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Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

O-000065/2011 (B7-0217/2011)

Aussprachen :

PV 10/05/2011 - 21
CRE 10/05/2011 - 21

Abstimmungen :

Angenommene Texte :


Plenardebatten
Hinweis
Dienstag, 10. Mai 2011 - Straßburg Ausgabe im ABl.

21. Durchsetzung der Rechtsvorschriften über die Verbringung giftiger Abfälle in Entwicklungsländer (Aussprache)
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PV
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  Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt die Aussprache über

– die Anfrage zur mündlichen Beantwortung an die Kommission über die Durchsetzung der Rechtsvorschriften über die Verbringung giftiger Abfälle in Entwicklungsländer von Catherine Bearder, Lena Ek, Miroslav Ouzký, Richard Seeber, Christa Klaß, Rebecca Harms im Namen der ALDE-Fraktion, der EKR-Fraktion, der PPE-Fraktion und der Verts/ALE (O-000065/2011 - B7-0217/2011) und

– die Anfrage zur mündlichen Beantwortung an die Kommission über die Durchsetzung der Rechtsvorschriften über die Verbringung giftiger Abfälle in Entwicklungsländer von Sabine Wils, Kartika Tamara Liotard, Bairbre de Brún, João Ferreira, Marisa Matias, Nikolaos Chountis im Namen der GUE/NGL-Fraktion (O-000066/2011 - B7-0218/2011).

 
  
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  Catherine Bearder, Verfasserin. Herr Präsident! Bedenkt der Herr Kommissar nicht, dass jeder von uns wütend wäre, wenn er eines Morgens aufwachen und feststellen würde, dass seine reichen Nachbarn ihre giftigen Abfälle in seinem Vorgarten entsorgt haben? Genau dies tut aber die EU jeden Tag.

Jedes Jahr werden Tonnen von giftigen Abfällen aus der EU unter Verstoß gegen europäische Umweltschutzgesetze in Entwicklungsländer verbracht, geschmuggelt durch Häfen mit sehr schwachen Kontrollen. Nahezu drei Viertel der Elektro- und Elektronik-Altgeräte in der EU werden nicht erfasst, und nur ein Drittel dieser Geräte wird den EU-Vorschriften entsprechend behandelt. In Großbritannien wirft der durchschnittliche Brite pro Jahr vier Elektro- und Elektronik-Altgeräte in den Müll. Das sind 500 000 Tonnen kaputter Fernsehgeräte, Computer und Telefone, aber über die Hälfte dieser Geräte wird nicht als recycelt erfasst – sie verschwinden einfach –, und das sind bloß die Zahlen für mein Land.

Die Ausfuhr kontrollpflichtiger Abfälle aus der EU zur Entsorgung ist nach den geltenden Gesetzen unzulässig, dennoch wird die Menge der jährlichen illegalen Verbringungen aus der EU auf rund 22 000 Tonnen geschätzt. Gemäß der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte müssen ausgeführte Geräte funktionsfähig sein. Voraussetzung hierfür sind jedoch wirksame EU-weite Kontrollmechanismen, die ganz offensichtlich fehlen. Diese Abfälle enthalten Blei, Kadmium, Barium, Quecksilber, bromierte Flammschutzmittel und andere Chemikalien und Kunststoffe, die bei Verbrennung gefährlich werden. Verbrennung ist häufig die preiswerteste Methode zur Wiedergewinnung dieser wertvollen Metalle, da Erwachsene und Kinder in dem Versuch, ein paar Cent zu verdienen, auf den Müllhalden herumklettern.

Wir können die ökologischen und gesundheitlichen Auswirkungen dieses Skandals, der die Schwächsten betrifft, nicht ignorieren. Ehrlich gesagt, ich als Europäerin schäme mich. Ich danke dem Herrn Kommissar für die Antworten und Reaktionen, aber wir müssen konkret erfahren, wie er diese Lücke in der Abfallverbringungsverordnung schließen wird. Beabsichtigt die Kommission, sich mit den Tonnen von EU-Abfall, die bereits in afrikanischen Ländern entsorgt wurden, zu befassen? Muss die Abfallverbringungsverordnung überarbeitet werden oder ist es nur eine Frage der Durchsetzung? Dies ist ein dringliches Problem, und es muss jetzt gehandelt werden. Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.

 
  
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  Anna Rosbach, stellvertretende Verfasserin. (DA) Herr Präsident! Ich bin erfreut, dass so viele meiner Kolleginnen und Kollegen sich bewusst sind, dass unser Abfall nicht einfach ganz von allein verschwindet, sondern leider häufig irgendwo in der Welt landet, wo er nicht ordnungsgemäß behandelt wird. Das ist natürlich im Grunde nichts Neues. Sehr viele europäische Länder haben vor vielen Jahren begonnen, ihre ausrangierten Schiffe voll beladen mit Asbest nach Indien zu schicken, wo barfüßige Arbeiter auf offener Fläche Alteisen von den gefährlichen Komponenten trennten – so wie sie es heute noch tun. Noch schlimmer ist die Situation der afrikanischen Kinder, die auf dem Boden sitzend unseren Elektro- und Elektronikschrott in seine Einzelteile zerlegen. Ist das akzeptabel? Nein, natürlich nicht. Der EU mangelt es jedoch an vernünftigen und realistischen Mitteln, um die bereits am 12. Juli 2006 verabschiedeten effektiven Rechtsvorschriften durchzusetzen.

Die Durchsetzung der Richtlinie erfolgt gemäß Artikel 50 über die einzelnen Mitgliedstaaten, einige Staaten verschließen jedoch die Augen, wenn es um diese Durchsetzung geht. Es muss jedoch etwas unternommen werden, denn 70 Mio. Tonnen gefährlicher Abfälle pro Jahr – Tendenz steigend – sind keine Kleinigkeit. Ich möchte daher den schriftlichen Anfragen, die die Kommission bereits erhalten hat, eine weitere Anfrage hinzufügen, und zwar: Hat die Kommission in Erwägung gezogen, für die Entladung von gefährlichen Abfällen spezielle Hafenbereiche in ausgewählten Häfen zu benutzen? Dadurch würden allgemein bessere Kontrollmöglichkeiten geschaffen werden. Kann die Kommission sich vorstellen, Öffentlichkeitsarbeit zu leisten, um die Bürgerinnen und Bürger der EU dazu anzuregen, ihre gefährlichen Abfälle zu bestimmten Orten in den Mitgliedstaaten zu bringen? Es ist eminent wichtig, unseren Bürgerinnen und Bürgern dieses Problem bewusst zu machen, da wir ohne ihre Hilfe keinen Erfolg bei unseren Anstrengungen für die Entsorgung gefährlicher Abfälle haben werden.

 
  
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  Richard Seeber, Verfasser. − Herr Präsident! Herr Kommissar, nicht nur im Bankensektor gibt es Regelungen, die nicht funktionieren, sondern leider auch im Umweltbereich. Wir haben zwar eine Abfallverbringungsverordnung aus dem Jahr 2006, diese funktioniert jedoch nicht, weil die Verbringung gefährlicher Abfälle über die EU-Grenzen hinaus zunimmt, insbesondere in Entwicklungsländer, in denen keine ordnungsgemäße Entsorgung dieser gefährlichen Abfälle gesichert ist. Diese unsachgemäße Entsorgung führt dort zu Umwelt- und Gesundheitsproblemen, die in Extremfällen den Tod vieler Menschen verursachen.

Aber auch wir hier in der Gemeinschaft verlieren wertvolle Ressourcen. Ein Teil unserer 2020-Strategie ist die Ressourcen-Strategie, und Abfall ist eine unserer Ressourcen. Wir sollten uns bemühen, unsere Forschungsanstrengungen in dem Bereich zu verbessern, damit wir erreichen, dass am Ende des Produktlebenszyklus wertvolle Stoffe heraussortiert werden.

Ihr Kollege, Kommissar Potočnik, hat in einer Rede am 7. April dieses Jahres angekündigt – nachdem die Kommission dieses Problem eigentlich sehr lange vor sich her geschoben und nichts getan hat –, dass er diesen Herbst eine Mitteilung vorlegen will, in der er diese Probleme aufgreift, insbesondere die Implementierung und ein verbessertes Inspektionssystem und natürlich eine Verbreitung der Wissensgrundlage. Herr Kommissar, ich hätte von Ihnen gerne gehört, ob wir davon ausgehen können, dass in den Kommissionsdienststellen diese Mitteilung bereits vorbereitet wird.

Kommissar Potočnik hat in anderen Reden auch von einer Agentur gesprochen. Wir haben zwar schon sehr viele, aber offensichtlich denkt er auch in diesem Bereich daran, um die Möglichkeiten der Kontrolle der mitgliedstaatlichen Behörden zu verstärken. Hier hätte ich gerne gewusst, wie der Stand der Dinge ist, weil wir feststellen, dass wir diese Probleme derzeit leider nicht lösen können. Welche Schritte beabsichtigt die Kommission in diesem Bereich zu unternehmen?

 
  
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  Satu Hassi, stellvertretende Verfasserin. (FI) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die mangelhafte Umsetzung der Abfallverbringungsverordnung stellt schon seit Langem ein großes Problem dar. Das Europäische Netzwerk für die Anwendung und Durchsetzung des Umweltrechts der Gemeinschaft weist seit 2003 nachdrücklich darauf hin, und es hat klare Verbesserungsvorschläge unterbreitet. Die Kommission hat jedoch praktisch nichts unternommen, wenn man von den zahlreichen Studien, die sie durchgeführt hat, und ihrem Vorschlag für eine neue Richtlinie über erneuerbare Energien absieht.

Seit nun mehr als 10 Jahren fordert das Parlament schärfere Kontrollen, einschließlich Rechtsvorschriften zu europäischen Inspektionen: Mindestanforderungen für Inspektionen in Herrn Jacksons Bericht 1999, legislative Reformen für die Verbringung von Abfällen in Herrn Bloklands Bericht 2003 und Mindestanforderungen für Inspektionen in der Entschließung 2008. All dies hat die Kommission im Wesentlichen einfach ignoriert.

2006 erschütterte uns der ungeheure Trafigura-Skandal, als große Mengen giftiger Abfälle in Côte d'Ivoire entsorgt wurden. Der damalige EU-Umweltkommissar Stavros Dimas versprach, Wege zur Stärkung der Abfallverbringungsverordnung und ihrer Umsetzung in den Mitgliedstaaten zu suchen, aber es ist nichts Konkretes geschehen. Vor zwei Jahren empfahl eine Studie der Kommission die Einrichtung einer besonderen Agentur für die Umsetzung der Abfallgesetze. Diese hätte zahlreiche Aufgaben, beispielsweise die Prüfung der in den Mitgliedstaaten bestehenden Untersuchungssysteme und die Koordinierung von Kontrollen und Inspektionen, aber es wurde kein Vorschlag vorgelegt.

Letztes Jahr gelangte eine Studie der Kommission zu dem Schluss, die beste Lösung wäre ein Rechtsinstrument, mit dem die Anforderungen für Inspektionen geregelt werden, aber es wurde kein Vorschlag vorgelegt, obwohl Kommissar Potočnik die Umsetzung des Umweltrechts der Gemeinschaft zu seiner Priorität erklärt hat.

Nun frage ich die Kommission, wann sie eigentlich geeignete Maßnahmen einführen will, anstatt bloß weitere Studien durchzuführen. Wann werden wir einen geeigneten Gesetzesvorschlag haben und nicht nur Mitteilungen und Studien? Wie mein Kollege Herr Seeber sagte, würde dies auch die Ressourceneffizienz Europas verbessern.

 
  
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  Sabine Wils, Verfasserin. − Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Illegale Müllexporte und die illegale Entsorgung von gefährlichen Abfällen stellen für die Gesundheit und die Umwelt von Millionen Menschen in Entwicklungsländern eine immer größere Gefahr dar.

In der EU wächst die Menge toxischer Abfälle ständig. Wegen der hohen Kosten für die Abfallverwertung und Entsorgung ist die Versuchung groß, diesen Müll in Länder mit niedrigeren Umweltauflagen und niedrigeren Entsorgungskosten zu verbringen. Ich freue mich, dass dieses Problem fraktionsübergreifend anerkannt wird, und hoffe, dass das Parlament in dieser Frage gemeinsam handelt.

Gesetzeslücken, die diese giftigen Exporte ermöglichen, müssen geschlossen werden. Die bestehenden Verordnungen über die Verbringung von toxischen Abfällen in Entwicklungsländer müssen verschärft und durchgesetzt werden. Wir brauchen einen Gesetzesvorschlag für Umweltinspektionen, den das Parlament schon 2008 gefordert hat, damit die Schiffe in den Häfen wirksam von den örtlichen Behörden kontrolliert werden können.

Damit muss auch die Möglichkeit verbunden sein, EU-weit Schiffe bei einem begründeten Verdacht in den Häfen festzuhalten. Unser Vorschlag ist, dies in einer gemeinsamen Entschließung aller Fraktionen zu bekräftigen.

Auch die Abfallverbringung in der EU muss besser kontrolliert werden. An der Küste Kalabriens, einige Meilen vor dem Hafen Cetraro, liegt ein versenktes Schiff, das für hochtoxische Giftmülltransporte bekannt war. Weitere zahlreiche versenkte Giftmülltransportschiffe werden im Tyrrhenischen Meer vor der Küste vermutet. Dieses Beispiel zeigt auch die Notwendigkeit von Transparenz bei der Abfallverbringung und von verlässlichen behördlichen Inspektionen.

 
  
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  Michel Barnier, Mitglied der Kommission.(FR) Herr Präsident, werte Abgeordnete! Zunächst möchte sich mein Kollege und Freund, Herr Potočnik, für seine Abwesenheit entschuldigen. Er ist heute Abend in New York, um ein wichtiges Übereinkommen – das Nagoya-Übereinkommen – zur biologischen Vielfalt zu unterzeichnen.

Dennoch bin ich erfreut über die Gelegenheit, ihn hier zu vertreten, oder es auf jeden Fall zu versuchen, da das Thema, über das Sie, verehrte Damen und Herren, diskutieren, mich schon immer interessiert hat. Ich war in meinem Land Umweltminister, und ich habe nicht die Anstrengungen vergessen, die wir während meines ersten Mandats als Kommissar vor rund 10 Jahren unternommen haben, um dieses außerordentlich wichtige Thema mit dem Parlament anzupacken. Die Abfallverbringungsverordnung untersagt die Ausfuhr gefährlicher Abfälle in Entwicklungsländer sowie die Ausfuhr von zur Beseitigung bestimmten Abfällen in Länder außerhalb der Union und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA).

Wir wissen jedoch – und Sie haben darauf hingewiesen –, dass die Anstrengungen zur Durchsetzung dieses Verbots in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich ausfallen. Betreiber versuchen häufig von unzureichenden Kontrollen zu profitieren, um das Verbot zu umgehen, und schmuggeln Abfall durch andere Mitgliedstaaten, in denen die Kontrollen, wie Sie sagten, weniger streng sind.

Außerdem werden oft falsche Angaben verwendet, um Abfall als Gebrauchtgüter zu exportieren, was die Arbeit der für die Überwachung und Durchsetzung der Vorschriften verantwortlichen Behörden verkompliziert. Ein weiterer Punkt sind die offensichtlich niedrigen Bearbeitungskosten in Drittländern, was der primäre wirtschaftliche Faktor ist, der diese illegalen Verbringungen fördert und vorantreibt. Eine Rolle spielt auch die sehr schwierige Lage der Länder, die diese Abfälle, diese illegalen Transporte, sozusagen empfangen, die zu einer erheblichen Verschmutzung von Luft, Wasser, Boden und Häusern führen und die – wie Sie, Frau Wils, soeben und vor Ihnen Frau Bearder und Frau Rosbach ebenso emotional sagten – die Gesundheit der Menschen und insbesondere der Kinder, was am schockierendsten ist, sowie die Gesundheit der Arbeiterinnen und Arbeiter und eines großen Teils der Bevölkerung gefährden. Die Giftigkeit der in Abfällen enthaltenen gefährlichen Substanzen stellt häufig ein noch höheres Risiko dar, wenn ungeeignete Abfallbewirtschaftungstechniken eingesetzt werden, was in diesen Bestimmungsländern häufig der Fall ist.-

Darüber hinaus wirken sich illegale Abfallverbringungen in Drittländer offensichtlich nachteilig auf den Wirtschaftsverkehr und den Wettbewerb aus, da wirtschaftlich gesehen Unternehmen, die die Gesetze beachten, natürlich dem Wettbewerb ausgesetzt sind und benachteiligt werden. Der europäische Recycling- und Abfallwirtschaftssektor, der zur Einhaltung der strengen Umweltgesetze der Gemeinschaft verpflichtet ist, ist ein dynamischer Sektor. Er verzeichnet einen gesunden Umsatz von 95 Mrd. EUR. Der Sektor bietet oder unterstützt 1,2 bis 1,5 Mio. Arbeitsplätze und macht 1 % des Bruttoinlandsproduktes aus, und dieser Abfallwirtschafts- und Recyclingsektor, der gesetzeskonform arbeitet, steht auch im Wettbewerb mit diesen illegalen Verbringungen und wird dadurch benachteiligt.

Die wirksame Durchsetzung der Abfallverbringungsverordnung auf EU-Ebene würde diesen Sektor meines Erachtens ermutigen, zu investieren und in Zukunft noch mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Illegale Abfallverbringung und Recycling schlechter Qualität führen auch zu einem Verlust an Ressourcen, da Sekundärrohstoffe einen Beitrag zur Deckung des Rohstoffbedarfs der EU leisten können und auch die Effektivität und Nutzung von Ressourcen verbessern können. Aufgrund dieser Diagnose müssen wir daher die Situation verbessern. Deshalb wollte die Kommission ermitteln, ob zusätzliche gesetzgeberische Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich sind und, wenn ja, welche neuen, spezifischen Anforderungen und Kriterien sie für Kontrollen der Abfallverbringung beinhalten würden.

Wir führen derzeit eine Folgenabschätzung der verschiedenen möglichen Ansätze zur Lösung des Problems durch, das ich gerade angesprochen habe, einschließlich nationaler Kontrollen und zwingender nationaler Risikobewertungspläne und -programme sowie gezielterer Ausbildung von nationalen Beamten, die einerseits für die Durchsetzung der Bestimmungen verantwortlich sind und andererseits für den Nachweis, dass diejenigen, die Abfall als Gebrauchtgüter deklarieren, dies in betrügerischer Absicht tun.-

Abschließend, Herr Präsident, möchte ich in Beantwortung einiger spezifischer Fragen die folgenden Punkte ansprechen. Erstens: Es ist möglich, die Abfallverbringungsverordnung zu umgehen, indem behauptet wird, die exportierten Güter seien Gebrauchtgüter und kein Abfall. Das Hauptproblem ist, dass die Mitgliedstaaten die Kontrollanforderungen nicht ordnungsgemäß umsetzen. Um hier Abhilfe zu schaffen, muss die Verordnung durch detailliertere Vorschriften zu nationalen Kontrollen ergänzt werden. Die Legislativmaßnahmen sollten, wie ich schon sagte, mit einer angemessenen Ausbildung der für die Durchsetzung zuständigen Beamten einhergehen.-

Zweitens: Rechtlich unverbindliche Leitlinien auf EU-Ebene könnten die Umsetzung und Durchsetzung der Abfallverbringungsverordnung, insbesondere durch Zöllner, fördern und vereinfachen und damit die Bekämpfung illegaler Aktivitäten unterstützen. Leitlinien allein werden jedoch nicht ausreichen. Wir benötigen auch verbindliche Regeln, um dieses Problem zu bekämpfen.-

Drittens: Die Abfallproduktion hat in den letzten Jahren zugenommen oder sich stabilisiert. Die Abfallwirtschaft verbessert sich in der gesamten Union, und die Recyclingquoten sind in den letzten fünf Jahren gestiegen. Was jedoch heute bemerkenswert ist, sind die großen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Umsetzung unserer Abfallanforderungen. Die Kommission, meine Damen und Herren, ist sich der ökologischen, wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitlichen Folgen illegaler Abfallverbringung bewusst, und die Probo Koala-Affäre, bei der mehrere Menschen in Côte d'Ivoire starben, nachdem sie in Kontakt mit illegal entsorgtem gefährlichen Müll gekommen waren, ist eines der schlimmsten Beispiele seit Menschengedenken, und auch daraus müssen Lehren gezogen werden. Die Kommission hat zahlreiche Studien zu diesem Thema initiiert, und die Ergebnisse dieser Untersuchungen können auf unserer Website eingesehen werden.

Wenn illegale Abfallverbringungen aufgedeckt werden, sind in der Verordnung geeignete Abhilfemaßnahmen festgelegt. Der Abfall muss gemäß EU-Gesetzen und internationalem Recht in sein Herkunftsland zurückgeschickt werden. Wenn die verantwortlichen Unternehmen nicht ermittelt werden können, muss das Herkunftsland in der Union eine Gebühr für die Rückführung und Behandlung des Abfalls entrichten. In einigen Fällen müssen Mitgliedstaaten Kosten von mehr als 1 Mio. EUR tragen. In der soeben erwähnten Probo Koala-Affäre musste das Unternehmen Trafigura umgerechnet 152 Mio. EUR Reinigungskosten und 33 Mio. EUR Schadensersatz an die Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Städte zahlen.

Abschließend möchte ich Herrn Seeber sagen, dass Herr Potočnik, soweit ich weiß, versprochen hat, diese Mitteilung über die Umsetzung und Durchsetzung von EU-Recht vorzulegen, und dabei ist, sie zu verfassen.

 
  
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  Åsa Westlund, im Namen der S&D-Fraktion.(SV) Herr Präsident! Viele von uns sind empört, dass Europa trotz einer umfassenden öffentlichen Diskussion über dieses Thema noch immer gefährliche Abfälle in ärmeren Ländern entsorgt. Wie viele hier bereits sagten, sind wir zu Recht empört. Wir verwenden nicht nur Produkte, die die Umwelt belasten und schädigen, und behandeln sie dann, wenn wir sie nicht mehr benötigen, nicht in geeigneter Weise, wir entsorgen auch den gefährlichen Abfall, der die Gesundheit unschuldiger Menschen, häufig Kinder, schädigt und das Land und das Wasser in anderen Ländern für die kommenden Generationen vergiftet. Dies ist absolut inakzeptabel.

Wie kann dies weiterhin zugelassen werden? Wir haben Rechtsvorschriften, und wir haben ein geltendes Verbot, aber es funktioniert nicht. Die Kommission muss daher jetzt Änderungen vorschlagen. Die beste Lösung wäre natürlich wie immer, es gäbe keinen gefährlichen Abfall. Die umfangreichen Arbeiten, die wir durchgeführt haben, um gefährliche Chemikalien zu bestimmen und schrittweise abzuschaffen, innerhalb von REACH beispielsweise, sind daher auch in diesem Falle von Bedeutung. Da das Ausfuhrverbot für gefährliche Abfälle nicht greift, sollten wir meines Erachtens besonders erfreut sein, dass wir die Rechtsvorschriften zu Elektro- und Elektronik-Altgeräten durch die Festlegung hoher Sammelquoten verschärft haben. In Anbetracht der mangelnden Beachtung des Ausfuhrverbots durch die Mitgliedstaaten hat die Kommission jedoch allen Grund, das Handeln der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und andere Rechtsvorschriften, die festlegen, wie mit Produkten dieser Art zu verfahren ist, genau zu beobachten.

Wie viele Rednerinnen und Redner, einschließlich der Kommission, sagten, benötigen wir irgendeine Form von Klärung und Vereinfachung, welche Regeln eigentlich gelten, wenn es um die Verbringung giftiger Abfälle in Entwicklungsländer geht, damit es für die Polizei und andere Grenzkontrollbeamte einfacher wird, Maßnahmen gegen die Umweltverbrechen zu ergreifen, welche die Ausfuhr von gefährlichem Abfall tatsächlich nach sich zieht. Es ist jedoch genauso unabdingbar, dass die Mitgliedstaaten diesem Thema höhere Priorität einräumen. Ich denke, die Tatsache, dass die Mitgliedstaaten ihrer Verantwortung, ihre Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften zu prüfen, nicht nachkommen, ist ein stets wiederkehrendes Problem. Es ist hier ganz offensichtlich, dass die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.

Die Mitgliedstaaten müssen mehr Verantwortung übernehmen, und wir erwarten von der Kommission, dass sie dies gewährleistet. Was Sie, Herr Barnier, hier heute vorgestellt haben, ist meines Erachtens definitiv ein Schritt in die richtige Richtung. Sobald uns die vollständige Mitteilung vorliegt, können wir entscheiden, ob wir die ergriffenen Maßnahmen für ausreichend halten oder nicht. Vielen Dank.

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE). – (CS) Herr Präsident! Der exponentielle Anstieg der Abfallmenge aus europäischer Produktion und europäischem Verbrauch erscheint wie eine Zeitbombe, sowohl in der EU als auch in den Entwicklungsländern, in die gefährlicher Abfall, häufig illegal, exportiert wird. Herr Kommissar, ich habe Ihre Mitteilung der festen Absicht der Kommission, die Gesetzeslücken relativ rasch zu schließen, begrüßt. Ich schließe mich jedoch der Ansicht einiger meiner Vorrednerinnen und Vorredner an, dass insbesondere seitens der Mitgliedstaaten nur wenig Verlangen danach besteht, in Kontrollen zu investieren und ausreichend harte Sanktionen für Verstöße gegen die bestehenden Vorschriften einzuführen. Als stellvertretende Vorsitzende der Delegation in der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU bin ich der Ansicht, dass wir auch eine gemeinsame Strategie mit den AKP-Staaten für den Kampf gegen illegale Importe von giftigen Abfällen in diese Länder festlegen müssen, insbesondere Aktionspläne zur Einführung eines Systems für die sichere Abfallbewirtschaftung in afrikanischen Ländern, einschließlich Unterstützung für Recycling-Technologie.

 
  
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  Csanád Szegedi (NI). - (HU) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die scheinbar strikte EU-Verordnung zu gefährlichem Abfall weist in der Praxis zahlreiche Lücken auf, die von organisierten Verbrecherbanden und der Abfall-Mafia hervorragend ausgenutzt werden können.

Die illegale Beseitigung von als gefährlich klassifiziertem, giftigem Abfall ist ein ausgesprochen lukratives Geschäft geworden. Ein Grund hierfür sind die extrem hohen Kosten für legale Beseitigung und Recycling. Ein weiterer Grund ist die übermäßige Bürokratisierung bei der Vergabe legaler Lizenzen.

Die Lösung muss in zwei Richtungen verlaufen: Die administrativen Lasten von Unternehmen, die gefährlichen Müll legal recyceln und beseitigen, müssen verringert werden, und parallel dazu sollten die Erzeuger von gefährlichen Abfällen natürlich ermutigt werden, den legalen Weg zu beschreiten, und dafür interessiert werden, der Abfall-Mafia den Boden zu entziehen.

Andererseits müssen strafrechtliche Sanktionen für Umweltverbrechen radikal verschärft werden, und Kontrollen müssen auf EU-Ebene einheitlich verstärkt werden.

 
  
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  Miroslav Mikolášik (PPE). – (SK) Herr Präsident! Es ist Viertel vor zwölf Uhr nachts, und wir diskutieren über ein ernstes Thema: die Ausfuhr von giftigem Abfall in Entwicklungsländer.

Es ist skandalös, dass europäische Länder in der modernen Zeit in Handlungen verwickelt sind, wie wir sie im Oskar-prämierten Film Erin Brockovich mit Julia Roberts gesehen haben, der uns glauben ließ, dass so etwas nur in Kalifornien geschehen könne, mit Fabriken, die giftigen Abfall exportieren, und Menschen, die dann schwer erkranken und sogar sterben. Es ist eine sehr traurige Tatsache, dass Mitgliedstaaten der EU ihren giftigen Abfall in afrikanische Länder exportieren, die dies kaum verhindern können, und dazu gehören Substanzen wie Blei, Kadmium, Quecksilber, Asbest und andere. Ich halte es für gut, dass die Kommission weiterhin daran arbeiten will. Ich fordere Kommissar Barnier, der uns versprochen hat, dass die Kommission energischer an die Sache herangehen würde, auf, Maßnahmen zur Verbesserung dieser Situation zu ergreifen.

 
  
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  Mairead McGuinness (PPE). - Herr Präsident! Es gibt ein Problem in der Europäischen Union, da unsere Bürgerinnen und Bürger ihren Abfall vor ihrer eigenen Haustür entsorgen. Dies in Europa zu tun, ist eine Sache, es den Entwicklungsländern und den Armen anzutun, ist, wie die Verfasser dieser Anfrage sagten, verwerflich.

Ich werde der Antwort der Kommission zu neuen Gesetzen aufmerksam zuhören. Ich befürchte immer, dass wir neue Gesetze zusätzlich zu den bereits bestehenden erlassen, ohne die Aspekte der Durchsetzung zu bedenken, und ich fordere die Kommission auf, sich mit dem Problem der Durchsetzung zu befassen. Ich denke, in zahlreichen Gebieten haben wir keine ausreichenden Zahlen in den Mitgliedstaaten, um das Transportproblem, in diesem Falle von giftigen Abfällen, korrekt zu kontrollieren und zu verfolgen. Die Folgen für die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen, die mit diesem Abfall völlig unsachgemäß umgehen, sind äußerst gravierend. Dies ist eine ethisch-moralische Frage. Wenn sich unsere Bürgerinnen und Bürger dessen bewusst wären – ich denke, sie sind es nicht –, würden sie vielleicht ihre Kauf- und Entsorgungsmethoden überdenken.

 
  
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  Michel Barnier, Mitglied der Kommission.(FR) Herr Präsident! Frau McGuinness hat gerade einen wichtigen Punkt angesprochen, nämlich dass dieses Problem in Anbetracht all der gesundheitlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Aspekte, die wir erörtert haben, eine moralische und ethische Dimension hat.

Aus diesem Grund – und ich sage dies zu Frau Westlund und Frau Roithovà sowie zu anderen Rednerinnen und Rednern – ist die Kommission entschlossen, zu handeln. Um die Folgenabschätzung zu unterstützen, welche die Berechtigung für diese Initiative unter Beweis stellen wird, wird die Kommission eine Verschärfung der EU-Gesetze vorschlagen, insbesondere um die Kontrollen und die Durchsetzung der Abfallverbringungsverordnung zu verbessern. Dies sollte die erhebliche Zahl illegaler Verbringungen drastisch senken.

Alle möglichen Lösungen werden geprüft. Geben Sie Herrn Potočnik die wenigen Wochen, die er benötigt, um dieses Gesetz auszuarbeiten. Ich kann in seinem Namen sagen, dass die Kommission unter Berücksichtigung der sehr wichtigen Aussprache, die Sie trotz der späten Stunde geführt haben, ihre Gesetzesvorschläge zur Intensivierung des Kampfes gegen diese illegalen Verbringungen und alle ihre Folgen noch vor Ende dieses Jahres, 2011, vorlegen wird.

 
  
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  Der Präsident. − Die Aussprache ist geschlossen.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)

 
  
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  Daciana Octavia Sârbu (S&D) , schriftlich. Anfang dieses Jahres habe ich in Reaktion auf Presseberichte über Transporte von giftigen Abfällen von Italien nach Rumänien mehrere Anfragen an die Europäische Kommission gerichtet. Auch wenn keine Beweise für die Transporte gefunden wurden, zeigten die Ergebnisse meiner Nachforschungen ganz deutlich, dass wir von regelmäßigeren Ladungskontrollen profitieren könnten, da dies abschreckend auf die an illegalen Abfallverbringungen Beteiligten wirken würde. Derartige Maßnahmen könnten einen zusätzlichen Nutzeffekt im Falle von Drittländern bewirken, da es ihnen oft an der Fähigkeit mangelt, eingehende Transporte ordnungsgemäß zu überwachen und so die Verbringung von giftigen Materialien auf ihr Grundgebiet zu verhindern. Wir müssen uns ernsthaft mit dem Nutzen gründlicher, regelmäßiger Kontrollen, die auf EU-Ebene koordiniert werden, befassen, insbesondere im Falle von Transporten in Entwicklungsländer.

 
Letzte Aktualisierung: 26. September 2011Rechtlicher Hinweis