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Verfahren : 2008/2336(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0264/2009

Eingereichte Texte :

A6-0264/2009

Aussprachen :

PV 06/05/2009 - 11
CRE 06/05/2009 - 11

Abstimmungen :

PV 07/05/2009 - 9.14
CRE 07/05/2009 - 9.14
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2009)0385

Ausführliche Sitzungsberichte
Donnerstag, 7. Mai 2009 - Straßburg Ausgabe im ABl.

9.14. Jahresbericht über die Menschenrechte in der Welt 2008 und die EU-Politik in diesem Bereich (A6-0264/2009, Raimon Obiols i Germà)
Protokoll
  

- Vor der Abstimmung

 
  
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  Hartmut Nassauer (PPE-DE). - Herr Präsident! Ich möchte Sie namens der PPE-DE-Fraktion bitten, gemäß Artikel 151 Absatz 1 und 3 den Änderungsantrag 45a der Liberalen Fraktion, soweit er sich mit Äußerungen von Papst Benedikt befasst, als unzulässig zurückzuweisen, und zwar aus folgenden Gründen: Diese Äußerung stammt aus dem Jahr 2009, der Bericht befasst sich mit Menschenrechtsverletzungen aus dem Jahr 2008. Deswegen ändert dieser Antrag den Text nicht, den er ändern soll. Zum anderen vergleicht dieser Änderungsantrag die Äußerungen des Papstes mit Menschenrechtsverletzungen schwerster Art, der Anwendung der Todesstrafe, Menschenrechtsverletzungen in China, Folter allüberall. Dieser Vergleich ist eine zynische Missachtung der Opfer von Menschenrechtsverletzungen in aller Welt!

(Beifall)

Er ist zum anderen ein solch unglaublicher Anwurf, eine solch unglaubliche Diskriminierung des Papstes, dass sich die ALDE-Fraktion damit identifizieren mag, das Europäische Parlament sollte das allerdings unter keinen Umständen tun!

(Lebhafter Beifall)

 
  
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  Der Präsident. – Meine Damen und Herren! Ich werde Ihnen jetzt die Auffassung des Juristischen Dienstes und des Präsidenten des Europäischen Parlaments wiedergeben, da dieser natürlich in Übereinstimmung mit unserer Geschäftsordnung konsultiert wurde.

 
  
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  Daniel Cohn-Bendit (Verts/ALE).(FR) Herr Präsident! Ich wollte nur - als juristische Anmerkung - Herrn Nassauer mitteilen, dass der Papst nicht die Jahre zählt, für ihn zählt die Ewigkeit.

 
  
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  Der Präsident. – Bitte, bitte ... Der Juristische Dienst hat dies unter technischem Aspekt, unter dem Aspekt der erwähnten Elemente, unter inhaltlichem Aspekt und unter dem Aspekt des Untersuchungszeitraums sorgfältig geprüft.

Der Juristische Dienst ist der Auffassung, dass der Änderungsantrag zulässig ist, und dies ist auch die Ansicht des Präsidenten des Europäischen Parlaments. Daher soll nur die Meinung von Herrn Pöttering vorherrschen. Demnach, ich bitte um Verzeihung, Herr Naussauer, aber die Änderung ist zulässig.

- Vor der Abstimmung über Ziffer 25

 
  
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  Raimon Obiols i Germà, Berichterstatter. (ES) Herr Präsident! Ich möchte grundsätzlich auf eine Aktualisierung der Informationen verweisen, da der Text die Inhaftierung eines sudanesischen Führers verurteilte, der freigelassen worden ist.

 
  
 

(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen)

- Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 2

 
  
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  Alexander Graf Lambsdorff (ALDE). - Herr Präsident! Lieber Kollege Nassauer, das Recht auf Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht und das schließt die sexuelle Selbstbestimmung mit ein. Insofern war das auch schon 2008 aktuell und das, was da geäußert wurde, ist ausgesprochen unglücklich.

Ich lese den geänderten Änderungsantrag 2 vor, es handelt sich dabei zum einen um eine sachliche Richtigstellung und zum anderen um eine etwas ausgewogenere Formulierung:

„Betont die Wichtigkeit der Förderung von sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechten als eine Voraussetzung für jedweden erfolgreichen Kampf gegen HIV/AIDS, welche enorme Verluste im Hinblick auf Menschenleben und konjunkturelle Entwicklung verursachen, wobei besonders die ärmsten Regionen der Welt betroffen sind; ist besorgt über Erklärungen von Papst Benedikt XVI., die den Eindruck erwecken, dass die Verwendung von Kondomen sogar zu einem erhöhten Ansteckungsrisiko führen könnte; ist der Ansicht, dass diese Aussagen den Kampf gegen HIV/AIDS ernsthaft behindern werden;“. Der Rest des Änderungsantrags bleibt unverändert.

(Beifall von links)

 
  
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  Hartmut Nassauer (PPE-DE). - Herr Präsident! Der Änderungsantrag ist im Tonfall nicht so rüpelig wie die Urgestalt, aber in der Sache unverändert. Deswegen lehnen wir den mündlichen Änderungsantrag ab!

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird nicht angenommen)

- Nach der Abstimmung über Änderungsantrag 16

 
  
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  Christopher Beazley (PPE-DE). – Herr Präsident! Entschuldigen Sie bitte, dass ich Ihre Vorsitzführung unterbreche, aber mein Verständnis war, dass Änderungsantrag 16 eigentlich abgelehnt wurde, und doch haben Sie erklärt, dass er angenommen wurde. Könnten Sie gerade die Situation klarstellen?

 
  
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  Der Präsident. – Ja, entschuldigen Sie bitte, es war ein Versprecher. In der Tat, die Mehrheit war dagegen. Es war gut, es überprüft zu haben, aber die Dienste hatten meinen Fehler bereits korrigiert.

Vielen Dank für Ihren Hinweis.

 
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