Präsident. – Der nächste Punkt ist der Bericht von Alexander Alvaro im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres über die Initiative der Französischen Republik im Hinblick auf die Annahme des Beschlusses des Rates in Bezug auf das Abkommen über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich (17483/2008 - C6-0037/2009 - 2009/0803(CNS)) (A7-0052/2009).
Alexander Alvaro, Berichterstatter. − Herr Präsident! Herzlich willkommen, Herr Kommissar Kallas, und herzlich willkommen auch die Kollegen! Im Grunde genommen ist es ein recht unaufgeregtes Thema, worüber wir jetzt sprechen können. Es geht um die Anpassung der Informationstechnologie im Zollbereich. Für viele ein schrecklich technisches Thema, allerdings für die Bekämpfung von Betrug und andersartigen Verbrechen ein durchaus wichtiges Element im Bereich der Zollkooperation und des Austausches von Informationen.
Wir haben sehr gut mit der schwedischen Ratspräsidentschaft zusammenarbeiten können, daher auch mein Dank an diese, die während des Verfahrens – das Dossier ist ja nicht ganz neu – uns immer wieder begleitet und unterstützt hat. Wir haben unsere Kooperation dadurch gezeigt, dass das Parlament wesentliche Änderungen, die der Rat schon in der Arbeit vorgenommen hat, übernommen und im Ausschuss abgestimmt hat. Ich gehe auch davon aus, dass wir in dieser Woche positiv darüber abstimmen werden.
Das Einzige, womit das Parlament nicht einverstanden ist, sind die Erweiterungen der Kompetenzen, die Europol in diesem Bereich genießt. Das spiegelt sich sicherlich nicht bei allen Fraktionen des Hauses wider, allerdings im Endergebnis der Abstimmung über den Bericht über die Informationstechnologien im Zollbereich. Dies schließt sich ein wenig an die Diskussion an, die hier vorhin stattgefunden hat, wobei unsere Intention eine andere war, nämlich auch ein Signal zu setzen, dass – nachdem wir vor gar nicht so langer Zeit ein Mandat für Europol dahingehend beschlossen haben, dass es eine Agentur werden soll – in vielen kleinen Einzelbereichen nun Kompetenzen erweitert oder ausgedehnt werden.
Es ist wesentlich auch der Würde und der Aufgabe Europols angemessen, wenn man das in einem Mandat, wie wir es beschlossen haben, festhält. Es dient auch der Transparenz, damit nämlich nicht nur wir, sondern vor allen Dingen auch die Bürger, für die wir Politik machen, wissen, was Europol darf und was es nicht darf. Transparenz ist ein elementares Element in jeglicher Konstruktion von Straf- oder Polizeibehörden in den Mitgliedstaaten, und das muss auf europäischer Ebene genauso gelten.
Ansonsten gibt es nicht sehr viel zu sagen, und auch wenn man gerne dazu tendiert, seine Redezeit zu überziehen, kann ich sie in diesem Fall kürzer halten. Ich danke der Ratspräsidentschaft und den Kollegen für die gute Zusammenarbeit, und ich bin mir sicher, dass wir in dieser Woche erfolgreich über den Bericht abstimmen werden.
Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission. – Herr Präsident, die Kommission steht grundsätzlich hinter dem Text des Entwurfs zum Beschluss des Rates, da die Bestimmungen zu den Bereichen der gegenseitigen Unterstützung und administrativen Zusammenarbeit so weit wie möglich parallel erarbeitet werden müssen. Die Bestimmungen, die festlegen, dass der Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften die Kosten für die Nutzung des Zollinformationssystems durch die Mitgliedstaaten trägt, sind zudem zu berichtigen.
Diese rechtliche Berichtigung sollte keine Anhebung des Haushaltsplans voraussetzen. Es ist notwendig, eine größere Ausgewogenheit und bessere Koordinierung im Rahmen der Zusammenarbeit von Europol und Eurojust zu gewährleisten, indem diese Agenturen gleichermaßen Zugang zum Zollinformationssystem (ZIS) und Aktennachweissystem für Zollzwecke (ANS) erhalten sollen. Deshalb kann die Kommission keinen Änderungsantrag des Parlaments unterstützen, der darauf abzielt, Europol und Eurojust unterschiedlichen Zugang zu ZIS/ANS zu gewähren.
Im Allgemeinen begrüßt die Kommission die meisten Änderungsanträge des Parlaments. In diesem Zusammenhang möchte ich gerne folgende Kommentare anbringen.
Die Kommission teilt die Meinung des Berichterstatters, Herrn Alvaro, dass es bedauerlich ist, dass die Mitgliedstaaten vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon so schnell über diesen Antrag entscheiden sollen. Der Vertrag von Lissabon bietet eine neue Rechtsgrundlage, wobei eine neue Verordnung das aktuelle ZIS-Übereinkommen ersetzen könnte. Diese Verordnung hätte direkten Einfluss auf die Mitgliedstaaten und würde keine Umsetzung in innerstaatliches Recht erfordern, bevor sie umgesetzt werden kann, wie das gegenwärtig der Fall bei der Verordnung (EG) Nr. 766/2008 auf der administrativen Seite des ZIS ist.
Die Kommission stimmt auch mit dem Europäischen Parlament darin überein, dass für die Überwachung des Datenschutzes der IT-Anwendungen die beste Lösung der Austausch der Gemeinsamen Kontrollinstanz (GKI) durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) ist. Eine gemeinsame Kontrolle durch die GKI und den Europäischen Datenschutzbeauftragten würde das Risiko potenzieller Verdoppelung und Überschneidung der Arbeitsschritte beinhalten. Auf jeden Fall sollte ein Koordinierungsmechanismus, der einschlägige Empfehlungen ausgeben kann, eingerichtet werden.
VORSITZ: Silvana KOCH-MEHRIN Vizepräsidentin
Petru Constantin Luhan, im Namen der PPE-Fraktion. – Frau Präsidentin, ich gratuliere und danke meinem Kollegen Alexander Alvaro für seine Arbeit und die gute Zusammenarbeit, die wir bei der Erarbeitung dieses Dossiers hatten. Es ist ein Dossier gewesen, bei dem ich mit dem Berichterstatter bezüglich der Hauptpunkte einverstanden war, und zwar, dass der Zugang zu den im Zollinformationssystem gespeicherten Daten nur für bestimmte Institutionen und Mitarbeiter wie die Mitgliedstaaten, Europol und Eurojust zu gewährleisten ist.
Ein weiterer Punkt, der in einer meiner Änderungen aufgeworfen und durch den Berichterstatter unterstützt wurde, bezieht sich auf die Tatsache, dass den Mitgliedstaaten, Europol und Eurojust nicht die Möglichkeit eingeräumt wird, Daten an Nichtmitgliedstaaten und Drittländer weiterzugeben, und zwar wegen eines fehlenden, ausreichenden Datenschutzes in diesen Ländern. Meiner Ansicht nach ist die Überprüfung des Zollinformationssystems, wie im Bericht aufgezeigt, eine Notwendigkeit, um es besser an die Anforderungen der Kontrollleistungen anzupassen und einer beschränkten Zahl von Nutzern die Durchführung von Analysen der im System verzeichneten Informationen zu ermöglichen.
Die Überprüfung wird auch die Effektivität der Zusammenarbeit und von Kontrollverfahren der Zollverwaltung in Übereinstimmung mit dem gemeinsamen, automatisierten Informationssystem erhöhen, welches bei der Vermeidung, Ermittlung und Verfolgung schwerer Verstöße gegen nationale Gesetze helfen wird.
Marie-Christine Vergiat, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (FR) Frau Präsidentin, zunächst möchte ich die Information auf der Hinweistafel richtig stellen. Ich bin nicht der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) beigetreten; Ich gehöre immer noch der Konföderalen Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke an.
Auf Bitte der französischen Regierung hin wurde uns ein Text vorgelegt, der Vorkehrungen für Zollverwaltungen hinsichtlich einer Zusammenarbeit mit Europol und Eurojust trifft.
Noch einmal - dies ist ein Bereich, der nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon höchstwahrscheinlich ein Punkt für die Mitentscheidung sein wird. Daher bedauern wir, dass - wie auch bei Europol - die Eile den Wunsch nach Sicherung von Grundfreiheiten außer Kraft gesetzt hat.
In all diesen Texten bedauern wir die Tatsache, dass die entscheidende Balance zwischen Sicherheit und Einhaltung von Grundrechten zunehmend gefährdet wird - zum Nachteil von Rechten und im Hinblick auf Gesamtergebnisse, die unsere Bürgerinnen und Bürger bisweilen nicht überzeugen können.
Wir bedauern im Hinblick auf diesen Wortlaut auch, dass er Verbindungen zwischen Dateien herzustellen sucht, die durch den Zoll, die Polizei und Eurojust zurückgehalten werden. Wir bedauern auch, dass der durch das Europäische Parlament zur Annahme vorgeschlagene Standpunkt vorsichtiger ist als unser Standpunkt zu Europol, da die Bedrohungen die gleichen sind und die in den uns übermittelten Texten dargelegten Sicherungsmaßnahmen sogar noch schwächer sind. Dass es keine klaren Obergrenzen für Zeiträume der Vorratsdatenspeicherung gibt, ist beispielsweise unerhört.
In einer Zeit, wo in all unseren Ländern unsere Grundfreiheiten zunehmend durch Sicherheitspolitiken unterminiert werden, bedauern wir, dass das europäische Parlament seine Rolle der Gewährleistung von Grundrechten und -freiheiten nicht umfassend erfüllt.
Bestimmte meinerseits vorgeschlagene Verbesserungen sind in diesem Bereich angenommen worden, insbesondere im Hinblick auf Europol. Darüber bin ich sehr froh und danke meinen Kollegen Abgeordneten. Aber diese sind speziell im Zusammenhang mit den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Notwendigkeit, die immer vorherrschen müssen, wenn es um Rechte und Freiheiten geht, unzureichend.
Wenn keine weiteren, unseren Bürgerinnen und Bürgern mehr Schutz gebende Änderungen angenommen werden, wird sich die GUE/NGL-Fraktion bezüglich dieses Wortlauts der Stimme enthalten.
Carlos Coelho (PPE). – (PT) Frau Präsidentin, diese Initiative hat zum Ziel, ein gemeinsames, automatisiertes Systems für zollbezogene Informationen für die Zollverwaltungen in den Mitgliedstaaten aufzubauen. Ein derartiges System würde die Verhinderung, Untersuchung und Behebung von Verstößen sowohl gegen Gemeinschafts- als auch nationales Recht unterstützen.
Ich begrüße den Wunsch nach Erleichterung des Informationsaustauschs, nach Verbesserung und Konsolidierung der Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden und nach Etablierung von Verfahren für ein gemeinsames Vorgehen. Ich bin sicher, dass ein schneller und effizienter Informationsaustausch zu einem Service führen wird, der entscheidend für die Bekämpfung des illegalen Handels ist.
Wenn wir über Informationssysteme sprechen, dürfen wir jedoch nicht vergessen, dass diese personenbezogene Daten enthalten, und dass Fragen bezüglich des Schutzes derartiger Daten und der Privatsphäre von höchster Bedeutung sind.
Ich stimme dem Berichterstatter Herrn Alvaro zu, dass wir wachsam bleiben müssen, um jede Verletzung von Grundrechten, insbesondere des Rechts auf Privatsphäre, nach dem in das System eingegebene personenbezogene Informationen auf das Notwendigste ohne Verletzung der persönlichen Privatsphäre zu beschränken sind, zu vermeiden. Wir müssen sicherstellen, dass diese Daten nur für Zwecke, die innerhalb der anzuwendenden Rechtsvorschriften klar definiert und eingegrenzt sind, genutzt werden können. Darüber hinaus sollten diese Angaben nur so lange wie nötig für die Erfüllung des Zweckes, für den sie gespeichert wurden, aufbewahrt werden.
Es ist gleichermaßen sicherzustellen, dass der Zugang zu diesem Informationssystem transparent ist und mit den Regelungen übereinstimmt, die auf vergleichbare Informationssysteme anwendbar sind - wie dies der Fall für das Schengener Informationssystem II oder das Visa-Informationssystem ist. Aus diesem Grunde unterstütze ich die Änderungen, die durch die Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke vorgelegt wurden, nicht.
Anstatt Ad-hoc- Lösungen zu generieren, wäre es im Hinblick auf die Datenschutzkontrolle vorzuziehen und ratsam, das gleiche, für andere vergleichbare Systeme gewählte Überwachungssystem beizubehalten und umzusetzen. Und zwar nicht nur der Beständigkeit halber, sondern auch, um sicherzustellen, dass es keine Diskrepanzen bei der Datenschutzfrage gibt.
Frau Präsidentin, abschließend möchte ich noch hinzufügen, dass ich die Ansichten von Kommissar Kallas und des Berichterstatters Herrn Alvaro teile. Diese bedauern die hastige Art, in der der Rat versucht hat, diesen Bericht vor Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon abzuschließen.
Alexander Alvaro, Berichterstatter. − Frau Präsidentin! Es ist ein aufregendes Dossier, wie wir an den zahlreichen Wortmeldungen sehen. Nichtsdestotrotz möchte ich kurz die Gelegenheit nutzen, um auf das einzugehen, was Kommissar Kallas gesagt hat, nämlich die Nichtakzeptanz der Änderungsanträge zu Europol durch die Kommission. Ich verstehe sehr wohl die Motivation der Kommission, auch das Bemühen um Konsistenz.
Eben hat Carlos Coelho etwas angesprochen, und auch von anderen Seiten, von Frau Vergiat, wurden Punkte angesprochen, die uns durchaus zu denken geben. Wenn wir uns vor der Aufgabe sehen, höchstmögliche Schutzstandards für die Daten unserer Bürger zu erreichen, dann ist es nicht sehr hilfreich – vielleicht ist das etwas, worüber die Kommission trotz der Ablehnung zukünftig gerne nachdenken möchte –, wenn wir in vielen Einzeldossiers zersplitterte Regelungen haben, die die Kompetenz von Europol betreffen, nämlich wann welche Daten mit welchen Befugnissen behandelt bzw. an wen sie übergeben werden können. Es ist irgendwann nicht mehr durchschaubar, welche Daten von Europol auf welche Art und Weise genutzt werden dürfen und welche nicht. Da wäre es sinnvoller, wenn das einmal in dem Europol-Mandat für eine Vielzahl von Fällen insgesamt geregelt werden würde, anstatt immer einzelfallbezogen Gesetzgebung zu machen. Das wäre transparenter für die Bevölkerung und sicherlich auch hilfreicher für die Arbeit von Europol.
Ansonsten bleibt mir nichts mehr hinzuzufügen. Vielleicht noch kurz ein Punkt, der angesprochen wurde, nämlich die verschiedenen Zugriffsbefugnisse von Eurojust und Europol. Hier muss man natürlich überlegen, dass eine Strafverfolgungsbehörde anders arbeitet als eine Ermittlungsbehörde und gegebenenfalls andere Kompetenzen haben sollte. Aber wenn wir künftig einen Justizkommissar haben werden, können wir auch das auf europäischer Ebene angehen.
Die Präsidentin. − Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet Morgen, um 12.00 Uhr, statt.