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Verfahren : 2008/2126(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0446/2008

Eingereichte Texte :

A6-0446/2008

Aussprachen :

PV 15/12/2008 - 22
CRE 15/12/2008 - 22
PV 09/06/2011 - 4
CRE 09/06/2011 - 4

Abstimmungen :

PV 16/12/2008 - 3.25
CRE 16/12/2008 - 3.25
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0608

Plenardebatten
Hinweis
Montag, 15. Dezember 2008 - Straßburg Ausgabe im ABl.

22. Irreführende Werbung durch Adressbuchfirmen (kurze Darstellung)
Video der Beiträge
PV
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die kurze Darstellung des Berichts (A6-0446/2008) von Herrn Busuttil im Namen des Petitionsausschusses über irreführende Werbung durch Adressbuchfirmen (Petitionen 0045/2006, 1476/2006, 0079/2003, 0819/2003, 1010/2005, 0052/2007, 0306/2007, 0444/2007, 0562/2007 u. a.) (2008/2126(INI)).

 
  
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  Simon Busuttil, Berichterstatter. − (MT) Dieser Bericht wurde abgefasst, weil beim Europäische Parlament mehr als 400 Petitionen von Bürgern, und namentlich von Kleinunternehmern, eingegangen sind, die Opfer von Betrügereien durch den unerwünschten Eintrag von Annoncen in Firmenverzeichnissen wurden. Die Opfer erhielten ein Formular wie dieses und wurden aufgefordert, es auszufüllen, wobei der falsche Eindruck erweckt wurde, es ginge um einen kostenfreien Eintrag in einem Verzeichnis. Erst später stellten sie nach Erhalt eines Schreibens fest, dass sie unwissentlich einen Vertrag abgeschlossen hatten, der sie über einen Zeitraum von drei Jahren zur Zahlung von rund 1 000 Euro verpflichtete. So wird mit den Opfern dieser Verzeichnisse, die wir als betrügerisch ansehen, verfahren. Ich möchte hinzufügen, dass die Firma, die den „European City Guide“ herausgibt, in diesen Petitionen am häufigsten genannt wird. Es sollte darauf hingewiesen werden, dass dieses Unternehmen auch erheblichen Druck auf die Mitglieder dieses Parlaments ausgeübt und versucht hat, den von uns heute vorgelegten Bericht zu unterbinden oder zu unterminieren. Doch glücklicherweise ist ihm dies nicht gelungen, auch wenn wir uns nicht immer auf korrekte Informationen seitens dieses Unternehmens verlassen konnten. Zu welchen Ergebnissen kommt nun der Bericht? Wir haben festgestellt, dass tatsächlich ein Problem besteht – und zwar ein weitverbreitetes, das sich in der gesamten Europäischen Union beobachten lässt. Es hat sich auch herausgestellt, dass viele kleine Unternehmen sowie Freiberufler und Einzelpersonen, die nicht notwendigerweise ein eigenes Unternehmen haben, von diesem Problem betroffen sind. Ferner haben wir festgestellt, dass diese Betrugsmasche grenzüberschreitend auftritt und dass sie nicht nur erhebliche finanzielle Auswirkungen, sondern auch gravierende psychologische Folgen für die Opfer hat, denen die Unterzeichnung dieses Formulars aufgeschwatzt wird und die dann später vom betreffenden Unternehmen zur Zahlung gedrängt werden. Was schlagen wir in dem Bericht vor? Erstens haben wir eine Liste von Maßnahmen zusammengestellt, um die Öffentlichkeit für das Problem zu sensibilisieren und dadurch die Zahl der Opfer zu verringern, die auf diese Masche hereinfallen. Zweitens müssen wir sicherstellen, dass die bestehenden europäischen Rechtsvorschriften auch ordnungsgemäß durchgesetzt werden. In diesem Zusammenhang sollte angemerkt werden, dass die Kommission bei jedem Gespräch über dieses Thema äußerte, dass die Umsetzung der Rechtsvorschriften der Europäischen Union auf nationaler Ebene im Ermessen der Mitgliedstaaten liege. Wir sind uns über diese Ermessensfreiheit im Klaren, möchten die Kommission aber auch an ihre Pflicht erinnern, die wirksame Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten sicherzustellen. Des Weiteren schlagen wir eine Änderung der europäischen Rechtsvorschriften vor, um dieses Problem besser bekämpfen zu können. Wir haben zum Beispiel festgestellt, dass das österreichische Modell vorbildhaft ist, weil Österreich seine nationalen Rechtsvorschriften so geändert hat, dass sie speziell auch für Fälle von unlauterer Eintragung in Firmenverzeichnisse gelten. Mein letzter Punkt betrifft die Notwendigkeit, den Opfern zu helfen. Wir sollten ihnen nahelegen, sich von kompetenter Seite beraten zu lassen, bevor sie Zahlungen an solche Firmenverzeichnisse tätigen. Bevor ich zum Schluss komme, möchte ich dem Petitionsausschuss für seine einhellige Unterstützung dieses Berichts danken, und ich möchte auch allen meinen Mitarbeitern meinen Dank aussprechen. Mein herzlicher Dank gilt zudem dem Leiter des Sekretariats des Ausschusses, Herrn David Lowe. Wenn der Bericht angenommen wird, sendet er zwei klare Botschaften, nämlich erstens an alle Opfer, denen er zeigt, dass wir ihre Situation verstehen und voll und ganz hinter ihnen stehen, und zweitens an die betrügerischen Adressbuchfirmen, die er warnt, ihre Betrügereien sofort einzustellen, weil das Parlament ihnen auf der Spur ist.

 
  
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  Vladimír Špidla, Mitglied der Kommission. (FR) Herr Präsident! Die Kommission begrüßt die Anstrengungen des Europäischen Parlaments bei der Abfassung dieses Berichts und wird seine Schlussfolgerungen aktiv prüfen.

Ich möchte darauf hinweisen, dass, wie es auch im Bericht selbst deutlich gemacht wird, ein Großteil der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz, wie u. a. die Richtlinie 2005/29 über unlautere Geschäftspraktiken im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern oder die Verordnung (EG) 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Bereich des Verbraucherschutzes, keine Anwendung finden, insofern das Problem Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen betrifft.

Doch die Richtlinie 2006/114/EG über vergleichende und irreführende Werbung bietet ein gewisses Maß an Schutz. Gemäß diesen Bestimmungen müssen die Behörden, die für die Überwachung der Umsetzung der Rechtsvorschriften verantwortlich sind, und/oder die zuständigen Gerichte des Mitgliedstaats, in dem diese Unternehmen geschäftstätig sind, im Einzelfall entscheiden, ob eine kommerzielle Kommunikation irreführend ist, und entsprechende Zwangsmaßnahmen ergreifen.

Ich möchte auch betonen, dass beispielsweise mehrere Behörden und zuständige Gerichte in Spanien und in Belgien bereits Zwangsmaßnahmen gegen irreführende Praktiken ergriffen und dadurch einige positive Ergebnisse erzielt haben.

Die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken schließt die Geschäftspraktiken im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen nicht ein, da es kein Argument dafür gibt, die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften in Bezug auf den unlauteren Wettbewerb zu harmonisieren. Bereits die vollständig harmonisierte Richtlinie über unlautere Praktiken zwischen Unternehmen und Verbrauchern war ein sehr ambitionierter Vorschlag, der zweifellos gescheitert wäre, hätte man den Anwendungsbereich auf unlautere Praktiken zwischen Unternehmen ausgedehnt.

Die Konsultation, die zu dem Vorschlag geführt hat, und die Arbeit im Rat haben gezeigt, dass es kaum Unterstützung für die Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Richtlinie auf unlautere Praktiken im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen gab. Während einige Mitgliedstaaten die Einbeziehung des unlauteren Wettbewerbs befürworteten, brachten andere zwar ihre Unterstützung für den Verbraucherschutz zum Ausdruck, sprachen sich aber dagegen aus, ein zusätzliches harmonisiertes System von Rechtsvorschriften in Bezug auf den unlauteren Wettbewerb auf europäischer Ebene einzuführen.

Obwohl die Kommission also keine Maßnahmen gegen Unternehmen, die sich an solchen Praktiken beteiligen, ergreifen kann, hat sie versucht, die Unternehmen stärker für dieses Problem zu sensibilisieren, indem sie es verschiedenen europäischen Berufsorganisationen dargelegt hat. Das Thema wurde ganz gezielt im „Business Support Network“ angesprochen, und gleichzeitig fordert der Small Business Act die Mitgliedstaaten dazu auf, kleine und mittlere Unternehmen vor unlauteren Praktiken zu schützen. Die Kommission wird auch weiterhin andere Methoden für die Sensibilisierung von Unternehmen prüfen, wenn sie dies für angemessen erachtet.

Darüber hinaus hat die Kommission die zuständigen Behörden in den betroffenen Mitgliedstaaten, d. h. in Spanien, Österreich und Deutschland, angeschrieben, um sie darauf aufmerksam zu machen, dass die Situation andauert, und um sie um weitere Informationen zu ersuchen. Die eingegangenen Antworten zeigen deutlich, dass sich die nationalen Behörden über das Problem im Klaren sind und über einschlägige Rechtsvorschriften verfügen. Wo erforderlich, haben sie bereits die in diesen Instrumenten vorgesehenen Maßnahmen eingeleitet.

 
  
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  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt am Dienstag, den 16. Dezember 2008.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Richard Corbett (PSE), schriftlich. Da ich schon seit Jahren gegen diese betrügerischen Unternehmen zu Felde ziehe, unterstütze ich diesen Bericht gern.

Dabei handelt es sich um ein grenzüberschreitendes Problem. Jedes Jahr werden Tausende von Unternehmen, Wohltätigkeitsorganisationen und ehrenamtliche Gruppen in ganz Europa in betrügerischer Absicht zu einer Unterschrift für einen scheinbar vollkommen harmlosen Eintrag in einem Verzeichnis aufgefordert. In Wahrheit aber schließen sie damit einen komplexen Vertrag ab und sehen sich dann horrenden Geldforderungen gegenüber, ohne dass ihnen die Möglichkeit geboten wird, den Vertrag zu kündigen.

Es müssen unbedingt die Rechtslücken geschlossen werden, die die Geschäftstätigkeit dieser betrügerischen Unternehmen zulassen.

Ich fordere die Kommission vor allem dringend dazu auf, den wesentlichen Empfehlungen dieses Berichts Folge zu leisten und dem Parlament die Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken vorzuschlagen, um ganz gezielt Werbeeinträge in solchen Verzeichnissen zu untersagen, wenn potenzielle Kunden in der Annonce nicht klar darüber informiert werden, dass ihnen ein kostenpflichtiger Vertrag angeboten wird.

Diese Empfehlungen sind aus rechtlicher Sicht einfach – Österreich hat seine Umsetzung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken zur Aufnahme dieser Bestimmung bereits „vergoldet“ –, würden jedoch den Schutz von Unternehmen und anderen Organisationen deutlich verbessern, die dieser Betrugsmasche zum Opfer fallen, und ein klares Signal an betrügerische Adressbuchfirmen senden, dass ihre Tage gezählt sind.

 
Letzte Aktualisierung: 7. Januar 2011Rechtlicher Hinweis