eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Hans-Gert Poettering, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Elmar Brok, Charles Tannock, Ioannis Kasoulides und Tokia Saïfi
im Namen der PPE-DE-Fraktion
zur Lage in Gaza
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Gaza
B6‑0592/2006
Das Europäische Parlament,
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unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage im Nahen Osten, insbesondere die Entschließungen vom 27. Januar 2005(1), 2. Februar 2006 und 7. September 2006(2),
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in Kenntnis der Resolutionen Nr. 242, 338, 1373 und 1397 des UN-Sicherheitsrates,
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in Kenntnis des „Fahrplans für den Frieden“ des Quartetts vom 30. April 2003,
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gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A.
in der Erwägung, dass Israel einen der schwersten Luftangriffe auf den Gazastreifen in den letzten Monaten mit Verlusten unter der Zivilbevölkerung durchgeführt hat, wozu auch der kürzlich erfolgte Bombenangriff auf Beit Hanun gehörte, der 19 unschuldigen Zivilisten, darunter acht Kindern, das Leben gekostet hat,
B.
in der Erwägung, dass Ministerpräsident Olmert und Außenministerin Livni Erklärungen abgaben, in denen sie ihr tiefes Mitgefühl für die Opfer zum Ausdruck brachten und die Bombardierung von Beit Hanun als Folge eines technischen Fehlers beschrieben, und dass der Verteidigungsminister eine Untersuchung angeordnet hat; in der Erwägung, dass Ministerpräsident Olmert Präsident Abbas erneute Gespräche angeboten hat, was als ein positiver Schritt zu betrachten ist,
C.
in der Erwägung, dass sich der Nahost-Friedensprozess in einer politischen und diplomatischen Sackgasse befindet, obwohl eine gerechte und dauerhafte Lösung des iraelisch-palästinensischen Konflikts für die Herstellung von Frieden und Sicherheit in der gesamten Region von wesentlicher Bedeutung ist,
D.
in der Erwägung, dass die Europäische Union als Mitglied des Quartetts eine besondere Verantwortung für Frieden und Sicherheit im Nahen Osten, der auch einer der Nachbarn Europas ist, besitzt und die Instrumente und Methoden zur Koordinierung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) daher verbessert werden müssen, u. a. durch die Annahme eines Gemeinsamen Standpunkts im Rahmen der GASP und auf der Grundlage der Artikel 15 und 16 des EU-Vertrags,
E.
unter besonderem Hinweis darauf, dass sich die humanitäre Krise in den besetzten Gebieten derzeit verschärft, obwohl die internationale Gemeinschaft den Zeitweiligen Internationalen Mechanismus (TIM) eingeführt hat, um die palästinensische Bevölkerung weiterhin zu unterstützen,
F.
unter besonderem Hinweis auf die Bedeutung der vollständigen Umsetzung des Abkommens über den Grenzverkehr,
1.
spricht den Angehörigen der Opfer des jüngsten Bombenangriffs auf Beit Hanun sowie allen anderen unschuldigen Opfern der jüngsten Gewalt in Gaza sein tief empfundenes Beileid und Mitgefühl aus;
2.
erklärt aus diesem besonderen Anlass erneut, dass die Beilegung des Nahost-Konflikts nur durch die Aushandlung einer tragfähigen und endgültigen Friedensvereinbarung, wie in der „Roadmap“ vorgesehen, ohne Vorbedingungen, auf der Grundlage der Existenz von zwei demokratischen, souveränen und lebensfähigen Staaten, die friedlich Seite an Seite innerhalb sicherer und anerkannter internationaler Grenzen leben, möglich ist, und dass weitere Verluste von Menschenleben unter der Zivilbevölkerung nicht hingenommen werden können;
3.
erkennt zwar das legitime Recht Israels auf Selbstverteidigung an, lehnt jedoch den Einsatz unverhältnismäßiger Gewalt durch die israelische Armee, wenn eindeutige Anzeichen dafür vorliegen, ab und fordert Israel nachdrücklich auf, äußerste Zurückhaltung zu üben, um Verluste unter der unschuldigen Zivilbevölkerung zu vermeiden, wodurch der Kreislauf von Vergeltung und Gewalt nur noch beschleunigt und weiteres unnötiges Leid in großem Ausmaß verursacht wird;
4.
erklärt, dass der gerechte und legitime Kampf gegen den Terrorismus innerhalb der Grenzen der Rechtstaatlichkeit, unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, im Rahmen internationaler Zusammenarbeit und unter gebührender Beachtung des humanitären Rechts geführt werden muss;
5.
fordert die palästinensische Führung auf, den Abschuss von Raketen auf israelisches Territorium, der wahllos erfolgt und bewusst gegen die Zivilbevölkerung gerichtet ist, zu stoppen; fordert von allen bewaffneten Palästinensergruppen die Einhaltung eines Waffenstillstands und den Verzicht auf eine weitere Eskalation, da dies ein wesentliches Element für die Einleitung eines wirklichen Dialogs ist;
6.
fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung des in Gaza entführten israelischen Soldaten und fordert von Israel die sofortige Freilassung der in Israel inhaftierten palästinensischen Minister und Parlamentarier;
7.
fordert Israel mit Nachdruck auf, die Bereitstellung von humanitärer Hilfe, insbesondere in Gaza, zu erleichtern und die Wiedereröffnung der Grenzübergänge Rafah und Karni zu garantieren, da ihre Schließung eine andere Form der kollektiven Bestrafung darstellt, die die gesamte Zivilbevölkerung trifft;
8.
unterstützt die Erklärung der EU-Präsidentschaft, in der die israelische Regierung mit Nachdruck aufgefordert wird, alle provokativen Aktionen in den palästinensischen Gebieten einzustellen, u. a. den Bau von Siedlungen, wahllose Militäroperationen sowie den Abriss palästinensischer Wohnhäuser;
9.
fordert den Rat und die Kommission auf, zusammen mit der internationalen Gemeinschaft auch weiterhin die Bereitstellung der wesentlichen humanitären Hilfe für die palästinensische Bevölkerung zu gewährleisten; fordert, dass der Zeitweilige Internationale Mechanismus (TIM) verstärkt und in Bezug auf seine Dauer und die Ressourcen ausgeweitet wird; fordert die israelische Regierung auf, die Überweisung der einbehaltenen palästinensischen Steuer- und Zolleinnahmen unverzüglich wiederaufzunehmen; fordert Israel ferner auf, unter Einhaltung des Abkommens über den Grenzverkehr in Rafah und an anderen Grenzübergängen in Gaza die Bewegungsfreiheit der Bevölkerung zu ermöglichen;
10.
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zusätzliche medizinische Hilfe für die palästinensischen Krankenhäuser, insbesondere in Gaza, bereitzustellen;
11.
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Palästinensischen Behörde und dem Palästinensischen Legislativrat, der israelischen Regierung und der Knesset, der Regierung der Vereinigten Staaten, der Regierung der Russischen Föderation, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und dem Generalsekretär der Arabischen Liga zu übermitteln.