eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Europäischen Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Daniel Marc Cohn-Bendit, Joost Lagendijk, Milan Horáček und Elly de Groen-Kouwenhoven
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
zur Vorbereitung des Europäischen Gipfels am 15./16. Juni 2006
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Vorbereitung des Europäischen Gipfels am 15./16. Juni 2006
B6-0344/06
Das Europäische Parlament,
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in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 16.-17. Dezember 2004,
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in Kenntnis seiner Entschließungen und Berichte seit Beginn der Beitrittsverhandlungen und seiner Empfehlungen zur Bewerbung Bulgariens und Rumäniens um die Mitgliedschaft in der Europäischen Union,
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in Kenntnis des Beitrittsvertrags für Bulgarien und Rumänien, der am 25. April 2005 unterzeichnet wurde,
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in Kenntnis des umfassenden Monitoring-Berichts über den Stand der Beitrittsvorbereitungen Bulgariens und Rumäniens von Mai 2006,
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gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A.
in der Erwägung, dass der Beitritt Bulgariens und Rumäniens die fünfte Erweiterung der EU vollenden würde, die im Mai 2004 mit dem Beitritt der zehn neuen Mitgliedstaaten begonnen hat,
B.
in der Erwägung, dass die Beitrittsbedingungen für Bulgarien und Rumänien in dem Beitrittsvertrag vereinbart wurden, der am 25. April 2005 zwischen den 25 Mitgliedstaaten und diesen beiden Ländern unterzeichnet wurde, nachdem das Europäische Parlament seine Zustimmung zum Beitrittsvertrag gegeben hatte,
C.
in der Erwägung, dass dieser Vertrag vorsieht, dass Bulgarien und Rumänien am 1. Januar 2007 beitreten, sofern der Rat nicht auf Empfehlung der Kommission beschließt, den Beitritt dieser Länder bis 2008 aufzuschieben, und unter Hinweis auf den Briefwechsel zwischen dem Präsidenten des Europäischen Parlaments und dem Präsidenten der Kommission, in dem bekundet wurde, dass das Parlament ein Entscheidung, den Beitritt aufzuschieben, voll unterstützen, würde
D.
in der Erwägung, dass dieser Vertrag noch nicht von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ratifiziert ist und dass das Ratifizierungsverfahren abgeschlossen sein muss, bevor Bulgarien und Rumänien beitreten,
E.
in der Erwägung, dass der Umfassende Monitoring-Bericht der Kommission von Mai 2006 einen widersprüchlichen Eindruck vom Stand der Vorbereitung der beiden Länder auf den Beitritt vermittelt, da darin die Fortschritte, die in den seit Oktober 2005 noch ausstehenden Bereichen, die Anlass zur Sorge geben, erreicht wurden, anerkannt werden, aber auch darauf hingewiesen wird, dass weitere greifbare Ergebnisse in diesen Bereichen erzielt werden müssen, bevor der Beitritt erfolgen kann,
F.
in der Erwägung, dass in Rumänien wichtige Maßnahmen im Rahmen der Reform des Justizwesens ergriffen wurden und solide Strukturen zur Bekämpfung der Korruption geschaffen wurden, und unter Anerkennung dessen, dass in dieser Hinsicht im Laufe des letzten Jahres eine bislang unerreichte Zahl von Fällen von Korruption auf hoher Ebene, einschließlich solcher, an denen hochrangige Politiker aus verschiedenen politischen Gremien beteilt waren, vor Gericht gebracht wurden,
G.
in der Erwägung, dass in Bulgarien die zur Reform der Justiz unternommenen Maßnahmen und der Kampf gegen die Korruption verstärkt werden und klare Ergebnisse vorgewiesen werden müssen, aber auch in Anerkennung dessen, dass durch diese Maßnahmen Ermittlungen in Korruptionsfällen auf hoher Ebene und die Aufhebung der Immunität von sechs Parlamentsmitgliedern ermöglicht wurden,
1.
fordert den Rat auf, dem Monitoring-Bericht der Kommission von Mai 2006 über Bulgarien und Rumänien und ihrem Beschluss, den Prozess dieser beiden Länder bis Oktober 2006 weiter zu beobachten, gebührend Rechnung zu tragen, bevor er über den Termin des Beitritts dieser beiden Länder entscheidet;
2.
vertritt die Auffassung, dass der Beitrittstermin für diese beiden Länder auf der Grundlage des Monitoring-Berichts der Kommission, den diese im Herbst vorlegen wird, nach strenger Analyse des Stands der Bereitschaft dieser beiden Länder in wesentlichen Bereichen festgelegt werden sollte;
3.
weist den Rat darauf hin, dass die Kommission die Stellungnahme des Europäischen Parlaments einholen sollte, bevor sie ihre endgültige Empfehlung zum Beitrittstermin für Bulgarien und Rumänien abgibt, damit das Parlament in eine eventuellen Entscheidung über eine Verschiebung des Beitritts voll einbezogen wird;
4.
vertritt aufgrund der regelmäßigen Bewertung der Kommission die Auffassung, dass die Aussicht auf den Beitritt ein mächtiger Antrieb für diese beiden Länder war, ihre Reformen voranzubringen, und betont diesbezüglich, dass Rumänien wesentliche Fortschritte in Bereichen größter Wichtigkeit, wie Bekämpfung der Korruption und Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz, gemacht hat;
5.
betont, dass beide Länder die eingeleitete Justizreform durch weitere Erhöhung der Transparenz, der Effizienz und der Unparteilichkeit der Justiz weiter konsolidieren müssen sowie weitere Ergebnisse im Kampf gegen die Korruption und ganz besonders im Kampf gegen das organisierte Verbrechen und bei der Aufklärung von Auftragsmorden vorweisen müssen; betont, dass unbedingt alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Menschenhandel zu bekämpfen und die gesellschaftliche Einbeziehung der Roma-Gemeinschaften ernsthaft zu verbessern, namentlich in den Bereichen Wohnungswesen, Gesundheitswesen, Bildung und Beschäftigung;
6.
fordert die Kommission insbesondere auf, die erforderlichen Maßnahmen zu überwachen, die Bulgarien im Bereich der Atomenergie hinsichtlich der Schließung und des folgenden Abbaus der Reaktoren des Atomkraftwerks Kozloduy unternehmen muss;
7.
begrüßt, dass nunmehr mit der Öffnung der Archive der früheren totalitären Geheimdienste in Bulgarien und Rumänien für die Prüfung durch die Öffentlichkeit begonnen wurde;
8.
betont, dass es für die Zukunft des EU-Erweiterungsprozesses wichtig ist, den Fortschritt der Bewerber- und Beitrittsländer auf das Konzept der „eigenen Verdienste“ zu stützen;
9.
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.