eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Josu Ortuondo Larrea, Ignasi Guardans Cambó, Jan Mulder und Vittorio Prodi
im Namen der ALDE-Fraktion
zu den Waldbränden und Überschwemmungen dieses Sommers in der Europäischen Union
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Waldbränden und Überschwemmungen dieses Sommers in der Europäischen Union
B6‑0473/2006
Das Europäische Parlament,
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gestützt auf die Artikel 2, 6 und 174 des EG-Vertrags,
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unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 13. Januar 2005 zu dem Ergebnis der Klimakonferenz von Buenos Aires, vom 5. September 2002 zu der Flutkatastrophe in Mitteleuropa, vom 14. April 2005 zur Dürre in Portugal, vom 12. Mai 2005 zur Dürre in Spanien, vom 8. September 2005 zu den Naturkatastrophen (Bränden und Überschwemmungen) in Europa sowie seine Entschließungen vom 18. Mai 2006 zu Naturkatastrophen (Brände, Dürre und Überschwemmungen) – landwirtschaftliche Aspekte, Aspekte der regionalen Entwicklung und umweltpolitische Aspekte (2005/2195(INI) – A6-0152/2006, A6-0147/2006 und A6-0149/2006),
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unter Hinweis auf das Kyoto-Protokoll zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) vom 11. Dezember 1997 und die Ratifizierung des Kyoto-Protokolls durch die Europäische Gemeinschaft am 4. März 2002,
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in Kenntnis des Berichts der Kommission Nr. 21553 über die Klimaänderungen und die europäische Dimension des Wassers,
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in Kenntnis der Verordnung „Forest Focus“, Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 vom 17. November 2003,
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in Kenntnis der Mitteilung der Europäischen Kommission über die Europäische Forststrategie (KOM(1998)0649),
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unter Hinweis auf den Kommissionsvorschlag vom 29. September 2004 für das Programm LIFE+ und seine Entschließung vom 2. Mai 2005 zu LIFE+, Finanzierungsinstrument für die Umwelt: Mehrjahresprogramm 2007-2013,
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unter Hinweis auf den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und die „Strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums“,
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unter Hinweis auf das Krisenreaktions- und Vorbereitungsinstrument für Katastrophenfälle (KOM(2005)0113),
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. April 2005 zur Verbesserung der Zivilschutzmaßnahmen und den Bericht von Michel Barnier „Für eine europäische Zivilschutztruppe: Europe Aid“,
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unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union und seine Entschließung zur Änderung der vorgenannten Verordnung vom 3. April 2006 (A6-0123/2006),
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unter Hinweis auf den Aktionsplan für Biomasse (KOM(2005)0628) und die EU-Strategie für Biokraftstoffe (KOM(2006)0034),
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juni 2006 zur revidierten Strategie für nachhaltige Entwicklung (B6-0335/2006),
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unter Hinweis auf Ziffer 12 der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Brüssel vom 15./16. Juni 2006,
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gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A.
in der Erwägung, dass in der Europäischen Union, insbesondere ihren südlichen Mitgliedstaaten, verheerende Waldbrände verzeichnet wurden, die Todesopfer forderten und umfangreiche materielle Schäden verursachten,
B.
in der Erwägung, dass in der EU mehr als 200 000 ha Vegetation und Wälder vernichtet wurden, ca. die Hälfte davon in Spanien, obwohl auch andere Länder wie Portugal, Griechenland, Frankreich und Italien betroffen waren, ebenso wie einige Staaten und Regionen, für die traditionell ein geringeres Risiko angenommen wird, wie die Niederlande, Irland, Litauen, das Vereinigte Königreich, Österreich, Schweden und die Tschechische Republik,
C.
in der Erwägung, dass die Waldbrände in Regionen wie Galicien besonders gravierend waren und dort 78.000 ha in Mitleidenschaft zogen, 4 Todesopfer und 514 Verletzte forderten, den Verlust von Tieren bewirkten sowie erhebliche materielle und ökologische Schäden anrichteten, wobei 17 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung des Netzwerks Natura 2000 und weitere Gebiete von hohem ökologischen Wert betroffen waren und das gesamte ökologische Netz der Region beeinträchtigt wurde,
D.
in der Erwägung, dass in den letzten Jahren die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen die Ausbreitung von Waldbränden in Europa begünstigt haben, was die Wüstenbildung in vielen Regionen verstärkt und Landwirtschaft, Viehzucht und Wälder in Mitleidenschaft gezogen hat,
E.
in Erwägung der wirtschaftlichen und sozialen Schäden infolge dieser Naturkatastrophen für die regionalen Volkswirtschaften, die Erwerbstätigkeit und den Fremdenverkehr,
F.
in Erwägung der gravierenden Schäden an Häusern, Infrastruktur und Landwirtschaft, die die Überschwemmungen, vor allem in Österreich, Ungarn und anderen Teilen Europas, verursachten,
G.
in der Erwägung, dass die Brände oft über die Binnengrenzen hinausreichen und daher die gemeinsamen Instrumente zur Bekämpfung von Naturkatastrophen und die gemeinschaftlichen Zivilschutzmechanismen verstärkt werden müssen,
H.
in der Erwägung, dass die Politik für die Entwicklung des ländlichen Raums nicht ausreicht, um dieses Problem zu bewältigen, und dass die Hilfen für die Landwirte zum Anlegen und zur Erhaltung von Brandschneisen aus dem neuen Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) nicht mehr finanziert werden,
I.
in der Erwägung, dass auf dem Gipfeltreffen des Europäischen Rates vom 15./16. Juni 2006 in Brüssel der Bericht des Vorsitzes über die „Stärkung der Fähigkeiten der Union zur Reaktion in Notfällen und Krisen“ und der von Michel Barnier im Mai 2006 vorgelegte Bericht gebilligt wurden,
J.
in der Erwägung, dass gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Brüssel vom 15./16. Juni 2006 seit 1. Juli 2006 die Ad-hoc-Lenkungsgruppe für Krisenfälle in Brüssel tätig sein sollte,
K.
in der Erwägung, dass das Europäische Parlament im Zuge seiner Arbeiten mit Bezug auf Naturkatastrophen, insbesondere seit August 2005, plant, im Oktober eine öffentliche Anhörung zu Bränden und Überschwemmungen zu organisieren,
L.
in der Erwägung, dass kein spezifisches europäischen Regelwerk existiert, um gegen Dürre und Brände vorzugehen, und dass eine spezifische Richtlinie zur Verhütung von Überschwemmungen vorbereitet wird,
1.
bringt seine Solidarität mit den Angehörigen der ums Leben Gekommenen sowie mit den Bewohnern der geschädigten Gebiete zum Ausdruck und dankt all denjenigen, Feuerwehrleuten, freiwilligen Helfern und lokalen Behörden, die sich an den Löschoperationen und der Rettung von Überschwemmungsopfern beteiligt haben;
2.
begrüßt die rasche Reaktion der regionalen Behörden in den betroffenen Mitgliedstaaten; würdigt die von der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten gezeigte Solidarität mit den betroffenen Regionen in den Mitgliedstaaten und den Bewerberländern und die von ihren Organen und den Rettungsdiensten geleistete wertvolle Hilfe; vertritt die Auffassung, dass das Ausmaß dieser Katastrophen und ihre Konsequenzen über regionale und nationale Grenzen hinausreichen und ein dringendes europäisches Engagement erfordern;
3.
ist besorgt über die zunehmende Zahl von Naturkatastrophen, die nach Meinung von Experten zu einem großen Teil auf den Klimawandel zurückgeführt werden können; fordert die Mitgliedstaaten folglich auf, das Notwendige zu tun, um die Kyoto-Ziele zu erreichen, und fordert die Kommission auf, Initiativen zu ergreifen, um die Einhaltung der Kyoto-Verpflichtungen und ihre Weiterverfolgung zu gewährleisten;
4.
vertritt die Auffassung, dass seine Entschließung zur revidierten Strategie für nachhaltige Entwicklung (B6-0335/2006 vom 7. Juni 2006) zu berücksichtigende Schlüsselelemente und -grundsätze enthält, und fordert nachdrücklich die rechtzeitige Umsetzung der Strategie;
5.
ist der Ansicht, dass statt der Bewältigung der Schäden die globale und regionale Prävention die Schlüsselrolle übernehmen muss;
6.
vertritt die Auffassung, dass derartige Katastrophen nur auf Gemeinschaftsebene effizient bewältigt werden können, da sie eine wirksame Reaktion auf einer höheren europäischen Ebene erfordern, gegebenenfalls unter Einsatz von neuen Gemeinschaftsinstrumenten zur Verhütung und Bewältigung des Problems;
7.
fordert die Kommission auf, den Solidaritätsfonds der Europäischen Union, vor allem für Galicien, zu mobilisieren, um die schweren Schäden, die durch die Brände verursacht wurden, zu beseitigen, wobei zu berücksichtigen ist, dass die angerichteten Schäden die Lebensweise der Gemeinschaften beeinträchtigen, insbesondere in den weniger wohlhabenden Regionen, die negative Konsequenzen für die Infrastruktur und den Verkehr, das Wirtschaftspotenzial, die Beschäftigung, das Natur- und Kulturerbe, die Umwelt und den Fremdenverkehr bewältigen müssen, was nachteilige Auswirkungen auf den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt hat;
8.
fordert eine Aufstockung der im Rahmen des Zivilschutzes für Notfälle verfügbaren Mittel und bedauert die zurückhaltende Reaktion des Rates auf den Vorschlag zur Gründung eines Europäischen Zivilschutzkorps (Bericht Barnier);
9.
beglückwünscht die Europäische Kommission zu ihren Vorschlägen für die Ausweitung der schnellen Reaktionsfähigkeit der Europäischen Union auf Katastrophen;
10.
fordert dringend die bessere Nutzung der vorhandenen finanziellen und technischen Mittel sowie wissenschaftlichen Verbesserungen bei der Verhütung von Katastrophen und Milderung ihrer Folgen;
11.
fordert daher, dass die europäischen Institutionen möglichst rasch die laufenden Verfahren zur Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit bei Katastrophenschutzeinsätzen (2006/0009(CNS)) und zur Bewertung und Bekämpfung von Hochwasser (2006/0005(COD)) abschließen und die Mitgliedstaaten die entsprechenden Maßnahmen dann umsetzen;
12.
fordert den amtierenden finnischen Vorsitz auf, der Ausweitung der schnellen Reaktionsfähigkeit der Europäischen Union auf diese Katastrophen sowie den Vorschlägen der Kommission und des Europäischen Parlaments zur Verstärkung der Kapazitäten der Gemeinschaft für den Zivilschutz besondere Aufmerksamkeit zu widmen und die Annahme rechtlicher Bestimmungen für Ende 2006 vorzuschlagen, um so das Mandat des Europäischen Rates vom 15./16. Juni 2006 zu erfüllen;
13.
fordert die Kommission dringend auf, ein Programm für den Erfahrungsaustausch in Bezug auf den Einsatz der neuen Technologien für die Kontrolle und Weiterverfolgung der Risiken und Auswirkungen von Waldbränden auszuarbeiten sowie ein europäisches Genehmigungsverfahren für qualifiziertes technisches Personal vorzubereiten, um dessen Ausbildung zu verbessern;
14.
äußert Sorge, weil das Ziel der „Forest Focus“-Verordnung zur Verhütung von Waldbränden nicht erreicht wurde; stellt fest, dass seit ihrem Inkrafttreten die Zahl der Brände und verbrannten Flächen eher gestiegen statt zurückgegangen ist; fordert die Kommission auf, in den von ihr bis Ende 2006 vorzulegenden Bericht spezifische Vorschläge zur Lösung dieser Probleme aufzunehmen;
15.
fordert die Kommission nachdrücklich auf, im Rahmen des Aktionsplans für Biomasse konkrete Vorschläge für die Wälder in Südeuropa vorzulegen, Waldbiomasse für Energiezwecke zu nutzen, was eine neue Einkommensquelle für die Eigentümer bieten und gleichzeitig zu einer besseren Bewirtschaftung der Wälder beitragen könnte;
16.
fordert die Kommission auf, eine Mitteilung vorzulegen, um die Gesellschaft für den Wert unserer Wälder und ihrer Ressourcen sowie die Vorteile ihrer Konservierung zu sensibilisieren und die Einbeziehung der Zivilgesellschaft durch die Organisation von Freiwilligen oder andere Verfahren, z.B. die Mitwirkung von Verbänden zum Schutz der Wälder und Naturgebiete zu fördern;
17.
fordert die Mitgliedstaaten auf, die strafrechtlichen Bestimmungen für kriminelle Handlungen zu verstärken, die die Umwelt schädigen, und zwar vor allem für diejenigen, die Waldbrände verursachen, und vertritt die Auffassung, dass eine rasche und effiziente Untersuchung, die die Verantwortlichkeiten bestimmen würde, gefolgt von adäquaten Strafen, nachlässiges und absichtliches kriminelles Verhalten entmutigen würde;
18.
bekräftigt seine Aufforderung an die Kommission, spezifische Richtlinienvorschläge zur Bekämpfung der Waldbrände und der Dürre in der Europäischen Union vorzulegen, um eine bessere Koordinierung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu erzielen und die verfügbaren gemeinschaftlichen Instrumente zu optimieren;
19.
fordert die Kommission auf, die Konsequenzen und Auswirkungen der Naturkatastrophen eingehend zu analysieren, insbesondere derjenigen, die die Wälder der Union betreffen, darunter auch die Auswirkungen auf das Netzwerk Natura 2000, und Vorschläge für die Entwicklung einer gemeinschaftlichen Politik zur Kontrolle von Waldbränden und eines gemeinsamen Protokolls zur Verhütung und Bekämpfung solcher Brände vorzulegen;
20.
fordert, dass im Rahmen der Verordnung über die Entwicklung des ländlichen Raumes eine gemeinschaftliche Strategie für die Koordinierung der Maßnahmen zur Brandverhütung entwickelt wird;
21.
fordert die Kommission auf, im Rahmen der Durchführungsbestimmungen für den neuen Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) die Hilfen für die Landwirte zum Anlegen und zur Erhaltung von Brandschneisen wieder einzuführen;
22.
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten und den von den Bränden und Überschwemmungen betroffenen regionalen Behörden zu übermitteln.