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Verfahren : 2008/0196(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0038/2011

Eingereichte Texte :

A7-0038/2011

Aussprachen :

PV 23/03/2011 - 20
CRE 23/03/2011 - 20

Abstimmungen :

PV 24/03/2011 - 6.13
CRE 24/03/2011 - 6.13
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung
PV 23/06/2011 - 12.19
CRE 23/06/2011 - 12.19
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0116
P7_TA(2011)0293

Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 23. März 2011 - Brüssel Ausgabe im ABl.

20. Rechte der Verbraucher (Aussprache)
Video der Beiträge
PV
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  Der Präsident. – Der nächste Tagesordnungspunkt ist der Bericht (A7-0038/2011) von Herrn Schwab im Namen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Rechte der Verbraucher (KOM(2008)0614 – C70349/2008 – 2008/0196(COD)).

 
  
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  Andreas Schwab, Berichterstatter. − Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich – und das ist in diesem Fall keine bloße Höflichkeit, sondern ganz ernsthaft – allen Kolleginnen und Kollegen, die an dieser Richtlinie und an dem Kompromiss, den wir heute beraten, mitgewirkt haben, ganz herzlich danken: Frau Kollegin Wallis vom Rechtsausschuss als Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses, Frau Kollegin Gebhardt, Frau Kollegin Turunen und Herrn Kollegen Rochefort, aber auch den Kollegen Kyriacos Triantaphyllides und Bielan. Es war ein nicht immer einfacher Prozess der Entscheidungsfindung über zwei Jahre hinweg, mit mehr als 2 000 Änderungsanträgen, aber es war immer ein von konstruktiven Gedanken geprägter Prozess, und dafür Ihnen allen ein herzliches Dankeschön.

Trotz aller fachlichen Unterschiede in Einzelfragen, die sich nun auch in den Kompromissen niedergeschlagen haben, zeigt das Europäische Parlament über Fraktionsgrenzen hinweg heute: Wir wollen den Binnenmarkt im Interesse der Verbraucher und der Unternehmen voranbringen. Denn auch zwanzig Jahre, nachdem der Binnenmarkt mit der Einheitlichen Europäischen Akte auf den Weg gebracht wurde, stellen wir fest, dass trotz einer Vielzahl von Richtlinien und Verordnungen keine wesentliche Vereinheitlichung erreicht werden konnte. Die Mitgliedstaaten haben ihren Spielraum oft zu Recht – aber manchmal auch zu Unrecht – ausgenutzt.

Mit der hier vorliegenden Richtlinie schaffen wir einen guten Mittelweg, der die binnenmarktrelevanten Themen einheitlich regelt, bei allen anderen Themen aber den Mitgliedstaaten auch künftig die gesetzgeberischen Entscheidungen überlässt. Mit diesem gemischten Ansatz können wir weit kommen, und zwar fraktionsübergreifend. Wir haben damit den Vorschlag der Kommission zurechtgestutzt und an vielen Stellen erheblich verbessert. Wir haben dafür gesorgt, dass der Verbraucherschutz den richtigen Stellenwert in dieser Richtlinie bekommt, indem wir ein einheitliches, EU-weites vierzehntägiges Widerrufsrecht für alle online geschlossenen Verträge geschaffen haben, indem wir dem Verbraucher bei Haustürgeschäften die Wahl lassen, ob er das Vertragsdokument nun schriftlich oder per E-Mail erhält, indem wir mit einer „Button-Lösung“ für mehr Transparenz im Internetgeschäft gesorgt haben und gleichzeitig der Internet-Abzocke wirklich den Kampf ansagen und indem wir schließlich einheitliche Informationspflichten, insbesondere hinsichtlich der Preisangaben, und zwar der Komplettpreisangaben für alle Geschäfte im Internet und an der Haustür, einrichten.

Wir haben die Richtlinie aber auch praktikabel für kleine und mittlere Unternehmen und auch für Handwerksbetriebe gemacht, indem wir insbesondere Dienstleistungen an vielen Stellen zu Recht flexibel gestaltet und ausgenommen haben, indem wir Widerrufsmöglichkeiten per Telefon zugelassen haben, indem wir Missbrauchsmöglichkeiten für Unternehmen ausschließen, für Verbraucher gleichzeitig aber auch klare Bedingungen für die Rücksendung von bestellten Waren, deren Kauf widerrufen wird, stellen und indem wir schließlich ein einheitliches Widerrufsformular schaffen, das europaweit den Zugang zum Widerrufsrecht und zu seiner Ausübung für viele erleichtern wird.

Wir werden am Ende aber auch durch das Verfahren der Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten die weitere Rechtsentwicklung in diesem für den Verbraucherschutz so wichtigen Bereich im Rat sehr viel unkomplizierter gestalten können als in der Vergangenheit. Die Kommission wird klarere Ansprechmöglichkeiten auf Ratsebene erhalten, denn klar ist: Ein gemeinsamer Markt braucht gemeinsame Regeln. Wir haben das in der Euro-Krise klarer denn je gesehen. Es reicht nicht, gemeinsame Prinzipien zu vertreten, um am Ende den Mitgliedstaaten die volle Freiheit zu lassen, sondern gemeinsame Prinzipien müssen durch gemeinsame Regeln durchgesetzt werden. Daher sorgen wir in dieser Richtlinie für Verbraucher, weil diese ihre Rechte kennen, wenn sie einheitlich sind, und diese entsprechend besser durchsetzen können gegen Unternehmen, die sich nicht an die Regeln halten, und vor allem für kleine und mittlere Unternehmen, weil einheitliche Regeln Rechtssicherheit schaffen und damit die kulturelle und wirtschaftliche Vielfalt, von der so häufig gesprochen wird, erst zur Geltung kommen kann. Vielen Dank für Ihre gute Zusammenarbeit. Ich freue mich auf die weitere Diskussion.

 
  
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  Enikő Győri, amtierende Präsidentin des Rates. (HU) Herr Präsident, Frau Kommissarin, Herr Schwab, meine Damen und Herren Abgeordneten, es freut mich sehr, dass wir endlich in der Lage waren, die Aussprache über diesen Vorschlag auf die Tagesordnung zu setzen.

Wie Sie wissen, kam der Rat im Dezember letzten Jahres zu einer Einigung im Hinblick auf dieses Thema, und am 24. Januar 2011, während Ungarn bereits den Ratsvorsitz innehielt, nahm der Rat offiziell seinen vorläufigen Standpunkt ein, mit anderen Worten, die allgemeine Ausrichtung.

Um zu einer Einigung zu kommen, mussten wir im Rat zwei Jahre lang darüber verhandeln, wie das ideale Gleichgewicht zwischen den Rechtsvorschriften der EU und denen der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Gewährleistung der Rechte der Verbraucher aussehen könnte und darüber, welche Aspekte der Verbraucherrechte entsprechend harmonisiert werden könnten. Die Schwierigkeiten in Bezug auf diesen Vorschlag lassen sich am besten anhand der Tatsache verdeutlichen, dass die Arbeitsgruppe des Rates mehr als 60 Sitzungen abhalten musste, um einen Text zu verfassen, der von der qualifizierten Mehrheit der Mitgliedstaaten unterstützt werden konnte. Darüber hinaus erwies es sich als unmöglich, eine Übereinkunft über die Kapitel vier und fünf des Vorschlags der Kommission zu erzielen, die zum einen den Verkauf von Waren und zum anderen missbräuchliche Vertragsklauseln betreffen. Infolge dieser vorherrschenden Schwierigkeiten musste der Rat beschließen, diese beiden Kapitel aus dem Text zu streichen und sich stattdessen auf im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge zu konzentrieren. Dieser Ansatz fand auch die Unterstützung der Kommission, da der Text des Rates in Bezug auf derartige Verträge auf Ebene der EU einen Mehrwert darstellt.

Der Ratsvorsitz ist der Meinung, dass das Europäische Parlament dieser Debatte weiteren Antrieb verleihen könnte. Deswegen ist die morgige Stimmabgabe über die eingebrachten Abänderungsentwürfe so wichtig. Falls das Europäische Parlament in der morgigen Plenarsitzung beschließt, den Vorgang an den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz zurückzuschicken, wird der ungarische Ratsvorsitz sich engagiert dafür einsetzen, dass im Zuge der ersten Lesung eine Einigung erzielt werden kann. Wir sind bereit, uns uneingeschränkt für dieses Ziel einzusetzen. Natürlich hängt sehr viel davon ab, welche Art der Änderungsanträge das Parlament vorschlägt.

Wie ich bereits erwähnte, gibt es große Abweichungen zwischen den Standpunkten der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Kapitel vier und fünf, also darüber, ob gewisse Aspekte von Geschäftsbedingungen und Garantien sowie missbräuchliche Vertragsklauseln vollständig harmonisiert werden sollten. Der Ratsvorsitz glaubt, dass der Grund, sich auf die weiteren Bestimmungen der Richtlinie, also Kapitel eins und drei, zu konzentrieren, darin besteht, dass wir auf diese Weise einen echten europäischen Mehrwert leisten können. Im Hinblick auf diese Punkte unterscheidet sich die allgemeine Ausrichtung des Rates nicht sehr stark von den Abänderungsentwürfen des Parlaments, die vom Rechtsausschuss am 20. Januar und dem IMCO am 1. Februar vorgebracht wurden.

Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren Abgeordneten, wir sind bereit dazu, uneingeschränkt mit dem Parlament und der Kommission zusammenzuarbeiten, um einen Erfolg zu erzielen. Ich möchte diese Gelegenheit ebenfalls nutzen, um dem Berichterstatter und dem Vorsitzenden des IMCO-Ausschusses, Herrn Harbour, und allen Mitgliedern des IMCO-Ausschusses für ihre umfassende Zusammenarbeit zu danken, die sie gegenüber dem ungarischen Ratsvorsitz bislang an den Tag legten. Ich weiß nicht, wie das Endergebnis ausfallen wird und ob wir vollkommen zufrieden mit den Ergebnissen unserer Verhandlungen sein werden, aber ich bin davon überzeugt, dass wir diese Gelegenheit, den Bürgerinnen und Bürgern der EU Verbraucherrechte zu gewähren, die viel weitreichender sind als bisher, nicht verschwenden dürfen.

 
  
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  Viviane Reding, Vizepräsidentin der Kommission. Herr Präsident, nächstes Jahr feiern wir den 20. Jahrestags des Binnenmarkts. Wir müssen gewährleisten, dass der Binnenmarkt Verbrauchern und Unternehmen Vorteile bringt. Mehr als zwei Jahre der Verhandlungen haben gezeigt, dass es politisch sehr schwierig ist, eine Einigung über die gesamte Richtlinie auf Grundlage dessen zu erzielen, was die Kommission vorgeschlagen hat. Viele von Ihnen möchten nicht, dass der nationale Verbraucherschutz eingeschränkt wird – und das zu Recht.

Nun diskutieren wir schon seit weit mehr als zwei Jahren über dieses Rechtsdokument. Ich denke, es ist höchste Zeit, dass der Mitgesetzgeber eine Lösung findet. In dieser Hinsicht danke ich vor allem Ihren Ausschüssen, den Berichterstattern Herrn Schwab und Frau Wallis und den Schattenberichterstattern für ihre harte Arbeit, die sie bei der Suche nach einem Kompromiss geleistet haben. Der Rat einigte sich Anfang des Jahres auf eine allgemeine Ausrichtung. Er entschied sich, den Wirkungsbereich des Vorschlags deutlich einzugrenzen und sich vor allem auf im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge zu konzentrieren.

Die Kommission ist der Auffassung, dass die allgemeine Ausrichtung des Rates eine gute Ausgangsposition für unsere Suche nach einem vernünftigen Kompromiss darstellt. Im Großen und Ganzen stimmt sie mit dem Ziel überein, die Funktionsweise des Binnenmarkts zu verbessern und gleichzeitig einen Mehrwert für die Verbraucher zu schaffen. Ich weiß, dass Sie durch Ihre Änderungsanträge versuchen, weitere Verbesserungen zu erreichen. Ich sehe viele vernünftige Vorschläge für die weitere Stärkung des Verbraucherschutzes, und wie ich bereits sagte, sollte die Richtlinie über die Verbraucherrechte eine Richtlinie der Rechte sein. Sie sollte ihren Namen auch verdienen.

Ich möchte Ihnen einige Beispiele geben: Ich könnte zweifellos Änderungsantrag 122 unterstützen, der gewährleistet, dass Verbraucher im Falle des Widerrufs für eine Rücksendung von Waren nicht aufkommen müssen, sofern der Wert der Waren mehr als 40 EUR beträgt. Auch gegen die Verlängerung der Widerrufsfrist auf ein Jahr für den Fall, dass ein Verbraucher nicht über sein Widerrufsrecht informiert wurde, stelle ich mich nicht (Änderungsantrag 116). Ich könnte ebenfalls eine harmonisierte Lösung für den Kampf gegen sogenannte Internet-Kostenfallen unterstützen (Absatz 1 Buchstaben a und b in Änderungsantrag 107).

Es wird Sie nicht überraschen, wenn ich sage, dass ich nicht alle vorliegenden Änderungsanträge akzeptieren kann. Beispielsweise Änderungsantrag 141. Obwohl auch ich das Ziel verfolge, dem Binnenmarkt zu dienen, geht es wohl einen Schritt zu weit, Fernabsatzhändler dazu zu verpflichten, Waren oder Dienstleistungen in einen beliebigen Mitgliedstaat zu liefern.

Nach dieser langen Zeit und trotz der verbleibenden Differenzen sehe ich ein Licht am Ende des Tunnels. Ich bin zuversichtlich, dass ein annehmbarer und ausgewogener Kompromiss nun in greifbarer Nähe liegt. Ich werde alles mir mögliche tun, um Ihnen dabei zu helfen, einen solchen Kompromiss zu erzielen.

 
  
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  Diana Wallis, Berichterstatterin für die Stellungnahme des Rechtsausschusses. Herr Präsident, wir alle befinden uns schon seit langer Zeit auf einer Reise, die noch nicht am Ende ist und hoffen, dass wir unser Ziel bald erreichen werden. Ich möchte Herrn Schwab für seine Arbeit im Namen des Rechtsausschusses danken. Im Laufe der Jahre haben wir die Schwierigkeiten aufgrund unterschiedlicher Rechtskonzepte klar erkannt, die ein Hindernis für echte Möglichkeiten für Verbraucher und KMU auf dem Binnenmarkt darstellen.

Wir haben bei dieser Übereinkunft, die uns nun im Parlament vorliegt, einige Fortschritte erzielt. Leider bin ich der Meinung, dass der Rechtsausschuss gerne mehr geleistet hätte, beispielsweise in Kapitel 5 über missbräuchliche Vertragsklauseln und vor allem im Bereich der Transparenz. Unser Ausschuss würde in diesem Bereich wirklich gerne Fortschritte erreichen. Ich weiß, der Rat hat das Gefühl, dass dies vielleicht einen Schritt zu weit geht. Für uns ist es allerdings ein Schritt, der in Bezug auf den Binnenmarkt und tatsächlich auch im Bereich der Verbraucherrechte von großer Bedeutung sein könnte, wie Sie es so passend ausgedrückt haben, Frau Kommissarin.

Wir haben schon viel erreicht. Es gab eine Überprüfung des Besitzstands auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes. Wir haben nicht alle Richtlinien überprüft, die der Vorgänger der Frau Kommissarin von uns prüfen lassen wollte. Wir machen einige kleine Schritte nach vorne. Ich hoffe, dass wir weiterhin reden werden, dass wir weiterhin diskutieren werden. Vielleicht werden wir etwas Brauchbares hervorbringen.

 
  
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  Sirpa Pietikäinen, Berichterstatterin für die Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft und Währung. Herr Präsident, zunächst möchte ich meinen Kolleginnen und Kollegen für ihre ausgezeichnete Zusammenarbeit danken, vor allem Herrn Schwab vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, der sich unaufhörlich und sehr kooperativ dafür einsetzte, dass dieser Bericht vorangebracht wird. Der Vorschlag der Kommission ließ ziemlich viel Raum für Verbesserungen.

Vom Standpunkt des ECON-Ausschusses aus gibt es drei Bereiche, die ich hervorheben möchte. Es ist gut, dass digitale Güter in diesem Vorschlag berücksichtigt werden. Es ist gut, dass es ein klares Signal für die künftige Entwicklung von Methoden der alternativen Streitbeilegung gibt. Mit kleinen und/oder innovativen Finanzprodukten sollte sich entweder eine spezielle Richtlinie für den Finanzsektor oder eine künftige Verbraucherschutzrichtlinie befassen.

Zu guter Letzt würde ich mir wünschen, dass die nächsten von der Kommission ergriffenen Schritte ein hohes Verbraucherschutzniveau gewährleisten, das letztendlich zu einer vollständigen Harmonisierung der Verbraucherschutzvorschriften innerhalb der Europäischen Union führen könnte.

 
  
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  Raffaele Baldassarre, im Namen der PPE-Fraktion. (IT) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren, ich gratuliere Herrn Schwab für die bislang geleistete Arbeit und für die ausgezeichnete Zusammenarbeit zwischen dem Rechtsausschuss und dem Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz.

Dadurch, dass verschiedene Grade der Harmonisierung der Anforderungen ermöglicht werden, haben wir die Möglichkeit, bedeutsame Ergebnisse zu erzielen, die den Bürgerinnen und Bürgern Europas einen echten Mehrwert bieten. Von besonderer Bedeutung sind hierbei das vierzehntägige Widerrufsrecht und die neuen Artikel über die Informationspflichten, die nicht nur den Preis sondern auch Identität und Anschrift des Verkäufers umfassen. Diese Verbesserungen werden das Vertrauen der Verbraucher bestärken, vor allem im Bereich des grenzüberschreitenden Einkaufs, indem die Rechtsicherheit gewährleistet wird, die für den elektronischen Geschäftsverkehr von grundlegender Bedeutung ist.

Diese Richtlinie wird auch die Grundlagen für weitere ergänzende Maßnahmen schaffen, von der Reform des europäischen Vertragsrechts bis zur Überprüfung von Methoden der alternativen Streitbeilegung. Diese fundamentale Harmonisierungstätigkeit ist eine Grundvoraussetzung für die Entwicklung eines Binnenmarkts, der darauf ausgelegt ist, die Rechte der Verbraucher zu achten und den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union zu dienen.

Vor ungefähr einem Jahr sagte Professor Monti in seinem Bericht zu Präsident Barroso: „Die Verbraucher und ihr Wohl sollten bei der nächsten Stufe des Binnenmarktes im Mittelpunkt stehen.“ Zuerst sollten die Gesetzgeber sich über den Entwurf einer Richtlinie über die Rechte von Verbrauchern einigen, damit auf einem integrierten Einzelhandelsmarkt ein hohes Schutzniveau gewährleistet wird. Diese Bestimmung erfüllt vollkommen die Anforderungen, und ich bin davon überzeugt, dass Herr Schwab weiterhin mit der gebotenen Entschlossenheit die komplizierten Verhandlungen führen wird, die vor der endgültigen Annahme des Textes noch folgen werden.-

 
  
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  Evelyne Gebhardt, im Namen der S&D-Fraktion. – Herr Präsident, liebe Kollegen und Kolleginnen! Es waren in der Tat harte und zähe Verhandlungen, die wir zu führen hatten, denn die Meinungen waren zu Beginn dieser Diskussionen sehr unterschiedlich, Herr Schwab. Und es war nicht gerade einfach, uns auf einem vernünftigen Weg wiederzufinden.

Allerdings haben wir in diesen Verhandlungen ganz erhebliche Verbesserungen machen können, auch nach der Abstimmung im Ausschuss, die es am Ende ermöglichten, dass meine Fraktion diesem Kompromisspaket morgen auch wirklich wird zustimmen können. Sie wissen, wie viel das nach den Diskussionen, die wir hatten, bedeutet.

Wir haben in der Tat einige Verbesserungen vorgenommen. So ist jetzt die Mindestharmonisierung wieder Grundlage der Richtlinie – mit Ausnahme der Tatbestände, die vollständig harmonisiert sind, was für uns ein ganz wichtiges Anliegen war. Wir haben die sozialen Dienstleistungen, Gesundheitsdienstleistungen und Glücksspiele aus dem Anwendungsbereich dieser Richtlinie herausgenommen, denn das sind Bereiche, die ganz besondere Regelungen brauchen. Die kann man nicht in normale kommerzielle Dienstleistungen, Waren oder Handel einordnen. Das war also eine wichtige Frage. Wir haben die Informationspflichten gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, den Verbrauchern ganz erheblich gestärkt. Deswegen sage ich auch der Ratsvorsitzenden, Kapitel 2 zu streichen, das würde bedeuten, genau das herauszustreichen, was diese Informationspflicht umfasst, und das wird mit uns Sozialdemokraten nicht zu machen sein, das sage ich Ihnen sofort ganz klar!

Wir haben elektronische Produkte in den Anwendungsbereich mit aufgenommen, das war ursprünglich im Vorschlag der Kommission nicht vorgesehen. Aber gerade der Fernabsatz per Internet ist einer der ganz wichtigen Bereiche, die aufgenommen wurden. Auf der Zielgeraden ist es uns gelungen, auch die Haustürgeschäfte zu verbessern. Das sind die positiven Dinge, die uns erlauben, unsere Zustimmung zu geben.

Ich verhehle aber nicht, dass es auch noch ein paar Probleme gibt, insbesondere mit Kapitel 5 betreffend missbräuchliche Klauseln, mit dem wir absolut nicht zufrieden sind und an dem wir weiterarbeiten müssen oder auf das wir – wenn es sein muss – eben ganz verzichten müssen. Aber was noch viel schwieriger ist, ist, dass die Finanzdienstleistungen insgesamt aus den Informationspflichten herausgenommen worden sind. Da, denke ich, gibt es ganz erhebliche Probleme. Darüber werden wir, Frau Kommissarin, auch noch einmal diskutieren müssen, denn in Ihren Vorschlägen waren sie enthalten und das sollte auch so bleiben.

Zum Fazit: Wir werden dem Kompromisspaket zustimmen, wir werden auch zustimmen, dass die Rücküberweisung an den Ausschuss erfolgt, das bedeutet allerdings noch nicht, dass wir zustimmen, dass ein Abschluss in erster Lesung erfolgt.

 
  
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  Robert Rochefort, im Namen der ALDE-Fraktion.(FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren, dieser Text ist wichtig. Es ist keine Revolution: Wir können nicht sagen, dass vorher alles schlecht war und nun alles perfekt ist. Trotzdem bietet er in dieser vorläufigen Phase unserer Arbeit eine Reihe von deutlichen Verbesserungen.

Meiner Meinung nach betreffen diese Verbesserungen die bessere Regulierung des Fernabsatzes, vor allem über das Internet (Kapitel III), da die Verbraucherrechte in diesem Bereich gestärkt werden müssen. Der elektronische Geschäftsverkehr ist sehr nützlich: Es vergrößert die Auswahl des Verbrauchers, ermöglicht ihnen, den günstigsten Preis zu finden und bietet Klein- und Mittelbetrieben sowie Handwerkern die Möglichkeit, neue Absatzmärkte zu erschließen.

Um in diesem Bereich weitere Fortschritte zu erzielen, müssen wir dies auf eine wirklich europäische Art und Weise tun, also indem wir in einigen bestimmten Bereichen eine vollständige Harmonisierung der allgemein geltenden Rechte und Pflichten umsetzen. Ganz direkt ausgedrückt wird ein Kunde aus Italien, der etwas auf einer belgischen oder deutschen Website kauft, von nun an wissen, dass er oder sie über dieselben Rechte und denselben Schutz verfügt. Dafür wird diese Richtlinie sorgen.

Sie bedeutet, dass die Überlegungsfrist eines Verbrauchers in der gesamten Union auf 14 Tage verlängert wird. Sie bedeutet, dass er oder sie von Anfang an den gesamten zu bezahlenden Preis kennt, ohne eine unangenehme Überraschung fürchten zu müssen. Sie bedeutet, dass er oder sie die Bestellung durch den Doppelklick korrekt überprüfen kann.

Offensichtlich wird all dies einige Gewohnheiten durcheinanderbringen. In vielen Mitgliedstaaten enthält das nationale Recht subtile Elemente, die von allen als grundlegend betrachtet werden, auch wenn sie in Nachbarländern oftmals nicht existieren. Das Zusammenleben in Europa bedeutet, dass wir lernen müssen, unsere Gewohnheiten zum Wohle der Gemeinschaft und im allgemeinen Interesse ein wenig zu ändern.

Um es deutlich zu sagen: Dieser Text muss noch weiter verbessert werden, und wir werden dies in den kommenden Wochen gemeinsam mit dem Rat und der Kommission machen müssen. Ich habe die Offenheit begrüßt, die soeben in dieser Hinsicht an den Tag gelegt wurde. Dank unseres Berichterstatters Herrn Schwab, dem ich aus ganzem Herzen danken möchte, haben wir bereits einen großen Teil der Arbeit erledigt. Jedoch beruht die wirkliche Errungenschaft dieser Arbeit vor allem auf der Tatsache, dass diese Änderungsanträge morgen von allen Fraktionen angenommen werden. Das Vertrauen der Verbraucher gegenüber dem Binnenmarkt der Union ist sehr zerbrechlich. Wir brauchten diese einstimmige politische Unterstützung, um dieses Vertrauen aufrecht zu erhalten und es zu bestärken.

 
  
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  Adam Bielan, im Namen der ECR-Fraktion.(PL) Herr Präsident, ich möchte zunächst Herrn Schwab, dem Berichterstatter für den hier behandelten Bericht, meinen Dank dafür aussprechen, dass er so viel Engagement für die Arbeit am Entwurf dieser Richtlinie an den Tag gelegt hat.

Zweieinhalb Jahre intensiver Arbeit an diesem Dokument haben dazu geführt, dass ein Kompromiss erreicht wurde, der in seiner endgültigen Fassung – so hoffe ich – den Verbrauchern der 27 Mitgliedstaaten im Bereich des Fernabsatzes und im Speziellen im Hinblick auf Internettransaktionen mehr Rechtssicherheit garantieren wird. Ich hoffe außerdem, dass Verbraucher dank dieser Richtlinie und infolge der Verbesserung und Harmonisierung einiger neuer Rechte und der klareren Darstellung der bestehenden Rechte mehr Vertrauen in grenzüberschreitenden Handel und Online-Einkäufe haben werden. Darüber hinaus zielt die Richtlinie durch die Vereinheitlichung der Informationspflicht für im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge beispielsweise auch darauf ab, eine größere Anzahl Händler zum Eintritt in die Märkte der Europäischen Union zu ermutigen, was wiederum zu einer gesteigerten Leistung des Binnenmarkts führen sollte. Ich hoffe, dass dies ein förderlicher Impuls sein wird, vor allem für die Popularisierung des Online-Handels. Ich hoffe auch, dass die Verbraucher vom wachsenden Wettbewerb, der ihnen auf dem Binnenmarkt zur Verfügung steht, profitieren werden.

Ich möchte einige der wichtigsten Aspekte hervorheben: Erstens haben wir uns zum Ziel gesetzt, einen Text zu erarbeiten, der ausgeglichen sein sollte und zum Wohle der Verbraucher innerhalb der Union beitragen sollte, sich aber gleichzeitig nicht negativ auf Händler auswirkt, vor allem nicht auf die Betreiber von Klein- und Mittelbetrieben in der Union.

Zweitens freue ich mich darüber, dass wir in der Lage waren, einen pragmatischen Text auszuhandeln, in dem ein gemischter Ansatz aus minimaler und maximaler Harmonisierung angenommen wurde, was bedeutet, dass die Mitgliedstaaten, die in einigen Bereichen bereits ein sehr hohes Verbraucherschutzniveau aufweisen, nicht gelitten haben. Wir haben es auch geschafft, einheitliche und klare Maßnahmen für bestimmte Fälle einzuführen, was dazu führt, dass beispielsweise Transaktionen über das Internet einfacher werden.

Ich freue mich auch darüber, dass wir es im Rechtsausschuss geschafft haben, konstruktiv über Kapitel 5 über missbräuchliche Vertragsklauseln zu verhandeln. Dieses Kapitel regelt Verträge, die im Normalfall nicht einzeln von den Verbrauchern verhandelt werden und oftmals als Grundlage für missbräuchliche Handlungen seitens unehrlicher Händler genutzt werden.

Ich bedauere jedoch, dass der Text dieser Richtlinie, obwohl wir eine Einigung erzielen konnten, noch bestimmte Unzulänglichkeiten aufweist. Ich bin allerdings davon überzeugt, dass wir mit Engagement in der Lage sein werden, diese im nächsten Schritt der Verhandlungen zu korrigieren und bestimmte Vorteile für Verbraucher und Händler in Europa zu erreichen, da diese schließlich auch nicht außer Acht gelassen werden dürfen.

 
  
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  Emilie Turunen, im Namen der Verts/ALE-Fraktion.(DA) Herr Präsident, meine Damen und Herren, Herr Schwab, der Binnenmarkt der EU ist einer der Grundpfeiler der europäischen Zusammenarbeit und wie die Kommission in ihrem Entwurf der Binnenmarktakte im letzten Jahr zurecht anmerkte, müssen die Bürgerinnen und Bürger – wir Europäerinnen und Europäer – im Mittelpunkt der Arbeit für die Entwicklung des Binnenmarktes stehen. Das dürfen wir bei der morgigen Stimmabgabe über die Richtlinie über Rechte der Verbraucher im Parlament nicht vergessen – eine Richtlinie, an der wir schon seit vielen Jahren arbeiten. Wie wir alle wissen, wurde dieser Text, über den wir morgen abstimmen sollen, im Vergleich zum Entwurf, den wir von der Kommission im Herbst 2008 erhalten haben, grundlegend überarbeitet, da wir im Parlament uns auf die Bereiche konzentrierten, in denen die EU-Regelungen sowohl den Verbrauchern als auch den Unternehmen einen echten Nutzen bringen werden. Im Gegenzug wollten wir den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, weitere Rechtsvorschriften dort einzuführen, wo sie sinnvoll sind.

Im Speziellen bedeutet dies, dass die europäischen Verbraucher die Veränderungen nicht in erster Linie bemerken werden, wenn sie im Internet in einem ausländischen Online-Shop einkaufen. Die neue Richtlinie wird dazu führen, dass es einheitliche Regeln für den Internethandel in Europa gibt, und das führt zu einer Reihe von Vorteilen für die Verbraucher. Lassen Sie mich kurz drei Beispiele anbringen: Erstens werden die Verbraucher in Europa eine Widerrufsfrist von 14 Tagen in Anspruch nehmen können, wenn Sie etwas in einem Online-Shop in einem der Mitgliedstaaten der EU einkaufen. Zweitens muss der Gesamtpreis des Produktes angegeben werden, bevor ein Verbraucher sich dazu bereiterklärt, ein Produkt zu kaufen. Drittens muss es möglich sein, den Verkäufer zu kontaktieren, falls Probleme auftreten sollten. Ein vierter Aspekt, der uns in der Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz sehr wichtig war, bestand darin, diese Richtlinie für die Zukunft zu rüsten. Ein Produkt ist nicht nur etwas, was wir physisch anfassen können – heutzutage gehört dazu auch das geistige Eigentum. Es kann sich dabei um ein Software-Produkt oder ein Musikstück handeln, das wir herunterladen. Ich freue mich daher sehr darüber, dass digitale Produkte jetzt im Text enthalten sind.

Der Vorschlag, über den morgen abgestimmt wird und den die Grünen-Fraktion unterstützen kann, stellt kein perfektes Rechtsdokument dar. Wir wollten eine weiter gefasste, ambitioniertere Richtlinie, und wir wollten Fortschritte in allen Bereichen sehen. Jedoch ist Politik auch die Kunst des Machbaren, und dies ist momentan das Machbare. Im Allgemeinen denke ich, dass das Parlament einen vernünftigen Vorschlag erarbeitet hat, von dem die Verbraucher in Europa profitieren werden.

 
  
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  Kyriacos Triantaphyllides, im Namen der GUE/NGL-Fraktion.(EL) Herr Präsident, als Fraktion haben wir uns dem Grundsatz verschrieben, jeglichen Einschnitt der Verbraucherrechte in der Europäischen Union von vornherein zu verhindern. Obwohl der ursprüngliche Vorschlag der Kommission sehr ambitioniert war, so konnte er nicht die Anforderungen aller Verbraucher in der Europäischen Union erfüllen. Deswegen wurde eine rote Linie für eine vollständig harmonisierte Richtlinie durch den Vorschlag gezogen, sobald klar wurde, dass er zu einem geringeren Verbraucherschutzniveau in der EU führen würde.

Im Vorschlag des Parlaments für diese Richtlinie gibt es zwei besonders wichtige Elemente. Uns liegt ein vollkommen neuer Vorschlag des Parlaments vor, der sich sehr stark vom Vorschlag der Kommission unterscheidet und vom Rat anders betrachtet wird. Im Kern dieses Vorschlags steht ein gemischter Ansatz im Hinblick auf die Harmonisierung, der es den Mitgliedstaaten überlässt, ein höheres Verbraucherschutzniveau zu gewähren, wenn sie es wünschen.

Der zweite Aspekt bezieht sich auf die Ausnahmen des Anwendungsbereichs der Richtlinie. Wir bestanden von Anfang an darauf, dass Sozialdienstleistungen, Gesundheitsdienstleistungen und Glücksspiel vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausgeschlossen werden sollten, da diese Bereiche keinen Bezug zum Verhältnis zwischen Händlern und Verbrauchern aufweisen und einen anderen Ansatz verfolgen. Wir sind zufrieden damit, dass dies berücksichtigt wurde.

Die Unterstützung für den Vorschlag des Parlaments bedeutet unter keinen Umständen, dass der Vorschlag der Kommission uneingeschränkt unterstützt wird. Ganz im Gegenteil dazu streben wir einen stark auf Kohäsion basierenden Standpunkt an und fordern die Kommission und den Rat auf, den Kerngedanken des Vorschlags des Parlaments mit großer Ernsthaftigkeit zu berücksichtigen, vor allem in Bezug auf den Grad der Harmonisierung und auf andere Bestimmungen von Verkaufsverträgen.

 
  
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  Oreste Rossi, im Namen der EFD-Fraktion. (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Verbraucherrechte stellen nur eines von vielen Beispielen dafür dar, dass die europäischen Institutionen sich äußerst schwer damit tun, Rechtsakte von großer rechtlicher und politischer Bedeutung in diesem historischen Moment in die Tat umzusetzen.

Wir wollen die ganze geleistete Arbeit und die positiven Errungenschaften nicht verwerfen, wie beispielsweise unseren Beitrag eines Änderungsantrags über den Anspruch auf Regress, durch den eine deutliche Verbesserung der Tätigkeiten von kleinen Händlern erreicht werden soll, ohne die Verbraucherrechte einzuschränken. Falls das Ergebnis der Verhandlungen mit den Rat darin besteht, dass die guten Aspekte, die vom Berichterstatter und den Fraktionen in einen von Anfang an schlechten Vorschlag eingebracht wurden, gestrichen werden, oder falls im Ergebnis das allgemeine Niveau an Harmonisierung in der Richtlinie erhöht wird, werden wir keine andere Wahl haben, als dagegen zu stimmen.

In jedem Fall liegt die Verantwortung für diese Situation nun nicht mehr beim Parlament, sondern bei der Europäischen Kommission. Im Hinblick auf bestimmte Themen sind wir Euroskeptiker der Liga Nord bereit, uns für ein hohes Maß an Harmonisierung auszusprechen, aber nur, wenn es dem gesunden Menschenverstand entspricht sowie dem öffentlichen Interesse, dem Interesse der Klein- und Mittelbetriebe und, warum auch nicht, den Prärogativen der Mitgliedstaaten.-

Eine Herangehensweise, die all dies berücksichtigt, wäre bei einem Thema, das so komplex ist wie der Verbraucherschutz, von Anfang an nötig gewesen. Ich begrüße das Zurückziehen vieler Änderungsanträge, die Themen in Frage stellten, die bereits gelöst worden waren. Es ist von essenzieller Bedeutung, dass der Rat den Text, der die Kammer verlässt, uneingeschränkt unterstützt, wenn er den vereinbarten Änderungsanträgen entspricht.

 
  
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  Franz Obermayr (NI). - Herr Präsident! Manchmal wird dem Verbraucher das Bewusstsein für das Ausmaß seiner Handlungen erschwert, so etwa beim Herunterladen digitaler Inhalte. Man ist ja gewohnt, im Netz Inhalte kostenlos herunterzuladen. Noch bleibt dem Konsumenten die Entgeltlichkeit verborgen und so lädt er ohne es zu merken ein Abonnement herunter, obwohl er nur eine einmalige Leistung wollte. Hier braucht es wirklich ein rechtlich verankertes Rücktrittsrecht.

Eine weitere Kritik gilt natürlich auch der Verschmelzung von Fernabsatz- und Haustürgeschäft, denn an der Haustür besteht tatsächlich eine überhöhte Überrumpelungsgefahr. Auf der anderen Seite dürfen kleine und mittlere Unternehmen bei Verträgen außerhalb der Geschäftsräume nicht unnötig belastet werden. Ein Beispiel: Ein Konsument bestellt aus eigener Initiative einen Handwerker oder einen Friseur in sein Haus. Hier besteht kein erhöhtes Schutzbedürfnis, weil von einer Überrumpelungsgefahr nicht gesprochen werden kann. Wir brauchen also einen sinnvollen, weitgehenden Verbraucherschutz, aber auch die Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen gehören ausreichend berücksichtigt.

 
  
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  Anna Maria Corazza Bildt (PPE). - Herr Präsident, der uns vorliegende Kompromiss ist ein sehr guter Schritt in die richtige Richtung. Ich begrüße die von uns erzielte Einigung über das Recht auf Widerruf und über die Informationspflichten für im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge. Jedoch müssen wir den Mut beweisen, einen Schritt weiter zu gehen, vor allem in Bezug auf die Beseitigung einer Vertragswidrigkeit, auf Garantien und missbräuchliche Vertragsklauseln.

Ich habe mir die Argumente jahrelang aufmerksam angehört, aber meine Vision war und ist die vollständige Harmonisierung. Ich bin davon überzeugt, dass gemeinsame Bestimmungen eine Win-Win-Situation für Verbraucher und Unternehmen darstellen. Transparenz, Rechtssicherheit und Wettbewerb erhöhen die freie Auswahl für den Verbraucher und verringern den Verwaltungsaufwand der Unternehmen. Die Herausforderung besteht darin, das richtige Gleichgewicht zu finden.

Die Richtlinie über Rechte der Verbraucher sollte, um zu einem hohen Verbraucherschutzniveau und geringen Kosten für die Unternehmen zu führen, nicht zu einem Tauziehen zwischen Markt und Volk führen. Ebenso wenig sollten wir uns der falschen Annahme hingeben, dass die nationalen Bestimmungen die Verbraucher schützen, während die Europäischen Regelungen die Unternehmen stärken. Dieses Bild entspricht nicht der Wahrheit. Es führt kein Weg daran vorbei, dass zusätzliche Kosten für die KMU zu zusätzlichen Kosten für die Verbraucher führen.

Im Verlauf dieses Verfahrens zeigte sich die PPE-Fraktion flexibel und konstruktiv. Die Linke war unnachgiebig und widerspenstig, und sie reduzierte die Debatte auf einen pingeligen Rechtsvergleich, bei dem zwischen nationalen Regelungen gefeilscht wurde. Ich bin stattdessen der Meinung, dass das gemeinsame Interesse der Menschen Europas den Vorrang genießen sollte. Eine minimale Harmonisierung und einzelstaatliche Ausnahmen, wie sie von den Sozialdemokraten gefordert werden, hindern die Bürgerinnen und Bürger nur daran, vollständig von einem gemeinsamen Binnenmarkt zu profitieren. In einer Zeit der Krise, in der wir uns mit stärker werdendem Protektionismus auseinandersetzen müssen, ist es genau so einfach wie unverantwortlich, ein Populist zu sein. Ich unterstütze Andreas Schwab uneingeschränkt bei seiner großartigen Arbeit und wünsche ihm alles Gute für die kommenden Verhandlungen.

Ich möchte abschließend anmerken, dass die Richtlinie über die Rechte der Verbraucher einen Meilenstein für den Neubeginn des Binnenmarkts darstellt, um Vertrauen zu schaffen, das Wachstum anzukurbeln und um Wettbewerb zu schaffen sowie die Arbeitsplätze, die die Menschen Europas voller Vorfreude erwarten.

 
  
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  Antonio Masip Hidalgo (S&D).(ES) Herr Präsident, es gibt grundlegende Aspekte, die weiterer Verbesserungen bedürfen, also müssen wir diesen Bericht zurück an den Ausschuss schicken.

Somit ist der parlamentarische Durchgang dieses Berichts noch nicht vorbei.

Der ursprüngliche Entwurf war schlecht. Das sagten uns Verbraucherverbände auf nationaler und europäischer Ebene. Vor allem halte ich viel von der Verbrauchervereinigung Asturiens (Unión de Consumidores de Asturias) und ihrem Präsidenten, dem unermüdlichen Dacio Alonso.

Wir haben erreicht, dass der allgemeine Grundsatz des alten Artikels 4, der in der maximalen Harmonisierung lag, überarbeitet wurde. Wir müssen sehr deutlich anmerken, dass eine maximale Harmonisierung in den Mitgliedstaaten dazu führen würde, dass der Schutz vieler Verbraucher sich verringern würde, da in vielen Ländern eine umfassendere Tradition des Schutzes der Verbraucherrechte besteht.

In jedem Fall möchte ich betonen, dass wir dringend dafür sorgen müssen, dass die Liste missbräuchlicher Vertragsklauseln keine erschöpfende Liste ist, was bedeutet, dass jeder Mitgliedstaat die Anzahl der in dieser Liste aufgeführten Klauseln, die als inakzeptabel erachtet werden und in Verträgen mit Verbrauchern unwirksam sind, erweitern könnte; dass eine Umkehr der Beweispflicht eingeführt wird, damit der Händler dazu angehalten ist, zu beweisen, dass Klauseln außerhalb der Norm einzeln ausgehandelt wurden; und dass die Vertragsklauseln klar und verständlich verfasst sein müssen.

Wir sprechen uns auch weiterhin gegen die Einführung der maximal möglichen Harmonisierung im Hinblick auf missbräuchliche Vertragsklauseln aus.

Das Eurobarometer sagt aus, dass 79 % der Händler der Meinung sind, dass eine vollständige Harmonisierung in diesem Bereich wenige oder keine Auswirkungen auf ihre Tätigkeiten im Ausland haben wird.

 
  
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  Malcolm Harbour (ECR). - Herr Präsident, ich denke, sie werden feststellen, dass mir zweieinhalb Minuten zur Verfügung stehen, da nicht alle meine Kolleginnen und Kollegen anwesend sind. Als Vorsitzender des Ausschusses möchte ich zunächst allen Abgeordneten, die an dieser Sache gearbeitet haben, meinen Tribut zollen. Ich freue mich, dass sie alle heute Abend anwesend sind, unter der Leitung von Andreas Schwab, der mit seinem sehr starken Team von Schattenberichterstattern hier ist, die ausgiebiges Interesse und Fachwissen in diesem gesamten komplizierten Themenbereich an den Tag gelegt haben.

Ich denke, dass es stimmt, so wie Viviane Reding es sagte, dass die Mitgesetzgeber sich nun vorwärts bewegen und einige Entscheidungen treffen müssen. Die bislang benötigte Zeit ist ein Zeichen für die politischen Schwierigkeiten, sowohl auf Seiten des Rates als auch auf der des Parlaments. Ich denke, das Parlament hat wie bei so vielen Akten der Vergangenheit gezeigt, dass es in der Lage ist, einen Kompromiss auszuhandeln. Ich bin der Meinung, das Parlament sollte morgen über die Änderungsanträge abstimmen und ein klares Signal dazu abgeben, was wir wollen, und diesen Text anschließend an den Ausschuss zurückschicken.

Ich möchte dem Ratsvorsitz und Frau Győri, die sich am aktivsten für den Ratsvorsitz einsetzte, dafür danken, dass sie sich infolge dieser Veränderung offen für unseren Standpunkt zeigte. Dies bedeutet nicht, dass wir uns in irgendeiner Weise dafür einsetzen, den Schritt nach vorne zu gehen und diese Verhandlungen abzuschließen. Jedoch sind wir es unseren Bürgerinnen und Bürgern sowie den Verbrauchern schuldig, zumindest eine offene Sitzung abzuhalten, um festzustellen, ob es eine gewisse Grundlage für eine Einigung gibt. Ich glaube, meine Kolleginnen und Kollegen sind damit einverstanden.

Wenn ich mir ansehe, was wir hier haben, würde ich zunächst sagen, dass ich Frau Corazza Bildts Enthusiasmus bewundere. Aber ich betrachte die Richtlinie über die Rechte der Verbraucher nicht wirklich als Meilenstein. Ehrlich gesagt ist es meiner Meinung nach eher ein Trittstein, da sich im Bereich des Standpunkts, an der wir uns momentan befinden, noch viele Stolpersteine lauern. Ich denke, dass dies ein erster vorsichtiger Schritt in die Richtung ist, bei Themenbereichen, die große Emotionen und große politische Aufregung hervorrufen, mit der Harmonisierung umzugehen. Verständlicherweise möchten Verbraucher und Verbraucherorganisationen in verschiedenen Ländern nicht, dass man ihnen Rechte wegnimmt. Ich bin der Meinung, dass dies eines der größten Probleme für uns war.

Ich denke, wir haben hier einen Kompromiss, der den Verbrauchern und den Unternehmen einen echten Mehrwert bietet, vor allem im Bereich des Internethandles und des grenzüberschreitenden Handels. Diese Bereiche sowie bestimmte andere müssen wir unterstützen, aber meine abschließenden Worte an die Frau Kommissarin lauten wie folgt: Wir brauchen dringend einen Rahmen, in dem wir Fortschritte in Richtung einer stärkeren Harmonisierung machen können. Wir haben eine ganze Reihe zersplitterter Initiativen, einschließlich Ihrer Arbeit über die Verbraucherverträge und andere Änderungen. Wir brauchen dringend eine langfristige strategische Vorgehensweise, damit die Trittsteine zum Meilenstein werden.

 
  
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  Małgorzata Handzlik (PPE).(PL) Herr Präsident, Frau Kommissarin, ich möchte zunächst Herrn Schwab für die Arbeit danken, die er in diesen Entwurf investiert hat. Er weiß wohl besser als jeder andere, dass dies keine leichte Aufgabe war. Im Zuge unserer Arbeit an dieser Richtlinie haben wir oft betont, wie wichtig sie für Verbraucher ist, aber auch für den Handel und insbesondere für den elektronischen Geschäftsverkehr und grenzüberschreitende Kaufhandlungen.

Was die Verbraucher, die online einkaufen, an erster Stelle wollen, ist eine Garantie dafür, dass die bestellten Waren oder Dienstleistungen an sie geliefert werden und dass sie der angegebenen Qualität entsprechen. Wir sollten daher gewährleisten, dass die Regelungen für den Schutz von Verbrauchern klar und transparent sind. Bei dieser Debatte sollten wir jedoch nicht die Händler außer Acht lassen, die Regelungen erwarten, die für sie keine übermäßigen Belastungen darstellen. Haben wir es im Zuge unserer Arbeit an dieser Richtlinie geschafft, die Interessen der Verbraucher mit denen der Händler in Einklang zu bringen?

Die seit fast zwei Jahren andauernden Diskussionen haben uns meiner Meinung nach diesem Ziel näher gebracht, auch wenn wir es noch nicht erreicht haben. Ich denke, dass die europäischen Verbraucher viel mehr von einem Höchstmaß an Harmonisierung der Regelungen profitieren würden. Es würde das Leben der Unternehmen, die im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs tätig sind, deutlich einfacher machen. Ich freue mich jedoch darüber, dass wir in einigen grundlegenden Themenbereichen Lösungen finden konnten, die den Bedürfnissen der Verbraucher ideal entsprechen und gleichzeitig Zugeständnisse an die realen Gegebenheiten der Geschäftswelt machen. Lassen Sie mich als Beispiel die Bestimmung anbringen, die eine vierzehntägige Frist für Verbraucher einräumt, von einem Vertrag zurückzutreten, und ich begrüße ebenso den Änderungsantrag, der Händlern die Möglichkeit einräumt, Rückerstattungen davon abhängig zu machen, dass ein Verbraucher einen postalischen Einlieferungsbeleg liefert. Dies ist ein essenzielles Merkmal dieser Richtlinie, das darauf hinweist, dass in Bestimmten Fällen auch Verbrauchern Pflichten auferlegt werden, genauso wie den Händlern.

Schließlich möchte ich den Rat und die Europäische Kommission dazu ermutigen, sich dafür einzusetzen, eine ambitionierte Einigung zu erzielen.

 
  
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  Bernadette Vergnaud (S&D).(FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren, zunächst möchte ich dem Berichterstatter Herrn Schwab sowie allen Schattenberichterstattern, insbesondere Frau Gebhardt, für ihre Arbeit danken.

Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission war in der Tat absurd, da es das Verbraucherschutzniveau in Gefahr brachte, indem dieses vollständig harmonisiert werden sollte. Dies kann nur gerechtfertigt werden, solange die Harmonisierung nach oben stattfindet, nicht nach unten, so wie es vorgeschlagen wurde.

Daher begrüße ich einen Großteil des erreichten Kompromisses, der den Mitgliedstaaten die Möglichkeit offen lässt, auf Wunsch strengere Regeln einzuführen, wobei gleichzeitig allen Verbrauchern in der Union ein hohes Mindestmaß an Schutz gewährt wird. Daher wurde die maximale Laufzeit eines Vertrags auf 12 Monate begrenzt, die Informationen über Fernabsatz- oder telefonische Verträge verbessert und eine Zahlung ist erst dann fällig, wenn die Überlegungsfrist von 14 Tagen abgelaufen ist.

Andererseits ist es inakzeptabel, dass die vollständige Harmonisierung im Hinblick auf Kapitel V beibehalten wird, das sich auf missbräuchliche Vertragsklauseln bezieht. Nicht nur das gewählte Verbraucherschutzniveau ist unzureichend, es läuft auch darauf hinaus, dass die Realität betrügerischer Handlungen ignoriert wird, da dieser Bereich ein Maß an Reaktionsfähigkeit benötigt, das die europäischen Rechtsvorschriften nicht bieten können.

Angesichts dieser Tatsache halte ich es für einen nicht verantwortbaren Schritt, den Mitgliedstaaten in dieser Hinsicht jeglichen Bewegungsspielraum zu entziehen. Infolgedessen hoffe ich, dass die Mitgesetzgeber einen ausgewogenen Text hervorbringen werden, der einen wahrhaftigen und gemeinschaftlichen Kern an hohem Schutz gewährleistet.

 
  
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  Edvard Kožušník (ECR). – (CS) Herr Präsident, ich möchte zunächst Andreas Schwab für seine Arbeit danken und ihn beglückwünschen, da er sich der 1600 Änderungsanträge so geschickt angenommen und vernünftige Kompromissformen für den Bericht gefunden hat. Ich freue mich darüber, dass er es geschafft hat, die beiden wesentlichen Grundsätze des ursprünglichen Vorschlags der Kommission beizubehalten: Den Grundsatz der „besseren Rechtsetzung“ durch die Vereinfachung und Aktualisierung der Regelungen, um die Barrieren innerhalb des Binnenmarkts auszuräumen, mit denen sich die in der EU arbeitenden Unternehmer jeden Tag auseinandersetzen müssen, und der zweite Grundsatz des Erreichens der größtmöglichen Harmonisierung in Bezug auf das Verbraucherrecht durch die Abschaffung der zahlreichen in den einzelnen Staaten geltenden Ausnahmen.

Trotz der Tatsache, dass wir uns im Endeffekt nicht auf eine vollständige Harmonisierung in allen Kapiteln dieser Richtlinie einigen konnten, stellt diese Vereinbarung einen wichtigen Schritt nach vorne dar, da sie zur Aufhebung von Barrieren im grenzüberschreitenden Handel und in der abschließenden Analyse zu mehr Wettbewerb auf dem Binnenmarkt führt.

 
  
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  Kurt Lechner (PPE). - Herr Präsident! Ich muss leider etwas Wasser in den Wein gießen. Trotz der vielen Verbesserungen, die in den Ausschussberatungen an dem Kommissionsvorschlag erreicht wurden und für die in erster Linie auch dem Berichterstatter, Andreas Schwab, zu danken ist, enthält meines Erachtens das jetzt vorliegende Paket eine Fülle von Überregulierungen und Verkomplizierungen des Rechts, die insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen kaum zu bewältigen sind, dem Verbraucher nicht wirklich nützen, übrigens auch nur einen geringen Harmonisierungseffekt haben und den Binnenmarkt und den Wirtschaftsstandort Europa nicht voranbringen.

In der Kürze der Zeit kann ich leider nur auf eine Position eingehen. Der Vorschlag der Kommission hat die Reichweite von zwei Definitionen massiv ausgeweitet, wie er auch sonst viel zu weit ausgeholt hat, wie man an diesen 1 600 Änderungsanträgen gesehen hat. Das war ja kaum vernünftig im Parlament zu beraten. Die Kommission hat auch keinerlei Begründung für diese Ausweitungen geliefert – nirgendwo in den Anlagen, in den an das Parlament übermittelten Dokumenten wird diese Ausweitung begründet. Es geht zum einen um den Fernabsatzvertrag. Diese Ausweitung ist dankenswerterweise in den Beratungen jetzt zurückgeführt und korrigiert worden und das ist sehr zu begrüßen. Aber das Zweite ist, und darauf wollte ich jetzt eingehen, der Begriff des „Geschäfts außerhalb von Geschäftsräumen“.

Künftig ist grundsätzlich jeder Vertrag, der außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wird, mit vielen Vorschriften und Widerrufsrechten belastet, auch dann, wenn der Verbraucher – Herr Obermayr ist gerade darauf eingegangen – den Elektriker, den Maler, den Tüncher, den Schreiner usw. bestellt hat. Ich weiß wohl, dass es eine ganze Reihe von Ausnahmen gibt – die sind übrigens auch von Dir, lieber Andreas Schwab, und vom Ausschuss sowohl inhaltlich wie auch in den Formulierungen verbessert worden. Trotzdem bleiben enorm viele rechtliche Fallstricke bestehen, die insbesondere für handwerkliche Kleinst- und Kleinbetriebe zum Verhängnis werden können und existenzbedrohend sein können.

Dieser Teil des Vorschlags ist meines Erachtens überflüssig, er könnte problemlos gestrichen werden, wie übrigens Kapitel 4 und 5 auch, dann wäre der Rest des Vorschlags und der Beratungen gar nicht so schlecht.

 
  
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  Sylvana Rapti (S&D).(EL) Herr Präsident, ich möchte dem Berichterstatter Herrn Schwab und der sozialistischen Schattenberichterstatterin Frau Gebhardt danken. Ich möchte ihnen danken und sie zur selben Zeit loben, da sie große Beharrlichkeit und viel Geduld an den Tag legten, um uns an den Punkt zu bringen, den wir in der heutigen Debatte erreicht haben, der wiederum meiner Meinung nach eine gute Arbeitsgrundlage für Frau Kommissarin Reding darstellt, deren Worte für uns, so glaube ich, einen Grund bedeuten, optimistisch zu sein.

Ich persönlich halte eine minimale Harmonisierung für sehr gut und gleichzeitig auch für eine sehr pragmatische Arbeitsgrundlage. Ich komme aus einem Land, Griechenland, das ein sehr hohes Verbraucherschutzniveau erreicht hat. Wie Sie bestimmt nachvollziehen können, möchte ich nicht, dass dieses hohe Verbraucherschutzniveau eingeschränkt wird.

Ich gebe zu, dass ich mir Sorgen gemacht habe, als Herr Schwab über die maximale Harmonisierung sprach – und dies war das erste Mal, das ich davon gehört habe. Ich erinnerte mich an etwas, das ich in einer Zeitschrift gelesen hatte: Jemand hatte versucht, die schönste Frau zu erschaffen, indem die Augen einer Schauspielerin, die Nase einer Sängerin und der Mund einer anderen Schauspielerin zusammengeführt wurden. Das Ergebnis war abscheulich.

Ich führe diesen Vergleich an, um zu zeigen, dass wir mit den besten Absichten beginnen können und trotzdem das erhoffte Ziel möglicherweise nicht erreichen. Deswegen halte ich die minimale Harmonisierung für die angemessene Arbeitsgrundlage.

 
  
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  Damien Abad (PPE).(FR) Herr Präsident, ich möchte zunächst der Arbeit unseres Berichterstatters Herrn Schwab meinen Tribut zollen, die uns heute in die Lage versetzt, eine breite Übereinstimmung aller politischen Fraktionen im Hinblick auf diesen Text zu erreichen, auch wenn er einen schlechten Start hatte.

Ja, Europa sollte gleichbedeutend mit Fortschritt und praktischen Errungenschaften sein, und dies spiegelt sich in den Vorschlägen in Bezug auf die Verbraucher wider. Von jetzt an wird Europäerinnen und Europäern das Recht eingeräumt, einen Widerruf gegen einen Vertrag einzulegen, wenn Sie Artikel auf Auktionsplattformen wie eBay kaufen.

Wir habe erfolgreich einen Text präsentiert, der einerseits die Rahmenbedingungen für eine Ausweitung des grenzüberschreitenden Handels innerhalb der Europäische Union stärken wird und uns andererseits davon verschont, das Verbraucherschutzniveau in den Mitgliedstaaten senken zu müssen; ganz im Gegenteil, wird dieser Schutz verstärkt.

An erster Stelle bin ich der Meinung, dass wir, um unseren Ausstieg aus der Rezession zu festigen, neue Wachstumsquellen erschließen müssen und dass unsere Unternehmen infolge der Vereinfachung und Rationalisierung des europäischen Rechts in der Lage sein werden, umfassender vom Potenzial des Binnenmarkts zu profitieren. Wussten Sie, dass nur 22 % der Käufe in Europa grenzüberschreitender Natur sind? Die Bereitstellung eines besseren Rechtsrahmens für Unternehmen stellt also auch einen Beitrag für die wirtschaftliche Erholung dar.

Bei den Verhandlungen über diesen Text wollten wir einen ambitionierten, aber gleichzeitig pragmatischen Ansatz einnehmen. Der Grundsatz war einfach: keine Harmonisierung ohne ein entsprechendes Schutzniveau. Aus diesem Grund freue ich mich außerordentlich, dass wir es geschafft haben, einige Aspekte der nationalen Gesetze beizubehalten, die den Verbrauchern in dem einen oder anderen Mitgliedstaat sehr wichtig sind. Was uns in Frankreich betrifft, so können unsere Verbraucher weiterhin von dem Schutz profitieren, der durch die „versteckte Mängel“-Garantie gewährt wird sowie von der Beibehaltung unserer eigenen Rechtsvorschriften für den Schutz bei Haustürgeschäften.

Darüber hinaus zeigen wir heute, dass wir im Europäischen Parlament, also die rechten und linken Parteien gemeinsam, in der Lage sind, auf die tagtäglichen Bedürfnisse der Menschen zu reagieren, und das begrüße ich. Die Lösung ist natürlich mehr Europa, aber nicht irgendeiner Art. Wir brauchen ein Europa des Schutzes, ein Europa der Zuversicht und ein Europa, das Europäern, Bürgerinnen und Bürgern, Verbrauchern und Unternehmen Möglichkeiten bietet.

 
  
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  Olga Sehnalová (S&D). – (CS) Herr Präsident, in der Vergangenheit erwies sich der Werbespruch „Der Kunde ist König“ als wahr, lebenslange Garantien waren nicht die Ausnahme, und Qualität war eine Ehrensache. Die Welt von heute ist offensichtlich anders. Heute müssen wir uns über die Rechte der Verbraucher, den Schutz der Verbraucher und die Rechtsvorschriften, die dies gewährleisten können, Gedanken machen. Kundenzufriedenheit, so scheint es, ist nicht mehr die beste Geschäftsstrategie, und es gibt beinahe zu viele Ausnahmen im täglichen Leben, die eher das Gegenteil unterstellen.

Deswegen ist es so wichtig, eine ausführliche Aussprache über diese Rechtsvorschriften abzuhalten, die nicht zu einem Abbau der Verbraucherrechte führen darf, sondern neuen Herausforderungen gewachsen sein muss. Wir müssen erkennen, wie unterschiedlich die verschiedenen Ausgangspositionen der EU-Staaten im Hinblick auf die Verbraucherrechte sind. Unser Ziel sollte darin bestehen, den Verbraucherschutz an den Orten zu stärken, an denen bislang rechtliches Chaos und Unsicherheit vorherrschten, was zahlreiche Betrüger auf den Plan rief und das Vertrauen in den Binnenmarkt untergrub. Andererseits müssen wir ein hohes Verbraucherschutzniveau an den Orten aufrechterhalten, an denen es bereits in effektiver Art und Weise existiert. Dies ist die grundsätzliche Herangehensweise der Richtlinie über Rechte der Verbraucher, und daher unterstütze ich den Standpunkt meiner Fraktion uneingeschränkt. Ich möchte selbstverständlich auch allen Berichterstattern für die umfangreiche, von ihnen geleistete Arbeit danken. Der Verbraucherschutz stellt sich wirklich nicht gegen die Interessen der ehrlichen Geschäftsleute. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall.

 
  
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  Regina Bastos (PPE).(PT) Herr Präsident, ich möchte zunächst Herrn Schwab für die Beharrlichkeit danken, die er in den Verhandlungen an den Tag gelegt hat, die uns zu diesem wichtigen Kompromiss geführt haben, und ich möchte auch all jenen meinen Tribut zollen, die an seiner Seite an diesem Bericht gearbeitet haben.

Wir wollen nicht nur ein höheres Schutzniveau für die europäischen Verbraucher erreichen, sondern auch gewährleisten, dass die Unternehmen Europas unabhängig von ihrer Größe in der Lage sind, Verbraucher in allen 27 Mitgliedstaaten mit Waren und Dienstleistungen zu beliefern, ohne sich mit unnötigen rechtlichen Hindernissen auseinandersetzen zu müssen.

Diese neue Richtlinie wird der rechtspolitischen Zersplitterung, die die Teilnahme am grenzüberschreitenden Markt eingeschränkt hat, ein Ende bereiten und dem Binnenmarkt spürbar Antrieb verleihen. Ich möchte die neuen Bestimmungen im Hinblick auf die Bereitstellung von Informationen für den Verbraucher hervorheben. Diese Informationen müssen eindeutig, verständlich und rechtzeitig bereitgestellt werden.-

Es ist außerdem wichtig, dass die Pflicht zur Einhaltung dieser Informationspflichten beim Händler liegt. Die Regelungen für Fernabsatzverträge, vor allem für die über das Telefon und das Internet geschlossenen Verträge, müssen ausgearbeitet und die Verbraucher durch einfache, effektive Mechanismen geschützt werden. Wir sind sicher, dass die neue Richtlinie nach Abschluss der institutionellen Verhandlungen dazu beitragen wird, dass die Europäische Union wettbewerbsfähiger und dynamischer wird, wie man es in einer globalen Wirtschaft erwarten kann.

 
  
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  Antolín Sánchez Presedo (S&D).(ES) Herr Präsident, das Schaffen einer Richtlinie über Rechte der Verbraucher und die damit verbundene Errichtung eines horizontalen Instruments, das die vier bereits bestehenden Richtlinien vereinfachen, zusammenfassen und ergänzen wird, ist etwas Positives.

Ein Binnenmarkt, der von einem hohen Verbraucherschutzniveau geprägt ist, ist ein entscheidendes Element für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung.

Um dies in Einklang mit dem Vertrag zu erreichen, dürfen die Mitgliedstaaten nicht davon abgehalten werden, Maßnahmen umzusetzen, die den Verbraucherschutz stärken. Daher sollte eine vollständige Harmonisierung nur im Hinblick auf die Aspekte umgesetzt werden, die für einen konsistenten Rahmen für grenzüberschreitende Transaktionen notwendig sind, um einen Mehrwert zu schaffen.-

Es besteht eine weitreichende Übereinstimmung im Ausschuss für Wirtschaft und Währung, dass Finanzdienstleistungen einen integralen Bestandteil dieser Richtlinie darstellen müssen, um sie wirklich horizontal auszurichten, dass sie mit branchenspezifischen Rechtsvorschriften auf nationaler und EU-Ebene koordiniert werden, damit keine Lücken entstehen, und dass Empfehlungen von Experten eingeholt werden sollten.

Diese Leitlinie spiegelt sich nicht ausreichend im Text wider und somit muss er vor der endgültigen Abstimmung noch im Detail angepasst werden.-

Wir müssen auch noch Fortschritte in Richtung einer Charta der Verbraucherrechte in Bezug auf Finanzdienstleistungen machen.

 
  
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  Alajos Mészáros (PPE).(HU) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren, lassen Sie uns Herrn Schwab für die wertvolle Arbeit danken, die er vorgelegt hat. Einheitliche Regelungen für den Verbraucherschutz und Konzepte, die überall dasselbe bedeuten, werden Bürgerinnen und Bürgern Zuversicht geben und gleichzeitig eine größere Rechtssicherheit gewährleisten. All dies ist besonders für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen von Bedeutung, die ihre Handelsrechte auf dem Binnenmarkt uneingeschränkt ausüben möchten. Der Vorschlag des Berichterstatters, dass die minimale Harmonisierung beim Verbraucherschutz von der vollständigen Harmonisierung der technischen Regelungen begleitet werden sollte, stellt die einzig akzeptable rechtliche Lösung angesichts der aktuellen Situation dar. Die Verbindung aus minimaler und vollständiger Harmonisierung kann zu einer für alle akzeptablen Option werden.

Die aktuell bestehenden Hindernisse im grenzüberschreitenden Handel behindern die Tätigkeiten von Händlern und Verbrauchern über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinaus. Statistiken zeigen, dass viele Menschen gegenüber EU-Einkäufen über das Internet nach wie vor eine ablehnende Haltung einnehmen, und es wäre wünschenswert, wenn wir auch dies ändern könnten. Außerdem möchte ich anmerken, dabei denke ich vor allem an die Mitgliedstaaten in Mittel- und Osteuropa, dass ein umfassender und konstruktiver Rechtsrahmen dringend benötigt wird. Ein System, das auf transparenteren gemeinsamen Bestimmungen basiert, erhöht das Bewusstsein der Verbraucher, das in dieser Region noch nicht so ausgereift ist, aber in Westeuropa schon seit langem existiert. Eine entwickelte Verbraucherschutzstrategie ist auch ein Mittel der Unterstützung für die KMU. Wir müssen daher Acht geben, dass wir ihre Situation nicht komplizierter machen, indem wir zu strenge Rechtsvorschriften einführen.

Eine genauere Definition der Informationspflichten der Händler ist einer der Schlüsselaspekte, der zu einer steigenden Anzahl von Markttransaktionen beitragen würde, die rechtmäßig und vom kommerziellen Standpunkt aus gerecht sind. Es ist kein Zufall, dass auch der ungarische Ratsvorsitz diesen Vorschlag für eine Richtlinie als eine der Prioritäten für ihre sechsmonatige Amtszeit erachtet. Es ist symbolisch und ein Signal, dass das Parlament diesen Bericht einige Tage nach dem Weltverbrauchertag auf die Tagesordnung setzt. Durch das Treffen der richtigen Entscheidung können wir das Leben von beinahe 500 Millionen Verbrauchern und 22 Millionen Unternehmen auf den Binnenmarkt der Europäischen Union erleichtern.

 
  
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  Seán Kelly (PPE).(GA) Herr Präsident, zunächst möchte ich Herrn Schwab und seinen Kolleginnen und Kollegen für die im Laufe von über zwei Jahren geleistete gute Arbeit danken. Zweifellos ist dies ein großer Erfolg ihrerseits. Ich möchte auch Frau Győri des ungarischen Ratsvorsitzes lobend erwähnen: sie ist sehr engagiert, den ganzen Tag hier anwesend, und befindet sich auch stets in Straßburg. Ich denke nicht, dass ich hier bislang jemanden gesehen habe, der so engagiert ist wie sie.

Es geht hier um den Binnenmarkt, Harmonisierung und einen Mehrwert: alles sehr wichtig. Es ist nicht das Endprodukt, sondern eine laufende Arbeit: Besonders erwähnenswert sind Aspekte wie das Widerrufsrecht, missbräuchliche Vertragsbedingungen und vor allem die Flexibilitätsklauseln, die den nationalen Regierungen Flexibilität einräumen. Wenn wir so etwas auch in anderen Richtlinien wie dem EGF hätten, würden diese besser funktionieren. Schließlich möchte ich sagen, dass diese Richtlinie Arbeiten wie die Dienstleistungsrichtlinie und die Datenschutzrichtlinie ergänzt, an denen ich momentan arbeite. Daher ist dies ein guter Fortschritt.

(GA) Ich möchte Herrn Schwab dafür loben, dass er diese Arbeit abgeschlossen hat.

 
  
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  María Irigoyen Pérez (S&D).(ES) Herr Präsident, Frau Kommissarin, erlauben Sie, dass ich zunächst den Berichterstatter, Herrn Schwab, und Frau Gebhardt für die geleistete Arbeit beglückwünsche.

Ich hege einen allgemeinen Gedanken: Es ist nicht der Protektionismus, der zunimmt, sondern es geht vielmehr darum, einige Rechte, die in bestimmten Mitgliedstaaten bereits bestehen, nicht zu entziehen.

Denn wenn wir einen wirklichen Binnenmarkt für die Beziehungen zwischen Unternehmen und Verbrauchern einrichten möchten und dieses Ziel verfolgen, müssen wir gleichzeitig auch ein Gleichgewicht zwischen einem hohen Verbraucherschutzniveau und der Verteidigung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen schaffen.

Dieses Gleichgewicht setzt die Einigung auf ein Mindestmaß an Harmonisierung voraus sowie die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, zusätzliche Regelungen zu behalten oder einzuführen, die den Verbraucherschutz verbessern.

Wir dürfen nicht zulassen, dass die Annahme von EU-Rechtsvorschriften dazu führt, dass Verbraucher und Anwender im Endeffekt weniger Schutz genießen.

Ich begrüße die Tatsache, dass die Verhandlungen im Europäischen Parlament besser geworden sind, aber ich möchte darauf bestehen, dass bereits eingeräumte Rechte nicht wieder entzogen werden.-

 
  
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  Cristian Silviu Buşoi (ALDE). - Herr Präsident, ich möchte dem Berichterstatter Herrn Schwab und seinem Team von Berichterstattern für Stellungnahmen und den Schattenberichterstattern für die sehr gute Arbeit in Bezug auf diesen Bericht danken. Es dauerte lange, bis eine Linie gefunden werden konnte, die sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen ausgeglichen genug ist. Ich begrüße den generellen Kompromiss, auf den sich alle Fraktionen einigen konnten, und ich denke, dass dies einen wichtigen Schritt für alle Verbraucher in der Europäischen Union darstellt.

Es gibt entscheidende Verbesserungen wie die Bestimmung klarer Informationspflichten in Verträgen und die Harmonisierung der Bestimmungen über das Widerrufsrecht. Natürlich ist es ein Kompromiss und daher nicht perfekt. Ein Beispiel ist Artikel 22 Buchstabe a, in dem Händler verpflichtet werden, in andere Mitgliedstaaten zu liefern. Es gibt Produkte und Dienstleistungen, die aufgrund ihrer Natur nicht hiervon betroffen sein sollten, nämlich verderbliche Güter. Auch bei digitalen Produkten könnten Probleme auftreten. Die ursprüngliche Absicht, den grenzüberschreitenden Handel zu fördern, ist wichtig und sehr gut, und ich hoffe inständig, dass wir im Zuge der kommenden Verhandlungen mit dem Rat erreichen werden, dass diese Anpassungen ein optimales Ergebnis nach sich ziehen.

 
  
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  Silvia-Adriana Ţicău (S&D).(RO) Herr Präsident, ich denke, dass jeder Verbraucher das Recht haben sollte, vor einem Vertragsabschluss Informationen zu erhalten. Einzelhändler sollten Verbraucher informieren und ihre Zustimmung einholen, auch in Fällen, in denen ein Betrag auf ihrer Kredit- oder EC-Karte blockiert wird.

Es ist ebenfalls wichtig, dass Verbraucher vor missbräuchlichen Vertragsklauseln geschützt werden. Unglücklicherweise werden die Vertragsklauseln im Fall von Bankdienstleistungen, Versicherungen, Diensten der elektronischen Kommunikation und Tourismus-Dienstleistungen in winzigen Buchstaben im Kleingedruckten festgehalten. Jedoch unterschreiben Kunden sehr häufig ein Anmeldeformular oder eine Rechnung, ohne die Vertragsklauseln im Kleingedruckten überhaupt gelesen zu haben.

Sogar in Fällen, in denen Kunden die Vertragsklauseln lesen und angeben, dass Sie mit einer der Klauseln nicht einverstanden sind, verfügen Sie nicht über irgendeine Verhandlungsposition. In diesem Fall ist die erste Antwort, die der Verbraucher erhält, dass dies ein standardisierter Vertrag des Unternehmens ist, der nicht abgeändert werden kann.

Die nationalen Verbraucherschutzbehörden sollten diese Standardverträge überprüfen, um Verbraucher vor missbräuchlichen Klauseln zu schützen.

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE). – (CS) Herr Präsident, ich möchte Andreas Schwab für eine herausragende Arbeit danken und dafür, dass er meine Vorschläge unterstützt hat. Die Tatsache, dass Verbrauchern das Recht eingeräumt wird, unter bestimmten Umständen Waren und Dienstleistungen, die im Internet bestellt wurden, in jeden Mitgliedstaat liefern zu lassen, stellt eine bedeutende Veränderung im Bereich des Online-Shopping dar. Ein Drittel der Verkäufer ist nicht bereit, Waren über Grenzen hinaus zu liefern, vor allem in die neuen Mitgliedstaaten.

Ich denke außerdem, dass der Rat unsere Kompromiss-Version annehmen wird, einschließlich meiner Vorschläge bezüglich einer Verpflichtung, eine Erklärung zur Interoperabilität von Computer-Zubehör und Elektronikartikeln abzugeben, bezüglich der Lesbarkeit von Vertragsklauseln und bezüglich der Verbraucherrechte bei organisierten Verkaufsfahrten sowie der Möglichkeit der Mitgliedstaaten, die Verbraucherrechte einschließlich Garantien, auf freiwillige Organisationen und Kleinbetriebe auszuweiten. Die Bedeutung dieser Richtlinie ist klar. Die europäischen Verbraucher mit unmissverständlichen Rechten auszustatten, ist der beste Weg, einen gerechten Internethandel innerhalb der EU zu erreichen.

 
  
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  Vasilica Viorica Dăncilă (S&D).(RO) Herr Präsident, laut der Strategie Europa 2020 gewährleistet ein hohes Verbraucherschutzniveau hochwertige Produkte, aber auch das Vertrauen der Verbraucher, was die Effektivität der Binnenmärkte steigert.

Im Hinblick auf die Verbraucherrechte bietet die aktuelle Mindest-Regelung allen Mitgliedstaaten die Freiheit, EU-Regelungen an nationale Grundsätze anzupassen, und ich denke, dass dieser Ansatz weiterhin beibehalten werden muss.

Die Europäische Union kann zu einer besseren Harmonisierung des Binnenmarktes mit einem hohen Verbraucherschutzniveau beitragen, indem das aktuelle Mindestmaß an Harmonisierung an das Niveau der besten aktuell bestehenden nationalen Verfahren angepasst wird.

Ich denke, es ist notwendig, das europäische Garantiesystem so weiter zu entwickeln, dass dadurch der Verbraucherschutz und das Vertrauen der Verbraucher in die Märkte verbessert werden und somit zur Verlängerung der Lebenszeit von Produkten beiträgt.

 
  
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  Ildikó Gáll-Pelcz (PPE).(HU) Herr Präsident, die aktuell geltenden europäischen Regelungen für Verbraucher verfolgen einen Ansatz der minimalen Harmonisierung. Sie geben Mitgliedstaaten die Möglichkeit von Abweichungen, wobei all dies auch einen Wettbewerbsnachteil für die EU darstellt. Mit großer Zufriedenheit erkenne ich an, dass Herr Schwab so einen ausgezeichneten Bericht vorbereitet hat. Nach vielen Jahren der Verhandlungen ist nun der Moment gekommen, eine Einigung in dieser Sache zu erzielen, und auch der ungarische Ratsvorsitz wird sich dafür einsetzen, wie Ministerin Győri sagte. Um die Zersplitterung des EU-Binnenmarktes zu verringern, benötigen wir eine strengere Anwendung der Verbraucherrechte, und wir müssen Verbrauchern die Möglichkeit geben, bessere Entscheidungen zu treffen, ohne den Unternehmen dabei durch die neuen Rechtsvorschriften einen Nachteil zu bereiten. Der einzelne Binnenmarkt erfordert einheitliche europäische Regelungen für Verbraucher. Daher ist es wichtig, dass wir in erster Lesung eine Einigung erzielen.

 
  
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  Viviane Reding, Vizepräsidentin der Kommission. Herr Präsident, ich muss sagen, das war eine sehr konstruktive Aussprache in dieser Kammer, in der alle Bänke sich einig waren, dass wir eine bessere, konstruktivere und effizientere Richtlinie über Rechte der Verbraucher benötigen, als wir sie heute haben – außerdem besteht Einigkeit darüber, dass diese, auch wenn wir noch nicht die perfekte Lösung gefunden haben, wenigstens besser ist als die bisher bestehende, die, wie wir uns alle einig sind, weit entfernt davon ist, perfekt zu sein.

Auch war ich selten Zeuge einer derartigen Einstimmigkeit, wie ich sie heute im Hinblick auf das Lob für den Berichterstatter Andreas Schwab und seine Mitberichterstatter in diesem Haus erlebt habe. Ich hoffe, dass diese Einstimmigkeit sich fortsetzen wird, denn wir treten nun in einen sehr einzigartigen Prozess ein, und es steht nur eine sehr kurze Zeitspanne zur Verfügung, in der wir versuchen können, diese bessere Rechtsetzung zu erreichen, die sich all die Abgeordneten aller Fraktionen, die das Wort ergriffen haben, wünschen. Dementsprechend rufe ich Sie dazu auf, Ihren Berichterstattern diesen Bericht als Ausgangsposition für Verhandlungen zukommen zu lassen. Ich weiß, dass der ungarische Ratsvorsitz alles in seiner Macht stehende unternehmen wird, um dieses anfängliche Verfahren zu einem positiven Schluss zu bringen.

 
  
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  Enikő Győri, amtierende Präsidentin des Rates. (HU) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren, ich möchte mich denjenigen Anschließen, die sagten, dass dies eine ausgezeichnete Aussprache war. Es war eine sehr konstruktive Aussprache, und im Namen des ungarischen Ratsvorsitzes und unserer Experten möchte ich Ihnen für Ihre Unterstützung danken und hoffe, dass wir unsere weiteren Konsultationen in derselben Atmosphäre fortsetzen können. Lassen Sie mich auf einige spezifische Fragen eingehen, die im Laufe der Aussprache gestellt wurden. Viele drängten auf die Bestimmung der Listen der missbräuchlichen Vertragsklauseln. Wir stimmen mit dem Europäischen Parlament darin überein, dass durch die Verfügbarkeit einer Liste auf europäischer Ebene ein Mehrwert geschaffen würde. Auch wenn das geltende Gemeinschaftsrecht eine indikative Liste von Beispielen enthält, würde die Schaffung einer einzelnen europäischen Liste einen Mehrwert mit sich bringen. Allerdings besteht noch nicht ausreichend Unterstützung für diese Idee im Rat, und das ist einer der Gründe dafür, dass der Rat beschlossen hat, dieses Thema wegzulassen.

Einige hatten gefragt, obwohl Frau Gáll-Pelcz dieses schon für mich beantwortet hatte; sie fragten, warum es für uns notwendig wäre, eine Einigung in erster Lesung zu erzielen. Wie gesagt wurde, begannen die Verhandlungen im Oktober 2008 während des französischen Ratsvorsitzes. Im Laufe der zweieinhalb Jahre haben wir mehr als 60 Arbeitsgruppensitzungen abgehalten, und wir sind daher der Meinung, dass keine Anpassungsmöglichkeiten mehr bestehen, um die blockierenden Minderheiten zu überwinden und deswegen mussten wir uns für eine deutliche Einschränkung des Wirkungsbereichs der Richtlinie auf im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge entscheiden. Der eingeschränkte Wirkungsbereich und daher auch die angestrebte Harmonisierung wird, davon bin ich überzeugt, zu einer schnelleren Einigung führen, und ich sehe nicht, welcher Mehrwert durch die Weiterführung und das Abhalten einer zweiten Lesung erreicht werden könnte.

Der vorläufige Standpunkt des Europäischen Parlaments ist in vielerlei Hinsicht der allgemeinen Ausrichtung des Rates nicht unähnlich, und daher bin ich der Meinung, dass wir diese Möglichkeit einer Einigung in erster Lesung nicht verpassen sollten, und dazu möchte ich dringend aufrufen.

Mir gefiel Herr Harbours Kommentar darüber, ob die aktuelle Situation ein Trittstein oder ein Meilenstein ist. Wenn wir realistisch sein wollen – und ich persönlich übertreibe nicht gerne – denke ich, dass es ein Trittstein ist und kein Meilenstein. Es hätte ein Meilenstein werden können, aber die Bedingungen waren einfach nicht ideal. Wir können es als Trittstein betrachten, wenn wir die Interessen der Bürgerinnen und Bürger und unserer Verbraucher berücksichtigen.

Wir alle wissen, dass in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedliche rechtliche Bedingungen vorherrschen. Eine vollständigere Harmonisierung auf dieser Ebene wäre nicht möglich gewesen. Es ist viel besser, einen kleinen Wirkungsbereich zu haben und darüber eine Einigung erzielen zu können. Dies wird wirklich zu einer Stärkung der Verbraucherrechte führen und uns dadurch auch in Richtung der Vollendung des Binnenmarkts voranbringen.

 
  
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  Andreas Schwab, Berichterstatter. − Herr Präsident! Zu der Frage, ob es ein Meilenstein ist oder nicht: Das ist eine sehr ausgiebig zu diskutierende Frage. Klar ist, dass sich beispielsweise die Gründer der Europäischen Gemeinschaft wie Altiero Spinelli, dessen Namen wir heute unserem Fraktionssitzungssaal gegeben haben, mit grundlegenderen Fragen in Europa beschäftigen konnten, aber ich bin überzeugt davon, dass heute kleine Schritte, die konstruktiv wirken, den Fortschritt in Europa ausmachen. Deswegen möchte ich allen Kolleginnen und Kollegen, die an der Diskussion teilgenommen haben und die durch Beiträge in Änderungsanträgen diesen Kompromiss ermöglicht haben, danken. Ein Kompromiss ist immer eine Möglichkeit, Interessen auszugleichen. Niemand wird zu 100 % zufrieden sein, aber alle sind bereit, diesen gegangenen Weg noch weiter zu verbessern. Deswegen glaube ich, dass wir auf dem richtigen Weg sind.

Ich möchte die Möglichkeit nutzen, um Frau Vizepräsidentin Reding für ihren beständigen Einsatz und ihren positiven und ermutigenden Beistand heute in der Debatte und auch in vielen anderen Gesprächen zu danken. Ich hoffe, dass wir darauf auch während der Beratungen mit dem Rat zählen können. Ich danke dem Ausschussvorsitzenden Malcolm Harbour für seine Geduld mit dem Berichterstatter und seinen Kollegen, genauso dem Kollegen Lehne als Vorsitzendem des Rechtsausschusses. An den Rat, an die ehemalige Kollegin Enikő Győri habe ich den Wunsch, dass sie auch als Ratsvorsitzende versteht, dass das Europäische Parlament den Vorschlag, den der Rat am 24. Januar Gott sei Dank angenommen hat, möglicherweise nicht unverändert wird übernehmen können, sondern dass wir an der einen oder anderen Stelle gerne weitergehen möchten und wir deswegen in den kommenden Wochen konstruktive Gespräche führen wollen, um hier zu einer guten Lösung zu kommen. In diesem Sinne herzlichen Dank.

 
  
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  Der Präsident. − Die Aussprache wird geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen um 11.30 Uhr statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)

 
  
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  Liam Aylward (ALDE), schriftlich.(GA) Ich begrüße, was zur Stärkung der Verbraucherrechte in der EU getan wird. Ich unterstütze auch die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Handels und die Maßnahmen für klarere EU-Vorschriften im Bereich des Verbraucherschutzes, um die bestehende Unsicherheit zu beseitigen.

Transparenz und bessere Informationen für Gewerbetreibende und Verbraucher würden wesentlich zum Vertrauen der Verbraucher in den Markt beitragen, was wiederum zur Förderung des Wirtschaftswachstums führt. Während ich dies sage, blicke ich dennoch mit Sorge auf einige der Maßnahmen und deren Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen. Diese Gewerbetreibenden sprechen sich sicherlich für Maßnahmen aus, die einen klareren Rechtsrahmen schaffen und bestehende Verbraucherschutzmechanismen ergänzen. Aber einige von ihnen befürchten, dass manche der neuen Bestimmungen das Tagesgeschäft der Unternehmen beinträchtigen könnten. Diese Maßnahmen können Bürokratie und den unnötigen Verwaltungsaufwand beträchtlich vergrößern.

Beim Verbraucherschutz müssen wir sichergehen, dass wir Unternehmen und Dienstleistungen, die diese Verbraucher bedienen, nicht kaputt machen.

 
  
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  Zuzana Brzobohatá (S&D), schriftlich. – (CS) Die vorgeschlagene Richtlinie über Verbraucherrechte vereint in einem einzigen Rechtsdokument insgesamt vier Richtlinien, die folgende Anwendungsbereiche haben: außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, unangemessene Klauseln in Verbraucherverträgen, Verbraucherschutz bei Verträgen im Fernabsatz und gewisse Aspekte des Verkaufs von Verbrauchsgütern und der Gewährung von Garantien. Mit der Verschmelzung dieser vier Richtlinien wird darauf abgezielt, den Binnenmarkt zu stärken und den grenzüberschreitenden Handel zu fördern. Ein hohes Verbraucherschutzniveau führt zu einer Verbesserung der Produktqualität und zu einer Steigerung des Verbrauchervertrauens, gleichzeitig wird die Effizienz des Binnenmarktes verbessert. Wir müssen den Versuch ablehnen, eine strikte Gewährleistungsfrist von zwei Jahren durchzusetzen, da eine solche Bestimmung den Verbraucherschutz in vielen Mitgliedstaaten dahingehend beeinträchtigen würde, dass diese Staaten die Gewährleistungsfrist in ihren nationalen Rechtssystemen verkürzen müssten und dadurch die Position des Verbrauchers geschwächt wird. Das Ziel, das Verbrauchervertrauen in grenzüberschreitende Einkäufe zu steigern, ist richtig, da die Verbraucher hier die größten Hindernisse sehen, und zwar in Form von Sprachschwierigkeiten, Misstrauen in die Zahlungssysteme und die Weigerung von Gewerbetreibenden, grenzüberschreitenden Handel zu betreiben. Die Kritik des Berichterstatters des Ausschusses für Wirtschaft und Währung trifft zu. Darin bedauert er die Tatsache, dass der Entwurf neuen Produkten, die infolge von Änderungen in der Produktentwicklung und durch Innovationen entstehen, wie etwa digitale Produkte, keine Berücksichtigung schenkt. Im Unterhaltungs- und Verbrauchselektronikbereich sind Produkte, die Software und andere immaterielle Dienste enthalten, immer häufiger anzutreffen.

 
  
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  Monika Flašíková Beňová (S&D), schriftlich. – (SK) Die Ungleichheit zwischen den bestehenden Gesetzen und Standards schreckt Verbraucher und Unternehmen von einer Beteiligung am grenzüberschreitenden Handel ab. Verbraucher und Gewerbetreibende treffen aufgrund der unterschiedlichen Marktbedingungen auf Hindernisse.

Eine weitreichende Harmonisierung des zur Debatte stehenden Vertragswerks ist notwendig, mit besonderem Augenmerk auf der Beibehaltung eines hohen Schutzstandards von Verbraucherrechten. Der Anwendungsbereich der Richtlinie, ist, neben der Angleichung der Variationen zwischen den Branchen, hauptsächlich auf außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossene Verträge begrenzt. Diese Verträge haben den größten Anteil an grenzüberschreitenden Transaktionen.

Außerdem hängt die Frage, ob ein bestimmter Vertrag in den Anwendungsbereich der harmonisierten Vorschriften fällt, hauptsächlich von den Formulierungen ab. Einige davon sind aus rechtlicher Sicht oft unzulänglich und nicht zufriedenstellend.

Es ist wirklich notwendig, sicherzustellen, dass Verbrauchern in allen EU-Mitgliedstaaten ein hohes Verbraucherschutzniveau garantiert wird, und dass sie Waren ohne unnötige gesetzliche Hindernisse geliefert bekommen und erhalten. Dies würde helfen, das Verbrauchervertrauen zu stärken und auch das Interesse der Gewerbetreibenden an grenzüberschreitenden Transaktionen zu erhöhen.

 
  
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  Liem Hoang Ngoc (S&D), schriftlich. – (FR) Ich möchte Herrn Schwab und den Schattenberichterstattern für ihre Arbeit danken. Der anfängliche Vorschlag der Kommission war inakzeptabel, da er eine vollständige Harmonisierung der Vorschriften zum Verbrauchschutz vorsah, ohne diese systematisch mit den jeweils vorteilhaftesten nationalen Rechtsvorschriften in Einklang zu bringen.

Anders ausgedrückt: viele Mitgliedstaaten hätten aus ihren nationalen Rechtsvorschriften Bestimmungen streichen müssen, die in der Tat besseren Verbraucherschutz gewähren. In der Folge hätte man in Frankreich deshalb zwei bedeutende Besitzstände aufgeben müssen: die Vorschrift zum „versteckten Mangel“ und das Verbot, bei Haustürgeschäften vor Ende der Widerrufsfrist zu kassieren.

Meinen sozialdemokratischen Kolleginnen und Kollegen und mir ist es jedoch gelungen, dass ein anderer Ansatz gewählt wurde und nun die Mindestharmonisierung Grundlage der Richtlinie ist. Wir haben es ebenfalls erreicht, die Verbraucherrechte in vielen Punkten zu stärken, vor allem im Hinblick auf die Informationen, die vom Verkäufer bereitgestellt werden müssen, und auf die Bestimmungen zur Widerrufsfrist.

Ein Problem bleibt aber bestehen: Kapitel V. Es ist inakzeptabel, dass die Vorschriften hinsichtlich missbräuchlicher Klauseln vollständig harmonisiert werden, denn das würde Mitgliedstaaten ihrer Fähigkeit berauben, auf die sich täglich ändernden Geschäftspraktiken zu reagieren, die manchmal ernsthafte Gefahren für die Verbraucher bergen.

 
  
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  Tunne Kelam (PPE), schriftlich. Studien seitens der Kommission belegen, dass einer von drei EU-Bürgerinnen und -Bürgern Waren online erwirbt, aber nur 7 % grenzüberschreitende Onlinegeschäfte tätigen. Dreiunddreißig Prozent würden gerne grenzüberschreitende Einkäufe tätigen. Dieser Bereich ist immer noch ungeregelt, und es ist schwierig, Waren online zu erwerben, vor allem im Hinblick auf Lieferung und Transaktionskosten. Der Vorschlag für eine Richtlinie über Rechte der Verbraucher zielt darauf ab, die Erschwernisse bei Online-Handlungen abzubauen. Ich begrüße sehr, dass die Rechte der Verbraucher beim Online-Kauf verbessert werden. Wir brauchen lückenlose Informationen über die Händler, mit deren Namen, Adressen und genauen Kontaktdaten. Die EU-weiten Vorschriften müssen harmonisiert werden, um nicht mit unangenehmen Überraschungen und Zusatzkosten konfrontiert zu werden. Ich begrüße das einheitliche vierzehntägige Widerrufsrecht. Wir müssen die Verbraucher schützen, aber auch die Wirtschaft ankurbeln. Ich unterstütze den Berichterstatter voll und ganz bei seinen Anstrengungen, diese zwei Dinge ins Gleichgewicht zu bringen. Die Durchführung der Richtlinie über Rechte der Verbraucher ist ein Aspekt des Problems. Eine andere Sache ist die vollständige Integration und Durchführung des digitalen Binnenmarktes, des EU-Binnenmarktes und der Dienstleistungsrichtlinie. Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen beides in den Mittelpunkt stellen.

 
  
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  Siiri Oviir (ALDE), schriftlich.(ET) Die Verabschiedung der neuen harmonisierten europäischen Richtlinie über die Verbraucherrechte stellt sicherlich eine der wichtigeren Säulen für ein besseres Funktionieren des Binnenmarktes dar. Die harmonisierte Richtlinie, die eine Reihe von Richtlinien zu Verbraucherrechten zusammenführt, vereinfacht den rechtlichen Rahmen deutlich, hilft das Verbrauchervertrauen zu stärken und bietet Anreize für den grenzüberschreitenden Handel. Um Handel zu treiben, oder die Versorgungskette transparenter zu machen, müssen wir vor allem beim elektronischen Handel sicherstellen, dass die Kontaktdaten der Händler zur Verfügung stehen, damit der Verbraucher die Händler, falls erforderlich, direkt kontaktieren kann. Daher unterstütze ich die Vorschläge des Berichterstatters diesbezüglich. Aus Sicht der Verbraucher und Unternehmer ist diese Richtlinie ziemlich ausgewogen und flexibel genug, um Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten anzugleichen. Noch gehören umfassende Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz in der Europäischen Union nicht zur Realität. Trotzdem ist dies ein bedeutender Schritt hin zu besserem Verbraucherschutz und besserem Handel.

 
  
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  Marianne Thyssen (PPE), schriftlich. (NL) Die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) betont seit Jahren unablässig, dass Verbraucherschutz und die Vollendung des Binnenmarktes Zielsetzungen sind, die nicht im Widerspruch stehen und in der Tat Hand in Hand gehen. Dieses horizontale Instrument kodifiziert und verdeutlicht die Rechte und Pflichten der Verbraucher und Händler in der gesamten EU. Es ist auch ein Hinweis darauf, dass die EU es ernst damit meint, auf die Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger Verbraucher einzugehen. Bestehende Mängel im Bereich der Online- oder grenzüberschreitenden Einkäufe werden in weiten Teilen beseitigt. Dies schafft Gelegenheiten nicht nur für Verbraucher, sondern auch für unsere KMU, für die es von nun an einfacher wird, von den Größenvorteilen des Binnenmarktes zu profitieren. Wenn wir aber das Beste für unsere KMU wollen, dürfen wir ihnen keine unnötigen Lasten aufbürden. Aus diesem Grund müssen wir einige KMU-freundliche Änderungen am Vorschlag der Kommission vornehmen. Europa sollte sich im KMU-Examen mit nicht weniger als einem „cum laude“ zufrieden geben.

 
  
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  Giovanni Collino (PPE), schriftlich. (IT) Unsere Supermärkte liegen immer weiter draußen, und es passiert immer seltener, dass wir die Regale entlang wandern, mit einer Ware in der Hand, umgeben von dem Geruch frischer Lebensmittel und den Gesprächen anderer Leute. Unsere Einkäufe werden zunehmend aus der Ferne getätigt, und das Internet hat unsere Gewohnheiten mittlerweile vollständig verändert, auch deshalb, weil unsere Lebensweise immer hektischer wird. Dies ist eine konkrete, greifbare Darstellung dessen, was in Büchern als „globalisierte Wirtschaft“ bezeichnet wird. Was ist der Unterschied zwischen dem Internet und dem Supermarkt? Im Internet kann man den Händler nicht um Rat fragen, inwieweit sich zwei Produkte unterscheiden, oder wie im Falle des Supermarkts nochmal zurückfahren, wenn etwas mit dem Produkt nicht in Ordnung ist, und sich ein neues aus dem Regal holen, nachdem man dem Kassierer seinen Kassenbon gezeigt hat. Aus diesem Grund ist die Europäische Richtlinie über Verbraucherrechte von wesentlicher Bedeutung im Hinblick auf die Verpflichtungen bei den Produktinformationen und den Vorschriften im Falle von fehlerhaften Produkten, die ersetzt, repariert oder im Preis gemindert werden müssen. Die Richtlinie verfolgt den Zweck, den Schutz bei Online-Einkäufen europaweit auf die gleiche Stufe zu stellen wie den Schutz für Einkäufe vor Ort.

 
  
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  Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (S&D), schriftlich.(PL) Meiner Meinung nach ist die Richtlinie über die Verbraucherrechte einer der wichtigsten Gesetztestexte, über den wir in der ersten Hälfte dieses Jahres debattieren. Leichterer Zugang zu Informationen und besserer Verbraucherschutz sind besonders wichtige Fragen, zum Beispiel für die Entwicklung des Online-Markts und das Wirtschaftswachstum in der gesamten EU. Der Online-Markt entwickelt sich in Europa immer noch relativ langsam im Vergleich, zum Beispiel, zu den USA; und mein Heimatland – Polen – nimmt diesbezüglich nur den 17. Platz unter den EU-Mitgliedstaaten ein. Lediglich 23 % der polnischen Verbraucher tätigen Einkäufe über das Internet, und der Hauptgrund hierfür scheint ein Mangel an Vertrauen zu sein. Einer der kontroversesten Punkte in der vorgeschlagenen Richtlinie ist das Ausmaß der zu harmonisierenden Verordnungen. Ich freue mich, dass der Berichterstatter des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz die seitens meiner Fraktion, der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten & Demokraten im Europäischen Parlament, vorgebrachte Argumentation teilt, mit der das von der Europäischen Kommission verfolgte Ziel einer vollständigen Harmonisierung kritisiert wird. Eine solch vollständige Harmonisierung würde es den Mitgliedstaaten unmöglich machen, höhere Standards als in der Richtlinie vorgesehen zu verabschieden. Ich bin der Ansicht, dass Länder mit dem Wunsch höhere Standards beizubehalten, auch die Möglichkeit erhalten müssen, dies zu tun.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. Leider sind die Rechte von Verbrauchern, die industrielle oder Lebensmittelprodukte erwerben, besser geschützt, als Nutzer von Transport-, medizinischen oder Bildungsdienstleistungen. Dies liegt daran, dass es schwierig ist, die schlechte Qualität einer erbrachten Dienstleistung nachzuweisen.

So genießt zum Beispiel die lettische Fluggesellschaft Air Baltic, die zu 51 % im Staatsbesitz ist, derzeit eine Monopolstellung. Dies führt zu Missbrauch bei den Fluggastdienstleistungen und der Versorgung mit anderen Dienstleistungen. Der Präsident des Unternehmens, Herr Flick, sieht sich bisher nicht in der Lage, auf Fragen von Mitgliedern des Europäischen Parlaments zu antworten, und ignoriert einfach die Beschwerden der allgemeinen Öffentlichkeit. Air Baltic versucht mit ihren Machenschaften das Europäische Parlament zum Narren zu halten. Sie verkauft Flugtickets der Business Class für Flugzeuge, in denen keine Business Class-Dienstleistungen erbracht werden. Gleichzeitig vertuscht Air Baltic viele Störfälle an Flugzeugen und riskiert so weiterhin das Leben Tausender von Fluggästen. Es bedarf der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, um die Praktiken von Air Baltic zu durchleuchten, andernfalls könnte es tragische Folgen haben.

 
  
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  Ville Itälä (PPE), schriftlich. (FI) Der ursprünglich von der Kommission vorgelegte Ausgangsvorschlag war aus Sicht sowohl der Verbraucher als auch der Unternehmen recht problematisch. Der Berichterstatter hat jedoch ausgezeichnete Arbeit geleistet, und als Ergebnis können nun wichtige Schritte hin zu einem beständigeren Verbraucherschutz in der Entwicklung des Binnenmarktes unternommen werden, ohne auf ein hohes Verbraucherschutzniveau zu verzichten. Das wird hoffentlich den grenzüberschreitenden Fernabsatz fördern. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass es viele andere Faktoren gibt, die immer noch das Wachstum des elektronischen Handels in Europa behindern. In Zukunft müssen wir zum Beispiel daran arbeiten, den Zahlungsverkehr zu beschleunigen und die Einziehung von grenzüberschreitenden Zahlungen effektiver zu gestalten, um es kleinen und mittleren Unternehmen zu ermöglichen, sich entschlossener auf den europäischen elektronischen Markt zu wagen.

 
  
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  Daciana Octavia Sârbu (S&D), schriftlich.(RO) Ich möchte meine Dankbarkeit zum Ausdruck bringen, dass wir nach der morgigen Abstimmung einen gesetzlichen Rahmen haben werden, der eine verbesserte Harmonisierung von Verbraucherrechten in der EU gewährleistet. Andererseits möchte ich der Europäischen Kommission zur Einbringung dieses Richtlinienentwurfs gratulieren, die vier bestehende Richtlinien in einem einzigen Gesetzesinstrument vereint. Ich möchte auch betonen, dass wir – ist diese Richtlinie erst einmal umgesetzt – den Bürgerinnen und Bürgern in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union endlich ein hohes Verbraucherschutzniveau garantieren können, auf das sie vertrauen können. Gleichzeitig möchte ich dem Berichterstatter für seine hervorragende Arbeit danken und auch dafür, dass er in diesem Bericht entscheidende Artikel eingefügt hat, die darauf abzielen, die Rechte derjenigen zu regeln, die online Güter und Dienstleistungen erwerben möchten.

 
  
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  Zbigniew Ziobro (ECR), schriftlich.(PL) Ich möchte mich bei Herrn Schwab und den anderen Mitgliedern für die Arbeit, die sie in diesen Entwurf gesteckt haben, bedanken. Ich begrüße die Anstrengungen, die zur EU-weiten Harmonisierung der Verordnungen zum Fernabsatz unternommen wurden und die darauf abzielen, Verbraucher zu schützen und Händlern ihre Geschäfte zu erleichtern. Ganz zweifellos ist ein Kompromiss notwendig, der einerseits ein hohes Verbraucherschutzniveau garantiert und der es andererseits den Händlern erleichtert, ihre Dienstleistungen in der gesamten EU anzubieten. Ich bin überzeugt, dass es richtig ist, in der gesamten Europäischen Union ein hohes Mindestmaß an Verbraucherschutz zu gewährleisten, vorausgesetzt, dass die Mitgliedstaaten auch strengere Verordnungen auf nationaler Ebene erlassen können, wenn sie der Meinung sind, dass der von der EU gewährleistete Grad an Verbraucherschutz nicht ausreicht. Wir dürfen aber auch nicht die Bedürfnisse der Händler ignorieren, deren Geschäftsleben durch die EU-weite Harmonisierung von Verordnungen erleichtert werden sollte, sowohl was ihre Geschäftstätigkeiten als auch die Kostenreduzierung anbelangt. Es ist daher ratsam, einen Standpunkt zu formulieren, der die Interessen der Verbraucher und Händler gleichermaßen wahrt. Es steht außer Frage, dass sichere Transaktionen und harmonisierte Verordnungen das Vertrauen in den Fernabsatz stärken werden und als Anreiz für Verbraucher dienen, häufiger Einkäufe über den Versandhandel zu tätigen.

 
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