Eingereichte Texte :
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 174 seiner Geschäftsordnung,
- unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 29. Januar 2004 über die Zahl und die Zuständigkeiten der parlamentarischen Ausschüsse(1)
beschließt folgende Mitgliederzahl der Ausschüsse:
VIII. Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit:
63 Mitglieder
XIII. Landwirtschaftsausschuss: 42 Mitglieder
XVIII. Ausschuss für konstitutionelle Fragen: 28 Mitglieder
35 Mitglieder
Unterausschuss Menschenrechte: 32 Mitglieder
Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung: 32 Mitglieder