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Verfahren : 2008/0090(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0077/2009

Eingereichte Texte :

A6-0077/2009

Aussprachen :

PV 10/03/2009 - 7
CRE 10/03/2009 - 7

Abstimmungen :

PV 10/03/2009 - 8.12
CRE 10/03/2009 - 8.12
PV 11/03/2009 - 5.14
CRE 11/03/2009 - 5.14
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung
PV 05/05/2009 - 5.7
CRE 05/05/2009 - 5.7
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2009)0114

Plenardebatten
Hinweis
Dienstag, 10. März 2009 - Straßburg Ausgabe im ABl.

7. Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (Aussprache)
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  Der Präsident. – Der nächste Tagesordnungspunkt umfasst den Bericht (A6-0077/2009) von Michael Cashman im Namen des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres zu einem Verordnungsvorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf den öffentlichen Zugang zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (Neufassung) (COM(2008)0229 C6-0184/2008 – 2008/0090(COD)).

 
  
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  Michael Cashman, Berichterstatter. −Herr Präsident! Ich freue mich auf diese Aussprache und insbesondere auf die Argumente derjenigen, die nicht so begeistert sind von mehr Transparenz und erweiterten Zugangsmöglichkeiten der Öffentlichkeit zu Dokumenten.

Ich möchte meine Ausführungen damit beginnen, den sieben Ministern aus der EU zu danken, die erklärt haben, dass sie meinen Bericht unterstützen. Insbesondere sind sie, und ich zitiere: „daher glücklich über die Annahme eines Berichts durch den Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments am 17. Februar 2009, der unsere Vision einer transparenteren Union teilt“.

Ich finde es schockierend, dass wir bei dem Versuch, den Dialog mit den Bürgern zu suchen, bei den entsprechenden Leuten nicht auf die gewünschte Unterstützung für unsere Bemühungen um Transparenz und Offenheit stoßen. Ich finde es gleichermaßen schockierend, dass wir bei dem Versuch, die EU-Institutionen zum Dialog mit der Öffentlichkeit zu bewegen, auf einen Mangel an Akzeptanz für mehr öffentliche Kontrolle und Rechenschaftspflicht stoßen.

Einige Mitglieder haben Zweifel dahingehend geäußert, ob die Änderungsvorschläge, die mein Bericht enthält, sich auch alle noch im Rahmen der Rechtsgrundlage der Verordnung, nämlich Artikel 255 des Vertrags, bewegen. Ich kann diese Kolleginnen und Kollegen diesbezüglich beruhigen. Ziel der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 ist es: „der Öffentlichkeit ein möglichst weitgehendes Zugangsrecht zu Dokumenten der Institution einzuräumen. Dieses öffentliche Zugangsrecht zu Dokumenten einer Institution steht in Bezug zum demokratischen Wesen der entsprechenden Institution.“ Verlassen Sie sich aber jetzt nicht nur auf das, was ich Ihnen sage – ich zitiere wörtlich aus dem Turco-Urteil des Gerichtshofs. Im Geiste dieses Rechtsspruchs aber müssen wir Artikel 255 des Vertrags auslegen.

Nehmen wir Änderungsantrag 44 zu klassifizierten Dokumenten. Es ist schlicht unaufrichtig zu behaupten, wie dies die Kommission tut, dass die Klassifizierung von Dokumenten als vertraulich in keinerlei Bezug steht zur Möglichkeit des öffentlichen Zugangs zu solchen Dokumenten. Im Rahmen der aktuellen Version der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 dürfen Dokumente nur als vertraulich eingestuft werden, um den Schutz der im Rahmen von Artikel 4(1) ausgeführten wesentlichen Interessen sicherzustellen. Somit ist der Bezug bereits gegeben. Wir haben lediglich die logischen Schlussfolgerungen aus diesem gegebenen Bezug gezogen und Regeln zur Klassifizierung von Dokumenten in die Verordnung selbst aufgenommen. Diese Regeln, die sorgfältig auf die vom Rat und der Kommission bereits angewendeten Regeln ausgerichtet sind, legen Einschränkungen des Rechts der Öffentlichkeit auf Einsichtnahme in Dokumente fest, genau wie dies von Artikel 255 verlangt wird – und es gibt nichts im Vertrag, das die Institutionen daran hindert, diese Regeln in die Verordnung zu übernehmen.

Nehmen wir weiterhin unseren Änderungsantrag 24, der sich auf Einrichtungen und Organe bezieht, die von den Institutionen ins Leben gerufen worden sind. Die entsprechend ergänzte Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 legt die Prinzipien, Bedingungen und Beschränkungen der öffentlichen Einsichtnahme von Dokumenten dieser Einrichtungen fest. Sie stellt jedoch selbst keinerlei entsprechende Verpflichtungen für diese Einrichtungen auf.

Wenn Sie beispielsweise unseren Änderungsantrag 29 lesen, werden Sie feststellen, dass sich die Verordnung nur auf Dokumente bezieht, die von den Institutionen unterhalten werden. Allerdings formuliert sie die Maßgabe, dass Einrichtungen gehalten sind, durch das Aufstellen eigener Regeln über die öffentlichen Zugangsmöglichkeiten zu ihren Dokumenten entsprechend nachzuziehen – in Übereinstimmung, so lassen Sie mich hinzufügen, mit der gemeinsamen Erklärung, die der Rat, die Kommission und das Parlament am 30. Mai 2001 verabschiedet haben.

Lassen Sie mich auch gegenüber denjenigen, die nicht zugegen sind, meine Betrübnis zum Ausdruck bringen, dass der Rat hier heute nicht vertreten ist, um diesem äußerst wichtigen Bericht die gebührende Aufmerksamkeit zu schenken.

Ich weiß, einige von Ihnen waren ebenfalls besorgt, dass wir zu weit gehen könnten bei unseren Bemühungen sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten nicht das Maß an Transparenz unterminieren, das die Verordnung anstrebt. Ich glaube, ich bin diesen Bedenken sehr weit entgegen gekommen, wie Sie unschwer an den durch Kompromisse entstandenen Änderungen ablesen können. Diese erinnern die Mitgliedstaaten an ihre in Artikel 10 des Vertrags formulierten Verpflichtungen, den Zielen der Gemeinschaft nicht im Weg zu stehen, zu denen auch Transparenz und Demokratie zählen.

Die durch Hartmut Nassauer angeregten Änderungen sind wohl dazu geeignet, die Bedenken seiner Fraktion sowie weiterer MdEP auszuräumen, die besorgt sind, dass gewisse private Informationen an die Öffentlichkeit dringen könnten. Dies kann und wird unter den Maßgaben meines Berichts nicht geschehen. Dieser gibt immer noch genügend Veranlassung zu der Annahme, dass persönliche und private Daten geschützt bleiben. Ich bin also sehr gespannt darauf, die Argumente derjenigen zu hören, die dieser Verordnung ablehnend gegenüberstehen.

 
  
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  Margot Wallström, Vizepräsidentin der Kommission. −Herr Präsident, haben Sie vielen Dank für diesen sehr fundierten Bericht zu dem Kommissionsvorschlag für eine Neufassung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 bezüglich des Zugangs der Öffentlichkeit zu Dokumenten. Dies ist ein sehr wichtiges Thema, das vielen am Herzen liegt, und ich bin Michael Cashman als Berichterstatter sowie den vielen weiteren aktiven, interessierten und kompetenten Beteiligten dieses Hauses dankbar für diese gewaltige Leistung.

Dieses Thema berührt die fundamentalen und manchmal miteinander in Konflikt stehenden Rechte der Bürger, Verbände und Unternehmen. Wir müssen sehr sorgfältig die für diese Verordnung erforderlichen Änderungen betrachten, und wir müssen unser Handeln weiterhin nach dem Prinzip der Offenheit ausrichten. Alle drei Institutionen sind überein gekommen, dass die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 in den mittlerweile vergangenen nahezu acht Jahren im Großen und Ganzen bemerkenswert gut funktioniert hat. Parlament, Rat und Kommission sind heute offener als je zuvor. Man könnte sagen, die Änderung der Regeln hat zu einer Änderung der Praxis und zu einer Änderung des Bewusstseins und der Einstellungen geführt.

Zugleich sind Parlament, Rat und Kommission darin überein gekommen, dass legitime Interessen angemessen geschützt sind. Wir dürfen nicht vergessen, dass die EU-Institutionen mehr Dokumente für die öffentliche Einsichtnahme freigegeben haben, während zugleich ein Rückgang der Anzahl und des Anteils von Informationsversagungen zu verzeichnen ist. Ich hoffe also, Sie stimmen mit mir darüber überein, dass sich die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 bewährt hat. Aus diesem Grund ist eine komplette Überarbeitung nicht erforderlich.

Allerdings kann auch ein gutes Instrument durchaus noch verbessert werden. Der rechtliche Ausgangspunkt hierfür ist Artikel 255 des Vertrags, wie bereits vom Berichterstatter erwähnt wurde. Demzufolge soll die Verordnung Prinzipien und die Beschränkungen festlegen, denen das Recht des Bürgers auf Zugang zu Dokumenten unterworfen ist. Was den vorliegenden Bericht angeht, stelle ich fest, dass einige Vorschläge die Maßgaben des Artikels 255 des Vertrags überschreiten. Daher können diese Änderungsvorschläge nicht angenommen werden. Aber – und dies ist ein wichtiges Aber – sie weisen auf wichtige Aspekte hin, die in einem anderen Rahmen durchaus Berücksichtigung finden können. Die Kommission wird sich diesen Aspekten mit Sicherheit in konstruktiver, pragmatischer und aufgeschlossener Weise zuwenden.

Es ist eine gute Praxis, von Zeit zu Zeit zu überprüfen, ob die Gesetzgebung gut funktioniert und Gesetze ihre beabsichtigten Ziele erreichen. Und in diesem Sinne formulierte die Kommission ihren Vorschlag zu einer Neufassung der Verordnung. Die Verwendung des Instrumentariums der Neufassung entspricht den Zielen einer optimierten Gesetzgebung. Da die Verordnung ein Grundrecht der Bürger berührt, ist es von äußerster Wichtigkeit, einen einzelnen, klaren und lesbaren Rechtstext zu beschließen.

Das Instrument der Neufassung bindet die Hände des Gesetzgebers nicht mehr als der traditionelle Weg der Änderung von Gesetzen. Unbeschadet der Wahl des gesetzgeberischen Instruments kann der Gemeinschaftsgesetzgeber nicht über das vorgegebene Ziel des Vorschlags hinausgehen.

Wir fühlen uns dem weiteren Ausbau von Transparenz und Offenheit verpflichtet, und ich bin überzeugt davon, dass dies ein guter Weg dahin ist. In diesem Zusammenhang jedoch muss ich sagen, dass eine Reihe von Änderungsanträgen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 betreffen, die von der Kommission nicht zur Änderung vorgeschlagen worden sind. Wir sehen uns nicht in der Lage, diese zu akzeptieren, da sie das Ausmaß des Kommissionsvorschlags überschreitet.

Ungeachtet dessen ist die Kommission natürlich bereit, gute Ideen aufzugreifen, obgleich wir uns im Augenblick noch in einem frühen Verfahrensstadium befinden. Ich möchte hiermit betonen, dass die Kommission bereit ist, Diskussionen mit den beiden anderen Gesetzgebungsorganen zu führen, und dass wir bemüht sind, eine gemeinsame Grundlage zu finden, um einen ausgewogenen und tragfähigen Kompromisstext zu finden. Allerdings zieht es die Kommission vor, einen geänderten Vorschlag erst dann vorzulegen, wenn die beiden anderen Gesetzgebungsorgane ihre jeweiligen Positionen deutlich gemacht haben. Wir können und wollen Diskussionen oder Verhandlungen nicht überstürzen oder vorwegnehmen.

Wir sollten außerdem die Änderungen in unsere Überlegungen mit einbeziehen, die der Lissabon-Vertrag – wenn er denn in Kraft tritt – in Bezug auf diesen wichtigen Bereich mit sich bringen wird. Die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 wird dann für alle Institutionen, Organe, Einrichtungen und Behörden der Europäischen Union gelten, wenn auch mit Einschränkungen für den Europäischen Gerichtshof, die Europäische Zentralbank und die Europäische Investitionsbank. Für die Bürger bedeutet der Lissabon-Vertrag einen wahren Fortschritt, wenn sämtliche EU-Organe in Bezug auf die Zugänglichkeit von Dokumenten einem gemeinsamen Regelwerk folgen werden. Solch ein gemeinsames Regelwerk sorgt einerseits für Berechenbarkeit, andererseits muss es aber auch auf eine Vielzahl von Organen zugeschnitten sein, die sehr unterschiedliche Aufgaben und Kompetenzen haben.

Ich möchte auch noch einmal wiederholen, was ich bei vorangegangenen Gelegenheiten in diesem Haus und an anderer Stelle gesagt habe. Die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 ist der Grundstein einer Politik der Transparenz, aber wir müssen uns überlegen, was wir über den formalen gesetzlichen Rahmen hinaus vorausschauend unternehmen können. Aus diesem Grund kündigte ich auf dem gemeinsamen Ausschusstreffen des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres am 20. Januar an, dass ich die Initiative ergreifen und einen Aktionsplan Bürgerfreundlichkeit ausarbeiten werde. Die entsprechenden Maßnahmen dieses Aktionsplans umfassen unter anderem verbesserte Register, Benutzerfreundlichkeit und Zugriffsmöglichkeiten sowie eine aktive Verbreitung und schnellere Veröffentlichung von Dokumenten, und schließlich natürlich auch den kontinuierlichen Austausch mit den anderen EU-Institutionen. Dies ist ein pragmatischer und effizienter Weg zur Verallgemeinerung von Transparenz in allen unseren Politikbereichen. Wir müssen mit gutem Beispiel vorangehen.

In diesem Geiste sollten wir auch nach Wegen suchen, den Bürgern unsere Institutionen und deren Arbeitsweise verständlicher zu machen. Was wir brauchen ist eine aktive Informationspolitik gegenüber den Bürgern, um ihnen nahe zu bringen, in welcher Weise europaweite politische Regelungen ihren Alltag beeinflussen. Die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 ist natürlich ein wichtiges Instrument. Aber über den Rechtstext hinaus ist das wirklich Entscheidende, wie wir diesen in die Praxis umsetzen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt des Verfahrensstandes möchte ich in Bezug auf den Bericht von Michael Cashman die Position der Kommission wie folgt zusammenfassen: Einige der vorgeschlagenen Änderungen kann die Kommission nicht akzeptieren, weil sie die Rechtsgrundlage des Artikels 255 des Vertrags verlassen. Andere Vorschläge können nicht akzeptiert werden, weil sie das Ausmaß der von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen überschreiten. In einigen Fällen allerdings weisen diese Vorschläge auf wichtige Probleme hin, die in anderen Zusammenhängen durchaus eine gebührende Aufmerksamkeit verdienen. Darüber hinaus ist die Kommission stets bereit, unabhängig von den jeweiligen Zusammenhängen, gute Ideen in ihre Überlegungen mit einzubeziehen. Sobald wir die Positionen des Parlaments und des Rates vorliegen haben, werden Sie die Position der dritten Säule des institutionellen Dreiecks erfahren.

Ich freue mich auf eine interessante und anregende Diskussion mit Ihnen. Das Thema rechtfertigt eine solche, und unsere Bürger können zu Recht klar verständliche und funktionierende Gesetze über den öffentlichen Zugang zu EU-Dokumenten erwarten.

 
  
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  Monica Frassoni, Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Rechtsausschusses. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich habe jeweils eine Minute Zeit, um für den Rechtsausschuss und für die Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz zu sprechen. Ich möchte die Redezeit also kombinieren, da die beiden Dinge in diesem Fall eine Menge gemein haben.

Herr Präsident, wir haben das Thema der Neufassung der Verordnung im Rechtsausschuss ausführlich diskutiert. Ich will gleich vorneweg sagen, dass wir überhaupt nicht zufrieden sind: Wir sind vielmehr der Auffassung, dass der Einsatz des Neufassungsverfahrens für diese Art gesetzlicher Regelung nicht gerade eine weise Entscheidung gewesen ist, nicht zuletzt weil, wie Kommissarin Wallström sagte, die tatsächliche Aufgabe hier darin besteht zu verstehen, wie eine Verordnung, die bis dato leidlich gut ihren Zweck erfüllt hat aber durchaus Verbesserungspotenzial birgt, faktisch optimiert werden kann. Was jedoch herausgekommen ist, sei es durch die Anwendung dieses Verfahrens oder durch die unterbreiteten praktischen Vorschläge, ist im Vergleich zur aktuellen Situation sicherlich ein Schritt rückwärts. Es besteht daher Handlungsbedarf in dieser Hinsicht, und dies ist mit dem Neufassungsverfahren schwieriger zu bewerkstelligen als mit einem vollen legislativen Mandat.

Das Zweite was ich sagen möchte ist, dass es keinen Sinn hat, um den heißen Brei herum zu reden: Ich freue mich, dass sich Kommissarin Wallström aufgeschlossen äußert gegenüber Initiativen zu Transparenz und Offenheit. Tatsache ist jedoch, dass der Kommissionsvorschlag Dokumente aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes ausschließt, die derzeit noch uneingeschränkt zugänglich sind. So sieht dies in Wirklichkeit aus, und es ist außerdem zutreffend, dass eine Reihe von Mitgliedstaaten, einschließlich des Lands der Kommissarin, deutlich zu verstehen gegeben haben, dass sie mit diesem Vorgehen nicht einverstanden sind.

Heute stehen wir vor dem Problem, dass wir nicht einfach den Status Quo verteidigen können, wenn wir dieses Rechtsinstrument verbessern wollen. Denn wenn wir dies tun, laufen wir Gefahr, weniger transparent, weniger verständlich und sogar, so wage ich zu behaupten, weniger demokratisch zu sein.

 
  
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  Anneli Jäätteenmäki, Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Verfassungsausschusses. (FI) Herr Präsident, Transparenz ist das Fundament der Demokratie. Leider ist die Europäische Union kein Musterbeispiel für Transparenz. Richtlinien müssen gelegentlich verändert werden. Dies gilt aber auch für Einstellungen. Was soll man von der Äußerung des Rates halten, dass Außenstehenden kein Zugang zu Dokumenten gegeben werden solle, die sich auf rechtliche Stellungnahmen in Verbindung mit Gesetzgebungsverfahren beziehen? Außenstehende, also Bürger, sollen solche Dokumente also nicht zu sehen bekommen. Mir ist nicht verständlich, wie man die Bürger der Europäischen Union als Außenstehende bezeichnen kann.

Die Einstellungen sind es daher, die sich ändern müssen. Die Gesetze müssen geändert werden, damit die Rechtsdokumente des Rates, des Parlaments und der Kommission transparent werden, und die Betonung liegt hier auf Rechtsdokumente. Wenn ich einen Vergleich anstellen sollte mit meinem eigenen Land beispielsweise und dem finnischen Parlament, dann wäre es unvorstellbar, dass die Stellungnahmen des Verfassungsgesetzausschusses als geheim eingestuft werden könnten. Dies würde bedeuten, die Bürger würden nicht erfahren, warum dieses oder jenes Gesetz beschlossen werden soll. Und der Rat verlangt nun von uns Stillschweigen, weil die Öffentlichkeit als Außenstehende anzusehen sei.

In der Gesetzgebung, in der Ausformulierung von Richtlinien, überall, müssen wir unser Handeln an der Maxime der Schaffung von mehr Transparenz ausrichten. Darüber hinaus gibt es Spielraum bei der Verbesserung von Abstimmungsverfahren. Wir benötigen ein elektronisches Abstimmungsverfahren...

(Der Präsident entzieht der Rednerin das Wort.)

 
  
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  David Hammerstein, Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Petitionsausschusses.(ES) Herr Präsident, Kommissarin Wallström, wir sollten die Gelegenheit, die uns dieser ausgezeichnete Bericht bietet, zu einer Einigung bereits in erster Lesung – ich meine im Verlauf dieser Legislaturperiode – zu kommen, nicht entgehen lassen. Dadurch können wir ein Regelwerk schaffen, das für mehr Transparenz beim Zugang zu Dokumenten sorgt. Ausflüchte sind nicht hinnehmbar, und ich hoffe, wir bringen die Zeit und die Vernunft auf, eine solche Einigung in Bezug auf diesen ausgezeichneten Bericht zu erzielen.

In dem Bericht bringen wir, der Petitionsausschuss, unsere Bedenken angesichts der Tatsache zum Ausdruck, dass im Fall von Klagen gegen einen Mitgliedstaat als Ergebnis einer Bürgerpetition dieser Mitgliedstaat das Recht hat, den Zugang zu öffentlichen Dokumenten zu verweigern, die im Rahmen solcher Klagen relevant sind, wodurch das Partizipationsrecht der Bürger beeinträchtigt wird.

Wir sind außerdem sehr besorgt über den Mangel an technischer Interoperabilität und Kompatibilität des Europäischen Parlaments im Hinblick auf den Austausch von Dokumenten, speziell das Nichtverwenden offener Standards bei Dokumentformaten, denen die gegenwärtig durch das Parlament genutzte Software- und IT-Plattform, die von einem ganz bestimmten IT-Unternehmen stammt, konträr läuft.

Fakt ist, dass die Europäischen Institutionen ihren Bürgern keinen echten Zugang zu den Inhalten von Dokumenten gewähren, solange sie ihnen Diskriminierungen technischer Art auferlegen. Wenn die Bürger wegen technischer Hürden die von uns erstellten Dokumente nicht einsehen können, dann ist dies nicht hinnehmbar. Die Rede beispielsweise, die ich gerade halte, kann nur abrufen, wer über die technische Plattform einer bestimmten Firma verfügt, die das Monopol in diesem Technikbereich inne hat. Dies ist nun wirklich ein Zustand, der den Grundsätzen der Transparenz und des freien Zugangs zu Informationen zuwiderläuft.

 
  
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  Charlotte Cederschiöld, im Namen der PPE-DE-Fraktion.(SV) Herr Präsident, wir teilen voll und ganz Michael Cashmans Ziele und Engagement für Transparenz, aber wir dürfen nicht vergessen, dass es hier um die Neufassung einer Verordnung geht. Gemeinsam haben wir die aktuellen Transparenz-Regelungen durchgesetzt. Die vier nordischen Mitgliedstaaten haben in einem gemeinsamen Schreiben an den Ausschuss zu dieser Verordnung festgestellt, dass sie das Vertrauen der Bürger in die EU stärkt und dass sie die größtmögliche Transparenz bietet. Michael Cashman und ich haben immer gut zusammengearbeitet, dieses Mal jedoch hatten wir nicht genügend Zeit, alle noch unklaren Probleme zu klären. Mit anderen Worten: Es ist noch reichlich früh im Verfahren, aber ich begrüße viele der Vorschläge und freue mich auf unsere weitere Kooperation.

Als die Transparenz-Verordnung verabschiedet wurde, waren die „Ja“-Stimmen der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und der Europäischen Demokraten entscheidend. Auch dieses Mal werden die Stimmen der PPE-DE-Fraktion wahrscheinlich wieder von erheblicher Bedeutung sein für die endgültige Entschließung, mit der in der neuen Parlamentsperiode zu rechnen ist. Die PPE-DE-Fraktion wird im weiteren Verfahrensverlauf ihre Abstimmungskraft bei der Ausgestaltung der Regeln zur Stärkung der Rechtssicherheit, der Vorhersagbarkeit und der Klarheit einsetzen. Wir möchten mehr Transparenz, und die Bürger müssen in der Lage sein, der demokratischen Debatte zu folgen. Wir glauben, die Angelegenheit erfordert mehr Vorbereitung, so dass es zum Beispiel gemeinsame Auswirkungsanalysen in Bezug auf die Arbeitsweise der Institutionen geben soll.

Eine gewisse Anzahl von Änderungsvorschlägen, etwa 40 bis 50, die sich auf das Initiativrecht der Kommission beziehen, haben Anlass zu Diskussionen gegeben. Das einzige, was ich noch hinzufügen möchte, ist, dass dieses Initiativrecht nicht zu einem noch größeren Mangel an Klarheit führen sollte, da dies dem Ziel der Neufassung entgegenlaufen würde. Das was heute zur Verhandlung steht, wird wahrscheinlich nach den Wahlen wieder verändert werden. Die PPE-DE-Fraktion wünscht bis dahin einen Grad an Transparenz erreicht zu haben, der die Unterstützung aller EU-Bürger und Mitgliedstaaten erhalten kann. Dies erfordert, dass die Verfahrensbeteiligten die Regeln kennen – dies ist das Ziel des Vorschlags. Sanktionen können ebenfalls nicht eingesetzt werden, wenn es keine klaren Anweisungen gibt. In Bezug auf Sanktionen gibt es bereits gesetzliche Regelungen, die dabei in Betracht gezogen werden müssen. Wir betrachten die Vorlage daher als ein bis jetzt noch unfertiges Produkt – aber wir stimmen mit Michael Cashman darin überein, dass sie zu mehr Transparenz führen muss. Transparenz ist ein wichtiger Teil unserer Demokratie.

Ich habe fünf Minuten für die PPE-DE-Fraktion. Könnte ich also bitte meine Ausführungen zu Ende bringen?

(SV) Wir sagen „Ja“ zu Transparenz, aber wir möchten die Naivität vermeiden, die Menschen in Gefahr bringen oder die zu Missbrauch einladen können.

Werden der PPE-DE-Fraktion nun die drei Minuten gekürzt, oder was?

 
  
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  Der Präsident. – Ich weiß nicht, was ich sagen soll. Die Tagesordnung legt zwei Minuten fest, aber ich bin sicher, dass Sie eine weitere Gelegenheit bekommen werden, um zu sprechen.

 
  
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  Costas Botopoulos, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident, Zu Ehren unseres Berichterstatters werde ich auf Englisch sprechen. Mit diesem sehr interessanten Bericht praktiziert das Parlament dreierlei. Erstens zieht es die Realitäten in seine Erwägungen mit ein. Wir sprechen heute über den Schutz der Privatsphäre im Zeitalter des Internet und nicht über den Schutz der Privatsphäre als abstrakten Begriff. Wir ziehen die Praxis der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 in unsere Überlegungen mit ein, die seit einiger Zeit zur Lösung von Problemen eingesetzt wird, aber durchaus auch mit Erfolg.

Wir ziehen weiterhin die Grundrechtecharta in unsere Überlegungen mit ein, die Vorschläge des Bürgerbeauftragten und anderer Einrichtungen, sowie die Rechtsprechung des Gerichtshofs. Wir berücksichtigen außerdem den wirklichen Vorschlag der Kommission mit all seinen Chancen und Nachteilen – und ich denke, er umfasst einige Nachteile.

Der zweite Punkt – und dies ist sehr interessant – ist, dass dieser Bericht auf Prinzipien gründet und nicht nur technische Details abarbeitet: Er hält die Balance zwischen dem Zugang zu Dokumenten und dem Schutz privater Belange; er spricht sich für einen generellen Zugang zu Dokumenten aus, aber unter Wahrung sehr präziser Regeln; er unterscheidet wesentlich zwischen öffentlichen und privaten Interessen, und prägt den Begriff des europäischen öffentlichen Interesses, was von großer Bedeutung ist für all diejenigen unter uns, denen Europa am Herzen liegt; er unterscheidet zwischen legislativem und nichtlegislativem Verfahren, was ebenfalls interessant ist; und der Bericht spricht sich für eine Parität zwischen der Transparenz vonseiten der EU und der Transparenz vonseiten der Mitgliedstaaten aus.

Der wichtigste Aspekt schlussendlich aber ist, dass dieser Bericht versucht, ein komplettes System der Transparenz zu etablieren – nicht etwa Transparenz für jede Institution einzeln sondern Transparenz auf einer interinstitutionellen Basis, wobei sämtliche Institutionen mit einbezogen und die Prinzipien guter Verwaltungsführung und die Grundrechtecharta ebenfalls berücksichtigt werden. Darüber hinaus schlägt der Bericht ein gemeinsames Spektrum klassifizierter Informationen vor, die allerdings recht originelle Bezeichnungen tragen wie EU Confidential oder EU Top Secret. Jedenfalls ist es wichtig, eine gemeinsame Auswahl an Regeln auch in diesem Bereich zu haben.

Was wir hier versuchen zu erreichen, ist Transparenz als allgemeine Regel, mit Ausnahmen, wo diese Ausnahmen mit dem Schutz anderer Rechte gerechtfertigt werden können. Zugleich soll ein gemeinsames Regelspektrum unter der Maxime von Transparenz etabliert werden, das aber immer auch noch weitere Ausnahmen berücksichtigen kann.

 
  
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  Marco Cappato, im Namen der ALDE-Fraktion.(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, bitte entschuldigen Sie, wenn ich nicht in der Lage sein werde zu bleiben, bis Kommissarin Wallström geantwortet hat. Ich glaube, in dieser Debatte fehlt etwas ganz Entscheidendes – und zwar ist dies die Anwesenheit des Rates. Dieser war in der Tat die gesamte Debatte über abwesend, auch während des Stadiums der Ausschussarbeit. Hier sind wir auch schon beim entscheidenden Punkt: Es herrscht insbesondere innerhalb des Rates eine Auffassung von Europa, die sich als die Summe der Regierungen von Nationalstaaten versteht. Wenn sich dann diese Regierungen als Gesetzgeber zusammenfinden, dann werden diese Angelegenheiten als, sagen wir einmal, vertraulich angesehen. Die Bürger müssen dann die getroffenen Entscheidungen abwarten.

Dieser Umstand kann so nicht einfach toleriert werden, wenn wir uns darüber im Klaren sind, dass die Europäische Union gesetzgeberische Befugnisse hat und die Bürger ein Recht haben auf Information über das gesamte Gesetzgebungsverfahren hinweg. Wie durch das Gerichtsurteil im Fall Maurizio Turco demonstriert und bestätigt, haben Bürger ein Recht auf Information über die Positionen nationaler Delegationen innerhalb des Rates sowie über rechtliche Stellungnahmen. Deshalb bekunden wir unsere volle Unterstützung für den Bericht von Michael Cashman, der eine andere Idee von Europa verkörpert: nämlich die Idee von einer europäischen Demokratie.

Ich glaube außerdem, dass Michael Cashman Unterstützung verdient bei seinem Versuch, Vorschläge einzubringen, die über die Vorschläge der Kommission hinausgehen. Die Europäische Kommission wäre schlecht beraten von uns zu verlangen, unsere Aktivitäten als gesetzgebendes Organ auf die von der Kommission eingebrachten Vorschläge zu beschränken. Ich glaube auch, dass unser Recht zur Mandatserweiterung sogar in den Verträgen festgelegt ist. Ich hoffe, Michael Cashman akzeptiert unsere Änderungsvorschläge, insbesondere diejenigen, die sich auf mehr finanzielle Transparenz beziehen, und ich glaube, als Europäisches Parlament sollten wir mit gutem Beispiel vorangehen.

Wie der heutigen Presse zu entnehmen ist – und dies hat jetzt nichts mit diesem Bericht zu tun – stößt unser Beschluss, die Anwesenheit der Parlamentarier zu veröffentlichen – hierbei handelt es sich um einen in diesem Haus getroffenen Beschluss – angeblich auf technische Schwierigkeiten, die die Umsetzung dieses Beschlusses noch vor den Europawahlen nicht zulasse. Es liegt hier aber gar kein technisches Problem vor. Diese Aufgabe kann schnell und einfach durchgeführt werden, und ich hoffe, dass wir als Parlament diesbezüglich mit gutem Beispiel vorangehen, und auch in Bezug auf die vom Berichterstatter angeregten notwendigen und positiven Änderungen des Kommissionsvorschlags für einen verbesserten Zugang zu Dokumenten. Wir hoffen auch, früher oder später etwas von den leeren Ratsbänken zu vernehmen, und sei es nur eine öffentliche Erklärung darüber, warum unsere Vorschläge abgelehnt werden. Sie müssen schon den Mut aufbringen, ihre Vorstellung eines Europa öffentlich zu verteidigen, das seine gesetzgeberischen Entscheidungen hinter verschlossenen Türen treffen muss – etwas was ich für völlig inakzeptabel halte.

 
  
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  Eva-Britt Svensson, im Namen der GUE/NGL-Fraktion.(SV) Herr Präsident, Transparenz und öffentlicher Zugang in Bezug auf alles, was mit Gesetzgebung und politischen Entscheidungen zu tun hat, ist eines der wichtigsten Wesensmerkmale einer demokratischen Gesellschaft. Transparenz und öffentlicher Zugang zu Informationen schaffen ein Gefühl der Teilhabe und des Vertrauens in das politische System. Im Gegensatz dazu schaffen Geheimniskrämerei und das Zurückhalten von Dokumenten eine Atmosphäre des Misstrauens und ein Gefühl des Ausgeschlossenseins. Eine solche Entwicklung kann manchmal auch zum Entstehen von Korruption und Machtmissbrauch beitragen.

Über einen zunehmenden Teil bisheriger nationaler Gesetzgebung beispielsweise, für den in Schweden bislang das Prinzip der öffentlichen Zugangsmöglichkeit gegolten hat, wird nun auf EU-Ebene entschieden. Die Entscheidungen wurden zwar auf die EU übertragen, aber die Prinzipien Transparenz und öffentlicher Zugang sind nicht nachgefolgt. Dieser Umstand bleibt unseren Bürgern natürlich nicht verborgen, und dies ist auch einer der Gründe für niedrige Wahlbeteiligungen bei Wahlen zum Europäischen Parlament. Den Bürgern erscheint der Entscheidungsfindungsprozess innerhalb des EU-Systems undurchsichtig und unverständlich, und sie haben das Gefühl – und zwar berechtigtermaßen – dass auf EU-Ebene Entscheidungen getroffen und Gesetze aufgestellt werden, ohne dass sie als Bürger eine wirkliche Möglichkeit haben, sämtliche Dokumente zu studieren. Daraus folgt, dass sie auch keinerlei Möglichkeit haben, entsprechende Themen fundiert zu diskutieren oder die Entscheidungsträger zu beeinflussen.

Wir möchten doch alle, dass die Beteiligung an den Europawahlen möglichst hoch ist. Um dies zu erreichen genügt es aber nicht, lediglich PR-Kampagnen und Aufrufe zur Wahl zu gehen zu starten. Wenn solche Aktionen greifen sollen, müssen wir alles in unserer Macht stehende tun, um den Bürgern die nötigen Informationen zu bieten und das entsprechenden Bewusstsein zu vermitteln. Wir müssen einen Dialog mit den Bürgern etablieren anstatt nur einseitig Verlautbarungen von oben abzugeben. Der öffentliche Zugang zu Informationen muss die Hauptmaxime sein, Zurückhaltung von Informationen muss die Ausnahme sein. Für Fälle erforderlicher Geheimhaltung muss ein spezielles Verfahren aufgestellt werden, und es müssen in diesen Fällen wirklich zwingende Gründe vorliegen.

Die Konföderale Fraktion der Vereinten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke und meine Person haben Änderungsanträge eingebracht, um unter anderem die Definition von Dokumenten zu erweitern, mehr Dokumente für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, und um einzelne Mitgliedstaaten daran zu hindern, per Veto solche Veröffentlichungen zu verhindern. Kommissarin Wallström bemerkte, dass ein gutes Instrument immer auch noch verbessert werden kann. Dieser Bericht wird aber leider keine Verbesserungen bringen sondern leider die Dinge verschlimmern. Es bestehen allerdings Aussichten, ihn zu verbessern – und zwar indem Sie die von mir und der GUE/NGL-Fraktion eingebrachten Änderungsanträge unterstützen. Stimmen Sie daher zum Wohle der Demokratie für die Änderungsanträge der GUE/NGL. Dadurch verbessern wir die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung.

 
  
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  Hanne Dahl, im Namen der IND/DEM-Fraktion.(DA) Danke sehr, Herr Präsident, Michael Cashman hat einen guten Bericht verfasst, für den ich meine Unterstützung zum Ausdruck bringen möchte. Die Reform der Transparenzinitiative 2008 durch die Kommission wird den öffentlichen Zugang zu EU-Dokumenten schwieriger gestalten. Wenn dieser Bericht angenommen wird, wird es ein langwieriger Prozess werden, dies alles zu korrigieren. Allerdings fehlt uns immer noch der Zugang zu den beratenden Arbeitsgruppen innerhalb der Kommission. Einer Stellungnahme der Organisation Alter-EU zufolge, die diese kurz vor Weihnachten abgegeben hat, besitzen wir zufriedenstellende Auflistungen nur für zwei Drittel der Arbeitsgruppen-Mitglieder, die an der Aufstellung der gesetzgeberischen Vorschläge innerhalb der EU beteiligt sind. Dies ist völlig inakzeptabel. Als Bürger muss ich wissen, ob es Lobbyisten der Tabakindustrie oder von Gesundheitsorganisationen sind, die die Kommission beraten, wenn eine Initiative zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit ausgearbeitet wird. Entsprechend muss ich auch bei der Aufstellung eines Gewässerschutzplans wissen, ob die chemische Industrie oder Umweltschutzverbände mit am Tisch sitzen.

 
  
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  Hans-Peter Martin (NI).(DE) Herr Präsident! Wir sind in die Globalisierungsfalle gefallen, gerade auch, weil es uns nicht geglückt ist, die Europafalle zu vermeiden. Die Europafalle besteht entscheidend darin, dass wir eben nicht nach den bewährten Prinzipien der Transparenz skandinavischer und anderer Staaten gehandelt haben und handeln.

Ich bin jetzt 10 Jahre in diesem Haus, und nicht durch Zufall habe ich, als ich hierher gekommen bin, – nicht mit dieser Absicht, aber doch ganz schnell gesagt Menschenskinder, Transparenz ist das entscheidende Problem, und deshalb bereits im Jahr 2000 die europäische Transparenzinitiative gegründet. Das wurde von der Kommission wortidentisch übernommen, nur der Inhalt ist weiterhin dürftig.

Frau Kommissarin, Sie können nachlesen, was ich schon Ihrer Kollegin aus Schweden, Anna Lindh, – damals in einer langen Rede zum Gipfel von Nizza – an dieser Stelle gesagt habe: Sie, als Schwedin, wissen doch, worum es geht. Sie wissen doch, was eigentlich zu tun wäre.

Aber in Wirklichkeit arbeiten wir hier in der Europäischen Union, was die Fragen der Transparenz betrifft, so wie mit einer Schneeschaufel zwischen einem Ort und einem anderen, an dem eine Lawine heruntergegangen ist. Da kommen wir nicht durch, und ständig kommt neuer Schnee hinterher. Um diese Europäische Union zu retten, gibt es nur eines: wirkliche Transparenz nach schwedischem Vorbild plus Freedom of Information Act der USA sofort und jetzt. Sonst werden Sie noch ganz andere Lawinen erleben, die dann allerdings auf bewohntes Gebiet abgehen werden.

 
  
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  Manfred Weber (PPE-DE).(DE) Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen auf europäischer Ebene Gesetze für viele hundert Millionen Menschen, und deswegen ist Transparenz geboten. Im Ziel sind wir uns alle einig: Transparenz ist wichtig, und ich glaube auch, dass wir uns als Europäisches Parlament nicht zu verstecken brauchen. Wir sind unter Medienfokus, wir werden von Journalisten beobachtet, unsere Arbeit ist heute transparent.

Im Ziel sind sich alle einig, aber es darf erlaubt sein, über den Weg zu streiten. Und nicht jeder, der den Weg diskutiert und hinterfragt, ist gleichzeitig jemand, der alles im stillen Kämmerlein machen will, sondern jemand, der Fragen stellt. Bei uns in der EVP-ED-Fraktion gibt es viele kritische Fragen, z. B. zum Wettbewerbsverfahren im Rat, z. B. zur Frage, ob wir alle Dokumente des Juristischen Dienstes öffentlich machen müssen, z. B. auch zur Frage, ob die privaten Angelegenheiten eines Europa-Abgeordneten jetzt auch am öffentlichen Tisch erörtert werden sollen. Wir streiten für den Datenschutz unserer Bürger, aber die MdEPs sollen alles öffentlich machen. Solche Fragen zu stellen, ist erlaubt.

Der zentrale Punkt, warum es in unserer Fraktion auch viel Skepsis gibt, ist die Frage des legislativen Prozesses. Wenn wir namentlich abstimmen, kann jeder nachvollziehen, wie einzelne Abgeordnete abgestimmt haben. Jeder Abgeordnete muss auch verantworten, wie er abstimmt. Das ist heute schon nachvollziehbar. Aber in einem legislativen Prozess, im Trilog, wenn wir miteinander diskutieren, muss es auch Räume geben, wo wir Verhandlungen führen.

Wir wissen, wenn all das öffentlich ist, dann wird es die Form von Verhandlungen, die wir heute haben, nicht mehr geben, weil man gleich am Pranger steht, wenn man einmal versucht, politische Kompromisse zu finden und einzugehen. Deswegen herrscht bei uns nach wie vor große Skepsis zu diesem Vorschlag. Wir werden heute Abend in der Fraktion unsere endgültige Position klären.

Ich möchte aber für die Fraktion klarmachen: Transparenz ja, aber der Weg muss diskutierbar bleiben. Im Ziel sind wir uns auch alle einig: Wenn wir auf europäischer Ebene über die einzelnen Institutionen diskutieren, dann ist nicht das Parlament das Problem, sondern dann ist es der nicht anwesende Rat, der das Problem darstellt, weil wir leider Gottes überhaupt nicht wissen, was in den Arbeitsgruppen im Rat passiert.

 
  
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  Inger Segelström (PSE).(SV) Herr Präsident, Kommissarin Wallström, ich möchte zunächst damit beginnen, Michael Cashman und anderen zu danken, die dazu beigetragen haben, dass wir demnächst einen neuen und lange erwarteten Schritt unternehmen werden, unsere Arbeit für die Bürger zugänglicher zu machen. Vize-Präsidentin und Kommissarin Wallström hat ebenfalls hart und lange darum gerungen.

Als Schweden der EU beigetreten ist, waren Viele besorgt, dass sensible Dokumente auf dem Umweg über dieses Land an die Öffentlichkeit dringen könnten, das bekanntermaßen ein sehr konsequentes Prinzip der Informierung der Öffentlichkeit pflegt. Die Besorgnis war aber völlig unbegründet. Michael Cashman kann uns diesbezüglich aufklären, denn wenn jemand für Transparenz und öffentlichen Informationszugang ist, dann weiß diese Person auch, wo die Grenzen liegen für das Zugriffsrecht auf Arbeitsdokumente, aber auch wo die Grenzen liegen für Geheimhaltung und Bekanntgabe.

Im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres enthielt sich die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und der Europäischen Demokraten der Stimme. Ich hoffe, Sie sind nun für den Ausbau der öffentliche Informationszugangsmöglichkeiten innerhalb der EU-Institutionen, so dass der schwedische Ratsvorsitz zusammen mit uns und den übrigen unserer Einrichtungen in der Lage sein werden, diese wichtige und für die Demokratie entscheidende Angelegenheit für alle EU-Bürger voranzubringen. Ich kann allerdings das Zögern der PPE-DE-Fraktion verstehen – schließlich war es Ihre Fraktion, die dafür gesorgt hat, dass wir zu einer geheimen Abstimmung gezwungen waren, als die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei beginnen sollten. Ist es das, was Sie wollen? Ich hoffe, das Parlament wird dieses Mal Gemeinsamkeit demonstrieren, damit wir unseren Wählern bei den Europawahlen im Juni stolz versichern können, dass die EU zunehmend offener wird, dass wir keine verborgenen Pläne hegen, dass wir uns den kritischen Blicken der Bürger stellen, dass wir unser Handeln ihrem Urteil unterziehen – und dies alles unter einem Leitbild der Transparenz, über das wir stolz sein können. Wir machen eine Menge guter Dinge und es wäre auch gut, wenn die Bürger besser in der Lage wären, unsere Arbeit nachzuvollziehen.

 
  
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  Bogusław Rogalski (UEN).(PL) Herr Präsident, es ist für jedermann einsichtig, dass der Entscheidungsfindungsprozess der Institutionen und Organe der Gemeinschaft offen und öffentlich vonstatten gehen muss. Dies ist die Basis der Demokratie. Auf dieser Grundlage müssen die Bürger und legitimierten Autoritäten den weitestgehend möglichen Zugang zu Dokumenten der europäischen Institutionen erhalten, das Parlament mit eingeschlossen. Dies versetzt die Bürger in die Lage zu einer wahren Teilhabe am politischen Prozess und dazu, von den öffentlichen Gewalten Rechenschaft einzufordern.

Trotz den Bemühungen der europäischen Institutionen, die Offenheit und Transparenz zu verbessern, ist die Situation leider alles andere als zufriedenstellend. Der Petitionsausschuss hat festgestellt, dass den Bürgern die Defizite und Umsetzungsversäumnisse bei der Durchsetzung dieses Rechts bewusst sind. Bei Beschwerdefällen in Bezug auf Rechteverletzungen, die oftmals im Zuge von Bürgerpetitionen anfallen, ist es äußerst wichtig, dass die Informationsrechte der Bürger in Bezug auf relevante Unterlagen in jeder Phase ihrer Bemühungen um die Wahrung ihrer Rechte gewährleistet sind. Diese Maßgabe sollte auch für die Dokumente gelten, die europäischen Institutionen von Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden. Diesbezüglich hakt es allerdings erheblich. So hatte selbst die Kommission im Fall des deutschen Jugendamtes diesbezüglich große Schwierigkeiten, weil Informationen unter Verschluss gehalten worden sind, obwohl diese eigentlich öffentlicher Natur waren.

Ich möchte noch einmal betonen, dass der unerschwerte Zugang von Beschwerdeführern zu erforderlichen Informationen das maßgebliche Kriterium für den Erfolg der europäischen Transparenzinitiative sein muss. Die Prinzipien der Demokratie erfordern dies.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI).(DE) Herr Präsident! Man ist sich in der EU der Entfremdung der Bürger gegenüber der Politik offenbar bewusst, daher versucht man ja auch immer wieder Bürgerfreundlichkeit zu demonstrieren. Dazu zählen auch regelmäßig wiederkehrende Ansätze, den Zugang zu den Dokumenten von Parlament, Rat und Kommission einfacher zu gestalten.

Da ist das Internet natürlich ein einfaches und kostengünstiges Mittel. Die Homepage der EU wurde zwar überarbeitet und ist immerhin logischer und übersichtlicher geworden als Vorgängervarianten. Bei ihrem Internetauftritt hebt die EU auch die Bedeutung der Vielsprachigkeit als wesentlichen Faktor für größere Transparenz, Legitimität und Effizienz der Union hervor. Sie trägt aber leider dem eigenen Ansinnen nicht wirklich Rechnung. In der Praxis könnte man nämlich bei konsequenter Anwendung der drei Arbeitssprachen Deutsch, Englisch und Französisch einen Großteil der Bevölkerung erreichen.

Auch der Internetauftritt des aktuellen Ratsvorsitzenden, der auf Englisch, Französisch und Tschechisch erstellt ist, nimmt nicht darauf Rücksicht, dass Deutsch mit einem Anteil von immerhin 18 % die am meisten gesprochene Muttersprache innerhalb der EU ist und von 14 % der EU-Bürger als Fremdsprache beherrscht wird. Es ist meines Erachtens Zeit, diesem Umstand endlich stärker Rechnung zu tragen!

 
  
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  Sirpa Pietikäinen (PPE-DE). – Herr Präsident, der Zugang zu Informationen ist einer der Grundsteine der Demokratie. Die Bürger müssen den größtmöglichen Zugang zu allen relevanten Informationen, einschließlich aller Hintergrund-Sachverhalte, bereits in den frühen Phasen der Entscheidungsprozesse der Institutionen erhalten – nur so können sie in vollem Umfang an der Formulierung von Politikzielen teilhaben.

Die EU hat den Anspruch, seinen Bürgern gegenüber demokratischer und zugänglicher zu werden. Daher ist die Gewährung des weitestgehenden Zugangs zu EU-Dokumenten von entscheidender Bedeutung für die Bemühungen der Union, das Vertrauen der Bürger in ihre Institutionen zu erhöhen und damit die Legitimität dieser Institutionen zu stärken. Daher war ich auch ziemlich enttäuscht über den Vorschlag der Kommission in Bezug auf diese Verordnung. Gratulieren möchte ich hingegen dem Berichterstatter zu seiner sehr guten, sorgfältigen und fundierten Arbeit zu diesem Thema.

Ich möchte auch Anneli Jäätteenmäki für ihre hervorragenden Bemühungen in dieser Angelegenheit danken. Beide haben an den Leitprinzipien Offenheit und Transparenz festgehalten, denen zufolge die Verweigerung des Zugangs zu Dokumenten von EU-Institutionen die definitive Ausnahme sein muss. Solche Ausnahmen sind in einigen Fällen nötig, aber sie müssen auf ein Minimum beschränkt und klar definiert sein.

Ich begrüße außerdem die Initiativen, die auf eine bereitwilligere und übersichtlichere Bereitstellung von Dokumenten mittels verbesserter Internet-Datenbanken abzielen. Die Zugriffsmöglichkeiten auf Dokumente ist immer auch eine Frage von deren Auffindbarkeit. Oftmals sind Informationen zwar online verfügbar aber in komplexen Datenbanken vergraben. Hier muss also ebenfalls noch einiges mehr getan werden.

Kolleginnen und Kollegen, wir sind zur Verteidigung der Demokratie berufen, und wir hätten schon viel früher aktiver sein sollen. Wir müssen mehr Entschlossenheit an den Tag legen, wenn es um die Verteidigung eines generellen Zugangs zu allen Dokumenten und um Transparenz geht. Ich glaube nicht, dass dies der Augenblick für fade Kompromisse ist, sonst kann es uns passieren, dass wir, auch gegenüber unseren Wählern, unseren Ruf als solide Politikgestalter kompromittieren.

 
  
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  Andrzej Jan Szejna (PSE).(PL) Herr Präsident, zunächst möchte ich Michael Cashman zu einem hervorragenden Bericht gratulieren, der einen der wichtigsten Aspekte der europäischen Demokratie berührt.

Die Europäische Union erlebt derzeit systematische Änderungen und Transformationen. Leider allerdings hält die Kommunikation zwischen der Europäischen Union und ihren Bürgern mit dieser Entwicklung nicht Schritt. Dies gilt auch, wenn es um das Thema Zugangsmöglichkeiten der Bürger zu Dokumenten und Informationen der EU geht, die sie betreffen.

Transparenz ist ein fundamentales Prinzip der Europäischen Union. So steht es in Artikel 255 des EG-Vertrags. Jeder Bürger der Europäischen Union und jede natürliche oder juristische Person, die in einem Mitgliedstaat der EU wohnt beziehungsweise etabliert ist, hat das Recht, auf Dokumente des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zuzugreifen.

Die Bürger Europas lassen sich nur dann für die EU-Institutionen, die MdEP und die nationalen Politiker interessieren, und ihr Vertrauen lässt sich nur dann gewinnen, wenn wir ihnen vollständige und ehrliche Informationen zur Verfügung stellen. Es ist daher unsere Pflicht, die Transparenz und Effektivität der Institutionen der Europäischen Union nach besten Kräften zu verbessern. Wir müssen uns darauf konzentrieren, den Nutzern den Zugang zu Informationen zu erleichtern und die Vereinfachung unseres Informationssystems und seiner Instrumente voranzutreiben.

Obwohl einige technische Verbesserungen und eine rationellere Informationsaufbereitung ihren Zweck auch erfüllen würden, bietet diese Verordnung, die der Bericht abdeckt, eine solide gesetzliche Grundlage hierfür. Ich bin daher betrübt, dass die Kommission den Vorschlägen des Berichterstatters aus dem Jahr 2006 zu mehr Transparenz seinerzeit keine Beachtung schenkte.

 
  
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  Mairead McGuinness (PPE-DE). – Herr Präsident, Zugangsmöglichkeiten zu Dokumenten ist die eine Seite des Prozesses für mehr Transparenz, aber es gibt noch viele weitere Aspekte. Wichtig ist vor allen Dingen die Art und Weise wie Dokumente und Informationen genutzt werden, und eines der großen Probleme, das wir haben – dies ist völlig offensichtlich, und Kommissarin Wallström hier ist eine der Bestplatzierten, dies zu bestätigen – ist es, den Menschen die Entscheidungsfindungsprozesse der EU, die sie nicht nachvollziehen können, zu vermitteln. Während der Debatte über den Lissabon-Vertrag in Irland kamen die Leute auf mich zu und sagten: „Sie wollen uns dazu nötigen, Ja zu sagen, aber das wird Sie Ihren Job kosten“. Diese Leute dachten, ich sei EU-Kommissar - was für ein Gedanke!

Es reicht nicht zu sagen, wir versorgen die Bürger reichlich mit Informationen. Denn dies würde das Gegenteil bewirken und vielmehr zu einem Mangel an Transparenz führen: Es würde die Dinge lediglich mit Bergen von Papier zudecken aber nicht zu Klarheit beitragen. Ich würde es lieber sehen, wenn die Leute wirklich verstünden, wie diese EU-Institutionen funktionieren. Dann könnten sie sich auch einbringen. Ich wage zu behaupten, dass es in diesem Hause eine Menge Leute gibt, die nicht in vollem Umfang wissen, wie das alles hier funktioniert. Soweit meine Anmerkungen zu diesem Thema.

 
  
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  Danutė Budreikaitė (ALDE).(LT) Um der Energieinsel-Problematik der baltischen Staaten entgegenzuwirken, und insbesondere angesichts der wachsenden Gefahren für die Energiesicherheit Litauens in der Folge der Schließung des Atomkraftwerks Ignalina zum Ende dieses Jahres, hat die Europäische Kommission die Strategie der Europäischen Union für die Ostseeregion ausgearbeitet. Ich fragte bei der Generaldirektion Energie und Verkehr der Europäischen Kommission die Einsichtnahme in dieses Papier an. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass es mit der hochrangigen Gruppe, die dieses Strategiepapier ausgearbeitet hat, keine Absprachen gebe in Bezug auf die Möglichkeit der Veröffentlichung von Informationen und Unterlagen – beziehungsweise, wie in der Antwort formuliert wurde: hinsichtlich der Herausgabe von Informationen an die Außenwelt. Das Europäische Parlament wird also als „Außenwelt“ eingestuft, an die Informationen nicht herausgegeben werden. In der Vergangenheit haben wir doch immer wieder die Chancen diskutiert, die die Gesellschaft hat, Dokumente der EU-Institutionen einzusehen, oder etwa nicht? Wenn einem Mitglied des Europäischen Parlaments, der Bürger Europas vertritt, ein solches Informationsrecht verweigert wird, dann ist dies schon eine verheerende Situation.

 
  
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  Margot Wallström, Vizepräsidentin der Kommission. −Herr Präsident, ich möchte allen Mitgliedern dieses Hauses für die interessante Debatte sowie ihre vielen wertvollen Anmerkungen danken.

Die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 wird nunmehr auf „Version 2“ aktualisiert, so könnte man sagen. Es ist wichtig, noch einmal zu betonen, dass wir nicht bei null anfangen: Wir haben bereits eine gute Grundlage, und es geht lediglich darum, hierauf aufzubauen. Diese Version wird außerdem auch dem Internet-Zeitalter gerecht, ganz in dem Sinne, wie in der Debatte angesprochen. So werden nun beispielsweise elektronische Register integriert, die einer aktiven Verbreitung von Informationen dienen und die somit das Angebot verbessern.

Die Idealsituation wäre natürlich, wenn wir Informationen in solch aktiver Weise verbreiten könnten, dass Zugriffsanfragen nicht erforderlich wären, da sämtliche Informationen bereits verfügbar wären – mit einigen Ausnahmen selbstverständlich. Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen dazu, was machbar ist: Ich selbst habe bereits mein eigenes Korrespondenzregister im Internet verfügbar gemacht. Somit können meine Korrespondenz und meine Dokumente eingesehen werden.

Es ist mir nicht möglich, auf sämtliche Bemerkungen einzugehen, die im Verlauf der Debatte abgegeben worden sind. Allerdings möchte ich kurz auf einige wichtige Punkte eingehen, von denen einer die Definition von Dokumenten im Sinne von Artikel 3 umfasst. Dies ist einer der Artikel, des Kommissionsvorschlags, die am meisten diskutiert – und zugegebenermaßen am meisten kritisiert wurden.

Wir sind der Ansicht, dass die aktuelle Definition zweideutig ist und die Gefahr der Unberechenbarkeit und einer schlechten Anwendungspraxis in sich birgt. Ist dieser Post-it-Zettel beispielsweise ein Dokument oder nicht? Michael Cashman meint ja, und gemäß der weit gefassten Definition in der Verordnung könnte dem durchaus so sein – ebenso wie die übrigen handschriftlichen Notizen, die ich hier habe. Manchmal ist es nicht hilfreich, eine Definition zu weit zu fassen. Wir behalten zwar weiterhin eine weit gefasste Definition bei, aber wir werden das beliebige Nicht-Offenlegen von Dokumenten zurückdrängen. Die von uns vorgeschlagene Definition ist wesentlich breiter angelegt als der Begriff des offiziellen Dokuments, der oftmals in der nationalen Gesetzgebung gebraucht wird. Diese Definition kommt dem Begriff der Informationen, wie er beispielsweise im britischen Freedom of Information Act oder im niederländischen Gesetz zur Transparenz gebraucht wird, sehr nahe. Die Registrierung von Dokumenten ist eine Pflicht im Rahmen der kommissionsinternen Regeln, die jedoch nichts darüber aussagen, ob ein Dokument in den Rahmen dieser Verordnung fällt. Daher sorgten wir für Klarheit, indem wir die Dokumenten-Definition unterbreiteten. Dies wird auch dem Bürger eine Orientierung sein dafür, welche Art von Angaben er abfragen kann und muss, um umfassend informiert zu werden. Eine präzisere Dokumentendefinition bedeutet auch eine sichere Verwaltung und mehr Klarheit für die Bürger.

Der Gerichtshof hat entschieden, dass Dokumente, die sich auf ein laufendes Verfahren beziehen, offenkundig unter einen Ausnahmevorbehalt hinsichtlich des Rechts auf Zugang fallen, dass solche Dokumente daher aktuell nicht herauszugeben sind, und dass dies keine zusätzliche Einschränkung des Rechts auf Zugang darstellt. In keinem Mitgliedstaat haben Bürger Zugang zu den Daten der Wettbewerbsbehörden – ich möchte dies lediglich anmerken.

Ich gebe auch zu, dass wir die Dinge in Artikel 3 besser hätten erklären und formulieren können. Ich denke aber auch, dass wir das gleiche Ziel verfolgen. Daher sollte es auch möglich sein, eine klare und unzweideutige Wortwahl zu finden. Dies ist ein Beispiel für einen Bereich, wo es uns möglich sein sollte, einen guten Kompromisstext zu finden.

Ein weiterer heiß umstrittener Punkt ist Artikel 5(2), der sich auf den Zugang zu Dokumenten der Mitgliedstaaten bezieht. Lassen Sie mich deutlich sagen, dass es immer schon in der Absicht der Kommission gelegen hat, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs umzusetzen. Und die Mitgliedstaaten müssen stichhaltig rechtfertigen, warum sie den Zugang zu bestimmten Dokumenten verweigern, genauso wie die EU-Institutionen dies für ihre Dokumente tun müssen. Die maßgeblichen Kriterien werden stets die Bestimmungen in der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 sein.

Allerdings ist es gleichermaßen wichtig, dass die Kommission mit den Mitgliedstaaten beispielsweise im Bereich von Verstößen gegen EU-Recht Korrespondenz unterhalten kann. Wir müssen die Möglichkeit haben, schnell befriedigende Lösungen entsprechend dem EU-Recht zu finden – dies sowohl aus der Sicht der Kommission als auch aus der Sicht der EU-Bürger. Diese Art des Informationsaustauschs muss vertraulich gehandhabt werden. So hat es auch der Gerichtshof entschieden.

Lassen Sie mich zum Schluss nur noch einen Gedanken zu dem in Artikel 4(3) geprägten Begriff des „Raums für den Gedankenaustausch“ anbringen. Wenn wir uns einmal richtig besinnen, denke ich, werden wohl die Meisten dem Gedanken beipflichten, dass sowohl das Parlament als auch die Kommission als auch der Rat gewisse Spielräume für den Gedankenaustausch benötigen. Unterlagen, die sich auf Sachverhalte beziehen, über die noch gar nicht entschieden worden ist, oder die lediglich interne Diskussionen dokumentieren, sind nicht dasselbe wie andere Dokumente. Wie steht es beispielsweise mit Aufzeichnungen von Fraktionssitzungen oder Vorbereitungstreffen? Sie selbst haben eine Reihe von Problembereichen und Einschränkungen identifiziert, die auftreten können, wenn solche Räume für den Gedankenaustausch nicht zugestanden werden – wohlgemerkt unter dem Gesichtspunkt: Was nützt den Bürgern am meisten, und was wäre am hilfreichsten.

Ich muss sagen, ich hätte mir die Anwesenheit des Rates gewünscht – wie viele von Ihnen bereits monierten – genauso wie ich mir ein volleres Haus gewünscht hätte, denn dies sind absolut wichtige Dinge für uns alle. Die große Aufgabe für uns alle in den kommenden Wochen oder Monaten besteht darin, eine gemeinsame Basis zu finden. Dies gilt auch hinsichtlich einer Einigung in diesem Hause, und die heutige Aussprache hat gezeigt, dass dies nicht immer einfach ist. Je mehr Uneinigkeit herrscht umso schwieriger wird es werden, wenn alle drei Institutionen zum Austausch zusammenkommen. Parlament, Rat und Kommission fallen jeweils eigene Rollen zu, die respektiert werden sollten. Und ich hoffe, das Parlament wird mit einer gemeinsamen, starken Stimme sprechen, denn davon werden wir alle profitieren – und es wird dem Endergebnis gut tun, das sich, so meine Hoffnung, in einem ausgewogenen und tragfähigen Kompromisstext manifestieren wird.

 
  
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  Michael Cashman, Berichterstatter. −Herr Präsident, dies waren interessante Bemerkungen, aber ich fürchte, sie haben wenig mit dem Inhalt meines Berichts zu tun.

Ich möchte betonen, dass wir nichts vor dem kritischen Blick der Öffentlichkeit zu befürchten haben. Aber wir haben als Institutionen allen Grund zu Befürchtungen, wenn wir Informationen zurückhalten. Dies macht uns angreifbarer. Kommissarin Wallström, es sind offizielle Dokumente, die zugänglich sein sollen. Werfen Sie einen Blick in den Bericht. Der Raum für den Gedankenaustausch. Offizielle Dokumente. Legt man den Begriff des Raums für den Gedankenaustausch zugrunde, dann hat dies nichts Offizielles. Werfen Sie noch einmal einen Blick in den Bericht. Akzeptieren Sie unsere Prinzipien.

Wir führen hier eine interessante Aussprache, aber ich muss sagen, dass die Neufassung dieser Verordnung – die sie ja verteidigen – nicht dem Geist der interinstitutionellen Vereinbarung entspricht, und sie ist auch nicht ausreichend. Sie sagen, die Neufassung erfülle ihren Zweck. Ich fürchte allerdings, dass sie wesentlicher Rechtsprechung zuwiderläuft in Bezug auf das, was eigentlich erforderlich ist.

Meine Gründe für die Aufschiebung der endgültigen Abstimmung erklären sich mit der Absicht, uns ein Maximum an Flexibilität für die Verhandlungen mit den politischen Parteien und den Institutionen einzuräumen. Ich möchte weiterhin betonen, dass nichts die Kommission daran hindert, ihren Vorschlag zu jeder Zeit nach der morgigen Abstimmung nachzubessern, außer vielleicht der Widerstand aus den eigenen Institutionen oder politischer Unwille.

Ich empfinde es als ziemlich herablassend, erklärt zu bekommen, dass uns Aktionspläne vorgelegt würden. Kommissarin Wallström, ich zweifle nicht an Ihrem persönlichen Engagement für Offenheit und Transparenz, aber ich setze mich nicht etwa für Aktionspläne für unsere Bürger ein. Ich will in Gesetze gegossene Rechte, die nicht vorenthalten werden können – keine Geschenke also sondern Rechte.

Das Parlament muss daher politischen Druck auf den Ratsvorsitz ausüben, um den Rat zu Verhandlungen zu bewegen. Und möglicherweise müssen wir ohne die Kommission verhandeln. Ja, Kommissarin Wallström, ich weiß, der Rat ist heute nicht hier, aber ich gebe in dieser Hinsicht nicht auf. Ich bin schon lange genug in der Politik, um zu wissen, dass Sie kämpfen und kämpfen.

Lassen Sie mich zum Schluss, wenn Sie gestatten, diesen Präsidenten zitieren: „Meine Regierung hat sich der Schaffung eines zuvor nie dagewesenen Maßes an Offenheit bei ihrem Regierungshandeln verschrieben. Wir werden zusammenarbeiten, um das Vertrauen der Öffentlichkeit zu erhalten. Wir werden ein System der Transparenz, der öffentlichen Teilhabe und der Zusammenarbeit etablieren. Offenheit wird unsere Demokratie stärken und die Effizienz und Effektivität des Regierungshandelns fördern.“ Dies waren die Worte von Barack Obama am 21. Januar 2009. Ich erwarte eine vergleichbare Ankündigung von der Kommission beziehungsweise von Präsident Barroso.

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt am Mittwoch, den 11. März 2009.

(Die Sitzung wird um11.45 Uhr unterbrochen und um 12.50 Uhr wieder aufgenommen.)

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Stavros Lambrinidis (PSE), schriftlich.(EL) Die Änderungsanträge des Europäischen Parlaments zur Verordnung über den öffentlichen Zugang zu den Dokumenten der europäischen Institutionen, insbesondere zu Dokumenten in Verbindung mit den Gesetzgebungsverfahren, sind ein Katalysator für die Aufrechterhaltung von Transparenz und partizipatorischer Demokratie in Europa.

Von besonderer Bedeutung ist meiner Meinung nach das Erfordernis, dass jede Initiative beziehungsweise jedes Dokument, das in irgendeiner Weise der Beeinflussung des Entscheidungsfindungsverfahrens dient, öffentlich gemacht werden muss.

Wir alle sind uns bewusst, dass Interessensgruppen der verschiedensten Art häufig versuchen, Gesetzgebungsverfahren zu beeinflussen, indem sie ihre Argumente einbringen. Die europäischen Bürger haben jedes Recht zu erfahren, welcher Art diese Argumente und Beeinflussungsversuche sind. Sie müssen in der Lage sein, sich ein Urteil über deren Wesensgehalt zu bilden und die aus diesen Entscheidungsfindungsverfahren resultierenden Haltungen ihrer Regierungen, der Europäischen Kommission und natürlich ihrer MdEP zu beurteilen.

Zumindest das gleiche Maß an Transparenz sollten die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene auf der Basis einer ausdrücklichen Anforderung im Bericht des Europäischen Parlaments für ihre Bürger bieten. Ein entsprechender Aufruf wird, so hoffen wir, in Kürze durch die nationalen Regierungen und Parlamente beschlossen werden.

 
  
  

VORSITZ: EDWARD McMILLAN-SCOTT
Vizepräsident

 
Letzte Aktualisierung: 7. April 2010Rechtlicher Hinweis