Bürger aus allen Ecken der EU die gleiche Chance haben, diese Möglichkeit zu nutzen.

Größere Ungleichheiten bei der Gesundheit bestehen zwischen den und innerhalb der Mitgliedstaaten. Was den Krebs betrifft, so sind die Unterschiede bei der Überlebensrate zwischen den neuen und alten Mitgliedstaaten so groß, dass wir von einem „Eisernen Vorhang der Gesundheit“ sprechen können. Es bedarf eines wesentlichen strategischen Durchbruchs im Bereich der Krankheitsvorsorge. Deshalb sollte die langfristige Planung von Vorsorgemaßnahmen der Ausgangspunkt sein.

Die Investitionen in die Krebsforschung stellen in Europa nur ein Fünftel der Mittel dar, die in den USA dafür ausgegeben werden. Wir müssen viel mehr in die Gesundheit investieren als bisher, und im Einklang damit muss die Gesundheit in die Politik auf jeder Ebene aufgenommen werden.

 
  
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  Rovana Plumb (PSE), schriftlich. (RO) Ich gratuliere dem Berichterstatter.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Das Weißbuch zur Gesundheit in der Europäischen Union wirft viele wichtige Fragen über die Zukunft Europas und insbesondere über die praktischen Änderungen zur Art und Weise auf, wie wir künftig arbeiten werden. Deshalb stimme ich mit Herrn Peterle überein, wenn er auf die Aspekte im Zusammenhang mit diesen neuen Herausforderungen hinweist, z. B. die Alterung der Bevölkerung, den Klimawandel, die Globalisierung und die Mobilität. Sie müssen die Grundlage der neuen politischen Ausrichtungen sein, denn sie werden grundlegende soziale und wirtschaftliche Veränderungen mit sich bringen. Wir müssen aber auch die aktuellen Gesundheitsprobleme berücksichtigen, das heißt Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Adipositas und Krebs. Deshalb werden Vorsorgemaßnahmen immer wichtiger, und wir müssen einen klaren Rahmen für die gegenwärtigen Umstände schaffen, wobei die Situation in den 27 Mitgliedstaaten und die bestehenden Ungleichheiten zwischen sozialen Gruppen und zwischen Mitgliedstaaten berücksichtigt werden müssen, damit wir sektorübergreifende gesundheitspolitische Maßnahmen ergreifen können, die tatsächlich die Bedingungen für die effektive Entwicklung der Gesundheitspolitik schaffen.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. − (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe für den Bericht von Herrn Peterle über das Engagement und die Vorgehensweise der EU im Bereich der Gesundheit gestimmt.

Diese Angelegenheit ist von allergrößter Bedeutung angesichts der neuen Gesundheitsrisiken, die auf die Europäische Union zukommen. Deshalb müssen wir einen gemeinsamen Ansatz verfolgen, um den europäischen Bürgern einen angemessenen Schutz vor diesen Risiken zu bieten. Ich begrüße die Initiative unseres Kollegen außerdem auch deswegen, weil sein Bericht allen die Bedeutung der Gesundheit deutlich gemacht hat, die nicht nur das Nichtvorliegen von Krankheit oder Gebrechlichkeit bedeutet.

 
  
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  Catherine Stihler (PSE), schriftlich. − Die Abstimmung der bewährten Methoden in der Gesundheitspolitik in der EU ist wichtig, um den EU-Bürgern optimale Behandlungen und den bestmöglichen Gesundheitsschutz zu bieten.

 
  
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  Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. − (PL) Ich habe für den Bericht unter dem Namen „Gemeinsam für die Gesundheit: Ein strategischer Ansatz der EU für 2008-2013“ gestimmt. Diese Strategie ist eine spezifische Antwort auf das Weißbuch der Kommission über Gesundheitspolitik für den Zeitraum 2008-2013. Die wichtigsten Aussagen des Weißbuchs betreffen die Förderung einer gesunden Lebensweise und den Abbau von Barrieren für den Zugang zu den Gesundheitsleistungen in den EU-Mitgliedstaaten. Auf den Schutz der Bürger vor Gesundheitsrisiken, die Sicherung von ausgewogenen Gesundheitssystemen und die Einführung von neuen Technologien in diesen Bereich wird ebenso hingewiesen. Ich glaube, die Strategien zur Förderung der Gesundheit sollten sich verstärkt auf die Vorsorge und Früherkennung von Krankheiten konzentrieren.

In letzter Zeit sind bestimmte besorgniserregende Gesundheitstrends an den Tag getreten. Dazu gehört der Anstieg von Krebsfällen, Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Jedoch nur 3 % des Etats für Gesundheitsversorgung wird gegenwärtig für die Vorsorge ausgegeben, obwohl alle wissen, dass Vorsorgen besser ist als Heilen.

Der Kampf gegen die Krankheiten der modernen Zivilisation kann nur gewonnen werden, wenn wir den Bürgern eine angemessene Gesundheitsversorgung und Behandlung bieten. Außerdem müssen wir die Ungleichheiten beim Zugang zu den Gesundheitsleistungen für die einzelnen sozialen Gruppen bekämpfen und die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten beim Zugang zur Gesundheitsversorgung verringern. Ebenso wichtig sind Bemühungen zur Sicherstellung der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Außerdem sollte mehr dafür getan werden, die Gesundheitsversorgung besser an die Bedürfnisse der Patienten anzugleichen.

 
  
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  Georgios Toussas (GUE/NGL), schriftlich.(EL) Die EU richtet ihre Anstrengungen auf die öffentliche Gesundheit und deren Kommerzialisierung. Ziel ist, die kapitalistischen Gewinne zu vermehren, indem die öffentlichen Strukturen abgewertet werden. Diese werden auf sehr kostenintensive Bereiche beschränkt, die für die privaten Anbieter nicht rentabel sind.

Die EU behandelt die Gesundheit wie ein Mittel, um die Produktivität der Arbeiter zu steigern und die sozialen Kosten zu verringern. Sie greift in einen Sektor ein, der ausschließlich im Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten liegt. Dabei wendet sie Kriterien der Privatwirtschaft an, fördert unternehmerische Tätigkeit und missachtet das Menschenrecht auf Gesundheit und Leben. Gleichzeitig nimmt die EU die Gesundheit als Vorwand, um ihre expansionistischen, imperialistischen Pläne zu fördern, indem sie die Beteiligung der Gesundheitsdienste an der GASP, dem internationalen Handel und den Beziehungen mit Drittländern vorschlägt.

Der Gemeinschaftsrahmen für Gesundheitsleistungen und der Umgang mit der Innovation in den Gesundheitssystemen sowie die Schaffung von europäischen Exzellenzzentren und andere vorgeschlagene Maßnahmen sind nur der erste Schritt in Richtung Konzentration der Gesundheitsleistungen in Händen einiger weniger Multinationalen. Diese werden das Geschäft mit privaten Versicherungen machen, um auf der Grundlage eines inakzeptablen Systems der Diskriminierung der Klassen über die Dienstleistungen zu entscheiden.

Wir stimmen gegen den Bericht, weil wir hinter dem Kampf der Arbeiter gegen die Kommerzialisierung und Privatisierung der Gesundheit stehen. Wir unterstützen den Kampf für ein kostenloses und öffentliches Gesundheitssystem mit hochwertigen Dienstleistungen, welche die Bedürfnisse der normalen Familien vollständig abdecken.

 
  
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  Bernard Wojciechowski (IND/DEM), schriftlich. − (PL) Ich bin für die Annahme des Berichts über die Strategie der Europäischen Union für die Gesundheitsversorgung in den Jahren 2008-2013. Die in den Gesundheitsbudgets vorgesehenen Beträge für die Krankheitsvorsorge sind zu niedrig. Sie stellen gerade einmal 3 % der Mittel dar.

Wir erleben verstärkt die Zunahme von Krankheiten im Zusammenhang mit der heutigen Zivilisation. Dazu gehören Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes. Diese Erkrankungen sind hauptsächlich auf schlechte Ernährungsgewohnheiten und eine ungesunde Lebensweise zurückzuführen. Die Vorsorge, vielleicht über Informationskampagnen, wäre viel billiger für die Budgets der Gesundheitsleistungen.

Ein weiteres Thema sind die Behandlungsbedingungen. Diese sind im Territorium der Europäischen Union sehr unterschiedlich und reichen von sehr hohen Standards in Ländern der sogenannten alten Union bis zu bedeutend niedrigeren in den erst vor Kurzem beigetretenen Ländern. Das zeigt sich zum Beispiel in der höheren Kindersterblichkeit und geringeren Lebenserwartung sowohl für Männer als auch für Frauen.

Die Europäische Union sollte Maßnahmen ergreifen, um gleiche Behandlungsbedingungen in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen. Die Gesundheitspolitik muss zu einer Priorität für die Union werden.

 
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