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Verfahren : 2010/2848(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B7-0511/2010

Aussprachen :

PV 09/09/2010 - 10.2
CRE 09/09/2010 - 10.2

Abstimmungen :

PV 09/09/2010 - 11.2

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0316

Ausführliche Sitzungsberichte
Donnerstag, 9. September 2010 - Straßburg Ausgabe im ABl.

10.2. Menschenrechte in Syrien, insbesondere der Fall Haythan Al-Maleh
Video der Beiträge
PV
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  Die Präsidentin. − Als nächster Punkt folgt die Aussprache über sieben Entschließungsanträge zu den Menschenrechten in Syrien, insbesondere der Fall Haythan Al-Maleh (1).

 
  
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  Charles Tannock, Verfasser.. − Frau Präsidentin! Letztes Jahr begegnete ich dem Sohn von Haythan Al-Maleh in Brüssel. Er suchte Unterstützung für die Freilassung seines Vaters. Herr Al-Maleh hat eine bemerkenswerte Geschichte als Menschenrechtsaktivist und Anwalt und übte über die Jahre häufige Kritik an der Diktatur Al-Assad Baathists in Syrien. Herr Al-Maleh ist ein kränklicher älterer Herr und muss aus humanitären Gründen freigelassen werden – jedenfalls hat er keine Verbrechen begangen, außer mit den Notstandsgesetzen und repressiven Rechtsbestimmungen gegen Dissidenten in Syrien in Konflikt zu geraten, die seit über 40 Jahren in Kraft sind.

Syrien ist bedauerlicherweise ein Problemstaat, der bekannten Terroristen Unterschlupf gewährt und verdächtige Waffengeschäfte mit Nordkorea unterhält – möglicherweise auch nukleare Ambitionen hegt – und dem Schurkenstaat Iran aus politischen Gründen nahe steht. Ich rufe die Entscheidungsträger Syriens und seinen Präsidenten an, die beklagenswerte Menschenrechtslage zu verbessern und Herrn Al-Maleh freizulassen.

 
  
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  Heidi Hautala, Verfasserin. Frau Präsidentin! Diese Entschließung kommt nicht einen Tag zu früh. Seit Langem verfolge ich den Fall Haythan Al-Maleh mit Sorge. Ich hatte allzu oft das Gefühl, dass diesem Fall nicht genügend Beachtung beigemessen wird. Wir haben keine Zeit zu verlieren: Er ist 80 Jahre alt, und von seinem Sohn habe ich bei seinem Besuch im Parlament erfahren, dass sich der gesundheitliche Zustand seines Vaters ständig verschlechtert. Herr Al-Maleh leidet an Arthritis, Diabetes und Schilddrüsenproblemen, und wie ich höre, wird ihm kein Zugang zu medizinischer Versorgung gewährt.

Herr Al-Maleh wurde am 14. Oktober 2009 vom Geheimdienst willkürlich verhaftet. Er wurde in Isolationshaft gehalten und vor den Zweiten Militärgerichtshof in Damaskus gestellt, trotz der Tatsache, dass Militärgerichte nicht für Prozesse gegen Zivilisten zuständig sein sollten.

Am 4. Juli 2010 wurde Herr Al-Maleh wegen „Verbreitung falscher und übertriebener Informationen, die das Nationalgefühl schwächen~, zu drei Jahren Haft verurteilt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass heutzutage viele Länder bedauerlicherweise derlei Titel für strafrechtliche Anschuldigungen heranziehen. Das ist absolut unannehmbar. Dies erfolgte gemäß Artikel 285 und 286 des syrischen Strafgesetzbuchs. Derlei Anschuldigungen sind eindeutig zu vage und leicht zu missbrauchen. Sie gehören nicht in die Rechtsprechung eines modernen Staates.

Es bestehen ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Fairness von Herrn Al-Malehs Gerichtsverfahren. Der Kern meiner Botschaft ist: Es bestehen schwerwiegende Gründe zu der Annahme, dass Herr Al-Maleh ein Opfer der Repressionen durch die Staatsorgane ist als Reaktion auf seine Menschenrechtsarbeit, die umfangreich und beeindruckend ist. Er muss unverzüglich freigelassen werden.

Ich möchte hervorheben, dass Herr Al-Maleh ein ausgezeichneter Kandidat für den Sacharow-Preis ist. Ich werde darauf hinwirken, dass er einer der Kandidaten sein wird.

 
  
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  Marisa Matias, Verfasserin. (PT) Frau Präsidentin! Heute sprechen wir über einen weiteren Fall von Menschenrechtsverletzung: die Inhaftierung des syrischen Menschenrechtsverteidiger Haythan Al-Maleh, eines achtzigjährigen Mannes und Anwalts, der so heißt es, wegen Verbreitung falscher und übertriebener Informationen, die das Nationalgefühl in seinem Land schwächen, angeklagt ist. Die Inhaftierung dieses Mannes, der ein Verteidiger der Menschenrechte ist, steht nicht nur im Widerspruch zu den Rechtsvorschriften dieses Landes, wonach Militärgerichte nicht für Prozesse gegen Zivilisten zuständig sind, sondern stellt auch einen Verstoß gegen die internationalen Verträge und Übereinkommen dar.

Die Entscheidung, die hinsichtlich dieses Mannes sowie anderer syrischer Gefangener getroffen wurde, die aus ähnlichen Gründen inhaftiert wurden, die zahlreichen Festnahmen, Einschränkungen der Freizügigkeit sowie willkürliche Verhaftungen durch die syrischen Staatsorgane sind Praktiken, die im Widerspruch zu der wichtigen Rolle Syriens in der gesamten Region stehen, und spiegeln nicht die Bemühungen wider, die in diesem Land zur Verbesserung seiner sozialen Lage unternommen wurden.

Ich wiederhole nochmals, wir reden heute über einen weiteren Fall von Menschenrechtsverletzung. Er ist nicht zu trennen von den vielen Diskussionen, die wir diese Woche hier geführt haben. Ich möchte zwei davon hervorheben: erstens, die Verurteilung der gegen Sakineh Ashtiani ergangenen Verurteilung zum Tode durch Steinigung. Viele Stimmen haben sich vereint und es gab bereits einige Ergebnisse. Es ist jedoch noch nicht die Zeit gekommen, um Siegeslieder anzustimmen, doch noch weniger ist es jetzt die Zeit, um zu schweigen. Der Zweite ist die Tatsache, dass wir heute eine wichtige Entschließung gegen die Übergriffe der Regierung von Präsident Sarkozy gegen rumänische und bulgarische Bürgerinnen und Bürger angenommen haben. Die Verteidigung der Menschenrechte hat keine Grenzen, und es ist kein Kampf, der nur außerhalb unserer Mauern gekämpft werden kann.

Heute haben wir ein gutes Beispiel dafür gegeben, wie man ihn auch innerhalb unserer Mauern kämpfen kann. Die ungerechtfertigte Inhaftierung von Haythan Al-Maleh hat uns hier heute alle vereint. Er ist ein Menschenrechtsaktivist. Menschenrechtsverteidiger müssen frei sein, und dies fordern wir von den syrischen Staatsorganen. Wir, die selbst Menschenrechtsverteidiger sind, werden ihn nicht im Stich lassen.

 
  
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  Véronique De Keyser, Verfasserin.(FR) Frau Präsidentin! Ich schließe mich allen meinen Kolleginnen und Kollegen an, die hier gefordert haben, dass Herr Al-Maleh unverzüglich freigelassen wird.

Wie bereits gesagt wurde, ist er ein älterer Herr. Er ist des Verbrechens angeklagt, doch gemäß Artikeln des Strafgesetzes, die unseres Erachtens stark übertrieben sind, und nach ihm gab es darüber hinaus weitere Menschenrechtsverteidiger, weitere Anwälte und Ärzte, die wir gut kennen, da sie ins Europäische Parlament gekommen sind und anschließend inhaftiert wurden. Sie sind Gefangene aus Gewissensgründen, und das können wir von Syrien nicht hinnehmen.

Es ist immer wichtig, Namen zu nennen. Daher möchte ich die Namen von Herrn Al-Hassani und Herrn Al-Abdallah sowie von Herrn Labouani, der uns hier besucht hat, anführen. Sie sind fast alle miteinander befreundet.

Ich möchte mit großem Nachdruck feststellen, dass es in Syrien viele Dinge gibt, die ich auch gerne anderswo sehen würde. Ich sage da nichts Ungeheuerliches. Es gibt echte Gewissens- und Religionsfreiheit. Es werden echte Anstrengungen in den Bereichen Bildung und Gesundheit unternommen. Es werden echte Anstrengungen zur Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Irak und aus Palästina unternommen. Dieses Land hat ein Potenzial, nicht zuletzt auf internationaler Ebene, das wir nicht außer Acht lassen können.

Ich möchte Präsident Bashar Al-Assad, den ich gut kenne, sagen: „Herr Präsident, Sie brauchen diese Gefangenen aus Gewissensgründen nicht, um in ihrem Land Stärke zu beweisen und auf internationaler Ebene eine Rolle zu spielen. Auch Sie können sich den Luxus erlauben, die Menschenrechte zu verteidigen.“

Wir dürfen meines Erachtens bei Syrien nicht nur an systematische Repression denken. Es gibt sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, und wir können sie nicht leugnen. Doch es geht um mehr in Syrien, und deshalb, Frau Kommissarin, messen wir diesem Assoziationsabkommen so großen Wert bei. Wir wissen, dass Syrien es einstweilen abgelehnt hat. Bitte halten Sie uns über die Fortschritte bei den Verhandlungen auf dem Laufenden. Wir – oder zumindest viele von uns – möchten, dass Syrien in der Lage ist, die positive Rolle zu spielen, die es auf internationaler Ebene und im Nahost-Friedensprozess spielen kann.

 
  
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  Bernd Posselt, Verfasser. − Frau Präsidentin! Unsere Entschließung sendet mehrere sehr klare Botschaften aus. Erstens: Wir wollen die unverzügliche und uneingeschränkte Freilassung von Herrn Haythan Al-Maleh, allen anderen Menschenrechtskämpfern und allen anderen Gewissensgefangenen. Und bei Menschenrechten kann es mit uns nicht die geringsten Kompromisse geben. Aber wir sagen in unserer Entschließung auch in Erwägung A und Ziffer 9, dass wir den Dialog mit Syrien wollen. Wir wollen das Abkommen mit Syrien letztlich auch möglichst bald, aber nicht bedingungslos, als Instrument für Menschenrechte und Zusammenarbeit.

Wir erkennen durchaus an, dass sich in Syrien – Kollegin De Keyser hat es gesagt – neben Negativem auch Positives entwickelt hat. Nirgends auf der arabischen Halbinsel und im Maschrik sind christliche und andere Minderheiten so gut gestellt wie in Syrien. Libanesische Christen – und zwar prominente – sagen mir, sie können nur überleben, weil Syrien mittlerweile schützend die Hand über sie hält.

Syrien ist auch nicht ein Büttel des Iran, lieber Kollege Tannock, sondern ein wichtiges Gegengewicht gegen eine Dominanz des Iran. Und deshalb brauchen wir ein stabiles Syrien, aber da muss Syrien auch Schritte dazu tun.

 
  
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  Frédérique Ries, Verfasserin.(FR) Frau Präsidentin! Man kann sich die Frage stellen, ob Syrien sich nicht schließlich an die Vorwürfe gewöhnt, die wir ihm nahezu jedes Jahr zum Thema Menschenrechtsverletzungen in dem Land machen. Wir sollten die Hoffnung jedoch nicht aufgeben, verstanden zu werden, und wir sollten auf weitere Fortschritte warten, mehr Fortschritt – wie ich höre, gibt es Fortschritte – für alle Bürgerinnen und Bürger Syriens, die nach mehr Freiheit streben, insbesondere nach der Freiheit der Meinungsäußerung.

Unser Entschließungsantrag heute betrifft insbesondere Haythan Al-Maleh, einen unermüdlichen Verteidiger der Menschenrechte. Dieser Anwalt wurde am Ende der Parodie eines Gerichtsverfahrens zu drei Jahren Haft verurteilt wegen, und ich zitiere, der „Verbreitung falscher und übertriebener Informationen, die das Nationalgefühl schwächen“. So lautet der Text. In unserem Entschließungsantrag fordern wir deshalb die unverzügliche Freilassung von Haythan Al-Maleh aus den Gründen, die ich soeben genannt habe, und ebenfalls, wie bereits erwähnt wurde, aufgrund seines hohen Alters und seiner Gesundheitsprobleme.

Doch wollen wir natürlich stärker auf die Menschenrechtsverletzungen in Syrien hinweisen: Hinrichtungen – wir erwähnen sie in unserem Entschließungsantrag – Verhaftungen und Einschränkungen einer ganzen Reihe von Freiheiten, all das im Namen eines Ausnahmezustandes, der per definitionem vorübergehend ist, und der nun seit über 40 Jahren unaufhörlich andauert.

Wir appellieren an die Europäische Union, die Forderungen, die von Frau Ashton neu formuliert wurden und von entscheidender Bedeutung sind, geltend zu machen, und sie vor allem in den Gesprächen und Verhandlungen im Rahmen der Unterzeichnung des Assoziationsabkommens als Druckmittel einzusetzen.

Wir entfernen uns von dem, was im Jahr 2000, vor über zehn Jahren, als Bashar Al-Assad gerade an die Macht gekommen war, als „Prager Frühling“ bezeichnet wurde. Nur einige wenige Monate lang zeichnete sich ein Lichtblick für eine bessere Zukunft der syrischen Zivilgesellschaft ab. Ich denke, es ist nun an der Zeit, dass Syrien mit der Umsetzung aller Reformen fortfährt, die notwendig sind, wenn es dem Image gerecht werden will, das der führenden Rolle in der Region zukommt, welche wir für Syrien erhoffen und ihm beimessen.

 
  
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  Monica Luisa Macovei, im Namen der PPE-Fraktion. Frau Präsidentin! Herr Al-Maleh übte in den Medien Kritik an den syrischen Staatsorganen und wurde wegen Verbreitung falscher Informationen, die die nationale Sicherheit schwächen, verurteilt. Seine Festnahme, Haft, Schuldigsprechung, und Verurteilung durch ein Militärgericht zu Gefängnisstrafe stellen eine Verletzung seiner Rechte dar, insbesondere das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren. Sie stellen eine Bedrohung für alle Menschenrechtsverteidiger in Syrien dar.

Freie Meinungsäußerung bedeutet in der Lage zu sein, die Regierung zu kritisieren, öffentlich Informationen auszutauschen und Meinungen zu äußern, ohne Angst vor einer Gefängnisstrafe. Man geht nicht ins Gefängnis für das, was eine Äußerung eigentlich ausmacht: nämlich den Austausch von Meinungen und Ideen, auch wenn der Zuhörer diese nicht teilt.

Ich schließe mich daher der Forderung meiner Kolleginnen und Kollegen an Syrien an, Herrn Al-Maleh unverzüglich freizulassen. Ich fordere die Kommission auf, dieses Thema gegenüber der Regierung Syriens dringend zur Sprache zu bringen.

 
  
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  Corina Creţu, im Namen der S&D-Fraktion.(RO) Wir erörtern heute einen empörenden Fall von Menschenrechtsverletzung, der bezeichnend dafür ist, wie ein autoritärer Staat seine Bürgerinnen und Bürger zu behandeln versucht.

Die Grundfreiheiten des Opfers wurden verletzt wie auch gegen weitere seiner Rechte verstoßen, wie die Unschuldsvermutung, das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren und Verteidigung, einschließlich des Rechts auf die freie Wahl des Anwalts.

Doch neben all diesen gravierenden Unregelmäßigkeiten, liegt der Kern dieses Falls in den Anschuldigungen gegen Haythan Al-Maleh, ein langjähriger Menschenrechtsverteidiger, der bereits für seine Tätigkeit bei der Unterstützung der Verfassungsreformen in den 1980er Jahren Zeit abgebüßt hatte, als er zu einer siebenjährigen Gefängnisstrafe verurteilt wurde.

Diesmal wurde Haythan Al-Maleh zu drei Jahren Haft verurteilt wegen des Vergehens der Meinungsäußerung unter Anschuldigung, die Moral und das Nationalgefühl des Volkes durch seine Kritik zu beschädigen, die insbesondere auf den Ausnahmezustand abzielt, der seit vier Jahrzehnten in Kraft ist und durch den die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ausgesetzt sind.

Dieser schwerkranke Achtzigjährige läuft somit Gefahr, den Rest seines Lebens im Gefängnis zu verbringen, nur weil er sein legitimes Recht auf freie Meinungsäußerung ausgeübt hat, das vom Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR), welcher von Syrien ratifiziert wurde, gewährleistet wird.

Angesichts der Tatsache, dass die erhobenen Anschuldigungen gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verstoßen und sich sein Gesundheitszustand zunehmend verschlechtert, unterstützen auch wir den Appell an die syrischen Staatsorgane, die Anschuldigungen fallen zu lassen und Haythan Al-Maleh und die anderen politischen Gefangenen freizulassen.

Die ersten Schritte auf dem Weg zur Normalisierung und Demokratisierung des Regimes müssten folgende sein: eine Generalamnestie, die Unterbindung von Schikanierungen und Bestrafungen von Menschenrechtsverteidigern, die Beendigung von Verhaftungen politisch Andersdenkender sowie die Gewährleistung der Unabhängigkeit der Justiz.

 
  
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  Marietje Schaake, im Namen der ALDE-Fraktion. Frau Präsidentin! Syrien ist ein Hauptakteur im Nahen Osten. Anlässlich meines Besuchs in Damaskus im vergangenen Jahr hat mich das Potenzial der ambitionierten jungen syrischen Generation sehr beeindruckt.

Eine Veränderung hin zu mehr Offenheit und zur Einhaltung der Grundrechte ist für den Fortschritt des Landes und für seine Verbindungen zur internationalen Gemeinschaft notwendig.

In seiner Antrittsrede sprach Präsident Al-Assad von kreativem Denken, Transparenz und Demokratie. Doch Syriens Gefängnisse füllten sich schnell wieder mit politischen Gefangenen, Journalisten und Menschenrechtsverteidigern, zu denen auch die zwei führenden Menschenrechtsanwälte Haythan Al-Maleh und Muhammad Al-Hasani gehören, die kürzlich für ihre Kritik an Syriens Menschenrechtslage verurteilt wurden.

Der Schriftsteller Ali Abdullah befindet sich ebenfalls noch im Gefängnis, obwohl er seine Strafzeit bereits verbüßt hat. Die Meinungsfreiheit existiert nicht, auch nicht im Internet.

Eine große und betrübliche Kluft besteht zwischen den von Al‑Assad proklamierten Ambitionen und der Realität der Demokratisierung. Damit ist dem Land schlecht gedient – insbesondere der jüngeren Generation.

Die EU sollte alle ihr hierzu zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um Syrien in die richtige Richtung zu lenken, damit es seine Menschenrechtslage verbessert.

 
  
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  Paweł Robert Kowal, im Namen der ECR-Fraktion.(PL) Frau Präsidentin, Frau Schaake hat Recht, es gibt in Syrien sehr viele Menschen, die eine Veränderung des Landes wollen. Als ich in Syrien war, habe ich diese Menschen selbst gesehen und ich habe gehört, was sie sagen. Ich glaube, wir müssen uns in diesem Zusammenhang an die Debatte vom letzten Dienstag über die Lage der Union erinnern, in welcher der Vorsitzende einer der politischen Fraktionen erklärte, wir dürften bei wichtigen Fragen kein Faxgerät sein, das Erklärungen zu Weltereignissen ausspuckt. Wir müssen diese Barriere überwinden und mehr tun als nur reden – und im Parlament wird viel geredet –, denn wir wollen, dass das Reden zu mehr Effizienz in unserer Arbeit führt. Mich beunruhigt die Situation des berühmten Menschenrechtsverteidigers Haythan Al-Maleh. Er wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er die Menschenrechte verteidigt und seine Meinung öffentlich geäußert hat. Er hatte oft unter Repressionen seitens der Staatsorgane zu leiden und wurde gefangen genommen, angeklagt und verfolgt. Trotzdem hat er seine Tätigkeit nie aufgegeben und er bemüht sich konsequent, die illegalen Aktivitäten der Staatsorgane aufzudecken. Er steht nicht alleine da. Viele Syrer äußern den Wunsch nach einer Veränderung ihres Landes.

Eines der wichtigsten Ziele des Europäischen Parlaments ist die Verteidigung der Menschenrechte. Dies ist eine solche Situation, in der wir nicht wie ein Faxgerät bloß Erklärungen produzieren dürfen. Haythan Al‑Maleh ist ein Gefangener aus Gewissensgründen und nur deshalb im Gefängnis, weil er sein Recht auf freie Meinungsäußerung ausgeübt hat. Wir dürfen nicht tatenlos zuschauen, denn diejenigen, die uns gewählt haben, damit wir unsere Meinung äußern, erwarten von uns, dass wir genau diese Rechte auch für andere einfordern. Wenn wir uns heute nicht für Al‑Maleh einsetzen, wozu wurden wir dann gewählt? Welche Autorität haben wir dann als Abgeordnete? Wie können wir unseren Wählerinnen und Wählern in ein paar Jahren in die Augen sehen? Wenn wir uns auf Gleichheit, Gerechtigkeit, Gesetz und Ordnung und all die Dinge berufen, von denen wir im vereinigten Europa immer wieder sprechen, wenn wir von Freundschaft und friedlicher Zusammenarbeit reden, dann dürfen wir diesen Problemen nicht aus dem Weg gehen. Diese Probleme bedeuten ein großes Engagement für die EU-Diplomatie und erfordern die Entwicklung von Druckmitteln, damit die Syrer in den Genuss der Freiheit der Meinungsäußerung, die sie sich wünschen und die wir bereits haben, kommen. Lassen wir andere an der Freiheit der Meinungsäußerung teilhaben und fordern wir die Gemeinschaftsorgane auf, in diesen Fragen besonders wirksam zu sein, denn der Ruf der Europäischen Union hängt davon ab.

 
  
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  Elena Băsescu (PPE).(RO) Ich bedauere die Tatsache, dass die Freiheit der Meinungsäußerung in Syrien immer noch eingeschränkt wird – in einem Land, das in den letzten zehn Jahren wirtschaftliche und soziale Prozesse eingeführt hat.

Obschon die syrische Verfassung die Grundrechte im Prinzip gewährleistet, ist Herrn Al-Malehs Fall Teil einer Reihe von willkürlichen Verhaftungen und Inhaftierungen.

Er erhielt kein faires Gerichtsverfahren, man verweigerte ihm das Recht, sich zu verteidigen, und er muss harte Haftbedingungen ertragen. Mich beunruhigt insbesondere Herrn Al-Malehs schlechter Gesundheitszustand. Daher rufe ich die syrischen Staatsorgane auf, ihn bedingungslos freizulassen und sich verbindlich zur Achtung der Menschenrechte zu verpflichten.

Schließlich möchte ich Syrien darin bestärken, das Assoziationsabkommen zu unterzeichnen. Dieses Abkommen enthält wichtige Aspekte der zivilen und politischen Grundrechte, die durch die internationalen Rechtsvorschriften gewährleistet werden. Die Einhaltung des Assoziationsabkommens würde den Aufbau der Demokratie sowie den Reformprozess beschleunigen.

 
  
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  Cristian Dan Preda (PPE).(RO) Ich schließe mich selbstverständlich allen an, die heute in diesem Plenum zur sofortigen Freilassung von Haythan Al-Maleh aufgerufen haben. Wie bereits erwähnt wurde, ist er ein achtzigjähriger, gebrechlicher Mann und sein Fall muss nicht zuletzt aus humanitärer Sicht betrachtet werden.

Neben dem rein humanitären Aspekt dieses Falls geht es auch darum, dass Haythan Al-Maleh von einem Militärgericht verurteilt wurde und zwar nach einem Prozess, bei dem ihm seine Grundrechte verweigert wurden, und das Urteil verstößt, wie bereits dargelegt wurde, gegen die internationalen Normen. Wieso ist dies geschehen? Nur weil Haythan Al-Maleh das tat, was er seit über vier Jahrzehnten tut, nämlich ernsthaft, klar und kritisch über die Freiheit zu sprechen, die nötig ist, damit die Situation der Menschen des Landes verbessert werden kann.

Ich denke, dass für die syrischen Staatsorgane die Aussicht auf eine Unterzeichnung des Assoziationsabkommens mit der EU ein Anreiz zur Verbesserung der allgemeinen Menschenrechtslage sein muss. Es ist daher für Syrien an der Zeit zu beweisen, dass die Verpflichtungen, die es in Bezug auf die Menschenrechte eingegangen ist, nicht nur auf struktureller Ebene existieren, sondern in der Gesellschaft auch praktiziert werden.

 
  
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  Tadeusz Zwiefka (PPE).(PL) Frau Präsidentin! Wir rufen Syriens Regierung und den Präsidenten des Landes auf, die Strafe, die ein bekannter Anwalt und Menschenrechtsverteidiger gegenwärtig verbüßt, aufzuheben und ihn freizusprechen. Dies ist das richtige Vorgehen für unser Anliegen, denn die Entscheidungen liegen bei diesen Staatsorganen. Ich möchte allerdings an etwas erinnern: Vor nicht allzu langer Zeit, zum Ende der letzten Wahlperioden, waren wir in diesem Plenarsaal Gastgeber für Syriens Großmufti, der in einer Plenarsitzung darüber sprach, dass es in Syrien bürgerliche Freiheiten gibt und dass die Grundsätze der Demokratie und der Redefreiheit eingehalten werden. Vielleicht sollten wir uns an ihn wenden, denn er ist eine einflussreiche Persönlichkeit in Syrien und genießt die Unterstützung der Gesellschaft. Möglicherweise könnte er die Regierung und den Präsidenten beeinflussen. Vielleicht sollten wir ihn bitten, sich dem Kampf für die Freilassung eines Menschenrechtsverteidigers anzuschließen, der schließlich ungerecht verurteilt wurde.

 
  
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  Angelika Werthmann (NI). – Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In Syrien gelten nach wie vor die Notstandsgesetze aus dem Jahr 1963. Die Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit sind in Syrien dadurch sehr stark eingeschränkt. Politisch motivierte Inhaftierungen stehen in Syrien auf der Tagesordnung, einer der Inhaftierten ist Herr Al-Maleh. Wegen seines Engagements in Menschenrechtsfällen saß er bereits mehrere Jahre im Gefängnis. Im Oktober 2009 wurde der Achtzigjährige erneut verhaftet und von einem Militärgericht zu einer Haftstrafe verurteilt. Die EU muss im Dialog mit Drittstaaten eindringlich dazu beitragen, dass die Verfolgung und Repression von politischen Aktivisten und deren Familienangehörigen beendet wird.

 
  
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  Miroslav Mikolášik (PPE). (SK) Die Gefängnisstrafen, die in letzter Zeit über prominente Menschenrechtsanwälte für ihre Ausübung der Freiheit der Meinungsäußerung verhängt wurden, zeigen, dass Syrien weiterhin eine laxe und oft verzerrte Interpretation des von ihm unterzeichneten Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte betreibt. Verfolgungen, Einschränkungen der Freiheit, ungerechte Verhaftungen und die Behinderung der Tätigkeit von Menschenrechtsverteidigern sowie die Verweigerung des Rechts auf ein faires Gerichtsverfahren führen in Syrien zu einer internen Destabilisierung, obschon das Land das Potenzial hat, Frieden und Stabilität in die Region zu bringen.

Meines Erachtens sollte die Kommission Syriens Wunsch, ein Assoziationsabkommen mit der Europäischen Union zu schließen, maximal nutzen, um Syrien zu zwingen, sich zur Beseitigung der anhaltenden Menschenrechtsverletzungen zu verpflichten.

 
  
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  Eija-Riitta Korhola (PPE). - (FI) Frau Präsidentin! Die Gefängnisstrafe, die Haythan Al-Maleh erhalten hat, spiegelt klar die gegenwärtige Menschenrechtssituation in Syrien wider. Die Ausweitung der Rechtsprechung der Militärgerichte auf Zivilrechtsfälle ist sehr fragwürdig und ist selten, wenn überhaupt je, gerechtfertigt.

Es liegt mir fern, die unangemessene Behandlung von Haythan Al-Maleh herunterspielen zu wollen, doch ich möchte hervorheben, dass die wirklichen Probleme tief in der gesellschaftlichen Struktur Syriens verwurzelt sind. Der Ausnahmezustand, durch den viele verfassungsmäßige Rechte auf Eis gelegt wurden, besteht, seit er 1963 ausgerufen wurde. Der ursprüngliche Hauptgrund für seine Fortsetzung, der Konflikt zwischen Syrien und Israel, hat seine Glaubwürdigkeit längst verloren.

Keine Regierung kann jahrzehntelang an der Macht bleiben und behaupten, nach demokratischen Grundsätzen zu funktionieren. Ich fordere das Europäische Parlament auf, die Fortsetzung des Ausnahmezustands mit klaren Worten zu verurteilen und alle Schritte für die Rückkehr Syriens zu einer echten Demokratie zu unterstützen.

 
  
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  Bogusław Sonik (PPE).(PL) Es ist bedenklich, wie die syrischen Staatsorgane diktatorische Festnahmen vornehmen und Verfolgungen berühmter Menschenrechtsverteidiger betreiben. Herrn Al-Malehs Gerichtsverfahren entsprach nicht den internationalen Rechtsnormen und weder die Unschuldsvermutung noch das Recht auf Verteidigung waren gegeben. Die Begnadigung von Herrn Al-Maleh sowie weiterer Menschenrechtsverteidiger, denen kein faires Gerichtsverfahren gewährt wurde, wäre ein Beweis für den Kurswechsel in der Politik der Staatsorgane und für einen Schritt hin zur Einhaltung internationaler Menschenrechtsnormen sowie der Grundsätze eines fairen Gerichtsverfahrens. Zudem wurde die Unterzeichnung eines Assoziationsabkommens, dessen Grundelement die Achtung der Menschenrechte ist, zwischen der Europäischen Union und Syrien im Oktober 2009 auf Syriens Wunsch hin aufgeschoben. Im Zusammenhang mit der aktuellen Situation sollte die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament einen Bericht zum Stand der Gespräche über die Unterzeichnung dieses Abkommens vorlegen.

 
  
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  Connie Hedegaard, Mitglied der Kommission. Frau Präsidentin! Die Welle der Verhaftungen und Verurteilungen von Menschenrechtsverteidigern, Anwälten, Journalisten und Kurden in letzter Zeit ist Grund zu großer Besorgnis für die Europäische Union.

Drei bedeutende Fälle haben kürzlich die Aufmerksamkeit der EU erregt: diejenigen von Muhammad Al‑Hasani und Haythan Al-Maleh – sie wurden heute mehrmals angesprochen, insbesondere der Fall Al-Maleh – und derjenige von Ali Abdullah, einem Schriftsteller, der im Juni erneut verhaftet wurde, nachdem er seine Strafe bereits verbüßt hatte.

Die Europäische Union hat verschiedene Schritte unternommen. Diese Fälle wurden gegenüber den syrischen Staatsorganen – unter anderem von der Hohen Vertreterin – auf den entsprechenden Ebenen zur Sprache gebracht. Die EU hat darauf gedrängt, den schlechten Gesundheitszustand des achtzigjährigen Herrn Al-Maleh aus humanitären Beweggründen zu berücksichtigen. Zuerst wurden in aller Diskretion Demarchen unternommen, doch nachdem die Antwort der Staatsorgane ausblieb, gab die Hohe Vertreterin am 27. Juli eine Erklärung ab, in der sie Syrien an seine Verpflichtungen im Rahmen des Völkerrechts erinnerte und eindringlich zur Freilassung politischer Gefangener aufforderte.

Trotz des bisherigen Mangels an positiven Reaktionen, muss – und wird – die EU weiter in dieser Sache tätig bleiben. Die EU ist gleichzeitig an mehreren Fronten aktiv, um die Menschenrechtsfrage in Syrien voranzubringen. Delegationen der EU und der Mitgliedstaaten in Damaskus werden die Situation und die Gerichtsverfahren weiter beobachten. Herr Al‑Hasani und Herr Al-Maleh haben eine Beschwerde eingereicht.

Die Unterstützung für Menschenrechtsverteidiger und deren Familien und Anwälte wird weitergeführt. Gleichzeitig muss die Achtung der Menschenrechte in jedem EU-Dialog mit den syrischen Staatsorganen auf allen Ebenen ein wiederkehrendes Thema bleiben.

Frau De Keyser erkundigte sich nach dem Stand des Assoziationsabkommens. Syrien hat auf die Aufforderung der EU zur Unterzeichnung des Abkommens immer noch nicht geantwortet. Die Antwort steht seit Oktober 2009 aus. Syrien hat zu verstehen gegeben, dass die Beurteilung der politischen und wirtschaftlichen Folgen des Abkommens noch nicht abgeschlossen ist. Es ist unbestreitbar, dass das Abkommen beiden Parteien verschiedene Vorteile bringt, doch für die Europäische Union ist dies auch der beste Weg zum Aufbau eines regulären und offenen politischen Dialogs mit Syrien, auch in Bezug auf Menschenrechtsfragen.

Die Förderung der EU-Unterstützung für Menschenrechte und Demokratie ist ein weiterer wichtiger Weg. Zu den aktuellen Projekten gehören die Modernisierung der Justiz und die Stärkung der Kapazitäten der syrischen Zivilgesellschaft.

 
  
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  Bernd Posselt, Verfasser. − Frau Präsidentin! Entschuldigen Sie, aber meine Fraktion hat dieses Mal – wie jedes Mal – für die letzte Abstimmung zu den Dringlichkeiten, nämlich für die zu Syrien, für die Schlussabstimmung namentliche Abstimmung beantragt. Das scheint aber durch ein technisches Versehen nicht bei Ihnen angekommen zu sein. Ich bitte Sie – im Namen unserer Fraktion, und die anderen Fraktionen haben sicher nichts dagegen –, trotzdem so nett zu sein, über die Entschließung zu Syrien namentlich abstimmen zu lassen.

 
  
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  Die Präsidentin. Herr Posselt, Sie brauchen mich nicht mehr darum zu bitten, da dies ohnehin der Fall sein wird.

Die Aussprache wird geschlossen.

Als nächster Punkt folgt die Abstimmung.

(Abstimmungsergebnisse und sonstige Einzelheiten der Abstimmung: siehe Protokoll)

 
  
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  Jarosław Leszek Wałęsa (PPE), schriftlich(PL) Ich begrüße es, dass die Frage der Menschenrechtsverletzungen in Syrien heute im Europäischen Parlament erörtert wird. Wir können dieser Situation nicht gleichgültig gegenüberstehen. Ich rufe Syriens Regierung und den Präsidenten dazu auf, Haythan AlMaleh sofort und ohne Bedingungen freizulassen. Die Verhandlung gegen diesen 80-jährigen syrischen Anwalt erfüllte nicht die internationalen Standards eines fairen Verfahrens, beispielsweise die Unschuldsvermutung und das Recht auf Verteidigung. Darüber hinaus verletzen die gegen ihn erhobenen Vorwürfe das Recht auf freie Meinungsäußerung, welches vom Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, von dem Syrien ein Mitglied ist, garantiert wird. Ich rufe auch die syrischen Behörden dazu auf, alle Menschenrechtsaktivisten und ihre Familien nicht weiter zu verfolgen und ihnen darüber hinaus das Recht zu garantieren, ihre Aktionen frei und ohne jegliche Behinderung oder Einschüchterung durchzuführen. Ich rufe die syrischen Behörden dazu auf, die internationalen Menschenrechtsstandards und die internationalen Verpflichtungen, denen ihr Land zugestimmt hat und die Meinungsfreiheit, freie Meinungsäußerung sowie das Recht auf einen fairen Prozess garantieren, zu achten und außerdem zu gewährleisten, dass Häftlinge gut behandelt werden und keiner Folter oder anderen Formen der Misshandlung ausgesetzt sind und dass sie unverzüglich, regelmäßig und uneingeschränkten Kontakt mit ihren Familien, Rechtsanwälten und Ärzten aufnehmen dürfen.

 
  

(1)Siehe Protokoll.

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