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Verfahren : 2007/0280(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0415/2008

Eingereichte Texte :

A6-0415/2008

Aussprachen :

PV 13/01/2009 - 14
CRE 13/01/2009 - 14

Abstimmungen :

PV 14/01/2009 - 4.2
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2009)0016

Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 13. Januar 2009 - Straßburg Ausgabe im ABl.

14. Vergabe bestimmter öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit (Aussprache)
Video der Beiträge
Protokoll
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  Der Präsident. − Im nächsten Tagesordnungspunkt geht es um den Bericht (A6-0415/2008) von Alexander Graf Lambsdorff, im Namen des Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates für die Koordinierung von Verfahren hinsichtlich der Vergabe bestimmter öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit (COM(2007)0766 – C6-0467/2007 – 2007/0280(COD)).

 
  
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  Alexander Graf Lambsdorff, Berichterstatter.(DE) Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt zurzeit weltweit 13 EU-Missionen, mit denen wir helfen, Frieden und Stabilität zu schaffen. Neun Missionen sind bereits abgeschlossen. Bei vielen dieser Einsätze kommen Streitkräfte, oft auch Polizeikräfte unserer Mitgliedstaaten in schwierigem Umfeld zum Einsatz. Gleichzeitig wissen wir alle, dass es noch viel mehr Krisenherde gibt, dass die Nachfrage nach einem europäischen Beitrag in der internationalen Politik eher wachsen als schrumpfen wird, und wir wissen leider auch, dass wir Europäer oftmals nicht in der Lage sind, unsere Missionen so durchzuführen, wie wir das eigentlich tun müssten, mit optimaler Ausrüstung, interoperabel, strategisch verlegbar. Das müssen wir erreichen, denn das schulden wir unseren Soldaten und Polizisten im weltweiten Einsatz. Doch wir sind weit davon entfernt.

Einer der Gründe ist unser zersplitterter Rüstungsmarkt. Unsere 27 Mitgliedstaaten leisten sich 89 verschiedene, gelegentlich sogar doppelte Forschungsprogramme. Die USA haben gerade einmal 29. Es gibt viel zu wenig Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Produktentwicklung. So genannte historische Lieferanten werden den nichthistorischen, vielleicht aber besseren vorgezogen. Das wollen wir ändern.

Auf dem europäischen Rüstungsmarkt werden jährlich Güter und Dienstleistungen im Wert von ca. 91 Milliarden Euro beschafft. Davon werden im Schnitt gerade einmal 13 % europaweit ausgeschrieben. Trauriges Schlusslicht ist dabei übrigens Deutschland mit nur ca. 2 %. Unter dem Strich heißt das, der Binnenmarkt für Rüstungsgüter funktioniert nicht. Manch wichtige Innovation in dieser Hightech-Branche kann nicht genutzt werden, unsere Streitkräfte bekommen nicht die beste Ausrüstung, und Steuergelder werden verschwendet. Dabei werden hoch entwickelte Rüstungsgüter immer teurer, gleichzeitig bleiben die Verteidigungshaushalte gleich oder schrumpfen sogar. In dieser Situation ist klar, worum es geht. Nicht um mehr Rüstungsausgaben geht es, sondern darum, das vorhandene Geld schlauer auszugeben. Darum geht es. Das schulden wir unseren Steuerzahlern.

Deswegen hat dieses Parlament 2005 in einem Bericht die Kommission aufgefordert, eine Richtlinie für diesen Sektor vorzulegen. Das hat sie getan, in Abstimmung sowohl mit dem Parlament als auch mit dem Rat. Es war für uns und auch für mich als Berichterstatter wichtig, dass Präsident Sarkozy in seiner Rede zu den Schwerpunkten der französischen Präsidentschaft ausdrücklich den europäischen Rüstungsmarkt erwähnte. Damit war klar, dass Parlament, Rat und Kommission hier an einem Strang ziehen würden. Die Einigung in erster Lesung ist ein Ergebnis dieses gemeinsamen politischen Willens. Wir werden damit morgen – hoffentlich gemeinsam – die Grundlage legen für einen neuen europäischen Rechtsrahmen, der für eine echte Öffnung des Marktes und für mehr Transparenz und Wettbewerb bei der Auftragsvergabe sorgt.

Wir müssen diese Richtlinie auch im Kontext betrachten. Im Dezember haben wir bereits erfolgreich die Richtlinie zur innergemeinschaftlichen Verbringung von Rüstungsgütern verabschiedet. Die heute vorliegende Richtlinie ist der zweite wichtige Baustein des europäischen Rüstungspakets. Beide Richtlinien funktionieren zwar theoretisch unabhängig voneinander, praktisch aber brauchen sie einander. Auch deshalb ist der Abschluss unserer Arbeit am Rüstungspaket morgen so wichtig. Er wird keine Revolution im Markt über Nacht bringen, das ist klar, aber er ist ein wichtiger Fortschritt und er kann die europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik entscheidend voranbringen.

Ich möchte sehr herzlich meinen Kolleginnen danken, den Schattenberichterstatterinnen Charlotte Cederschiöld, Barbara Weiler und Gisela Kallenbach für die stets faire, gelegentlich kritische, aber immer konstruktive Zusammenarbeit. Ich danke genauso auch dem Rat und der Kommission. Für alle Beteiligten gilt, dass politischer Wille, Professionalität und Kompromissbereitschaft hier eine glückliche Mischung eingegangen sind.

Gemeinsam konstruktiv Politik für Europa zu machen, das schulden wir alle hier unseren Bürgerinnen und Bürgern. Ich hoffe, dass wir diese Schuld morgen für unseren Verantwortungsbereich mit der Verabschiedung dieses Pakets einlösen werden. Diese Debatte sollten wir im Übrigen in Brüssel und nicht in Straßburg führen. Ich danke Ihnen.

 
  
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  Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. − Herr Präsident! Zunächst einmal möchte ich mich für meine schwache Stimme entschuldigen, weil ich sehr stark erkältet bin.

Sie sind im Begriff, über den Vorschlag für eine Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit abzustimmen, den die Kommission im Dezember 2007 im Rahmen des so genannten „Verteidigungspakets“ vorgelegt hat. Dieser Vorschlag ist ein bedeutender Schritt hin zur Schaffung eines europäischen Binnenmarkts für Verteidigungsgüter, der – für sich genommen – einen wichtigen Beitrag zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Union darstellt. Mit anderen Worten ist diese Richtlinie ein in politischer Hinsicht äußerst wichtiges Instrument, das dazu beitragen wird, die Verteidigungsfähigkeit Europas zu stärken, die Effizienz der öffentlichen Ausgaben zu erhöhen und die Sicherheit unserer Bürger zu verbessern.

Der Verhandlungsprozess hat von der engen Zusammenarbeit zwischen dem Parlament, dem Rat und der Kommission profitiert. Daher möchte ich dem Berichterstatter, Herrn Lambsdorff, für seine intensive und effiziente Arbeit herzlich danken, um mit dem Rat eine Einigung in erster Lesung erzielen zu können. Ich möchte auch den Schattenberichterstatterinnen für ihre konstruktive Zusammenarbeit danken. Ferner möchte ich die französische Ratspräsidentschaft, zusammen mit der slowenischen Ratspräsidentschaft, zu der Art und Weise beglückwünschen, wie sie die Verhandlungen mit dem Rat erfolgreich vorangetrieben haben. Und abschließend möchte ich der tschechischen Ratspräsidentschaft für ihr Engagement bei der endgültigen Ausarbeitung dieses Dokuments danken.

Die Kommission befürwortet den Text, der uns nun vorliegt. Die neue Richtlinie ist maßgeschneidert für das Beschaffungswesen im Bereich der Verteidigungs- und Sicherheitsgüter. Sie wird den öffentlichen Auftraggebern die notwendige Flexibilität zur Aushandlung von Verträgen geben, die häufig ausgesprochen komplex und kritisch sind. Sie wird ihnen auch die Möglichkeit geben, spezielle Sicherheitsklauseln zu verlangen, um vertrauliche Informationen zu schützen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. All dies macht die Richtlinie zu einem Instrument, das die Mitgliedstaaten auf die Mehrzahl ihrer Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge im Verteidigungsbereich anwenden können, ohne ihre Sicherheitsinteressen zu gefährden.

Darüber hinaus wird die neue Richtlinie auch für kritische Vergabeverfahren im Bereich der nicht militärischen Sicherheit gelten. Dieser Ansatz steht im Einklang mit dem heutigen strategischen Umfeld, in dem transnationale Bedrohungen und neue Technologien die Trennlinie zwischen militärischer und nicht militärischer, interner und externer Sicherheit verwischt haben. Das öffentliche Beschaffungswesen darf diese Entwicklungen nicht ignorieren: In Fällen, in denen Ausrüstungsgüter für Polizeikräfte beispielsweise ähnliche Funktionen haben wie Verteidigungsgüter, ist es nur logisch, dass die gleichen Vergabevorschriften zur Anwendung kommen.

All dies wird erhebliche Vorteile mit sich bringen: Die neue Richtlinie wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, die Anwendung der gemäß Artikel 296 des EG-Vertrages vorgesehenen Ausnahmeregelung auf begründete Ausnahmefälle zu beschränken. Somit werden die Grundsätze des Binnenmarkts endlich für wichtige Bereiche der Märkte für Verteidigungs- und Sicherheitsgüter in Europa gelten. In der gesamten Union werden faire und transparente Vergabevorschriften gelten und Unternehmen die Möglichkeiten geben, sich leichter an öffentlichen Ausschreibungen in anderen Mitgliedstaaten zu beteiligen. Die europäische Industrie wird einen weitaus größeren „Inlandsmarkt“ haben, was ihnen größere Produktionsläufe und erhebliche Einsparungen ermöglicht. Dies wird wiederum zu einer Verringerung der Kosten und einer Senkung der Preise führen.

Schlussendlich werden wir dadurch eine stärkere Marktöffnung zum Vorteil aller bewirken: Die Industrien werden wettbewerbsfähiger, die Streitkräfte werden bessere Ausrüstungsgüter zu günstigeren Preisen erhalten, und die Steuerzahler werden von der höheren Wirksamkeit der öffentlichen Ausgaben profitieren. All dies sind die Früchte Ihrer Arbeit und Ihrer Beiträge. Daher möchte ich Ihnen nochmals danken und Sie dazu beglückwünschen.

 
  
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  Charlotte Cederschiöld, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (SV) Herr Präsident! Ein europäischer Markt für Verteidigungsgüter lässt sich zwar nicht über Nacht schaffen, doch der Berichterstatter hat eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aufgebaut, die uns dabei geholfen hat, zusammen mit dem Rat, und insbesondere mit der Kommission, einen ersten sehr wichtigen Schritt zu unternehmen. Nun werden Verteidigungsgüter klar in die grundlegenden Vorschriften des Binnenmarkts aufgenommen, was zu einer Verringerung der Preise beitragen sollte. Im Zuge der stärkeren Marktöffnung wird die europäische Wettbewerbsfähigkeit steigen und die Produktion von Ausrüstungsgütern an Effizienz gewinnen.

Auch die französische Regierung verdient Anerkennung für ihre konstruktive Rolle, doch den wichtigsten Beitrag hat natürlich der Berichterstatter, Herr Lambsdorff, geleistet. Außerdem möchte ich der Rüstungsindustrie für ihre wertvolle Mitwirkung danken, durch die die Flexibilität erhöht wurde. Viele Bestandteile aus der Beschaffungsrichtlinie 2004 konnten hier beibehalten werden. Gleichzeitig werden nationale Sicherheitsinteressen und beispielsweise auch spezielle Bedingungen für die Versorgungssicherheit und den Schutz von Informationen gewahrt. Die Anwendung von Artikel 296 wird gemäß der aktuellen Gesetzgebung beibehalten, allerdings wird Missbrauch vermieden. Dieser Umstand dürfte auch von der Industrie begrüßt werden, die natürlich weiterhin Einfluss auf die Umsetzung der Richtlinie sowie auf die Entwicklung neuer Verfahren nehmen kann.

Wir im Parlament freuen uns darüber, dass uns der Rat in Bezug auf die Schwellenwerte und Transparenz auf halbem Wege entgegengekommen ist, um nur einige Beispiele für die zahlreichen Erfolge zu nennen, die das Europäisches Parlament, der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und der Berichterstatter erzielen konnten. Ich persönlich freue mich, dass es möglich war, die kontroversesten Probleme im Hinblick auf die jetzige EG-Gesetzgebung zu lösen. Wenn das Parlament, wie ich hoffe und glaube, diesen Bericht mehrheitlich unterstützt, dann haben wir einen wichtigen und logischen Schritt nach vorn unternommen.

Ich möchte allen meinen Kollegen und anderen Beteiligten danken, die zu diesem konstruktiven und spannenden Prozess beigetragen haben.

 
  
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  Barbara Weiler, im Namen der PSE-Fraktion.(DE) Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Jahreswechsel gab es einige bemerkenswerte Schlagzeilen: „Die Welt rüstet auf“, „Das Geschäft mit Waffen boomt“, „Rüstungsindustrie – konkurrenzlos teuer“ und weitere Korruptionsaffären in Deutschland und auch in anderen Ländern der Europäischen Union. Für uns Sozialdemokraten ist ganz klar: Diese Art des Wettrüstens, des Hochrüstens und auch des laissez-faire gegenüber Korruption lehnen wir ab. Darin sind wir auch mit den nationalen Abgeordneten einig.

Die Ziele dieses Gesetzespaketes, dieser zwei Richtlinien – Transfer- und Vergaberichtlinie –, die wir heute diskutieren, werden sicherstellen, dass es nicht nur um Wettbewerbsfähigkeit geht, sondern dass auch die Verschwendung von Steuergeldern bei Rüstungsproduktion gestoppt und dass Korruption verhindert wird. Dies allein sind schon Gründe, warum die Sozialdemokraten dem Ergebnis zustimmen werden.

Es wird einen europäischen Rechtsrahmen für die Auftragserteilung bei Gütern und Dienstleistungen im Bereich von Verteidigung und Sicherheit geben, es wird mehr Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten geben, also keine unnötigen Überschneidungen, kein Über-den-Tisch-Ziehen von Mitgliedstaaten durch die Rüstungskonzerne, es wird insgesamt mehr Wettbewerb und weniger Ausnahmen nach Artikel 296 geben.

Für uns Abgeordnete – wie ich meine, aller Fraktionen – war wichtig, dass wir die Rechtsmittelrichtlinie, also die Richtlinie des Kollegen Fruteau, hier eingeführt haben. Das war beim Rat gar nicht so selbstverständlich. Für uns war wichtig, dass es bei Korruption Sanktionen geben wird bis hin zum Ausschluss von Aufträgen. Ich denke, das ist etwas Neues für diese bisher verwöhnte Branche.

Es war aber auch wichtig für uns, dass die Ergebnisse für alle 27 Mitgliedstaaten tragfähig sind. Selbst dann, wenn nur sechs bis sieben Staaten eine eigene Produktion haben und ein paar wenige im Handel mitmachen, ist es wichtig, 27 Staaten hinter uns zu bekommen. Das ist geglückt. Ich bin nicht sicher, ob alles auch so funktionieren wird, wie wir es uns vorstellen. Wir haben daher eingebaut, dass das Parlament weiterhin eine Kontrolle haben will. Wir wollen informiert sein, nicht nur automatisch durch die Kommission, sondern wir wollen über die Ergebnisse und über die Umsetzung dieser Richtlinien, dieses Paketes informiert sein.

Wenn wir in Zukunft noch stärker einen europäischen Binnenmarkt haben werden, europäische Kompetenzen bekommen werden, wie Herr Sarkozy das ja auch geplant hat, dann muss auch das Europäische Parlament als die gewählte Institution in Europa in eine echte Kontrolle einbezogen werden, so wie wir das in nationalen Parlamenten, allerdings noch nicht hier im Europäischen Parlament, haben. Aber das ist die Aufgabe der Zukunft. Wir in Deutschland z. B. sind gebranntes Kind mit Rüstungsproduktion und erhöhten Preisen. Wir haben den Eurofighter – ein überteuertes, ja eines der teuersten Projekte –, und ich bin sicher, jeder Mitgliedstaat hat ähnliche Erfahrungen.

Ich möchte mich zum Schluss nicht bedanken. Die Zusammenarbeit war ganz gut, die Ergebnisse sind vor allen Dingen sinnvoll. Aber ich sage ganz offen: Das parlamentarische Verfahren war unerträglich. Kompromisse mit dem Rat und der Kommission zur ersten Lesung sind einfach keine parlamentarische Arbeit. Aus diesen Gründen darf dieses Verfahren in Zukunft nur eine absolute Ausnahme sein. Bei diesem Gesetzespaket war dieses Verfahren eigentlich nicht notwendig. Wir sollten uns daran halten und gleich nach der Wahl diese Art von Verfahren der nichtparlamentarischen Arbeit abschaffen.

 
  
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  Cristian Silviu Buşoi, im Namen der ALDE-Fraktion. – Herr Präsident! Ich möchte meinen Kollegen, Herrn Lambsdorff, zu seinem hervorragenden Bericht beglückwünschen. Ich weiß, dass er sich für diese sehr wichtige Arbeit stark engagiert hat. Meiner Ansicht nach ist es sehr wichtig, einen gemeinsamen Rüstungsmarkt und den dafür notwendigen Rechtsrahmen zu schaffen, um die europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) weiter zu entwickeln.

Ich begrüße auch die wichtige Errungenschaft, dass die Grundsätze des EG-Vertrages, insbesondere der Grundsatz der Transparenz, der Nichtdiskriminierung und der Offenheit, nun auch in den Märkten für Verteidigungs- und Sicherheitsgüter umgesetzt werden und dass dies, wie bereits gesagt wurde, zu einer Erhöhung der Effizienz der Verteidigungsausgaben führen wird.

Durch den Kommissionsvorschlag sowie den Bericht von Herrn Lambsdorff konnten einige Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich der Sicherheit und Verteidigung festgelegt werden, die das ordnungsgemäße Funktionieren des gemeinsamen Rüstungsmarkts ermöglichen.

Ich möchte zumindest zwei wesentliche Verbesserungen für Lieferanten und öffentliche Auftraggeber hervorheben, die die Sicherheit der EU und ihrer Mitgliedstaaten schützen sollen. In diesem Zusammenhang möchte ich die Bestimmungen in Bezug auf die Versorgungssicherheit erwähnen, nämlich die den öffentlichen Auftraggebern vorgelegten Angaben über Bieter und Subunternehmer und die Zusicherungen, die Bieter zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit machen müssen. Andererseits sind die Bieter auch durch die Einführung des Nachprüfungsverfahrens geschützt, das gewährleisten soll, dass das Vergabeverfahren fair ist und ohne Diskriminierung abläuft.

Der Vorschlag erhöht die Transparenz der Verfahren, doch die Mitgliedstaaten sollten ihn unter keinen Umständen ablehnen, da ihre Sicherheitsinteressen gewahrt werden, insbesondere durch die Beibehaltung der Freistellungen von der Offenlegung von Informationen, wenn Sicherheitsinteressen auf dem Spiel stehen.

Abschließend möchte ich betonen, dass ein gemeinsamer europäischer Verteidigungsmarkt für uns sehr wichtig ist. Gleichzeitig sollten wir, wenn wir über dieses Thema – den gemeinsamen europäischen Verteidigungsmarkt – oder zukünftig vielleicht über noch heiklere Themen wie Kompensationsgeschäfte sprechen, die strategischen Interessen und die konkrete Situation des jeweiligen Mitgliedstaates berücksichtigen.

 
  
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  Mieczysław Janowski, im Namen der UEN-Fraktion.(PL) Herr Präsident, Herr Kommissar! Herr Lambsdorff hat ausgezeichnete Arbeit geleistet. Herzlichen Glückwunsch! Die Ausgabe öffentlicher Mittel hat immer schon starke Emotionen geweckt. Dies trifft insbesondere auf das öffentliche Beschaffungswesen für das Militär oder für Verteidigungskräfte zu. Es geht um große Summen, und wir müssen die Hersteller und Dienstleister auswählen, die den besten Service, nicht unbedingt die kostengünstigste Lösung anbieten. Wir benötigen hohe Qualität zu einem vertretbaren Preis.

Wir müssen auch die Gründlichkeit aller Arbeiten und die Qualität der verwendeten Materialien sowie spezifische Fragen wie Vertraulichkeit, sogar Geheimhaltung, insbesondere in Bezug auf kritische Fragen, berücksichtigen. Diese Angelegenheiten sind auch im Zusammenhang mit der Frage von Kompensationsgeschäften und der Gewährleistung der Rentabilität zu sehen. Ich glaube, dass wir auf dieses Thema zurückkommen müssen. Ich bin der Auffassung, dass der im Richtlinienvorschlag vertretene Standpunkt richtig ist. Meiner Meinung nach werden die vorgeschlagenen Lösungen die Effizienz des europäischen Ausschreibungs- und Auftragsvergabesystems im Verteidigungsbereich erhöhen. Wir sollten sie annehmen.

 
  
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  Gisela Kallenbach, im Namen der Verts/ALE-Fraktion.(DE) Herr Präsident! Ich bedanke mich beim Berichterstatter für die gute Zusammenarbeit, weil bei aller berechtigten Kritik am Verfahren in der ersten Lesung diese Zusammenarbeit doch die Voraussetzung dafür war, dass beim Trilog die Stimme des Parlaments tatsächlich deutlich wahrgenommen wurde.

Wir beschließen heute über einen Kompromiss zu einem Handelsgut, dessen bisheriger Markt auf einige wenige Mitgliedstaaten begrenzt war. Es war für mich schon eine recht interessante Erfahrung, dass Verfechter der reinen Lehre von Binnenmarkt und Wettbewerb plötzlich alle Register zogen, um nationale Entscheidungs- und Abschottungsmechanismen auch weiterhin nutzen zu können. Das ist nicht gelungen, und das ist gut so.

Warum? Weil mehr Wettbewerb beim Handel mit Verteidigungsgütern hoffentlich in Zukunft auch ein Abrücken vom Diktat der Preise bedeutet und die Chance besteht, dass die dafür eingesetzten öffentlichen Gelder effizienter genutzt und reduziert werden. Das Gleiche gilt auch für die Reduzierung der Korruption. Das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern schuldig. Es ist auch klar, dass jetzt deutliche Ausschreibungsbedingungen gelten, die zu mehr Transparenz bei der Vergabe führen und endlich auch den KMU zu einer reellen Chance auf Markteinstieg verhelfen werden. Des Weiteren wurden auch noch alle denkbaren Schlupflöcher zur Vermeidung der Ausschreibungen reduziert, und vorgesehene Abweichungen müssen vorher mit der Kommission abgesprochen werden. Die bislang rechtlich zwar untersagten, in der Praxis aber durchaus üblichen Tauschgeschäfte wurden mit dieser Richtlinie nicht legalisiert. Und, last but not least, können erstmalig auch Rechtsmittel eingesetzt werden.

Ich hätte mir vorstellen können, dass wir es noch mehr europäisieren, die Schwellenwerte reduzieren und damit noch mehr Transparenz bekommen. Aber dies ist ein großer Schritt in die richtige Richtung, und ich bin gespannt auf die Umsetzung.

 
  
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  Tobias Pflüger, im Namen der GUE/NGL-Fraktion.(DE) Herr Präsident! Diese Richtlinie ist Teil des „Defence Package“, der Kontext ist – ich zitiere: „Die Strategie für eine stärkere und wettbewerbsfähige europäische Verteidigungsindustrie“. Oberste Leitlinie ist der freie Markt, wie bei so vielem, auch für Rüstungsgüter, also für Waffen, und Waffen sind zum Töten und Kriegführen da. Ziel der Richtlinie ist es, größere Effizienz und Konkurrenzfähigkeit der Rüstungsindustrie in der EU zu schaffen. Kollege Swoboda hat bei der letzten Debatte Klartext geredet. Er sagte, es bedürfe besserer Startbedingungen für die europäische Rüstungsindustrie angesichts der Konkurrenz, insbesondere aus den Vereinigten Staaten.

2005 sind die EU-Staaten zusammen erstmals weltweit zum Rüstungsexporteur Nr. 1 geworden. 70 % dieser Exporte werden von den großen vier – Frankreich, Deutschland, Großbritannien und Italien – durchgeführt. Hauptimporteurstaaten sind Staaten des Nahen Ostens. Unsere Sorge sollte nicht eine effizientere Rüstungsindustrie sein, sondern Abrüstung, und dazu gibt es anders als zur Effizienz der Rüstungsindustrie keine Richtlinie. Es ist schon sehr klar, worum es hier eigentlich geht.

 
  
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  Andreas Schwab (PPE-DE).(DE) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch von meiner Seite aus ein herzliches Dankeschön an den Berichterstatter im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, aber auch an den Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung und seinen Vorsitzenden und den Verfasser der Stellungnahme, zum Bericht Lambsdorff, meinen Freund Karl von Wogau.

Wir beraten hier heute nicht über den Export von Waffen in Staaten außerhalb des europäischen Binnenmarktes, sondern wir beraten ausschließlich über die Frage, wie der Verkauf und Verkehr von Waffen im europäischen Binnenmarkt, in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, kostengünstiger und effektiver werden kann. Dass das Parlament hier einen einheitlichen Standpunkt eingenommen hat, begrüße ich außerordentlich, weil die Bürgerinnen und Bürger damit in einem Markt von ungefähr 70 Milliarden Euro pro Jahr endlich erhebliche Einsparungen und damit in gewisser Weise eine Friedensdividende ausgezahlt bekommen können.

Diese Arbeit und – es enttäuscht ein wenig, dass der Rat heute so spärlich vertreten ist – diese Entscheidung ist vor dem Hintergrund einer extrem schwierigen Diskussion zwischen den Mitgliedstaaten in der Vergangenheit außerordentlich zu begrüßen. So sehr ich die Schwierigkeiten im Trilog, die von der sozialdemokratischen Seite angesprochen wurden, teile, so muss ich doch sagen, dass wir hiermit eines Tages einen Meilenstein in der europäischen Verteidigungspolitik verzeichnen werden. Umso trauriger bin ich gestimmt, dass nur so wenige Kollegen dieser Entscheidung beiwohnen wollen.

Heute morgen haben wir „10 Jahre europäische Währung Euro“ gefeiert. Ich hoffe, dass wir in einigen Jahren auch auf den heutigen Tag zurückblicken, weil es ein Meilenstein in der europäischen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich der Verteidigung und im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik ist, weil in Zukunft das Prinzip gilt: Was wir in unserem eigenen Mitgliedstaat an Anforderungen stellen, das gilt auch unbesehen in allen anderen Mitgliedstaaten. Das ist ein großer Vertrauensvorschuss, den die Mitgliedstaaten inzwischen zu geben bereit sind. Dafür danke ich ausdrücklich.

Ich danke aber auch der Kommission, die an dieser Richtlinie mit sehr viel Nachdruck gearbeitet hat, die die Widerstände in den Mitgliedstaaten übergangen hat, die versucht hat, konstruktiv dem Parlament hier zu einem Weg durch das Dickicht des Vergaberechts zu verhelfen. Die Punkte, die positiv sind, sind bereits angesprochen worden, auch welche Verbesserungen im Vergaberecht hier geschaffen werden, ich möchte das nicht wiederholen.

Mit dem zweiten Teil des Pakets zur Schaffung dieses echten europäischen Verteidigungsgüterbinnenmarktes legen wir wirklich einen weiteren wichtigen Meilenweg zurück. Das stärkt auch die autonome Reaktionsfähigkeit der Europäischen Union in internationalen Krisen, eine Arbeit, der sich der Kollege von Wogau im Unterausschuss für Sicherheit und Zusammenarbeit besonders verschrieben hat. Wenn dann, wie kürzlich beschrieben, ein autonomer Einsatz der Europäischen Union in Afrika unter Leitung eines irischen Generals mit einem polnischen Stellvertreter und Truppenmitgliedern aus 15 verschiedenen Mitgliedstaaten möglich wird, dann zeigt dies, welchen Weg die Europäische Union zurückgelegt hat, um ein Europa der Verteidigung aufzubauen. Auf diesem Weg gilt es weiter zu gehen. Vielen Dank.

 
  
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  Joel Hasse Ferreira (PSE).(PT) Herr Präsident! Zunächst einmal möchte ich dem Berichterstatter, Herrn Lambsdorff, und den Schattenberichterstatterinnen, insbesondere Frau Weiler, meine Anerkennung aussprechen.

Meine Damen und Herren, meiner Ansicht nach ist es wichtig, dass wir einen Schritt hin zur Integration der nationalen Verteidigungsmärkte und sogar der strategischen Koordinierung ihrer Produktion unternehmen. Wir müssen unter Berücksichtigung aller notwendigen Spezifitäten und Vorsichtsmaßnahmen übergehen zur Anwendung der Grundsätze des Binnenmarkts auf die Rüstungs- und Verteidigungsindustrie und zur Erhöhung der Transparenz bei den Ausschreibungsverfahren, die organisiert werden, und bei der Vergabe von Aufträgen, an denen Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind. Gleichzeitig müssen wir aber auch einen Beitrag zur Schaffung der Bedingungen leisten, durch die europäische Güter und Produkte auf den Weltmärkten wettbewerbsfähiger werden.

Aus meiner Sicht ist es wichtig, Kommissar McCreevy, dass diese Richtlinie Verbesserungen bei den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit gewährleisten kann. Sie muss den Aufbau des Binnenmarkts vorantreiben und gleichzeitig die Rechte und Interessen der Mitgliedstaaten, vor allem im Bereich der Sicherheit, wahren. Dabei meine ich insbesondere die Staaten, die Waffen, Munition sowie Verteidigungs- und Sicherheitsgüter herstellen, wie beispielsweise mein eigenes Land.

Außerdem möchte ich, Herr Präsident, auf die Bestimmungen hinweisen, die kleinen und mittleren Unternehmen einen leichteren Zugang zu diesem Markt ermöglichen, vor allem durch die Verbesserung der Vorschriften für die Vergabe von Unteraufträgen. Ich möchte auch die Aussicht auf eine Stärkung der Wirtschaftsstruktur und des Industriepotenzials betonen, um einen echten europäischen Markt der Verteidigungsindustrien zu schaffen. Dies kann auch zu einer Stärkung der Forschung und Entwicklung, nicht nur innerhalb dieser Industriezweige, sondern auch in einem Teilbereich der europäischen Industrie beitragen, die von deren Entwicklungsarbeit profitiert.

Abschließend möchte ich sagen, dass meiner Meinung nach auf die offensichtliche Verbindung zwischen der Verteidigungsindustrie und der Außenpolitik der Union hingewiesen werden könnte. Als Reaktion auf einen Vorredner möchte ich ein altes römisches Sprichwort zitieren, das da lautet: „Si vis pacem, para bellum“ (Willst Du den Frieden, so rüste zum Krieg). In der Europäischen Union bezeichnen wir diese Industrien, weil die EU fast eine pazifistische Supermacht ist, als „Verteidigungsindustrien“ und nicht als Rüstungs- oder Kriegsindustrien, weil wir Frieden wollen. Und aus diesem Grunde brauchen wir auch Verteidigungsindustrien.

 
  
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  Janusz Onyszkiewicz (ALDE).(PL) Herr Präsident! Die Verteidigungsausgaben der USA beziffern sich auf rund 500 Milliarden US-Dollar. Die Ausgaben der Europäischen Union belaufen sich auf etwas über 200 Milliarden. Doch es stellt sich die Frage, ob die militärischen Kapazitäten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union tatsächlich diese Investitionen von 200 Milliarden widerspiegeln, wie es in den USA der Fall ist. Als ich Verteidigungsminister war, habe ich Vertretern der Industrie bei gemeinsamen Gesprächen gesagt, dass ich als Minister für die nationale Verteidigung und nicht für die Verteidigung der Industrie verantwortlich wäre. Meiner Meinung nach wird die Art der Richtlinie, über die wir heute sprechen und für die ich Herrn Lambsdorff meinen Dank und meine Dankbarkeit aussprechen möchte, dazu führen, dass die enormen Summen, die wir für die Verteidigung ausgeben, weitaus sinnvoller und vernünftiger genutzt werden und dass das militärische Potenzial der Europäischen Union die Höhe unserer Verteidigungsausgaben widerspiegelt.

 
  
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  Angelika Beer (Verts/ALE).(DE) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass wir über eine Paketlösung sprechen – der Beschluss im Dezember und diese Debatte heute. Nur wenn man beides zusammennimmt – die Regelung über die innergemeinschaftliche Verbringung von Rüstungsgütern und jetzt die Beschaffungsrichtlinie – wird ein Schuh daraus.

Ich habe die Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten ausgearbeitet. Wir hatten ja ein politisches Kernziel, dass mit einer Harmonisierung der europäischen Rüstungsindustrie und der Liberalisierung innerhalb der EU gleichzeitig stärkere Kontrollmöglichkeiten in der Frage des Exportes außerhalb der EU durchgesetzt werden. Wenn man die negativen Schlagzeilen nennt, dann soll man hier auch die gute nennen: Der Rat hat in seiner letzten Sitzung Ende letzten Jahres unter französischer Präsidentschaft die Verrechtlichung des Code of Conduct beschlossen. Das ist gut, das ist das, was dieses Parlament immer gefordert hat.

Deswegen möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass diese Harmonisierung, die wir für richtig halten – und nicht nur sie, sondern auch die Erarbeitung eines Sanktionsmechanismus für den Fall, dass gegen diese Richtlinien verstoßen wird –, jetzt aber auch der Kontrolle der Nationalstaaten und der Mitglieder unterliegt. Nicht nur die Harmonisierung, diesen Prozess werden wir mit großem Interesse begleiten.

 
  
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  Jacques Toubon (PPE-DE).(FR) Herr Präsident! Ich möchte mich der eben von Herrn Schwab geäußerten Auffassung anschließen. Ich würde sagen, dass die heutige Annahme dieser Richtlinie ein wichtiger Beschluss ist und dass wir dies den außerordentlichen Anstrengungen unseres Berichterstatters, Herrn Lambsdorff, und unserer Schattenberichterstatterin, Frau Charlotte Cederschiöld, zu verdanken haben, denen auch ich danke, und natürlich der französischen Ratspräsidentschaft, die Ende letzten Jahres große Anstrengungen unternommen hat, um einen Kompromiss herbeizuführen.

Was wir heute tun, ist der Abschluss eines Zyklus, der bemerkenswert schnell gewesen ist, nämlich nur wenige Monate, und der sowohl die Richtlinie über den Binnenmarkt für Verteidigungsgüter umfasst, die im Dezember angenommen wurde, den Verhaltenskodex für Ausfuhren, der zum gleichen Zeitpunkt in Kraft trat, und schließlich diese Richtlinie, durch die Artikel 296 des Vertrages in Einklang gebracht wird mit den gemeinsamen Regeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Tatsächlich verpflichtet uns dieses gesamte Paket, sozusagen, zu einer – wie ich es bezeichnen würde – „Vergemeinschaftlichung“ der Verteidigungswirtschaft. Natürlich könnte dies scheinbar im Widerspruch zu dem Wunsch nach Souveränität oder sogar zu den eigentlichen Merkmalen der Verteidigungspolitik (der einzelnen Staaten) stehen. Tatsächlich vermittelt dies einen Wunsch nach Integration der einzelstaatlichen Souveränitäten.

Das Gleiche ist im Bereich der Justiz festzustellen. Während der gesamten französischen Ratspräsidentschaft und seit der portugiesischen und der slowenischen Ratspräsidentschaft wurden enorme Fortschritte auch in einem weiteren Bereich gemacht, in dem die nationalen Souveränitäten jegliche Einigung oder Zusammenarbeit verhindern wollten.

Durch die Annahme dieses Textes tragen wir, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meiner Meinung nach in der Tat dazu bei, die ideologische Debatte über die Art und Form des europäischen Aufbaus zu beenden. Dies ist ein Raum und eine Macht, und das wird auch in zunehmendem Maße in den Bereichen der Verteidigungs- und Außenpolitik anerkannt.

 
  
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  Geoffrey Van Orden (PPE-DE). - Herr Präsident! Als britische Konservative sind wir generell starke Verfechter offener Märkte, doch dieser Bericht zielt, wie es einige Redner bereits angemerkt haben, auf die Stärkung der ESVP und der Integration der EU und nicht so sehr auf echte wirtschaftliche Vorteile ab. Es geht bestimmt nicht um die Stärkung der Verteidigungskapazitäten.

Ich könnte mir vorstellen, dass es einige unbedeutende Vorteile geben könnte, insofern als Großbritannien der Zugang zu den Märkten einiger anderer europäischer Länder in Bezug auf die Beschaffung von Verteidigungsgütern erleichtert wird. Doch der Vorteil für andere in Bezug auf den Zugang zum britischen Markt, der die höchsten Verteidigungsausgaben hat, ist weitaus größer, und – nebenbei bemerkt – hat Großbritannien den offensten Markt für die Beschaffung von Verteidigungsgütern in Europa.

Besonders zu beachten ist die Tatsache, dass eine Regierung oder Firma, die nach den vorgeschlagenen Regelungen enorme Investitionen in einem Bereich der verteidigungsrelevanten Forschung und Entwicklung getätigt hat, unter Umständen nicht mehr in der Lage ist, diese Investitionen in die Entwicklungs- und Produktionsphase wieder hereinzuholen. Entwicklungsverträge sollten für den europäischen Wettbewerb offen sein, es darf nicht sein, dass eine nationale Regierung keine Möglichkeit mehr hat, um geistiges Eigentum zu schützen und Arbeitsplätze oder Ausfuhrmöglichkeiten zu sichern. Das würde die Forschung und Entwicklung blockieren.

Es gibt auch andere Bedenken, aber ich muss sagen, dass dieser Bericht aus verteidigungspolitischer, industrieller oder sogar wirtschaftlicher Sicht nicht unbedingt notwendig ist.

 
  
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  Ioan Mircea Paşcu (PSE). - Herr Präsident! Die Richtlinie über die Beschaffung von Verteidigungsgütern ist ein wichtiger Schritt hin zum europäischen Markt für Verteidigungsgüter (EDEM) und zur Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP). Ich verstehe, dass es schwierig ist, die Grundsätze des freien Marktes mit dem unvermeidbaren Ermessensspielraum bei Verträgen für Verteidigungsgüter und die gemeinsamen Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge mit den individuellen Praktiken in Bezug auf Verträge für Verteidigungsgüter in Einklang zu bringen.

Diese äußerst komplexen Vorschriften müssen sich natürlich noch in der Praxis bewähren, weil der Versuch, so unvereinbare Komponenten wie Transparenz und Geheimhaltung, Gemeinsamkeit und Individualität, in nur einem Paket zusammenzufassen, eine ständige Überwachung erfordert und die Entschlossenheit zur Bestrafung einzelner Versuche voraussetzt, einer Komponente gegenüber einer anderen den Vorrang einzuräumen, in dem ständigen Bemühen, ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen allen vier beizubehalten.

Das einwandfreie Funktionieren wird sowohl von der Entschlossenheit der EU-Institutionen abhängen als auch ihre Entschlossenheit widerspiegeln, eine Schiedsrichterrolle auf diesem noch jungen europäischen Markt zu übernehmen, und die echte Bereitschaft der nationalen „Verteidigungsmeister“ und der Mitgliedstaaten hinter ihnen, das Spiel gemäß diesen neuen Regeln zu respektieren und zu spielen.

Noch ein Wort zu Kompensationsgeschäften. Für Länder wie mein Land Rumänien sind Kompensationsgeschäfte – zumindest derzeit – ein wichtiger Mechanismus, um das Überleben unserer nationalen Industrie sicherzustellen.

 
  
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  Marian-Jean Marinescu (PPE-DE).(RO) Die europäische Einheit und Sicherheit sind zurzeit sowohl durch die Finanz- und Wirtschaftskrise als auch durch die Energiekrise erneut gefährdet. Dies hat wieder einmal gezeigt, dass wir nur gemeinsam und solidarisch in der Lage sind, die größten Probleme in der modernen Welt zu bewältigen.

Die Einführung gemeinsamer, transparenter Vorschriften für das Beschaffungswesen auf dem Markt für Sicherheits- und Verteidigungsgüter ist ein wichtiger Schritt zur Festigung der europäischen Sicherheitspolitik. Es ist auch ein marktwirtschaftsspezifischer Mechanismus, der es der europäischen Industrie ermöglicht, im Wettbewerb mit den großen internationalen Marktteilnehmern, insbesondere in den USA, erfolgreich zu bestehen.

So schnell wie möglich muss ein zuverlässiges Gemeinschaftssystem für den Umgang mit der Informationssicherheit geschaffen werden, wobei auch ein adäquates Kontrollsystem für die Ausfuhr von Sicherheits- und Verteidigungsgütern in Drittstaaten eingerichtet werden muss. Die Ratifizierung und Durchsetzung des Vertrages von Lissabon werden die Schaffung einer gut strukturierten, ständigen Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheitspolitik ermöglichen, die für die Zukunft der EU von entscheidender Bedeutung ist.

 
  
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  Bogusław Rogalski (UEN).(PL) Seit den 1990ern ist klar, dass die Fragmentierung der europäischen Verteidigungsmärkte negative wirtschaftliche Auswirkungen hat. In den letzten 20 Jahren sind die Verteidigungsausgaben gekürzt worden, was zu einem Umsatz- und Beschäftigungsrückgang sowie zu Investitionskürzungen im Bereich der Forschung und neuen Militärtechnologien geführt hat.

Heute haben sogar die großen Mitgliedstaaten Probleme bei der Finanzierung neuer Verteidigungssysteme. Es sollte eine technische und industrielle Grundlage für die europäische Verteidigung geschaffen werden, um das grundlegende Verteidigungspotenzial der Mitgliedstaaten aufzubauen. Dieser Schritt ist enorm wichtig, damit wir uns den globalen Herausforderungen im Bereich der Verteidigung stellen können.

Wir brauchen auch unbedingt einen harmonisierten europäischen Rechtsrahmen, damit die Mitgliedstaaten die Gemeinschaftsvorschriften umsetzen können, ohne ihre eigenen Verteidigungsinteressen zu gefährden. Wir sollten ein wichtiges Element nicht vergessen, nämlich die Einführung eines Kontrollverfahrens. Sein Ziel sollte darin bestehen, einen wirksamen Rechtsschutz der Bieter zu gewährleisten, Transparenz zu fördern und Diskriminierung bei der Auftragsvergabe zu verhindern.

 
  
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  Emmanouil Angelakas (PPE-DE).(EL) Herr Präsident! Auch ich möchte den Berichterstatter, Herrn Lambsdorff, und die Schattenberichterstatterinnen zu ihrer wichtigen Arbeit beglückwünschen.

Das Hauptmerkmal des europäischen Marktes ist die auf nationaler Ebene vorherrschende Fragmentierung. Die Exporte von Produkten aus dem fraglichen Verteidigungs- und Sicherheitsbereich unterliegen nationalen Genehmigungssystemen, die im Hinblick auf Verfahren, Umfang und Fristen unterschiedlich sind.

Diese neue Gesetzgebung fördert die Transparenz und legt den Grundstein für die Schaffung eines europäischen Binnenmarkts für Verteidigungsgüter, der auch ein grundlegender Faktor für die Stärkung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist.

Es ist auch wichtig, dass es grundlegende Vorschriften zur Gewährleistung der Versorgungs- und Informationssicherheit gibt. Die Zitierung von Artikel 296 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften ist auch geklärt worden, doch nunmehr auf tatsächliche Ausnahmefälle beschränkt, wie es im Vertrag vorgesehen ist und vom Europäischen Gerichtshof gefordert wurde.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass es wichtig ist, dass es flexible Regelungen zur Stärkung der Rolle von kleinen und mittleren Unternehmen gibt, die in einigen Mitgliedstaaten einen Sektor bilden, in dem Tausende von Arbeitskräften beschäftigt sind.

 
  
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  Nickolay Mladenov (PPE-DE). - Herr Präsident! Ich möchte Herrn Lambsdorff zu seiner hervorragenden Arbeit und natürlich auch seinen Schattenberichterstatterinnen, insbesondere Frau Cederschiöld, beglückwünschen, aber auch etwas unterstreichen, das Herr Toubon gesagt hat: die fantastische Arbeit der französischen Ratspräsidentschaft bei der Erzielung einer Einigung über diese Richtlinie.

Ich hoffe, dass wir, wenn wir in einigen Jahren wieder darauf zu sprechen kommen, feststellen werden, dass wir keine Angst davor haben sollten, wegen eines europäischen Binnenmarkts über einen europäischen Markt für Verteidigungsgüter zu sprechen. Ein stärkerer Wettbewerb ist im gemeinsamen Verteidigungsinteresse Europas und im gemeinsamen Interesse Europas.

Lassen Sie mich auf einen Teil dieser Richtlinie näher eingehen, der für viele Mitgliedstaaten außerordentlich wichtig ist, nämlich insbesondere der Text in Bezug auf die Vergabe von Unteraufträgen. Ich bin sehr froh, dass die mit dem Rat und der Kommission erzielte Einigung über den Text in Bezug auf die Vergabe von Unteraufträgen in starkem Maße das widerspiegelt, worauf das Parlament gedrängt hat, nämlich dass es eine größere Transparenz bei der Vergabe von Unteraufträgen gibt; zweitens, dass es bei der Ausarbeitung von Unteraufträgen auf nationaler Basis keine Diskriminierung gibt; und abschließend dass die nationalen Behörden die Möglichkeit haben, den Auftragnehmern zu gestatten, 30 % ihres Auftragswerts an Unterauftragnehmer zu vergeben.

Das ist im Interesse einer stärkeren Zusammenführung unserer Industrie in ganz Europa.

 
  
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  Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. − Herr Präsident! Ich möchte allen danken, die an der Aussprache teilgenommen haben. Es ist klar, dass der vorliegende Text ein Kompromiss ist und als solches nicht alle Vorschläge berücksichtigen kann, die zu seiner Verbesserung gemacht wurden. Gleichzeitig hat das Parlament aber viele Gründe, zufrieden zu sein.

Erstens war es das Parlament, das die Kommission in seiner Entschließung vom 17. November 2005 zum Grünbuch über die Beschaffung von Verteidigungsgütern zur Ausarbeitung dieser Richtlinie aufgefordert hat. Somit ist sie größtenteils ein Vorschlag des Parlaments.

Zweitens – und das ist noch wichtiger – hat der aktuelle Text stark von Ihren Beiträgen und Kommentaren während des Prozesses profitiert. Eine Vielzahl der vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz vorgelegten Änderungsanträge wurde aufgenommen, vor allem im Hinblick auf den Anwendungsbereich, die Bestimmungen über Rechtsmittel und die Transparenz.

Die Kommission kann alle diese Änderungsanträge akzeptieren und unterstützt daher den Text. Wir sind davon überzeugt, dass diese Richtlinie etwas verändern und zu einem echten europäischen Verteidigungsmarkt beitragen wird. Seien wir ehrlich; vor fünf Jahren war die Idee einer Schaffung dieses Markts mit Gemeinschaftsinstrumenten für die meisten Menschen noch reine Utopie, steht jedoch heute kurz vor ihrer Verwirklichung. Wir sollten diese Chance nicht verstreichen lassen.

 
  
  

VORSITZ: MARTINE ROURE
Vizepräsidentin

 
  
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  Alexander Graf Lambsdorff, Berichterstatter.(DE) Frau Präsidentin! Meinem Kollegen Geoffrey Van Orden rufe ich zu, dass es ihm zu denken geben sollte, dass der einzige, der ihn hier unterstützt, die deutsche Linksextreme ist. Und Herrn Pflüger von der Linken rufe ich zu: Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Es geht überhaupt nicht um Exporte, es geht um den europäischen Binnenmarkt.

Ansonsten ist das richtig, was Frau Kollegin Weiler gesagt hat. Sie hat gesagt: Diese Produkte sind konkurrenzlos teuer. Ja, wenn es keine Konkurrenz gibt, sind sie teuer. Wir führen hoffentlich im europäischen Binnenmarkt mehr Konkurrenz ein. Dadurch werden diese Produkte sicher nicht billig, aber immerhin preiswerter. Das ist eine große Chance, eine Chance für die Industrie, neue Märkte zu erschließen, eine Chance für den Mittelstand, in diese Märkte auch einzudringen. Es ist aber auch – das ist ganz wichtig – eine Chance für die Transparenz und damit für die Bürgergesellschaft, die besser verfolgen kann, wie dieser Markt strukturiert ist, was passiert, und für viele Nichtregierungsorganisationen.

Ich möchte ausdrücklich den Kollegen Nickolay Mladenov und Jacques Toubon für ihren Hinweis auf die ungewöhnliche Arbeit an diesem Projekt danken. Es handelt sich im Kern um ein Projekt der zweiten Säule, die Stärkung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, mit einem Instrument der ersten Säule, nämlich einer Binnenmarktrichtlinie. Ohne die hervorragende Arbeit der französischen Präsidentschaft, die zwischen den Mitgliedstaaten vermittelt hat, was sehr schwierig war, wäre das nie gelungen.

Wir müssen diese Chancen ausdehnen. Es wird eine Chance für das politische Europa. Es wird eine Chance für das Europa der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, eine Chance für das Europa der Werte und des Friedens. Das ist eine Chance, die wir nutzen müssen!

 
  
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  Tobias Pflüger (GUE/NGL).(DE) Frau Präsidentin! Ich stelle einen Antrag nach Artikel 145 der Geschäftsordnung. Wenn man persönlich angesprochen wird, hat man die Möglichkeit, kurz darauf zu reagieren.

Wer hier der Extremist ist, zeigt sich relativ schnell, wenn man sich ansieht, um was es geht. Es geht um Marktextremismus, der in diesem Bereich vorliegt. Meine Aussage war, dass eine effizientere Rüstungsindustrie innerhalb der Europäischen Union natürlich auch Auswirkungen auf den Rüstungsexport hat. Das ist unleugbar. Alles andere wäre eine völlige Fixierung auf die Europäische Union.

 
  
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  Die Präsidentin. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt morgen.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Bogdan Golik (PSE), schriftlich.(PL) Ich möchte auf die Bedeutung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsverträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit hinweisen, den ich voll und ganz befürworte.

Die Richtlinie eröffnet die Möglichkeit, das öffentliche Beschaffungswesen im Bereich der Sicherheit und Verteidigung auf transparente Kriterien zu stützen, ohne Bieter aus anderen Mitgliedstaaten zu diskriminieren, wobei gleichzeitig die Sicherheit dieser Staaten gewährleistet ist. Aus diesem Grunde ist es so wichtig, sich auf die Klausel im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft berufen zu können, die vorsieht, dass seine Bestimmungen außer Acht gelassen werden dürfen, wenn dieser Schritt zum Schutz der wesentlichen Interessen eines EU-Mitgliedstaates notwendig sind.

Durch die gemeinsame Produktion, den gemeinsamen Kauf, die gemeinsame Beschaffung – insbesondere der in technischer Hinsicht modernsten und daher auch kostspieligsten Güter – hat die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik eine bessere Erfolgsaussicht. Der Richtlinienvorschlag, den ich unterstütze, ist ein positiver Schritt hin zu einer Öffnung der Märkte der EU-Mitgliedstaaten und zur Verringerung des Konkurrenzkampfes in diesem Bereich zwischen den Ländern, die gemeinsame und kostengünstige Lösungen nutzen könnten.

Gleichzeitig möchte ich meine Bedenken in Bezug auf die Reihenfolge der Standards äußern, die bei der Abfassung der technischen Spezifikationen für den Kauf von Verteidigungsgütern geprüft werden. Die Verteidigungsminister sollten für die Festlegung der Umsetzungsprioritäten verantwortlich sein.

Außerdem habe ich festgestellt, dass in diesem Vorschlag ein Verweis auf den „Code of Best Practice in the Supply Chain“ der Europäischen Verteidigungsagentur fehlt, der von Lieferanten umgesetzt wird. Deshalb ist nicht klar, ob dieses Kriterium bei der Auswahl der Lieferanten weiterhin zu berücksichtigen ist.

 
  
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  Dushana Zdravkova (PPE-DE), schriftlich.(BG) Ich bin der festen Überzeugung, dass die Verteidigung und Sicherheit von höchster Bedeutung für jeden Mitgliedstaat sind, doch dass sie vor allem im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und auch der europäischen Verteidigungsindustrie sind.

Es versteht sich von selbst, dass die Möglichkeit der Ausnahmeregelung und Abweichung von dieser Richtlinie auch weiterhin besteht. Aus diesem Grunde ist es außerordentlich wichtig, dass die Mitgliedstaaten zur Verbesserung ihrer gesetzlichen Bestimmungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich der nationalen Sicherheit aufgefordert werden. Sie sollten die nach Artikel 296 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vorgesehene Möglichkeit auch nur unter der Bedingung nutzen, dass sie ein ähnliches Maß an Transparenz, Verantwortlichkeit, Ergebnis- und Effizienzorientierung zugesichert haben, einschließlich eines adäquaten Mechanismus für die Beilegung von Streitigkeiten, die aufgetreten sind.

Ich möchte darauf hinweisen, dass eine Richtlinie – so umfassend und detailliert sie auch sein mag – nicht die notwendige klare Vision über die Verteidigungsindustrie der EU und, allgemeiner gesprochen, ihre Sicherheitsindustrie ersetzen kann. Der Mangel an Vision und Strategie lässt sich nicht durch Vorschriften und Ausnahmeregelungen kompensieren, was die Länder zum „Schwindeln“ anstiften wird, um ihre privatwirtschaftlichen Interessen im Groß- oder Einzelhandel entsprechend der Größe ihrer Verteidigungsindustrie zu schützen. Aus diesem Grunde muss eine Strategie in diesem Bereich entwickelt werden, die der Wahrung der europäischen Grundsätze dient.

 
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