Entschließungsantrag - B6-0435/2007Entschließungsantrag
B6-0435/2007

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

7.11.2007

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Europäischen Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Cristiana Muscardini
im Namen der UEN-Fraktion
zum europäischen Interesse: Erfolg im Zeitalter der Globalisierung

Verfahren : 2007/2637(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0435/2007
Eingereichte Texte :
B6-0435/2007
Angenommene Texte :

B6‑0435/2007

Entschließung des Europäischen Parlaments zum europäischen Interesse: Erfolg im Zeitalter der Globalisierung

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die EU eine angemessene Strategie einschlagen muss, um sich den Herausforderungen der Globalisierung zu stellen und ihre Risiken abzuwenden und um sich dem verschärften Wettbewerb aus großen Schwellenländern zu stellen,

B.  in der Erwägung, dass Kohärenz zwischen den internen und externen Aspekten der erneuerten Lissabon-Agenda für den Erfolg dieser Initiative unabdingbar ist,

C.  in der Erwägung, dass in der Öffentlichkeit häufig Empörung herrscht, wenn sich herausstellt, dass die Öffnung des Handels in bestimmten Regionen und Wirtschaftssektoren Erschütterungen auslöst, während die positiven Effekte auf Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung allzu häufig übersehen werden,

D.  in der Erwägung, dass der Marktzugang durch unterschiedliche Arten nichttarifärer Hindernisse in zunehmendem Maße behindert wird,

E.  in der Erwägung, dass hohe Zölle nach wie vor ein erhebliches Handelshemmnis darstellen, vor allem in den Beziehungen zu den großen Schwellenländern,

F.  in der Erwägung, dass das multilaterale Handelssystem, das die WTO verkörpert, der wirksamste Rahmen dafür ist, weltweit einen fairen und gerechten Handel zu verwirklichen, indem angemessene Regeln entwickelt werden und dafür gesorgt wird, dass diese Regeln eingehalten werden,

G.  in der Erwägung, dass bilaterale Abkommen in Ergänzung zu multilateralen Verhandlungen ein zusätzliches Instrument für die EU sein können, ihre Wettbewerbsposition zu verbessern,

H.  in der Erwägung, dass die EU bereit sein sollte, sich notfalls gegen Verstöße gegen die vereinbarten Regeln und gegen unfaire Handelspraktiken zu verteidigen,

1.  ist der Auffassung, dass die Handelspolitik ein wesentlicher Bestandteil jedweder Strategie ist, die darauf abzielt, Wachstum anzukurbeln und Arbeitsplätze dadurch zu schaffen, dass die Wettbewerbsfähigkeit Europas verbessert wird;

2.  ist der Auffassung, dass sich die Europäische Union, wenn sie nach außen hin tätig wird, für Reformen und internationale Zusammenarbeit in der Wirtschaft einsetzen muss, um ein günstiges Umfeld für Unternehmen zu schaffen und weltweit die nachhaltige Entwicklung zu fördern;

3.  ist der Auffassung, dass die Vorteile eines offenen Handelssystems seine potentiell zerstörerischen Auswirkungen mehr als wettmachen; ist daher überzeugt, dass die EU auch künftig die Vollendung des Binnenmarktes anstreben, freien und fairen Handel fördern und dem Protektionismus widerstehen sollte, wobei aber die potentiell zerstörerischen Auswirkungen auf bestimmte Sektoren, Regionen und Länder, wie etwa die Auswirkungen von Standortverlagerungen, keinesfalls außer Acht gelassen werden dürfen;

4.  ist der Auffassung, dass die Kommission sich für eine Strategie entscheiden sollte, mit der der Prozess der Globalisierung konkret beeinflusst und die damit verbundenen Risiken bewältigt werden können;

5.  erinnert daran, dass die EU in den meisten Sektoren bereits zu den offensten Volkswirtschaften der Welt gehört und dass die Leistung der EU in den Beziehungen zu Industrie- und Schwellenländer dadurch stark beeinträchtigt wird, dass es bei den Marktzugangsbedingungen an der Gegenseitigkeit fehlt, dass die vereinbarten Handelsregeln nur in unzureichendem Maße eingehalten werden und dass sich unfaire Handelspraktiken immer weiter ausbreiten;

6.  stellt fest, dass viele Länder in der Welt, darunter auch einige große Schwellenländer, nach wie vor hohe Zölle und nichttarifäre Handelshemmnisse auf EU-Exporte anwenden; hält die Aufhebung bzw. die erhebliche Verringerung solcher Hemmnisse unter gebührender Berücksichtigung entwicklungspolitischer Erwägungen für eine der wichtigsten Prioritäten der Handelspolitik der EU;

7.  ist der Auffassung, dass das multilaterale Handelssystem, das die WTO verkörpert, bei weitem der wirksamste Rahmen dafür ist, weltweit einen freien Handel zu verwirklichen; ist jedoch der Auffassung, dass das WTO-System bis zu einem gewissen Grad reformiert werden sollte, um dessen Transparenz und Wirksamkeit zu verbessern;

8.  ist der Auffassung, dass alle neuen Freihandelsabkommen, die die EU abschließt, in Einklang mit der WTO stehen, umfassend und ehrgeizig sein und zu einem echten Marktzugang auf Gegenseitigkeit führen sollten und darüber hinaus eine weitreichende Liberalisierung von Dienstleistungen und Investitionen sicherstellen sollten, die über die bereits bestehenden multilateralen Verpflichtungen hinausgeht;

9.  betont, dass ordnungspolitische Fragen im internationalen Handel zunehmend an Bedeutung gewinnen; fordert größere Konsistenz zwischen den Regeln und Methoden der EU und denen unsere Haupthandelpartner; betont, dass dies nicht in einer Harmonisierung der Normen und Vorschriften nach unten enden darf, die das Vertrauen der Bürger in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und Umwelt untergraben würde; betont vielmehr, dass die Bemühungen verstärkt werden sollten, um sicherzustellen, dass diese Regeln und Methoden von den Haupthandelspartnern der EU anerkannt und umgesetzt werden;

10.  fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation fortzusetzen und stellt fest, dass die Achtung von Patenten und der Schutz der Rechte am geistigen Eigentum den Kern der Wettbewerbsfähigkeit der EU nach außen darstellen, und glaubt, dass die EU eine entschlossenere Haltung gegenüber Drittländern in diesem Zusammenhang einnehmen sollte;

11.  hält den angemessenen Schutz der Rechte am geistigen Eigentum durch die Haupthandelspartner der EU für eine unabdingbare Voraussetzung für die Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der EU nach außen;

12.  hält es für dringend notwendig, sich insbesondere auf die nichttarifären Handelshemmnisse (NTH) zu konzentrieren, die in dem Maße, wie Zölle schrittweise abgebaut oder abgeschafft werden, mehr und mehr zum wichtigsten Hindernis für den internationalen Handel werden; macht auf die große Vielfalt, die technische Komplexität und die politische Sensibilität von nichttarifären Handelshemmnissen aufmerksam, weshalb sie schwierig zu bekämpfen sind, und fordert die Kommission auf, für diese anspruchsvolle Aufgabe ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen;

13.  ist der Auffassung, dass es wegen der von der EU angestrebten weiteren Liberalisierung des Handels umso mehr erforderlicht ist, dass die EU ihre Fähigkeit erhält, sich vor unfairen Handelspraktiken zu schützen; hält die handelspolitischen Schutzinstrumente deshalb für einen unverzichtbaren Bestandteil der Strategie der EU für ihre externe Wettbewerbsfähigkeit;

14.  stellt fest, dass die Globalisierung der Wirtschaft den Volkswirtschaften der EU neue Chancen bietet, die mit Sicherheit in den nächsten Jahrzehnten eine wichtigere Rolle spielen und zusätzliche Vorteile dadurch bringen werden, dass durch Massenproduktion bedingte Vorteile, Kapazitäten, Urbanisation, Vernetzung und ihr guter Ruf genutzt werden;

15.  betont, dass die EU ihre Lissabon-Ziele intern nur verwirklichen kann, indem sie global aktiv und geschlossen auftritt; begrüßt daher die Absicht, eine kohärente externe Dimension der Lissabon-Strategie zu entwickeln; ist der Auffassung, dass ein umfassender außenpolitischer Ansatz, der sich auf Zusammenarbeit in ordnungspolitischen Fragen, auf die Konvergenz von Normen und die Gleichwertigkeit von Regeln konzentriert, sowohl den fairen Wettbewerb als auch den Handel fördern dürfte; warnt in diesem Zusammenhang jedoch davor, die Bedeutung weiterer Verbesserungen bei der internen Zusammenarbeit und den Reformprozessen zu unterschätzen;

16.  betont, dass die EU als globaler Akteur zunehmend an Bedeutung gewinnt und einer der Hauptnutznießer der offenen Weltwirtschaft ist, weil sie weltweit der größte Exporteur und Importeur von Waren ist, weltweit der größte Exporteur von Dienstleistungen und der zweigrößte Bestimmungsort und Ursprung ausländischer Direktinvestitionen; ist überzeugt, dass sie deshalb große Verantwortung trägt, globale Fragen in Angriff zu nehmen und sich mit gemeinsamen außenpolitischen Instrumenten auszustatten, um die Einwirkungen auf den Binnenmarkt der EU von außen angemessen zu bewältigen;

17.  ist der Auffassung, dass die globale Konsolidierung von Industriezweigen und der Erwerb von EU-Unternehmen durch Investoren aus Drittländern und umgekehrt die tatsächlichen Kapitalkosten senkt; fordert Maßnahmen zur Bekämpfung von Protektionismus sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union; weist jedoch darauf hin, dass ohne eine angemessene Koordinierung bei der Entwicklung eines Aufsichtsrahmens der EU und der strikten Durchsetzung der EU-Wettbewerbsregeln die Vorteile des Binnenmarkts und der Massenproduktion, die der EU dank ihrer Teilnahme an einem globalen Markt als einheitlicher Block zugute kommen, potentiell geschmälert werden könnten;

18.  befürwortete die Unabhängigkeit der EZB bei der Festlegung der Währungspolitik und der Bewältigung der heftigen Schwankungen der globalen Finanzmärkte; betont, dass die Aufwertung des Euro-Wechselkurses das Ergebnis zunehmender Ungleichgewichte in Drittländern und einer schleppenden Nachfrage in der EU ist, wodurch der Wettbewerbsdruck auf EU-Unternehmen steigt, und stellt fest, dass die EU darauf mit soliden wirtschaftspolitischen Maßnahmen, internationalen Abkommen und internationaler Zusammenarbeit reagieren muss;

19.  ist der Auffassung, dass der sprunghafte Anstieg der Nachfrage nach natürlichen Ressourcen, Grundprodukten und Dienstleistungen, der durch das Wachstum der sich entwickelnden Volkswirtschaften bedingt ist, auf die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten der EU inflationären Druck ausüben könnte, der bislang durch ihren Beitrag zur Steigerung des globalen Angebots wettgemacht wurde; ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten der EU wirtschaftspolitische Instrumente zur Bekämpfung der Inflation mit Strategien für technologisches Wachstum und einen Rahmen für mögliche makroökonomische Anpassungen und eine verbesserte Zusammenarbeit vorbereiten sollten, um dieses Problem anzugehen;

20.  ist der Auffassung, dass angesichts der Globalisierung der Finanzmärkte sowie der Notwendigkeit, die Rechte der Verbraucher zu gewährleisten, die Transparenz der Finanzmärkte, wirksame Wettbewerbsregeln und eine ordnungsgemäße Regulierung und Aufsicht nach wie vor von entscheidender Bedeutung sind; fordert daher die Kommission auf, die finanzmarktrelevanten Fragen in europaweite Initiativen im Rahmen des Lissabon-Programms der Gemeinschaft einfließen zu lassen;

21.  betont, dass die Verlangsamung des Produktivitätszuwachses Anlass zu wirtschaftspolitischer Besorgnis gibt und dass diese EU-weit sehr unterschiedlich ausfällt, obgleich es ein allen gemeinsames Grundmuster gibt, bei dem Schwächen auf den Märkten, beim Vertrieb und bei den Finanzdienstleistungen zutage treten;

22.  weist darauf hin, dass in Industriezweigen, die ohnehin hinterherhinken, strukturell bedingte Unflexibilität eine effiziente Nutzung der neuen Technologien und der Zugänglichkeit von Netzen verhindert; glaubt, dass in die wirtschaftspolitischen Leitlinien angebotsseitige Maßnahmen aufgenommen werden sollten, die ein günstiges Umfeld für den grenzüberschreitenden Betrieb von Unternehmen schaffen und das Eintreten eines Finanzbinnenmarktes beschleunigen;

23.  hält Verbesserungen bei der Steuerung von Märkten, beim Vertrieb und den Finanzdienstleistungen für möglich, wenn die Koordinierung wirtschaftlicher Reformen in einzelnen Mitgliedstaaten ausgeweitet wird, insbesondere innerhalb der Eurozone, und glaubt, dass die Modernisierung der Wirtschaft dadurch erreicht werden könnte, dass stärker in die Technologie investiert wird; unterstützt einen integrierten wirtschaftspolitischen Ansatz, der auf dem Mehrwert der Integration basiert;

24.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.