Betrifft: Schutz der Unternehmen der Textil- und Bekleidungsbranche im internationalen Handel
Die bedenkliche Lage, in der sich die Unternehmen der Textil- und Bekleidungsbranche in einigen Staaten der Europäischen Union wie Portugal befinden, erfordert eine kohärente und abgestimmte Strategie aus staatlichen Maßnahmen, durch die Investitionen in Innovation, Differenzierung, berufliche Aus- und Fortbildung und Umstellung von Betrieben unterstützt werden.
Zu diesen Maßnahmen gehört aber auch, dass auf der Ebene des internationalen Handels die notwendigen Schritte zum Schutz der Unternehmen in den Ländern der Europäischen Union getroffen werden, gerade in den empfindlichsten Branchen wie Textil und Bekleidung.
Was für Maßnahmen werden von der Kommission ergriffen, um im Zusammenhang mit neuen Freihandelsabkommen mit Drittstaaten, besonders asiatischen Staaten wie Südkorea, die Textil- und Bekleidungsbranche in den Ländern der Europäischen Union zu schützen?
Was unternimmt die Kommission, um auf weltweiter Ebene für die notwendige, zügige Regulierung des Marktes für Produkte und nicht nur für die Regulierung des Finanzmarkts zu sorgen?
Catherine Ashton, Mitglied der Kommission. − Wir verfolgen die Auswirkungen der Finanzkrise auf unsere Industriezweige sehr genau, natürlich inklusive der Textil- und Bekleidungsindustrie, einer wichtigen und robusten Branche in der Europäischen Union.
Unsere Reaktion auf die Krise war die Einrichtung des Europäischen Konjunkturprogramms, das vom Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung und dem Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen ergänzt wurde. Diese Maßnahmen waren auch für die Textil- und Bekleidungsindustrie von Bedeutung: so wurde z. B. die Unterstützung aus dem Globalisierungsfonds dazu verwendet, vor allem in Klein- und Mittelbetrieben der Branche in Italien, Malta, Spanien, Portugal, Litauen und Belgien entlassene Arbeitskräfte erneut zu integrieren.
Die Textil- und Bekleidungsindustrie stammt von jahrzehntelangem gelenktem Handel. Seit Anfang des Jahres 2009 wurde der Handel in dieser Branche vollständig liberalisiert. Die Branche hat sich der Liberalisierungsherausforderung gestellt und einen Restrukturierungs- und Modernisierungsprozess begonnen, der nicht einfach war.
Die Branche hat die Massenproduktion gesenkt und sich auf hochwertigere Produkte mit hohem technologischem Anteil konzentriert. Heutzutage sind europäische Textilien weltweit für Innovation und technische Leistung bekannt. Die Branche hat sich erfolgreich entwickelt und hält kontinuierlich an erstklassiger Exportleistung fest. Aus diesem Grund stehen Fragen des Marktzugangs an erster Stelle. Ich bin zufrieden, dass unsere erneuerte Marktzugangsstrategie von dieser Branche mit positiven Ergebnissen aufgegriffen wurde.
Und natürlich ziehen wir in unseren Handelsverhandlungen, wie z. B. dem Freihandelsabkommen mit Korea oder bei multilateralen Handelsgesprächen, die Empfindlichkeiten der einzelnen Industriezweige in Betracht, inklusive der Textilbranche. Unser Ziel sind daher ausgewogene Abkommen.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL). – (PT) Erst gestern haben wir hier das Problem des Freihandelsabkommens mit Südkorea besprochen, und die Kommissarin weiß, dass sie Unternehmensorganisationen braucht. Ich möchte ihr mitteilen, dass ich selbst mit Vertretern verschiedener Unternehmensorganisationen in Portugal gesprochen habe, die mir von ihren ernsten Bedenken bezüglich dieses Freihandelsabkommens mit Südkorea erzählt haben. In ganz Europa gibt es diesbezüglich schwere Bedenken.
Die Gewerkschaften sind ebenfalls besorgt. Jeder, der die Länder in Südeuropa kennt, wie z. B. Portugal und Spanien, und die Gebiete, in denen diese Industriezweige überwiegen, ist sich deutlich bewusst, welch ein ernstes Problem die Arbeitslosigkeit geworden ist. Frau Kommissarin, in einigen Gemeinden liegt die Arbeitslosigkeit bei mehr als 20 %, speziell im Norden von Portugal. Es gibt Gemeinden mit Textilfabriken, in denen die Arbeitslosigkeit 20 % übersteigt. Wir fürchten, dass diese Situation schlimmer werden könnte, und das in einem Land, in dem bereits beträchtliche Armut herrscht. Ich frage Sie deshalb, was genau unternommen werden wird...
(Der Präsident entzieht der Rednerin das Wort)
David Martin (S&D). – Es ist Frau Figueiredo hoch anzurechnen, dass sie sich derart um die sozialen Auswirkungen der Schließung der Textilfabriken und um den der Branche zugefügten Schaden sorgt. Stimmt die Kommissarin allerdings mit mir überein, dass das südkoreanische Freihandelsabkommen für europäische Textilhersteller nicht nur eine Bedrohung sondern ebenso Chancen bringt, und unseren Qualitätstextilien Zugang zum koreanischen Markt ermöglicht?
Catherine Ashton, Mitglied der Kommission. − Ich verstehe Ihre diesbezüglichen Gefühle sehr gut. Es handelt sich um eine äußerst wichtige Branche, und ich stimme David Martin vollkommen zu, der sich genau mit den Details des Abkommens mit Südkorea beschäftigt hat.
Es besteht kein Zweifel daran, dass wir viel mehr Bekleidung nach Korea exportieren, als wir von dort importieren. Der Markt bietet echte Chancen. Es trifft absolut zu, dass wir bei allem, was wir in Bezug auf den Wirtschaftsverkehr unternehmen, den Einfluss auf die diversen Branchen nicht aus den Augen verlieren dürfen. Genau das tun wir auch.
Ich würde diesen Dialog sehr gerne weiterführen und über unseren diesbezüglichen Ansatz gerne mehr Informationen liefern. Ich stimme der Ansicht vollständig zu, dass wir unsere Branchen in dieser wirtschaftlichen Rezession unterstützen, an die Armut und die Entbehrungen, die auftreten können, denken und neue Handelsmöglichkeiten verfügbar machen müssen, die tatsächlich zur Belebung dieser Wirtschaftsräume und Branchen beitragen. Das ist genau das, worum wir uns bemühen.
Betrifft: Prioritäten der Europäischen Union auf der Regierungskonferenz zum Klimawandel
Welche spezifischen Prioritäten setzt die Europäische Union für die Regierungskonferenz der Vereinten Nationen zum Klimawandel, die im Dezember dieses Jahres in Kopenhagen stattfindet?
Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. − Das ist eine zeitgerechte Frage und ich könnte ganz kurz darauf antworten: die Prioritäten sind, in Kopenhagen Einverständnis bezüglich der Reduktionsverpflichtungen vonseiten der Industrieländer, national angepasste Minderungsmaßnahmen vonseiten der Entwicklungsländer und Einverständnis bezüglich der Finanzierung zu erzielen.
Allerdings möchte ich gerne dazu ein paar Worte mehr sagen. Uns bleiben weniger als drei Monate bis Kopenhagen und die Klimagespräche befinden sich zurzeit in einer kritischen Phase.
Uns liegen 250 Seiten an Verhandlungsunterlagen vor; allerdings haben die Verhandlungen noch nicht ausreichend an Dynamik gewonnen, um zu einer ausreichend ambitiösen und detaillierten Vereinbarung zu führen. Es besteht allerdings bei den meisten Parteien ein Gefühl der Dringlichkeit sowie die Bereitschaft, sich auf Bereiche zu konzentrieren, bei denen Einverständnis herrscht. Es ist das eigentliche Ziel der Klimavereinbarung, darauf zu achten, dass sich die Erde keinesfalls um mehr als 2 Grad Celsius erwärmt. Dieses Ziel wurde beim letzten G8-Gipfel sowie beim Forum der führenden Wirtschaftsnationen (MEF) bestätigt.
Wir benötigen vergleichbare und ehrgeizigere Emissionsreduktionsziele für die Gruppe der Industrieländer, die heutzutage insgesamt weniger als 15 % Reduktion im Vergleich zu 1990 anbieten. Gemäß den von den Wissenschaftlern geforderten 25-40 % ist das zu wenig. Wir heißen die Tatsache willkommen, dass Japan seine Zielwerte steigern wird. Die EU hat ein Reduktionsziel von bis zu 30 % angeboten, sollten andere Länder ähnliche Verpflichtungen eingehen.
Entwicklungsländer sollten angemessene Minderungsmaßnahmen ergreifen, um das Anwachsen ihrer Emissionen bis 2020 um 15-30 % unter die üblichen Werte zu senken. Die EU schlägt den Entwicklungsländern (außer den am wenigsten entwickelten Ländern) vor, Pläne für kohlenstoffarmes Wachstum zu konzipieren und zu implementieren, die die wichtigsten Minderungsmaßnahmen umfassen. Diese Pläne würden dann die Basis für gezielte finanzielle und andere Unterstützung darstellen.
Eine angepasste internationale Finanzierung ist der Kernpunkt einer effizienten Vereinbarung in Kopenhagen. Geld wird über den Erfolg bzw. Misserfolg des Abkommens entscheiden. Wir müssen private Investitionen mobilisieren sowie die Errichtung eines soliden internationalen Kohlenstoffmarktes fördern, wobei auch beträchtliche öffentliche Fördergelder erforderlich sein werden. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die weltweite Technologie-Partnerschaft, die darauf abzielt, die Investitionen für kohlenstoffarme Technologien zu verdoppeln. Außerdem müssen wir die Hilfestellung für die ärmsten und verletzlichsten Länder intensivieren, damit sich diese besser auf die zunehmenden Nebenwirkungen des Klimawandels einstellen können.
Letzte Woche, am 10. September 2009, hat die Kommission eine Mitteilung zur Intensivierung der internationalen Klimafinanzierung angenommen, die eine Beschleunigung der internationalen Verhandlungen zum Ziel hat. Vor uns liegt in den nächsten Monaten die gewaltige Aufgabe intensiver Verhandlungen, bei denen ein Scheitern unmöglich ist.
Brian Crowley (ALDE). – Herr Präsident, ich möchte mich bei Kommissar Dimas für seine Antwort bedanken.
Nur kurz: kennen wir die tatsächliche Position der USA, nachdem es dort eine neue Regierung gibt? Verwenden die USA dieselben Reduktionszahlen, die von der Europäischen Union vorgeschlagen werden? Zweitens im Hinblick auf Brasilien, Russland, Indien und China, riesige Erzeuger von CO2-Emissionen und anderen Abgasen, welche Rolle spielen sie? Welchen Druck können wir in der Europäischen Union auf diese Länder ausüben, damit sie sich dieselben Standards auferlegen, die wir von unseren Mitgliedstaaten verlangen?
Silvia-Adriana Ţicău (S&D). – (RO) Herr Präsident, Kommissar, jedesmal wenn wir von Klimawandel reden, sprechen wir von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sowie darüber, die Gründe dafür zu reduzieren. Wenn ich an die Konferenz in Kopenhagen denke, habe ich folgende Frage: welche Priorität kommt dem Zuwachs von Energieeffizienz zu, auch in Entwicklungsländern und ebenso, welche Diskussionen führen Sie über die Trinkwasserkrise und offensichtlich über die Nahrungsmittelkrise?
Paul Rübig (PPE). - Gibt es eine Folgenabschätzung darüber, wie sich die Wettbewerbsfähigkeit in Europa verändern wird, ob wir 20 % oder 30 % einsparen werden, und wie sich das auf die kleinen und mittleren Betriebe und vor allem auf die Arbeitsplätze auswirken wird?
Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. − Was die USA betrifft, so hat die neue Regierung sich zu Reduktionswerten verpflichtet, die viel ehrgeiziger als die der vorigen Regierung sind. Allerdings sind sie immer noch nicht so ehrgeizig, wie die Werte, zu denen sich die Europäische Union verpflichtet hat. Sie liegen auch unter den von der Wissenschaft als erforderlich bezeichneten Werten, um die globale Erwärmung niedriger als 2 °C zu halten. Diesen Werten haben alle Vertreter der großen Volkswirtschaften im Juli 2009 in L'Aquila zugestimmt, darunter auch die Vertreter der USA, China und der anderen Ländern, die Sie erwähnt haben.
Die Diskussionen werden allerdings innerhalb der USA weitergeführt. Es wurde über das Markey-Waxman-Gesetz im Haus abgestimmt, und es liegt nun zur Abstimmung im Senat vor. Es gibt darin einige Bestimmungen, die geklärt werden müssen. Wir werden das Endergebnis abwarten müssen, denn dieses Gesetz kann höhere Auflagen umfassen als es zurzeit den Anschein hat.
Wenn z. B. die Berechnung der Emissionsreduktionen Investitionen in „vermiedene Entwaldung“ umfasst, muss das klargelegt werden. Es hängt davon ab, ob dieser Tatbestand in den verringerten Emissionswerten oder in der Finanzierung mit einkalkuliert wurde. Nur dann kann die Vergleichbarkeit zwischen den Zielwerten der USA, der Europäischen Union und anderer Entwicklungsländer festgelegt werden.
Tatsache ist, dass diese Regierung eine sehr positive Haltung einnimmt, wir eng mit ihr zusammenarbeiten und uns durch gemeinsame Arbeit ein positives Ergebnis in Kopenhagen erhoffen; nämlich eine Vereinbarung mit den zuvor erwähnten Elementen.
Was Brasilien, China, Indien, Mexiko und andere Entwicklungsländer betrifft, erwarten wir uns natürlich auch von ihnen eine Verringerung des Emissionswachstums in der Größenordnung von 15-30 % unter den derzeit beobachteten Trends. Zur Erinnerung, das sind die von der Wissenschaft geforderten Werte, um die globale Erwärmung unter 2 °C zu halten. Reduktionen ausschließlich vonseiten der Entwicklungsländer sind nicht ausreichend.
Einige dieser Länder haben bereits auf nationaler Ebene Maßnahmen ergriffen, die zu Emissionsreduktionen führen werden, entweder durch Maßnahmen zur Energieeffizienz oder durch Investitionen in erneuerbare Energien. Wir müssen allerdings unsere Zusammenarbeit mit diesen Ländern intensivieren, durch Informationsaustausch, Zusammenarbeit in Bezug auf Technologien und Technologietransfer, damit wir die notwendigen Reduktionen erreichen.
Bezüglich der Reduzierung der Kosten oder die von Ihnen erwähnte Energieeffizienz, sind natürlich alle Investitionen auf diesem Gebiet gewinnbringend. Wenn Sie z. B. den Konsum von importiertem Öl reduzieren, sparen Sie nicht nur Geld, indem Sie es nicht an die ölproduzierenden Länder zahlen, sondern Sie reduzieren auch die CO2-Emissionen.
In vielen Ländern, besonders in den Entwicklungsländern, in denen es Probleme durch Luftverschmutzung gibt, wird der zusätzliche Vorteil der Verbesserung der Luftqualität dazukommen. Und das Problem der Luftverschmutzung ist z. B. in China weithin bekannt.
Die damit in Verbindung stehenden Probleme mit Wasser und Nahrungsmitteln gehören zu den Zielen der Richtlinien in der Europäischen Union. Wir unterstützen Richtlinien, die die Wasserqualität und -versorgung besonders in sehr armen Ländern verbessern. Als wir die Biokraftstoffrichtlinie prüften, haben wir hinsichtlich der Nahrungsmittelversorgung besonders darauf geachtet, dass es zu keinem Wettbewerb zwischen den Rohmaterialien für Nahrungsmitteln und Biokraftstoff kommt. Wir ziehen derartig wichtige Anliegen immer in Betracht.
Bei der Annahme des Energie- und Klimapakets wurde lange über die Beurteilung der Auswirkungen und die Probleme des Wettbewerbs diskutiert. Sowohl die Branche selbst als auch verschiedene Industriezweige haben neben der Kommission diesbezüglich zahlreiche Studien angestellt. Unsere Gesetzesvorschriften liefern die erforderlichen Sicherheiten, damit die Wettbewerbsfähigkeit zwischen anderen europäischen Branchen weiterhin gewährleistet ist. Das gilt besonders für Klein- und Mittelbetriebe, denen in vielen Fällen kostenfreie Zertifikate bis zu 100 % ihrer Emissionen gewährt werden.
Also das sind Dinge, die wir in Betracht ziehen. Dasselbe gilt natürlich dafür, wenn wir auf 30 % hinaufgehen. Außerdem bedeutet das, wenn wir auf 30 % hinaufgehen, dass wir in Kopenhagen auf eine ehrgeizige Vereinbarung abzielen, in der sich alle Industrieländer zu mit der Europäischen Union vergleichbaren Reduktionszielwerten verpflichten. Und Entwicklungsländer werden Minderungsmaßnahmen akzeptieren, die für die gesamte Welt die gleiche Ausgangsbasis schaffen. Wir haben dann vergleichbare Verpflichtungen, was bedeutet, dass das Konkurrenzproblem nicht besteht.
Betrifft: Investitionsanreize zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien
Die Europäische Umweltagentur hat kürzlich für das Jahr 2008 vorläufige Zahlen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen vorgelegt. Diesen Statistiken zufolge sind die Emissionen gegenüber dem Stand von 2007 in den 15 alten EU-Mitgliedstaaten um 1,3 % und in allen 27 Mitgliedstaaten insgesamt um 1,5 % gesunken, was mit Blick auf die Verwirklichung der Ziele des Kyoto-Protokolls, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahre 2012 im Vergleich zum Bezugsjahr 1990 um 8 % zu verringern, einen wichtigen Schritt darstellt.
Die Verringerung der CO2-Emissionen ist hauptsächlich auf eine Steigerung der Energieeffizienz und auf die Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Verkehrssektor und in Wohnungen sowie in energieintensiven Industriezweigen zurückzuführen. Welche konkreten Maßnahmen plant die Kommission, um die Mitgliedstaaten bei der Schaffung von Investitionsanreizen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien zu unterstützen?
Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. − (EL) Herr Präsident, die Abgeordnete hat zu Recht die laufenden Verbesserungen zur Emissionsreduktion der Treibhausgase hervorgehoben. Sie sind teilweise eine Folge von Maßnahmen zur Energieeffizienz sowie der zunehmenden Verwendung erneuerbarer Energien im Transport- und Wohnbausektor.
Die Kommission würde darauf hinweisen, dass Energieeffizienz und erneuerbare Energien auch anderen politischen Zielen dienen, wie z. B. der Verbesserung der Sicherheit bei der Energieversorgung innerhalb der Europäischen Union, der Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit, der Schaffung von Arbeitsplätzen sowie der Verbesserung des Lebensstandards ihrer Bürgerinnen und Bürger.
Aufgrund all dieser Vorteile verbessert die Kommission weiterhin die Rechtsvorschriften und Programme der Europäischen Union auf diesem Sektor und bietet finanzielle Unterstützung.
Silvia-Adriana Ţicău (S&D). – (RO) Da wir einen Zeitrahmen von 10 Jahren bis 2020 haben, und da nennenswerte Ergebnisse bei der Reduktion von Treibhausgasemissionen durch verbesserte Energieprofile in Gebäuden und auf dem Transportsektor erzielt werden können, und da wir inmitten einer Wirtschaftskrise stecken und Menschen Arbeitsplätze verlieren, muss darauf hingewiesen werden, dass die „grüne“ Wirtschaft Millionen von Arbeitsplätzen schaffen kann. Wir müssen für spezielle Situationen spezielle Lösungen bereithalten. Deshalb hoffe ich, dass die Lösung sein wird, dass die europäische Kommission gemeinsam mit dem Parlament innovative Lösungen zur Steigerung der Investitionen für Energieeffizienz finden wird. Das Parlament hat diesbezüglich interessante Lösungen vorgeschlagen: eine Erhöhung der Beitragsrate für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung von 2014, die Schaffung eines besonderen Fonds im Jahr 2014 und die Möglichkeit, eine geringere Mehrwertsteuerrate anzuwenden, wobei an Energieeffizienz und die Verwendung erneuerbarer Energien gedacht wird. Vielleicht können Sie uns dazu mehr sagen.
Seán Kelly (PPE). – Eine einfache Frage: wie sollen die Mitgliedstaaten nach Ansicht der Kommission die steigende Verwendung von erneuerbaren Energieformen mit dem Bedürfnis, Strompreise aus Wettbewerbsgründen niedrig zu halten, ausgleichen?
Andreas Mölzer (NI). - Welche Investitionsanreize soll es denn geben, um auch bei privaten Haushalten und nicht nur bei Industrie- und Gewerbebetrieben den Umstieg auf erneuerbare Energien zu forcieren?
Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. − (EL) Herr Präsident, als Antwort auf die Frage von Herrn Kelly: der Treibhausgasemissionshandel wird die Staatskassen der Mitgliedstaaten füllen. Zu den Maßnahmen, die Regierungen ergreifen können, gehört u. a. diese Gelder für schlecht bezahlte Arbeitskräfte oder für Menschen zu verwenden, die unter hohen Benzinpreisen leiden. Um auf die Frage von Herrn Kelly zu antworten: es gibt eine Möglichkeit und das Geld steht zur Verfügung, abgesehen von allem anderen.
Die neue Richtlinie zu erneuerbaren Energien fordert die Mitgliedstaaten auf, Unterstützung zu leisten und Reformen auf Verwaltungs- und Infrastrukturebene einzuführen, um die Entwicklung von erneuerbaren Energien zu erleichtern. Jeder Mitgliedstaat bemüht sich, bis 2020 gewisse Zielwerte zu erreichen und muss spätestens im Juni nächsten Jahres einen Aktionsplan für erneuerbare Energien vorlegen, in dem erläutert wird, wie die Zielwerte erreicht werden.
In Bezug auf die Richtlinie zum Energieprofil von Gebäuden hat sich die Kommission verpflichtet, eine noch höhere gemeinschaftliche Finanzierung zu leisten und zusätzliche Finanzierung zur Umsetzung dieser Richtlinie vorzuschlagen. Die Kommission leistet bereits direkte Finanzierung für verschiedene Projekte, die sich auf Energieeffizienz und erneuerbare Energien beziehen, wie z. B.:
- eine Reihe von Projekten zu Forschung und Entwicklung, die auf dem Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung basieren;
- 727 Mio. EUR zwischen 2007-2013 für das Programm „Intelligente Energie - Europa“. Es soll Hindernisse für die Entwicklung von erneuerbaren Energien entfernen, das unternehmerische Umfeld verbessern sowie das öffentliche Bewusstsein stärken;
- mehr als 500 Mio. EUR für Projekte im Zusammenhang mit küstennahen Windfarmen im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms, um private Investitionen in diesem Sektor anzukurbeln und
- die Initiative zur Finanzierung nachhaltiger Energie, die gemeinsam von der Kommission und der Europäischen Investitionsbank (EIB) verwaltet wird, über ein Budget von 15 Mio. EUR für 2009 verfügt und so angelegt ist, Fonds von den Kapitalmärkten, den Fonds Marguerite, den Europäischen Fonds für Energie, Klimaschutz und Infrastruktur zu mobilisieren, wobei letzterer von der Europäischen Investitionsbank verwaltet wird.
Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auch dazu auf, einen Großteil des verfügbaren Geldes von Mitteln der Kohäsionspolitik der Europäischen Union zu verwenden, damit Projekte für Energieeffizienz und erneuerbare Energien unterstützt werden können.
Frage Nr. 23 von Czeslaw Adam Siekierski (H-0299/09)
Betrifft: Entwicklungshilfe in Krisenzeiten
Gibt es in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise reale Chancen, spezielle Möglichkeiten für jene Länder zu schaffen, die von diesem Problem am stärksten betroffen sind? Hier sind vor allem die besonders armen Länder der so genannten Dritten Welt gemeint. Ist es möglich, die Hilfsprogramme für Entwicklungsländer aufzustocken? Was wird getan, um die für die Entwicklungsländer bereitgestellten Mittel schneller zu nutzen, falls unsere eigenen Probleme wie z. B. ein unterfinanzierter Haushalt oder auch der kurze Zeitraum, uns diese Möglichkeiten verwehren? Wie können die Verfahren zu ihrer Aufstockung vereinfacht werden?
Karel De Gucht, Mitglied der Kommission. − Im Rahmen ihrer Kompetenz hat die Kommission bis jetzt schnell reagiert, um katastrophalen sozialen Folgen in Entwicklungsländern vorzubeugen. Das betrifft vor allem die am wenigsten entwickelten Länder, von denen die meisten AKP-Staaten sind.
Zu den Maßnahmen vonseiten der Kommission zählen die Einhaltung von Hilfezusagen, der Einsatz neuer Ressourcen, antizyklisches Handeln, Verbesserung der Effizienz von Hilfeleistungen, Aufrechterhaltung wirtschaftlicher Aktivitäten und Beschäftigung, Wiederbeleben der Landwirtschaft, Investitionen in „grünes“ Wachstum, Belebung von Handel und privaten Investitionen, Kooperation im Hinblick auf Ordnungspolitik und Stabilität sowie der Schutz der Schwächsten in den Entwicklungsländern.
Wir haben bereits konkrete Maßnahmen und Abläufe implementiert, um die Hilfeleistungen zu beschleunigen. Ein spontaner FLEX-Mechanismus wird vom Europäischen Entwicklungsfonds 500 Mio. EUR mobilisieren. Dieser FLEX-Mechanismus kommt zu Maßnahmen der Weltbank und des IWF hinzu. Er dient den verletztlichsten Ländern mit geringer Widerstandskraft, gewährt schnelle Zuschüsse zur Aufrechterhaltung dringlichster Ausgaben, vor allem im Sozialbereich.
Da der FLEX-Mechanismus aus zuvor noch nicht zugewiesenen Reservefonds finanziert wird, stellt er eine zusätzliche Finanzhilfe für diese höchst verletzlichen Länder dar. Im Rahmen des bestehenden EEF FLEX-Mechanismus wurden 80 Mio. EUR für die Finanzierung von Ländern mobilisiert, die 2008 maßgebliche Exportverluste erlitten haben. Außerdem läuft zurzeit die mittelfristige Prüfung der Kooperationsstrategien für Länder, die durch das EG-Budget finanziert werden. Die mittelfristige Prüfung der AKP-Staaten, die vom EEF finanziert werden, wurde beschleunigt, um die nationalen Strategien und Zuweisungen Anfang des Jahres 2010 neu zu definieren und anzupassen.
Dennoch ist es wichtig, daran zu erinnern, dass die Entwicklungspolitik eine gemeinsame Kompetenz innerhalb der Europäischen Union ist. Die Verantwortlichkeit für die Verpflichtungen öffentlicher Entwicklungshilfe fällt den Mitgliedstaaten selbst zu. Ich glaube fest daran, dass die Krise nicht als Entschuldigung für unsere Mitgliedstaaten gelten darf, die Hilfeleistungen und Versprechen zu verringern. Ich werde darauf bestehen, dass das Ausmaß der versprochenen Hilfe von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und anderen Geldgebern weiterhin geleistet wird. Die von den Mitgliedstaaten geleistete öffentliche Entwicklungshilfe wird durch unsere jährliche Monterrey-Umfrage genau überprüft.
Nach den in unseren Mitgliedstaaten erhobenen Informationen nehmen wir an, dass die gemeinsam geleistete öffentliche Entwicklungshilfe der Europäischen Union von 49 Mrd. EUR für 2008 auf 53,4 Mrd. EUR für 2009 und auf 58,7 Mrd. EUR für 2010 ansteigen wird. Das bedeutet auch, dass ohne zusätzliche Schritte vonseiten der Mitgliedstaaten zur Erfüllung der Ziele, die kollektiven Ziele für 2010 nicht erreicht werden können. Die Krise hat auch gezeigt, dass wir den Mechanismus zur Bereitstellung der öffentlichen Entwicklungshilfe stärken müssen, worauf der Herr Abgeordnete zu Recht hingewiesen hat.
Die internationale Agenda für eine Steigerung der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit der Paris-Erklärung und der Aktionsplan von Accra sind nun wichtiger denn je. In diesen schwierigen wirtschaftlichen Zeiten ist unsere Verantwortung gegenüber den Ärmsten der Welt besonders groß, die Entwicklungshilfe in die richtigen Bahnen zu lenken. Ich werde diesen Ansatz persönlich beim Treffen des Rates für Entwicklungshilfe im November verteidigen, und ich werde mich in den kommenden Wochen auf die globale Finanzkrise im Rahmen meiner politischen Aktivitäten konzentrieren.
Czesław Adam Siekierski (PPE). – (PL) Ich bedanke mich für Ihre Erklärung. Sollte die Europäische Union auf internationaler Ebene nicht aktiver sein? Ich denke dabei an finanzielle Einrichtungen wie den Internationalen Währungsfonds und die Weltbank, die bei der Festlegung des Hilfeausmaßes und bei Hilfeleistungen in Krisenzeiten flexibler sein sollten. Wie können wir Ungereimtheiten bei Steuerzahlungen sowie den illegalen Transfer von Profitgeldern durch verschiedene Unternehmen aus armen Ländern ausschalten? Und schließlich, wie können wir auf faire Weise den Austausch von Gütern liberalisieren, damit er denen zugute kommt, die Hilfe verdienen?
Franz Obermayr (NI). - Gerade in Zeiten knapper Ressourcen ist es wichtig, zielorientiert zu handeln, zur richtigen Zeit die richtige Menge an die richtigen Betroffenen zu leiten. Daher meine Frage: Welche Maßnahmen zur Erfassung der Effizienz und der Valorisierung der Wirkung sind im Zusammenhang mit Wirtschaftshilfen künftig vorgesehen?
Karel De Gucht, Mitglied der Kommission. − Um Ihre erste Frage zur Kooperation mit internationalen Einrichtungen wie dem IWF und der Weltbank zu beantworten – wir arbeiten mit diesen Institutionen sehr eng zusammen, z. B. beim FLEX-Mechanismus. Gemeinsam mit diesen Einrichtungen haben wir die Länder ausgesucht, die von diesem neuen Instrument in erster Linie profitieren sollten.
Wir haben auch wiederholt darauf bestanden, dass diese Einrichtungen den Entwicklungsländern mehr Anleihen gewähren. Von den 280 Mrd. USD an Sonderziehungsrechten werden 8 Milliarden für Entwicklungsländer verwendet. Ich denke wirklich, dass wir bei der Einflussnahme auf die internationalen Einrichtungen, sich in diese Richtung zu bewegen, führend sind. Diese Position wird auch Anfang Oktober von der Kommission, Herrn Almunia und mir bei den Besprechungen mit der Weltbank und dem IWF in Istanbul eingenommen.
Was Ihre zweite Frage betrifft, glaube ich wirklich, dass ich sie in meiner ersten Antwort beantwortet habe. Ich habe detailliert angeführt, wie das vor sich gehen sollte. Natürlich bin ich bereit, meine Antwort zu wiederholen, aber es geht im Grunde darum, dass wir besonders darauf achten müssen, dass die Hilfezahlungen richtig eingesetzt werden.
Betrifft: Demographie und Entwicklungspolitik in Afrika
Einer Studie der Vereinten Nationen zufolge könnte sich die Bevölkerungszahl auf dem afrikanischen Kontinent bis zum Jahr 2050 verdoppeln und auf zwei Milliarden Menschen ansteigen. In diesem Jahr betrüge die Bevölkerungszahl Afrikas dann das Doppelte der Bevölkerungszahl des europäischen Kontinents. Eine afrikanische Frau bekommt durchschnittlich fünf Kinder, während der Durchschnitt im Fernen Osten bei 1,7 und in der Europäischen Union bei 1,47 liegt.
Welche Maßnahmen wird die Kommission vorschlagen, auch im Zusammenhang mit der langfristigen Einwanderungs- und Umweltpolitik, um die Außenpolitik und die Politik der Entwicklungszusammenarbeit an diese Daten anzupassen?
Karel De Gucht, Mitglied der Kommission. − Die Kommission stimmt mit der Sorge der Frau Abgeordneten überein, dass das Bevölkerungswachstum in Afrika sowie die langfristigen Folgen der hohen Geburtenziffern maßgeblich zum Druck auf die natürlichen Ressourcen in Afrika sowie auf den Entwicklungsverlauf des afrikanischen Kontinents beitragen könnten.
Geburtenziffern stellen einen wichtigen Teil dieser Geschichte dar; gemäß der Bevölkerungsabteilung der Vereinten Nationen ist heute die Zahl der Gesamtbevölkerung Afrikas um 8 % geringer, als wenn die Geburtenrate auf dem Niveau von 1970 geblieben wäre. Man rechnet damit, dass die Geburtenrate Afrikas bis 2050 auf unter 2,5 % sinken wird. In den Städten des Kontinents ist eine Mittelklasse im Entstehen, die weniger Kinder hat, wobei die betreffenden Zahlen mit denen von Europäern vergleichbar sind. Diese Geschichte verleiht Hoffnung für die Länder, die politische Stabilität und beeindruckendes Wirtschaftswachstum erreicht haben.
Die Europäische Kommission, die sich dieser Herausforderungen bewusst ist, arbeitet mit einer Entwicklungspolitik, die Armut bekämpft, nachhaltige Entwicklung fördert und sich politischen Herausforderungen stellt, um Stabilität zu fördern. Die Kommission ist in diesem Zusammenhang auch der Strategie verpflichtet, die 1994 von der Weltbevölkerungskonferenz bestätigt und 1999 erneut korrigiert wurde.
Dank der Strategie umfasst das Konzept der Familienplanung nun auch reproduktive und sexuelle Gesundheit und die damit verbundenen Rechte. Das Konzept unterstreicht Menschenrechte, die Teilhabe der Frauen, die Wichtigkeit in Gesundheit und Ausbildung zu investieren sowie umfassende Dienstleistungen zum Schutz der reproduktiven Gesundheit für alle Betroffenen. Ganz besonders wirkt sich die Ausbildung von Frauen auf ihr reproduktives Verhalten aus.
Viele Studien haben die enge Beziehung zwischen Ausbildung und Fruchtbarkeit unterstrichen; sobald die Bildung steigt, beginnt die Geburtenrate zu fallen. Die Kommission wird in den Jahren 2007-2013 etwa 1,7 Mrd. EUR in allen ihren Programmen für Ausbildung bereitstellen. Im Allgemeinen haben wir uns definitiv verpflichtet, das Ausmaß und die Effizienz der kollektiven europäischen Hilfe für Gesundheitssysteme anzuheben, die flächendeckende Versorgung von grundlegenden Dienstleistungen anbieten inklusive der reproduktiven Gesundheit. In diesem Zusammenhang hat sich die Europäische Union in ihrem Maßnahmenkatalog für Millennium-Entwicklungsziele (MDGs) verpflichtet, zusätzlich 8 Mrd. EUR beizutragen, von denen 6 Mrd. EUR nach Afrika für Gesundheitsmaßnahmen fließen, unter der Voraussetzung, dass alle Hilfsverpflichtungen vollständig erfüllt sind.
In Rücksichtnahme auf die Umweltbelastung ist es von äußerster Wichtigkeit, darauf zu achten, dass die Lebensgrundlage der Bevölkerung vor Ort nachhaltig ist. D. h. der Verwüstung sowie der Verarmung des Bodens vorzubeugen, die landwirtschaftliche Produktivität zu verbessern, die exzessive Ausbeutung von Biodiversität, Wäldern und anderen natürlichen Ressourcen wie Ozeanen und Binnengewässern aufzuhalten; und schließlich sicherzustellen, dass sich der Klimawandel innerhalb bestimmter Grenzen bewegt, sowie den afrikanischen Völkern dabei zu helfen, sich darauf einzustellen.
Die Kommission arbeitet gemeinsam mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union an einer Integrationsstrategie für die Umwelt, die gewährleisten soll, dass die Entwicklungszusammenarbeit diese Ziele unterstützt. Unsere Vorbereitungen für den Klimagipfel in Kopenhagen sind unter dieser Perspektive zu beurteilen.
Zurzeit arbeitet die EU mit der Afrikanischen Union und anderen regionalen Organisationen daran, deren Fähigkeiten zu stärken, Anliegen der Umwelt und des Klimawandels aufzugreifen. Es sollen wichtige Initiativen zur Verbesserung der Politikgestaltung auf dem Forstsektor unterstützt werden. Sie sollen durch Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel in diesem Sektor umgesetzt werden.
Fiorello Provera (EFD). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren. Meine Frage sollte einen besonderen Aspekt hervorheben: dass der Zuwachs der Weltbevölkerung Konsequenzen auf den Einsatz von Rohmaterialien und die Umweltverschmutzung hat. Dennoch ist besonders in den Entwicklungsländern der demographische Zuwachs enorm groß und zieht die üblichen sozialen und wirtschaftlichen Konsequenzen nach sich. Meine Frage ist: wäre es nicht möglich, Richtlinien für Hilfeleistungen in Entwicklungsländern in Verbindung mit Familienplanungsrichtlinien einzurichten, möglicherweise durch das System der Nichtregierungsorganisationen?
Andreas Mölzer (NI). - Ein interessantes Phänomen ist ja auch, dass zwei Drittel der Bevölkerung Afrikas in nur acht von 53 Staaten leben. Das Problem der Überbevölkerung Afrikas ist also klar auf einzelne Staaten eingrenzbar. Inwieweit fließen denn diese Tatsachen in die Entwicklungspolitik der Europäischen Union ein?
Karel De Gucht, Mitglied der Kommission. − Wir haben keine bestimmte Familienplanungspolitik, aber sie kann auf Anfrage der betreffenden Regierungen erfolgen. Zahlreiche Todesfälle unter Müttern sind das Ergebnis von Abtreibungen unter inakzeptablen Umständen. In Ländern, in denen Abtreibung legal ist, wird die Kommission auch diese Programme unterstützen. Ob wir nun derartige Maßnahmen ergreifen, hängt wirklich von den betreffenden Ländern ab.
Was Ihre zweite Frage betrifft: wenn Sie den afrikanischen Kontinent und die Geburtenrate betrachten, besteht, wie ich in der Einführung erklärt habe, eine deutliche Verbindung zwischen wirtschaftlicher Entwicklung, dem Ausmaß der Urbanisierung und den Geburtenziffern. Das ist kein unbekanntes Phänomen. Wir sehen das in allen Ländern weltweit. Man kann hoffen, dass die Geburtenrate mit globaler Urbanisierung und höheren Zuwachsraten absinkt. Dieses Phänomen ist nicht, wie dies von der Frau Abgeordneten angedeutet wird, auf bestimmte Länder beschränkt. Es ist viel eher ein Phänomen, das mit der Entwicklung des betreffenden Landes in Verbindung steht.
Betrifft: Aussetzung der Verhandlungen über das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kolumbien
Es gibt klare Hinweise darauf, dass in Kolumbien nach wie vor Gewerkschaftsaktivisten ermordet werden. Ist die Kommission angesichts dieses Sachverhalts und insbesondere angesichts der Tatsache, dass es im Jahr 2008 eine Zunahme dieser Morde um 25 % gab, bereit, eine Empfehlung zur Aussetzung der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kolumbien auszusprechen?
Catherine Ashton, Mitglied der Kommission. − Der Schutz der Menschenrechte steht bei den Beziehungen der Europäischen Union mit Kolumbien an erster Stelle. Wir verfolgen deshalb die Situation in Kolumbien sehr genau.
Wir sind uns der Schwierigkeiten für die Gewerkschaften in Kolumbien, der kontinuierlichen Ermordung von sowie der Drohungen gegen Gewerkschaftsführer und Mitglieder bewusst.
Die Informationen stammen von unseren Quellen, aus Berichten und Kommentaren, die von internationalen Körperschaften veröffentlicht wurden sowie aus meinen eigenen Diskussionen mit Körperschaften wie z. B. dem Europäischen Gewerkschaftsbund (ETUC).
Die effiziente Umsetzung der wichtigsten IAO-Konventionen bleibt nach wie vor ein ernstes Anliegen in diesem Land. Wir mahnen die Regierung permanent, die Anstrengungen zu intensivieren, die verletztlichsten Bevölkerungsgruppen zu schützen sowie alle Verstöße gegen Menschenrechte zu untersuchen und zu ahnden.
Jüngste Angriffe auf Menschenrechtsverteidiger und Gewerkschaftler waren das Thema von Demarchen vonseiten der Botschafter der EU-Troika in Bogota und kamen auch bei Besprechungen zwischen einflussreichen Amtsträgern der europäischen Union und Kolumbien zur Sprache.
Außerdem haben wir erst kürzlich einen bilateralen Dialog über Menschenrechte mit der kolumbianischen Regierung begonnen. Es ist dies eine Möglichkeit zu regelmäßigerem und systematischerem Austausch von Informationen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Menschenrechte und wird zu diesbezüglicher Zusammenarbeit beitragen.
Wir bemühen uns zusätzlich darum, weitere Garantien im geplanten Vielparteien-Handelsabkommen einzuschließen, um die Umsetzung von wichtigen Arbeits- und Umweltkonventionen in Kolumbien als Bestandteil des Verbands für nachhaltige Entwicklung zu erleichtern. Wir schlagen auch vor, dass Einrichtungen der Zivilgesellschaft die Umsetzung der Arbeitsgesetze überwachen. Wir hoffen, dass die Vereinbarung auf diese Art dazu beitragen wird, die Situation für Arbeitsrechtsaktivisten in Kolumbien zu verbessern.
Jim Higgins (PPE). – Ich weiß, dass Menschenrechte hohe Priorität haben, allerdings verstehe ich nicht, warum die Europäische Union, die sich selbst als Vorkämpfer für Menschenrechte in der Welt sieht, sogar nur mit dem Gedanken einer Handelsvereinbarung mit einem Regime wie Kolumbien spielt.
Seit Anfang Januar 2009 sind siebenundzwanzig Gewerkschafter ermordet worden. Diese Zahl spricht für sich selbst. Wie in der Vergangenheit bewiesen wurde, ist es das Beste, diese Länder wirtschaftlich zu strafen, wie das der Fall bei den Sanktionen gegen Südafrika war.
Ich glaube ernsthaft, dass wir statt eines Dialogs mit dem Land eine Delegation nach Kolumbien schicken sollten, um die Situation vor Ort direkt zu sehen. Wir sollten Beauftragte vor Ort haben. Wir sollten alle Wirtschaftsverhandlungen mit Kolumbien bis zu dem Zeitpunkt unterbrechen, bis wir sicher sein können, dass Menschenrechte dort wie in der restlichen Welt respektiert werden.
David Martin (S&D). – Ich bin sehr erfreut, dass Herr Higgins diese Frage gestellt hat. Er hat was die von ihm beschriebene Situation betrifft absolut Recht und Sie selbst, Herr Kommissar, haben die Fakten dieses Falls zur Kenntnis genommen.
Wird die Kommission angesichts dieser Tatsache, erstens das APS-Plus-Abkommen mit Kolumbien abbrechen und zweitens unsere Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen unterbrechen, bis die kolumbianische Regierung versichert, dass Gewerkschaftler, Menschenrechtsaktivisten und andere ihrer Tätigkeit in diesem Land sicher nachgehen können?
Catherine Ashton, Mitglied der Kommission. − Ich danke Ihnen beiden und ich verstehe die Leidenschaft und Tiefe Ihrer Gefühle. Ich bin nicht davon überzeugt, dass ein Abbruch der Verhandlungen das erreicht, was beide Herrn Abgeordneten zu erreichen hoffen. Ich glaube, wir müssen den Dialog fortsetzen, und weiterhin daran arbeiten, in unsere Diskussionen und was noch wichtiger ist, in unsere Vereinbarungen die absolute Sicherstellung dessen zu integrieren, wovon beide Abgeordnete gesprochen haben.
Das ist der Ansatz, den ich genommen habe. Und es liegt mir daran hinzuzufügen, dass das nicht bedeutet, dass ich diejenigen, die mit mir bereits darüber gesprochen haben, nicht eingeladen habe, durch ihren kontinuierlichen Beitrag sicherzugehen, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Natürlich werde ich die Entwicklung im Auge behalten, aber zurzeit ist das die Vorgehensweise, für die ich mich entschieden habe.
Die Wachstumsrate im internationalen Handel hat sich 2008 deutlich verlangsamt und ist 2009 noch einmal zurückgegangen, und zwar in einem Ausmaß, das weitaus größer ist als die Rezession in der Wirtschaftstätigkeit generell. Der Europäische Rat (Brüssel 19. und 20. März 2009) hat festgestellt, “dass freier und fairer Handel eine zentrale Voraussetzung für die weltweite Erholung der Wirtschaft ist“ und hat „in diesem Zusammenhang einen raschen Abschluss der bilateralen Handelsverhandlungen und der WTO-Doha-Entwicklungsagenda“ gefordert.
Kann die Kommission in diesem Zusammenhang mitteilen:
Welche Initiativen hat sie im Bereich Finanzierung des Handels ergriffen? Wie schreiten die laufenden Verhandlungen für den Abschluss von Handelsabkommen voran und wie beabsichtigt sie den Außenhandel der Europäischen Union zu beleben?
Catherine Ashton, Mitglied der Kommission. − Es ist natürlich wahr, dass der internationale Handel schwer unter der Krise leidet. Das Sekretariat der Welthandelsorganisation schätzt, dass das Welthandelsaufkommen 2009 um 10 % sinken wird, wobei die Industriestaaten einen Rückgang von 14 % und die Schwellenländer von etwa 7 % sehen werden. Deshalb sind ambitiöse Reaktionen erforderlich. Genau das haben wir getan, sowohl bei Handelsfinanzierungen als auch bei multilateralen und bilateralen Verhandlungen.
Wir haben gemeinsam mit den Mitgliedstaaten zahlreiche wichtige Schritte unternommen, um die Verfügbarkeit der Handelsfinanzierung zu erleichtern. Wo Handelspartner keine Versicherung der Exportfinanzierung mehr leisten konnten oder wollten, haben Mitgliedstaaten über Exportkreditagenturen Unterstützung geboten.
Die Kommission hat in Bezug auf kurzfristige Versicherungsleistungen entschieden, vorübergehend die Bedingungen zu erleichtern, um eine derartige Hilfe anbieten zu können. Außerdem haben wir der vorübergehenden Entspannung der OECD-Vorschriften bei mittel- und langfristiger Kreditversicherung zugestimmt.
Auf multilateraler Ebene unterstützen wir die im Rahmen des G20-Gipfels gegenüber nationalen Exportkreditagenturen eingegangenen Verpflichtungen, vonseiten der Regierung ausreichende Kapazitäten für die Exportkreditversicherung verfügbar zu machen. Wir unterstützen ebenso die Bemühungen multilateraler Finanzorganisationen, neue Einrichtungen zur Handelsfinanzierung zur Verfügung zu stellen oder die bestehenden großzügiger zu fördern.
Zur Sicherstellung der Konsolidierung und Steigerung von Exporten führen wir weiterhin die verschiedenen Wirtschaftsverhandlungen fort, die wir eingegangen sind. Ich bitte die Abgeordneten zu bedenken, dass die Priorität an der multilateralen Front nach wie vor der ehrgeizige, ausgewogene und umfassende Abschluss der Doha-Runde ist. Das würde der ganzen Welt und natürlich der europäischen Wirtschaft große Vorteile bringen.
Die letzte Besprechung in Neu Delhi, an der ich teilnahm, hat neues politisches Momentum gebracht. In Verbindung mit dem bevorstehenden G20-Gipfel in Pittsburgh werden wir hoffentlich den Deal 2010 zu Ende führen können.
Wir rufen wichtige Partner der Welthandelsorganisation in den kommenden Monaten auf, die Besprechungen auf Basis des Pakets voranzutreiben, das vorläufig bis zu diesem Zeitpunkt verhandelt worden war. Wie den Abgeordneten bekannt ist, verfolgen wir zahlreiche bilaterale Vereinbarungen in diesem Zusammenhang.
Georgios Papastamkos (PPE). – (EL) Herr Präsident, unter dem Druck der Wirtschaftskrise führen viele Staaten Maßnahmen ein, um die heimischen Industrien zu beleben. Das letzte Beispiel dafür ist die Entscheidung von US-Präsident Barack Obama, Zoll für den Import von Reifen aus China zu erheben.
Hat die Kommission die Auswirkungen der Vorschriften unserer Handelspartner aus Drittländern auf europäische Exportartikel untersucht, z. B. die Kampagnen „Buy American“ oder „Buy Chinese“?
Catherine Ashton, Mitglied der Kommission. − Ich habe tatsächlich mit den USA und China, von wo ich letzte Woche zurückgekehrt bin, die besagten Kampagnen besprochen. Es handelt sich dabei um zwei sehr unterschiedliche Programme. Zumindest hat man mir das verlässlich mitgeteilt. Ich habe die Rechtsvorschriften für „Buy American“ gelesen. Ich mache mir um die Umsetzung dieses Programms durch einzelne Staaten der USA viel mehr Sorgen als um die eigentlichen Vorschriften.
„Buy Chinese“ ist ein anderer Vorschlag. Die Kommentare des Handelsministers, Chen Deming, sowie des Vizepremiers, Tang Jiaxuan, zum Ziel der Kampagne und zur Art wie europäische Unternehmen behandelt würden, haben mich letzte Woche in gewissem Umfang beruhigt. Ich bleibe dennoch wachsam, damit ich sicher sein kann, dass europäische Unternehmen weder direkt noch indirekt darunter leiden.
Was die gegenwärtige Position bezüglich der Reifen betrifft, denn ich denke, darauf bezieht sich der Abgeordnete, beobachten wir die Situation genau, um zu sehen, was diesbezüglich passiert. Der Abgeordnete weist zu Recht darauf als einen wichtigen Punkt hin, den wir beobachten müssen, um zu sehen, was passiert. Ich halte Sie darüber offensichtlich gerne auf dem Laufenden.
Der Präsident. − Aufgrund der Abwesenheit von Herrn Moraes fürchte ich, dass Frage 27 entfällt.
Betrifft: Vermarktung von europäischen Rind- und Lammfleischerzeugnissen
Welche Maßnahmen trifft die Europäische Union, um die Vermarktung von europäischen Rind- und Lammfleischerzeugnissen in Drittstaaten zu unterstützen? Beabsichtigt die Kommission, neue Initiativen auf den Weg zu bringen, um die Vermarktung dieser Erzeugnisse zu fördern?
Catherine Ashton, Mitglied der Kommission. − Wir arbeiten aktiv daran, sehr komplexe Hygienebeschränkungen in Angriff zu nehmen und dadurch den Verkauf von europäischen Produkten wie irisches Rind und Lamm zu fördern. Die Marktöffnungsstrategie und besonders die Partnerschaft der Marktöffnungsstrategie, die 2007 begonnen wurde, ist das Herzstück der Arbeit der Kommission in diesem Zusammenhang. Die Marktöffnungsstrategie schafft eine solidere Partnerschaft zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und den Unternehmen, um die Auffindung, Analyse, Festlegung von Prioritäten sowie die Entfernung von Barrieren zu erleichtern.
Das Besondere dieser Strategie ist, dass es mithilfe der richtigen Mischung aus verschiedenen Instrumenten der Handelspolitik erfolgt. Das bedeutet, dass multilaterale und bilaterale Kanäle verwendet, sowie die formelleren mittel- und langfristigen Politikinstrumente mit politischen Kontakten und gemeinsamer Handelsdiplomatie vervollständigt werden.
Wir haben in den letzten Jahren unsere Bemühungen zur Marktöffnung maßgeblich intensiviert und einige Erfolgsberichte zeigen, dass wir uns in die richtige Richtung bewegen. So ist es uns z. B. gelungen, einige Länder dazu zu bringen, die Sperre von EU-Exporten von Fleisch wegen des Zwischenfalls der Dioxin- und PCB-Kontaminierung in Irland im Dezember 2008 aufzuheben. Erst vor kurzem konnten wir Saudi Arabien, Jordanien und die Philippinen für Rindfleischimporte aus der Europäischen Union öffnen und bestimmte SPS-Probleme in einer eher handelsfördernden Weise zwischen Ägypten und Israel behandeln.
Bei Ländern wie Indonesien, Malaysien und Korea üben wir weiterhin Druck auf verschiedenen Regierungsebenen aus, damit diese Länder ihre Gesetze stärker den Anforderungen der SPS-Vereinbarung sowie den internationalen Standards der Weltorganisation für Tiergesundheit anpassen. Wir haben rindfleischverarbeitende Unternehmen in der Europäischen Union aufgefordert, spezifische Anliegen zu nennen und Vorschläge zu machen, wie wir Barrieren in Schlüsselmärkten in Angriff nehmen könnten. Wir haben diesbezüglich kürzlich sehr positives Feedback erhalten. Eine Präsentation, die von einer irischen Unternehmensvereinigung zusammengestellt wurde, wird uns dabei unterstützen, Prioritäten zu setzen und mit unserer Arbeit fortzufahren.
Liam Aylward (ALDE). – Kann ich die Kommissarin fragen, ob Sie eine gründliche und vollständige Überprüfung des Budgets zur Nahrungsmittelförderung in Erwägung ziehen würde? Es besteht seit den 70er Jahren, ist sehr einengend und muss reformiert werden. Außerdem, würde die Kommissarin zustimmen, dass eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Nahrungsmittelsektors der Europäischen Union dazu beitragen wird, die Rezession für unseren Wirtschaftsraum zu beenden?
Seán Kelly (PPE). – Es ist allseits bekannt, dass europäische Rind- und Lammprodukte den höchsten Anforderungen entsprechen. Welche Maßnahmen werden von der Kommission ergriffen, wenn überhaupt, ähnliche Standards von Handelspartnern zu fordern? Ich meine da insbesondere Brasilien.
Catherine Ashton, Mitglied der Kommission. − Erstens bin ich mit dem bestimmten Gebiet, das vom Herrn Abgeordneten erwähnt wurde, nicht vertraut. Wenn Ihnen das recht ist, komme ich darauf später schriftlich zurück.
Allerdings stimme ich vollständig mit der Frage zu Wert und Bedeutung der Branche für die Europäische Union und den Handel überein. Es ist tatsächlich ein Bereich, in dem wir wachsamer sein und auf den wir uns konzentrieren müssen. Bei Handelsvereinbarungen arbeite ich sehr eng mit dem Kommissarin Fischer Boel zusammen, um sicherzugehen, dass der landwirtschaftliche Aspekt unserer Vereinbarungen echte Stärke und Chancen repräsentiert. Ich hoffe, dass der Herr Abgeordnete im Laufe der Verhandlungen deutlicher den Wert sieht, den wir dieser Angelegenheit beimessen.
Im Rahmen des Gegenseitigkeitsprinzips verhandeln wir mit und schulen Amtsträger von Drittländern, damit sie das System der Europäischen Union besser verstehen und dem Schutz eher vertrauen können, der den Konsumenten der Europäischen Union sowie denen in den Drittländern geboten wird.
Wir bestehen darauf, dass Drittländer ihre internationalen Verpflichtungen respektieren, vor allem das SPS-Abkommen mit der Welthandelsorganisation. Dadurch wird sichergestellt, dass bei der Festlegung von Anforderungen Drittländer internationale Standards respektieren und ihre Anforderungen auf wissenschaftlicher Basis formulieren.
Betrifft: Umweltbelastungen durch Braunkohlegewinnung in der Tschechischen Republik und in Mitteldeutschland
Wie beurteilt die Kommission die Umweltbelastungen durch Braunkohletagebau beziehungsweise Braunkohlekraftwerke in der Tschechischen Republik und in Mitteldeutschland und wie beurteilt sie – auch unter dem Sicherheitsaspekt – die Umsetzung von Plänen zur Stilllegung bzw. Renaturierung?
Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. − (EL) Herr Präsident, der vermutlich durch Bergbau und die Verwendung von Braunkohle in Kraftwerken angerichtete Umweltschaden ist ein Problem, das vom Gemeinschaftsrecht hinreichend aufgegriffen wurde.
Die Richtlinie über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie besagt, dass Einheiten, die diese Abfälle verarbeiten, über die entsprechende Genehmigung verfügen müssen, zu der ein Plan für die Abfallwirtschaft und ein Plan für die Schließung und Rehabilitierung der Anlagen gehört. Diese Anlagen müssen eine finanzielle Garantie leisten, durch die die Kosten der Rehabilitierung des Landes gedeckt werden.
Die Richtlinie plant Prüfungen durch die zuständigen Behörden und umfasst Verpflichtungen, die sich auf die Vorbeugung der Umweltbelastung von Luft, Wasser und Land beziehen. Diese Richtlinie wird seit Mai 2008 auf neue Anlagen angewendet. Bereits bestehende Anlagen müssen die Genehmigung gemäß der Richtlinie bis Mai 2012 einholen.
Die Mitgliedstaaten müssen auch bis Mitte des Jahres 2012 eine Liste zusammenstellen, die verlassene und stillgelegte Anlagen umfasst, die Umweltschäden verursachen oder verursachen könnten.
Die Regelvorschriften der Europäischen Union umfassen auch andere Richtlinien, wie z. B. die IPPC-Richtlinie und die Richtlinie über Großfeuerungsanlagen. Was die Umwelthaftung betrifft, liegt die Landrichtlinie dem Rat vor; allerdings gibt es noch keinen Fortschritt zu verzeichnen. Die wichtigste dieser Richtlinien ist natürlich die IPPC-Richtlinie, die Großfeueranlagen vorschreibt, eine Genehmigung einzuholen, die sich nach der Anwendung der besten Praktiken orientiert.
Gleichzeitig gibt die Richtlinie über Großfeuerungsanlagen Grenzwerte für Emissionen der wichtigsten atmosphärischen Schadstoffe vor. Wenn eine Anlage stillgelegt wird, schreibt die IPPC vor, dass der Betreiber Maßnahmen zur Vorbeugung von Umweltbelastungen ergreifen und Maßnahmen setzen muss, um das Gebiet zu rehabilitieren.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen bieten ein hohes Maß an Umweltschutz, falls es zu einem Ereignis eines potenziellen Umweltschadens durch mit Braunkohle betriebene Anlagen kommen sollte.
Was die Schließung der Anlagen betrifft, wird die jeweilige Entscheidung danach getroffen, ob die Anlagen die gesetzlichen Vorschriften einhalten.
Bernd Posselt (PPE). - Vielen Dank für diese präzise und umfassende Antwort! Ich hatte aber darüber hinaus konkret nach den Grenzgebieten gefragt, also Deutschland/Tschechische Republik, Deutschland/Polen, Polen/Tschechische Republik. Da gibt es besonders viele solche Fälle. Ich wollte fragen, ob Sie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Staaten als ausreichend ansehen und ob die Kommission hier, insbesondere in den Regionalprogrammen, auch grenzüberschreitende Maßnahmen unterstützt.
Stavros Dimas, Μitglied der Kommission. − (EL) Herr Präsident, es gibt sowohl für die Tschechische Republik nach 2007 als auch für Deutschland verschiedene Finanzierungsquellen. Ich muss Sie natürlich auch daran erinnern, dass aufgrund des Energie- und Klimapakets, das letzten Dezember bewilligt wurde, genügend Geld durch den Plan für den Handel von Treibhausgasemissionen verfügbar ist. Die diesbezügliche Vereinbarung schreibt vor, dass Treibhausgasemissionen um 50 % reduziert werden müssen, um den Klimawandel und andere damit in Zusammenhang stehende Probleme zu bekämpfen.
Das bedeutet, dass Anlagen, vor allem Braunkohleanlagen im Tagebau, die Umwelt und Natur zerstören. Dies erfolgt durch verschiedene Probleme, die nicht nur durch eine Störung des natürlichen Zustands des Landes sondern auch des Wassers aufgrund anderer Giftstoffe hervorgerufen werden. Dazu kommt noch die Bildung großer Mengen von Kohlendioxid, die Braunkohle aus dieser Perspektive zum schlechtesten Brennmaterial machen. Auf einer Skala von eins bis zehn ist Braunkohle vermutlich das schlechteste Brennmaterial hinsichtlich der Kohlendioxidemissionen. Ich möchte auch noch hinzufügen, dass Geld durch den Handel mit Emissionen generiert werden kann, und was Deutschland im Besonderen betrifft, wird dort eben in diesem Augenblick mit Emissionen gehandelt. Daher gibt es auch Geld aus dieser Quelle. Dazu gibt es auch noch die gemeinschaftliche Finanzierung, die ebenfalls zur Wiederherstellung der durch Bergbau verursachten Umweltschäden verwendet werden kann.
Regionale operationelle Programme haben von 2000-2006 Projekte finanziert, die Gebiete regenerieren sollten, die durch den Abbau von Braunkohle in gewissen Bundesstaaten im ehemaligen Ostdeutschland wie Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen schwer gelitten haben. Es wurden Vorkehrungen getroffen, dass diese Art der Hilfe in den betreffenden Programmdokumenten für den Zeitraum 2007-2013 fortgeführt wird.
In der Tschechischen Republik finanziert das regionale operationelle Programm für den Zeitraum von 2007-2013 Maßnahmen zur Wiederherstellung und Rehabilitierung verlassener Abbaugebiete. Das operationelle Programm „Umwelt“ umfasst als eine der Prioritäten die Regenerierung verlassener Abbaugebiete sowie die Zusammenarbeit zwischen Ländern und regionalen Organisationen, von der beide Seiten profitieren.
Der Präsident. − Die Anfragen, die aus Zeitgründen nicht behandelt wurden, werden schriftlich beantwortet (siehe Anlage).