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Verfahren : 2008/2126(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A6-0446/2008

Aussprachen :

PV 15/12/2008 - 22
CRE 15/12/2008 - 22
PV 09/06/2011 - 4
CRE 09/06/2011 - 4

Abstimmungen :

PV 16/12/2008 - 3.25
CRE 16/12/2008 - 3.25
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0608

Plenardebatten
Donnerstag, 9. Juni 2011 - Straßburg Ausgabe im ABl.

4. Irreführende Werbung durch Adressbuchfirmen (Aussprache)
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  Die Präsidentin. – Nach der Tagesordnung folgt die mündliche Anfrage an die Kommission von Frau Erminia Mazzoni und Herrn Malcolm Harbour im Namen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz über irreführende Werbung durch Adressbuchfirmen (Ο-000087/2011 – Β7-0315/2011).

 
  
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  Simon Busuttil, in Vertretung d. Verf. Frau Präsidentin! Vor zweieinhalb Jahren habe ich diesem Plenum einen Bericht über irreführende Werbung durch Adressbuchfirmen vorgelegt. Die Botschaft, die dieses Parlament aussandte, war deutlich: Dass die betrügerischen Praktiken irreführender Werbung durch Adressbuchfirmen ein ernsthaftes Problem darstellen, dass Zehntausende unserer Kleinunternehmen, gemeinnützigen und sogar Wohltätigkeitsorganisationen diesen betrügerischen Praktiken zum Opfer fallen und dass wir einen gemeinsamen Ansatz brauchen, um solchen irreführenden Praktiken ein und für alle Mal ein Ende zu setzen.

Zweieinhalb Jahre später diskutieren wir hier im Plenum leider wieder über dasselbe Thema, weil nicht genug zur Bekämpfung des Problems irreführender Werbung durch Adressbuchfirmen getan wurde. Dies ist nicht hinnehmbar.

Ich möchte Sie daran erinnern, werte Kolleginnen und Kollegen, worüber wir hier sprechen. Im Grunde spielt sich das so ab, dass eine solche Adressbuchfirma ein Formular verschickt, in dem man scheinbar nur seine persönlichen Daten oder die seines Geschäfts aktualisieren soll, wofür man angeblich kostenlos in das Adressbuch eingetragen wird. Auf den ersten Blick sind keine Kosten ersichtlich, keinerlei Zahlungen, die durch das Ausfüllen dieses Formulars auf die betreffende Person zukommen könnten. Nach Zurücksenden des Formulars erhalten die Opfer jedoch ein Schreiben mit der Forderung, für drei aufeinanderfolgende Jahre jährlich 1000 EUR zu bezahlen. Zahlt man nicht, greifen diese Adressbuchfirmen auf Taktiken zurück, die hauptsächlich einschüchtern sollen: belästigende Telefonanrufe, Drohungen mit Gerichtsklage und Verfolgung durch Inkassobeauftragte.

Das Beunruhigendste daran ist, dass diese illegalen Taktiken direkt vor den Augen der Behörden verschiedener Mitgliedstaaten angewendet werden, die durchaus von diesen Praktiken wissen, jedoch nichts unternommen haben, um diese zu unterbinden. European City Guide, Construct Data, TEMDI, EU Business Services, World Business Directory, Expo Guide und DAD gehen noch immer ungehindert ihrer Tätigkeit nach. Die Kommission hat bereits erklärt, dass diese irreführenden Praktiken gegen geltendes EU-Recht verstoßen, sie hat jedoch nicht genug getan, um diese zu stoppen. Aus diesem Grund sind wir heute hier.

 
  
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  Eija-Riitta Korhola, in Vertretung d. Verf. Frau Präsidentin! Die Anzahl der Beschwerden über irreführende Werbung durch Adressbuchfirmen zeigt, dass dies ein ernsthaftes Problem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) darstellt. Unseriöse Adressbuchfirmen sorgen für finanzielle Schäden und belästigen Kleinunternehmen. Im Zeitraum zwischen 2003 und Mitte 2008 wurden fast 14 000 Beschwerden und Anfragen dokumentiert. Noch immer erhalten wir Hunderte Beschwerdebriefe von neuen Opfern.

Die Schwierigkeiten beim Aufdecken derartiger Tätigkeiten untergraben die Funktionsweise des Binnenmarktes. Irreführende Praktiken verstoßen gegen die Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung und die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken.

Doch es mangelt an wirksamen rechtlichen Mitteln und an der Durchsetzung. Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz als für diese Rechtsvorschriften zuständiger Ausschuss hat diese Angelegenheit kürzlich bei den niederländischen Behörden vorgebracht, indem er diese auf die betrügerischen Praktiken einer in den Niederlanden ansässigen Adressbuchfirma aufmerksam machte.

Die Antwort der niederländischen Behörden zeigt deutlich, dass die Mitgliedstaaten hauptsächlich darüber besorgt sind, was innerhalb ihrer eigenen Grenzen passiert. Ich glaube, dass – aufgrund der grenzüberschreitenden Natur dieses Problems – auch eine weitergehende Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Durchsetzung absolut entscheidend ist, um diese betrügerischen Praktiken zu unterbinden.-

Die Kommission selbst könnte unter Nutzung bestehender EU-weiter Netzwerke bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung aktiver mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern. Effektive, abschreckende Sanktionen gegen solche betrügerischen Praktiken sollten in allen Mitgliedstaaten stärker hervorgehoben werden, wodurch diese Adressbuchfirmen aus dem Verkehr gezogen würden und die Bestrafung der Betreiber möglich gemacht würde.--

Man sollte ins Auge fassen, den Anwendungsbereich der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken auszuweiten, um alle Geschäftspraktiken in einer Unternehmen-Verbraucher-Beziehung abzudecken, ganz gleich ob dabei auf den Schutz der Verbraucher oder der Wettbewerber abgezielt wird. Auf diese Weise würden die meisten, wenn nicht alle, unlauteren Geschäftspraktiken im Einzelhandel zwischen Unternehmen vom selben Regelwerk abgedeckt und geregelt werden, wie die unlauteren Geschäftspraktiken zwischen Unternehmen und Verbrauchern, mit denen sie sich im Allgemeinen überschneiden.------

Außerdem ist es wichtig, den Unternehmen dabei zu helfen, diese betrügerischen Methoden zu bekämpfen, indem der Zugang zu Informationen erleichtert wird und die Unternehmen durch verbesserte Rechtshilfemechanismen sensibilisiert werden. Ich möchte den Kommissar fragen: Was sind die hauptsächlichen Hindernisse für eine stärkere Einbindung nationaler Behörden in die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Durchsetzung und welche Maßnahmen gedenkt die Kommission im Kampf gegen unseriöse Adressbuchfirmen zu unternehmen?-

 
  
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  Günther Oettinger, Mitglied der Kommission. − Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Kommission teilt die Sorgen und Bedenken und die kritische Analyse des Europäischen Parlaments. Es gibt irreführende Praktiken von Adressbuchfirmen und zahlreiche Firmen und Unternehmen werden dadurch vor Probleme gestellt. Sie haben schon vor drei Jahren eine Umfrage in Auftrag gegeben, und es sind viele Tausend Beschwerden eingegangen. Wir gehen davon aus, dass dies nur die Spitze eines Eisbergs ist. Das heißt, die Zahl der Betroffenen, die sich irregeführt fühlen können, dürfte um ein Mehrfaches größer sein.

Meine Kollegin Reding erhebt derzeit eigene Daten, um nochmals die Dimension des Problems zu erfahren. Ich will betonen, dass diese Praktiken bereits durch die Richtlinie 114 aus dem Jahr 2006, die sich zu irreführender und vergleichender Werbung äußert und Regelungen trifft, und durch Rechtsschutzvorschriften in verschiedenen Mitgliedstaaten zur Betrugsbekämpfung verboten sind. Aber verschiedene betrügerische Praktiken sind grenzüberschreitend, sie werden im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen angewandt und sind derzeit nur schwer strafrechtlich zu verfolgen.

Um dieses Problem anzugehen und zu beheben, plant Kollegin Reding bis Ende dieses Jahres eine Mitteilung, in der der Stand der Umsetzung der bestehenden Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung und über aktuelle weitere Möglichkeiten für ihre Überarbeitung berichtet und eine Bewertung abgegeben wird. Sie denkt an inhaltliche Verbesserungen, Folgerungen aus den irreführenden Praktiken, und sie stellt Überlegungen darüber an, wie man die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden bei der strafrechtlichen Verfolgung grenzüberschreitender Fälle verbessern kann.

Dann will sie wohl auch vorschlagen, Bürger und Unternehmen mehr für dieses um sich greifende Phänomen betrügerischer Adressbuchfirmen zu sensibilisieren und verstärkt auch Öffentlichkeitsarbeit dazu zu leisten. Die Richtlinie aus dem Jahr 2006 ist in allen Mitgliedstaaten umgesetzt. Dessen ungeachtet hat die Kommission im Vorfeld der jetzt geplanten Mitteilung die Mitgliedstaaten ersucht, über die Durchsetzung und über Maßnahmen zu berichten und uns alsbald einen Sachstandsbericht vorzulegen. Dem dient ja auch eine Konferenz, die Ende Mai von der Kommission organisiert und mit Behörden der Mitgliedstaaten und mit Interessengruppen und sachkundigen Dritten durchgeführt worden ist. Schwerpunkt war das Thema betrügerische Praktiken von Adressbuchfirmen, zumeist auch grenzüberschreitender Art.

Bei der Anhörung wurde deutlich, dass es einer systematischen, also einer besseren Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten bedarf, und auch dem soll die Mitteilung der Kollegin Reding zum Jahresende dienen. Ich darf Ihnen versichern, dass das Thema uns genauso dringlich ist wie Ihnen. Deswegen wollen wir die weiteren Schritte schnellstmöglich ergreifen. Wir müssen jedoch aus formalen Gründen die Betroffenen in angemessener Form einbeziehen und brauchen dafür die notwendige Zeit. Ausgehend von den Ergebnissen der Konsultationen und nach Prüfung aller Argumente will die Kommission weitere Abhilfemaßnahmen zur Vermeidung von grenzüberschreitenden irreführenden Praktiken, die strafrechtlich relevant sind, treffen. Besten Dank für Ihre starke Unterstützung in dieser Angelegenheit!

 
  
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  Georgios Papanikolaou, im Namen der PPE-Fraktion.(EL) Frau Präsidentin! Herr Kommissar! Niemand könnte dem, was Sie gesagt haben, widersprechen. Ich möchte von den Schwierigkeiten erzählen, in die ein griechischer Mitbürger geraten ist. Er hat sich bei mir über eine ähnliche schlechte Erfahrung mit irreführender Werbung beschwert und mir alle relevanten Dokumente überlassen. Am Anfang des Schreibens der Adressbuchfirma steht, dass die Information kostenfrei ist. Er sah, dass er bestimmte Informationen eintragen sollte, füllte das Formular aus und schickte es an die Firma zurück. Am Ende des Schreibens heißt es in winziger Schrift, dass, wie Herr Busuttil vorhin schon gesagt hat, 1000 EUR pro Jahr zu zahlen sind. Einige Zeit danach schickte die angebliche Rechtsabteilung der Firma die Schreiben, die ich hier vor mir habe, in denen sie meinen Mitbürger dazu auffordert, 3529,38 EUR zu bezahlen, worin die Zinsen sowie die Rechtskosten der Firma enthalten seien.

Herr Kommissar, natürlich gibt es einen diesbezüglichen Rechtsrahmen. Wir wissen jedoch nicht, ob diese Richtlinien angewendet werden und in den Mitgliedstaaten richtig umgesetzt wurden. Das Stockholmer Programm besagt, dass wir dieses Problem direkt angehen müssen. Wir stehen an der Seite unsere Mitbürger, ihre alltäglichen Probleme gehen auch uns an. Unsere Mitbürger müssen begreifen, dass wir uns nicht irgendwo weit entfernt von ihnen befinden und dass wir uns nicht nur um größere europäische Angelegenheiten kümmern. Wir stehen ihnen in ihrem täglichen Leben bei. Wir müssen dieses Problem unverzüglich lösen.

 
  
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  Monika Flašíková Beňová, im Namen der S&D-Fraktion. (SK) Frau Präsidentin! Zunächst einmal ist es klar, dass diese Firmen nicht nur irreführende Werbung betreiben, sondern auch betrügen.

Das Unternehmertum ist wichtig, solange es zur Gesellschaft insgesamt beiträgt. Wenn jemand jedoch falsche Geschäfte betreibt, um andere ehrliche Händler und Unternehmen einzig und allein zur eigenen Bereicherung dazu zu bringen, sich in ein Adressbuch einzutragen, und dazu faule Tricks einsetzt, ist dies ganz einfach Betrug, so sehr derjenige auch beteuert, nichts Illegales zu tun. Auch sollten wir nicht aus den Augen verlieren, dass die Praktiken dieser Adressbuchfirmen ganz eindeutig gegen die Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung verstoßen.

Dennoch ist es nicht nötig, neue Rechtsvorschriften einzuführen. Wir sollten uns vielmehr darauf konzentrieren, das geltende Recht so schnell und effektiv wie möglich umzusetzen. Das Problem besteht darin, dass diese Adressbuchfirmen oft Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten heimsuchen und diese meist kleinen Familienunternehmen entweder nicht die Kenntnisse oder nicht die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Rechtsbeistand haben, oder glauben, dass dies sie viel Geld und Mühe kosten würde. Ich habe nur eine weitere Frage: Glaubt die Kommission, dass die Möglichkeit einer öffentlichen Kampagne besteht, in der die einzelnen beteiligten Firmen genannt werden und die ehrlichen Unternehmen dazu aufgefordert werden, sich nicht mit diesen einzulassen?

 
  
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  Marian Harkin, im Namen der ALDE-Fraktion. Frau Präsidentin! Ich möchte dem Kommissar sagen, dass ich in den letzten Jahren viele irische Bürgerinnen und Bürger getroffen habe, die irreführender Werbung durch Adressbuchfirmen zum Opfer gefallen sind.

Zum Beispiel habe ich eine Schulsekretärin getroffen, die über 2000 EUR bezahlt hat, weil ihre Schule sich diesen Betrag nicht leisten konnte und sie sich verantwortlich fühlte, weil sie das Formular unterschrieben hatte. Außerdem kam sie sich sehr dumm vor. Sie dachte, dass niemand so dumm sein könnte, das zu tun, was sie getan hatte. Ihr war natürlich nicht klar, dass dies dauernd irgendwelchen Leuten passiert.

Ich habe eine ältere Frau getroffen, deren Mann Taxifahrer war. Sie erhielt ein Formular mit einigen fehlerhaften Angaben. Sie dachte, dass sie lediglich die Fehler verbessern würde, schickte das Formular zurück und erhielt daraufhin zwei Jahre lang Drohbriefe. Sie war so eingeschüchtert von diesen Briefen, dass sie schon Angst davor hatte, den Brief zu öffnen, wenn er bei ihr zuhause ankam. Ich konnte ihr nicht sagen, sie solle das Geld nicht bezahlen. Alles, was ich ihr sagen konnte, war, dass ich an ihrer Stelle nicht bezahlen würde. Das war der beste Rat, den ich ihr geben konnte.

Es gibt noch viele weitere Beispiele, von denen Sie, wie ich weiß, schon gehört haben. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten, durch europäische Rechtsvorschriften geschützt zu werden, und sie können nicht verstehen, warum diese Gesetze sie hier nicht schützen. Das ist zweideutig. Wie ich bereits erwähnt habe, sage ich den Bürgerinnen und Bürgern, dass sie meiner Ansicht nach geschützt sind, doch kann ich das nicht garantieren. Ich habe zum Beispiel gehört, dass eine dieser Firmen in einer spanischen Region verurteilt wurde und daraufhin ganz einfach in eine andere Region umgezogen ist und dort ihre Tätigkeit fortgesetzt hat.

Ein Punkt, der die Bürgerinnen und Bürger beunruhigt, ist der, dass sie nicht genau wissen, wie das Rechtssystem in anderen Ländern funktioniert. Sie mögen glauben, dass sie in ihrem eigenen Mitgliedstaat geschützt sind, wissen aber nicht genau, was in einem anderen Mitgliedstaat passiert. Genauso ist es, wenn die Firmen ins außereuropäische Ausland umziehen, auch das beunruhigt sie.

Daher ist es gut, zu hören, dass die Kommission unsere Besorgnis teilt, dass sie auf eine Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten dringt und insbesondere auf grenzüberschreitende Fälle achtet und versucht, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen zu informieren.

Herr Kommissar, Sie haben gesagt, dass die Angelegenheit dringend ist, doch das ist sie bereits seit langer, langer Zeit. Die Bürgerinnen und Bürger sehen, dass EU-Rechtsvorschriften in vielen Bereichen Auswirkungen auf ihr Leben haben und können deshalb nicht verstehen, warum sie nicht vor betrügerischen Firmen geschützt werden. Herr Kommissar, ich möchte Sie bitten zu begreifen, dass das Wort „dringend“ „jetzt“ bedeutet.

 
  
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  Struan Stevenson, im Namen der ECR-Fraktion. Frau Präsidentin! Ich stimme Frau Harkin in dem, was sie eben gesagt hat, absolut zu. In meinem Wahlkreis in Schottland sind es vor allem ältere Menschen und Betreiber von Bed-and-Breakfast-Unterkünften oder Selbstversorger-Ferienhäusern, die diesen kriminellen Aktivitäten zum Opfer fallen. Sie tragen ihre Adressen in diese Adressbücher ein und bekommen dann eine Rechnung über tausend Euro. Ältere Leute bekommen Angst, wenn sie solche Drohbriefe von den angeblichen Rechtsvertretern dieser Firmen bekommen.

Es handelt sich hier um eine grenzüberschreitende kriminelle Handlung. Diese Firmen geben ihre Identität an und ihre Adressen. Wir müssen sie ausfindig machen, schließen, strafrechtlich verfolgen und die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union vor ihnen schützen. Wenn mich Bürger in meinem Wahlkreis hierzu ansprechen, sage ich ihnen einfach, dass sie der Firma zurückschreiben und ihr sagen sollen, dass sie alle zukünftige Korrespondenz an mich schicken sollen. Danach hören sie nie wieder etwas von diesen Firmen. Dennoch müssen diese Leute ins Gefängnis.

 
  
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  Keith Taylor, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. Frau Präsidentin! Dieser Antrag ist dringend notwendig. Auch wenn wir die Richtlinie von 2006 haben, ist es klar, dass diese nicht so gut funktioniert, wie sie sollte. Die Firmen, von denen wir gehört haben, existieren nur, um ahnungslose und manchmal überlastete Organisationen zu betrügen, und ich finde es besonders empörend, wenn sie Gemeinschaftsunternehmen schaden, die meist über begrenzte Mittel verfügen.

Unter Anwendung von einschüchternden und erpresserischen Taktiken machen sie ahnungslosen Leuten verlockende Versprechen, doch ich denke, dass man begreifen muss, dass, wenn ein Angebot zu schön scheint, um wahr zu sein, es dies sehr wahrscheinlich auch ist. Diese Firmen benehmen sich wie blutrünstige Raubtiere und müssen aufgehalten werden.

Natürlich begrüßt unsere Fraktion diese Entschließung. Sie kommt zum richtigen Zeitpunkt und wir werden sie unterstützen, da sie die Kommission dazu aufruft, die Mitgliedstaaten aufzufordern, die Richtlinie angemessen durchzusetzen.

 
  
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  Derek Roland Clark, im Namen der EFD-Fraktion. Frau Präsidentin! Die Firma European City Guide ist mir bestens bekannt und trotz mehrerer Versuche, sie zu schließen, besteht die Bedrohung weiterhin. Im Mai 2008 traten im Vereinigten Königreich die Vorschriften über irreführendes Marketing in Kraft. Darin wird die Angabe der tatsächlichen Kosten einer Dienstleistung im Kleingedruckten eines Dokuments für illegal erklärt. Somit kann die Kartellbehörde jetzt gegen Unternehmen im Vereinigten Königreich vorgehen, doch gibt es einen großen Haken.

Die Kartellbehörde hat keine Berechtigung gegen betrügerische Praktiken von außerhalb, einschließlich anderer Mitgliedstaaten, vorzugehen, sodass das Problem fortbesteht und ich weiterhin viele Beschwerden erhalte. Diese Firmen können in anderen Ländern aufgrund einer nachlässigen Überwachung weiter ihrer Tätigkeit nachgehen, aber warum kann meine Regierung diese vom europäischen Festland kommende Plage nicht fernhalten? Die Antwort hierauf liegt im Herzen dieser nutzlosen EU, die die nationalen Grenzen niedergerissen hat. Der freie Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr bietet Menschenhändlern, Terroristen sowie drohenden und einschüchternden Betrügern, die darauf abzielen, Unvorsichtige zu schröpfen, eine hervorragende Deckung.

 
  
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  Philippe Boulland (PPE).(FR) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Wir können die Lage bezüglich der Adressbuchfirmen, die irreführende Werbung betreiben und ihre Dienstleistungen scheinbar gratis anbieten, in Zahlen zusammenfassen. Vierhundert Petitionen wurden an den Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments geschickt. Fünfzigtausend sehr kleine Unternehmen, Gesellschaften oder Organisationen sind betroffen und wurden dazu gedrängt, zu bezahlen. Im Durchschnitt werden 1000 EUR verlangt, die drei Jahre lang für unfreiwillige Verträge bezahlt werden sollen, wie Herr Busuttil bereits erwähnt hat.

Diese Zahlen spiegeln das Leid der Betrugsopfer nur teilweise wieder. Diese Menschen gehen bereits ein Risiko ein, wenn sie ihre Firma gründen, und müssen kurz danach mit den Herausforderungen des Geschäfts, der Wirtschaftskrise und den Unwägbarkeiten der Zukunft fertigwerden. Wir müssen sie davor bewahren, solchen betrügerischen Praktiken ausgesetzt zu werden, zu deren Bekämpfung sie nicht die finanziellen noch personellen Mittel haben.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten: Zunächst müssen wir diesen betrügerischen Methoden, die unsere Wirtschaft schwächen, ein Ende setzen. Zu diesem Zweck wäre es ratsam, Herr Kommissar, die Überarbeitung der Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung vor dem Hintergrund, dass betrügerische Werbepraktiken zunehmend eingesetzt und immer raffinierter werden, zu beschleunigen.

Danach sollten wir eine schwarze Liste dieser Firmen erstellen, die dann nach dem Prinzip des „Naming and Shaming“, der öffentlichen Anprangerung, als Referenz dient. Mithilfe der für die Betrugsbekämpfung zuständigen nationalen Behörden und der betroffenen Unternehmen könnten wir ein einfaches und wirksames Abschreckungs- und Präventionsinstrument schaffen. Schließlich müssen wir die an diesem System Beteiligten streng bestrafen. Die verhängten Strafen und Bußgelder sind oft niedriger als die durch betrügerische Methoden erzielten Beträge. Wir sollten die Mitgliedstaaten dazu anhalten, in diesem Bereich konsequenter zu sein.

 
  
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  Evelyne Gebhardt (S&D). - Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Die Europäische Kommission teilt die Besorgnis des Europäischen Parlaments. Das finde ich sehr schön, aber seit Jahren warten wir darauf, dass die Kommission endlich tätig wird und auch wirklich etwas in Bewegung gebracht wird. Wir haben den Bericht von Herrn Busuttil vorliegen. Der Binnenmarktausschuss hat in der letzten Legislaturperiode immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass wir endlich etwas machen müssen, damit den Menschen auch wirklich geholfen wird. Das Problem ist, dass die Menschen immer noch auf diese Hilfe warten.

Viele der ehrenamtlich tätigen Kleinunternehmen, die betroffen sind, haben nicht die finanziellen Mittel und die Chuzpe, um sich dagegen zu wehren. Erst letzte Woche habe ich wieder einen Brief erhalten, in dem ich gefragt wurde: "Wie soll ich mich dagegen wehren, ich habe nicht das Geld für einen Anwalt, um dagegen vorzugehen". Ich denke, wir müssen den Bürgerinnen und Bürgern endlich wirksame Mittel an die Hand geben, damit sie von diesem Problem, dieser Geißel, erlöst werden.

 
  
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  Catherine Stihler (S&D). - Frau Präsidentin! Firmen, die mit unlauteren, betrügerischen Tricks und unter dem Schleier einer vorgeblichen Legitimität Jagd auf kleine Unternehmen machen – oft sogar unter Verwendung des Begriffs „Europa“ in ihrem Titel –, müssen für illegal erklärt werden. Solche betrügerischen Praktiken schaden nicht nur den kleinen Unternehmen, denen gedroht wird und die belästigt und dazu gedrängt werden, für etwas zu bezahlen, dass sie für kostenlos hielten, sie schaden auch der Europäischen Union, wenn wir nicht konsequent gegen sie vorgehen.

Das Motto der Europäischen Kommission besteht darin, im Sinne des Grundsatzes „think small first “ zuerst in kleinen Dimensionen zu denken, doch ich habe dieses Thema, wie viele Kolleginnen und Kollegen schon gesagt haben, bereits seit vielen Jahren immer wieder angesprochen, und trotzdem sind noch immer keine konkreten Maßnahmen getroffen worden: Warum nicht? Wir hören von Untersuchungen, der Erhebung von Informationen und von Treffen der Interessenvertreter. Wir brauchen Taten, nicht Worte, und wenn wir sagen, dass wir bis zum Ende dieses Jahres oder sogar ein paar Jahre abwarten wollen, dann ist das zu wenig und zu spät: Wir müssen jetzt handeln.

Wird die Kommission also hinsichtlich dieser betrügerischen Methoden und ihres EU-weiten und grenzüberschreitenden Einsatzes darüber nachdenken, eine Art Rechtshilfe zur Unterstützung der KMU bei der Bekämpfung von solchem Betrug einführen? Diese Methoden werden solange angewendet werden, bis die Kommission rigorose Maßnahmen ergreift.

 
  
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  Phil Prendergast (S&D). - Frau Präsidentin! Das Europäische Parlament hat Hunderte von Petitionen von kleinen Unternehmen aus der ganzen EU erhalten, die angeben, diesen Geschäftstaktiken zum Opfer gefallen zu sein. Die Bezahlung dieser ungeheuerlichen Beträge kann unschuldige Unternehmen in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten bringen und die Opfer sind oft zu klein, um die Rechtskosten für die Anklage dieser Adressbuchfirmen vor Gericht aufzubringen.

Diese Firmen haben es oft auf Opfer abgesehen, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind. Dies schafft eine rechtliche Unsicherheit bei den Opfern, da diese oft nicht wissen, wie solche Verträge in einem anderen Land rechtlich gehandhabt werden. Die Adressbuchfirmen setzen auf diese Unsicherheit.

Die Kommission hat zwar deutlich erklärt, dass die irreführenden Geschäftspraktiken dieser Adressbuchfirmen durch die Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung für ungesetzmäßig erklärt werden, sie muss aber auch die Umsetzung dieser Richtlinie durch die Mitgliedstaaten prüfen, um zu klären, ob die Bürgerinnen und Bürger in ganz Europa gleichermaßen geschützt werden. Die Tatsache, dass diese Richtlinie von den Mitgliedstaaten umgesetzt wurde, bedeutet nicht notwendigerweise, dass die getroffenen Maßnahmen umfassend sind oder in Einklang miteinander stehen.

 
  
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  Sylvana Rapti (S&D).(EL) Frau Präsidentin! Unlautere Geschäftspraktiken sind wie Wasser. Sobald sie einen kleinen Riss finden, kriechen sie hinein. Hier haben sie zwei Risse gefunden. Ein Riss ist die Richtlinie von 2006, die bereits erwähnt wurde, und der andere ist die Verordnung über die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten.

Herr Kommissar, da Sie die Unterstützung aller Fraktionen in diesem Parlament haben, also die Unterstützung des gesamten Parlaments, sollten Sie schnell handeln, denn Zeit ist Geld. Wie meine Kolleginnen und Kollegen bereits gesagt haben, sind mindestens drei Jahre vergangen, drei Jahre, während derer diese Leute, diese Betrüger, wie sie zu Recht von zahlreichen Abgeordneten genannt wurden – und ich stimme ihnen hier zu –, Kollegen sowie kleine und mittlere Unternehmen, die das Rückgrat der europäischen Wirtschaft darstellen, irreführen. Sie müssen handeln und zwar schnell.

 
  
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  Marc Tarabella (S&D).(FR) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Es ist in der Tat entscheidend, zu wissen, ob die Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung in den Mitgliedstaaten korrekt umgesetzt und angewendet wurde. Dennoch müssen wir auch andere grundlegende Aspekte dieses Problems schnell und umfassend angehen, die auch auf andere Arten von grenzüberschreitendem Betrug angewendet werden können.

Zunächst müssen die Verbraucher von der Kommission, den Mitgliedstaaten und deren Organisationen im Vornherein mit Informationen versorgt werden. Es ist untragbar, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger betrügerischen Machenschaften zum Opfer fallen.

Zweitens sollten die Opfer Zugang zu Sammelklagen haben, um ihre Rechte geltend machen zu können. Wir warten nun schon seit über 20 Jahren auf diese Sammelklagen.

Drittens könnte die derzeitige Diskussion über die Reform alternativer Streitbeilegungsverfahren auch Bestimmungen zur Regelung dieser Betrugsfälle einschließen.

Herr Kommissar, wir erwarten, dass Sie diesbezüglich rasche und konkrete Maßnahmen ergreifen.

 
  
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  Seán Kelly (PPE). - Frau Präsidentin! Die Lage ist genau so, wie die Kolleginnen und Kollegen sie dargelegt haben. Ich weiß das, weil in meinem eigenen Wahlkreis, insbesondere in Cork, eine Firma mit dem Namen European City Guide betrügerische Geschäfte mit Unternehmen in der ganzen Region gemacht hat. Trotz der Tatsache, dass sie, wie ich gehört habe, 2001 vom High Court in Katalonien dazu aufgefordert wurde, ihre Tätigkeit aufzugeben, und von belgischen Gerichten sowie der Kartellbehörde des Vereinigten Königreichs der irreführenden Praktiken für schuldig erklärt wurde, geht sie weiter ihrem Geschäft nach. Das kann es nicht sein.

Es ist äußerst wichtig, dass wir zwei Dinge tun: Erstens müssen wir versuchen, die Unternehmen in ganz Europa in Kenntnis zu setzen, um sicherzustellen, dass sie wachsam sind und diesen betrügerischen Firmen nicht zum Opfer fallen, und zweitens müssen wir für entsprechende Rechtsvorschriften sorgen, die gewährleisten, dass, wenn diese Firmen vor Gericht gebracht werden, sie entweder ihr Geschäft aufgeben oder hinter Gitter gebracht werden. So einfach ist das.

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE).(CS) Frau Präsidentin! Das Parlament hat über 400 Petitionen erhalten, und ich selbst habe viele Beschwerden von Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Schulen, Wohltätigkeitsorganisationen und sogar Regierungsinstitutionen erhalten, die dem Betrug durch Adressbuchfirmen zum Opfer gefallen sind. Die Unternehmen gehen in dem Glauben, lediglich ihre Daten zu aktualisieren, kostspielige finanzielle Verpflichtungen ein. Die Geschäfte unseriöser Adressbuchfirmen werden absichtlich grenzüberschreitend oder von Drittländern aus betrieben. Wir brauchen eine klare Lösung für ganz Europa, doch die Europäische Kommission, der hier die Gesetzesinitiative obliegt, bleibt seit Jahren untätig und dies trotz aller Bemühungen des Europäischen Parlaments.

In meiner Funktion als Schattenberichterstatter habe ich im Bericht des Parlaments zahlreiche Lösungen vorgebracht. Eigentlich muss die Kommission lediglich vorschlagen, diese durch die einschlägige Richtlinie verbotenen irreführenden Werbepraktiken auf eine schwarze Liste zu setzen. Wir brauchen eine stabile europäische Lösung in Form eines Gesetzes und wir brauchen diese schnell.

Ich fordere die Kommission dazu auf, ein beschleunigtes Legislativverfahren anzuwenden. Viele ehrliche Bürgerinnen und Bürger haben, aufgrund der tadelnswerten Nachlässigkeit der Kommission in dieser Sache, viel Geld verloren. Meiner Meinung nach wäre auch eine Untersuchung durch Europol gerechtfertigt.

 
  
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  Olga Sehnalová (S&D).(CS) Frau Präsidentin! Die unlauteren Praktiken einiger dieser sogenannten Adressbuchfirmen stellen weiterhin ein ernsthaftes Problem dar. Ihre Tätigkeit stützt sich immer hauptsächlich auf eine Umgehung der Gesetze sowie auf eine äußerst mangelhafte Rechtsdurchsetzung. Viele Unternehmen werden durch die Kosten davon abgehalten, Klage zu erheben. Umgekehrt gibt es auch viele Beispiele für absurde Urteile auf der Grundlage eines formalistischen Ansatzes, der von gerichtlichen und anderen Überwachungsorganen verfolgt wird.

Worauf sich diese Betrüger jedoch am meisten verlassen, sind die geringen rechtlichen Kenntnisse der zuständigen Institutionen und in vielen Fällen bedauernswerterweise auch deren mangelnder Wille und Mut sowie eine gewisse Trägheit. Durch ihre formalistische Interpretation der Gesetze verhindern sie, in die Sache hineingezogen zu werden, vermeiden, diese Fälle verfolgen zu müssen, und waschen ihre Hände in Unschuld. Paradoxerweise werden auf diese Weise vielmehr die Interessen der Betrüger vertreten als die der Opfer.

Die Anfrage an die Kommission enthält zu Recht die Frage, wie die Mitgliedstaaten dieses Problem angehen. Wie haben sie die Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung angewandt? Solange der Staat hier keine aktive, sondern nur eine formale Rolle spielt, wird dieses Problem weiterhin äußerst schwierig zu handhaben sein und die Petitionen betrogener Opfer werden sich weiter anhäufen. Und doch sind wir in dieser Angelegenheit nicht machtlos.

 
  
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  Andreas Schwab (PPE). - Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Die EVP-Fraktion unterstützt ausdrücklich, dass wir die kleinen und mittleren Unternehmen endlich von der Landplage irgendwelcher business directories oder Verzeichnisse befreien, die angeblich den Unternehmen etwas bringen, die aber am Ende außer Rechnungen nicht wirklich irgendwelche Folgen haben. Allerdings – Herr Kommissar, Sie haben zu Recht drauf hingewiesen – bietet die Richtlinie 2006/114 eine rechtliche Grundlage, deren Anwendung offenbar in einigen Mitgliedstaaten nicht richtig gelungen ist. Deswegen hoffe ich, dass die Kommission in den Mitgliedstaaten, in denen das Problem besonders stark ist – und aus diesen Mitgliedstaaten kann es wegen der grenzüberschreitenden Natur der Einträge natürlich auch in andere Mitgliedstaaten hinüberschwappen –, das Übel dort an der Wurzel packt und mit einer zielgerichteten Vorgehensweise das Problem möglichst schnell löst.

Ein breiter Rundumschlag bringt hier nichts. Denn das Problem ist in einigen Mitgliedstaaten eindeutig lokalisierbar.

 
  
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  Elena Băsescu (PPE).(RO) Frau Präsidentin! Unternehmensverzeichnisse sind eine der am weitesten verbreiteten Quellen, um sich über das vorhandene Angebot in einer bestimmten Branche zu informieren. Sie haben dank ihres Ansehens einen guten Ruf bei den europäischen Verbrauchern. Deshalb schadet irreführende Werbung durch Adressbuchfirmen den Menschen, die diese Adressbücher verwenden. Diesen Praktiken kann durch die konsequente Umsetzung der Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung ein Ende gesetzt werden. Leider haben nicht alle Mitgliedstaaten diesen Text in nationales Recht umgesetzt. Das bedeutet, dass die Opfer nicht für den erlittenen Schaden entschädigt werden können. Eine Überprüfung dieser Richtlinie würde die Instrumente bereitstellen, die zur Bekämpfung dieser Praktiken notwendig sind. Auch die Ergänzung der EU-Rechtsvorschriften durch spezifische Bestimmungen würde das Vorkommen irreführender Werbung durch Adressbuchfirmen einschränken. Ich glaube, dass den Opfern dieser Methoden die Möglichkeit gegeben werden muss, direkt rechtliche Mitteln zu ergreifen.

 
  
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  Gerald Häfner (Verts/ALE). - Frau Präsidentin, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir scheint, das ist wirklich ein europäisches Problem. Alle – und wir hören das ja aus verschiedenen Ländern – kennen die Fälle. Ich selbst habe einen ganzen Stapel solcher Fälle vorliegen, und ich gestehe, auch ich würde auf die meisten hereinfallen. Das Problem ist, wir haben hier schon mehrfach darüber diskutiert, wir haben die Richtlinie 2614, wir haben im Jahr 2008 im Petitionsausschuss die Sache diskutiert und haben sie hier im Plenum verhandelt, und das Problem besteht fort, es ist eher sogar größer geworden.

Herr Oettinger, ich habe gehört, was Sie zu Beginn gesagt haben, und ich habe den Eindruck, das Problem ist bei Ihnen angekommen. Ein neuer Kommissar hat vielleicht auch eine neue Möglichkeit, in diesem Bereich tätig zu werden. Ich möchte Sie bitten, nehmen Sie das Problem ernst. Es scheint vielleicht kleines Problem zu sein, aber es ist ökonomisch gravierend und es betrifft vor allem die kleinen, die mittleren und die familiengeführten Unternehmen, ein Rückgrat unserer Volkswirtschaften und unserer Gesellschaften. Wenn es nicht gelingt, das in allen Mitgliedstaaten abzustellen und die Richtlinie einheitlich in ganz Europa wirksam umzusetzen, dann entsteht ein immer größerer Schaden.

 
  
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  Günther Oettinger, Mitglied der Kommission. − Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin dankbar für die breite und einheitliche Positionsbeschreibung durch die anwesenden und engagierten Abgeordneten und werde meiner Kollegin Reding darüber berichten und sie ermuntern, bis Jahresende eine umfassende Mitteilung über die Stärken und Schwächen des geltenden europäischen und nationalen Rechts auszuarbeiten und darauf aufbauend die Richtlinie auch zu novellieren.

Wir haben zunächst festzuhalten, dass die Richtlinie aus dem Jahre 2006 in den Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. Wir haben also nicht primär ein Problem der Umsetzung in nationales Recht. Aber erstens finden bei grenzüberschreitenden Fällen aufgrund nicht immer optimaler Kooperation der Behörden in den Mitgliedstaaten viele Fälle überhaupt nicht Anwendung und werden überhaupt nicht verfolgt. Zweitens fehlt es oftmals an der strafrechtlichen Umsetzung. Das Strafrecht ist wiederum Sache der Mitgliedstaaten, sowohl bei der materiellen Festsetzung von Strafen wie bei der formellen Verfolgung von Fällen durch Behörden, durch Staatsanwälte oder auch vor Gericht.

Drittens, jetzt komme ich zum Kern! Die Richtlinie aus dem Jahre 2006 umfasst unlautere Geschäftspraktiken lediglich im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und nicht zwischen Unternehmen und Unternehmen. Das heißt, sie schützt zuallererst den Privatbürger vor diesen betrügerischen Firmen und schützt nicht den Bürger als Unternehmer, als Freiberufler, als Händler, als Kaufmann, als Handwerksmeister, als KMU vor diesen betrügerischen Unternehmen. Aber genau dieser Punkt, den Anwendungsbereich der Richtlinie auf den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen auszuweiten, wurde damals im Gesetzgebungsverfahren von den meisten Mitgliedstaaten nicht gewollt. Das heißt, man hat sich damals ganz bewusst auf der Grundlage einer Richtlinie auf die europäische Regelung des Umgangs zwischen Betrügern und Bürgern und nicht zwischen Betrügern und kleinen Unternehmen beschränkt. Insoweit war dies, was Sie jetzt aus der Praxis zu Recht beklagen, damals als europäische Regelung nicht gewollt.

Die Richtlinie war damals ein ehrgeiziges europäisches Projekt, und die Kommission hatte damals die Sorge, dass man den ganzen Vorschlag an die Wand fährt, dass es zu überhaupt keiner Richtlinie kommt, wenn die Kommission auf der Ausweitung auf die Beziehung Betrüger/Bürger bestanden hätte. Möglicherweise ist jetzt im Lichte der von Ihnen hier aufgeführten konkreten Beispiele und der von der Kommission aufgedeckten Missbrauchsfälle eine Ausweitung der Richtlinie auf den Bezug Betrüger/Bürger in der Novelle, die im nächsten Jahr kommen soll, möglich. Wir arbeiten ohne Zeitverzug daran.

Abschließend, es gibt Mitgliedstaaten, in denen auch die Beziehung Betrüger/Bürger materiellrechtlich und strafrechtlich befriedigend geregelt ist und entsprechende Fälle auch geahndet werden. Ich darf als Vorbilder Österreich, Belgien und Frankreich nennen. Es gibt andere Mitgliedstaaten – Sie haben von einigen hier berichtet –, bei denen genau dieses in ihrem nationalen Recht nicht befriedigend geregelt ist. Bleibt abzuwarten, ob diese Mitgliedstaaten in einem Jahr im Rat bereit sind, einer generellen europaweiten und einheitlichen Regelung zum Schutz von Bürgern als Unternehmer zuzustimmen.

 
  
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  Die Präsidentin. − Ich habe vom Petitionsausschuss einen Entschließungsantrag gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung erhalten.(1).

Die Aussprache wird geschlossen.

Die Abstimmung findet heute um 12:00 Uhr statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)

 
  
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  Ildikó Gáll-Pelcz (PPE), schriftlich.(HU) Dieses Problem ist real, leider sehr weit verbreitet und tritt fast in der gesamten Europäischen Union auf. Die Opfer unterschreiben gutgläubig einen Vertrag, um in ein Adressbuch eingetragen zu werden, nachdem man sie glauben gemacht hat, dass dies kostenlos erfolgen würde. Dann fordern die Betreiber unterschiedlich begründete Zahlungen, belästigen die Opfer fortwährend, setzen sie psychisch unter Stress und drohen denen, die nicht bezahlen, sogar mit Klage vor Gericht. Eine Überprüfung, ob das entsprechende EU-Gesetz von den Mitgliedstaaten wirksam umgesetzt wird, ist unerlässlich, um weitere irreführende Werbung zu verhindern, und, wenn erforderlich, sollte eine Änderung des betreffenden EU-Gesetzes vorgeschlagen werden, um dieses aktuelle Problem zu lösen. Das Wichtigste ist nun jedoch, den Unternehmen, die in Schwierigkeiten sind, zu zeigen, dass wir nicht nur ihre Notlage verstehen, sondern sie auch vollkommen unterstützen. Gleichzeitig ist es zwingend notwendig, die Adressbuchfirmen, die irreführende Werbung betreiben, aufzufordern, ihre absichtlich irreführenden Geschäftspraktiken zu unterlassen, da diese dem Geist der EU-Wettbewerbspolitik widersprechen.

 
  

(1) Siehe Protokoll

Letzte Aktualisierung: 27. Oktober 2011Rechtlicher Hinweis