eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Bruno Gollnisch, Petre Popeangă und Carl Land
im Namen der ITS-Fraktion
zu der Vorbereitung des Europäischen Rates am 8. und 9. März 2007
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Vorbereitung des Europäischen Rates am 8. und 9. März 2007
B6‑0040/2007
Das Europäische Parlament,
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unter Hinweis auf die auf dem Gipfeltreffen von Lissabon im Jahre 2000 festgelegten Ziele,
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in Kenntnis der Ziele des deutschen Ratsvorsitzes für das erste Halbjahr 2007,
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gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A.
in Erwägung des vom ECOFIN-Rat ausgearbeiteten Dokuments, in dem insbesondere die folgenden Punkte hervorgehoben werden: Nutzung der Wachstumsphasen zur Durchführung der Strukturreformen und zur weiteren Haushaltskonsolidierung, Erreichung eines gerechten Gleichgewichts zwischen öffentlichen Ausgaben und Steuern, Nachdenken über das Thema direkte Steuern, Verringerung des Verwaltungsaufwands der Unternehmen, Mahnung einiger Mitgliedstaaten wegen mangelnder Produktivität und Innovation,
B.
in der Erwägung, dass der Rückgang der Arbeitslosigkeit in Europa (7,6% der erwerbstätigen Bevölkerung der Europäischen Union, aber immer noch nahezu 17 Millionen Arbeitslose) im Wesentlichen auf Konjunkturfaktoren zurückzuführen ist: Zunahme von häufig unsicheren, bezuschussten Arbeitsverträgen, insbesondere für die Jugendlichen, und günstige demographische Entwicklung: Ausscheiden der geburtenstarken Jahrgänge aus dem Arbeitsleben und weniger Neuzugänge auf dem Arbeitsmarkt,
C.
in der Erwägung, dass die Wachstumsrate in der Europäischen Union im Jahre 2006 2,6% betrug, verglichen mit 3,6% in den Vereinigten Staaten, mehr als 10% in China und 9% in Indien, also die niedrigste Rate aller großen Wirtschaftsräume auf der Welt,
D.
unter Hinweis darauf, dass die im März 2000 von den Staats- und Regierungschefs für das Jahr 2010 in Lissabon festgelegten Kriterien bei weitem noch nicht erreicht worden sind, insbesondere nicht bei der Beschäftigungsrate für die Personengruppe zwischen 15 und 64 Jahren (70%), für Frauen (60%) und ältere Arbeitnehmer (50%),
E.
in der Erwägung, dass die Forschung in der Europäischen Union daniederliegt und die 3%-BIP-Rate mit Sicherheit im Jahre 2010 nicht erreicht sein wird, und zwar aus Gründen des Haushaltsstabilitätspakts, der Investitionen ausschließt, die zur Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaften beitragen,
F.
in dem Bedauern, dass der Euro die Unternehmen stark benachteiligt, die in Länder außerhalb der Europäischen Union exportieren, ebenso wie die Zinssatzerhöhung durch die EZB Unternehmen und Einzelpersonen in Europa benachteiligt,
1.
ist der Auffassung, dass die Zielsetzungen des deutschen Ratsvorsitzes, abgesehen von dem wünschenswerten Verwaltungs- und Bürokratieabbau, in Richtung eines Wirtschafts- und Sozialliberalismus zeigen (völlige Liberalisierung des Postdienstes, Politik der Energiediversifizierung, Öffnung des Telekommunikationsmarktes für den Wettbewerb), womit nicht alle Mitgliedstaaten einverstanden sind;
2.
ist der Auffassung, dass die EZB mit ihrer rein auf die Inflationsbekämpfung gerichteten Politik das Wirtschaftswachstum Europas bremst und eine Politik von auf Darlehensbasis oder Haushaltsdefizit basierenden Großaufträgen nicht zulässt;
3.
unterstreicht, dass der im Maastrichter Vertrag für den Stabilitätspakt festgelegte Satz von 3% beim Haushaltsdefizit nicht realistisch ist und auf keinem kohärenten makroökonomischen Kriterium und keinem Wirtschaftskreislauf beruht;
4.
ist der Auffassung, dass allein eine Politik des besonnenen Protektionismus mit variablen Zöllen den Untergang unserer Wirtschaftszweige und unserer Landwirtschaft und künftige Standortverlagerungen unserer Dienstleistungsunternehmen verhindern könnte;
5.
ist besorgt angesichts des Problems der Finanzierung der Renten und des sozialen Schutzes, das sich angesichts der Überalterung der Bevölkerung in Europa in den kommenden Jahren verstärkt stellen wird;
6.
ist der Auffassung, dass die Rekrutierung nichteuropäischer Migranten keine Lösung für die Aufrechterhaltung des aktiven Erwerbsniveaus auf dem jetzigem Stand ist, sondern vielmehr die Hinaufsetzung des Rentenalters, die Schaffung von Laufbahnen oder Ausbildungen in praktischen Berufen, in Handwerk, im Agro-Ernährungssektor, wo es heute enorm an Lehrlingen mangelt, und natürlich auch eine kompetente Familien- und Geburtenpolitik;
7.
verurteilt die sowohl von der UNO als auch von der Weltbank veröffentlichten Phantasiezahlen, die jeglicher Grundlage entbehren, was den erforderlichen bedarf an zugewanderten Arbeitskräften in Europa anbelangt (laut Weltbank bis zum Jahre 2050 79 Millionen Menschen);
8.
verurteilt die malthusianische Politik der Europäischen Kommission, die uns bei der Gewährleistung unserer wirtschaftlichen Entwicklung und unserer Ernährungs- oder Energiesicherheit zunehmend vom Ausland abhängig macht;
9.
bekräftigt den Grundsatz der Gemeinschaftspräferenz als eines der wesentlichen Prinzipien der europäischen Solidarität und der erforderlichen Bewusstwerdung bei den Europäern, dass sie ein und demselben geographischen Gefüge angehören, das aus souveränen Nationen gebildet ist;
10.
ist der Auffassung, dass die öffentlichen Dienstleistungen Teil der Kultur einiger Mitgliedstaaten sind und daher verteidigt und modernisiert werden müssen, und dass die Europäische Kommission, die Hüterin des Allgemeininteresses, sie keinem stärkeren Wettbewerb aussetzen darf;
11.
ist der Auffassung, dass die Ernährungssicherheit und die Sicherheit der Gesundheitsversorgung vor allem angesichts des erneuten Auftretens des H5N1-Virus der Vogelgrippe eine der Prioritäten des deutschen Ratsvorsitzes sein müssen;
12.
ist verwundert darüber, dass weder die Kommission noch der Rat die Verlagerungen von Unternehmen oder Geschäftssitzen außerhalb der Europäischen Union verurteilen, die Tausende von Arbeitsplätzen in bereits von Arbeitslosigkeit betroffenen Regionen gefährden oder den Staaten erhebliche Steuereinnahmen vorenthalten;
13.
ist der Auffassung, dass die Wiederbelebung der WTO und des Doha-Zyklus nicht zu jeder beliebigen Bedingung erfolgen können, und dass die Gemeinsame Agrarpolitik in keinem Fall als reine Anpassungsvariable für ein wie auch immer geartetes Abkommen mit den Vereinigten Staaten und den Schwellenländern dienen darf;
14.
verurteilt entschieden jeden Versuch des Rates, die direkten Steuern anzutasten, die - in welcher Form auch immer - Hoheitsbefugnis der Mitgliedstaaten sind, einschließlich der Unternehmenssteuern;
15.
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat sowie den Mitgliedstaaten zu übermitteln.