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Verfahren : 2010/2528(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B7-0123/2010

Aussprachen :

PV 24/02/2010 - 16
CRE 24/02/2010 - 16

Abstimmungen :

PV 25/02/2010 - 7.3
CRE 25/02/2010 - 7.3
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0036

Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 24. Februar 2010 - Brüssel Ausgabe im ABl.

16. Prioritäten des EP für die Tagung des UN-Menschenrechtsrats vom 1. bis 26. März 2010 in Genf (Fortsetzung der Aussprache)
Video der Beiträge
Protokoll
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  Der Präsident – Der nächste Punkt sind die Erklärungen des Rates und der Kommission zu den Prioritäten des Parlaments für die Tagung des UNO-Menschenrechtsrates (Genf, 01.-26. März 2010).

 
  
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  Vittorio Prodi (S&D).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die 13. Sitzungsperiode des UNO-Menschenrechtsrates ist ein äußerst wichtiges Ereignis.

Ich möchte nur ein oder zwei Fälle erwähnen, über die nicht sehr oft gesprochen wird. Insbesondere im Hinblick auf das Thema Haftbedingungen - nicht für Terroristen - möchte ich auf die wahrlich unmenschlichen Bedingungen der Gefängnisse in Ruanda und in Libyen hinweisen, in denen völlig unschuldige Menschen gefangen gehalten und zum Tode verurteilt werden.

Darüber hinaus möchte ich das Problem der Menschen in der Westsahara erwähnen, das nun schon so lange ungelöst ist. Des Weiteren möchte ich die Rechte von Klimaflüchtlingen erwähnen, die aufgrund dramatischer Formen des Klimawandels aus ihren Ländern getrieben werden. Dies alles sind Faktoren, die genau deshalb berücksichtigt werden müssen, da sie auch die Grundlagen unserer Gesellschaft sind.

 
  
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  Alexander Graf Lambsdorff (ALDE). - Herr Präsident! Zu ihrem 60. Geburtstag im Jahr 2005 gaben sich die Vereinten Nationen zwei neue Strukturen: zum einen die Peace Building Commission, zum anderen den Menschenrechtsrat. Während die Peace Building Commission ihre Arbeit relativ effektiv macht und die Erwartungen weitgehend erfüllt hat, kann man das vom Menschenrechtsrat beim besten Willen nicht behaupten. Hier wurde gesagt – und in der Entschließung zum Ausdruck gebracht –, eine Überarbeitung, eine Reform sei mehr als nötig. Die Arbeit des Menschenrechtsrats ist zu einseitig – Kollegen haben darauf hingewiesen –, Israel z. B. wird einseitig thematisiert. Ich bin unglücklich, ehrlich gesagt, dass die Präsidentschaft hier als einziges größeres Thema den Goldstone-Bericht herausgehoben hat – sicherlich ein diskussionswürdiges Thema, aber nicht der Schwerpunkt.

Wenn Kollege Howitt sagt, die Kandidatur des Iran – sollte sie erfolgreich sein – sei der Todesstoß für den Menschenrechtsrat, dann möchte ich wissen, was das bedeutet, dann möchte ich von unseren Mitgliedstaaten eine einheitliche Position, vom Europäischen Auswärtigen Dienst auch. Denn ich glaube, wenn es so weitergeht, müssen wir uns ernsthaft damit auseinandersetzen, den Schwerpunkt unserer Menschenrechtsarbeit in den Vereinten Nationen wieder in den dritten Ausschuss zu legen. Der hat zumindest universale Repräsentanz und eine höhere Legitimität.

 
  
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  Daniël van der Stoep (NI).(NL) Sie wissen es, wir wissen es, der UNO-Menschenrechtsrat ist eine einzige Farce. Dieser Rat wird von der Organisation der islamischen Konferenz erpresst, die aus Ländern besteht, die einander schützen und die den Staat Israel provozieren und ihn fälschlicherweise beschuldigen wollen.

Herr Präsident, dieser so genannte Menschenrechtsrat widersetzt sich allem, was Menschenrechte ausmacht, insbesondere dem Recht auf freie Meinungsäußerung. Es ist ungeheuerlich und verabscheuungswürdig, dass dieses Parlament diesen furchtbaren Rat ernst nehmen soll. Herr Präsident, wenn dieses Parlament wirklich an Menschenrechte glaubt, dann sollte es die Flut von Entschließungen verurteilen, die versuchen, dem Recht auf freie Meinungsäußerung die Luft abzuschneiden, sowie auch die ungeheuerlichen Menschenrechtsverletzungen der Länder, aus denen sich der Menschenrechtsrat zusammensetzt. Herr Präsident, nach Saudi-Arabien, Pakistan, Indonesien und Ägypten, Länder in denen die schwersten Verstöße gegen Menschenrechte stattfinden, möchte nun auch der Iran Mitglied des Menschenrechtesrates werden. Nun brauchen wir also nur noch den Beitritt von Nordkorea, und dann sitzen so ziemlich alle Schurkenstaaten fröhlich nebeneinander.

Herr Präsident, für meine Partei ist eines klar: Der UNO-Menschenrechtsrat ist eine furchtbare Einrichtung und eine, die nicht ernst genommen werden kann. Dieses Parlament muss sich umgehend und direkt vom Menschenrechtsrat distanzieren und jeden Dialog mit diesem Haufen von Verbrechern strikt ablehnen.

 
  
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  Cristian Dan Preda (PPE).(RO) Ich möchte Sie zu Beginn daran erinnern, dass der Menschenrechtsrat, als er als einzigartige, sich den Menschenrechten verschreibende Einrichtung, als Teil des Systems der Vereinten Nationen, ins Leben gerufen wurde, Hoffnungen weckte, die Hoffnung, den Schutz von Grundrechten auf globaler Ebene zu stärken.

Die Einführung des universellen periodischen Überprüfungsmechanismus, der die wichtigste Innovation in Bezug auf die nun nicht mehr existierende UNO-Menschenrechtskommission darstellt, beabsichtigte die relevanten Probleme wie die übermäßige Politisierung und den selektiven Ansatz beim Umgang mit Fällen schwerwiegender Verstöße gegen Menschenrechte zu lösen. Dieser Mechanismus ist unerlässlich, damit der Menschenrechtsrat sein Mandat in jeder Form erfüllen kann. Es muss jedoch betont werden, dass die alten Dämonen nicht ganz verschwunden sind und eine übermäßige Politisierung die Arbeit dieser Einrichtung weiterhin beeinträchtigt. Andererseits müssen wir sagen, dass der universelle periodische Überprüfungsmechanismus nicht ausreicht, um den effektiven Schutz von Menschenrechten zu gewährleisten.

Wenn der Rat nicht schnell und ohne zu zögern reagiert, wie dies im Falle Guineas passiert ist, um Ihnen nur ein einziges Beispiel zu nennen, hat dies äußerst schwerwiegende Konsequenzen. Dies kann denjenigen, die gegen die Menschenrechte verstoßen, einfach das Gefühl geben, dass sie sich über nichts Sorgen machen müssen. Die Glaubwürdigkeit dieses Rates hängt von seiner Fähigkeit ab, umgehend Maßnahmen ergreifen zu können, wenn es zu schwerwiegenden Verstößen gegen Menschenrechte kommt.

Im Hinblick darauf ist es für die Europäische Union wichtig, die Schaffung von Mechanismen auf der Ebene des Menschenrechtsrates zu fördern, die speziell darauf abzielen, auf Krisen wie diejenigen in Afghanistan, Guinea-Conakry, im Iran, im Jemen oder im Irak, um aktuelle Beispiele zu nennen, zu reagieren. Ich bin der Meinung, dass es im Interesse des Europäischen Parlaments liegt, dass diese Einrichtung, der Menschenrechtsrat, so leistungsfähig und effektiv wie möglich ist, da ich der Auffassung bin, dass wir einen glaubwürdigen Partner im Dialog über Menschenrechte brauchen.

 
  
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  Corina Creţu (S&D).(RO) Ich möchte über die Situation im Gazastreifen sprechen, der, wie Sie wissen, im Hinblick auf die Achtung von Menschenrechten fortwährend Anlass zur Besorgnis gibt, insbesondere nach der Verschlechterung der Umstände, als Folge der Konflikte im vergangenen Winter. Ich glaube nicht, dass wir beurteilen können, wer in diesem Konflikt mehr gelitten hat. Militärische Einsätze beider Seiten bedeuteten, dass leider hauptsächlich die Zivilbevölkerung leidet. Im Kontext der Situation am Boden ist es jedoch äußerst schwierig, zwischen palästinensischen Soldaten und Zivilisten zu unterscheiden. Andererseit wurden israelische Zivilisten von den Raketenangriffen der Hamas terrorisiert.

Ich habe das Gebiet während des Konflikts besucht und habe die Probleme und Sorgen beider Seiten gesehen. Ich glaube, dass jeder Versuch, nur eine Seite für die Ereignisse, die sich zugetragen haben, zu beschuldigen, sich nicht mit der Realität deckt. Die blutigen Konflikte im Gazastreifen und die tragischen humanitären Konsequenzen sind ein dringlicher Appell, konzertierte Maßnahmen in allen Krisenherden weltweit einzuleiten, insbesondere gegen die Ursachen, die dafür verantwortlich sind, dass wehrlose Zivilisten leiden, und für eine umfassendere und effektivere Beteiligung internationaler Organisationen, mit dem Ziel, dem Friedensdialog Antrieb zu verleihen. Dies ist ein Gebiet, auf dem die Europäische Union nicht nur über die nötige Kompetenz und Glaubwürdigkeit verfügt, sondern auch die Pflicht hat, weltweit strengere Maßnahmen zu ergreifen.

 
  
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  Tunne Kelam (PPE). – Herr Präsident! Eine der Prioritäten des Parlaments ist es auch, sich mit einer alarmierenden Situation zu befassen, in der die Aktivitäten des Menschenrechtsrates zu einer extremen Politisierung geführt haben. Es ist daher äußerst wichtig, dass die EU-Mitgliedsdelegationen sich für die Etablierung von Kriterien einsetzen, um Mitglied des Menschenrechtsrates zu werden. Das gilt insbesondere für Mindestanforderungen hinsichtlich der Beteiligung an Sonderverfahren und der Ablehnung der Annahme von „No-action“-Anträgen, die die Annahme von Entschließungen bestimmte Staaten betreffend verhindert haben, die Kritik an ihrer Menschenrechtspolitik gerne aus dem Weg gehen.

Ich möchte mich auf zwei weitere parlamentarische Prioritäten beziehen. Erstens, Weißrussland. Entgegen der Erwartungen hat sich die Menschenrechtssituation nicht verbessert, sondern verschlechtert. Ich möchte heute Herrn Milinkevichs Botschaft hervorheben. Die EU hat nun tatsächlichen Einfluss, um Druck auf Lukashenkos Regime auszuüben, um ihn dazu zu bewegen, als Bedingung für weitere wirtschaftliche EU-Hilfen und eine Zusammenarbeit mit der EU wirkliche Verbesserungen zu bewirken.

Zweitens möchte ich um Unterstützung für den öffentlichen Aufruf bitten, den 18 russische Menschenrechtsaktivisten, einschließlich des Sacharow-Preisträgers Kovalev, letzte Woche gestartet haben, die äußerst besorgt über ein weiteres hartes Durchgreifen vonseiten des Kremls im Hinblick auf unabhängige Satelliteninformationen in der russischen Sprache sind.

Es schadet den Werten der EU wirklich, Menschenrechtsverfechter wie Kovalev zu loben und sich gleichzeitig Herrn Putins Behauptungen zu beugen, dass die Ausstrahlung alternativer Informationen in der russischen Sprache durch europäische Satelliten feindselige Aktionen sind.

 
  
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  Elena Băsescu (PPE).(RO) Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit während der heutigen Aussprache auf den Fall des israelischen Soldaten Ghilad Shalit lenken, der im Juni 2006, im Alter von nur 19 Jahren, in Kerem Shalom entführt wurde. In der letzten Woche war ich Mitglied der offiziellen Delegation des Europäischen Parlaments in Israel, und eines der Treffen fand mit Ghilad Shalits Vater, Noam Shalit, statt. Trotz der Artikel 13, 23 und 126 des Genfer Abkommens über die Rechte von Kriegsgefangenen, wurden die Rechte von Ghilad, der darüber hinaus auch über die französische Staatsbürgerschaft verfügt, im Hinblick auf den Empfang von Besuchen seiner Angehörigen und des internationalen Roten Kreuzes, eine menschliche Behandlung sowie die Preisgabe des genauen Orts, an dem er gefangen gehalten wird, nicht respektiert. Ich muss betonen, dass selbst Artikel 77 des Berichts der Goldstone-Kommission, die Israel ansonsten kritisch gegenübersteht, empfiehlt, dass Ghilad Shalit die vom Genfer Abkommen garantierten Rechte zugestanden werden sollten. Andererseits respektiert Israel die Rechte Gefangener.

 
  
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  Csaba Sógor (PPE). (HU) Die Europäische Union muss bei der März-Sitzung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen eindeutig klarstellen, dass die internationale Gemeinschaft in Bezug auf Verstöße gegen Menschenrechte nicht schweigen kann, nicht nur bezüglich jener, die sich in Entwicklungsländern zutragen, sondern auch im Hinblick auf Zuwiderhandlungen, die unter Umständen in Industrieländern zu beobachten sind. Die am 18. Dezember 1992 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete allgemeine Erklärung der Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten angehören, ist sowohl für Entwicklungs- als auch für Industrieländer, inklusive EU-Mitgliedstaaten, bindend. Der erste Absatz des zweiten Artikels der Erklärung besagt, dass Personen, die nationalen Minderheiten angehören, das Recht haben, ihre eigene Sprache, sowohl privat als auch in der Öffentlichkeit, anzuwenden, ohne daran gehindert oder auf irgendeine Art und Weise deswegen diskriminiert zu werden. Gegenwärtig findet dieser Artikel oftmals Beachtung bei Verstößen in EU-Mitgliedstaaten. Die EU kann nur dann glaubwürdig sein, wenn sie eine Lösung findet, die Verstöße gegen Menschenrechte innerhalb der Gebiete der Europäischen Union berücksichtigt, um damit ein Exempel für die ganze Welt zu statuieren.

 
  
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  Georgios Papanikolaou (PPE).(EL) Herr Präsident! Die nächsten beiden Jahre werden entscheidend sein, um die Rolle der UNO auf dem Gebiet der Menschenrechte herauszukristallisieren, da, wie Sie wissen, die zwischenstaatliche Überprüfung des Menschenrechtsrates 2011 veröffentlicht wird.

Während dieses Zeitraums besteht die Gefahr, dass die Länder, auf die meine Kolleginnen und Kollegen verwiesen haben, und die keinen besonderen Wert auf diesen Sektor legen, versuchen werden, die Rolle der UNO einzuschränken.

Ich möchte dem, was bereits gesagt wurde, noch Folgendes hinzuzufügen: Erstens, da die Europäische Union einer der wichtigsten Akteure im Hinblick auf den Schutz von Menschenrechten ist - und ich gehe davon aus, auch bleiben wird -, muss eine unserer Prioritäten sein, international mit einer Stimme zu sprechen und nach Möglichkeit Zerwürfnisse zu vermeiden.

Zweitens, wir müssen unsere Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten von Amerika beim Schutz von Menschenrechten verstärken.

Drittens und letztens, das Europäische Parlament muss - und kann - die speziellen Verfahren, die bezüglich der universellen periodischen Überprüfung des Rates folgen werden, sorgfältig überwachen, damit wir von unserer Seite aus einen echten Beitrag zur Förderung von Menschenrechten in allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen leisten.

 
  
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  Mariya Nedelcheva (PPE).(FR) Herr Präsident, Frau Georgieva, Herr López Garrido! Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf Punkt 13 dieser Entschließung über die Kandidatur des Irans zur Aufnahme in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen lenken.

Am 15. Februar wurde der Iran einer universellen periodischen Überprüfung unterzogen, die die Situation im Hinblick auf den Schutz und die Förderung von Menschenrechten im Land überprüft. Die iranische Regierung versicherte, dass die Achtung der Menschenrechte dort garantiert ist. Ich würde gerne diverse Fakten bezüglich dieser von der gegenwärtigen Regierung gemachten Beteuerungen unterstreichen.

Erst gestern hat uns Frau Radjavi im Parlament einen Überblick über die willkürlichen Festnahmen und die Folterungen verschafft, denen Iranerinnen und Regimegegner ausgesetzt sind. Des Weiteren verurteilen wir die Haftbedingungen, die politische Gefangene erdulden müssen, und Camp Ashraf ist zum Symbol für die Missachtung von Menschenrechten geworden. Meine parlamentarischen Kolleginnen und Kollegen haben während der Januar-Sitzungsperiode einige Augenzeugenberichte vorgelegt.

Wir können heute nicht tolerieren, dass der Iran ein Mitglied der höchsten Instanz für den Schutz von Menschenrechten wird. Folglich frage ich mich, welche Botschaft wir an andere Staaten aussenden werden, die Menschenrechte wirklich respektieren. Europa muss mit einer Stimme sprechen, seine Kontinuität demonstrieren und, wie Baronin Ashton in ihren Erklärungen gesagt hat, lassen Sie uns sagen, dass die Kandidatur des Iran zum gegenwärtigen Zeitpunkt unvorstellbar ist.

 
  
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  Alf Svensson (PPE).(SV) Herr Präsident! Im Hinblick auf die gemeinsame Entschließung unserer Fraktion bezüglich des Menschenrechtsrate freue ich mich besonders über die Absätze 6 und 25, in denen wir die große Unterstützung der EU für länderspezifische Entschließungen wiederholen. In den Fällen, in denen Menschenrechte systematisch missbraucht werden, sind länderspezifische Entschließungen ein unglaublich wichtiges Instrument, sowohl im Menschenrechtsrat als auch in der Generalversammlung der Vereinten Nationen. In vielen Fällen, in denen die Regierung eines Landes sich schon seit langem nicht mehr an einem Dialog oder Programmen zur Verbesserung der heiklen Menschenrechtsituation beteiligt, stellen länderspezifische Entschließungen die einzige verbleibende Maßnahme dar, die der internationalen Gemeinschaft gegen diese Verbrechen zur Verfügung steht.

Hier geht es nicht darum, anzuprangern, wie einige Kritiker glauben. Es ist auch nicht der Fall, dass wir hier in Europa gerne unsere Nasen in die internen Angelegenheiten anderer Länder stecken. Es geht einfach nur darum zu signalisieren, dass wir die systematischen Missbräuche einer Regierung und deren Unterdrückung ihrer eigenen Bürger nicht akzeptieren werden. Es geht darum, zu zeigen, dass wir uns auf die Seite der Freiheit und nicht auf die der Unterdrückung stellen. Deshalb ist es wichtig, dass das EU-Lager weiterhin die Existenz länderspezifischer Entschließungen innerhalb des UNO-Systems verteidigt.

 
  
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  Andrew Henry William Brons (NI). – Herr Präsident! Die Länder der Europäischen Union sollten ihre eigenen Häuser in Ordnung bringen, bevor sie mit dem Finger auf andere zeigen. Viele Mitglieder der Europäischen Union verurteilen und inhaftieren Menschen wegen gewaltloser freier Meinungsäußerung. Insbesondere versuchen sie, jegliche Opposition gegen Immigrationsbewegungen zu einer Straftat zu machen. Die Bücherverbrennung gilt als legitim. Politische Parteien werden verboten, wie in Belgien, oder deren Verbot wird aufgrund erfundender Beweise angestrebt, wie in Deutschland, oder es wird nach einem Verbot durch die Hintertür gesucht, wie in Großbritannien, wo es meiner eigenen Partei mittels einer von der Regierung geforderten gerichtlichen Verfügung auf unbestimmte Zeit verboten ist, neue Mitglieder aufzunehmen.

Es reicht nicht aus, wenn Länder sich selbst als demokratisch bezeichnen: Sie müssen auch das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Versammlungsfreiheit und das Recht auf freie Wahlen achten.

 
  
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  Diego López Garrido, amtierender Präsident des Rates.(ES) Herr Präsident! Ich bin dankbar für die Reden der Mitglieder bezüglich dieser absolut unerlässlichen und entscheidenden Angelegenheit, die, wie ich in meiner ersten Rede bereits sagte, eines der Kernelemente der Europäischen Union darstellt: der Schutz von Menschenrechten.

Im Hinblick darauf sind wir der Meinung, dass eine Beteilung am UNO-Menschenrechtsrat, einschließlich der Unterstützung für das Bestehen des Rates, eine Position ist, die von der Europäischen Union weiterhin eingenommen werden muss. Die Europäische Union war immer dafür, dass ein Menschenrechtsrat eingesetzt werden sollte, um, wie ich zuvor bereits sagte, die ehemalige Kommission zu ersetzen. Darüber hinaus ist sie der Meinung, dass dieser ein Instrument sein sollte, das angemessen mit Menschenrechtssituationen weltweit umgehen kann, Situationen, die erfordern, dass die Vereinten Nationen und deren Mitglieder Maßnahmen ergreifen, Stellung beziehen oder eine entsprechende Erklärung abgeben.

Vielmehr hat die Präsidentschaft der Europäischen Union, die Präsidentschaft des Rates, sich immer systematisch im Namen der Europäischen Union an den Diskussionen der verschiedenen Sitzungen des Menschenrechtsrates beteiligt, und das wird auch weiterhin der Fall sein. Die Präsidentschaft des Rates der Union wird sich im Namen des Rates der Union an der nächsten Sitzung des Menschenrechtsrates beteiligen. Dies ist selbstverständlich voll und ganz mit den Erklärungen und Positionen der einzelnen Mitgliedstaaten der Union und der Europäischen Kommission, als einer weiteren Institution der Union, vereinbar.

Ich möchte daher sagen, dass wir für die Existenz dieser Einrichtung und dafür sind, ihr gesamtes Potenzial auszuschöpfen, was in einigen Fällen gelingt, in anderen jedoch nicht: Natürlich gibt es als Folge der stattfindenden Abstimmungen bestimmte Situationen, in denen die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten nicht all ihre Ziele erreichen. Es gibt wirklich positive Fälle, wie z.B. die Haltung in Bezug auf Somalia: In dieser Region sind Verstöße gegen Menschenrechte zu verzeichnen. Es gibt andere Fälle, in denen die Ziele nicht erreicht wurden, aber die positiven Aspekte überwiegen die negativen immer.

Ich möchte erwähnen, dass wir über einige der Fälle in den Ländern sprechen werden, die in den verschiedenen Reden erwähnt wurden.

Ich möchte über den Fall des Iran sprechen, da es wiederholt Anspielungen auf das Thema der Kandidatur des Iran gab. Wie Sie wissen, wurden bezüglich dieses Themas fortlaufend Erklärungen abgegeben. Ich habe hier drei Erklärungen alleine aus diesem Jahr vorliegen, die von der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, bezüglich der Situation im Iran abgegeben wurden, die diese verurteilen und in denen sie ihre Besorgnis im Hinblick auf Fälle von Verstößen gegen Menschenrechte und Hinrichtungen zum Ausdruck bringt, die sich im Iran zugetragen haben.

Hinsichtlich der Frage der Kandidatur, müssen wir zunächst einmal sagen, dass es sich dabei um eine Angelegenheit nationaler Zuständigkeit handelt (die Haltung bezüglich Kandidaturen von Ländern, um dem Menschenrechtsrat beizutreten). Die Angelegenheit der Menschenrechtssituation im Iran und der Verstöße gegen Menschenrechte und somit auch die Frage, ob die Kandidatur des Iran für den Menschenrechtsrat angenommen werden wird oder nicht, muss sorgfältig behandelt werden, um nicht das Gegenteil der erwünschten Wirkung zu erzielen. Es ist uns daher klar, dass die Europäische Union hier versuchen muss, eine geschlossene und koordinierte Haltung einzunehmen (was momentan geschieht), während sie die nationalen Zuständigkeiten respektiert und, wie ich bereits sagte, umsichtig agiert.

Kurz gesagt, Herr Präsident, betrachten wir den Menschenrechtsrat als eine Institution, die für die Haltung der Europäischen Union zum Schutz von Menschenrechten steht, und wir sind der Meinung, dass dies die richtige Institution dafür ist. Darüber hinaus haben wir uns dahingehend immer dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass die allgemeine Bewegung zum Schutz von Menschenrechten keine Rückschritte verzeichnet, insbesondere im Hinblick auf die Errungenschaften der Menschheit, die Menschenrechte als einen universellen Wert betrachtet, einen universellen Wert, der über Grenzen, Traditionen und Verschiedenheit hinaus verteidigt werden sollte, da es sich dabei um etwas handelt, das mit den essenziellen Gründzügen der Menschheit zusammenhängt.

 
  
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  Kristalina Georgieva, Mitglied der Kommission. – Herr Präsident! Herzlichen Dank an alle Mitglieder des Parlament, für die Empfehlungen, die sie ausgesprochen haben. Wir werden sicherstellen, diese mit der Hohen Vertreterin abzustimmen.

Lassen Sie mich in Erwiderung auf spezifische Fragen und Anmerkungen vier Punkte erwähnen.

Erstens, zum Iran und die Kandidatur des Iran: Ich unterstütze den von der spanischen Präsidentschaft zum Ausdruck gebrachten Standpunkt in großen Teilen. Ich kann nur betonen, dass von jedem einzelnen gewählten Mitglied des Rates in der Praxis erwartet wird, das größtmögliche Engagement für den Schutz und die Förderung von Menschenrechten an den Tag zu legen.

In dem sehr traurigen Fall des Verlustes eines Menschenlebens in Kuba, dem Tod von Herrn Orlando Zapata, möchte ich seiner Familie das Beileid der Kommission aussprechen und die fortwährende Inhaftierung von mehr als 200 politischen Dissidenten in Kuba, sowie andere Bekundungen von Missachtung grundlegender Menschenrechte, aufs Äußerste verurteilen. Die Kommission ruft Kuba dazu auf, seine politische Linie zu ändern und seinen Verpflichtungen aus dem Völkerrecht nachzukommen. Wir werden den Menschenrechtsangelegenheiten im Dialog mit Kuba, mit den Regierungsstellen dort, weiterhin Aufmerksamkeit schenken, und wir werden diesen Dialog als Mittel nutzen, die Angelegenheit der Menschenrechte weiter voranzutreiben.

Die Aufrufe vieler, dass die EU im Hinblick auf Menschenrechtsangelegenheiten mit einer Stimme sprechen sollte, unterstützt die Kommission voll und ganz.

Der vierte Punkt betrifft Gaza: Ich denke, dass es angemessener wäre, diesen Punkt während der nächsten Debatte über den Goldstone-Bericht anzusprechen.

 
  
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  Der Präsident – Ich habe sechs Entschließungsanträge erhalten(1), um die Aussprache gemäß Artikel 110 Absatz 4 der Geschäftsordnung abzuschließen.

Die Aussprache wird geschlossen.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)

 
  
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  Mara Bizzotto (EFD), schriftlich(IT) Ich habe viele Vorbehalte bezüglich der Glaubwürdigkeit des Flüchtlingshochkommissariats der Vereinten Nationen. Ich hoffe auf alle Fälle, dass die Präsenz einer Delegation des Unterausschusses Menschenrechte bei der nächsten Sitzung des Rates den europäischen Institutionen die Möglichkeit geben wird, die dringende Angelegenheit der Christenfeindlichkeit anzusprechen. Wir alle sind uns voll und ganz bewusst, dass wir die Zeit nicht zurückdrehen müssen, um schwerwiegende Fälle anti-christlicher Verfolgung zu finden: Wir sprechen hier nicht über die Vergangenheit, sondern über die Gegenwart und leider aller Wahrscheinlichkeit nach, auch über die Zukunft, da wir täglich, aus allen Ecken der Welt besorgniserregende, tragische Neuigkeiten über Angriffe auf Anhänger des Christentums, deren Diskriminierung und Tötung erhalten. Wir wissen auch, dass es sich hier um eine heikle Angelegenheit handelt und dies - obwohl das bisher nicht richtig angesprochen wurde - nicht nur aufgrund des diplomatischen Gleichgewichts, das die Teilnehmer bei Treffen, wie z.B. denjenigen des Flüchtlingshochkommissariats der Vereinten Nationen aufrechterhalten müssen, stattfindet, sondern auch aufgrund einer christenfeindlichen Politik, die von Ländern verfolgt wird, die, obwohl sie nicht direkt Feinde des Christentums sind, zumindest traditionell christenfeindliche Handlungen tolerieren.

Folglich sollten die EU und dieses Parlament zu gegebenem Anlass auf der Bühne der Weltpolitik innerhalb der internationalen Gemeinschaft einen neuen Ansatz bezüglich der Angelegenheit der Christenfeindlichkeit vorantreiben, damit diese allgemein und umgehend als ein schwerwiegender Verstoß gegen Menschenrechte und die Religionsfreiheit anerkannt wird und damit die Gemeinschaft Maßnahmen ergreift, um ihrer besorgniserregenden Ausbreitung Einhalt zu gebieten.

 
  
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  Proinsias De Rossa (S&D), schriftlich – Ich unterstütze diese Entschließung, die u.a. an die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die Mitgliedstaaten appelliert, ihre Arbeit in Richtung einer starken gemeinsamen Haltung der EU bezüglich der Folgearbeiten im Nachgang zum Goldstone-Bericht zu lenken und die Umsetzung der Empfehlungen sowie die Übernahme der Verantwortung für alle Verstöße gegen das Völkerrrecht, einschließlich mutmaßlicher Kriegsverbrechen, fordert und alle Seiten dazu anhält, Untersuchungen durchzuführen, die den internationalen Normen hinsichtlich Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Transparenz, Unverzüglichkeit und Effektivität, gemäß der Entschließung A/64/L.11 der Generalversammlung der Vereinten Nationen genügen. Sie betont des Weiteren, dass die Achtung internationaler Menschenrechte und des internationalen Völkerrechts durch alle Parteien und unter allen Umständen eine unerlässliche Voraussetzung für die Erzielung eines gerechten und anhaltenden Friedens im Nahen Osten ist. Die Entschließung appelliert außerdem an die Hohe Vertreterin der EU und die Mitgliedstaaten, die Umsetzung der im Goldstone-Bericht enthaltenen Empfehlungen mittels Konsultation von Missionen der EU und NRO vor Ort aktiv zu überwachen und fordert, dass die Empfehlungen und damit zusammenhängende Beobachtungen in die EU-Dialoge mit allen Parteien, sowie EU-Positionen in multilateralen Foren, aufgenommen werden.

 
  

(1) Siehe Sitzungsprotokoll

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