Die Präsidentin. – Als nächster Punkt folgt der Bericht (A6-0047/2009) von Frau van den Burg im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG hinsichtlich ermäßigter Mehrwertsteuersätze (COM(2008)0428 – C6-0299/2008 – 2008/0143(CNS)).
Ieke van den Burg, Berichterstatterin. − (NL) Dieser Bericht zu ermäßigten Mehrwertsteuersätzen hat eine weite Reise zurückgelegt. Tatsächlich existiert überhaupt kein Bericht mehr, denn die beiden anderen großen Fraktionen, die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und Europäischer Demokraten und die Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa, waren bei der Abstimmung zu meinem Bericht im Ausschuss für Wirtschaft und Währung nicht anwesend. Stattdessen hatten sie ohne Vorwarnung bereits vorab gegen diesen Bericht votiert, um eine Ablehnung oder Annahme der einen oder anderen geänderten Version zu verhindern.
Damit haben sie die Unterstützung für diesen wichtigen Vorschlag der Kommission ernsthaft gefährdet. Ich bedaure das sehr, denn dadurch entstand ein völlig falscher Eindruck von der Position des Europäischen Parlaments. Glücklicherweise sind beide Fraktionen zurückgerudert und haben nun signalisiert, dass der Bericht der Kommission mit ihrer uneingeschränkten Unterstützung rechnen kann. Wir haben vereinbart, uns während der Plenarsitzung nicht weiter über diese Änderungsanträge zu streiten, sondern stattdessen den Vorschlag des Kommissars Kovács mit einem deutlichen „Ja“ zu unterstützen.
Leider unterlag Frau Lulling dennoch dem Missverständnis, sie müsste ihre abgelehnten Änderungsanträge erneut vorbringen, obwohl eine solche Vorgehensweise weder dem Text der legislativen Entschließung noch der vereinbarten Verfahrensweise entspricht. Offensichtlich gilt hier im Parlament das lateinische Sprichwort Quod licet Iovi, non licet bovi in abgewandelter Form: Was Frau Lulling darf, darf ein gewöhnlicher Abgeordneter noch lange nicht. Ohne ihren Status der Gottgleichheit beschädigen zu wollen, bitte ich Sie dringend, sich davon nicht ablenken zu lassen und in der namentlichen Abstimmung am Schluss eindeutig für die legislative Entschließung zu stimmen. Denn darum geht es schließlich. Gemeinsam mit dem Kommissar zähle ich auf Ihre Unterstützung. Ich nehme an, dass auch Frau Lulling eines einsieht: Wenn sie der Entschließung ihre Unterstützung verwehrt, da die Dinge nicht so liefen, wie sie es gerne gehabt hätte, steht sie am Ende wesentlich schlechter da, denn aus einem solchen Verhalten entstünde der falsche Eindruck, dass sie gegen einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz sei.
Dieses Parlament, und darauf bin ich sehr stolz, hat in der Unterstützung von Vorschlägen zur Festlegung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für arbeitsintensive Dienstleistungen eine lange Tradition. Mehr noch: Dieses Parlament hat auf Initiative eines meiner Vorgänger, Herrn van Velzen, auf dem Beschäftigungsgipfel 1997 in Luxemburg den Vorschlag zur Anwendung eines solchen niedrigeren Mehrwertsteuersatzes verabschiedet. Damit sollte ein größerer Anreiz für eine Beschäftigungsaufnahme geschaffen werden, denn die entsprechenden Dienstleistungen werden mit einer solchen Maßnahme verbilligt, ihr Volumen erhöht, und die Lücke zwischen legaler Arbeit und Schwarzarbeit wird überwunden. Dieses arbeitsmarktpolitische Ziel ist nach meiner Auffassung derzeit wieder extrem wichtig. Ich bin der festen Überzeugung, dass dieses Experiment durch seine positiven Effekte zweifellos erfolgreich war.
Der letzte Kommissar, Herr Bolkestein, war davon weniger überzeugt und, wie eine Reihe von Mitgliedstaaten, skeptisch. Er wollte nicht Beschäftigung als Ziel der Steuerpolitik formulieren. Er war der Ansicht, dass ein solches Ziel nicht Gegenstand der Steuerpolitik sein kann. Glücklicherweise ist der aktuelle Kommissar der Meinung, dass dies in einem breiteren Kontext gesehen werden sollte. Ich freue mich, dass er diesem Experiment nun eine strukturierte Dimension gibt.
Gestatten Sie mir eine kurze Bemerkung zur aktuellen Situation. Ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass der Rat in dieser Situation diesen Vorschlag nicht einstimmig unterstützt. Schließlich möchte auch der Rat unbedingt etwas gegen die dramatische Situation am Arbeitsmarkt und für die Erholung der europäischen Wirtschaft unternehmen. Steuerliche Maßnahmen, darunter auch eine Reduzierung der Mehrwertsteuer, beispielsweise für Bau- und Renovierungsarbeiten, könnten dazu genutzt werden, die Energieeffizienz unserer Gebäude und unseres kulturellen Erbes zu erhöhen. Mit weiteren Maßnahmen ließen sich Anreize am Wohnungsbaumarkt setzen, der sich momentan in einer Sackgasse befindet.
Auch wenn das allgemein bekannt sein dürfte: Nicht dem Vorschlag der Mitglieder der PPE-DE-Fraktion im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ist es zu verdanken, dass Energieeffizienz aktuell eine solche Wertschätzung erfährt. Dieser Punkt war bereits Bestandteil des Vorschlags der Kommission. Er wurde mit dem Änderungsantrag 6 gestrichen; diese Streichung wurde jedoch mit dem Änderungsantrag 7 wieder rückgängig gemacht. Eine solche Vorgehensweise kann nur Verwirrung stiften. Klar ist jedoch, dass Energieeffizienz vom Parlament eindeutig unterstützt wird. Wir hoffen deshalb, dass der Rat dem Vorschlag von Kommissar Kovács folgt und dass diese wichtige Abstimmung heute nicht zu parlamentsinternem Hickhack ausartet.
László Kovács, Mitglied der Kommission. − Frau Präsidentin, ich möchte dem Europäischen Parlament für die schnelle Behandlung dieses Vorschlags danken. Bekanntlich wurde im Dezember des vergangenen Jahres im Kontext des europäischen Konjunkturprogramms durch den Europäischen Rat beantragt, die Frage ermäßigter Mehrwertsteuersätze in bestimmten Branchen bis März 2009 zu klären.
Ich freue mich darüber, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) einen Resolutionsentwurf angenommen hat, mit dem die Initiative der Kommission gebilligt wird. Ich hoffe, dass das Parlament dieselbe unterstützende Linie vertritt.
Dem ECON-Ausschuss und der Berichterstatterin, Frau van den Burg, möchte ich recht herzlich für ihre Unterstützung danken. Eine schnelle Annahme dieses Vorschlags ist tatsächlich erforderlich, um in Bezug auf die Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze für bestimmte lokal erbrachte, arbeitsintensive Dienstleistungen Sicherheit herzustellen. Anderenfalls müssten diese ermäßigten Sätze bis Ende 2010 abgeschafft werden. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten in Branchen wie dem Wohnungsbau und dem Gaststättengewerbe gleiche Chancen für alle herstellen, denn in dieser Hinsicht bestehen teilweise noch erhebliche Unterschiede.
Die aktuelle Wirtschafts- und Finanzkrise lässt eine Annahme und Umsetzung dieses Vorschlags als noch dringender erscheinen. Dies ist nicht der Moment, Arbeitsplätze zu vernichten. Dazu käme es jedoch, wenn der derzeit in 18 Mitgliedstaaten geltende ermäßigte Satz für arbeitsintensive Dienstleistungen nicht definitiv festgelegt wird. Wichtig ist auch, dass diese ermäßigten Sätze schnell in allen Mitgliedstaaten gelten. Dadurch wird der Verbraucher animiert, in Branchen wie dem Wohnungsbau Ausgaben zu tätigen. Damit können die ermäßigten Sätze positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben, insbesondere unter den Geringqualifizierten, und exakt für diese Gruppe ist in der aktuellen Krise das Risiko eines Arbeitsplatzverlusts am größten. In diesem Zusammenhang habe ich dem Rat bereits empfohlen, das vorgeschlagene Datum des Inkrafttretens der Richtlinie zu modifizieren. Dadurch soll ihre schnellstmögliche Annahme nach einer positiven Entscheidung durch den Rat möglich werden.
Im Rat konzentriert die tschechische Präsidentschaft derzeit alle ihre Anstrengungen auf das Erreichen eines Kompromisses für eine begrenzte Anzahl von arbeitsintensiven, lokal tätigen Branchen, in denen gemäß der Forderung des Europäischen Rates ermäßigte Sätze gelten sollten.
Gestatten Sie mir noch einige Bemerkungen zu den Änderungsanträgen, die zu diesem konkreten und in seinen Auswirkungen begrenzten Vorschlag eingebracht wurden.
Zum Änderungsantrag 3: Was den Ausschluss alkoholischer Getränke vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Gaststätten betrifft, so respektierte die Kommission die Kohärenz der Politik in den Staaten der Gemeinschaft, insbesondere die Notwendigkeit einer Kohärenz zwischen Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuern. Gleichzeitig sind aber auch die Aspekte der globalen Gesundheitspolitik der EU zu berücksichtigen. Trotz anderslautender Befürchtungen führt eine Unterscheidung zwischen Lebensmitteln und alkoholfreien Getränken einerseits sowie alkoholischen Getränken andererseits nicht zu schwerwiegenden administrativen Mehrbelastungen für die Betriebe. Derzeit gelten in 11 Mitgliedstaaten ermäßigte Mehrwertsteuersätze für Gaststätten. In sieben dieser Staaten sind alkoholische Getränke von dieser Ermäßigung ausgenommen, ohne dass es zu Problemen kommt.
Zum Änderungsantrag 2: Die mit diesem Antrag vorgeschlagene Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für Landmaschinen erachte ich als unnötig. Der Grund: Die auf Landtechnik erhobene Mehrwertsteuer verursacht den Landwirten keine Kosten, da sie, wie jede andere steuerpflichtige Person, diese Mehrwertsteuer abziehen dürfen.
Zu den Änderungsanträgen 1 und 4: Was den Vorschlag einer Ausdehnung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf Kinderkleidung und -schuhe betrifft, möchte ich Sie daran erinnern, dass der Vorschlag prinzipiell auf lokale, arbeitsintensive Dienstleistungen begrenzt ist. Eine Ausdehnung des Geltungsbereichs dieses Vorschlags sollte in diesem Kontext nicht erwogen werden. Berücksichtigt man zudem die Einstellungen und Positionen einiger Mitgliedstaaten zu diesem Thema, so würde eine solche Ausdehnung zweifellos die dringend notwendige einhellige Unterstützung im Rat gefährden.
Zum Änderungsantrag 5: Eine Einbeziehung von Denkmalen und Grabsteinen ist nicht erforderlich, da für die entsprechenden Dienstleistungen bereits jetzt ermäßigte Mehrwertsteuersätze gelten, sofern die Leistungen von Bestattungsunternehmen erbracht werden. Renovierungs-, Instandsetzungs-und Wartungsarbeiten von kulturellem Erbe und historischen Denkmalen fallen jedoch in den Geltungsbereich des aktuell diskutierten Vorschlags der Kommission.
Zum Änderungsantrag 7: Ich kann Ihnen versichern, dass die Kommission stark daran interessiert, die Frage ermäßigter Mehrwertsteuersätze zur Förderung der Energieeffizienz konkret zu erörtern. Dies wird im Rahmen des „grünen Steuerpakets“ erfolgen, das derzeit erarbeitet und dem Rat und dem Parlament im April vorgelegt wird.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass dieser Vorschlag den Wohnungsbau sowie kleine und mittelständische Unternehmen unterstützt und damit uneingeschränkt den Intentionen des europäischen Konjunkturprogramms entspricht. Es handelt sich dabei nicht um eine bindende, sondern um eine freiwillige Vereinbarung: Die Mitgliedstaaten können selbst entscheiden, ob der ermäßigte Mehrwertsteuersatz bei ihnen gelten soll. Damit wird ihre Steuersouveränität sogar noch gestärkt.
Olle Schmidt , Verfasser der Stellungnahme des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. − (SV) Dieser Bericht zeigt, dass Steuern ein sensibles Thema sind, und das respektiere ich. Gleichzeitig glaube ich jedoch, dass wir diese Angelegenheit besser im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz behandelt hätten, der für den Bericht verantwortlich war. Wir legen nun den Text für eine Entschließung vor, und das ist eine gute Sache.
Extrem wichtig ist selbstverständlich, dass der Binnenmarkt nicht durch unangemessenen und unfairen Wettbewerb gestört wird. Es gibt gute Gründe dafür, angesichts üppig strömender staatlicher Hilfen diesen Hinweis zu wiederholen.
Die EU braucht jedoch einen sensibleren Blick dafür, wie ermäßigte Mehrwertsteuersätze für die Förderung von Beschäftigung und Wachstum genutzt werden können, insbesondere am lokalen Markt und in Bezug auf arbeitsintensive Dienstleistungen. Darum geht es im Vorschlag der Kommission. Anders ausgedrückt: Es geht um die Schaffung von Arbeitsplätzen, und es geht um den Kampf gegen die Schattenwirtschaft. Deshalb brauchen wir den niedrigeren Mehrwertsteuersatz für Gaststätten, Leistungen zu Betreuung junger, kranker, behinderter und älterer Menschen, für das Friseurhandwerk, für neue Artikel wie Audiobücher, die in meinem Heimatland sehr populär sind, CDs, Autokindersitze und Babywindeln sowie haushaltsnahe Dienstleistungen wie Renovierungs-, Reparatur- und Reinigungsarbeiten.
Wir im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz unterstützen die Linie der Kommission uneingeschränkt und haben die Änderungsanträge 6 und 7 im Namen von Herrn Harbour aufgenommen. Gestatten Sie mir die Nebenbemerkung, dass nicht leicht zu verstehen ist, wie mit diesen Texten und dem Abstimmungsverfahren in diesem Parlament umgegangen wird. Im ersten dieser Änderungsanträge heben wir hervor, wie wichtig eine Reduzierung der „schwarzen“ oder „grauen“ Wirtschaft ist. Unser anderer Änderungsantrag zielt auf eine Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für Renovierungs- und Instandsetzungsarbeiten ab, um Energie zu sparen. In diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten müssen verschiedene Mittel genutzt werden, um die Wirtschaft zu stärken. Ein ermäßigter Steuersatz kann eine wichtige Maßnahme zum Erreichen dieses Ziels sein.
Schließlich wurde erneut deutlich, dass Frau Lulling den Konsum alkoholischer Getränke fördern möchte. Wie üblich, möchte ich ihrem Beitrag höflich, aber bestimmt widersprechen.
Astrid Lulling, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (FR) Frau Präsidentin, die heutige Diskussion – und meine Vorredner haben das bestätigt – findet unter sehr ungewöhnlichen Umständen statt, denn uns liegt kein Bericht für das Plenum vor, wie es normalerweise üblich wäre. Lassen Sie es mich so deutlich sagen: Es war eine sehr heterogene Mehrheit, die im Ausschuss für Wirtschaft und Währung gegen den Bericht gestimmt hat.
Meine Fraktion votierte gegen den Bericht, obwohl wir das Prinzip der Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes uneingeschränkt unterstützen, und zwar noch über den von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Rahmen hinaus. Wir haben uns für eine Ablehnung des Berichts entschieden, weil, alle unsere Änderungsanträge von den Sozialisten und den Liberalen abgelehnt wurden.
Wir haben uns intensiv um einen Kompromiss bemüht. Alle Vorschläge der sozialistischen Berichterstatterin wurden von uns akzeptiert. Sie dachte jedoch nicht daran, auch nur die geringsten Anstrengungen zu unternehmen, um einen unserer Änderungsanträge zu akzeptieren. Dieses bedauerliche, gleichzeitig aber auch unvermeidliche Ergebnis sollte Sie deshalb nicht überraschen, Frau van den Burg.
Ich möchte Ihnen den freundlichen Rat geben, zukünftig Ihr Auftreten zu verändern, denn bereits die alten Römer sagten: Errare humanum est, perseverare diabolicum [Irren ist menschlich, am Irrtum festhalten teuflisch].
Lassen Sie uns jedoch auf das eigentliche Thema zurückkommen. Für das Plenum hat meine Fraktion entschieden, einige Änderungsanträge der Mitglieder des auf diesem Themengebiet kompetenten Ausschusses erneut vorzubringen. Einige dieser Anträge sind wichtig, und, Frau van den Burg, es wurde sehr deutlich gesagt, dass niemand ein Mitglied daran hindern kann, zu einem bestimmten Dokument oder einem Beschluss einen Änderungsantrag einzubringen.
Unser wichtigster Änderungsantrag betrifft die Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze auf alkoholische Getränke in Gaststätten. Herr Schmidt, dabei handelt es sich keineswegs um eine Form der Unterstützung des Alkoholismus. Das ist lächerlich. Würde der Vorschlag der Kommission akzeptiert werden, müssten Gaststättenbetreiber zwei verschiedene Mehrwertsteuersätze anwenden. Das ist kompliziert und nicht zu rechtfertigen. Hoch lebe der Amtsschimmel! Für den Fall, dass Sie nicht für den Änderungsantrag 3 stimmen, kann ich Ihnen eines versprechen: Ich weiß, wie ich das europäische Gastgewerbe – eine bekanntermaßen große Branche – darüber informieren kann, dass Sie mit Ihrer Position die Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf alle seine Dienstleistungen verhindert haben.
Ich habe vorgeschlagen, für alle Lebensmittel und alle Getränke den gleichen ermäßigten Satz anzuwenden. Für mich ist das eine Frage des gesunden Menschenverstands, und meines Erachtens können wir alle diesen Vorschlag unterstützen. Warum die Sache unnötig verkomplizieren? Warum sollen wir daraus eine Angelegenheit der Gesundheitspolitik machen, wenn es keinen Anlass dafür gibt?
Frau Präsidentin, meine Fraktion unterstützt die erweiterte Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze, und wir werden unsere Regierungen drängen, diese Angelegenheit voranzutreiben. Unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger hatten in dieser Zeit der Wirtschaftskrise und täglich neuer schlechter Nachrichten hohe Erwartungen in die Behandlung dieser Frage gesetzt. Diese Maßnahme zur Unterstützung der Lebensmittelindustrie wird immer notwendiger, Frau Präsidentin. Wir möchten, dass Europa für seine Flexibilität gerühmt wird; das wäre in der Tat ein positives Zeichen.
Pervenche Berès, im Namen der PSE-Fraktion. – (FR) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, wie Sie wissen, erkennt das Europäische Parlament an, dass Sie ein schwieriges Amt haben. Es ist allgemein nicht einfach hier, doch wenn Sie im Rat sind, ist es noch schwieriger, denn dort müssen Sie Einstimmigkeit erreichen. Ich hoffe deshalb, dass jeder in diesem Saal Verantwortungsbewusstsein zeigt und dass folglich einheitlich abgestimmt wird. Wenn wir der Meinung sind, dass der Vorschlag der Kommission gut ist, dann müssen wir ihn unterstützen.
Durch Wortklaubereien im Ausschuss für Wirtschaft und Währung wurden bestimmte Änderungsanträge ausgesondert. Die Sozialisten haben sich erneut verantwortungsbewusst verhalten und entschieden, keinerlei Änderungsanträge mehr im Plenum einzureichen. Wenn wir in diesen Angelegenheiten vorankommen wollen, müssen wir alle hier im Europäischen Parlament den Vorschlag der Kommission mit überwältigender Mehrheit, sofern möglich, unterstützen. Vorausgesetzt, wir halten ihn für gut, wie es hier der Fall der ist.
Wir haben bereits viele Debatten über die Mehrwertsteuer, Subsidiarität und die Notwendigkeit einer Steuerharmonisierung geführt. Die Mehrwertsteuer ist ein klassisches Beispiel für einen Fall, in dem wir alle eine gemeinsame Basis haben. Lassen Sie uns diese Chance nutzen. Die befristete Verlängerung des Experiments mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz zur Stärkung des arbeitsintensiven Dienstleistungssektors hat uns gezeigt, dass dieses System funktioniert. Also lassen Sie uns darauf aufbauen. Für den Fall alkoholischer Getränke in Gaststätten muss das jedoch nicht unbedingt sein. Bereiten wir der Rechtsunsicherheit ein Ende und harmonisieren wir die Grundlage für Entscheidungen der Mitgliedstaaten. Wir haben dann einheitliche Ziele, sofern möglich harmonisierte Steuern, und wir unterstützen arbeitsintensive Dienstleistungen. Wer könnte dazu heute Nein sagen? Wer könnte Nein sagen zu Steuersenkungen als Anreiz für eine konsistente Optimierung der Energieeffizienz unserer Gebäude?
Wenn wir berücksichtigen, was sich im Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen ereignet hat, wenn wir die Debatte im Rat berücksichtigen, dann bin ich der Meinung, dass wir den Vorschlag der Kommission vehement unterstützen müssen, und zwar hoffentlich mit größtmöglicher Mehrheit. In dieser Phase der Debatte könnten alle Verbesserungsversuche zu einem schlechteren Ergebnis führen. Ich glaube nicht, dass unsere Mitbürger Verständnis dafür hätten, wenn wir den Status der Rechtsunsicherheit beibehielten.
Es hat sich gezeigt, dass dieses System funktioniert. Also müssen wir es konsolidieren. Dies schlägt unsere Berichterstatterin, Frau van den Burg, vor. Ich hoffe, dass das Parlament diesem Vorschlag später mit überwältigender Mehrheit zustimmt. Diese überzeugende Botschaft kann der Kommissar in den Rat mitnehmen, sodass hoffentlich eine endgültige Entscheidung getroffen wird, die eine Konsolidierung dieses Systems ermöglicht.
Alain Lipietz, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (FR) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, sehr verehrte Damen und Herren. Da dies eine der letzten Gelegenheiten ist, möchte ich zunächst Herrn Kovács für die Bemühungen danken, die er in den letzten Jahren hier unternommen hat und die häufig mit einer Enttäuschung endeten. Diesen Dank spreche ich in einer Situation aus, in der die vorgeschlagenen Beschlüsse zur Besteuerung Einstimmigkeit erfordern und damit dem Veto der verschiedenen Mitgliedstaaten unterliegen. Seine Aufgabe war extrem schwierig. Möglicherweise hat er das Gefühl, nicht viel erreicht zu haben. Ich hoffe von ganzem Herzen, dass wir das von ihm bisher Erreichte krönen können und diese Richtlinie eine solide Unterstützung des Parlaments findet.
Welch ausgezeichnete Arbeit er geleistet hat, wird aus folgender Tatsache deutlich: Als wir im Ausschuss für Wirtschaft und Währung Verbesserungen vornehmen wollten, waren wir dazu nicht in der Lage. Einige Leute zogen in eine Richtung, andere in eine andere. Jede Seite war davon überzeugt, dass noch Verbesserungen möglich sind. Einige der besseren Änderungsvorschläge – oder von uns als besser erachteten – haben wir durchgebracht. Als wir dann über den gesamten Text abstimmten, haben wir gesehen, dass es nicht funktioniert.
Letztendlich haben die Koordinatoren der Gruppe übereinstimmend festgestellt, dass Herr Kovács wahrscheinlich die richtige Balance gefunden hat. Deshalb wird die Grünen/EFA-Fraktion wie die anderen Fraktionen, die eben sprachen, keine Änderungsvorschläge einbringen. Sie haben die richtige Balance gefunden, und es ist eine intelligente.
Angesichts der Krise haben heute einige Länder alle ihre Mehrwertsteuersätze gesenkt. Ich bin davon überzeugt, dass das ein Fehler ist. Mitgliedstaaten brauchen finanzielle Ressourcen. Dies ist nicht der Zeitpunkt, zu dem man das eigene Staatsdefizit noch erhöhen sollte, selbst wenn diesem Handeln das Ziel einer Ankurbelung der Wirtschaft durch Stimulierung des Konsums zugrunde liegt. Ein weiterer Grund ist, dass der Versuch, Preissenkungen durch Veränderungen der Mehrwertsteuer zu erreichen, zu sehr hohen realen Sätzen führt. Und das in einer Zeit, in der die Zentralbank versucht, die Sätze zu senken.
Sie schlagen eine andere Strategie vor, und Sie haben recht: Nutzung der Mehrwertsteuer für gezielte Reduzierungen oder gezielte Veränderungen der relativen Preise. Auf der Grundlage von zwei Kriterien sind diese Optionen richtig.
Erstens, Subsidiarität. Anders ausgedrückt: Ihre Bemühungen gelten immobilen Branchen: lokalen Dienstleistungen und dem Bauwesen. Das zweite Kriterium ist, dass es sich um arbeitsintensive Dienstleistungen handelt. Als Umweltschützer wäre es uns lieber gewesen, wenn Sie eine grüne Revolution unterstützt hätten, also jene Branchen, die notwendig sind, wenn wir die aktuelle Krise überwinden möchten, denn sie ist das Ergebnis des industriellen, liberalen, vom Kriterium der Produktivität bestimmten Modells, das die Welt über mehr als 30 Jahre dominiert hat.
Uns wäre es lieber gewesen, Sie hätten den ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf alle Waren ausgedehnt, die dem Kyoto-Protokoll unterliegen. In praktischer Hinsicht gilt: Wenn wir lokale mit arbeitsintensiven Dienstleistungen kombinieren, das heißt, in die Richtlinie alle Bau- und Dämmarbeiten sowie Arbeiten zur Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden aufgenommen werden können, dann reicht uns das aus.
Ich möchte offen sagen, dass wir der Argumentation von Frau Lulling nicht zustimmen werden. Selbstverständlich ist es teuflisch, an Fehlern festzuhalten, doch ich denke, dieses Sprichwort könnte auch auf Frau Lulling selbst angewendet werden. Wir könnten auch Mandeville und seine Feststellung anführen, dass das Laster des Einzelnen die Quelle des Gemeinwohls ist. Das sollte aber nicht dazu führen, dass wir im Interesse des Gemeinwohls die Lasterhaftigkeit Einzelner fördern. Deshalb werden wir jene Länder unterstützen, die versuchen, den Alkoholkonsum einzudämmen.
Helmuth Markov, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (DE) Frau Präsidentin, sehr geehrter Kommissar Kovács, liebe Kolleginnen und Kollegen und insbesondere auch liebe Frau Berichterstatterin! Es ist bedauerlich, dass wir hier im Parlament nur über den Vorschlag der Kommission und nicht über den eigentlichen Bericht unserer Kollegin abstimmen können. Diesem Bericht hätten wir in seiner ursprünglichen Fassung sehr gerne unsere Zustimmung gegeben und wir zollen der Berichterstatterin unsere Anerkennung. Er ist aber von der Mehrheit des Ausschusses für Wirtschaft und Währung abgelehnt worden. Ausschlaggebend war das Nein von Konservativen und Liberalen. Nach der Niederlage bei Einzelabstimmungen war man dort nicht bereit, überhaupt einen Bericht anzunehmen. Dies bedauern wir außerordentlich.
In der Sache können wir dem Richtlinienentwurf der Kommission viel abgewinnen. Wir begrüßen vor allem, dass die Kommission die Ergebnisse der von ihr selbst in Auftrag gegebenen Kopenhagener Studie positiv bewertet. In der Studie werden die Beibehaltung und sogar die Ausweitung ermäßigter Mehrwertsteuersätze auf Dienstleistungen und sonstige Tätigkeiten vorgeschlagen. Dadurch können Arbeitsplätze vor allem in Klein- und Kleinstbetrieben gesichert und ganze Wirtschaftszweige aus der Schattenwirtschaft in eine geregelte wirtschaftliche Tätigkeit überführt werden. Diese Stabilisierung wiegt in der gegenwärtigen Krise viel. Sie sichert und schafft hoffentlich auch Arbeitsplätze.
Als Linke begrüßen wir natürlich grundsätzlich die Reduzierung von Mehrwertsteuersätzen. Als indirekte Steuer belastet die Mehrwertsteuer bekanntlich vor allem die Lohnabhängigen und die Geringverdiener. Eine höhere Steuerlast müssen aber die gut und sehr gut Verdienenden tragen. Die sind in den letzten Jahren in allen europäischen Ländern in unverantwortlicher Weise entlastet worden.
Der Vorschlag der Kommission zielt auf eine unbefristete Regelung ab. Auch das ist zu begrüßen. Wir kommen damit aus der unguten Situation heraus, dass wir uns alle paar Jahre mit einer Fristverlängerung für ermäßigte Steuersätze beschäftigen müssen. Dies schafft bei den Anbietern Rechtssicherheit. Als deutscher Abgeordneter freue ich mich besonders, dass die deutsche Bundesregierung nun endlich ihre Blockade gegen eine dauerhafte Regelung aufgegeben hat. Das ist von der großen Koalition in der Bundesrepublik Deutschland einmal etwas Positives.
Unter den vorgelegten Änderungsanträgen werden wir jene unterstützen, die sich für eine Ausweitung der reduzierten Mehrwertsteuersätze aussprechen. Was die Lieferung alkoholischer Getränke angeht, so sollte es allerdings bei den bestehenden Regelungen bleiben. Hohe Mehrwertsteuersätze in diesem Bereich dienen bekanntlich vor allem dem Schutz der Volksgesundheit. Deshalb sollte den Mitgliedsländern hier auch freie Hand gelassen werden. Vielen Dank.
John Whittaker, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – Frau Präsidentin, es fällt schwer zu glauben, dass wir heute hier sitzen und über kleinere Veränderungen an der Mehrwertsteuergesetzgebung diskutieren, während die EU-Staaten mit der schwersten Finanz- und Wirtschaftskrise seit der Großen Depression konfrontiert sind. Wir geben weiterhin vor, dass die Volkswirtschaften der EU nicht so stark wie alle anderen Wirtschaftsregionen von uneinbringlichen Forderungen und von Rezession betroffen sind, doch gerade in Deutschland sinkt die Wirtschaftsleistung – auf das gesamte Jahr bezogen – um atemberaubende acht Prozent. Die Staatsfinanzen sind überall bis zur Belastungsgrenze angespannt, da die Steuereinnahmen sinken, die Sozialausgaben steigen und die Regierungen private Verbindlichkeiten übernehmen sowie vergeblich versuchen, Wachstum zu stimulieren.
Der schwierigste Fall ist vermutlich Griechenland, dessen Staatsverschuldung bei 94 % des Bruttoinlandsprodukts liegt, wobei das Zinsrisiko heute langsam wieder zurück auf drei Prozent ging. Griechenland wird finanzielle Unterstützung brauchen – doch von wem? Nicht von den Deutschen, sagen sie. Selbst leidenschaftliche Verfechter des großen EU-Projekts müssen nun akzeptieren: Wenn Griechenland keine Bürgen für seine Staatsschulden findet, kann es erforderlich werden, das Land aus der Eurozone auszuschließen. Das möglicherweise noch größere Problem ist, dass auch mehrere Länder der Eurozone für notleidende Kredite osteuropäischer Staaten in enormer Höhe einstehen müssen.
Angesichts dieser Lage empfinde ich fast Bedauern für die Kommission. Jahrelang hat sie versucht, sich an Empfehlungen zu halten, hat die Regeln zu staatlichen Beihilfen, Wettbewerb und Beschaffung eingehalten. Diese Regeln sind essenzielle Voraussetzungen für einen Erfolg des Projekts, werden nun aber generell ignoriert. Das traurigste Spektakel in dieser Woche war Kommissar Almunias Ankündigung, dass er beabsichtige, ein Defizitverfahren gegen Spanien, Frankreich und Irland einzuleiten, da diese Länder die Budgetvorgaben des Stabilitätspakts verletzt hätten. Herr Almunia – bitte – der Stabilitätspakt wird bereits verletzt. Er war immer ein zahnloser Tiger. Auch wenn solide Staatsfinanzen entscheidend für das Überleben des Euro sind, die Staatshaushalte dieser Länder sind derart ruiniert, dass sie nichts mehr tun können.
Zweifellos werden sie auch weiterhin positive Signale an die Europäische Union senden, doch das primäre Interesse demokratisch gewählter Regierungen besteht darin, im Interesse der Bürger zu handeln, die sie gewählt haben. Frankreich und Deutschland haben klargestellt, dass sie ihre Staatsbeihilfen zur Unterstützung der eigenen Industrien und Arbeitsplätze einsetzen werden. Offensichtlich ist koordiniertes Handeln nur in guten Zeiten möglich.
Weltweit befinden sich die nationalen Volkswirtschaften in einer tiefen Krise. Einige von ihnen werden durchkommen. Doch wenn die Wirtschaft in einigen Ländern der Europäischen Union zu Prosperität zurückfindet, wird das nicht der Europäischen Union oder ihren Bestimmungen zur Mehrwertsteuer zu verdanken sein.
Jim Allister (NI). – Frau Präsidentin, ich bin nicht der Auffassung, dass unsere wirtschaftliche Rettung durch eine unbedeutende Senkung der Mehrwertsteuer zu erreichen ist. Das hatte, offen gesagt, bei uns im Vereinigten Königreich nur einen marginal positiven Effekt. Ich akzeptiere jedoch, dass eine Senkung der Steuerlast ein Instrument zur wirtschaftlichen Stimulierung ist. Deshalb ist dieser sehr bescheidene Vorschlag für Mehrwertsteuersenkungen so weit auch willkommen.
Mir wäre es jedoch lieber gewesen, wenn er noch weitergegangen wäre, über die Dimensionen einer reinen Alibiaktion hinaus. Ihn auch auf die Instandsetzung und Renovierung von Gebäuden auszudehnen, hätte den größten Effekt, denn die in einer tiefen Krise befindliche Baubranche braucht dringend Unterstützung. Um eine optimale Wirkung zu erreichen, sollte diese Konzession nicht nur auf Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz beschränkt bleiben. Das Bauwesen braucht flächendeckend Hilfe, nicht nur auf selektiver Basis.
Wenn man den Mitgliedstaaten lediglich solch marginale Mehrwertsteuersenkungen gestattet, wäre der Kampf nur zur Hälfte gewonnen, denn in vielen Fällen, mein Heimatland eingeschlossen, sind die Finanzminister mit sinkenden Staatseinnahmen konfrontiert. Sie stehen unter großem Druck und werden möglicherweise zögern, eine solche Steuersenkung umzusetzen. Deshalb wird viel Überzeugungsarbeit notwendig sein, um sie zum Handeln zu bewegen. Allerdings möchte ich einräumen: Werden diese Vorschläge zur Mehrwertsteuer verabschiedet, könnten die Mitgliedsstaaten wenigstens nicht Brüssel den Schwarzen Peter dafür in die Schuhe schieben, dass sie selbst den zulässigen Rahmen nicht ausschöpfen.
John Purvis (PPE-DE). – Frau Präsidentin, ich teile die Sympathien, die der Vorsitzende unseres Ausschusses für Herrn Kommissar Kovács und seine Art der Bewältigung der schwierigen Aufgabe empfindet, Beschlüsse zu Steuerfragen durch die Maschinerie der Europäischen Union zu bringen. Er muss schon allergrößtes politisches Geschick einsetzen, um Einstimmigkeit zu erreichen.
Zwar unterstütze ich das Subsidiaritätsprinzip und das souveräne Recht der Mitgliedstaaten zur Festlegung eigener Steuersätze uneingeschränkt. Dennoch möchte ich jenen Staaten, die bisher die Möglichkeit zu niedrigeren Steuersätzen für arbeitsintensive, ortsgebundene Branchen noch nicht genutzt haben, vorschlagen, einen solchen Schritt zumindest ernsthaft zu erwägen.
In dem Land, das ich am besten kenne, haben wir die Mehrwertsteuer flächendeckend um 2,5 % gesenkt. Wie Herr Allister sagte, waren jedoch wirtschaftlich nur geringe bis gar keine Wirkungen zu verzeichnen. Deshalb bin ich der Meinung, dass es wesentlich effektiver wäre, für bestimmte Bereiche arbeitsintensiver, ortsgebundener Branchen in einer konzertierten Aktion die Mehrwertsteuer substanziell von 17,5 % auf 5 % oder sogar noch darunter zu senken. Das würde erheblich mehr Menschen wieder zu einem Arbeitsplatz verhelfen.
In Bereichen wie der Renovierung und Erweiterung von Gebäuden, bei Modernisierungsmaßnahmen zur Energieeinsparung, möglicherweise auch im Gartenbau und in der Landschaftsgestaltung sowie, wie Olle Schmidt sagte, bei der Betreuung von alten Menschen und Kindern würden Arbeitsplätze geschaffen und die Steuereinnahmen vielleicht sogar noch erhöht. Schließlich würden diese Menschen auf ihre Einkommen ebenfalls Steuern bezahlen.
Wenn man sich auf diese Bereiche konzentriert, ergibt sich eine Win-Win-Situation. Deshalb fordere ich alle Mitgliedstaaten, die diese Möglichkeiten noch nicht genutzt haben, darunter auch und insbesondere mein Heimatland, zu raschem Handeln auf.
Joel Hasse Ferreira (PSE). – (PT) Mit der Annahme dieses Vorschlags für eine Richtlinie würde in erster Linie ein Beitrag zur Stärkung lokaler Wirtschaftsstrukturen und zur Unterstützung sozialer Maßnahmen geleistet werden. Die Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes ist insbesondere für die Baubranche sehr wichtig, sowohl für den Neubau, als auch für Renovierungen. Mitgliedstaaten, die diese Möglichkeiten nutzen, könnten die Kosten für den Endverbraucher senken.
Auch lokale Dienstleister, insbesondere Kleinunternehmen, profitieren von dieser Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes. Durch die Stimulierung der Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen würden Arbeitsplätze gesichert, neue und bessere geschaffen, und damit die Gesamtwirtschaft stimuliert.
Gaststättendienstleistungen sind für ein reibungsloses Funktionieren lokaler Volkswirtschaften von grundlegender Bedeutung. Durch eine Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes könnte der Tourismus stimuliert werden, was auf lokaler Ebene deutliche Zuwächse ermöglichen würde. Diese Leistungen, sehr verehrte Damen und Herren, sollten nicht auf dem europäischen Binnenmarkt zirkulieren. Das könnte die bereits im Rat geäußerten Vorbehalte einiger Mitgliedstaaten weiter abschwächen. Folglich kann ich mich mit einer Ausdehnung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf Technik nicht einverstanden erklären, mit welchem Vorwand auch immer eine solche Maßnahme begründet wird.
Dieser Vorschlag muss im Europäischen Parlament mit Besonnenheit und Augenmaß behandelt werden. Das sollte aber Regierungen, die Vorbehalte gegenüber diesem Vorschlag der Europäischen Kommission haben, nicht als Vorwand dienen können, von ihrem gemäß der europäischen Gesetzgebung bestehenden Vetorecht in Steuerangelegenheiten Gebrauch zu machen. Deshalb muss das Parlament alle Änderungsanträge ablehnen, deren einziger Grund eine Verhinderung der Annahme des Texts ist. Wie in diesem Hause bereits festgestellt wurde, ist nicht nur das Beste der Feind des Guten. Es gilt auch der Grundsatz: Wer alles will, kann alles verlieren.
Dieser Vorschlag für eine Richtlinie ist nicht nur zur Stärkung der lokalen Wirtschaften wichtig, sondern auch zum Erreichen der wiederholt zum Ausdruck gebrachten ambitionären Ziele der verschiedenen Mitgliedstaaten. Lassen Sie uns deshalb den Vorschlag der Kommission in der vorgelegten Form unterstützen. Dies war auch das Ergebnis der Abstimmung im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, wobei auch ich meine Zustimmung erklärt hatte.
An dieser Stelle möchte ich auch die Arbeit der Berichterstatter würdigen. Ich rufe Sie auf, diesen Vorschlag exakt so zu übernehmen, wie er von der Kommission eingebracht und im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz gebilligt wurde.
Danutė Budreikaitė (ALDE). – (LT) Die Regulierung von Mehrwertsteuerreduzierungen gehört schon lange zu jenen Bereichen, die einen systematischen Ansatz erfordern. Wenn eine Mehrwertsteuerreduzierung zugelassen wird, sollten alle Länder davon profitieren können – nicht nur jene Länder, die dieses Recht erkämpft haben. Doch dies ist eine Angelegenheit, die zukünftig noch zu erörtern ist. In diesem Moment müssen wir dringende Entscheidungen zur Überwindung der Wirtschaftskrise diskutieren. Der Vorschlag der Kommission betrifft arbeitsintensive und lokale Dienstleistungen für private Endverbraucher, darunter auch Gaststättendienstleistungen. Das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes wird dadurch nicht beeinträchtigt. Es bestehen jedoch Zweifel, ob die erwähnten Gaststättendienstleistungen nur lokale Bedeutung haben, oder ob sie unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen in Grenzregionen fördern und Auswirkungen auf den Tourismus haben könnten. Mein Heimatland Litauen hat stark mit der Wirtschaftskrise zu kämpfen und Mehrwertsteuersenkungen deshalb aufgehoben. Grundlage dieser Entscheidung unserer Regierung war die Einschätzung der nationalen Wirtschaftsprüfungsbehörde, dass das produzierende Gewerbe am meisten von einer Reduzierung der Mehrwertsteuer profitiert. Doch wer profitiert von ihrem Anstieg? Der in keiner Relation zur Mehrwertsteuererhöhung stehende Preisanstieg zeigt deutlich, wer profitiert. Dieser Gedanke wurde auch im Europäischen Parlament in der Debatte über die Senkung der Verbrauchssteuern auf Brennstoffe diskutiert. Vertreter der Europäischen Kommission behaupteten, dies würde nicht zu einer Senkung der Ölpreise führen. Ich freue mich, dass der debattierte Vorschlag der Kommission auf der Grundlage einer anderen Bewertung von Copenhagen Economics erarbeitet wurde. Vielleicht könnte die Kommission einmal allgemein das Grundprinzip der Mehrwertsteuer sowie ihren Einfluss auf die Wirtschaft und die Endverbraucher erklären. Gibt es Möglichkeiten zum Schutz der Verbraucher vor dem produzierenden Gewerbe, und falls ja, welche? Schließlich sind diese Fälle für viele Länder charakteristisch. Auch ich bin der Meinung, dass Mehrwertsteuerreduzierungen von dem wirtschaftlichen und sozialen Anliegen bestimmt sein sollten, dass jeder Bürger jene Waren und Dienstleistungen erwerben kann, die er am dringendsten benötigt. Dabei sollten auch lokale Dienstleistungen gestärkt und unterstützt werden.
Dariusz Maciej Grabowski (UEN). – (PL) Frau Präsidentin, die EU ist mit der schwersten wirtschaftlichen Herausforderung ihrer Geschichte konfrontiert. Zunächst erfordert die Krise eine gründliche Analyse der bisher umgesetzten wirtschaftlichen Strategie. Zweitens brauchen wir Empfehlungen für effektive Lösungen in der Zukunft. In dieser Hinsicht sollte die Effizienz und Effektivität des Steuer- und Mehrwertsteuersystems analysiert werden. Zweifellos sollten auch für das Steuersystem und den Mehrwertsteuersatz die Prinzipien von Freiheit, Unabhängigkeit und Souveränität der Mitgliedstaaten gelten. Der Forderung nach einem vereinheitlichten Steuersystem treten wir mit einem entschiedenen Nein entgegen.
Die neuen Mitgliedstaaten sind im Vergleich zu den älteren häufig geringer entwickelt und weisen eine spezielle Bevölkerungsstruktur auf, die von einem großen Anteil junger Menschen gekennzeichnet ist. Diese Länder brauchen eine völlig andere Steuerpolitik als die alten EU-Mitgliedstaaten. Deshalb sollte der Mehrwertsteuersatz in den neuen Mitgliedstaaten möglichst niedrig sein. Inzwischen müssen wir, wie von mir bereits vorgeschlagen, das Ziel einer EU-weiten Reduzierung der Mehrwertsteuer auf kulturelle Waren verfolgen, beispielsweise für CDs. Andererseits müssen wir auch eine Steuer auf Finanztransaktionen und Spekulation vorschlagen. Aktuell ist zu beobachten, dass der Kapitaltransfer aus den neuen Mitgliedstaaten nicht kontrolliert werden kann. Das ist ein fundamentaler Widerspruch zu den geistigen Grundsätzen der EU.
Luca Romagnoli (NI). – (IT) Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, ich unterstütze die Berichterstatterin, Frau van den Burg, und das gesamte Parlament, wenn es diesen Vorschlag zu einer Veränderung der Mehrwertsteuerrichtlinie annimmt.
Zumindest bietet dieser Vorschlag einer Reduzierung bestimmter Mehrwertsteuersätze allen Mitgliedstaaten gleiche Möglichkeiten, und er verbessert das Funktionieren der Binnenmärkte. Auch das Subsidiaritätsprinzip wird dadurch auf eine intelligente Art und Weise respektiert. Den Staaten wird gestattet, ermäßigte Mehrwertsteuersätze für arbeitsintensive lokale Dienstleistungen festzulegen, aber auch für solche mit sozialer Bedeutung, beispielsweise den Wohnungsbau, Betreuungsdienstleistungen usw., sowie generell für kleine und mittlere Unternehmen.
Deshalb teile ich die Hoffnung des Berichterstatters, dass mit diesem Instrument ein fiskalisches System geschaffen wird, das Beschäftigung fördert, die Produktivität erhöht und Schattenwirtschaft zurückdrängt.
Paolo Bartolozzi (PPE-DE). – (IT) Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, das Europäische Parlament hat an Veränderungen der Mehrwertsteuersätze in den Mitgliedstaaten immer großes Interesse gezeigt, sei es zum Zwecke der Harmonisierung in den Mitgliedstaaten, die Anpassung der Mehrwertsteuer an die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen oder in Bezug auf das Recht zur Festlegung zeitweiliger Steuerbefreiungen, das den neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingeräumt wurde. Obwohl wir eine allgemeine Perspektive angenommen haben, ist unsere Vorgehensweise bisher notwendigerweise gekennzeichnet durch die erforderliche Flexibilität bei der Anwendung ermäßigter Sätze, die Berücksichtigung des spezifischen Charakters der produzierenden Branchen sowie wirtschaftliche und soziale Aspekte.
Der betreffende Vorschlag zielt jedoch auf die Ausweitung ermäßigter Mehrwertsteuersätze auf eine Vielzahl von Dienstleistungen ab, darunter arbeitsintensive Dienstleistungen, Gaststätten, lokale Dienstleistungen, den Neubau und die Renovierung von Wohnungen sowie Dienstleistungen für Benachteiligte.
Mit der vorgeschlagenen Richtlinie wird keineswegs der Versuch unternommen, die Mehrwertsteuer in allen Mitgliedstaaten zu harmonisieren. Stattdessen wird angestrebt, gleiche Möglichkeiten für alle Mitgliedstaaten zu schaffen, gleichzeitig aber auch den Mitgliedstaaten das Recht zur Festlegung eigener ermäßigter Sätze einzuräumen. Damit können bestimmte Aktivitäten dem Bereich der Schattenwirtschaft entzogen werden. Dies trägt zu wirtschaftlichem Wachstum bei, ohne das Funktionieren des Binnenmarktes zu stören. An dieser Stelle sollte jedoch daran erinnert werden, dass für die Mehrheit der betreffenden Leistungen bereits ein ermäßigter Satz gilt, sei es auch nur in einigen Mitgliedstaaten und für einen begrenzten Zeitraum.
Offen blieb in der Debatte die Anwendbarkeit ermäßigter Sätze auf den Umweltschutz und Maßnahmen zur Energieeinsparung. Hierfür muss die Kommission angesichts der Bedeutung dieser Branchen für die Wirtschaft der EU noch konkrete Bewertungen vorlegen.
Dariusz Rosati (PSE). – (PL) Frau Präsidentin, zu Beginn meines Beitrags zur Debatte über den Vorschlag der Kommission, für bestimmte Bereiche ermäßigte Mehrwertsteuersätze zuzulassen, möchte ich darauf aufmerksam machen, welche Konsequenzen dieser Vorschlag für die Bekämpfung der Auswirkungen der aktuellen Krise hat. Die Mitgliedstaaten brauchen momentan effektive Instrumente zur Sicherung von Arbeitsplätzen und zur Verhinderung einer Rezession. Eine Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes für arbeitsintensive Dienstleistungen wird diesem Ziel gerecht. Die Belastung für kleine und mittlere Unternehmen wird verringert, der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen erleichtert, und Arbeitsplätze werden gesichert. Gleichzeitig ist eine Umsetzung dieses Vorschlags nicht mit einer Verzerrung des Binnenmarkts verbunden, denn er unterstützt Betriebe, die lokale Dienstleistungen erbringen. Auch die Staatseinnahmen werden mit diesem Vorschlag nicht gefährdet, denn die Umsetzung niedrigerer Mehrwertsteuersätze bleibt freiwillig. Dieses Parlament sollte den Vorschlag der Kommission unterstützen. Dem Kommissar Kovács wünsche ich viel Erfolg in seinem Bemühen, den gesamten Rat vom Nutzen einer Annahme dieses Vorschlags zu überzeugen.
Mariela Velickhova Baeva (ALDE). – (BG) Der Vorschlag der Europäischen Kommission, die Mehrwertsteuersätze für lokale Dienstleistungen, einschließlich arbeitsintensiver Dienstleistungen, dauerhaft zu senken, kommt zur richtigen Zeit. Er zielt auf Rationalisierung und Vereinfachung durch erforderliche Veränderungen und Feinabstimmungen ab. Darüber hinaus wird damit Potenzial für die Schaffung von Arbeitsplätzen in Branchen mit gering qualifizierten Arbeitskräften geschaffen. Gleichzeitig würde durch eine Umsetzung dieses Vorschlags ein Beitrag im Kampf gegen die Schattenwirtschaft geleistet. Arbeitsplätze könnten gesichert und die Gleichbehandlung der Mitgliedstaaten und ihrer wirtschaftlichen Akteure könnte gewährleistet werden.
Eines der Hauptargumente zur Unterstützung des Vorschlags ermäßigter Mehrwertsteuersätze besteht darin, dass auf diese Weise eine bessere Verteilung von Einkünften nach dem Konsum geschaffen werden würde, denn für Haushalte mit niedrigem Einkommen würden die Kosten für den Grundbedarf sinken, während sie für Haushalte mit hohem Einkommen steigen. Eine Folge der Veränderungen in der Verbraucherstruktur sind Veränderungen des Bruttoinlandsprodukts sowie der Produktivität der realen Wirtschaft. Die Schattenwirtschaft wird unattraktiver, beispielsweise im Bauwesen und in Verbindung mit anderen lokalen Dienstleistungen, auf die sich der aktuelle Vorschlag der Europäischen Kommission bezieht. Selbstverständlich hängen die potenziellen wirtschaftlichen Nettoauswirkungen ermäßigter Mehrwertsteuersätze nicht nur von den Charakteristika der betreffenden Branche ab, sondern auch vom konkreten wirtschaftlichen Umfeld in den jeweiligen Mitgliedstaaten. Wenn man beispielsweise den Geltungsbereich niedrigerer Mehrwertsteuersätze auf Branchen mit unqualifizierten Arbeitskräften ausdehnen möchte, setzt dies einen unflexiblen Arbeitsmarkt voraus. Im Lebensmittelsektor müssten im Konsumverhalten von Haushalten mit hohem und niedrigem Einkommen erhebliche Unterschiede bestehen.
Wir sollten auch bedenken, dass eine Reduzierung der Mehrwertsteuer sinkende Staatseinnahmen zur Folge hat. Die Auswirkungen reichen von einem halben bis zu anderthalb Prozent des Bruttoinlandsprodukts eines Mitgliedstaats. Stabile öffentliche Finanzen in der aktuellen Phase wirtschaftlicher Turbulenzen erleichtern den Regierungen die Bewältigung der strukturellen Defizite in der Zukunft. Regierungen, die noch Spielräume haben, können solche Möglichkeiten wie eine Reduzierung der Mehrwertsteuer zum Erreichen weiterer wirtschaftlicher Ziele nutzen. Angesichts dieser Fakten und Argumente unterstützt die Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa den Vorschlag der Kommission. Damit möchten wir dazu beitragen, dass diese wichtige Phase des Entscheidungsprozesses ausreichend Unterstützung im Europäischen Parlament findet.
Roberta Angelilli (UEN). – (IT) Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, der Vorschlag, die Anwendbarkeit ermäßigter Mehrwertsteuersätze auf bestimmte arbeitsintensive Dienstleistungen, Gaststätten sowie den Bau und die Instandhaltung von Gebäuden auszudehnen, kann die Wirtschafts- und Beschäftigungssituation an den Märkten vor dem Hintergrund der schweren aktuellen Wirtschaftskrise positiv beeinflussen. Der Wettbewerb wird von einer solchen Maßnahme nicht beeinträchtigt. Stattdessen bietet sie eine Chance, die Produktion leicht zu steigern und den Konsum zu erhöhen. Dadurch entstehen neue Arbeitsplätze, und die Betriebe sowie Familien werden unterstützt.
Meines Erachtens wäre es sinnvoll, die Anwendbarkeit niedriger Mehrwertsteuersätze noch weiter auszudehnen, beispielsweise auf „grüne Dienstleistungen“. Auf diese Weise könnte auch die Umweltpolitik wirksam unterstützt werden. Was den zur Abstimmung vorliegenden Text betrifft, so begrüße ich insbesondere die Senkung der Mehrwertsteuer auf Babywindeln und Kinderbetreuungsleistungen. Dieses Parlament hat die Kommission und die Mitgliedstaaten mehrfach gebeten, die Koordination zwischen der makroökonomischen Politik und der Sozialpolitik zu optimieren, um den Anstieg neuer Formen der Armut zu bekämpfen. Wir dürfen nicht vergessen, dass ca. 17 % der europäischen Familien unter der Armutsgrenze leben und jedes fünfte Kind in armen Verhältnissen aufwächst.
Wir warten auf die Reaktion des Rates. Ich hoffe, dass er in der Lage sein wird, diesen Vorschlag schnellstmöglich anzunehmen und eine breitere und ehrgeizigere Debatte zur Fiskalpolitik für Familien und Unternehmen zu führen sowie möglicherweise den ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf alle Kinderartikel auszudehnen.
Valdis Dombrovskis (PPE-DE). – (LV) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, sehr verehrte Damen und Herren, im Kontext des europäischen Konjunkturprogramms wird empfohlen, dass die Mitgliedstaaten zur Stimulierung des Konsums zeitweilig die Mehrwertsteuer reduzieren. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission einen Vorschlag erarbeitet, die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten zur Anwendung eines niedrigeren Mehrwertsteuersatzes zu erweitern. Dadurch würde nicht nur die wirtschaftliche Erholung unterstützt, sondern es würde auch ein Beitrag zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und zum Kampf gegen die Schattenwirtschaft geleistet. Mit den Änderungen an der Richtlinie werden die Möglichkeiten zur Anwendung niedrigerer Mehrwertsteuersätze deutlich erweitert. Dies gilt für Bewirtungsdienstleistungen, Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten in und an Gebäuden, arbeitsintensive und lokale Dienstleistungen, Autokindersitze, Babywindeln usw. In wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht wäre ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf energiesparende Materialien sowie Dienstleistungen in Verbindung mit Energiesparmaßnahmen und einer höheren Energieeffizienz wichtig. Ich rufe die Europäische Kommission auf, die Behandlung dieses Themas zu beschleunigen und schnellstmöglich Vorschläge zu diesen Punkten zu erarbeiten. Diese willkommenen Veränderungen würden die Bereitschaft der Europäischen Union zu einer schnellen Reaktion auf die wirtschaftliche Krise demonstrieren, die bis an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit reicht. Ich hoffe, dass auch der Rat diese Veränderungen unterstützt. Dann bleibt mir nur, die Mitgliedstaaten eindringlich aufzufordern, diese neuen Möglichkeiten zur Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze zu nutzen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Antolín Sánchez Presedo (PSE). – (ES) Frau Präsidentin, ich befürworte den Vorschlag, den Mitgliedstaaten dauerhaft die Anwendung harmonisierter, ermäßigter Mehrwertsteuersätze für bestimmte Dienstleistungen im sozialen Interesse sowie arbeitsintensive, lokale Dienstleistungen zu gestatten.
Maßnahmen dieser Art stärken die Konsumbereitschaft der Bürger, verbessern die Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen, erhöhen deren Produktivität und stärken die Realwirtschaft. In diesen Zeiten der Rezession können solche Maßnahmen zu einer Stimulierung der wirtschaftlichen Erholung, zu Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen führen.
Vorteilhaft wäre eine Ausdehnung der ermäßigten Mehrwertsteuersätze auf Babywindeln, Artikel für Menschen mit Behinderung, E-Books, ökologisch ausgerichtete Kanalisations- und Recyclingarbeiten sowie alle Dienstleistungen an und in Gebäuden, Stätten des religiösen, kulturellen und künstlerischen Erbes, Gaststätten, Gartenbauarbeiten und Dienstleistungen im Rahmen der persönlichen Betreuung. Während wir das nächste Paket von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz erwarten, unterstütze ich deshalb den Bericht von Frau van den Burg. Ich bin davon überzeugt, dass im nächsten Monat eine politische Vereinbarung erreicht wird, die eine schnellstmögliche Umsetzung dieses Vorschlags ermöglicht.
Margaritis Schinas (PPE-DE). – (EL) Frau Präsidentin, bitte gestatten Sie mir, dass ich vor meinen eigentlichen Ausführungen zum Gegenstand dieser Debatte auf die unbeschreiblichen und schmerzhaften Attacken der Euroskeptiker hinter mir eingehe, deren Zielscheibe die Eurozone und die griechische Wirtschaft waren. Ich beschränke mich dabei auf die Aussagen von Herrn Almunia und Herrn Trichet, die dem Parlament versichert haben, dass in der Eurozone kein Kohäsionsrisiko besteht und dass unsere kollektiven Abwehrmaßnahmen nicht funktionieren. Sofern die griechische Wirtschaft mit diesen Aussagen angesprochen sein soll, möchte ich Herrn Whittaker darüber informieren, dass wir selbst in diesen schwierigen Zeiten zu einem der wenigen Länder mit positivem Wachstum und niedriger Arbeitslosigkeit gehören. Die Euroskeptiker sind gegen Brüssel, gegen Frankfurt und allmählich gegen alles.
Nun aber zurück zu dem heute von uns diskutierten Bericht. Meines Erachtens sollten wir diese Frage aus zwei Perspektiven betrachten: aus der Perspektive am Beginn dieses Vorhabens, als wir noch keine Krise hatten, und aus der Perspektive unserer aktuellen Situation, in der wir die größte Wirtschaftskrise seit langer Zeit erleben – eine Krise, die gravierende Auswirkungen auf die Realwirtschaft in Europa hat.
In der ersten Etappe, vor der Krise, galt der Schwerpunkt wenigen arbeitsintensiven Branchen wie dem Bewirtungsgewerbe. Hier konnten wir Einfluss nehmen, hauptsächlich auf das hohe Preisniveau und seine Auswirkungen auf die Lebenshaltungskosten. Nun jedoch sind viele – wenn nicht alle – Länder von der Krise betroffen. In dieser Situation sollte sich das Parlament als Sprachrohr der politischen Ansichten der Gesellschaft darum bemühen, auch jene Aspekte zu berücksichtigen, die am Anfang des Prozesses unberücksichtigt blieben. Hierzu gehört die problematische Situation im Landmaschinenbau, die im Änderungsantrag 2 meiner Fraktion Berücksichtigung fand.
Was die Widerrede auf der linken Seite des Parlaments in dieser Frage betrifft, möchte ich Folgendes vorschlagen: Halten wir Politiker uns zurück und überlassen wir es dem Bürger zu entscheiden, ob die Ermäßigung der Mehrwertsteuer für bestimmte Leistungen, beispielsweise die energetische Gebäudesanierung, eine gute Idee ist, und ob ein solcher Schritt in anderer Hinsicht, beispielsweise für Landwirtschaftsprodukte oder Alkohol, eine schlechte Idee wäre.
Proinsias De Rossa (PSE). – Frau Präsidentin, das heutige Hauptziel des Europäischen Parlaments besteht darin, die größtmögliche Mehrheit für den Vorschlag der Kommission zu erreichen und dauerhaft niedrigere Mehrwertsteuersätze für arbeitsintensive Dienstleistungen zuzulassen. Das ist keine Frage politischer Selbstdarstellung oder der Förderung von Lieblingsprojekten. In jedem Mitgliedstaat gehen täglich Tausende Jobs für Geringqualifizierte verloren. Die Erfahrung zeigt, dass niedrige Mehrwertsteuersätze die Beschäftigung im Dienstleistungssektor stimulieren, eine wirksame Unterstützung für kleine und mittlere Betriebe darstellen und die Attraktivität der Schattenwirtschaft eindämmen.
Unsere Verantwortung ist es, den Mitgliedstaaten eine starke Botschaft zu vermitteln, auf der sie aufbauen können. Die Baubranche braucht dringend Unterstützung. Wenn Renovierungs-, Reparatur- und Installationsarbeiten finanziell attraktiver werden, unterstützt das auch die Situation auf dem Arbeitsmarkt. Auch Gaststätten sowie Anbieter von Leistungen im Bereich der Kinder- und Altenbetreuung würden von einem solchen Schritt profitieren.
Ich unterstütze die Meinung der Berichterstatterin und hoffe, dass meine eigene Regierung – die irische – sich für eine Umsetzung dieses Vorschlags entscheidet, was sie bislang leider noch nicht tat.
Silvia-Adriana Ţicău (PSE). – (RO) Im vergangenen Jahr hat die Kommission ein Konjunkturprogramm vorgeschlagen, dessen Umsetzung sich als extrem schwierig erwies. Die Mitgliedstaaten und ihre Regierungen müssen proaktiv handeln, insbesondere in Zeiten der Krise.
Sie können durchaus ermäßigte Mehrwertsteuersätze für Erdgas und elektrischen Strom, Heiz- und Kühlanlagen, Kinderkleidung und -schuhe, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, pharmazeutische Produkte und medizinische Artikel für Behinderte sowie gastronomische Dienstleistungen in Kraft setzen. Dafür ist lediglich politischer Wille und visionäres Handeln erforderlich.
Die Baubranche verfügt über die größte Anzahl an Arbeitsstellen. Ich bin der festen Überzeugung, dass den Mitgliedstaaten gestattet werden sollte, für Renovierungs- und Reparaturarbeiten, die der Energieeinsparung und der Erhöhung der Energieeffizienz dienen, reduzierte Mehrwertsteuersätze festzulegen.
Als Berichterstatterin zur Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden habe ich darüber hinaus auch ermäßigte Mehrwertsteuersätze für Produkte zur Steigerung der Energieeffizienz sowie Produkte im Bereich erneuerbarer Energien vorgeschlagen. Ich unterstütze den Vorschlag der Berichterstatterin und bin der Meinung, dass diese Maßnahme von besonderer Wichtigkeit ist, insbesondere in der aktuellen Krise.
David Martin (PSE). – Frau Präsidentin, auch ich begrüße den Vorschlag der Kommission und halte ihn für eine intelligente Antwort auf die aktuelle Krise. Wie andere Vorredner, vor allem jedoch meine unmittelbare Vorrednerin, bin ich der festen Überzeugung, dass dieser Vorschlag für Maßnahmen zur Energieeinsparung umgesetzt werden muss, und solche Maßnahmen müssen in den Mitgliedstaaten eine hohe Priorität haben.
Reduzierte Kosten für die Durchführung entsprechender Arbeiten in Privathaushalten würden dazu beitragen, dass wir drei unserer wichtigsten Ziele erreichen. Die Umweltschäden durch CO2-Emissionen würden verringert werden, die Schaffung neuer Arbeitsplätze würde aufgrund der Arbeitsintensität der Energiesparmaßnahmen erleichtert werden, und drittens käme es längerfristig selbstverständlich zu niedrigeren Energiekosten für ältere Menschen und andere sozial schwache Mitglieder der Gesellschaft.
Ich hoffe, dass die Kommission diesen Vorschlag vorantreibt, die momentan noch skeptischen Mitgliedstaaten überzeugt, und dass sie betonen wird, dass Energiesparmaßnahmen als in den Vorschlag aufgenommen zu betrachten sind.
Czesław Adam Siekierski (PPE-DE). – (PL) Frau Präsidentin, das als „Schattenwirtschaft“ bezeichnete Phänomen ist ein sehr gravierendes Problem, von dem jede Volkswirtschaft mehr oder weniger stark betroffen ist. Schattenwirtschaft entwickelt sich vor allem durch vom Staat auferlegte, übermäßig hohe Belastungen. Dadurch werden Unternehmer animiert, geschäftliche Aktivitäten unter Umgehung des fiskalischen Systems ohne Abrechnung durchzuführen. Dies führt zu enormen Einnahmeverlusten der öffentlichen Hand und einer Zunahme der Schwarzarbeit.
Vor diesem Hintergrund verdient die Initiative zur Einführung einer langfristigen Ermäßigung der Mehrwertsteuersätze für arbeitsintensive und lokale Dienstleistungen besondere Unterstützung. Sie bietet Unternehmen einen Anreiz, innerhalb der realen Wirtschaft zu agieren. Auch ein Anstieg von Produktivität und Beschäftigung wird auf diese Weise gefördert. Gleichzeitig sollten aber auch mögliche negative Effekte berücksichtigt werden. Dazu gehört die Einführung niedrigerer Sätze zur Förderung des freien Wettbewerbs auf dem Binnenmarkt und sinkende Einnahmen der öffentlichen Hand. Deshalb kommt es vor allem auf ausgewogene, transparente Maßnahmen an. Schließlich ist das Vertrauen unserer Unternehmer eine Voraussetzung für den Erfolg des Projekts.
Margarita Starkevičiūtė (ALDE). – (LT) Ich möchte die Problematik der Mehrwertsteuer aus zwei Perspektiven betrachten – jener der sozialen Gerechtigkeit und jener der Wettbewerbsfähigkeit. Aus der Perspektive der sozialen Gerechtigkeit ist die Mehrwertsteuer regressiv. Das heißt, Menschen mit geringerem Einkommen werden stärker belastet, sodass wir bei einer Ermäßigung der Mehrwertsteuer die sozialen Beihilfen erhöhen müssen. Wahrscheinlich sollten wir uns für eine gegenteilige Vorgehensweise entscheiden. Unter dem Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit betrachtet, ist Europa eine Dienstleistungswirtschaft. Mit unserem touristischen Leistungsangebot können wir uns dem globalen Wettbewerb stellen. Zweifelsfrei ist es wichtig, dass diese Dienstleistungen preiswert sind. Verglichen mit den USA, ist unser Umsatz- bzw. Mehrwertsteuersatz erheblich höher. Möglicherweise sollten wir diese Perspektive erwägen, wenn wir über eine stärker koordinierte Steuerpolitik sprechen. Dabei handelt es sich jedoch eindeutig um eine Angelegenheit, über die die Mitgliedstaaten zu entscheiden haben.
Ewa Tomaszewska (UEN). – (PL) Frau Präsidentin, die Auswirkungen der Krise sind im polnischen Wohnungsbaugewerbe bereits deutlich sichtbar, trotz des gravierenden Mangels an Wohnraum im Land. Polen hat den im Zweiten Weltkrieg zerstörten Wohnungsbestand noch immer nicht vollständig wiederhergestellt. Ich unterstütze eine deutliche Ermäßigung der Mehrwertsteuersätze, insbesondere für den Bau von Häusern und Wohnungen, aber auch für Maßnahmen zur thermischen Isolierung und Renovierung. Ein solcher Schritt würde primär (nicht jedoch ausschließlich) dem Ziel des Schutzes von Arbeitsplätzen und der Sicherung der sozialen Kohäsion dienen. Die europäische Bevölkerung altert. Das bedeutet, dass wir Betreuungsleistungen unsere besondere Aufmerksamkeit widmen müssen. Deshalb möchte ich Sie darauf hinweisen, dass auch in dieser Branche eine Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes notwendig ist.
László Kovács, Mitglied der Kommission. − Frau Präsidentin, die Mängel des Vorschlags der Kommission sind mir voll bewusst: Ich weiß, dass sie recht bescheiden und in ihrem Umfang begrenzt sind. Ich kenne jedoch auch die Abneigung bestimmter Mitgliedstaaten gegenüber ermäßigten Mehrwertsteuersätzen im Allgemeinen sowie der Ausdehnung ermäßigter Mehrwertsteuersätze im Besonderen. Durch diese Abneigung sind unseren Ambitionen Grenzen gesetzt, denn wir brauchen im Rat Einstimmigkeit.
Für die Kommission gab es zwei Möglichkeiten. Die erste bestand in der Vorlage eines ambitionierten Vorschlags, der zwar völlig gerechtfertigt wäre, bei dem jedoch das Risiko einer Ablehnung durch den Rat bestehen würde. In diesem Fall müssten 18 Mitgliedstaaten mit derzeit ermäßigten Steuersätzen auf lokale, arbeitsintensive Dienstleistungen zum Standardsatz zurückkehren. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuersätze von 5-6 % auf 20-25 % würde in diesen Zeiten einer schweren Wirtschaftskrise mit Sicherheit zum Konkurs Tausender kleiner und mittlerer Unternehmen sowie zum Verlust Zehntausender Arbeitsplätze führen.
Deshalb hat sich die Kommission für die andere Option entschieden, die hoffentlich im Rat einstimmig unterstützt wird: Sichern von Arbeitsplätzen, Unterstützen kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Förderung des Bausektors.
Da viele Redner das Problem der Energieeffizienz erwähnt hatten, möchte ich wiederholen, was ich bereits in meinen einleitenden Bemerkungen sagte: Im April werden wir einen Vorschlag vorlegen, zu dessen Schwerpunkten Fragen des Klimawandels und der Energieeffizienz, eine Überprüfung der Richtlinie zur Energiebesteuerung sowie ein „grünes Steuerpaket“ mit der Empfehlung ermäßigter Mehrwertsteuersätze für grüne Dienstleistungen zur Erhöhung der Energieeffizienz gehören.
Für das Verständnis und die Unterstützung, die in dieser Plenardebatte deutlich wurden, möchte ich mich bedanken. Ich danke dem Parlament für sein Verständnis und seine Unterstützung, insbesondere jedoch dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung sowie Frau van den Burg für ihre Arbeit.
Ieke van den Burg, Berichterstatterin .− Frau Präsidentin, ich bin sehr froh über diese Debatte. Der Vorschlag der Kommission wird nahezu einhellig unterstützt. Ich hoffe, das wird den Kommissar ermutigen, weitere Diskussionen mit dem Rat in dieser Angelegenheit zu führen.
Viele meiner Kollegen haben angegeben, dass sie sich wünschen, ihre Regierungen würden angesichts der aktuellen Krise dieses Instrument auf nationaler Ebene nutzen. Ich möchte an dieser Stelle nochmals betonen, dass dies insbesondere in Bezug auf Energieeffizienz und Gebäudesanierung ein sehr gutes Instrument darstellt. Ich hoffe, dass insbesondere der Rat versuchen wird, die Aktivitäten auf diesem Gebiet zu koordinieren und zu entscheiden, diese Maßnahmen gemeinsam umzusetzen. Das brächte der Wirtschaft zusätzliche Impulse.
Wir müssen unsere Kollegen auf der nationalen Ebene und unsere Regierungen davon überzeugen, dass sie in der aktuellen Situation diese stärker zielgerichteten, effektiveren Instrumente zur Schaffung von mehr Beschäftigung nutzen sollten. Das heißt, nicht nur die Sicherung von Arbeitsplätzen ist das Ziel, sondern auch die Schaffung neuer Jobs. Berufliche Tätigkeiten sollten der Schattenwirtschaft entrissen, und lokale Dienstleistungen sollten den vielen Verbrauchern und Bürgern zur Verfügung gestellt werden, die die Auswirkungen der Krise spüren.
Ich denke, dass es sich hierbei um ein hervorragendes Instrument handelt. Ich hoffe sehr, dass der Rat diese Entscheidung akzeptiert und möglicherweise sogar die Nutzung dieses Instruments koordiniert.
Die Präsidentin. – Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung erfolgt am Donnerstag, den 19. Februar 2009.
(Die Sitzung wird um 10.10 Uhr für die anstehende Abstimmung unterbrochen und um 10.35 Uhr wieder fortgesetzt.)
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)
Christine De Veyrac (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Sehr verehrte Damen und Herren, ich freue mich, dass wir zumindest hier in diesem Hause die Frage einer breiteren Ermäßigung der Mehrwertsteuersätze auf eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen in den Mitgliedstaaten erörtern.
In dem von der Europäischen Kommission am 28. Januar 2009 vorgelegten Text wurde die Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für verschiedene Kategorien von Tätigkeiten vorgeschlagen, insbesondere für die Bewirtungsindustrie.
Eine solche Maßnahme habe ich mir gewünscht, und für eine solche Maßnahme habe ich viele Jahre gestritten. Ich hoffe, dass sich die Mitgliedstaaten nach Jahren der Untätigkeit nun mindestens auf diese Maßnahme verständigen können.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission folgt der Erklärung Deutschlands vom 20. Januar, mit der festgestellt wurde, dass das Land der Einführung niedrigerer Sätze in dieser Branche nicht länger widerspricht. Dieses Zusammentreffen von Umständen gibt uns die Hoffnung, dass wesentliche Veränderungen möglich sind.
Ich glaube, wenn in diesen Krisenzeiten eine Maßnahme dieser Art in Kraft treten würde, wären Gehaltserhöhungen in dieser Branche möglich. Darüber hinaus könnten die Betreiber von Gaststätten mehr Personal einstellen.
Von dem Text, über den wir heute abstimmen, muss ein deutliches Signal in dieser Richtung ausgehen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Nathalie Griesbeck (ALDE), schriftlich. – (FR) Für unsere Mitbürger stellt Steuerharmonisierung eine wichtige Schutzmaßnahme beim Kampf gegen wirtschaftliche Ungleichheit und Sozialdumping in Europa dar. Ich rufe den Rat auf, in dieser Richtung tätig zu werden.
Vor dem Hintergrund der jeweiligen wirtschaftlichen und sozialen Umstände scheint es klar zu sein, dass eine Ermäßigung der Mehrwertsteuer in bestimmten Fällen eine wirksame Unterstützung für lokale Dienstleistungen darstellen kann, darunter auch arbeitsintensive Dienstleistungen. Ich freue mich auch sehr darüber, dass dieser Vorschlag für eine Richtlinie auch die Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze auf bestimmte Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Baubranche ermöglicht, darunter auch dem Bewirtungsgewerbe.
Darüber hinaus möchte ich der Kommission dafür danken, dass sie die von uns und den Mitgliedern der interfraktionellen Arbeitsgruppe für Familie und den Schutz von Kindern geforderten Anpassungen vorgenommen hat. Folglich wird die Anwendbarkeit ermäßigter Mehrwertsteuersätze nun auch für Kinderprodukte empfohlen, insbesondere Babywindeln, die im Etat junger Familien eine sehr wichtige Rolle spielen. Gleiches gilt für Materialien für Menschen mit Behinderung. Diese Bestimmungen führen in die richtige Richtung.
Mieczysław Edmund Janowski (UEN), schriftlich. – (PL) Die Frage der Besteuerung unterliegt der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Es sollten jedoch einheitliche Rahmenbedingungen gelten, um zu garantieren, dass das jeweilige Gesetz transparent und frei von Mehrdeutigkeiten ist sowie der Markt kohäsiv und reibungslos funktioniert. Die Bewohner meines Landes verstehen nicht, warum in Irland und Großbritannien für Kinderartikel keine Mehrwertsteuer erhoben wird, während es in Luxemburg 3 % sind und in Polen mit einer Erhöhung von 7 auf 22 % gerechnet wird.
Momentan durchleben wir eine schmerzhafte Wirtschaftskrise. Deshalb ist es wichtig, Lösungen zu finden, die eine Erhöhung der Produktivität und eine Zunahme der Beschäftigung fördern. Eine Harmonisierung der Mehrwertsteuerbefreiungen ist stark zu empfehlen, um Ungerechtigkeiten aufgrund der Anwendung dieser Steuer zu vermeiden. Ermäßigte Mehrwertsteuersätze auf arbeitsintensive Dienstleistungen auf lokalen Märkten, einschließlich der Bewirtungsbranche, sollten als sehr positiver Schritt betrachtet werden, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerker. Natürlich profitieren auch die Verbraucher von den niedrigeren Kosten. Darüber hinaus sollte durch die Initiative eine Eindämmung von Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit erreicht werden. Deshalb unterstütze ich eine Vereinfachung und Klarstellung der Bestimmungen der Richtlinie 2006/112/EG (Mehrwertsteuerrichtlinie), denn ihr Ziel ist es, gleiche Bedingungen für alle Mitgliedstaaten zu schaffen. Durch die aktuelle Situation wird belegt, dass eine objektive Debatte zu den Gründen einer Anwendung der Steuer auf Waren und Dienstleistungen in der hiermit vorgeschlagenen Form lohnend wäre. In Ländern wie den USA werden andere Formen der indirekten Besteuerung genutzt. Diese führen, allgemein ausgedrückt, zu einer dynamischeren, flexibleren, effizienteren Wirtschaft. Darüber habe ich vor einigen Tagen gesprochen.
Véronique Mathieu (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Momentan sieht sich Europa mit einer schweren Wirtschaftskrise konfrontiert. Vor diesem Hintergrund ermöglicht die Annahme dieses Berichts eine Revitalisierung der Dienstleistungsbranche, denn die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, für arbeitsintensive und lokale Dienstleistungen einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 5 % zu akzeptieren. Diese hätte Auswirkungen auf die Bewirtungsbranche, häusliche Pflegedienste und das Friseurgewerbe.
Befreiungen von der Mehrwertsteuer müssen harmonisiert werden, denn momentan gelten für 11 Mitgliedstaaten Ausnahmebestimmungen, die sich beispielsweise in einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Bewirtungsleistungen widerspiegeln.
Ein niedrigerer Mehrwertsteuersatz wirkt sich positiv auf die Beschäftigungszahlen aus, unterstützt den Kampf gegen die Schattenwirtschaft und stimuliert die lokale Nachfrage.
Meines Erachtens sollten wir noch weitergehen und auch über einen ermäßigten Satz für Kulturgüter wie CDs oder Videos sowie umweltfreundliche Produkte wie grüne Pkws oder energieeffiziente Gebäude nachdenken. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für einige Branchen trägt zur Unterstützung kleiner und mittlerer Betriebe bei. Gleichzeitig wird der Aufbau einer umweltfreundlicheren Wirtschaft gefördert.
Rovana Plumb (PSE), schriftlich. – (RO) Im Juli 2008 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze nach 2010 angenommen.
Diese Maßnahme zielte insbesondere auf arbeitsintensive und lokale Dienstleistungen für lokale Verbraucher ab, beispielsweise in Zusammenhang mit dem Wohnungsbau und der Renovierung von Heizungssystemen in Wohnhäusern, sowie Betreuungs- und Bewirtungsdienstleistungen.
Dieser Vorschlag ist auch Teil der Small-Business-Act-Initiative, deren Ziel die Unterstützung der mehr als 23 Millionen kleinen und mittelgroßen Unternehmen in der EU ist, um die Wirtschaft weiterzuentwickeln und neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Ich unterstütze diesen Bericht, denn eine zielgerichtete Senkung von Mehrwertsteuersätzen hat Vorteile. Beispielsweise trägt eine solche Maßnahme zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zu einer Steigerung der Produktivität sowie zu einer Zurückdrängung der Schattenwirtschaft bei. Alle diese Wirkungen sind in der aktuellen Finanzkrise von besonderer Bedeutung.
Ich rufe die Kommission auf, die Anwendung dieser ermäßigten Mehrwertsteuersätze in den Mitgliedstaaten sorgfältig zu überwachen, um ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten. Ich gratuliere der Berichterstatterin.
José Ribeiro e Castro (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Mit der heutigen Debatte und Abstimmung zu ermäßigten Mehrwertsteuersätzen wird ein klares Signal an den Rat gesandt. Es orientiert sich an den von der interfraktionellen Arbeitsgruppe für Familie und den Schutz von Kindern seit Jahren besonders hervorgehobenen Schwerpunkten. Von den verschiedenen Änderungsanträgen, die ich unterstütze, möchte ich insbesondere jene herausheben, die sich direkt auf Kinderartikel beziehen. Durch diese wichtige Maßnahme werden Familien mit Kindern wirksam unterstützt, denn sie werden von einer ungerechten Steuerlast befreit. Ich begrüße den Vorschlag der Kommission, ein für alle Mal den Nonsens der Babywindeldebatte einzustellen und die Frage der Autobabysitze ebenfalls zu klären. Wichtig ist aber auch, wie die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und Europäischer Demokraten richtigerweise argumentiert, dass der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Kinderschuhe und -kleidung in der gesamten EU gilt und nicht nur in jenen Mitgliedstaaten, in denen dieses System bereits 1991 bestand. Wir rufen den Rat auf, nicht hinter dem Parlament zurückzubleiben und bei der Berücksichtigung der legitimen Bedürfnisse und Ansprüche von Familien möglichst weit zu gehen. Ich hoffe, dass wir demnächst einen langen Kampf der Zivilgesellschaft und der Mitglieder dieses Hauses erfolgreich beenden und die steuerlichen Rechte der Familien durchsetzen können. Sie dürfen nicht länger dafür bestraft werden, dass sie Kinder erziehen.
Bogusław Rogalski (UEN), schriftlich. – (PL) Von entscheidender Bedeutung ist, dass für alle Mitgliedstaaten gleiche Bedingungen geschaffen werden und die Transparenz und Kohäsion innerhalb der Grenzen der EU erhöht wird. Ermäßigte Mehrwertsteuersätze tragen zu einem reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts bei.
Deshalb sollten die Mitgliedstaaten beispielsweise auf lokale Dienstleistungen einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anwenden können. Die Festlegung solcher ermäßigter Sätze sollte aber definitiv den Mitgliedstaaten überlassen bleiben. Das Steuersystem sollte jedoch generell Beschäftigung fördern, zur Steigerung der Produktivität beitragen und die Schattenwirtschaft bekämpfen. Nicht weniger wichtig ist die Harmonisierung von Steuerbefreiungen. Auf diese Weise wird eine ausgeglichene, einheitliche Vorgehensweise der Mitgliedstaaten gewährleistet, und die nachteiligen Effekte einer Anwendung solcher Mehrwertsteuersätze werden umgangen.
Eine Reduzierung der Mehrwertsteuersätze für lokale und arbeitsintensive Dienstleistungen sollte positive Auswirkungen haben, denn damit wird eine Verringerung des Anteils der Schwarzarbeit erreicht, ihre Attraktivität geschwächt und die Nachfrage nach Dienstleistungen der Realwirtschaft erhöht. Allerdings dürfen solche ermäßigten Sätze das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts nicht stören. Deshalb sollten sie mit Augenmaß eingeführt werden.
Das politische Ziel einer Ermäßigung der Mehrwertsteuersätze besteht darin, die Schwarzarbeit zurückzudrängen und den potenziellen Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Eoin Ryan (UEN), schriftlich. – Wir befinden uns in einer globalen Krise, doch ihre Auswirkungen sind lokal spürbar. Die Turbulenzen begannen auf der anderen Seite des Atlantik, haben aber mittlerweile auch unsere Städte und Dörfer erreicht. Die Maßnahmen zum Kampf gegen die Krise und zur Erholung unserer beschädigten Volkswirtschaften dürfen sich nicht nur auf die nationale und internationale Ebene beschränken, sondern müssen auch die regionale und lokale Ebene berücksichtigen.
Die Ausdehnung ermäßigter Mehrwertsteuersätze auf lokale und arbeitsintensive Dienstleistungen ist ein positiver Schritt in diese Richtung. Mit dieser pragmatischen Entscheidung kann die lokale Wirtschaft und Industrie stimuliert werden, ohne das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts zu beeinträchtigen.
Ich hoffe, dass diese Maßnahme Teil eines breiter angelegten Konzepts der EU und der nationalen Behörden sein kann, um den Konsum vor Ort zu stimulieren sowie die lokalen Wirtschaftsstrukturen und das Vertrauen der Verbraucher zu unterstützen.
Eine solche Vorgehensweise hätte positive Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen. Dieser Punkt ist von entscheidender Bedeutung, denn bei 99 % aller europäischen Unternehmen handelt es sich um kleine oder mittelgroße Betriebe, und Betriebe dieser Größe haben ganz besonders unter dem aktuell negativen Wirtschaftsklima zu leiden. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Stärkung und Unterstützung dieses Sektors der Schlüssel zu einer Verbesserung der allgemeinen Wirtschaftslage in unseren Ländern sowie zum Aufbau einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Zukunft ist.
Marianne Thyssen (PPE-DE), schriftlich. – (NL) Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, seit Jahren argumentiert das Europäische Parlament für die Erweiterung der Liste von Waren und Dienstleistungen, für die optional ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz angewandt werden kann. Unter den Mitgliedstaaten wurde der Ruf nach einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Bewirtungsleistungen, die Sanierung von Gebäuden oder auch für Kleinreparaturen, beispielsweise von Schuhen, immer lauter.
Dafür gibt es drei Gründe. Eine europaweite Harmonisierung der Regelungen für die Mehrwertsteuer fördert Transparenz und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts und wirkt gleichzeitig als Anreiz im Kampf gegen Schwarzarbeit. Endlich können wir uns darauf freuen, dass eine Zeit immer neuer Experimente endet und Rechtssicherheit auf einem Gebiet geschaffen wird, das sehr lange Zeit problematisch war. In Zeiten der Krise können diese Maßnahmen ein wichtiger Anreiz für viele Branchen sein.
Deshalb unterstütze ich den Bericht von Frau van den Burg. Ich freue mich auf eine politische Vereinbarung am 10. März im ECOFIN-Rat.