Artikel
Parlaments-Debatten zu Menschenrechtsverletzungen
Menschenrechte - 12-09-2006 - 13:14
Menschenrechtsschutz ist aus Sicht des Europaparlaments elementarer Teil der Außenpolitik der EU. Der Einsatz für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gehört zum Selbstverständnis des Parlaments, und so finden Menschenrechtsverletzungen immer wieder die Aufmerksamkeit der Europa-Abgeordneten. Ihre Thematisierung hat auch einen festen Platz auf der parlamentarischen Tagesordnung: donnerstags am Ende jeder Plenarsitzung finden Dringlichkeitsdebatten zur Menschenrechtslage statt.
Die „Aussprachen über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit“ wie die Dringlichkeits-Debatten in der Geschäftsordnung des Europaparlaments (EP) offiziell genannt werden, dauern jeweils 60 Minuten und behandeln maximal drei Themen.
Die Ausschüsse, interparlamentarische Delegationen, Fraktionen oder eine Gruppe von mindestens 37 Abgeordneten können Themen vorschlagen.
Was dann tatsächlich auf die Tagesordnung kommt, wird am Donnerstag vor der Plenartagung auf einer Sitzung der Fraktionsvorsitzenden mit dem Parlamentspräsidenten verhandelt und entschieden, der sogenannten „Konferenz der Präsidenten".
Der eigentlichen Debatte gehen Verhandlungen und Diskussionen zwischen den Fraktionen voraus, wie genau die Entschließungen zu formulieren sind. Die Verfasser können sich bei der Vorbereitung der Resolutionen auf das Menschenrechtsreferat im Parlamentssekretariat stützen. Auch auf Informationen internationaler Menschenrechtsorganisationen greifen die Abgeordneten oft zurück.
Übermittlung an die Adressaten
Über die Resolutionen zu den drei Themen wird direkt nach der Aussprache abgestimmt. Die angenommenen Resolutionen werden normalerweise an verschiedene Staaten (insbesondere den direkt angesprochenen), die EU-Organe und an UN-Organisationen geleitet. Der letzte Absatz der Resolution enthält entsprechende Anweisungen an den Präsidenten.
So heißt es etwa in der Entschließung vom 7. September zur Situation von Asylbewerbern aus Nord-Korea, dass das Dokument „dem Rat, der Kommission, der Regierung des Königreichs Thailand, der Regierung der Republik Korea, der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Korea sowie dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen“ übermittelt werden soll.
Nicht bindend, aber nicht wirkungslos
Der Inhalt der Entschließungen ist sehr unterschiedlich. Oft verurteilen sie Gewalt und die Missachtung von Menschenrechten, auch Rede- und Pressefreiheit waren schon oft Gegenstand der Resolutionen. Wahlfälschungen oder der Übergang zur Demokratie, die Situation von Flüchtlingen und Minderheitenrechte und die Religionsfreiheit werden thematisiert. In der Entschließung zur Lage der nord-koreanischen Flüchtlinge hat sich das Parlament gegen eine Abschiebung nach Nord-Korea eingesetzt.
Auch wenn die Resolutionen keinerlei rechtliche Wirkung haben, finden sie in den betroffenen Ländern durchaus Beachtung und führen mitunter zu heftigen Reaktionen, weil das Europäische Parlament als bedeutende Institution gesehen wird. Entsprechend versuchen die Vertreter der jeweiligen Länder nicht selten, den Resolutionstext im Vorfeld zu beeinflussen.
Kontinuität im Einsatz für Menschenrechte
Seinen Einsatz für Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie untermauert das Europaparlament auch auf andere Weise:
-
durch die Arbeit des Unterausschusses für Menschenrechte (unterstützt vom Menschenrechtsreferat);
-
es nutzt den Umstand, dass alle Assoziierungs-Verträge der EU mit Drittstaaten sowie andere internationale Verträge mit nennenswerten finanziellen Auswirkungen der Zustimmung des Parlaments bedürfen. Diese Verträge enthalten meist sogenannte Menschenrechtsklauseln und das EP hat im Februar erklärt, dass es ohne eine solche Klausel in Zukunft seine Zustimmung verweigern werde;
- in Treffen mit Parlamentariern anderer Ländern im Rahmen der sogenannten Interparlamentarischen Delegationen;
- seit 1984 in einem „Jahresbericht zu Menschenrechten in der Welt und der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union";
- es veranstaltet öffentliche Anhörungen;
- es vergibt jährlich den Sacharowpreis für geistige Freiheit;
- als Gesetzgeber im Bereich der Entwicklungspolitik und im Rahmen des Haushaltsrechts hat sich das Parlament dafür eingesetzt, dass es auch in Zukunft ein EU-Programm zur Menschenrechtsförderung gibt, das ab 2007 die Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte ersetzt.
REF: 20060912STO10568

