Europäisches Parlament

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Verfahren : 2006/2562(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B6-0306/2006

Eingereichte Texte :

B6-0306/2006

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 01/06/2006 - 7.9

Angenommene Texte :

P6_TA(2006)0237

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
PDF 95kDOC 41k
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B6-0301/2006
29. Mai 2006
PE 374.570v01-00
 
B6‑0306/2006
eingereicht im Anschluss an eine Erklärung des Rates
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Ģirts Valdis Kristovskis und Roberta Angelilli
im Namen der UEN-Fraktion
zur Finanzierung der Hilfe für das palästinensische Volk

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Finanzierung der Hilfe für das palästinensische Volk 
B6‑0306/2006

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage im Nahen Osten und den Wahlen zum Palästinensischen Legislativrat (PLC),

–  in Kenntnis des Friedensfahrplans des Quartetts vom 30. April 2003,

–  in Kenntnis der Ergebnisse der Wahlen zum Palästinensischen Legislativrat vom 25. Januar 2006,

–  in Kenntnis des Beschlusses der EU-Außenminister vom 10. April 2006, direkte Zahlungen und technische Unterstützung an die neue palästinensische Regierung auszusetzen,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

1.  unterstreicht erneut, dass die Förderung von Frieden, Wohlstand und Fortschritt im Nahen Osten und eine Lösung des Konflikts nur möglich ist durch die Aushandlung eines klaren und endgültigen Friedensabkommens, wie im Fahrplan dargelegt; verweist darauf, dass der Fahrplan vom Quartett (UNO, EU, USA und Russland) als Ergebnis eines langen friedensbildenden Prozesses, der bis zur Konferenz von Madrid im Jahre 1991 zurückreicht, initiiert wurde;

2.  bekräftigt die Bedeutung der Grundsätze von Partnerschaft und Verhandlungen, die zu einer Zweistaatenlösung, wie im Fahrplan erwähnt, führen, und fordert daher beide Parteien auf, eine friedliche Lösung für die Schaffung zweier demokratischer Staaten, Israel und Palästina, die Seite an Seite in Frieden und Sicherheit leben, zu erzielen;

3.  bekräftigt sein Engagement für die Gewährung wirksamer humanitärer Hilfe an das palästinensische Volk; unterstreicht dennoch, dass die Hilfe weder direkt noch indirekt gewalttätige Gruppen oder ebenso wenig eine Politik unterstützen darf, die eine Gewalt bejaht, die auf die Zerstörung des Staates Israel abzielt;

4.  bekundet seine Besorgnis angesichts der Tatsache, dass die palästinensische Regierung es bisher versäumt hat, sich zu den Grundsätzen der Gewaltlosigkeit, der Anerkennung Israels und der Akzeptanz früherer Vereinbarungen und Verpflichtungen, einschließlich des Fahrplans, zu bekennen oder ernstzunehmende Maßnahmen gegen Terrorismus und Gewalt zu ergreifen;

5.  unterstützt den Beschluss des Rates, die Finanzhilfe der EU an die Palästinensische Autonomiebehörde so lange auszusetzen, bis diese Regierung sich dazu verpflichtet, die oben erwähnten Grundsätze einzuhalten;

6.  unterstreicht, dass die Bereitstellung von humanitärer Unterstützung zur Deckung der grundlegenden menschlichen Bedürfnisse des palästinensischen Volkes von wesentlicher Bedeutung ist, insbesondere Unterstützung im Gesundheitswesen und im Bildungssektor, und unterstreicht, dass die wirtschaftliche, soziale und humanitäre Krise in den palästinensischen Gebieten sich verschlimmert;

7.  bewertet das erste offizielle Treffen zwischen der israelischen Außenministerin Livni und Präsident Abbas sowie die Erklärung als positiv, dass palästinensische Steuer- und Zolleinnahmen von Israel nach Palästina überwiesen und ausschließlich für den Gesundheitssektor in Palästina verwendet werden und direkt an die Krankenhäuser gehen;

8.  fordert die Europäische Kommission nachdrücklich auf, so rasch wie möglich ein Finanzinstrument und bestimmte Finanzierungsmechanismen zu schaffen, um zu gewährleisten, dass dieses vorübergehende Instrument mit uneingeschränkter Transparenz und Rechenschaftspflicht funktioniert und eine direkte Unterstützung an das Palästinenservolk leistet;

9.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Europäischen Rat, der Europäischen Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung Israels, der Palästinensischen Autonomiebehörde, dem UNO-Generalsekretär sowie den Regierungen des Quartetts zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2006Rechtlicher Hinweis