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Verfahren : 2010/2070(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A7-0245/2010

Aussprachen :

PV 06/10/2010 - 18
CRE 06/10/2010 - 18

Abstimmungen :

PV 07/10/2010 - 11.3
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0355

Ausführliche Sitzungsberichte
Donnerstag, 7. Oktober 2010 - Brüssel Ausgabe im ABl.

13. Stimmerklärungen
Video der Beiträge
Protokoll
  

Mündliche Erklärungen zur Abstimmung

 
  
  

- Bericht: Veronique Mathieu (A7-0253/2010)

 
  
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  Lucas Hartong (NI).(NL) Herr Präsident, sehr verehrte Kollegen! Frau Mathieu schlug in ihrem Bericht vor, dass wir vorerst die Entlastung der Europäischen Polizeiakademie für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008 verweigern. Natürlich war meine Fraktion, die Delegation der niederländischen Partei für die Freiheit (PVV), der Ansicht, dass diese Herangehensweise genau richtig war. Genau genommen liest sich das Dossier zur Polizeiakademie von Anfang bis Ende wie ein Hercule Poirot-Krimi. Schlechtes Management, ein betrugsanfälliges Rechnungsführungssystem, zahlreiche finanzielle Ungereimtheiten und vor allem „kreative“ Haushaltsausgaben, unerlaubte Verwendung von Geldern und so weiter und so fort. In der Tat war die Lage so schlimm, dass am Ende OLAF, das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung, gezwungen war, einzugreifen.

Es ist gut, dass Untersuchungen im Gange sind und Maßnahmen gegen Betrug ergriffen werden. Wäre es nicht aber besser gewesen, wenn wir den Betrug von Anfang an verhindert hätten? Wie konnte es nur dazu kommen? Warum waren die vorhandenen Kontrollmechanismen scheinbar so unzureichend? Wieder einmal sind wir mit einer Situation konfrontiert, in der die Bürgerinnen und Bürger nur zusehen und mit dem Kopf schütteln können. Im Namen der niederländischen Bürgerinnen und Bürger fordern wir ausdrücklich, dass Sie diesem ganzen Kaspertheater der europäischen Polizei so schnell wie möglich ein Ende bereiten und die wirkliche Polizeiarbeit den Hercule Poirots der einzelnen Mitgliedstaaten überlassen.

 
  
  

- Entschließungsantrag: Versagen bei der Verteidigung der Menschenrechte und der Gerechtigkeit in der Demokratischen Republik Kongo (RC-B7-0524/2010)

 
  
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  Izaskun Bilbao Barandica (ALDE).(ES) Herr Präsident! Ich habe zugunsten dieser Initiative gestimmt, um die zahlreichen Verstöße gegen die Menschenrechte und die Verwendung von Vergewaltigung als Kriegswaffe gegen Frauen, Jungen, Mädchen und Babys zu verurteilen, um zu erbitten, dass die Beteiligten zur Rechenschaft gezogen werden, um mehr Einsatzbereitschaft von den Vereinten Nationen zu fordern, deren Maßnahmen im Rahmen der Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo gescheitert sind, um eine politische Lösung für diesen bewaffneten Konflikt zu fordern, die durch Wiederaufnahme des Dialogs im Friedensprozess gefunden werden muss, und um von den Ländern der Region der Großen Seen bei der Förderung von Frieden und Stabilität in der Region mehr Einsatzbereitschaft zu fordern.

 
  
  

- Entschließungsantrag: Internationaler Tag gegen die Todesstrafe (RC-B7-0541/2010)

 
  
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  Seán Kelly (PPE). – Herr Präsident! Ich habe gern für diesen Vorschlag gestimmt. Auf der letzten Plenarsitzung haben wir dafür gestimmt, die iranische Regierung um die Aufhebung der Hinrichtung von Sakineh Mohammadi-Ashtiani durch Steinigung zu bitten. Diese Abstimmung wurde vor Abschluss der Untersuchungen vorgenommen, aber diese Untersuchungen sind äußerst merkwürdig. Sie wurde jetzt angeblich des Mordes für schuldig befunden, obwohl ein anderer Mann bereits für diesen Mord für schuldig befunden wurde. Er wurde nun freigelassen, da Ashtianis Kinder dem Mörder ihres Vaters verziehen haben.

Diese Beschuldigung des Mordes basiert auf Gerichtsdokumenten, die einer genauen Prüfung nicht standhalten. Wir müssen unseren Einfluss nutzen, um zum einen die iranische Regierung stärker unter Druck zu setzen, damit sie die Hinrichtung auf Dauer aufhebt, und um Sakineh Mohammadi-Ashtiani zum anderen vielleicht zum Asyl in Brasilien zu verhelfen, das vom brasilianischen Präsidenten angeboten wurde.

 
  
  

- Entschließungsantrag: Versagen bei der Verteidigung der Menschenrechte und der Gerechtigkeit in der Demokratischen Republik Kongo (RC-B7-0524/2010)

 
  
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  Lena Ek (ALDE).(SV) Herr Präsident! Berichten der Vereinten Nationen zufolge beläuft sich die Zahl der Vergewaltigungen als Kriegswaffe im Ostkongo für das Jahr 2009 auf mindestens 8.300. Im ersten Quartal 2010 wurden 1.244 Frauen vergewaltigt. Durchschnittlich kommt es 14 Mal pro Tag zu Vergewaltigungen, und das sind nur die Zahlen, die uns vorliegen. Die Dunkelziffer ist viel höher. Es ist erschreckend, dass dies ohne entschlossene Verurteilung durch die internationale Gemeinschaft so weitergehen kann. Und auch Europa hat im Hinblick auf den Kongo eine besondere Verantwortung.

Sexuelle und geschlechterspezifische Gewalt muss stets als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angesehen werden. Es ist skandalös, dass die internationale Gemeinschaft so lange die Augen vor den Angriffen auf Frauen und Kinder im Kongo verschlossen hat. Daher freut mich besonders die Einsatzbereitschaft der UN-Sonderbeauftragten Margot Wallström. Ihre Arbeit wird dazu beitragen, die Aufmerksamkeit der Welt auf den Kongo und seine Führung zu lenken. Es ist nun wirklich höchste Zeit, dass wir alle unsere Augen öffnen. Aus diesem Grund findet die Entschließung, die heute vom Plenum angenommen wurde, voll und ganz meine Unterstützung. Wir dürfen den Frauen und Kindern in Afrika niemals wieder den Rücken zukehren.

 
  
  

- Entschließungsantrag: EU-Maßnahmen zur Ölexploration und Ölförderung in Europa (RC-B7-0540/2010)

 
  
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  Salvatore Iacolino (PPE).(IT) Herr Präsident! Ich habe für diese zweifellos wichtige Entschließung gestimmt, da auf ihrer Grundlage in Bezug auf zukünftige Bohrungen in allen Meeren, aber vor allem in sensiblen Gewässern und solchen, die besondere Eigenschaften aufweisen, die es zu berücksichtigen gilt, sowohl das Schutzniveau als auch die Menge an Garantien erhöht wird.

Der Versuch, die Aufmerksamkeit auf die Verantwortung und die finanzielle Haftung der Unternehmen, die im lukrativen Ölgeschäft tätig sind, zu lenken, ist gleichermaßen wichtig. In diesem Geschäft müssen Vorkehrungen getroffen werden, damit es in unseren Meeren und Gewässern nicht zu den gleichen Vorfällen kommt, wie anderswo, beispielsweise im Golf von Mexiko.

Sicherlich bedeutet Umweltschutz nicht, dass keine unternehmerischen Initiativen ergriffen werden dürfen. Allerdings ist dafür bei der Zusammenarbeit mit anderen Drittstaaten zur Gewährleistung der Sicherheit unserer Meere ein Vorsorgeansatz erforderlich, wie ihn Kommissar Oettinger vorsieht.

 
  
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  Licia Ronzulli (PPE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin der Ansicht, dass die Ölexploration in Europa ein äußerst wichtiges Thema darstellt. Daher habe ich zu diesem Thema im Juli eine schriftliche Anfrage eingereicht. Der schwere Vorfall, der sich im April im Golf von Mexiko ereignet hat, ist eine Alarmglocke. Wir können es uns nicht leisten, diese Warnung zu unterschätzen. Tatsächlich besteht auch in Europa das Risiko, dass es zu ähnlichen Vorfällen kommt.

Am 21. Mai wurde eine Ölplattform in der Nordsee, deren Förderleistung sich auf 200 Millionen Tonnen Erdöl pro Jahr beläuft, aufgrund eines hohen Unfallrisikos evakuiert. Meine Damen und Herren, wir dürfen niemals Folgendes vergessen: Wenn sich eine Katastrophe solchen Ausmaßes in einem abgeschlossenen Meer wie dem Mittelmeer ereignet, wird die unschätzbar reiche biologische Vielfalt in Mitleidenschaft gezogen werden. Das Ausmaß dieser Schäden wird unvorstellbar sein, wie Herr Iacolino gerade betont hat.

Daten der Europäischen Kommission zufolge belief sich die Erdölfördermenge der Ölplattformen in unseren Gewässern im Jahr 2008 auf rund 200 Millionen Tonnen. Diese Zahlen sind nach wie vor viel zu hoch für eine Wirtschaft, die sich notwendigerweise von fossilen Brennstoffen lossagen muss. Kürzlich wurde in den Nachrichten gemeldet, dass die dänische Regierung zusichert, bis 2050 vollständig unabhängig von solchen Energieressourcen zu sein. Diese Entscheidung wird viele weitere schwierige Entscheidungen nach sich ziehen. Dennoch muss sie für alle zukünftigen Umweltstrategien der Europäischen Union als Maßstab dienen.

 
  
  

- Entschließungsantrag: Konferenz über die Artenvielfalt – Nagoya 2010 (B7-0536/2010)

 
  
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  Tunne Kelam (PPE). – Herr Präsident! Ich möchte hervorheben, dass ich insbesondere den Änderungsantrag 11 unterstütze. Darin wird gefordert, dass in die zukünftigen Strategien der Kommission Maßnahmen einbezogen werden, nach denen das Recht der einheimischen Bevölkerung anerkannt wird, die natürlichen Ressourcen ihres Gebiets und die mit deren Verwendung verbundenen Erträge zu verwalten.

 
  
  

- Bericht: Veronique De Keyser (A7-0245/2010)

 
  
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  Salvatore Iacolino (PPE).(IT) Herr Präsident! Ich habe diesem Bericht nicht zugestimmt, und ich möchte Ihnen auch erklären, warum. Die Initiative weist zweifellos Verdienste auf, da sie einer Welt, insbesondere der Welt südlich der Sahara, in der das Recht auf Gesundheit immer noch nicht so bestätigt ist, wie es sein sollte, besondere Aufmerksamkeit widmet.

Im Vergleich zu noch wichtigeren Themen, zu denen meiner Meinung nach der Schutz von Müttern und Kindern bzw. der Schutz von Schwangeren und ihren ungeborenen Kindern gehört, lag der Schwerpunkt jedoch auf Aspekten der reproduktiven Gesundheit. Wir haben in dieser Hinsicht unsere Bedenken zum Ausdruck gebracht.

Ich bin jedoch davon überzeugt, dass wir als Parlament durch zukünftige Aktivitäten mehr Aufmerksamkeit auf solche Gemeinschaften legen können, in denen – ich betone nochmals – die Säuglingssterblichkeitsrate nach wie vor sehr hoch ist und nicht länger toleriert werden kann.

 
  
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  Anna Záborská (PPE). (SK) Ich konnte dem Bericht von Frau De Keyser nicht zustimmen, da ich schlicht und ergreifend nicht verstanden habe, was sich hinter der europäischen Politik im Bereich geplante sexuelle und reproduktive Gesundheit verbirgt.

Ich möchte etwas anbringen, von dem ich selbst Kenntnis habe. Ein bedeutender Professor, ein Gynäkologe, hat seine Universitätskarriere aufgegeben und in die Verbesserung der Gesundheitslage in Schwarzafrika finanziell und beruflich investiert. Er hat Kliniken errichtet, in denen er Frauen operiert hat, die infolge von schwierigen Geburten an Fisteln litten. Er hatte bereits zahlreichen Frauen geholfen, als er nach einigen Jahren die Europäische Union um finanzielle Unterstützung bat, um seine Arbeit auszuweiten. Diese Bitte wurde abgelehnt und die Begründung dafür war absurd. Scheinbar kam er der Verpflichtung nicht nach, bei seinen Projekten die sexuelle und reproduktive Gesundheit zu fördern. Ich weiß nicht, was die sexuelle und reproduktive Gesundheit von Frauen mehr fördern könnte, als sie von Fisteln im Genital- und Analbereich zu befreien. Ich schließe daher die logische Schlussfolgerung, dass die sexuelle und reproduktive Gesundheit für die Europäischen Institutionen lediglich eine Abtreibungs- und Verhütungspolitik darstellt. Aus diesem Grund konnte ich dem Bericht nicht zustimmen.

 
  
  

- Entschließungsantrag: Kohäsions- und Regionalpolitik der EU nach 2013 (B7-0539/2010)

 
  
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  Jan Březina (PPE). (CS) Ich habe für die Entschließung bezüglich der Zukunft der Kohäsionspolitik gestimmt. Ich möchte hervorheben, dass wir uns intensiv mit diesem Thema beschäftigt haben, obwohl die Dokumente des offiziellen Programms derzeit noch nicht verfügbar sind. Dadurch zeigen wir, dass unsere Entschlossenheit bei der Entscheidung für neue Vorschriften zu den Strukturfonds für die Zeit nach 2013 wichtig und unabdingbar ist.

Ich glaube jedoch nicht an die Notwendigkeit von eigenen Bestimmungen für den Europäischen Sozialfonds. Darin sehe ich die Gefahr, dass die Möglichkeit geschaffen wird, den Sozialfonds von der Kohäsionspolitik zu trennen. Dies würde dazu führen, dass eher die reicheren als die ärmeren Länder den Fonds in Anspruch nehmen könnten. Mir wäre eine solche Entwicklung zuwider, und niemand, der von einer starken und effektiven Kohäsionspolitik abhängig ist, würde sich dies wünschen. Ich bin damit einverstanden, dass der Europäische Sozialfonds über eigene Bestimmungen hinsichtlich seiner Aufgaben und der Definitionen seiner Aktivitäten verfügen sollte. In den Bereichen Förderfähigkeit, Ziele, Beratung, Steuerung, Überwachung und konkrete Mechanismen sollten andererseits die gemeinsamen Bestimmungen bestehen bleiben.

 
  
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  Tunne Kelam (PPE). – Herr Präsident! Nachdem ich für diese Entschließung gestimmt habe, möchte ich noch drei Anmerkungen machen. Erstens wird es entscheidend sein, die zukünftige Kohäsionspolitik mit der EU-Strategie 2020 zu verbinden und an diese anzupassen, da nur auf diese Weise ein solides Wirtschaftswachstum und neue Arbeitsplätze geschaffen werden können. Wir müssen zudem die Rolle von sozialen Maßnahmen innerhalb der Kohäsionspolitik stärken, um der sich ändernden demokratischen Situation zu begegnen.

Zweitens müssen wir unbedingt die Vorschriften für die Finanzierung radikal vereinfachen, damit die EU-Fonds auf lokaler Ebene sowie für Nichtregierungsorganisationen besser verfügbar sind. Häufig nimmt der exzessive bürokratische Aufwand in Bezug auf die Rechenschaftspflicht mehr Zeit und Energie in Anspruch als die Ausarbeitung der Projekte.

Drittens wird es bei der Vorbereitung des Rahmens für die kommende Haushaltsperiode entscheidend sein, rechtzeitig und gleichberechtigt Vertreter der Regionen und des Wirtschaftssektors zu engagieren.

 
  
  

Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung

 
  
  

- Bericht: Jean Lambert (A7-0261/2010)

 
  
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  Roberta Angelilli (PPE), schriftlich. (IT) Mit dem Entwurf einer Verordnung soll sichergestellt werden, dass für Drittstaatsangehörige die gleichen Vorschriften für die Koordinierung der Sozialversicherungsansprüche gelten, wie es nun für Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten gemäß den geänderten Vorschriften in der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und ihrer Durchführungsverordnung der Fall ist. Der Entwurf bietet der Europäischen Union die Gelegenheit, allen Bürgerinnen und Bürgern einen angemessenen sozialen Schutz zu garantieren. Wir müssen erneut betonen, wie wichtig es ist, dass alle EU-Bürger und alle Drittstaatsangehörigen in Bezug auf soziale Sicherheit gleich behandelt werden, da dieses Gleichbehandlungsprinzip in der Charta der Grundrechte verankert ist und außerdem bei der Vereinfachung der gegenwärtigen Vorschriften ein hilfreiches Instrument darstellt. Die Verbreitung, der Erhalt sowie die Förderung der Werte, auf denen sich die EU gründet, wie beispielsweise die Achtung der Menschenrechte, müssen notwendigerweise mit gemeinsamen Bestimmungen einhergehen, die ohne jedwede Bedingungen oder Beschränkungen hundertprozentig gleich angewendet werden. Daher unterstütze ich mit Stolz und Vehemenz die italienische Position, das heißt, ich bin für die Verabschiedung der Verordnung, da wir dadurch ein einheitliches System für die Durchsetzung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erhalten. Ich hoffe, dass alle anderen Mitgliedstaaten ihre Positionen nochmals überdenken und die neuen Vorschriften ohne Verzug in ihre nationalen Gesetze umsetzen.

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. (LT) Ich habe für diese Empfehlung des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments gestimmt, da mit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon und der Änderungen bei den rechtlichen Grundlagen die Europäische Union wieder dazu verpflichtet ist, die für die Bürgerinnen und Bürger von Drittstaaten geltenden Vorschriften zu überprüfen. Diese Empfehlung des Parlaments betrifft den Entwurf einer Verordnung, nach dem für Drittstaatsangehörige, die rechtmäßig in der EU wohnen und sich in einer Situation mit grenzüberschreitenden Bezügen befinden, bei der Koordinierung der Sozialversicherungsansprüche die gleichen Vorschriften gelten. Diese Empfehlung des Parlaments sieht die Annahme der Verordnung des Rates vor. Zudem sei eine weitere Verzögerung zu vermeiden, da die neue Verordnung die Verwaltung der Verfahren vereinfachen und den rechtmäßig in der Union lebenden Drittstaatsangehörigen im Bereich soziale Sicherheit Gleichbehandlung zusichern würde. Des Weiteren werden durch diese Verordnung im Hinblick auf den Kampf gegen illegale Einwanderung nach Europa Rechte der Mitgliedstaaten bezüglich ihrer Befugnisse betreffend die Entscheidung einer Person, rechtmäßig in ihrem Hoheitsgebiet zu wohnen, klargestellt.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Angehörige von Drittstaaten, die rechtmäßig in einem Mitgliedstaat der EU wohnen und die von dem Rechtssystem eines anderen Mitgliedstaats betroffen sind, finden sich häufig in Situationen wieder, in denen sie entweder ungeschützt sind oder widersprüchliche Rechte genießen. Solche Situationen müssen unbedingt verhindert werden. Damit diese Menschen fair behandelt werden, sollten sie Rechte und Pflichten haben, die, soweit vertretbar, denen der Bürgerinnen und Bürger der EU-Länder entsprechen. Diese Gleichbehandlung ist gerechtfertigt, und die Koordinierung zwischen den Rechtssystemen kann nicht zuletzt in Zusammenhang mit Sozialleistungen als gerechtere Behandlung angesehen werden.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Die Entschließung soll sicherstellen, dass für Drittstaatsangehörige, die rechtmäßig im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats wohnen und sich in einer Situation mit grenzüberschreitenden Bezügen befinden, die mindestens zwei Mitgliedstaaten betrifft, die gleichen Vorschriften für die Koordinierung der Sozialversicherungsansprüche gelten, wie es nun für Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten gemäß den geänderten Vorschriften in der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und ihrer Durchführungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 987/2009) der Fall ist.

Als der Kommissionsvorschlag erstmals vorgelegt wurde, wurde das Europäische Parlament dazu konsultiert. Es nahm zwei Abänderungen an, mit denen eine Bezugnahme auf die Charta der Grundrechte eingeführt und auch auf ein hohes Maß an sozialem Schutz hingewiesen werden soll, das ein Ziel der Europäischen Union ist: Die geltende Verordnung (EG) Nr. 859/2003 hat bereits einen entsprechenden Wortlaut. Ich habe für diese Entschließung gestimmt, um die Verabschiedung der neuen Verordnung zu gewährleisten, damit rechtmäßig in der Union lebende Drittstaatsangehörige im Bereich soziale Sicherheit gleich behandelt werden.

 
  
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  Sylvie Guillaume (S&D), schriftlich. – (FR) Mit ihrem Bericht setzt sich Jean Lambert meiner Meinung nach dafür ein, dass Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten und ihre Familien, die rechtmäßig in der Europäischen Union wohnen, im Hinblick auf den Zugang zu Systemen der sozialen Sicherheit die gleichen Rechte und Vorteile wie Bürgerinnen und Bürger der EU genießen. Mit dieser Abstimmung setzt das Europäische Parlament der untragbaren Diskriminierung ein Ende. Dennoch bin ich enttäuscht, dass einige Länder wie Dänemark oder das Vereinigte Königreich an diesen Koordinierungsvorhaben für Bürgerinnen und Bürger von Nicht-EU-Staaten nicht teilnehmen. Wie kann die Europäische Union erfolgreich vereinfachte und harmonisierte Verfahren für Nicht-EU-Bürger einführen, wenn einige Mitgliedstaaten es vorziehen, diesem gemeinsamen Ansatz nicht zu folgen? Es besteht zugegebenermaßen das Risiko eines Europas „à la carte“, das sich dem Widerwillen einiger Mitgliedstaaten gegenüber sieht, die in ihren nationalen Identitäten verharren. Dagegen müssen wir vorgehen.

 
  
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  Alan Kelly (S&D), schriftlich. – Die Verordnung soll sicherstellen, dass Drittstaatsangehörige, die rechtmäßig in der Gemeinschaft wohnen und sich in einer Situation mit grenzüberschreitenden Bezügen befinden, die mindestens zwei Mitgliedstaaten betrifft, bei der Koordinierung der Sozialversicherungsansprüche den gleichen Vorschriften wie die EU-Bürgerinnen und -Bürger gemäß den oben genannten Verordnungen unterliegen. Die Verabschiedung dieser Rechtsvorschrift stellt einen wichtigen Schritt bei der Gewährleistung der Gleichbehandlung von Drittstaatsangehörigen im gesamten Hoheitsgebiet der Europäischen Union dar. Diese Menschen sind häufig Opfer von schwerer Diskriminierung innerhalb unseres Territoriums und dank dieser Rechtsvorschriften werden Drittstaatsangehörige in der Lage sein, sich innerhalb der EU mit den gleichen Garantien in Bezug auf soziale Sicherheit wie die EU-Bürgerinnen und -Bürger frei zu bewegen.

 
  
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  Krzysztof Lisek (PPE), schriftlich. (PL) Meine Damen und Herren, ich war über den positiven Ausgang der heutigen parlamentarischen Abstimmung über die Liberalisierung der Visumsbestimmungen für Staaten des westlichen Balkans überglücklich. Nach der Abschaffung der Visumpflicht für Bürgerinnen und Bürger von Serbien, Montenegro und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien im Dezember 2009 wurden entsprechende Entscheidungen für Bosnien und Herzegowina sowie Albanien sehnlichst erwartet. Die Öffnung der Europäischen Union für weitere Balkanstaaten wird sich für alle Betroffenen als positiv erweisen. Erstens stellt die Öffnung für die Bürgerinnen und Bürger eine beispiellose Verbesserung dar. Sie können die Europäische Union nun selbst erkunden und in allen Mitgliedstaaten frei reisen. Zweitens ist damit ein weiterer äußerst wichtiger Schritt in Richtung der Stabilisierung in der Region und der Schaffung eines positiven Klimas für weitere Reformen sowie für die zukünftige Integration aller Balkanstaaten in die Europäische Union getan. Jedoch sollten wir auch die entsprechenden Beschlüsse zur Visumpflicht für die Bürgerinnen und Bürger des Kosovo fassen. Die Einwohner dieses Landes sollten nicht die einzige isolierte Nation des Balkans bleiben und die Privilegien, die mit der Reisefreiheit in Europa zusammenhängen, sollten auch auf sie ausgeweitet werden. Ich freue mich sehr über die Initiative des Europäischen Parlaments, die Visumsbestimmungen für Bosnien und Herzegowina sowie Albanien fallen zu lassen. Dies stellt einen weiteren Schritt in Richtung der Einbeziehung der Balkanstaaten in Europa dar und hat meine volle Unterstützung.

 
  
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  Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich. (FR) Dieser Text garantiert den Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern innerhalb der gesamten EU sozialen Schutz. In dieser Hinsicht stellt er einen Schritt nach vorn dar. Es ist jedoch bedauerlich, dass die Lage von illegalen Einwanderern völlig ignoriert wird. Menschen, die sich hier illegal aufhalten, haben ebenfalls das Recht auf Schutz. Innerhalb und außerhalb Europas sollte es verboten sein, zu erklären, dass ein Mensch, ungeachtet dessen, wer er ist, keinen Schutz erhalten wird.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Kein Drittstaatsangehöriger, der rechtmäßig in der EU wohnt, sollte Zielscheibe von Diskriminierungen jeglicher Art werden. Sie müssen, soweit erforderlich, ebenfalls Zugang zu sozialer Sicherheit haben, ohne dass Konflikte zwischen verschiedenen Rechtssystemen der Mitgliedstaaten entstehen. Daher ist es so wichtig, diese Richtlinie anzunehmen.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Mit dem Entwurf einer Verordnung soll sichergestellt werden, dass für Drittstaatsangehörige, die rechtmäßig in der EU wohnen und sich in einer Situation mit grenzüberschreitenden Bezügen befinden, die mindestens zwei Mitgliedstaaten betrifft, die gleichen Vorschriften für die Koordinierung der Sozialversicherungsansprüche gelten, wie es nun für Bürger der Mitgliedstaaten gemäß den geänderten Vorschriften in der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und ihrer Durchführungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 987/2009) der Fall ist. Als der Kommissionsvorschlag vorgelegt wurde, wurde das Europäische Parlament dazu konsultiert, und es nahm zwei Abänderungen an, mit denen eine Bezugnahme auf die Charta der Grundrechte eingeführt und auch auf ein hohes Maß an sozialem Schutz hingewiesen werden soll, das ein Ziel der Europäischen Union ist: Die geltende Verordnung Nr. 859/2003 hat bereits einen entsprechenden Wortlaut. Beide Abänderungen wurden in den vom Rat am 26. Juli 2010 angenommenen Standpunkt des Rates in erster Lesung als Erwägungen 4 und 7 übernommen. Der Rat schlägt eine geringe Anzahl von Änderungen vor: Er hat einige Erwägungsgründe betreffend die Beteiligung bestimmter Mitgliedstaaten gemäß Artikel 79 Absatz 2 Buchstabe b, der Rechtsgrundlage für den Vorschlag ist, in den Text eingefügt. (Erwägungsgründe 17, 18 und 19) Bedauerlicherweise beteiligt sich Dänemark nicht an den Koordinierungsvereinbarungen für Drittstaatsangehörige. Irland hat sich für eine Beteiligung entschieden, doch hat das Vereinigte Königreich beschlossen, sich nicht zu beteiligen. Es wird daher weiterhin die geltenden Vorschriften anwenden.

 
  
  

- Bericht: Inés Ayala Sender (A7-0254/2010)

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Ich unterstütze die Ernennung von Lazaros Stavrou Lazarou zum Mitglied des Rechnungshofes. Seine Fähigkeiten in den Bereichen öffentliche Verwaltung, Internationales Steuerprogramm und Ökonomie sind genauso herausragend wie seine umfassende Erfahrung bei der Kontrolle, Überwachung und Prüfung der öffentlichen Finanzen und der Betrugsbekämpfung in seinem Land und auf europäischer Ebene. Ich habe seine Anhörung aufmerksam verfolgt und mich informiert, wie er seine Pflichten erfüllt hat. Ich möchte daher hervorheben, dass er sich zur Einführung von IT-Systemen und automatisierten Diensten bekennt und ihnen einen hohen Wert beimisst. Des Weiteren spielt für ihn die Dezentralisierung der Verfahren eine große Rolle, damit öffentliche Informationen und Institutionen effizienter, transparenter und verlässlicher sind.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Obwohl die Abstimmung geheim war, habe ich kein Problem damit, zu bestätigen, dass wir angesichts der Tatsache, dass Lazaros Stavrou Lazarou die Bedingungen des Artikels 286 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union erfüllt hat, eine positive Stellungnahme zu seiner Ernennung als Mitglied des Rechnungshofes abgegeben haben.

 
  
  

- Bericht: Inés Ayala Sender (A7-0255/2010)

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Die Ernennung von Gijs M. de Vries zum Mitglied des Rechnungshofes stellt nicht zuletzt im Hinblick auf die Gewährleistung der institutionellen Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union und auf die Bewertung der Ressourcen der Kontrolleinrichtungen der Mitgliedstaaten eindeutig einen Mehrwert für die Institution dar. Von seiner Erfahrung, die er im niederländischen Rechnungshof, in der niederländischen Regierung und im Europäischen Parlament gesammelt hat, möchte ich besonders sein Engagement bei der Beaufsichtigung der Gesetzmäßigkeit beim öffentlichen Auftragswesen und seine Entschlossenheit bei der Betrugs- und Korruptionsbekämpfung hervorheben. Weiterhin erwähnenswert ist, dass er sich bei der Entscheidungsfindung im Rechnungshof zu Verantwortungsbewusstsein, Unabhängigkeit und Angemessenheit verpflichtet.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Obwohl die Abstimmung geheim war, habe ich kein Problem damit, zu bestätigen, dass wir angesichts der Tatsache, dass Gijs M. de Vries die Bedingungen des Artikels 286 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union erfüllt hat, eine positive Stellungnahme zu seiner Ernennung als Mitglied des Rechnungshofes abgegeben haben.

 
  
  

- Berichte: Inés Ayala Sender (A7-0254/2010) und (A7-0255/2010)

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Der Rechnungshof ist die Behörde, die die Einkünfte und Ausgaben der Europäischen Union auf ihre Richtigkeit prüft und für gutes Finanzgebaren Sorge trägt. Er arbeitet komplett unabhängig. Vor diesem Hintergrund muss die Ernennung der Personen, die dem Rechnungshof beiwohnen sollen, auf den Kriterien der Fähigkeit und der Unabhängigkeit basieren.

Deshalb wurden auf Initiative des Rates Personen aus verschiedenen Ländern der EU für den Rechnungshof vorgeschlagen. Sie alle reichten ihre Lebensläufe ein, füllten einen Fragebogen aus und wurden zu einer Anhörung vor dem Haushaltskontrollausschuss geladen. Die meisten von ihnen vertraten ihren Standpunkt überzeugend genug, um eine Ernennung für den Rechnungshof zu rechtfertigen, wo sie ihre Arbeit kompetent und unabhängig verrichten werden.

 
  
  

- Bericht: Barbara Matera (A7-0259/2010)

 
  
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  George Becali (NI), schriftlich. (RO) Ich habe für diesen Bericht gestimmt. Ich bin genau wie die Berichterstatterin der Ansicht, dass der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zur Unterstützung der Arbeitnehmer verwendet werden muss, die infolge der Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge entlassen worden sind. Die Tatsache, dass die Haushaltsbehörde bereits im Jahr 2010 acht Vorschläge zur Mobilisierung des Fonds genehmigt hat, unterstreicht die Flexibilität der Verfahren und beweist, dass wir erfolgreich neue Ressourcen ermittelt und diese schnell genug den Mitgliedstaaten bereitgestellt haben. Ich begrüße ebenfalls, dass die Kommission eine alternative Quelle von Zahlungsverpflichtungen zu den nicht gebundenen Mitteln des Europäischen Sozialfonds ermittelt hat.

 
  
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  Izaskun Bilbao Barandica (ALDE), schriftlich. (ES) Ich unterstütze diese Initiative, um den Menschen, die von den 82 Unternehmen in Galicien entlassen worden sind, beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu helfen. Unter keinen Umständen wird durch diese Initiative die Verantwortung der Unternehmen nach den nationalen Rechtsvorschriften und den Tarifverträgen ersetzt.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Angesichts der Tatsache, dass Spanien Unterstützung in Fällen beantragt hat, die 703 Entlassungen in 82 Unternehmen betreffen, die in der NACE-2-Abteilung 14 (Herstellung von Bekleidung) in der NUTS-II-Region Galicien tätig sind, habe ich für die Entschließung gestimmt, da ich mit dem Vorschlag der Kommission und mit den Abänderungen des Parlaments einverstanden bin. Ich bin damit einverstanden, dass gemäß Artikel 6 der EGF-Verordnung (Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung) sichergestellt werden sollte, dass aus dem EGF die Wiedereingliederung einzelner entlassener Arbeitnehmer in das Arbeitsleben unterstützt wird. Ich weise erneut darauf hin, dass die Unterstützung aus dem EGF kein Ersatz für Maßnahmen, die gemäß nationalem Recht oder den Tarifverträgen den Unternehmen obliegen, oder für Maßnahmen zur Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren sein darf.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) 702 Entlassungen in 82 Unternehmen der Textilbranche rechtfertigen den Antrag der spanischen Behörden auf einen Finanzbeitrag aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung. Die steigende Anzahl der Entlassungen in der galizischen Textil- und Bekleidungsbranche verstärkt die Außenwirkung noch zusätzlich, dass sich alle europäischen Länder aufgrund der internationalen Konkurrenz, vor allem von Entwicklungsländern, in denen die Produktionskosten geringer sind, in einer ähnlich schlechten Lage befinden (nicht zuletzt mein Heimatland, dessen Textilsektor besonders schwer getroffen wurde). Die internationale Krise, die jetzt zu spüren ist, hat noch zur Verschlimmerung dieser Lage geführt. Ich hoffe, dass die entlassenen Arbeitnehmer bald wieder eine Arbeit aufnehmen können.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Angesichts der Auswirkungen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise auf den Arbeitsmarkt möchte ich die Bedeutung einer richtigen Umsetzung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) unterstreichen. Leider werden die Mittel des EGF nur wenig in Anspruch genommen. Von den 500 Millionen EUR an Finanzmitteln, die dieses Jahr bereitgestellt wurden, sind nur 11 % zur Finanzierung von Hilfsplänen für entlassene Arbeitnehmer beantragt worden. In Anbetracht der hohen Arbeitslosenquote ist diese Situation besorgniserregend und unverständlich.

Ich möchte ebenfalls betonen, dass infolge der fortlaufenden Hinweise und Berichte eine alternative Quelle von Zahlungsverpflichtungen zu den nicht gebundenen Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefunden wurde. Angesichts der Auswirkungen der Krise, die insbesondere in der Textilbranche zu spüren sind, möchte ich die Bedeutung dieses Plans, die 703 entlassenen Arbeitnehmer von 82 Unternehmen des galizischen Textilsektors mit 1.844.700 EUR zu unterstützen, hervorheben. Im Gegensatz zu der Initiative der spanischen Regierung finde ich es bedauerlich, dass die portugiesische Regierung nicht auf diese Weise in den Distrikten Braga und Viana do Castelo eingreift, die an Galicien angrenzen und infolge der Aufgabe der Geschäftstätigkeit mehrerer Unternehmen eine hohe Arbeitslosenquote aufweisen.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Drei weitere Anträge zur Mobilisierung des Solidaritätsfonds wurden gestellt. Alle betreffen eine Betriebsstilllegung in Europa, darunter die Schließung einer Textilfabrik in Galicien (Spanien). Insgesamt wurden mehrere hundert Arbeitnehmer entlassen. Es ist wichtig, daran zu erinnern, dass diese Branche auch eine ernsthafte Krise in Portugal erlebt, wo sie sehr stark unter den Auswirkungen der Liberalisierung des Welthandels leidet, ohne dass auch nur eine der Maßnahmen ergriffen worden ist, die zu ihrem Schutz notwendig sind. Diese Auswirkungen könnten sich nun infolge der Entscheidung, die Liberalisierungsmaßnahmen für Textilien aus Asien zu verstärken, noch verschlimmern. Dieser Schritt wurde unter dem Vorwand, Pakistan humanitäre Hilfe zu leisten, ergriffen. Aber in Wirklichkeit werden dadurch die Wünsche der wichtigsten Importeure in der Europäischen Union erfüllt. Jeder neue Antrag auf Mobilisierung dieses Fonds erhöht die Dringlichkeit der von uns befürworteten Maßnahmen, die Folgendes zum Ziel haben: effiziente Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, Förderung der Wirtschaftstätigkeit, Beseitigung von Arbeitsplätzen ohne Sicherheit sowie Reduzierung der Arbeitsstunden bei gleicher Bezahlung. Zu diesen Maßnahmen zählt außerdem der Kampf gegen Standortverlagerungen. Insgesamt machen diese Maßnahmen einen völligen Bruch mit der neoliberalen Politik erforderlich, die in den EU-Ländern zusehends eine wirtschaftliche und soziale Katastrophe hervorruft.

 
  
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  Estelle Grelier (S&D), schriftlich. (FR) Ich habe für den Bericht von Frau Matera zur Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) zur Unterstützung der Arbeitnehmer in der spanischen Bekleidungsbranche gestimmt. Wie ich im September in der Debatte um die Zukunft des EGF nach 2013 sagte, bin ich enttäuscht, dass dieser Fonds, der zur Unterstützung von Arbeitnehmern eingerichtet wurde, die infolge von Rezession oder Globalisierung entlassen worden sind, derzeit im Rahmen des europäischen Haushaltsplans finanziell nicht gesichert ist. Ich bin in der Tat nicht der Meinung, dass die Verwendung von Mitteln anderer europäischer Programme zur Finanzierung des EGF langfristig eine taugliche Lösung darstellt. Daher habe ich zusammen mit dem belgischen Abgeordneten der Sozialisten, Herrn Daerden, auf die Notwendigkeit der Definition einer eigenen Haushaltslinie für diesen Fond hingewiesen, als der Haushaltsausschuss zugunsten der Mobilisierung des EGF für die im Bericht von Frau Matera erwähnten spanischen Arbeitnehmer gestimmt hat. Hier steht die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union bei der Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern auf dem Spiel, die von der Instabilität der Wirtschaft betroffen sind.

 
  
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  Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich. (FR) Aus Rücksicht auf die Arbeitnehmer der spanischen Textilbranche, die im Namen der geheiligten Globalisierung geopfert wurden, enthalte ich mich der Stimme. In der Situation, in die sie aufgrund der von der Europäischen Union vertretenen neoliberalen Politik geraten sind, könnte man gegen die erbärmliche Summe stimmen, die die Elite Europas ihnen zukommen lassen möchte. Andererseits könnte das wenige Geld, das sie erhalten, ihr Leid lindern. Die Logik des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung ist dadurch aber nicht weniger inakzeptabel. Er billigt die Standortverlagerung der Textilwarenproduktion. Er sanktioniert die Profitgier von sozial verantwortungslosen Milliardären wie Manuel Jove. Im Königreich der Eurokraten kostet ein reines Gewissen lediglich die Gemeinschaft.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die EU ist ein Raum der Solidarität, und der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) ist ein Teil davon. Diese Unterstützung ist von entscheidender Bedeutung für die Arbeitslosen und Opfer von Standortwechseln, die im Kontext der Globalisierung stattfinden. Immer mehr Unternehmen verlegen ihren Standort, um von den tieferen Lohnkosten in verschiedenen Ländern zu profitieren, insbesondere in China und Indien, oft zum Nachteil derjenigen Länder, die die Arbeitnehmerrechte achten. Ziel des EGF ist es, den Arbeitskräften, die Opfer von Standortwechseln von Unternehmen sind, zu helfen, und er spielt eine grundlegende Rolle bei der Öffnung des Zugangs zu neuer Beschäftigung in der Zukunft. Der EGF wurde in der Vergangenheit von anderen EU-Ländern in Anspruch genommen, daher sollten wir diese Hilfe den 703 Arbeitnehmern, die in 82 Unternehmen der Bekleidungsbranche in der Region Galicien entlassen worden sind, zukommen lassen. Daher habe ich so gestimmt wie ich gestimmt habe.

 
  
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  Miroslav Mikolášik (PPE), schriftlich.(SK) Ich freue mich darüber, dass der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung in der zuvor genannten, betroffenen Region in Anspruch genommen wird. Diese Maßnahme hat meine volle Unterstützung. Ich bin nämlich der Meinung, dass der gesamte Prozess, von der Stellung des Antrags bis hin zur Bearbeitung und Beschlussfassung durch die Haushaltsbehörde, bisher eher umständlich und komplex war. Viele Länder haben diese Erfahrung gemacht.

Zum Beispiel umfassten die im Jahr 2009 aus dem Fonds beantragten Beiträge insgesamt etwa 5.552.700 EUR, und 30 der von 13 Mitgliedstaaten eingereichten Anträge betrafen 17 Branchen. Dennoch genehmigte die Haushaltsbehörde im letzten Jahr 10 Finanzbeiträge aus dem EGF, die insgesamt 52.349.000 EUR betrugen, also lediglich 10,5 der jährlich aus diesem Fonds zur Verfügung gestellten Maximalsumme.

Einer der Hauptgründe dafür ist ein Mangel an Erfahrung mit den Abläufen des Fonds. Ebenso spielt die lange Phase finanzieller Unsicherheit während des Wartens auf die Entscheidung der Haushaltsbehörde eine Rolle.

Ich glaube, dass die Ende 2009 eingeführten vereinfachten Verfahren für Bewertungen und Entscheidungsprozesse die Einreichung von Anträgen zur Unterstützung aus dem Fonds erleichtert und somit eine erfolgreiche Hilfeleistung für Arbeitnehmer ermöglicht, die Ihre Arbeitsstelle aufgrund der weit reichenden Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge verloren haben.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Im vorliegenden Falle gilt sinngemäß das zuvor zum dänischen Fall Ausgeführte. Arbeitnehmer, die unverschuldet oder aufgrund der von den Spekulanten in den USA und Großbritannien ausgelösten Finanz- und Wirtschaftskrise gekündigt wurden, muss rasch geholfen werden. Spanien hat bereits am 5. Februar 2010 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF gestellt, wegen Entlassungen in 82 Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 14 (Herstellung von Bekleidung) in einer NUTS-II-Region, Galicien (ES11) in Spanien, tätig sind, und diesen Antrag bis zum 11. Mai 2010 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt vor, einen Betrag von 1 844 700 EUR bereitzustellen. Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den von Spanien eingereichten Antrag bereitgestellt werden kann, weshalb ich für den Bericht von Frau Matera gestimmt habe.

 
  
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  Vilja Savisaar-Toomast (ALDE), schriftlich. (ET) Ich habe für diesen Bericht sowie für die beiden folgenden Berichte gestimmt, welche die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung betreffen. Ich glaube, dass die Europäische Union Arbeitnehmer unterstützen muss, die aufgrund der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise ihre Arbeit verloren haben. Die heutigen Berichte haben gezeigt, dass sowohl Länder mit finanziellen Schwierigkeiten wie Spanien als auch einer der reichsten Wohlfahrtsstaaten Europas wie Dänemark Hilfe benötigen. Gleichzeitig möchte ich mit Bedauern erwähnen, dass ich bis jetzt noch keine Gelegenheit hatte, für einen ähnlichen Bericht zu stimmen, der Estland betrifft. Ich hoffe, dass unsere Regierung aus den Handlungen anderer Mitgliedstaaten lernt und auch beginnt, unsere Arbeitslosen zu unterstützen.

 
  
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  Silvia-Adriana Ţicău (S&D), schriftlich. (RO) Im Februar 2010 hat Spanien ein Unterstützungsersuchen für die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) im Zusammenhang mit den Entlassungen gestellt, die in 82 Unternehmen der Bekleidungsindustrie erfolgten. Ich habe für die Entschließung des Europäischen Parlaments zur Inanspruchnahme des EGF gestimmt, um die entlassenen Arbeitnehmer zu unterstützen. Die Deregulierung des Handels in der Textil- und Bekleidungsindustrie brachte weit reichende Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge mit sich. Das Ergebnis ist ein allgemeiner Trend zur Auslagerung der Produktion in Nicht-EU-Länder wie China oder Marokko, in denen die Produktionskosten niedriger sind. Des Weiteren hat die Wirtschaftskrise zahlreiche Konkurse in der Textilindustrie ausgelöst, die eine riesige Entlassungswelle mit sich gebracht haben. In Galicien erfolgten zwischen 2007 und 2009 32.700 Entlassungen, davon 4.414 in der Textilindustrie, 80 % davon Frauen. Ich glaube, dass das Vorgehen zur Bereitstellung dieser Fonds vereinfacht werden muss, um einen Zugriff auf den EGF für Unternehmen zu erleichtern, die von der Finanz- und Wirtschaftskrise sowie den Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge betroffen sind. Dabei möchte ich die wichtige Rolle des EGF betonen, die dieser bei der Wiedereingliederung entlassener Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt gespielt hat.

 
  
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  Viktor Uspaskich (ALDE), schriftlich. (LT) Meine Damen und Herren, wie Spanien und Dänemark ist sich Litauen der potenziellen Vorteile des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bewusst. Litauen erhielt insgesamt 2,9 Millionen EUR, die für Arbeitnehmer aus dem Bausektor sowie dem Sektor der Haushaltswarenhersteller bestimmt waren. Beide erlitten durch die Krise erheblichen Schaden. Der Fonds muss jedoch sein Versprechen einlösen. Einst als schnelle Gegenmaßnahme eingerichtet, ist der EGF nun aufgrund der Bürokratie schwerfällig und kompliziert. Hauptnachteil ist die erforderliche Mobilisierung des Fonds. Die Genehmigung von Anträgen dauert durchschnittlich 294 Tage. Wie diese Woche in der Financial Times zu lesen ist, warten immer noch über 37.000 Arbeitnehmer in ganz Europa auf Hilfe aus dem Fonds. Bis heute wurden nur 140 Millionen EUR aus dem verfügbaren Betrag des EGF (2 Milliarden EUR) ausgezahlt. Das Geld des Fonds wird zudem ungleichmäßig verteilt. Nur 6 % der Zahlungen werden für Projekte in Ländern bewilligt, in denen das BIP unter dem EU-Durchschnitt liegt. Der EGF muss flexibler werden, wenn wir eine zerstörerische Unsicherheit verhindern möchten. Zahlreiche Mitgliedstaaten, darunter auch Litauen, sind geeignete Kandidaten für andere Fonds, die weniger Kofinanzierung und Bürokratie erfordern.

 
  
  

- Bericht: Barbara Matera (A7-0258/2010)

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Ich möchte darauf hinweisen, dass Dänemark für 1.443 Entlassungen in drei Unternehmen des Danfoss-Konzerns, die in den NACE-2-Abteilungen 27 und 28 in der NUTS-II-Region Süd-Dänemark tätig sind, beantragt hat. Daher habe ich für die Entschließung gestimmt, da ich dem Vorschlag der Kommission sowie den vom Parlament gestellten Änderungsanträgen zustimme. Ich stimme zu, dass die Funktionsweise und der zusätzliche Nutzen des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung im Kontext der allgemeinen Bewertung der mit der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 geschaffenen Programme und verschiedener anderer Instrumente im Rahmen des Prozesses der Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens für den Zeitraum 2007-2013 bewertet werden sollten.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Eine zusätzliche Unterstützung für entlassene Arbeitnehmer ist auch in einem Land erforderlich, von dem nicht erwartet wurde, dass es von derartigen Problemen betroffen ist, da es sich auf dem Weltmarkt besser behauptet als die meisten anderen Mitgliedstaaten der EU. Jedoch bekommt auch Dänemark die Auswirkungen der Globalisierung zu spüren, die auch Sektoren betrifft, die man für widerstandsfähiger gegen einen derartigen Wettbewerb hielt, so z. B. die Sektoren für die Herstellung von Elektroartikeln, Maschinen und Ausrüstungsgeräten. Durch diese Besorgnis erregende Tatsache wird sowohl der Ernst der aktuellen Wirtschaftskrise deutlich, als auch die Notwendigkeit, zunehmend wirksame und kreative Wege zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Europas zu finden. Gleichzeitig muss entlassenen Arbeitnehmern geholfen werden. Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung stellt einen solchen Mechanismus dar.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. – (PT) Ich möchte auf den potenziellen Beitrag dieses Hilfeplans hinweisen, der aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) finanziert wird und zur Wiedereingliederung entlassener Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt sowie zu deren sozialen Rehabilitierung in einem besonders tragischen Fall wie dem der drei in Konkurs gegangenen Unternehmen des Danfoss-Konzerns dient. Diese drei Unternehmen mit Sitz in Süd-Dänemark meldeten im Jahr 2009 innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten Konkurs an. Davon waren 1.443 Arbeitnehmer in einem Sektor betroffen, der unter der aktuellen Krise besonders leidet: der Sektor für die Herstellung von Maschinen und elektronischen Geräten.

Ich möchte noch einmal hervorheben, dass der EGF trotz der hohen Arbeitslosenquote in Europa unglücklicherweise nur selten eingesetzt wird. Von den 500 Millionen EUR, die in diesem Jahr durch den EGF zur Verfügung gestellt wurden, wurden lediglich 11 % für Hilfsfonds beantragt, um aufgrund der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise entlassene Arbeitnehmer zu unterstützen. Ich möchte dennoch darauf hinweisen, dass infolge mehrerer Warnungen und Berichte eine alternative Zahlungsquelle für Zahlungsermächtigungen aus nicht verwendeten ESF-Fonds erschlossen wurde.

 
  
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  Estelle Grelier (S&D), schriftlich. (FR) Ich habe für den Bericht von Frau Matera zur Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) für die Arbeitnehmer des Danfoss-Konzerns in Dänemark gestimmt. Wie ich bereits im September während der Debatte zur Zukunft des EFG nach 2013 erwähnte, bin ich enttäuscht, dass dieser Fonds, der zur Unterstützung von aufgrund einer Rezessionen oder der Globalisierung entlassener Arbeitnehmer eingerichtet wurde, derzeit im europäischen Budget nicht finanziell gesichert ist. Ich glaube nicht, dass die Nutzung der finanziellen Ressourcen anderer europäischer Programme zur Finanzierung des EGF eine langfristig durchführbare Lösung ist. Als der Haushaltsausschuss, wie in Frau Materas Bericht erwähnt, für die Inanspruchnahme des EFG für die dänischen Arbeitnehmer stimmte, habe ich daher zusammen mit dem belgischen sozialistischen Abgeordneten Herrn Daerden auf die Notwendigkeit zur Festlegung einer separaten Haushaltslinie für diesen Fonds hingewiesen. Hier steht die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union bei der Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern auf dem Spiel, die von der Instabilität der Wirtschaft betroffen sind.

 
  
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  Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich. (FR) Ich enthalte mich mit Rücksicht auf die von der Globalisierung hart getroffenen dänischen Arbeitnehmer. Da sie aufgrund der von der Europäischen Union vertretenen neoliberalen Politik in die derzeitige Situation geraten sind, könnte man es als gerechtfertigt empfinden, gegen diese erbärmlichen Summen zu stimmen, die die Elite Europas ihnen zukommen lassen möchte. Andererseits könnte das wenige Geld, das sie erhalten, ihr Leid lindern. Dies macht die Herangehensweise des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung jedoch keineswegs vertretbar. Denn damit wird die Entscheidung des Danfoss-Konzerns bestärkt, den Standort zu wechseln, um seine Umsätze zu steigern.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die EU ist ein Raum der Solidarität, und der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) ist ein Teil davon. Diese Unterstützung ist von entscheidender Bedeutung für die Arbeitslosen und Opfer von Standortwechseln im Kontext der Globalisierung. Immer mehr Unternehmen verlegen ihren Standort, um von den niedrigeren Lohnkosten in verschiedenen Ländern zu profitieren, insbesondere in China und Indien, – häufig zum Nachteil derjenigen Länder, in denen die Arbeitnehmerrechte geachtet werden.

Ziel des EGF ist es, den Arbeitskräften, die Opfer von Standortwechseln von Unternehmen sind, zu helfen, und er spielt eine grundlegende Rolle bei der Öffnung des Zugangs zu neuer Beschäftigung in der Zukunft. Der EGF wurde bereits in der Vergangenheit von anderen EU-Ländern genutzt. Daher sollten wir diese Hilfe jetzt auch den 1.443 Arbeitnehmern zugestehen, die von den drei Unternehmen des Danfoss-Konzerns entlassen wurden, die in den NACE-2-Abteilungen 27 und 28 in der NUTS-II-Region Süd-Dänemark tätig sind. Daher habe ich so gestimmt wie ich gestimmt habe.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Die Europäische Union hat Legislativ- und Haushaltsinstrumente geschaffen, um zusätzliche Unterstützung für Arbeitnehmer bereitzustellen, die von den Folgen weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge betroffen sind, und Hilfestellung bei ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu leisten. Zusätzlich kann auch Unterstützung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewährt werden, die infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind. Dies erachte ich als besonders wichtig.

Nun hat Dänemark einen entsprechenden Antrag gestellt. Er betrifft die Inanspruchnahme eines Gesamtbetrags von 8 893 336 Euro. Auslöser waren 1 443 Entlassungen (von denen 1 010 für Unterstützungsmaßnahmen vorgesehen sind), zu denen es während des viermonatigen Bezugszeitraums vom 1. März 2009 bis 30. Juni 2009 in drei Unternehmen des Danfoss-Konzerns gekommen ist, die in den NACE-2-Abteilungen 27 und 28 (Herstellung von elektrischem Gerät, Herstellung von Maschinen und Ausrüstungsgeräten) in der NUTS-II-Region Süd-Dänemark tätig sind. Im Sinne einer raschen Unterstützung für die betroffenen Arbeitnehmer und aus Gründen der europäischen Solidarität unter den Mitgliedstaaten habe ich für die geplanten Maßnahmen gestimmt.

 
  
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  Søren Bo Søndergaard (GUE/NGL), schriftlich.(DA) Ich habe für den Bericht gestimmt, weil das Geld des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung an Arbeitnehmer geht, die von Massenentlassungen betroffen sind. Dennoch glaube ich, dass speziell bei diesem Fonds zahlreiche Probleme auftreten. Beispielsweise geht der bei Weitem größte Teil des aus dem Fonds ausgezahlten Geldes an die reichsten Länder der EU. Meine Stimme sollte auch nicht als Zustimmung zu den horrenden Subventionen der EU gesehen werden. Ich glaube, dass es für Dänemark eine Geldverschwendung ist, Geld an die EU zu senden, nur um es wieder zurückzuerhalten, nachdem es seine Runde durch das bürokratische System gedreht hat.

 
  
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  Silvia-Adriana Ţicău (S&D), schriftlich. (RO) Ich habe für die Entschließung des Europäischen Parlaments zur Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) für den dänischen Danfoss-Konzern gestimmt, weil ich glaube, dass dies angesichts der aktuellen Wirtschaftskrise ein absolutes Muss ist. Am 8. September 2009 hat Dänemark ein Unterstützungsersuchen für die Inanspruchnahme des EGF für den Fall des Danfoss-Konzerns gestellt, der 1.443 Arbeitnehmer entlassen hat. Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat einen jähen Einbruch der Nachfrage nach mechanischen und elektronischen Geräten bewirkt. Die Tendenzen auf dem EU-Sektor für die Maschinen- und Anlagenproduktion haben sich im vierten Quartal 2008 sowohl in Dänemark als auch in Deutschland dramatisch geändert: Es wurden Produktionsrückgänge von 25 % beobachtet. Bei Danfoss ging der Verkauf von mechanischen und elektronischen Maschinen im Jahr 2008 in Europa um bis zu 52 %, in den USA um 48 % und im Asiatisch-Pazifischen Raum um 23 % zurück. Aufgrund der Konkurrenz durch asiatische Unternehmen in diesem Sektor, deren Lohnkosten erheblich niedriger als in der EU sind, hat der Danfoss-Konzern seine Produktion nach und nach aus Dänemark in Drittländer verlagert. Dies hatte gravierende Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Ich fordere die Kommission auf, eine ehrgeizige und grüne Industriepolitik zu entwickeln, die fähig ist, die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU zu garantieren und Arbeitsplätze in der EU zu bewahren.

 
  
  

- Bericht: Barbara Matera (A7-0257/2010)

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich.(PT) in der Erwägung, dass Dänemark Unterstützung in Fällen beantragt hat, die 198 Entlassungen in dem Unternehmen Linak betreffen, das im Bereich Elektronik und Mechanik in der NUTS-II-Region Süd-Dänemark tätig ist, habe ich für die Entschließung gestimmt, denn ich stimme mit dem Antrag der Europäischen Kommission sowie mit den entsprechenden Abänderungen des Europäischen Parlaments überein. Unter Berücksichtigung der Motive stimme ich zu, dass der Antrag der Kommission klare und detaillierte Informationen zu dem Ersuchen enthält, die Eignungskriterien analysiert und die Gründe erläutert, die in Übereinstimmung mit den durch das Parlament definierten Ersuchen zu dieser Annahme führten.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Ein weiteres dänisches Unternehmen im elektromechanischen Sektor – Linak – wurde von den Auswirkungen der Globalisierung getroffen. Die davon am stärksten betroffenen Menschen sind in erster Linie Arbeitnehmer mit geringer Qualifikation in einer wirtschaftlich stark angeschlagenen Region, um die politische Entscheidungsträger besorgt sind. In diesem sowie in anderen Fällen gilt die Sorge vor allem älteren Arbeitnehmern. Daher müssen gerade diese bei Unterstützungsmaßnahmen berücksichtigt werden.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich.(PT) Angesichts der Auswirkungen der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise auf den Arbeitsmarkt habe ich für die Bereitstellung von 1.213.508 EUR aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) gestimmt, um die Wiedereingliederung von 198 Menschen in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, die vom Unternehmen Linak A/S Company entlassen worden sind, einem im Bereich der Maschinenbauelektronik tätigen Hersteller mit Sitz in Süd-Dänemark. Ich kann meine Warnung bezüglich der extrem seltenen Nutzung des EGF angesichts der hohen Arbeitslosenquote in Europa nur wiederholen. Außerdem weise ich erneut darauf hin, dass für den EGF ein eigener Fonds erforderlich ist, der eine separate Haushaltslinie für diesen Zweck erhalten soll.

 
  
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  Estelle Grelier (S&D), schriftlich. (FR) Ich habe für Frau Materas Bericht über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) für die Arbeitnehmer von Linak A/S in Dänemark gestimmt. Wie ich bereits im September während der Debatte zur Zukunft des EFG nach 2013 erwähnte, bin ich enttäuscht, dass dieser Fonds, der zur Unterstützung von aufgrund einer Rezessionen oder der Globalisierung entlassener Arbeitnehmer eingerichtet wurde, derzeit im europäischen Budget nicht finanziell gesichert ist. Ich glaube nicht, dass die Nutzung der finanziellen Ressourcen anderer europäischer Programme zur Finanzierung des EGF eine langfristig durchführbare Lösung ist. Als der Haushaltsausschuss, wie in Frau Materas Bericht erwähnt, für die Inanspruchnahme des EFG für die dänischen Arbeitnehmer stimmte, habe ich daher zusammen mit dem belgischen sozialistischen Abgeordneten Herrn Daerden auf die Notwendigkeit zur Festlegung einer separaten Haushaltslinie für diesen Fonds hingewiesen. Hier steht die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union bei der Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern auf dem Spiel, die von der Instabilität der Wirtschaft betroffen sind.

 
  
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  Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich. (FR) Aus Rücksicht auf die dänischen Arbeitskräfte des Unternehmens Linak, die auf dem Altar der Globalisierung geopfert wurden, enthalte ich mich der Stimme. In Anbetracht der Situation, in die sie durch den Einfluss der neoliberalen Politik der Europäischen Union gezwungen wurden, wäre man geneigt, gegen die Almosen zu stimmen, die ihnen zugebilligt werden. Andererseits könnte das wenige Geld, das sie erhalten, ihr Leid lindern.

Dies macht den Ansatz des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung jedoch keineswegs vertretbar. Denn damit wird die Entscheidung eines marktführenden internationalen Unternehmens wie Linak bekräftigt, den Standort zu wechseln, um seine Umsätze zu steigern. Dabei geht es um Umsätze, bei denen das Unternehmen nicht einmal den Anstand besitzt, diese zu veröffentlichen.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich.(PT) Die EU ist ein Gebiet der Solidarität, und der Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) ist ein Teil davon. Diese Unterstützung ist von entscheidender Bedeutung für die Arbeitslosen und Opfer von Standortwechseln im Kontext der Globalisierung. Die Anzahl der Unternehmen, die ihren Standort verlegen, um von den niedrigeren Lohnkosten in verschiedenen Ländern zu profitieren, insbesondere in China und Indien, ist sogar noch größer – mit verheerenden Auswirkungen für Länder, in denen die Arbeitnehmerrechte geachtet werden.

Zweck des EGF ist es, Arbeitnehmer zu unterstützen, die Opfer einer Standortverlegung eines Unternehmens geworden sind. Zudem ist er für die Suche nach einer neuen Beschäftigung unerlässlich. Der EGF wurde in der Vergangenheit bereits von anderen EU-Ländern genutzt und sollte nun dabei helfen, die 198 entlassenen Arbeitnehmer des Unternehmens Linak zu unterstützen, das im Bereich Elektronik und Mechanik in der NUTS-II-Region Süd-Dänemark tätig ist. Das ist der Grund für meine Stimmabgabe.

 
  
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  Miroslav Mikolášik (PPE), schriftlich.(SK) Ich freue mich darüber, dass der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung in der zuvor genannten, betroffenen Region in Anspruch genommen wird. Diese Maßnahme hat meine volle Unterstützung. Ich bin nämlich der Meinung, dass der gesamte Prozess, von der Stellung des Antrags bis hin zur Bearbeitung und Beschlussfassung durch die Haushaltsbehörde, bisher eher umständlich und komplex war. Viele Länder haben diese Erfahrung gemacht. Zum Beispiel umfassten die im Jahr 2009 aus dem Fonds beantragten Beiträge insgesamt etwa 5.552.700 EUR, und 30 der von 13 Mitgliedstaaten eingereichten Anträge betrafen 17 Branchen. Dennoch genehmigte die Haushaltsbehörde im letzten Jahr 10 Finanzbeiträge aus dem EGF, die insgesamt 52.349.000 EUR betrugen, also lediglich 10,5 % der jährlich aus diesem Fonds zur Verfügung gestellten Maximalsumme. Einer der Hauptgründe dafür ist ein Mangel an Erfahrung mit den Abläufen des Fonds. Ebenso spielt die lange Phase finanzieller Unsicherheit während des Wartens auf die Entscheidung der Haushaltsbehörde eine Rolle. Ich glaube, dass die Ende 2009 eingeführten vereinfachten Verfahren für Bewertungen und Entscheidungsprozesse die Einreichung von Anträgen zur Unterstützung aus dem Fonds erleichtert und somit eine erfolgreiche Hilfeleistung für Arbeitnehmer ermöglicht, die Ihre Arbeitsstelle aufgrund der weit reichenden Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge verloren haben.

 
  
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  Søren Bo Søndergaard (GUE/NGL), schriftlich.(DA) Ich habe für den Bericht gestimmt, weil das Geld des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung an Arbeitnehmer geht, die von Massenentlassungen betroffen sind. Dennoch glaube ich, dass speziell bei diesem Fonds zahlreiche Probleme auftreten. Beispielsweise geht der bei Weitem größte Teil des aus dem Fonds ausgezahlten Geldes an die reichsten Länder der EU. Meine Stimme sollte auch nicht als Zustimmung zu den horrenden Subventionen der EU gesehen werden. Ich glaube, dass es für Dänemark eine Geldverschwendung ist, Geld an die EU zu senden, nur um es wieder zurückzuerhalten, nachdem es seine Runde durch das bürokratische System gedreht hat.

 
  
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  Silvia-Adriana Ţicău (S&D), schriftlich. (RO)Ich habe für die Entschließung zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) gestimmt, der die entlassenen Arbeitnehmer des Familienunternehmens Linak A/S in Dänemark unterstützt. Am 8. September 2009 stellte Dänemark den Antrag auf eine Finanzhilfe über 1.213.508 Millionen EUR (65 % des erforderlichen Gesamtbetrags) zur Unterstützung von 139 entlassenen Arbeitnehmern des Unternehmens Linak A/S. Diese Entlassungen fanden gleichzeitig mit den Massenentlassungen des Danfoss-Konzerns in Sønderborg, Süd-Dänemark, statt. Ich glaube, dass die Mitgliedstaaten jeden einzelnen dieser entlassenen Arbeitnehmer bei der Wiedereingliederung in das Arbeitsleben unterstützen müssen. Der EGF bietet den Mitgliedstaaten die Gelegenheit, Arbeitnehmer zu unterstützen, die von der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise sowie den Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge betroffen sind. In Rumänien wurden zwischen März 2008 und März 2010 381.296 Arbeitnehmer entlassen, darunter 13.667 alleine in Galaţi. Ich glaube, dass auch andere Mitgliedstaaten, die bisher die Inanspruchnahme des EGF nicht beantragt haben – darunter auch Rumänien – dem Beispiel der Staaten folgen sollten, die den EFG zur Unterstützung von aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise entlassenen Arbeitnehmern genutzt haben.

 
  
  

- Berichte: Barbara Matera (A7-0259/2010) und (A7-0258/2010)

 
  
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  Jean-Luc Bennahmias (ALDE), schriftlich. (FR) Ich freue mich über das Ergebnis der Abstimmung des Plenums zur Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten spanischer und dänischer Bürgerinnen und Bürger. Dieser im Jahr 2006 geschaffene Fonds dient dazu, entlassene Arbeitnehmer im Zuge eines Umstrukturierungsprozesses zu unterstützen. Die Regeln wurden 2009 geändert, um eine bessere Nutzung der für den Fonds vorgesehenen Mittel zu verbessern, die zuvor nicht vollständig genutzt wurden. Die Zusage, mehr als 1.500 spanischen und dänischen Arbeitnehmern über diesen Fonds zu helfen, stellt für mich eine gute Neuigkeit dar. Die Bedeutung dieses Fonds in der aktuellen Wirtschaftskrise kann nicht genug betont werden. Trotz seiner zeitlich begrenzten Existenz sollte der Fonds zumindest so lange erhalten werden, so lange er seinen Nutzen unter Beweis stellen kann.

 
  
  

- Berichte: Barbara Matera (A7-0259/2010), (A7-0258/2010) und (A7-0257/2010)

 
  
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  David Casa (PPE), schriftlich. – Der EGF stellt einen wichtigen Fonds in der EU dar, dessen Zweck erweitert wurde, um die Arbeitnehmer zu unterstützen, die aufgrund der Krise entlassen wurden. Derartige Fonds müssen auf sinnvolle und wirksame Weise zur Verfügung gestellt werden, und zwar den Menschen, die diese Hilfe wirklich benötigen. Ich stimme in diesem Zusammenhang mit der Berichterstatterin überein und habe daher für den Bericht gestimmt.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Mit dieser wichtigen Abstimmung fordert das Europäische Parlament die beteiligten Institutionen auf, die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, sodass die Inanspruchnahme des EGF beschleunigt werden kann. Damit wird an die Verpflichtung der Institutionen erinnert, ein reibungsloses und schnelles Vorgehen für die Annahme des Beschlusses zur Inanspruchnahme des EGF zu ermöglichen und eine einmalige, zeitlich begrenzte und individuelle Unterstützung für Arbeitnehmer bereitzustellen, die aufgrund von Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge in Folge der Globalisierung arbeitslos geworden sind. Es wird die Rolle betont, die der EGF bei der Wiedereingliederung entlassener Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt spielt. Es wird darauf aufmerksam gemacht, das nach Artikel 6 der EGF-Bestimmungen sichergestellt werden muss, dass der EFG die individuelle Wiedereingliederung entlassener Arbeitnehmer in neue Arbeitsstellen unterstützt. Außerdem wird wiederholt, dass durch die Hilfe des EGF weder Handlungen ersetzt werden dürfen, die aufgrund der nationalen Rechtsprechung oder von Tarifverträgen in der Verantwortung von Unternehmen liegen, noch Maßnahmen zur Neustrukturierung von Unternehmen oder Sektoren.

 
  
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  Angelika Werthmann (NI), schriftlich. In den drei heute abgestimmten Berichten der Kollegin Matera handelt es sich einerseits um die Unterstützung von 82 Unternehmen im Bereich der Bekleidungsherstellung in der Region Galicien/Spanien und andererseits um 2 Unternehmen im Bereich Maschinenbau sowie Elektronik & Mechanik in der Region Süd-Dänemark. Insgesamt kann mit den genehmigten Förderungen 2.344 Betroffenen Hilfestellung gegeben werden, sodass sie wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden.

 
  
  

- Bericht: Véronique Mathieu (A7-0253/2010)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE), schriftlich. – (FR) Auf der Basis des hervorragenden Berichts meiner Kollegin und Freundin, Véronique Mathieu, die Mitglied im Haushaltskontrollausschuss ist, habe ich dafür gestimmt, dem Direktor der Europäischen Polizeiakademie die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Akademie für das Haushaltsjahr 2008 zu verweigern. Alle Argumente, die in diesem Bericht ausgeführt wurden, rechtfertigen diese Entscheidung. Ich bin dennoch überrascht, dass der Jahresabschluss nicht genehmigt wurde, auch wenn er nicht Gegenstand von wichtigen Beobachtungen seitens des Europäischen Rechnungshofes war. Während der Bericht meiner Kollegin Véronique Mathieu, der vom Haushaltskontrollausschuss genehmigt wurde, drei Abstimmungen vorsah (Verweigerung der Entlastung, Rechnungsabschluss oder Entschließung), finde ich es seltsam, dass letztendlich im Plenum nur über zwei Punkte abgestimmt wurde: die Entlastung und die Entschließung. Wie gesagt, das kann ich nicht nachvollziehen. Nichts stand dem Rechnungsabschluss im Wege. Wir befinden uns jetzt, im Oktober 2010, in einer bizarren Rechnungslegungssituation, in der es keinen Rechnungsabschluss für das Jahr 2008 gegeben hat, das Geschäftsjahr 2009 bereits zu Ende und das Jahr 2010 auch fast vorbei ist. Das mag verstehen wer will!

 
  
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  Sebastian Valentin Bodu (PPE), schriftlich. (RO) Die Empfehlung des Sonderausschusses, gegen die Entlastung dieser Europäischen Institution zu stimmen, wurde einstimmig unterstützt, was dazu geführt hat, dass der Ruf dieser „Polizeiakademie“ für immer geschädigt sein wird. Diese tragikomische Situation, in der der Europäischen Polizeiakademie angesichts bestimmter betrügerischer finanzieller Machenschaften keine Entlastung gewährt wird, zeigt, dass der Korruption wirklich keine Grenzen gesetzt sind. Mit anderen Worten: Genau die Institution, die uns (indirekt durch die Ausbildung von Polizeibeamten) vor Kriminellen beschützen soll, sitzt nun auf der Anklagebank.

 
  
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  Nikolaos Chountis (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Ich habe im Hinblick auf die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008 zugunsten des Berichts abgestimmt, d. h. gegen die Entlastung der Europäischen Polizeiakademie, da die Ermittlungen zum Missbrauch der Mittel noch nicht abgeschlossen sind. Ein weiterer Grund für meine Entscheidung ist, dass ich es inakzeptabel finde, dass eine von Europa finanzierte Organisation es nach so vielen Jahren nicht schafft, eine vernünftige und transparente finanzielle Verwaltung umzusetzen. Der neue Direktor der Polizeiakademie hat zwar einen Aktionsplan vorgelegt, dieser ist jedoch noch lange nicht ausreichend und detailliert genug. Ich denke, dass die Verweigerung der Entlastung für das Jahr 2008 eine nachdrückliche Botschaft dafür ist, dass der Modus operandi unbedingt verbessert werden muss, um der schlechten Finanzverwaltung ein Ende zu setzen.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schrftlich. (PT) Angesichts der festgestellten Unregelmäßigkeiten und der mangelnden Fähigkeit der Europäischen Polizeiakademie, dem Parlament ihre Haushalts- und Finanzsituation zu erklären, stimme ich der Entscheidung der Berichterstatterin, die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Polizeiakademie für das Haushaltsjahr 2008 zu verweigern, vollkommen zu.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich.(PT) Die Europäische Polizeiakademie hat erhebliche Schwierigkeiten gehabt, die Normen einer verantwortungsvollen Verwaltung, die von jeder Aufsichtsbehörde erwartet wird, umzusetzen. Seit 2006 wurde bei Prüfungen wiederholt auf die Probleme der Akademie bei der Einhaltung der Haushaltsordnung und des Personalstatuts sowie auf Mängel beim Rechnungsführungssystem, bei der Haushaltsführung, bei der Personalverwaltung, bei den Ausschreibungsverfahren und bei der Einhaltung der Bestimmungen über Ausgaben für Schulungen hingewiesen. Gemäß der Entschließung werden die Verbesserungen der Akademie voraussichtlich erst ab 2014 sichtbar werden, wenn der Mehrjahresplan der Akademie voll umgesetzt sein soll. Ich finde es nicht akzeptabel, dass die Akademie mindestens neun Jahre (2006-2014) braucht, um im Hinblick auf eine verantwortungsvolle Verwaltungspraxis ein annehmbares Niveau zu erreichen, wie es von einer Regulierungsagentur erwartet wird.

 
  
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  Lorenzo Fontana (EFD), schriftlich. (IT) Nach Durchsicht der Informationen zum bisherigen Handeln und der schlechten Finanzverwaltung der Europäischen Polizeiakademie unterstütze ich die Empfehlung der Verweigerung der Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Polizeiakademie für das Haushaltsjahr 2008 von Frau Mathieu voll und ganz. Wir werden mit einer großen Anzahl von manchmal sinnlosen EU-Agenturen überflutet, doch die EPA ist ein wichtiges Organ zur Bekämpfung der Kriminalität und zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Statistiken zeigen, dass im Jahr 2007 für die EPA Mittel in Höhe von rund 7,5 Millionen EUR zur Verfügung gestellt wurden. Es liegt im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger, insbesondere angesichts der aktuell schwierigen wirtschaftlichen und finanziellen Lage, dass effiziente EU-Agenturen den ihnen bereitgestellten Haushalte auf transparente und verantwortungsvolle Weise verwalten. Die Kontrollfunktion des Europäischen Parlaments ist für das Einlegen eines Vetos im Falle von unklaren Verwaltungsprozessen, wie in diesem Fall, sehr wichtig. Aus diesem Grund habe ich mich entschieden, zugunsten der Empfehlung der Berichterstatterin zu stimmen.

 
  
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  Alan Kelly (S&D), schriftlich. – Die Europäische Polizeiakademie (EPA) hat seit ihrer Einrichtung als Agentur im Jahre 2006 erhebliche Mühe, die Normen einer verantwortungsvollen Verwaltung zu erfüllen, wie dies von einer Regulierungsagentur erwartet wird. Ich habe in Anlehnung an den Bericht für die Verweigerung der Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans für das Jahr 2008 gestimmt. Es ist das erste Mal, dass eine Entlastung als Mittel gegen eine einzelne Organisation genutzt wird, und ich muss ehrlich sagen, dass ich Relevanz und den Nutzes dieses Mittels zwei Jahre nach den Geschehnissen anzweifle, da sich in diesem Fall die Verwaltungsprozesse und die Mitarbeitersituation mittlerweile geändert haben können. Wir sollten daher unbedingt prüfen, ob sehr kleine Agenturen mit wenigen Mitarbeitern effektiv arbeiten und die administrativen Anforderungen in Bezug auf die Finanzvorschriften einhalten können.

 
  
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  Elisabeth Köstinger (PPE), schriftlich. (DE) Im Ausschuss für Internationalen Handel wurde letzte Woche einstimmig für eine Verschiebung der Entlastung 2008 der Europäischen Polizeiakademie (EPA) gestimmt sowie gegen einen Rechnungsabschluss der selbigen. Wegen gravierender Mängel bei der Einhaltung der Finanz- und Personalvorschriften hat sich nun auch das Europäische Parlament mit überwältigender Mehrheit gegen eine Entlastung der EPA und somit auch gegen einen positiven Haushaltsabschluss 2008 ausgesprochen. Es ist schön zu sehen, dass das Parlament seiner Aufgabe im betreffenden Entlastungsverfahren nachgekommen ist und ein deutliches Zeichen gegen fahrlässige Misswirtschaft gesetzt hat. Ich gratuliere meiner Kollegin Frau Mathieu zu diesem Bericht.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich.(PT) Alle europäischen Institutionen, die von dem Haushaltsplan der Europäischen Union abhängen, müssen vom Rechnungshof und allen anderen Einrichtungen mit dieser Funktion gründlich geprüft werden. Es muss geprüft werden, ob die Fonds der Union angemessen verwendet werden, ob diese Institutionen die für sie aufgestellten Zielsetzungen erreichen und ob Ressourcen verschwendet werden.

Im Allgemeinen kann man auf der Grundlage der bisher bekannten Überprüfungen mit wenigen Ausnahmen sagen, dass die betreffenden Institutionen die bereitgestellten Mittel ordnungsgemäß nutzen und ihre Zielsetzungen einhalten. Nach Meinung der Berichterstatterin ist dies bei der Europäischen Polizeiakademie aufgrund der vielen aufgefallenen Unregelmäßigkeiten in den Prüfungen nicht der Fall. Das ist der Grund für meine Stimmabgabe.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Mit dieser Stimmabgabe weigert sich das Europäische Parlament, dem Direktor der Europäischen Polizeiakademie eine Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Polizeiakademie für das Haushaltsjahr 2008 zu gewähren.

 
  
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  Viktor Uspaskich (ALDE), schriftlich. (LT) Meine Damen und Herren! Die Berichterstatterin hat vollkommen Recht, Bedenken über die mangelnde Transparenz bei den Vergabeverfahren der Europäischen Polizeiakademie zu äußern. Es bleibt zu hoffen, dass die Ermittlungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung umfassend und gewissenhaft genug sein werden, um mehr Klarheit in diese Angelegenheit zu bringen. Dieses Problem ist jedoch auf eine viel wichtigere Schwachstelle zurückzuführen, und zwar auf den häufigen Mangel an Integrität und Professionalität innerhalb der Polizei- und Sicherheitskräfte in Europa. Amnesty International und Human Rights Watch haben eine besonders hohe Anzahl von Fällen in ganz Europa gemeldet, in denen die Polizei ihre Macht missbraucht und illegale Ermittlungsmethoden angewendet hat. In den meisten Fällen sind die Institutionen daran gescheitert, Ermittlungen einzuleiten und Gesetzesbrecher gemäß den internationalen Standards zu bestrafen, was das Niveau der Straflosigkeit wiederum erhöht. Bei den Opfer handelt es sich meistens um Menschen, die aufgrund ihres Minderheitsstatus – sei es ethnisch oder politisch bedingt – zu leichten Zielscheiben werden. Starke Polizeikräfte brauchen auch eine starke und ehrliche Rechtsstaatlichkeit sowie eine unabhängige Justiz. Die Europäische Polizeiakademie verfolgt noble Ziele: die Förderung von gemeinsamen europäischen Standards für die Polizeieinheiten, grenzübergreifende Zusammenarbeit beim Kampf gegen die Kriminalität und Unterstützung der Rechtsstaatlichkeit und Gesetzgebung. Ob es nun durch dieses oder ein anderes Forum geschieht – das wichtigste ist es, diese Ziele zu erreichen.

 
  
  

- Bericht: Tanja Fajon (A7-0256/2010)

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. (LT) Diese Entschließung des Parlaments ist für die Aufhebung der Visumpflicht für Bosnien und Herzegowina und Albanien besonders wichtig. Ein visumfreies System führt die Realisierung eines der wichtigsten Grundrechte in Europa herbei – nämlich die Freizügigkeit durch alle Mitgliedstaaten. Wir müssen uns nach Kräften bemühen, den Bürgerinnen und Bürgern von Bosnien und Herzegowina und Albanien so bald wie möglich einen visumfreien Reiseverkehr zu ermöglichen. Bosnien und Herzegowina und Albanien haben in den letzten paar Monaten bedeutende Fortschritte gemacht, und mit diesen Ländern wurden wichtige Gespräche geführt. Sobald diesen Ländern ein visumfreies System gewährt wird, werden junge Menschen dazu in der Lage sein, ins Ausland zu reisen, dort zu lernen und zu studieren. Darüber hinaus würde das Risiko einer sogar noch größeren ethnischen und politischen Instabilität verringert, die politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit in der Region wird gestärkt und die Unterstützung der EU seitens des Volkes und die Aussicht auf die europäische Integration werden zunehmen.

 
  
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  Sebastian Valentin Bodu (PPE), schriftlich. (RO) Einundzwanzig Jahre sind seit dem Berliner Mauerfall vergangen, aber Europa ist noch immer geteilt, mit Bürgerinnen und Bürgern, die noch immer Visa benötigen, um sich in der EU frei bewegen zu können. Ich komme aus einem Land, das fast ein halbes Jahrhundert unter dem härtesten kommunistischen Regime ohne irgendein Recht auf Reisefreiheit gelebt hat. Danach benötigte Rumänien 15 Jahre, um Europa davon zu überzeugen, dass seine Bürgerinnen und Bürger keine Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse sind und ein grundlegendes Menschenrecht ausüben dürfen sollten. Die EU ist und war nie ein Befürworter von künstlich errichteten Mauern, sondern sie hat alle Europäer durch den Abbau von Grenzen an den gleichen Tisch gebracht. Das Europäische Parlament hat den Gedanken der Abschaffung der Visumpflicht stets unterstützt, weil es sich der psychologischen Auswirkungen bewusst ist, die die derzeitige Situation auf diejenigen hat, die noch immer Visa erwerben müssen, um ihre in EU-Ländern ansässigen Familienmitglieder zu besuchen, um zu studieren oder einfach zu reisen. 21 Jahre nach der Wiedervereinigung Europas ist es höchste Zeit, den Visa für Einwohner Europas, die innerhalb der EU reisen möchten, ein Ende zu setzen.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich.(PT) Ich habe für diesen Gesetzesantrag gestimmt, um der Tatsache Bedeutung beizumessen, dass den Bürgerinnen und Bürgern aus Albanien und Bosnien und Herzegowina das Recht auf Freizügigkeit in der Europäischen Union gewährt wird, und zwar durch ein System der Visumbefreiung, das dieses Jahr in Kraft treten soll. Dieser Prozess knüpft an die jüngsten Ereignisse mit Serbien, Montenegro und der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien an. Meine Meinung ist, dass diese Stimmabgabe einen wichtigen Schritt für die europäische Integration und die politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit in dieser Region darstellt. Jedoch müssen wir unsere Bemühungen kanalisieren, um die Liberalisierung des Visumsystems im Kosovo in Angriff zu nehmen, dem einzigen Gebiet im westlichen Balkan, in dem die Eröffnung von Verhandlungen noch nicht geplant ist.

 
  
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  Nikolaos Chountis (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Ich habe für den Bericht gestimmt, weil ich an das unverzichtbare Recht auf Freizügigkeit aller Bürgerinnen und Bürger glaube, und zwar das Recht auf Freizügigkeit ungeachtet der Nationalität. Dieser Bericht macht endlich den nächsten Schritt zur Beseitigung der Visumpflicht für die Bürgerinnen und Bürger von Albanien und Bosnien und Herzegowina. Leider dürfen wir jedoch nicht die Tatsache übersehen, dass diese Staaten zur Erreichung der Liberalisierung der Visumpflicht biometrische Reisepässe benutzen müssen, die ich ablehne, weil sie meiner Meinung nach den Grundsatz des Schutzes der personenbezogenen Daten der Bürgerinnen und Bürger verletzen.

 
  
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  Corina Creţu (S&D), schriftlich. (RO) Ich habe für die Annahme des Verordnungsvorschlags gestimmt, weil er zur Umsetzung einiger der früheren Verpflichtungen der EU im Hinblick auf den freien Personenverkehr auf dem gesamten Kontinent beitragen wird. Dadurch können die Bürgerinnen und Bürger aus bestimmten Ländern des westlichen Balkans spüren, dass auch sie Teil des Wiedervereinigungsprozesses des europäischen Kontinents sind. Meiner Ansicht nach können wir mit unserem Wunsch zur Schaffung einer europäischen Identität und Bürgerschaft keine Fortschritte machen, ohne die Barrieren zu beseitigen, die die Freizügigkeit auf dem Kontinent zwischen EU-Mitgliedstaaten und ihren Nachbarn verhindern. Ich begrüße die Aufgeschlossenheit, die für die Erweiterung dieser Möglichkeit auf Albanien und Bosnien und Herzegowina gezeigt wurde. Die Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern aus diesen Ländern mit ihren Mitbürgerinnen und Mitbürgern aus der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro und Serbien im Hinblick auf die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit in der EU wird auch dazu beitragen, einige der Wunden der jüngeren Vergangenheit zu schließen. Dies sind einige der Argumente, die meine Stimmabgabe erklären.

 
  
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  George Sabin Cutaş (S&D), schriftlich. (RO) Der Balkan, mit seinem Ruf als das „Pulverfass Europas“, bleibt trotz der in den letzten Jahren gemachten Fortschritte nach wie vor eine potenzielle Brutstätte interethnischer Spannung mit politischer Instabilität und der hinzukommenden wirtschaftlichen und sozialen Krise. Bosnien und Herzegowina sind das jüngste Beispiel hierfür, da dort leider, trotz aller Bemühungen, die Stimmung der Konfrontation zwischen den Gemeinschaften anhält, die durch die Kriegswunden noch immer gespalten sind.

Ich glaube, dass der Abbau der Mauern, die den Kontinent noch immer spalten, den Reform- und Versöhnungsprozess in diesem Teil Europas beschleunigen wird. Seit der Aufhebung der Visumpflicht für Serbien, Montenegro und Mazedonien im letzten Dezember haben Bosnien und Herzegowina und Albanien bedeutende Fortschritte gemacht, wie der Bericht zeigt, so dass ihre Isolierung und Trennung nicht mehr gerechtfertigt werden kann. Jedoch bleibt eine Frage in dieser Region ungelöst, nämlich das Problem des Kosovo, der von vielen Ländern, einschließlich der EU, noch nicht einmal als ein unabhängiger Staat anerkannt wird. Dieser Aspekt muss in der nahen Zukunft ein Hauptanliegen für uns sein, da er einen gefährlichen Präzedenzfall für sezessionistische Aktionen aus ethnischen Gründen schafft.

 
  
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  Mário David (PPE), schriftlich.(PT) Mit großer Freude stimme ich für die Anerkennung und Überprüfung geeigneter Bedingungen seitens der Europäischen Union für die Liberalisierung des Visumsystems für neue Staaten auf unserem Kontinent, in diesem Fall Bosnien und Herzegowina und Albanien. Ich bedaure jedoch, dass die Europäische Union andere Länder, nämlich die Ukraine und Kroatien, nicht in gleicher Weise willkommen heißt und dass diese Länder, die sich entwickelt und ihre Souveränität und Unabhängigkeit von der Ex-UdSSR erlangt haben, nicht der gleichen Anerkennung für würdig gehalten werden, und zwar einzig aus diesem Grund (nämlich die Ex-UdSSR zu sein).

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht von Frau Fajon gestimmt, weil die Ergebnisse der Bewertungsmissionen und Berichte gezeigt haben, dass Albanien und Bosnien und Herzegowina im Hinblick auf die Erfüllung der an sie gestellten Anforderungen Fortschritte gemacht haben, so dass diese Länder in die Liste von Drittländern aufgenommen werden können, deren Staatsangehörige von der Visumpflicht für den Schengen-Raum befreit sind.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Diejenigen, die sich an die Spannungen und Konflikte erinnern, die den westlichen Balkan schüttelten, können nicht übersehen, dass nun bedeutende Fortschritte in Richtung Befriedung und Stabilisierung der Region gemacht worden sind. Natürlich wünscht sich die Union, zum Abbau der Barrieren beizutragen, die sie von den meisten Balkanstaaten trennen, und deren Staatsangehörigen den Zutritt zur EU ohne Visumpflicht zu ermöglichen. Ich befürworte grundsätzlich die Aufhebung von Barrieren für den Personenverkehr, und daher unterstütze ich die Beseitigung der fraglichen Barrieren. Gleichzeitig glaube ich, dass die die Ermöglichung des Personenverkehrs von Staatsangehörigen aus dem Balkan innerhalb des europäischen Gebiets mit einer verbesserten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und einem fruchtbareren Informationsaustausch mit ihren Herkunftsländern einhergehen sollte, um die Ausdehnung krimineller Aktivitäten von Banden aus diesen Ländern zu bekämpfen.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich.(PT) Ich unterstütze das Ziel der Abschaffung von Visa für alle Länder im westlichen Balkan nachdrücklich. Die Beseitigung von Visa für die Bürgerinnen und Bürger der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro und Serbien im Dezember 2009 war ein wichtiger Schritt bei ihrer Integration in Europa. Das Visumbefreiungssystem ist für das Leben der Menschen von größter Wichtigkeit, da es die Beziehungen zwischen Völkern stärkt und die Konsolidierung des Grundsatzes der Freizügigkeit als eines der Grundrechte Europas ermöglicht.

Die Garantie, dass die Europäische Union die Visumbefreiung auf die beiden Länder, insbesondere Bosnien und Herzegowina, in sehr naher Zukunft, nämlich Anfang Herbst 2010, ausweiten wird, wird das Risiko einer großen politischen und ethnischen Instabilität verringern, die politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit in der Region stärken und die Unterstützung des Volkes für die EU und die Perspektiven für die europäische Integration erhöhen sowie den Horizont ihrer Völker erweitern und extremistische und antieuropäische Einstellungen im Zaum halten. Ich habe für diese Entschließung zur Visumbefreiung gestimmt, so dass Bosnien und Herzegowina und Albanien so schnell wie möglich davon profitieren können.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir befürworten die schnellstmögliche Aufhebung der Visumpflicht für Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina und Albanien. Diesen Ländern wurde diese Möglichkeit im Jahr 2009 verweigert, als das Visumsystem nach und nach für alle westlichen Balkanländer abgeschafft wurde.

Dieser Beschluss „belohnt“ die Fähigkeit dieser Länder, „die notwendigen Reformen zu liefern“. Auf diese Weise, so sagt man, öffnen wir die „Tür“ zu diesen Ländern, die „ihr Bestes geben, um uns zu gefallen“. Die Frage, die sich stellt, lautet: Welchen Preis zahlen die Völker dieser Länder dafür? Diejenigen, die heute eine Belohnung für die Balkanländer fordern, sind die gleichen, die gestern alles daran setzten, um Jugoslawien zu zerstören und die Errungenschaften seiner Völker zunichte zu machen. Die Hände der wichtigsten EU- und NATO-Mächte sind mit den Verbrechen beschmutzt, die sie dort begangen haben, in einer Operation, die es geschafft hat, Hass und Krieg zwischen Völkern zu schaffen, die lange Zeit zuvor beschlossen hatten, ihren Willen zu vereinigen, um ihr Land zu gründen. Aus diesem Grund unterstützen wir die Beseitigung von dem, was von Jugoslawien übrig geblieben ist, nicht, da sie von denjenigen gefördert wird, die Hand an seinen Wohlstand legen, seine Menschen ausbeuten und seine geostrategischen Standort ausnutzen wollen, ein alter Traum des Großkapitals in der EU. Es wird bereits angekündigt, dass das nächste Gebiet, das in das System aufgenommen werden soll, der Kosovo ist, das EU-NATO-Protektorat in der Region.

 
  
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  Lorenzo Fontana (EFD), schriftlich. (IT) Ich und die Bewegung, zu der ich gehöre, lehnen den Vorschlag von Frau Fajon, die Bürgerinnen und Bürger von Bosnien und Herzegowina und Albanien bei der Überquerung der Außengrenzen der Europäischen Union von der Visumpflicht zu befreien, entschieden ab. Meines Erachtens ist solch eine Maßnahme unverantwortlich und gefährdet die Sicherheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger, weil sie die politischen Probleme und Schwierigkeiten in diesen Ländern unterschätzt und gleichzeitig den in den letzten Jahren erzielten, schwachen und unbefriedigenden Fortschritt überschätzt. In Albanien wurde noch kein Rechtssystem eingerichtet, um organisiertes Verbrechen und die stark verbreitete Korruption zu bekämpfen. Das Strafrechtssystem sieht sich in Bosnien und Herzegowina, wo der Grad der Zusammenarbeit zwischen Polizei und den Justizbehörden überaus mangelhaft ist, ähnlichen Problemen gegenüber. Die Visumpolitik ermöglicht eine gewisse Überwachung und Auswahl derjenigen, denen die Einreise aus Drittländern gestattet wird. Ohne die durch dieses System bereitgestellte Kontrolle riskieren wir Situationen, die die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger gefährden.

 
  
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  Sylvie Guillaume (S&D), schriftlich. (FR) Diese Stimmabgabe ist ein starkes Signal, dass das Europäische Parlament an Albanien und Bosnien und Herzegowina aussendet, nämlich die Aussicht auf eine zukünftige Mitgliedschaft in der Europäischen Union. In der Tat wird die Aufhebung von Visa für die Staatsangehörigen dieser beiden Länder zweifelsohne die Mobilität junger Studenten fördern und die wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit mit der Balkanregion stärken, in der einige Länder wie Serbien, Montenegro und die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien bereits von solch einem System profitieren. Machen wir uns jedoch nichts vor; Diese Stimmabgabe des Parlaments bedeutet unter keinen Umständen eine Befürwortung der politischen Strategien der derzeitigen albanischen Regierung, für die wir die Bedingungen aufrechterhalten, die bereits im Juli genannt wurden. Diese Maßnahme ist primär zur Schaffung einer Bindung zwischen Nationen bestimmt. Es ist natürlich bedauerlich, dass der Kosovo aufgrund der Unstimmigkeiten zwischen Mitgliedstaaten in Bezug auf die Anerkennung seiner Unabhängigkeit nicht in diesen Prozess einbezogen wird, der zwischen der Europäischen Union und den Ländern auf dem Balkan im Gange ist. Darauf müssen wir hinarbeiten.

 
  
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  Giovanni La Via (PPE), schriftlich. (IT) Heute hat das Europäische Parlament ein starkes Signal seiner Unterstützung für die Politik der Aufhebung der Visumpflicht für die Länder des westlichen Balkans gegeben und setzt so den Kurs aus dem letzten Jahr fort, als auf die vorgeschriebenen Visa für die Staatsangehörigen Serbiens, Montenegros und der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien verzichtet wurde. Dieser Beschluss stellte einen wichtigen Fortschritt in Richtung europäischer Integration dieser Länder dar, die bewiesen haben, dass sie dazu in der Lage sind, ernsthafte Reformprozesse einzuleiten. Mit der heutigen Stimmabgabe über den Fajon-Bericht haben wir den Vorschlag der Kommission angenommen, das vorgeschriebene Element für Albanien und auch Bosnien und Herzegowina aufzuheben. In der Tat glaube ich, dass ein differenzierter Ansatz die Gefahr mit sich gebracht hätte, die ethnischen und politischen Spaltungen, die für die Region kennzeichnend sind, zu verschlimmern. Die einzige Region, die nicht in das Verfahren zur Liberalisierung der Visumbestimmungen aufgenommen wurde, ist der Kosovo. Diese Ausnahme beruht im Wesentlichen auf den bestehenden Fragen hinsichtlich der Anerkennung der Unabhängigkeit dieses Landes, die hoffentlich schnell gelöst werden können. Abschließend muss ich hervorheben, dass die Abschaffung von Visa, die das Ziel dieses Berichts ist, insofern einen grundlegenden Aspekt des Lebens der Menschen betrifft, als ihnen ermöglicht wird, ihr Recht auf Freizügigkeit tatsächlich auszuüben.

 
  
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  Marine Le Pen (NI), schriftlich. (FR) Laut Schätzungen eines Berichts von Europol, Eurojust und Frontex reisen jährlich 900 000 illegale Einwanderer in die Europäische Union ein. Dieses Dokument beschreibt die illegalen Einwanderer, die aus den Balkanländern kommen, als ein starkes kriminelles Element im Hinblick auf Drogen, Waffen und Menschenhandel.

Wenngleich diese Länder aus geopolitischen, religiösen oder sogar ethnischen Gründen stark instabil bleiben, empfiehlt der Bericht der Sozialistin, Frau Fajon, nichts Geringeres als die Abschaffung des Visumsystems für alle Länder im westlichen Balkan. Einmal abgesehen von der Tatsache, dass dieses Privileg gegen das Schengener Übereinkommen und sogar die Grundsätze des Funktionierens der Europäischen Union und ihres Beitrittsmechanismus verstößt, kommt es meines Erachtens nicht in Frage, den freien Personenverkehr von Personen aus Ländern wie Bosnien und Herzegowina oder Albanien zu genehmigen.

Die Berufung auf dieses „Grundrecht“ ist in Wirklichkeit nur eine „Sammelsurium“-Utopie. Die Europäische Union hat bereits mit massiver und unkontrollierter Einwanderung zu kämpfen, die die Identität sowie die Wirtschaft und die Gesellschaft der Nationen schwer schädigt, aus denen sie besteht. Vielmehr sollten wir unseren Einfluss für das Grundrecht der Menschen, die Kontrolle über ihre Grenzen zu behalten und eine unabhängige Entscheidung darüber zu treffen, wer ihre Länder betreten darf und wer nicht, geltend machen.

 
  
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  Mario Mauro (PPE), schriftlich. (IT) Der Fajon-Bericht über den Verordnungsvorschlag, der die Drittländer auflistet, deren Staatsangehörige im Besitz von Visa sein müssen, wenn sie die Außengrenzen von Mitgliedstaaten überqueren, und diejenigen, deren Staatsangehörige von dieser Pflicht befreit sind, muss insofern als positiv betrachtet werden, als er eine angemessene Konsequenz der Abmachungen zur Lockerung der Visumpflichten darstellt, zu denen die EU im Jahr 2007 mit Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro und Serbien gelangt ist. Aufgrund der Notwendigkeit zur Fortsetzung systematischer Kontrollen selbst nach der Liberalisierung sollte betont werden, dass diese Maßnahme bei der Schaffung von Stabilität zweifellos eine wichtige Rolle spielen wird. Darüber hinaus stimme ich der Berichterstatterin darin zu, dass die direkten Konsequenzen dieses Phänomens für die Lebensqualität der Menschen dazu beitragen werden, die staatlichen und Regierungsinstitutionen und die Politiker in ihren Bemühungen zur Umsetzung der für den Beitritt zur Europäischen Union notwendigen Reformen zu unterstützen.

 
  
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  Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich. (FR) Wenn wir die Erweiterung der Visumbefreiungen auf die Bürgerinnen und Bürger aus Albanien und Bosnien und Herzegowina in Betracht ziehen, müssen wir auch über die Theorie sprechen, gemäß der Albanien bei der Ausmerzung des Einflusses des organisierten Verbrechens Fortschritte gemacht hat. Das ist nicht der Fall. Allerdings sind die Begründung der Berichterstatterin und die Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, die beide eine Visumliberalisierung für den Kosovo befürworten, eine inakzeptable Provokation. Infolgedessen stimme ich dagegen.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich.(PT) Es war schon immer ein Anliegen der EU, dass die Bürgerinnen und Bürger innerhalb ihrer geografischen Grenzen dazu in der Lage sein sollten, sich in allen Mitgliedstaaten frei zu bewegen. Diese Möglichkeit wurde schrittweise auf Drittländer ausgedehnt und nun können verschiedene Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Ländern ohne Visum innerhalb der EU reisen.

Das Ziel der aktuellen Entschließung ist eine Visumbefreiung für Bürgerinnen und Bürger aus Albanien und Bosnien und Herzegowina nach dem Beispiel, das in anderen Ländern im westlichen Balkan gegeben wurde, nämlich in der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien, in Montenegro und in Serbien. Die von den beiden Ländern in den letzten Monaten gemachten Fortschritte haben die EU dazu veranlasst, die Notwendigkeit für Einreisevisa für ihre Bürgerinnen und Bürger abzuschaffen, was zur Verringerung der Gefahr einer größeren politischen und ethnischen Instabilität, zu einer Stärkung der politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit, zur Steigerung der Unterstützung des Volkes für die EU und zu Perspektiven für die europäische Integration, zur Erweiterung des Horizonts ihrer Bevölkerungen und zur Hemmung von extremistischen und antieuropäischen Einstellungen beitragen wird: Aus diesen Gründen habe ich dafür gestimmt.

 
  
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  Louis Michel (ALDE), schriftlich. (FR) Ich unterstütze den Vorschlag der Kommission zur Abschaffung der Visumpflicht für die Bürgerinnen und Bürger von Albanien und Bosnien und Herzegowina. Die Visumpflicht sollte die Bürgerinnen und Bürger des westlichen Balkans unter keinen Umständen isolieren oder sie von der Europäischen Union, ihrem nächsten Nachbarn, abwenden. Dieser Beschluss zur Liberalisierung der Visumpflicht ist das Ergebnis der von diesen Ländern gemachten Fortschritte, insbesondere im Hinblick auf die Stärkung des Kampfes gegen das organisierte Verbrechen. Dieser Beschluss wird bedeutende psychologische Auswirkungen auf die Bevölkerung, zum Beispiel auf Studenten haben, die bislang in den Konsulaten Schlange stehen mussten.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D) , schriftlich. (LV) Ich habe für die Endversion des Berichts von Frau Fajon gestimmt. Diesbezüglich möchte ich klarstellen, dass ich eine Visumbefreiung für die Bürgerinnen und Bürger des Kosovo ablehne, weil ich glaube, dass diese Frage mit der serbischen Seite abgestimmt werden muss. Ich stimme dem Standpunkt des UN-Sicherheitsrats voll zu, der die Unabhängigkeit des Kosovo nicht anerkannt hat. Meiner Meinung nach haben wir auch bis zu dem Zeitpunkt, an dem Serbien die Unabhängigkeit des Kosovo anerkennt, nicht das Recht, irgendwelche Schritte auch nur in Richtung der indirekten Anerkennung dieser Region zu unternehmen. Bekanntermaßen haben viele EU-Mitgliedstaaten die Unabhängigkeit des Kosovo nicht anerkannt. Ich bin überzeugt, dass wir einen durchdachteren Ansatz bezüglich dieser Frage annehmen müssen.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. De facto hat die Visaliberalisierung 2009 gezeigt, dass am Balkan viele die Visafreiheit mit einem Freibrief gleichsetzen. Unzählige haben die erleichterten Visabedingungen genutzt, um einzureisen. Wie viele nach Fristablauf tatsächlich in ihre Heimat zurückkehrten, weiß keiner. Den Betroffenen scheint nicht klar zu sein, dass eine Visa-Liberalisierung nichts mit Arbeitsplätzen und Aufenthaltsrecht zu tun hat. Das Kalkül, mit Rückübernahme-Abkommen die irreguläre Einreise in die EU einzudämmen, kann nicht aufgehen, solange Visa-Erleichterungen missbraucht werden. Dem ist ein Riegel vorzuschieben. Gerade der Kosovo stellt uns in diesem Zusammenhang vor ein großes Problem: Die EU hat sich ja noch nie entscheiden können, was ihr wichtiger ist bzw. was ihrer Ansicht nach rechtens ist – die territoriale Integrität oder des Selbstbestimmungsrecht der Völker. Und weil man die Vielvölker-Problematik zu lange negiert hat, haben wir jetzt einen gespaltenen Balkanstaat. Hier indirekt über Visa-Abkommen eine Anerkennung quasi erzwingen zu wollen, wo doch einige Mitgliedsstaaten den Kosovo nicht anerkannt haben, widerspricht dem Subsidiaritätsprinzip und ist ein Eingriff in nationalstaatliche Rechte, der aufs Schärfste abzulehnen ist. Aus diesen Überlegungen habe ich gegen den Bericht Fajon gestimmt.

 
  
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  Rareş-Lucian Niculescu (PPE), schriftlich. – Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil ich – als rumänischer Bürger – sehr wohl weiß, wie wichtig die Freizügigkeit ist. Es ist die wichtigste Freiheit, auf der die Europäische Union beruht, und das größte Recht, das ein europäischer Bürger hat. Die Ausweitung dieses Grundsatzes auf Albanien und Bosnien und Herzegowina ist ein wichtiger Schritt in Richtung europäischer Integration.

 
  
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  Wojciech Michał Olejniczak (S&D), schriftlich. (PL) Ich unterstütze den vom Europäischen Parlament und dem Rat entworfenen Vorschlag betreffend die Befreiung von der Visumpflicht für kurzfristige Aufenthalte für Bürgerinnen und Bürger aus Albanien und Bosnien und Herzegowina bei der Überquerung von Außengrenzen voll und ganz. Die erwähnten Länder haben bei der Erfüllung der Anforderungen der Europäischen Union große Fortschritte gemacht. Laut dem Vorschlag der Kommission wird diese nach der Abschaffung der Visumpflicht für eine angemessene Überwachung in diesen beiden Ländern und in allen wichtigen Balkanländern sorgen, die die „Negativliste“ bereits verlassen haben und in die „Positivliste“ des Prozesses übertragen wurden, wodurch die von diesen Ländern geplanten Maßnahmen innerhalb des Rahmens der Liberalisierung von Visumverordnungen effektiv und dauerhaft umgesetzt werden. Die Kommission betont auch, dass die Grundanforderung für den Abschluss des Visumliberalisierungsprozesses in diesen Ländern die Einführung von biometrischen Reisepässen ist, die Sicherheit gewährleisten und illegale Einwanderung verhindern.

 
  
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  Crescenzio Rivellini (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe gegen einen positiven Abschluss des Visumliberalisierungsprozesses für Albanien und Bosnien und Herzegowina gestimmt. Ich unterstütze die kritische Haltung, die die Franzosen während der COREPER-Tagung am 29. September eingenommen haben: Nachdem sie sich darüber beschwert hatten, dass der Zeitraum zwischen dem Vorschlag der Kommission und der Beurteilung zu kurz sei, haben sie die Frage an das Parlament weiter geleitet und mehr Zeit zur Auswertung der Kriterien beantragt. Noch immer sind zu viele Fragen ungelöst, um der Abschaffung der Visumpflicht für albanische und bosnische Staatsangehörige zur Einreise in die EU zuzustimmen. Diese Fragen betreffen insbesondere den Kampf gegen Korruption und das organisierte Verbrechen, das Fehlen von biometrischen Reisepässen sowie die Einwanderung und Grenzkontrollen. Bezüglich dieser letzten Frage möchte ich Sie daran erinnern, dass Belgien im letzten März mehrere hundert, in Europa asylsuchende Serben und Mazedonier albanischer Herkunft zurückgeführt hat, nachdem die Visumeinschränkungen für Serbien, Mazedonien und Montenegro im Dezember aufgehoben worden waren.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Die heutige Stimmabgabe bereitet den Weg für die verspätete, aber doch sehr willkommene Aufnahme von Bosnien und Albanien in das visumfreie Reisesystem der EU. Dies wird ihren Bürgerinnen und Bürgern eindeutig Auftrieb verleihen, da ihnen die gleichen Rechte und Privilegien wie ihren Nachbarn gewährt werden. Der Rat sollte ihre Aufnahme nun rasch genehmigen. Allerdings sind wir über die diesbezügliche Zurückhaltung einiger Mitgliedstaaten, insbesondere Frankreichs, besorgt. In der Tat erfüllen Bosnien und Albanien die EU-Kriterien zur Aufhebung der Visumpflicht besser als Serbien und Mazedonien zu dem Zeitpunkt, an dem sie die Befreiung von der Visumpflicht vor einem Jahr erhielten. Sollte sich der Rat dem Standpunkt des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission nicht anschließen, würde dadurch ein vollkommen falsches Signal an die Bürgerinnen und Bürger von Bosnien und Albanien ausgesendet.

 
  
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  Oreste Rossi (EFD), schriftlich. (IT) Wir sind gegen diesen Bericht, weil die Bestimmung, dass die Staatsangehörigen Albaniens und Bosniens und Herzegowinas bei der Überquerung der Außengrenzen von Mitgliedstaaten von der Visumpflicht befreit werden sollten, eine riskante Angelegenheit ist. Wir halten dies im Fall von Albanien für besonders wahr, wo das organisierte Verbrechen tief verwurzelt ist und sich dann in der restlichen EU ausbreiten könnte. Nichtsdestotrotz hat sich Herr Frattini für die Lockerung der Visumregelung ausgesprochen; eine Entscheidung, die mit derjenigen, die bereits von Frankreich, den Niederlanden und Dänemark getroffen wurde, inkompatibel ist.

 
  
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  Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. (PT) Die ehemaligen jugoslawischen Länder Mazedonien, Montenegro und Serbien wurden kürzlich in die Positivliste der fraglichen Verordnung aufgenommen, was bedeutet, dass ihre Bürgerinnen und Bürger bei der Einreise in das Gebiet der Europäischen Union von der Visumpflicht befreit sind. Albanien und Bosnien und Herzegowina haben auch Fortschritte gemacht, so dass ihnen die Befreiung gewährt werden kann und sie aus der Negativliste gestrichen werden, sobald sie die Befreiungskriterien erfüllen. Es muss dringend ein Beschluss darüber gefasst werden, dass ein zukünftiger Bürger der Union ein Grundrecht zum Reisen in der Europäischen Union hat. Um diese Liberalisierung in die Praxis umzusetzen, muss zuerst der Kampf gegen das organisierte Verbrechen in beiden Ländern verstärkt und eine Strategie entwickelt werden, die die Integration von zurückgeführten Staatsangehörigen im Falle Albaniens und die Harmonisierung des Strafrechts gemäß dem Bundesstrafgesetzbuch im Falle Bosniens und Herzegowinas unterstützt. Die Möglichkeit, in naher Zukunft ohne Visumpflicht reisen zu können, wird zur Stärkung der politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit beitragen und das Risiko von Spannungen in der Region verringern. Darüber hinaus wird die EU natürlich zur Erweiterung des Horizonts der Menschen beitragen. Ich stimme aus den oben erwähnten Gründen für das Dokument.

 
  
  

- Entschließungsantrag: Versagen bei der Verteidigung der Menschenrechte und der Gerechtigkeit in der Demokratischen Republik Kongo (RC-B70524/2010)

 
  
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  Damien Abad (PPE), schriftlich. (FR) Angesichts der Tatsache, dass es im Hinblick auf die Menschenrechtssituation in der Demokratischen Republik Kongo, die genau genommen immer schlimmer wird, keine Verbesserungen gegeben hat, und angesichts der Tatsache, dass tagtäglich systematische Menschenrechtsverletzungen begangen werden, insbesondere im Hinblick auf widerrechtliche Exekutionen, Entführungen, sexuelle Übergriffe und Folter, muss ich für diese vom Europäischen Parlament getragene Entschließung stimmen. Die Erträge, die Wirtschaft und der Bergbau sowie die Landressourcen befinden sich unter der Kontrolle bewaffneter Gruppierungen, und seit Jahren sind trotz der Präsenz der Mission der Organisation der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo Konflikte im Gange. Daher muss die Regierung der Demokratischen Republik Kongo unbedingt dazu aufgefordert werden, die Stabilität und Sicherheit im Land wiederzuerlangen und sodann den Friedensprozess einzuleiten.

 
  
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  Jean-Luc Bennahmias (ALDE), schriftlich. (FR) Im heutigen Plenum haben wir mit sehr großer Mehrheit eine Entschließung angenommen, die das Versagen bei der Verteidigung der Menschenrechte in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) verurteilt. Dadurch haben wir die Gewalt und insbesondere die Massenvergewaltigungen verurteilt, die im Laufe des Sommers in dem Land verübt wurden. Wir müssen dringend den Kampf gegen die Straffreiheit verstärken und in erster Linie sämtlichen Menschenrechtsverletzungen, egal, welcher Art, ein Ende setzen. Unabhängige Ermittlungen müssen eingeleitet werden, um die Schuldigen vor Gericht zu stellen. Darüber hinaus missbilligen wir die Tatsache, dass die vor Ort eingesetzten Friedenstruppen der Vereinten Nationen nicht dazu in der Lage waren, dieser Gewalt Einhalt zu gebieten. Ihre Präsenz ist dennoch von wesentlicher Bedeutung, und wir müssen es ermöglichen, dass sie ihr Mandat in der Demokratischen Republik Kongo erfüllen.

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. (LT) Die Demokratische Republik Kongo muss unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um ihre Verpflichtungen in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen zu erfüllen. Heute benutzen die meisten bewaffneten Bewegungen Vergewaltigung und Gewalt als Mittel zur Erreichung ihrer militärischen und wirtschaftlichen Ziele. Als Folge dieser gewaltsamen Handlungen verlieren Frauen oft ihren Platz in der Gesellschaft, ihre Fähigkeit, für ihre Kinder zu sorgen, oder sogar ihr Leben. Die Zivilbevölkerung leidet weiterhin unvorstellbar und lebt in Armut. Die Demokratische Republik Kongo muss alle möglichen Maßnahmen ergreifen, um sämtliche weiteren Angriffe gegen Zivilisten zu verhindern und eine stärkere Verantwortung für Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts zu gewährleisten. Gleichzeitig müssen Frieden und Stabilität in der Region gefördert werden, indem die vorhandenen regionalen Instrumente angewendet und größere Anstrengungen zur Entwicklung der regionalen Wirtschaft unternommen werden. Der Aktionsplan des Rates für Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit muss unbedingt gewährleisten, dass die Dimension der Gleichstellung von Männern und Frauen in allen politischen Bereichen berücksichtigt wird.

 
  
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  Sebastian Valentin Bodu (PPE), schriftlich. (RO) Die Demokratische (?) Republik Kongo ist der Schauplatz für eine humanitäre Tragödie, die sich außerhalb unserer Sichtweite abspielt, aber das macht sie nicht weniger schrecklich. Ich hoffe, dass die Initiative des Europäischen Parlaments zur Abgabe einer Erklärung, die alle Kriegsparteien in dem Konflikt in der Demokratischen Republik Kongo scharf verurteilt, und zu ihrer weiteren Verbreitung bis hin zum UN-Generalsekretär eine Verbesserung der Situation der Zivilbevölkerung herbeiführen wird, die die wirklichen Opfer dieses sinnlosen Krieges sind. Die Informationen über die Lage in der Demokratischen Republik Kongo sind besonders alarmierend, da die Akte außergewöhnlicher Brutalität in der Nähe des Lagers der UN-Friedenstruppen begangen werden. Die 1 244 Frauen, die in nur drei Monaten dieses Jahres von Vertretern aller an diesem Konflikt beteiligten Kräfte vergewaltigt wurden, sind keinesfalls bloße Statistik. Jede von ihnen macht ihre eigene Tragödie durch. Sogar noch schockierender ist, dass diese Situation jederzeit wieder passieren kann und dass sie sich vollkommen schutzlos fühlen. Die Situation in der Demokratischen Republik Kongo liefert ein weiteres Argument für die offizielle Anerkennung jeglicher Form von geschlechtsbedingter Gewalt als ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und als ein Kriegsverbrechen.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich.(PT) Trotz der Anstrengungen, die von der Mission der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) angeführt werden, und trotz der extrem schwierigen Arbeit, die von humanitären Organisationen geleistet wird, dauern die Menschenrechtsverletzungen noch immer an. Die Lage ist alarmierend: Massenvergewaltigung von Zivilisten seitens der Mitglieder der bewaffneten Miliz, inakzeptables Leiden, Armut, Vertreibung und die immer schlimmer werdende Situation in den Flüchtlingslagern sowie die Zwangsrekrutierung von Zivilisten und Kindersoldaten.

Der kongolesischen Armee fehlt es weiterhin an Humanressourcen, technischen und finanziellen Ressourcen, um ihre Mission auszuführen. Diese Entschließung bekräftigt die Prioritäten Schulung und angemessene Gehälter zur Reformierung der kongolesischen Armee und zur Verbesserung ihres Regiments. Außerdem unterstreicht sie die Notwendigkeit zur Verstärkung der Bemühungen, den Aktivitäten der bewaffneten Gruppierungen ein Ende zu setzen und die Verantwortlichen für die Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft zu ziehen. Gleichermaßen bekräftigt sie die Notwendigkeit für die Entwicklung einer engen Zusammenarbeit zwischen der Regierung der Demokratischen Republik Kongo und der internationalen Gemeinschaft, unter Berücksichtigung der Beteiligung der Frauen an der Lösung des Konflikts. Der Dialog muss um des Friedens willen unverzüglich wiederaufgenommen werden, weshalb ich für diese Entschließung gestimmt habe.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE), schriftlich. (PT) Der Eskalation von Gewalt gegen lokale Gemeinschaften und Akten von Massenvernichtung wie dem Niederbrennen von Häusern, Schulen, Kirchen oder sogar ganzen Dörfern, wie es in der Demokratischen Republik Kongo geschehen ist, muss unbedingt Einhalt geboten werden. Vergewaltigung und andere Formen von sexueller Gewalt gegen Frauen und Kinder (ungefähr 14 Vergewaltigungen pro Tag, laut den Daten des Hohen Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen) wurden als Kriegswaffen eingesetzt. Wir dürfen nicht erlauben, dass sich ein allgemeines Gefühl der Straflosigkeit in Bezug auf Verbrechen entwickelt, die in der Tat extrem ernste Verletzungen von Grundrechten sind. Die Täter müssen vor Gericht gestellt werden und wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt werden. Ich wiederhole die Aufforderung, die an die Vereinten Nationen und die kongolesische Regierung gestellt wurden, Ermittlungen einzuleiten. Ich hoffe auch, dass der UN-Sicherheitsrat dringend Maßnahmen ergreifen wird, um weitere Angriffe auf die Zivilbevölkerung effektiv zu verhindern und den Opfern die Hilfe zu geben, die sie benötigen. Ich begrüße die Annahme des „Konfliktmineralien“-Gesetzes in den Vereinigten Staaten und hoffe, dass die EU ähnliche Rechtsvorschriften auf den Weg bringen kann.

 
  
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  Corina Creţu (S&D), schriftlich. (RO) Ich habe die Situation, die sich in der Demokratischen Republik Kongo abspielt, mit Besorgnis und Unbehagen verfolgt, die Übergriffe gegen Zivilisten, insbesondere gegen Frauen, und den Einsatz von Vergewaltigung als Waffe in den Kampfhandlungen zwischen den verschiedenen Militärgruppen, die an einem echten Bürgerkrieg beteiligt sind. Ich habe mich für den Entwurf dieser Entschließung des Europäischen Parlaments über das Versagen bei der Verteidigung der Menschenrechte und der Gerechtigkeit in der Demokratischen Republik Kongo basierend auf einem Wunsch engagiert, einen Weg zu finden, diese für ihre Handlungen hinsichtlich der bürgerlichen Rechte und Freiheiten sowie der Menschenwürde und der internationalen Verpflichtungen des Landes verantwortlich zu machen.

Ich begrüße die Initiative, die von den USA ergriffen wurde, wo kürzlich das Gesetz über „Konfliktmineralien“ angenommen wurde, und die selbstverständliche Aufforderung der Antragsteller dieser Entschließung an die Kommission und den Rat, eine ähnliche Gesetzesinitiative als zusätzliches Instrument in Betracht zu ziehen, das dazu benutzt werden soll, die Entscheidungen der für solche verwerflichen und barbarischen Akte Verantwortlichen zu beeinflussen. Aus diesem Grund habe ich für die Annahme dieser Entschließung gestimmt.

 
  
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  Marielle De Sarnez (ALDE), schriftlich.(FR) Wir müssen dringend eine politische Lösung für den bewaffneten Konflikt in der Demokratischen Republik Konto (DRK) finden, so dass der Bevölkerung des östlichen Kongos endlich Sicherheit und Stabilität gebracht werden können. Dies ist der Zweck der Entschließung, die das Europäische Parlament heute nach der Veröffentlichung des Berichts des Hohen Kommissars für Menschenrechte am 1. Oktober angenommen hat, der 617 der schwersten Verletzungen von Menschenrechten und des humanitären Völkerrechts auflistet, die während eines Zeitraums von 10 Jahren von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren in der Demokratischen Republik Kongo begangen wurden. In dem fraglichen Jahrzehnt wurden Zehntausende getötet und viele andere wurden vergewaltigt, verstümmelt oder erlitten andere Formen von Gewalt. Die Europäische Union ist gewillt, alle von der Regierung der Demokratischen Republik Kongo und den Ländern in der Region der Großen Seen unternommenen Bemühungen zu unterstützen, in diesem Gebiet zusammen Frieden und Stabilität zu fördern, indem der Schwerpunkt auf Versöhnung, persönliche Sicherheit, eine reformierte und verbesserte Justiz und die Rückkehr und Integration von Flüchtlingen und Vertriebenen innerhalb des Landes gelegt wird.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für diese Entschließung gestimmt, weil ich die Gewalt gegen Frauen und Kinder in der Demokratischen Republik Kongo verurteile. Es besteht ein dringender Bedarf, den Kampf gegen Straffreiheit zu verstärken und der Gewalt und den Menschenrechtsverletzungen in diesem Land sofort ein Ende zu setzen.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Die Demokratische Republik Kongo hat aufgrund der künstlichen Natur ihrer Grenzen und der internen Feindseligkeiten eine tiefgreifende Instabilität erlebt. Die Verbreitung von kriegsführenden Bewegungen und die Gräueltaten, die von ihnen begangen wurde, füllen einige der traurigsten Seiten in der Geschichte Afrikas. Die Liste der Tragödien und Verletzungen der Menschenrechte und der Gerechtigkeit füllt sich so schnell, dass sogar die am besten informierten Beobachter nicht richtig mithalten können. Die internationale Gemeinschaft wurde kürzlich durch eine Welle von Massenvergewaltigungen alarmiert, die wir einfach nur verabscheuungswürdig finden können, und die unsere Verurteilung und stärkste Ablehnung verdienen. Der Einsatz dieser Art von Gewalt als Kriegswaffe – was leider nichts Neues ist – muss bei uns dennoch nichts Geringeres als vorbehaltlose Verurteilung und die effektive Verfolgung derjenigen auslösen, die physisch und moralisch dafür verantwortlich sind. Der Kongo braucht Frieden und Stabilität, aber dies wird nur dann erreicht, wenn die Täter der obszönsten Verletzungen der Menschenrechte, die eine skandalöse Straffreiheit genossen haben, eindeutig identifiziert und als ein Beispiel für andere bestraft werden.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich.(PT) Atul Khare, der UN-Untergeneralsekretär, der für Friedensoperationen verantwortlich ist, hat den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen darüber informiert, dass vom 30. Juli bis zum 4. August über 500 Menschen Opfer von Gruppenvergewaltigungen geworden sind, die in der Provinz Nord-Kivu von den Demokratischen Kräften für die Befreiung Ruandas (FDLR), einer Hutu-Rebellengruppe, und der Mai-Mai-Miliz begangen wurden.

Ich verurteile diese Gruppenvergewaltigungen sowie andere Menschenrechtsverletzungen aufs schärfste und begrüße die an die Vereinten Nationen und die Regierung der Demokratischen Republik Kongo gestellte Forderung, eine unparteiische und gründliche Ermittlung aller Vorfälle einzuleiten und zu garantieren, dass die für die Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen des humanitären Völkerrechts Verantwortlichen für ihre Handlungen zur Rechenschaft gezogen und gemäß den Bestimmungen des internationalen Rechts angeklagt werden.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir verurteilen die Vergewaltigung von Frauen und Kindern und alle Menschenrechtsverletzungen, die in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) begangen wurden, aufs schärfste. Diesen Akten kann nur dann ein Einhalt geboten werden, wenn die ausländische Militärpräsenz und die externe Einmischung in dem Land beendet werden, da genau diese Faktoren den Konflikt schüren. Die UN- und EU-Missionen haben bereits gezeigt, dass sie keine Lösung, sondern Teil des Problems sind. Unsere politische Fraktion hat vorgeschlagen, „ein Ende der EUPOL- und EUSEC-Missionen in der Demokratischen Republik Kongo“ zu fordern, die „anerkanntermaßen zur Eskalation der Gewalt und der Situation in dem Land beigetragen haben, weil dabei Sicherheitskräfte ausgebildet wurden, die Verbrechen gegen ihre eigene Zivilbevölkerung begangen haben“.

Eine Mehrheit in diesem Parlament zog es vor, diesen Vorschlag abzulehnen und schlug sich auf die Seite derer, die den Konflikt aufrecht erhalten und davon profitieren wollen. Frieden wird nur durch eine politische Übereinkunft zwischen den verschiedenen Interessenvertretern erreicht werden, und zwar sowohl innerhalb als auch außerhalb des Landes. Diese muss natürlich die Länder in der Region, insbesondere Ruanda und Uganda, einschließen, die die Souveränität und Unabhängigkeit der Demokratischen Republik Kongo verletzen. Vor allem aber muss sie die Vereinigten Staaten und die Europäische Union einbeziehen, die Hauptnutznießer einer Kriegswirtschaft, die vom Verkauf wichtiger Mineralien lebt, die von US- und europäischen Unternehmen bei der Herstellung von Computer- und Mobiltelefonkomponenten benutzt werden.

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. – Die schweren Menschenrechtsverletzungen, darunter systematische Massenvergewaltigungen, die in der Demokratischen Republik Kongo stattgefunden haben, sind erschütternd. Wenngleich die Befugnisse dieses Parlaments in diesem Bereich begrenzt sind, müssen wir diese Gräueltaten dennoch mit vereinten Kräften verurteilen, und dementsprechend unterstütze ich die heutige Entschließung.

 
  
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  Sabine Lösing (GUE/NGL), schriftlich. Ich verurteile die Massenvergewaltigungen und schweren Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo aufs Schärfste. Ich begrüße die Aufnahme und Verabschiedung dieser Verurteilung in der gemeinsamen Entschließung sehr. Dennoch habe ich gegen die gemeinsame Entschließung gestimmt, weil an diesen Verbrechen zu einem Großteil auch kongolesische Armee- und Polizeieinheiten beteiligt waren und sind, welche durch die EU-Missionen EUPOL und EUSEC seit 2005 ausgebildet werden. In der gemeinsamen Entschließung werden diese Ausbildungsmissionen ausdrücklich unterstützt und begrüßt. Ich bin für eine sofortige Beendigung dieser Missionen, da diese einen negativen Beitrag zur Eskalation der Gewalt und der Lage im Land geleistet haben, indem sie Sicherheitskräfte ausgebildet haben, die immer wieder an den schweren Menschenrechtsverletzungen an der kongolesischen Bevölkerung beteiligt waren. Zudem stützen die durch die EU ausgebildete Armee und Polizei den Repressionsapparat des korrupten Kabila-Regimes.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich.(PT) Die EU darf angesichts der verschiedenen bewaffneten Konflikte, die bisweilen in der ganzen Welt stattfinden, nicht unberührt bleiben. Der gewaltvolle Konflikt in der Demokratischen Republik Kongo ist schon seit vielen Jahren im Gange und durch ihn sind Millionen Menschen umgekommen, zur Flucht gezwungen worden oder haben ihr Obdach verloren.

Es ist daher sehr wichtig, alle in diesen Konflikt Verwickelten dringend aufzufordern, den Feindseligkeiten ein Ende zu setzen, damit die Bevölkerung dieser Regionen wieder in Frieden leben kann. Es ist sehr wichtig, dass wir die UNO-Einsätze vor Ort weiterhin unterstützen, um das Leid der gesamten Bevölkerung zu lindern, besonders der älteren Menschen, der Frauen und der Kinder.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D) , schriftlich***. (LV) Vor nicht allzu langer Zeit wurden in der Demokratischen Republik Kongo mehr als 500 Menschen Opfer einer Massenvergewaltigung. Die Mitglieder der verschiedenen bewaffneten Banden im Osten der Demokratischen Republik Kongo sind die Schuldigen dieser Massenvergewaltigungen. Ich unterstütze diese Entschließung des Europäischen Parlaments voll und ganz. Gleichzeitig möchte ich unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sich das Lager der UN-Friedenstruppe in nächster Nähe zu dem Dorf befand, in dem diese sexuellen Übergriffe stattfanden, und die Vereinten Nationen diesen schockierenden Vorfall nicht verhinderten, hinzufügen, dass wir uns eine Meinung über die Handlungen der UN-Basis im Osten der Demokratischen Republik Kongo bilden müssen. Wir müssen die Namen der verantwortlichen UN-Kommandeure identifizieren. Man würde auch gerne wissen, ob die Offiziere und Truppen der UN-Basis den Grund kennen, warum sie dort stationiert wurden. Mir scheint, dass sie ihn nicht kennen und dass dieses Massenverbrechen und diese Verhöhnung des internationalen Rechts aufgrund ihres Schweigens begangen wurden. Das Versagen bei der Ausführung ihrer direkten Missionen ist ein Verbrechen seitens der Vereinten Nationen.

 
  
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  Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. (FR) Es gibt keine Worte, um die gewaltsamen Gräueltaten zu beschreiben, die weiterhin in der Demokratischen Republik Kongo stattfinden. Alles, was wir tun können, ist, sie eine nach der anderen zu beschreiben. Gruppenvergewaltigung, Verstümmelung, grundlose Gewalt, Plünderung, niederträchtige Ermordungen und nicht zu vergessen die Verhöhnung der grundlegendsten Freiheiten in einem Staat, der sich in vollem Niedergang befindet. Wir können Straflosigkeit zu den nicht getroffenen Maßnahmen oder nicht vorhandenen Reaktionen hinzufügen, das Ergebnis eines nicht vorhandenen Gerichtswesens sowie die kongolesischen Behörden, die resignieren anstatt sich ihrer grundlegenden Pflicht des Schutzes ihrer Bürgerinnen und Bürger zu stellen. Diese Entschließung, die dritte ihrer Art, zielt auf die Führung der kongolesischen Behörden ab, aber auch auf die europäischen und internationalen Behörden, die ihre Beteiligung nicht mehr verwehren können. Sie haben eine Pflicht, in Aktion zu treten und die Menschen zu schützen, nämlich durch die Mission der Organisation der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUSCO), die vor Ort ist. Sie müssen die Wiederherstellung von Frieden und Stabilität in der Region ermöglichen und zur Gründung eines Staates beitragen, der seine Kernfunktion voll ausüben kann und schließlich dazu in der Lage ist, die Achtung der Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Ich hoffe, dass die betreffenden Hauptakteure vor Ort zur Kenntnis nehmen werden, worüber wir gerade abgestimmt haben. Wir verurteilen die Massenvergewaltigungen und anderen Menschenrechtsverletzungen aufs schärfste, die zwischen dem 30. Juli und dem 4. August an mindestens 500 Frauen und Kindern von den Demokratischen Kräften für die Befreiung Ruandas (FDLR), einer Hutu-Rebellengruppe, und der Mai-Mai-Miliz in der Provinz Nord-Kivu und in anderen Regionen von Nord- und Süd-Kivu verübt wurden. Wir fordern alle Akteure auf, den Kampf gegen die Straffreiheit zu verstärken und der Gewalt und Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo, insbesondere in Nord-Kivu, unverzüglich ein Ende zu setzen. Wir betonen die Notwendigkeit für weitere Bemühungen, um den Aktivitäten lokaler und ausländischer bewaffneter Gruppierungen im Osten der Demokratischen Republik Kongo ein Ende zu setzen. Wir fordern außerdem die Vereinten Nationen und die Regierung der Demokratischen Republik Kongo auf, eine unparteiische und sorgfältige Untersuchung der Ereignisse einzuleiten, um zu gewährleisten, dass die Verantwortlichen für die Verletzung von Menschenrechten und des humanitären Völkerrechts zur Rechenschaft gezogen und gemäß dem kongolesischen und internationalen Recht strafrechtlich verfolgt werden.

 
  
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  Oreste Rossi (EFD), schriftlich. (IT) Leider zeigen viele Länder der Welt keinen Respekt für die Grundrechte der Menschen. Vielmehr sind sie verantwortlich für Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriege, sexuelle Gewalt und Gewalt jeder anderen Art gegen Männer, Frauen und Kinder. Zwischen Juli und August wurden in der Demokratischen Republik Kongo, allein im Bergbaurevier im Osten des Kongo, mehr als 500 Menschen, darunter Kinder, Mädchen und sogar 75 Jahre alte Frauen Opfer von Gruppenvergewaltigungen. All dies fand in der Nähe eines UN-Lagers statt. Nicht nur griffen die Vereinten Nationen nicht ein, sondern sie gaben vor, nichts von dem zu wissen, was bereits seit Wochen geschah. Laut internen Schätzungen sind bisher über 6 Millionen Menschen gestorben. Ich kann diese Entschließung, durch die sich das Parlament auf die Seite der Schwächsten und Schutzlosesten stellt, nur von ganzem Herzen unterstützen.

 
  
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  Joanna Senyszyn (S&D), schriftlich.(PL) Ich habe die Entschließung über das Versagen bei der Verteidigung der Menschenrechte und der Gerechtigkeit in der Demokratischen Republik Kongo unterstützt. Meines Erachtens muss sie umgehend und vorrangig angenommen werden. Anfang Dezember wird eine Gemeinsame Parlamentarische Versammlung AKP-EU in Kinshasa stattfinden. Diese Entschließung könnte eine wichtige Botschaft an die Behörden und die Einwohner des Kongo aussenden. Sie wird ein Signal dafür sein, dass die Europäische Union beabsichtigt, ihre Bemühungen zu intensivieren, um die Situation in dieser Region zu stabilisieren, die derzeitigen Hilfsmechanismen zu überprüfen, mehr Gewicht auf Justizreformen zu legen und sich vor allem ganz klar der Gewalt gegen Frauen und Kinder entgegenzustellen und der Straflosigkeit der Verantwortlichen ein Ende zu bereiten.

 
  
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  Marc Tarabella (S&D), schriftlich. (FR) Ich bin sehr erfreut über die Annahme der Entschließung zum Versagen bei der Verteidigung der Menschenrechte und der Gerechtigkeit in der Demokratischen Republik Kongo. Diese Entschließung gibt Aufschluss über und verurteilt die zahlreichen Vergewaltigungen, die als Kriegswaffe gegen kongolesische Frauen eingesetzt wurden. Diese Gräueltaten haben das Land schon seit langem verwüstet. Ich betone nochmals die Notwendigkeit zur Bekämpfung der in dieser Region herrschenden Straflosigkeit und ich fordere die Kommission auf, zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine Gesetzesinitiative auf den Weg zu bringen, die an das amerikanische Gesetz über „Konfliktmineralien“ anknüpft.

 
  
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  Viktor Uspaskich (ALDE), schriftlich. (LT) Meine Damen und Herren! Ich bin über die Ereignisse in der Demokratischen Republik Kongo sehr besorgt, wo in den letzten paar Monaten hunderte, wenn nicht tausende Frauen und Kinder vergewaltigt wurden. Als Politiker bin ich fassungslos, und als Vater und als Mann sogar noch mehr. Es ist schrecklich. Die Schuldigen müssen gefunden, verfolgt und gemäß internationalem Recht bestraft werden. Wir, die internationale Gemeinschaft, haben versagt. Wir haben aber auch hierzulande, in unserem eigenen Hoheitsgebiet versagt. Wir sind immer schnell dabei, Menschenrechtsverletzungen außerhalb der Europäischen Union zu verurteilen und zu fordern, dass dringende Maßnahmen ergriffen werden. Wenn es allerdings um Menschenrechtsverletzungen innerhalb der EU geht, ist die Reaktion meistens zurückhaltend. Die EU wird von einer enormen Vertrauenskrise getroffen werden, wenn sie es nicht schafft, die Kluft zwischen ihren ehrenvollen Verurteilungen von Verbrechen, die außerhalb der EU begangen werden, und den Maßnahmen, die daheim im Bereich der Menschenrechte ergriffen werden, zu verringern. Das sollte so nicht sein. Der Vertrag von Lissabon hat neue Möglichkeiten zur Stärkung von Menschenrechten gebracht, insbesondere durch die EU-Charta der Grundrechte, die nun nicht nur für Gemeinschaftsorgane, sondern auch für Mitgliedstaaten verbindlich ist. Folglich liegt es innerhalb unserer Möglichkeiten, dieses Menschenrechtsvakuum innerhalb der EU zu beheben, aber wir müssen jetzt handeln.

 
  
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  Anna Záborská (PPE), schriftlich. (SK) Meine Damen und Herren, zwischen dem 30. Juli und dem 4. August 2010 fanden im östlichen Teil des Kongo massive Menschenrechtsverletzungen und sexuelle Gewalt gegen Kinder, Frauen und auch Männer statt. Die Verletzungen von Menschenrechten und des internationalen Rechts gehen bis heute weiter und breiten sich mit einer alarmierenden Geschwindigkeit in der Region aus. Die Europäische Union hat eine langfristige Verpflichtung gegenüber der gesamten afrikanischen Region der Großen Seen übernommen, von der ein Teil innerhalb der Demokratischen Republik Kongo liegt. Unsere Bemühungen für Frieden und Stabilität in der Region haben bislang jedoch noch keine konkreten Ergebnisse gebracht. Unsere heutige Entschließung ist ein weiterer Appell dieses Parlaments, die Angriffe auf Zivilbevölkerungen in den östlichen Provinzen des Kongos zu beenden und den Opfern grundlegende medizinische, soziale, humanitäre und rechtliche Hilfe zu geben. Jeder bewaffnete Konflikt hat eine politische Lösung, aber es muss ein Wille vorhanden sein, solch eine Lösung zu finden. Die Sicherheit und Stabilität des östlichen Kongo lastet daher hauptsächlich auf den Schultern der kongolesischen Regierung. Wirtschaftliche und humanitäre Hilfe ist wichtig, aber das alleine ist nicht genug. Ich bin erfreut darüber, dass dieses Parlament durch die Stimmabgabe seiner Mitglieder nochmals ganz klar bestätigt hat, dass unsere Verpflichtung gegenüber dem Kongo eine klare Erklärung hinsichtlich der Verteidigung von Menschenrechten einschließt, immer wenn diese in der Region verletzt werden. Daher habe ich die vorgelegte Entschließung unterstützt und vertraue darauf, dass die Europäische Kommission effektive Mechanismen finden wird, um die Empfehlungen dieser Entschließung in die Praxis umzusetzen.

 
  
  

- Entschließungsantrag: Internationaler Tag gegen die Todesstrafe (RC-B7-0541/2010)

 
  
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  Roberta Angelilli (PPE), schriftlich. (IT) In den letzten Wochen haben das Europäische Parlament und die gesamte internationale Gemeinschaft alle ihre Kräfte zur Verteidigung von Sakineh, aber auch zur Verteidigung aller Männer und Frauen mobilisiert, die unter denselben Bedingungen im Iran und in anderen Teilen der Welt leben, wo Grundrechte weiterhin verletzt werden. Bis heute haben 154 Länder der Welt die Todesstrafe abgeschafft. 96 dieser Länder haben sie für alle Vergehen abgeschafft; Acht haben sie nur für den Fall außergewöhnlicher Verbrechen beibehalten, wie etwa jene, die in Kriegszeiten begangen werden; sechs haben ein Moratorium für Hinrichtungen erklärt; und 44 haben sie de facto abgeschafft, das heißt, das sind Staaten, in denen seit mindestens 10 Jahren keine Hinrichtungen mehr verzeichnet wurden oder die eine verbindliche Verpflichtung eingegangen sind, die Todesstrafe nicht anzuwenden. In vielen Ländern wird kein Unterschied zwischen Menschen gemacht, die verurteilt wurden; in der Tat werden in einigen wenigen Ländern kriminelle Kinder weiterhin hingerichtet. Das ist eine eklatante Verletzung des Völkerrechts, wie es im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verankert ist. Dementsprechend bekräftige ich meine Ablehnung der Todesstrafe für jeden Fall und unter allen Umständen, und zwar in der Hoffnung, dass sie so rasch wie möglich abgeschafft wird.

 
  
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  Elena Băsescu (PPE), schriftlich. – (RO) In den letzten Jahren wurden vielversprechende Fortschritte in Richtung Abschaffung der Todesstrafe gemacht. Die Anzahl der Länder, welche die Anwendung dieser Form der Bestrafung eingestellt haben, hat sich auf 95 erhöht. In der Tat findet sich die regelmäßige Anwendung nur mehr in zwei Regionen der Welt: in Asien und Nordafrika. Die UN-Entschließungen zur Einführung eines weltweiten Moratoriums haben einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet, dies zu erreichen. Die EU stellt auch weiterhin die größte Finanzierungsquelle für Organisationen dar, die Kampagnen gegen die Todesstrafe führen. Allerdings glaube ich, dass die spezifischen, von diesen Organisationen unterstützten Initiativen die notwendige politische Unterstützung erhalten müssen. Da der Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments in dieser Hinsicht eine wesentliche Hilfe darstellt, habe ich dafür gestimmt. Aber trotz des positiven Fortschritts behalten 58 Länder weiterhin die Todesstrafe bei, während die Statistiken für die Zahl der zu dieser Strafe Verurteilten alarmierend sind. Letztes Jahr wurden mehr als 700 Menschen hingerichtet, ohne mehrere tausend Menschen mit einzubeziehen, von denen angenommen wird, dass sie in China zum Tode verurteilt wurden. Ich möchte daher die Notwendigkeit einer Intensivierung der Anstrengungen unterstreichen, die öffentliche Meinung der internationalen Gemeinschaft zu beeinflussen. Sogar in einigen Mitgliedstaaten der EU würde eine große Anzahl der Bürgerinnen und Bürger der Einführung der Todesstrafe zustimmen.

 
  
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  Jean-Luc Bennahmias (ALDE), schriftlich. (FR) Zum Anlass des Internationalen Tages gegen die Todesstrafe, der im achten Jahr in Folge am 10. Oktober abgehalten werden wird, möchten wir als Abgeordnete einen Entschließungsantrag annehmen, um unsere Verpflichtung zur Abschaffung der Todesstrafe und unseren Wunsch zu unterstreichen, dass dieses Prinzip der Ablehnung der Todesstrafe weltweit angenommen wird. Obwohl 43 Länder in der ganzen Welt damit fortfahren, die Todesstrafe anzuwenden, lädt diese Entschließung jene Mitgliedstaaten, die sie weiterhin anwenden, ein, ein Moratorium für Hinrichtungen zu erklären. Ziel ist es, die Abschaffung weltweit zu erreichen, was eine der Prioritäten der Menschenrechtspolitik der Union ist.

 
  
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  Mara Bizzotto (EFD), schriftlich. (IT) Es gibt viele Länder in der Welt, welche die Todesstrafe immer noch anwenden, einschließlich derer, die Handels- und Wirtschaftsabkommen mit Europa abgeschlossen haben, die sogenannten Menschenrechtsklauseln enthalten. Wenn man an die Länder denkt, in denen Hinrichtungen durch Erhängen, durch Steinigung oder durch die Anwendung von Methoden durchgeführt werden, die der Folter gleichen, müssen wir von der Hoffnung erfüllt sein, dass Texte wie dieser, über den wir heute abgestimmt haben, als Ansporn für ganz Europa dienen, welches zu oft seine wirtschaftliche und politische Macht vergisst und davon Abstand nimmt, diese auf der internationalen Bühne anzuwenden, um den Respekt für die menschliche Würde in den Ländern der Dritten Welt zu fördern.

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. (LT) Die Todesstrafe ist eine der ältesten Strafen, die für äußerst schwere Verbrechen angewendet wird, und die in bestimmten Ländern noch abgeschafft werden muss. Die Todesstrafe ist die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste Strafe und sie verletzt das Recht auf Leben, wie es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert ist. Gegenwärtig wird die Todesstrafe in 43 Ländern weltweit beibehalten. Daher fordert das Europäische Parlament diese Länder unverzüglich auf, rasch eine entsprechende Initiative zu ergreifen und dieser Praxis ein Ende zu setzen. Die Verhängung der Todesstrafe gegen Minderjährige und Personen mit geistiger Behinderung ist besonders besorgniserregend. Die Verhängung dieser Strafe gegen die schwächsten Menschen sollte so rasch wie möglich abgeschafft werden. Es ist für die staatlichen Institutionen der Länder besonders wichtig, Fälle zu überwachen, die mit der Todesstrafe zu tun haben, damit spezifische Fälle den nationalen Behörden vorgetragen und mögliche Initiativen für die Abschaffung der Todesstrafe berücksichtigt werden.

 
  
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  Sebastian Valentin Bodu (PPE), schriftlich. (RO) Die Europäische Union bekennt sich zu einem ihrer wichtigsten Menschenrechtsziele – der vollständigen Abschaffung der Todesstrafe weltweit – eine Tatsache, die von der Erklärung bekräftigt werden wird, die von der Plenarversammlung der Europäischen Union am Internationalen Tag gegen die Todesstrafe angenommen werden wird. Die Tatsache, dass viele Staaten noch immer die Todesstrafe anwenden, die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste Form aller Bestrafungen, und das besonders gegen Frauen und Kinder, ist vollkommen unbegreiflich. Es ist umso schwerer zu verstehen, da es keine Beweise gibt, die zeigen würden, dass die Todesstrafe abschreckender als andere Formen der Bestrafung von Verbrechen ist. Es ist für die Europäische Union wichtig, ihre Maßnahmen für die Zusammenarbeit zwischen den Staaten weiter fortzusetzen, weil wir nur durch Zusammenarbeit, Bildung und Bewusstseinsbildung unseren Wunsch erfüllen können, die Todesstrafe weltweit abzuschaffen. Der Schlüssel zur Erlangung des von der Europäischen Union am meisten angestrebten Menschenrechtsziels liegt in den Maßnahmen der Nichtregierungsorganisationen, durch die ungerechte Prozesse hervorgehoben werden, die skandalös harte Strafen verhängen, wie diejenige gegen einen Jungen im Iran, der erst 16 Jahre alt war, als er seine angebliche Straftat beging.

 
  
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  David Campbell Bannerman und Nigel Farage (EFD), schriftlich. Die UKIP erkennt an, dass es gerechtfertigte Argumente hinsichtlich der Todesstrafe gibt, und zwar dafür und dagegen. Allerdings ist die UKIP der Meinung, dass die Entscheidung, die Todesstrafe beizubehalten oder nicht beizubehalten, eine Entscheidung ist, die ausschließlich von den einzelnen Nationalstaaten getroffen werden sollte und nicht von der undemokratischen EU. Die UKIP die Versuche zur Kenntnis, welche die EU unternommen hat, um sich in die Politik anderer Staaten in diesem Bereich einzumischen. Die EU darf kein anderes Land dazu zwingen, die Abschaffung der Todesstrafe beizubehalten oder durchzuführen. Die UKIP vermerkt ebenfalls die Art und Weise, mit der die EU jedwede Diskussion über dieses Thema in Bezug auf Europa abgewürgt hat, und das trotz der öffentlichen Meinung zu diesem Thema. Die Beibehaltung oder Nichtbeibehaltung der Todesstrafe ist und sollte eine Entscheidung bleiben, die ausschließlich auf nationalstaatlicher Ebene mit demokratischen Mitteln getroffen wird. Jeder Staat, der die Todesstrafe anwendet, sollte angemessene Verfahren zum Sammeln von Beweismitteln und zum Verhör von Gefangenen sowie faire Gerichtsverfahren gewährleisten.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich.(PT) In einer Welt, in der 43 Länder noch immer die Todesstrafe einsetzen, und in der Kinder gezwungen werden, öffentlichen Hinrichtungen beizuwohnen, muss Europa weiterhin ein Ende dieser Praxis fordern, die eine grausame und inakzeptable Verletzung des Rechts auf Leben darstellt. Ich habe für diesen Entschließungsantrag gestimmt, weil ich meine, dass die EU diplomatische Instrumente einsetzen sollte, um zur Abschaffung der Todesstrafe beizutragen und Druck auf Regierungsbehörden ausüben sollte, ein Moratorium für die Todesstrafe einzuführen, und zwar mit der Absicht ihrer endgültigen Abschaffung. Die Entschließung fordert den Rat und die Kommission dringend auf, Leitlinien für eine umfassende europäische Politik festzulegen, die auf die Dutzenden von europäische Bürgerinnen und Bürger angewendet werden können, die in Ländern der Dritten Welt dazu verurteilt wurden, die Todesstrafe zu erleiden, und Informationen und rechtlichen Beistand zur Verfügung zu stellen, die ich für genauso wichtig erachte. Ich erkenne ebenfalls die Bedeutung der Annahme des Internationalen Tages gegen die Todesstrafe und des Europäischen Tages des Kampfes gegen die Todesstrafe an.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE), schriftlich. (PT) Der Wert des Lebens und mehrfache Fälle von Justizirrtümern, die uns die Geschichte hinterlassen hat, sind für uns Grund genug, die Todesstrafe zu bekämpfen. Die Abschaffung der Todesstrafe in aller Welt ist eine der Prioritäten der Europäischen Union. Der Europäische Tag des Kampfes gegen die Todesstrafe ist für jeden 10. Oktober vorgesehen. Wir bekennen uns nachdrücklich dazu, uns überall für die Abschaffung der Todesstrafe einzusetzen und streben danach, eine universelle Akzeptanz dieses Prinzips zu erreichen. Laut Amnesty International gibt es noch 58 Länder auf der Welt, die sie noch nicht abgeschafft haben, und 18 von ihnen haben im Jahre 2009 Hinrichtungen durchgeführt. China hat allein mehr Menschen hingerichtet als alle anderen Länder zusammengenommen. Das einzige Land in Europa, in dem weiterhin die Todesstrafe vollstreckt wird, ist Belarus. Das Europäische Parlament war die erste europäische Institution, welche dieses Kampagne in den frühen 1980er Jahren geführt hat, und die EU ist derzeit der wichtigste institutionelle Akteur im Kampf gegen die Todesstrafe sowie die wichtigste Finanzierungsquelle für solche Anstrengungen. Wir müssen um die Annahme von Moratorien für Hinrichtungen kämpfen, bis die Todesstrafe endgültig beseitigt ist.

 
  
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  Corina Creţu (S&D), schriftlich. (RO) Eine der ersten Maßnahmen, die nach dem Fall des Ceausescu-Regimes angesichts der Volksunruhen in Timisoara und Bukarest von den Übergangsbehörden in Bukarest durchgeführt wurde, war die Abschaffung der Todesstrafe. Das war eine Geste der Heilung, in erster Linie für die politischen Opfer des totalitären Regimes, welches Rumänien seit den 1930er Jahren dominiert hatte. Ich erinnere mich an dieses Ereignis in der jüngsten europäischen Geschichte, weil die Entschließung des Europäischen Parlaments zum Internationalen Tag gegen die Todesstrafe eine Antwort auf eine im 21. Jahrhundert überholte Praxis ist. Die Todesstrafe ist noch immer ein legislativer Bestandteil in vielen Ländern, einschließlich einiger Länder, die aktiv Bürgerrechte und bürgerliche Freiheiten weltweit propagieren.

Nicht genug damit, dass die Todesstrafe weder eine abschreckende Wirkung hat, noch in der Lage ist, die Anzahl der Verbrechen zu verringern, sie erhöht außerdem die Anzahl möglicher Justizirrtümer, welche unschuldige Menschen in den Tod schicken würden. Ich halte die Einladung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union an die Länder, die noch immer diese Art der Bestrafung verwenden, in der sie aufgerufen werden, ein Moratorium für die Ausführung der Urteile einzuführen, für einen der wichtigsten Pluspunkte dieser Entschließung. Das war der Grund für mich, für ihre Annahme zu stimmen.

 
  
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  George Sabin Cutaş (S&D), schriftlich. (RO) In diesem Jahr haben 12 Länder die Todesstrafe angewendet, obwohl die meisten Länder und internationalen Institutionen der Welt, einschließlich der Vereinten Nationen, diese unmenschliche Strafe verurteilt haben. Ich bin überzeugt, dass der Druck, der ausgeübt wird, um die Todesstrafe in den 43 Ländern abzuschaffen, die sie noch immer in ihrer nationalen Gesetzgebung beibehalten, eine Priorität in der Politik der Europäischen Union für die Förderung der Menschenrechte werden muss, insbesondere als Teilgebiet der Aufgaben des neuen Europäischen Auswärtigen Dienstes.

 
  
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  Mário David (PPE), schriftlich.(PT) Als Staatsbürger von Portugal, einem er ersten Länder in der Welt, das die Todesstrafe 1867 abgeschafft hat, sehe ich die Todesstrafe als unmenschlich und als extremste Verwehrung der Menschenrechte an. Ich stimme daher mit Befriedigung für den Entschließungsantrag. Die Förderung menschlicher Würde und der daraus resultierende Kampf für die Abschaffung der Todesstrafe gehören zu den Zielen der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union und müssen es bleiben. Zur Erreichung einer weltweiten und effektiven europäischen Politik bezüglich der Todesstrafe sollte die EU durch ihre Institutionen und insbesondere durch die Hohe Vertreterin mit einer Stimme sprechen. Die Einführung eines globalen Moratoriums für die Anwendung und Verhängung der Todesstrafe in jeder Region der Welt ist nicht nur ein grundlegender Schritt auf dem Weg zur Abschaffung der Todesstrafe in der ganzen Welt. Sie ist vor allem ein immens wichtiger Schritt hin zu größerem Respekt für die Menschlichkeit.

 
  
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  Marielle De Sarnez (ALDE), schriftlich.(FR) Der achte Internationale Tag gegen die Todesstrafe am 10. Oktober 2010 ist eine Gelegenheit für das Europäische Parlament, wiederum festzustellen, dass die Abschaffung der Todesstrafe in der ganzen Welt für die Europäische Union zu einer Zeit eine Priorität bleibt, in der sie weiterhin von 18 Ländern praktiziert wird. 2009 wurden mehr als 700 Menschen hingerichtet, ohne die Tausenden von Hinrichtungen zu zählen, die in China stattgefunden haben. Hinrichtungen oder Todesurteile haben niemals dazu geführt, dass Verbrechensstatistiken verbessert wurden, und daher sollte die Europäische Union alternative Verurteilungen fördern, die den Gerichtssystemen zur Verfügung stehen, wenn es um Länder geht, die noch immer diese Art der Bestrafung anwenden, die der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte widerspricht. Das Parlament hat auch seine tiefe Besorgnis über die Anwendung der Todesstrafe gegen Minderjährige und Menschen, die unter einer geistigen Behinderung leiden, ausgedrückt und es hat die Forderung gestellt, ihr rasch und für immer ein Ende zu bereiten.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für den Entschließungsantrag gestimmt, weil er sich dafür einsetzt, dass die europäische Union alle Instrumente der Diplomatie und Zusammenarbeitshilfe benutzt, um auf die Abschaffung der Todesstrafe hinzuwirken. Portugal ist in dieser Hinsicht ein nachahmenswertes Beispiel, weil es das erste europäische Land war, das die Abschaffung der Todesstrafe vor über 140 Jahren in seine Verfassung aufgenommen hat. Leider ist das in mehr als 40 Ländern der Welt nicht der Fall, wo Verletzungen des Rechts auf Leben, das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte enthalten ist, weiterbestehen.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Die Todesstrafe ist eine inakzeptable Verletzung der jedem menschlichen Wesen immanenten Würde und des unveräußerlichen und unwiederholbaren Wertes jedes Lebens. Sie verdient daher unsere stärkste Verurteilung und die vorbehaltlose Verpflichtung aller zu ihrer Beseitigung. Ich hoffe, dass sich noch mehr Länder der Gruppe der Staaten anschließen werden, welche diese Praxis für immer aufgegeben haben. Unabhängig von der Ernsthaftigkeit spezifischer individueller Maßnahmen, die theoretisch eine solche Verurteilung herbeiführen oder rechtfertigen könnten, glaube ich, dass die Abschaffung der Todesstrafe einen großen Schritt vorwärts für die Gesellschaft darstellt und ein spezielles Merkmal der Strafvollzugssysteme, wie jener der Mitgliedstaaten der Union, ausmacht, die Gerechtigkeit von Rache trennen wollen. Es ist unerlässlich, diese nicht-rachsüchtige Bestimmung beizubehalten und zu gewährleisten, dass sogar die schlimmsten Verbrecher mit Würde behandelt werden, sogar dann, wenn sie es nicht verdienen. In der Tat würde sich das Prinzip „Auge um Auge und Zahn um Zahn“ unserer gemeinsamen Tradition des Respekts für das menschliche Leben unwürdig erweisen, was so oft von den politischen Entscheidungsträgern übersehen wird. Mein Mitgefühl gehört zu diesem Zeitpunkt auch all jenen, denen nicht einmal der Anschein eines fairen Gerichtsverfahrens garantiert wird, und die willkürlich oder gezielt durch Anwendung der barbarischsten Methoden unter den erbarmungslosesten Umständen getötet werden.

 
  
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  Lorenzo Fontana (EFD), schriftlich. (IT) Der achte Internationale Tag gegen die Todesstrafe wird am 10. Oktober abgehalten werden. Ich begrüße diesen Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments, weil ich ihn im Anschluss an die jüngsten Entschließungen zur Todesstrafe in China, Nigeria, Nordkorea und im Iran für den richtigen nächsten Schritt halte. Das Ausmaß der Todesstrafe in der ganzen Welt ist Grund zur Besorgnis, und es ist schwierig, das wahre Ausmaß dieses Phänomens festzustellen, insbesondere in den oben genannten Ländern, wo die Demokratie entweder nicht vorhanden oder sehr eingeschränkt ist. Es ist wichtig für die Europäische Union, eine starke Position in dieser Angelegenheit einzunehmen und jedes mögliche Rechtsinstrument und politische Instrument im Allgemeinen zu verwenden, um die internationale Aufmerksamkeit auf diese Angelegenheit zu lenken und Verletzungen des Völkerrechts anzuprangern. Aus diesen Gründen werde ich für den Entschließungsantrag stimmen.

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. – Während die EU im Kampf gegen die Todesstrafe weltweit eine Führungsposition einnimmt, fahren zu viele Länder, einschließlich vieler, mit denen wir starke wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Verbindungen haben, damit fort, Menschen hinzurichten. Ich halte es für inakzeptabel, dass die Todesstrafe einen Platz im 21. Jahrhundert hat und unterstütze die heutige Forderung nach einem Moratorium für Hinrichtungen.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Die weltweite Abschaffung der Todesstrafe ist eine Priorität dieses Parlaments und eine besondere Priorität der Fraktion der Sozialisten und Demokraten. Sie stellt eine Verletzung der Menschenrechte dar und ist inakzeptabel, und ich freue mich, dass das Parlament diesen Antrag so nachdrücklich unterstützt hat. Als aktivste und herausragendste Befürworterin der Abschaffung in der ganzen Welt trug die EU Verantwortung dafür, Zivilgesellschaften und Zivilorganisationen in aller Welt zu unterstützen, die für ein so grundlegendes menschliches Recht kämpfen. Beträchtliche Anstrengungen sind erforderlich, um Länder, die die Todesstrafe de facto abgeschafft haben, dabei zu unterstützen, diese Praxis in ihren Rechtsvorschriften zu kodifizieren, um die Anzahl der Todesstrafen zu verringern, die in anderen Ländern verhängt und vollstreckt werden und um Kampagnen zur Aufhebung von Todesurteilen zu unterstützen, insbesondere dort, wo Verfahrensausgänge nicht als rechtlich fundiert anerkannt werden. Das ist ein grundlegender Wert unserer Union, den wir in der Öffentlichkeit und oft, wo immer dies möglich ist, verteidigen müssen.

 
  
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  Mario Mauro (PPE), schriftlich. (IT) Der Internationale Tag gegen die Todesstrafe, der für den 10. Oktober erklärt wurde, ist ein weiterer Beweis für die führende Rolle Europas im Kampf um die Zivilisation. Der Entschließungsantrag verdient es, angenommen zu werden, da er die zahllosen Probleme und Verirrungen unterstreicht, die heute noch immer in 43 Ländern der Welt existieren. Er betont zu Recht, dass die von uns bis jetzt geführten Kämpfe zu greifbaren Ergebnissen geführt haben: Mehrere internationale Konventionen sind in diesem Zusammenhang von einer ständig wachsenden Anzahl von Ländern verabschiedet worden. Das bedeutet, dass den Menschenrechten auf internationaler Ebene größere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Abschließend unterstütze ich die Forderung der Hohen Vertreterin, Baroness Ashton, nicht zu vergessen, dass der zentrale politische Inhalt dieses Entschließungsantrags die Annahme eines weltweiten Moratoriums als entscheidender Schritt hin zur Abschaffung der Todesstrafe sein muss.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich.(PT) Seit einigen Jahren ist die EU der wichtigste zentrale institutionelle Akteur im Kampf gegen die Todesstrafe. Dieser Kampf ist seit langem eine Priorität ihrer Außenpolitik in Bezug auf die Menschenrechte. Richtig ist, dass es noch über 40 Länder in der Welt gibt, welche die Todesstrafe anwenden. Da sich eines dieser Länder, Belarus, in Europa befindet, denken wir, dass es erforderlich ist, alle möglichen Anstrengungen zu unternehmen, um die Abschaffung der Todesstrafe in der ganzen Welt zu erreichen, da sie die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste Form der Bestrafung ist und das Recht auf Leben verletzt, welches in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt ist. Das ist der Grund für mein Stimmverhalten.

 
  
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  Louis Michel (ALDE), schriftlich. (FR) Ich habe diesen Entschließungsantrag unterstützt, weil mich mein Gewissen als ein menschliches Wesen dazu veranlasst, für die Abschaffung der Todesstrafe zu kämpfen. Es ist ein Kampf, der von allen Humanisten geführt wird. Durch die Abschaffung der Todesstrafe stärken wir die Menschenwürde und erzielen Fortschritte auf dem Gebiet der Menschenrechtsfragen. Die Relativierung des Wertes des menschlichen Lebens kann durch nichts gerechtfertigt werden. Zu diesem Zweck möchte ich Sie daran erinnern, dass Europa, ein Raum der Demokratie, ein Pionier im Kampf für die Abschaffung der Todesstrafe war. Daher hat Europa die Pflicht, diesem legitimen Kampf Vorrang zu geben.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich.(LV) Ich habe diesen Entschließungsantrag unterstützt, da ich die Todesstrafe als eine zu leichte Art der Bestrafung für jene erachte, die schwere, unmenschliche Verbrechen begangen haben. Ich bin nicht davon überzeugt, dass Lettland als Mitgliedstaat der EU diese Entschließung umsetzen wird, da es dort in der Vergangenheit negative Erfahrungen gegeben hat. Die Republik Lettland hat Artikel 74 der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 1. März 2004 zur Lage der Nicht-Staatsbürger in Lettland noch immer nicht umgesetzt. Mehr als 330 000 Menschen in Lettland besitzen weiterhin keinen Status. Das bedeutet, dass einer der Mitgliedstaaten der EU der Meinung des Europäischen Parlaments und der Europäischen Union insgesamt so gut wie keine Beachtung schenkt. Ihrerseits verhalten sich die Europäische Kommission und das Europäische Parlament so, als ob alles in Ordnung wäre. Eine seltsame Haltung ... Das beweist, dass in der Europäischen Union mit zweierlei Maß gemessen wird. Die Europäische Union drückt ihre Besorgnis über die Verletzung der Menschenrechte in der Demokratischen Republik Kongo aus, und doch scheinen Menschenrechtsverletzungen im Hoheitsgebiet der EU eine normale Sache zu sein.

 
  
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  Gay Mitchell (PPE), schriftlich. – Ich möchte Namen der irischen Delegation in der EVP-Fraktion sagen, dass wir die Abschaffung der Todesstrafe unterstützen und für die Entschließung am Internationalen Tag gegen die Todesstrafe stimmen. Wir haben allerdings gegen die Änderungsanträge zum Text gestimmt, da wir es als grobes und zu stark ausgeweitetes Instrument ansehen, das keine Wirkung auf die Todesstrafe hätte und dazu beitragen könnte, dass viele Menschen wegen des illegalen Drogenhandels ihr Leben verlieren.

 
  
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  Wojciech Michał Olejniczak (S&D), schriftlich. (PL) Die Todesstrafe ist die unmenschlichste und barbarischste Form der Bestrafung. Durch sie wird das fundamentalste Menschenrecht verletzt, das Recht auf Leben. Deshalb glaube ich, dass die Abschaffung der Todesstrafe eine der Prioritäten der Europäischen Union sein muss, um die Demokratie und die Menschenrechte weltweit zu fördern. In Europa hat das Verbot der Todesstrafe eine feste Grundlage, da es gemäß Protokoll 6 und 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert ist. Die Europäische Union spricht sich unabhängig von den Umständen entschieden gegen die Anwendung der Todesstrafe aus. Die Handlungen der EU in diesem Bereich bilden die zentrale Priorität ihrer externen Menschenrechtspolitik. Die EU hat kontinuierlich die Abschaffung dieser Strafe in der ganzen Welt gefordert und stellt aus diesem Grund weitestgehend finanzielle Mittel für Organisationen der Zivilgesellschaft zur Verfügung, die sich für die Abschaffung der Todesstrafe einsetzen. Seit 1994 sind im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte mehr als 15 Millionen EUR für die Unterstützung dieser Art von Projekten aufgewendet worden.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich.(PT) Die Zeit, die wir verschiedenen sozialen Anliegen widmen, stellt immer eine Chance dar, über die Diskussion nachzudenken, die mit einem wichtigen Thema zu tun hat, und vor allem wiederholt auf die bevorstehenden Verhaltungsänderungen hinzuweisen, und zwar angesichts der Annahme neuer Werte oder einer neuen Interpretation alter Werte, die entscheidende Faktoren bei der Bildung der Gesellschaft darstellen, in der wir leben wollen.

Die Todesstrafe ist eine der verabscheuungswürdigsten legalisierten Handlungen und ich sehe sie in Bezug auf jegliche vorherige Handlung als unvertretbar an. Nicht einmal Mord rechtfertigt die Todesstrafe, was der Bestrafung einer verwerflichen Handlung mit einer identischen Handlung gleichkommt, die durch ein Gerichtsurteil angeordnet wird und vom gesetzlichen Standpunkt aus legal, aber vom moralischen Standpunkt aus nicht legitim ist.

In diesem Zusammenhang begrüße ich nachdrücklich den Entschließungsantrag für die Einrichtung eines Internationalen Tages gegen die Todesstrafe, und zwar in der Hoffnung, dass dies einen weiteren Schritt hin zur vollständigen Abschaffung in der ganzen Welt darstellt.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Erneut wiederholt das Europäische Parlament seine langjährige Ablehnung der Todesstrafe in allen Fällen und unter allen Umständen und betont wiederum, dass die Abschaffung der Todesstrafe zur Förderung der Menschenwürde und zur schrittweisen Entwicklung der Menschenrechte beiträgt. Es verurteilt alle Hinrichtungen, wo immer sie stattfinden und fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten dringend auf, die Umsetzung der UN-Entschließung zur Einführung eines allgemeinen Moratoriums für Hinrichtungen durchzusetzen, und zwar mit dem Ziel einer vollständigen Abschaffung in allen Staaten, die nach wie vor die Todesstrafe anwenden. Es fordert den Rat und die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Anwendung schrittweise zu beschränken und gleichzeitig darauf zu bestehen, dass sie gemäß internationalen Mindeststandards ausgeführt wird. Es drückt seine tiefe Besorgnis über die Verhängung der Todesstrafe gegen Minderjährige und Personen mit geistiger Behinderung aus und fordert ihre sofortige und endgültige Beendigung.

 
  
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  Charles Tannock (ECR), schriftlich. – Die Delegation der britischen Konservativen gestattet es ihren Mitgliedern aus Tradition, in Bezug auf die Todesstrafe ihre Stimme ohne Fraktionszwang abzugeben. Wir glauben, dass die Anwendung der Todesstrafe eine Gewissensfrage für jeden Einzelnen sein sollte.

Aber wir möchten betonen, dass wir es auch dann, wenn sich Mitglieder für die Todesstrafe aussprechen, für richtig halten, dass sie ausschließlich für die verabscheuungswürdigsten Kapitalverbrechen vorbehalten sein soll und wir verurteilen kategorisch ihre Anwendung gegenüber Minderjährigen.

 
  
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  Derek Vaughan (S&D), schriftlich. – Die Annahme dieses heutigen Entschließungsantrags kurz vor dem achten Internationalen Tag gegen die Todesstrafe am Sonntag übermittelt erneut allen jenen Ländern, die noch immer diese barbarische Form der Bestrafung anwenden, die Forderung des Europäischen Parlaments nach einem vollständigen Moratorium für alle Hinrichtungen. Sie bestärkt ebenfalls die Ansicht des Europäischen Parlaments, dass alle europäischen Bürgerinnen und Bürger von der Bedrohung der Hinrichtung frei sein sollen.

 
  
  

- Entschließungsantrag: EU-Maßnahmen zur Ölexploration und Ölförderung in Europa (B7-0540/2010)

 
  
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  Jean-Luc Bennahmias (ALDE), schriftlich. (FR) Die von der Ölplattform Deepwater Horizon letzten Sommer im Golf von Mexiko verursachte Ölpest hat zu diesem Entschließungsentwurf geführt, der vom Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments erarbeitet wurde und darauf abzielt, die Aufmerksamkeit auf das dringende Anliegen der Verhinderung einer Ölpest zu lenken. Ich habe daher für diesen Entschließungsantrag gestimmt, da es von entscheidender Bedeutung ist, dass wir strenge europäische Vorschriften festlegen, um Unfälle auf Ölplattformen zu verhindern, und dass die Union die Rechtsvorschriften zur Umweltverantwortung verstärkt. Ich bedaure aber die Tatsache, dass der Hinweis auf ein Moratorium für alle neuen Ölbohrungen sowie auf neue Standards nicht in der ganzen Union umgesetzt worden ist und von der Mehrheit der Abgeordneten in der heutigen Abstimmung abgewiesen wurde. Die Einführung eines Moratoriums wäre tatsächlich mit der Politik der Prävention und der Stärkung von Sicherheitsmaßnahmen für alle Ölplattformen im Einklang gestanden und hätte der Politik Barack Obamas entsprochen, durch die bis Dezember 2010 ein ähnliches Moratorium in den Vereinigten Staaten vorgesehen ist.

 
  
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  Vito Bonsignore (PPE), schriftlich. (IT) Die jüngste Katastrophe im Golf von Mexiko, die zum Ausströmen von Millionen Barrel Öl ins Meer führte, hat die Aufmerksamkeit der Welt auf ein Thema gelenkt, das für die Europäische Union von fundamentaler Bedeutung ist. Dieses Ereignis hat gezeigt, dass strenge Umweltschutzmaßnahmen eingehalten werden müssen, wenn Öl aus der Tiefsee gewonnen wird. Europa muss jedoch in diesem Sektor wettbewerbsfähig bleiben und die Suche nach Erdgas fortsetzen, damit es seine Energiequellen diversifizieren kann. Ich unterstütze daher die Annahme neuer Sicherheitsprinzipien, die Anwendung strenger allgemeiner Standards und die Einrichtung eines Solidaritätsfonds, um Opfer für jegliche erlittene Schäden zu kompensieren. Die dringende Notwendigkeit für solche Maßnahmen ist auch ein Resultat der geomorphologischen Beschaffenheit unserer Meere wie etwa des Mittelmeers und der derzeitigen Ölbohrungen vor den Küsten Libyens und Ägyptens. Wenn es eine Ölpest gäbe, würde dies eine Umweltkatastrophe nach sich ziehen, die schwer zu überwinden wäre und äußerst ernste Folgen für die Wirtschaft und die Umwelt vieler europäischer Länder hätte. Zusammenfassend stelle ich fest, dass ich den Vorschlag eines Moratoriums nicht unterstütze, weil ich glaube, dass Vereinbarungen mit Drittländern und ihren Ölgesellschaften wirksamer wären. Diese Vorgehensweise würde es leichter machen, Sicherheitsstandards zu exportieren und in die Prävention und technologische Forschung zu investieren.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich.(PT) Es ist wichtig für die EU, den Schutz ihrer Küsten durch ihre Fähigkeit sicherzustellen, solche Probleme zu verhindern oder auf sie zu reagieren. Die derzeit gültigen Rechtsvorschriften müssen auch das Sicherheitsniveau der Ölexploration und der Ölbohrungen heben. Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs mit ihrem Sitz in Lissabon bietet Unterstützung und technische Hilfe für die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Entwicklung und Anwendung von Rechtsvorschriften der Gemeinschaft in Bezug auf die Sicherheit und den Schutz des Seeverkehrs sowie hinsichtlich der von Schiffen verursachten Verschmutzung.

Im Juni dieses Jahres habe ich den Kommissaren Oettinger, Kallas und Georgieva einen schriftlichen Vorschlag zur Ausweitung des Verantwortungsbereichs der Europäischen Seeverkehrsagentur und zur Einrichtung von Sicherheitskontrollmechanismen für europäische Ölplattformen, die sich in der Nordsee, im Schwarzen Meer und im Mittelmeer befinden, gemacht, und ich habe außerdem vorgeschlagen, dass sie die Verantwortung für die Prävention von Umweltkatastrophen im Zusammenhang mit Ölbohrungen übernimmt. Dieser Vorschlag ermöglicht einen Skaleneffekt in Bezug auf finanzielle, menschliche und technische Ressourcen. Ich begrüße die Antwort der Kommissare, die guten Willen dafür bewies, die Regulierung der Europäischen Seeverkehrs Agentur zu prüfen, und ich fordere die Europäische Kommission auf, die notwendigen Bemühungen zu unternehmen, um dieses Ziel zu erreichen.

 
  
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  Corina Creţu (S&D), schriftlich. (RO) Der jüngste Unfall im Golf von Mexiko, der aus der Explosion einer küstennahen Ölförderanlage resultierte, wäre allein ein genügend starkes Argument für alle, die den Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments zu EU-Maßnahmen zur Ölexploration und Ölförderung in Europa überdenken und über ihn abstimmen werden. Wie im Text der Entschließung betont wird, ist Europa auch nicht gegen solche Zwischenfälle mit gravierenden Auswirkungen auf die Umwelt geschützt, da die Mehrheit der Aktivitäten zur Ölförderung und Ölgewinnung in der Nordsee stattfindet. Solche Aktivitäten breiten sich jetzt auch in der Schwarzmeerregion aus, in einem Meer, das ebenfalls mehr als genug Probleme hat, die durch menschliche Aktivitäten verursacht werden. Wie es in der Entschließung festgeschrieben ist, ist es die Aufgabe der Kommission, strikte Vorgaben zu erarbeiten, die auf EU-Ebene durchgesetzt werden können, um Unfälle auf Ölplattformen zu vermeiden, was ein wichtiger Schritt hin zur Vermeidung möglicher Zwischenfälle und Unfälle sein kann. Das sind einige Überlegungen, die meine Stimmabgabe zugunsten dieser Entschließung rechtfertigen.

 
  
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  Marielle De Sarnez (ALDE), schriftlich. (FR) Die EU muss ihre Lehren aus dem Unglück der Ölplattform Deepwater Horizon lernen und sicherstellen, dass hohe Sicherheitsstandards an allen Explorationsstandorten am Meeresgrund eingehalten werden. Angesichts der Risiken von Offshore-Bohrungen und den Zweifeln in Bezug auf die Handhabung und die potenziellen Konsequenzen eines solchen Zwischenfalls in Europa enthält die von uns unterstützte Entschließung die Forderung nach „ einem Moratorium für alle neuen Tiefseebohrungen in Gewässern der EU“. Wir fordern die Kommission außerdem auf, eine besondere Beurteilung durchzuführen und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einen Aktionsplan zur Verbesserung der Sicherheitsstandards auf bestehenden Plattformen zu erarbeiten. Abschließend wollen wir eine Zusicherung haben, dass die Verschmutzer gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden und dass die Opfer, wie etwa die Fischer, in der Lage sein werden, den ihnen zustehenden Schadenersatz zu erhalten.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für den Entschließungsantrag zu EU-Maßnahmen zur Ölexploration und Ölförderung in Europa gestimmt, weil ich es als notwendig empfinde, die Sicherheit und Arbeitsbedingungen auf Offshore-Plattformen in der Europäischen Union zu verbessern, und zwar mit Blick auf die Prävention von Umweltkatastrophen wie derjenigen, die sich im Golf von Mexiko ereignet hat.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Angesichts der Bedeutung der Ölgewinnung für jene Länder, die sie durchführen und der damit verbundenen Gefahren (wie das aus den furchtbaren Konsequenzen unfallbedingter Ölteppiche zu ersehen ist), ist es für die Union zwingend notwendig, die Bedingungen zu schaffen, unter denen die Ölexploration so sicher wie möglich durchgeführt werden kann. Es muss für diesen Zweck geeignete Rechtsvorschriften geben, welche die grundlegenden Sicherheitsstandards für die Offshore-Öl- und Gasproduktion definieren, um die sichere Förderung und Versorgung in der Europäischen Union zu garantieren. In dieser Hinsicht muss ich mich, da ich Portugiese bin, an die Prestige-Katastrophe erinnern, die tief greifende Auswirkungen auf die galizische Küste hatte, und deren Konsequenzen entlang der Küsten Portugals und Frankreichs spürbar waren. Ich fordere daher, dass die jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen nicht nur auf die Prospektion und die Förderung beschränkt sind, sondern auch den Öltransport und die Ölversorgung mit einschließen. Tankerunfälle gibt es leider häufiger als uns lieb ist, daher ist es wichtig, auch in diesem Bereich die Sicherheitsstandards zu prüfen, um die Wahrscheinlichkeit solcher Katastrophen zu verringern.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Der Ölunfall auf der Deepwater Horizon-Plattform im Golf von Mexiko war ein Weckruf für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten, alle Aspekte der Ölexploration und Ölförderung in der EU als dringendes Anliegen zu untersuchen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit sich diese Art von Umweltkatastrophe nie in unseren Gewässern ereignet. Es ist daher notwendig und unerlässlich, ein allgemeines, grenzüberschreitendes europäisches Präventions- und Reaktionssystem für Ölunfälle einzuführen.

Ich möchte die Forderung an die Kommission unterstreichen, einen Bericht vorzulegen, der das Ausmaß der Umweltverschmutzung und den biologischen Zustand des Golfs von Mexiko einschätzt, verbunden mit einer Revision der Kapazitäten der EU, unmittelbar auf Unfälle zu reagieren, die Offshore-Anlagen betreffen und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einen europäischen Aktionsplan zu entwickeln. ich begrüße die Forderung nach einem Legislativvorschlag, der darauf abzielt, die Umsetzung strengerer Sicherheitsstandards auf allen EU-Ölplattformen und bei allen Erdölbohrungen sicherzustellen. Ich bin allerdings mit der Einführung eines Moratoriums für neue Tiefseeölbohrungen in Gewässern der EU nicht einverstanden, auch wenn diese Standards in der gesamten EU gewährleistet sind, und zwar wegen der Unverhältnismäßigkeit einer Maßnahme dieser Art, wenn man sie mit den Auswirkungen vergleicht, die sie auf die Industrie haben könnte.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die allgemeine Stoßrichtung der Entschließung ist positiv, da sie auf die Notwendigkeit der Prävention und der Bereitstellung der erforderlichen Unterstützung im Falle einer durch Ölunfälle ausgelösten Umweltkatastrophe aufmerksam macht. Die Garantie der Unabhängigkeit und der Qualität von Umweltverträglichkeitsprüfungen und die Feststellung von Zahlungsverpflichtungen sind wichtige Faktoren bei der Sicherstellung eines hohen Niveaus des Schutzes der menschlichen und der Umweltgesundheit, bei der Prävention von Schäden der Meeres- und Küstengebiete durch gefährliche Aktivitäten am Meeresgrund, beim Schutz der biologischen Vielfalt und bei der Sicherung des Wohlstands der Landwirtschaft und der Fischerei für Küstengemeinschaften. Wir müssen jedoch Kritik daran üben, dass eine Entschließung zu diesem Thema die Fragen der physischen Beschränkungen der Ölreserven, die extreme und besorgniserregende Abhängigkeit der Menschheit von dieser primären Energiequelle, die Notwendigkeit gerechter und umsichtiger Verwaltung bestehender Reserven und die Notwendigkeit, andere, alternative Quellen für die Energieversorgung zu suchen, vollkommen ignoriert.

 
  
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  Françoise Grossetête (PPE), schriftlich. (FR) Die strengsten Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Umwelt und zur Sicherheit und Sicherung aller Erdölförderungen in Europa sind Prinzipien von zentraler Bedeutung, bei denen wir keine Kompromisse eingehen können. Insbesondere müssen wir die notwendigen Schlussfolgerungen aus der Katastrophe im Golf von Mexiko ziehen, um ähnliche Vorkommnisse in den Meeren und Küstengewässern der Europäischen Union zu verhindern.

Trotzdem hat das Parlament heute Vernunft gezeigt, als es die überzogene Position der Forderung nach einem Moratorium für alle neuen Tiefseeölbohrungen in europäischen Gewässern abgelehnt hat. Es geht um den Erhalt und die Zukunft unserer europäischen Ölindustrie in einer Zeit der Krise, aber auch um unsere notwendige Energieunabhängigkeit.

 
  
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  Alan Kelly (S&D), schriftlich. – Der Entschließungsentwurf fordert die Stärkung von Sicherheits- und Sicherungsstandards auf Ölplattformen der EU sowie Katastrophenabwehrkapazitäten in der EU im Falle einer Ölpest in Gewässern der EU. Das ist ein sehr dringliches Anliegen, wenn man die jüngste Katastrophe im Golf von Mexiko im Zusammenhang mit der Explosion der Deepwater Horizon-Plattform und der Ölverschmutzung bedenkt. Diese Entschließung würde die Forderung nach einem Moratorium für neue Tiefseebohrungen enthalten, bis die Standards verbessert sind und eingehalten werden. Ich bin fest davon überzeugt, dass Bohrgesellschaften in ganz Europa die Arbeitsbedingungen verbessern müssen, und ein Methode, dies zu erreichen, besteht darin, einen allumfassenden hohen Sicherheitsstandard auf Offshore-Plattformen in ganz Europa sicherzustellen.

 
  
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  Giovanni La Via (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für diesen Entschließungsantrag gestimmt, da ich glaube, dass es entscheidend ist, alle Aspekte, die mit Ölförderung und Ölexploration in Zusammenhang stehen, sorgfältig zu untersuchen. Ich glaube in der Tat, dass es notwendig ist, regulierende Maßnahmen durchzuführen, die eine Wiederholung von Umweltkatastrophen, wie sie sich vor kurzem in den Vereinigten Staaten ereignet haben, in unseren Meeren zu verhindern. Sollten sich wirklich jemals ähnliche Zwischenfälle im Mittelmeer ereignen, das für seinen äußerst langsamen Wasseraustausch bekannt ist, würde dies zu einer Umweltkatastrophe mit schweren Auswirkungen führen. Angesichts der Prüfung bestehender europäischer Rechtsvorschriften in diesem Bereich, die in vieler Hinsicht Mängel aufweisen, ist es unerlässlich, Maßnahmen zu ergreifen, um höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Aus diesem Grund schließe ich mich der Forderung der Kommission an, die Untersuchungen, die von den US-Behörden durchgeführt werden, genauestens zu beobachten, um Vorbeugemaßnahmen höchster Priorität zu definieren und umzusetzen, wodurch außerdem der Schutz der Artenvielfalt in den Küsten- und Meeresgebieten gesichert werden würde.

 
  
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  Petru Constantin Luhan (PPE), schriftlich. (RO) Ich habe für diesen Entschließungsantrag gestimmt, weil ich glaube, dass Europa dringend ein allgemeines, grenzübergreifendes Präventions- und Reaktionssystem für Ölunfälle benötigt. Da Gewässer der EU auch an Länder grenzen, die nicht zur Europäischen Union gehören, wobei die Rechtsvorschriften der EU sie nicht dazu verpflichten, die relevanten Bestimmungen zu befolgen, welche die Haftung und die Sanierung von Schäden betreffen, muss die Europäische Kommission Unfallverhütungsrichtlinien für Ölplattformen entwickeln und den Anwendungsbereich der Seveso-II-Richtlinie auf Ölplattformen ausdehnen. Die bestehenden Umwelthaftungsvorschriften weisen mehrere gravierende Lücken auf, und daher glaube ich, dass einige neue Rechtsvorschriften eingeführt werden müssen, um alle möglichen Risiken zu berücksichtigen, die mit der Offshore-Exploration verbunden sind, und die Haftung im Falle von Ölunfällen muss in angemessener Weise reguliert sein. In Ermangelung eines Entschädigungsfonds für Ölkatastrophen muss die Kommission verbindliche finanzielle Sicherheitsbestimmungen unter der Umwelthaftungsrichtlinie mit einbeziehen.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Ich unterstütze voll und ganz die hohen Sicherheitsstandards für Erdölbohrungen in der gesamten EU und insbesondere die Forderungen an die Ölgesellschaften, einheitlich hohe Standards in allen Ländern, in denen sie tätig sind, aufrechtzuerhalten – die derzeitigen Ungleichheiten zwischen Mitgliedstaaten sind inakzeptabel und ungerecht. Die Ergebnisse der Untersuchung der Deepwater Horizon-Tragödie müssen sorgfältig geprüft werden, sobald sie veröffentlicht sind, und besondere Sorgfalt muss bei der Überprüfung der Sicherheitsstandards angewendet werden, wenn Lizenzen für neue Bohrungen erteilt werden. Angesichts der hohen Standards der Ölbohrungen in der schottischen Nordsee glaube ich nicht, dass ein allgemeines Moratorium für neue Bohrungen die beste Methode ist, dieses Problem anzugehen, sondern dass stattdessen detaillierte Sicherheitsinspektionen das oberste Kriterium bei Entscheidung sein müssen, neue Lizenzen zu erteilen.

 
  
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  Barbara Matera (PPE), schriftlich. (IT) Die enge Verbindung zwischen den Aktivitäten der Ölexploration und Ölförderung und Umweltveränderungen in der Vergangenheit und der Zukunft sind bewiesene Tatsachen und Gegenstand kontinuierlicher wissenschaftlicher Forschung. Eine frühzeitige Demonstration dessen, was 2080 als Folge dieser Aktivitäten geschehen wird, kann nur zur Warnung dienen, die Katastrophenuhr zu stoppen, die für die ganze Welt tickt – niemand ist davon ausgenommen, nicht einmal wir selber. Es besteht kein Zweifel daran, dass es eine Haftung für Tiefseebohrungen gibt, die man bis vor kurzem niemals berücksichtigt hätte, aber die Bedrohung durch Naturkatastrophen wie im Golf von Mexiko kann uns nicht gleichgültig lassen. Es ist heute für die Europäische Union unerlässlich, dass das Sicherheitsniveau für die Ölexploration und Ölförderung, und zwar nicht nur hinsichtlich bestehender Plattformen, sondern auch hinsichtlich jener, die außer Betrieb genommen werden, in allen 27 Mitgliedstaaten angehoben und harmonisiert wird. Zweitens müssen wir die Haftung der Betreiber identifizieren und regulieren, beginnend mit dem Ausschluss der Möglichkeit, Anlagen an Dritte zu vermieten. Aus diesem Grund stimme ich dem zu, was der Berichterstatter festgestellt hat, und ich wünsche, dass die direkte Intervention durch die Kommission und den Rat Klarheit, Transparenz, Einheit und somit Sicherheit innerhalb unseres Hoheitsgebiets und speziell in dieser Frage schafft, bei der wir, meine Damen und Herren, nie unachtsam werden dürfen.

 
  
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  Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich. (FR) Ich enthalte mich der Stimme, da dieses Dokument keinen einzigen Hinweis auf eine Zukunft nach dem Erdöl enthält.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die vielen Unfälle, die sich im Bereich der Ölexploration und Ölförderung während der Jahre ereignet haben, haben uns als Warnungen gegen die Gefahren dieser Aktivitäten gedient. Aber der jüngste und äußerst schwere Unfall im Golf von Mexiko hat wirklich die Notwendigkeit unterstrichen, neue und andere Methoden anzuwenden, um ähnliche Situationen in Zukunft zu verhindern, da diese das Gleichgewicht der Umwelt und der Artenvielfalt ganzer Regionen gefährden können und der daraus resultierende Schaden jeden Einzelnen betrifft. Die EU muss daher die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Ölexploration und Ölförderung in Europa im Einklang mit den besten Sicherheitsvorschriften durchgeführt und dadurch zukünftige Umweltkatastrophen und menschliche Katastrophen verhindert werden.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D) , schriftlich. (LV) Dieser Entschließungsantrag wurde von mir voll und ganz unterstützt. Ich glaube, dass es notwendig ist, die Haftung der Fördergesellschaften zu erweitern, damit bei einem Unfall die Versicherung und Reservemittel für die Unfallverhütung alle Kosten für die Sanierung und alle möglichen Umweltschäden ohne Probleme decken könnten. Eine 100 %ige Bankgarantie und strengere Anlagenlizenzierung bei der Ölexploration und Ölförderung sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Die Ölkatastrophe im Golf von Mexiko macht deutlich, dass aus finanziellen Überlegungen nur allzu leicht Sicherheitsvorschriften missachtet werden und der gesunde Menschenverstand über Bord geworfen wird. Im Nordost-Atlantik ähneln die Tiefenverhältnisse jenen im Golf von Mexiko, damit ähneln sich auch die Risiken. Dass in den Gewässern der Nordsee die meisten Ölbohrungen und Ölexplorationen getätigt werden, sich die Anrainerstaaten entgegen den Verpflichtungen des OSPAR-Übereinkommens und angesichts der Verschärfung der Sicherheitsbestimmungen in den USA zu keiner Einigung durchringen konnten, macht die Sicherheitsdiskussion in Europa umso wichtiger. Dies noch viel mehr, da gerade in Zeiten hoher Ölpreise die Erschließung schwer erreichbarer Ölfelder und die Förderung unter widrigsten Bedingungen, etwa in immer größerer Tiefe, lohnend wird. Ich begrüße daher, dass nun auf EU-Ebene geeignete Sicherheitsstandards gesucht werden sollen, und habe dem Entschließungsantrag zugestimmt.

 
  
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  Rareş-Lucian Niculescu (PPE), schriftlich. (RO) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da er sich mit einem besonders wichtigen Thema auseinandersetzt. Ich möchte aber betonen, dass die Thematik mit einem Blick auf allgemeinere Rahmenbedingungen hätte besprochen werden sollen. Die Europäische Kommission überarbeitet derzeit die Rechtsvorschriften für die Umwelthaftung und sollte in diesem Zusammenhang Lösungen dafür vorschlagen, wie ökologische Katastrophen wie jenes vermieden werden können, das sich vor kurzem in Ungarn ereignet hat, nachdem eine große Menge von rosa Schlamm ausgeströmt war.

 
  
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  Teresa Riera Madurell (S&D), schriftlich. (ES) In Anbetracht der Auswirkungen im Golf von Mexiko denke ich, dass der heute vom Parlament angenommene Entschließungsantrag zu Maßnahmen für die Ölexploration und Ölförderung in Europa äußerst wichtig ist.

Als Mitglied des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie muss ich unterstreichen, dass die Produktion von Tiefsee-Öl und -Gas für die sichere Versorgung in der EU wichtig sind. Die Tiefsee-Öl - und -Gasproduktion erfolgt nicht unter so extremen Bedingungen wie im Golf von Mexiko. Allerdings müssen alle möglichen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Aus diesem Grund müssen wir uns für die Prävention einsetzen, damit wir aktualisierte Rechtsvorschriften haben, die effektiv umgesetzt werden und Naturkatastrophen vermeiden. Wir können allerdings die Tatsache nicht ändern, dass diese Art der Extraktion und Produktion immer mit Risiken verbunden ist. Aus diesem Grund müssen wir auch daran denken, echte Kapazitäten zu schaffen, um auf mögliche Unfälle wie den im Golf von Mexiko reagieren zu können.

Diese Entschließung ist ein Schritt in die richtige Richtung, da sie in der EU hinsichtlich der Prävention und der Reaktion zum Fortschritt ermutigt.

 
  
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  Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. (FR) Ist das Europäische Parlament gewillt, für ein Moratorium für alle neuen Offshore-Erdölbohrungen zu stimmen? Auf diese Weise kann man aus der menschlichen und ökologischen Tragödie der Ölkatastrophe lernen, die sich am 20. April im Golf von Mexiko zugetragen hat. 11 Menschen starben; 800 Millionen Liter Öl strömten aus und die Auswirkungen auf die Artenvielfalt waren verheerend. Das ist die einzige wirkliche politische Thematik der heutigen Abstimmung. Durch die Ablehnung des Moratoriums hat das Parlament eine klare Botschaft übermittelt, welche die Besorgnisse der Menschen in keiner Weise anspricht. Trotzdem ist es ganz klar, dass Offshore-Bohrungen ein riskantes Unterfangen sind und alle möglichen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden müssen: die Stärkung des Prinzips der Umwelthaftung, die Einrichtung eines speziellen europäischen Fonds, der durch Pflichtbeiträge von Betreibern von Offshore-Anlagen dauerhaft finanziert wird, insbesondere dann, wenn die Bohrungen in der Arktis unter Bedingungen extremer Kälte und in großer Tiefe durchgeführt werden. Eine Sache ist klar: Durch die Weigerung, für den Stopp neuer Offshore-Bohrungen zu stimmen, bleibt das Europäische Parlament hinter dem Standpunkt der Europäischen Kommission zurück, die für ein De facto-Moratorium eintritt, wie es in der Rede von Herrn Kommissar Oettinger am 7. Juli angekündigt wurde.

 
  
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  Robert Rochefort (ALDE), schriftlich. (FR) Fast 5 Millionen Barrel Öl sind zwischen April und September 2010 als Folge der Explosion der Ölplattform Deepwater Horizon in die Gewässer des Golfs von Mexiko geströmt und haben großen Schaden für die Wirtschaft und das Ökosystem der Region angerichtet. Insgesamt wurden mehr als 400 Tierarten – Wale, Delphine, Seekühe, Reiher, etc. – gefährdet. Da es in der Europäische Union viele Ölplattformen gibt – es gibt mehr als 500 in der Nordsee – muss auf europäischer Ebene alles nur Mögliche getan werden, um so eine Katastrophe in unserem Hoheitsgebiet zu vermeiden. Durch meine Stimme für diesen Entschließungsantrag fordere ich, dass strengere europäische Vorschriften für die Vermeidung von Unfällen auf Ölplattformen entwickelt werden, und dass die Rechtsvorschriften sicherstellen, dass einheitlich hohe Sicherheitsstandards auf allen Plattformen und bei allen Bohrungen in der gesamten Europäischen Union umgesetzt werden, vom atlantischen Rand bis zum Schwarzen Meer. Darüber hinaus begrüße ich die Entscheidung der Kommission im Zusammenhang mit einem „Stresstest“ für Erdölbohrungen in Gewässern der EU.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. (FR) Das Risiko schwerer Unfälle in den Gewässern der EU ist hoch, und Europa ist ganz einfach nicht dafür gerüstet, mit den verheerenden Folgen eines solchen Unfalls fertig zu werden. Die Kommission hat dies während der Konsultationen anerkannt. Explorationen für Offshore-Bohrungen haben exponentiell zugenommen, und die Risiken haben sich deshalb ebenfalls erhöht, aber die Sicherheit bleibt andererseits größtenteils unzureichend. In diesem Zusammenhang hätte ein kurzfristiges Moratorium für alle neuen Offshore-Bohrungen in den Gewässern der EU die Risiken verringern können und außerdem ein klares Signal bezüglich unserer Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen ausgesandt. Wieder einmal sind wir auf die geringe Glaubwürdigkeit und Vertrauenswürdigkeit angewiesen, die wir der Ölindustrie zuschreiben können.

 
  
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  Oreste Rossi (EFD), schriftlich. (IT) Nach den Ereignissen rund um die berüchtigte Plattform im Golf von Mexiko, durch die nach dem Bruch in einem Ölrohr eine Umweltkatastrophe ausgelöst wurde, fordert der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit die Europäische Kommission auf, den Bohrungen im Meer ihre Aufmerksamkeit zu schenken, mit einem besonderen Hinweis auf Plattformen in den Gewässern der EU. Ich hätte es vorgezogen, wenn der Umweltausschuss einen Schritt weiter gegangen wäre und ähnliche Garantien von anderen europäischen Nichtmitgliedstaaten wie etwa Norwegen gefordert hätte, dessen BIP zu 90 % mit der Ölförderung aus dem Meer verbunden ist. Die EU ist eine weltweite Wirtschaftsmacht und muss in der Lage sein, von den Ländern, die nicht Mitgliedstaaten sind, welche aber die EU als ihren Hauptpartner ansehen, auch fordern zu können, dass sie die bestehenden Schutzmaßnahmen für Aktivitäten in gefährlichen Meerestiefen befolgen.

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE), schriftlich.(PL) Die Naturkatastrophe im Golf von Mexiko, die durch das Sinken der Ölplattform Deepwater verursacht wurde, dient als ideale Gelegenheit, die europäische Strategie zu überdenken, um ähnliche Zwischenfälle zu vermeiden. Der unvorstellbare Schaden, den das Ökosystem des Golfs von Mexiko und die Südküste der Vereinigten Staaten in Folge der Ölverschmutzung erlitten haben, sollte ein starker Ansporn für uns sein, zu handeln. Zuerst muss die Union ihre Fähigkeit, im Falle solch einer Katastrophe rasch reagieren zu können, verbessern. Wir sollten sicherstellen, dass ein angemessenes Koordinationssystem für nationale Dienste existiert, um ihre Effizienz bei der Bekämpfung eines Ölteppichs oder bei der Sanierung der dadurch verursachten Schäden zu erhöhen. Zweitens, eine verstärkte Überwachung bestehender oder im Bau befindlicher Anlagen ist unerlässlich. Wir sollten zum Beispiel die Überwachung des Verfahrens verbessern, durch das Lizenzen für Ölbohrungen oder für die Vermietung von Anlagen an Dritte erteilt werden. Drittens müssen angemessene rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, um Angelegenheiten der Verantwortung und der Wiedergutmachung von Schäden zu regulieren, da es eine ganze Reihe von gravierenden rechtlichen Lücken in den bestehenden Bestimmungen gibt. Wir sollten auch die Einführung eines Entschädigungsfonds in Erwägung ziehen, der in solchen Situationen Anti-Krisenmaßnahmen finanzieren würde.

 
  
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  Dominique Vlasto (PPE), schriftlich. (FR) Ich habe diesen ausgewogenen Entschließungsantrag unterstützt, der zukünftige Tiefseebohrungen nicht unterbindet, sondern sie anpasst, damit sie den europäischen Sicherheitsstandards entsprechen, die zu den strengsten der Welt gehören. Diese Standards müssen meines Erachtens sowohl eine nachhaltige Energieversorgung Europas als auch die Sicherheit und Dauerhaftigkeit von Offshore-Aktivitäten garantieren. Wir erinnern uns alle an die schrecklichen Bilder des schwarzen Meerwassers im Golf von Mexiko, an den beklagenswerten Verlust von Menschenleben, die Verzweiflung der Bürgerinnen und Bürger, die von dieser Katastrophe betroffen wurden und an die beträchtlichen Schäden, die durch die Explosion der Deepwater-Horizon-Plattform verursacht wurden. Aus diesem Grund erneuere ich meinen Appell, eine echte europäische Zivilschutztruppe zu bilden, die rasch und effizient eingesetzt werden kann, wenn sich solche schweren Katastrophen ereignen. Offshore-Erschließung und -Förderung in tiefen Gewässern ist von entscheidender Bedeutung für die Verdünnung von Erdöl. Allerdings müssen ihre Auswirkungen auf die Umwelt kontrolliert werden, und wir müssen garantieren, dass sie in Zukunft nicht eine Bedrohung für die Meeres-und Küstengebiete und die Artenvielfalt darstellen. Das ist die zentrale Herausforderung für das internationale und umweltpolitische Image der Europäischen Union, die in diesem Bereich sehr positive Ergebnisse erzielt.

 
  
  

- Entschließungsantrag: Konferenz über die biologische Vielfalt - Nagoya 2010 (B7-0536/2010)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für diese Entschließung gestimmt, die sich an die Debatte mit dem Rat und der Kommission anschloss, anlässlich welcher wir die Pläne und wichtigsten strategischen Ziele der Europäischen Union für die Eindämmung des Verlusts an biologischer Vielfalt am Vorabend der Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologischen Vielfalt erörterten. Ich hoffe daher, dass die EU eine starke, konsequente Position auf dieser Konferenz vertreten wird, mit Konzepten zu den konkreten Maßnahmen, die getroffen werden, um den Beitrag zu garantieren, den der Schutz der biologischen Vielfalt zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten wird. Ich möchte Sie daran erinnern, dass der Erhalt der biologischen Vielfalt grundlegend für die Qualität des Ökosystems ist, direkte Auswirkungen auf wesentliche Funktionen wie etwa die Nahrungsmittelproduktion und die Wasserversorgung hat und Erdrutschen und Überschwemmungen vorbeugt. Außerdem hoffe ich, dass die politischen Antworten, die auf die Sicherstellung der Integration der biologischen Vielfalt mit Wirtschaftsaktivitäten wie etwa der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei und dem Tourismus abzielen, mutig und ehrgeizig genug sein werden, um dieses unschätzbare und doch äußerst fragile Erbe – wie in meiner Region, den Azoren – vor weiteren engstirnigen, externen Interessen, die hierfür eine Bedrohung darstellen können, zu schützen.

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich. (FR) Ich habe für die Entschließung des Europäischen Parlaments zu den EU-Zielen zur biologischen Vielfalt gestimmt. Angesichts des fortschreitenden Verlusts der Artenvielfalt und somit des biologischen Reichtums auf der Erde, ist es wichtig, dass wir uns ehrgeizige Ziele zum Schutz von Flora und Fauna setzen, während sichergestellt wird, dass die Menschheit ihre Reichtümer weiterhin für sich nutzen kann. Insofern hat sich das Parlament für Ziele ausgesprochen, mit denen die Ressourcen über ein strenges Regulierungssystem und die Förderung von neuen Technologien erhalten werden können.

 
  
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  Liam Aylward (ALDE), schriftlich. (GA) Ich habe für diesen Antrag im Vorfeld der in diesem Monat im japanischen Nagoya stattfindenden COP 10 Konferenz gestimmt. Schätzungen zufolge ist die weltweite Aussterberate zwischen 100 und 1000 Mal höher als die normale natürliche Rate; verantwortlich hierfür ist hauptsächlich menschliches Handeln. Es ist sehr enttäuschend, dass die Ziele für 2010 zur Beendigung des Verlusts an biologischer Vielfalt nicht erreicht wurden. Landwirtschaftlich genutzte Flächen machen 45 % der Gesamtfläche der EU aus und stellen einem wertvollen Lebensraum mit einer reichen biologischen Vielfalt dar. Der Agrarsektor hat zur biologischen Vielfalt in der EU beigetragen, und zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sind jetzt vom Agrarsektor und von Anbaumethoden abhängig. So unterstützt beispielsweise die Schaf- und Rinderbeweidung die Pflanzenvielfalt von offenem Weideland. Bei der Umsetzung von Anbaumethoden müssen Fragen der biologischen Vielfalt berücksichtigt werden. Hilfe und Unterstützung sind für Agrarumweltmaßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt bereitzustellen. Über die Bedeutung des Agrarsektors für die Umwelt muss in Nagoya gesprochen werden, und dieses Thema sollte bei der Erörterung der Zukunft und des CAP-Haushaltsplans fortan im Zentrum stehen.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. – (LT) Ich stimme dieser Entschließung zu. Angesichts der gegenwärtigen Situation eines Rückgangs der biologischen Vielfalt um 30 % während der vergangenen 40 Jahre und Zukunftsprojektionen einer Beschleunigung des Verlusts an biologischer Vielfalt um das Zehnfache, bedarf es jetzt eines entschiedenen Handelns für die Bewahrung der biologischen Vielfalt und der Förderung ihrer nachhaltigen Nutzung. Der Verlust an biologischer Vielfalt stellt eine Bedrohung für die Ernährungssicherheit dar und verschärft den Energiemangel und den Klimawandel. Zur Vermeidung der negativen Folgen dieser Prozesse müssen die Kommission und die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, indem sie eine nachhaltige EU-Strategie zur Bewahrung der biologischen Vielfalt erarbeiten, die mit den Zielen der Armutsbekämpfung, einer nachhaltigen Abfallwirtschaft und der Abschwächung des Klimawandels in Einklang gebracht wird. Für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen und Strategien wird eine angemessene Finanzierung unerlässlich sein. Öffentliche Mittel werden wahrscheinlich nicht ausreichen. Daher ist es notwendig, Investitionen aus dem privaten Sektor anzuziehen und neue Finanzierungsquellen zu erschließen. Darüber hinaus müssen die erarbeiteten Pläne während der Genehmigung des mehrjährigen Finanzrahmens berücksichtigt und deren benötigte Finanzierung garantiert werden.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Die Entschließung über die strategischen Ziele der EU für die in Nagoya stattfindende COP 10 zur biologischen Vielfalt ist für das von den Vereinten Nationen zum Internationalen Jahr der biologischen Vielfalt erklärte Jahr 2010 von besonderer Bedeutung, auch angesichts der Tatsache, dass weder das globale Ziel einer signifikanten Verringerung des Verlusts an biologischer Vielfalt bis 2010 noch das EU-Ziel der Eindämmung des Verlusts an biologischer Vielfalt erreicht wurde.

Die Bewahrung der biologischen Vielfalt, zusammen mit der nachhaltigen Nutzung und fairen Aufteilung des Nutzens genetischer Ressourcen sollte weiterhin verteidigt werden, und ich glaube, dass sich dies in dieser Entschließung widerspiegelt. Die Kommission und die Mitgliedstaaten müssen auf der COP 10 mit einer Stimme sprechen, und ihre internen Entscheidungsprozesse müssen beschleunigt werden. Besonders wichtig ist die Verstärkung der diplomatischen Bemühungen mit Drittländern.

Zum Abschluss, es ist meines Erachtens entscheidend, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten den Umweltaspekt in ihre Beziehungen mit Drittländern integrieren, mit einem Schwerpunkt auf die Bedeutung der Verfolgung eines integrierten Ansatzes und einer „Grünen Diplomatie“.

 
  
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  Corina Creţu (S&D), schriftlich. (RO) Ich habe für die Entschließung zu den strategischen Zielen der EU für die 10. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt in Nagoya gestimmt, in erster Linie, weil meines Erachtens die Erhaltung der biologischen Vielfalt dem nachhaltigen Wachstum der Entwicklungsländer zuträglich ist. Gewiss sind angesichts der Tatsache, dass weder das für 2010 gesteckte globale Ziel, die deutliche Verringerung des Verlusts an biologischer Vielfalt, noch das EU-Ziel, die Eindämmung des Verlusts an biologischer Vielfalt, erreicht wurden, zusätzliche Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele umso dringlicher.

Ein weiterer besorgniserregender Aspekt ist die illegale Nutzung genetischer Ressourcen, die in den meisten Fällen einen negativen Einfluss auf die Zielländer für solche Methoden hat. Ich stimme damit überein, dass Themen der Bewahrung der biologischen Vielfalt nur periodisch in der öffentlichen Diskussion angesprochen werden. Daher unterstütze ich den im Entschließungstext zum Ausdruck gebrachten Vorschlag für eine nachhaltigere und gezieltere Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt unter den Bürgerinnen und Bürgern. Wir müssen diese Themen verstehen und sie unterstützen. Für gleichermaßen wichtig halte ich es, Anstrengungen dahingehend zu unternehmen, dass der Erhalt der biologischen Vielfalt in die politische Bildung unserer Länder aufgenommen wird.

 
  
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  Vasilica Viorica Dăncilă (S&D), schriftlich. (RO) Angesichts der Tatsache, dass die Eindämmung des Verlusts an biologischer Vielfalt kein dringlicher Punkt auf der europäischen und internationalen politischen Agenda ist, begrüße ich die Umsetzung und Annahme einer Reihe von konkreten Indikatoren auf wissenschaftlicher Grundlage, um die bei der biologischen Vielfalt gemachten Fortschritte hinsichtlich der Erreichung der strategischen Zielsetzungen und Einzelziele der Europäischen Union zu messen.

 
  
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  Mário David (PPE), schriftlich. (PT) Bei einem gleichermaßen sensiblen wie wichtigem Thema, wie dem Erhalt der biologischen Vielfalt als europäisches und weltweites Naturerbe ist es von Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission ein Einvernehmen zu dem von der Europäischen Union auf der COP 10 einzunehmenden Standpunkt erzielen. Ich begrüße daher diesen Entschließungsantrag. Die mit dem Erhalt der biologischen Vielfalt verbundene Komplexität verlangt zahlreiche Mechanismen, Lösungen und Anstrengungen.

Ich glaube daher, dass die über die Förderung von Synergien zwischen den verschiedenen Weltorganisationen, Mitgliedstaaten und NGO Instrumente zum Schutz der biologischen Vielfalt im Rahmen von Strategien für die Erhaltung der Umwelt, mit denen dieses Ziel verfolgt wird, entwickelt werden können. Abschließend möchte ich die Notwendigkeit einer Signalisierung des sich aus einer Intervention des Marktes in den Erhalt der biologischen Vielfalt ergebenden wirtschaftlichen Nutzens und der Aufnahme von Umweltbelangen in die Agenda der Mitgliedstaaten und der Kommission bei den Beziehungen mit Drittländern, auch bekannt als „Grüne Diplomatie“, unterstreichen.

 
  
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  Marielle De Sarnez (ALDE), schriftlich. (FR) Bedauerlicherweise wurde der Verlust an biologischer Vielfalt trotz der vonseiten der EU während des EU-Gipfels in Göteborg eingegangenen Verpflichtungen noch nicht aufgehalten. Diese Entschließung erinnert uns daran, dass die biologische Vielfalt eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung des weltweiten Hungers und bei der Ernährungssicherheit spielt, und dass sie eine Grundvoraussetzung für jeden Versuch ist, den Klimawandel abzuschwächen und sich auf ihn einzustellen. Es ist an der Zeit, dass alle Mitgliedstaaten die Rechtsvorschriften der Natura 2000 sowie die Habitat- und Vogelschutzrichtlinien vollständig umsetzen und Initiativen für den Erhalt der maritimen Vielfalt ergreifen. Diese Politik zugunsten der biologischen Vielfalt muss sowohl auf europäischer als auch auf internationaler Ebene geführt werden, um diese Belange in die Politik der Entwicklungszusammenarbeit und insbesondere der Außenpolitik der Union sowie in sämtliche innerhalb der WTO künftig abgeschlossenen Abkommen zu integrieren.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Wie ich bereits im Zusammenhang mit dem Bericht von Frau de Lange, über den in der letzten Sitzungsperiode abgestimmt wurde, Gelegenheit hatte, anzuführen, „Ich (…) stimme der Notwendigkeit für die EU vollständig zu, insbesondere im Hinblick auf alle von der Gemeinschaftspolitik abgedeckten Bereiche, eine nachhaltige Strategie zum Schutz der biologischen Vielfalt und zum Schutz der Ökosysteme festzustellen. Ich glaube, dies wird besonders relevant im Bereich Landwirtschaft und Fischerei werden; aus diesem Grund beobachte ich die sich in der Vorbereitung befindlichen Reformen der Gemeinsamen Fischereipolitik und der Gemeinsamen Agrarpolitik besonders aufmerksam. Daher kann ein angemessener und nachhaltiger Erhalt der biologischen Vielfalt, der unverzichtbar und wünschenswert ist, kein Hemmnis für die Nachhaltigkeit und Entwicklung der Landwirtschaft und der Fischerei sein.“

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Die Vereinten Nationen haben das Jahr 2010 zum Internationalen Jahr der biologischen Vielfalt erklärt. Leider wird die Europäische Union in Bezug auf die biologische Vielfalt ihr Ziel für 2010 nicht erreichen; der Verlust an biologischer Vielfalt schreitet alarmierend voran. Die Verlustrate wird sich laut Prognosen bis zum Jahr 2050 verzehnfacht haben. Dieser Verlust an biologischer Vielfalt ist nicht nur aus ethischer, sondern auch aus ökologischer und wirtschaftlicher Sicht unannehmbar, da künftigen Generationen die Vorteile einer gesunden biologischen Vielfalt vorenthalten werden. Entscheidend ist, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten mit einer Stimme sprechen und die Geschwindigkeit und Effektivität ihrer internen Entscheidungsprozesse erhöhen, sodass sie zu einem zügigen Konsens über die interne EU-Position anlässlich der COP 10 gelangen und für ihre diplomatischen Bemühungen mit Drittländern mehr Mittel und Zeit aufwenden können.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Diese Entschließung enthält einige positive und wichtige Punkte, andere sind zweideutig und unklar, während wieder andere negativ und sogar besorgniserregend sind. Wir teilen die zum Ausdruck gebrachte Sorge über das Scheitern der Ziele der EU und der weltweiten Ziele einer deutlichen Senkung der Verlustrate bei der biologischen Vielfalt. Wir begrüßen Aspekte wie etwa die Aufteilung des Nutzens genetischer Ressourcen, die Ablehnung von Patenten auf Lebensformen und Lebensprozesse, den Erhalt von traditionellem Wissen und den Praktiken der eingeborenen Völker, die Verbindung von genetischer Vielfalt und globaler Ernährungssicherheit, die Bewertung der Auswirkungen von Biokraftstoffen und das Lenken der Aufmerksamkeit auf das Problem der exotischen Arten. Wir kritisieren jedoch beabsichtigte Schritte auf dem Weg zu neuen Formen von privater Aneignung der Natur und der natürlichen Ressourcen wie etwa die in der Entschließung mehr als einmal vertretene Einführung einer „Zahlung für Ökosystemleistungen“, und lehnen diese vehement ab. Ebenfalls sollten die mehrdeutigen und unklaren Aspekte Erwähnung finden, wie beispielsweise die Befürwortung, dass „die biologische Vielfalt und die Möglichkeiten, die sich aus ihrer Bewahrung und nachhaltigen Nutzung ergeben, als Wert in die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung einbezogen werden“.

 
  
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  Mario Mauro (PPE), schriftlich. (IT) Ausschlaggebend für die Abstimmung zugunsten des Entschließungsantrags zu den strategischen Zielen der EU für die 10. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) in Nagoya (Japan) vom 18. bis 29. Oktober 2010, ist die Notwendigkeit, auf dieser wichtigen Konferenz zu einem gemeinsamen europäischen Standpunkt zu gelangen, der von möglichst vielen anderen Teilnehmerländern unterstützt werden kann. Nur wenn wir klare Vorstellungen über Ziele und Vorschläge haben, können wir wirklich eine entscheidende Rolle bei den zu treffenden weltweiten Vereinbarungen spielen. Vor allem betont die Entschließung zu Recht die Notwendigkeit eines dringenden Eingreifens, um das Ziel der Verringerung des Verlusts an biologischer Vielfalt in größerem Umfang über die Anwendung der bereits verfügbaren Ressourcen zu erreichen.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Der vom Menschen verursachte, ungezügelte Verlust an biologischer Vielfalt ist besorgniserregend. Die biologische Vielfalt sollte als das verlässlichste Barometer für den Zustand der Umwelt angesehen werden. Da die EU mit alarmierenden Zahlen beim Verlust an biologischer Vielfalt konfrontiert wird, auf deren Grundlage 42 % der Säugetiere, 43 % der Vögel, 45 % aller Schmetterlinge, 30 % der Amphibien, 45 % der Reptilien und 52 % des Süßwasserfischbestands vom Aussterben bedroht sind, glaube ich, dass die soeben umgesetzten Rechtsvorschriften unverzichtbar und entscheidend für den Erhalt und sogar für die Stärkung der biologischen Vielfalt sind. Wir müssen daher bei der biologischen Vielfalt ehrgeizig auftreten, um die strategischen Ziele für 2020 zu erreichen. Aus diesem Grund habe ich so und nicht anders gestimmt.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Biodiversität ist die Lebensgrundlage für alle Menschen, was impliziert, dass Artenvielfalt und natürlicher Lebensraum erhalten bleiben müssen. Vor allem arme Bevölkerungsteile trifft die Abnahme der Artenvielfalt und jener von ökologischen Systemen, da sie häufig auf die Erzeugnisse aus der Natur angewiesen sind, um überleben zu können. Es sollte im Sinne der westlichen Regierungen sein, eben diese Vielfalt zu erhalten und Maßnahmen zu setzen, die eine Sensibilisierung des Themas erreichen. Denn auch aus wirtschaftlicher Sicht bringt ein Erhalt à la longue nur Vorteile. Ich enthalte mich meiner Stimme, da die Ziele zu hoch gesteckt und die Vorreiterrolle der EU nur zielführend ist, wenn große Nationen wie China auch zu einem Umdenken bereit sind.

 
  
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  Wojciech Michał Olejniczak (S&D), schriftlich.(PL) Die Europäische Union ist besorgt über den rapiden Verlust an biologischer Vielfalt und über die Tatsache, dass das globale Ziel für 2010, die Verlustrate der biologischen Vielfalt deutlich zu reduzieren, nicht erreicht wurde. Für die Erreichung dieser hochgesteckten Ziele müssen konkrete Kennzahlen schnellstmöglich auf der Grundlage wissenschaftlicher Daten angenommen werden, um den Fortschritt auf dem Weg zu diesen strategischen Zielen zu messen. Nach den bisher durchgeführten Studien macht der Wohlfahrtsverlust infolge des Verlusts an biologischer Vielfalt gegenwärtig etwa 50 Mrd. EUR jährlich (knapp 1 % des BIP) aus, mit einem Anstieg auf 14 Brd. EUR im Jahr 2050. Daher stuft die Europäische Union dieses Problem als außerordentlich wichtig ein. Ich unterstütze die Überzeugung, dass zahlreiche Verbindungen zwischen dem Klimaschutz, der Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele und der Eindämmung des Verlusts an biologischer Vielfalt bestehen. Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt wirken sich positiv auf Strategien zur Anpassung an den und zur Abschwächung des Klimawandels aus. Ich stimme dem in der Entschließung enthaltenen Aufruf zu, weitere Anstrengungen zur Förderung von Synergien und Verbindungen zwischen der Politik auf den Gebieten biologische Vielfalt und Klimaschutz zu unternehmen. Um aber diesen globalen Problemen vorzubeugen, müssen die für den Schutz der biologischen Vielfalt vorgesehenen globalen Mittel drastisch erhöht werden, besonders über die bestehenden Finanzierungsquellen sowie über neue und innovative Quellen, darunter auch neue und innovative marktwirtschaftliche Instrumente.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Die biologische Vielfalt ist ein reiches Erbe, dass wir von früheren Generationen übernommen haben und künftigen Generationen hinterlassen sollten. Abgesehen von jeglichem anthropologischen Gesichtspunkt ist es auch wichtig, den inneren Wert dieser biologischen Vielfalt anzuerkennen.

Gegenwärtig ist eine von fünf Spezies vom Aussterben bedroht. Diese besorgniserregende Zahl ruft uns zu angemessenen Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt auf.

Angesichts dessen begrüße ich diese Entschließung, mit der letztendlich die wirksame und entschiedene Umsetzung des zuvor festgelegten Ziels für 2010, einer deutlichen Verringerung des Verlusts an biologischer Vielfalt, unterstützt wird, und mit der die verschiedenen Wege für ein dringend erforderliches Handeln zum Schutz der biologischen Vielfalt systematisiert und die neuen Ziele für 2020 abgesteckt werden.

 
  
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  Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. (FR) Die Europäische Union muss auf internationaler Ebene denselben aggressiven Ansatz beim Schutz der biologischen Vielfalt haben, wie im Kampf gegen den Klimawandel. Die Aufgabe der Bewahrung der biologischen Vielfalt verspricht in Nagoya genauso schwierig zu werden, wie eine Umkehrung des katastrophalen Trends der globalen Erwärmung in Cancún. Die Zahlen führen uns das Ausmaß dieser Herausforderung vor Augen: 30 % der Tier- und Pflanzenarten sind seit 1970 verschwunden. In Europa schreitet der Verlust an biologischer Vielfalt voran, obgleich aufgrund des wachsenden Bewusstseins Ökozonen unter der Bezeichnung „Natura 2000“ eingerichtet wurden, die annähernd 18 % des europäischen Territoriums ausmachen. Welche Erwartung sollten wir an Nagoya zwischen dem 18. und 29. Oktober 2010 haben? Bestenfalls, dass die Europäische Union mit einer Stimme spricht. Sie muss auch den Mut besitzen, Themen anzusprechen, die den Unmut, selbst von Ländern wie dem Gastgeberland Japan, auslösen können, das nicht weiterhin ungestraft nicht nachhaltige und besonders barbarische Wal- und Delphinfangmethoden anwenden darf. Weiterhin muss sie eine positive Botschaft aussenden: Der beste Schutz der biologischen Vielfalt ist die horizontale Einbindung dieses Anliegens in Wirtschaftsaktivitäten wie Handel, Tourismus und Transport.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Obwohl wir zunächst beabsichtigten, den Text zu unterstützen, führte der von der PPE- und der ECR-Fraktion eingebrachte Änderungsantrag 1 zu Abschnitt 16 schließlich dazu, dass sich unsere Fraktion bei der Stimmabgabe enthielt.

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE), schriftlich.(PL) Die biologische Vielfalt hat Auswirkungen auf das Leben von uns allen. Jedoch schreitet der Verlust an biologischer Vielfalt in der Welt infolge menschlichen Handelns mit zunehmender Geschwindigkeit voran. Symptome hierfür umfassen die Massenabholzung, sinkende Fischbestände und das Verschwinden von noch weiteren Arten. Wissenschaftlicher schätzen, dass bis zum Ende des 21. Jahrhunderts 15-40 % der Spezies verschwunden sein könnten. Wir sollten uns darüber im Klaren sein, dass der Verlust an biologischer Vielfalt eine ungünstige Auswirkung auf das Funktionieren der Ökosysteme und den von ihnen erbrachten Leistungen wie etwa die Nahrungsmittelversorgung, die Wasserreinigung, die Bodendüngung, den Schutz vor Überschwemmung und die Energieproduktion hat. Zahlreiche Faktoren gefährden die biologische Vielfalt, beispielsweise der Klimawandel, unkontrollierte Vorortbebauung und invasive nichtheimische Arten. Ich möchte mich jedoch auf ein spezifisches Thema konzentrieren. Ich denke an die Landwirtschaft, die häufig als ein die biologische Vielfalt bedrohender Faktor angeführt wird. Sicherlich, man kann darin übereinstimmen, dass die industrielle Landwirtschaft nicht umweltfreundlich ist. Ich denke jedoch, dass eine bedeutend größere Bedrohung für die Umwelt die Beendigung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit darstellt. Wir haben kürzlich eine Intensivierung dieses Prozesses erlebt. Die immer geringere Rentabilität der landwirtschaftlichen Erzeugung, verursacht unter anderem durch Preisschwankungen, bedeutet, dass die Menschen der Landwirtschaft den Rücken zukehren; die Folge ist das Verschwinden von Leben über große Flächen hinweg.

 
  
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  Marie-Christine Vergiat (GUE/NGL), schriftlich. (FR) Vom 18. bis 29. Oktober findet die Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) Japan statt. Sowohl auf globaler als auch auf europäischer Ebene wurde das Ziel für 2010, die Eindämmung des Verlusts an biologischer Vielfalt, nicht erreicht.

Die Entschließung des Parlaments unterstreicht, dass, wenn nicht schnell etwas unternommen wird, diesen Trend umzukehren, der Verlust an biologischer Vielfalt mittel- und langfristig bedeutsam und unkontrollierbar sein wird.

Das Parlament fordert, dass Lebewesen keinen Patenten unterworfen sein sollten, und dass die Plünderung genetischer Ressourcen durch Wirtschaft und Industrie, besonders in den Entwicklungsländern, ein Ende haben sollte.

Der Schutz der biologischen Vielfalt ist unabdingbar, um die Millenniumsentwicklungsziele zu erreichen.

Ich unterstütze daher die Entschließung einschließlich ihrer Änderungen, die von der Konföderalen Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke und der Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz vorgelegt wurden.

In wenigen Wochen findet die Klimakonferenz in Cancún statt; es ist daher höchste Zeit, dass die internationale Gemeinschaft und insbesondere die Europäische Union angesichts ihrer Verpflichtung gegenüber dem Umweltschutz dem Bericht unter dem Titel „Die Ökonomie von Ökosystemen und der Biodiversität“ (TEEB) und dessen Empfehlungen auf der Nagoya Konferenz Beachtung schenkt.

Es ist extrem wichtig, die Tatsache zu wiederholen, dass der Kampf für die biologische Vielfalt, der Kampf gegen den Klimawandel und die Bekämpfung der Armut wie auch die Antworten auf den Umgang mit ihnen eng miteinander verknüpft sind.

 
  
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  Angelika Werthmann (NI), schriftlich. Obwohl Studien zufolge die gegenwärtigen Wohlstandseinbußen infolge der Verluste an biologischer Vielfalt auf rund 50 Milliarden Euro/Jahr geschätzt werden steht dieses Thema nicht auf der internationalen politischen Agenda. Auf europäischer Ebene gibt es bereits hervorragende Instrumente, die gezielt gestärkt werden müssen und mit den Aktionen in der Klimapolitik koordiniert werden müssen, um einen maximalen Nutzen aus den Investitionen zu ziehen. Die Investitionen in die Erhaltung der Biologischen Vielfalt werden sich bezahlt machen.

 
  
  

- Bericht: Othmar Karas (A7-0251/2010)

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich. (FR) Die Basel II Verträge regulieren die Bankentätigkeit und besonders die von den Banken zur Sicherstellung ihrer Liquidität zu haltenden Eigenmittel. In dieser Entschließung unterstützt das Europäische Parlament das langfristige Risiko- und Ertragsmanagement sowie einige, an die Größe der Banken angepasste Vorschriften – sodass die wichtigsten nicht meinen, dass sie befreit sind – und argumentiert, dass sie die Kosten für die Anpassung an die neuen Rechtsvorschriften nicht an Privatpersonen weiterreichen sollten. Ferner ist das Parlament darüber besorgt, dass Basel II nicht überall in der Welt auf die gleiche Weise eingehalten werden könnte. Es drängt die Europäische Kommission, Schritte hin zu einer größeren Harmonisierung zu unternehmen. Ich denke, dass diese Empfehlungen in die richtige Richtung gehen: Die Reduzierung des Risikos einer zukünftigen Krise und der Schutz von Privatpersonen. Deswegen habe ich nachdrücklich für diese Entschließung gestimmt.

 
  
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  Vito Bonsignore (PPE), schriftlich. (IT) Ich begrüße die ausgezeichnete Arbeit des Berichterstatters, Herrn Karas, bei der Vorbereitung eines unschätzbaren Initiativberichts über die Reform von Basel II zur Stärkung des Bankensystems in Anbetracht der Finanzkrise. In der Tat muss Europa in dieser Verhandlungsphase eine größere Rolle spielen, sodass wir eine mögliche Bestrafung des europäischen Wirtschaftssystems und Wettbewerbsverzerrungen vermeiden können. Verglichen mit dem US-System ist das europäische System vorwiegend durch Bankkredite finanziert, jedoch haben die Finanzkrise der letzten Jahre in Europa und der daraus resultierende Liquiditätsmangel zu einer drastischen Verringerung der Kreditvergabe an Klein- und Mittelbetriebe, dem Rückgrat unserer Wirtschaft, geführt. Ich habe für dieses Dokument gestimmt, weil ich davon überzeugt bin, dass die EU sich in den Verhandlungen über die Reform von Basel II für gleiche Bedingungen mit den Vereinigten Staaten bei Rechnungslegungsstandards, Paritätsanforderungen zwischen Geschäfts- und Anlagebanken, eine eindeutige Definition des Begriffes „Liquidität“ und für eine größere Transparenz hinsichtlich der Rolle der Rating-Agenturen einsetzen muss. Um mit künftigen Belastungszeiträumen umgehen zu können, müssen wir uns von nun an mit einer größeren Kapitalmenge und -qualität sowie mit einer größeren Liquidität ausstatten. Zugleich wäre es zweckmäßig, antizyklische Maßnahmen zu ergreifen und ökonomische Überschüsse aufzubauen.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für die Entschließung gestimmt, da ich darin übereinstimme, dass das Problem von Finanzinstituten, die zum Scheitern zu groß sind, angegangen werden muss, und dass daher Eigenkapitalanforderungen und antizyklische Puffer in einem angemessenen Verhältnis zur Größe, zum Risikoprofil und zum Geschäftsmodell eines Finanzinstituts stehen müssen. Ich möchte zu einer eingehenden Studie über die Kapitalinstrumente vor und nach der Krise aufrufen, um die Bedeutung der spezifischen Kapitalinstrumente und deren Relevanz in einer Krisensituation zu bewerten. Die kommende Europäische Bankaufsichtsbehörde sollte eine führende Rolle bei der Aufstellung und Umsetzung von Maßnahmen in Bezug auf Eigenkapitalanforderungen und Vorschriften zu antizyklischen Pufferstandards auf EU-Ebene spielen.

 
  
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  Nikolaos Chountis (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Ich habe mich bei diesem Bericht der Stimme enthalten, da dieser sich, obwohl er das Problem in der Theorie erkennt und die notwendige Überarbeitung der Basel II Vorschriften und ein stärkeres Finanzaufsichtssystem unterstützt, dennoch dagegen sträubt, strenge Vorschriften einzuführen. Der Bericht unterschätzt, in welchem Ausmaß die Banken aufgrund ihrer ausschweifenden und spekulativen Tendenzen, insbesondere während der letzten Jahre, an der Krise schuld waren. Wir benötigen eine neue Wahrnehmung bezüglich des Charakters und der Funktion des Finanzsystems, wenn wir europäische Wirtschaftsstrategien wollen, die nachhaltiges Wachstum fördern und sich letztlich sozialen Erfordernissen zuwenden.

 
  
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  Mário David (PPE), schriftlich. (PT) Ich stimme für die in diesem Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen. Antizyklische Regulierung erfordert standardisierte Kriterien, mit denen eine umfassende und sorgfältige Überwachung der Finanzmärkte und der Marktumgebung durch Aufsichtsbehörden sichergestellt wird. Vor allem enthalten diese den vollständigen Informationsaustausch, die Synchronisierung von Regulierungsmaßnahmen und die Echtzeitüberwachung von Exposition und Risiko, einschließlich einer Voraussetzung für Buchungskontrollen über sämtliche Finanzmarkttransaktionen. Die Entwicklung von höheren Liquiditätsstandards bildet daher ein Kernstück bei der Krisenreaktionsfähigkeit. Diese sollten aber hinreichend differenziert werden, um die Besonderheiten der Geschäftsmodelle der Banken und deren jeweilige Risikoprofile zu berücksichtigen. Die zukünftige Europäische Bankaufsichtsbehörde sollte eine führende Rolle bei der Aufstellung und der Umsetzung von Maßnahmen in Bezug auf Kapitalanforderungen und Vorschriften zu antizyklischen Pufferstandards auf EU-Ebene spielen.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für die Entschließung gestimmt, weil ich glaube, dass die Aufsicht und Regulierung der Finanzmarktteilnehmer unverzichtbar für die Sicherstellung der öffentlichen Interessen und der finanziellen und wirtschaftlichen Stabilität sind, die für Entwicklung und Fortschritt benötigt werden. Darüber hinaus hat die von uns derzeit erfahrene Krise gezeigt, dass das Bankkapital im Hinblick auf Liquidität und Solvenz deutlich unzureichend war. Eigenkapitalanforderungen und antizyklische Puffer müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Größe, zum Risikoprofil und zum Geschäftsmodell eines Finanzinstituts stehen. Andererseits möchte ich den Appell und die Warnung an den Baseler Ausschuss im Hinblick auf die Bedeutung der erforderlichen Anpassungen der regulatorischen Rahmenbedingungen unterstreichen, damit der europäische Wirtschafts- und Bankensektor, der sich durch eine starke wechselseitige Abhängigkeit kennzeichnet, nicht vorschnell verurteilt und in eine ungünstige Wettbewerbssituation auf dem Weltmarkt gebracht wird.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI), schriftlich.(FR) Versuche zur Verbesserung des internationalen Finanzsystems im Baseler Ausschuss und auf der Ebene der G20 und der Europäischen Union scheinen von keinerlei Nutzen zu sein.

Die Vereinbarung im September über das von Banken zu haltende Kapitalvolumen und dessen Qualität wurde als ein großer Fortschritt und als ein großer Sieg über einen Sektor begrüßt, der sich diesen Maßnahmen widersetzte und damit drohte, die Kreditversorgung zu stoppen. Es handelte sich anscheinend um einen Pyrrhussieg, da sich die Börsenkurse für den Sektor im Anschluss an die Vereinbarung kaum erhöhten, was kein gutes Zeichen war.

Die Banken haben bis 2019 die neuen Bestimmungen zu erfüllen, und in der Zwischenzeit kann alles Mögliche passieren. Die Risikoanalyse, die sich bereits als absolut unwirksam erweisen, bleibt das Herzstück dieses Systems. Das Problem der Liquidität und der Leverage Ratio wurde nicht gelöst, ebenso wenig wie das der außerbilanzmäßigen Positionen und der Verbriefung. Finanzinstitute, die keine öffentlichen Finanzmittel erhalten, wie beispielsweise Hedgefonds, sind nicht betroffen, trotz deren Gefährlichkeit und widernatürlicher Arbeitsweise.

Kurzum, weder wurde etwas gelöst noch wird irgendetwas gelöst werden, ohne eine grundlegende Änderung des Systems, anstelle des Versuchs dieses zu flicken.

 
  
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  Anne E. Jensen (ALDE), schriftlich.(DA) Die Abgeordneten der Dänischen Liberalen Partei haben für den Karas-Bericht (A7-0251/2010) gestimmt. Der Bericht beschäftigt sich mit einer Anzahl von wesentlichen Punkten sowie mit der Forderung nach einer geeigneten Umsetzung von Basel III, unter Beachtung der Unterschiede bei den Finanzsystemen. Jedoch bedauern die Abgeordneten der Dänischen Liberalen Partei die Tatsache, dass die dänischen Empfehlungen zum Schutz des dänischen Hypothekarmodells nicht stärker berücksichtigt wurden. Einige der Baseler Vorschläge könnten bei effektiven Hypothekarmodellen in Europa, einschließlich des dänischen, erheblichen Schaden verursachen.

 
  
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  Alan Kelly (S&D), schriftlich. Der Baseler Ausschuss ist bestrebt, das Rahmenwerk Basel II zu reformieren, um die Widerstandsfähigkeit des Bankensystems zu stärken. Die Vorschläge des Ausschusses bezwecken eine verbesserte Qualität der Kapitalbasis sowie eine erweiterte und stärkere Deckung der Kapital-Rahmenregelung. Der Ausschuss beabsichtigt ebenfalls die Einführung eines Leverage Ratio zur Eindämmung eines exzessiven Leverage-Aufbaus im System sowie weitere ergänzende antizyklische Maßnahmen, beispielsweise die in guten Zeiten aufzubauenden Kapitalpuffer. Darüber hinaus werden globale Standards beim Liquiditätsmanagement vorgeschlagen.

Während es jedoch ein starkes internationales Engagement für die Novellierung des Basel-Rahmenwerks gibt, ist von grundlegender Bedeutung, dass eine solche Überarbeitung die richtige Balance zwischen den verschiedenen Geschäftsmodellen, Investmentbanking und traditionellem Privatkundengeschäft, den unterschiedlichen Rechtsformen und der vorwiegenden Finanzierung des Unternehmenssektors durch Kreditfinanzierung in Europa findet.

Darüber hinaus muss das Europäische Parlament eine aktive Rolle spielen und starken Einfluss auf die Überarbeitung der sich bereits im Baseler Ausschuss im Verhandlungsprozess befindlichen Vorschriften ausüben. Das Europäische Parlament, das als das demokratisch gewählte europäische Organ zu einem späteren Zeitpunkt über die Kommissionsvorlage zur Eigenkapitalrichtlinie (CRD 4 Richtlinie) sprechen wird, sollte frühzeitig am Verhandlungsprozess beteiligt werden.

 
  
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  Mario Mauro (PPE), schriftlich. (IT) Die Stimmabgabe für den Karas-Bericht ist auf die Präzision zurückzuführen, mit der mein Kollege die bei der Eigenkapitalrichtlinie erzielten Fortschritte, aber auch die kritischen Fragen aufgezeigt hat, die uns zwingen, diese Reform dringend umzusetzen. Zunächst bin ich damit einverstanden, dass dem Europäischen Parlament eine aktive und vor allem „frühzeitige“ Rolle bei den Verhandlungen garantiert wird, sodass eine Art „demokratische Kontrolle“ gewährleistet ist, mit der Maßnahmen getroffen werden können, die weitestgehend den Anforderungen aller Unternehmen entsprechen. Wir müssen alles tun, was wir tun können, um die Endnutzer von Finanzdienstleistungen zu schützen, sodass mit der neuen Übereinkunft ein System bereitgestellt wird, das Banken nicht dazu zwingt, ihre operativen Kosten an sie weiterzugeben.

 
  
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  Arlene McCarthy (S&D), schriftlich. Im Mittelpunkt der Finanzkrise waren Banken, die exzessive Risiken eingingen, und es unterließen, ausreichend Kapital für die Deckung dieser Risiken zu halten. Die Defizite dieser Banken haben eine Krise verursacht, von der die Bürgerinnen und Bürger in der ganzen Welt weiterhin schwer getroffen werden. Die Bürgerinnen und Bürger haben doppelt bezahlt, und zwar über einen mit Steuergeldern finanzierten Rettungsplan, gefolgt von den Auswirkungen der Rezession und Ausgabenkürzungen. Die Vermeidung einer Wiederholung einer solchen Krise erfordert eine grundlegende Überarbeitung des Finanzregulierungsrahmens, einschließlich einer stärkeren Kapital-Rahmenregelung für Banken. Vorschläge zur Verbesserung der Eigenkapitalrichtlinie sind daher das Herzstück der Schaffung von stabilen und verantwortlichen Banken. Dieser Bericht unterstützt die von den G20 und vom Baseler Ausschuss festgelegten Ziele und Vorschläge, die sicherstellen sollen, dass Banken ausreichende Kapitalmengen in geeigneter Qualität halten und über die Liquidität und die stabile Finanzierung verfügen, die erforderlich ist, um harten Marktbedingungen standzuhalten. Die Europaabgeordneten der Labour Party stimmen für diesen Bericht, da er den Reformprozess befürwortet. Wir unterstützen jedoch keine Aufrufe zur Abschwächung der von Basel angenommenen Vorschläge. Wir ermutigen zu einer weiteren Untersuchung der Auswirkungen der Maßnahmen – wo angebracht – jedoch mit der Absicht der Sicherstellung einer vollständigen, konsequenten und rechtzeitigen Umsetzung auf internationaler Ebene.

 
  
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  Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich. (FR) Dieser Text ist der Herausforderung der aktuellen Krise und ihrer wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen nicht gewachsen. Was dringend gebraucht wird, ist eine radikale Änderung der Vorschriften des Bankensystems – keine halbherzigen Maßnahmen für deren Erhalt. Das Baseler Abkommen legt ein lächerlich niedriges Eigenkapitalniveau fest und untersagt keines der Spekulationsinstrumente. Ich habe gegen diesen Spekulationsschutz gestimmt.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich.(PT) Die globale Finanzkrise, welche die Wirtschaft aller Länder weiterhin vor Probleme stellt, hat bestätigt, dass ein starker Bankensektor von zentraler Bedeutung ist, um zukünftig ähnliche Situationen zu vermeiden. Basel II und die Novellierung der Eigenkapitalrichtlinie sollen zu einem starken Bankwesen beitragen, und zwar unter Voraussetzungen, die es uns ermöglichen, ähnlichen Krisen wie denjenigen der vergangenen Jahre künftig standhalten können.

Ziel dieses Berichts ist die Verbesserung der Qualität der Kapitalbasis und die Erweiterung und Stärkung des Eigenkapitalbedarfs zur Risikodeckung (wie etwa das Kreditrisiko von Geschäftspartnern aufgrund von Derivaten, Repo-Geschäften usw.). Der Bericht bezweckt ebenfalls die Einführung eines Leverage Ratio zur Zügelung des Leverage innerhalb des Bankensystems und weitere ergänzende antizyklische Maßnahmen wie etwa die Bildung von Kapitalpuffern in günstigen Wirtschaftsperioden. Last but not least schlägt der Bericht globale Standards beim Liquiditätsmanagement vor. Aus diesem Grund habe ich so und nicht anders gestimmt.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für diese Entschließung gestimmt, da ich der Ansicht bin, dass:

– Finanzinstitute, die zum Scheitern zu groß sind, in der Lage sein sollten, sich auf antizyklisches Kapital zu stützen, das in einem angemessenen Verhältnis zur Größe und zum Risikoprofil steht;

– der Baseler Ausschuss und die Kommission die Behandlung von wechselseitigen Finanzbeteiligungsabsprachen klären sollten;

– eine eingehende Studie über die Kapitalinstrumente vor und nach der Krise durchgeführt werden sollte, um die Bedeutung der spezifischen Kapitalinstrumente und deren Relevanz in einer zukünftigen Krisensituation zu bewerten;

– hohe Liquiditätsanforderungen ein zentraler Teil der Reaktion auf die Krise sind;

– die Kriterien für hochwertige veräußerbare Vermögenswerte definiert werden müssen;

– die Kommission alle öffentlichen Schuldverschreibungen aus der Eurozone, unabhängig von ihrer individuellen Bewertung, als hochwertige veräußerbare Vermögenswerte zulassen sollte;

– dass der zukünftigen Europäischen Bankaufsichtsbehörde eine tragende Rolle bei der Festlegung und der Umsetzung von Maßnahmen im Zusammenhang mit Kapitalanforderungen und Anforderungen für antizyklische Kapitalpuffer zukommen sollte;

– antizyklische Regelungen harmonisierte Kriterien zur Sicherstellung einer umfassenden und sorgfältigen Überwachung der Finanzmärkte und des Marktumfeldes durch die Aufsichtsbehörden erfordern.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. Im Bericht wird der Standpunkt des Europäischen Parlaments zur anstehenden Novellierung der internationalen Standards und Leitlinien über Kapital- und Liquiditätsanforderungen für das Bankensystem dargelegt, die durch den Baseler Ausschuss (dem von Zentralbanken und Aufsichtsbehörden des Bankensektors eingerichteten internationalen Forum) angenommen werden, sowie über die von den G20 diesbezüglich eingegangenen Verpflichtungen. Diese Standards sollen auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der EU übertragen und an diese über eine Novellierung der Eigenkapitalrichtlinie (CRD) angepasst werden. Ein Legislativvorschlag der Kommission ist für das erste Quartal 2011 vorgesehen.

 
  
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  Peter Skinner (S&D), schriftlich. Ich möchte meine Unterstützung für diesen Bericht zum Ausdruck bringen. Wie die Kommission weiß, ist das Parlament stets der Ansicht gewesen, dass die für den Basel II Vertrag getroffenen Vorkehrungen das parlamentarische Verfahren nicht in angemessener Weise widerspiegeln. Da unter den wichtigsten Finanznationen so viel auf dem Spiel steht, erfordert eine nochmalige Prüfung von Themen wie etwa dem Eigenkapitalanteil und des Leverage eine stärkere Aufsicht vonseiten des Parlaments. Dieser Bericht hat dazu beigetragen, das Ungleichgewicht der institutionellen Einbeziehung des Europäischen Parlaments zu korrigieren, und die Kommission muss dies anerkennen.

 
  
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  Søren Bo Søndergaard (GUE/NGL), schriftlich.(DA) Ich unterstütze voll und ganz die Anerkennung der Tatsache im Bericht, dass es hypothekarisch gesicherte Wertpapiere und andere Wertpapiertypen gibt, die tatsächlich genauso flüssig und sicher wie Staatsanleihen sind. Die indirekte Unterstützung des Berichts für das dänische Hypothekarmodell findet daher meine volle Zustimmung, obschon ich glaube, dass Dänemark ausdrücklicher im Text hätte erwähnt werden sollen. Der Grund für meine Stimmenthaltung ist, dass der Bericht im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit in der EU keine Einführung einer strengeren Finanzregulierung wie in der übrigen westlichen Welt, darunter in den Vereinigten Staaten, fordert.

 
  
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  Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. (PT) Die Annahme des EU-Finanzaufsichtspakets im September umfasste vor allem die Einrichtung von Organen und Mechanismen für die Aufsicht auf Mikroebene im Bankenbereich, in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk von nationalen Aufsichtsbehörden. Der Initiativbericht, über den wir heute abstimmen, setzt sich mit einem Thema auseinander, das meines Erachtens in gewisser Hinsicht zu dieser neuen Architektur gehört, und das ich für jede Wirtschaft als entscheidend ansehe. Die Bestimmung der Menge und Qualität von Eigenmitteln ist sicherlich eine sehr sensible Angelegenheit, die im Hinblick auf ihre Auswirkung – insbesondere auf Europas wirtschaftliche Erholung – und auf ihren Gesamtzusammenhang hin analysiert werden muss. Da unsere Unternehmen vorwiegend vom Bankensektor, einem der Pfeiler der Wirtschaft, finanziert werden, ist es aus meiner Sicht entscheidend, dass die Banken ihre Risiken und Überschüsse mit einer langfristig überlegten Perspektive verwalten. Darüber hinaus denke ich, dass diese Belange aktiv und im Rahmen der transatlantischen Zusammenarbeit erörtert werden sollen. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da ich mit dessen Gesamtinhalt übereinstimme und ihn als einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Schaffung von neuen EU-Mechanismen zur Planung, Koordinierung und Aufsicht in den wirtschaftlichen, budgetären und sozialen Bereichen der EU ansehe.

 
  
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  Derek Vaughan (S&D), schriftlich. – Die gegenwärtige Finanzkrise hat die von zahlreichen Banken übernommenen Risiken und deren mangelnde Kapitaldeckung aufgezeigt. Für diese Unverantwortlichkeit kommen weiterhin die europäischen Bürgerinnen und Bürger auf, sowohl in Form von Bankenrettungen als auch in Form von Ausgabenkürzungen infolge der darauf folgenden Rezession. Jede Überarbeitung des Finanzregulierungsrahmens hat Vorschläge zur Verbesserung der Eigenkapitalrichtlinie zu enthalten und steht daher im Mittelpunkt beim Aufbau stabiler und verantwortlicher Banken. Dieser Bericht unterstützt die von den G20 und vom Baseler Ausschuss festgelegten Ziele und Vorschläge, die sicherstellen sollen, dass Banken ausreichende Kapitalmengen in geeigneter Qualität halten und über die Liquidität und die stabile Finanzierung verfügen, die erforderlich ist, um harten Marktbedingungen standzuhalten. Ich stimme für diesen Bericht, da er den Reformprozess befürwortet. Ich unterstütze jedoch keine Aufrufe zu einer Abschwächung der von Basel angenommenen Vorschläge. Ebenfalls würde ich eine weitere Untersuchung über die Effekte der Maßnahmen – wo angebracht – vorschlagen, jedoch mit der Absicht zur Sicherstellung einer vollständigen, konsequenten und rechtzeitigen Umsetzung.

 
  
  

- Bericht: Veronique De Keyser (A7-0245/2010)

 
  
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  Elena Oana Antonescu (PPE), schriftlich. (RO) Bislang hat die Völkergemeinschaft keine gleichgültige Haltung eingenommen, sondern hat viele solidarische Maßnahmen ergriffen, um die in Afrika lebenden Völker zu unterstützen. Dennoch ist das Entwicklungsniveau in diesem Gebiet sehr viel niedriger als im Westen. Wenn wir bedenken, dass die Lebenserwartung eines Afrikaners 30 oder 40 Jahre unter der eines Europäers liegt, können wir sagen, dass dies nach wie vor – selbst heute noch – ein großes Problem ist. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich unterstütze die in Frau De Keysers Bericht vorgeschlagenen Lösungen und möchte hervorheben, dass die wahre Lösung für das Problem Afrikas die Schaffung einer Grundlage für das System zur Gesundheitsversorgung und die Bereitstellung schneller Hilfe ist. In Anlehnung an ein berühmtes Sprichwort glaube ich, dass Folgendes zutrifft: „Wenn man einem Patienten ein Medikament gibt, hilft man ihm für einen Tag. Wenn man ihm die Grundlage für ein System zur Gesundheitsversorgung gibt, hilft man nicht nur ihm, sondern auch seinen Kindern das ganze Leben.“ Aus genau diesem Grund unterstütze ich eine ausgeglichene Politik zur Gewährung von Mitteln.

 
  
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  John Attard-Montalto, Louis Grech und Edward Scicluna (S&D), schriftlich. Die Delegation der Malteser Sozialdemokraten hat für den Bericht über die Systeme der Gesundheitsversorgung im subsaharischen Afrika und eine globale Gesundheitspolitik gestimmt, in dem wesentliche Punkte und Prioritäten zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele und zur Halbierung von extremer Armut bis 2015 angesprochen werden. Wir verurteilen auch die Tatsache, dass Frauen in manchen Gebieten immer noch der Genitalverstümmelung, Gewalt und Vergewaltigung ausgesetzt sind. Wir stimmen den in diesem Bericht angesprochenen Punkten ebenfalls voll zu, insbesondere in Bezug auf die dringlichsten Gesundheitsprobleme im subsaharischen Afrika und der allgemeinen Frage, wie die Bereitstellung von Gesundheitsdienstleistungen und die Sozialversicherungssysteme dort verbessert werden können. Dem Verweis auf die Förderung von Abtreibungen aus Absatz 6 des Berichts kann meine Delegation jedoch nicht zustimmen.

 
  
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  David Casa (PPE), schriftlich. – In diesem Bericht wird eine Reihe von Problemen angesprochen. Dennoch ist Absatz 6, der sich mit Abtreibung befasst, besorgniserregend. Ich bin gegen Abtreibung und kann ein Dossier, in dem diese Praxis gefördert wird, nicht unterstützen. Aus diesem Grund habe ich mich entschieden, gegen diesen geänderten Bericht zu stimmen.

 
  
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  Anna Maria Corazza Bildt, Christofer Fjellner, Gunnar Hökmark und Anna Ibrisagic (PPE), schriftlich.(SV) Die schwedischen Konservativen haben heute, am 7. Oktober 2010, gegen den Bericht (A7-0245/2010) über die Systeme der Gesundheitsversorgung im subsaharischen Afrika und eine globale Gesundheitspolitik gestimmt. Dennoch möchten wir hervorheben, dass wir glauben, dass dieser Bericht sich mit einem sehr wichtigen Thema beschäftigt, dass nämlich der Zugang zu einer Gesundheitsversorgung Grundvoraussetzung für die Entwicklung ist. Im subsaharischen Afrika sterben jährlich Hunderttausende von Kindern an Krankheiten, die für Menschen mit Zugang zu einer Grundversorgung nicht lebensbedrohlich sind. Unserer Meinung nach liefert dieser Bericht jedoch keine Antwort auf die Frage, wie diese bereitgestellt werden soll. Tatsache ist, dass die Zivilgesellschaft als Gesundheitsdienstleister eine wichtige Rolle gespielt hat und in vielen Ländern immer noch spielt. Die kategorische Ablehnung der Arbeit von privaten Gesundheitsdienstleistern und Nicht-Regierungsorganisationen ist nicht der richtige Weg, wenn man das Wohlbefinden der Armen im Sinn hat. Gleichzeitig möchten wir hervorheben, dass wir selbstverständlich den Absatz des Berichts bezüglich der reproduktiven Gesundheit von Frauen und der Verurteilung der Genitalverstümmelung sowie der schrecklichen Gewalttaten, denen Frauen immer noch ausgesetzt sind, unterstützen.

 
  
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  Corina Creţu (S&D), schriftlich. (RO) Meiner Meinung nach besteht der Hauptverdienst der Entschließung zu den Systemen der Gesundheitsversorgung im subsaharischen Afrika und einer globalen Gesundheitspolitik darin, dass sie das Problem basierend auf den spezifischen Merkmalen der betroffenen Region anspricht. Es ist ein echtes Problem, ein Modell zur Organisation von Sozialversicherungssystemen einzuführen, das speziell für westliche Zivilisationen mit einem vollständig anderen Hintergrund entwickelt wurde. Viele Projekte, ob aus Europa oder den Vereinigten Staaten, die für Entwicklungsländer bestimmt waren, konnten aufgrund eines absolutistischen, westlich orientierten Ansatzes nicht erfolgreich sein. So wurden Mittel verschwendet und zusätzliche Probleme in den betroffenen Ländern geschaffen. Die besondere Situation dieses Gebiets zeigt ganz offensichtlich, dass wir Gesundheit nicht als Ware behandeln dürfen. Daher müssen Formen der Gesundheitsversorgung identifiziert werden, die ohne wirtschaftlichen Gewinn bereitgestellt werden können und die auf Werten wie Solidarität und Demokratie beruhen. Der mit der Zeit und auch durch die Beiträge der EU-Mitgliedstaaten erreichte Fortschritt kann durch ein hastig erstelltes Konzept, das auf kommerziellen Erwägungen beruht, zunichte gemacht werden. Ich glaube, dass die Entschließung dieses Problem auf faire und kohärente Weise angesprochen hat, weshalb ich dafür gestimmt habe.

 
  
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  Proinsias De Rossa (S&D), schriftlich. – Ich unterstütze diesen Bericht, welcher in Anbetracht der Verpflichtungen der EU, die Millenniums-Entwicklungsziele und eine Halbierung der Armut bis 2015 zu erreichen, die dringendsten Gesundheitsprobleme im subsaharischen Afrika und die Frage nach den Systemen, die hierzu eingesetzt werden können, anspricht.

Der Bericht untersucht, wie universelle, zugängliche und erschwingliche Gesundheitssysteme aufgebaut werden können und wie wir die sich nach europäischer Erfahrung bewährten Verfahren weitergeben können. Insbesondere untersucht der Bericht auf dem Gegenseitigkeitsprinzip beruhende Krankenversicherungen, die bereits eingerichtet wurden und in verschiedenen afrikanischen Staaten wirksam arbeiten.

Auf dem Gegenseitigkeitsprinzip beruhende Krankenversicherungen sollen den Staat nicht ersetzen; sie sind vielmehr eine Alternative, mit der die Hindernisse für den Zugang zur Gesundheitsversorgung überwunden und der Zugang zu qualitativ hochwertiger Gesundheitsversorgung aller Bürgerinnen und Bürger ungeachtet ihres Einkommens verbessert werden können. Tatsächlich konnten sie die Versicherungsleistungen auf die sozio-ökonomischen Merkmale der Bevölkerung in einer informellen Wirtschaft zuschneiden, die von den formalen Systemen und Versicherungen ausgeschlossen ist, und stellen damit eine geeignete Lösung zum Erreichen des Ziels einer allgemeinen Abdeckung in Niedrig- und Mittellohnländern dar.

 
  
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  Marielle De Sarnez (ALDE), schriftlich. (FR) Afrika ist durch die Folgen der Krise, Naturkatastrophen, extreme Armut, Kriege und Epidemien ausgelaugt, weshalb es dringend notwendig ist, dass wir bei der Einführung einer nachhaltigen Gesundheitspolitik behilflich sind. Aus diesem Grund unterstütze ich diesen Bericht, der Systeme für die Gesundheitsversorgung vorschlägt, die aus verschiedenen Quellen finanziert werden, und zwar sowohl aus staatlichen Mitteln als auch durch internationale Solidarität und unter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger. Um dies zu erreichen, müssen die europäischen Länder ihr Versprechen halten und dieser Zusammenarbeit 2010 mindestens 0,7 % des Bruttoinlandsprodukts zuweisen. Die EU muss die zahlreichen bestehenden Initiativen der auf dem Gegenseitigkeitsprinzip beruhenden Krankenversicherungen unterstützen, deren Ziel es ist, den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu verbessern. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, den Regierungen der Entwicklungsländer ihren Sachverstand mehr technische und finanzielle Hilfe zur Verfügung zu stellen, um Systeme des Sozialschutzes einzurichten und auszuweiten. Und schließlich spielt auch die Europäische Investitionsbank mit Blick auf die Gewährung von Krediten, die Kofinanzierung von Investitionen in Kliniken und die Übernahme eines Teils der Vergütung von medizinischem Personal eine Rolle. Nur durch diese gemeinsamen Anstrengungen wird Afrika von einem nachhaltigen System für die Gesundheitsversorgung, das für alle zugänglich ist, profitieren können.

 
  
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  Harlem Désir (S&D), schriftlich. (FR) Die Stärkung von Systemen zur Gesundheitsversorgung im subsaharischen Afrika ist ein wichtiger Aspekt der Entwicklungspolitik. Eine Beseitigung der Defizite in den Versorgungssystemen wird sich durch eine bessere Ausbildung von medizinischem Personal, angemessene Vorbeugungskampagnen und geringere Behandlungskosten auch auf die Volksgesundheit weltweit auswirken. Dies wird zu einem Rückgang ernster Epidemien wie HIV, Tuberkulose und Ruhr beitragen. Es darf nicht sein, dass private Unternehmen den Zugang zur Gesundheitsversorgung aus Profitgründen behindern und es darf erst recht nicht sein, dass konservative religiöse Bewegungen Maßnahmen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit ablehnen und das Recht auf Abtreibung in Frage stellen und damit die Gesundheit von Millionen Frauen gefährden. Zur Verbesserung der Systeme zur Gesundheitsversorgung im subsaharischen Afrika und auf der ganzen Welt ist es wesentlich, dass die Europäische Union mit der übrigen Völkergemeinschaft besser Schritt hält. Insbesondere muss sie bei der Förderung der Entstehung von nicht gewinnorientierten, auf Solidarität beruhenden genossenschaftlichen Gesundheitsstrukturen, die den Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung verbessern, eine Rolle spielen. Aus diesem Grund unterstütze ich die Annahme des Berichts von Frau De Keyser.

 
  
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  Lena Ek, Marit Paulsen, Olle Schmidt und Cecilia Wikström (ALDE), schriftlich.(SV) Für die Menschen aus den Ländern des afrikanischen Kontinents ist es wichtig, Zugang zu Gesundheitsleistungen zu haben. Aus diesem Grund ist es gut, dass wir eine Debatte über Versicherungssysteme und darüber, wie die Gesundheitsversorgung in Niedriglohnländern organisiert werden kann, führen.

Unglücklicherweise hätte der Ton und der Ansatz des Berichts sehr viel besser sein können. Beispielsweise ist es bedauernswert, dass in Europa immer noch Stereotype vorherrschen, die Raum lassen für Sätze wie „in der Erwägung, dass die Bürgerinnen und Bürger angesichts der sozialen und humanitären Bedingungen, unter denen manche Bevölkerungsgruppen leben, den Aspekt der Vorsorge nicht immer verstehen“.

Wir glauben auch, dass der Bericht in mancherlei Hinsicht veraltete Ansichten bezüglich privater Versicherungen und unabhängiger Gesundheitsdienstleister vertritt. In bestimmten Teilen Afrikas ist es äußerst wichtig, dass diese unabhängigen Dienstleister weiterarbeiten können, damit es dort überhaupt irgendeine Gesundheitsversorgung gibt.

Trotz dieser Mängel glauben wir, dass die Zielsetzung des Berichts gut ist, und dass er eine Reihe vernünftiger Initiativen enthält. Wir möchten ferner die fortschrittlichen Kräfte unterstützen, die in den Hilfsorganisationen für das Recht der Frauen auf reproduktive Gesundheit kämpfen. Daher haben wir uns entschlossen, für den Bericht zu stimmen.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht über die Systeme der Gesundheitsversorgung im subsaharischen Afrika und eine globale Gesundheitspolitik gestimmt, weil er die Notwendigkeit bestätigt, dass die Völkergemeinschaft ihre Verpflichtungen bezüglich der Millenniums-Entwicklungsziele erfüllen und die Europäische Union ihr Versprechen zu einer stärkeren Unterstützung der Gesundheitsdienste im subsaharischen Afrika einlösen muss. Ich möchte hervorheben, wie wichtig die Unterstützung der Entwicklung von nachhaltigen, auf Gegenseitigkeit beruhenden Modellen ist, die auf Solidarität zwischen Nord und Süd und zwischen ihren Mitgliedern basieren, die langfristig jedoch Selbständigkeit erlangen und sich selbst finanzieren können sollten.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Das subsaharische Afrika ist immer noch das Gebiet mit der geringsten durchschnittlichen Lebenserwartung bei der Geburt (von den 20 Ländern mit der geringsten durchschnittlichen Lebenserwartung befinden sich 19 in Afrika) und mit der höchsten Sterblichkeitsrate und Mutter-und-Kind-Sterblichkeitsrate. Es ist ebenfalls die Region mit der höchsten Todesrate aufgrund von HIV-Infektionen, wobei die Prävalenzrate in der erwachsenen Bevölkerung in verschiedenen Länder über 15 % liegt. Diese Zahlen sind erschreckend und müssen für uns ein Alarmsignal sein, dass es dringend notwendig ist, die humanitäre Hilfe für diese Länder in angemessener Weise in den Bereich des Gesundheitswesens und der Bereitstellung von medizinischer Grundversorgung für die am meisten benachteiligten Gemeinschaften zu lenken. Hierbei müssen die Europäische Union und die einzelnen Mitgliedstaaten eine Rolle spielen, aber nicht, weil diese extreme Not, wie der Bericht erklärt, möglicherweise auf die koloniale Vergangenheit des afrikanischen Kontinents zurückzuführen ist, sondern weil wir Europäer besonders freundschaftlich und solidarisch mit Afrika verbunden sind, was nicht vergessen werden darf.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich.(PT) Die ernsten Probleme und der extreme Bedarf der afrikanischen Bevölkerung im Gesundheitsbereich sind offensichtlich, genau wie die Notwendigkeit einer wirksamen Intervention der entwickelten Welt zur Sicherstellung besserer Lebensbedingungen auf einem Kontinent, der von zahlreichen Übeln, von Naturkatastrophen bis hin zu Kriegen, Konflikten und Diktaturen heimgesucht wird. Es ist jedoch nicht akzeptabel, dies zum Anlass zu nehmen, die Einbeziehung grundlegender und nicht verhandelbarer menschlicher Werte, wie es beim Recht auf Leben der Fall ist, zu erzwingen. Die Auferlegung neuer, umstrittener Konzepte trägt nicht zur Lösung der Probleme des unterentwickelten Afrikas bei. Aus diesem Grund habe ich dagegen gestimmt.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Der Bericht beinhaltet Punkte, die wir als wichtig erachten, z.B. der Glaube, dass Gesundheit keine Ware ist und die darin zum Ausdruck gebrachte Sorge, dass „die Gesundheit immer stärker kommerzialisiert wird“. Wir begrüßen die Verteidigung des Rechts der Frauen, selbst über Fragen zu entscheiden, die ihre reproduktive Gesundheit betreffen, ob es sich um Fragen der Fortpflanzung, der Verhütung, der Abtreibung oder sexuell übertragbarer Krankheiten handelt. Ebenso wichtig ist die Tatsache, dass er das Problem des Mangels an medizinischem Personal in vielen afrikanischen Ländern hervorhebt. Anstatt zu versuchen dabei zu helfen, dass diese Fachkräfte in ihren Herkunftsländern bleiben, haben verschiedene europäische Länder durch Abwerbung dazu beigetragen, die Abwanderung der Fachkräfte noch zu verstärken. Der Bericht hätte noch stärker auf die „externen Faktoren“ eingehen können und müssen, die „den Handlungsspielraum von Staaten (...) dramatisch einschränken und sich tiefgreifend auf die Gesundheit der Bevölkerung in diesen Ländern auswirken können“. Wir dürfen die strukturellen Anpassungsprogramme, die Auslandsschulden oder die Einschnitte und Privatisierungen aus Rentabilitätsgründen, auch im Gesundheitswesen, wo bereits große Defizite bestehen, nicht ignorieren. Wir dürfen aber auch nicht die Art und Weise ignorieren, wie die EU um jeden Preis wirtschaftliche Partnerschaftsabkommen durchsetzen möchte, welche die Wirtschaft in diesen Ländern noch weiter schwächen.

 
  
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  Alan Kelly (S&D), schriftlich. – Der Informationsaustausch ist wichtig, egal, um welchen politischen Bereich es sich handelt. Dennoch ist es im Gesundheitswesen von äußerster Wichtigkeit, Informationen zwischen Ländern und Regionen auszutauschen, um dadurch leichter untersuchen zu können, welche Aspekte in Regionen, für die es ursprünglich vielleicht gar nicht konzipiert wurde, allgemein zutreffend, zugänglich und erschwinglich sind. Unter Berücksichtigung dessen begrüße ich diesen Bericht, da er die sich in Europa bewährten Verfahren aufzeigt und wir sehen können, was im subsaharischen Afrika durchführbar ist.

 
  
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  Giovanni La Via (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe den Bericht über Systeme der Gesundheitsversorgung im subsaharischen Afrika und eine globale Gesundheitspolitik unterstützt, weil ich glaube, dass es wichtig ist, das Recht auf Gesundheit als ein grundlegendes Menschenrecht zu verteidigen. Bedauerlicherweise liegt die Lebenserwartung eines Afrikaners mindestens 30 Jahre unter der eines Europäers und allein dieser Unterschied stellt das Modell der Nord-Süd-Solidarität ernsthaft auf den Prüfstand. Es ist außerdem bekannt, dass die Mehrheit der subsaharischen Afrikaner, insbesondere derer, die in ländlichen Gegenden leben, die Kosten für Medikamente nicht aufbringen können. Der Bericht, über den wir heute im Parlament abgestimmt haben, drückt eine Bevorzugung nachhaltiger Gesundheitsdienstleistungen, die entweder aus öffentlichen Mitteln oder über die internationale Solidarität finanziert werden, aus. Tatsächlich kann die Europäische Union in diesem Kontext eine wichtige Rolle spielen, indem sie geeignete Maßnahmen ergreift, um das Fundament für ein transparentes Finanzierungssystem basierend auf Gesundheitsindikatoren, die sich aus den echten Bedürfnissen der Bevölkerung ableiten, legt. Außerdem glaube ich, dass die weitere Umsetzung der Programme zur Schulung der Bevölkerung mit Blick auf die Prävention und Früherkennung von Krankheiten notwendig ist, und möchte abschließend die entscheidende Rolle der Behörden vor Ort dabei hervorheben.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Es ist zwingend notwendig, dass wir unsere Anstrengungen auch weiterhin konzentrieren, sodass die Investitionen der Europäischen Union in die Systeme der Gesundheitsversorgung im subsaharischen Afrika wirksam durchgesetzt werden, um den großen Unterschied, der zurzeit zwischen diesem Kontinent und den anderen insbesondere in Bezug auf die Geburt von Kindern, Lebenserwartung und Häufigkeit von HIV besteht, stetig zu verringern.

Es ist jedoch wichtig, die Führer dieser Länder warnend darauf hinzuweisen, die verfügbaren Mittel für den vorgesehenen Zweck einzusetzen und sicherzustellen, dass diese nicht für andere Aktivitäten verwendet werden, weil die schlechte Regierung in manchen Ländern oftmals zur Verschlimmerung der Probleme im Gesundheitswesen führt. Ich möchte auch hervorheben, dass die Geburtenrate in diesen Ländern weiterhin aufrecht erhalten und gefördert werden sollte und der freiwillige Schwangerschaftsabbruch nicht leichter gemacht werden darf. Die Rechte der Frauen müssen selbstverständlich respektiert werden, die wiederkehrende Praxis des Schwangerschaftsabbruchs darf aber nicht der Hauptfaktor bei der Geburtenrate sein. Daher habe ich so gestimmt wie ich gestimmt habe.

 
  
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  Louis Michel (ALDE), schriftlich. (FR) Ich unterstütze den Bericht über Systeme der Gesundheitsversorgung im subsaharischen Afrika und eine globale Gesundheitspolitik. Gesundheit ist keine Ware. Nach dem Bericht aus dem Jahr 2010 über die Millenniums-Entwicklungsziele und fünf Jahre vor Ablauf der Frist ist es die Verantwortung von jedem von uns, unsere Partnerländer bei der Umsetzung der nationalen Gesundheitspolitik zu unterstützen. Ausgaben für die Gesundheit sind keine Kosten, sondern eine wichtige Investition in die nachhaltige sozio-ökonomische Entwicklung dieser Länder.

 
  
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  Robert Rochefort (ALDE), schriftlich. (FR) Wie können wir uns akzeptieren, dass die Lebenserwartung eines Afrikaners 30 oder 40 Jahre unter der eines Europäers liegt? Es gibt viele Faktoren, wie schlechte Regierung, Naturkatastrophen, extreme Armut, die zu dieser besorgniserregenden Lage beitragen; einer Lage, in der die Gesundheitsindikatoren Afrikas zu den alarmierendsten der Welt gehören. Wie im Bericht angegeben, ist es laut der Weltbank unwahrscheinlich, dass die Entwicklungsländer in naher Zukunft ihre eigenen nationalen Systeme zur Gesundheitsversorgung aus ihren Steuereinnahmen finanzieren können. In diesem Kontext können nicht gewinnorientierte Systeme mit gemischter Finanzierung aus Staatsmitteln, internationaler Hilfe und öffentlicher Mitwirkung dabei helfen, die immense Herausforderung der Gesundheitsversorgung im subsaharischen Afrika zu bewältigen. Zugegeben, einige afrikanische Länder haben mit der Hilfe der Völkergemeinschaft bereits einige vielversprechende Initiativen in Angriff genommen. Dennoch muss die Europäische Union bei der Schaffung solidarischer Strukturen zur Gesundheitsversorgung eine besondere Rolle spielen, indem sie Beratung und Anleitung zur Verfügung stellt und Systeme der Basisgesundheitsversorgung und des Zugangs zu Medikamenten finanziert. Sie muss ferner Programme zur Schulung der Bevölkerung mit Blick auf Prävention und Früherkennung von Krankheiten unterstützen.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Der Bericht befasst sich mit dem Fehlen von Krankenversicherungen im subsaharischen Afrika, wodurch der Mehrheit der Bevölkerung der Zugang zur Gesundheitsversorgung verwehrt bleibt. Zugang zur Gesundheitsversorgung haben nur die Menschen, die es sich leisten können. Die große Bevölkerungsmehrheit im subsaharischen Afrika, insbesondere in den ländlichen Gegenden, kann sich Gesundheitsversorgung oder Arzneimittel nicht leisten, selbst Generika nicht, und dies trotz der NRO und anderer Regierungsprogramme zur Bereitstellung von Dienstleistungen. Die Hauptaussage des Berichts ist die Einführung einer Krankenversicherung basierend auf einem Solidaritätssystem, um der Bevölkerung Zugang zur Gesundheitsversorgung zu verschaffen. In dieser Hinsicht fordert der Bericht die Kommission auf, ein Krankenversicherungssystem zu unterstützen und zu fördern, indem sie Behörden, Beteiligte und Spender an einen Tisch bringt.

 
  
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  Licia Ronzulli (PPE), schriftlich. (IT) Fast 10 Millionen Kinder unter fünf Jahren sterben jedes Jahr, davon 4 Millionen Neugeborene unter einem Monat. Die Kindersterblichkeit konzentriert sich fast ausschließlich auf die armen Länder, hauptsächlich auf das subsaharische Afrika. Selbst heute noch stirbt auf der Welt jede Minute eine Frau aufgrund von Komplikationen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft oder einer Geburt. Die Hauptursachen hierfür sind Blutungen, Infektionen und hypertensive Krisen. Die Statistiken der Weltgesundheitsorganisation zeigen, dass das Risiko, aufgrund einer Schwangerschaft zu sterben, für eine Frau aus einem Entwicklungsland 36 Mal höher ist als für eine Frau aus einem Industrieland. In den letzten Jahren ist die Anzahl der Todesfälle um 34 % gesunken, dieser Prozentsatz ist aber weniger als die Hälfte dessen, was erforderlich wäre, um das 5. Millenniums-Entwicklungsziel zu erfüllen. Wir müssen den Risikogruppen mehr Aufmerksamkeit schenken, d.h. Frauen aus ländlichen Gegenden und den ärmsten Familien, ethnischen Minderheiten und indigenen Bevölkerungsgruppen, Menschen aus Konfliktzonen, und es muss mehr in Gesundheitssysteme investiert werden, um zu gewährleisten, dass schließlich alle Zugang zu einer besseren Qualität der Versorgung haben.

 
  
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  Alf Svensson (PPE) , schriftlich.(SV) Bei der heutigen Abstimmung des Europäischen Parlaments habe ich gegen den Eigeninitiativbericht über die Systeme der Gesundheitsversorgung im subsaharischen Afrika und eine globale Gesundheitspolitik gestimmt. Der Bericht behandelt ein äußerst wichtiges Thema – es ist offensichtlich, dass der Zugang zur Gesundheitsversorgung eine Grundvoraussetzung für die Entwicklung darstellt. Im subsaharischen Afrika sterben jährlich Hunderttausende von Kindern an Krankheiten, die für Menschen mit Zugang zu einer Grundversorgung nicht lebensbedrohlich sind. Für uns aus den Industrieländern ist das eine Schande. Es wird Hilfe benötigt, die den Zugang zur Gesundheitsversorgung ermöglicht. Meiner Meinung nach liefert der Bericht aber keine annehmbaren Antworten auf die Frage, wie dies vonstatten gehen soll. Tatsache ist, dass die Zivilgesellschaft – insbesondere glaubensorientierte Organisationen – in der Geschichte eine sehr wichtige Rolle als Gesundheitsdienstleister gespielt hat und dies in vielen Ländern südlich der Sahara nach wie vor tut. Das zu tun, was dieser Bericht tut, nämlich die Arbeit von privaten Gesundheitsdienstleistern und Nicht-Regierungsorganisationen kategorisch abzulehnen, ist definitiv nicht der richtige Weg, wenn man das Wohlbefinden der Armen im Sinn hat. Ich habe daher gegen diesen Bericht gestimmt.

 
  
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  Marc Tarabella (S&D), schriftlich. (FR) Mit der Entschließung zu den Systemen der Gesundheitsversorgung im subsaharischen Afrika und einer globalen Gesundheitspolitik hat das Europäische Parlament hervorgehoben, dass Frauen das Recht haben, „selbst und ohne Zwang über Fragen zu entscheiden, die ihre reproduktive Gesundheit betreffen, ob es sich um Fragen der Fortpflanzung, der Verhütung, der Abtreibung oder sexuell übertragbarer Krankheiten handelt“. Dennoch finde ich es sehr schade, dass diese Maßnahme nur von einer knappen Mehrheit angenommen wurde – 313 zu 229. Es geht hier um ein Grundrecht, für das Tausende Frauen in Europa und der ganzen Welt gekämpft haben und immer noch kämpfen und dabei oft ihr Leben aufs Spiel setzen. Obwohl ich die Position, die eine Minderheit meiner Kolleginnen und Kollegen eingenommen hat, beklage, freue ich mich sehr über die heutige Abstimmung.

 
  
  

- Entschließungsantrag: Kohäsions- und Regionalpolitik der EU nach 2013 (B7-0539/2010)

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich.(FR) Meine Kolleginnen und Kollegen und ich sind der Meinung, dass wir an die Erfolge der Regionalpolitik der Europäischen Union anknüpfen müssen. Dies bedeutet, dass sie eine Evolution, keine Revolution, durchlaufen muss. Es muss eine starke, gut finanzierte Politik bleiben und eine Politik, die eine echte Hebelwirkung auf die wirtschaftliche Entwicklung aller unserer Regionen hat. Wir fordern einfachere Regeln, nicht nur in Worten, sondern auch in Taten. Wir glauben fest daran, dass den Städten und Regionen in äußerster Randlage besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Bei der Arbeit an dieser Entschließung, sowohl auf Ebene der Arbeitsgruppen als auch im Ausschuss für regionale Entwicklung des Parlaments habe ich bei zwei Punkten für wesentliche Fortschritte sorgen können: dass die Bedürfnisse möglicher Begünstigter besser berücksichtigt werden und dass das Konzept des BIP nicht unnötig als unantastbar angesehen werden darf. Ich glaube, dass das BIP das Hauptkriterium für die Zuweisung von Mitteln bleiben sollte, dass wir aber auch andere Kriterien berücksichtigen sollten. Ich freue mich über den erzielten Kompromiss und habe daher für diesen Text gestimmt. Dadurch, dass wir diese Entschließung mit einer breiten Mehrheit angenommen haben, haben wir unsere Kräfte gebündelt und eine deutliche Botschaft an die Europäische Kommission und an die europäischen Minister gesandt.

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE), schriftlich.(FR) Ich habe für die Entschließung zur Kohäsions- und Regionalpolitik der EU nach 2013 gestimmt. Dieser Text enthält wesentliche Aussagen wie die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung einer Kohäsionspolitik auch nach 2013, die eine notwendige Voraussetzung für das Bündnis der Mitgliedstaaten darstellt. Ich glaube, dass wir mit der Forderung, die ländliche Entwicklung im Rahmen der zweiten Säule der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) mit den Entwicklungszielen im Bereich des Zusammenhalts abzustimmen und auf regionaler Ebene zu verwalten, damit sie an die Bedürfnisse angepasst ist, sehr vorsichtig sein müssen. Es ist sehr gut möglich, regionale Angemessenheit durch Vertragsschlüsse ohne einen Rechtsakt zu erreichen. Ich stimme voll und ganz zu, dass die Kohäsionspolitik nicht renationalisiert werden sollte. Kohäsionspolitik darf weder national noch regional sein. Sie muss europäisch sein. Wir müssen weg von einer auf der Wiedervereinigung Europas basierenden Kohäsionspolitik und hin zu einer Kohäsionspolitik, die auf europäischer Planung und Entwicklung basiert. Die Union zu einer sowohl im wirtschaftlichen als auch im sozialen Bereich wettbewerbsfähigsten und ökologisch nachhaltigsten Region der Welt machen: das ist das an das Europa der Ergebnisse geknüpfte Ziel, das unsere Bürgerinnen und Bürger erwarten.

 
  
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  Liam Aylward (ALDE), schriftlich. (GA) Die Kohäsionspolitik der EU zielt auf die Verminderung der Ungleichheiten zwischen den Entwicklungsniveaus der europäischen Regionen und auf die Erreichung eines wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts ab, was für das ländliche Gemeinschaftsleben und die Entwicklung sehr wichtig ist. Ich habe für diese Entschließung gestimmt, und es ist wichtig, dass die EU in ländlichen und abgelegenen Gebieten auch weiterhin nachhaltiges Wachstum unterstützt. Irland hat seit 1973 ungefähr 10 Mrd. Euro aus dem Fonds für regionale Entwicklung und vom Kohäsionsausschuss erhalten. Ich befürworte, was die Entschließung über ein sorgfältiges Nachdenken über die Bedeutung der regionalen Entwicklung und darüber, dass sie im EU-Haushalt berücksichtigt werden muss, und über die Förderung einer starken europäischen Regionalpolitik mit einer angemessenen Finanzierung zum Erreichen des sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalts sagt. Die Kohäsionspolitik ab 2013 muss den Bedürfnissen der europäischen Regionen entsprechen, damit die europäische Gemeinschaft wachsen und gedeihen kann. Es muss eine einfachere und transparente Politik sein. Es muss eine Synergie mit der regionalen Entwicklungspolitik und einen koordinierten Ansatz geben, der auf regionaler Ebene verwaltet wird, sodass spezifische politische Ziele erreicht werden und das Geld gerecht verteilt wird.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. – (LT) Ich habe diese Entschließung unterstützt. Die Kohäsionspolitik ist ein besonders wichtiger Teil der EU-Politik und besteht darin, Ungleichheiten zwischen den Entwicklungsniveaus der europäischen Regionen zu verringern und einen wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zu gewährleisten. Eine wirksam durchgesetzte Regionalpolitik ist ein großer Mehrwert für die gesamte EU und ihr Wirtschaftswachstum. Das Europäische Parlament hat schon häufig seine Position ausgedrückt, dass die Kohäsionspolitik vor dem Hintergrund der globalen Herausforderungen, die ganz unterschiedliche Auswirkungen auf die Regionen der EU haben, weiterentwickelt werden muss. Es ist daher notwendig, die allgemeine Koordination der Kohäsionspolitik auf EU-Ebene grundlegend zu verbessern. Tatsächlich sind die Komplexität und die Strenge der Anforderungen und Regeln, die auf die Kohäsionspolitik Anwendung finden, eines der Haupthindernisse für die Nutzung des Potenzials dieses Instruments. Um sicherzustellen, dass die Ziele der Kohäsionspolitik bei der Umsetzung der Politik auch erreicht werden, muss eine angemessene Flexibilität geschaffen werden, sodass sie an die besonderen Merkmale einzelner Regionen angepasst werden kann, damit diese spezifische wirtschaftliche und soziale Schwierigkeiten überwinden können.

 
  
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  Elena Băsescu (PPE), schriftlich. (RO) Die Kohäsionspolitik ist das wirksamste Instrument, das zur Umsetzung europäischer Strategien auf regionaler Ebene zur Verfügung steht. Der heute angenommene Entschließungsantrag beinhaltet wichtige Aspekte, die eine enge Verknüpfung mit den Zielen der Strategie Europa 2020 herstellen. Der Haushaltsrahmen für die Jahre 2014-2021 muss eine ehrgeizige Kohäsionspolitik mit den entsprechenden Mitteln fördern. Außerdem und in Anbetracht der Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf die weniger entwickelten Regionen muss dem Ziel der Konvergenz auch in Zukunft starkes Gewicht eingeräumt werden. Im Fall von Rumänien ermöglicht die Umsetzung dieser Politik die Schaffung der angemessenen Konvergenz mit den anderen EU-Staaten, insbesondere, weil die acht Entwicklungsregionen in meinem Land vom Strukturfonds profitieren können. Die Heranziehung und der optimale Einsatz dieser Mittel hätte in den nächsten fünf Jahren zu einem Anstieg des BIP um 15 % führen können. Aufgrund der geringen Verwaltungskapazität der Verwaltungsabteilungen in den Ministerien bleibt die Ausschöpfungsrate jedoch eine der niedrigsten Europas. Entsprechend glaube ich, dass es nützlich wäre, die bestehenden Verwaltungsstrukturen auf Ebene der Ministerien neu zu organisieren und strikte Kompetenzkriterien zur Einstellung von Personal anzuwenden. Des Weiteren glaube ich, dass die makro-regionalen Strategien, wie z.B. die Donaustrategie, als Hauptaspekte dieser Politik weiterbestehen müssen.

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. (LT) Ich habe für diese Entschließung gestimmt, weil die Europäische Union jetzt damit beginnen muss, die Finanzierung und Koordination der Kohäsions- und Regionalpolitik der EU nach 2013 zu planen. Ich stimme mit dem Europäischen Parlament darin überein, dass wir die Planung und Verteilung der für die Strukturfonds vorgesehenen EU-Gelder jetzt vornehmen müssen, sodass in dem neuen langen Finanzierungszeitraum genügend Geld zur Verfügung steht, um eine harmonische Entwicklung aller EU-Regionen zu gewährleisten. Europa ist vereint, und daher ist es wichtig, das Ziel der Kohäsionspolitik zu erreichen, d.h. die Verringerung von Ungleichheiten bei der Entwicklung der europäischen Regionen und die Gewährleistung eines wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts. Ich stimme mit der Auffassung des Parlaments überein, dass die Kohäsionspolitik ergebnisorientierter sein sollte, und dass wir nach mehr Wirksamkeit und Nützlichkeit streben sollten, denn nur so kann diese Politik den Verbrauchern besser dienen und nützen. Um dies zu erreichen, müssen wir die Verwaltungsverfahren grundlegend verbessern, die Finanzkontrolle erhöhen, die nationalen und regionalen Verfahren koordinieren und sie einfacher und flexibler gestalten. Um die Ziele der Strategie Europa 2020 zu erreichen, müssen wir die Kohäsions- und Regionalpolitik umsetzen und sicherstellen, dass diese Politik unabhängig ist und alle europäischen Regionen abdeckt.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Eine Erhöhung des EU-Haushalts ist wichtig, es ist aber ebenso wichtig, die Flexibilität und Vereinfachung der Nutzungsregeln zu verbessern, um den Haushaltsplan besser auszuführen. Die EU muss politische Prioritäten haben, die zu Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen beitragen, zusammen mit einer Strategie zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, wie z.B. wissenschaftliche Forschung und Innovation.

Ich möchte, dass die Architektur der Kohäsionspolitik nach 2013 ein einfaches, gerechtes und transparentes Übergangssystem bietet, das die Erfahrungen der Vergangenheit und die letzten Tendenzen bei der sozialen und wirtschaftlichen Lage der betroffenen Regionen berücksichtigt und es diesen ermöglicht, ihren Weg in Richtung Wachstum und Entwicklung weiter zu beschreiten. Der EU-Haushalt muss zusammen mit der europäischen politischen Agenda aufgestellt werden. Beispielsweise steht Energie auf der Agenda aller führenden Politiker Europas, wir investieren aber vier Mal weniger in die wissenschaftliche Forschung als in den 80er Jahren. Ich glaube, dass die Strategie Europa 2020 einen guten Ausgangspunkt und eine gute Arbeitsgrundlage darstellt.

 
  
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  Vasilica Viorica Dăncilă (S&D), schriftlich. (RO) Ich glaube, dass der Europäische Sozialfonds auch weiterhin Teil der Verordnung mit den allgemeinen Bestimmungen über die Fonds der Kohäsionspolitik bleiben sollte. Dennoch glaube ich, dass er seinen eigenen Regeln folgen sollte.

 
  
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  Mário David (PPE), schriftlich. (PT) Seit ihrer Gründung hat die Europäische Union den Frieden und den Wohlstand, einen Raum der Freiheit und Sicherheit und einen Binnenmarkt als grundlegende Werte und den sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt durch nachhaltige Entwicklung gefördert. Diese Werte, auf die wir so stolz sind, sollten den europäischen Integrationsprozess auch in Zukunft leiten, natürlich zusammen mit der Politik für die regionale Entwicklung. 2013 ist nicht mehr weit.

Daher sind die Bemühungen jedes Einzelnen zum Erreichen dieses Ziels sehr wichtig, da die aktuelle Lage in Europa recht kompliziert ist und es nach der Annahme des Vertrags von Lissabon tiefgreifende Veränderungen durchläuft. Das ungünstige globale Klima hat zu einer Verschiebung der Prioritäten der EU mit Blick auf die Klärung spezifischer oder wirtschaftlicher Probleme geführt, die natürlich gelöst werden müssen, aber die uns nicht von den der Regionalpolitik der EU zugrunde liegen Prinzipien abbringen dürfen. Die Architektur der Kohäsionspolitik nach 2013 muss deutlich die Tatsache widerspiegeln, dass die Kohäsionspolitik keine Politik der Umverteilung von Finanzmitteln zwischen den Mitgliedstaaten und Regionen ist. Es ist bzw. sollte vielmehr eine Politik sein, die auf die soziale, wirtschaftliche und territoriale Entwicklung der EU abzielt.

 
  
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  Marielle De Sarnez (ALDE), schriftlich. (FR) Mit der Annahme der Entschließung zur Kohäsions- und Regionalpolitik der EU nach 2013 hat das Europäische Parlament soeben die Forderungen der Regionen unterstützt, welche gerade in Brüssel zum Tag der offenen Tür versammelt sind. Das Parlament möchte vor dem für November vorgesehenen fünften Kohäsionsbericht, der die Hauptziele der Regionalpolitik der EU nach 2013 festlegen wird, ein starkes politisches Signal senden. Die soziale Krise, die wir zurzeit durchlaufen, verleiht der regionalen Entwicklungspolitik eine besondere Dimension. Damit die Regionen weiterhin mit dieser Zeit der wirtschaftlichen Umstrukturierung umgehen können, brauchen sie entsprechende Mittel. Um den Erfolg der Strategie Europa 2020 sicherzustellen, müssen die Regionen ebenfalls stärker involviert werden, und die Europäische Kommission muss die Verfahren für den Zugang zu den Fonds weiter vereinfachen. Und schließlich muss die Kohäsionspolitik auch besser vermittelt werden, damit die europäischen Bürgerinnen und Bürger die wichtige Rolle der Strukturfonds bei großen regionalen und sozialen Kohäsionsprojekten verstehen. Dies ist eine der Initiativen auf lokaler Ebene, die Europa fördern muss.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für die Entschließung zur Kohäsions- und Regionalpolitik der EU nach 2013 gestimmt. Die Umsetzung einer Kohäsionspolitik, die zu einem stabilen, nachhaltigen Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der Europäischen Union beiträgt, ist für den Erfolg der Strategie Europa 2020 wesentlich. Obwohl das Erreichen der Ziele dieser Strategie wichtig ist, müssen die Kohäsions- und Regionalpolitik unabhängig sein und einen Rahmen zur Schaffung starker Synergien zwischen sämtlichen europäischen Strategien bieten.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Wie ich bereits bei anderen Anlässen erwähnt habe, ist die Kohäsionspolitik der EU für eine Verringerung der Ungleichheiten in den verschiedenen Regionen der EU-27, für die Entschärfung von Ungleichheiten und für die Förderung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit von wesentlicher Bedeutung. Es ist wichtig, dass wir den am meisten benachteiligten Gebieten dabei helfen, sich zu entwickeln; dass wir die wirksame Zuweisung von Mitteln für Innovation, Technologie und Ausbildung verbessern; und dass wir Maßnahmen, insbesondere zur Förderung von Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit ergreifen. Die Ziele der Strategie Europa 2020 sollten auch in diesem Gebiet die treibende Kraft sein, und ich begrüße daher die Empfehlung, sich der verfügbaren Ressourcen für technische Unterstützung stärker zu bedienen, um die Kapazitäten von kleinen und mittleren Unternehmen und von Nichtregierungsorganisationen auszubauen.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. – (PT) Das Ziel der Kohäsionspolitik ist die Verminderung der Ungleichheiten zwischen den Entwicklungsniveaus der europäischen Regionen sowie die Ausschöpfung von Wachstumspotenzial zur Erreichung eines wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts. Diese Politik hat sich für den Prozess der europäischen Integration, für die Bemühungen um Modernisierung und nachhaltiges Wachstum als wesentlich erwiesen. Entsprechend dem Geist der Verträge erfordern diese Merkmale die Anwendung einer Regionalpolitik auf EU-Ebene im gesamten EU-Raum, die alle europäischen Regionen einschließt.

Die Gebiete in äußerster Randlage, Grenzgebiete, Regionen mit besonderen geografischen Merkmalen und andere Regionen, die mit besonderen Entwicklungsproblemen zu kämpfen haben, sollten auch weiterhin von Sonderbestimmungen profitieren. Die aktuelle Häufung von lang- und kurzfristigen Herausforderungen, denen sich die Europäische Union gegenübersieht, hat die Annahme der Strategie Europa 2020 zur Folge, um einen günstigen Rahmen für ein stabiles und nachhaltiges Wirtschaftswachstum und für die Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa zu schaffen. Die Umsetzung der Kohäsionspolitik ist nun für den Erfolg dieser Strategie unerlässlich. Ich möchte die Tatsache hervorheben, dass der territoriale Zusammenhalt einen Ansatz zur territorialen Entwicklung erfordert, weshalb auch genügend Flexibilität vorhanden sein sollte, um eine Anpassung an spezifische regionale Merkmale und die Unterstützung der weniger entwickelten Regionen bei ihren Anstrengungen zur Überwindung der sozio-ökonomischen Schwierigkeiten zu ermöglichen.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Entschließung enthält verschiedene positive Aspekte, insbesondere die Punkte, in denen sie auf die Ziele der Kohäsionspolitik besteht, deren Ziel die Verminderung der Ungleichheiten zwischen den Entwicklungsniveaus der europäischen Regionen sowie die Ausschöpfung von Wachstumspotenzial zur Erreichung eines wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts ist.

Es handelt sich um ein Gebiet, das die Bemühungen um Modernisierung und nachhaltiges Wachstum erleichtert und Solidarität zeigt. Ihr hätte daher noch mehr Beachtung geschenkt werden müssen. Es ist wichtig, dass die regionale Dimension bei der vorgeschlagenen Überarbeitung des EU-Haushaltsplans und des künftigen Finanzrahmens in vollem Umfang berücksichtigt wird, da es ansonsten schwierig sein wird, sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt zu erreichen.

Die Kohäsionspolitik muss durch die Ergreifung spezifischer Maßnahmen an die in Artikel 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erwähnten Regionen in äußerster Randlage angepasst werden. Die Kommission muss dauerhafte Maßnahmen vorschlagen, die durch entsprechende Finanzmittel gestützt werden und die den Bedürfnissen der einzelnen Regionen in äußerster Randlage angepasst werden können, um ihnen bei der Überwindung ihrer anhaltenden Strukturschwächen zu helfen. Grenzregionen, Regionen mit besonderen geografischen Merkmalen und andere Regionen, die mit besonderen Entwicklungsproblemen zu kämpfen haben, müssen ebenfalls weiterhin von Sonderbestimmungen profitieren. Wir wollen jedoch nicht, dass die Kohäsionspolitik den Prioritäten der Strategie Europa 2020 untergeordnet wird, die „Wettbewerbsfähigkeit“, „Deregulierung“, „Anpassungsfähigkeit“ und „Unternehmertum“ immer auf Kosten von Kohäsion und Konvergenz betont.

 
  
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  Pat the Cope Gallagher (ALDE), schriftlich. (GA) Die künftige Kohäsionspolitik wird derzeit beschlossen, während die Arbeitslosigkeit weiter ansteigt und die öffentlichen Finanzen in ganz Europa immer weiter schrumpfen. Das BIP der BMW-Region (die irische Region Border, Midland und Western) fällt wahrscheinlich erneut auf 75 bis 100 % des europäischen BIP. Es müssen Maßnahmen für die Zeit ab 2013 ergriffen werden, die die veränderte wirtschaftliche Lage in Irland, insbesondere in der BMW-Region, berücksichtigen. Die Ziel 2-Programme müssen sich künftig auf die Stärkung der Kapazitäten der Regionen konzentrieren, wirksam zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung in Irland und Europa beizutragen, die grüner und intelligenter ist. Die regionalen Flüge in die BMW-Region sind eine wirtschaftliche und soziale Notwendigkeit. Aus diesem Grund ist die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen aufrecht zu erhalten, weil diese Inlandsflüge ohne dieses Geld nicht stattfinden könnten. Die EU muss die grenzüberschreitende Zusammenarbeit weiterhin unterstützen. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit hat das Potenzial, die Zersplitterung des Arbeitsmarkts, der Handelsnetze und der Infrastrukturen in Grenzregionen zu bekämpfen.

 
  
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  Alan Kelly (S&D), schriftlich. – Die Kohäsionspolitik ist ein Grundprinzip der europäischen Integration, da sie die gleichmäßige Entwicklung und die Verminderung von Ungleichheiten innerhalb der EU sicherstellt und gleichzeitig den sozialen und territorialen Zusammenhalt schützt. Der Vertrag von Lissabon hat die Kohäsionspolitik gestärkt und daher ist es in unser aller Interesse, dass die künftige Kohäsionspolitik das Entwicklungspotenzial der gesamten EU stimuliert, eine bessere Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft fördert und unsere Lebensqualität verbessert.

 
  
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  Mario Mauro (PPE), schriftlich. (IT) Als Folge der Einleitung der Strategie Europa 2020 im Rat und nach der Annahme eines Dokuments über die künftige Kohäsionspolitik im Ausschuss für regionale Entwicklung des Parlaments liegt uns nun ein angemessener und genau zum richtigen Zeitpunkt erstellter Bericht vor, der auf die Wiederherstellung der zentralen Rolle der Kohäsionspolitik abzielt. Der Bericht betont zu Recht die Bedeutung der regionalen Dimension, nachdem der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt im neuen Vertrag durch den territorialen Aspekt ergänzt wurde, und verweist in der gebotenen Weise auf die wichtigsten Prinzipien der Kohäsion – Politikgestaltung auf mehreren Ebenen, Partnerschaft und ein integrierter Ansatz. Aus all diesen Gründen stimme ich für den Bericht.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Ohne eine durchsetzungsfähige Kohäsionspolitik, wie die, die sie seit jeher praktiziert, hätte es die EU nicht geschafft, die zwischen den geografisch benachteiligteren Regionen und allen anderen Regionen bestehenden Ungleichheiten zu verringern. Die Stärkung dieser Strategien zu diesem Zeitpunkt, da die Krise zu einigen Verzögerungen bei der mühsamen Aufgabe, Ungleichheiten zu verringern, führt, ist äußerst wichtig, damit die Ziele der Strategie Europa 2020 erreicht werden können und damit die EU einen ihrer wichtigsten Pfeiler der Solidarität erreichen kann, der bereits die Entwicklung und den Fortschritt in den meisten europäischen Regionen ermöglicht hat.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. (LV) Ich möchte Frau Hübner meinen ehrlichen Respekt aussprechen und ihr für diese Entschließung danken, die sie im Namen des Ausschusses für regionale Entwicklung erarbeitet hat. Die Entschließung befasst sich genau zum richtigen Zeitpunkt mit der Frage der Verwendung von EU-Mitteln, die für die regionale Entwicklung vorgesehen sind, und mit der Frage, wie ein Umfeld geschaffen werden kann, in dem diese Mittel flexibler eingesetzt werden können, wobei die geografische Lage der Länder und die Basisindikatoren ihrer wirtschaftlichen Effizienz berücksichtigt werden. Leider werden in meinem Land, Lettland, die für die Umsetzung der Kohäsionspolitik gedachten Mittel in sehr unwirksamer Weise verwendet. Die Korruption, die bei den Beamten im lettischen Wirtschaftsministerium und im Ministerium für regionale Entwicklung und Gemeindeverwaltung an der Tagesordnung ist, bremst sowohl Initiativen Einzelner als auch alle Schritte in Richtung einer wirksamen Verwendung der Finanzmittel der EU praktisch völlig aus. Da es in Lettland keine Informationskampagne bezüglich der Kohäsionsfonds gibt, sind der Bevölkerung die von der EU angebotenen Möglichkeiten so gut wie unbekannt. Ich habe für diese Entschließung gestimmt, damit ich sie dafür verwenden kann, bestimmten lettischen Ministern und Beamten zu erklären, dass es an der Zeit ist, sich in der EU an die Arbeit zu machen und natürlich auch zum Wohle Lettlands. Die nicht ergriffenen Möglichkeiten zur Erneuerung Lettlands sind ein Verbrechen gegen die kommenden Generationen.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Das System der Kohäsionspolitik innerhalb der EU unterstützt die Gleichstellung ärmerer und reicherer Regionen. Damit sollen die Folgewirkungen ungleicher wirtschaftlicher Entwicklungen ausgeglichen werden. Allerdings muss eine faire und transparente Vergabe finanzieller Mittel an die einzelnen Regionen gewährleistet sein. Es sollte auch klar definiert werden, nach welchen Kriterien Subventionen ausgeschüttet werden. Verstärkt muss das Augenmerk auf ländliche Randregionen gelegt werden. Ich stimme gegen die Entschließung, da aus ihr zu wenig deutlich hervor geht, in welchem Maß die Subventionen kontrolliert werden und nach welchem Schlüssel die Verteilung erfolgt.

 
  
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  Wojciech Michał Olejniczak (S&D), schriftlich.(PL) Der Entschließungsantrag zur Kohäsions- und Regionalpolitik der EU nach 2013 ist ein deutliches Signal des Europäischen Parlaments an die Europäische Kommission mit Blick auf die Mindestanforderungen für die Gestaltung dieser Politik im nächsten Programmplanungszeitraum. Ziel der Kohäsionspolitik ist die Verminderung der Ungleichheiten zwischen den Entwicklungsniveaus der europäischen Regionen sowie die Stärkung des Wachstumspotenzials zur Erreichung eines wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts. Die Kohäsionspolitik, die ein Ausdruck der europäischen Solidarität ist, spielt im Programm Europa 2020 eine extrem wichtige Rolle. Ihre wirksame Umsetzung ist für die weitere Modernisierung und die Gewährleistung eines beständigen und stabilen Wirtschaftswachstums sowie für die Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa unerlässlich. Sie soll ferner die Wettbewerbsfähigkeit steigern und die Lebensqualität der EU-Bürgerinnen und Bürger verbessern. Ich bin definitiv für die Ablehnung aller Versuche einer Renationalisierung der Kohäsionspolitik oder ihrer Aufteilung in Sektoren und der Einführung einer sektoralen Streuung der Ressourcen dieser Politik. Besondere Beachtung sollte der Notwendigkeit der Politikgestaltung auf mehreren Ebenen und der Bedeutung der Zusammenarbeit mit den Regionen, um die Kohäsionspolitik so benutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, und der Notwendigkeit einer besseren Koordination der ländlichen Entwicklung mit den Entwicklungszielen im Bereich des Zusammenhalts geschenkt werden.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. (FR) Ziel der regionalen Kohäsionspolitik ist es, die bestmöglichen Wohlstandsbedingungen für die Bevölkerung zu gewährleisten. Um diese Politik sinnvoll zu bewerten und den Entscheidungsprozess in Bezug auf die Gewährung europäischer Mittel zu verbessern, braucht die EU zusätzlich zum BIP soziale und umgebungsspezifische Indikatoren. Das Wirtschaftswachstum reicht als alleiniges Entscheidungskriterium nicht mehr aus. Die Kohäsionspolitik ist ein Ausdruck der Solidarität zwischen den europäischen Regionen. Ihre dezentralisierte Verwaltung ist der wirksamste Weg, den spezifischen Bedingungen und Bedürfnissen der Regionen gerecht zu werden, und damit stellt sie einen immensen Mehrwert für die nationale Beschäftigungspolitik dar. Deshalb sind wir strikt gegen alle Pläne zur Renationalisierung der Verwaltung des Europäischen Sozialfonds. Die Renationalisierung darf nicht die einzige Möglichkeit sein, um diesem Fonds mehr Gewicht und Sichtbarkeit zu verleihen.

 
  
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  Oreste Rossi (EFD), schriftlich. (IT) Das Ziel der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Kohäsion zwischen den Entwicklungsniveaus der Regionen der Union ist sehr wichtig. Durch die Annahme der Strategie 2020 müssen wir einen Rahmen schaffen, der ein stabiles Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen begünstigt. Die Entschließung fordert ferner, dass die ländliche Entwicklung mit den Entwicklungszielen im Bereich des Zusammenhalts abgestimmt und auf regionaler Ebene verwaltet wird, um sicherzustellen, dass sie an die Bedürfnisse angepasst ist. Leider sind aufgrund der Krise viele ländliche Gegenden in Europa noch weiter marginalisiert und schließlich entvölkert worden. Eine solche Situation führt zu einer Degradation des Bodens, was wiederum die hydrogeologische Instabilität verstärkt. Die EU muss den Regionen die Möglichkeit geben, die Neubevölkerung der Gebiete, die von einem Rückgang der Einwohnerzahlen betroffen sind, mit zielgerichteten Subventionen zu fördern. Nur so können neue Arbeitsplätze und eine bessere regionale Entwicklung gewährleistet werden.

 
  
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  Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. (PT) Die Kohäsionspolitik ist der große Pfeiler der europäischen Solidarität. Durch diese Politik erreichen wir das Ziel, regionale Ungleichheiten zu verringern und fördern wir eine harmonische Entwicklung der gesamten Europäischen Union. Für den kommenden Zeitraum von 2014 bis 2020 muss ein Rahmen geschaffen werden, der die Wirksamkeit der Regionalpolitik verbessern kann. Es muss eine Politikgestaltung auf mehreren Ebenen gefördert werden, wobei die regionalen und lokalen Stellen – wie im Vertrag von Lissabon vorgesehen – stärker in den Gesetzgebungsprozess einzubinden sind, und wobei das Subsidiaritätsprinzip einzuhalten ist, da Entscheidungen auf der Ebene getroffen werden müssen, die den Bürgerinnen und Bürgern am nächsten ist. Die besonderen Bedingungen der Regionen in äußersten Randlage wie z.B. Madeira, wo ich herkomme, dürfen nicht vergessen werden. Diese Gruppe der europäischen Regionen hat mit ganz besonderen Entwicklungsproblemen zu kämpfen, und deshalb muss es für sie auch in Zukunft besondere Bestimmungen zur Umsetzung der europäischen Strategien geben. Ferner wäre es wünschenswert, dass neben dem Bruttoinlandsprodukt auch noch andere Indikatoren zur Anwendung kommen, wobei das BIP jedoch weiterhin das Hauptkriterium für die Bestimmung der Förderfähigkeit im Rahmen der Regionalpolitik sein muss. Solche Indikatoren müssen die spezifischen Eigenschaften der Regionen berücksichtigen, um so ein vollständigeres Bild der Realität jeder einzelnen Region zu erhalten.

 
  
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  Dominique Vlasto (PPE), schriftlich. (FR) Ich begrüße die Annahme dieser Entschließung, die die Leitlinien für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für den Programmplanungszeitraum 2014 bis 2020 festlegt. Ich glaube, dass wir durch den Verweis auf den regionalen Charakter des EFRE nochmals die Notwendigkeit betonen, die spezifischen Merkmale der Regionen bei der Umsetzung der Regionalpolitik zu berücksichtigen. Dennoch ist es wesentlich, dass die Verwaltungsbehörden die tatsächliche Lage in den Regionen berücksichtigen und Bereiche für den Einsatz des EFRE festlegen, die dem Bedarf der Gemeinschaften und lokalen Wirtschaftsakteure wirklich gerecht werden. Wir müssen zugeben, dass die Verwaltung des EFRE in unseren Regionen von ernsten Ungleichheiten gekennzeichnet ist, und deshalb fordere ich dazu auf, die Standards in diesem Bereich auf europäischer Ebene zu harmonisieren. Es ist ebenso wichtig, mehr Spielraum zur mittelfristigen Anpassung der Einsatzbereiche an die wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen und Entwicklungen in den Regionen einzuräumen, sodass der EFRE während des gesamten Programmplanungszeitraums einen echten Mehrwert darstellen kann. Der EFRE ist meiner Ansicht nach ein hervorragendes Mittel zur Stärkung von Wachstum, Beschäftigung und territorialem Zusammenhalt und muss ein wichtiges Werkzeug zur wirksamen Unterstützung von strukturellen Entwicklungsprojekten zugunsten der Bürgerinnen und Bürger und Regionen werden.

 
  
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  Angelika Werthmann (NI), schriftlich. Dieser Bericht fordert ein einfaches, faires und transparentes Übergangssystem nach 2013. Als zentrale Herausforderungen der Kohäsions- & Regionalpolitik wurde unter anderem der Klimawandel ausgemacht, der auch - in unterschiedlichem Maße - beachtliche Auswirkungen auf die Regionen Österreichs haben wird, da zu den am meisten betroffen Sektoren der Tourismus sowie die Land- und Forstwirtschaft zählen wird. Wie in dem Entschließungsantrag aufgezeigt, müssen die beschränkten Mittel sich auf die Kernprioritäten konzentrieren und für gemeinsame Probleme gemeinsame Lösungen gefunden werden.

 
  
  

- Entschließungsantrag: Die Zukunft des Europäischen Sozialfonds (B7-0535/2010)

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich. (FR) Artikel 9 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union legt fest wie folgt: „Bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen trägt die Union den Erfordernissen im Zusammenhang mit der Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus, mit der Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes, mit der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung sowie mit einem hohen Niveau der allgemeinen und beruflichen Bildung und des Gesundheitsschutzes Rechnung.“ Daher denke ich, dass es notwendig ist, die Effizienz und Sichtbarkeit des Europäischen Sozialfonds (ESF) zu verbessern, das heißt der sozialen Dimension der Regionalpolitik der EU. Die 10 Mrd. EUR, die jedes Jahr in ein soziales Europa investiert werden (lebenslanges Lernen, soziale Eingliederung, Anpassung von Arbeitnehmern, usw.), müssen so genutzt werden, dass dies mit den Zielen der Strategie EU 2020 in Einklang steht und zu echten Fortschritten führt. Der ESF muss jedoch ein wesentlicher Bestandteil der Regionalpolitik der EU bleiben, sodass sichergestellt wird, dass eine weitere Differenzierung der Fonds die Sache nicht noch komplizierter macht. Ich habe für diesen Text gestimmt, da er diese Punkte deutlich aufzeigt und mit Nachdruck an die Europäische Kommission appelliert, dass der ESF ein Schlüsselinstrument der EU-Politik werden muss.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. – (LT) Ich stimme dieser Entschließung zu. Europa braucht ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum sowie eine Politik zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Die Umsetzung dieser Politik sollte durch Reformen bei der Ausbildung, beruflichen Bildung und Weiterbildung sowie Umschulungsmaßnahmen unterstützt werden, um eine Anpassung an den Bedarf des Arbeitsmarkts zu erreichen und sollte Rückhalt bei den kleinen und mittleren Unternehmen haben. Es ist sehr wichtig, dass die geplanten Instrumente koordiniert zusammenwirken und sich gegenseitig unterstützen, so dass die besten Ergebnisse erzielt werden können. Auf EU-Ebene spielt der Europäische Sozialfonds (ESF) bei der Verbesserung der Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen sowie bei der Integration der Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt eine Schlüsselrolle. Die Unterstützung durch die Strukturfonds allein reicht jedoch nicht aus. Um ein effektives und effizientes System zur Finanzierung sozialer Programme einzurichten, müssen die Beihilfen aus den Strukturfonds mit anderen bestehenden Programmen kombiniert werden, wie zum Beispiel – neben anderen Instrumenten – dem europäischen PROGRESS-Mikrofinanzierungsinstrument, das kleinen Unternehmen Mikrokredite zur Verfügung stellt und Menschen bei der Unternehmensgründung unterstützt.

 
  
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  Elena Băsescu (PPE), schriftlich. (RO) Der Europäische Sozialfonds ist ein Schlüsselinstrument bei der Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts der EU-Staaten. Eine maximale finanzielle Unterstützung aus dem Fonds würde das Gefühl der Solidarität zwischen den europäischen Bürgerinnen und Bürgern stärken, ganz besonders in den neuen Mitgliedstaaten. Während des Zeitraums 2007 bis 2013 hat die Europäische Union Rumänien ungefähr 3,5 Mio. EUR aus dem Europäischen Sozialfonds zugeteilt. Die operationellen Programme haben zwei Schwerpunkte. Ein Schwerpunkt ist die Entwicklung von Humanressourcen und der zweite zielt auf die Verbesserung der Infrastruktur der öffentlichen Dienste und Maßnahmen durch das Programm „Entwicklung administrativer Fähigkeiten“ ab. In diesem Zusammenhang muss das Potenzial der Strukturfonds durch eine Vereinfachung und Verbesserung der entsprechenden Verfahren gestärkt werden. Das Hauptziel ist, den Mitgliedstaaten dabei zu helfen, die besten Beschäftigungsmöglichkeiten sowie eine möglichst aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Gesellschaft zu erreichen. Zukünftig muss der Europäische Sozialfonds eine wichtige Rolle bei der Unterstützung der Strategie Europa 2020 spielen. Dies erfordert in jedem Fall, dass Maßnahmen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene ergriffen werden.

 
  
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  Mara Bizzotto (EFD), schriftlich. (IT) Die Zukunft des Europäischen Sozialfonds hängt eindeutig nicht nur vom Ansatz der europäischen Entscheidungsträger in Bezug auf die Zukunft des Kontinents ab, sondern auch davon, wie sie positiven Nutzen aus den Erfahrungen der Vergangenheit ziehen konnten - eine Vergangenheit, die uns heute mehr denn je deutlich macht, dass das bisherige von den europäischen Institutionen in den Bereichen Beschäftigung, Ausbildung und Arbeit verwendete Modell den Anforderungen einer modernen Wirtschaft nicht mehr genügt. Die Strategie EU 2020 sowie ihr Hauptinstrument, der Sozialfonds, müssen die Tatsache berücksichtigen, dass die einzige Beschäftigungs- und Ausbildungspolitik, die die Ausgaben der europäischen Fonds tragbar macht, diejenige ist, die darauf abzielt, den örtlichen Bedürfnissen Rechnung zu tragen und kleine und mittlere Unternehmen, die die Säulen der europäischen Wirtschaft bilden, zu stärken und zu erhalten. Zukünftig müssen wir beim Sozialfonds sowie der gesamten Strategie EU 2020 der örtlichen Dimension und den kleinen Unternehmen sehr viel mehr Aufmerksamkeit schenken, denn diese machen 99 % des europäischen Wirtschaftsgefüges aus. In der Erwartung, dass sich die Planung der Union in Bezug auf diese extrem wichtigen Punkte ändern wird, stimme ich für diese Entschließung.

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. (LT) Ich habe für diese vom Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments vorgelegte Entschließung gestimmt, weil es ganz besonders während der Wirtschafts- und Sozialkrise notwendig ist, den Europäischen Sozialfonds (ESF) zu stärken und seine Effizienz zu erhöhen, da dieser Fonds einer der Hauptfinanzinstrumente der Europäischen Union beim Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung ist. Außerdem ist es sehr wichtig, die Finanzabläufe beim ESF zu verbessern, da die Mitgliedstaaten den ESF dadurch im Hinblick auf die Schaffung von neuen und besseren Arbeitsplätzen einfacher und effizienter für Investitionen in Kompetenzen, Beschäftigung, Ausbildung und Umschulungsaktivitäten nutzen könnten. Außerdem möchte ich noch betonen, dass es sehr wichtig ist, dass die Kommission die dem ESF zugewiesenen EU-Gelder zielgerichtet verteilt, denn nur dann wird dieses Instrument die Menschen direkt bei der Suche nach Beschäftigung, nach besseren Arbeitsplätzen, bei der Überwindung von Armut sowie bei der Vermeidung sozialer Ausgrenzung unterstützen, sodass sie ein erfülltes Leben führen können. Außerdem kann nur ein effizienterer und gestärkter ESF eine Umsetzung der Ziele der Strategie Europa 2020 in den Bereichen Beschäftigung und soziale Angelegenheiten bewirken und zur Reduzierung von Arbeitslosigkeit und Armut in Europa beitragen.

 
  
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  Zuzana Brzobohatá (S&D), schriftlich. (CS) Ich habe die Entschließung zur Zukunft des Europäischen Sozialfonds aus einer Reihe von Gründen unterstützt. Erstens begrüße ich die Tatsache, dass die Entschließung des Europäischen Parlaments anerkennt, dass Strukturfonds im Großen und Ganzen das bedeutendste Finanzierungsinstrument zur Finanzierung der Ziele im Bereich der Sozialpolitik bleiben. Gleichzeitig unterstütze ich auch den Antrag an die Kommission, der die Bedeutung der Verknüpfung mit anderen Programmen und die Unterstützung der Kohäsion mithilfe von mehrjährigen Rahmenprogrammen wie zum Beispiel die Programme Daphne, Progress, das Aktionsprogramm im Bereich der öffentlichen Gesundheit sowie „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ betont. Nicht weniger wichtig ist die Aufforderung der Kommission, das Potenzial der Strukturfonds durch eine Vereinfachung und Verbesserung der Verfahren sowie durch mehr Flexibilität zu stärken, wobei mit Nachdruck auf die soziale Eingliederung hinzuweisen ist, um so den Mitgliedstaaten bei der Optimierung der Ergebnisse ihrer sozial- und beschäftigungspolitischen Maßnahmen Hilfestellung zu leisten und nachhaltiges Wachstum zu schaffen. Außerdem habe ich diese Entschließung des Europäischen Parlaments unterstützt, weil sie betont, dass die Regionalpolitik sowie die Sozialpolitik der EU durch ihre wechselseitigen Beziehungen ein großes Ganzes bilden und es für den Erfolg der Strategie Europa 2020 erforderlich ist, einen klaren Rahmen zur Verwirklichung der Kohäsion sämtlicher europäischer Strategien und Strukturfonds festzulegen, ein Ergebnis, das zu erreichen die Kommission mit dieser Entschließung aufgefordert wird.

 
  
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  Alain Cadec (PPE), schriftlich. (FR) Der Europäische Sozialfonds spielt für den sozialen Zusammenhalt eine wichtige Rolle, da er die Eingliederung der Arbeitnehmer in die Regionen Europas unterstützt. Seine Maßnahmen zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen sowie allgemeiner und beruflicher Bildung sind für den Erfolg der Strategie EU 2020 notwendig. Die Rolle des Europäischen Sozialfonds könnte jedoch noch weiter gestärkt werden. Die zukünftige Struktur des Strukturfonds für 2014-2020 muss die spezifischen Eigenschaften dieses Fonds berücksichtigen. Es könnten einige Änderungen ins Auge gefasst werden. Es ist jedoch wichtig, dass der Europäische Sozialfonds weiterhin Teil des allgemeinen Regelwerks der Strukturfonds bleibt, so wie dies heute der Fall ist. Würde man für ihn einen gesonderten Rechtsrahmen schaffen, hätte dies unweigerlich eine Zersplitterung der europäischen Politik sowie unnötige Komplikationen für die Begünstigten zur Folge. Die europäische Politikkohärenz muss mit einer Betrachtung der Ziele und Ressourcen im Gesamtzusammenhang einhergehen, was stärkere Synergien der Instrumente erfordert. Der Europäische Sozialfonds sollte daher weiterhin unter die Verordnung zu den allgemeinen Bestimmungen über die Fonds fallen, wenn auch sicherlich mit eigenen Bestimmungen, keinesfalls jedoch mit einem eigenen Haushalt.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Der Europäische Sozialfonds spielt eine wichtige Rolle bei der Verbesserung von Berufs- und Karrierechancen, da er die Anpassung der Kompetenzen der Arbeitnehmer an die Anforderungen des Arbeitsmarkts fördert, die Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt integriert und gleichzeitig die soziale Eingliederung stärkt. Es ist wichtig, dass die Mitgliedstaaten den Europäischen Sozialfonds für Investitionen in Kompetenzen, Beschäftigung, Ausbildung und Umschulung nutzen, um neue und bessere Arbeitsplätze zu schaffen.

Die Ziele der Strategie EU 2020 können erreicht werden, indem dieses Instrument zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie zur Anpassung der Systeme zur allgemeinen und beruflichen Bildung an die Bedürfnisse von KMU genutzt wird. Der Schwerpunkt muss auf der Modernisierung der Systeme zur allgemeinen und beruflichen Bildung, auf menschenwürdiger Arbeit, einschließlich der Bekämpfung unsicherer und nicht angemeldeter Arbeit, auf der Gleichstellung der Geschlechter, auf der Schaffung von Bedingungen, die eine Vereinbarung von Beruf und Privatleben erlauben, und auf der Eingliederung von Menschen, die vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind, liegen.

 
  
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  Nikolaos Chountis (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Ich habe mich bei diesem Bericht enthalten, denn er fordert zwar, dass der Europäische Sozialfonds reformiert und gestärkt werden soll, stellt den Fonds aber in den Dienst der Strategie EU 2020. Wir alle wissen, dass der Europäische Sozialfonds eingerichtet wurde, um „die Unterschiede bei Wohlstand und Lebensstandard in den Mitgliedstaaten und Regionen der EU abzubauen und dadurch den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu fördern“. Dieses Ziel ist jedoch infrage gestellt, da die Wirtschaftskrise die EU derzeit noch weiter in die Rezession und Arbeitslosigkeit, in Unternehmens- und Fabrikschließungen, in Armut und soziale Ausgrenzung treibt, und dies trotz der Tatsache, dass das Jahr 2010 von der EU zum Jahr für den Kampf gegen Armut erklärt wurde. Die Prioritäten aller europäischer Fonds – dazu gehört auch der ESF – müssen zugunsten der Bürgerinnen und Bürger und der Gesellschaften Europas überarbeitet werden, und nicht, um der Strategie EU 2020 zu dienen, die der nachweislich gescheiterten Strategie von Lissabon folgt. Bestimmte Punkte des Berichts, wie zum Beispiel die Anpassung der Bildungssysteme sowie der beruflichen Aus- und Weiterbildung an die Bedürfnisse der Unternehmen, dienen ganz eindeutig den Bedürfnissen des Marktes und nicht den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger Europas.

 
  
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  Vasilica Viorica Dăncilă (S&D), schriftlich. (RO) Angesichts der Tatsache, dass die Strukturfonds auch weiterhin das Hauptfinanzierungsinstrument zur Erreichung sozialpolitischer Ziele bleiben, glaube ich, dass der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt durch eine Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sowie der Beschäftigungsmöglichkeiten gestärkt werden muss, indem ein hohes Beschäftigungsniveau gefördert wird und mehr hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für diese Entschließung gestimmt, da ich glaube, dass der Europäische Sozialfonds das Hauptfinanzierungsinstrument zur Erreichung der Ziele der Strategie EU 2020 sein sollte. Es ist notwendig, dass die Mitgliedstaaten diesen Fonds für Investitionen in Ausbildung und Umschulungsaktivitäten nutzen, um die Qualifikationen der Menschen zu verbessern und neue und bessere Arbeitsplätze zu schaffen.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Angesichts der derzeitigen Beschäftigungssituation in Europa mit Rekordarbeitslosenquoten in verschiedenen Mitgliedstaaten glaube ich, dass die Ziele der Strategie EU 2020 erreicht werden können, indem der Europäische Sozialfonds (ESF) zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie zur Anpassung der Systeme zur allgemeinen und beruflichen Bildung an die Bedürfnisse der Unternehmen genutzt wird, sodass die Beschäftigungsfähigkeit der Menschen verbessert wird. Der Erfolg der Strategie EU 2020 hängt von der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen und Industrien sowie von unserer wirtschaftlichen Dynamik nach der Krise ab. Um dies zu erreichen, müssen wir unsere Anstrengungen auf die Vitalität und Dynamik der Unternehmen (ganz besonders der KMU sowie im Technologie- und Forschungsbereich tätige Unternehmen) richten und die Menschen entsprechend ausbilden. Nach meiner Auffassung sollte der ESF diesen Zielen dienen und daher unterstütze ich den Schwerpunkt dieser Entschließung, der auf der Bedeutung der allgemeinen und beruflichen Bildung als Mittel zum Kampf gegen Armut, Arbeitslosigkeit und soziale Ausgrenzung durch die Schaffung von Wohlstand und die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit liegt.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Angesichts der Auswirkungen der derzeitigen Wirtschafts- und Sozialkrise ist die Aufmerksamkeit der europäischen Öffentlichkeit sowie der europäischen Institutionen nun besonders auf den Kampf gegen Arbeitslosigkeit und soziale Ausgrenzung gerichtet. In diesem Zusammenhang spielt der Europäische Sozialfonds (ESF) bei der Erreichung der Ziele der Strategie EU 2020 eine besonders wichtige Rolle. Heute liegt der Schwerpunkt insbesondere auf Ausbildung und beruflichen Kompetenzen zur Erzielung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums, das mit Innovation und Dynamik bei den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einhergeht. Das Ziel ist es, neue und bessere Arbeitsplätze zu schaffen, um Armut und soziale Ausgrenzung zu beenden. Daher möchte ich noch einmal wiederholen, wie wichtig und dringend notwendig es ist, dass der ESF, so wie es bei den anderen Strukturfonds der Fall ist, flexibler, einfacher und anpassungsfähiger wird, sodass die Antwort auf die neue Realität in Europa und die neuen sozialen Probleme effektiver ausfallen kann.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir glauben, dass der Europäische Sozialfonds (ESF) die von den Mitgliedsstaaten verabschiedeten Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung sowie der Qualität von Arbeit in jeder Hinsicht (Ausbildung, Arbeitsbedingungen, Vertragsbeziehungen, Arbeitsstunden und Arbeitsorganisation) unterstützen sollte und zur Verringerung von sozialer Ungleichheit und Unterschieden bei der Einkommensverteilung beitragen sollte.

Eine Erhöhung der Mittel des ESF könnte dazu beitragen, die Ziele in Bezug auf die soziale Eingliederung, den Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung sowie die Ziele in Bezug auf allgemeine und berufliche Bildung zu erreichen und dabei gleichzeitig einen wesentlichen Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu leisten.

Die vom Parlament heute angenommene Entschließung hebt einige dieser Maßnahmen hervor. Sie betont die wesentlichen Punkte, auf die sich der ESF konzentrieren sollte, und macht darauf aufmerksam, wie wichtig die „Anstrengungen zur Verwirklichung des sozialen Zusammenhalts“ sind. Wir benötigen jedoch viel mehr als die Mittel des ESF. Wir brauchen eine Änderung der Politik. Wir müssen den Stabilitäts- und Wachstumspakt loswerden und ihn durch ein echtes Programm für Fortschritt und soziale Entwicklung ersetzen.

 
  
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  Pat the Cope Gallagher (ALDE), schriftlich. (GA) Seit Irland im Jahr 1973 der Europäischen Union beigetreten ist, hat es finanzielle Unterstützung aus dem Europäischen Sozialfonds in Höhe von mehr als 7 Mrd. EUR erhalten. Dieses Geld wurde überwiegend zur Bekämpfung der Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit genutzt. Gemäß dem operationellen Programm für Humanressourcen für Irland 2007-2013 erhält Irland von der Europäischen Union 375 Mio. EUR aus dem Europäischen Sozialfonds. Die Gesamtmittel dieses Programms belaufen sich auf 1,36 Mrd. EUR. Dieses Geld wird verwendet, um Arbeitslosen, Menschen mit Behinderungen, Schulabbrechern und Menschen, die am Rande der Gesellschaft leben, Ausbildungskurse zu finanzieren. Dies ist das Zeitalter der Globalisierung. Um auf die Herausforderungen und Möglichkeiten zu reagieren, welche die Globalisierung für die irischen Arbeitnehmer schafft, unterstützt der Europäische Sozialfonds in Irland auch Ausbildungsprogramme für lebenslanges Lernen, die an die Gegebenheiten des globalisierten Arbeitsmarkts angepasst werden können.

 
  
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  Sylvie Guillaume (S&D), schriftlich. (FR) Ich habe für die Entschließung zur Zukunft des Europäischen Sozialfonds (ESF) gestimmt. Der ESF ist ein wichtiger Faktor des sozialen Zusammenhalts in Europa, da er Beschäftigung, Integration der Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt sowie die Berufsausbildung fördert. In diesem Text haben wir deutlich unsere Ablehnung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Abtrennung des ESF von anderen Fonds ausgedrückt. Es sollte das genaue Gegenteil getan werden. Dieser Fonds sollte eng mit anderen Instrumenten verknüpft werden, ganz besonders mit den Instrumenten der Regionalpolitik, um seine Effizienz erhöhen. Wir haben uns dafür ausgesprochen, dass der ESF ein effizienteres, einfacheres und transparenteres Instrument wird, das weiterhin als starker Motor für den Aufbau eines sozialen Europas agieren muss. Der ESF muss im Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung eingesetzt werden können und die Ziele der EU in diesem Bereich erfüllen können.

 
  
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  Alan Kelly (S&D), schriftlich. – Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Haushaltsinstrument der EU zur Unterstützung der Eingliederung in das soziale Leben und in den Arbeitsmarkt. Klar ist jedoch, dass sich diese Entschließung zu sehr auf die Rolle des ESF als Beschäftigungsmotor konzentriert und nicht ausreichend auf seine Hauptrolle, die darin besteht, schwächere Gruppen einzugliedern, was von meiner Fraktion, den Sozialisten und Demokraten, schon immer stark unterstützt wurde. Stattdessen ist es von entscheidender Bedeutung, die Unterstützung durch den ESF den sozial Schwachen zukommen zu lassen, die am meisten unter der Wirtschaftskrise leiden.

 
  
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  Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich. (FR) Dieser Bericht nimmt für sich in Anspruch, menschenwürdige Arbeit zu verteidigen und prekäre Beschäftigungsverhältnisse zu bekämpfen. Es ist eine Sache, diesen Anspruch zu haben, aber wenn wir ihn tatsächlich umsetzen wollen, müssen wir auch die notwendigen Mittel bereitstellen. Die Strategie EU 2020 schlägt aber eine ganz andere Richtung ein. Zu welchem Ergebnis führt all dieses Gerede denn wirklich? Zu keinem. Warum werden all die Probleme, die durch Armut entstehen, aufgelistet aber kein Wort über die Probleme verloren, die durch die Reichen verursacht wurden? Dieser Text ist reine Heuchelei.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das Instrument par excellence, das die Schaffung neuer Beschäftigungs- und Arbeitsmöglichkeiten erlaubt und die Anpassung der Kenntnisse und Fähigkeiten an die Erfordernisse des Arbeitsmarkts und die Integration der Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt sowie die Verstärkung der sozialen Eingliederung fördert. Daher ist es entscheidend, dass die Europäische Union die in der Strategie EU 2020 festgelegten Ziele im Bereich Beschäftigung und soziale Angelegenheiten erreicht. Somit ist die Stärkung dieses wichtigen Instruments notwendig, damit wir die festgelegte Strategie auch zum Erfolg führen können, unterstützt durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die die treibende Kraft der gesamten Wirtschaft sind und primär für die wirtschaftliche und technologische Entwicklung sowie für die Schaffung von Arbeitsplätzen verantwortlich sind.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich.(LV) In Lettland sind die Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds Gegenstand politischer und wirtschaftlicher Spekulationen geworden. Einige unredliche Beamte bereichern sich an Mitteln, die für Ausbildung und Umschulungsmaßnahmen bereitgestellt wurden. Neu eingerichtete Ausbildungszentren und sonstige nicht zugelassene Einrichtungen „waschen“ einfach das Geld, das für die Ausbildung der arbeitslosen Menschen und sonstigen Gruppen mit niedrigem Einkommen bereitgestellt wurde, und die Qualifikationen der Lehrkräfte sind häufig unter dem erforderlichen Niveau. Die von einigen „Ausbildungszentren“ verlangten Gebühren sind höher als die der Universität von Lettland. Der Europäische Sozialfonds muss für diese Nachlässigkeit zahlen. Ich habe diese Entschließung unterstützt. Besonders beeindruckt hat mich Absatz 15, in dem das Europäische Parlament die Kommission auffordert, „das Potenzial der Strukturfonds durch einfachere, flexiblere und verbesserte Verfahren zu stärken ... um so den Mitgliedstaaten bei der Optimierung der Ergebnisse ihrer sozial- und beschäftigungspolitischen Maßnahmen Hilfestellung zu leisten und nachhaltiges Wachstum zu schaffen“. Ich habe mit „Ja“ gestimmt in der Hoffnung, dass ein Überwachungsmechanismus eingerichtet wird, mit dessen Hilfe scharf gegen unredliche politische Akteure vorgegangen werden kann.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Über den Europäischen Sozialfonds wird versucht, wirtschaftliche und soziale Unterschiede zwischen den Mitgliedern zu verringern. Hier bei den Qualifizierungsmaßnahmen anzusetzen, ist viel zukunftsträchtiger, zur Jobsicherung und -vermittlung für europäische Arbeitnehmer. Es gilt vorhandene Potentiale auszuschöpfen, damit die Wirtschaft nicht unter dem Deckmantel des Fachkräftemangels massenweise ausländische Billig-Experten importieren kann. In diesem Zusammenhang sind auch diverse „Card“-Überlegungen abzulehnen. Wenn nun allerdings die Abrechnung und Abwicklung der Projekte vielen Regionen Probleme bereitet und etwa das französische Trainingsprogramm PPP dank geänderter Zuständigkeiten innerhalb der Brüsseler Bürokratie seit drei Jahren auf Auszahlungen wartet, verfehlt das Programm sein Ziel. Klar sein muss jedenfalls auch, dass mehr Augenmerk auf Klein- und Mittelbetriebe als „wahre“ Arbeitgeber gelegt werden muss. Da die vorliegende Entschließung mit diesen Überlegungen grundsätzlich übereinstimmt, trotzdem aber einige Schwächen enthält, habe ich mich der Stimme enthalten.

 
  
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  Crescenzio Rivellini (PPE), schriftlich. (IT) Wir haben heute im Plenum über einen Entschließungsantrag zur Zukunft des Europäischen Sozialfonds abgestimmt. Wie allseits bekannt ist, spielt der Europäische Sozialfonds eine Schlüsselrolle bei der Unterstützung der Strategie EU 2020, deren Hauptziel es ist, integratives Wachstum, Verringerung der Armut, steigende Beschäftigung und eine Anhebung des Ausbildungsniveaus mit dem Endziel der Schaffung neuer und besserer Arbeitsplätze zu fördern. Unter diesem Blickwinkel wird die grundlegende Bedeutung des Fonds als Instrument der Politik und sein doppelter Wert als Instrument für die Förderung der Beschäftigungs- und Kohäsionspolitik einerseits und die Unterstützung einer echten und harmonischen regionalen Entwicklung andererseits, deutlich. Dieser letzte Punkt – und damit will ich schließen – ist ganz besonders wichtig, denn man kann nicht sagen, dass Europa wirklich vollständig, von Zusammenhalt geprägt und vereinigt ist, wenn nicht alle Gemeinschaften, aus denen es besteht, wirklich entwickelt sind und ein möglichst stabiles und einheitliches Wachstumsniveau erreicht haben. Insbesondere dürfen wir nicht die Regionen Südeuropas vergessen – die Inanspruchnahme der Mittel für die Regionen Osteuropas, so gut und richtig dies auch sein mag, darf nicht auf Kosten derjenigen Regionen gehen, die das Herz und die Seele Europas sind.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Wir haben den Text unterstützt, der unter anderem die Schlüsselrolle hervorhebt, die der Europäische Sozialfonds (ESF) bei der Verbesserung der Beschäftigungs- und Arbeitsmöglichkeiten spielt, indem er die Anpassung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Arbeitnehmer an die Erfordernisse des Arbeitsmarkts und ihre Integration in den Arbeitsmarkt sowie die Verstärkung der sozialen Eingliederung unterstützt. Er verweist auf die vier vom Europäischen Parlament verabschiedeten beschäftigungspolitischen Leitlinien und begrüßt, dass Beschäftigung und Bekämpfung der Armut mit Blick auf die Ein- bzw. Wiedereingliederung in das Arbeitsleben durch Schulungen zu diesen Zielen gehören. Außerdem weist er darauf hin, dass ganz besonders im Bereich Beschäftigung und soziale Angelegenheiten wesentliche Fortschritte für die Erreichung der Ziele Europa 2020 notwendig sind, wenn diese Strategie glaubwürdig sein soll.

 
  
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  Oreste Rossi (EFD), schriftlich. (IT) Die Entschließung ist extrem wichtig, weil sie auf die Schlüsselrolle aufmerksam macht, die der Europäische Sozialfonds bei der Verbesserung der Beschäftigungslage und der Qualität der Arbeitsplätze spielt. Sie misst den Systemen zur allgemeinen und beruflichen Bildung, menschenwürdiger Arbeit, der Gleichstellung der Geschlechter und der Gewährleistung, dass derzeit vom Arbeitsmarkt ausgeschlossene Menschen Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen, große Bedeutung bei. Leider hat die Krise dazu geführt, dass die Chancen auf dem Arbeitsmarkt für junge Menschen gesunken sind und ältere Menschen ihren Arbeitsplatz verloren haben. Es ist wichtig, das Potenzial der Strukturfonds zu erhöhen, um ausgegrenzte Menschen zu unterstützen, und so die Ergebnisse der Sozialpolitik zu optimieren und nachhaltiges Wachstum zum Vorteil aller zu schaffen.

 
  
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  Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. (PT) Das Ziel des Europäischen Sozialfonds (ESF) ist die Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten und geografischer und beruflicher Mobilität für Arbeitnehmer in der Europäischen Union sowie die Erleichterung des industriellen Wandels und der Veränderung der Produktionssysteme. Hierfür sind die berufliche Bildung und Umschulungsaktivitäten von größter Wichtigkeit, besonders in Zeiten der Wirtschaftskrise und wachsender Arbeitslosigkeit, die wir heute erleben. Das Ziel des ESF ist es, die Beschäftigungsmöglichkeiten der Arbeitnehmer zu verbessern und ihnen zu helfen, ihre Lebensqualität zu erhöhen. Er ist daher ein sehr wichtiges Instrument. Die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit sind Mittel zur Erreichung des Ziels eines wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts der Union. Synergien zwischen den verschiedenen Politikbereichen der EU sollten gefördert werden, um die Ziele von Europa 2020 bei Wachstum und Beschäftigung zu erreichen. Allerdings bin ich nicht dafür, aus dem ESF ein von den anderen Strukturfonds getrenntes Finanzinstrument mit eigenem Regelwerk und eigenem Haushalt zu machen. Ich bin der Auffassung, dass es einfacher sein wird, Synergieeffekte zu erzielen, wenn wir eine solche Aufteilung der verschiedenen europäischen Fonds nicht vornehmen und uns stattdessen auf die Verbesserung der Koordination der verschiedenen Instrumente konzentrieren und diese effektiver nutzen.

 
  
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  Derek Vaughan (S&D), schriftlich. – Als Teil der derzeitigen Diskussion über die Zukunft der Kohäsionspolitik nach 2013 legt diese Entschließung das Engagement des Parlaments fest, sicherzustellen, dass der Europäische Sozialfonds Teil der Gesamtstrategie zur Finanzierung der Kohäsionspolitik bleibt. Allerdings sind mehr Flexibilität und eine Vereinfachung der Vorschriften bezüglich des Fonds notwendig. Der ESF kann als Hauptinstrument zur Erreichung der Strategie EU 2020 fungieren, indem er sich auf Kompetenzen und Arbeitsplätze in der gesamten EU konzentriert. Um dies zu erreichen, müssen wir sicherstellen, dass der ESF Teil der Kohäsionspolitik bleibt.

 
  
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  Marie-Christine Vergiat (GUE/NGL), schriftlich. (FR) Das Europäische Parlament hat für eine Entschließung zur Zukunft des Europäischen Sozialfonds (ESF) gestimmt.

Zu einem Zeitpunkt, da der ESF insbesondere vom Präsidenten der Kommission, der ihn in einen viel größeren Fonds mit verwässerten Zielen eingliedern möchte, infrage gestellt wird, ist die Unterstützung des ESF durch das Europäische Parlament wichtig.

Die Entschließung unterstützt die Rolle des ESF bei der Regional- und Sozialpolitik der EU und fordert, dass die Verfahren zur Verteilung der Mittel vereinfacht werden. Diese hochgradig restriktiven Verfahren ermöglichen die Verteilung der Gelder nicht so, wie es den Bedürfnissen der Bevölkerung angemessen wäre und führen außerdem dazu, dass zugeteilte Gelder, ganz besonders in Frankreich, nicht verbraucht werden, was ein Skandal ist.

Ich bedauere jedoch, dass die Entschließung unter anderem das Dogma der „Modernisierung der Bildungssysteme“ wiederbelebt und fordert, dass diese ausschließlich an die Erfordernisse der Unternehmen angepasst werden, um den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern.

 
  
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  Angelika Werthmann (NI), schriftlich. Der Europäische Sozialfonds spielt eine Schlüsselrolle bei der Verbesserung der Beschäftigungslage und der Schaffung von Arbeitsplätzen. Die in dem Entschließungsantrag geforderten Prioritäten der Modernisierung der Bildungssysteme (inklusive der Erweiterung durch Schulungsmaßnahmen, die den Bedürfnissen von KMU angepasst werden), der Förderung menschenwürdiger Arbeit und natürlich der Gleichstellung der Geschlechter, indem Bedingungen geschaffen werden, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen, sind zu unterstützen. Es müssen alle erdenklichen Anstrengungen unternommen werden, um zu gewährleisten, dass die politischen Maßnahmen und Instrumente der EU koordiniert ineinander greifen und sich gegenseitig ergänzen (Ziffer 13 des vorliegenden Berichts).

 
  
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  Der Präsident. – Das Protokoll dieser Sitzung wird dem Europäischen Parlament zu Beginn der nächsten Sitzungsperiode zur Genehmigung vorgelegt.

Wenn es keine Einwände gibt, werden die in der heutigen Sitzung verabschiedeten Entschließungen sofort den in ihnen genannten Empfängern und Organen übergeben.

 
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