20. Makrofinanzhilfe für Georgien - Makrofinanzhilfe für Armenien - Makrofinanzhilfe für Serbien - Makrofinanzhilfe für Bosnien und Herzegowina (Aussprache)
Die Präsidentin. − Als nächster Punkt folgt die Gemeinsame Aussprache über
– den Bericht von Vital Moreira im Namen des Ausschusses für internationalen Handel über Makrofinanzhilfe für Georgien[KOM(2009)0523 - C7-0269/2009 - 2009/0147(CNS)](A7-0060/2009)
– den Bericht von Vital Moreira im Namen des Ausschusses für internationalen Handel über Makrofinanzhilfe für Armenien[KOM(2009)0531 - C7-0268/2009 - 2009/0150(CNS)](A7-0059/2009)
– den Bericht von Miloslav Ransdorf im Namen des Ausschusses für internationalen Handel über Makrofinanzhilfe für Serbien KOM(2009)0513 - C7-0270/2009 - 2009/0145(CNS)] (A7-0061/2009)
und
– den Bericht von Iuliu Winkler im Namen des Ausschusses für internationalen Handel über Makrofinanzhilfe für Bosnien und Herzegowina (A7-0067/2009)
Vital Moreira, Berichterstatter. – (PT) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine Damen und Herren, da dies das erste Mal ist, dass ich vor einer Plenarsitzung des Europäischen Parlaments spreche - erlauben Sie mir, Sie alle zu begrüßen und meine Freude, meinen Enthusiasmus und ein gewisse Hingabe auszudrücken, an dieser alle europäischen Bürgerinnen und Bürger repräsentierenden Versammlung teilzunehmen.
Was die Aufgabe anbelangt, die mich hierher geführt hat, werde ich Ihnen heute zwei Berichte zur Zuweisung von Makrofinanzhilfen für Georgien und Armenien vorlegen, die die Finanzprobleme mindern und die Liquiditätslage der Außenkonten dieser beiden kaukasischen Länder entspannen sollen. Beide Länder sind im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik unsere Partner und wurden durch die globale Wirtschafts- und Finanzkrise der letzten beiden Jahre massiv getroffen.
Im Falle von Georgien wurden die Auswirkungen der Krise durch die direkten und indirekten Folgen des militärischen Konflikts, der im vergangenen Jahr mit Russland auftrat und eine große Zahl von im Binnenland vertriebenen Menschen erfasste, verschlimmert.
Die Wirtschaft des benachbarten Armenien ist durch die Kombination von Wirtschaftsrezession und die besonders rasche Verschlechterung der russischen Wirtschaft wegen der großen Abhängigkeit der armenischen Wirtschaft vom Handel mit seinem großen Nachbarn im Norden gleichfalls betroffen. Dies hat diese beiden Länder in eine sehr schwierige wirtschaftliche, finanzielle und soziale Lage gebracht.
Die beiden Vorschläge für Sonderfinanzhilfen, die wir heute diskutieren, werden das Haushaltsdefizit reduzieren und einen sofortigen positiven Einfluss auf die öffentlichen Finanzen und die Zahlungsbilanzen von Georgien und Armenien haben. Vorausgesetzt, sie werden mit sofortiger Wirkung umgesetzt. Aus diesem Grund unterstützen unsere beiden Berichte in vollem Umfang die Notwendigkeit einer Sicherstellung dieser Finanzhilfe für Georgien und Armenien.
Darüber hinaus habe ich in meiner Funktion als Vorsitzender des Ausschusses für internationalen Handel meinen Ausschusskollegen die Annahme dieser beiden Vorschläge ohne Änderungen nach dem vereinfachten Verfahren vorgeschlagen, und der Vorschlag wurde einstimmig angenommen.
Dennoch haben wir in diesen unsererseits vor der Plenarversammlung präsentierten Dossiers eine Beanstandung der Verzögerung und der kurzen Zeit registriert, die uns die Kommission für die Diskussion dieser Vereinbarungen eingeräumt hat. Künftig werden wir derartige Verzögerungen für inakzeptabel erachten, obgleich wir die Zwangsläufigkeit einer schnelleren Bearbeitung dieser Art Fragen - ihren Ausnahmecharakter vorausgesetzt - anerkennen.
Unsere Position zu dieser Frage heißt nicht, dass meine Kollegen oder ich keine Vorbehalte und Bedenken zu den vorgeschlagenen Vereinbarungen an sich haben. Es sieht zudem mehr danach aus, dass einige von uns - wenn wir die Wahl gehabt hätten - die Gelegenheit zur Vorlage von Änderungen ergriffen hätten, von Änderungen, die beispielsweise die Wichtigkeit bestimmter Bedingungen und Kriterien im Hinblick auf die Hilfe betonen, um die Transparenz ihres Inhalts und ihrer Umsetzung zu verbessern.
Doch dies hätte bedeutet - ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin - dass wir keine Annahme dieser Vereinbarungen zu diesen zwei Ländern bewerkstelligt hätten.
Mit Blick darauf und in Anbetracht der gegebenen Umstände und strategischen Bedeutung dieser beiden Länder im Kontext der Europäischen Nachbarschaftspolitik bitte ich alle Anwesenden dringend, diese beiden Vorschläge für eine Makrofinanzhilfe wie durch die Kommission empfohlen ohne Änderungen anzunehmen.
Miloslav Ransdorf, Berichterstatter. – (CS) Der Ausschuss hat diesen Bericht erörtert, und es wurde, da dies ein extrem dringliches Thema ist, ein vereinfachtes Verfahren vorgeschlagen. Mein Thema ist die Makrofinanzhilfe für Serbien, welches ich für die zentrale Wirtschaft des Balkans halte. Meiner Ansicht nach gibt es viele Gründe, weshalb wir diesem Land substanzielle Unterstützung gewähren sollten, da es sich in einer schwierigen, durch große finanzielle Instabilität gekennzeichneten Periode um eine EU-Mitgliedschaft bemüht. Es gibt einen Rückgang bei den Staatseinnahmen, einen Inflationsdruck und natürlich ist das Land mit einer ganzen Menge von Folgen vergangener Maßnahmen konfrontiert. Beispielsweise besteht ein großes Problem mit Umweltschäden, die in der Zeit der Nato-Luftangriffe verursacht wurden. Auch gibt es hier ein humanitäres Problem, da sich 750 Tausend Flüchtlinge aus anderen Teilen des ehemaligen Jugoslawien im Land aufhalten. Und natürlich hat die gegenwärtige Finanzkrise alle strukturellen Defizite der serbischen Wirtschaft offenbart. Zusätzlich haben der 1999 stattgefundene Krieg und die Luftangriffe den Anteil der Endproduktion an der Gesamtleistung Serbiens reduziert, was auch die Außenhandelsbilanz verschlechtert hat. Dazu kam noch die schlechte Ernte im vergangenen Jahr, die die serbischen Staatseinnahmen weiter gesenkt haben. Die Lage ist jetzt sehr ernst.
Ich halte eine Beschleunigung dieser Hilfe unsererseits für erforderlich, sodass sie zu Beginn des nächsten Jahres wirksam werden kann und habe daher das vereinfachte Verfahren über unseren Ausschussvorsitzenden vorgeschlagen. Ich möchte betonen, dass dies auch eine Frage im Interesse der Nachbarn Serbiens ist, einschließlich einiger Länder - wie Bosnien und Herzegowina und Kroatien -, die noch keine Mitglieder der EU sind, sich jedoch um eine Mitgliedschaft bewerben. Dennoch gibt es hier auch Länder, die bereits EU-Mitglieder sind und die durch eine Instabilität in Serbien gefährdet werden könnten, wie beispielsweise Ungarn, Rumänien und Bulgarien. Im Interesse der Stabilität dieser EU-Flanke und im Interesse der inneren Stabilität Serbiens mit Betonung der Stärkung der territorialen Integrität des Landes schlage ich vor, dass wir die Umsetzung der Makrofinanzhilfe wirklich beschleunigen.
Csaba Sógor, in Vertretung des Berichterstatters. – Frau Präsidentin, ich habe die Ehre, dem Parlament den Bericht des Ausschusses für internationalen Handel zu Makrofinanzhilfen (MFH) für Bosnien und Herzegowina vorzulegen.
Wie auch bei anderen Ländern, bei denen die Kommission die Gewährung von MFH vorgeschlagen hat, wurde die Wirtschaft von Bosnien und Herzegowina durch die aktuelle Wirtschafts- und Finanzkrise schwerwiegend beeinträchtigt. Die Wirtschaft von Bosnien-Herzegowina ist in einer ernsten Lage, und es ist klar, dass ein Weg aus dieser Krise herausgefunden werden muss. Daher hat Bosnien und Herzegowina um EU-Hilfe ersucht, und die Kommission hat vorgeschlagen, diese in Form eines Kredits mit einem Betrag von bis zu 100 Mio. EUR zu gewähren, der im Laufe des Jahres 2010 in zwei Teilzahlungen bereitgestellt wird.
Jetzt müssen wir entscheiden, ob wir diese Bitte unterstützen oder nicht. Nach den gegenwärtigen Vertragsbestimmungen werden wir lediglich angehört. Daher könnte man einerseits argumentieren: Warum nicht abwarten, bis der Vertrag von Lissabon in Kraft tritt und einen abgeänderten Vorschlag nach dem ohnehin schon ordentlichen Gesetzgebungsverfahren behandeln? Trotz der zunehmenden Bedeutung unserer Arbeit nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon glaube ich andererseits, dass wir als Parlament Verantwortung und politisches Engagement zeigen müssen. Und wir müssen unseren Beitrag gegenüber diesem Balkanland leisten und schon frühzeitig im kommenden Jahr die Hilfe, die es jetzt benötigt, leisten, anstatt die Angelegenheit in aller Breite zu diskutieren und die Unterstützung erst zu einem unbekannten Zeitpunkt in der Zukunft zu gewähren.
Aus den oben genannten Gründen lautet die Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel, den Vorschlag zur MFH für Bosnien und Herzegowina vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon ohne Änderungen nach dem vereinfachten Verfahren anzunehmen.
Meine Ausschusskollegen haben diesen Vorschlag einstimmig angenommen und jetzt bitte ich gleichermaßen um die Unterstützung des gesamten Parlaments.
Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission. – Frau Präsidentin, vor allem möchte ich anmerken, dass die Kommission die positive und konstruktive Haltung des Parlaments im Hinblick auf das Annahmeverfahren der Kommissionsvorschläge zur Makrofinanzhilfe für unsere vier Partnerländer sehr begrüßt: Armenien, Georgien, Serbien und Bosnien und Herzegowina.
Die Kommission würdigt die Wahl eines Verfahrens durch das Europäische Parlament, welches schon morgen - zu den Berichten für diese vier Länder und ohne Änderungen der Kommissionsvorschläge - die Durchführung einer Wahl gestattet. Die schnelle und entschiedene Handlungsweise des Parlaments wird dem Rat ermöglichen, in den nächsten paar Tagen Entscheidungen zu den vier Verfahren anzunehmen, und die Kommission wird dann in der Lage sein, mit der Umsetzung der Programme zu beginnen.
Die Makrofinanzhilfe ist nach ihrem ureigenen Charakter ein kurzfristiges Instrument der Krisenreaktion, und Vorschläge für Makrofinanzhilfen erfordern normalerweise ein rasches Handeln. Dies ist für die Länder, die wir heute prüfen, klar der Fall. Armenien, Georgien, Serbien und Bosnien gehören zu den Ländern, die unabhängig von ihrer unterschiedlichen Wirtschaftsstruktur und ihrem Entwicklungsstand am meisten unter den Auswirkungen der Krise zu leiden haben. Sie gehören auch zu den Ländern, die mithilfe des Internationalen Währungsfonds solide Anpassungsprogramme umgesetzt und um Hilfe von Seiten der EU gebeten hatten. Und die Kommission ist in der Tat der Ansicht, dass die Bedingungen für die Ausweitung der Makrofinanzhilfe auf diese Länder in vollem Umfang erfüllt sind.
Ich möchte mich nunmehr dem Instrument der Makrofinanzhilfe und dessen Zukunft im Kontext des Vertrags von Lissabon zuwenden. Die durch den Vertrag von Lissabon bewirkte Veränderung ermöglicht ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren für Makrofinanzhilfen - mit gleicher Beteiligung des Europäischen Parlaments und des Rates.
Gleichzeitig akzeptieren wir alle wie ich denke, dass ein langwieriges Gesetzgebungsverfahren unter Einschluss eines langen iterativen Verfahrens innerhalb der verschiedenen Institutionen nicht wirklich an das Instrument der Makrofinanzhilfe oder die Krisensituation angepasst ist.
Daher hält es die Kommission für entscheidend, zu prüfen, wie die Makrofinanzhilfe besonders im Rahmen des Vertrags von Lissabon in Zukunft zu behandeln ist. Wir möchten dies in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament tun, um sicherzustellen, dass Vorschläge für Makrofinanzhilfen in Zukunft in einer Weise behandelt werden, die einerseits schnell ist und eine effektive Krisenreaktion ermöglicht, jedoch andererseits den Anforderungen des Vertrags von Lissabon nach detaillierter Prüfung durch den Gesetzgeber innerhalb des gemeinsamen Entscheidungsfindungsprozesses entspricht.-
Historisch war die Kommission für eine Rahmenverordnung zur Regelung des Instruments der Makrofinanzhilfe. Die Dienststellen der Kommission haben auf technischer Ebene Überlegungen zur Form einer solchen Rahmenverordnung unter dem Vertrag von Lissabon angestellt.
Eine solche Rahmenverordnung könnte möglicherweise erhebliche Vorteile haben. Bis eine solche Rahmenverordnung angenommen wird, werden einzelne Kommissionsvorschläge für Makrofinanzhilfeprogramme durch das Europäische Parlament und den Rat fallweise mitentschieden. Beginnend mit dem kürzlich angenommenen Kommissionsvorschlag für die Ukraine werden die Vorschläge ein guter Test für die interinstitutionelle Zusammenarbeit sein. Ich hoffe, dass Parlament und Rat rasch dazu imstande sein werden, zu einer Vereinbarung zu kommen.
Anschließend möchte ich anmerken, dass die Kommission den Parlamentsvorschlag hinsichtlich einer Verbesserung des Informationsflusses zu Makrofinanzhilfeprogrammen begrüßt. Die Kommission ist bereit, sich um die Bereitstellung von mehr Informationen im Vorfeld zu Makrofinanzhilfeprogrammen des Parlaments zu bemühen.
George Sabin Cutaş, im Namen der S&D-Fraktion. – (RO)Ich möchte damit beginnen, den Berichterstattern für die exzellente Arbeit, die sie geleistet haben, zu danken. Auch möchte ich meine Anerkennung für diese durch die Europäische Kommission und den Rat vorgeschlagenen Initiativen zum Ausdruck bringen, die auf die Gewährung von Makrofinanzhilfen an Bosnien und Herzegowina sowie Serbien abzielen. Diese Finanzhilfe der Europäischen Union wird zu einer für beide Länder extrem schwierigen Zeit angeboten.
Nach dem furchtbaren Leidensweg, den dieser Teil des Balkans in den 90er Jahren durchlebt hat und bei dem so viel Blut vergossen wurde, ist die Region in eine Phase des Wiederaufbaus eingetreten, die jedoch durch die gegenwärtige Wirtschaftskrise behindert wird. Beide Länder haben vor dem Hintergrund eines immer noch hohen Haushaltsdefizits und Arbeitslosenanteils die volle Wucht der Rezession durchlitten. Die Krise zwingt ausländische Investoren dazu, ihre Investitionen in zahllosen osteuropäischen Ländern zurückzuziehen, wobei Serbien eines der Länder ist, die die größten Defizite, welche ihren Ursprung im gewaltigen Abfluss von Auslandskapital haben, aufweisen. Der Zusammenbruch des Wirtschaftswachstums zusammen mit der Verpflichtung, der Rückzahlung kurzfristiger Schulden schneller nachkommen zu müssen, hat den Fremdkapitalbedarf erhöht.
Im Ergebnis wird diese Hilfe durch die Europäische Union zu einer Zeit gewährt, wo die volle Auswirkung des Außenfinanzierungsdefizits wird; ganz abgesehen davon, dass die wirtschaftlichen und sozialen Aussichten düster sind. Man schätzt, dass der Höhepunkt der Arbeitslosenrate erst in den nächsten zwei oder drei Quartalen zu verzeichnen ist.
Wir sind uns dessen sehr wohl bewusst, dass die soziale Unzufriedenheit einen nachteiligen Effekt auf die Stabilität eines Landes haben kann. Vor allem, wenn sie zu bereits bestehenden Spannungen hinzukommt und in einer solch sensiblen Frage wie der des ethnischen Ursprungs wurzelt. Daher begrüße ich diese Vorschläge für eine Makrofinanzhilfe. Auch muss ich betonen, wie wichtig diese in erster Linie als Bewahrungs- und Konsolidierungsfaktor für die Stabilität in einer Region ist, die hart getroffen wurde und deren Marktgleichgewicht gefährdet ist. Wir dürfen dabei auch nicht die Aussichten auf eine Erweiterung der Europäischen Union auf dem Balkan unberücksichtigt lassen, die einen weiteren Grund für unsere Verpflichtung darstellt, diese nach europäischer Integration strebenden Staaten zu unterstützen.
Bevor ich zum Schluss komme, möchte ich den dringlichen Charakter dieser Finanzhilfe angesichts der wirtschaftlichen Situation in Serbien sowie Bosnien und Herzegowina, die sich in einem zunehmenden Tempo verschlechtert, betonen. Der dringende Charakter dieser Hilfe sollte meiner Ansicht nach Vorrang vor Überlegungen zu Verfahrensmodalitäten, die durch das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon vorgeben werden, haben. Daher unterstütze ich den seitens des Berichterstatters vorgebrachten Vorschlag, Gemeinschaftsmittel rechtzeitig zu transferieren und Verzögerungen zu vermeiden, die durch die Notwendigkeit der Abänderung der Rechtsgrundlage der Bestimmungen durch die Europäische Kommission verursacht werden.
Paweł Robert Kowal, im Namen der ECR-Fraktion. – (PL) Frau Präsidentin, als Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind wir für die Situation in Georgien verantwortlich. Die Autoren des Beschlusses haben gut daran getan, uns in Erinnerung zu rufen, dass die wirtschaftliche Situation in Georgien vor dem Konflikt sehr gut gewesen ist. Der Konflikt in Georgien im Jahr 2008 hat zu einer enormen Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation in dem Land geführt. Wir haben es mit einem Land zu tun, welches nach enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Union strebt und für die Zukunft auch die Option zur Entwicklung dieser europäischen Perspektive haben möchte.
Ich möchte die Aufmerksamkeit auf die Tatsache lenken, dass die russischen Sanktionen, die allgemeine Lage im Kaukasus und die Auswirkungen der letzten Konfliktjahre Georgien keine normale Entwicklung oder den Aufbau einer regulären Wirtschaft gestatten. Dies ist ein zusätzlicher und besonderer Grund, und wir müssen betonen, warum Georgien mit Makrofinanzhilfe ausgestattet und warum Georgiens Haushalt gestärkt werden sollte - damit Georgien die Möglichkeit der Wirtschaftsentwicklung in Übereinstimmung mit seinen eigenen Bestrebungen erhält. Und ich möchte dies klar betonen - soweit es möglich und erforderlich ist -,dass die Hilfe für Georgien noch weiterentwickelt werden sollte. Eine wichtige Frage ist die Gewährung von Finanzhilfe im Jahr 2009. Unserer Ansicht nach dürfen Verfahrensfragen und verschiedene Verfahrensdetails unter keinen Umständen der Hinderungsgrund dafür sein, dass Georgien in diesem Jahr keine Hilfe erhält.
Georgien verdient den Erhalt von Unterstützung. Dies ist unsere Pflicht als Europäische Union, besonders in einer Situation, wo der Sarkozy-Plan für Georgien nicht durchgeführt wird und wir nicht in der Lage sind, als Europäische Union in der Vermittlerrolle sicherzustellen, dass die Beziehungen zwischen Georgien und Russland in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht geregelt werden.
Tomasz Piotr Poręba, im Namen der ECR-Fraktion. – (PL) Frau Präsidentin, die durch die Kommission vorgeschlagene Makrofinanzhilfe für Georgien, Armenien, Bosnien und Herzegowina sowie Serbien ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung. Dennoch bleibt der Umfang dieser Hilfe weit hinter dem zurück, was erforderlich ist. Ich denke besonders an Georgien, das 46 Mio. EUR erhalten soll. Vor dem Hintergrund der eigentlichen Probleme, denen sich das Land stellen muss, der Wirtschaftskrise und auch der aus dem Krieg mit Russland resultierenden Probleme, die die Triebkraft der Wirtschaftsentwicklung in Georgien bedeutend geschwächt hat - ist diese Hilfe sicherlich nicht ausreichend.
Denn wir müssen uns daran erinnern, dass Länder wie Georgien, Armenien, Aserbaidschan und Kasachstan nicht nur aus politischer Sicht wichtige Länder für die Europäische Union sind, sondern auch in strategischer Hinsicht im Hinblick auf die Energiesicherheit. Denn es sind diese Länder, die entscheiden müssen, wie die Diversifizierung der Energieversorgung der Europäischen Union in Zukunft aussieht.
Wenn wir sie heute nicht finanziell und politisch unterstützen, wenn wir ihnen keine Chance zur Entwicklung geben, dann wird Russland diese Rolle übernehmen, denn diese Länder sind für Russland von großer und strategischer Bedeutung. Daher halte ich den Kommissionsvorschlag für gleichermaßen konstruktiv wie gut. Dennoch ist die Höhe der Finanzhilfe entschieden zu niedrig.
Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission. Frau Präsidentin, unsere Nachbarschaftspolitik ist zu einem großen Teil im Stande, Finanzhilfen an Länder in unserer Nachbarschaft, die in Schwierigkeiten sind, zu gewähren. Daher bin ich sehr froh, dass die Mitglieder des Parlaments diesen Kommissionsvorschlag so einstimmig unterstützt haben. Wir tun unser Möglichstes für die Unterstützung unserer Nachbarländer.
Ein Mitglied erwähnte, dass wir uns nicht durch Verfahrensdetails behindern lassen sollten, aber Verfahren müssen in der Tat eine ordnungsgemäße Mittelverwendung sicherstellen. Es muss immer eine Ausgewogenheit zwischen dem Erreichen der Ziele und der Verfahrensregeln bestehen. Bei der Erteilung dieser Hilfe ist es wichtig, klaren Regeln zu folgen.
Wie ich bereits erwähnte, werden wir in sehr naher Zukunft die Möglichkeit zur Entwicklung eines Rahmenübereinkommens für diese Finanzhilfen haben, und innerhalb dieses Rahmens können wir dann schnelle Hilfe gewähren. Dies ist heute ein Hauptproblem: Wir entscheiden gegenwärtig fallbezogen, und dies nimmt - wie so viele andere Verfahren in unserer großen Europäischen Union - enorm viel Zeit in Anspruch.
Dies wird die Schlüsselfrage sein. Es wird ein Rahmenübereinkommen und dann einen schnellen Entscheidungsfindungsmechanismus zum Umfang der Hilfe geben. Es wird immer durch die Mitgliedstaaten auferlegte Beschränkungen geben, und dies wird immer so sein. Es wird nie einen unbegrenzten Rahmen für die Unterstützung von Ländern parallel zur Gewährung von Mitteln für unsere eigenen Vorhaben geben.
Vital Moreira, Berichterstatter. – (PT)Frau Präsidentin, ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um drei abschließende Argumente anzuführen.
Zunächst ist die Makrofinanzhilfe an unsere EU-Nachbarländer aus zwei Gründen gerechtfertigt: Erstens hat sie einen großen politischen Wert als ein Weg für die Union, Ansehen zu gewinnen, indem Ländern in Schwierigkeiten im Kontext einer Politik der guten Nachbarschaft Hilfe gewährt wird.
Zweitens ist es im Eigeninteresse der EU gerechtfertigt, zur finanziellen, sozialen und politischen Stabilität unserer Nachbarländer und damit zu ihrer Entwicklung und demokratischen Konsolidierung beizutragen. Denn dies ist gleichermaßen eine Voraussetzung für unsere eigene politische Stabilität.
Mein zweiter Punkt ist, dass die Makrofinanzhilfe dennoch sorgfältig an zwei Bedingungen geknüpft sein muss: Die Hilfe muss bei außergewöhnlichen und vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten in diesen Ländern gewährt werden und ist nicht für andere Zwecke gedacht. Darüber hinaus dürfen diese Länder die durch uns zugeteilten Mittel nicht für Ziele zweckentfremden, die mit den Grundsätzen der EU-Hilfe nicht vereinbar sind, insbesondere nicht für gestiegene Militärausgaben.
Als meinen dritten und abschließenden Punkt möchte ich die Bedeutung und Notwendigkeit eines allgemeinen Rechtsrahmens für die Zuteilung von Makrofinanzhilfen und die Umsetzung der betreffenden Vereinbarungen mit den fraglichen Ländern betonen. Und ich würdige und begrüße die Zusage von Kommissar Kallas in dieser Frage.
Auch hoffe ich, dass die nächste Kommission zur Anerkennung dieser Verpflichtung bereit sein wird und wir bald eine allgemeine Regelung zu Makrofinanzhilfen haben werden.
Miloslav Ransdorf, Berichterstatter. – (CS) Ein großer Schriftsteller hat einmal gesagt, dass die Balkanstaaten immer mehr historische Verantwortung auf ihre Schultern luden, als sie im Stande waren zu tragen. Vergleichbares könnte man auch über die Nationen im Kaukasus sagen - dass sie mehr Geschichte auf ihre Schultern geladen haben, als sie im Stande waren zu tragen. Daher ist meine Ansicht, dass die EU einiges von dieser historischen Last von ihren Schultern nehmen sollte. Es würde sowohl ihnen als auch uns nutzen, denn die EU ist ohne den Balkan unvollständig. Und da die Serben kürzlich scherzten, dass ihre einzigen Freunde der Herrgott und die Griechen seien, sollten wir ihnen meiner Meinung nach zeigen, dass sie auch Freunde im Europäischen Parlament haben.
Csaba Sógor, in Vertretung für den Berichterstatter. Frau Präsidentin, alle vier Länder, für die die Kommission heute die Gewährung von Makrofinanzhilfen vorgeschlagen hat, sind von der gegenwärtigen Wirtschafts- und Finanzkrise schwer getroffen. Ihre Wirtschaft ist in einer bedenklichen Lage, und es ist klar, dass ein Weg aus dieser Krise herausgefunden werden muss.
Im Falle von Georgien zielt die vorgeschlagene Makrofinanzhilfe von 46 Mio. EUR in Form von Unterstützungsraten darauf ab, Georgiens wirtschaftlichen Aufschwung zu fördern, nachdem das Land einen schweren Wirtschaftsabschwung durch den Ausbruch des Militärkonflikts mit Russland und die globale Finanzkrise erfahren hat.
Bezüglich der 100 Mio. EUR für Armenien ist prognostiziert, dass sie sich unmittelbar auf die Zahlungsbilanz von Armenien auswirken und auf diesem Wege zum Abbau finanzieller Beschränkungen im Hinblick auf die Umsetzung der behördlichen Wirtschaftsprogramme und zur Finanzierung des Haushaltsdefizit beitragen werden.
Das indes stark von der Finanz- und Wirtschaftskrise betroffene Serbien kehrt derzeit rasch zur politischen Stabilität zurück. Als Balkanland ist Serbien ein potenzieller Kandidat für die EU-Mitgliedschaft und hat ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen unterzeichnet. Auch aus diesem Grunde sollte ihm geholfen werden.
Politisch gesehen ist Bosnien und Herzegowina ein mögliches Kandidatenland, welches gleichfalls ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen unterschrieben hat, und es ist im Interesse der Europäischen Union, dem Land zu helfen.
Abschließend möchte ich nochmals betonen, dass wir ebenso wie das Europäische Parlament Verantwortung zeigen und politische Verpflichtung übernehmen und diesen Ländern jetzt die ihrerseits benötigte Makrofinanzhilfe gewähren müssen, anstatt dies gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren ausführlich zu diskutieren. Aus den oben genannten Gründen schlage ich im Namen der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) vor, dass wir den Vorschlag zu Makrofinanzhilfen für diese Länder jetzt annehmen. Ich bitte meine Kolleginnen und Kollegen, ihn einstimmig zu unterstützen.
Die Präsidentin. − Die gemeinsame Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)
Cristian Silviu Buşoi (ALDE), schriftlich. – (RO)Zunächst möchte ich sagen, dass ich mit dem Grundsatz der Gewährung von Makrofinanzhilfe für Armenien einverstanden bin. Ich bin überzeugt davon, dass diese Initiative Teil der Europäischen Nachbarschaftspolitik ist. Armenien, das sich infolge der Finanzkrise in einer besonders schwierigen Wirtschaftslage befindet, benötigt diese Mittel dringend. Diese könnten ihm dabei helfen, den Verpflichtungen nachzukommen, die es im Rahmen eines Stand-by-Abkommens mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) übernommen hat. Ich begrüße die Tatsache, dass der Berichterstatter die Dringlichkeit dieses Bedarfs erkannt hat, indem er eine Stellungnahme ohne Änderungen als Lösung gewählt hat. Dennoch stimme ich auch möglichen Einwänden auf Verfahrensebene zu. Artikel 308 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union legt Maßnahmen fest, die im Rahmen des Binnenmarktes angenommen werden, die nicht rechtswirksam in einem Vertrag festgelegt und nicht unbedingt mit den Maßnahmen vergleichbar sind, die zur Gewährung von MFH an Drittländer angenommen werden müssen. Ich glaube, dass die interinstitutionellen Verfahren einer Klärung bedürfen, um an zeitliche Beschränkungen angepasste MFH-Maßnahmen anzunehmen. Damit wir in Zukunft nie wieder in eine Situation kommen, in der das Parlament Ausnahmen zum normalen Verfahren machen muss. Darüber hinaus würde ich es auch für den EU-Rat für normal erachten, Maßnahmen umgehender zu ergreifen, ohne dabei die Rolle des Parlaments in derartigen Verfahren zu vernachlässigen.
Indrek Tarand (Verts/ALE), schriftlich. Ich möchte unsere Unzufriedenheit mit dem so genannten vereinfachten Verfahren der Makrofinanzhilfevorgänge für Georgien und Armenien zum Ausdruck bringen. Während das Parlament in der Vergangenheit schnell im Umgang mit MFH-Vorgängen gewesen ist, sind die Kommission und der Rat langsam. Ein vereinfachtes Verfahren schließt das Parlament so gut wie aus. Könnten Sie uns bitte die Gründe dafür erläutern, warum die Kommission - die darüber unterrichtet war, dass die erste Zahlung bereits vor dem Jahr 2009 fällig war - im Verzug ist? Es wurde in der Fraktion der Grünen argumentiert, wir müssten sicherstellen, dass die MFH nicht für militärische Zwecke genutzt wird, und ich wünsche dies gleichermaßen. Dennoch läuft zur gleichen Zeit ein französischer Flugzeugträger in den Hafen von Sankt Petersburg ein, um das größte Waffengeschäft eines EU-Mitgliedstaates mit Russland zu besiegeln. Es ist mehr als offensichtlich, dass Russland der wichtigste Grund dafür ist, warum Georgien die Finanzhilfe ganz dringend benötigt. Und eine Seite des Konflikts darum zu bitten, den Einsatz ihrer Waffensysteme zu beschränken und andererseits ultramoderne Waffentechnologie der anderen Seite zu verkaufen, wird die strategische Situation in der Schwarzmeerregion nicht nur destabilisieren, sondern auch ernste Konsequenzen im Ostseeraum haben.
(Die Sitzung wird von 21.10 Uhr bis 21.20 Uhr unterbrochen.)