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Verfahren : 2007/0247(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0070/2009

Eingereichte Texte :

A7-0070/2009

Aussprachen :

PV 23/11/2009 - 17
CRE 23/11/2009 - 17

Abstimmungen :

PV 24/11/2009 - 4.1
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2009)0068

Plenardebatten
Hinweis
Montag, 23. November 2009 - Straßburg Ausgabe im ABl.

17. Elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Aussprache)
Video der Beiträge
PV
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  Der Präsident. – Der nächste Punkt ist der Bericht von Frau Trautmann im Namen der Delegation des Europäischen Parlaments an den Vermittlungsausschuss über den gemeinsamen, vom Vermittlungsausschuss genehmigten Text für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates, die die Richtlinie 2002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste und die Richtlinie 2002/19/EG über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung und die Richtlinie 2002/20/EG über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste (03677/2009 - C7-0273/2009 - 2007/0247(COD)) (A7-0070/2009) ändert.

 
  
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  Catherine Trautmann, Berichterstatterin.(FR) Herr Präsident, Kommissar, meine Damen und Herren! Wir diskutieren nun einmal mehr - dieses Mal zum letzten Mal - das Telecom-Paket und, im Speziellen, meinen Bericht über die „Rahmen“-, „Zugangs“- und „Genehmigungs“-Richtlinien, die den abschließenden Eckpfeiler darstellen.

Dies ist eine Gelegenheit, meinen Kolleginnen und Kollegen, insbesondere meinen Mitberichterstattern, Pilar del Castillo und Malcolm Harbour, dem Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses, Herrn Vidal-Quadras, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, Herbert Reul, sowie allen beteiligten Diensten des Europäischen Parlaments zu danken. Des Weiteren möchte ich der Kommissarin für ihre Mitwirkung und Unterstützung während dieser Zeit sowie ihren Diensten danken. Zum Abschluss begrüße ich darüber hinaus die Bemühungen des schwedischen Ratsvorsitzes, zu einem zufriedenstellenden Ergebnis zu kommen. Lassen Sie uns einen Moment an Ulrika Barklund Larsson denken.

Die morgige Abstimmung wird denjenigen, die eine dynamischere europäische Industriepolitik erwarten, ein sehr positives Signal vermitteln. Da bei Einigung in zweiter Lesung 99 % des Textes beibehalten wurden, werde ich die Aspekte, denen wir Priorität verliehen haben, nur kurz zusammenfassen. Insbesondere wollen wir den effektiven langfristigen Wettbewerb aufrechterhalten, jedoch diesen Wettbewerb durch eine vollständige Abdeckung des europäischen Raums im Hinblick auf Zugang, Hochgeschwindigkeitsinternet für alle und alle Regionen - einschließlich eines besseren Management der Funkfrequenz - und volle Nutzung der Rechte für Verbrauche, auch für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung sinnvoll einsetzen.

Dies umfasst die Schaffung eines einheitlichen, funktionsfähigen Rahmens für diejenigen, die diese Richtlinien nutzen werden, d. h. die Regulierungsbehörden, das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation und die Kommission, die Gewährleistung der Rechtssicherheit, die Förderung von Investitionen, die zur Wiederbelebung unserer Wirtschaft und dazu nötig sind, den Markt für Betreiber, ihre Nutzer und Beschäftigten dynamisch zu gestalten und letztendlich die Entwicklung einer Vielzahl qualitativ hochwertiger Dienste, die der Mehrheit zu einem fairen Preis zugänglich sind.

Es ist wichtig, dass wir die Bedingungen des Abkommens einhalten, und leider geben einige kürzlich gemachte Anmerkungen bestimmter Mitgliedstaaten Grund zum Zweifel betreffend ihr Engagement in dieser Angelegenheit. Ich unterstütze die Auslegung des Ergebnisses unserer Verhandlungen über Artikel 19 der Kommission. Wen es interessiert, der für diesen Artikel gewählte Wortlaut steht in engem Zusammenhang zur Aussprache über die Mechanismen der Artikel 7 und 7a. Es wäre enttäuschend, wenn der Rat durch nicht bindende Erklärungen die Botschaft vermitteln würde, dass er auf eine gewisse Art und Weise auf „zwei Hochzeiten tanzen“ will, indem er, wie im abschließenden Kompromiss erkennbar, eine faire Machtverteilung zwischen den Mitgliedstaaten, GEREK und der Kommission ablehnt.

Zum Abschluss natürlich der herausragende Punkt, der uns zu einer Einigung gebracht hat: Änderung 138. Ich möchte nur sagen, dass das erzielte Ergebnis das Maximale war, was das Parlament mit der uns zur Verfügung stehenden Rechtsgrundlage erzielen konnte: Die Harmonisierung des Binnenmarktes. Dieses Ergebnis darf also nicht auf die leichte Schulter genommen werden, da es all unseren Nutzern elektronischer Verbindungen einen soliden Schutz ihres Rechts auf Privatsphäre, der Unschuldsvermutung und vor kontradiktorischen Verfahren bietet, unabhängig von eingeleiteten Maßnahmen und vor der Anwendung von Sanktionen.

Des Weiteren freue ich mich über die Bereitschaft der Kommission, die Situation der Netzneutralität in Europa zu bewerten und, basierend auf dem Ergebnis dieser Beobachtungen, dem Parlament und dem Rat bis zum Ende des Jahres die entsprechenden Instrumente zur Verfügung zu stellen

Zum Abschluss möchte ich deshalb alle darum bitten, über die Umsetzung des Pakets nachzudenken. Ich weiß bereits, dass das Parlament, dem dieses Paket sehr viel bedeutet, sicherstellen wird, dass die Umsetzung unter Berücksichtigung vorangegangener Abkommen erfolgt. Herr Präsident, ich werde nun den Reden meiner Kolleginnen und Kollegen aufmerksam folgen, bevor ich zum Ende der Aussprache erneut das Wort ergreife.

 
  
  

VORSITZ: Stavros LAMBRINIDIS
Vizepräsident

 
  
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  Viviane Reding, Mitglied der Kommission. – Herr Präsident, heute ist der Höhepunkt eines langen und oft äußerst intensiven legislativen Prozesses, und die Bemühungen aller Seiten bei diesen Verhandlungen haben zu Ergebnissen geführt, auf die es sich zu warten lohnte. Ich möchte den Berichterstattern, den Ausschussvorsitzenden, dem Präsidenten und den Mitgliedern des Vermittlungsausschusses sowie jedem einzelnen Parlamentarier, der sein Engagement und sein Fachwissen eingebracht hat, danken.

Mit der Annahme des Reformpakets in seiner jetzigen Form hat die Union einen Rechtsrahmen, mit dem die Herausforderungen einer sich schnell weiterentwickelnden digitalen Wirtschaft basierend auf fairen Preisen für alle für Telefon- und Internetverbindungen angegangen werden können, während gleichzeitig der Grundstein für Investitionen in Hochgeschwindigkeitsnetze, die hochwertige innovative Dienstleistungen bereitstellen, gelegt wird.

Diese Bestimmungen, diese Reformen machen die Europäische Union zu einem globalen Marktführer auf dem Gebiet der Regulierung von elektronischer Kommunikation, nicht nur durch die Entwicklung hin zu einem wettbewerbsfähigen Binnenmarkt, sondern auch indem die Bürgerrechte zum Mittelpunkt einer Ordnungspolitik gemacht werden.

Der Kompromiss, der bei der Vermittlung erreicht wurde, legt zum ersten Mal in der EU-Gesetzgebung die Grundrechte von Internetbenutzern in Bezug auf Maßnahmen, durch die ihr Internetzugang beschränkt wird, fest. Dies ist eine äußerst wichtige Klausel zur Freiheit im Internet. Sie macht klar, dass das Internet, das zu einem immer zentraleren Bereich unseres täglichen Lebens wird, denselben Sicherungen für unsere Grundrechte unterliegen sollte, wie andere Tätigkeitsbereiche. Es werden faire Vorverfahren auf der Grundlage der Unschuldsvermutung und dem Recht auf Privatsphäre sowie dem Recht auf eine effektive und zeitnahe Überprüfung der Rechtmäßigkeit zugrunde gelegt: Dies sind die Bestimmungen, die in das neue Reformpaket übernommen wurden.

Gleichzeitig bewahrt dieses Reformpaket die Vision eines offenen Internets und einer Internet-Gemeinschaft als Ziel der Ordnungspolitik. Der EU-Ansatz ist ein sehr pragmatischer. Er wurde auf anderen Kontinenten übrigens bereits als wichtiger Trendsetter gefeiert.

Der Schutz der Kunden vor dem Verlust von persönlichen Daten und vor Spam wurde ebenfalls verstärkt, insbesondere dadurch, dass die Betreiber die Kunden bei Datenschutzverletzungen informieren müssen und durch die Stärkung des Grundsatzes des Benutzereinverständnisses, was die Verwendung von Cookies anbelangt. Andere wichtige Zugeständnisse für die Verbraucher ist das Recht auf den Wechsel ihres Festnetz- oder Mobiltelefonanbieters innerhalb eines Arbeitstages bei Mitnahme der alten Rufnummer.

Dank des Parlaments sorgen die neuen Klauseln zur Funkfrequenz für niedrigere Preise und ermutigen die Einführung neuer Dienstleistungen, was hilft, die digitale Kluft zu überbrücken. Das Parlament wird eine tragende Rolle bei der Festlegung der strategischen Richtung für die Frequenzpolitik auf europäischer Ebene durch das neue mehrjährige Funkfrequenz-Politikprogramm einnehmen. Die Reformen ermöglichen zudem Investitionen von Betreibern in die Netzwerke der nächsten Generation. Sie stärken die Anreize zur effizienten Investition in eine neue Infrastruktur unter Berücksichtigung der Investitionsrisiken und bei gleichzeitiger Gewährleistung, dass der Wettbewerb nicht unterdrückt wird.

Auf institutioneller Ebene bietet das Gremium der Europäischen Regulierungsstellen, das berühmte GEREK, den 27 nationalen Regulierungsstellen die Möglichkeit, zum Funktionieren des Binnenmarktes auf transparentere und effektivere Weise beizutragen. Eine durch das GEREK unterstützte bessere Kontrolle der Maßnahmen durch die Kommission konsolidiert den Binnenmarkt durch die Verbesserung der Konsistenz und Qualität der europaweiten Umsetzung der Rahmenbedingungen und gewährleistet, dass die Betreiber gleiche Wettbewerbsbedingungen vorfinden.

Lassen Sie uns nicht die wichtige Vereinbarung vergessen, die in Artikel 19 der Rahmenrichtlinie erreicht wurde, und die der Kommission erweiterte Harmonisierungsbefugnisse verleiht, die auch allgemeine regulatorische Ansätze, auch in Bezug auf Maßnahmen, umfasst. Dadurch kommt der Kommission in Zusammenarbeit mit GEREK die zentrale Rolle zu, sicherzustellen, dass die Telekommunikationsregulierung im Interesse der Bürger und Unternehmen konsistent auf dem Binnenmarkt umgesetzt wird.

Ich habe Ihnen meine Erklärungen bereits auf der Plenarsitzung im Mai präsentiert und ausgeführt, dass die Kommission auf die Reformen aufbauen wird, indem sie im nächsten Jahr umfassende Beratungen zum Umfang der künftigen universellen Dienstleistungen und einer breiter gefächerten Anwendung der Grundsätze in Bezug auf die Benachrichtigung bei einer Verletzung des Datenschutzes durchführen wird. Ich bestätige diese Verpflichtungen heute erneut, entsprechend angepasst natürlich in Bezug auf die Zeit, die seither verstrichen ist.

Die Kommission wird ebenfalls ihren Teil dazu beitragen, um sicherzustellen, dass die neuen Instrumente bei Bedarf nutzbringend eingesetzt werden. Ich habe angedeutet, dass die Kommission die Auswirkungen der marktspezifischen und technologischen Entwicklungen zu den Freiheiten im Internet überwachen und dem Europäischen Parlament und dem Rat vor Ende 2010 Bericht erstatten wird, ob eine weitere Beratung erforderlich ist. Die Kommission wird sich zudem auf ihre vorhandenen Wettbewerbsrechtbefugnisse berufen, um möglicherweise wettbewerbswidriges Verhalten einzudämmen.

Ich bin der Ansicht, dass das Vertrauen und die Rechtssicherheit, die diese Reformen bieten, entscheidend für den Beitrag des elektronischen Kommunikationssektors zur Wiederbelebung der Wirtschaft in Europa sind. Ich möchte daher dem Parlament für seine Unterstützung des Pakets danken und die Mitglieder nachdrücklich dazu auffordern, zugunsten seiner Annahme abzustimmen.

(Beifall)

 
  
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  Pilar del Castillo Vera, im Namen der PPE-Fraktion.(ES) Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich möchte zunächst meinen Kolleginnen und Kollegen - und in diesem Fall im Wesentlichen der Berichterstatterin Frau Trautmann - meinen Dank für die wirklich hervorragende Arbeit aussprechen. Man musste einfach dabei sein, um zu verstehen, wie viel in dieser letzten Phase erreicht wurde, was ja auch schließlich zu einem Erfolg im Vermittlungsprozess geführt hat.

Ich würde sagen, wir befinden uns derzeit in der hervorragenden Position, eine Zukunft anzusteuern, die auf ihre Art revolutionär ist - oder es zumindest sein sollte.

Wir haben endlich einen Rechtsrahmen – oder werden diesen in Kürze haben – der einige sehr gute Grundlagen bildet, um der Entwicklung des Internets, der digitalen Gesellschaft und der digitalen Wirtschaft bei unseren Zielsetzungen oberste Priorität einzuräumen. Dieser Rahmen bietet einen guten Verbraucherschutz, fördern die Rechte von Nutzern und bieten zudem Sicherheit für Investoren.

Ich halte es jedoch für äußerst wichtig, dass wir nun einen entschiedenen Blick in die Zukunft werfen. Wir müssen weit über das Jahr 2010 hinausblicken, sodass wir all unsere Bemühungen darauf richten können, eine digitale Agenda nach 2010 auszuarbeiten. Die Hauptziele dieser digitalen Agenda sollten Folgendes beinhalten: Dass jeden Menschen - als Nutzer und Bürger - alle Ressourcen für den Zugriff auf das Internet und die Teilnahme über das Internet zur Verfügung stehen sowie natürlich die Entwicklung eines offenen und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes.

Dies ist ein absolut unverzichtbares Ziel, wenn wir die europäische Wirtschaft dorthin bringen wollen, wo sie in der globalen Welt von heute positioniert sein sollte.

 
  
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  Corinne Lepage, im Namen der ALDE-Fraktion.(FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren, ich war erfreut, Herr Kommissar, Sie sagen zu hören, dass die Freiheit des Internetzugangs wie jedes andere Grundrecht auch gesichert sein sollte.

Das ist genau die Sache, für die wir, die Mitglieder des europäischen Parlaments, gekämpft haben: Um dasselbe Maß an Gewährleistung zu erreichen, d. h. ein Vorverfahren vor einem unparteiischen Richter.

Wir haben dies nicht ganz erreicht, aber dank der Arbeit unseres Berichterstatters scheint es, als ob wir die bestmögliche Lösung gefunden haben.. Sie ist nicht perfekt. Sie ist nicht perfekt, weil sie den Weg für Streitigkeiten ebnet, die wir lieber vermieden hätten; und wenn wir die Dinge so deutlich beim Namen genannt hätten, wie ich dies gerade tat, hätte es keine Streitigkeiten gegeben. Leider haben wir in diesem Punkt keinen Kompromiss erreicht.

Somit müssen wir zu den Themen Freiheit des Internetzugangs, Netzneutralität und die Art, in der in einer offenen Gesellschaft wie der unseren heutzutage ein bestimmtes Maß an freiem Zugang zu Wissen und Informationen vorhanden sein sollte. Dies betrifft alles denselben Bereich. Wir haben den ersten Schritt getan; Wir haben den grundlegenden, unverzichtbaren ersten Text, und dies ist der Grund, warum ich persönlich dafür stimmen werde, auch wenn andere zögern.

Gleichwohl müssen wir bei der Sicherung der Freiheit des Zugangs zu offener Forschung und zu allen intellektuellen Arbeiten noch viel weiter gehen, dabei jedoch natürlich auch beachten, dass die Eigentumsrechte in den Bereichen Literatur, Kunst und Forschung ebenfalls gesichert werden müssen. In den kommenden Jahren müssen wir jedoch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weitere Kompromisse eingehen.

 
  
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  Philippe Lamberts, im Namen der Verts/ALE-Fraktion.(FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir sind erfreut, dass die vom Europäischen Parlament ergriffene Maßnahme Internetbenutzern einen garantierten und nun auch expliziten Schutz zusichert. Es stimmt, wenn das Parlament nicht zweimal zugunsten des berühmten Änderungsantrags 138 gestimmt hätte, stünden wir nicht da, wo wir heute stehen. Es ist klar, dass der Inhalt des Kompromisstextes heute dank dieser Tatsache realisiert wurde.

Aber, wie Frau Lepage sagte, der Kompromiss, den wir erreicht haben, ist sicherlich nicht das Nonplusultra, was den Schutz der Rechte von Internetbenutzern anbelangt.

Ich denke, dass wir angesichts der verfassungsmäßigen Ordnung, innerhalb der das Europäische Parlament heute agiert, so weit gegangen sind, wie wir konnten. Der Kompromiss ebnet somit den Weg für die Annahme dieses Telekommunikationspakets, das für uns einen echten Fortschritt in Bezug auf das System darstellt, das wir aus den Tagen der Telekommunikationsmonopole übernommen haben - eine Ära, die zum Glück der Vergangenheit angehört.

Die morgige Abstimmung ist jedoch erst der Anfang. Wir müssen - sowohl hier als auch in den nationalen Parlamenten - ein besonders wachsames Auge darauf werfen, wie der morgen angenommene Kompromiss in die nationale Gesetzgebung umgesetzt wird, da wir wissen, dass eine Reihe von Mitgliedstaaten der Europäischen Union, nun, sagen wir mal, ein wenig unbeholfen agiert, was öffentliche Freiheiten anbelangt - insbesondere in Bezug auf das Internet - und ich bin mir nicht sicher, ob sie der Falle einer Abweichung von der Bestimmung, die wir morgen annehmen werden, entgehen können.

Es ist für die Europäische Union schließlich an der Zeit, sich selber eine echte Charta der Rechte von Internetnutzern zu geben, in der natürlich die Zugangsrechte festgelegt sind: Recht auf Privatsphäre, Recht auf freie Meinungsäußerung und die Netzneutralität. Für uns reicht eine einfache Erklärung zur Netzneutralität nicht aus.

Es stimmt ferner, dass wir besonders auf die Rechte von Verfassern und Urhebern achten müssen, sodass die Verbreitung ihrer Arbeit über das Internet für sie eine Ermutigung darstellt. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass dieses bemerkenswerte Instrument ausschließlich für private Interessen genutzt wird.

 
  
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  Malcolm Harbour, im Namen der ECR-Fraktion. – Herr Präsident, als einer der drei Berichterstatter, die bei dem kompletten Paket – und es handelt sich hierbei eindeutig um ein Paket – sehr eng zusammengearbeitet haben, begrüße ich diese Kompromissvereinbarung sehr, und ich möchte zudem Catherine Trautmann, die die Verhandlungen mit großem Geschick geführt hat, mein Kompliment aussprechen. Die weitreichende Endfassung und die Sicherungsmaßnahmen für die Nutzerrechte sind ein Tribut an ihr Verhandlungsgeschick.

Ich begrüße die Tatsache, dass alle politischen Fraktionen, die bei der Vermittlung zugegen waren, den Text befürwortet haben, und dass wir mit unserer Abstimmung morgen endlich - nach monatelanger Arbeit - in den Genuss der Vorteile dieses Komplettpakets kommen können. Der Rat hat meinen eigenen Bericht zu universellen Dienstleistungen und Nutzerrechten zusammen mit einigen Punkten, die Frau Reding angesprochen hat, angenommen. Ich werde diese nicht wiederholen, es reicht zu sagen, dass dies ein Quantensprung für die Nutzer ist.

Ich möchte noch ein oder zwei Anmerkungen zu meinem Bericht machen und insbesondere unsere Verhandlungen mit dem Rat hervorheben, – leider hatten Sie, Herr Präsident, keine Gelegenheit zu sprechen, aber Sie waren in großem Umfang an den Verhandlungen beteiligt – bei denen bedeutende Fortschritte im Bereich der Verletzung des Datenschutzes und insbesondere bei der Verwendung von Cookies und den Rechten, die Nutzer zur Ablehnung von Vorrichtungen haben, die möglicherweise Daten auf ihren Computern sammeln, erzielt wurden.

Herr Kommissar, ich befürworte die Aussage, die Sie bereits zum Thema Verletzung des Datenschutzes gemacht haben, nachdrücklich, aber ich war etwas überrascht, eine Erklärung von 13 Mitgliedstaaten zu erhalten, die auf mich eher wie eine Neuauslegung der bereits am 26. Oktober angenommenen Vereinbarung wirkte. Vielleicht möchten Sie sich dazu später noch äußern. Ich möchte nur noch mal die Ansicht untermauern - und ich bin mir sicher, dass Sie, Herr Präsident, mir da zustimmen - dass das, worauf wir uns geeinigt haben, diese Position ist. Die Kommission wird diese Position nun umsetzen. Wenn sie der Klärung bedarf, obliegt es der Kommission, dafür zu sorgen. Wir freuen uns auf das Inkrafttreten und die Umsetzung dieser Vereinbarung, insbesondere im Bereich Netzneutralität, wobei Ihre Erklärung dazu großen Anklang findet, da dies ein Thema ist, wofür wir in meinem Ausschuss hart gekämpft haben. Dies ist für die Verbraucher ein wichtiger Schritt nach vorn. Ich begrüße ihn im Namen meiner Fraktion nachdrücklich, wie, so hoffe ich, dies auch das ganze Parlament tut.

 
  
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  Eva-Britt Svensson, im Namen der GUE/NGL-Fraktion.(SV) Herr Präsident, morgen wird über das Telekommunikationspaket abgestimmt. Ich möchte Frau Trautmann und all meinen Kolleginnen und Kollegen, die für ein freies Internet gekämpft haben, danken. Vor allem möchte ich all den Bürgerinnen und Bürgern danken, die ihrer Verpflichtung der Sache gegenüber Ausdruck verliehen haben. Sie haben sich sehr stark eingebracht und dies auch zu Recht, da es letztendlich um freie Meinungsäußerung und unsere Bürgerrechte und -freiheiten geht. Dank unseren engagierten Bürgerinnen und Bürgern ist der Schutz der Internetbenutzer vor Überwachung und dem Missbrauch von Macht besser als erwartet ausgefallen, meiner Meinung nach - und die teilt die Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke - reicht dies jedoch noch nicht aus.

Es gibt drei Gründe, warum ich gegen dieses Paket stimmen werde. Erstens, der Kompromiss - der Änderungsantrag 138 - bietet den Bürgerinnen und Bürgern nicht genügend Schutz vor der Macht der Behörden und der Anbieter von Internetdiensten. Er bezieht sich nur auf eine Prüfung vor dem Ausschluss - nicht auf eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit. Dies könnte den Weg für willkürliche Maßnahmen ebnen. Der Text verhindert die Einschränkung der Endnutzerrechte durch die Mitgliedstaaten, was gut ist, Unternehmen können jedoch Beschränkungen einführen, vorausgesetzt, dies ist in der Vereinbarung festgelegt.

Zweitens, meine Änderungen zu den Rechten im Internet, mit anderen Worten, die bekannten Bürgerrechts-Änderungsanträge, wurden bei dem Kompromiss nicht berücksichtigt. Dies ebnet in der Tat den Weg für ein Netzwerk, bei dem es sich nicht von selbst versteht, dass alle Nutzer Zugang zum gesamten Netzwerk haben, und wo nicht alle Webseiten gleichermaßen aufgerufen werden können. Ich denke, wir hätten es sehr deutlich machen müssen, dass das Internet nicht in eine solche Sackgasse geführt werden darf. Das Endergebnis läuft dann Gefahr, mehr wie eine Sammlung von Kabelfernsehkanälen zu sein als eine freie Kommunikationsmöglichkeit für jedermann.

Drittens fällt das Telekommunikationspaket unter den Rechtsrahmen für den Binnenmarkt. Dies bedeutet natürlich, dass im Streitfall der Europäische Gerichtshof entscheidet. Die Freiheit der Meinungsäußerung sollte nicht durch den Europäischen Gerichtshof entschieden werden. Es reicht nicht aus, einen mittelmäßigen Schutz der Bürgerrechte zu haben; sie müssen umfassenden Schutz genießen.

 
  
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  Jaroslav Paška, im Namen der EFD-Fraktion.(SK) Am Ende der Abstimmungsstunde der Plenarsitzung vom 6. Mai 2009 nahm das Europäische Parlament einen Richtlinienentwurf, der die Bedingungen für die elektronische Kommunikation festlegt, an.

Das Plenum nahm jedoch auch einen Änderungsantrag, den der Rat als schwer umsetzbar einstufte, an. Das Vermittlungsverfahren dauerte somit bis zum 29. September, und es wurde versucht, die Standpunkte des Rates, der Kommission und des Europäischen Parlaments unter einen Hut zu bringen, um so sicherzustellen, dass die in Artikel 138 enthaltenen Bedingungen ordnungsgemäß in die aktuelle europäische Gesetzgebung umgesetzt werden konnte.

Ich möchte daher den Bemühungen des Verhandlungsteams des Europäischen Parlaments sowie der geschäftsmäßigen und konstruktiven Herangehensweise der Vertreter von Rat und Kommission Beifall zollen, dank denen es möglich war, eine Vereinbarung über den Wortlaut der umstrittenen Klausel zu erreichen, so dass die Zielsetzungen und Ideen im ursprünglichen Artikel 138 auf annehmbare Weise in die neue Telekommunikationsrichtlinie übernommen wurden. Ich bin der festen Ansicht, dass die neue Telekommunikationsrichtlinie nach dem Vermittlungsverfahren für die Anwendung im europäischen öffentlichen Leben geeignet ist.

 
  
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  Herbert Reul (PPE). - Herr Präsident! Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das war ein hartes Stück Arbeit in zwei Runden – wenn man so sagen will –, aber das Ergebnis kann sich auch sehen lassen. Darauf kann das Parlament stolz sein.

Ich möchte auch im Namen der Kollegin Angelika Niebler, die heute leider nicht hier sein kann, insbesondere den Berichterstattern Pilar del Castillo Vera, Malcolm Harbour und Catherine Trautmann Danke schön sagen, aber auch all den anderen, die auf der Strecke geholfen haben, dass man einen Kompromiss gefunden hat. Das war wirklich schwierig, manchmal auch eine große Anstrengung für Einzelne – auch für Fraktionen –, aber am Ende haben dem alle zugestimmt.

Der Telekommunikationssektor ist ein Sektor, der für die wirtschaftliche Entwicklung von größter Bedeutung ist, ein wichtiger Jobmotor. Allein im Jahr 2007 waren es rund 300 Mrd. Euro, die hier umgesetzt wurden. Das heißt, dieser Sektor bekommt einen neuen Rechtsrahmen, und das hat auch für die wirtschaftliche Entwicklung in der Europäischen Union eine große Bedeutung.

Europa steht vor großen Herausforderungen: in Hochleistungsbreitbandnetze zu investieren und neu diese auszubauen. Hier gibt es die Bereitschaft der Unternehmen, und hier wollen wir auch öffnen. Hier ist eine wichtige Entscheidung getroffen worden.

Last but not least, wir wollen die Frequenzpolitik flexibler gestalten, die digitale Dividende soll genutzt werden. Auch hier ist eine wesentliche Voraussetzung geschaffen worden. Und am Schluss: Wir haben sehr viel Arbeit investieren müssen, weil manch einem von uns das Problem am Anfang auch so nicht bewusst war in der Frage, wie wir mit der Freiheit des Internets umgehen sollen, wie wir die Bürgerrechte im Internet stärker stützen können.

Wir haben jetzt den Schutz des Bürgers in einem ganz anderen Maße fest gesichert, als viele von uns sich das am Anfang vorgestellt haben, weil der Prozess weitergegangen ist. Maßnahmen der EU-Staaten bezüglich des Zugangs zu oder auch der Nutzung von Angeboten über elektronische Kommunikationsnetze dürfen auf keinen Fall die Grundrechte verletzen. Einschränkungen darf es erst nach einem fairen und unabhängigen Verfahren geben. Die Person muss ein Anhörungsrecht haben und den Entscheid gerichtlich anfechten können. Das ist eine Veränderung, die am Anfang so nicht zu sehen war. Dazu haben alle beigetragen, und ich hoffe, dass deshalb auch alle dem zustimmen können. Herzlichen Dank!

 
  
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  Christian Engström (Verts/ALE). – Herr Präsident, wir von der Schwedischen Piratenpartei unterstützen den Kompromiss, der bei der Vermittlung erreicht wurde. Er ist nicht perfekt und umfasst nicht alles, was wir uns gewünscht hätten, aber ich halte ihn für einen guten Schritt in die richtige Richtung.

Niemandem sollte der Zugang zum Internet verweigert werden ohne wenigstens ein faires und unparteiisches Vorverfahren zu erhalten, das das Recht auf Anhörung umfasst und den Grundsatz, das der Angeklagte unschuldig ist, bis das Gegenteil bewiesen wird, achtet.

Der Kompromiss sendet ein starkes Signal an die Mitgliedstaaten, dass Maßnahmen wie das französische HADOPI-Gesetz oder die Mandelson-Methode in Großbritannien schlicht unannehmbar sind. Es obliegt nun den Aktivisten in Frankreich und in Großbritannien sicherzustellen, dass ihre Regierungen diesen Kompromiss auch achten.

Aber für uns hier im Europäischen Parlament ist dies erst der Anfang. Wie bereits mehrere Redner ausgeführt haben, brauchen wir ein ordnungsgemäßes Grundgesetz für das Internet, das klar aufzeigt, dass das Internet ein wichtiger Teil der Gesellschaft ist, in dem unsere grundlegenden bürgerlichen Freiheiten geachtet werden müssen.

Dies umfasst das Recht auf Informationsfreiheit und das Recht auf Privatsphäre, wie in der Europäischen Grundrechtekonvention festgelegt. Wir brauchen Netzneutralität und eine Politik, die „Ja“ sagt zu den fantastischen Möglichkeiten, die das Internet und die neuen Informationstechnologien uns allen bieten.

Europa hat die einzigartige Gelegenheit, Führungsqualitäten zu beweisen und der Welt ein Beispiel für freies und offenes Internet zu geben. Dies ist eine Gelegenheit, die wir ergreifen sollten. Der Weg steht uns offen. Der Kompromiss ist nur ein erster Schritt, aber einer in die richtige Richtung. Daher fordere ich alle Kolleginnen und Kollegen auf, mit „Ja“ zu stimmen.

 
  
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  Trevor Colman (EFD). – Herr Präsident, bei der Aussicht auf diese beabsichtigte Maßnahme haben sich bei den Internetnutzern in allen Mitgliedstaaten die Nackenhaare aufgestellt. Durch sie droht eine staatliche Überwachung, staatliche Intervention und kommerzielle Nutzung in nie dagewesenem Ausmaß, und sie versucht, Internetnutzer selbst dem Schutz der Gerichte zu entziehen.

Der Rat hat angegeben, dass diese Versammlung ihre Machtbefugnisse überschreitet, indem sie sicherstellt, dass der Schutz durch die Gerichte aufrechterhalten wird. Aber ob dies nun der Wahrheit entspricht oder nicht, um wie viel mehr würden diese Machtbefugnisse von einer Klausel überschritten, die es Beamten ermöglicht, Internetnutzer zu jagen und auszuspionieren, während sie selber über dem Gesetz stehen?

Dieses Haus hat den Änderungsantrag 138 eingeschoben und darüber abgestimmt, um schwere Fehlurteile zu verhindern, zu denen Bürokraten mehr als fähig sind, wenn sie keiner gesetzlichen Kontrolle mehr unterstehen. Nach zuverlässiger Rechtsauffassung hat der Vermittlungsprozess die Argumente geschwächt und das Schreiben des Änderungsantrags 138 hinfällig gemacht. Ich fordere alle Mitglieder zu der Entscheidung auf, dass, wenn dieses Haus die Schutzmechanismen, die diese Maßnahme rechtmäßig begleiten sollen, nicht gewährleisten kann, diese Maßnahme nicht angenommen werden sollte.

 
  
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  Gunnar Hökmark (PPE).(SV) Herr Präsident, der Schwerpunkt der Telekommunikationsdebatte liegt auf dem Schutz der Internetnutzer. Im letzten Frühjahr haben Frau Svensson und andere einen Vorschlag abgelehnt, der vorsah, dass im Fall eines Ausschlusses von der Internetnutzung eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit durchgeführt werden müsse. Nun gibt es eine andere Lösung, die die Nutzer durch sehr klare Verweise auf den Rechtsrahmen, der im Rechtssystem der Mitgliedstaaten verankert sein muss, schützt. Ich denke, es ist anzumerken, dass der Unterschied nicht darin besteht, ob wir die Nutzer schützen wollen, sondern ob wir das Recht der Mitgliedstaaten, über ihr eigenes Rechtssystem zu entscheiden, achten.

Diesbezüglich ist es interessant, dass eine schwedische Parlamentarierin, die sich entschieden gegen die Europäische Union und eine Mitgliedschaft Schwedens ausspricht, diese Angelegenheit zu einer supranationaleren Angelegenheit, als üblicherweise von den anderen Mitgliedern dieser Kammer vorgeschlagen, machen möchte, da nach ihrer Ansicht die Europäische Union Gesetze verabschieden soll, die die Organisation der Rechtssysteme der Mitgliedstaaten festlegen. Dies ist ein großer Schritt, und die Mehrheit des Parlaments hat ihn mit der Unterstützung des Kompromisses, den wir nun haben und der den Nutzern einen guten Schutz bietet, abgelehnt. Wir unterstützen diesen Kompromiss ferner, weil er sicherstellt, dass die Verbraucher und Internetnutzer in Europa stets zwischen verschiedenen Anbietern und Betreibern wählen können. Die Möglichkeit zu einem Betreiberwechsel, wenn der betreffende Betreiber einen schlechten Service bietet, verleiht den Verbrauchern und Bürgern eine Macht, die sie nie zuvor hatten. Frau Svensson, die Dinge haben sich seit der Zeit der großen Monopole, die über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf Auswahl und Nutzung von Daten entschieden haben, geändert. Dies ist eine gewaltige Änderung, gegen die Frau Svensson und möglicherweise auch noch andere stimmen.

Der Hauptpunkt - zu dem ich ebenfalls Frau Trautmann und dem Herr Kommissar gratulieren möchte - ist jedoch, dass wir nun auch die Frage der Frequenzbereiche in den Griff bekommen und sicherstellen, dass wir in Europa die Vorreiterrolle betreffend die Nutzung der digitalen Dividende übernehmen können. Dies fördert erfolgreiche Geschäftsaktivitäten der europäischen Bürgerinnen und Bürger und bietet der europäischen Industrie die Chance, Weltmarktführer zu werden. Daher unterstützen ich und die Mehrheit dieser Kammer den Vorschlag, über den wir morgen abstimmen werden.

 
  
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  Eva Lichtenberger (Verts/ALE). - Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die schwierigen Debatten im Vermittlungsverfahren hatten einen zentralen und wichtigen Grund, nämlich die Realisierung von Grund- und Freiheitsrechten im Internet, vor allem die Berücksichtigung von rechtsstaatlichen Verfahren. Diese dürfen nicht durch Einzelinteressen ökonomischer Großmächte im Netz außer Kraft gesetzt werden, weil diese ein veraltetes Copyright-System, das nicht internetfähig ist, mit Zähnen und Klauen verteidigen.

Wir brauchen ein völlig neues System zum Schutz der Rechte der Kreativen im Netz, das wir gemeinsam entwickeln müssen. Beim Schutz der Rechte der Bürgerinnen und Bürger müssen wir aber konsequent sein bis hin zur Beobachtung der Umsetzung in den Mitgliedstaaten. Es war nämlich der Rat, der mit dem Schutz dieser Rechte nicht einverstanden war und der diesen gerne unter den Tisch hätte fallen lassen. Diesen Machtkampf zum Schutz der Rechte der Bürgerinnen und Bürger müssen wir führen, und wir müssen ihn gewinnen. Kein Mitgliedstaat darf sich mehr klammheimlich aus dieser Verpflichtung schleichen.

 
  
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  Lambert van Nistelrooij (PPE).(NL) Das Europäische Parlament hat sich zu Recht den Schwerpunkt auf eine Reihe von Themenbereichen gelegt: Gewährleistung des Zugangs, Netzneutralität und bessere Kontrolle.

Das Komplettpaket ist so, wie es jetzt besteht, außergewöhnlich ausgewogen. Einerseits ermöglicht es einen ordnungsgemäßen Wettbewerb, fördert Wachstum in diesem Bereich und ermöglicht die Schaffung von Arbeitsplätzen und wirtschaftliche Vorteile. Andererseits bietet es besonders gute Maßnahmen für den Verbraucherschutz. Verbrauchern, die strafbarer Handlungen verdächtigt werden, kann erst nach einem Beschluss der Justizbehörden die Nutzung des Internets verwehrt werden; hierzu sind klare Verfahrensrichtlinien einzuhalten. Wir haben darüber hinaus eine Klausel für eine Berufung, durch die die Wahrung bestehender Menschenrechte sichergestellt ist.

In der letzten Woche fand eine wichtige Konferenz zur Internet-Verwaltung (Internet Governance) unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen statt, an der auch eine Delegation des Europäischen Parlaments teilnahm. Es zeigte sich, dass alle Blicke auf uns gerichtet waren, um zu sehen, wie wir die Regelung dieses Bereichs vornehmen werden. In vielen Ländern weltweit versuchen Regierungen vorzuschreiben, welche Inhalte im Internet gezeigt werden dürfen und unter welchen Umständen den Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung des Internets verwehrt oder im umgekehrten Fall gestattet wird. Dies hier ist ein Beispiel für eine gute Rechtsgrundlage, und wir schaffen ein Gleichgewicht zwischen dem Markt und dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Insbesondere verfolgen weltweit nichtstaatliche zivilgesellschaftliche Organisationen, wie dieses Telekom-Reformpaket ausgestattet ist.

Ich hatte die Gelegenheit, dies in der letzten Woche selbst zu erleben, und ich möchte betonen, dass wir hier ein kleines Stückchen Telekommunikationsgeschichte schreiben. Ich möchte die Berichterstatterin Frau Trautmann für ihre hervorragende Arbeit der Festlegung von Grenzen beglückwünschen. Dies ist wahrhaft ein http://www.dict.cc/deutsch-englisch/Glanzst%C3%BCck.html" der Verhandlungskunst. Ursprünglich war der Rat jedoch gar nicht bereit, so weit zu gehen.

 
  
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  Sandrine Bélier (Verts/ALE).(FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren, am 4. November garantierte der Rat dem Parlament, dass es nur zu Einschränkungen des Internetzugangs kommen könne, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt seien: eine faire und unparteiische Vorverhandlung; die Gewährleistung des Grundsatzes der Unschuldsvermutung sowie der Schutz der Privatsphäre und die Achtung der europäischen Menschenrechtskonvention. Diese Vereinbarung ist der erste Schritt zu einem besseren Schutz für Bürgerinnen und Bürger, die sich den ständig zunehmenden Versuchen bestimmter Staaten und bestimmter Privatbetreiber, die Strategie der flexiblen Reaktion, Datenspeicherung und die Kontrolle des digitalen Austausches im Internet zu trivialisieren, gegenübersehen.

Dies reicht jedoch noch nicht aus. Die Einschränkung digitaler Freiheiten und das Vorgehen gegen Netzneutralität sind nicht annehmbar. Dies widerspricht der Strategie von Lissabon und unterminiert die Grundrechte und -werte der Union. Als einzige direkt gewählte europäische Institution, die die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu schützen hat, ist das Parlament nun moralisch und politisch verpflichtet, sich dieser Angelegenheit anzunehmen und die Rechte und Pflichten von Internetnutzern festzulegen, um so ihre digitale Freiheit und ihren Zugang zu Wissen zu gewährleisten.

Wir werden morgen zugunsten dieses Textes abstimmen, jedoch sicherstellen, dass diese Thematik noch weitergeführt wird.

 
  
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  Paul Rübig (PPE). - Herr Präsident, sehr geehrte Frau Kommissarin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zuerst möchte ich der Kommissarin recht herzlich danken. Die Telekom-Gesetzgebung dieser fünf Jahre hat gezeigt, dass sich Europa ehrlich und konsequent vorwärtsbewegt – dank des Engagements und dank des Könnens, diese in die richtige Fassung zu bringen. Hier möchte ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, aber vor allem auch bei den Berichterstattern.

Wir haben gesehen, dass neue technische Generationen kommen, und diese neuen Generationen – wie das Fourth Generation Network LTE – brauchen einen Raum im Binnenmarkt Europas. Wir brauchen dafür eine vernünftige Verwendung auch der digitalen Dividende, und wir brauchen ein Datenroaming, das einem Binnenmarkt entspricht. Hier sehe ich noch große Aufgaben für die Zukunft. Aber auch über die Freiheit des Internets wurde sehr hart und intensiv diskutiert. Ich möchte allen Beteiligten hier danken. Auf der anderen Seite haben wir noch Handlungsbedarf beim geistigen Eigentum, um in der nächsten Wahlperiode die notwendigen Schritte zu setzen.

Hier setze ich vor allem auch auf die nationalen Regulatoren, die jetzt zusätzliche Rechte über GEREK bekommen haben. Ihre Aufgabe ist es, den nationalen Industrien und den nationalen Konsumenten zu helfen, ihre Rechte in den anderen 26 Ländern durchzusetzen. Hier gibt es großen Handlungsbedarf für die nationalen Regulatoren, weil wir hier einen Ansatzpunkt haben, um in Zukunft den digitalen Raum nicht nur in Europa auszubauen, sondern Europa international eine Vorreiterstellung zu verschaffen.

 
  
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  Ioan Mircea Paşcu (S&D). – Herr Präsident, lassen Sie mich einen anderen Kurs einschlagen und Ihre Aufmerksamkeit auf einige Fakten des wirklichen Lebens lenken. Wenn Sie wichtige Vorfälle, wie beispielsweise ein Eindringen in Ihr E-Mail-Konto melden müssen, können Sie dies nur in elektronischer Form tun. Es gibt keine Möglichkeit, darüber mit einer realen Person in einem normalen Gespräch zu reden. Wenn Sie Ihrem Telefon- und Internetdienstanbieter ein Problem melden wollen, enden Sie in einem Labyrinth aus aufgezeichneten Stimmen, die Sie von einer Stelle zur nächsten weiterleiten, bis das Unternehmen genug Geld aus Ihnen herausgepresst hat, selbst wenn das Problem, das Sie melden wollen, durch den fehlerhaften Service des Unternehmens verursacht wurde.

Daher möchte ich vorschlagen, dass sich die neue Kommission dieser Angelegenheit annimmt und eine Verordnung ausarbeitet, die die Anbieter dazu veranlasst, sicherzustellen, dass eine reale Person den ersten weitergeleiteten Anruf entgegennimmt. Dies spart dem Verbraucher Zeit und Geld, schützt seine Gesundheit und sichert dem Dienstanbieter weiterhin Gewinne, wenn auch geringere, und verschafft einigen Arbeitslosen Arbeitsplätze.

Abschließend möchte ich, Herr Kommissar, noch auf eine andere Sache aus dem Praxisalltag zu sprechen kommen, nämlich die persönlichen Daten, die der Verbraucher für einen kostenlosen Software-Download für Produkte, die er auf handelsübliche Weise erworben hat, angeben muss. Wohin gehen diese Daten und zu welchem Zweck?

 
  
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  Axel Voss (PPE). - Herr Präsident! Das Leben insbesondere der heutigen Jugend spielt sich maßgeblich im Internet ab, und die Digitalisierung zum einen und die elektronische Kommunikation zum anderen schreiten da voran.

Damit wird der unkomplizierte Zugang zum Internet und zu der Fülle von Informationen, die damit verbunden sind, eine Notwendigkeit für viele. Hierbei dürfen und sollten wir auch diejenigen nicht vergessen, die bislang nicht ohne weiteres die Möglichkeit haben, auf das Internet zuzugreifen. Deshalb begrüße ich insbesondere und ausdrücklich die bislang erreichten Schritte, weil wir auf dem richtigen Weg sind zu mehr Wettbewerb und zu einem intensiveren Zugang zu Informationen von wesentlicher Bedeutung. Das, was im Moment noch fehlt, kann sicherlich in der Zukunft noch erreicht werden.

 
  
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  Seán Kelly (PPE). – Herr Präsident, ich bin hocherfreut über das, was ich heute Abend hier gehört habe, und ich möchte den Berichterstatter und den Kommissar dazu beglückwünschen, wie sie ihren Sachverhalt prägnant dargelegt haben.

Es wurden die wichtigsten Punkte angesprochen: Bürgerrechte, Investitionen, Kontrollen, Transparenz, Konsolidierung des Binnenmarktes, gleiche Wettbewerbschancen, Rechenschaftspflicht, ordnungsgemäßer Wettbewerb und Verbraucherschutz. All dies ist sehr wichtig. Herr van Nistelrooij sagte, wir würden hier heute Abend Kommunikationsgeschichte schreiben. Was nun geschehen muss, ist, dass dies schnellstmöglich in einzelstaatliches Recht umgesetzt wird; die Hauptpunkte sind in in drei Worten zusammenzufassen: Ein freier, günstiger und schneller Internetzugang für Menschen und Unternehmen, ungeachtet dessen, ob sie sich im Zentrum der Europäischen Union oder in den Gebieten in äußerster Randlage befinden.

Wir müssen beginnen, Geschichte zu schreiben. Wir müssen jetzt damit fortfahren und sie zum Wohl aller Bürgerinnen und Bürger umsetzen. Gut gemacht!

 
  
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  Sophia in 't Veld (ALDE).(NL) Dieses Paket enthält viele positive Dinge, aber es gibt auch einige, denen ich noch immer große Bedenken entgegenbringe. Eines davon ist natürlich die Klausel „Drei Fehlversuche und du bist draußen“, und ich verstehe bis heute nicht, warum sie überhaupt in dieses Telekommunikationspaket aufgenommen wurde. Sie gehört nicht in dieses Paket. Und ich verstehe auch nicht, warum Europa den Mitgliedstaaten gegenüber begründen muss, warum es eine derartige Klausel einführt. Sie selber wissen bereits recht genau, warum sie eingeführt wird, Europa muss es ihnen nicht erst mitteilen. Für mich ist dies ein weiteres hervorragendes Beispiel für Politikwäsche.

Es enttäuscht mich, dass das Parlament gegenüber dem Rat kein Rückgrat gezeigt und ihm erklärt hat: Wir haben so darüber abgestimmt und wir bleiben unserem Abstimmungsergebnis treu. Ich muss mich erst noch entscheiden, wie ich abstimmen werde, da es, wie ich schon sagte, auch sehr viel Gutes in diesem Paket gibt. Gleichzeitig denke ich jedoch, dass das Telekommunikationspaket insgesamt irgendwie ein Mischmasch ist, dass es noch unzureichend ist und dass wir Klarheit darüber brauchen, für welche Bereiche es gilt und für welche nicht. Ich gehe also davon aus, dass es sich hier nur um einen ersten Schritt handelt, aber ich möchte weitere Sicherheiten und mehr Zusicherungen, dass wir uns bei der Lösung des Problems, das mit einer „Drei Mal und du bist draußen“-Politik in Angriff genommen werden soll, nicht auf dieses Telekommunikationspaket verlassen, sondern stattdessen nach besseren Regelungen suchen, um intellektuelle, kreative und finanzielle Leistungen zu belohnen und zu schützen.

 
  
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  Lena Kolarska-Bobińska (PPE). – Herr Präsident, die Diskussion über Artikel 138 und den Kompromiss, den wir erreicht haben, zeigt, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments auf die öffentliche Meinung und die Interessen der Menschen reagieren und dass dieses Parlament die Freiheit im Zusammenhang mit den Reaktionen der Menschen verteidigt.

Dies ist ein wunderbares Beispiel einer Überwachung durch Internetsurfer, die an ihre Abgeordneten geschrieben und Stellung für die Verteidigung ihrer Rechte und Wünsche bezogen haben. Dies sollte als wichtige Fallstudie zur parlamentarischen Arbeit angesehen werden.

 
  
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  Viviane Reding, Mitglied der Kommission. – Herr Präsident, ich denke, ich kann mich all jenen anschließen, die gesagt haben, dass es ein wunderbares Stück der Zusammenarbeit ist, um ein wunderbares Stück Gesetzgebung zu erhalten. Es ist jedoch keine Gesetzgebung perfekt; Auch diese ist nicht perfekt, und Sie wissen, wie viel Zeit wir brauchen, um eine neue Gesetzgebung ins Leben zu rufen - wenn wir dann endlich eine Einigung erzielen, ist die Welt bereits weiterentwickelt, dass wir eigentlich wieder von Neuem beginnen können. Und genau aus diesem Grund haben wir gesagt, dass der Schutz der individuellen Rechte auf Netzneutralität der erste Schritt sei; ein weiterer Schritt, der nun kommen muss, ist, wie das Urheberrecht an die Online-Welt angepasst werden muss. Da wir nicht warten können, bis all diese Regeln in nationales Recht umgesetzt ist, habe ich im Namen der Kommission gesagt, dass die Kommission die Auswirkungen der marktspezifischen und technologischen Entwicklungen auf die Netzfreiheit überwachen und die Ergebnisse dem Europäischen Parlament und dem Rat vor Ende 2010 berichten wird. Wir müssen dann alle zusammen sehen, ob wir weitere ergänzende Maßnahmen ergreifen oder ob wir die Umsetzung der bestehenden Maßnahmen, über die wir morgen abstimmen werden, auf mitgliedstaatlicher Ebene forcieren müssen.

Zwei konkrete Antworten auf zwei konkrete Fragen: Erstens, die Erklärung zu Artikel 19 in Bezug auf die Harmonisierungsverfahren. Genau wie das Parlament bedaure ich, dass 16 Mitgliedstaaten eine Erklärung verfasst haben, die den Umfang der Machtbefugnisse der Kommission, der zwischen Parlament und Rat in dem geänderten Artikel 19 festgelegt ist, in Frage stellt, insbesondere die Machtbefugnisse der Kommission betreffend die Regulierungsmaßnahmen, die möglicherweise von den Regulierungsbehörden auferlegt werden. Aufgrund dieser 16 Erklärungen hat die Kommission ebenfalls eine Erklärung verfasst, in der sie betont, dass sie zwar gemäß dem Artikel keine Beschlüsse fassen darf, die sich auf spezielle Mitteilungen der Regulierungsbehörden nach Artikel 7a beziehen, wohl aber Entscheidungen treffen darf, die sich auf allgemeine regulierende Ansätze betreffend die Einführung, Beibehaltung, Änderung oder Aufhebung von Auflagen beziehen. Das Parlament hat Recht, eine Vereinbarung wurde getroffen, und wir sollten diese Vereinbarung jetzt nicht infrage stellen.

Zweitens ist da die Cookies-Frage. Die Kommission war, wie Herr Harbour, überrascht, dass gewisse Mitgliedstaaten den vereinbarten Text zu Cookies infrage stellten. Lassen Sie es mich deutlich sagen: Wir und das Parlament waren uns einig, und wir halten die Endfassung für unzweideutig. Die Nutzer müssen klare und umfassende Informationen erhalten, auf deren Grundlage sie ihr Einverständnis geben. Dies soll nun in den Mitgliedstaaten angewandt werden. Ich kann es nicht gutheißen, dass nach allem, was vereinbart wurde, einige ihre Manöver durchziehen, um sich nicht zu 100 % an die Vereinbarungen pacta sunt servanda in der Politik halten zu müssen. So sehe ich die Dinge. Daher bin ich sehr stolz auf die europäischen Institutionen. Ich denke, sie haben es geschafft, ein sehr gutes Gesetz auszuarbeiten. Sie konnten darüber hinaus ein Gleichgewicht zwischen den Interessen der Betreiber, dem wirtschaftlichen Interessen und den Interessen der Nutzer, den Bürgerrechten, schaffen, und genau um dieses Gleichgewicht geht es bei Europa meiner Ansicht nach: Bei Europa geht es um Wirtschaft und Gesellschaft. Hier mit diesem Text haben wir es geschafft, beides zusammenzubringen. Meinen Glückwunsch an alle, die dazu beigetragen haben, dies zu ermöglichen.

 
  
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  Catherine Trautmann, Berichterstatterin.(FR) Herr Präsident, ich möchte meinen Kolleginnen und Kollegen, die sich an dieser Debatte beteiligt haben, herzlich danken und sagen, dass sie deutlich gemacht haben, welche risikoreiche und schwierige Aufgabe wir mit der Schnürung dieses Telekommunikationspakets hatten. Im Grunde genommen wurde die Fertigstellung durch einen Änderungsantrag verzögert, über den wir in diesem Parlament mehrmals mit überzeugender Mehrheit abgestimmt haben, der jedoch nicht vom Rat angenommen wurde.

Wie andere bin ich der Auffassung, dass dies hier eine Grundlage für weitere Vereinbarungen ist. Wir haben bei diesem Punkt nicht das erreicht, was wir in anderen Bereichen vorweisen können. Die Kommissarin unterstrich in ihrer Antwort dasselbe in Bezug auf Artikel 19. Ich hatte gehofft, wir würden viel weiter kommen und ein Schieds- und Schlichtungsverfahren in Bezug auf die Europäischen Regulierungsstellen durchführen, aber wir können natürlich nicht alles auf einmal erreichen.

Wir haben versucht, effizient, fair und ausgewogen zu sein; wir wollten zeigen, dass das Internet und die digitale Gesellschaft zwar von den Faktoren Nutzung und Mobilität vorangetrieben werden, die Bürgerrechte jedoch dabei stets geachtet werden müssen.

Dies ist das erste Mal, dass ein Text dieser Art einen derartigen Verweis in seinem ersten Artikel enthält, wodurch er zu einem Grundsatz wird, der das Internet mit der Ausübung von Rechten und Grundfreiheiten verknüpft. Wir sind der Ansicht, dass das, was wir tun, dadurch unverkennbar wird, wenn wir mit dem Rat Gesetze erlassen und Textentwürfe mit der Kommission verfassen.

Ich bin sogar der Meinung, dass die Informationsgesellschaft die Bürgerrechte achten und aus wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Sicht befürworten sollte, um so eine völlig neue Kulturwelt zu erschließen. Daher gehen wir davon aus, dass der Markt die Bedingungen dafür schafft, dass die Nutzerrechte festgelegt und sichergestellt werden und wir dennoch diesen erweiterten Zugang und die Verbindungsfähigkeit für alle haben. Genau aus diesem Grund haben wir jedoch noch erhebliche Arbeit im Bereich Urheberrecht, Netzneutralität und Funkfrequenzen vor uns. Das Europäische Parlament wird uns dabei unterstützen.

Ich möchte noch sagen, wie viel Freude mir die Zusammenarbeit mit meinen Kolleginnen und Kollegen bereitet hat und wie froh ich bin, dass dieser Kompromiss das Votum achtet, das wir zusammen so entschieden abgegeben haben.

 
  
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  Der Präsident. – Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie können sich meine Enttäuschung vorstellen, nicht an dieser Debatte teilnehmen zu können, daher werde ich meine institutionelle Funktion zum Schluss einfach nutzen, um Catherine Trautmann, Pilar del Castillo und Vera und Malcolm Harbour ganz herzlich für ihre Arbeit zu danken; Ich danke auch der Kommission und ganz besonders möchte ich Frau Kommissarin Reding für die großartige Zusammenarbeit in einem äußerst schwierigen Prozess danken. Ich möchte auch anmerken, dass ich es sehr begrüßt hätte, den Rat bei dieser wichtigen Debatte willkommen zu heißen, da er möglicherweise besser als der Rest von uns in der Lage gewesen wäre, uns diese überraschenden Schreiben, die bei einigen rechtlichen Aspekten dieser Debatte zur Sprache kamen, zu erklären.

 
  
  

– Die Aussprache wird geschlossen.

Die Stimmabgabe findet am Dienstag, den 24. November 2009 um 12 Uhr mittags statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)

 
  
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  Ivo Belet (PPE), schriftlich.(NL) Herr Präsident, ich möchte gern das heikle Thema des Internetkompromisses (den so genannten „Änderungsantrag 138“) ansprechen. Das Regulierungspaket, das wir ausgearbeitet haben, bietet maximale Sicherheit für alle Internetnutzer: Wir haben sichergestellt, dass die Privatsphäre der Nutzer geachtet und die Europäische Menschenrechtskonvention angewendet wird und vor allem, dass niemandem sein Internetzugang gesperrt wird, ohne dass dies zunächst von einem unabhängigen Gremium geprüft und beschlossen wird. Das bedeutet konkret gesagt, dass eine Intervention nur bei einem groben Missbrauch zulässig ist. Diese Rechtsklausel gilt sowohl für Behörden als auch für die Internetdienstanbieter selbst. Gleichwohl garantiert dieses europäische Gesetz freien Zugang zum Internet und bestätigt de facto, dass das Internet ein Dienst von allgemeinem Interesse ist, von dem kein Verbraucher ohne triftigen Grund getrennt werden darf (genau wie keinem Verbraucher die Gas-, Wasser- oder Stromversorgung vorenthalten werden darf). Die Tatsache, dass dieser Kompromiss die einheitliche Zustimmung aller parlamentarischen Delegationen erhalten hat, ist der Beweis dafür, dass es sich um eine hervorragende Vereinbarung handelt, bei der die Rechte der Verbraucher im Mittelpunkt des neuen Telekommunikationspakets stehen.

 
  
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  Tiziano Motti (PPE), schriftlich.(IT) Wir haben allen Grund, durch die Verabschiedung des Telekommunikationspakets mit dem heute erreichten Ergebnis hochzufrieden zu sein, da es die Rechte der Internetnutzer stärkt und den Wettbewerb zwischen den Telefongesellschaften fördert. Die neuen Bestimmungen gewährleisten mehr Rechte für die Verbraucher, uneingeschränkter Internetzugang und Schutz personenbezogener Daten. Dies ist ein sehr gutes Beispiel dafür, wie sich unsere Arbeit als Gesetzgeber auf das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger auswirkt. Das Internet steht in der Tat weltweit zum ersten Mal für die Ausübung von Rechten und Grundfreiheiten. Als solches ergänzt und entspricht es anderen bereits bestehenden Grundfreiheiten, die verfassungsmäßig zugesichert werden: Gleichstellung der Geschlechter, Achtung der sexuellen Orientierung und Religionsfreiheit, Schutz der Rechte des Kindes, Recht auf freie Meinungsäußerung in Übereinstimmung mit dem Schutz der Menschenwürde. Maßnahmen, die den Zugang zum Internet einschränken, dürfen nun nur noch eingeleitet werden, wenn sie in einer demokratischen Gesellschaft als „angemessen, verhältnismäßig und notwendig“ erachtet werden. Heute haben wir unser Einverständnis gegeben für ein freieres Internet, die Förderung einer elektronischen Zivilgesellschaft, die Förderung von Grundfreiheiten und bewährten Praktiken sowie für die Identifizierung und Isolierung aller Personen, insbesondere Pädophilen und Sittlichkeitsverbrechern, die diese uneingeschränkte Freiheit missbrauchen wollen.

 
  
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  Siiri Oviir (ALDE), schriftlich. (ET) Die grundlegende Zielsetzung der Änderungen der Rahmenrichtlinie für elektronische Kommunikationsnetze und -dienstleistungen ist die Festigung der Rechte der Telefon- und Internetnutzer sowie die Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Telekommunikationsgesellschaften. Derzeit wird elektronische Kommunikation durch Bestimmungen geregelt, die vor sieben Jahren angenommen wurden. Seither hat sich dieser Bereich drastisch weiterentwickelt. Als Anwalt denke ich, dass das Parlament seine verfassungsgemäße Machtbefugnis durch die Hinzufügung eines Änderungsantrags, der den staatlichen Regulierungsstellen vorschreibt, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zu fördern, indem den Grundrechten und -freiheiten der Endnutzer ohne einen vorherigen Gerichtsbeschluss keine Beschränkungen mehr auferlegt werden dürfen, letztendlich überschritten hat. Ich bin erfreut, dass infolge der Diskussionen im Vermittlungsausschuss ein besserer Weg gefunden wurde, die rechtliche Korrektheit im Text zu gewährleisten und zudem für den Schutz aller Nutzer zu sorgen und die Gesetzgebung der Mitgliedstaaten zu achten. Dieser Beschluss ermöglicht uns, die Änderungen der Rahmenrichtlinie für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste endlich anzunehmen.

 
  
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  Bernadette Vergnaud (S&D), schriftlich.(FR) Ich bin erfreut zu sehen, wie diese langwierige, stark umstrittene Arbeit endlich zum Abschluss kommt. Es zeigt die Bedeutung des Telekommunikationssektors nicht nur als wirtschaftlichen Akteur, sondern auch als wichtiges Element in der heutigen Gesellschaft. Unsere Bürgerinnen und Bürger kommunizieren täglich grenzübergreifend, und unser Ziel ist es, Servicequalität zu gewährleisten und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Grundrechte der Nutzer geachtet werden.

Ich möchte Frau Trautmann und dem Verhandlungsteam für den Kompromiss danken, den sie erreicht haben, der vorsieht, dass allen Sanktionen gegen Nutzer ein kontradiktorisches Verfahren vorausgehen muss. Darüber hinaus hat sich die Kommission engagiert für die Sicherung der Netzneutralität und für die Bekämpfung von wettbewerbswidrigen, diskriminierenden Praktiken seitens der Betreiber eingesetzt.

Durch diese Vereinbarung profitieren die Verbraucher von vielen positiven Entwicklungen, die manchmal das Ergebnis zäher Verhandlungen waren. Ich möchte dabei insbesondere auf den garantierten Zugang und die Lokalisierung von Anrufen der Notrufnummer (112) verweisen, auf den verbesserten Zugang für Behinderte, auf mehr Informationen zu Verträgen und Abrechnungen, auf Warnungen in Fällen von ungewöhnlich starker Nutzung, auf die Einführung einer maximalen Verzögerung bei der Weiterleitung der Rufnummer eines Teilnehmers und auf Informationen in Fällen von Verletzungen der Sicherheit von personenbezogenen Daten.

 
Letzte Aktualisierung: 15. April 2010Rechtlicher Hinweis