Entschließungsantrag - B6-0389/2006Entschließungsantrag
B6-0389/2006

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

3.7.2006

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Lena Ek
im Namen der ALDE-Fraktion
zu den wirtschaftlichen und sozialen Folgen der industriellen Umstrukturierung in Europa

Verfahren : 2006/2592(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0389/2006
Eingereichte Texte :
B6-0389/2006
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

B6‑0389/2006

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den wirtschaftlichen und sozialen Folgen der industriellen Umstrukturierung in Europa

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere der Bestimmungen über die sozialen Rechte, und Artikel 136 des EG-Vertrags, wonach die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, folgende Ziele zu verfolgen: die Förderung der Beschäftigung, die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, einen angemessenen sozialen Schutz, den sozialen Dialog, die Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials im Hinblick auf ein dauerhaft hohes Beschäftigungsniveau und die Bekämpfung von Ausgrenzungen,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2002/14/EG vom 11. März 2002 über die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer, die Richtlinie 98/59/EG vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen und der Richtlinie 94/45/EG vom 22. September 1994 über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats; in der Erwägung, dass die beiden letztgenannten Richtlinien die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Instrumente des sozialen Dialogs betreffen,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur industriellen Umstrukturierung,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass es den Firmen freistehen sollte, Managemententscheidungen zu treffen, die das wirtschaftliche Wachstum ihrer Unternehmen sichern,

B.  in der Erwägung, dass die Strategie von Lissabon darauf abzielt, die EU zum weltweit wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensgestützten Wirtschaftsraum zu machen, in dem stetiges Wachstum sowie die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen und ein engerer sozialer Zusammenhalt möglich sind,

C.  unter Hinweis darauf, dass die Globalisierung Möglichkeiten für weltweites Wirtschaftswachstum und vermehrten Wohlstand bietet,

D.  unter Hinweis auf die beträchtlichen öffentlichen Investitionsmittel, einschließlich der Mittel aus den Strukturfonds, dem ESF und dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, die zur Entwicklung der lokalen Systeme und der Infrastruktur und zur Förderung der Ausbildung bestimmt sind, wovon Unternehmen und Arbeitnehmer unmittelbar und mittelbar profitieren können,

E.  in der Erwägung, dass die Solidarität es erforderlich macht, dass sich die Mitgliedstaaten sowohl im Interesse der heutigen als auch künftiger Generationen entschlossen dafür einsetzen, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu fördern, um benachteiligte Gebiete zu unterstützen und die Ungleichheiten zwischen den Bevölkerungsgruppen in der Union abzubauen,

1.  ist der Ansicht, dass Unternehmen, die eine Umstrukturierung und Verringerung ihrer Belegschaft anstreben, dies im Rahmen einer mittel- oder langfristigen Unternehmensstrategie tun können, die diesen Beschluss rechtfertigt und angemessene soziale Maßnahmen für entlassene Arbeitnehmer bietet;

2.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen europäischen Dialog über die industrielle Umstrukturierung sowie über strukturelle Reformen des Arbeitsmarkts zu fördern, um die Vorteile der Globalisierung zu sichern und zugleich ihre nachteiligen sozialen Auswirkungen möglichst gering zu halten;

3.  vertritt die Auffassung, dass die EU günstige Bedingungen für die Entwicklung von modernen Industriezweigen und Hochtechnologiesektoren schaffen muss, indem sie in Forschung und Innovation investiert und dazu Finanzmittel der EU beispielsweise aus dem Siebten Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung verwendet und neue Materialien, Entwürfe und Verfahren entwickelt, um in den traditionellen Industriezweigen Innovation und Entwicklung sicherzustellen;

4.  hält es für außerordentlich wichtig, die räumliche und die berufliche Mobilität aller Arbeitnehmer zu verbessern, um sicherzustellen, dass sie optimal gerüstet sind, sich auf die Herausforderung der Umstrukturierung einzustellen, was in Einklang mit den Zielen des Europäischen Jahrs der Mobilität der Arbeitnehmer 2006 steht, das die Bedeutung der Mobilität der Arbeitnehmer für die Umsetzung der Strategie von Lissabon herausstellt;

5.  fordert die Mitgliedstaaten auf, den sozialen Dialog unter Einhaltung der nationalen und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften hinsichtlich der Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer zu fördern und zu entwickeln;

6.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern zu übermitteln.