Der Präsident. – Der nächste Punkt ist ein Bericht von Frau Svensson, im Namen des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter über den Vorschlag einer neuen EU-Politik zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (2010/2209(INI) (A7-0065/2011)).
Eva-Britt Svensson, Berichterstatterin. – (SV) Herr Präsident! Einleitend möchte ich den Schattenberichterstattern und meinen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter für ihr großes Engagement zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen danken.
Im Hinblick auf die morgige Stimmabgabe und um die Debatte zu eröffnen, hätte ich auf die Anzahl betroffener Frauen verweisen können und auf die zahlreichen Frauen, die dieser tödlichen Gewalt bereits zum Opfer gefallen sind. Das werde ich zwar nicht tun, aber ich möchte vor der Abstimmung einige Bilder dieser Gewalt hervorrufen, damit alle Abgeordneten wissen, dass sie die Möglichkeit haben, diese Gewalt zu bekämpfen, indem sie morgen für den Bericht stimmen.
Stellen Sie sich eine Mutter vor, die bei ihren Kindern sitzt und ihnen eine Gutenachtgeschichte vorliest. Plötzlich wird die Tür aufgerissen und ihr Ehemann, der Vater der Kinder, steht vor ihnen. Die Frau und die Kinder wissen sofort, was unweigerlich geschehen wird. Die Kinder ziehen die Decke über ihren Kopf, stecken ihre Finger in die Ohren und schließen ihre Augen um das zu verdrängen, was geschehen wird. Sie hören, wie ihr Vater um sich schreit, hören, wie er ihre Mutter mit Hieben und Tritten misshandelt und sie hören, wie ihre Mutter vor Schmerzen stöhnt. Das ist ein Bild dieser Gewalt.
Hier ein weiteres. Eine Frau, die jahrelang mit Drohungen, Schimpftiraden und Misshandlungen gelebt hat, entschließt sich endlich, die Beziehung zu beenden und für sich selbst und ihre Kinder ein neues Leben aufzubauen. Sie flieht und hat das Glück, eine Unterkunft zu finden. Nach einigen Tagen lässt sie ihre Kinder in der Krippe. Ihr Mann wartet draußen auf sie, und sticht sie mit einem Messer nieder – sie stirbt auf der Stelle. Ein weiteres Opfer der tödlichen Gewalt, unter der Frauen leiden müssen. Diese Art von Gewalt wird uns Frauen zugefügt, weil wir Frauen sind. Die tödliche Gewalt gegen Frauen, die im letzten Bild illustriert wurde, tritt dann auf, wenn sich die Frau endlich entschließt, die Beziehung zu verlassen. Sich von einem Mann scheiden lassen zu wollen, der glaubt, seine Frau gehöre ihm, ist das Gefährlichste, das sie tun kann. Wenn es dem Mann dämmert, dass er die Kontrolle und Macht über sie verliert, befindet sie sich in einer sehr gefährlichen Situation.
Hier noch ein paar andere Bilder. Ein junges Mädchen ist nach einem Ausflug ins Kino auf dem Heimweg. Sie verabschiedet sich von ihrem Freund und ruft: „Bis morgen!“ Sie hat noch einen langen Weg vor sich. Sie hört schwere Schritte hinter sich, hat aber nur knapp Zeit, zu realisieren, dass sie verfolgt wird. Sie wird angegriffen und vergewaltigt. Sie überlebt, muss aber ihr Leben lang damit fertig werden.
Zu den weiteren Problemen, denen Frauen ausgesetzt sind, gehört auch die Genitalverstümmelung.
In ihrem Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms verkündete die Kommission, dass sie 2011 oder 2012 eine Mitteilung über diese Gewalt mit anschließendem EU-Aktionsplan vorlegen wird. Ich begrüße dies und freue mich auf diesen Aktionsplan.
Solange Frauen durch geschlechtsbezogene Gewalt betroffen sind – weil wir eben Frauen sind –, können wir unsere Gesellschaft nicht als gleichberechtigte Gesellschaft bezeichnen. Die Leben von Frauen und ihre verschiedenen Lebensentscheidungen werden durch diese Gewalt und die Erkenntnis, wie verbreitet sie in unserer Gesellschaft ist, beeinträchtigt.
Die Opfer geschlechtsbezogener Gewalt sind Frauen, aber ich möchte abschließend sagen, dass wir manchmal aufhören müssen, sie nur als Opfer zu sehen. Es sind meist starke Frauen, die mit einer gut funktionierenden sozialen Unterstützung für sich selbst und für ihre Kinder ein gutes Leben schaffen können. Es liegt nun an uns im Europäischen Parlament, zu zeigen, dass wir diese Frauen unterstützen.
Cecilia Malmström, Mitglied der Kommission. – Herzlichen Dank, Frau Svensson, für ihre bewegende Einführung zu diesem höchst wichtigen Thema. Die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen hat für die Kommission eine sehr hohe Priorität, wie auch die Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern bezeugt. Wie Sie aufzeigen, ist die Gewalt gegen Frauen in Europa immer noch ein sehr großes Problem, und deshalb arbeiten wir an konkreten Maßnahmen, um mit diesem Thema umzugehen.
Wir werden eine klare und kohärente Strategie erarbeiten, um das Problem in Europa anzugehen. Ich begrüße Ihren Bericht, Frau Svensson, und ich begrüße diese wichtige Initiative. Sie gibt uns die Möglichkeit, zusammenzuarbeiten, Meinungen auszutauschen und Synergien zu schaffen zwischen dem, was die Kommission tut, und der Tätigkeit des Europäischen Parlaments, um zukünftige Maßnahmen in diesem Bereich festzulegen.
Einige der Punkte, die Sie im Bericht erwähnen, werden übrigens bereits durch aktuelle und zukünftige Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen abgedeckt. Um unsere Wirkung zu verstärken, konzentrieren wir uns auf konkrete Maßnahmen in Gebieten, in denen wir gemäß Vertrag von Lissabon eine eindeutige Rechtsgrundlage für unser Eingreifen haben. Im kommenden Maßnahmenpaket zum Opferschutz werden wir insbesondere den Schutz besonders schutzbedürftiger Opfer, wie Frauen und Kinder, behandeln. Das Paket wird nächsten Monat vorgelegt.
Jedes Opfer eines Verbrechens braucht nach der Tat und für die Zeit danach Unterstützung. Frauen sind natürlich besonders gefährdet, wenn sie der Gewalt in den eigenen vier Wänden ausgesetzt sind – Vergewaltigung oder sexuellem Missbrauch, Nachstellung oder anderen Arten geschlechtsbezogener Gewalt. Sie müssen auf respekt- und verständnisvolle Weise behandelt werden, wenn sie mit anderen Menschen und dem Rechtssystem in Berührung kommen. Diese Frauen brauchen auch spezifische Unterstützung und Schutz und sollten strafrechtliche Hilfe und Zugang zu einer Entschädigung erhalten.
Der aktuelle Rechtsrahmen in der EU enthält kein europaweites Mindestniveau, um die Opfer, unabhängig vom Tatort zu schützen, und deshalb will die Kommission die Position der Opfer in Europa stärken. Deshalb legen wir in einem ersten Schritt ein Paket mit legislativen Maßnahmen zu den Rechten, dem Schutz und der Unterstützung von Gewaltopfern sowie der gegenseitigen Anerkennung von Schutzmaßnahmen vor. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei den schutzbedürftigen Gruppen, wie beispielsweise Opfer sexueller und häuslicher Gewalt.
Die Kommission wird auch die gegenseitige Anerkennung der Schutzmaßnahmen gewährleisten, um insbesondere diejenigen Opfer zu unterstützen, die unter wiederholten gewalttätigen Übergriffen durch Ehemänner, Partner oder enge Familienmitglieder leiden. Mit diesem Paket will die Kommission sicherstellen, dass in Europa keine Frau, die von administrativen, zivilen oder strafrechtlichen Schutzmaßnahmen profitiert, im Stich gelassen wird, nur weil sie eine Landesgrenze überquert hat.
Unser Paket schafft einen allgemeinen Rahmen, der im Verlaufe dieses Mandats natürlich durch andere Instrumente für die spezifischen Bedürfnisse bestimmter Opfergruppen ergänzt würde. Die Kommission ergreift zum Beispiel strengere Maßnahmen zur Bekämpfung der weiblichen Genitalverstümmelung, wie Sie auch in Ihrem Bericht erwähnen.
Parallel zu unseren Maßnahmen im Bereich der Strafjustiz werden wir auch für die Emanzipation der Frauen, Bewusstseinsbildung und die Erhebung und Analyse von Statistiken über Gewalt gegen Frauen einstehen. Die Kommission stützt sich dabei auf die Arbeit des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen, das die Daten und Statistiken zu diesem Thema sammeln und auswerten wird.
Abschließend möchte ich betonen, dass die Kommission gegenwärtig insbesondere durch das Programm DAPHNE III, die Arbeit europäischer Nichtregierungsorganisationen und öffentliche Behörden einen wichtigen finanziellen Beitrag für die Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen leistet.
Teresa Jiménez-Becerril Barrio, im Namen der PPE-Fraktion. – (ES) Herr Präsident! Meistens, wenn ich im Parlament das Wort ergreife, prangere ich die Gewalt gegen Frauen an. Und auch heute bin ich wieder auf meinem Posten.
Ich muss sagen, dass ich diese Arbeit nicht nur unermüdlich tue, sondern dass es wichtig ist, weiterhin öffentlich über diese Menschenrechtsverletzungen zu reden, denn man kann eine Sache nicht ohne Resonanzboden verteidigen. Zudem ist dieses Parlament der beste Lautsprecher, der mir zur Verfügung steht, um all diejenigen Frauen zu verteidigen, die täglich unter Misshandlungen leiden und die auf uns als Gesetzgeber angewiesen sind. Wir müssen die Mitgliedstaaten dazu zwingen, die Täter dieser Angriffe so zu bestrafen, dass die Strafe der Schwere des Verbrechens angemessen ist. Zudem müssen die Opfer unterstützt werden.
Wenn in Europa schätzungsweise jede vierte Frau mindestens einmal in ihrem Leben unter geschlechtsbezogener Gewalt leidet und dasselbe auch für Kinder gilt, so glaube ich, dass wir keine andere Möglichkeit haben: Wir müssen mehr Einsatz verlangen, wie die Kommission in ihrem Aktionsplan erkannt hat. Ich bin überzeugt, dass wir weiterhin, Mal für Mal darauf beharren müssen, dass Opfer geschützt werden. Das haben wir bei der Europäischen Schutzanordnung getan, für die ich Berichterstatterin war, und ich hoffe, dass sie so bald wie möglich in Kraft tritt.
Dieser Bericht war von Anfang an durch einen breiten Konsens und viel Zustimmung gekennzeichnet. Das beweist, dass wir in der Behandlung von häuslicher Gewalt, die alle Familienmitglieder, einschließlich Kinder, ältere Menschen, Frauen und Männer betrifft, keinen Platz für politischen Opportunismus lassen dürfen. Uns allen ist es hoch anzurechnen, dass wir Fortschritte machen, um eine Lösung für diese Geißel unserer Gesellschaft zu finden.
Als Erstes müssen wir uns Gehör verschaffen, und anschließend müssen wir uns an die Arbeit machen. Denn obwohl wir seit Jahrzehnten über geschlechtsbezogene Gewalt sprechen, konnten wir die Anzahl der Todesfälle nicht reduzieren. Wir müssen etwas falsch machen, und deshalb ist es nun an der Zeit, die Demagogie beiseitezulassen und den Worten Taten folgen zu lassen. Wir müssen eine wirkliche Unterstützung bieten und Rechtsvorschriften anwenden, die es Frauen ermöglichen, in Würde und Sicherheit zu leben.
Ich möchte, dass alle Opfer wissen, dass ich immer hier sein werde, um ihnen als Sprachrohr zu dienen, solange bis wir diesen schrecklichen Feind, der die Leben so vieler unschuldiger Opfer auf dem Gewissen hat, gemeinsam besiegen können.
Was ich sagen will, ist: Wir haben genug! Das kann so nicht weitergehen. Ich verlange von Ihnen allen, dass Sie dasselbe sagen.
Britta Thomsen, im Namen der S&D-Fraktion. – (DA) Herr Präsident! Jede vierte Frau in Europa ist ein Opfer von Gewalt. Mehr als jede zehnte Frau ist ein Opfer sexueller Übergriffe, und auch unsere Kinder leiden unter der Gewalt. 26 % der Erwachsenen berichten von körperlicher Gewalt in ihrer Kindheit.
Diese Zahlen zeigen, dass Europa ein ernsthaftes Problem hat und dass wir handeln müssen. Wir dürfen unsere Augen nicht länger davor verschließen, und ich kann es einfach nicht mehr ertragen, immer neue Geschichten von Frauen zu hören, denen ihre Männer oder Freunde Säure ins Gesicht geschüttet haben oder die auf andere Weise entstellt oder verstümmelt wurden. Ich habe von zahlreichen Frauen herzzerreißende Geschichten gehört, und jede dieser Geschichten ist auch ein Schandfleck in der Geschichte der EU.
Die EU muss jetzt handeln und dieser Gewalt ein Ende setzen. Deshalb ist der Bericht über die Gewalt gegen Frauen, über den wir heute diskutieren, so wichtig. Wir senden der Außenwelt das Signal, dass das Europäische Parlament geschlechtsbezogene Gewalt als Verletzung der Menschenrechte ansieht.
Deshalb muss die Kommission nun eine Antwort geben. Wir brauchen eine Richtlinie, wir wollen eine Richtlinie, die der Gewalt gegen Frauen Einhalt gebietet. Der Gewalt ein Ende zu setzen, bedingt einen koordinierten und vielseitigen Einsatz. Wir müssen die Sicherheit der Opfer gewährleisten und sie mit dem bestmöglichen Schutz versehen. Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass es nirgendwo in Europa möglich ist, einer Strafe für Gewalt gegen Frauen zu entkommen. Was jedoch am Wichtigsten ist, ist die Prävention, bei der wir große Anstrengungen unternehmen müssen. Denn Gewalt ist keine Privatsache. Wir können sie nur beenden, wenn wir aus einer politischen Sicht Maßnahmen ergreifen.
Antonyia Parvanova, im Namen der ALDE-Fraktion. – Vielen Dank, Herr Präsident. An erster Stelle möchte ich der Berichterstatterin für die ausgezeichnete Arbeit danken, und auch meinen Kolleginnen und Kollegen möchte ich für ihr unermüdliches Engagement im Kampf gegen geschlechtsbezogene Gewalt meinen Dank aussprechen.
Dieser Bericht zeigt, dass das Europäische Parlament umgehende Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen nicht nur als notwendig, sondern als unbedingt erforderlich erachtet. Die Kommission muss anerkennen, dass alle Argumente auf das Bedürfnis nach europaweiten Maßnahmen und Instrumente hinweisen. Wir wissen, dass im Kampf gegen die Gewalt gegen Frauen zwischen den Mitgliedstaaten der Union riesige rechtliche Unterschiede bestehen.
Im vergangenen Jahr hat eine Durchführbarkeitsstudie der Generaldirektion Justiz Unterschiede im Zugang zu Schutzanordnungen, der Verfügbarkeit von Unterstützungsdienstleistungen und bei den Fachkenntnissen und der Kapazität der verantwortlichen Staatsangestellten festgestellt. Wir sahen Anzeichen eines Engagements zur Ausmerzung jeglicher Form von Gewalt und einen wirksamen politischen Rahmen auf EU-Ebene, insbesondere im Rahmen der im vergangenen Jahr präsentierten Frauen-Charta und der Mitteilung über die Umsetzung des Stockholmer Programms. Trotzdem haben viele Mitgliedstaaten keine wirksamen Rechtsvorschriften zum Schutz der Frauen vor jeglicher Form von Gewalt und Diskriminierung eingeführt. Heute sehen wir nun, dass die Grundwerte der Union auf die Hälfte ihrer Bürger keine Anwendung finden.
Deshalb fordern wir die Kommission nun dazu auf, einen spezifischen Legislativvorschlag vorzulegen. Es müssen Mindestanforderungen erstellt und in einen Rechtsakt eingearbeitet werden, der Teil einer umfassenden Strategie zum Umgang mit jeglicher Form von geschlechtsbezogener Gewalt sein sollte. Diese Strategie und diese Politik müssen durch eine breit angelegte Sensibilisierungskampagne ergänzt werden. Ich denke insbesondere an ein europäisches Jahr zur Bekämpfung jeglicher Art von Gewalt gegen Frauen, wofür wir gegenwärtig die Unterschriften der Bürgerinnen und Bürger sammeln.
Und abschließend, nachdem wir die grundlegenden Prinzipien des Vertrags wiedererlangt haben und das Engagement Ihrerseits bereits bekräftigt wurde, erwarten wir heute eine klare Antwort darüber, wann und wie die Kommission auf EU-Ebene wirksame Maßnahmen vorzuschlagen gedenkt.
Marije Cornelissen, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident! Ich freue mich, dass die Bekämpfung von geschlechtsbezogener Gewalt sowohl für die Europäische Kommission als auch für das Europäische Parlament eine Priorität ist. Das gibt uns ein gemeinsames Ziel, um in den nächsten Jahren wirkliche Fortschritte zu erzielen.
Ich hoffe, dass dieser Bericht ein wichtiger Beitrag zum Maßnahmenpaket zum Opferschutz wird, das uns die Kommission versprochen hat, und dass das Maßnahmenpaket zum Opferschutz seinerseits Teil einer europaweiten und umfangreichen Strategie sein wird, die sowohl die Unterstützung für die Opfer als auch andere Aspekte im Kampf gegen Gewalt umfasst. So brauchen wir beispielsweise ein Mindestniveau an Hilfsdienstleistungen. Jede Frau muss Zugang zu Frauenhäusern, kostenloser Rechtsberatung und psychologischer Hilfe haben. Wir müssen zum Beispiel Migrantinnen schützen, die keine eigene Aufenthaltsgenehmigung haben und dadurch besonders gefährdet sind.
Dieser Bericht enthält viele wichtige Aspekte, und wir als Grüne hoffen, dass wir für ihn stimmen können. Wenn jedoch Erwägung J und Absatz 19 darin bleiben, in denen die Prostitution als Verletzung der Menschenrechte angesehen wird, ohne überhaupt zwischen freiwilliger und unfreiwilliger Prostitution zu unterscheiden, müssen wir uns der Stimme enthalten. Ich hoffe jedoch, dass es nicht so weit kommt und dass wir der Kommission einen starken und breit abgestützten Bericht unterbreiten und den Mitgliedstaaten unseren Beitrag zusichern können.
Andrea Češková, im Namen der ECR-Fraktion.– (CS) Herr Präsident! Ich begrüße diesen Eigeninitiativbericht des Europäischen Parlaments, und ich bin der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten Gesetze einführen müssen, die für die Unterbindung von Gewalt gegen Frauen unerlässlich sind. Häusliche Gewalt ist eine sehr ernste Form der Gewalt gegen Frauen. Die häusliche Gewalt ist keine private Familienangelegenheit. Die Europäischen Konservativen und Reformisten engagieren sich für die Unterstützung der Familie und in erster Linie der Kinder. Das Problem der häuslichen Gewalt hängt damit zusammen. Häusliche Gewalt hat katastrophale Folgen für alle Familienmitglieder und insbesondere Kinder. Kinder, die regelmäßig Zeugen häuslicher Gewalt sind, akzeptieren die Gewalt oft als normales Verhalten. Es besteht ein hohes Risiko, dass sie in der Schule oder später im Leben dieselben Taten begehen werden.
Gewalt gegen Frauen zeigt und verstärkt meines Erachtens auch die Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern, und deshalb bestimmt sie oft auch die Stellung der Frauen in der Gesellschaft. Frauen, die oft unter häuslicher Gewalt leiden, werden wirtschaftlich abhängig und sind dem psychologischen Druck des Täters ausgesetzt. Wir müssen häusliche Gewalt mit gebührender Aufmerksamkeit verfolgen, um sie an die Öffentlichkeit zu bringen und den Opfern, Frauen und Kindern, zu helfen. Deshalb müssen wir die Bevölkerung auf das Bestehen dieser Art von Gewalt aufmerksam machen. Wir müssen eine soziale Diskussion zu diesem Thema durchführen und Präventions- und Sensibilisierungsmaßnahmen einführen, da Frauen oft nicht öffentlich über ihre traumatischen Erlebnisse reden wollen, aus Angst für sich selbst oder ihre Kinder. Ganz ähnlich unterstütze ich auch die Einführung der Europäischen Schutzanordnung, die unter anderem Opfern von häuslicher Gewalt auf europäischer Ebene helfen könnte, solange sie eine solide rechtliche Basis hat.
Ilda Figueiredo, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (PT) Herr Präsident! Dies ist ein wichtiger Bericht, der einen neuen umfassenden politischen Ansatz gegen die geschlechtsbezogene Gewalt vorbringt. Er schlägt konkrete Maßnahmen vor und insbesondere Strafverfahren, präventive Schritte und Schutzmaßnahmen. Er macht darauf aufmerksam, dass angemessene Bedingungen für die Emanzipation der Frauen und die Bekämpfung von unsicheren Arbeitsplätzen, Arbeitslosigkeit und Armut gewährleistet werden müssen, damit Frauen ihren Lebensstil frei wählen können. Leider können Frauen diese Wahl zur jetzigen Zeit nicht treffen und werden oft in Abhängigkeitssituationen gezwungen, einschließlich Prostitution und der Erduldung von häuslichen Gewalthandlungen, die sie in einer anderen Situation nicht akzeptieren würden.
Deshalb ist es an der Zeit, auf Worte Taten folgen zu lassen und diese Gewalt zu beenden, denn es handelt sich um eine der ernstesten Formen der Menschenrechtsverletzung. Diese geschlechtsbezogene Gewalt, die auch auf Kinder sehr negative Auswirkungen hat und in Zeiten wirtschaftlicher und sozialer Krise tendenziell noch schlimmer wird, darf nicht länger toleriert werden. Deshalb fordern wir die Kommission und die Mitgliedstaaten dazu auf, so schnell wie möglich konkrete Maßnahmen zur Verteidigung der Rechte der Frauen und zur Bekämpfung der Gewalt zu ergreifen.-
Barbara Matera (PPE). – (IT) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Die Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt gegen Frauen ist eine Priorität für den ungarischen Ratsvorsitz der Europäischen Union.
Deshalb fordere ich langfristige politische, soziale und rechtliche Maßnahmen zur Beseitigung geschlechtsbezogener Gewalt, um eine wahre Gleichstellung der Geschlechter zu erzielen. Ich habe mich mit anderen Kolleginnen und Kollegen in diesem Parlament für die Einführung eines „Europäischen Jahres für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“ eingesetzt, um die Bürgerinnen und Bürger Europas dafür zu sensibilisieren.--
Ich bin überzeugt, dass das Engagement der Europäischen Kommission im Aktionsplan 2010-2015 für die Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt auf jeden Fall ein wichtiger Schritt ist, der in spezifischen Maßnahmen umgesetzt werden muss. Wir warten noch immer auf den Strategieplan, den die Europäische Kommission für dieses Jahr angekündigt hat. Der Plan sollte ein Paket mit rechtlichen Maßnahmen und Strategien einführen, die gewährleisten, dass Opfer von Gewalttaten durch die nationalen Gerichtssysteme einen angemessen Schutz erhalten.-
In Europa mussten Schätzungen zufolge zwischen 20 bis 25 % der Frauen mindestens einmal im Leben unter Gewalt leiden. Zudem leben schätzungsweise eine halbe Million Frauen in Europa, deren Genitalien verstümmelt wurden. Diese Statistiken, die leider eine steigende Tendenz vorweisen, sind eindeutig alarmierend und besorgniserregend und benötigen eine umgehende Reaktion der europäischen Institutionen.
Die Gewalt gegen Frauen hat negative Auswirkungen auf die ganze Familie. Mütter können ihren Kindern nicht länger ein Gefühl der Geborgenheit vermitteln, dadurch werden diese indirekte Opfer der Gewalt. Die Gewalt gegen Frauen ist ein Phänomen, das nur sehr schwer überwacht werden kann, denn die Frauen, die ihr zum Opfer fallen, schämen sich und haben Angst, die Gewalttaten den Behörden zu melden.
Das macht die Arbeit der Institutionen noch schwieriger und zur selben Zeit absolut notwendig. Deshalb schließe ich mich meiner Kollegin, Frau Jiménez-Becerril Barrio, an und sage: „Stoppt die Gewalt gegen Frauen! Sofort!“-
Edite Estrela (S&D). – (PT) Herr Präsident! In meiner Position als Schattenberichterstatterin gratuliere ich der Berichterstatterin für ihren ausgezeichneten Bericht, der die Unterstützung meiner Fraktion verdient. Es wurde bereits gesagt, dass die Gewalt gegen Frauen einen ernsthaften Angriff auf die Menschenrechte darstellt, eine ernsthafte Verletzung der Menschenrechte. Wir wissen, dass Opfer von Gewalttaten gezwungen sind, auf viele ihrer Grundrechte zu verzichten, und dass sie noch stärker von zukünftigem Missbrauch gefährdet sind.
Vor nicht allzu langer Zeit habe ich eine Betreuungseinrichtung in meinem Land, Portugal, besucht und mit einigen dieser Frauen gesprochen. Einige beschrieben ein Leben voller Leiden und dass sie nur auf Drängen ihrer Kinder den Mut hatten, ihre Angreifer anzuzeigen. Andere beschrieben, wie ihre nun erwachsenen Kinder heute Strafanzeige einreichten, da die Frauen selbst nicht den Mut dazu hatten. Es ist inakzeptabel, dass sie, die Opfer, ihre Häuser verlassen und ihre Kinder aus der Familienumgebung reißen müssen, während die Gewalttäter zu Hause bleiben.
Ich glaube, dass wir die Rechtsvorschriften ändern müssen, damit Frauen respektiert werden und nicht weiterhin Opfer von Gewalttaten werden, die auf uns alle negative Auswirkungen haben. Ich möchte ebenfalls anmerken, dass dies ein Angriff auf die Demokratie selbst ist, da diese Frauen ihre Rechte als Bürgerinnen nicht ausüben können. Lassen Sie uns diese Geißel gemeinsam bekämpfen.
Janusz Wojciechowski (ECR). – (PL) Herr Präsident! Wenn wir über die Möglichkeiten zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen diskutieren, denken wir hauptsächlich an Gewalt innerhalb von Familien oder in persönlichen Beziehungen. Es versteht sich von selbst, dass diese Art Gewalt ein schweres Fehlverhalten darstellt und die Mitgliedstaaten strenge rechtliche Maßnahmen ergreifen müssen, um sie zu bekämpfen. Ich bin mit dem allgemeinen Tenor von Frau Svenssons Bericht diesbezüglich einverstanden.
Ich möchte jedoch die Gelegenheit ergreifen und im Rahmen dieser Debatte auch eine andere Art von Gewalt hervorheben, die nicht selten von Frauen erlitten wird. Ich spreche hier von staatlich verfügter Gewalt, die Wegnahme von Kindern von ihren Müttern, was immer häufiger geschieht. Einer Mutter ihr Kind wegzunehmen, ist die schlimmste Gewalt, die man ihr antun kann, und manchmal geschieht dies wegen reinen Lappalien. Ich kenne dramatische Beispiele aus Polen, in denen Kinder ihren Müttern entrissen wurden. Darunter befindet sich auch ein Fall mit einer Familie, deren zehnjähriger Sohn weggenommen wurde, da seine Mutter unter dem Verdacht stand, zu oft zu beten. In anderen Fällen werden die Kinder weggenommen, weil die Eltern arm sind. Anstelle der Familie zu helfen, werden ihre Kinder in eine Pflegefamilie oder in ein Heim gesteckt. Es gibt auch dramatische Fälle, in denen die Kinder ihren Müttern weggenommen werden, da sich die Eltern untereinander streiten. Dramatische Szenen folgen manchmal, wenn die Kinder von der Polizei, Sozialarbeitern oder Justizbeamten abgeholt werden.
Der Wert der Familie wird in Europa immer weniger geschätzt, und der Staat greift immer häufiger in das Familienleben ein. Das führt nicht selten zu staatlich abgestützter Gewalt, die den Eltern und vor allem auch den Kindern schadet. Kinder von ihren Müttern zu trennen und Mütter von ihren Kindern zu trennen – denn beide Seiten sind wichtig – sollte eine Notlösung sein, wenn ein Kind misshandelt wird oder unter Gewalt leidet. Kinder sollten unter keinen Umständen aus Armutsgründen ihren Eltern weggenommen werden. Familien und Frauen in Familien sollten umfangreich unterstützt werden, und wir sollten Familienbeziehungen auf keinen Fall brechen, da diese Medizin nicht selten schlimmer ist als die eigentliche Krankheit.
Joanna Katarzyna Skrzydlewska (PPE). – (PL) Herr Präsident! Ich begrüße die Tatsache, dass das Europäische Parlament in dieser Sitzungsperiode einen Bericht annehmen wird, der einen vielseitigen Ansatz zur Gewalt gegen Frauen vorlegt. Ich glaube, dass eine so breite Definition der Gewalt gegen Frauen für die Bekämpfung dieses Problem hilfreich sein wird. Zweifellos können nur dann spürbare Resultate erzielt werden, wenn auf verschiedenen Ebenen – Politik, Soziales, Recht und Ausbildung – integrierte Maßnahmen ergriffen werden. Trotzdem warten wir immer noch auf einen Richtlinienvorschlag, der sich ausschließlich auf die Bekämpfung der Gewalt konzentriert, und ich hoffe, dass die Europäische Kommission einen solchen Vorschlag in nächster Zukunft vorlegen wird.
Ich möchte mit zwei weiteren Bemerkungen abschließen. Es ist von höchster Bedeutung, dass die Gewalt gegen Frauen nicht nur aus der Sichtweise der betroffenen Frauen oder der sozialen Einheit, die die Familie ist, als Fehlverhalten angesehen wird, sondern dass wir uns mit der Häufung an Vorfällen endlich alle der verbundenen Kosten, die von der Gesellschaft als Ganzes getragen werden, bewusst werden. Zweitens sollten wir uns während der Diskussion um dieses Problem nicht ausschließlich auf die Bekämpfung der Gewalt beschränken, sondern auch auf die verschiedenen Dimensionen eines solchen Verhaltens. Wir müssen Stereotypen bekämpfen und die soziale Akzeptanz der Gewalt gegen Frauen verurteilen. Wir müssen die Art, wie Kinder erzogen werden, ändern, damit zukünftige Generationen von jungen Menschen an eine echte Gleichstellung von Frauen und Männern glauben und diese auch leben.
Ich möchte Frau Svensson zu ihrem Bericht gratulieren, denn er spricht ein sehr wichtiges und sensibles Thema unserer Gesellschaft an: die Gewalt gegen Frauen. Ich glaube, dass auf die heutigen Worte Taten folgen werden und dass wir über Gewalt gegen Frauen nicht nur sprechen, sondern in erster Linie Maßnahmen ergreifen werden, um die Frauen zu schützen. Vielen Dank.
Emine Bozkurt (S&D). – (NL) Herr Präsident! Im Stockholmer Programm versicherte die Kommission, dass sie alle möglichen Mittel zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen einsetzen würde. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es allerdings keine umfassende Strategie hierzu. Es besteht jedoch dringender Handlungsbedarf.
Sicherheit ist ein wichtiges Gut, insbesondere für die Schwächsten unter uns. Das trifft auch auf die große Gruppe an Frauen zu, die immer noch zu Zwangsheiraten gezwungen und Opfer von Ehrenmorden und Genitalverstümmelung werden. Diese schädigenden traditionellen Praktiken betreffen viele Mädchen und Frauen in Europa täglich. Wir brauchen angemessene Ressourcen, um diese Art Gewalt in Angriff zu nehmen. Dazu müssen wir Untersuchungen anstellen und ein besonderes Augenmerk auf die Opfer solcher Praktiken richten.
Deshalb muss die Kommission so schnell wie möglich eine europäische Strategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen errichten, eine Strategie, die sich insbesondere mit solchen schädigenden traditionellen Praktiken befasst. Heute, und nicht erst morgen oder im Jahr 2012 oder 2013. Deshalb ist es inakzeptabel, dass ein so wichtiges Instrument wie die Europäische Schutzanordnung immer noch nicht fertiggestellt wurde. Die Sicherheit einer Person kann und darf nicht an der Grenze enden.
Tadeusz Cymański (ECR). – (PL) Herr Präsident! Ich schließe mich den Kommentaren meiner Vorredner und auch dem Bericht von Frau Svensson an: Wir müssen in erster Linie erneut betonen, dass die Gewalt gegen Frauen immer noch Teil unserer Gesellschaft ist. Einer der vielen Gründe, dass dieses Phänomen immer noch existiert, ist der schlechtere materielle Status der Frauen und die wirtschaftliche Diskriminierung gegen Frauen im Laufe ihrer Karriere. Sie haben einen schlechteren Zugang zum Arbeitsmarkt, niedrigere Löhne und weniger soziale Sicherheit. Frauen nehmen die Konsequenzen der Mutterschaft auf sich und tragen die Last der Kindeserziehung. Die soziale Sicherheit ist diesbezüglich in vielen Ländern Europas ungenügend.
Im Verlaufe des Erwerbslebens der Frauen und insbesondere während ihres Ruhestands führt dies dazu, dass sie auf das Wohlwollen ihres Ehemanns und der Sozialversicherung angewiesen sind. Das ist eine sehr unfaire Situation, und wir müssen ihr entschlossen entgegenwirken. Deshalb ist es so wichtig, vorzuschlagen, dass Frauen in der Zeit, in der sie sich der Mutterschaft und der Erziehung ihrer Kinder widmen, ein volles Gehalt erhalten. Das ist angesichts der demografischen Krise in Europa insbesondere heute sehr wichtig.
Maßnahmen zur Gewährleistung einer wirtschaftlichen Chancengleichheit für Frauen könnten zur Beseitigung oder Schwächung der Gewalt gegen sie beitragen. Die wirtschaftliche Abhängigkeit der Frauen von den Männern ist einer von vielen Gründen für die passive und unterwürfige Haltung einiger Frauen und in einem gewissen Sinn auch ihrer Akzeptanz dieser Gewalt. Es ist höchste Zeit, diesem Treiben ein Ende zu setzen. Das Europäische Parlament hat weitreichende Möglichkeiten, um diese Situation zu verbessern, insbesondere in Ländern, in denen sich Frauen aufgrund der weitverbreiteten Armut in einer besonders schwierigen Lage befinden. Das ist eine sehr wichtige Nachricht, und ich bin den Initianten dieses Berichts dankbar, dass sie das Problem erkannt haben und aktiv Maßnahmen ergreifen, um es zu bekämpfen.
Edit Bauer (PPE). – (HU) Herr Präsident! Auch ich möchte der Berichterstatterin für ihren Bericht danken, denn ich denke, dass er ein sehr wichtiges soziales Problem angeht. In Europa haben wir uns an die Tatsache gewöhnt, dass viele Dinge nur dann vorwärtskommen, wenn sie von wirtschaftlicher Bedeutung sind. Ich möchte insbesondere betonen, dass der Bericht aufzeigt, dass die Gewalt gegen Frauen in Europa jährlich Schäden verursacht, die in die Milliarden gehen. Die Gewalt ist auf allen Ebenen präsent: bei Armen, Reichen, schlecht ausgebildeten Personen und Menschen mit Universitätsabschlüssen. Zudem muss gesagt werden, dass jedes Jahr Hunderte von Frauen tatsächlich Opfer von Gewalttaten in ihren Familien werden.
Zudem ist auch in Europa eine unvergleichliche Form der Gewalt aufgetaucht, wie bereits erwähnt. Die Verstümmelung weiblicher Genitalien und auch Ehrenmorde greifen in Europa um sich. Offensichtlich müssen europäische Standards geschaffen werden, um die Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen. Wir wissen jedoch ganz genau, dass dies einer rechtlichen Grundlage entbehrt und somit fast unmöglich ist. Trotzdem können wir jedoch eine gemeinsame europäische Strategie entwerfen. Auch wenn wir unsere Rechtssysteme nicht harmonisieren können, so kann ein Austausch bewährter Verfahren in diesem Bereich eindeutig hilfreich sein. Der Bericht betont außerdem, dass es einige Gewalttaten gibt, die durch bestimmte Rechtssysteme nicht als solche anerkannt werden. Ich bin überzeugt, dass die Zusammenarbeit in Zukunft Fortschritte bringen wird. Was dieser Zusammenarbeit jedoch in erster Linie Erfolg verleihen würde, wäre eine dringend benötigte europäische Strategie. Vielen Dank.
Silvia Costa (S&D). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte der Berichterstatterin, Frau Svensson, danken. Wir wissen, dass die Gewalt gegen Frauen und Kinder in ganz Europa zunimmt. Deshalb fordern wir die Kommission auf, bis 2011 wie bereits versprochen einen Vorschlag zu einer Strategie über die Gewalt gegen Frauen einzureichen. Dieser sollte alle Aspekte abdecken, und zwar sowohl häusliche Gewalt und Genitalverstümmelung als auch heimtückischere Formen. Ich denke dabei an schwere Diskriminierung und Mobbing am Arbeitsplatz gegen schwangere Frauen oder gegen Frauen, die heiraten wollen und dazu aufgefordert werden, zuvor zu kündigen. Das geschieht in meinem Land noch heute, aber es wird nicht mehr als Verbrechen angesehen, so wie es in der Vergangenheit der Fall war. Ich denke auch an das, was nur als Aufstachelung zur Gewalt seitens der Medien und Werbebranche beschrieben werden kann.
Nach der Richtlinie über den Menschenhandel und die kurz bevorstehende Richtlinie zum Schutz für Opfer von Gewalt, die von Frau Kommissarin Malmström angekündigt wurde, denke ich, dass der Vertrag von Lissabon den Grundstein für eine bessere Harmonisierung dahingehend gelegt hat, dass Mitgliedstaaten die Bedeutung von Gewalttaten gegen Frauen und Kinder als spezifische Form von Gewalt anerkennen. Darüber hinaus legt er die wichtigsten Standards für Dienstleistungen im Bereich Beratung, Rechtshilfe und Schutz für Frauen und Kinder in Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen fest. Er führt auch zu konsistenteren und vergleichbareren Statistiken mit Folgenabschätzungen für die verschiedenen Präventions- und Durchsetzungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten, um einen Rückgang der gewalttätigen Übergriffe zu gewährleisten.
Ich denke, dass es diesbezüglich im Parlament einen gemeinsamen Willen gibt – ich habe die schriftliche Erklärung auch unterschrieben –, in ganz Europa ein Jahr zum Thema der Gewalt einzuführen, und ich bin überzeugt, dass das Parlament seine sehr starke und gewichtige Stimme dafür einsetzen kann.
Regina Bastos (PPE). – (PT) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Die Gewalt gegen Frauen ist eine ernsthafte Verletzung der Menschenrechte, wie wir alle bereits festgestellt haben. Es handelt sich um ein altes und globales Problem, das unabhängig von Kultur und Geografie zahlreiche Länder betrifft, die mehr oder wenig entwickelt sind. Die Situation wird oft mit nicht funktionierenden Familien in Zusammenhang gebracht, Familien aus den äußersten sozialen und wirtschaftlichen Schichten. Dennoch besteht das Phänomen in Wirklichkeit in zahlreichen Familien, unabhängig ihres Ausbildungsniveaus oder ihrer wirtschaftlichen Lage oder sozialen Stellung.
Schätzungsweise fiel fast jede fünfte erwachsene Frau in Europa bereits mindestens einmal in ihrem Leben physischer Gewalt zum Opfer. Die Priorität ist es somit, Frauen, die Opfer solcher Gewalt sind, zu unterstützen, und der Bericht enthält mehrere Maßnahmen hierfür: Besonders hervorzuheben sind der Rechtsbeistand für Opfer, stärkere und wirksamere strafrechtliche Ermittlungen, die wichtige Maßnahme der Schaffung von Betreuungseinrichtungen für Opfer, die Einrichtung einer Notrufnummer und die Festlegung abschreckender Strafen, die der Schwere der Tat angemessen sind.
Die Auswirkungen der körperlichen und geistigen Gesundheit von Frauen, die Gewalt zum Opfer fallen, können nicht berechnet werden, aber die Gesellschaft muss dafür hohe Kosten tragen. Die Bekämpfung dieses Phänomens erfordert somit eine politische und soziale Mobilisierung. Schließlich ist es eine Frage der Gleichstellung der Geschlechter und der Entwicklung. Aus diesem Grund muss die Einrichtung eines europäischen Jahrs zur Bekämpfung jeglicher Art von Gewalt gegen Frauen begrüßt werden. Es wird die europäische Öffentlichkeit für diese schreckliche Geißel sensibilisieren.
Vilija Blinkevičiūtė (S&D). – (LT) Herr Präsident! Ich möchte Eva-Britt Svensson für die Erstellung eines ausgezeichneten Berichts danken. Die real existierenden Verletzungen der Rechte der Frauen und die Gewalt gegen Frauen, die durch die Berichterstatterin hervorgehoben werden, bezeugen erneut, dass sie tatsächlich Verletzungen der Grundrechte einer Person darstellen und keine geografischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Grenzen kennen.
Gemäß dem Aktionsplan, der das im vergangenen Jahr angenommene Stockholmer Programm umsetzt, muss die Kommission dringend eine Strategie zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen ausarbeiten. Deshalb fordere ich von der Kommission, dass sie so schnell wie möglich konkrete Maßnahmen umsetzt und eine solche Strategie vorlegt.
Geschlechtsbezogene Gewalt umfasst sexuellen Missbrauch, Menschenhandel, Zwangsheirat und Genitalverstümmelung. Diese gewalttätigen Verbrechen haben ungeheuerliche Auswirkungen auf die körperliche und geistige Gesundheit der Frauen, die nachhaltig geschädigt bleiben. Ich möchte deshalb alle Mitgliedstaaten dazu aufrufen, eine bessere Ausbildung für Beschäftigte im Gesundheitswesen, Sozialarbeiter, Polizei und Justizbehörden zu gewährleisten und eine gut koordinierte Zusammenarbeit auf die Beine zu stellen, um professionell auf die Fälle von Gewalt gegen Frauen reagieren zu können.
Ich möchte der Kommissarin Malström, obwohl sie nicht mehr anwesend ist, für die Unterstützung und finanzielle Hilfe an Nichtregierungsorganisationen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen danken und möchte auch daran erinnern, dass sich diese Vorfälle während der Wirtschafts- und Finanzkrise sogar noch vermehrten. Deshalb können wir die finanzielle Unterstützung in diesem Bereich nicht kürzen.
Monika Flašíková Beňová (S&D). – (SK) Herr Präsident! Obwohl wir seit mehreren Jahrzehnten auf die Gewalt gegen Frauen und die Verletzung ihrer Rechte aufmerksam gemacht haben, konnte diese verwerfliche Form der kriminellen Tätigkeit nicht unterdrückt werden. Die verschiedenen Formen von Gewalt gegen Frauen schaden nicht nur den Frauen selbst, sondern auch ihren Familien. Das Familienleben verliert oft seine Bedeutung, Sicherheit und Geborgenheit zu vermitteln. Kinder, die zu Hause Gewalt erleben, sind auf gewisse Weise auch Opfer. Wir müssen deshalb auf europäischer Ebene unser Augenmerk auf das mögliche Risiko für Frauen und Kinder richten, häuslicher Gewalt ausgesetzt zu sein.
Im Falle älterer Frauen oder Frauen, die körperlich oder geistig schwächer sind, ist die Frage der Selbstverteidigung und des Schutzes ihrer eigenen Interessen noch komplizierter. Frauen werden auch durch verschiedene Arten der Verletzung ihrer persönlichen Freiheiten geschlechtsbezogener Gewalt ausgesetzt, da beispielsweise der Menschenhandel zu Zwecken der sexuellen Ausbeutung eines der schlimmsten Probleme unserer Gesellschaft ist.
Deshalb ist es entscheidend, wirksamere strafrechtliche Ermittlungen zu fördern und zu gewährleisten, dass die entsprechenden Strafen der Schwere der Tat angemessen sind. Es ist sehr wichtig, Schritte zur Prävention dieser ernsten Verletzungen der Rechte und Freiheiten des Menschen zu unternehmen, um den europäischen Frauen ein Leben in Würde zu garantieren.
Seán Kelly (PPE). – (GA) Herr Präsident! Ich möchte mich auf zwei Punkte konzentrieren: die Gewalt gegen Frauen und die Rolle von männlichen Hotelangestellten.
– Die Tatsache dass 25 % der Frauen bereits unter Gewalt gelitten haben, ist inakzeptabel. Ich denke, dies verlangt nach einem Bildungsprogramm, insbesondere für junge Männer, um den Umgang mit Wut und Zorn und den Respekt für Frauen zu lernen. Dadurch würde die Idee, einer Frau Schaden zuzufügen, zum absoluten Tabu und nicht wie heute zum Normalfall werden, wie sie in Filmen, in einigen Kulturen und wie es scheint leider auch in einigen Familien dargestellt wird.
Als zweiten Punkt möchte ich die Rolle der männlichen Hotelarbeiter ansprechen. Ich spreche dies an, da eine Freundin, eine schöne junge Frau, Michaela Harte, in Mauritius auf ihrer Hochzeitsreise umgebracht wurde, als sie Hotelarbeiter dabei überraschte, wie sie ihr Zimmer durchwühlten. Wenn die Situation anders herum gewesen wäre und ein Mann weibliche Hotelangestellte überrascht hätte, wäre die Gefahr, getötet zu werden, weitaus geringer gewesen. Wir müssen uns dieses Risiko und diese Wahrscheinlichkeit anschauen. Die ganze Frage von männlichen Hotelangestellten und deren Zugang zu Zimmern, insbesondere Zimmern von Frauen, muss überprüft werden.
Marc Tarabella (S&D). – (FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Ich begrüße den Bericht unserer Vorsitzenden, Frau Svensson. Darin betont sie die Notwendigkeit, alle Arten von Gewalt als strafrechtlich verurteilbare Verbrechen zu betrachten.
Ganz allgemein schätze ich die Tatsache, dass sich die Europäische Union aus Staaten mit unterschiedlichen und vielfältigen nationalen Kulturen und Traditionen zusammensetzt, aber wenn es um Gewalt geht, bin ich über die Unterschiede im Umgang damit entrüstet.
Lassen Sie uns ein Beispiel nehmen: Vergewaltigung. Obwohl der Tatbestand in allen Ländern dem Strafrecht unterliegt, wird er nicht in allen Mitgliedstaaten gleich definiert. In Lettland zum Beispiel existieren Vergewaltigungen in der Ehe gar nicht. In Malta gibt es keine Vergewaltigung zwischen Männern. In der Slowakei wird die Vergewaltigung durch ein Objekt nicht als Vergewaltigung anerkannt. Somit gibt es Frauen, Männer und Kinder, deren Leben durch diese Definitionen zerstört wurden. Wenn die Definition von Straftaten bagatellisiert wird, so werden die Opfer selbst und ihr Leiden auch trivialisiert. Deshalb rufe ich die Kommission dazu auf, dringend einen wirksamen Fahrplan gegen alle Arten von Gewalt auszuarbeiten.
Gesine Meissner (ALDE). - Herr Präsident! Wir haben bei der Aussprache ganz deutlich gemerkt: Gewalt gegen Frauen ist kein Kavaliersdelikt, sondern ganz eindeutig eine Menschenrechtsverletzung. Es wurde schon gesagt: Kinder sind sogar teilweise indirekt Opfer bei Gewalt gegen Frauen. Sie können bei Gewalt gegen Frauen sogar direkt Opfer sein, denn die Hauptursache von Tot- und Fehlgeburten sind definitiv Gewalteinwirkungen gegen Frauen. Es geht nicht nur um die häusliche Gewalt, es geht auch um Zwangsprostitution, um Ehrenmorde – das kann man eigentlich gar nicht Ehre nennen –, um Menschenhandel, um Genitalverstümmelung und vieles mehr.
Auslöser für diesen Bericht, für den ich Frau Svensson sehr danke, ist in diesem Fall nicht nur, dass man im Rahmen des Gleichstellungsberichts gemerkt hat, dass Gleichstellung auch durch Gewalt gegen Frauen stark gefährdet ist, sondern dass man durch den Lissabon-Vertrag jetzt die Möglichkeit hat, eine Richtlinie zu erlassen, einen gemeinsamen Rechtsrahmen in Europa zu setzen. Das ist dringend erforderlich, damit wir hier entscheidend vorankommen, denn das ist ein grenzüberschreitendes europäisches Problem, das wir bekämpfen müssen.
Angelika Werthmann (NI). - Herr Präsident! Gewalt gegen Frauen hat viele Formen und ist nach wie vor ein internationales Problem, das von der Weltgemeinschaft noch immer nicht in den Griff zu bekommen ist. Gewalt anzuwenden bedeutet, Gesundheit, Würde, Sicherheit und Willensfreiheit des Opfers zu gefährden. Als Konsequenz sind die betroffenen Frauen in der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben sowie in der Arbeitswelt eingeschränkt.
Außerdem ist Gewalt gegen Frauen auch ein soziales Problem, wenn man nur an die Kosten z.B. im Gesundheits- und Justizbereich denkt. Frauen sind in den eigenen vier Wänden am stärksten gefährdet. Die häufigste Ursache für Verletzungen bei Frauen ist häusliche Gewalt.
Gewalt gegen Frauen, in welcher Form auch immer, ist kein Kavaliersdelikt. Das UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau muss auch seitens der EU unterzeichnet werden.
Miroslav Mikolášik (PPE). – (SK) Herr Präsident! Wenn ein Individuum jeglicher Art von Gewalt ausgesetzt wird, so hat dies weitreichende und zerstörerische Konsequenzen für die Familie und die Gesellschaft. Die Gewalt gegen Frauen und Kinder muss besonders hart verurteilt werden. Ich finde es jedoch alarmierend, dass die häusliche Gewalt als eine der Hauptursache für Fehl- oder Totgeburten identifiziert wird, und deshalb fordere ich nachdrücklich, dass alle verfügbaren strafrechtlichen Ressourcen angewendet werden, um körperliche Gewalt wirksam zu bekämpfen und ihr vorzubeugen.
Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf die dringende Notwendigkeit lenken, Frauen – und insbesondere arme Frauen – vor der sogenannten Leihmutterschaft zu schützen. Unter dem Vorwand der Solidarität werden Leihmütter körperlich ausgebeutet und sogar missbraucht, was in direktem Widerspruch zum Verbot von Menschen- und Organhandel steht. Würde, Intimität und Körper von Frauen werden auf diese Weise degradiert, und sie werden Opfer korrupter Verträge im internationalen Markt für Menschenhandel.
Vasilica Viorica Dăncilă (S&D). – (RO) Herr Präsident! Obwohl gewalttätige Handlungen gegen Frauen weltweit am häufigsten vorkommen, werden sie noch immer weniger häufig bestraft als andere Straftaten. Dies trifft sowohl auf Konfliktgebiete als auch auf demokratische Länder zu. Es gibt Regionen in dieser Welt, in denen die Gewalt gegen Frauen verschiedenste Formen annehmen kann: Vergewaltigung, Sexhandel, Zwangsheirat, Tod, Verschleppung aus religiösen oder kriminellen Gründen, Zwangsprostitution und insbesondere Gewalt innerhalb der Familie oder durch frühere Partner. Zudem sinkt das Alter von Mädchen, die Opfer von Gewalttaten werden, zusehends.
Ich denke, dass die Mitgliedstaaten auf EU-Ebene zusätzliche Anstrengungen unternehmen müssen, um umfassende nationale Statistiken zu erzielen, die in größerem Umfang auch geschlechtsbezogene Gewalt abdecken. Zudem müssen sie die Datenerfassung in diesem Bereich verbessern, um die geeignetsten Lösungen zur Bestrafung der Straftäter zu finden.
Ich finde auch den Vorschlag der Einrichtung einer Beobachtungsstelle für Gewalt gegen Frauen im Rahmen des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen in enger Zusammenarbeit mit der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte sehr nützlich.
Norica Nicolai (ALDE). – (RO) Herr Präsident! Als Schattenberichterstatterin möchte ich der Berichterstatterin für diesen Bericht danken und möchte nur zwei Punkte ansprechen.
Ich bin überzeugt, dass wir nun weiter gehen müssen, als das Thema nur oberflächlich zu behandeln. Die mangelnden Statistiken, die Abwesenheit jeglicher konsistenter Regelung über die Kriminalisierung des Themas in den Mitgliedstaaten und das mangelnde Interesse für diese Angelegenheit, abgesehen von den sehr allgemeinen Erklärungen, bezeugen, dass dies wirklich ein Thema ist, das in der Europäischen Union oberflächlich behandelt wird. Deshalb ist die Einführung einer Richtlinie notwendig.
Die wirtschaftlichen Kosten wurden leider weder in diesem Bericht, noch in anderen Dokumenten über dieses Thema wirklich tiefgründig analysiert. Schuld daran sind die bedeutenden finanziellen Kosten, die dieses Problem, das durch die Wirtschaftskrise noch verstärkt wird, für die nationalen Haushaltspläne bedeutet. Sie belaufen sich auf Hunderte Millionen Euro. Ich glaube, es ist an der Zeit, diese Kosten zu berechnen und zu versuchen, die Situation nicht nur mit finanziellen Mitteln, sondern auch mit angemessenen Rechtsmitteln in Angriff zu nehmen.
Krisztina Morvai (NI). – (HU) Herr Präsident! Ich gratuliere der Berichterstatterin für ihre ausgezeichnete Arbeit. Ich bin stolz darüber, dass ich vor rund 15 Jahren in Ungarn die ersten beiden Bücher über das Phänomen der Gewalt gegen Frauen geschrieben habe. Ich bin weniger stolz darüber, dass in diesem Bereich seither so gut wie nichts geschehen ist. Dass es keine einheitliche EU-Regelung darüber gibt und es eine solche auch nicht geben kann, ist eine Tatsache. Aber die Steuergelder vieler europäischer Bürgerinnen und Bürger fließen in Präventions- und Betreuungsprogramme.
Ich möchte insbesondere der Kommissarin eine Frage stellen, und zwar, wie der ordnungsgemäße Einsatz dieser Gelder überprüft wird. Ich mache einen Vorschlag: Lassen Sie uns nicht die Regierungen, sondern die betroffenen Frauen fragen. So zum Beispiel Frauen, die misshandelt wurden und in Frauenhäusern Schutz gesucht haben. Die Frauen sollten über die Hilfe, die sie erhalten haben und die allgemeine Haltung der Behörden in ihren Fällen befragt werden. Mädchen und Frauen, die in den Straßen von Budapest oder, sagen wir einmal Amsterdam, leiden und der Hölle der Prostitution zu entkommen hoffen, sollten über die Hilfe befragt werden, die sie von ihrem Staat oder ihrer Regierung erhalten haben.
Petru Constantin Luhan (PPE). – (RO) Herr Präsident! Wie der Bericht eindeutig feststellt, müssen die Maßnahmen zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen an zwei Fronten unterstützt werden: auf der Ebene der Mitgliedstaaten und durch Maßnahmen und Programme, die direkt durch die Europäische Kommission verwaltet werden.
Ich denke, es ist von größter Wichtigkeit, das Daphne-Programm fortzuführen und die Mitgliedstaaten zur Teilnahme zu ermutigen, die unter den aktuellen wirtschaftlichen Schwierigkeiten eine Zunahme dieser Art von Gewalt verzeichnen. Viele Menschen haben heutzutage mit psychischen Problemen zu kämpfen, die manchmal zur Gewalt führen können. Es ist wichtig, die Angestellten der Polizeibehörden in der Europäischen Union zu schulen, um sicherzustellen, dass die Ermittlungen sachgemäß durchgeführt werden und dass sie das Thema und die Auswirkungen der Gewalt auf die Frauen richtig verstehen. Dieser Aspekt wird auch als Bestandteil des Stockholm-Programms unterstützt.
Abschließend muss das politische Engagement auch finanziell unterstützt werden, und das Daphne-Programm kann einen angemessenen Rahmen hierfür bieten.
Evelyn Regner (S&D). - Herr Präsident, Frau Kommissarin! Wenn es um Gleichstellungsfragen geht, war und ist die Europäische Union Vorreiterin; sie ist es auch im Kampf gegen Gewalt gegenüber Frauen.
Neben allem Grauen ist Gewalt gegen Frauen auch teuer. Der Bericht hält es fest: 33 Milliarden Euro kostet es jährlich, was Gewalt letztlich verursacht. Dementsprechend sei auch all jenen der Wind aus den Segeln genommen, die meinen, dass der nun festgelegte Maßnahmenkatalog natürlich auch einiges kostet. Er ist aber notwendig. Schulungen von Polizisten, Richtern, medizinischem Personal – all das ist in dem Bericht festgehalten, und dafür möchte ich der Berichterstatterin auch gebührend danken.
Einen kleinen Wermutstropfen sehe ich allerdings, und den möchte ich doch hervorheben. Ein besonderes Augenmerk sollte auch auf die Gewalt am Arbeitsplatz gelegt werden. Hier gilt es doch auch, etwas spezifischer entsprechend zu formulieren.
Zuzana Roithová (PPE). – (CS) Herr Präsident! Wenn wir in den Medien Beispiele von verstümmelten Frauen und Kindern sehen, fragen wir uns immer, wie die Menschen um sie herum dies so lange ignorieren konnten. Deshalb ist es notwendig, dass die von der Kommission zur Bekämpfung der häuslichen Gewalt vorgeschlagene Strategie auch spezifische Diagnosemechanismen enthält, die für Gesundheitseinrichtungen und Sozialarbeiter verpflichtend sind. Dadurch kann Opfern schnell wirklich geholfen werden. Gewalt durch religiöse Rituale muss streng bestraft werden. Zudem müssen wir eine Kultur des Bewusstseins schaffen, wobei auch Richter geschult werden müssen, um in der Gesellschaft auf eine Nulltoleranz gegenüber Gewalt gegen Frauen, einschließlich der Verstümmelung weiblicher Organe, zuzusteuern. Diese Strategie sollte auch eine kostenlose Rechtshilfe für die Opfer von Gewalt beinhalten. Ich möchte Frau Svensson für ihren sehr detaillierten Bericht danken, aber ich werde aufgrund der Erwägung J dagegen stimmen. Diese fördert das Recht für Frauen, ihre Föten zu töten, und damit bin ich nicht einverstanden.
Cecilia Malmström, Mitglied der Kommission. – Herr Präsident! Ich möchte mich bei den Damen und Herren Abgeordneten für diese äußerst wichtige Aussprache über ein Thema bedanken, das vielen unter uns offensichtlich sehr am Herzen liegt. Ich möchte der Berichterstatterin und auch den Schattenberichterstattern für diesen sehr wichtigen Bericht erneut danken.
Wie ich einleitend erwähnte, planen wir diesbezüglich mehrere Maßnahmen. Das Maßnahmenpaket zum Opferschutz ist natürlich immens wichtig und wird im nächsten Monat behandelt. Wir haben auch die allgemeine Gleichstellungspolitik für Präventionsprogramme, Sensibilisierungsmaßnahmen und so weiter. Wir verfolgen zudem den Abschluss des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt, um – zu gegebener Zeit – dem Rat vorzuschlagen, dass die Europäische Union diesem Übereinkommen beitritt, wodurch es in den Bereichen, in denen die Europäische Union zuständig ist, rechtskräftig würde.
Ich möchte auch zwei andere Vorschläge erwähnen, die Sie angenommen haben: So enthält die Richtlinie zur Bekämpfung von Menschenhandel beispielsweise zahlreiche präventive Maßnahmen, sieht aber auch Unterstützung für die Opfer, für Frauen und Kinder, die dem Menschenhandel für sexuelle und andere Zwecke zum Opfer gefallen sind, vor. In den verschiedenen Teilen des Asylpakets werden zudem die Asylverfahren von schwachen Menschen, wie Frauen, die Opfer sexueller Gewalt sind usw., besonders berücksichtigt.
Das Problem ist, wie Sie alle beschrieben haben, enorm. Es ist eine Schande, dass Frauen und Mädchen in der Europäischen Union täglich Angst haben müssen. Sie haben Angst vor Gewalt, Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch und oft vor den Menschen, die sie am meisten lieben und denen sie eigentlich vertrauen können müssten – Ehemänner, Partner usw. Wir müssen handeln, und wir müssen da eingreifen, wo konkrete Ergebnisse möglich sind. Dies ist sicherlich eine der schlimmsten Menschenrechtsverletzungen.
Ich möchte den wenigen tapferen Männern danken, die zu dieser Debatte beigetragen haben, denn die Gewalt gegen Frauen ist nicht eine Angelegenheit der Frauen: Sie ist ein Menschenrechtsproblem. Wir können nur dann Resultate erzielen, wenn wir – Männer wie Frauen – zusammenarbeiten, um dieses ungeheuerliche Phänomen zu bekämpfen. Wir müssen an einem Strang ziehen: Wir müssen ein Europa schaffen, in dem Frauen und Mädchen keine Angst vor Gewalt haben müssen, nur weil sie dem sogenannt „falschen Geschlecht“ angehören.
Eva-Britt Svensson, Berichterstatterin. – (SV) Herr Präsident! Ich möchte meinen Kolleginnen und Kollegen für ihre weisen Worte während dieser Diskussion danken und insbesondere für die Entschlossenheit, die ich in allen meinen Kolleginnen und Kollegen sehe, diese Gewalt zu bekämpfen. Der Kommission möchte ich sagen, dass wir uns auch darauf freuen, dass das Maßnahmenpaket zum Opferschutz den Opfern zusätzliche Hilfe bietet, aber wir brauchen ebenfalls eine Richtlinie zur Bekämpfung dieser Gewalt. Sie müssen nicht mit jedem einzelnen Wort in diesem Bericht einverstanden sein, aber es ist wichtig, dafür zu stimmen, um der Kommission ein starkes Signal zu senden, dass wir eine Richtlinie brauchen. Es ist wichtig, dass wir all diesen Frauen, die in Gewaltbeziehungen leben, zeigen, dass sie sich nicht schämen oder schuldig fühlen müssen. Wenn wir alle mit „Ja“ stimmen, so zeigen wir, dass die Schuldgefühle ein Verbrechen sind, das gegen sie verübt wird. Sie müssen sich nicht schämen oder schuldig fühlen.
Abschließend möchte ich sagen, dass viele Frauen unter uns durch das Engagement der Gesellschaft und die Arbeit von Frauenhäusern und Frauenorganisationen überlebt haben. Es ist nun höchste Zeit, dass diese Menschen und Organisationen die Verantwortung für die Rettung der Frauen aus den Situationen, in denen viele von ihnen leben, nicht mehr alleine tragen müssen. Wir müssen das Schweigen brechen und zeigen, dass wir diesen schutzbedürftigen Menschen beistehen. Ich möchte auch betonen, wie wichtig es ist, zu zeigen, dass dieses Problem alle sozialen Gruppen betrifft. Es betrifft nicht nur bestimmte Gruppen, sondern kommt in der gesamten Gesellschaft vor. Ich rufe meine Kolleginnen und Kollegen dazu auf, das Signal zu senden, dass es für Frauen nicht länger akzeptabel ist, unter diesen Bedingungen zu leben. Frauen können für sich und für ihre Kinder ein gutes Leben schaffen, aber dafür brauchen sie auch die Unterstützung von uns, ihren gewählten Vertretern. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen erneut für ihre starke Entschlossenheit. Gemeinsam werden wir diesen Kampf gewinnen.
Die Präsidentin. – Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet am Dienstag, den 5. April 2011 statt.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)
Nessa Childers (S&D), schriftlich. – Ich möchte meine Unterstützung für diesen Bericht und dessen Empfehlungen zum Ausdruck bringen. Die Forschung zeigt, dass die Situation in meinem eigenen Herkunftsland Irland das Problem widerspiegelt, welches in ganz Europa wahrgenommen wird. Der irische National Crime Council hat im Jahr 2005 festgestellt, dass eine von sieben Frauen in Irland Opfer eines schweren physischen, sexuellen oder seelischen Missbrauchs geworden ist, welcher von ihrem Partner verübt wurde. Ich wurde 2009 die erste Botschafterin der „Rape Crisis North East“ in der Stadt Dundalk, eine Beratungseinrichtung für Missbrauchsopfer. Dieser Hilfs- und Beratungsdienst ist einer von vielen im Osten Irlands und bietet Opfern von sexueller und häuslicher Gewalt lebensnotwendige Unterstützung, allerdings muss er mit einer sehr schwierigen Finanzierungssituation kämpfen. Wichtig ist, dass die EU Forschungsprojekte in den Mitgliedstaaten finanziert, um sicherzustellen, dass wir ein vollständiges und präzises Bild vom Ausmaß des Problems bekommen. Aber auch Nichtregierungsorganisationen und die Regierungen der Mitgliedstaaten müssen unterstützt werden, um das individuelle Bewusstsein über die Auswirkungen sexueller Gewalt zu schärfen, sei es die häusliche Gewalt, sei es Vergewaltigung, oder sei es der Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung.
Corina Creţu (S&D), schriftlich. – (RO) Fast ein Viertel aller Frauen in Europa hat mindestens einmal unter einem Akt physischer Gewalt gelitten und mehr als ein Zehntel aller Frauen war bereits sexueller Gewalt ausgesetzt. Die Wirtschaftskrise hat infolge ihrer sozialen Konsequenzen dazu beigetragen, dass die Lage sich dort zugespitzt hat, wo Armut und fehlende Bildung als Umstände zutage treten, die geschlechtsspezifische Gewalt begünstigen. Daher denke ich, dass koordinierte Maßnahmen gegen die Ursachen dieses Problems in Verbindung mit einer Harmonisierung der Gesetzgebung und einer engeren Zusammenarbeit der Justiz erforderlich sind. Dadurch soll erreicht werden, dass Ermittlungen effizienter geführt werden. Um der Gewalt gegen Frauen ein Ende zu setzen, haben die Mitgliedstaaten der EU und die Institutionen die Pflicht, dringend folgende Maßnahmen in die Wege zu leiten: Informations- und Sensibilisierungskampagnen, das Schaffen von Einrichtungen für Opferhilfe, die Einrichtung einer einzigen in der ganzen EU gültigen Notrufnummer, um unmittelbar Hilfe erhalten zu können, sowie die Unterstützung von besonders schutzbedürftigen Gruppen von Frauen, wie etwa von Zuwanderinnen und Asylsuchenden.
Alexander Mirsky (S&D), schriftlich – Im Jahr 2008 habe ich, als ich ein Mitglied des lettischen Parlaments war, einen Abänderungsentwurf zum Strafrecht der Republik Lettland eingereicht, mit dem diejenigen, die häusliche Gewalt gegen Frauen und Kinder ausüben, stärker zur Verantwortung gezogen werden sollten. Leider wurde dieser Änderungsentwurf nicht angenommen. Als der Entwurf während des Treffens der Spezialkommission erörtert wurde, verhielten sich Abgeordnete des lettischen Parlaments sorglos. Infolgedessen bleiben Fälle „leichter“ Verletzungen von Kindern und Frauen weiterhin unbestraft. Die Fälle werden gewöhnlich nicht untersucht, und manchmal weigert sich die Polizei, Anzeigen von Opfern anzunehmen. Der Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt wird in der Republik Lettland nicht durch effiziente Instrumente reglementiert. Die lettischen Behörden und die Regierung verschließen weiterhin ihre Augen vor offensichtlichen Rechtsbrüchen und haben nicht vor, die Rechtsvorschriften zu berichtigen. Angesichts dieses Berichts rufe ich alle Mitglieder des Europäischen Parlaments dazu auf, dem gesetzeslosen Verhalten gegenüber Frauen, welches derzeit in Lettland zutage tritt, ihre Aufmerksamkeit zu widmen.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. – Es kann überall passieren: auf der Straße, in der U-Bahn, in der eigenen Wohnung – 100% sicher vor Übergriffen dürfen sich Frauen und Kinder nirgendwo fühlen. Zu denken geben sollten die Abstumpfung und Pseudo-Moral der Gesellschaft. Die Vorstufen der tatsächlichen Gewalt wie Zudringlichkeiten, obszöne Bemerkungen und Belästigungen, die täglich von vielen Migranten an westliche Frauen gerichtet werden, werden zunehmend als normal empfunden. Und der Gipfel der Frauenverachtung ist es dann, wenn eine deutsche Richterin bei einer Muslime-Scheidung das Züchtigungsrecht des Mannes als Maßstab heranzieht. Mit der Migration hat die EU Probleme aus aller Länder Welt importiert und damit auch Ehrenmorde, Zwangsheiraten und häusliche Gewalt in patriarchalischen Familienstrukturen. Kultur, Religion und Tradition dürfen nicht zur Rechtfertigung von Gewalttaten herangezogen werden können. Nur so können Gewaltspiralen durchbrochen werden. Inwieweit die verzeichnete Zunahme an angezeigter häuslicher Gewalt mit zunehmender Bereitschaft der Opfer, sich zu wehren, zusammenhängt und welchen Anteil Zuwanderer haben, darüber geben die Statistiken keine Auskunft. Fakt ist jedenfalls, dass in den Frauenhäusern eine große Anzahl an Migrantinnen verzeichnet wird. Fakt ist auch, dass dem Pseudo-Gutmenschentum, bei dem Straftaten, sofern sie religiös oder kulturell bedingt sind strafrechtlich mit Milde belohnt werden, ein Riegel vorgeschoben werden muss.
Tiziano Motti (PPE), schriftlich. – (IT) Mein Engagement für den Schutz der Schwachen und der Frauen, die Gewalt erleiden, fordert es von mir ein, für Rechtsvorschriften zu stimmen, die den Schutz von Gewaltopfern gewährleisten. Frauen wie auch Kinder sind in bestimmten Zusammenhängen besonders schwache Mitglieder unserer Gesellschaft. Ich denke daher, dass es wichtig ist, einen größeren Schutz für diejenigen Frauen zu gewährleisten, die angeben, dass sie Gewaltakte erlitten haben. Ich befürworte daher eine kostenlose Hilfe für Frauen in juristischen Fragen, die Opfer von Gewalt geworden sind. Ich weiß, dass ein Risiko der Ungleichheit besteht, wenn Männer, die unrechtmäßig der Gewalt beschuldigt werden, Gerichtskosten tragen müssen, während ihre Anklägerinnen Rechtshilfe erhalten: Ich habe darüber sorgfältig nachgedacht. Ich denke jedoch, dass die große Anzahl an Gewaltfällen, darunter auch Gewalt innerhalb der Familie, dazu führen sollte, dass wir für diejenigen Partei ergreifen, die den schwerwiegendsten Schaden erleiden, wenn sie nicht unterstützt werden. Weibliche Gewaltopfer machen statistisch gesehen einen viel größeren Anteil aus als die nur wenigen Verbrecherinnen, die einen Vorteil aus dem System ziehen, um unschuldigen Männern Schaden zuzufügen. Für verprügelte Frauen ist es schwierig, eine Klage einzureichen. Eine kostenlose Rechtshilfe würde die Opfer ermutigen und dazu beitragen, dass die Zahl der Vorfälle, die bislang unbestraft geblieben sind, vermindert wird.
Mariya Nedelcheva (PPE), schriftlich. – (FR) Wenn wir über Gewalt gegen Frauen sprechen, fehlen uns oftmals Daten, Statistiken und Entwicklungen. Wir müssen zuallererst in der Lage sein, dieses Phänomen auf der europäischen Ebene einzuschätzen, um das Ausmaß des Problems zu begreifen. Dies wird uns dabei helfen, besser auf die individuellen Bedürfnisse einzugehen und somit Gewaltfälle zu verhindern, die Opfer zu unterstützen und auch die Wunden zu heilen. Wir müssen zu jeder Zeit an die Opfer denken. Ob wir von sexuellem Missbrauch sprechen, von Frauenhandel zum Zweck der Prostitution, von häuslicher Gewalt oder sogar von Gewalt mit einer kulturellen Dimension – ich denke hier an die Genitalverstümmelung und Zwangsheiraten –, es handelt sich stets um schwerwiegende Verbrechen. Wir müssen einen allgemeinen europäischen Rahmen schaffen, um Frauen vor diesen Arten von Gewalt zu schützen. Wir dürfen nicht weiter so zögerlich dabei sein, Europa zu einer Beschützerin der Frauen zu machen. Wir brauchen einen europäischen Rechtsrahmen, innerhalb dessen wir konkrete Maßnahmen umsetzen, wie etwa die Notrufnummer und Weiterbildungsprogramme für die Polizei, die Justiz und Lehrer. Die EU muss innerhalb Europas Lösungen bereitstellen aber als globaler Akteur auch ihren Handlungsrahmen erweitern und diesen außerhalb ihrer eigenen Grenzen nutzen.
Siiri Oviir (ALDE), schriftlich. – (ET) Leider war es nicht möglich, der Gewalt gegen Frauen in Europa und auf der ganzen Welt ein Ende zu setzen, auch wenn die Europäische Union und die Vereinten Nationen erklärt haben, dass der Kampf gegen die Gewalt gegenüber Frauen für sie eine Priorität darstellt. Wahr ist, dass gewisse Fortschritte erzielt wurden und dass das Bewusstsein der Menschen hinsichtlich dieses Themas etwas gestiegen ist. Aber die neuen politischen Prioritäten der Europäischen Union sind unabdingbar, um Gewalt gegen Frauen wirksamer zu bekämpfen und unser aller gemeinsames Ziel zu erreichen, dass Frauen und Kinder nicht ständig in Angst davor leben müssen, einer Gewalttat zum Opfer zu fallen. Der Vertrag von Lissabon bietet hierfür auch die rechtliche Zuständigkeit. Ich betrachte es als äußerst wichtig, dass die Europäische Union in ihren Rechtsvorschriften der Gewalt zwischen Menschen in engen Beziehungen mehr Aufmerksamkeit widmet, da dies mitnichten eine private Angelegenheit ist. Leider fürchten die Opfer allzu oft um den Ruf ihrer Familien und berechtigterweise um ihre Sicherheit und wirtschaftliche Unabhängigkeit, und daher begeben sie sich nicht zu den Strafverfolgungsbehörden. Wir sollten daher auch ein besonderes Augenmerk darauf legen, ein System der Opferhilfe zu entwickeln und Tabus, die es in der Gesellschaft gibt, abzuschwören – in anderen Worten, wir sollten hier die Sensibilisierung der Menschen verbessern. Die Hilfe, die den Opfern zukommt, muss aufrichtig sein und auch garantiert werden. Ein offensichtliches Problem besteht im Mangel von Zufluchtsorten für Frauen und Kinder in Europa, die Gewalt erfahren haben. Das Ziel, für die Opfer von Verbrechen einen solchen Zufluchtsplatz pro 10 000 Einwohner einzurichten, ist durchaus angebracht und auch erforderlich. Um sicherzustellen, dass der Schutz für Frauen, die vor Gewalt und Verfolgung fliehen, verbessert wird, selbst wenn diese ihren Wohnort in Europa ändern, ist es wichtig, dass die Richtlinie über die Europäische Schutzanordnung umgesetzt wird.
Nikolaos Salavrakos (EFD), schriftlich. – (EL) Die Gewalt gegen Frauen nimmt verschiedene Formen an, von seelischer Unterdrückung und Missbrauch bis hin zu Vergewaltigung, sexueller Gewalt und dem ganz und gar illegalen und nicht hinnehmbaren Frauenhandel und dem Missbrauch von Frauen, organisiert durch unmenschliche Prostitutionsbanden. Diese Banden führen oftmals vor allem junge Frauen hinters Licht und zwingen sie dann, als Prostituierte zu arbeiten. Viele begehen dann Selbstmord, um ihrem Albtraum ein Ende zu bereiten. Wir müssen gründlichere Untersuchungen bei den Ländern anstellen, welche ein Ausgangspunkt für Banden sind, die Menschenhandel betreiben. Es sind Länder, in denen Menschenhändler sich Stillschweigen und Billigung von Regierungsbeamten erkaufen; Länder, die zu Paradiesen für Menschenrechtsverletzungen werden. Diese Banden könnten durch eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen der EU, dem Bestimmungsort, und jenen Ländern, die der Ausgangspunkt für diese illegalen Banden sind, bekämpft werden. Daher fordere ich die Kommission dazu auf, in dieser Richtung etwas zu unternehmen. Ganz klar werden die Frauenrechtsorganisationen in Zukunft in diesem Bereich alle Hände voll zu tun haben.
Olga Sehnalová (S&D), schriftlich – (CS) Dieser Bericht stellt nach der Europäischen Schutzanordnung und der Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels den dritten Beitrag innerhalb der letzten Monate zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen dar. Gewalt gegen Frauen ist ohne jeden Zweifel in allen Bereichen der Gesellschaft ein ernstzunehmendes Problem. Die Daten in dem vorliegenden Bericht weisen darauf hin, dass eine von vier erwachsenen Frauen bereits physische Gewalt erlebt hat und mehr als 10 % aller Frauen Opfer sexueller Gewalt geworden sind. Diese Zahlen sind alarmierend, und hinter ihnen stehen einzelne Lebensgeschichten. Zugleich nimmt nur eine von zehn Frauen professionelle Hilfe in Anspruch. Der Grund hierfür liegt darin, dass die meisten von ihnen nicht wissen, wie man mit der Situation umgehen soll. Gewalt gegen Frauen bringt sehr zerstörerische Auswirkungen mit sich, nicht nur für die betroffenen Frauen selbst, sondern die Gewalt impliziert auch negative Folgen für die Menschen in der Umgebung der Frauen, insbesondere für Kinder. Ich unterstütze die Vorschläge, die zu einer stärkeren Sensibilisierung und auch einer Weiterbildung für Menschen führen sollen, die im Zuge ihrer Arbeit mit dieser Form von Gewalt konfrontiert werden könnten. Zugleich ist es auch vonnöten, eine bessere Betreuung und Hilfe für die Opfer sicherzustellen. Ich begrüße auch deswegen den Bericht, weil es erforderlich ist, eine klare und starke Botschaft an die Gesellschaft zu senden, dass Gewalt nicht toleriert wird.
Joanna Senyszyn (S&D),schriftlich – (PL) Menschenrechte und die Gleichheit der Geschlechter gehören zu den vorrangigen Zielen der EU. Da Gewalt gegen Frauen eine brutale Verletzung der Menschenrechte darstellt und auch eines der wesentlichsten Hindernisse ist, das der Gleichstellung von Frauen und Männern im Wege steht, sollte der Kampf gegen diese Plage unser wichtigstes Ziel werden. Die nationalen Rechtssysteme unterscheiden sich hinsichtlich ihres Ansatzes in Bezug auf Gewalt gegen Frauen. Einige Mitgliedstaaten, zum Beispiel Spanien, haben sehr gut durchdachte Vorschriften in diesem Bereich. Einige andere verfügen über gar keine. Es bestehen auch bedeutende Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten hinsichtlich der Verurteilungsrate bei Gewaltdelikten gegenüber Frauen. Angesichts der unterschiedlichen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten und des oftmals beschränkten Einflusses bei der Durchsetzung völkerrechtlicher Bestimmungen wird es immer deutlicher, dass es auf EU-Ebene klare und verbindliche Vorschriften geben muss, die sich des Problems annehmen. Die verschiedenen Handlungen der EU müssen zusammengefasst und in einer einzelnen umfassenden Strategie vorgestellt werden, deren Ziel darin bestehen soll, die Gewalt gegen Frauen in der ganzen EU zu bekämpfen. Diese Strategie sollte mit anderen internationalen Initiativen übereinstimmen, und die bereits verfügbaren EU-Programme und die empfehlenswerten Verfahren aus den Mitgliedstaaten sollten ihr zugrunde liegen. Die Arbeit an einer gemeinsamen Richtlinie, die sich mit der Gewalt gegen Frauen befassen soll, sollte noch innerhalb der laufenden Legislaturperiode abgeschlossen sein. Dies ist nötig, um sicherzustellen, dass man in Zukunft nie wieder sagen kann, dass selbst Kühe in der Europäischen Union einen besseren Schutz genießen als Frauen.
Monika Smolková (S&D), schriftlich– (SK) Wir sind uns alle der Gewalt gegen Frauen bewusst und diskutieren über das Thema, aber wenn diese Gewalt besiegt werden soll oder man sie loswerden will, ist das Ergebnis sehr bescheiden. Gewalt betrifft Frauen in verschiedenen Lebensabschnitten, von der Kindheit bis zum Erwachsenenalter. Sie kommt in der Schule, am Arbeitsplatz, in Gruppen von Gleichrangigen und auch im privaten Familienleben oder im Zusammenleben mit dem Partner vor. Sie nimmt viele Formen an – von physischer und sexueller bis hin zu psychischer und sozialer und sogar wirtschaftlicher Gewalt. Frauen mit unterschiedlichem Bildungshintergrund, unterschiedlicher sozioökonomischer Stellung, unterschiedlicher ethnischer und religiöser Herkunft sowie Frauen aus städtischer und ländlicher Umgebung erfahren Gewalt. Es sollte aber betont werden, dass Gewalt gegen Frauen ein Problem ist, welches wir alle in Angriff nehmen müssen. Um dieses Problem zu bewältigen, müssen nicht nur die Institutionen tätig werden, sondern auch die einzelnen Menschen – Männer und Frauen –, die eben nicht die Augen vor diesem unangenehmen Phänomen in unserer Gesellschaft verschließen und die auch willens sind, sich persönlich einzubringen, um den Grundsatz der Nulltoleranz durchzusetzen. Die einzelnen Mitgliedstaaten müssen hierbei eine größere Rolle spielen, Aktionspläne zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen entwerfen, die Sensibilisierung der Medien voranbringen sowie spezielle Strafgesetze und -maßnahmen verabschieden.
Zbigniew Ziobro (ECR), schriftlich. – (PL) Leider ist die Gewalt gegen Frauen und auch die Gewalt in anderen Bereichen unseres Lebens trotz all unserer Anstrengungen noch ein wesentliches Problem in Europa. Gewaltverbrechen werden in allen Mitgliedstaaten begangen und betreffen Menschen aus den verschiedensten sozialen Schichten. Das bedeutet, dass der Kampf gegen dieses Problem und die Hilfe für Gewaltopfer vielschichtig sein muss. Um diese Art von Gewalt zu verhindern, ist es wichtig, dass Familien unterstützt werden und dass die harmonische familiäre Entwicklung sichergestellt wird. Hinsichtlich der Verbrechen, bei denen es zu Gewalt gegen Frauen kommt, denke ich, dass die Einführung einer einzigen europäischen Notrufnummer überlegenswert wäre, die man anrufen könnte, um Hilfe zu bekommen oder auch ein Verbrechen dieser Art zu melden. Die EU sollte sicherstellen, dass Gewalttaten gegen Frauen strenger bestraft werden, insbesondere im Fall von Verbrechen, bei denen es zu sexueller Gewalt kommt. Solche Verbrechen bleiben oftmals viele Jahre lang im Gedächtnis der betroffenen Frauen eingebrannt, bereiten ihnen Leid und machen ihnen ein normales Leben unmöglich. Es ist auch unbedingt erforderlich, dass zugleich ein besserer Schutz für die Rechte der Opfer im Strafverfahren eingeführt wird. Ein wichtiges Thema, auf welches in dem vorliegenden Bericht verwiesen wird, ist das Problem der Prostitution und des Frauenhandels. Um gegen diese Praxis wirksam vorzugehen, ist ein pan-europäisches Abkommen erforderlich, das nicht nur die EU-Mitgliedstaaten miteinbezieht, sondern auch Länder außerhalb der EU.