Der Präsident. − Der nächste Punkt ist der Bericht von Luis de Grandes Pascual im Namen des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rats zur Änderung der Richtlinie 2005/35/EG über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen für Verstöße (KOM(2008)0134 – C60142/2008 – 2008/0055(COD)) (A60080/2009).
Luis de Grandes Pascual, Berichterstatter. − (ES) Herr Präsident, Herr Vizepräsident der Kommission, Herr Kommissar für Transport, Herr Tajani, Herr Ratspräsident, meine Damen und Herren, ich kann mir keinen schöneren Abschluss für diese Wahlperiode vorstellen als die Annahme dieses Vorschlags für eine Richtlinie über Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen bei Verstößen, einschließlich strafrechtlicher Sanktionen für Verschmutzungsdelikte, der, so hoffe ich, bei allen Unterstützung findet.
Der Konsens, den wir erreicht haben, deutet darauf hin, dass der Vorschlag eine breite Unterstützung findet und dass er morgen in erster Lesung angenommen wird. Abgesehen von der großen Anstrengung, die von den drei Institutionen währen der Verhandlungsphase unternommen wurde, ist dies vor allem auf die Tatsache zurückzuführen, dass wir darüber einig sind, dass die Gemeinschaft handeln muss, um schwerwiegende Vergehen gegen die Umwelt zu bekämpfen.
Es ist sicher richtig, dass Mitgliedstaaten anfänglich misstrauisch angesichts der Tatsache waren, dass die zur Annahme vorgeschlagene Maßnahme – die Übernahme von Machtbefugnissen im Bereich des Strafrechts durch die Gemeinschaft – nicht das Ergebnis einer Reform der Verträge sein wird, sondern durch die Gesetzgebung erreicht wird, die unbestritten und von immenser Bedeutung ist.
All das lässt sich aus der Notwendigkeit ableiten, sich mit den umfassenden Problemen im Seeverkehr zu befassen, wie beispielsweise den besorgniserregenden Anstieg von illegalen Einleitungen von Schadstoffen ins Meer durch Schiffe. Obwohl wir bereits derzeit internationale Bestimmungen haben, die diese Situation entschärfen, wie das Marpol 73/78-Übereinkommen, sehen wir doch in steigendem Maße eklatante Defizite, was die Anwendung und die Einhaltung eingeht. Es ist darüber hinaus beobachtet worden, dass das System der zivilrechtlichen Haftung, mit dem derzeit die Meeresverschmutzung durch Schiffe geregelt und verfolgt wird, nicht besonders abschreckend wirkt.
So nimmt in einigen Küstenbereichen Europas dieses gesetzeswidrige Verhalten derart regelmäßigen Züge an, dass einige der für den Seeverkehr Verantwortlichen diese illegale Praxis der Verschmutzung bevorzugen, weil es für sie billiger ist, die Ordnungsstrafe zu zahlen als die entsprechenden Rechtsvorschriften einzuhalten. Solches Verhalten hat dafür gesorgt, dass das sich das Verursacherprinzip in das Prinzip „Zahlen und Verschmutzen“ gewandelt hat.
Und in der Tat, mit der Einführung von strafrechtlichen Sanktionen auf Grund der Schwere und des sozialen Stigmas, die ihnen im Vergleich zu Ordnungsstrafen anhaften, versucht die Europäische Union nun, die Verschmutzer von Zuwiderhandlungen abzuschrecken.
Die Reform ist das Ergebnis der Verhandlungen mit dem Rat, der von der tschechischen Präsidentschaft repräsentiert wird, der nebenbei bemerkt mein ganzes Lob gilt, da es wahrlich keinen Mangel an politischen Schwierigkeiten während der Amtszeit gegeben hat, die es zu bewältigen galt. Sie ist eine Kombination aus struktureller Reform der Richtlinie, die einerseits keine Auswirkungen auf die Grundlagen des Parlamentsmandats hat und bei der das Prinzip der Subsidiarität voll und ganz respektiert wird, da bei der Richtlinie wiederum das Prinzip von sanktionierenden Maßnahmen, die durch den zuständigen Gerichtshof festgelegt werden, einsetzt werden, und die es andererseits den Mitgliedstaaten selbst überlässt, die Art der Strafe zu bestimmen.
Darüber hinaus wird mit ihr der Unterschied zwischen geringfügigen Einleitungen und groben Verstößen und die entsprechenden damit verbundenen Strafmaßnahmen konsolidiert. So weit sind wir also erfolgreich gewesen. Wir mussten einfach die Vereinbarungen, die in der Debatte und der Annahme der Richtlinie 2005/35/EG und des Rahmenbeschlusses 2005/667/JI des Rates getroffen wurden, wiederholen, aber diesmal entsprechend der neuen rechtlichen Grundlage, da die zuvor erwähnten Regelungen nun die Möglichkeit beinhalten, dass der Gemeinschaftsgesetzgeber Maßnahmen in Bezug auf das Strafrecht der Mitgliedstaaten einsetzt.
Die Hauptinnovation, um die wir diesen Änderungsvorschlag ergänzt haben und die es uns ermöglichen wird, demnächst härter gegen Umweltverstöße im Seeverkehrssektor vorzugehen, ist jedoch, dass gefordert wird, und dafür hat sich der entsprechende Berichterstatter vom ersten Tag an eingesetzt, dass die wiederholte Einleitung von geringfügigeren Mengen, die eine Wasserverschmutzung zur Folge haben, ebenso als strafbare Zuwiderhandlung verfolgt werden können.
Ich bin erfreut, festzustellen, dass ich diesen Kampf nicht alleine geführt habe, da das Parlament mir seine Unterstützung über die Mitglieder des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr zugesichert hat. Sowohl die Kommission als auch der Rat haben letztendlich Bedeutung und Umfang meines Vorschlags verstanden.
Ich möchte noch meinen aufrichtigen Dank an die Schattenberichterstatter aussprechen, die mir bei meinen Bemühungen geholfen und mich bei den zähen Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission unterstützt haben. Ich möchte an dieser Stelle ebenso die Verfasser der Stellungnahmen des Rechtsausschusses sowie des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit und ihre Beiträge nicht unerwähnt lassen. Wir sind schlussendlich zu einer Kompromisslösung im Hinblick auf das Datum gekommen, an dem die Richtlinie in Kraft treten soll, was innerhalb der kommenden 12 Monate sein wird.
Meine Damen und Herren, ich glaube, dass wir heute sehr zufrieden sein können, da die Europäische Union mit der Annahme dieser Rechtsvorschrift und der Genehmigung des dritten Seeverkehrspaket Anfang März ihre führende Stellung in der Sicherheit im Seeverkehr gestärkt hat. Ich bin mir sicher, meine Damen und Herren, dass wir damit anderen ein Beispiel sein werden.
Antonio Tajani, Vizepräsident der Kommission. – (IT) Herr Präsident, Herr und Frau Abgeordnete, die Kommission ist zugegebenermaßen sehr erfreut über das vorliegende Ergebnis, das zur Annahme eine neue Richtlinie, durch die die vorherige novelliert wird, führen wird.
Auf diese Weise wird das rechtliche Vakuum gefüllt, dass durch das Urteil des Gerichtshofs und die damit verbundene Aufhebung des Rahmenbeschlusses Nr. 2005/667, in dem Beschaffenheit, Art und Grad der strafrechtlichen Sanktionen für die illegale Einleitung umweltschädlicher Substanzen ins Meer festgelegt wurden. Sobald die Richtlinie angenommen wurde, kann mit ihrer Hilfe deutlich effektiver gegen die für die Verschmutzung der Meere Verantwortlichen vorgegangen werden. Dieser Text, der kurz vor der Annahme durch das Parlament steht, stellt aus diesem Grund eine wichtige Ergänzung zum dritten Seeverkehrspaket dar, das sowohl vom Rats- als auch vom Parlamentspräsidenten am Ende der letzten Plenarsitzung unterzeichnet wurde.
Der Text des Kompromissentwurfs, über den derzeit debattiert wird, unterscheidet sich ein wenig vom Originalvorschlag der Kommission, obwohl ich sagen muss, dass die entscheidenden Punkte unverändert bleiben: Erstens durch den Bestrafungscharakter der für illegale Einleitungen verhängten Sanktionen und zweitens durch die Möglichkeit der Verfolgung der für solche Einleitungen Verantwortlichen, einschließlich juristischer Personen.
Aus diesem Grund unterstützt die Kommission den Text, auch wenn er keine getrennte Behandlung von geringfügigeren Verstößen und wiederholten geringfügigeren Verstößen enthält. Auf der anderen Seite weiß ich es zu würdigen, dass Rat und Parlament es als wünschenswert erachtet haben, dass Einleitungen, die keine Beeinträchtigung der Wasserqualität zur Folge haben, nicht zwangsläufig strafrechtlich verfolgt werden. Mehr als das Parlament bin ich jedoch daran interessiert, dass auch selbst kleine Mengen an Einleitungen strafrechtlich sanktioniert werden: Obwohl sie an sich nicht gravierend sein mögen, so können sie doch, wenn sie regelmäßig erfolgen, zu einer echten Verschmutzung der Meeresumwelt werden.
Der im Hinblick auf das Problem der wiederholten, mäßig schweren Verstöße erzielte Kompromiss beinhaltet eine spezifische Definition für „Wiederholung“ und kann deshalb von der Kommission angenommen werden, die, und damit wiederhole ich mich, über das dank der Arbeit der Kommissionsmitarbeitern und den Mitgliedern dieses Hauses erreichte Ergebnis sehr erfreut ist. Aus diesem Grund können wir meiner Ansicht nach froh sein, die Eindämmung der Verschmutzung unserer Meere verkünden zu können.
Marios Matsakis, Berichterstatter der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit. − Herr Präsident, das durch das entsprechende Urteil des Europäischen Gerichtshofs entstandene rechtliche Vakuum hat einen Änderungsantrag der derzeit debattierten Richtlinie erforderlich gemacht. Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein Fehler bei der Rechtsgrundlage eine Verzögerung der Umsetzung einer solch wichtigen Richtlinie verursacht hat, was zweifellos schädliche Folgen für unsere Meeresumwelt hat. Um solche Vorkommnisse in Zukunft zu vermeiden, müssen allen Betroffenen daraus ihre Lehren ziehen.
Der wichtigste Punkt ist deshalb jetzt, die vorgeschlagene Richtlinie schnellstmöglich abzuändern und auf den Weg zu bringen, damit sie so bald wie möglich umgesetzt werden kann. Denn nur dann können wir das komplexe Problem der in Häufigkeit und Umfang wachsenden illegalen betrieblichen Einleitung meeresverschmutzender Substanzen durch Schiffe, die es zu kontrollieren gilt, angehen und nur dann wird unser Kampf, unsere Meere sauber zu halten, ernsthafte Aussichten auf Erfolg haben.
Abschließend möchte ich noch dem Berichterstatter für seine ausgezeichnete Arbeit bei der Erstellung dieses Berichts danken.
Eva Lichtenberger, Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Rechtsausschusses. − Herr Präsident! Die Verschmutzung der Meere ist immer nur dann im Mittelpunkt des Interesses, wenn es wieder zu einem spektakulären Zwischenfall gekommen ist, und dann wird auch heftig über die Bedrohung unserer Meere durch diese dauernden Verschmutzungen diskutiert. Leider tritt das dann in der Zwischenzeit immer wieder sehr weit in den Hintergrund. Die ständigen und wiederholten Verstöße, die genauso viel und dramatisch dazu beitragen, dass nicht nur unsere Meere, sondern auch unsere Küsten unter einer Bedrohung leiden, waren von uns ernst zu nehmen.
Ich darf mich bei meinen Kollegen, mit denen wir diskutieren konnten, dafür bedanken, dass wir alle konsequent die Linie vertreten haben, dass unsere Meere zu schützen sind. Ich spreche hier als Angehörige eines Binnenstaates. Trotzdem fühle ich als Europäerin die Verantwortung dafür, unsere Meere vor dauernden Verschmutzungen aus billigem wirtschaftlichem Interesse zu schützen und auch die Prinzipien des dritten maritimen Pakets zu integrieren, was dringend notwendig ist, wie es der Rechtsausschuss auch vorgeschlagen hat.
Georg Jarzembowski, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Vizepräsident der Kommission! Die PPE-DE-Fraktion unterstützt die vom Berichterstatter mit dem Rat ausgehandelte Fassung der Änderungsrichtlinie für die Einführung von Sanktionen gegen Meeresverschmutzung und beglückwünscht ihn vielmals dazu. Wir beglückwünschen auch den Vizepräsidenten, denn auch ohne die Hilfe der Kommission wäre es nicht möglich gewesen, mit dem Rat in erster Lesung zu einer Einigung zu kommen. Es ist ein großer Tag für uns, weil wir am Ende dieser Periode dieses wichtige Dossier abschließen können!
Wir müssen uns immer wieder in Erinnerung rufen, dass die neuen Vorschriften erforderlich wurden, weil der Europäische Gerichtshof mit seinen entsprechenden Urteilen aus den Jahren 2005 und 2007 endlich eindeutig klargestellt hat, dass Rechtsvorschriften, auch strafrechtlicher Art, auf der Grundlage der ersten Säule zulässig sind. Wir brauchen diese Rechtsvorschriften, um die Meere tatsächlich vor Schiffen und vor dem Verhalten der Kapitäne, der Reeder und einiger anderer zu schützen. Denn bisher müssen wir einfach feststellen, dass die zivilrechtlichen Haftungsregelungen nicht abschreckend genug sind.
Es ist viel billiger, illegal etwas abzulassen. Das kann nicht richtig sein! Deshalb brauchen wir wirksame Sanktionen. Ich bedanke mich bei dem Berichterstatter für diesen Dreiklang, der jetzt tatsächlich zwischen allen drei Institutionen vereinbart worden ist. Es ist klar, schwere Meeresverschmutzungen müssen als Straftat klassifiziert und geahndet werden, leichte Verschmutzungen können als Ordnungswidrigkeiten eingestuft werden, damit man auch nach der Schwere differenziert. Aber – und das ist drittens sehr wichtig – wiederholte, auch leichte Meeresverschmutzungen müssen wiederum als Straftaten angesehen werden, weil es summiert sich eben, das Meer zu verschmutzen, und das ist kein Kavaliersdelikt.
Wir müssen hier klare Zeichen setzen und wir appellieren an die Mitgliedstaaten – ich hoffe, irgendjemand leitet diesen Appell an den Rat weiter –, diese Richtlinie unverzüglich umzusetzen und dann auch unverzüglich anzuwenden. Denn nur abschreckende strafrechtliche Sanktionen können unsere Meere schützen!
Silvia-Adriana Ţicău, im Namen der PSE-Fraktion. – (RO) Auch ich möchte Herrn de Grandes Pascual beglückwünschen. Zudem möchte ich erwähnen, das die Verschmutzung der Meere wirklich ein Thema ist, über dass wir nicht oft genug diskutieren können. Ich bin in der traurigen Lage das Beispiel des Schwarzen Meeres anführen zu können, wo sich gerade während der letzten zwei Jahren angesichts der schweren Verschmutzung das Algenvolumen aufgrund der hohen Nitratkonzentration um ein Vierfaches vergrößert hat.
Es ist offensichtlich, dass bedauerlicherweise der Seeverkehr für einen Teil dieser Verschmutzung verantwortlich ist. Die Richtlinie ist eigentlich dafür gedacht, illegale Einleitungen von Schiffen, die entweder fahrlässig, vorsätzlich oder leichtsinnig erfolgt sind, zu regulieren. In der Praxis bedeutet dies, dass mit der Richtlinie die Definition für Meeresverschmutzung durch Schiffe von natürlichen oder juristischen Personen, der Umfang der entsprechenden Reaktion darauf und der Bestrafungscharakter der Sanktionen, die im Fall einer solche Zuwiderhandlung durch Personen angewendet werden können, harmonisiert werden.
Ich möchte auch erwähnen, dass ein Paket kohärenter rechtlicher Maßnahmen zur Erhöhung der Meeressicherheit und dem Schutz vor Meeresverschmutzung durch Schiffe auf europäischer Ebene bereits verabschiedet wurde. Diese Rechtsvorschrift bezieht sich auf und gilt für Flaggenstaaten, Reedereien und Klassifizierungsunternehmen sowie Hafen- und Küstenstaaten.
Es ist uns jedoch vor allem wichtig, das derzeitige Sanktionssystem für illegale Einleitungen durch Schiffe mithilfe von Ergänzung in Form einer entsprechenden Rechtsvorschrift zu verschärfen. Wir müssen betonen, dass diese Rechtsvorschrift deshalb nötig wurde, weil die bestehenden Schutzbestimmungen nicht ausreichend durchgesetzt wurden. Und bedauerlicherweise wurde auch das MARPOL 73/78-Übereinkommen nicht angemessen umgesetzt. Aus diesem Grund glaube ich, dass dieses Rechtsvorschriftenpaket für uns überaus wichtig ist. Ich glaube auch, dass durch die Stellungnahmen vom Rechtsausschuss als auch vom Petitionsausschuss die Bedeutung dieser Angelegenheit ebenfalls erneut deutlich wird.
Marusya Ivanova Lyubcheva (PSE). – (BG) Es versteht sich von selbst, dass die Europäische Kommission und das Europäische Parlament auf legislativer und exekutiver Ebene in der Schuld der Bürger Europas stehen, die letztendlich von der Verschmutzung betroffen sind, die in unseren Meeren herrscht.
Ich betrachte diese Thematik von dem Standpunkt der vorherigen Verordnung und ihrer Durchsetzung mit dem Ziel des Schutzes von Umwelt, Meeren und angrenzenden Küsten aus. Ich möchte wiederholen, dass diese Verordnung und der Änderungsantrag zu dieser Richtlinie zwar notwendig, aber nach wie vor immer noch unzureichend sind. Die wichtigste Sache ist vor allem die Wirksamkeit ihrer Durchsetzung.
Es kann nicht als normal angesehen werden, dass man seinen Abfall im Meer verklappen kann und dafür eine Ordnungsstrafe bezahlt, die weniger kostet, als die Einhaltung der Anforderungen durch die Richtlinie. Aus diesem Grund muss vor allem das Augenmerk auf die Überwachung gelegt werden. Es stehen heutzutage technologische Möglichkeiten in großer Anzahl zur Verfügung, mit denen sichergestellt werden kann, dass Gewässer und Küsten den Schutz einer langfristigen Politik genießen, mit der die Nutzung und der Schutz der gesamten Flora und Fauna gesteuert wird.
Ich unterstütze den Vorschlag, die Richtlinie abzuändern, weil ich glaube, dass es besonders wichtig ist, ein Gremium aus Fachleuten für die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs einzurichten, dessen Aktivitäten darauf konzentriert wären, diese Richtlinie entsprechend durchzusetzen.
Antonio Tajani, Vizepräsident der Kommission. – (IT) Herr Präsident, Herr und Frau Abgeordnete, am Ende dieser Debatte müssen wir, so denke ich, für die institutsübergreifende Zusammenarbeit zwischen Parlament, Rat und Kommission, die bereits von Herrn Jarzembowski in seinem Beitrag hervorgehoben wurde, dankbar sein. Ich möchte darüber hinaus dem Berichterstatter für seine Arbeit danken.
Dieses Mal haben die Institutionen gezeigt, dass sie selbst am Ende dieser Wahlperiode in der Lage sind, zusammenzuarbeiten und zu einer Lösung in erster Lesung zu kommen. Ich glaube, dass dies so kurz vor den Europawahlen eine wichtige Botschaft für die Bürger ist.
Eine weitere Botschaft bezieht sich auf den sensiblen Bereich des Transports und Verkehrs. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, da dies eine der letzten Debatten sein wird, in die der Parlamentsausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr involviert ist, allen Mitgliedern dieses Ausschusses zu danken sowie für ihre Anstrengungen in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und mir selbst, um praktische Lösungen für diverse wichtige Angelegenheiten zu finden, die sich zum Teil schon über Monate hinweg gezogen haben. Dies haben wird dem Verstand der Mitglieder dieses Hauses und der Arbeit, die wir geleistet haben, um eine wirksame Zusammenarbeit unter unseren Mitarbeitern zu erreichen, zu verdanken. Hier zeigt sich wieder, dass Bürokratie, wenn sie klare Aufgaben hat und wenn Ziele erreicht werden müssen, für die Bürger kein Hemmnis, sondern an der Seite von Politik ein wirksames Instrument ist, um die Bedürfnisse der Bürger zu befriedigen.
Ich glaube, dass das Parlament heute, und natürlich auch morgen mit der Abstimmung, eine weitere Demonstration seiner Wirksamkeit geben und seinen Wunsch, stets für das Volk zu arbeiten, deutlich machen wird. Kommission, Parlament und Rat füllen mit dieser Debatte und der Abstimmung ein rechtliches Vakuum und ermöglichen es den Mitgliedstaaten, diejenigen strafrechtlich zu verfolgen, die unsere Meere verschmutzen: Es handelt sich hierbei um einen weiteren Schritt, der von Europäischen Institutionen unternommen wurde, um die Rechte und Freiheiten des Europäischen Volkes zu stärken.
Luis de Grandes Pascual, Berichterstatter. − (ES) Herr Präsident, ich werde mich kurz halten, wofür mir die Abgeordneten zu dieser späten Stunde sicherlich dankbar sein werden: Herr Tajani, nochmals vielen Dank. Wie zuvor bei dem dritten Seeverkehrspaket haben Sie wieder gezeigt, dass Ihr Elan und Ihre politischen Fähigkeiten zu einer Einigung mit dem Rat geführt haben, die es dem Parlament, dem Rat und der Kommission ermöglicht hat, in den letzten Tagen dieser Wahlperiode noch zu einem Abkommen über diese Angelegenheit zu kommen.
Ich denke, dass wir uns dazu selbst beglückwünschen können. Und ich bin natürlich den Verfassern der Stellungnahmen sowohl von dem Rechtsausschuss als auch vom Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit für ihre enge Zusammenarbeit dankbar.
Ich möchte zudem meinen Dank an die Schattenberichterstatter für ihre harte Arbeit und Zusammenarbeit wiederholen. Ich bin sicher, dass die morgige Annahme dieser Einigung in erster Lesung über solch eine wichtige Bestimmung, mit der dann die Arbeit an dem dritten Seeverkehrspaket abgeschlossen wird, einen Erfolg für dieses Parlament und die drei Institutionen der Europäischen Union darstellt. Und noch einmal, damit wird das sinnvolle Mitentscheidungsverfahren gerechtfertigt, das uns ermöglicht, einen konstruktiven Dialog zum Wohle aller Bürger der Europäischen Union zu führen.
Der Präsident. − Vielen Dank, Herr Kommissar, nicht nur für Ihre Arbeit als Kommissar, sondern auch als Mitglied des Europäischen Parlaments.
Die Debatte ist geschlossen.
Die Abstimmung findet morgen statt (Dienstag, 05. Mai 2009).