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Verfahren : 2010/0080(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A7-0017/2011

Aussprachen :

PV 05/04/2011 - 15
CRE 05/04/2011 - 15

Abstimmungen :

PV 06/04/2011 - 8.11
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0138

Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 5. April 2011 - Straßburg Ausgabe im ABl.

15. Fischereiabkommen EG/Komoren – Finanzielle Maßnahmen der Gemeinschaft zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik und im Bereich des Seerechts – Fischerei - Technische Übergangsmaßnahmen – Einfuhr von Fischereierzeugnissen aus Grönland (Aussprache)
Video der Beiträge
PV
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  Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt die Gemeinsame Aussprache über

– den Bericht von Luis Manuel Capoulas Santos im Namen des Fischereiausschusses über die Empfehlung zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Union der Komoren

(15572/2010 - C7-0020/2011 - 2010/0287(NLE)) (A7-0056/2011) und

– den Bericht von João Ferreira im Namen des Fischereiausschusses über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 861/2006 des Rates vom 22. Mai 2006 über finanzielle Maßnahmen der Gemeinschaft zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik und im Bereich des Seerechts

(KOM(2010)0145 - C7-0107/2010 - 2010/0080(COD)) (A7-0017/2011) und

– den Bericht von Estelle Grelier im Namen des Fischereiausschusses über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1288/2009 des Rates zur Festlegung technischer Übergangsmaßnahmen für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 30. Juni 2011

(KOM(2010)0488 - C7-0282/2010 - 2010/0255(COD)) (http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=REPORT&reference=A7-2011-0024&language=DE" \t "_blank") und

– den Bericht von Carmen Fraga Estévez im Namen des Fischereiausschusses über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates mit Vorschriften für die Einfuhr von Fischereierzeugnissen, lebenden Muscheln, Stachelhäutern, Manteltieren, Meeresschnecken und deren Nebenprodukten aus Grönland in die Europäische Union (KOM(2010)0176 - 2010/0097(CNS)) (http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=REPORT&reference=A7-2011-0057&language=DE" \t "_blank").

 
  
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  Luis Manuel Capoulas Santos, Berichterstatter.(PT) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren, der externe Teil der Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) hat besondere Bedeutung gewonnen, da es nicht länger gewährleistet werden kann, dass unsere Bedarf an Fischprodukten allein auf Grundlage unserer Fischressourcen gedeckt werden kann. Das europäische Fischereiwesen kann nur 40 % unseres Bedarfs decken.

Im Jahr 2009 importierten wir Fischereierzeugnisse im Wert von 15,5 Mrd. EUR und exportierten nur 2,5 Mrd. EUR. Das bedeutet, dass ohne bilaterale Abkommen mit Drittländern 3 000 Boote stillgelegt würden und 40 000 Arbeitsplätze verloren gingen. Der externe Teil der GFP hat aber auch positive Aspekte für unsere Partner.

Im Gegensatz zu vielen unserer internationalen Wettbewerber beschränkt sich die Europäische Union aber nicht auf den Austausch von Fisch gegen Geld. Unsere Werte finden in den Vereinbarungen Ausdruck, die wir abschließen, egal ob es um Menschenrechte oder den Respekt für die nachhaltige Nutzung von Ressourcen geht. Nach dem Vertrag gilt die ausschließliche Zuständigkeit der Union für die Erhaltung biologischer Ressourcen auch für die Bewirtschaftung der Fischereiaktivitäten durch EU-Flotten in Gewässern außerhalb der EU. Das Hauptanliegen dieser Maßnahmen, die Teil der externen Dimension der GFP sind, ist die weltweite Verbreitung der Grundsätze der nachhaltigen und verantwortungsvollen Fischerei. Wie ich bereits erwähnt habe, verlieren die anderen Ziele der externen Dimension der GFP, die Gewährleistung einer EU-Flottenpräsenz auf internationaler Ebene und die Sicherstellung, dass diese Flotte den EU-Markt versorgt, zunehmend an Bedeutung.-

Dieser Bericht über das Fischereiabkommen mit den Komoren, dessen Berichterstatter ich bin und den wir heute hier diskutieren, muss in diesem Kontext verstanden wird. Es ist ein Abkommen, in dem der Zugang von 70 europäischen Booten zu komorischen Gewässern im Austausch gegen einen finanziellen Beitrag von etwa 600 000 EUR pro Jahr geregelt wird. Etwa die Hälfte dieser Summe sollte in die Entwicklung des Fischereisektors fließen, von dem etwa 30 000 der 800 000 Einwohner des Landes abhängig sind; es sollte bedacht werden, dass das Land praktisch über keine anderen Ressourcen verfügt.

Diese Vereinbarung regelt Mechanismen zur Überwachung der Fänge, für die Einstellung örtlicher Mannschaften, und sie enthält eine Klausel zur Aussetzung oder zur Überprüfung, wenn Menschenrechtsverletzungen vorkommen. Es muss außerdem bedacht werden, dass dieses kleine Land, das von Frankreich seit 1975 unabhängig ist, bereits zahlreiche Staatsstreiche erlebt hat.

Im Hinblick auf das Gesagte möchte ich die Annahme dieser Vereinbarung vorschlagen, wobei ich auf die verschiedenen von mir gemachten Empfehlungen hinweisen möchte, insbesondere die, die sich auf die Notwendigkeit einer erheblichen Verbesserung bei der Auswertung der Ergebnisse beziehen.

In der verbleibenden Minute möchte ich auf einen weiteren Aspekt eines anderen Berichts verweisen: den Bericht von Frau Grelier, mit dem ich nicht übereinstimme und der mit Unterstützung anderer Abgeordneter zu der Vorlage eines Abänderungsentwurfs geführt hat. Ich beziehe mich auf den Änderungsantrag, mit dem um eine Fangerlaubnis für Seehecht und Seeteufel mit Trammelnetzen in den Gebieten 8, 9 und 10 entlang der portugiesischen Küste ersucht wird, was durch den Beschluss der Kommission vom 1. Oktober 2010 verboten wurde. Ich bin überzeugt, dass dies negative Auswirkungen auf bestimmte Haibestände hat, die mitgefangen werden, wobei keine wissenschaftliche Studie durchgeführt worden ist, um dies zu prüfen.

Vor diesem Hintergrund würde der vorgenannte Änderungsantrag diesen Beschluss bis 2012 aufheben, sodass die portugiesischen Behörden wissenschaftliche Studien dazu abschließen können, ob dieser Beschluss gerechtfertigt ist oder nicht. Diese Haltung wird auch durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss unterstützt, warum ich auch das Parlament zur Unterstützung auffordere, was nur recht und billig ist.

 
  
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  João Ferreira, Berichterstatter. – (PT) Herr Präsident, Frau Kommissarin, diese Verordnung, Verordnung (EG) Nr. 861/2006 betrifft finanzielle Maßnahmen der Gemeinschaft zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) und im Bereich des Seerechts. Es stellt ein wichtiges Finanzierungsinstruments der Europäischen Union im Bereich der Fischerei dar. Zusammen mit dem Europäischen Fischereifonds stellen sie die zwei Hauptinstrumente zur Umsetzung der GFP dar.

Seit Annahme dieser Verordnung 2006 wurde eine Anzahl von Elementen verwandter ergänzender Rechtsvorschriften allmählich geändert, was nun den Grund für die Änderung der Verordnung darstellt, damit die Übereinstimmung aller Bestandteile des rechtlichen Rahmens gewährleistet ist. Die Kommission ist außerdem der Auffassung, dass in einigen Fällen die Erfahrung gezeigt hat, dass leichte Anpassungen der Regelungen der Verordnung notwendig sind, um den Anforderungen besser zu entsprechen. Ich schlage daher eine Überprüfung in begrenztem Umfang vor, bei der die Ziele und die Struktur der ursprünglichen Verordnung im Prinzip beibehalten werden.

Wir sind jedoch der Auffassung, dass es neben dieser begrenzten Überprüfung außerdem auch gut wäre, bestimmte zusätzliche Änderungen vorzuschlagen, die trotz ihrer spezifischen Ausrichtung dazu beitragen könnten, diese Rechtsvorschrift besser an die jüngsten Veränderungen in der Branche und ihre künftige Entwicklung anzupassen. Die Debatte, die vor und während der Erarbeitung des Berichts stattfand, trug viel zum Endergebnis bei, ebenso wie die Stellungnahmen und Vorschläge der Schattenberichterstatter und der anderen Abgeordneten, denen ich an dieser Stelle meine Anerkennung und meinen Dank für ihre Beteiligung aussprechen möchte.

Von den im Bericht enthaltenen Änderungsvorschlägen möchte ich unter anderem den Verweis auf den Schutz der Küstenfischerei hervorheben sowie die Möglichkeit, über den Kauf hinaus auch die Entwicklung neuer Technologien für den Einsatz im Fischereisektor durch die Mitgliedstaaten zu finanzieren, wie beispielsweise Ausrüstung und Software sowie auch Computernetzwerke, die die Entwicklung, Verwaltung, Auswertung, Analyse und Weiterentwicklung von Probenahmeverfahren sowie den Austausch von fischereirelevanten Daten erlauben.

Im Bereich der Aquakultur möchte ich auf die Möglichkeit hinweisen, zusätzlich zu den bereits erhobenen sozioökonomischen Daten auch die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Umweltdaten zu finanzieren. So könnte die Überwachung und Analyse von Umwelt und Gesundheit in diesem Sektor gefördert werden, um einen Beitrag zu seiner Nachhaltigkeit zu leisten.

Ich möchte jedoch an dieser Stelle die Aufmerksamkeit auf drei zusätzliche Änderungen lenken, die wir in diesem Bericht vorschlagen. Die bereits weit verbreitete Erkenntnis der Bedeutung einer Bewirtschaftung der Fischereiressourcen auf Grundlage aktueller und fundierter wissenschaftlicher Erkenntnisse über den Zustand der Bestände setzt sich immer mehr durch. Dies ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die nachhaltige Entwicklung. Aus diesem Grund schlage ich vor, die Möglichkeit der Erhöhung der EU-Kofinanzierungssätze im Bereich Erhebung, Verwaltung und Nutzung wissenschaftlicher Daten, sowohl der Basisdaten als auch der ergänzenden Daten, über den Zustand der Fischbestände einzuschließen. Der Vorschlag richtet sich auf eine Anhebung der Obergrenze von 50 % auf 60 %.---

Außerdem schlagen wir in Hinsicht auf die Kontrolltätigkeiten eine weitere Erhöhung des maximal zulässigen EU-Kofinanzierungssatzes vor, wobei die bereits bestehenden Befugnisse der Kommission hinsichtlich der Finanzierung mancher Maßnahmen mit höheren Sätzen beibehalten werden. All dies wird in ein Rahmenwerk integriert, in dem Mitgliedstaaten und ihre Kontrollbehörden eine Schlüsselrolle bei der Steuerung und Umsetzung der Kontrollmaßnahmen in ihren Gewässern innehaben, die sie auch weiterhin beibehalten sollten.-

Diese Abänderungen sind das Ergebnis eines Kompromissversuchs, bei dem die Einwände der verschiedenen Gruppen bezüglich der ursprünglich angedachten Grenze von 75 % berücksichtigt wurden. Sie werden durch unsere Fraktion, die Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke und durch eine Reihe von Abgeordneten anderer Fraktionen befürwortet, was ihre Bedeutung und den Konsens zeigt, der, wie ich glaube, diese Abgeordneten eint und sie auch während der Abstimmung im Plenum einen kann.

 
  
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  Estelle Grelier, Berichterstatterin.(FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren, ich möchte zunächst meinen Kolleginnen und Kollegen für ihre engagierte und konstruktive Teilnahme an der durch den Fischereiausschuss geleisteten Arbeit an diesem Bericht über technische Übergangsmaßnahmen danken. Der Bericht hat aufgrund der enormen Bedeutung der technischen Maßnahmen eine lebhafte Debatte entfacht. Diese Maßnahmen werden die Arbeit der Fischer und des Fischereisektors insgesamt verändern, indem sie im Interesse des Schutzes von Jungtieren und einer Erholung der Bestände die Methoden festlegen, mit denen die Fischer in den von dieser Verordnung erfassten Zonen fischen dürfen: Dieses Ziel wird durch alle unterstützt, insbesondere die Fischer.

Das Thema dieses Berichts ist sensibel und umstritten, wie man aus den Schwierigkeiten erkennen konnte, mit denen die Kommission konfrontiert wurde, seitdem sie seit 2008 versucht, eine Einigung mit dem Rat über die Zukunft dieser Maßnahmen zu erreichen. So sah die Lage aus, als nur zwei Institutionen am Prozess beteiligt waren.

Aktuell werden die technischen Maßnahmen durch eine alte Verordnung geregelt, die durch eine Reihe von Übergangsmaßnahmen geändert und dann bis zum 30. Juni 2011 verlängert wurde, da mit dem Rat keine Vereinbarung über den Vorschlag der Kommission aus dem Jahr 2008 für eine neue Verordnung erzielt werden konnte, der auf die Vereinfachung und Klarstellung der bestehenden Rechtsvorschriften gerichtet war, um sicherzustellen, dass die Vorschriften wirksamer umgesetzt werden und um die regionalen Eigenheiten der Fischerei zu berücksichtigen.

Heute nähern wir uns der neuen Frist, und die Situation ist radikal anders. Seit dem Vertrag von Lissabon fällt die Frage der Fischerei zum größten Teil in das ordentliche Gesetzgebungsverfahren, bei dem das Parlament als Mitgesetzgeber eine wichtige Rolle spielt. Es hat die feste Absicht, seine Rolle wahrzunehmen, indem es die Standpunkte der Fischer und die der politischen Entscheidungsträger der EU näher zusammen bringt. Ich bin als gewählter Repräsentant aus einer Hafenstadt immer wieder überrascht, wie sehr der Fischereisektor der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) misstraut und wie wenig sich der Sektor mit ihr identifiziert. Landwirte dagegen sehen sich beispielsweise viel mehr als Teil der gemeinsamen Agrarpolitik.

Hinzu kommt, dass der Fischereisektor in der Krise steckt. Die Unzufriedenheit wächst. Die wirkliche Herausforderung ist das Gleichgewicht zwischen der wirtschaftlichen Stabilität des Sektors und damit der Gewährleistung eines angemessenen Einkommens für die Fischer und der Nachhaltigkeit und der Wiederherstellung der Fischbestände.

Schließlich fällt das Auslaufen der Verordnung in eine Zeit, in der die Gespräche über die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik beginnen. Diese Reform muss einen ehrgeizigen Rahmen schaffen und die Gemeinschaft der Fischer, die Verbraucher und die Bürgerinnen und Bürger überzeugen. Sie muss die gesamte Branche an den wissenschaftlichen Analysen beteiligen, die die Grundlage der Quoten und damit des Ausmaßes der Aktivität der Branche bilden.

Dieser neue Rahmen setzt voraus, dass die Kommission einen konkreten Vorschlag über die künftigen technischen Maßnahmen erarbeiten wird, eine Anstrengung, die sowohl die Kommission als auch der Rat bis jetzt anscheinend vor sich her geschoben haben. Dieser neue Vorschlag muss gewährleisten, dass durch Befragung der Menschen, die in dieser Branche tätig sind, die technischen Maßnahmen den praktischen Erfahrungen vor Ort angepasst werden. Sie muss außerdem der neuen Verordnung und dem Rahmen der neuen GFP folgen. Dies gilt insbesondere bezüglich der Frage regionaler Variierung der Maßnahmen. Sie muss sicherstellen, dass die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten klar festgelegt ist. Dies wird dem Verständnis und der Übernahme von Verantwortung im Rahmen dieser EU-Politik dienlich sein.

Vor diesem Hintergrund und im Angesicht dieser Umstände schlage ich vor, dass wir dem Ersuchen der Kommission nach einer Verlängerung bis zum 31. Dezember 2012 nachkommen, ohne dass die aktuellen technischen Maßnahmen wesentlich geändert werden, mit Ausnahme einer Ergänzung bezüglich der zulässigen Netzgröße für Eberfische. Mir ist jedoch klar, dass dieser Vorschlag ein Zugeständnis der Kommission darstellt und dass es eine Menge Fragen und laute Rufe hinsichtlich eines Wandels im Fischereisektor gibt, der über die Verschiebung dieses wichtigen Projekts enttäuscht ist. Ich möchte daher unserer Zustimmung eine doppelte Forderung hinzufügen: Die Forderung nach einer Folgenabschätzung bezüglich der technischen Maßnahmen, die aktuell in Kraft sind. Dies ist unverzichtbar für eine wirksame Anpassung der Maßnahmen. Außerdem ist im Rahmen der Erarbeitung der neuen Verordnung eine echte Konsultation der betroffenen Parteien notwendig, insbesondere der Fischer selbst.

Zum Abschluss möchte ich die Aufmerksamkeit auf die Tatsache lenken, dass der neue Vorschlag der Kommission innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgen sollte, damit eine neue Verordnung am 1. Januar 2013 in Kraft treten kann, wenn die neue GFP in Kraft tritt. Es ist unverzichtbar, dass die Kommission unverzüglich mit der Arbeit an dem neuen Vorschlag beginnt. Es wäre nicht zumutbar, nach dieser 18-monatigen Verlängerung der existierenden Verordnung eine weitere Verlängerung zu erlauben. Die technischen Maßnahmen, auf die sich mein Bericht bezieht, sind Übergangsmaßnahmen und auch nur als solche beschlossen worden.-

 
  
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  Carmen Fraga Estévez, Berichterstatterin.(ES) Herr Präsident, ich muss zunächst wieder einmal die Probleme beklagen, mit denen dieser Bericht aufgrund des Widerstands des Rates und der Kommission gegen die Mitentscheidungsbefugnisse des Parlaments konfrontiert war.

Im vorliegenden Fall geht es um einen Vorschlag, dass es Grönland, einem überseeischen Land und Gebiet, gestattet sein soll, zu den gleichen Bedingungen zu exportieren wie ein Mitgliedstaat der Europäischen Union. Dies würde sowohl Grönland nutzen, das 87 % seiner Fischereierzeugnisse in die Europäische Union exportiert, als auch der Union selbst; profitieren würde vor allem Dänemark, das der Empfänger des größten Teils dieser Exporte ist.

Eine der Bedingungen für die Einbeziehung Grönlands in die Einfuhrregelungen des Binnenmarktes ist die Annahme von EU-Gesundheitsvorschriften durch Grönland, was keinerlei Problem darstellt.

Obwohl der Handel mit Fischereierzeugnissen unter die gemeinsame Marktorganisation fällt, hat die Kommission unter dem Vorwand der Notwendigkeit der Befolgung der Gesundheitsvorschriften ihren Vorschlag auf Grundlage von Artikel 203 des Vertrages eingereicht, was für uns ein einfaches und unkompliziertes Konsultationsverfahren bedeutet.

Sowohl der Fischereiausschuss als auch die juristischen Dienste haben auf diese Unregelmäßigkeit von Anfang an hingewiesen. Aufgrund der Wichtigkeit des Berichts für Grönland und da dies keine inhaltlichen Probleme verursachte, gestatten wir die Bearbeitung des Berichts im Rahmen des Konsultationsverfahrens. Stellen Sie sich unsere Überraschung vor, als kurz vor unserer Abstimmung über den Text der Rat ohne Vorwarnung eine völlig andere Vorlage verabschiedete, mit zahlreichen Änderungen, durch die versucht wird, die klare Verbindung mit der gemeinsamen Marktorganisation zu verschleiern, um so eine Mitentscheidung zu vermeiden. Da, wie ich vorhin erwähnte, das Parlament bereits den Text unter Einsatz des Konsultationsverfahrens ohne jegliche Probleme angenommen hatte, war ein solches Manöver vollkommen unangemessen.--

Konfrontiert mit einem neuen Text und dem klaren Beweis, dass der Rat beabsichtigte, die Befugnisse des Parlaments aufzuweichen, beschlossen wir trotzdem, dass wir diesmal diese Befugnisse voll nutzen und eine formale Stellungnahme des Rechtsausschusses verlangen würden.

In dieser Stellungnahme sagte der Rechtsausschuss - ich zitiere direkt aus dem Text: „Durch den vorgeschlagenen Beschluss soll Grönland verpflichtet werden, als Bedingung für die Anwendung der Binnenmarktvorschriften der EU im Bereich der Fischerei [...] die Gesundheitsvorschriften der EU umzusetzen“, wie in Artikel 3 des Vorschlags dargelegt wird, der gewährleistet, dass die Bestimmungen des Abkommens den in der Union geltenden Vorschriften zur Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie der Marktorganisation für Fischereierzeugnisse entsprechen.

Daher kam der Rechtsausschuss zu der einstimmigen Entscheidung, dass die Artikel 204 und 43 Absatz 2 des Vertrags zusammen mit Protokoll Nr. 34, das spezifische Bestimmungen und Verfahren für Erzeugnisse, die der gemeinsamen Fischereimarktorganisation unterliegen, die rechtliche Grundlage für den Vorschlagen darstellen sollten. Ich habe daher in meiner Eigenschaft als Berichterstatterin einen weiteren Berichtentwurf erarbeitet, mit einer geänderten Rechtsgrundlage. Dieser Entwurf wird von uns morgen zur Annahme eingereicht. Soweit es das Europäische Parlament betrifft, ist dies unsere erste Lesung.

Es bleibt mir jetzt nur, der Kommission und dem Rat - die meiner Kenntnis nach abwesend sind - zu sagen, dass sie nun die Gelegenheit haben, die neue Rechtsgrundlage zu korrigieren und anzuerkennen und dies als erste Lesung zu betrachten, was wir morgen auch tun werden. Das Problem ist die Rechtsgrundlage und nicht der Inhalt.

Ich verlange, dass dieses Problem mit Blick auf die Zukunft gelöst wird.

 
  
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  Maria Damanaki, Mitglied der Kommission. Herr Präsident, ich möchte allen Berichterstattern für ihre Arbeit danken. Lassen Sie mich nun auf jeden Bericht der Reihe nach eingehen, wobei ich mich auf das Wesentliche konzentrieren werde, um Zeit zu sparen.

Bezüglich des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Union der Komoren möchte ich Herrn Capoulas Santos für seine Arbeit als Berichterstatter danken. Ich freue mich auch über die besonders nachdrückliche Unterstützung des gesamten Fischereiausschusses für den wesentlichen Inhalt des Vorschlags.

Dem Parlament wird bewusst sein, dass die EU sich dazu verpflichtet hat, weiterhin verantwortungsvolle und nachhaltige Fischerei in den Gewässern unserer Partner zu fördern, einschließlich der Region des Indischen Ozeans. Es ist sehr wichtig, bilaterale Beziehungen mit den Ländern dieser Region zu pflegen, in diesem Fall den Komoren, in Verbindung mit der Teilnahme der Europäischen Union an regionalen Fischereiorganisationen wie der Indian Ocean Tuna Commission.

Wir müssen dort präsent sein, und das ist der Grund, warum diese Vereinbarung so wichtig ist. Gegenwärtig hat die Europäische Union vier aktive Fischereipartnerschaftsabkommen im Indischen Ozean. Im Einzelnen betrifft dies die Seychellen, Madagaskar, Mosambik und das Abkommen mit der Union der Komoren. Ich möchte unterstreichen, wie wichtig es für die Kommission und die Europäische Union ist, ein Abkommen mit den Komoren zu erreichen, da das Abkommen eine wichtige Rolle hinsichtlich der Präsenz unserer Flotte in der Region spielt.

Es ist außerdem notwendig, den Dialog über die sektorale Politik zu verstärken, um die Umsetzung einer verantwortungsvollen Fischereipolitik in dieser Region voranzutreiben.

Lassen Sie mich ein paar Worte hinsichtlich der Forderungen sagen, die der Berichterstatter in den Schlussbemerkungen zu seinem Bericht an die Kommission gerichtet hat. Ich möchte erklären, dass die Kommission verpflichtet ist, das Europäische Parlament in sämtlichen Phasen der Verhandlung und dem Abschluss internationaler Abkommen vollständig zu unterrichten. Wir meinen das ernst, und möchten alle relevanten Informationen verfügbar machen, aber wir müssen auch im Einklang mit den Verpflichtungen handeln, die im Rahmenabkommen eingegangen wurden.

In der Praxis halten die Dienststellen der Kommission diese Verpflichtung seit mehr als einem Jahr ein. Die Kommission schickt dem Europäischen Parlament die gleichen Informationen wie dem Rat und zur gleichen Zeit. Ich bin insbesondere entschlossen, Ex-ante- und Ex-post-Bewertungen unserer Abkommen so schnell wie möglich zur Verfügung zu stellen. Um nur ein Beispiel zu geben: Im Hinblick auf die morgige Abstimmung über die Entschließung des Fischereipartnerschaftsabkommens mit Mauretanien haben die Dienststellen der Kommission Vorkehrungen getroffen, dass der Auswertungsbericht bezüglich dieses Abkommens noch vor dem vorgesehenen Termin verfügbar gemacht werden wird, damit die Abgeordneten des Parlaments abstimmen können, nachdem sie sich über diesen Bericht informiert haben.

Im Hinblick auf die Teilnahme von Abgeordneten dieses Parlaments bei internationalen Tagungen als Beobachter muss ich betonen, dass das Rahmenabkommen für multilaterale internationale Konferenzen und Tagungen gilt. Gleichzeitig beabsichtigen wir, bestehende erfolgreiche Praktiken bei der Teilnahme an bilateralen Verhandlungen fortzuführen. Trotzdem trifft das Kollegium der Kommissare jede Entscheidung über eine Einbeziehung von Abgeordneten des Europäischen Parlaments als Beobachter in EU-Delegationen mit Bezug auf den Einzelfall auf Grundlage einer Auswertung der rechtlichen, diplomatischen und technischen Möglichkeiten gemäß des Rahmenabkommens. Ich möchte jedoch unterstreichen, dass meine persönliche Einstellung und die der Dienststellen sehr positiv ist, und ich möchte Ihre Beteiligung erleichtern.

Im Hinblick auf den zweiten Bericht über finanzielle Maßnahmen der Gemeinschaft zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik möchte auch dem Fischereiausschuss und dem Berichterstatter, Herrn Ferreira, für ihre Arbeit an diesem Vorschlag danken. Dank ihrer Anstrengungen haben wir einen Text vor uns, der auch für den Rat annehmbar ist. Ich freue mich sagen zu können, dass der Text auch für die Kommission akzeptabel ist. Die Zusammenarbeit zwischen den drei Institutionen war in diesem Fall hervorragend. Nach einem erfolgreichen informellen Trilog am 2. März konnte ein Konsens über die offenen Punkte erzielt werden, so dass die Kommission hofft, dass bezüglich dieses Vorschlags eine Einigung in erster Lesung erzielt werden kann. Ich hoffe, dass wir in dieser Hinsicht erfolgreich sein werden.

Ich möchte daran erinnern, dass dieser Vorschlag die Regelung des sogenannten zweiten Finanzierungsinstruments rationalisiert. Diese Regelung betrifft Ausgaben in internationalen Beziehungen, Governance, Datenerhebung und wissenschaftliche Beratung sowie Überwachung und Kontrolle. Die Überarbeitung beabsichtigt, Kohärenz zwischen der Verordnung und anderen Elementen des gesetzlichen Rahmens herzustellen. Sie betrifft beschränkte Anpassungen und Klarstellungen der Bestimmungen. Ich bitte daher das Europäisches Parlament, diesen Vorschlag anzunehmen.-

Ich wende mich nun dem dritten Bericht über technische Übergangsmaßnahmen zu, für dem ich der Berichterstatterin, Frau Grelier, meinen herzlichen Dank aussprechen möchte. Das Ziel dieses Vorschlags ist die Verlängerung der bestehenden technischen Übergangsmaßnahmen bis zum Ende des Jahres 2012. Dies basiert auf der Annahme, dass die reformierte Gemeinsame Fischereipolitik am 1. Januar nächsten Jahres in Kraft tritt. Ich hoffe, dass wir dieses Ziel erreichen. Meine Absicht bei diesem Verlängerungsvorschlag ist es, die Eröffnung einer komplexen Diskussion über technische Maßnahmen auf dem Weg zu unserer Reform zu vermeiden. Die Kommission befürwortet die durch den Fischereiausschuss angenommene Abänderung über eine Maschenweite für Eberfische, da diese auf wissenschaftlichem Rat beruht. Ich nehme die Bedenken einiger Abgeordneter und auch bestimmter Mitgliedstaaten zur Kenntnis, die zusätzliche Änderungen wollten. Wir konnten diese nicht akzeptieren, da sie noch nicht von Wissenschaftlern geprüft wurden, oder Wissenschaftler tatsächlich noch nicht die vollständigen Informationen von den Mitgliedstaaten erhalten haben, die für eine Einschätzung notwendig sind.

Schließlich möchte ich gerne einige Worte über den Bericht bezüglich der Einfuhr von Fischereierzeugnissen aus Grönland sagen. Ich möchte hier der Vorsitzenden des Fischereiausschusses, Frau Fraga, für ihre Arbeit danken. Ich möchte unterstreichen, dass die durch die Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen eine seit Langem bestehende Forderung Grönlands aufgreifen. Diese Maßnahmen streben eine Vereinfachung der Hygienemaßnahmen und Zertifizierungsverfahren an und machen Grönland zu einem Teil des Binnenmarktes für Fischereierzeugnisse und abgeleitete Produkten.-

Dies steht voll und ganz im Einklang mit unserer Verpflichtung im Abkommen von 2006, einen Beitrag zur Entwicklung Grönlands zu leisten und im Bereich der Lebensmittelsicherheit zu kooperieren. Die Kommission ist sehr erfreut, bekanntgeben zu können, dass alle betroffenen Parteien - die Mitgliedstaaten im Rat mit Einstimmigkeit, Grönland, das Europäische Parlament und außerdem die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten - bereit sind, ihrer Verantwortung nachzukommen und den Vorschlag zu unterstützten.

Um es deutlich zu sagen: Die Beziehung zu Grönland ist für uns, die Kommission, von extremer Bedeutung, und ich denke, dass jeder versteht, warum dies so ist. Es ist eine politische Priorität, und ich hoffe daher, dass diese Diskussion über die Rechtsgrundlage dieses Vorschlags nicht die Annahme dieser wichtigen Maßnahme gefährdet.

Ich verstehe die Bedenken von Frau Fraga bezüglich der Rechtsgrundlage dieses Vorschlags und der Befugnisse des Europäischen Parlaments sehr gut. Ich kann versichern, dass die Kommission der Suche nach einer pragmatischen Lösung nicht im Weg stehen wird. Obwohl wir nach wie vor davon überzeugt sind, dass die rechtliche Grundlage unseres Vorschlags korrekt ist, würden wir es akzeptieren - das möchte ich klarstellen -, dass der Rat die Position des Parlaments annimmt. Für uns ist das in Ordnung. Es liegt nun beim Rat, die Optionen zu erwägen und den Fall im Einklang mit den Bestimmungen des Vertrages voranzubringen. Ich hoffe, dass wir dieses Thema sehr bald lösen können, um Auswirkungen auf unsere Beziehungen mit Grönland zu vermeiden. Das ist unsere erste Priorität, und ich bin heute hier, um zu sagen, dass ich gerne die Arbeit, die durch Frau Fraga geleistet wurde, unterstützen will, um eine Lösung zu finden.

Abschließend möchte ich dem Fischereiausschuss und allen Berichterstattern für ihre Arbeit danken. Es tut mir leid, dass ich zu viel geredet habe, aber ich musste auf vier Berichte eingehen.

 
  
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  François Alfonsi, Berichterstatter für die Stellungnahme des Haushaltsausschusses. (FR) Herr Präsident, für diesen Bericht über das Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Union der Komoren wurde um die Stellungnahme des Haushaltsausschusses ersucht. Der Ausschuss hat das Abkommen angenommen.

Der Ausschuss ist jedoch der Auffassung, dass die Abstimmung des Parlaments über diesen Bericht wenig sinnvoll ist, da dies nach Unterzeichnung des Abkommens stattfindet. Die Geringfügigkeit der in diesem Fall aufgewendeten Mittel mildert die Auswirkungen dieses Problems. In der Zukunft müssen wir aber natürlich im Stande sein, unsere Stellungnahme abzugeben, bevor derartige Abkommen unterzeichnet werden.

Zweitens ist der Ausschuss der Auffassung, dass der Inhalt dieses Abkommens genauer hätte untersucht werden sollen. Dies betrifft die Bestimmungen für die Überwachung der tatsächlichen Fangmengen und den Schutz von Fischbeständen im Hinblick auf den durch den Fischereiausschuss ausgeübten Druck, sowie die Gewährleistung, dass der Teil der Abkommen, der die lokale Entwicklung betrifft, in der Praxis ordnungsgemäß umgesetzt wird. Der Haushaltsausschuss plant daher, dem Fischereiausschuss ein Arbeitstreffen vorzuschlagen, auf dem diese Fragen bald gründlich behandelt werden.

 
  
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  Jarosław Leszek Wałęsa, im Namen der PPE-Fraktion. – (PL) Herr Präsident, meine Damen und Herren, in der heutigen Debatte erörtern wir vier Berichte, und so möchte ich zunächst allen Berichterstattern für ihre Arbeit danken und der Europäischen Kommission für ihre Kooperation. Ich möchte zu Anfang ein paar Worte zum Grelier-Bericht sagen, der ein Kompromiss zwischen den Fraktionen und der Europäischen Kommission ist. Ich unterstütze die Version des Berichts, der im Fischereiausschuss angenommen und durch Abstimmung beschlossen wurde. Aufgrund des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon zog die Europäische Kommission im Jahr 2010 ihren Entwurf für eine Verordnung des Rates über die Erhaltung von Fischereiressourcen durch technische Maßnahmen zurück, mit der Absicht, einen neuen Plan zu erarbeiten. Dieser neue Plan sollte den Bestimmungen des Vertrags entsprechen und die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik berücksichtigen. Der Entwurf sollte im dritten Quartal 2011 vorgelegt werden. Bedauerlicherweise sieht es so aus, als wenn die Kommission den Verordnungsentwurf nicht rechtzeitig fertig haben wird. Noch schlimmer ist, dass sie voraussichtlich nicht die finanziellen Mittel hat, sie zu ändern. Dies ist kein gutes Zeichen. Durch die morgige Abstimmung über die Verlängerung der provisorischen Verordnung gehen wir gegenüber den Fischern die Verpflichtung ein, an einer neuen Verordnung zu arbeiten, die letztendlich die ganze Palette der Bestimmungen systematisiert, die die erlaubten Methoden und Fanggebiete regeln.

Es ist jedoch ermutigend, dass laut neuesten Informationen die Kommission höchstwahrscheinlich einige Befugnisse an die Mitgliedstaaten zurück übertragen möchte, soweit technische Maßnahmen betroffen sind. Dies ist ein sehr positiver Schritt hin zur Dezentralisierung. Technische Maßnahmen, die in einzelnen Meeresbecken eingesetzt werden, unterscheiden sich je nach den Bedingungen vor Ort. Das System zur Fischereibewirtschaftung sollte den traditionellen Top-Down-Ansatz aufgeben und stattdessen das Prinzip der Regionalisierung betonen, das es möglich macht, die in den einzelnen Meeresbecken vorherrschenden Bedingungen zu berücksichtigen. Wir müssen daher allen Versuchen, ein universelles und gemeinsames Modell der Fischereibewirtschaftung einzuführen, eine klare Absage erteilen und rufen dazu auf, die individuellen Eigenheiten der verschiedenen europäischen Gewässer zu beachten. Ein individueller Ansatz wird uns auf den richtigen Weg zu einer nachhaltigen Fischereibewirtschaftung führen. Vielen Dank.

 
  
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  Ulrike Rodust, im Namen der S&D-Fraktion. – Herr Präsident, sehr geehrte Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben wieder einmal ein ganzes Paket Fischereipolitik auf der Tagesordnung. Ich als Koordinatorin bin froh, dass wir zu zwei Verordnungen einen Kompromiss mit Rat und Kommission gefunden haben. Das gilt für den Bericht Grelier zu technischen Maßnahmen und den Bericht Ferreira zum zweiten Finanzierungsinstrument. Dem Fischereiabkommen mit den Komoren werden wir ebenfalls zustimmen können, wobei ich nicht verhehlen will, dass ich mir im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik eine grundlegende Neuausrichtung der Partnerschaftsabkommen wünsche.

Echte Probleme zwischen den Institutionen gibt es aber beim Thema Grönland, wo die Befugnisse des Parlaments nicht respektiert werden. Ich verliere langsam die Geduld, dass es immer noch nicht zu einer vernünftigen Zusammenarbeit zwischen den Institutionen kommt. Ich habe das an dieser Stelle bereits mehrfach angesprochen. Ich tue das auch heute wieder. Das Problem der Managementpläne muss dringend gelöst werden! Ich appelliere auch an die ungarische Ratspräsidentschaft, sich aktiv für eine Lösung einzusetzen. Dass niemand aus dem Rat hier ist, zeigt allerdings ziemlich deutlich, wie wenig Respekt der Rat dem Parlament entgegenbringt. Ich finde das unglaublich!

Noch eine Bemerkung zum Bericht Grelier: Ich weiß, dass einige Kollegen frustriert sind, weil ihre Änderungswünsche nicht berücksichtigt werden konnten. Ich finde es aber auch sehr misslich, dass unsere Fischer mit alten technischen Maßnahmen arbeiten müssen. Schuld hieran ist aber der Rat, der sich nicht auf eine neue Verordnung einigen konnte. Wir müssen als ein Parlament, das eine große Verantwortung trägt, auch verantwortlich handeln und deshalb die bestehende Verordnung ohne Änderungen verlängern.

 
  
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  Pat the Cope Gallagher, im Namen der ALDE-Fraktion. Herr Präsident, ich möchte allen Berichterstattern zur Vorstellung ihrer Berichte gratulieren. Aufgrund der begrenzten Zeit möchte ich meine Anmerkungen auf den Grelier-Bericht beschränken.

Die bestehende Verordnung bezüglich der technischen Maßnahmen verursacht für kleine Küstenschiffe, die vor der irischen Küste und der Westküste Schottlands tätig sind, große Probleme. Wir können es uns als Politiker nicht erlauben, herumzusitzen und auf die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik zu warten, in deren Rahmen eine neue Verordnung erwartet wird. Das Parlament hat jetzt die Chance zu handeln. Ich fordere alle Fraktionen auf, die sehr realistischen Änderungsanträge zu unterstützen, die eingereicht worden sind.

Den von mir erwähnten kleinen Booten, die kürzer als 15 Meter sind, wird das Einkommen genommen. Schlimmer noch ist die Tatsache, dass diese Boote gezwungen sind, sich in gefährliche Gewässer zu wagen. Wir zwingen diese Boote 80 km vor unseren Küsten Fische zu fangen, außerhalb des Gebiets, das für die Kabeljaufischerei geschlossen ist. Meine Änderungsanträge beziehen sich auf den Einsatz von Verwickelnetzen. Diese Netze werden von kleinen Küstenschiffen benutzt, um Schalentiere und Katzenhaie vor der Nordwestküste zu fangen. Verwickelnetze werden nicht für den Kabeljaufang eingesetzt und auch nicht für den Fang von Schellfisch und Wittling. Sie werden keinerlei Auswirkungen auf diese Bestände haben. Sollten diese Änderungsantrage angenommen werden, würden sie daher den kleinen Fischerbooten erlauben, in diesen Gebieten zu überleben. Es ist nicht ausreichend, zu sagen, dass wir keine Diskussionen lostreten wollen. Deswegen sind wir hier.

Bezüglich des Eberfisches reden wir von einer neuen Form der Fischerei. Sie wurde primär von Fischern aus meinem Heimatland entwickelt. Im Dezember legte der Rat eine TAC fest, von der Irland 67 % erhielt. Ich freue mich über die Aussage des Kommissars, dass dies wissenschaftlich begründet ist. Die bestehende Verordnung befasst sich nicht mit Eberfischen. Ich freue mich daher, dass der Ausschuss beschlossen hat, meinen Änderungsantrag im Vorschlag der Kommission zu verwenden, um die korrekte Maschenweite von 32 bis 54 einzuführen und die Notwendigkeit neuer Rechtsvorschriften zu vermeiden, deren Einführung zu lange dauern würde.

Zuletzt möchte ich alle Mitglieder auffordern, nachzudenken über

(Der Präsident unterbricht den Redner)

 
  
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  Isabella Lövin, im Namen der Verts/ALE-Fraktion(SV) Herr Präsident, ich möchte allen Berichterstattern für ihre konstruktive Zusammenarbeit danken. Ich möchte mich jedoch mit dem Fischereiabkommen mit der Union der Komoren befassen.

Wenn mir jemals Zweifel kommen, warum wir in der Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz bisher immer gegen diese Fischereiabkommen gestimmt haben, muss ich nur eines der Gutachten aufschlagen und die Vereinbarung mit der Union der Komoren lesen, über die wir jetzt abstimmen werden. Die EU hat seit 1998 ein Abkommen mit diesem armen Land. Laut Gutachtens hat das Abkommen der Union der Komoren zwischen 2005 und 2009 2,7 Mio. EUR gebracht. Die Vereinbarung legt fest, dass 60 % des Geldes zur Unterstützung des lokalen Fischereisektors verwendet werden muss und für Kontrollen und wissenschaftliche Schätzungen des Fischbestandes.

Laut Gutachtens hat dieses Entwicklungsland immer noch keinen einzigen Fischereihafen, kein einziges Küstenwachboot, keine Küstenwachflugzeuge oder -helikopter und keine Fischereiforschung. Der Fischereisektor des Landes selbst ist immer noch völlig unterentwickelt.

Die Union der Komoren erhält also 2,7 Mio. EUR, damit sie EU-Schiffe hereinlässt. Wir Steuerzahler zahlen 65 % dieser Summe und die Schiffseigner 35 %. Diese Fischerboote, von denen die Mehrheit für den Thunfischfang gedacht ist, haben während der gleichen Zeit lauf Gutachten Fische im Wert von 13,7 Mio. EUR gefangen. Es ist ein sehr gutes Geschäft für die Schiffseigner, aber das Gutachten erklärt, dass der gesamte sogenannte Mehrwert an die EU geflossen ist.

Komorische Einwohner wurden nicht als Besatzung auf den Booten beschäftigt. Es wurden in den Komoren keine Fische angelandet. Die Verarbeitung der Fische erfolgte zur Gänze andernorts, zum Beispiel auf den Seychellen. Ich stimme der Kommissarin zu, dass es für die EU gut ist, in der Indian Ocean Tuna Commission (IOTC) vertreten zu sein. Ich habe jedoch die folgende Frage an die Kommission:

Wie beabsichtigt die Kommission zu gewährleisten, dass dieses neue Abkommen besser umgesetzt wird als die vorherigen Abkommen? Wie sollte zum Beispiel die EU-Flotte überzeugt werden, Komoren an Bord zu beschäftigen, und wie wird die Kommission sicherstellen, dass das Abkommen tatsächlich einen Beitrag zur Entwicklung der Komoren leistet, so dass der für die Entwicklung der Fischerei bestimmte Geldbetrag nicht nur eine schöne Absicht bleibt?

 
  
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  Marek Józef Gróbarczyk, im Namen der ECR-Fraktion. – (PL) Herr Präsident, ich möchte zunächst allen Berichterstattern meinen herzlichen Dank für ihre Arbeit bei der Vorbereitung ihrer Berichte ausdrücken und ihnen gratulieren. Diese Berichte sind ein wichtiger Faktor bei der Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik.

Gleichzeitig sollte das Augenmerk auf die Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission hinsichtlich internationaler Abkommen gerichtet werden. Es ist für die Europäische Kommission allgemein akzeptierte Praxis, übermäßig verschlossen zu sein, wenn es um die Verhandlung von Abkommen mit Drittländern geht. Dies widerspricht den Bestimmungen des Vertrags von Lissabon, der eine stärkere Einbeziehung des Parlaments bei der Erarbeitung normativer Rechtsakte vorsieht. Es widerspricht dem Transparenzgrundsatz und beschränkt die Rolle des Parlaments, das schließlich eine Aufsichtsfunktion zu erfüllen hat. Ein Einfluss auf den Verhandlungsprozess würde es den Abgeordneten erlauben, ihr Mandat als Abgeordnete des Europäischen Parlaments ordnungsgemäß auszuüben.

Frau Kommissarin, ich möchte die Abgeordneten des Europäischen Parlaments dazu aufrufen, beim Verhandlungsprozess eine größere Rolle zu spielen, da das aktuelle System, nach dem ein allgemeiner Bericht über die Verhandlungen durch einen Vertreter der Europäischen Kommission veröffentlicht wird, unzureichend ist.

 
  
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  Derek Roland Clark, im Namen der EFD-Fraktion. Herr Präsident, nach 30 Jahren wird endlich die schädliche Praxis der Rückwürfe angesprochen. Die Flotten in Grimsby haben ein paar dutzend Fischerboote, wo es einst hundert gab. Vor zwei Jahren reichten Fischer aus dem Westen von Schottland einen Plan zur Rettung des Weißfischs ein. Während sie warten, schreitet die Reduzierung der Bestände weiter fort. Ein regionaler Ansatz wurde vorgeschlagen - warum auch nicht? Die EU teilt das Land in Regionen auf.

Viel schlimmer ist die Verlängerung der Lizenzen für europäische Flotten, die Gewässer der Komoreninseln auszuplündern. Und es wird ein Raubzug sein, da die örtlichen Fischer mit den überlegenen, EU-geförderten Trawlern nicht mithalten können. Das Gleiche wurde anderen in dieser Gegend angetan. Ist das Parlament überrascht, dass somalische Fischer, denen die Lebensgrundlage entzogen wurde, sich dem alten Übel der Piraterie verschrieben haben?

Haben die Abgeordneten vor fünf Jahren die Fernsehbilder von Hunderten von Einwohnern der Westsahara gesehen, die auf die Kanaren flüchteten? Die EU-Fangerlaubnisse waren für ihre Gewässer soeben verlängert worden, und auch sie hatten das alles schon erlebt. In dem jämmerlichen, verzweifelten Versuch starben viele auf der Strecke von 800 Meilen in Fischerbooten, die nie für das offene Meer gedacht waren. Die EU schert sich aber nicht um Menschen aus den unterentwickeltsten Ländern, die durch ihre Handlungen in Armut gestürzt werden. Sie verdient es, dafür verurteilt zu werden.-

 
  
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  Diane Dodds (NI). - Herr Präsident, einer unserer Berichterstatter sprach von dem Misstrauen der Fischer in Bezug auf die Gemeinsame Fischereipolitik. Das überrascht wenig, da die Gemeinsame Fischereipolitik in ihrer jetzigen Form nur den Abbau unserer Flotte bewirkt hat, aber keine Erholung der Fischbestände zu verzeichnen ist. Aus meiner Sicht müssen wir die Fischereipolitik den Mitgliedstaaten zurückgeben, je früher desto besser. Mir ist allerdings klar, dass dies wahrscheinlich auf kurze Sicht nicht geschehen wird. Ich werde daher einige Anmerkungen zu dieser gemeinsamen Aussprache über die Fischerei machen.


Zunächst möchte ich mich mit dem Thema der Einführung einer finanziellen Maßnahme für die Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik befassen. Es erscheint mir, dass, solange die EU in der Lage ist, sich in unsere Fischerei einzumischen, diese Einmischung vernünftig finanziert werden sollte. Während wir bestrebt sind, die Finanzierung zu gewährleisten, die für die Verwaltung der GAP zur Verfügung steht, sollten wir auch an die Stakeholder denken - insbesondere unsere Fischer - denen es schwer fällt, bezüglich der vielen aktuellen Regeln und Verordnungen auf dem Laufenden zu bleiben, ganz abgesehen von denen, bezüglich derer sie konsultiert werden.

Ich höre zunehmende Stimmen von einer Reihe von maritimen Stakeholdern, dass die gesamte Branche mit der Bewältigung dieses spezifischen Themas Schwierigkeiten hat.

 
  
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  Alain Cadec (PPE).(FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin, sehr geehrte Damen und Herren, zunächst ein Appell, der mir sehr wichtig ist: Das Parlament hat nur einen Sitz, und das ist Straßburg.

Ich möchte Herrn Ferreira zu diesem Bericht über die finanziellen Maßnahmen der Gemeinschaft zur Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik und im Bereich des Seerechts danken. Die Änderungsanträge, die von der Kommission und dem Parlament vorgeschlagen wurden, werden das Ausmaß der EU-Investitionen bestimmen, die in die Forschung fließen können. Sie werden die Verordnung in Einklang mit dem EU-rechtlichen Rahmen über Datenerhebung, Datenverwaltung und Datennutzung bringen.

Ich begrüße insbesondere die Gelegenheit, wissenschaftliche Forschung bezüglich Fischerei und Aquakultur zu finanzieren. Wir werden nun in die Lage versetzt, den Grad der Abhängigkeit der Europäischen Union von Einfuhren aus Drittländern wissenschaftlich zu untersuchen. Wie Sie wissen, hängen 60 % unseres Marktes von Importen ab, und diese Zahl steigt ständig. Es ist unverzichtbar, dass wir die Unterstützung für europäische Produzenten erhöhen, anstatt in alle Richtungen den Handel zu öffnen, was der europäischen Produktion schadet.

Außerdem möchte ich Frau Grelier für den Bericht danken. Technische Maßnahmen sind ein extrem sensibles Thema. Sie müssen so schnell wie möglich geändert werden, sobald wir die Vorschläge der Kommission über das Reformpaket zur Gemeinsamen Fischereipolitik haben. Dieser Bericht, den wir morgen annehmen, erlaubt eine Verlängerung der technischen Übergangsmaßnahmen für den Fischereisektor. Diese Verlängerung wird es uns ermöglichen, ein regulatorisches Vakuum nach dem 30. Juni diesen Jahres zu vermeiden, und es der Fischerei erlauben, ihr Gewerbe bis zur Reform der GFP weiter auszuüben. Es wird es außerdem ermöglichen, eine gründliche Folgenabschätzung bezüglich aller aktuell bestehenden technischen Maßnahmen durchzuführen. Es wäre wirklich nicht vernünftig, irgendwelche wesentlichen Änderungsanträge zu diesem Bericht zu beschließen, da dies das Gesetzgebungsverfahren verlängern und lange Diskussionen mit dem Rat umfassen würde.

Zum Schluss möchte ich Herrn Capoulas Santos zu seinem Bericht über das Fischereiabkommen mit den Komoren und meiner Kollegin Frau Fraga Estévez zu dem Grönland-Bericht gratulieren.

 
  
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  Ole Christensen (S&D).(DA) Herr Präsident, ich möchte zunächst den Berichterstattern für ihre Arbeit an der Empfehlung und den drei Berichten danken. Morgen werden wir über ein wichtiges Abkommen mit Grönland abstimmen, für das ich Schattenberichterstatter für die Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten & Demokraten im Europäischen Parlament bin. Ich bin erfreut, dass wir die träge und teure Bürokratie loswerden, während wir gleichzeitig die EU-Anforderungen für Lebensmittelsicherheit voll erfüllen. Das Abkommen wird Grönland eine guten Gelegenheit bieten, seine Fischereierzeugnisse zu den Bedingungen des Binnenmarktes zu verkaufen, vorausgesetzt, diese Erzeugnisse erfüllen die Anforderungen des Gesundheitsschutzes. Grönlands Fische werden bereits durch die dänischen Lebensmittelbehörden überprüft, sowohl in Grönland selbst als auch erneut, wenn sie in die EU ausgeführt werden. Dies stell eine teuer Duplizierung der Arbeit dar, die das Abkommen glücklicherweise beseitigen wird. Jeder wird von diesem Abkommen profitieren, aber es hat definitiv zu lange gedauert. Es war jedoch für das Parlament auch wichtig, dass die Rechtsgrundlage voll und ganz klargestellt wird, und wir hoffen, dass der Rat dies unterstützen wird.

Wir werden außerdem über das Partnerschaftsabkommen mit der Union der Komoren im Fischereisektor abstimmen. Ich habe grundsätzlich eine sehr positive Meinung über nachhaltige Fischereiabkommen, die für eine Nachhaltigkeit bezüglich der Bestände zugunsten der Fischer, der örtlichen Bevölkerung und zuletzt für die EU-Fischer sorgen, die diese Abkommen nutzen. Bedauerlicherweise erfüllt dieses Abkommen die Anforderung der Nachhaltigkeit nicht in dem Maße, in dem ich mir dies wünschen würde, da es keine Höchstgrenze enthält, die regelt, wie viel EU-Schiffe letztlich fangen dürfen. Wenn die vereinbarte Quote von 4 850 Tonnen pro Jahr erreicht ist, kostet jede zusätzliche Tonne 65 EUR.

Die Tendenz, keine Grenze festzulegen, wie viel EU-Schiffe in den Gewässern von Drittländern fangen dürfen, ist schädlich und falsch. Es ist hinnehmbar, dass wir eine in den Gewässern eines Drittlands eine andere Fischereipolitik verfolgen als in unseren eigenen Gewässern. Ich möchte außerdem darauf drängen, dass wir in größerem Umfang sicherstellen, dass das Geld, das die EU für den Abschluss von Fischereiabkommen an Drittländer zahlt, auch in solcher Weise zweckgebunden wird, dass es definitiv der örtlichen Bevölkerung zugute kommt.

 
  
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  Britta Reimers (ALDE). - Herr Präsident, Frau Damanaki, meine Damen und Herren! Ich bin froh, dass dieses Thema nun endgültig vom Parlament verabschiedet wird, und danke den Berichterstattern für ihre Arbeit.

Die Änderung der Ratsverordnung zu den finanziellen Maßnahmen der Gemeinschaft ist eines der Hauptwerkzeuge, das wir brauchen, um die Gemeinsame Fischereipolitik umzusetzen. Dies gilt insbesondere für die Bereiche internationale Fischereibeziehungen, Datenerhebung und wissenschaftliche Studien. Ganz besonders wichtig sind die Kontrollsysteme der Gemeinsamen Fischereipolitik und deren Umsetzung.

Der Berichterstatter hat sich bemüht, seine Kollegen zu überzeugen, warum er eine Erhöhung der Kofinanzierungsrate auf ein Maximum von 75 % wünscht. Diesem Wunsch konnten wir nicht folgen. Die bestehenden Regelungen haben sich in der Praxis bewährt und lassen bereits Ausnahmen zu. Die Mitgliedstaaten machen von der Möglichkeit, Kofinanzierung zu beantragen, bereits jetzt Gebrauch, und es bedarf daher keines weiteren Anreizes.

Es ist wichtig, dass mit der Änderung der Verordnung nun der Weg für einen kohärenten rechtlichen Rahmen frei gemacht wird.

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE). - Herr Präsident, ich bin der Auffassung, dass der Grelier-Bericht zu viele Zugeständnisse an die Kommission macht. Fischer aus den Gebieten westlich von Schottland ist schwer klarzumachen, warum die Kommission sagt, dass sie Rückwürfe abschaffen will und gleichzeitig Änderungsanträge zu diesen technischen Maßnahmen ablehnt.

Die Kommission zieht es vor, die Geltung der technischen Maßnahmen, die zu Rückwürfen führen, einschließlich von Schellfisch, um mindestens weitere 18 Monate zu verlängern. Die Kommission zieht weitere 18 Monaten mit sogenannten temporären Maßnahmen vor, die es nicht geschafft haben, die Bestände zu erhalten. Weitere 18 Monate, in denen tote Fische ins Meer zurückgeworfen werden. Ich rufe meine Kolleginnen und Kollegen auf, morgen für alle Änderungsanträge zu stimmen und hoffe, dass diese Änderungsantrage angenommen werden. Ich hoffe für den Fall ihrer Annahme, dass die Kommission ihre Einstellung ändert und diese Gelegenheit ergreift, hinsichtlich der Rückwürfe zu handeln und nicht nur über ein Handeln in Zukunft zu reden.

 
  
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  Struan Stevenson (ECR). - Herr Präsident, ich habe einen Änderungsantrag zu der Verordnung über die technischen Maßnahmen eingereicht, der dazu dient, die Problematik zu lösen, die sich vor der Westküste von Schottland ergeben hat und auf die Ian Hudghton gerade verwies.

Bei einem wohlgemeinten Versuch, die Weißfischbestände in diesem Gebiet zu erhalten, hatte die Kommission Ende 2009 temporäre Regeln für die Fangzusammensetzung aufgestellt, die für eine Dauer von 12 Monaten gelten sollten. Diese temporären Regelungen sind jedoch bereits im Rahmen einer pauschalen Übereinkunft um ein weiteres Jahr verlängert worden, die sämtliche technischen EU-Maßnahmen für 12 Monate verlängerte. Nun will die Kommission die Regeln erneut bis Ende 2012 verlängern, während sie einen neuen Rahmen für technische Maßnahmen im Rahmen des GFP-Reformpakets vorbereitet.

Die unbeabsichtigte Folge ist, dass die temporäre Regelung, die für ein Jahr getroffen wurde, nun für mindestens drei Jahre gelten wird. In der Zwischenzeit haben sich die Umstände westlich von Schottland dramatisch verändert, was unsere Fischer dazu zwingt, guten, frischen Schellfisch tot ins Meer zurückzuwerfen. Ich hoffe, dass das Parlament meinen Änderungsantrag morgen unterstützen wird.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE).(PT) Herr Präsident, Frau Kommissarin, ich gratuliere allen vier Berichterstattern, möchte mich aber auf nur zwei der gerade erörterten Berichte konzentrieren. Im Jahr 2008 führte das Fehlen eines Konsenses über einen Verordnungsentwurf, der die EU-Verordnung über die Erhaltung der Fischereiressourcen vereinfachen und klarer machen sollte, zum Erlass der aktuellen Verordnung, mit der eine Reihe von Übergangsmaßnahmen eingeführt wurden, zunächst für die Zeit vom 1. Januar 2010 bis zum 30. Juni 2011. Der aktuelle Legislativvorschlag verlängert die Gültigkeit dieser Übergangsbestimmungen um weitere 18 Monate - mit anderen Worten, bis zum 1. Januar 2013 - in Erwartung einer neuen Verordnung über technische Maßnahmen, die den Rahmen für die überarbeitete Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) bilden soll.

Es ist wichtig, dass während dieser Übergangsperiode ein gesetzliches Rahmenwerk für die Fischerei besteht, das die Interessen der Fischer wahrt, ohne dabei das grundlegende Ziel der Förderung einer nachhaltigen Fischerei aus den Augen zu verlieren. Die gegenwärtig bestehende Absicht, die Verwendung von Trammelnetzen nicht auszuweiten und sie ab dem 1. Oktober 2010 für Tiefen zwischen 200 und 600 Metern zu untersagen, stellt für das Gesagte kein gutes Beispiel dar. Das gegenwärtig bestehende Verbot dieser Fangmethode, die von einem Teil der handwerklichen portugiesischen Flotte zur nachhaltigen Nutzung von Fischarten wie Seeteufel und Seehecht benutzt wurde, war in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht ein schwerer Schlag für den Sektor und für die Fischereigemeinden, die am meisten von der Nutzung dieser Ressourcen abhängig sind.-

Ich möchte Sie daher bitten, die Annahme eines Vorschlags zu unterstützen, den meine Kollegen Herr Capoulas Santos und Herr Ferreira im Plenarsaal eingereicht haben, mit dem lediglich bewirkt werden soll, dass die Rechtslage, die bis zum 1. Oktober 2010 galt, bis 2013 fortbesteht.

Ich möchte außerdem auf den Verordnungsentwurf eingehen, der die Finanzierungsmaßnahmen der Gemeinschaft bezüglich der Umsetzung der GFP und des Seerechts regelt: der Ferreira-Bericht. Zusammen mit dem Europäischen Fischereifonds stellt dies das wichtigste Finanzierungsinstrument zur Unterstützung der Fischerei dar und stellt die Finanzierung für die Bereiche internationale Beziehungen, Governance, das Sammeln wissenschaftlicher Daten und Meinungen und die Überwachung der Umsetzung der GFP.

In diesem Kontext möchte ich meine volle Unterstützung für die in diesem Plenarsaal durch den Berichterstatter vorgelegten Vorschläge zur Erhöhung der möglichen EU-Kofinanzierung auf 60 % für den Bereich des Sammelns, Verwaltens und Nutzens von Grunddaten und Zusatzdaten ausdrücken. Die zunehmende Erkenntnis von der Wichtigkeit der Fischereibewirtschaftung auf der Grundlage aktueller und fundierter wissenschaftlicher Erkenntnisse über den Zustand der Bestände ist Begründung genug, die Vorschläge des Berichterstatters und den Bericht insgesamt anzunehmen.---

 
  
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  Josefa Andrés Barea (S&D).(ES) Herr Präsident, Frau Kommissarin, ich möchte den vier Berichterstattern dieser Berichte für ihre hervorragende Arbeit danken. Ich werde mich aufgrund ihrer Bedeutung auf zwei Berichte konzentrieren.

Einer davon betrifft das Abkommen mit der Union der Komoren. Es handelt sich um ein Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und einem Land im Südosten Afrikas. Ich erwähne dass, damit uns klar ist, wo wir uns räumlich befinden. In diesem Land leben 60 % der Menschen unter der Armutsgrenze und die einzige Form eines Einkommens besteht im Tourismus und staatlicher Hilfe.-

Dieses Abkommen macht es möglich, ihre überschüssigen Fischbestände zu fangen. Ich wiederhole: überschüssige Fischbestände. Es sieht außerdem eine Gegenleistung vor, damit das Land selbst sich entwickeln kann und für eine Verbesserung der Infrastruktur und seiner eigenen Möglichkeiten. Es schafft einen partnerschaftlichen Rahmen, unter den Bedingungen einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Fischerei und der Erhaltung biologischer Ressourcen. Wir müssen berücksichtigen, dass es hier wandernde Arten wie beispielsweise den Thunfisch gibt und dass jedes Jahr der Bestand des nächsten Jahres mittels wissenschaftlicher Kriterien bestimmt wird. Es erleichtert die wissenschaftliche Forschung und die Präsenz von Beobachtern an Bord ebenso wie die Erhaltung der Fischbestände des Gebiets, da es auf ein Küstengebiet beschränkt ist, so dass die örtliche Fischerei sich entwickeln kann.-

Dieses Protokoll ist sehr hilfreich aufgrund des Zugangs für europäische Fischerboote, der Entwicklungshilfe, der Verbesserung der Beschäftigungslage und der besseren wirtschaftlichen Perspektiven. Es ist von großem Nutzen. Es umfasst allerdings auch ein weiteres sehr wichtiges Element: Es verhindert den Fischfang durch Drittländer, wenn diese nicht ausreichend den Schutz der Umwelt gewährleisten. Drittländer fangen 75 % der Fische in diesem Gebiet.

Wir glauben daher, dass dieses Abkommen nicht nur der Union der Komoren hilft, sondern auch dem Umweltschutz dient.

Besondere Aufmerksamkeit muss dem wichtigen Grelier-Bericht über die Verordnung zu den technischen Maßnahmen gelten, die in drei Monaten ausläuft und für die eine Verlängerung bis Dezember 2012 gefordert wurde, da andernfalls ein rechtliches Vakuum, Rechtsunsicherheit und eine schlechte Behandlung der Meeresressourcen drohen würden.

Wir möchten jedoch auch die Einschätzung herausstellen, die in der beigefügten Erklärung enthalten ist, mit der die Kommission zur Annahme bestimmter Änderungsanträge aufgefordert wird: einige durch die Mitgliedstaaten vorgeschlagene technischen Maßnahmen. Die Frage der Netze wurde hier bereits angesprochen, und wir beziehen uns auch auf die Frage der Tiefe. Dies betrifft bestimmte Fischereien, und wir glauben, dass die Kommission dies aufgrund der Auswirkungen auf die Bestände einbeziehen sollte. Es betrifft die Gebiete 8, 9 und 10 und ist wichtig zur Überwindung der Probleme, die bei der Umsetzung einer Verordnung auftreten, die nicht nur die Fischerei schädigt sondern auch die Bevölkerung vor Ort.

 
  
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  Izaskun Bilbao Barandica (ALDE).(ES) Herr Präsident, ich werde für dieses Abkommen stimmen, da es gut für die europäische Flotte ist. Insgesamt werden 70 Schiffe davon profitieren, 12 mehr als unter dem alten Abkommen, und diese werden mindestens ein Besatzungsmitglied aus der örtlichen Bevölkerung an Bord haben.

Das ist aus mehreren Gründen gut für die Komoren, ihre Menschen und ihren produktiven Sektor. Erstens ist es positiv, weil der Bericht die Zusammenarbeit auf der Grundlage einer Förderung der lokalen Entwicklung unterstützt und weil die finanziellen Gegenleistungen in diesen Bereich gelenkt werden. Zweitens ist es positiv, weil es die Regierungen der Region anhält, die Menschenrechte zu achten, was für den Bestand des Abkommens eine wichtige Bedingung ist. Drittens ist es positiv, weil es die kleinen Fischer unterstützt und gewährleistet, dass die 8 500 Menschen, die auf den Komoren von dieser Tätigkeit leben, ihr eigenes Fanggebiet haben werden: europäischen Schiffe ist der Fischfang innerhalb einer 10-Meilen-Zone um jede Insel herum untersagt.--

Schließlich ist es positiv, weil es dem nachhaltigen Fischfang in diesem Gebiet dient, es umfasst einen Mechanismus für die objektive Analyse der Fischbestände und schafft Vorkehrungen für eine wissenschaftliche Zusammenarbeit in dieser Hinsicht.

 
  
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  Seán Kelly (PPE).(GA) Herr Präsident, ich freue mich, ein paar Worte im Namen meiner Fraktion zu diesem Thema sagen zu können. Die Fischerei ist unzweifelhaft ein kontroverses Thema, eines der umstrittensten Probleme, mit denen sich das Parlament befasst. Es gibt in meinem Heimatland eine alte Redensart, dass es so viele Meinungen gibt wie Menschen, und dies gilt für Fischer und das Fischen. Es ist für uns als Mitglieder schwierig, in dieser Frage mit einer Stimme zu sprechen, wir müssen uns aber bemühen.

Insbesondere bezüglich Grönland hat die Frau Kommissarin eine recht ausgewogene Sicht der Lage vorgetragen. Es gibt offensichtlich Probleme hinsichtlich des Vertrauen des Europäischen Parlaments gegenüber dem Rat, aber, wie sie selbst sagt, wird eine pragmatische Lösung gefunden werden, und dass ist offensichtlich wünschenswert. Dies ist aus Sicht der Europäischen Union wichtig. Es ist für Grönland, das fast vollständig vom europäischen Markt für seine Fische abhängig ist, mindestens genauso wichtig, da die grönländische Wirtschaft natürlich in sehr hohem Maße vom Fischfang abhängt.

Was wir bezüglich Grönlands sagen können, ist, dass die von dort stammenden Fische, wie im Bericht vorgesehen, überprüfbar und von erstklassiger Qualität sein werden. Dies im Gegensatz zu vielen Fischen, die von den monströsen Fischfarmen aus Südostasien in die Europäische Union gelangen, deren Qualität nicht nachgeprüft werden kann und von denen viele glauben, dass sie aus verschmutzten Gewässern stammen.

Es gibt also sehr viel für uns zu tun, insbesondere weil die Frau Kommissarin selbst heute Nachmittag in der Fragestunde ein etwas dunkles Bild von der Nachhaltigkeit der Fischbestände und der Küstengemeinden in der Zukunft gezeichnet hat. Aus diesem Grund besteht die Notwendigkeit, eine umfassende politisches Konzept hinsichtlich der Aquakultur innerhalb von Europa als Teil der zukünftigen GFP zu entwickeln. In der Zwischenzeit begrüße ich die Vorschläge hier, und ich akzeptiere die Aussagen der Frau Kommissarin über das, was geschehen wird.

 
  
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  Antolín Sánchez Presedo (S&D).(ES) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren, ich möchte ebenfalls den vier Berichterstattern dieser vier Berichte danken. Bevor wir über die Berichte von Herrn Ferreira und Frau Fraga Estévez sprechen, möchte ich meine Unterstützung für den Bericht von Herrn Capoulas Santos zum Ausdruck bringen, in dem die Annahme des Protokolls empfohlen wird, durch das die Fischereimöglichkeiten und die finanziellen Leistungen festgelegt werden, die im Partnerschaftsabkommen mit der Union der Komoren vorgesehen sind und der uns an die Notwendigkeit der aktiven Beteiligung des Parlament an diesem Prozess erinnert.

Ich bin auch mit den grundlegenden Aspekten von Frau Greliers Bericht über die technischen Maßnahmen einverstanden. Ich möchte die Kommission dazu aufrufen, ihre Folgenabschätzung schnell abzuschließen und der Erarbeitung des Entwurfs einer neuen Verordnung bezüglich dieser Maßnahmen Priorität einzuräumen, so dass diese so schnell wie möglich erlassen werden kann: Möglichst noch vor 2013.

Der Ferreira-Bericht ändert die Verordnung (EG) Nr. 861/2006 über die Finanzierungsmaßnahmen der Gemeinschaft, eines der Instrumente zur Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik, zusammen mit dem europäischen Fischereifonds (EFF). Der Bericht stellt den Umfang klar und passt ihn den wirklichen Bedürfnissen der Gemeinsame Fischereipolitik unter dem neuen Vertrag von Lissabon an, was ich für positiv halte.

Ich bedauere jedoch ebenso wie der Berichterstatter, dass es nicht möglich war, die Kofinanzierungssätze bezüglich der Sammlung, Verwaltung und Nutzung von Daten anzuheben, obwohl eine der grundlegenden Voraussetzungen für die Nachhaltigkeit der Fischerei der Besitz von aktuellen und zutreffenden Daten bezüglich der Fischbestände ist.---

Der Bericht von Fraga Estévez hat Auswirkungen auf die Regelungen betreffend der Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit für den Import bestimmter Fischereierzeugnisse und Nebenprodukte, unabhängig davon, ob diese aus Grönland oder aus Drittländern stammen.-

Die Vorschriften betreffen faktisch 90 % von Grönlands Ausfuhren in diesem Bereich, der 2007 einen Umfang von 251 Mio. EUR erreichte. Es besteht ein breiter Konsens bezüglich der Anwendung der Vorschriften, die den Handel in der Europäischen Union regeln, mit der Grönland weiterhin assoziiert ist, auf diese importierten Produkte. Es wird den Binnenmarkt für Fischereiprodukte und -nebenprodukte ausdehnen.-

Es ist offensichtlich, dass keine Einigkeit über die Rechtsgrundlage besteht. Wir begrüßen daher die Entscheidung der Kommission, eine Einigung anzustreben. Das Parlament folgt dem Bericht ihrer juristischen Dienste, der Stellungnahme des Rechtsausschusses und der Position des Fischereiausschusses.

Wir hoffen, dass diese Fragen gelöst werden können, dass Grönland die Priorität gewährt wird, die ihm zustehen und dass ein Abkommen im Hinblick auf die Gesetzgebung gefunden werden kann.

 
  
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  Vasilica Viorica Dăncilă (S&D).(RO) Herr Präsident, ich möchte allen vier Berichterstattern für ihre harte Arbeit an diesem Paket bezüglich der Fischereimaßnahmen danken.

Ich möchte betonen, dass die Finanzierungsmaßnahmen der Gemeinschaft für die Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik ein wichtiges Finanzierungsinstrument der Europäischen Union in diesem Bereich sind und ständig an die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger, die in diesem Bereich involviert sind, angepasst werden müssen, unter strikter Beachtung der jeweils aktuell bestehenden Herausforderungen. Die finanziellen Ressourcen, die für eine Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik notwendig sind, umfassen auch eine Finanzierung von Projekten in Bereichen wie: internationale Beziehungen, Governance, Datensammlung, wissenschaftliche Beratung, Kontrollsysteme und Durchsetzung dieser Politik.

Ich denke, dass Fischereibewirtschaftung auf aktuellen, zutreffenden wissenschaftlichen Erkenntnissen über den Zustand der Bestände erfolgen muss. Dies ist notwendig, um es zu ermöglichen, die Bestimmungen der Verordnung besser den realen Anforderungen anzupassen.

 
  
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  Maria Damanaki, Mitglied der Kommission. Herr Präsident, ich möchte Ihnen gegenüber gerne einige kurze Erklärungen im Hinblick auf Ihre Anmerkungen abgeben.

Im Hinblick auf die Aussprache über die Fischereipartnerschaftsabkommen versuchen wir jetzt, im Rahmen des Vorschlags für die Reform, eine gute Umsetzung dieser Fischereiabkommen zugunsten der lokalen Bevölkerung zu gewährleisten. Solange wir keinen neuen Vorschlag für die neue Generation der Fischereiabkommen haben, versuchen wir, die aktuelle Situation zu verbessern. Wir bemühen uns, die Umsetzung des Komoren-Abkommens sicherzustellen und unser Bestes für die örtliche Bevölkerung zu tun.

In Bezug auf die Probleme, die bezüglich des Parlaments und den Informationen, die an Parlamentarier bezüglich der Vereinbarungen gegeben wurden, angesprochen wurden, hat die Kommission alle Informationen - sogar vertrauliche Informationen - an die Abgeordneten weitergegeben. Wir werden dies in Zukunft ebenfalls tun.

Ich kann nachvollziehen, dass bezüglich der technischen Maßnahmen und Frau Greliers Bericht eine Menge Bedenken bestanden, da wir jetzt die aktuelle Verordnung verlängern. Wir mussten so handeln, weil wir noch auf die Umsetzung der Reform warten müssen. Ich verstehe aber, warum Sie uns drängen, einige Maßnahmen zu ergreifen, damit bereits vor Ende 2013 neue Regelungen in Kraft treten. Was ich dazu nur sagen kann - ich kann schließlich keine Versprechungen machen, die ich nicht einhalten kann - ist, dass wir unser Bestes tun werden, um das Verfahren für eine neue Verordnung und für die Umsetzung der zugrunde liegenden Verordnung für die Reform zu beschleunigen, um den Mitgliedstaaten einige Befugnisse bezüglich technischer Maßnahmen zu geben.

Bezüglich des nächsten Themas - der Finanzverordnung - hoffe ich, dass wir in erster Lesung zu einem Ergebnis kommen. Das wäre sehr günstig für die künftige Umsetzung der Verordnung.

Im Hinsicht auf Grönland möchte ich erneut klarstellen, dass wir hier sind, um ein Lösung bezüglich der Rechtsgrundlage für den Vorschlag zu finden. Es ist für die Kommission sehr wichtig, sich mit dem Inhalt zu befassen, da ein gutes Verhältnis zu Grönland für uns oberste politische Priorität hat. Ich kann erneut bekräftigen, dass die Kommission hier ist, um einen Kompromiss mit dem Rat zu finden.

 
  
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  Luis Manuel Capoulas Santos, Berichterstatter.(PT) Herr Präsident, gewähren Sie mir bitte einige Momente, damit ich meinen Dank für die vorgetragenen Bemerkungen aussprechen kann, danach werden wir dann mit meinem erwarteten Bericht weitermachen. Uns ist allen bekannt, dass es bei den Partnerschaftsabkommen kleinere Aspekte gibt, die korrigiert werden müssen.

Ich möchte für die Stellungnahme der Frau Kommissarin meine Anerkennung aussprechen, auch in Bezug ihre persönliche Position hinsichtlich der Einbeziehung von Mitgliedern des Europäischen Parlaments, und ich hoffe, dass diese ihre persönliche Position Einfluss auf die institutionelle Position der Kommission hat, so dass wir das Ziel erreichen können, auf das wir hinarbeiten.

 
  
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  João Ferreira, Berichterstatter. − (PT) Herr Präsident, ich würde möchte mich ebenfalls gerne für die Anmerkungen bedanken, die von allen Seiten gemacht wurden und für das bemerkenswerte Durchhaltevermögen, dass alle trotz fortgeschrittener Stunde immer noch zeigen. Ich muss außerdem mit Blick auf die Anmerkungen, die über den Bericht bezüglich der Finanzierungsmaßnahmen gemacht wurden, sagen, dass die von uns vorgeschlagenen Änderungen den bisher durch den Trilog erreichten Konsens nicht gefährden. Ich denke, wir können noch etwas weiter gehen, ohne dadurch den Konsens in Gefahr zu bringen. In dieser Hinsicht bin ich für die Anmerkungen sehr dankbar, mit denen eine Anzahl von Abgeordneten die Änderungsvorschläge befürwortet haben.

Ich stimme mit mehreren Parlamentariern überein, die gesagt haben, dass eine Ablehnung dieser Änderungsanträge ein unverständliches, widersprüchliches Verhalten der Europäischen Union darstellen würde, die auf der einen Seite in bestimmten Bereichen, die von ihr als zunehmend wichtig betrachtet werden, die Teilhabe vergrößern will, während sie sich auf der anderen Seite weigert, die zur Anerkennung der wachsenden Bedeutung notwendigen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.

In Bezug auf den Bericht über die technischen Übergangsmaßnahmen möchte ich herausstellen - was auch bereits in einer Anzahl von Reden erfolgt ist -, dass der Änderungsantrag, den ich und zwei andere Parlamentarier unterstützen, die Beseitigung der wissenschaftlich unbegründeten, negativen Diskriminierung bezweckt. Ich möchte betonen, dass die negative Diskriminierung gegen einige Teile der handwerklichen Flotte Portugals, die Trammelnetze einsetzt, keine wissenschaftliche Grundlage hat. Diese Flotte hat in der Vergangenheit gezeigt, dass sie die betroffenen Ressourcen, insbesondere Seezunge und Seehecht, auf nachhaltige Weise nutzen kann. Da es für dieses Verbot keine handfesten wissenschaftlichen Gründe gibt, hätte es gar nicht erst erlassen werden dürfen, insbesondere im Hinblick auf die signifikanten negativen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen, die es haben würde.-

Herr Präsident, ich möchte aus den gleichen Gründen abschließend sagen, dass wir auch die Vorschläge unterstützen, die durch unsere irischen und schottischen Kolleginnen und Kollegen im Hinblick auf den gleichen Bericht vorgelegt wurden.

 
  
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  Estelle Grelier, Berichterstatterin. − Herr Präsident! Ich werde mich bemühen, langsamer zu sprechen – versprochen!

(FR) Herr Präsident, ich möchte meinen Kolleginnen und Kollegen für ihre im Allgemeinen positiven Anmerkungen zu diesem Bericht danken, die auch die Aussprachen widerspiegeln, die in Sitzungen des Fischereiausschusses stattfanden.

Ich teile den Standpunkt der Kommissarin über die Annahme des Änderungsantrages, der die Maschenweite für Eberfische betrifft und ihre Ablehnung jeglicher spezifischer Forderungen nach Änderungen bezüglich bestimmter technischer Maßnahmen, die nicht durch Folgenabschätzungen für die betroffenen Schiffe und Ökosysteme gestützt werden oder bei denen Mitgliedstaaten nicht die notwendigen wissenschaftlichen Daten vorgelegt haben. Diese Maßnahmen hängen alle zusammen und sind nicht ausgewertet worden.

Ebenso wie einige meiner Vorredner möchte betonen, wie wichtig es ist, dass die Kommission sobald wie möglich die aktuellen Maßnahmen auswertet und auf der Grundlage dieser Auswertung einen neuen Vorschlag vorlegt, der zur gleichen Zeit behandelt werden kann wie die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik und nicht erst danach. Frau Kommissarin, ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf diesen Punkt lenken und Ihre Bereitschaft herausstellen, die Erarbeitung des Vorschlags zu beschleunigen.

Schließlich muss ich erneut auf die Wichtigkeit der gemeinsamen Arbeit zwischen den Gemeinschaftsorganen und dem Fischereisektor bei der Erhebung und dem Austausch wissenschaftlicher Daten hinweisen. Ich halte dies für die notwendige Grundlage für eine neue, faire und kooperativ erarbeitete Gemeinsame Fischereipolitik, die mit ausreichenden Mitteln ausgestattet ist - und das ist ein wichtiger Punkt - und die wirtschaftliche Notwendigkeiten und die Nachhaltigkeit des Sektors im Interesse aller gewährleistet: im Interesse der Gemeinschaft der Fischer, der Verbraucher und der Bürgerinnen und Bürger.

 
  
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  Carmen Fraga Estévez, Berichterstatterin(ES) Herr Präsident, ich möchte der Frau Kommissarin für ihre Antwort auf meine Frage besonderen Dank aussprechen. In ihrer Antwort erklärte sie, dass sie bereit wäre, die Änderungen der Rechtsgrundlage zu ändern. Ich hoffe, dass der Rat sich der Frau Kommissarin hierin anschließt.

Ich habe in Erwägung gezogen, darum zu bitten, diesen Bericht vor der Schlussabstimmung an den Ausschuss zurückzugeben. Letztendlich habe ich mich dagegen entschieden, da mir klar wurde, dass es diesen Vorschlag, der aus meiner Sicht für Grönland und die Europäische Union positiv ist, nur noch mehr verzögern würde, was ich für nicht ratsam halte.

Ich hoffe, dass der Rat trotzdem den Vorstellungen des Fischereiausschusses folgt, die voll und ganz gerechtfertigt sind. Außerdem hoffe ich, dass eine Lösung gefunden werden wird, da das einzige Problem die Rechtsgrundlage und nicht der Inhalt ist.

Ich bin auf jeden Fall erfreut, dass wir dieses Ergebnis erreicht haben; wir haben außerdem ohnehin jederzeit die Möglichkeit, den Gerichtshof anzurufen, wenn wir sehen, dass eine Weiterverfolgung dieser Frage ratsam erscheint. In jedem Fall werden wir morgen aber unseren guten Willen zeigen indem wir unsere Stellungnahme bekannt geben. Wie ich bereits gesagt habe, hoffen wir, dass der Rat reagieren wird und dies als die erste Lesung des Parlaments betrachten wird.

Ich möchte daher Ihnen, Frau Kommissarin dafür danken, dass Sie zu einer Zusammenarbeit in dieser Frage bereit sind. Dank auch an alle meine Kolleginnen und Kollegen, die an diesem Bericht mitgearbeitet und ihn unterstützt haben. Mir bleibt schließlich nur zu hoffen, dass der Rat unserer Position folgt, die, wie ich gesagt habe, begründet ist und nicht nur vom Rechtsausschuss, sondern auch von den juristischen Diensten des Europäischen Parlaments unterstützt wird.

 
  
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  Der Präsident. − Die Gemeinsame Aussprache über vier Berichte betreffend Fischereiangelegenheiten ist geschlossen.

Die Abstimmung über alle vier Berichte findet am 6. April um 12.00 Uhr statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)

 
  
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  Jim Higgins (PPE), schriftlich. Hinsichtlich des Grelier-Berichts habe ich bei vier Änderungsanträgen gegen meine Fraktion gestimmt. Es handelt sich dabei um Änderungsantrag 4, Änderungsantrag 5CP, Änderungsantrag 6 und Änderungsantrag 3. Ich bin sehr enttäuscht, dass die Änderungsanträge nicht angenommen wurden. Trotzdem habe ich letztlich für den Bericht gestimmt, um sicherzustellen, dass die irische Eberfischbranche geschützt wird und in dieser Frage Rechtssicherheit hergestellt wird, anstatt auf die volle Reform des Jahres 2013 zu warten.

 
  
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  Sirpa Pietikäinen (PPE), schriftlich. (FI) Die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik der Union ist eine der wichtigsten Aufgaben dieses Parlaments. Wie wir alle wissen, ist die Fischereipolitik der EU schon seit langem starker Kritik ausgesetzt, und das mit gutem Grund. Es gibt eine Menge Fragen hinsichtlich der Überfischung, dem Fischfang in den Gewässern von Entwicklungsländern und der staatlichen Hilfe für das Fischereiwesen. All diese Fragen müssen schnell gelöst werden.

Der Bericht von Herrn Ferreira über die finanziellen Maßnahmen der Gemeinschaft, der uns heute vorliegt, behandelt wichtige Themen hinsichtlich der Reform der Fischereipolitik. Dies sind: Sammeln von Daten, Forschung, interne Kooperation, die Fischereiverwaltung und Überwachungssysteme der Gemeinsamen Fischereipolitik. Es ist auch wichtig, sicherzustellen, dass der Harmonisierung der Fischereipolitik, besonders hinsichtlich der Umwelt- und Meerespolitik, Vorrang eingeräumt wird. Dies wird auch die Bereitstellung von Mitteln notwendig machen.

 
  
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  Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. – (PT) Die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) fasst eine Reihe von Maßnahmen der Europäischen Union zusammen, die Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Fischereisektors gewährleisten sollen. Im Rahmen der Reform der GFP sind die wichtigsten Prioritäten die höhere Effizienz der GFP, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit der europäischen Flotten besser zu gewährleisten, die Erhaltung der Fischbestände, die Verbindung mit der Meerespolitik und die Versorgung der Verbraucher mit qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln. Die heute durch das Parlament verabschiedeten Maßnahmen, wie beispielsweise die Überprüfung technischer Maßnahmen und die Anpassung existierender Rechtsvorschriften unter Berücksichtigung gesammelter wissenschaftlicher Daten gehören alle dazu. Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Sektors sollten in Einklang gebracht werden. Die Fischerei ist unverzichtbarer Teil der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung von Küstengemeinden, da sie Regionen zusammenschmiedet und wirtschaftliche Aktivität in verbundenen Sektoren stimuliert. So spielt zum Beispiel der Fischereisektor in den äußersten Regionen der Union, die die größte ausschließliche Wirtschaftszone der Europäischen Union darstellen, eine grundlegende Rolle in der Wirtschaft. Dies macht es zu einem vorrangigen Ziel, die Nachhaltigkeit und Entwicklung des Sektors zu gewährleisten.

 
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