Entschließungsantrag - B7-0096/2011Entschließungsantrag
B7-0096/2011

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu praktischen Aspekten der Überarbeitung der EU‑Instrumente zur Unterstützung der KMU‑Finanzierung im nächsten Programmplanungszeitraum

9.2.2011

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Othmar Karas, Bendt Bendtsen im Namen der PPE-Fraktion
Edit Herczog im Namen der S&D-Fraktion
Jürgen Creutzmann im Namen der ALDE-Fraktion
Reinhard Bütikofer im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Derk Jan Eppink im Namen der ECR-Fraktion


Verfahren : 2011/2520(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0096/2011

B7‑0096/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments zu praktischen Aspekten der Überarbeitung der EU‑Instrumente zur Unterstützung der KMU‑Finanzierung im nächsten Programmplanungszeitraum

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die 23 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU, die ca. 99 % der Unternehmen ausmachen und über 100 Millionen Arbeitsplätze bieten, wesentlich zum Wirtschaftswachstum, zum sozialen Zusammenhalt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen, eine Hauptquelle für Innovationen und von entscheidender Bedeutung für die Erhaltung und Zunahme der Beschäftigung sind,

B.  in der Erwägung, dass der begrenzte Zugang von KMU zu Finanzierungen ein wesentliches Hindernis für die Gründung und das Wachstum von KMU darstellt, und dass die gegenwärtige Finanz‑ und Wirtschaftskrise dieses Problem noch verstärkt hat,

C. in der Erwägung, dass die europäischen Finanzmärkte in vielen Bereichen KMU gegenwärtig aus verschiedenen Gründen nicht mit ausreichenden Finanzmitteln ausstatten können, selbst wenn traditionelle Formen der Kreditvergabe an KMU während der gegenwärtigen Krise recht stabil geblieben sind, sowie in der Erwägung, dass Anstrengungen notwendig sind, um in Zukunft jede Verringerung der Bereitschaft der Banken zur Finanzierung der KMU in Folge der derzeitigen Reformen der internationalen Bankenvorschriften und ihrer Umsetzung in Europa auszuschließen,

D. in der Erwägung, dass der europäische Sektor der KMU sehr heterogen ist und sehr viele Kleinst‑ und Familienunternehmen, die erfolgreich in herkömmlichen Branchen arbeiten, sowie eine wachsende Zahl von Neugründungen und schnell wachsenden Hochtechnologieunternehmen und hochinnovativen Unternehmen umfasst, sowie in der Erwägung, dass all diese unterschiedlichen Geschäftsmodelle unterschiedliche Probleme und daher unterschiedliche Bedürfnisse haben, was den Zugang zu Finanzierungen anbelangt, und dass KMU mit einer hohen Leverage Ratio (hoher Anteil von Fremdfinanzierung) in einer Krise, oder wenn ihre risikoreicheren Vorhaben in Schwierigkeiten kommen, sehr viel anfälliger sind,

E.  in der Erwägung, dass ein zunehmend kapital‑ und risikoempfindlicher Bankensektor strengere Bedingungen für die Darlehensfinanzierung, einschließlich höherer Sicherheitsleistungen und Risikoprämien aufstellt, und dass Banken im Hinblick auf die Finanzierung von risikoreicheren Geschäftsvorhaben – einschließlich Neugründungen, innovativen Produkten und sogar Unternehmensübertragungen – durch die Gewährung herkömmlicher Kredite zunehmend zögerlich sind,

F.  in der Erwägung, dass hochinnovative und schnell wachsende Unternehmen für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und die Schaffung von Arbeitsplätzen von erheblicher Bedeutung sind, insbesondere in den Märkten, die den Übergang zu einer ressourcenschonenden Wirtschaft vorantreiben,

G. in der Erwägung, dass Statistiken zeigen, dass europäische KMU nach wie vor die Möglichkeit der Beteiligungsfinanzierung weniger in Betracht ziehen, als beispielsweise die KMU in den USA,

H. in der Erwägung, dass viele Finanzintermediäre auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene von dem durch die komplexen Regeln für die europäischen Finanzmärkte und durch die strategischen und operativen Leitlinien für europäische Finanzierungsprogramme verursachten Verwaltungsaufwand abgeschreckt werden,

I.   in der Erwägung, dass die europäischen Organe nun die gegenwärtigen Instrumente zur Unterstützung der KMU‑Finanzierung bewerten und überprüfen und dabei auf den nächsten Programmplanungszeitraum im Zusammenhang mit dem nächsten mehrjährigen Finanzrahmen vorausblicken müssen,

Stärkung des Funktionierens der KMU‑Finanzierungsmechanismen

1.  stellt fest, dass viele KMU weiterhin vorrangig von Krediten und Darlehen abhängen werden, wenn es um die Frage der Fremdfinanzierung geht; ist besorgt, dass ein zunehmend kapital‑ und risikoempfindlicher Bankensektor höhere Sicherheitsleistungen und Risikoprämien verlangt, wobei beide Anforderungen unzureichende Finanzierung und vergebene Geschäfts‑ und Beschäftigungsmöglichkeiten in diesem sehr großen Wirtschaftssektor zur Folge haben; betrachtet daher die Verfügbarkeit von Kredit‑ und Darlehensgarantieregelungen als wesentlich bei der Ausschöpfung des von den KMU angebotenen Wachstums‑ und Arbeitsplatzpotenzials; sieht die Notwendigkeit, bestehende Programme auf einzelstaatlicher und EU‑Ebene wirksam einzusetzen und begrüßt die wichtige Rolle der KMU‑Darlehen der EIB;

2.  weist darauf hin, dass die höheren Eigenmittelanforderungen für Banken, wie sie vom Baseler Ausschuss vorgeschlagen wurden, die Interessen der KMU berücksichtigen sollten;

3.  unterstützt nachdrücklich die weitere Umsetzung von Garantieinstrumenten im Rahmen des CIP-Programms (Wettbewerbsfähigkeit und Innovation), der Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis im Zuge des 7. RP und der Strukturfonds (JEREMIE) mit dem Ziel der Verbesserung der Kreditvergabe an KMU sowie im Rahmen der JASMINE‑Initiative zur Unterstützung von Mikrofinanzierungsinstituten; weist darauf hin, dass ihre korrekte Umsetzung gegenwärtig durch die übermäßig komplexen Verwaltungsverfahren behindert wird; fordert die Kommission auf, die Verwendung der Strukturfonds im Zusammenhang mit KMU‑Finanzierungsinstrumenten zu erleichtern, insbesondere um revolvierende Fonds für Garantieregelungen zu finanzieren, wobei die Schaffung von Strukturen, die – etwa auf einzelstaatlicher Ebene – bestehende Mechanismen verdoppeln, zu vermeiden ist;

4.  ist der Ansicht, dass insbesondere die Finanzierung des CIP‑Programms unzureichend ist, und dass das Programm im Hinblick auf seine Reichweite geprüft werden sollte; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens für die wirksamere Finanzierung von innovativen Finanzinstrumenten zu sorgen;

5.  fordert eine deutliche Erhöhung der Finanzierung von innovativen Finanzinstrumenten im Rahmen des EU‑Haushalts für den Finanzierungsbedarf der KMU und unterstützt angesichts der Strategie Europa 2020 und branchenübergreifender Vorreiterinitiativen die Umsetzung gemeinsamer Instrumente mit der EIB‑Gruppe, insbesondere durch Risikoteilungsmechanismen; fordert ferner, dass für zukünftige Programme für die notwendige Flexibilität gesorgt werden muss, um den Rückgriff auf unangemessene Einheitslösungen zu vermeiden;

Marktversagen

6.  betont die Notwendigkeit von Neugründungen und innovativen Unternehmen, um einen besseren Zugang zu beteiligungsbasierten und beteiligungsähnlichen Finanzierungsinstrumenten zu haben, die noch nicht in ausreichendem Maße vom Markt angeboten werden; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass in der nächsten Generation von Programmen ein stärkeres Schwergewicht auf Mezzanine-Finanzinstrumente gelegt wird und dass diese mit Fonds und Fazilitäten für Risikoteilung unterstützt werden;

7.  stellt fest, dass hochinnovative und schnell wachsende Unternehmen Zugang zu größeren europäischen Risikokapital‑ und Anleihemärkten benötigen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine Initiative zur Beseitigung der Hindernisse für die Entwicklung der europäischen Risikokapital‑ und Anleihemärkte zu ergreifen, die Fazilitäten mit Risikoteilung für Eigenkapitalanlagen auszudehnen, Fragen der gebündelten Unternehmensanleihen zu unterstützen und die Mitgliedstaaten zu ermutigen, die Tätigkeiten von „Business Angels“ durch die Schaffung von Steueranreizen für Investoren zu unterstützen;

8.  stellt fest, dass die gegenwärtige Struktur der KMU‑Finanzierung in vielen europäischen Staaten sowohl auf der Nachfrage‑ als auch der Angebotsseite stark von den Steuer‑ und Subventionssystemen abhängt, die starke Anreize für eine Fremdfinanzierung liefern und für eine Beteiligungsfinanzierung abschreckend sind; fordert die Kommission auf, Initiativen zur Sensibilisierung für die Probleme zu ergreifen, die durch die falschen Anreize des Regulierungsrahmens entstehen, und die Mitgliedstaaten zu ermutigen, die notwendigen Reformen durchzuführen;

Beseitigung von administrativen Hindernissen

9.  ist besorgt über die Komplexität der EU‑Regeln für die Finanzmärkte und die Leitlinien für europäische Finanzinstrumente, insbesondere wenn europäische Fonds und Programme zur Unterstützung einzelner Unternehmen durch die Bereitstellung relativ kleiner Finanzierungssummen genutzt werden; ist der Ansicht, dass der Kosten‑ bzw. Zeitaufwand, der notwendig ist, um diesen Bestimmungen zu entsprechen, völlig außer Verhältnis zum Nutzen für den Endempfänger der Finanzmittel steht; fordert ein gestrafftes Management, effiziente Verwaltung und Berichterstattung sowie Kosteneffizienz im Zusammenhang mit innovativen Finanzinstrumenten; dringt darauf, dass Banken, Intermediäre und Empfänger durch den damit zusammenhängenden Verwaltungsaufwand nicht entmutigt oder abgehalten werden dürfen, Programme und Fonds zu nutzen; fordert die Kommission auf, vereinfachte und kostengünstigere Regeln und Leitlinien vorzuschlagen, insbesondere für Programme, mit denen eine kleinvolumigere KMU‑Finanzierung in Form von Garantien und Mezzanine‑ oder Equity‑Instrumenten unterstützt werden soll;

10. begrüßt die Einrichtung des KMU-Finanzforums im Jahr 2010 und fordert die Kommission dringend auf, die Zusammenarbeit mit einzelstaatlichen Entwicklungs‑ und Geschäftsbanken zu verbessern, um Erfahrungen zusammenzutragen, bewährte Praktiken auszutauschen, Synergien zu entwickeln und Wege zu markieren, auf denen die EU‑Finanzierungsprogramme für KMU vereinfacht und gestrafft werden können;

11. weist darauf hin, dass Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung für KMU gegenwärtig Teil vieler verschiedener EU‑Programme – wie CIP-Programm, Strukturfonds (JEREMIE), 7. RP und andere – ist, und stellt einen Mangel an Kohärenz zwischen diesen Programmen fest; fordert die Kommission auf, eine bessere Kohärenz zwischen den verschiedenen Garantieprogrammen und eine gute Ausgewogenheit zwischen einzelstaatlichen Programmen und EU‑Programmen zur finanziellen Unterstützung von Innovationen oder zur Bereitstellung von Risikokapital für KMU herzustellen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine einzige Anlaufstelle für die verschiedenen EU‑Finanzierungsinstrumente für die KMU zu schaffen;

12. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.