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Verfahren : 2008/0058(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A6-0448/2008

Aussprachen :

PV 03/12/2008 - 20
CRE 03/12/2008 - 20

Abstimmungen :

PV 04/12/2008 - 7.6
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0577

Plenardebatten
Hinweis
Mittwoch, 3. Dezember 2008 - Brüssel Ausgabe im ABl.

20. Bekämpfung des Steuerbetrugs bei innergemeinschaftlichen Umsätzen (gemeinsames MwSt.-System) - Bekämpfung des Steuerbetrugs bei innergemeinschaftlichen Umsätzen - Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer (Sonderbericht Nr. 8/2007 des Rechnungshofs) (Aussprache)
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PV
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  Die Präsidentin. − Als nächster Punkt folgt die gemeinsame Aussprache über:

– den Bericht von José Manuel García-Margallo y Marfil im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem zum Zweck der Bekämpfung des Steuerbetrugs bei innergemeinschaftlichen Umsätzen (KOM(2008)0147 – C6-0154/2008 – 2008/0058(CNS)) (A6-0448/2008),

– den Bericht von José Manuel García-Margallo y Marfil im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 zum Zweck der Bekämpfung des Steuerbetrugs bei innergemeinschaftlichen Umsätzen

(KOM(2008)0147 – C6-0155/2008 – 2008/0059(CNS)) (A6-0449/2008) und

– den Bericht von Bert Staes im Namen des Haushaltskontrollausschusses zum Sonderbericht Nr. 8/2007 des Europäischen Rechnungshofs über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer

(2008/2151(INI)) (A6-0427/2008).

 
  
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  José Manuel García-Margallo y Marfil, Berichterstatter.(ES) Frau Präsidentin! Zunächst einmal bedauere ich sehr, dass der verantwortliche Kommissar nicht anwesend ist, auch wenn mich das nicht wirklich überrascht, da um dieses Thema viel Lärm mit wenig Substanz gemacht wird: hochtrabende rhetorische Erklärungen über die Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug und wenige entsprechende Maßnahmen.

Die Mitteilungen, die der Kommissar uns vorgelegt hat – die letzte vom 1. Dezember dieses Jahres – machen viel Aufhebens um die Schäden, die durch Steuerhinterziehung verursacht werden. Das Ergebnis sind unzureichende Steuereinnahmen, mangelnde Gerechtigkeit und Marktverzerrungen in hohem finanziellem Umfang. Das Volumen des Mehrwertsteuerbetrugs beläuft sich auf 60 Milliarden bis 100 Milliarden Euro jährlich.

Wie kann dieser Betrug gestoppt werden? Die in diesen Mitteilungen enthaltene Diagnose ist ebenfalls grundsätzlich korrekt, rhetorisch ausgefeilt und hochtrabend. Es wird gesagt, dass die nationalen Behörden für die Bekämpfung des Betrugs verantwortlich sind, dass jedoch in Fällen, in denen der Lieferant und der Kunde nicht in demselben Land ansässig sind, eine Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erforderlich ist. Weiterhin wird gesagt, dass der Rechnungshof in seinem Sonderbericht Nr. 8 festlegt, dass diese Zusammenarbeit bislang alles andere als zufrieden stellend war und daher Maßnahmen erforderlich sind. Das Problem beginnt dort, wo der Kommissar beginnt, uns zu erklären, welche Maßnahmen getroffen werden müssen. Er erläutert recht vernünftig, dass es zwei Strategien gibt: Eine, die er ehrgeizig nennt und die eine groß angelegte Reform der Mehrwertsteuer entweder mit einem Reverse-Charge-Verfahren oder mit einem Steuerabzugssystem und einem Clearinghouse umfasst, und eine zweite, die von dem Kommissar als „konventionelle Maßnahmen“ bezeichnet wird.

Seinem Erscheinen am 24. Juni konnten wir entnehmen, dass er nicht beabsichtigt, eine ehrgeizige Reform in Angriff zu nehmen, und dass er sich auf die „konventionellen Maßnahmen“ beschränken würde. Als er jedoch diese konventionellen Maßnahmen beschrieb, waren darunter vier Maßnahmen, die grundsätzlich nicht schlecht sind. So sprach er davon, verbindliche Fristen für Steuererklärungen zu verkürzen, die Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden zu verbessern, eine Mitverantwortung einzurichten, wenn der Käufer der Waren nicht erklärt, von wem er sie bezogen hat, und die Information über Mehrwertsteuerpflichtige zu verbessern. Abschließend sagte er, dass nicht einmal diese vier Maßnahmen unter den konkreten Maßnahmen seien, die er umzusetzen gedenke. Heute legt er zwei Änderungsvorschläge für die Richtlinie und die Verordnung vor. Ziel des ersten Vorschlags sei es, die Frist für die Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldungen von drei Monaten auf einen Monat zu verkürzen. Der zweite Vorschlag sieht vor, die Frist für Angaben an den Mitgliedstaat, der die Steuer berechnet, ebenfalls von drei Monaten auf einen Monat zu verkürzen. Punkt. Das ist alles, was der Vorschlag besagt.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung hat versucht, diese etwas fade Angelegenheit ein wenig aufzupeppen, und wir haben die folgenden Änderungsanträge vorgelegt. Wir haben einen Änderungsantrag angenommen, der kleine und mittlere Unternehmen begünstigt, wodurch ein Kompromiss zwischen der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und der Verringerung des Verwaltungsaufwands für kleine Unternehmen erzielt werden soll, wozu sowohl das Parlament als auch die EU insgesamt verpflichtet sind. Wir fordern die Kommission daher auf, kurzfristig, d. h. innerhalb von zwei Jahren, einen Bericht vorzulegen, aus dem hervorgeht, wie diese Maßnahmen gewirkt haben, welche Auswirkungen sie auf die Verwaltungskosten von Unternehmen gehabt haben und inwiefern sie einen Beitrag zu der Bekämpfung von Steuerhinterziehung geleistet haben.

Wir weisen ferner darauf hin, dass die Kommission sich bei der Gesetzgebung künftig stärker einbringen sollte. Sie sollte eine stärkere Führungsrolle übernehmen. Und wir appellieren an sie, die von den betreffenden Mitgliedstaaten übermittelten Daten zu zentralisieren, im Hinblick auf eine bessere Leistung der Steuerbehörden ein Handbuch der bewährten Methoden zu erarbeiten, Indikatoren zu entwickeln, die zeigen, welche Bereiche riskant sind und welche nicht, und uns darüber zu informieren, wer die Vorgaben erfüllt und wer nicht. Und schließlich richten wir, um Steuersünder einfacher belangen zu können, ein Privatpersonenregister ein, die durch die Gründung eines Unternehmens keine Steuern hinterziehen können.

Ich bedauere, dass der Kommissar nicht zu unseren Änderungsanträgen Stellung nehmen kann.

 
  
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  Bart Staes, Berichterstatter. (NL) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Steuerhinterziehung und Mehrwertsteuerbetrug sind strafbar. Es mag sein, dass es sich um Wirtschaftskriminalität handelt, aber es handelt sich um Kriminalität, die bisweilen sogar mit dem organisierten Verbrechen in Verbindung steht.

Werfen wir doch einmal einen Blick auf die Summen, um die es geht, denn das macht die Sache immer interessant. 2007 schätzte Kommissar Kovács den Steuerbetrug insgesamt auf das Zwei- bis Zweieinhalbfache des europäischen Haushalts, d. h. einen Betrag von 200 bis 250 Milliarden Euro. Der Anteil des Mehrwertsteuerbetrugs daran wird auf 40 Milliarden Euro geschätzt. Vermutlich sind diese Schätzungen bei weitem nicht ausreichend, da der Rechnungshof in seinen Schätzungen die entgangenen Mehrwertsteuereinnahmen für 2005 allein in Deutschland mit 17 Milliarden Euro und 18,2 Milliarden Euro im Vereinigten Königreich, insgesamt also knapp über 35 Milliarden Euro entgangenen Mehrwertsteuereinnahmen bezifferte.

Es ist daher zu begrüßen, dass die Kommission Mittel für eine Studie bereit gestellt hat, die derzeit läuft, und dass die Ergebnisse öffentlich gemacht werden, sodass wir die wahren Ausmaße des Problems sehen können.

Zwei grundlegende Probleme betreffen die Politik. Erstens muss sich die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Steuerbehörden verbessern, zweitens sollten wir alles daran setzen, die Fristen für die Erfassung und den Austausch von Informationen seitens der Verwaltungsgremien der Mitgliedstaaten zu verkürzen, um so die Bearbeitungsdauer deutlich zu beschleunigen.

Mein Bericht analysiert vor allem die Untersuchung des Rechnungshofes über Mehrwertsteuerbetrug. Der Rechnungshof widmete sich dabei sieben Mitgliedstaaten: Frankreich, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Polen, Slowenien und dem Vereinigten Königreich. Diese Länder haben gut kooperiert. Deutschland hingegen lehnte jegliche Kooperation ab. Im September leitete die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein, was ich, Herr Kommissar, befürworte.

Der Rechnungshof hat festgestellt, dass in manchen Mitgliedstaaten, wenn es um die Kontrolle dieser Art des Betrugs geht, die wesentlichen Bedingungen für eine wirksame Zusammenarbeit in keiner Form gegeben sind. Mein Mitberichterstatter hat darauf verwiesen, dass es länger als drei Monate dauert, bis Auskunftsersuchen bearbeitet werden. Das ist freilich unentschuldbar, da Verbrechen dieser Art im Grunde in Echtzeit bekämpft werden sollten. Die interne Organisation der Länder steht jedoch ebenfalls unter Beschuss. Insbesondere die Niederlande und Deutschland lassen da einiges zu wünschen übrig. Darüber hinaus gibt es bei weitem nicht ausreichend strenge Kontrollmechanismen.

Mir ist nach wie vor schleierhaft, warum es Mitgliedstaaten gibt, die keinen entschiedenen Standpunkt vertreten, obwohl sie wissen, dass ihnen Steuereinnahmen in Milliardenhöhe entgehen. Das übersteigt meine Vorstellungskraft. Der freie Personenverkehr von Straftätern ist eine Tatsache. Ein im Kampf gegen Steuerbetrug geeintes Europa bleibt in weiten Teilen ein Wunschtraum.

Es gibt jedoch auch Positives zu vermelden. Mein eigener Mitgliedstaat Belgien hat das Europäische Karussellnetz (European Carousel Network – Eurocanet) errichtet, das den spontanen Austausch von Informationen gewährleistet. Doch auch hier bleibt noch viel zu tun, da sich nur 24 Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit bereit erklärt haben und drei der größten Mitgliedstaaten – Deutschland, Italien und das Vereinigte Königreich – sich weigern, zu kooperieren.

Auf dem ECOFIN-Rat vom 7. Oktober wurde ein neuer Mechanismus mit der Bezeichnung „Eurofisc“ vereinbart, um die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Kontrolle von Mehrwertsteuerbetrug zu verbessern. Dabei handelt es sich meines Erachtens um eine gute Initiative, die jedoch nur dann von Nutzen sein wird, wenn sich alle Mitgliedstaaten daran beteiligen und sie mehr ist als eine bloße zwischenstaatliche Zusammenarbeit. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Kommission in diese neue Initiative mit einbezogen werden sollte. Jedenfalls könnte sie sich beteiligen und dabei sogar eine koordinatorische Rolle übernehmen.

Schließlich glaube ich, dass auch die Justizbehörden enger zusammenarbeiten sollten. Alle im einzelstaatlichen Recht verankerten Bestimmungen, welche die grenzüberschreitende Strafverfolgung behindern, sollten unverzüglich abgeschafft werden. In meinem Bericht habe ich eine Liste der erforderlichen Maßnahmen aufgeführt. Über eine Antwort oder Reaktion seitens der Kommission würde ich mich sehr freuen, und ich bedauere sehr, dass der Rat nicht anwesend ist, da letztlich er es sein wird, der in dieser Frage wird handeln müssen.

 
  
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  Louis Michel, Mitglied der Kommission. − (FR) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte dem Europäischen Parlament und insbesondere den beiden Berichterstattern José Manuel García-Margallo y Marfil und Bart Staes für die konstruktiven Berichte danken, die sie zu dem heiklen Thema der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs in der Europäischen Union insbesondere im Hinblick auf den ersten konkreten Vorschlag der Kommission in diesem Bereich vorgelegt haben.

Wir stehen heute bei der Umsetzung unserer Strategie zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs an einem Wendepunkt. Die drei Berichte, die das Parlament morgen verabschieden soll, enthalten eine Reihe von Empfehlungen darüber, wie der Kampf gegen Betrug verbessert werden kann, die Ihre Meinung zu der ersten einer langen Reihe von Maßnahmen widerspiegeln.

Am 1. Dezember hat die Kommission eine Mitteilung mit Maßnahmen, die sie in den nächsten Monaten vorstellen wird, sowie eine erste Richtlinie, die einige dieser Maßnahmen enthält, angenommen. Die geplanten Vorschläge werden auch den von Bart Staes in dem Bericht formulierten Bedenken und Empfehlungen gerecht.

Die Maßnahmen, die die Kommission zu ergreifen beabsichtigt, können in drei Unterkategorien aufgegliedert werden:

Die erste umfasst Maßnahmen zur Verhinderung von Mehrwertsteuerbetrug. Eine dieser Maßnahmen besteht darin, Mindeststandards für die Eintragung in und Löschung aus nationalen Datenbanken einzuführen, um die Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit der darin enthaltenen Informationen zu verbessern.

Darüber hinaus sind Verbesserungen des Verfahrens zur Einholung einer elektronischen Bestätigung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer von Steuerpflichtigen einschließlich Name und Anschrift geplant, um die Rechtssicherheit für Lieferanten zu erhöhen.

Schließlich schlägt die Kommission vor, im Hinblick auf eine verbesserte Anwendung der Umsatzsteuer die Regeln für die Rechnungslegung zu vereinfachen und die Besteuerungsvorschriften zu rationalisieren – ein Schritt, durch den Kontrollen vereinfacht werden.

Die zweite Kategorie betrifft Maßnahmen, die darauf abzielen, die Effektivität der Steuerbehörden bei der Erkennung von Mehrwertsteuerbetrug zu erhöhen. Die von José Manuel García-Margallo y Marfil in seinen beiden Berichten vorgeschlagene Maßnahme zur Verkürzung von Fristen fällt in diese Kategorie. Um Betrug besser erkennen zu können muss auch sichergestellt werden, dass Mehrwertsteuerbefreiungen auf Importe, wie die Kommission vergangenen Montag vorgeschlagen hat, besser überwacht werden; außerdem müssen die Mitgliedstaaten den Steuerbehörden der anderen Mitgliedstaaten über einen automatisierten Zugang zu ihren Datenbanken umfangreichere Informationen zur Verfügung stellen.

Und schließlich umfasst diese Kategorie, wie Sie bereits sagten, auch die Schaffung eines europäischen Netzwerks namens „Eurofisc“. Ziel dieses Netzwerks ist es, die operative Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Kampf gegen Mehrwertsteuerbetrug nach dem Modell des Europäischen Karussellnetzes (Eurocanet), das von den belgischen Steuerbehörden eingerichtet und von der Kommission und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung unterstützt wird, zu verbessern.

Die dritte Kategorie umfasst Maßnahmen, die die Möglichkeiten der Steuerbehörden zur Erhebung und Eintreibung von Steuern stärken sollen. Dazu zählt in erster Linie eine Maßnahme, die diejenigen Fälle bestimmt, in denen Lieferanten und Kunden im Falle grenzüberschreitender Transaktionen gemeinsam für die Zahlung von Steuern verantwortlich sind. Ziel dessen ist zweifelsohne, den Rechtsrahmen für die grenzüberschreitende Steuereintreibung zu stärken.

Schließlich enthält diese Kategorie eine Maßnahme, die auf die gemeinsame Verantwortung der Mitgliedstaaten zum Schutz der gesamten Steuereinnahmen abzielt.

Die Kommission nimmt ebenfalls zur Kenntnis, dass das Parlament dem Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaft besondere Bedeutung beimisst, da der Mehrwertsteuerbetrug auch Auswirkungen auf die für den europäischen Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel hat.

Ich begrüße die Unterstützung des Vorschlags für eine Verordnung über die gegenseitige Amtshilfe zur Betrugsbekämpfung, insbesondere zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs.

Die Kommission begrüßt ferner das vom Parlament an den Rat gerichtete Ersuchen, die Verhandlungen über diesen Vorschlag fortzuführen, der der Kommission und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung einen detaillierten Rahmen für die operationelle Unterstützung und Information der Mitgliedstaaten in ihrem Kampf gegen Mehrwertsteuerbetrug bieten wird.

Die vom Parlament in dem Berichtsentwurf geäußerte positive Stellungnahme bezüglich der Verkürzung von Fristen und des schnellen Fortschritts der Arbeit des Rates zu diesem Problem ist ein gutes Zeichen für weitergehende Vorschläge, welche die Kommission in naher Zukunft annehmen wird.

 
  
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  Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Verfasserin der Stellungnahme des Rechtsausschusses. (PL) Frau Präsidentin! Die Kontrolle von Betrug, bislang vor allem in den Mitgliedstaaten, ist ein Problem, das nicht ausschließlich auf einzelstaatlicher Ebene gelöst werden kann. Für eine wirksame Bekämpfung von Steuerhinterziehung ist eine engere Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten sowie mit der Kommission erforderlich.

Die Vorschläge für die Richtlinie und die Verordnung, die Gegenstand des Entwurfs sind, leiten sich nur teilweise aus den wichtigsten Empfehlungen des ECOFIN-Rates aus Juni 2007 ab. Hauptziel der vorgeschlagenen Änderungen ist es, die Erhebung und den Austausch von Informationen über innergemeinschaftliche Verfahren durch eine Standardisierung der Verfahren und eine Verkürzung der Frist zur Erklärung innergemeinschaftlicher Transaktionen sowie der Frist für den Austausch von Informationen über diese Transaktionen zwischen Mitgliedstaaten auf einen Monat zu beschleunigen.

Durch eine Harmonisierung der Mehrwertsteuer-Anforderungen soll eine wirksame Überprüfung der bereitgestellten Informationen ermöglicht werden. Darüber hinaus wird das Verfahren deutliche vereinfacht, indem von den Mitgliedstaaten verlangt wird, elektronische Umsatzsteuererklärungen zu akzeptieren.

Die vorgeschlagenen Rechtsinstrumente stellen nur einen ersten Schritt hin zu einer praktischen Umsetzung der oben genannten Vorschläge des ECOFIN-Rates dar. Eine detaillierte Bewertung der Auswirkungen der neuen formellen Anforderungen auf die Dienstleistungsanbieter liegt noch nicht vor, und es wäre ratsam, einen eigenen Bericht nur zu dieser Frage zu erstellen, zumal es hier um von den Steuerzahlern und den Verwaltungsbehörden getragene Verwaltungskosten und die Wirksamkeit der Bekämpfung von Steuerhinterziehung geht.

Unter Berücksichtigung der berechtigten Kritik des Rechnungshofes hinsichtlich der mangelnden wirksamen Verwaltungszusammenarbeit in diesem Bereich sollte die Europäische Kommission erwägen, ihre Rolle nicht zuletzt bei der Erstellung von Analysen und der Bereitstellung erprobter Methoden zu stärken.

 
  
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  Gabriele Stauner, im Namen der PPE-DE-Fraktion. (DE) Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Rund 2,25 % des Bruttosozialprodukts der EU, in Zahlen also circa 200 Milliarden Euro pro Jahr – der Kollege Staes hat es schon gesagt –, gehen durch Mehrwertsteuerhinterziehung, -umgehung und -betrug verloren. Das sind die Fakten, auf denen der Bericht des Kollegen Staes zu Recht aufbaut.

Aus den Antworten auf fünf schriftliche Anfragen zu diesem Thema, die ich an Rat und Kommission gestellt habe – ich bedauere im Übrigen auch, dass der Rat so gering vertreten ist –, ergibt sich unter anderem, dass die Mehrwertsteuerausfälle allein in Deutschland im Jahr 2005 17 Milliarden Euro und im Vereinigten Königreich 18 Milliarden Euro betrugen. Diese Zahlen machen eigentlich jedermann deutlich, dass dies eine erhebliche Schädigung der Volkswirtschaften darstellt, die schnellstens abgestellt werden muss.

Wie ist das aber zu bewerkstelligen? Die Antwort lautet bisher – so auch der Rechnungshof, der sich diesem Thema in einem Sonderbericht gewidmet hat: durch die Zusammenarbeit der zuständigen nationalen Verwaltungsbehörden. Aber genau das hat in den letzten Jahren überhaupt nicht geklappt!

Wieder einmal finden sich die Europäer in einer Situation, in der sie ein gut gemeintes Ziel verfolgen, aber die Rechnung ohne den Wirt machen. Und der Wirt sind in diesem Fall die Mitgliedstaaten, die es nicht schaffen, durch administrative Maßnahmen dem grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug einen Riegel vorzuschieben.

So finden sich z. B. auch große ungeklärte Abweichungen bei den Zahlen von erhaltenen Auskunftsersuchen und der beantworteten Auskunftsersuchen. Auch die von der Kommission auf meine schriftliche Anfrage vom 6. Mai dieses Jahres mitgeteilten Spiegelbildabweichungen in den Statistiken über den innergemeinschaftlichen Handel, die 2007 immerhin noch stolze 77 Milliarden Euro ausgemacht haben sollen, können ein Indiz für Mehrwertsteuerbetrug sein. Ich frage bei dieser Gelegenheit die Kommission, wann uns die Ergebnisse der Studie vorgelegt werden.

 
  
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  Vladimír Maňka, im Namen der PSE-Fraktion. (SK) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, es gäbe in der Europäischen Union keine Steuerhinterziehung. Wenn die auf diese Weise zur Verfügung stehenden Mittel gerecht verteilt würden, hätte jeder Bürger der Europäischen Union, einschließlich Kindern und Rentnern, jedes Jahr 500 Euro mehr in der Tasche.

Kein Land kann Steuerhinterziehung alleine wirksam bekämpfen. Die internationale Zusammenarbeit ist vor allem bei der Mehrwertsteuer unerlässlich, wo die Überwachung der innergemeinschaftlichen Transaktionen durch das aktuelle System verkompliziert wird. Die Einrichtung eines Mehrwertsteuersystems, in dem Transaktionen zwischen Mitgliedstaaten mit einem Wert besteuert würden, der nicht gleich Null ist, wäre eine Lösung mit langfristig positiver Wirkung bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Die Besteuerung des Exports von Waren mit Null wird von Steuersündern und kriminellen Banden missbraucht, die beispielsweise fiktive Transaktionen durchführen und dadurch auf betrügerische Weise Milliarden von Euro aus den Staatshaushalten abziehen.

Die derzeit geltenden langen Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen bieten ebenfalls Raum für solche Steuerbetrügereien. Der Bericht über den Richtlinienentwurf, über den wir heute diskutieren, beschleunigt den im Kampf gegen Steuerbetrug so wichtigen Informationsaustausch. Das ist einer der Gründe dafür, dass wir die Frist für die Abgabe von Steuererklärungen für innergemeinschaftliche Transaktionen verkürzen.

Das 1993 geschaffene Mehrwertsteuer-System ist nur eine Übergangslösung. Ich glaube, dass die Kommission zu Beginn der nächsten Amtszeit ehrgeizigere Maßnahmen im Hinblick auf eine endgültige und umfassende Mehrwertsteuer-Reform vorlegen wird. Der vorläufige Charakter des aktuellen Systems ist einer der Gründe dafür, warum ich die Kommission in meinem Änderungsantrag, der im Ausschuss angenommen wurde, auffordere, die Folgen der verabschiedeten Maßnahmen drei Jahre früher, als in dem ursprünglichen Änderungsantrag vorgesehen, zu evaluieren. Damit soll eine Situation verhindert werden, in der das System erst dann evaluiert wird, wenn es nicht mehr in Kraft ist.

Abschließend möchte ich nun noch dem Berichterstatter für seinen ausgewogenen Bericht danken und ihm dazu gratulieren. Der Entwurf ermöglicht eine schnelle Reaktion auf Steuerbetrug. Ebenfalls positiv ist, dass die Geschäftswelt selbst verlauten ließ, der Verwaltungsaufwand sei minimal.

 
  
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  Miguel Portas, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (PT) Frau Präsidentin! Wenn der Rechnungshof sagt, dass der Mehrwertsteuerbetrug in seinem Umfang möglicherweise den gesamten Haushalt der Gemeinschaft übersteigt und Bart Staes sagt, diese Zahl müsse mehr als verdoppelt werden, dann ist die Debatte über diese Berichte absolut gerechtfertigt. Es liegt insbesondere ganz klar auf der Hand, dass die Mitgliedstaaten die Einrichtung eines Registers natürlicher Personen, die Tarngesellschaften zur Steuerhinterziehung nutzen, unterstützen müssen. Ich unterstütze auch die Vorschläge von Bart Staes.

Dennoch liegt das Hauptproblem im Zusammenhang mit der Steuerhinterziehung in Europa nicht darin, dass die Mehrwertsteuer umgangen wird, denn es gibt eine Art zulässiger und von den Regierungen in Form von Offshore-Finanzzentren gestatteter Steuerhinterziehung. In diesen Zentren werden kriminell erzielte Gewinne gewaschen und rechtmäßige Gelder kriminalisiert. Wenn unsere Steuergelder am Ende dazu verwendet werden, Banken und Banker zu retten, dann ist der Umgang mit Steueroasen die wahre Mutprobe, die Europa in naher Zukunft zu bestehen haben wird. Danach werden wir beurteilt werden, und wir sind noch Lichtjahre von dem entfernt, was hinsichtlich der Steuerhinterziehung erforderlich wäre.

 
  
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  Sergej Kozlík (NI).(SK) Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Es ist unbestritten, dass Steuerhinterziehung den Wettbewerb und das Funktionieren des Binnenmarktes in hohem Maße beeinträchtigt und das öffentliche Einkommen senkt. Die Begründung ist in ihrer Aussage, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen, die einzig auf eine Beschleunigung der Sammlung und des Austausches von Daten über innergemeinschaftliche Transaktionen abzielen, für den Unternehmenssektor keine große Zusatzbelastung bedeuten, nicht ganz überzeugend.

Gleichzeitig räumt die Kommission in ihrer Begründung ein, dass im Unternehmenssektor Zweifel hinsichtlich der Fähigkeit der Steuerbehörden herrschen, die beigebrachten Informationen auch zu nutzen. In der Begründung wird nichts unternommen, um diese Zweifel auszuräumen. Nichtsdestotrotz muss irgendwo mit den Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung begonnen werden. Vermutlich kann nur die Praxis zeigen, ob die vorgeschlagene Maßnahme tatsächlich greift, oder ob sie sich nur als eine weitere Zusatzbelastung für den Unternehmenssektor erweist.

 
  
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  Bogusław Liberadzki (PSE). - (PL) Frau Präsidentin! Ich möchte sowohl den Bericht als auch das Problem selbst unter drei Aspekten betrachten: im Hinblick auf Betrug, auf Haushaltsverluste und schließlich in Bezug auf Wettbewerbsverzerrung, denn Steuerhinterziehung untergräbt die Grundsätze des fairen Wettbewerbs.

Dem Berichterstatter, Bart Staes, möchte ich für seinen hervorragenden Bericht meine Anerkennung aussprechen. Es handelt sich dabei um einen der wenigen Berichte, in denen es nicht nur um Beträge geht, sondern in denen auch die Mitgliedstaaten beim Namen genannt werden, in denen diese Unregelmäßigkeiten auftreten. Ferner möchte ich dem Rechnungshof danken, der zwei wesentliche Gruppen von Gründen hervorgehoben hat. Dabei handelt es sich zunächst um Gründe im Zusammenhang mit den Mitgliedstaaten, die wir als eine Art Passivität seitens des Rates oder als Trägheit seitens der Mitgliedstaaten interpretieren könnten, die wesentlich zur Lösung des Problems beitragen könnten, wenn sie scheinbar einfache Schritte wie den schnellen und zuverlässigen Austausch von Informationen unternehmen und den Willen zeigen würden, die Ursachen für die aktuelle Sachlage auszumachen und zu beseitigen.

Zudem gibt es ein weiteres bedeutendes Problem, dem der Kommissar in seinen Ausführungen nicht hinreichend gerecht geworden ist: Was kann die Kommission gemeinsam mit ihren nachgeordneten Stellen wie der Generaldirektion Steuern und Zollunion und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) tatsächlich tun, abgesehen von ihren häufigen bürokratischen Erklärungen im Sinne von „Wir bemühen uns sehr, können jedoch bislang noch keine Ergebnisse verzeichnen“?

 
  
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  Louis Michel, Mitglied der Kommission. − (FR) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen für die Anmerkungen und Standpunkte, die Sie in dieser Aussprache vorgetragen haben, danken.

Die Kommission wird die Vorschläge des Europäischen Parlaments in ihren aktuellen und künftigen Legislativvorschlägen berücksichtigen.

Ich freue mich sehr, dass das Europäische Parlament hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung des Kampfes gegen den Mehrwertsteuerbetrug in der Europäischen Union ähnliche Auffassungen vertritt wie die Kommission. Besonders freue ich mich über die breite Unterstützung für das zentrale Ziel des ersten konkreten Vorschlags der Kommission, bis Januar 2010 die Sammlung und den Austausch von Informationen über innergemeinschaftliche Transaktionen zu beschleunigen.

Wir haben über die Folgenabschätzung gesprochen. Die Kommission hat die Auswirkungen auf die Unternehmenskosten untersucht. Diese Kosten scheinen sich in Grenzen zu halten. Um die genauen Auswirkungen noch genauer zu untersuchen, ist die Kommission bereit, einen Bericht zur Bewertung der Auswirkungen zu erstellen. Die vorläufigen Ergebnisse der aktuellen Folgenabschätzung, auf die Sie, Frau Stauner, Bezug nehmen, werden in den nächsten Wochen vorliegen und im Anschluss daran gemeinsam mit den Mitgliedstaaten ausgewertet.

Die Kommission kann, wie mir gesagt wurde, nur die Änderungsanträge 4 und 7 des Berichts annehmen ...

Können Sie daher die Änderungsanträge 4 und 7 des Berichts nicht annehmen?

Wir können die Änderungsanträge 4 und 7 des Berichts von José Manuel García-Margallo y Marfil in der Tat annehmen.

Bitte entschuldigen Sie, aber wie Sie bemerkt haben werden und wie Sie wissen, bin ich nicht der zuständige Kommissar, sodass ich bei diesen für mich sehr komplexen Fragen weniger ins Detail gehen kann als bei anderen Themen.

 
  
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  José Manuel García-Margallo y Marfil, Berichterstatter.(ES) Glauben Sie mir, Herr Kommissar Michel, ich schätze es sehr, dass Sie hier heute anwesend sind, um sich mit Themen auseinanderzusetzen, die für jeden kompliziert sind.

Die Kommission hat uns aufgefordert, schnell zu handeln – und das haben wir getan. Der Rechtsausschuss hat seine Stellungnahme pünktlich und in selten gezeigter Einstimmigkeit vorgelegt, der Ausschuss für Wirtschaft und Währung hat den Bericht, über den wir heute sprechen, angenommen.

Herr Kommissar, Sie haben uns die Vorschläge vorgelesen, die der Ausschuss für Steuerfragen für Sie vorbereitet und der Rat am 1. Dezember angenommen hat. Genau betrachtet geht es in dieser Aussprache jedoch nicht um diese Vorschläge. Wir sprechen über etwas anderes. Es überrascht mich nicht, dass man uns gesagt hat, was man zu tun gedenkt, denn was bislang getan wurde ist, wie ich bereits sagte, sehr wenig.

Die Geschwindigkeit, mit der das Parlament in dieser wirklich sehr wichtigen Angelegenheit gehandelt hat – meine Kollegen haben bereits darauf verwiesen – wurde weder von der Kommission noch vom Rat mit Begeisterung belohnt.

Ein wichtiger Ausschussvorsitzender sagte einmal, dass er von der Kommission „de l'audace, encore de l'audace et toujours de l'audace“ erwarte – Kühnheit, Kühnheit und nochmals Kühnheit. Die Kommission hat das Monopol der Gesetzesinitiative, und dieses Parlament hat das so gewünscht; doch dieses Monopol bedeutet, dass diese Initiativen entschlossen und unerschrocken vorgetragen werden müssen und nicht zurückgehalten werden dürfen aus Angst, der Rat könne sie nicht genehmigen.

Initiativen müssen angestoßen und vorangetrieben werden, man muss um sie kämpfen, und der Rat muss der Kommission und diesem Parlament Rede und Antwort stehen, wenn die Vorschläge keinen Erfolg haben. Das war nicht der Fall. In meinem ersten Beitrag habe ich von nachlassendem Ehrgeiz gesprochen, von den umfassendsten Vorschlägen über konventionelle Maßnahmen bis hin zu einem Maßnahmenpaket, aus dem nur zwei – die beiden bescheidensten – Maßnahmen ausgewählt werden.

Ich danke Herrn Michel und möchte ihn bitten, dem zuständigen Kommissar meinen Dank dafür zu übermitteln, dass eine Reihe von Änderungsanträgen angenommen wurde; das, worüber wir heute hier gesprochen haben, ist jedoch mehr als frustrierend.

 
  
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  Bart Staes, Berichterstatter. (NL) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Ich kann nur unterstützen, was José Manuel García-Margallo y Marfil gesagt hat. In meinen Augen zeugen beide Berichte bzw. die drei Berichte, die uns im Grunde vorliegen, sowie die Art, in der sie einerseits vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung und andererseits vom Ausschuss für Haushaltskontrolle verabschiedet wurden, von einem hohen Maß an Entschlossenheit – einer Entschlossenheit, die Sache nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

Es geht um viel Geld. Stellen Sie sich einmal vor, wir könnten nur ein Viertel dieses Geldes zurückbekommen. Das wären 60 Milliarden Euro mehr in den Kassen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union. Wir brauchen dieses Geld. Herr Verheugen, der heute hier ist, weiß, dass er eine wichtige Aufgabe vor sich hat. Wir wissen daher, wofür wir kämpfen. Wir kämpfen auch gegen Ungerechtigkeit. Denn all jene, die ihre Steuern nicht zahlen und versuchen, sie zu hinterziehen, verhalten sich unsozial. Das ist etwas, das in diesem Parlament gelöst werden muss.

Ich möchte Herrn Kommissar Michel sagen, dass ich seine Antwort verstehe. Er hat seine eigenen Zuständigkeiten. Er ist heute nur in Vertretung hier, und ich kann verstehen, dass er einfach eine Antwort verliest. Das ist kein Problem. Ich werde seinen Text mitnehmen, und wir werden damit arbeiten.

Die Kommission möchte ich jedoch auffordern, mit den Mitgliedstaaten nicht nur über die Studie über das Ausmaß des Betruges zu diskutieren, die Ende des Jahres vorliegen dürfte, sondern diese auch an den Ausschuss für Wirtschaft und Währung und den Ausschuss für Haushaltskontrolle weiterzuleiten, damit wir noch eine Reihe anderer Aspekte aufnehmen können.

 
  
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  Die Präsidentin. − Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Donnerstag, den 4. Dezember 2008, um 12.00 Uhr, statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Sebastian Valentin Bodu (PPE-DE), schriftlich.(RO) Der Bericht, um den es geht, ist deshalb so wichtig, weil er Mechanismen vorsieht, die darauf abzielen, die Möglichkeiten abzuschaffen oder zumindest einzuschränken, den Haushalt durch betrügerische innergemeinschaftliche Transaktionen, für die keine Mehrwertsteuer abgeführt wird, zu prellen.

Die jährlichen Verluste infolge fiktiver Transaktionen mit Scheinfirmen belaufen sich derzeit schätzungsweise auf 100 Millionen Euro (16 % der Mittel der EU).

Eine Verkürzung der Fristen für die Sammlung von Informationen und deren Austausch zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten kann dazu beitragen, Transaktionen dieser Art besser zu überwachen.

Laut einem angenommenen Änderungsantrag zu dem betreffenden Bericht, der von der Kommission vorgelegt wurde, werden die Steuerbehörden der Mitgliedstaaten über eine gemeinsame Datenbank miteinander verbunden sein, in der genaue Informationen zu den natürlichen Personen eingegeben werden, die sich hinter den Scheinfirmen verbergen, welche für betrügerische Transaktionen dieser Art verantwortlich sind.

Auf diese Weise werden diese Personen daran gehindert, an einem beliebigen Ort innerhalb der Europäischen Union – und nicht nur in einem einzelnen Mitgliedstaat, wie es derzeit der Fall ist – weitere Unternehmen zu gründen. Gelingen wird dies durch die Identifikation in Echtzeit bei Überprüfungen mithilfe der Datenbank und dadurch, dass die Informationen an das Handelsregister weitergeleitet werden, bei dem der Antrag auf Eintragung eines neuen Unternehmens gestellt wurde.

 
  
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  Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk (UEN), schriftlich. – (PL) Ich möchte die Gelegenheit, in einer Aussprache über die Bekämpfung von Steuerbetrug das Wort zu ergreifen, nutzen, um Ihre Aufmerksamkeit auf folgende Themen zu lenken. Die Einnahmeverluste aufgrund von Mehrwertsteuerbetrug in den verschiedenen Mitgliedstaaten sind sehr hoch und steigen Jahr für Jahr weiter an. So beliefen sich die Verluste in Deutschland im Jahr 2005 auf etwa 17 Milliarden Euro und im Vereinigten Königreich im Steuerjahr 2005-2006 auf über 18 Milliarden Euro.

Trotz der Tatsache, dass die Europäische Union zahlreiche Initiativen zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug ins Leben gerufen hat – beispielsweise EUROCANET (ein Netzwerk für den Austausch von Informationen über Unternehmen, die in dem Verdacht stehen, Mehrwertsteuer zu hinterziehen, an dem Deutschland, das Vereinigte Königreich und Italien leider jedoch nicht teilnehmen) – und trotz der Arbeit von Institutionen wie Europol, Eurojust und OLAF weisen diese Verluste Jahr für Jahr einen erheblichen Anstieg auf.

Unter diesen Umständen sollten wir Maßnahmen zum Aufbau neuer zwischenstaatlicher Agenturen fallen lassen und stattdessen die Rolle der Europäischen Kommission als zentrale Koordinationsstelle für die administrative Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten im Kampf gegen den Mehrwertsteuerbetrug stärken. Über die Einrichtung eines neuen Mechanismus – Eurofisc – als neues dezentrales Netzwerk, an dem sich die Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis beteiligen können, sollte folglich zumindest gesprochen werden.

 
  
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  Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. – (PL) Der Bericht zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit innergemeinschaftlichen Transaktionen ist ein sehr bedeutender Rechtsakt.

Steuerbetrug kommt einem Angriff auf den Grundsatz einer gerechten und transparenten Besteuerung gleich. Darüber hinaus untergräbt er die Grundlage, auf der die Union handelt. Fließt in die Kassen der Union weniger Geld, dann hindert uns das daran, unsere Politik voll umzusetzen.

Der Kampf gegen Steuerhinterziehung fällt großenteils in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten. Dennoch sollten diese nicht isoliert handeln. Eine Zusammenarbeit auf Ebene der Gemeinschaft und eine Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Verwaltungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission ist unbedingt erforderlich.

Eine Mehrwertsteuerreform ist ein langfristiger und zeitaufwändiger Prozess. Entsprechend rät der hier diskutierte Bericht, konventionelle Ressourcen zu nutzen. Dies setzt gesetzliche Änderungen in Bezug auf die Verantwortlichkeiten der Steuerzahler voraus, wenn die erforderlichen Unterlagen nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß eingereicht werden. Andere Änderungen betreffen die Verkürzung von Fristen für den Erhalt der Informationen und die zügige Korrektur fehlerhafter Daten sowie einen schnelleren Informationsaustausch in Bezug auf innergemeinschaftliche Transaktionen.

 
Letzte Aktualisierung: 7. Januar 2011Rechtlicher Hinweis