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Verfahren : 2008/0227(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0050/2010

Eingereichte Texte :

A7-0050/2010

Aussprachen :

PV 14/12/2010 - 19
CRE 14/12/2010 - 19

Abstimmungen :

PV 15/12/2010 - 9.4
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0479

Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 14. Dezember 2010 - Straßburg Ausgabe im ABl.

19. Aufhebung der Richtlinien über das Messwesen (Aussprache)
Video der Beiträge
Protokoll
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  Der Präsident. – Der nächste Tagesordnungspunkt ist der Bericht von Anja Weisgerber, im Namen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung der Richtlinien 71/317/EWG, 71/347/EWG, 71/349/EWG, 74/148/EWG, 75/33/EWG, 76/765/EWG, 76/766/EWG und 86/217/EWG des Rates über das Messwesen (KOM(2008)0801 – C6-0467/2008 – 2008/0227(COD)) (A7-0050/2010).

 
  
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  Anja Weisgerber, Berichterstatterin. − Herr Präsident, Herr Kommissar Tajani, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich den Schattenberichterstattern des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, den Mitarbeitern und allen, die an diesem hervorragenden Ergebnis mitgewirkt haben, ganz herzlich danken. Ohne die konstruktive und auch sehr offene Zusammenarbeit sowohl mit der Kommission als auch mit der belgischen Ratspräsidentschaft könnte dieses Dossier nicht morgen abgeschlossen werden.

Ich bin, wie Sie sich sicher denken können, als Berichterstatterin sehr zufrieden mit diesem Ergebnis. Wir werden mit der Abschaffung von insgesamt acht Richtlinien, die veraltet und obsolet sind, wieder einen Schritt in Richtung weniger Bürokratie in Europa machen. Interessant an diesen Richtlinien ist auch, dass sie größtenteils obsolet wurden, weil sie schon durch internationale Normen ersetzt wurden, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Oft werden Regelungen der Mitgliedstaaten ja durch die harmonisierten europäischen Regelungen obsolet. Hier werden europäische Regelungen durch internationale Vorschriften überflüssig.

Wenn wir unserem Ziel näherkommen wollen, bis zum Jahr 2012 ein Viertel weniger Bürokratie in Europa zu haben, müssen wir jetzt Farbe bekennen. Um es mit den Worten des Vorsitzenden der Expertengruppe zum Bürokratieabbau, Edmund Stoiber, zu sagen: Wir müssen in Europa nicht nur den Mund spitzen, wir müssen auch kräftig pfeifen. Das heißt, wir müssen den Worten auch Taten folgen lassen. Bei diesen Taten steckt aber der Teufel oft im Detail. Dies hat diese Richtlinie über die Aufhebung von acht Richtlinien im Bereich des Messwesens wieder eindeutig gezeigt. Messgeräte für Kaltwasserzähler, für nicht sauberes Wasser, Alkoholometer, bestimmte Gewichtsstücke, Luftdruckmessgeräte oder Geräte, die die Messung der Schüttdichte von Getreide oder die Dimensionen von Schiffsbehältern vermessen, sind in der Praxis durch modernere, digitale Geräte ersetzt worden. Die veralteten Geräte kommen immer seltener zum Einsatz, und die entsprechenden Regelungen können deshalb gestrichen werden. Dies hat auch keine Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts oder auf den hohen Verbraucherschutzstandard, der uns ja immer sehr wichtig ist.

Dennoch hat der Rat das Dossier lange blockiert. Es ist uns aber gelungen, im informellen Trilog einen vernünftigen Kompromiss sogar in erster Lesung – was ja für uns immer die Ausnahme ist – zwischen Rat und Parlament zu schließen. Der Inhalt der Einigung ist: Eine Richtlinie – die über die Vermessung von Schiffstanks – wird sofort, mit Wirkung zum 1. Juli 2011, aufgehoben, die sieben weiteren Richtlinien werden aufgehoben, nachdem die Neufassung der Messgeräte-Rahmenrichtlinie – der sogenannten MID –, an der die Kommission derzeit arbeitet, abgeschlossen ist. Einen neuen Vorschlag für die MID wird die Kommission bis Ende April 2011 vorlegen. Die Idee ist, dass die Kommission im Rahmen der Überprüfung der MID auch prüfen wird, ob und gegebenenfalls welche Teilaspekte der alten Richtlinien noch beibehalten werden sollen und zu diesem Zweck dann auch in die MID überführt werden. Wenn die Mitgliedstaaten belegen, dass einzelne Aspekte der sieben Richtlinien, beispielsweise aus Verbraucherschutzgründen, dennoch erforderlich sind, wie zum Beispiel bei der Richtlinie über die Luftdruckmessgeräte für Kraftzeugreifen, dann werden diese Teile in die Messgeräte-Rahmenrichtlinie übernommen. Nach Abschluss der MID-Revision werden dann die restlichen Richtlinien aufgehoben.

Das ist ein Signal, dass Europa es ernst meint mit dem Bürokratieabbau und dass wir gewillt sind, die Voraussetzungen für nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu schaffen. Ich bin stolz darauf, dass das Europäische Parlament damit seinen Beitrag zum Bürokratieabbau und zur besseren, schlankeren und einfacheren Rechtsetzung leistet.

Lassen Sie mich abschließend noch kurz etwas zu den Entsprechungstabellen, den sogenannten correlation tables, sagen. Das sind die Tabellen, die die Mitgliedstaaten erstellen sollten, um zu belegen, wie sie die Richtlinie umgesetzt haben. Wir haben uns hier am Ende auf eine weichere Formulierung geeinigt. Wir haben aber für schärfere Formulierungen in Zukunft gekämpft und haben das auch erreicht. Die Konferenz der Präsidenten wird sich hier dem Rat und der Kommission gegenüber entsprechend einsetzen. Das ist auch ein Erfolg, den wir den Berichterstattern und Schattenberichterstattern zu verdanken haben!

 
  
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  Antonio Tajani, -Vizepräsident der Kommission.(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich möchte zu Beginn Frau Weisgerber gratulieren und mich bei ihr für die gründliche Arbeit bedanken, die sie im Hinblick auf einen komplexen und komplizierten Vorschlag geleistet hat, der den Mittelpunkt einer langen Debatte darstellt. Ihre Arbeit war daher nicht leicht, und die Tatsache, dass es möglich war, bereits in der ersten Lesung zu einer Übereinkunft zu gelangen, zeigt die Fähigkeiten der Berichterstatterin zur Erlangung eines guten Übereinkommens.

Diese Entscheidung kennzeichnet mit Sicherheit eine wichtige Phase auf dem Gebiet der Vereinfachung und der guten Regulierung. Eine bessere Regulierung ist etwas, wonach die europäischen Institutionen immer mehr streben, und die Kommission stimmt dem Bestreben völlig zu, sich auf immer noch bessere Verordnungen zu konzentrieren.

Wie die Berichterstatterin betonte, wird dieser Vorschlag acht überholte, sich auf sechs Kategorien rechtsgültiger Messgeräte beziehende Richtlinien aufheben, basierend auf der Tatsache, dass die von der betreffenden Richtlinie abgedeckten Instrumente nun veraltet sind und der entsprechende Handel nachlässt. Darüber hinaus gibt es keine Handelshemmnisse bei technisch moderneren Substitutionsprodukten, die nicht in den Bereich der Richtlinien fallen.

Die Mitgliedstaaten könnten in Zukunft nationale Vorschriften erlassen wollen. Dadurch werden jedoch keine neuen Handelshemmnisse geschaffen werden, da es internationale Normen gibt, die diese alten Instrumente sowie die meisten der moderneren Substitutionsprodukte bereits vollständig regulieren.

Gemäß dem WTO-Übereinkommen über technische Handelshemmnisse müssen die Mitgliedstaaten ihre Rechtsvorschriften auf diesen internationalen Normen basieren. Der Vertrag über die Europäische Union legt fest, dass die Mitgliedstaaten des Weiteren äquivalente Produkte, die legal in einem anderen Mitgliedstaat verkauft werden, gegenseitig anerkennen müssen.

Die Kommission begrüßt daher den in erster Lesung zwischen dem Parlament und dem Rat erzielten Kompromiss, durch den im Juli 2011 eine Richtlinie aufgehoben werden kann und die anderen sieben Richtlinien im Dezember 2015.-

Abschließend unterstreicht die Kommission die gemeinsame Erklärung der drei Institutionen und bringt ihre Bereitschaft zum Ausdruck, die Argumente für eine Harmonisierung erneut zu überprüfen, die während des Gesetzgebungsverfahrens vorgelegt wurden. Wie erwähnt werden wir Ende April 2011 auf diese Argumente zurückgreifen und gegebenenfalls den Gesetzgebungsvorschlag in Übereinstimmung mit den Grundsätzen einer besseren Regulierung vorlegen.-

 
  
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  Lara Comi, im Namen der PPE-Fraktion.(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich unterstütze die Haltung der Berichterstatterin in Bezug auf den Vorschlag der Kommission zur Aufhebung von acht Richtlinien auf dem Gebiet des Messwesens voll und ganz.

Insbesondere begrüße ich den Vorschlag bezüglich der Zweckmäßigkeit Mitgliedstaaten genügend Zeit zur Analysierung der möglichen Auswirkungen einer Aufhebung im Kontext der Überarbeitung der Messgeräterichtlinie (MID) einzuräumen.

Während ich jedoch die allgemeinen Ziele einer besseren Regulierung und Vereinfachung unterstütze, die auch von der Lissabon-Strategie gefördert werden, denke ich, ist es zwingend erforderlich, den Mitgliedstaaten die Zeit einzuräumen, die sie brauchen, um zu untersuchen, ob eine Aufhebung der Richtlinien zur rechtlichen Unsicherheit führen wird. Diese Situation würde sogar helfen, die von verschiedenen Mitgliedstaaten zum Ausdruck gebrachten Bedenken zu zerstreuen, dass ihnen nicht angemessen viel Zeit zur Verfügung stünde, um sich mit dem rechtlichen Vakuum zu befassen, das eine Aufhebung hinterlassen würde.

Dies ist daher ein hervorragender Kompromiss zwischen der von der Kommission eingenommenen Haltung, die für eine vollständige Aufhebung aller Richtlinien und gegen neue Verordnungen auf diesem Gebiet im Rahmen der MID ist, und der kritischen Haltung, die von den Mitgliedstaaten hinsichtlich dieses Vorschlags anfänglich eingenommen wurde.

 
  
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  Evelyne Gebhardt, im Namen der S&D-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Kommissar! Vielen Dank, Frau Weisgerber, für die wirklich kollegiale Zusammenarbeit, die wir hier geführt haben. Für meine Fraktion möchte ich sagen, dass ich durchaus nicht so euphorisch bin über die Aufhebung dieser acht Richtlinien. Tatsächlich gibt es einige veraltete Messinstrumente, deren Regelungen abgeschafft werden, aber in den Diskussionen haben wir gemerkt, dass – wie Sie es auch sagten – der Teufel im Detail steckt. Deswegen war nicht immer klar, ob das hier wirklich der richtige Weg ist. Meine Fraktion wird diesem Kompromiss zustimmen, weil wir von der Kommission die Zusicherung erhalten haben, dass geprüft wird, diese Messinstrumente in die Europäische Messgeräte-Richtlinie (MID), die ja zurzeit erarbeitet wird, wirklich da einzuarbeiten, wo es notwendig ist. Dieser Prüfauftrag – auch davon gehe ich aus – wird dann auch sehr ernst genommen und ernsthaft erwogen werden. Unter dieser Voraussetzung stimmen wir dem Kompromiss zu, wohl wissend, dass da noch das eine oder andere geprüft werden muss.

Zu den Entsprechungstabellen möchte ich hier sagen, dass wir uns jetzt bereit erklärt haben, diese weiche Formulierung, die jetzt in diesem Text steht, zu akzeptieren, aber das ist eines der letzten Dokumente, bei denen wir das akzeptiert haben. Denn es geht uns wirklich darum, dass europäisches Recht, das geschaffen wird, wenn die Mitgliedstaaten zugestimmt haben, auch wirklich und richtig umgesetzt wird. Das können wir aber nur prüfen, wenn wir die Informationen haben, und diese bekommen wir durch diese Entsprechungstabellen. Daran werden wir auf jeden Fall noch arbeiten.

 
  
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  Cristian Silviu Buşoi, im Namen der ALDE-Fraktion. – Herr Präsident, ich möchte der Berichterstatterin und den anderen Kolleginnen und Kollegen gratulieren, die zu diesem Dossier beigetragen haben. Obwohl es zunächst so erschien, als wäre es ein sehr technisches Dossier, war zum Schluss sehr klar, dass die politische Entscheidung eine Lösung für diesen Bericht finden würde.

Es besteht eine Notwendigkeit, den gemeinschaftlichen Besitzstand mittels der Aufhebung dieser Richtlinien zu vereinfachen, die Bestimmungen über Messgeräte enthalten, die aufgrund des technischen Fortschritts und der Anwendung internationaler Normen nicht mehr verwendet werden. Der Ansatz der Kommission ist vernünftig. Wenn der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung den freien Verkehr sicherstellt und keine spezifischen Hemmnisse existieren, sind keine weiteren Hinzufügungen nötig, und die technischen Spezifikationen sollten von den Mitgliedstaaten angenommen werden.

Die Aufhebung der Richtlinie sollte jedoch nicht zu irgendwelchen neuen Hemmnissen des freien Verkehrs oder zu einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand führen. Des Weiteren müssen wir sicherstellen, dass keine Lücken zwischen der Aufhebung der alten Richtlinien und der Messgeräterichtlinie 2004 auftreten.

Darüber hinaus ermöglichte der Bericht der ersten Lesung, der im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz angenommen wurde, die Aufnahme von Bestimmungen über die Messgeräte, die von den aufzuhebenden Richtlinien abgedeckt werden, in die allgemeine Messgeräterichtlinie. Den Mitgliedstaaten wurde mehr Zeit eingeräumt, um zu untersuchen, ob die Aufhebung der Richtlinien zur rechtlichen Unsicherheit führen wird.

Der Bericht enthält die Bestimmung, dass die Kommission beurteilen muss, ob die in den Geltungsbereich der aufzuhebenden Richtlinien fallenden Messgeräte in den Geltungsbereich der Messgeräterichtlinie mit einbezogen werden müssen. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass zusammen mit anderen Schattenberichterstattern hinsichtlich Entsprechungstabellen ebenfalls eine horizontale Entscheidung getroffen wurde, schlage ich vor, den Text zu unterstützen, auf den man sich während der ersten Lesung mit dem Rat geeinigt hat.

 
  
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  Heide Rühle, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident! Auch ich möchte mich bei der Berichterstatterin und bei den Schattenberichterstattern für die gute Zusammenarbeit bedanken. Ich glaube, ich kann es kurz machen, weil alle wesentlichen Punkte eigentlich schon angesprochen wurden.

Unsere Fraktion wird den Kompromiss natürlich mittragen, aber wir gehen auch davon aus, dass die Kommission bei der Revision der MID noch einmal einen kritischen Blick darauf hat. Wir unterstützen natürlich, dass wir diesen Kompromiss bei den Entsprechungstabellen gefunden haben. Dieser Kompromiss ist jedoch zeitlich befristet, und der Rat muss künftig sehr viel stärker reagieren, und wir sind nicht mehr bereit, nachzugeben. Letztlich müssen die Mitgliedstaaten auch überprüft werden können, und dafür brauchen wir dringend die Entsprechungstabellen.

 
  
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  Edvard Kožušník, im Namen der ECR-Fraktion. (CS) Herr Präsident, ich habe den ursprünglichen Vorschlag der Kommission, alle acht Richtlinien ohne Ersatz aufzuheben, von Anfang an persönlich unterstützt. Ich glaube, dass der Vorschlag der Kommission ein Paradebeispiel für die richtige Art und Weise zur Vereinfachung des Europäischen Gesetzes und zur Förderung des Ansatzes einer „besseren Regulierung‟ war. Wir sollten die Harmonisierung in allen Bereichen um jeden Preis nicht erzwingen. Wir sollten über andere Regelungsinstrumente als nur die EU-Verordnungen nachdenken, wie z. B. internationale Normen. Wir sollten diese alternativen Regelungsinstrumente auch in Fällen anwenden, in denen sie effektiver wären. Bei der Einführung von Verordnungen im Bereich des Messwesens würde ich ein freiwilliges System der gegenseitigen Anerkennung nationaler Verordnungen, basierend auf internationalen Normen, einer zentralisierten Harmonisierung von oben nach unten vorziehen. Es tut mir leid, dass das Parlament und bestimmte Mitgliedstaaten diesen außergewöhnlichen und liberalen Ansatz der Kommission nicht unterstützen und stattdessen einen konservativen Ansatz zur Abschaffung überflüssiger Verordnungen bevorzugen.

Trotz allem möchte ich mich jedoch bei der Berichterstatterin recht herzlich für die Bemühungen bedanken, die sie unternommen hat, um eine Lösung und einen gemeinsamen Kompromiss zu finden. Ich applaudiere ihrem persönlichen Enthusiasmus, durch den der Vorschlag der Kommission nicht in Vergessenheit geraten ist und zumindest ein Teil der ursprünglichen Absicht durchgekommen ist.

 
  
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  Oreste Rossi, im Namen der EFD-Fraktion.(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir sind für den Bericht über das Messwesen. Es handelt sich hierbei um einen sehr technischen Text und um einen, auf dessen Abstimmung im Plenum wir seit Monaten gewartet haben.

Der Bericht, der den zuständigen Ausschuss problemlos durchlief, wurde vergangenen März vorgelegt, und die Situation hat sich so lange hingezogen, da im Rat, zwischen den 27 Mitgliedstaaten eine Übereinstimmung bezüglich der damit zusammenhängenden Entsprechungstabellen erzielt werden musste.

Das wirkliche Problem ist, dass die Europäische Kommission den Vorschlag für eine Richtlinie über Messgeräte immer noch nicht vorgelegt hat, die die überholten Richtlinien, die wir heute aufheben, ersetzen und diese Angelegenheit ein für allemal regeln soll. Ich möchte die Kommission dafür kritisieren, dass sie an dem Punkt angelangt ist, an dem sie die überholten Richtlinien abschafft, ohne jedoch gleichzeitig einen Vorschlag zur Überarbeitung der Messgeräterichtlinie vorgelegt zu haben. Solch ein Verhalten ist nicht zu rechtfertigen und weit davon entfernt, den Bedürfnissen von Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern gerecht zu werden.

Gleichzeitig möchte ich die übermäßige Angst derer kritisieren, die denken, dass die Gesetze der Mitgliedstaaten nicht dazu in der Lage sind, die Lücke während der vacatio legis zu schließen. Zum Glück haben europäische Unternehmen ein System internationaler Normen für den Sektor, das von den EU-Vorschriften unabhängig ist und über diese hinausgeht. Daher sind die Ängste vor einem Desaster während des Zeitraums zwischen der Ankündigung und dem Inkrafttreten der Richtlinien unbegründet.

Unternehmen werden die Lücken der Gesetzgeber mit Hilfe ihrer Handelsorganisationen, ihrer Fachkenntnisse, mit den Vorschriften schließen, die sie sich selbst gemacht haben, um einen dynamischen und ausgewogenen Markt zu schaffen. Wir müssen an unsere Unternehmen denken, die ihre Geschäfte in Europa nach wie vor unter großen Schwierigkeiten betreiben. Wir müssen damit aufhören, Steuern aus ihnen herauszuquetschen und ihnen Bürokratie und absurde Forderungen aufzubürden.

Manchmal wird die Arbeit im Parlament rasch erledigt. Der gesunde Menschenverstand und der Wunsch, Übereinkünfte mit den anderen europäischen Institutionen zu erzielen, überwanden politische Differenzen.

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE). (CS) Herr Präsident, die acht überholten Richtlinien über Messgeräte sind auf den ersten Blick kein interessantes politisches Thema, ihre Aufhebung stellt jedoch die genaue Erfüllung des Subsidiaritätsprinzips dar, sowie einen Versuch einer „besseren Regulierung‟. Im Bereich des Messwesens gibt es bereits internationale Abkommen, die aufgrund der Globalisierung von Wissenschaft und Handel notwendig wurden, und eine Harmonisierung auf europäischer Ebene ist daher überhaupt nicht erforderlich. Ich applaudiere dem verantwortungsbewussten Ansatz der Berichterstatterin, Anja Weisgerber, die sich einerseits entschied, den Vorschlag der Kommission für eine vollständige Aufhebung der Richtlinien zu unterstützen, während sie den metrologischen Instituten der entsprechenden Mitgliedstaaten in sieben Fällen Zeit ließ, eine Analyse der Auswirkungen auf die nationalen Rechtsvorschriften durchzuführen.

Die Lösung, die wir morgen sicherlich annehmen werden, wird daher auch ein interessanter Test für andere Richtlinien sein, ob die gegenseitige Anerkennung von Verordnungen auf nationaler Ebene ausreichend sein und nicht zur rechtlichen Unsicherheit führen wird und wird daher zweckmäßiger sein als eine Abänderung oder die vollständige Harmonisierung. Ich persönlich wäre überrascht, wenn die Mitgliedstaaten eine Harmonisierung vorziehen würden.

Ich möchte der Berichterstatterin gratulieren, dass sie vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz vorbehaltlos unterstützt wurde, und ich möchte ihr für die Aushandlung eines einheitlichen Standpunktes mit dem Rat danken.

 
  
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  Malcolm Harbour (ECR). – Herr Präsident, zunächst einmal möchte ich mich dem Dank an Anja Weisgerber anschließen, die ein treues Mitglied des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ist und eine Reihe dieser sehr technischen Berichte mit großer Sorgfalt verfasst hat, und dieser ist ein gutes Beispiel dafür.

Ich glaube dass wir alle, als sie mit dieser Arbeit begann, kurz nach den Wahlen letztes Jahr, der Meinung waren, dass das, was auf den ersten Blick als ein trügerisch einfacher Vorschlag der Kommission zur Aufhebung von, so schien es oberflächlich, überholten Rechtsvorschriften erschien, wahrscheinlich relativ schnell und ohne große Argumente abgehandelt werden würde.

Die Zeit, die es gedauert hat, und die relative Komplexität der Lösung zeigen, dass Deregulierung und eine Verringerung der Bürokratie gar nicht so einfach sind, wie viele Leute denken. Es ist sehr leicht mit diesen einfachen Phrasen über Deregulierung daherzukommen, aber im wirklichen Leben gibt es immer Leute, die die Regulierung beibehalten wollen. Sobald dieser Vorschlag in den Rat kam, begannen wir einige der tiefsitzenden Probleme zu erkennen, die von Land zu Land existierten. Es gab Länder, die Probleme damit hatten, dass Gewicht von Schiffen, Alkoholmaßeinheiten oder Luftdruckprüfern zu ermitteln. Jeder hatte sein eigenes bestimmtes Problem.

Meine Schlussfolgerung insgesamt betrifft nicht den Wert des Vorschlags, da uns in ein paar Monaten der Alternativvorschlag vorliegen wird, wodurch dieser dann gewissermaßen überholt ist, und wir hätten fast darauf warten können. Mein Appell an den Kommissar ist, dass die Kommission einen Blick auf ihre Folgenabschätzung werfen und ihre Hausaufgaben bezüglich Deregulierungsvorschlägen wesentlich gründlicher erledigen und Mitgliedstaaten dazu bringen muss, mit ihr in Kontakt zu sein, bevor sie mit diesen Vorschlägen aufwartet.

Rückblickend denke ich, hätten wir mehr Zeit dafür aufwenden können, wenn es uns erlaubt gewesen wäre. Es ist ein Erfolg für den Ausschuss, aber ich würde sagen ein bedingter Erfolg, und wir müssen die Lektionen für die Zukunft daraus lernen.

 
  
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  Seán Kelly (PPE). – Herr Präsident, auch ich begrüße die Vorschläge der Berichterstatterin, und wir leben heute sicherlich in einer Welt, die kleiner ist als je zuvor. Die Menschen interagieren wesentlich häufiger, und dieser Trend wird sich in Zukunft beschleunigt fortsetzen. Daher ist es offensichtlich, dass es umso besser ist, je mehr Harmonisierung wir im Hinblick auf Messgeräte haben. Ich begrüße die Aufhebung der Richtlinien über das Messwesen und die Verringerung der Bürokratie um 25 % auf alle Fälle.

Ich glaube, dass wir manchmal die Fähigkeit von Menschen unterschätzen, sich anzupassen. Ich habe in meinem eigenen Land gesehen, wie leicht wir uns von den alten Pfund, Schillingen und Pence auf Euro und Cents umgestellt haben und darüber hinaus ebenfalls erst in den vergangenen paar Jahren von Meilen auf Kilometer im Hinblick auf Entfernungen und Geschwindigkeitsbegrenzungen. Dies hat das Leben vieler Menschen leichter gemacht, und wird das auch in Zukunft tun. Ich glaube, dass dies ein Schritt in die richtige Richtung ist, deshalb erneut meine Glückwünsche.

 
  
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  Antonio Tajani, -Vizepräsident der Kommission.(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich danke allen, die während der Aussprache das Wort ergriffen haben, da dies bedeutet, dass Interesse an diesem Vorschlag für eine Vereinfachung besteht. Daher möchte ich noch einmal die Vorteile betonen, die diese Entscheidung zur Folge hat und somit den Nutzen, der daraus gezogen werden kann.

Ich spreche hier über Vorteile für Verbraucher, Hersteller von Instrumenten und nationale Verwaltungen. Ich möchte Ihnen, als Antwort auf die von Frau Gebhardt angesprochene spezifische Angelegenheit, des Weiteren versichern, dass die Kommission bereit ist, die Studien durchzuführen, die nötig sind, um die Argumente für eine Harmonisierung bis zum April 2011 erneut zu überprüfen.-

Herrn Rossi, der die Kommission kritisiert hat, nun jedoch den Plenarsaal verlassen hat - nachdem man Kritik geäußert hat, würde man gut daran tun, sich die Reaktion darauf anzuhören -, möchte ich sagen, dass es eine gemeinsame Erklärung des Parlaments, des Rats und der Kommission bezüglich dieser Angelegenheit gibt, in der steht, und ich zitiere: „Gemäß Artikel 25 der Richtlinie 2004/22/EG über Messgeräte, ist die Kommission vom Europäischen Parlament und vom Rat dazu aufgefordert, vor dem 30. April 2011 über die Durchführung dieser Richtlinie zu berichten und gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen‟. Wie ich in meiner Rede zu Beginn der Aussprache sagte, und ich beabsichtige, mich an diese Aussage zu halten.

Vielen Dank Herr Präsident, meine Damen und Herren, für Ihr Engagement und ihre Kooperation. Zuletzt, bezüglich des Themas der Entsprechungstabellen unterstützt die Kommission die Haltung des Parlaments.

 
  
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  Anja Weisgerber, Berichterstatterin. − Herr Präsident! Ich möchte mich ganz herzlich bei den Kolleginnen und Kollegen bedanken, auch für die wertvollen Redebeiträge heute Abend. Nach der morgigen Abstimmung gilt es jetzt, den Blick in die Zukunft zu richten. Wir sind natürlich gespannt – wenn die Kommission jetzt ankündigt, bis Ende April den Vorschlag zur MID vorzulegen –, wie die einzelnen Regelungen aussehen werden. Dann kann auch geprüft werden, ob von den Teilregelungen, die wir jetzt abschaffen, irgendwelche überführt werden.

Wichtig ist – wie das Frau Comi auch gesagt hat –, dass kein rechtliches Vakuum entsteht. Das war ja auch der S&D-Fraktion, Frau Gebhardt, ein ganz wichtiges Anliegen. Dem konnten wir Folge leisten. Allerdings finde ich es auch wichtig zu erwähnen, dass die Mitgliedstaaten in der Pflicht sind, noch stärker zu belegen, warum welche Teilaspekte denn erhalten bleiben müssen. Denn nur dann brauchen wir wirklich europäische Regelungen, nicht einfach als Selbstzweck.

Ich bin auch gespannt auf die Internetkonsultation, die die Kommission angekündigt hat und die vom 6. September bis 1. November 2011 stattfinden wird. Da werden auch die beteiligten Firmen, die Behörden und so weiter eingebunden. Ich werde mein Ohr wieder nah an den Betrieben haben. Ich habe auch bei der bestehenden Richtlinie nachgefragt, ob denn diese Messinstrumente noch verwendet werden, und ich habe durch die Bank eigentlich immer gehört – z. B. von meinem Weinbauverband, den ich zum Alkoholometer befragt habe –, dass diese Geräte gar nicht mehr verwendet werden. Deswegen müssen wir ganz genau hinschauen. Wenn wir dem Ziel wirklich näher kommen wollen, bis 2012 – und das ist ja wirklich nicht mehr lange – 25 % weniger Bürokratie in Europa zu haben, dann müssen wir hier mit großen Schritten vorangehen. Wir als Parlament sind bereit, unseren Beitrag zu leisten.

Abschließend noch ein Wort zu den Entsprechungstabellen. Ich möchte an dieser Stelle sagen, dass das hier noch einmal ein Kompromiss war, aber für die Zukunft möchte ich die Mitgliedstaaten auffordern, sich zu verpflichten, diese Tabellen auch tatsächlich zu erstellen, weil es wirklich um eine einheitliche Umsetzung der Regelung in ganz Europa geht.

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Stimmabgabe findet morgen, Mittwoch, den 15. Dezember 2010, statt.

 
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