eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Pasqualina Napoletano, Margrietus van den Berg, Glenys Kinnock, Marie-Arlette Carlotti, Elena Valenciano Martínez-Orozco und Ana Maria Gomes
im Namen der PSE-Fraktion
zur Lage in Darfur
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Darfur
B6‑0072/2007
Das Europäische Parlament,
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unter Hinweis auf die VN-Resolution 1706, in der eine Friedenstruppe mit einer Stärke von 22 000 für Darfur empfohlen wurde,
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unter Hinweis auf das Gipfeltreffen der Afrikanischen Union (AU) vom 29./30. Januar 2007 in Addis Abeba,
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unter Hinweis auf das am 5. Mai 2006 in Abuja (Nigeria) unterzeichnete Friedensabkommen für Darfur,
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unter Hinweis auf das am 9. Januar 2005 unterzeichnete umfassende Friedensabkommen,
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unter Hinweis auf die Resolution 1714 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 6. Oktober 2006,
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unter Hinweis auf die derzeitige Mission AMIS, deren Mandat am 1. Juli 2007 abläuft,
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unter Hinweis auf den Besuch des chinesischen Präsidenten Hu Jintao vom Februar 2007 in Sudan und das Schlussdokument des Gipfeltreffens EU-China vom 9. September 2006,
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gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A.
in der Erwägung, dass sich die sudanesische Regierung und Rebellengruppen am 11. Januar 2007 auf einen 60 Tage dauernden Waffenstillstand verständigt haben, während weiterhin unvermindert wahllose Übergriffe auf Zivilisten und Mitarbeiter von Hilfsorganisationen stattfinden, und zwar nach Aussagen dieser Organisationen in einem Ausmaß von Gewalt, das bisher in Darfur noch nicht da gewesen ist(1),
B.
in der Erwägung, dass sich zahlreiche humanitäre Einrichtungen und nichtstaatliche Organisationen nach der großen Zahl von Übergriffen auf humanitäre Helfer vollständig aus Darfur zurückgezogen haben,
C.
unter Hinweis darauf, das das von der AU und den VN am 16. November 2006 in Addis Abeba veranstaltete hochrangige Treffen eine Vereinbarung über die Entsendung einer AU-VN-Hybridtruppe nach Darfur ergeben hat, die die logistische Unterstützung durch die VN sowie Kommando- und Überwachungsstrukturen im Hinblick auf eine ausgedehnte Friedenssicherungspräsenz in Darfur vorsieht,
D.
unter Hinweis darauf, dass die Regierung Sudans immer noch die Entsendung einer solchen Hybridtruppe hinauszögert und bislang der AU und den VN nur die Entsendung eines leichten Unterstützungskommandos erlaubt hat, das aus 105 Stabsoffizieren und nur 33 Polizeiberatern besteht,
E.
in der Erwägung, dass der Konflikt in Darfur – und die Nichtahndung von Straftaten – zunehmend die Stabilität der Nachbarstaaten Zentralafrikanische Republik und Tschad gefährdet und Frieden und Sicherheit auf internationaler Ebene bedroht,
F.
in der Erwägung, dass nach der „Verantwortung für den Schutz“, wie sie die Vereinten Nationen verstehen, gilt, dass es anderen Seiten obliegt, für den notwendigen Schutz zu sorgen, wenn der betreffende Staat seine Bevölkerung offenkundig nicht vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischer Säuberung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit schützt,
G.
unter Hinweis darauf, dass Folter und Zwangsrekrutierung von Erwachsenen und Kindern typisch für die Menschenrechtsverletzungen und die Verletzungen des internationalen humanitären Rechts in Darfur geworden sind und dass die Opfer von Folter aus Angst vor Repressalien Verstöße nicht an AMIS oder Mitarbeiter humanitärer Organisationen melden,
H.
unter Hinweis darauf, dass sexuelle Gewalt gegen Frauen und Kindern als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkannt worden ist, dass aber systematische Vergewaltigung noch immer von den Parteien des Darfur-Konflikts als Waffe eingesetzt wird und dass trotz zahlreicher Erklärungen der sudanesischen Regierung sexuelle Gewalt unvermindert weiter verübt wird,
I.
unter Hinweis darauf, dass der VN-Sicherheitsrat die Anwendung von Sanktionen aufgrund seiner Resolution 1591 gegen vier Einzelpersonen genehmigt hat, die den Friedensprozess behindert und internationales Recht verletzt haben (UNSC 1772), dass diese Sanktionen aber noch verwirklicht werden müssen,
J.
unter Hinweis darauf, dass der Besuch des chinesischen Präsidenten Hu Jintao vom 2. Februar 2007 im Sudan eine verstärkte wirtschaftliche und diplomatische Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern bewirkt hat, einschließlich eines zinsfreien Kredits über 12,9 Millionen USD und der Annullierung sudanesischer Schulden in Höhe von 80 Millionen USD sowie umfangreicher Bauaufträge,
K.
unter Hinweis darauf, dass der VN-Sicherheitsrat in der Entschließung 1593 vom 31. März 2005 den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) mit der Lage in Darfur befasst und festgestellt hat, Gerechtigkeit und demokratische Kontrolle seien entscheidende Voraussetzungen für dauerhaften Frieden und Sicherheit in Darfur,
L.
in der Erwägung, dass der IStGH wesentlich dazu beitragen kann, der Straffreiheit im Fall der in Darfur begangenen Verbrechen ein Ende zu bereiten, und dadurch auf die Verhütung dieser Verbrechen in Übereinstimmung mit dem Römischen Statut hinwirken kann,
1.
bedauert, dass der Rat keine Sanktionen gegen die Haupturheber der Darfur-Krise in den Reihen der sudanesischen Regierung verhängt hat, obwohl er Sanktionen gegen Einzelpersonen in anderen Staaten wie Belarus, Demokratische Republik Kongo, Côte d'Ivoire, Nordkorea, Moldau, Myanmar und Simbabwe verhängt hat; fordert den Rat auf, dies unverzüglich zu korrigieren und seine Entschlossenheit zu zeigen, der humanitären Krise in Darfur einen führenden Platz auf seiner politischen Tagesordnung zuzuweisen;
2.
fordert die Vereinten Nationen auf, im Einklang mit ihrer Schutzverpflichtung zu handeln und ihren Maßnahmen die Tatsache zugrunde zu legen, dass die Regierung Sudans nicht in der Lage oder nicht bereit ist, ihre Bevölkerung in Darfur vor Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen, und dass sie außerdem der Bevölkerung keine humanitäre Hilfe leistet;
3.
fordert die Vereinten Nationen und die Afrikanische Union auf, für die Entsendung des zweiten und des dritten Kontingents der Hybridtruppe zu sorgen; fordert die Regierung Sudans auf, die uneingeschränkte und unbehinderte Dislozierung der Hybridtruppe zuzulassen, wie auf dem hochrangigen Treffen vom 16. November vereinbart wurde; fordert die VN und die AU dringend auf, unverzüglich Strafmaßnahmen gegen diejenigen – einschließlich der Regierung Sudans – zu verhängen, die das Tätigwerden einer solchen Truppe hinauszögern oder behindern; betont, dass zu diesen Strafmaßnahmen ein Erdöl-Embargo gegen die Regierung Sudans gehören sollte;
4.
betont, dass die für eine solche Truppe gesetzten Ziele den humanitären Grundsätzen der Neutralität und Unparteilichkeit entsprechen müssen, die die Sicherheit der Mitarbeiter humanitärer Organisationen vor Ort gewährleisten;
5.
betont, dass die Hybridtruppe das uneingeschränkte Mandat zum Schutz von Zivilpersonen in Übereinstimmung mit Kapitel VII der Charta der VN haben sollte;
6.
bedauert die Meldungen über die fortgesetzte Unterstützung der Dschandschawid und der Aufständischen im Tschad durch die sudanesische Regierung sowie über das Bombardement der Region Darfur durch staatliche Flugzeuge, was eine eindeutige, eklatante Verletzung des Darfur-Friedensabkommens ist;
7.
missbilligt die anhaltenden Verletzungen der Waffenruhe durch alle Beteiligten; fordert alle Beteiligten auf, militärische Aktionen unverzüglich einzustellen und insbesondere den Gewalthandlungen, den massenhaften Vergewaltigungen und der sexuellen Gewalt ein Ende zu setzen, die gegen die Zivilbevölkerung und die humanitäre Hilfe leistenden Personen gerichtet sind;
8.
fordert die EU auf, dringend die Durchsetzung des aufgrund der Resolution 1591 des VN-Sicherheitsrats verhängten Verbots von Flügen über Darfur zu verlangen; fordert die internationale Gemeinschaft nachdrücklich auf, sich mit dem Tschad in Verbindung zu setzen, um die Durchsetzung des Verbots von Flügen vom östlichen Tschad aus zu erörtern;
9.
fordert die EU und die Staatengemeinschaft auf, nochmals Friedensverhandlungen einzuberufen, um den Inhalt des Darfur-Friedensabkommens zu verbessern und ihn für alle Vertragsparteien akzeptabel zu machen; fordert die internationalen Akteure auf, alle Vertragsparteien zur Befolgung des sich daraus ergebenden Abkommens anzuhalten, und legt allen am Konflikt in Darfur Beteiligten dringend nahe, sich für eine friedliche Beilegung der Krise einzusetzen, indem sie unverzüglich das Abkommen umsetzen;
10.
fordert die Regierung und die großen Gruppen von Aufständischen auf, sich gemeinsam mit allen gesellschaftlichen Gruppierungen in Darfur für die Umsetzung des Darfur-Friedensabkommens einzusetzen, gerade auch mit Frauen und Binnenvertriebenen, um einige der Grundursachen des Konflikts in Angriff zu nehmen, wie Boden- und Weiderechte;
11.
bringt seiner zunehmenden Besorgnis über die Gefahr der Unsicherheit und Destabilisierung dieses Raums als Folge des Darfur-Konflikts zum Ausdruck; fordert alle Beteiligten auf, die Unterstützung von Milizen und aufständischen Bewegungen in diesem Raum einzustellen; begrüßt die Zustimmung der Regierungen des Tschad und der Zentralafrikanischen Republik zu einer VN-Präsenz auf ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet;
12.
begrüßt das Friedensabkommen vom 24. Dezember 2006 zwischen der Regierung des Tschad und der aufständischen Gruppe Vereinigte Front für den demokratischen Wandel sowie die Friedensübereinkunft vom 2. Februar 2007 zwischen der Regierung der Zentralafrikanischen Republik und den beiden aufständischen Gruppen Union der demokratischen Kräfte für die Einheit und Demokratische Volksfront;
13.
fordert eine Fortsetzung der Unterstützung der EU und der Staatengemeinschaft für vertrauensbildende Maßnahmen wie einen Dialog der Beteiligten innerhalb Darfurs und eine Konsultation unter Einbeziehung aller Konfliktparteien und der Zivilgesellschaft;
14.
verlangt regelmäßige Patrouillen in der Umgebung von Lagern für Binnenvertriebene, um Frauen beim Holzsammeln ein gewisses Maß an Schutz vor weiterer sexueller Gewalt zu bieten und Verfahren der Meldung sexueller Gewalt einzuführen, damit die Opfer Aussagen machen und Beweismaterial vorlegen und zur Sofortbehandlung an die zuständigen Stellen verwiesen werden können;
15.
fordert alle Parteien des Konflikts im Sudan auf, von der Rekrutierung und dem Einsatz von Kindersoldaten mit einem Alter von weniger als 18 Jahren Abstand zu nehmen, und fordert die sudanesischen Staatsorgane auf, Flüchtlingskinder, insbesondere Minderjährige, die nicht in Begleitung ihrer Angehörigen sind, zu schützen;
16.
fordert die Staatengemeinschaft auf, im Fall fortgesetzter Untätigkeit der sudanesischen Regierung das begrenzte Waffenembargo, das die VN-Resolution 1591 vorsieht, auf das gesamte Gebiet Sudans auszudehnen;
17.
fordert die internationale Gemeinschaft, die Arabische Liga und die Vereinten Nationen auf, dafür zu sorgen, dass die Hybridtruppe über die Soldaten, Hubschrauber, Satellitenaufklärung, Übersetzer, Ausrüstung, Finanzmittel und Basisausrüstung verfügt, die notwendig sind, um ihrer Rolle in Darfur gerecht zu werden;
18.
fordert China auf, seinen erheblichen Einfluss in diesem Raum zu nutzen, um die Regierung Sudans zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aufgrund des umfassenden Friedensabkommens und des Darfur-Friedensabkommens anzuhalten; fordert China auf, die Ausfuhr von Waffen in den Sudan einzustellen und Beschlüsse des VN-Sicherheitsrats über gezielte Sanktionen gegen die Regierung Sudans nicht länger zu verhindern;
19.
fordert die EU-Außenminister auf, die Initiative zur sofortigen Einrichtung eines internationalen Treuhandfonds für die Opfer der Gewalthandlungen in Darfur zu ergreifen, der aus den Erdölerträgen des Sudans zu speisen ist, wie 2005 von der VN-Untersuchungskommission vorgeschlagen wurde;
20.
fordert alle beteiligten Seiten auf, uneingeschränkt mit dem IStGH zusammenzuarbeiten;
21.
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Parlament des Sudans, dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, den Staats- und Regierungschefs der Arabischen Liga und den Regierungen der AKP-Länder zu übermitteln.
'Humanitarian agencies warn Darfur operations approaching breaking point', press release from Action Against Hunger, CARE International, Oxfam International, Norwegian Refugee Council, World Vision and Save the Children on outcome of AU Summit, 29 January 2007.