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Verfahren : 2010/2203(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0070/2011

Eingereichte Texte :

A7-0070/2011

Aussprachen :

PV 04/04/2011 - 23
CRE 04/04/2011 - 23

Abstimmungen :

PV 06/04/2011 - 8.15
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0141

Plenardebatten
Hinweis
Montag, 4. April 2011 - Straßburg Ausgabe im ABl.

23. Europäische Auslandsinvestitionspolitik (kurze Darstellung)
Video der Beiträge
PV
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  Die Präsidentin. – Der nächste Punkt ist der Bericht von Herrn Arif im Namen des Ausschusses für internationalen Handel über die künftige europäische Auslandsinvestitionspolitik (2010/2203(INI) – (A7-0070/2011).

 
  
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  Kader Arif, Berichterstatter.(FR) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren, zunächst einmal möchte ich all denjenigen aufrichtig danken, mit denen ich die Gelegenheit hatte, bei diesem Thema zusammenzuarbeiten.

Alle Beiträge waren hilfreich, um diesen Bericht zu entwerfen, und dank der Zusammenarbeit aller politischen Fraktionen – und ich bin vor allem den Schattenberichterstattern dankbar – liegt heute ein kohärenter Text vor, der eine aussagekräftige Botschaft aussendet.

In der Tat befinden wir uns in der europäischen Investitionspolitik an einem Wendepunkt und in einer Zeit, in der wir die neuen Befugnisse, die uns durch den Vertrag von Lissabon übertragen worden sind, nutzen müssen, um einer doppelten Herausforderung zu begegnen. Erstens müssen europäischen Unternehmen die Instrumente zur Verfügung gestellt werden, die sie für hochwertige Auslandsinvestitionen benötigen, die durch einen Rechtsrahmen geschützt sind, der langfristige Unterstützung bietet.-

Zweitens muss Europa seine Position als weltweit führender Empfänger von ausländischen Direktinvestitionen stärken und sich selbst mit den Mitteln zur Kontrolle dieser Investitionen ausstatten, um eine nachhaltige Entwicklung zu fördern, die qualitativ hochwertige Beschäftigung schafft.

Durch die Abstimmung über diesen Bericht, die erste offizielle Äußerung unserer Institution seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, übernimmt das Parlament in vollem Umfang seine Rolle als neuer Mitgesetzgeber in regulatorischen Angelegenheiten, die den Handel betreffen, und bringt seine Prioritäten zu einem Zeitpunkt zum Ausdruck, zu dem die ersten Verhandlungen zum Investitionsschutz beginnen sollen. Diese Äußerung ist entscheidend, weil damit die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger übermittelt werden sollen, die wachsendes Interesse an Handelsfragen zeigen und die wir unterstützen müssen.

In der heutigen Welt, in der Konflikte auch in einem Handelskontext stattfinden, muss der Schutz unserer Unternehmen, die im Ausland investieren, zur Priorität werden. Internationale Abkommen sind geschaffen worden, um Investoren vor harten, ungerechtfertigten Enteignungen und versteckten Gesetzen zu schützen, die lediglich darauf abzielen, sie von diesem oder jenem Markt zu verdrängen. Dieses vorrangige Ziel muss aufrechterhalten werden.

Obwohl Europa einer der offensten Märkte der Welt ist, muss wieder ein Gleichgewicht mit unseren wichtigsten Partnern hergestellt werden, sodass europäische Unternehmen von gleichen Wettbewerbsbedingungen profitieren können. Dies ist der Vorschlag in diesem Bericht, in dem betont wird, dass künftige Abkommen Standards in Bezug auf die Nichtdiskriminierung, die faire und gleiche Behandlung sowie den Schutz vor direkter und indirekter Enteignung umfassen müssen.-

Diese Standards müssen jedoch so definiert werden, dass sie nicht falsch interpretiert werden können. Einige Unternehmen haben in der Tat die vagen Formulierungen in Investitionsabkommen der ersten Generation verwendet, um ihre Interessen über das legitime Maß hinaus zu schützen, beispielsweise indem sie gegen neue Sozial- und Umweltgesetze vorgehen, die ihren Interessen schaden. Sie sind vor internationale Schiedsgerichte getreten und haben ohne jegliche Transparenz oder Berufungsmöglichkeit beträchtliche Entschädigungen gefordert, indem sie behauptet haben, dass diese Gesetze einer indirekten Enteignung gleichkämen. Europa, das in Zukunft immer mehr Investitionen erhalten wird, vor allem von Schwellenländern, muss sich vor solchen Missbräuchen schützen.-

Dies ist der Gedanke hinter den von den Vereinigten Staaten und Kanada unternommenen Reformen, zwei Ländern, deren Regierungen und Behörden in Prozessen vor internationalen Schiedsgerichten mehrere Rückschläge erlitten haben und ihr Modell für Investitionsabkommen radikal überarbeitet haben.

Der Bericht schlägt Neudefinitionen von Schutzstandards vor und bietet dadurch einen fairen Mittelweg zwischen dem Schutz der Rechte von Investoren und dem Recht öffentlicher Behörden, Regelungen zu treffen. Dies bedeutet auch, in alle künftigen Abkommen spezifische Klauseln aufzunehmen, in denen für öffentliche Behörden die Möglichkeit zur Gesetzgebung und Regelung im Bereich der nationalen Sicherheit, der Umwelt, der öffentlichen Gesundheit, der Rechte von Arbeitnehmern und Verbrauchern, der Industriepolitik und der kulturellen Vielfalt festgelegt ist.

Schließlich muss der stärkere Schutz für Investoren mit einem verantwortungsvolleren Verhalten einhergehen, vor allem in Entwicklungsländern, wo die Sozial- und Umweltgesetze weniger verbindlich sind. Aus diesem Grund wird im Bericht erwähnt, dass in alle von der Union unterzeichneten Freihandelskommen Sozial- und Umweltklauseln aufgenommen werden sollten. Wir müssen zudem über die öffentliche Anprangerung hinausgehen und in alle künftigen Abkommen eine Reihe von klaren Regeln zur sozialen Verantwortung von Unternehmen aufnehmen, die von diesen eingehalten werden müssen und die auf von der OECD festgelegten Leitlinien basieren.

Wenn unser Ziel hier wirklich in der Gestaltung einer neuen europäischen Investitionspolitik liegt, fordere ich in diesem Bericht, dass diese vorbildlich sein und Investitionen begünstigen muss, die sowohl nachhaltig und umweltfreundlich sind als auch gute Arbeitsbedingungen fördern, in Europa und Drittländern gleichermaßen. Aus diesem Grund muss dieser Bericht, durch die ihm mit der Abstimmung vom Mittwoch verliehene Berechtigung, als Referenz für alle von der Kommission in Zukunft geführten Verhandlungen dienen.

 
  
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  Silvia-Adriana Ţicău (S&D).(RO) Frau Präsidentin, gemäß Artikel 206 und 207 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterliegen ausländische Direktinvestitionen der alleinigen Zuständigkeit der EU. Die Kommission hat bereits die Länder aufgelistet, die privilegierte Partner für die Aushandlung der ersten Investitionsabkommen sein werden: Kanada, China, Indien, Mercosur, Russland und Singapur.

Wir fordern von der Kommission, dem Parlament und den Mitgliedstaaten die Entwicklung einer integrierten und kohärenten Investitionspolitik, die hochwertige Investitionen fördern und einen positiven Beitrag zum wirtschaftlichen Fortschritt und zur nachhaltigen Entwicklung weltweit leisten wird. Wir fordern von der künftigen Politik der Europäischen Union die Förderung nachhaltiger Investitionen, die umweltfreundlich sind und angemessene Arbeitsbedingungen in den Unternehmen unterstützen, die Ziel der Investitionen sind. Wir fordern die Kommission dringend auf, bei Verhandlungen über den Marktzugang mit ihren wichtigsten Handelspartnern aus den Industrieländern und den bedeutendsten Schwellenländern Gegenseitigkeit sicherzustellen.

Frau Präsidentin, als Berichterstatterin für Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und Drittländern, wie Kanada und Brasilien, möchte ich den Berichterstatter und die Kommissarin fragen, wie die Verbindung zwischen dem schrittweisen Zugang zum Markt und den Luftfahrtunternehmen und diesen internationalen Investitionsabkommen sichergestellt werden soll.

 
  
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  Jaroslav Paška (EFD). (SK) Frau Präsidentin, im Bericht über die künftige europäische Auslandsinvestitionspolitik hat der Berichterstatter auf viele offene Fragen bezüglich möglicher EU-Abkommen aufmerksam gemacht. Die vorrangige Aufgabe der EU besteht darin, das öffentliche Interesse der Bürgerinnen und Bürger der EU zu schützen, die sie in den Bereichen repräsentiert, mit denen sie von den Mitgliedstaaten betraut wurde. Das durch den Staat geschützte öffentliche Interesse kollidiert jedoch häufig mit den Interessen aggressiver ausländischer Investoren, die oft in Bezug auf internationale Schiedsgerichtsbarkeit geschickter sind als die Länder, die die Interessen ihrer Bürgerinnen und Bürger verteidigen. Die im Bericht genannten Beispiele, nämlich Argentinien, die USA und Kanada, liefern einen konkreten Beweis hierfür.

Es besteht daher eine wirkliche Notwendigkeit dafür, die Schutzprinzipien genau zu definieren, um zu verhindern, dass sie von verschiedenen Investoren falsch ausgelegt werden. Diese wichtige und bisher ungelöste Frage bleibt aber weiterhin in der internationalen Verantwortung der EU, vor allem aus finanzieller Sicht, da nicht klar ist, wer die finanzielle Last eines von der EU verlorenen Rechtsstreits tragen würde. Der Rat der Europäischen Union hat noch keine sachdienliche Antwort auf diese Frage gegeben.

 
  
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  Viviane Reding, Vizepräsidentin der Kommission. – Frau Präsidentin, die Kommission begrüßt den Bericht des Parlaments über die künftige europäische Auslandsinvestitionspolitik. Er ist ein wichtiger Schritt, der der Umsetzung der neuen ausschließlichen Zuständigkeit der EU für Investitionen den Weg ebnet.

Wie Sie wissen, stellen Investitionen eine neue Herausforderung für die gemeinsame Handelspolitik dar. Wir sollten die Chance ergreifen – diesbezüglich sind wir uns mit dem Parlament absolut einig –, um gemeinsam eine integrierte und kohärente Investitionspolitik aufzubauen, die Investitionen fördert und einen positiven Beitrag sowohl zum Wirtschaftswachstum als auch zur nachhaltigen Entwicklung leistet.

Die Kommission teilt auch voll und ganz die Feststellung des Parlaments, dass der Schutz von Investoren oberste Priorität der europäischen Investitionspolitik bleiben sollte. Wir sind der Meinung, dass die neue Politik dem Zweck dienen sollte, allen europäischen Investoren ein offenes sowie ordnungsgemäß und fair geregeltes Unternehmensumfeld für ihre Geschäftstätigkeiten zu garantieren, nicht nur innerhalb des Binnenmarkts, sondern auch in Drittländern.

Ich nehme auch die Empfehlung des Parlaments zur Kenntnis, dass die EU sich auf die bewährten Verfahren der Mitgliedstaaten aus deren bilateralen Investitionsabkommen stützen sollte. In der Tat sollte die Union ihr Handeln in diesem Bereich darauf ausrichten, bessere Ergebnisse zu erzielen als die Mitgliedstaaten für sich allein.

Während wir ein hohes Schutzniveau für unsere Investoren anstreben, dürfen wir andere Ziele nicht gefährden, beispielsweise die Fähigkeit der Staaten, Regelungen zu treffen, oder die Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU. Das Recht von Staaten und der EU, die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung legitimer öffentlicher Ziele zu ergreifen, ist eine feststehende Regel der gemeinsamen Handelspolitik. Sie wird gleichermaßen für unsere Investitionspolitik gelten.

Die Regelung zur Streitbeilegung und die damit verbundene finanzielle Verantwortung sind ebenfalls wichtige Fragen, und wir müssen weiter über sie nachdenken. Unser Ziel – wie in der Mitteilung erwähnt wird – ist es, die Transparenz und Konsistenz von Urteilen sicherzustellen und das System so produktiv wie möglich zu machen. Wir müssen auch eine Reihe von Fragen angehen, die sich aufgrund des Status der EU nach internationalem Recht ergeben. Wir werden die Ansichten des Parlaments, wie sie in dem Bericht zum Ausdruck kommen, bei der Analyse möglicher Optionen und weiterer Ideen für eine umfassende Herangehensweise an diese Fragen berücksichtigen.

Wir werden alle im Bericht des Parlaments vorgebrachten Empfehlungen sorgfältig prüfen, während wir unsere Investitionspolitik schrittweise entwickeln und umsetzen. Die Kommission hat für Kanada, Indien und Singapur bereits Vorschläge für Verhandlungsrichtlinien betreffend Investitionen vorgelegt. Wir möchten Gelegenheiten für laufende weiter gefasste Handelsverhandlungen wahrnehmen und umfassende Investitionsverhandlungen mit diesen Ländern führen. Die Stellungnahme des Parlaments kommt daher gerade zur rechten Zeit, um die Kommission und den Rat bei der Definition der jeweils endgültigen Verhandlungsrichtlinien zu leiten.

Zu guter Letzt möchte ich Ihnen versichern, dass – da die Entwicklung einer umfassenden europäischen Investitionspolitik jetzt in der gemeinsamen Verantwortung aller Institutionen liegt – die Kommission bereit sein wird, mit dem Parlament und dem Rat zusammenzuarbeiten, wobei die Aufteilung der Zuständigkeiten unter allen beteiligten Institutionen geachtet wird.

 
  
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  Die Präsidentin. – Die Aussprache wird geschlossen.

Die Abstimmung findet am Mittwoch, dem 6. April 2011, statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)

 
  
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  Tokia Saïfi (PPE), schriftlich.(FR) Die Erweiterung – durch den Vertrag von Lissabon – des Zuständigkeitsbereichs der EU auf ausländische Direktinvestitionen bedeutet, dass endlich eine echte europäische Politik in dieser Angelegenheit ins Auge gefasst werden kann. In diesem Stadium der Entwicklung der Politik besteht die Priorität darin, sowohl für Investitionen als auch für Investoren so viel Sicherheit wie möglich zu schaffen. Daher sollte der Übergang von nationaler zu europäischer Zuständigkeit unter keinen Umständen die ordnungsgemäße Umsetzung der etwa 1200 Abkommen beeinträchtigen, die zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern in Kraft sind. Nochmals: Der Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit willen muss die EU jetzt einen effektiven, transparenten Streitbeilegungsmechanismus entwickeln, der für alle Investoren zugänglich ist, auch für die kleinsten (beispielsweise KMU). Die in die jüngsten bilateralen Handelsabkommen integrierten Mechanismen sind eine gute Grundlage; aber sie betreffen nur Streitigkeiten zwischen einem Staat und der EU. Es müssen Bestimmungen eingeführt werden, die für einen möglichen Streit zwischen der EU und einem Unternehmen adäquat sind. Schließlich muss die EU diese Gelegenheit ergreifen, um noch weiter zu gehen: Sie muss in künftige Abkommen nicht nur Klauseln aufnehmen, die die Niederlassung von Investoren in diesen Ländern erleichtern, sondern auch grundlegende Bestimmungen in Bezug auf Sozial- und Umweltstandards.

 
Letzte Aktualisierung: 13. September 2011Rechtlicher Hinweis