Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2007/0112(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0347/2010

Eingereichte Texte :

A7-0347/2010

Aussprachen :

PV 13/12/2010 - 19
CRE 13/12/2010 - 19

Abstimmungen :

PV 14/12/2010 - 9.11
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0463

Plenardebatten
Montag, 13. Dezember 2010 - Straßburg Ausgabe im ABl.

19. Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie 2003/109/EG auf Personen mit internationalem Schutzstatus (Aussprache)
Video der Beiträge
PV
MPphoto
 

  Der Präsident. – Der nächste Punkt ist der Bericht von Herrn Claude Moraes im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres über die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie 2003/109/EG auf Personen mit internationalem Schutzstatus (KOM(2007)0298 – C6-0196/2007 – 2007/0112(COD)) (A7-0347/2010).

 
  
MPphoto
 

  Claude Moraes, Berichterstatter. – Herr Präsident, ich fürchte, sobald ich zum ersten Absatz meiner Rede komme, werden nur ich, der Koordinator der PPE-Fraktion und der Kommissar im Plenarsaal zurückbleiben. Ich bewundere Sie für Ihre Ausdauer, Frau Kommissarin. Ich sollte niemals meine Redezeit damit eröffnen, aber ich konnte mich dessen nicht erwehren. Danke auch an die PPE-Fraktion für ihre Anwesenheit zu so später Stunde.


Frau Kommissarin, Sie und der Rat haben eine hervorragende Arbeit bei der Rettung dieses Vorschlags geleistet, welcher jetzt denen zugute kommt, die niemals von der ursprünglichen Richtlinie über die Rechtsstellung von langfristig Aufenthaltsberechtigen hätten ausgeschlossen werden sollen. Es hat 2008 eine weitere Gelegenheit für ihre Aufnahme gegeben, und dies konnte leider nicht geschehen, weil im Rat erneut keine Einstimmigkeit erzielt wurde. Demnach ist heute ein sehr glücklicher Tag, da ein Vorschlag, der von meiner Vorgängerin als Koordinatorin in meiner Fraktion, Martine Roure, übernommen wurde, jetzt der Gegenstand einer Vereinbarung ist. Ich bin auch dem Rat sehr dankbar. Ich betonte in der vorangegangenen Aussprache, dass er nicht anwesend war. Aber wenn er heute hier wäre, würde ich auch dem Rat danken, denn während des belgischen Ratsvorsitzes konnten wir gute Fortschritte erzielen. Dafür bin ich sehr dankbar.

Der Vorschlag wird allen Personen mit internationalem Schutzstatus, die sich länger als fünf Jahre in der EU aufhalten, aber nicht den Status von langfristig Aufenthaltsberechtigten erlangen können, unmittelbaren Nutzen bringen. Er wird ihrer unterschiedlichen Behandlung im Vergleich zu anderen Drittstaatsangehörigen endlich ein Ende setzen und ihnen im Hinblick auf ihre persönliche Situation in der EU größere Sicherheit geben.

Die Kernfrage für die Verhandlungen läuft auf die Berechnung des Zeitraums rechtmäßigen Aufenthalts hinaus, um die fünf Jahre zu erreichen. Wir unterstützen die Kommission darin, die Gesamtdauer des Verfahrens zu berücksichtigen. Jedoch wurde dies vom Rat nachdrücklich abgelehnt. Im Hinblick darauf waren wir besonders besorgt, denn Asylverfahren können in einigen Mitgliedstaaten viele Jahre dauern. Der unsererseits in den Verhandlungen erzielte Kompromiss besteht darin, dass zumindest die Hälfte des Asylverfahrens und bei einer Verfahrensdauer von mehr als 18 Monaten das gesamte Verfahren berücksichtigt wird.

Ich zögere, zur Frage der Korrelationstabellen überzugehen, aber ich fühle mich dazu verpflichtet, etwas über sie zu sagen – ich würde es lieber vermeiden. Ich möchte die Organe dennoch dringend ersuchen, eine horizontale Vereinbarung in dieser Frage zu erzielen. Insbesondere möchte ich den Rat dringend darum bitten, die Bedeutung von Korrelationstabellen für die Überwachung der Umsetzung von Rechtsvorschriften anzuerkennen. Wir hatten eine sehr schwierige Situation, wodurch sich die Fertigstellung vieler der Dossiers, denen vonseiten der Fraktionen im ganzen Parlament große Bedeutung beigemessen wurde, wegen dieser Frage hätte verzögern können.

Ich bin auch sehr froh, dass der Anwendungsbereich des Vorschlags sowohl Flüchtlinge als auch Personen, denen der subsidiäre Schutzstatus zuerkannt worden ist, erfasst. Es ist unerlässlich, den Trend zur Angleichung von Schutzvorschriften und der Rechte, die beiden Gruppen gewährt werden, wie in der Neufassung der Anerkennungsrichtlinie weiterzuführen. Das Abkommen beinhaltet auch viele Schutzklauseln gegen die Ausweisung. Angesichts der Tatsache, dass den Personen jetzt gestattet sein wird, sich frei zwischen den Mitgliedstaaten zu bewegen, ist es wichtig, dass der Schutzstatus der Personen niemals vergessen wird. Demzufolge werden die Mitgliedstaaten eine Bemerkung in die langfristige Aufenthaltsgenehmigung aufnehmen und verpflichtet sein müssen, den Mitgliedstaat zu konsultieren, der Schutz in Fällen von möglicher Ausweisung garantiert hat. Der Vorschlag berücksichtigt ferner die Übertragung des Schutzes auf einen anderen Mitgliedstaat im Rahmen einzelstaatlicher Regelungen. Die langfristige Aufenthaltsgenehmigung muss entsprechend geändert werden, um sie gegen Ausweisung abzusichern.

Auch haben wir sichergestellt, dass der Grundsatz der Einheit der Familie im Falle von Ausweisung in einen anderen Mitgliedstaat eingehalten wird. Aber es ist auch klar, dass der Grundsatz nicht automatisch in Fällen zur Anwendung kommt, wo es nicht im besten Interesse von Familienmitgliedern ist, mit der ausgewiesenen Person auszureisen.

Die hierzu unsererseits erzielte Vereinbarung ist ein Signal der neuen Zusammenarbeit, welche zwischen den drei Organen im Bereich von Asyl und legaler Migration, gestützt auf die neue Grundlage im Vertrag von Lissabon, bestehen kann. Es zeigt, dass wir mit den Mitgliedstaaten eine Vereinbarung zu einem sich entwickelnden Element der Asylgesetzgebung erzielen können.

Erneut möchte ich meinen Schattenberichterstattern aller Fraktionen, Frau Nedelcheva, Frau Wikström und weiteren Kolleginnen und Kollegen danken. Sie haben dazu beigetragen, dass dies zu dem geworden ist, was ich – wenn das nicht ein Widerspruch in sich ist – einen zufrieden stellenden Trilog nennen würde! Ich möchte allen Beteiligten dafür danken, dass sie dazu beigetragen haben, dies Wirklichkeit werden zu lassen.

 
  
MPphoto
 

  Cecilia Malmström, Mitglied der Kommission. – Herr Präsident, ich möchte damit beginnen, dem Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Claude Moraes, zu danken. Er hat zusammen mit seinem Team von Schattenberichterstattern eine großartige Arbeit geleistet. Das Parlament, die Kommission und der Rat haben wirklich eine Vereinbarung erzielt. Sehr hilfreich war auch der Minister.

Der Kompromiss, den wir erzielt haben, sorgt für einen Interessenausgleich und steht im Einklang mit dem Vorschlag von 2007. Die Ausweitung der langfristigen Aufenthaltsberechtigung auf Personen mit internationalem Schutzstatus wird ein höheres Schutzniveau und Rechtssicherheit für Flüchtlinge in Europa gewährleisten und eine bessere Integration in unsere Gesellschaften ermöglichen.

Dies ist auch der erste Baustein unseres Asylpakets – die erste von sechs Regelungen – und ein erster Schritt zu unserem gemeinschaftlichen Ziel einer gemeinsamen europäischen Asylregelung bis 2012. Es wird ein starkes politisches Signal dahingehend setzen, dass wir uns einigen können, dass wir bereit sind, diesen schwierigen, aber notwendigen Weg zu beschreiten und Fortschritte zu machen, und dass wir in Bezug darauf vernünftig und konstruktiv handeln können. Ich möchte Ihnen dafür von ganzem Herzen danken.

Im Hinblick auf die viel diskutierte Frage der Korrelationstabellen gab die Kommission eine Erklärung gegenüber dem Rat ab. Ich möchte sie mit Ihrer Genehmigung vorlesen: „Die Kommission erinnert an ihre Verpflichtung, sicherzustellen, dass das Verfahren der von den Mitgliedstaaten zu erstellenden und im Rahmen der Umsetzung der EU-Regelungen an die Kommission zu übermittelnden Korrelationstabellen, denen die Entsprechungen zwischen ihren Umsetzungsmaßnahmen und der EU-Richtlinie zu entnehmen sind, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger liegt und im Sinne einer besseren Rechtsetzung und von mehr rechtlicher Transparenz durchgeführt wird und darüber hinaus die Prüfung der Übereinstimmung von einzelstaatlichen Rechtsvorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht erleichtert.“

„Die Kommission bedauert die mangelnde Unterstützung für die im Vorschlag für eine Richtlinie enthaltene Bestimmung zur Änderung der Richtlinie über die Rechtsstellung von langfristig Aufenthaltsberechtigten (KOM 2007) zur verbindlichen Erstellung von Korrelationstabellen.“

„Im Sinne der Kompromissfindung und um die unverzügliche Annahme des Vorschlags für eine langfristige Aufenthaltsberechtigung zu gewährleisten, genehmigt die Kommission den Austausch der verbindlichen Vorschrift zur Erstellung von Korrelationstabellen, die im Wortlaut mit einem einschlägigen Erwägungsgrund, der die Mitgliedstaaten zur Befolgung dieses Verfahrens ermutigt, enthalten ist.“

“Die Position, die die Kommission im vorliegenden Fall einnimmt, ist jedoch nicht als Präzedenzfall anzusehen. Die Kommission wird ihre Bemühungen fortsetzen, um gemeinsam mit dem Europäischen Parlament und dem Rat eine geeignete Lösung für diese horizontale institutionelle Frage zu finden.“

Ich denke, dass wir dem zustimmen können. Es ist wichtig, dass diese Erklärung Bestandteil des Protokolls ist und Gehör gefunden hat. Wie ich zuvor in dieser Aussprache sagte, wiederholt die Kommission dieses Argument.

Dennoch ist es sehr wichtig, dass wir eine Übereinkunft bei diesem Bericht erzielt haben. Ich bedanke mich noch einmal bei Ihnen allen für Ihren Beitrag.

 
  
MPphoto
 

  Mariya Nedelcheva, im Namen der PPE-Fraktion.(FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin, Herr Moraes, meine Damen und Herren Abgeordneten, zunächst möchte ich dem Berichterstatter, Herrn Moraes, zu der hervorragenden Arbeit, die er geleistet hat und zu der beispielhaften Zusammenarbeit, die er in Bezug auf die Schattenberichterstatter, die Kommission und den Rat gezeigt hat, gratulieren.

Mit diesem Bericht haben wir einen großen Schritt nach vorn zu einer harmonisierten europäischen Asylregelung gemacht. Die mit dem Rat erzielte Vereinbarung war notwendig, und ich bin sehr froh, dass es uns gelungen ist, in dieser Frage voranzukommen. Das Asylpaket ist sehr viel größer, und es gibt noch viel zu tun. Deshalb dürfen wir nicht aufgeben, und ich hoffe, dass die Kommission die gleiche kooperative Haltung in Verhandlungen über Zukunftsfragen einnehmen wird. Das ist alles, was ich einleitend dazu zu sagen habe.

In Bezug auf den Inhalt des Dossiers möchte ich, ohne die Worte des Berichterstatters zu wiederholen, auf zwei Punkte zurückkommen. Zunächst möchte ich die Wichtigkeit der Integration von Drittstaatsangehörigen in unsere Gesellschaften betonen. Migranten, die in unsere Länder kommen, sind ein wertvolles Gut für unsere Volkswirtschaften. Wir können jedoch nicht alle zu jeder Bedingung willkommen heißen. In den letzten Monaten haben mehrere Regierungen erkannt, dass ihr Integrationsmodell gescheitert ist.

(Die Präsidentin entzieht der Rednerin das Wort.)

 
  
MPphoto
 

  Cecilia Wikström, im Namen der ALDE-Fraktion.(SV)Herr Präsident, zunächst möchte ich Herrn Moraes danken, der den Bericht erarbeitet hat, zu dem wir unsere Meinung auf dem gewohnt hohen Niveau und mit dem aufrichtigen Wunsch zur Wahrung humanitärer Grundsätze und dem Grundsatz der Achtung unserer Mitmenschen abgeben sollen.

Personen mit internationalem Schutzstatus bleiben oft für eine lange Zeit, unter Umständen den Rest ihres Lebens, in einem Mitgliedstaat, da ihre prekäre Lage und die Verfolgung in dem Land, aus dem sie geflohen sind, oft lange Zeit währen. Viele Personen mit internationalem Schutzstatus befinden sich daher in der gleichen Situation wie diejenigen, die als Flüchtlinge eingestuft werden. Es ist auch sinnvoll, Menschen als Einwohner eines Landes einzustufen, nachdem sie dort fünf Jahre gelebt haben, und dies war der Ansatz, den sowohl die Kommission als auch das Parlament gewählt haben. Der Rat wollte, was ich bedauerlich finde, einen anderen Ansatz wählen.

Auch möchte ich betonen, dass die Familienangehörigen der Person, die internationalen Schutzstatus genießt, die Chance auf ihre eigene Lebensgestaltung haben müssen. Zum Beispiel muss in dem Fall von Ausweisung die Familie die Möglichkeit haben, zu wählen, ob sie folgt oder bleibt. Ich bin erfreut, dass das Parlament diesen Bericht jetzt annehmen wird. Es ist bedauerlich, dass der Rat die Korrelationstabellen nicht angenommen hat, aber ich begrüße die Tatsache, dass wir die Berichte, die in die gemeinsame europäische Asylregelung aufgenommen werden sollen, weiter vorantreiben.

Es bleibt zu hoffen, dass der Rat nunmehr verstärkt die Tugend des Zuhörens entdecken wird. Wir alle müssen die gleiche Frist einhalten, und das ist 2012. Wir müssen jetzt unsere alten, tief verwurzelten Ansichten aufgeben, auf den gesamteuropäischen Ansatz und darauf schauen, was das Beste für alle ist, wenn es um Asyl und Migration geht. Anderenfalls wird das Wort „Solidarität“ bald bedeutungslos werden.

Ich möchte dem Berichterstatter, Herrn Moraes, einmal mehr für seine gute Arbeit und seine sehr gute, wenn nicht gar exzellente Zusammenarbeit bei diesem Bericht danken.

 
  
MPphoto
 

  Judith Sargentini, im Namen der Verts/ALE-Fraktion.(NL) Herr Präsident, letzte Woche reisten wir gemeinsam mit dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres nach Athen, und während meines Aufenthalts sprach ich mit Mahmud. Mahmud ist 26 Jahre alt und kommt aus Eritrea. Er kam über Griechenland in die Europäische Union und reiste in die Niederlanden weiter. Dort wäre er vorzugsweise geblieben, weil er in den Niederlanden einige Kontakte hatte, aber er wurde zurück nach Griechenland geschickt. Mahmud sagte, wenn er seinen Flüchtlingsstatus in Griechenland schließlich bekommen hätte, würde er nicht frei reisen können und dass es eine Ewigkeit dauern würde, bevor er die griechische Staatsangehörigkeit erhält.

Es ist wegen junger Männer wie Mahmud, die ein Recht auf ein neues Leben haben und die es nicht verdienen, grenzüberschreitend hin- und hergeschoben zu werden, dass ich froh bin, dass dieses Parlament diese Situation jetzt ändern wird und dass es Berichterstatter Claude Moraes gelungen ist, diesen ersten Schritt in Bezug auf unsere Asylpakete zu gehen. Auch ist es wichtig, dass Mahmud, der es eigentlich bevorzugt hätte, sein neues Leben in den Niederlanden zu verbringen, eine faire Vergleichsgrundlage gegeben wird. Denn dieser junge Mann hat das Recht, zu erfahren, wie diverse Angelegenheiten in Griechenland und den Niederlanden, oder wo auch immer er sein Leben aufbauen möchte, gehandhabt werden.

Vielen Dank, Herr Moraes, danke für Ihre Zusammenarbeit und lassen Sie uns verfolgen, wie lange das Verfahren für Mahmud dauert.

 
  
MPphoto
 

  Simon Busuttil (PPE).(MT) Herr Präsident, ich möchte damit beginnen, Claude Moraes für seinen Bericht zu danken und ihm dazu zu gratulieren. Ich stimme dem Bericht zu und nehme ihn mit Zufriedenheit auf, denn er wird denjenigen neue Ansprüche zuerkennen, die, einschließlich Flüchtlinge, Anspruch auf einen internationalen Schutzstatus haben. Er räumt ihnen Rechte ein, welche Drittstaatsangehörige, die sich seit fünf Jahren rechtmäßig in einem Land der Europäischen Union aufhalten, bereits haben. Es gibt jedoch einige Schwachstellen in diesem Bericht. Ich komme aus einem Land, welches diese Schwierigkeiten hat, und zwar dass fünf Jahre eine viel zu lange Wartezeit für den Erwerb des Rechts sind, dass durch dieses Gesetz gewährt wird. Dies trifft insbesondere für die Länder zu, die enorme Zahlen von Personen beherbergen, welche dort feststecken; blockiert in dem Land, in dem sie als erstes angekommen sind. Abgesehen von meinem Land gibt es andere, die kürzlich ähnliche Erfahrungen gemacht haben; Griechenland gehört dazu. Sie beherbergen enorme Zahlen von Personen, welche fünf Jahre warten müssen, um die durch dieses Gesetz festgelegten Rechte zu erwerben. Letztendlich profitieren sie natürlich von einem langfristigen Aufenthalt, jedoch können sie auch in andere Länder der Europäischen Union gehen, was für Länder wie Griechenland, Malta, Zypern und andere eine große Hilfe sein kann. Daher glaube ich, dass man dieses gleichwohl gute Gesetz durch eine Verkürzung der festgelegten, fünfjährigen Wartezeit hätte verbessern können. An dieser Stelle möchte ich zum Schluss kommen und dem Berichterstatter Claude Moraes dafür danken, dass er dies erkannt hat. Ferner möchte ich ihm dafür danken, dass er das ihm Mögliche für die Aufnahme eines Verweises in einer Anmerkung am Schluss getan hat, obgleich dies für ihn auch nur Symbolcharakter hat.

 
  
MPphoto
 

  Ioan Enciu (S&D).(RO) Herr Präsident, auch ich muss damit beginnen, meinem Kollegen Claude Moraes zu seinem Bericht zu gratulieren. Darüber hinaus möchte ich ihm für seine außergewöhnlichen Bemühungen als Koordinator innerhalb des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres danken.

Meiner Ansicht nach ist es hervorragend, dass diese neue Richtlinie endlich ein rechtliches Vakuum das Aufenthaltsrecht betreffend füllt, in welchem sich Personen mit internationalem Schutzstatus in der gesamten Europäischen Union befinden. Die Personen, die sich in einem der Mitgliedstaaten niedergelassen haben, befinden sich aktuell in einer prekären Lage von Rechtssicherheit. Das ist darauf zurückzuführen, dass sie unter den gegebenen Umständen keinen Anspruch auf langfristige Aufenthaltsgenehmigungen haben – etwas, wozu andere Drittstaatsangehörige berechtigt sind. Es muss Ihnen, wie es auch bei den anderen Drittstaatsangehörigen der Fall ist, das Daueraufenthaltsrecht auf eine nicht diskriminierende Weise unter der einzigen Bedingung des vorherigen rechtmäßigen Aufenthalts gewährt werden. Ich denke, dass es besser gewesen wäre, bei dieser Berechnung die Gesamtdauer des rechtmäßigen Aufenthalts innerhalb der Europäischen Union von dem Zeitpunkt an zu berücksichtigen, wo der Antrag auf internationalen Schutz gestellt wird.

Gleichzeitig muss man sich bewusst sein, dass diese Personen außerhalb der Europäischen Union dauerhaft schutzbedürftig sind, sodass jeder Versuch einer Aufhebung des internationalen Schutzes oder des Aufenthaltsrechts unter vollständiger Wahrung ihrer Grundrechte und des Grundsatzes der Nicht-Abschiebung durchzuführen ist.

Diese Richtlinie gewährt die notwendigen zusätzlichen Vorschriften im Hinblick auf die Verfahren, die angewandt werden können, wenn es zu einer Ausweisung oder Beendigung des internationalen Schutzes kommt. Ich denke, dass wir für Claude Moraes Bericht stimmen müssen, da er Teil des Gesamtpakets ist, welches das Asyl- und Migrationssystem der Europäischen Union regelt.

 
  
MPphoto
 

  Franz Obermayr (NI). - Herr Präsident! Ich sehe diesen Bericht nicht mit der rosa Brille, ich sehe ihn bewusst mit den Sorgen der Bürger in unseren Heimatländern, denn nach fünfjährigem Aufenthalt in einem Mitgliedstaat erhalten Flüchtlinge demnächst einen langfristigen Aufenthaltstitel. Dieser gilt im gesamten EU-Gebiet. Hat sich nun ein Flüchtling in einem Land mit eher weichem Asylrecht angesiedelt, kann er nach fünf Jahren seinen Wohnort nach Belieben in einen anderen Mitgliedstaat verlegen, und er wird sich zunächst natürlich ein Land mit lückenhafter oder weicher Regelung aussuchen und langfristig dort ansiedeln, wo es eindeutig hohe Sozialstandards gibt. Die Folge: Sekundärmigration und Missbrauch. Auch die Anrechnung der Dauer des Asylverfahrens auf die fünf Jahre ist problematisch, denn oft kommt es zu mutwilligen Verzögerungen des Verwaltungsverfahrens und der Erhebung. Die Ausweitung der Richtlinie würde die Mitgliedstaaten mit hohem Sozialniveau, die ohnedies bereits massive Probleme haben, noch mehr belasten, und eine Integration von Flüchtlingen würde noch schwieriger vonstatten gehen. Ich werde diesem Bericht ausgesprochen kritisch gegenübertreten.

 
  
MPphoto
 

  Cecilia Malmström, Mitglied der Kommission. – Herr Präsident, ich habe dem nicht viel hinzuzufügen. Es gibt in diesem Parlament eine breite Unterstützung für die Arbeit, die Herr Moraes bei dieser wichtigen Richtlinie geleistet hat.

Ich möchte erneut Herrn Moraes und den anderen Kolleginnen und Kollegen die Zusicherung geben, dass dies ein wichtiger Baustein ist. Ich denke, dass er morgen in der Abstimmung stark unterstützt werden wird. Dies ist ein erster Schritt in unserer gemeinsamen Reise hin zum Jahr 2012 und zum Asylpaket. Ich hoffe nur, dass dieser Geist der guten Zusammenarbeit erhalten bleibt, denn ich brauche – und darauf zähle ich – Ihre Unterstützung für die übrigen Richtlinien.

 
  
MPphoto
 

  Claude Moraes, Berichterstatter. – Herr Präsident, ich möchte der Kommissarin erneut offiziell für ihren Beitrag hierzu danken.

Einer der Gründe, weshalb wir hoffen, dass der erste Schritt in der Asylfrage in der morgigen Abstimmung abgeschlossen werden kann – und ich hoffe auf eine überzeugende Mehrheit – ist, obgleich die Asylfrage eines der äußerst heiklen Themen für dieses Parlament bleibt, wie Herr Busuttil speziell für die kleineren Länder darlegte, dass jede Asylbestimmung nicht nur für kleine Länder, sondern auch für Brennpunktländer wie Griechenland unverhältnismäßige Folgen haben kann.

Wir sollten alle vorsichtig vorgehen, so wie wir es in diesem Bericht taten. Ferner gibt es einige Punkte in der Begründung, welche sicherstellen, dass die Bedenken der Kolleginnen und Kollegen sehr ernst genommen werden, insbesondere, wenn sie von seriösen Kolleginnen und Kollegen geäußert werden. Zum Beispiel denke ich, dass wir sowohl die Bedenken von Frau Nedelcheva zur Integration als auch die Äußerungen von Frau Wikström, als sie über Familienmitglieder und Ausweisung sprach, sowie die Fragen zu häuslicher Gewalt und weitere Themen aufnehmen können. Wenn wir diese Art von Zusammenarbeit führen, verlaufen Verhandlungen auf der höheren Ebene von Kommission und Rat dank der Arbeit, die wir mit den Kolleginnen und Kollegen im Parlament leisten, sehr gut.

Schließlich, Frau Sargentini, wollte ich wirklich einen einfallsreichen Weg finden, um zum Ausdruck zu bringen, dass die Korrelationstabellen wirklich enorm wichtig waren. Zu sagen, dass Asylsuchende jetzt auf die Umsetzung der Korrelationstabellen warten, ist möglicherweise das originellste und phantasievollste Lobbying, um die Entschließung über die Korrelationstabellen Wirklichkeit werden zu lassen. Demnach hoffe ich, dass der Rat zugehört hat. Ich danke noch einmal allen meinen Kolleginnen und Kollegen nach so langer Zeit für Ihre Unterstützung zu diesem Bericht.

 
  
MPphoto
 

  Der Präsident. – Die Aussprache wird geschlossen.

Die Stimmabgabe findet am Dienstag, den 14. Dezember 2010 statt.

 
Letzte Aktualisierung: 3. Mai 2011Rechtlicher Hinweis