5. Fazilität des mittelfristigen finanziellen Beistands zur Stützung der Zahlungsbilanzen der Mitgliedstaaten - Fazilität des mittelfristigen finanziellen Beistands zur Stützung der Zahlungsbilanzen der Mitgliedstaaten (Aussprache)
Präsidentin. - Nach der Tagesordnung folgt die gemeinsame Aussprache über:
- den Bericht (A6-0268/2009) von Frau Pervenche Berès in Namen des Wirtschafts- und Finanzausschusses über eine Fazilität des mittelfristigen finanziellen Beistands zur Stützung der Zahlungsbilanzen der Mitgliedstaaten (KOM(2009)0169 – C6-0134/2009 – 2009/0053(CNS)) und
- die Erklärungen des Rates und der Kommission zur Fazilität des mittelfristigen finanziellen Beistands zur Stützung der Zahlungsbilanzen der Mitgliedstaaten.
Pervenche Berès, Berichterstatterin. − (FR) Frau Präsidentin, der Europäische Rat hat beschlossen, die Zahlungsbilanzfazilität für Länder, die nicht in der Eurozone sind, zu verdoppeln. Am 8. April hat die Kommission konkrete Vorschriften eingeführt, um diesen Vorschlag in die Tat umzusetzen.
Wir im Europäischen Parlament möchten unsere Verantwortlichkeiten übernehmen und den Ecofin-Rat befähigen, schnellstmöglich zu handeln, da dieser Vorschlag unserer Meinung nach ein Zeichen der Solidarität für die Mitgliedstaaten ist, die den Euro nicht eingeführt haben, was für die Behebung der Ursachen dieser Krise sehr wichtig ist.
Bereits im November haben wir die Zahlungsbilanzfazilität verdoppelt, denn sie wurde von 12 auf 25 Milliarden EUR angehoben. Heute schlagen wir Ihnen vor, die Fazilität nochmals auf 50 Milliarden EUR zu verdoppeln, um der Realität, der Schwere dieser Krise, in der wir uns befinden und die sich besonders auf die Länder außerhalb der Eurozone auswirkt, und zweifelsohne auch dem Zeitplan des Europäischen Parlaments Rechnung zu tragen. Das entspricht der Tatsache, dass das, was wir im November beschlossen haben, bereits Unterstützung für Ungarn, Lettland und gestern Rumänien ermöglicht hat.
Wie glauben, dass dies notwendig ist und wir haben uns untereinander beraten, dass will ich Ihnen nicht vorenthalten, um herauszufinden, ob die Bewertung der Länder außerhalb der Eurozone ausschließlich Fall zu Fall ausgeführt werden sollte, oder ob in Wirklichkeit eine eher globale Situation aller Länder außerhalb der Eurozone vorlag.
Deshalb schlagen wir in unserer Entschließung vor, dass die Erweiterungsbedingungen berücksichtigt werden und das Ausmaß, in dem die Mitgliedschaft in der Eurozone einen Schutzfaktor darstellen kann, bekräftigt wird.
Des Weiteren fordern wir nachdrücklich, dass das Europäische Parlament über den Inhalt der Untersuchungen zu den Krisensituationen in diesen Ländern informiert wird. Der Grund dafür ist folgender: Wenn die Kommission Darlehen an Länder außerhalb der Eurozone vergibt, liegen transparente und umfangreiche Informationen über das Verhalten von Privatbanken und über das Verhalten von Akteuren vor, die zu dieser Krise geführt haben und worüber das Europäische Parlament informiert werden muss.
Schließlich sind wir der Ansicht, dass alle möglichen Mechanismen zur Bewältigung dieser Krise von der Kommission genutzt und umgesetzt werden sollten. Dies ist besonders hinsichtlich Artikel 100 des Vertrags der Fall, der auch die Umsetzung von speziellen Mechanismen für Länder innerhalb der Eurozone erlauben würde. Wir denken, dass es angesichts der Schwere der Krise unerlässlich ist, diese zu untersuchen.
Es gibt zwei letzte Elemente. Erstens ist die Bedingtheit dieser Darlehen anscheinend Gegenstand einer Diskussion. Das verstehen wir. Allgemein gesprochen führt die Kommission ihre Arbeit im Einklang mit dem Internationalen Währungsfonds durch. Wir möchten, dass eine Arbeitsgruppe eingerichtet wird, die untersucht, wie diese Mitteilungen verfasst werden und inwiefern sie die aktuelle Lage des betroffenen Landes berücksichtigen aber auch die Gesamtstrategie der Europäischen Union, insbesondere was die Nutzung der Kursunterschiede zwischen Investitionen, Kaufkraftunterstützung und Konditionalität im Sinne einer Strategie für ökologisches Wachstum und nachhaltige Entwicklung betrifft.
Schließlich haben wir in diesem Mechanismus Nachweise für die Fähigkeit der Europäischen Union und der Kommission gefunden, sich auf dem internationalen Markt Geldmittel zu leihen und wir denken deshalb, dass wir hier eine nützliche Grundlage gefunden haben, auf der wir eine Debatte führen können, die wir bereits über europäische Anleihen führen und über die Fähigkeit der Europäischen Union, zukünftige Strategien und Investitionen durch solche Arten von Anleihen zu finanzieren.
Abschließend möchte ich sagen, dass die Kommission einen neuen Mechanismus eingeführt hat, um sicherzustellen, dass Rückzahlungen dem Haushaltsplan der Europäischen Union erlauben, die Nachfrage zu decken. Wir unterstützen diesen Änderungsantrag der Verordnung und hoffen, dass auch das Parlament diesen wertvollen Vorschlag vollständig unterstützt.
Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. − Ich nehme im Namen meines Kollegen, Herrn Almunia an dieser Aussprache teil.
Der vorliegende Vorschlag betrifft einen der grundlegenden Werte der Union, nämlich die Solidarität. Vor dem Hintergrund der internationalen Finanzkrise schlägt die Kommission stärkere Solidarität mit den Mitgliedstaaten vor, die noch nicht vom schützenden Schild des Euro profitieren. Die Fazilität zur Unterstützung der Zahlungsbilanzen der Mitgliedstaaten ist per Definition für außergewöhnliche Umstände vorgesehen und wurde in der Vergangenheit nur bei einigen wenigen Anlässen genutzt. Jetzt sind allerdings wirklich außerordentliche Zeiten angebrochen.
Wie Sie wissen, hat die Kommission letztes Jahr eine Erhöhung des Plafonds der ausstehenden Darlehen, die die Gemeinschaft an Mitgliedstaaten zur Unterstützung ihrer Zahlungsbilanzen vergeben kann, vorgeschlagen. Der Plafond wurde von 12 Milliarden EUR auf 25 Milliarden EUR heraufgesetzt, aber ein beträchtlicher Anteil dieses Betrags wurde bereits für bestimmte Zwecke vorgesehen. Auf Wunsch der betroffenen Länder hat der ECOFIN-Rat entschieden, im November Zahlungsbilanzhilfe für Ungarn von bis zu 6,5 Milliarden EUR zu leisten. Am 20. Januar beschloss der ECOFIN-Rat, Lettland bis zu 3,1 Milliarden Zahlungsbilanzhilfe zu gewähren und der Beschluss, Rumänien bis zu 5 Milliarden EUR Zahlungsbilanzhilfe zu geben, ist in Vorbereitung.
Die bereits für die Vorschrift vorgemerkte Finanzhilfe beläuft sich deshalb auf ungefähr 15 Milliarden EUR. Zudem ist kein baldiges Ende der Finanzkrise oder eine globale Verbesserung abzusehen und durch bestehende finanzielle Belastungen in anderen Mitgliedstaaten könnte weiterer finanzieller Beistand nötig werden.
Der Europäische Rat vom 19. und 20. März hat deswegen die Ankündigung von Präsident Barroso begrüßt, dass die Kommission einen Vorschlag zur Anhebung des Höchstbetrags der Stützung der Zahlungsbilanzen durch die Gemeinschaft auf 50 Milliarden EUR vorlegen will. Die Verdopplung des Höchstbetrags kann als wichtiges Zeichen an die Finanzmärkte gewertet werden, dass sich die Europäische Union stark für ihre finanziell angeschlagenen Mitgliedstaaten einsetzt. Die Ausweitung der insgesamt zu vergebenen Kreditlinie auf 50 Milliarden EUR wird einen großen Puffer gewährleisten, um auf weitere Bedürfnisse an finanzieller Unterstützung eingehen zu können.
Durch derartig starke Signale der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten könnte auch die Angst der Investoren gemindert werden, dass sich der Finanzmarkt in den Ländern außerhalb der Eurozone noch weiter verschlechtert. Dadurch dass die Anreize zum Kapitalabzug reduziert werden, würde die Wahrscheinlichkeit, dass Zahlungsbilanzprobleme in den betroffenen Ländern auftreten, abnehmen.
In diesem Zusammenhang möchte ich dem Europäischen Parlament und besonders dem Ausschuss für Währung und Wirtschaft meine Dankbarkeit und meinen Respekt für die exzellente Zusammenarbeit ausdrücken. Die Kommission hat diesen Vorschlag kurz vor den Osterferien am 8. April angenommen und nur zwei Wochen später werden Sie nun im Plenum über Ihre legislative Entschließung und Ihren Entschließungsantrag abstimmen.
Dank Ihrer schnellen und effizienten Arbeit, wird der ECOFIN-Rat die geänderte Verordnung am 5. Mai annehmen können. Die Europäische Union wird somit gut gerüstet sein, um schnell zu reagieren, falls Bedarf an weiterer Unterstützung der Zahlungsbilanzen entstehen sollte. Dies ist ein deutliches Signal an die Mitgliedstaaten, dass die Europäische Union gewillt und bereit ist zu helfen und im Falle von Zahlungsbilanzproblemen sofort konsultiert werden sollte.
Das schließt natürlich nicht aus, dass ein Mitgliedstaat auch Unterstützung bei anderen internationalen Organisationen, wie dem IWF, beantragt, mit dem die Kommission bei der Schnürung der jüngsten Finanzpakete eng zusammengearbeitet hat.
Ich möchte zusammenfassend sagen, dass ich mit der Aussage in Ihrem Entschließungsantrag übereinstimme, dass die aktuelle internationale Situation die Relevanz des Euros belegt und dass alle Mitgliedstaaten außerhalb der Eurozone ermutigt werden sollten, die Maastricht-Kriterien zu erfüllen, um der Eurozone beizutreten.
Präsidentin. – Der Rat hat angekündigt, dass er keine Erklärung abgeben wird. Die Aussprache wird deshalb mit Beiträgen der Fraktionen fortgesetzt.
Zsolt László Becsey, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (HU) Ich möchte mich zuerst bei dem Berichterstatter für die schnelle Erstellung dieses Berichts bedanken, und, falls mir Frau Berès zuhört, für die Feinfühligkeit, mit der dieses Thema bearbeitet wurde, was auf jeden Fall sehr positiv ist. Trotzdem ändert dies nichts an dem Problem, dass ich nicht verstehe, warum wir dieses Thema auf so panische Weise behandeln sollen und dabei die Ansichten der normalen Abgeordneten nicht berücksichtigen. Schließlich könnten mit den bisherigen 25 Milliarden EUR bequem die Kosten für die dringende Unterstützung Rumäniens gedeckt werden.
Über dieses Thema wird nun schon zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit beraten. In meiner Rede im November hatte ich bereits gesagt, dass der erhöhte Plafond unzureichend war und ich hatte Recht. Der Grund dafür war nicht nur, dass die neuen Mitgliedstaaten neue Forderungen gestellt haben, sondern auch, dass das Problem politischer Natur ist, was ich damals wie heute denke. Es ist in der Tat eine Schande, dass nicht die EU die Zahlungsbilanzkredite für Mitgliedstaaten außerhalb der Eurozone, die sich in einer ernsten Notlage befinden, vergibt, sondern dass dies in Zusammenarbeit mit dem IWF geschieht, irgendwo zwischen der Vergabe von Krediten für die Türkei und Pakistan. Das ist eine Blamage für die Mitgliedstaaten.
Bisher hatten wir geglaubt, dass wir, wenn wir uns zusammentäten, nur einem Gott dienen müssten, aber nun müssen wir mehreren dienen. Auf der anderen Seite müssen wir sehr genau untersuchen, was zu dieser Situation geführt hat. Darum haben wir die Kommission schon im November gebeten, allerdings ohne Erfolg. Es hätte sich dann herausgestellt, dass die Hauptursache die unverantwortliche Wirtschaftspolitik in den betroffenen Mitgliedstaaten war, wie im Falle von Ungarn. Die Kommission hat dazu auch beigetragen, indem sie ihre gemeinschaftliche Verantwortung für Wirtschaftspolitik vernachlässigt hat. Aber es wäre auch deutlich geworden, dass die Solidarität, einer der grundlegenden Werte der EU, versagt hat, als es um Prävention ging. In Wirklichkeit ist auch die mangelnde Euro-Liquidität für die Zahlungsbilanzprobleme und die Abwertung der Währungen in den Mitgliedstaaten verantwortlich. Das lässt sich zum Teil auf die Vorsicht der Mutterkonzerne hinsichtlich des empfindlichen Filialnetzes auf lokaler Ebene zurückführen, zum Teil aber auch darauf, dass sie keine spezifische, praktische Unterstützung von der Eurozone, insbesondere von der Zentralbank, erhalten haben, im Gegensatz zu ihren Kollegen in der Eurozone, deren Liquidität maximal aufgestockt wurde. Ein anderer Faktor aber, der es erschwert, Wettbewerbsneutralität zu gewährleisten, ist, dass die Länder außerhalb der Eurozone aufgrund der Empfindlichkeit ihrer Währungen während der Krise nicht einmal von den Budgetanreizen der anderen Mitgliedsländer profitieren können.
Ich freue mich, dass unser Bericht die Beteiligung des Europäischen Parlaments angesprochen hat. Die Aufmerksamkeit meiner Kollegen wird sich hauptsächlich auf die spezifischen Bedingungen für anteilige Unterstützung beziehen, die mit den finanziell angeschlagenen Ländern außerhalb der Eurozone vereinbart wurde. Wie konnte es passieren, dass gemäß der mit der ungarischen Regierung unterzeichneten Vereinbarung, eine drastische Reduzierung der Kinderbetreuungsgebühren angeordnet wurde, ohne dass die grundlegenden Probleme der demographischen Entwicklung in Europa berücksichtigt wurden? Ich finde es besonders abstoßend, dass Ungarn in der im März dieses Jahres unterzeichneten Zusatzvereinbarung dazu gezwungen wird, seine nationale Aufstockung für landwirtschaftliche Direktzahlungen zu reduzieren. Im Grunde genommen ist dies kein Thema aus dem sozialen Bereich, sondern es war im Beitrittsvertrag enthalten, um unsere erheblichen Wettbewerbsnachteile zu mindern. Wie konnten Sie zusammen mit der rückgratlosen ungarischen Regierung so unsittlich handeln? Haben Sie irgendeine Vorstellung davon, wie schädlich das für die ungarischen Landwirte und den Ruf der EU ist? Wir werden dem Vorschlag natürlich zustimmen, da er einen Fortschritt darstellt. Allerdings zeigt er, dass Solidarität nur zum Teil vorhanden ist. Was wir erreichen müssen ist aber eine vollständige Solidarität.
Elisa Ferreira, im Namen der PSE-Fraktion. – (PT) Frau Präsidentin, die Krise hat nicht nur das Bestehen der starken Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten der Eurozone offenbart, was vielleicht die hauptsächliche Schlussfolgerung des EMU@10-Berichts war, aber insbesondere die extreme Empfindlichkeit der Länder, die Mitglied in der EU, aber nicht in der Eurozone sind.
Deshalb ist die Aufstockung der EU-Mittel, die für Zahlungsbilanzprobleme zur Verfügung stehen, absolut wichtig. Deswegen haben wir die Anhebung des Plafonds für Finanzhilfe von 12 Milliarden auf 25 Milliarden EUR begrüßt und begrüßen nun auch die Anhebung auf 50 Milliarden EUR.
Trotzdem ist es wichtiger, die Ursachen der Probleme zu beheben, und nicht nur die offensichtlichsten Symptome.
Das erweiterte Europa und die Eurozone muss den Ansatz der europäischen Solidarität sowie die Ziele der Kohäsion und der wirklichen Annäherung neu auslegen. In dieser Hinsicht müssen wir nicht nur die Fähigkeit Europas sektorübergreifende Politik zu führen voraussetzen, sondern auch neue Finanzierungsinstrumente, wie Eurobonds neu überdenken.
Finanzieller Beistand zur Stützung der Zahlungsbilanzen ist wichtig, aber er reicht überhaupt nicht aus, um die Nachhaltigkeit des europäischen Projekts und der gemeinsamen europäischen Währung zu gewährleisten.
Guntars Krasts (UEN). - (LV) Danke, Frau Präsidentin. Die Aufstockung des mittelfristigen finanziellen Beistands in der Europäischen Union auf 50 Milliarden EUR ist angesichts der aktuellen Situation die richtige Lösung. Es ist ein wichtiges Zeichen für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die nicht Mitglieder der Eurozone sind, und besonders für diejenigen, die der Union erst kürzlich beigetreten sind. Die weltweite Finanzkrise hatte andere Auswirkungen auf die finanzielle und wirtschaftliche Situation in dieser Gruppe von Staaten, aber das nationale und internationale Vertrauen in die Finanzsysteme dieser Staaten ist erheblich gesunken. Deswegen ist die Stärkung des gemeinschaftlichen Beistandsmechanismus ein Zeichen für Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten. Sie wird sich stabilisierend auf die Finanzmärkte auswirken und mithelfen, das Risiko der Instabilität in der gesamten EU-Wirtschaft zu verringern. Die Stärkung der Fazilität des mittelfristigen finanziellen Beistands wird es den Mitgliedstaaten außerdem erleichtern, die Geldmittel von internationalen Finanzinstitutionen zu erhalten, die sie benötigen. Ich unterstütze den Vorschlag des federführenden Ausschusses, die Kommission anzuweisen, das Europäische Parlament über die Absichtserklärungen mit den Mitgliedstaaten, die Finanzhilfe erhalten, zu informieren. Des Weiteren bin ich der Meinung, dass in zwei Jahren der Bedarf besteht, die Bedingungen für die Vergabe der Finanzhilfe zu überprüfen. Vielen Dank.
VORSITZ: HERR MAURO Vizepräsident
Alain Lipietz, im Namen der Fraktion Verts/ALE. – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, dies ist nun das zweite Mal, dass wir die von der Europäischen Union bereitgestellte Garantie erhöhen mussten, um die Schwierigkeiten der Mitglieder zu bewältigen, die keine Mitglieder der Eurozone sind. Dies ist nun schon das zweite Mal: wir haben sie bereits im Dezember erhöht.
Herr McCreevy hat uns zu unserem schnellen Handeln gratuliert. Wir haben bereits im Dezember schnell gehandelt und wir möchten Herrn McCreevy sagen - wie es Frau Berès vorhin getan hat - dass die Erhöhung ...
... Wir möchten, dass hierbei eine Wechselwirkung gilt. Damit meine ich, dass Sie bei einer Aufforderung des Parlaments zur Vorlage eines Entwurfs zur Regulierung von Hedgefonds unmittelbar und im gleichen Zeitrahmen reagieren, wie wir es tun, wenn Sie uns bitten, die Hilfszahlungen zur Absicherung der Zahlungsbilanzen zu erhöhen.
Wir befinden uns tatsächlich in einer Krise; das Parlament muss zwar nicht jeden Tag zusammenkommen, aber lassen Sie uns bitte zumindest nicht sechs Monate lang vom Antrag des Europäischen Parlaments bis zur Zustimmung der Kommission auf eine Richtlinie zu Hedgefonds warten!
Es ist doch im Hinblick auf diese Hilfe selbstverständlich, dass wir voll und ganz hinter der Notwendigkeit zur Erhöhung dieser Kreditlinie stehen - und daher bin ich ein wenig überrascht über Herrn Becseys Bemerkungen. Wir haben schon im Dezember genau die gleiche Diskussion geführt. Kommissar Almunia erläuterte Herrn Becsey, dass sich die ungarische Regierung direkt an den IWF um Hilfe gewandt hatte, aber nicht an die Europäische Union und dass die Europäische Union daraufhin gesagt hat: „Aber wir können Ihnen auch helfen“.
Es ist recht offensichtlich, dass die Europäische Union eine Pflicht zur Solidarität gegenüber Ländern hat, die nicht zur Eurozone gehören. Aber es gibt auch keinen Grund dafür, dass die IWF-Hilfe abgewiesen werden sollte, zu der jeder von uns - einschließlich Ungarn und Rumänien - seinen Beitrag leistet.
Im Berès-Bericht – für den wir auf jeden Fall stimmen werden – stören uns zwei Dinge. Erstens: welchen Sinn hat es, in Absatz 4 zu sagen, dass wir uns der zwischenstaatlichen Solidarität verpflichten müssen, um anschließend in Absatz 11 auszuführen, dass wir unter keinen Umständen an die Verpflichtungen eines Landes gebunden sind? Es stimmt zwar, dass wir nicht an die Verpflichtungen eines Landes gebunden sind, doch ist es sinnlos, darauf hinzuweisen, wenn wir gleichzeitig betonen, dass wir einander Solidarität entgegenbringen wollen.
Das zweite Problem ist die Behauptung, dass es keine gesetzliche Grundlage für die Stärkung dieser Solidarität gibt. Aber genau hier ist die Kommission in der Pflicht, diese gesetzliche Grundlage zu schaffen. Wir befinden uns in einer Krise, und es ist höchste Zeit, dass wir eine gesetzliche Grundlage erhalten.
Werner Langen (PPE-DE). - (DE) Herr Präsident! Ich möchte zuerst der Kollegin Pervenche Berès Danke sagen, dass sie so schnell einen Berichtsentwurf vorgelegt hat. Wir haben ja ein zweistufiges Verfahren. Einmal die Anhörung bzw. die Stellungnahme zu der Verordnung des Rates. Das ist kein Mitentscheidungsverfahren. Hierbei waren wir im Ausschuss einstimmig der Meinung, dass die Erhöhung von 12 über 25 auf 50 Milliarden Euro ein richtiger Schritt ist. Drei Staaten haben bereits Mittel beansprucht: Ungarn – darüber hat der Kollege Becsey bereits gesprochen ebenso wie über die innenpolitische Verantwortung –, Lettland und Rumänien. Wir können mit diesen europäischen Mitteln eine wirksame Hilfe geben, um in Zahlungsschwierigkeiten geratene Länder aktiv zu fördern.
Wir dürfen allerdings nicht vergessen, dass daneben die internationalen Institutionen beschlossen haben, die Mittelausstattung der internationalen Finanzinstitutionen – IWF, Weltbank und Entwicklungsbanken – um 1 100 Milliarden US-Dollar aufzustocken. Das heißt, wir haben ein Doppelinstrumentarium. Europa hat sich bei der Aufstockung der Finanzmittel beteiligt, und Europa hat seine eigene Verantwortung wahrgenommen. In diesem Umfeld ist der Entwurf einer Entschließung, über den wir gestern Abend im Ausschuss für Wirtschaft und Währung auf der Grundlage von Kompromissvorschlägen abgestimmt haben, geeignet, auch entsprechende Wünsche, Vorgaben und Forderungen an die Kommission und an den zuständigen Rat für die künftige Rechtsgestaltung zu verabschieden.
Hier gibt es eine Rechtsfrage hinsichtlich der Eurobons und des Artikels 100, der nur die Eurozone verpflichtet. Wenn wir darauf hinweisen, dass es im Augenblick in den Verträgen keine Rechtsgrundlage für Eurobonds gibt, dann ist das ein richtiger Weg. Auf der anderen Seite muss aber die Kommission einen Auftrag erhalten zu prüfen, unter welchen Bedingungen solche Maßnahmen überhaupt möglich sind. Das halte ich für einen verantwortbaren Weg.
Daher wird meine Fraktion dem Gesamtvorschlag – sowohl dem Verordnungsvorschlag als auch dem Entschließungsantrag – zustimmen. Wir hoffen, dass dies kein Einstieg in eine wie auch immer geartete zusätzliche europäische Finanzierungsverantwortung ist, die jeden Haushalt sprengen würde. Daher ist die Begrenzung auf 50 Milliarden Euro im Augenblick voll und ganz verantwortbar. Sollte es neue Herausforderungen geben, wird man sich diesen nicht verschließen können
Dariusz Rosati (PSE). – (PL) Herr Präsident, ich möchte hiermit meine nachdrückliche Unterstützung für den Vorschlag der Kommission zur Verdoppelung der Finanzhilfe zum Ausdruck bringen, die in ihrer Höhe für neue, noch nicht zur Eurozone gehörende Mitgliedstaaten zulässig ist. Ich möchte der Kommission zu ihrer schnellen Reaktion beglückwünschen und mich gleichzeitig bei unserer Berichterstatterin Frau Berès bedanken.
Die gegenwärtige Krise hat zweifelsfrei gezeigt, dass die neuen Mitgliedstaaten, die noch nicht zur Eurozone gehören, äußerst anfällig für Schwankungen auf den Finanzmärkten sind, und das oftmals ohne Eigenverschulden. An dieser Stelle wurde bereits gesagt, dass die Finanzhilfe der Europäischen Union vom Solidaritätsprinzip ausgehen sollte. Ich stimme dem völlig zu, aber ich möchte dennoch ergänzen, dass sie auch deswegen erforderlich ist, weil die Krise nicht in den neuen Mitgliedstaaten entstanden ist, diese nicht für die Turbulenzen auf den Finanzmärkten verantwortlich sind und die Hilfeleistung somit voll und ganz ihre Berechtigung hat.
Gleichzeitig möchte ich noch hinzufügen, dass ungeachtet dessen, ob der Vorschlag begrüßt und unterstützt wird oder nicht, die wirksamste Methode zur Ausschaltung zukünftiger ähnlicher Bedrohungen darin besteht, diesen Ländern den Beitritt zur Eurozone so schnell wie möglich zu gestatten. Das wird weniger kostspielig sein und der Europäischen Union größere Stabilität verleihen.
Edit Herczog (PSE). – (HU) Herr Präsident, Herr Kommissar, Frau Berès. Wir sind zwar nicht in der Lage, die Dauer und den Umfang der Krise vorherzusagen, aber sie wird fortwährend von uns überwacht. Auch wenn wir die Krise nicht ex ante angehen können, müssen wir uns bemühen, die Ansprechzeit auf ein Minimum zu reduzieren und dabei ein Maximum an Transparenz, Demokratie und Effizienz zu erreichen. Beim Thema Zeit gehen wir mit der Krise um wie der griechische Gott Kronos: die Zeit, die für die Bewältigung der Krise aufgewendet wird, frisst ihre eigenen Kinder. Wir werden zu Opfern der Krise, wenn wir nicht in der Lage sind, schnelle und wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Die Institutionen der Europäischen Union müssen die Rolle der Rhea, Kronos' Frau, übernehmen. Und das bedeutet, dass wir Kronos überwinden, mit anderen Worten die Zeit zur Bewältigung der Krise maximal nutzen müssen. Ich möchte dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Rat zur gemeinsamen Entscheidung für die Förderung von Solidarität und Effizienz danken. Doch da Herr Becsey innenpolitische Angelegenheiten zur Sprache gebracht hat, möchte ich, wenn dies gestattet ist, auch darauf aufmerksam machen, dass es bei der Bewältigung dieser Krise die Pflicht der MdEPs ist, in nationalen Parlamenten zusammenzuarbeiten. Was wir jetzt brauchen, ist nicht die Trennung zwischen Regierungspartei und Opposition, sondern Hilfe vonseiten jeder am Krisenmanagement beteiligten Partei. Das gilt für mein Land Ungarn, aber auch für jedes andere Land.
Theodor Dumitru Stolojan (PPE-DE) . – (RO) Ich möchte der Europäischen Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament für die Effizienz danken, mit der sie diese Maßnahme ausgearbeitet haben. Zahlreiche Mitgliedstaaten, die noch nicht zur Eurozone gehören, werden bei den Anforderungen an die Zahlungsbilanz von dieser Aufstockung des Interventionsfonds profitieren - und dazu gehört auch Rumänien. Ohne diese Maßnahme wäre die durch die Wirtschafts- und Finanzkrise entstandene Situation in den Mitgliedstaaten außerhalb der Eurozone noch schwieriger gewesen. Angesichts der Tatsache, dass es sich einmal mehr gezeigt hat, dass die Mitgliedstaaten, die den Euro als Zahlungsmittel nutzen, die Krise bisher besser überstanden haben, möchte ich vorschlagen, dass in der gemeinsamen Absichtserklärung, die zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten zur Nutzung dieser Mittel unterzeichnet wird, die Mitgliedstaaten, vor allem aber die neuen Mitgliedstaaten daran erinnert werden sollen, dass sie die Pflicht haben, jedwede Maßnahme zu ergreifen, um der Eurozone beitreten zu können.
Andrzej Wielowieyski (ALDE). – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, ich unterstütze voll und ganz den Bericht von Frau Berès und stelle fest, dass die bloße Tatsache, dass wir bereits dass G20-Format und nicht mehr nur das G8-Format haben, ein erheblicher Schritt nach vorn ist.
Ich bin der Überzeugung, dass die - insbesondere von den Europäern - in London bezogenen Positionen angemessen sind, aber wir dürfen in unseren Bemühungen dennoch nicht nachlassen. Es geht hierbei nicht nur darum, die Märkte und Hedgefonds besser überwachen zu können oder unsere Zahlungsbilanzen und die Wirtschaft mit Finanzspritzen in Höhe von mehreren Milliarden Dollar zu stützen.
Das internationale Währungssystem funktioniert nicht richtig, weil wir nicht genau wissen, wie hoch die Kosten für Waren und Dienstleistungen in den einzelnen Ländern sind. Daher müssen wir weitergehen und über den Gedanken an die Einführung einer weltweiten Währung oder zumindest an die Schaffung eines gemeinsamen politischen Systems nachdenken, das einige Hauptwährungen zusammenfasst.
China, Russland, zahlreiche Entwicklungsländer, aber auch die neuen Mitglieder der Union – wir alle brauchen Stabilität und Grundregeln.
Doch das, Herr Kommissar, hängt ebenfalls von uns ab, der Europäischen Union.
Margarita Starkevičiūtė (ALDE). – (LT) Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf eine unangenehme Tatsache lenken, die sich hinter all den schönen Worten versteckt. In Wirklichkeit ist Europa zweigeteilt in die zur Eurozone und die nicht zur Eurozone gehörenden Mitgliedstaaten. Vor einer Stunde wurde die Überwachung der Finanzmärkte erörtert; es liegt auf der Hand, dass das Ziel darin besteht, sowohl die Bewegung von Kapital als auch die Tätigkeiten der Finanzgruppen in ganz Europa einheitlich abzusichern. Das bedeutet, dass das makroökonomische Finanzmanagement in nationaler Hand bleibt, und bei Problemen müssen die Länder selber diese Probleme lösen. Das ist nicht gerade die Einstellung, mit der wir den gemeinsamen Markt stärken können. Wir brauchen ein gemeinsames makroökonomisches Management, und das können wir nur erreichen, wenn wir den Vorschlag der De Larosière-Gruppe unterstützen. Doch wir brauchen dieses makroökonomische Management im europäischen Maßstab nicht nur innerhalb der Eurozone, und wir brauchen es jetzt. Ich bin der Ansicht, dass einer der Anträge des Europäischen Parlaments für die Tagung des Rates für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) darin bestehen sollte, makroökonomisches Management nicht nur auf Grundlage der Eurozone, sondern auf Ebene der Europäischen Union zu erörtern.
Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. − Herr Präsident, Herr Becsey brachte die Frage der Konditionalität im Zusammenhang mit Krediten auf. Ich möchte hierzu nur sagen, dass Bedingungen mit den Regierungen und allen im Rat vertretenen Mitgliedstaaten erörtert werden, so dass sie nicht unilateral auferlegt werden.
Eine Reihe von Sprechern brachten die Frage nach der gesetzlichen Grundlage zur Sprache, auf der diese einzelne Bereitstellung von Mitteln beruht. Die Anwendung von Artikel 100 als Grundlage für ein neues Instrument zur Hilfeleistung bei der EU-Zahlungsbilanz wurde von der Kommission in Erwägung gezogen. Doch aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit und zur Gewährleistung der Kontinuität war es angemessen, die gängigen gesetzlichen Instrumente beizubehalten und die Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 332/2002 auf ein Minimum zu begrenzen und dabei eine dienstleistende Einrichtung für die mittelfristige Finanzhilfe von Mitgliedstaaten außerhalb der Eurozone einzurichten, d. h., den Plafond entsprechend der Vereinbarung mit dem Europäischen Rat zu erhöhen sowie einige erforderliche technische Verbesserungen durchzuführen, die seit dem vergangenen Herbst aufgrund der gewonnenen Erfahrungen bei der Stützung der Zahlungsbilanz notwendig erscheinen. Einige Sprecher kamen auf diesen Punkt zu sprechen.---
Erlauben Sie mir nochmals, mich beim Europäischen Parlament für die Effizienz bei der Bearbeitung dieses Vorgangs zu bedanken.
Pervenche Berès, Berichterstatterin. − (FR) Herr Präsident, es stimmt, dass wir es gelegentlich begrüßen würden, wenn die Kommission das gleiche Verantwortungsbewusstsein und die gleiche Effektivität an den Tag legte wie das Europäische Parlament.
Ich möchte Herrn Becsey sagen, dass die Entschließung, über die wir in diesem Haus abstimmen werden, meiner Meinung nach die mit einer Mitgliedschaft in der Eurozone verbundenen Sachverhalte sowie die Bedeutung der Vermittlung des Solidaritätsbegriffs innerhalb der Europäischen Union deutlich hervorhebt – und das ist einer der Gründe für unsere volle Unterstützung dieses Antrags.
Herr Kommissar, in Sachen Artikel 100 besteht das Problem nicht im Wissen darum, ob Artikel 100 hier angewandt wird, sondern im Wissen darum, ob wir uns in der Europäischen Union jetzt endlich mit allen Werkzeugen ausstatten sollen, die wir zur Bewältigung der realen Krise und ihrer potenziellen zukünftigen Entwicklungen einsetzen können.
Wir sind der Überzeugung, dass die Kommission abgeleitetes Recht umsetzen muss, so dass sie zukünftig Artikel 100 anwenden kann, um Probleme innerhalb der Eurozone zu bewältigen, für die die heute zur Abstimmung stehenden 50 Milliarden Euro nicht eingesetzt werden konnten.
Das ist die grundsätzliche Haltung des Europäischen Parlaments, und ich hoffe, dass die Kommission diese Botschaft hören wird - ob es nun um die Vorbereitungen, um das komplette für die Bewältigung der Krise erforderliche Werkzeuginventar oder um die Bedingungen für die Erstellung von Memoranden oder um die Konditionalität bei der Vergabe von Darlehen an betroffene Mitgliedstaaten geht.
Der Präsident. − Ich habe einen Entschließungsantrag ((1)) gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung erhalten.
Die Debatte ist beendet.
Die Abstimmung findet am Freitag, den 24. April statt.
(Die Sitzung wurde um 11:20 Uhr ausgesetzt und um 12:00 Uhr wieder fortgesetzt)