Karel Schwarzenberg, amtierender Ratspräsident. − Herr Präsident, darf ich Sie daran erinnern, dass der Rat die Meinungen und Entschließungen des Parlaments schon immer mit großem Interesse und höchster Aufmerksamkeit untersucht hat. Und gleichzeitig hat der Rat das Thema Menschenrechte immer sehr ernst genommen, wie aus den Vertragsbeziehungen der Europäischen Union mit Ländern aus den unterschiedlichsten Teilen der Welt ersichtlich ist.
Gemäß dem Cotonou-Abkommen, einem völkerrechtlichen Vertrag zwischen der Europäischen Union und den Partnerländern aus Afrika, der Karibik und der Pazifikregion (AKP-Staaten), gab es seit 1995 mehr als 15 Fälle, in denen die Gemeinschaft ihre Umsetzung der Vereinbarungen gegenüber einigen Ländern aufgrund nicht eingehaltener Verpflichtungen aus der Menschenrechtsklausel ganz oder teilweise aufgehoben hat.
Sie werden sicherlich auch von den Sanktionen wissen, die der Rat im Gefolge der Ereignisse des Jahres 2005 in Andischan gegenüber Usbekistan verhängte. Natürlich bleibt immer noch genug im Bereich Menschenrechte und Respekt gegenüber der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Turkmenistan zu tun.
Wir werden weiterhin vor allem auf die Freilassung aller politischen Gefangenen, auf den freien Zugang des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz zu Gefängnissen, auf die Aufhebung von Beschränkungen bei Auslandsreisen sowie auf Medienfreiheit in der Zivilgesellschaft drängen. Wir setzen uns für das Ergreifen geeigneter Maßnahmen in Übereinstimmung mit dem Abkommen ein und schließen dabei - sofern erforderlich - auch die Aufhebung des Abkommens gegenüber Turkmenistan bei Verletzungen der Menschenrechte nicht aus, genau wie es im Abkommen fixiert worden ist.
Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. − Herr Präsident, die Kommission hat die Besorgnis des Parlaments über die Situation der Demokratie und der Menschenrechte in Turkmenistan sehr aufmerksam zur Kenntnis genommen. Wir begrüßen die Erklärung im gemeinsamen Entschließungsentwurf, dass der Abschluss eines Interimhandelsabkommens ein erster richtiger Schritt sei, der uns eine engere Zusammenarbeit mit Turkmenistan ermöglichen werde, um weitere positive Entwicklungen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit zu fördern.
Die Kommission weiß um die Bedenken des Parlaments im Hinblick auf die eventuelle Aussetzung der Abkommen. Ich erinnere mich an die Erklärung meiner Kollegin Frau Ferrero-Waldner bei der Debatte im vergangenen Monat, dass sowohl das Interimshandelsabkommen (IHA) (Artikel 1) als auch das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) (Artikel 2) Menschenrechtsklauseln enthalten, die ein wesentlicher Bestandteil der genannten Abkommen sind. Neben diesen Bestimmungen werden auch Artikel 28 des IHA und Artikel 94 des PKA jedem Partner ermöglichen, bei schweren Verletzungen der Abkommen geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Nach Auffassung der Kommission können diese Maßnahmen auch die Aussetzung der Abkommen umfassen.
Die Kommission verpflichtet sich zusammen mit den Mitgliedstaaten zur genauen Überwachung der Menschenrechtssituation in Turkmenistan und zur regelmäßigen Berichterstattung an die entsprechenden Gremien des Parlaments. Sollte das Parlament vor dem Hintergrund gemeldeter schwerer Verletzungen wesentlicher Bestandteile des Interimhandelsabkommens, insbesondere im Hinblick auf die Menschenrechte, Maßnahmen empfehlen, wird sich die Kommission hierzu eingehend beraten und dabei die Empfehlungen des Parlaments in ihrem Vorschlag an den Rat miteinfließen lassen.
Harlem Désir (PSE). – (FR) Herr Präsident, die Erklärungen des amtierenden Präsidenten des Rates und des Kommissars sind sehr interessant, zumal sie beweisen, dass das Europäische Parlament recht daran tut, wenn es die Unterzeichnung eines neuen Handelsabkommens mit Turkmenistan fordert, das an die Einhaltung der Menschenrechte gebunden ist. Letzteres ist ein grundlegendes Prinzip für Handelsabkommen mit der Europäischen Union.
Doch angesichts der auch heute noch enormen Anzahl an Menschenrechtsverletzungen in jenem Land bin ich der Überzeugung, dass die beste Methode zur Festschreibung dieser Philosophie zunächst in der Verschiebung der uns gegenüber vorgeschlagenen neuen Verpflichtung zu Handelsbeziehungen und somit der Verweigerung der heute von uns verlangten Zustimmung besteht.
Helmuth Markov (GUE/NGL). - (DE) Herr Präsident! Ich möchte feststellen, dass das Parlament in seiner Debatte und in seinen Papieren sowohl von der Kommission als auch vom Rat gefordert hat, dass die Kommission und der Rat erklären sollen, dass sie, wenn das Parlament eine Aussetzung bzw. Rücknahme dieses Vertrags fordert, dem folgen werden.
Die Erklärungen waren sehr unterschiedlich. Der Ratspräsident hat überhaupt nicht dazu Stellung genommen, wie sich der Rat verhalten wird, wenn das Parlament das fordert. Der Kommissar hat nur geantwortet, dass die Kommission darüber nachdenken wird, was sie dann macht, wenn dies vom Parlament gefordert wird. Damit möchte ich feststellen, dass den Forderungen des Europäischen Parlaments in keiner Art und Weise – weder von der Kommission noch vom Rat – nachgekommen wurde, und deswegen kann ich nur empfehlen, dem jetzt nicht zuzustimmen.
(Beifall) <
Daniel Caspary (PPE-DE). - Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben das Thema Turkmenistan jetzt seit dreieinhalb Jahren hier im Parlament in verschiedenen Ausschüssen debattiert. Wir haben europäische Verträge, an die wir uns auch als Parlament zu halten haben, auch wenn es uns in verschiedenen Fällen nicht gefällt.
Wir haben erreicht, dass uns Rat und Kommission heute mit ihren Erklärungen die Zusagen gegeben haben, die im Rahmen der europäischen Verträge möglich sind. Die Kommission und der Rat haben sich bereit erklärt, ernsthaft in Erwägung zu ziehen, uns als Parlament zu folgen, wenn wir Stellungnahmen abgeben und gegebenenfalls ein Aussetzen des Abkommens fordern.
Wir alle wissen, dass mehr im Rahmen der europäischen Verträge leider für uns als Parlament nicht möglich ist. Wir sollten einen Fehler nicht machen: Wir sollten nicht unsere Beziehungen zu einem Land als Geißel nehmen, um mehr Macht für das Europäische Parlament rauszuholen. Ich bitte Sie herzlich, die Erklärungen von Rat und Kommission anzuerkennen. Mehr war nicht drin. Ich bitte Sie, in diesem Zusammenhang und unter diesen Voraussetzungen der Unterzeichnung des Abkommens zuzustimmen.
Daniel Cohn-Bendit, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident! Wenn dies nicht im Namen der Fraktion war, dann stellen wir den Antrag zur Vertagung im Namen der Verts/ALE-Fraktion.
(Der Antrag auf Rücküberweisung an den Ausschuss wird abgelehnt).