eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung B6-0383/2007
gemäß Artikel 108 Absatz 5 der Geschäftsordnung
von Kader Arif, Anne Ferreira, Glyn Ford, Erika Mann und Joan Calabuig Rull
im Namen der PSE-Fraktion
zu der Zukunft des europäischen Textilsektors 2008
zu der Zukunft des europäischen Textilsektors 2008
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unter Hinweis auf die im Juni 2005 zwischen China und der Kommission geschlossene Vereinbarung, die am 1. Januar 2008 ausläuft,
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unter Hinweis auf den Beschluss der Kommission und des chinesischen Außenhandelsministeriums über ein System der gemeinsamen Überwachung von Einfuhren im Jahr 2008,
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unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu diesem Thema, insbesondere die Entschließung vom 6. September 2005 zu der Zukunft des Textil- und Bekleidungssektors nach 2005(1),
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gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
A.
unter Hinweis darauf, dass China das weltweit führende Herstellerland und der größte Exporteur von Textilien und Bekleidung in die Europäische Union ist,
B.
in der Erwägung, dass die Kommission und China nach dem Auslaufen des Allfaserabkommens im WTO-Rahmen 2005 eine Vereinbarung geschlossen haben, die für einen am 1. Januar 2008 auslaufenden Übergangszeitraum Beschränkungen für die Einfuhr bestimmter Textilwaren aus China schafft,
C.
in der Erwägung, dass die Europäische Union und das chinesische Außenhandelsministerium sich auf ein System der gemeinsamen Überwachung von Einfuhren im Jahr 2008 geeinigt haben,
D.
in der Erwägung, dass seit dem Beitritt Chinas zur WTO die WTO-Mitglieder berechtigt sind, bis Ende 2008 bei Gefahr einer Störung des Marktes besondere Schutzmaßnahmen in Form mengenmäßiger Beschränkungen auf chinesische Ausfuhren zu ergreifen,
E.
in der Erwägung, dass 70 % aller auf den europäischen Markt gelangenden gefälschten Waren aus China kommen und die Hälfte aller europäischen Zollverfahren wegen Fälschungen Textilwaren und Bekleidung betreffen,
F.
unter Hinweis darauf, dass sich die Textilbranche in der EU zumeist in Regionen konzentriert, die stark von wirtschaftlicher Umstrukturierung betroffen sind, und dass diese Branche vorwiegend aus KMU besteht,
1.
räumt ein, das die Aufhebung der Quotenregelung Ergebnis einer verbindlichen Übereinkunft zur Zeit des Beitritts Chinas zum WTO-System ist; ist aber der Auffassung, dass die Europäische Union nötigenfalls von der rechtmäßigen Option Gebrauch machen sollte, Sicherungsmaßnahmen bis Ende 2008 anzuwenden;
Außenwirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit
2.
fordert die Kommission auf, die außenwirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der gesamten europäischen Textilbranche zu gewährleisten, indem für bessere, tragfähige Marktzugangsbedingungen in multilateralen, regionalen und bilateralen Handelsabkommen gesorgt wird;
3.
fordert die Kommission auf, die Gelegenheit der Aushandlung solcher Handelsabkommen zu nutzen, um Drittstaaten die Einhaltung von Umwelt- und Sozialnormen, etwa Normen über annehmbare Arbeitsbedingungen, nahe zu legen, um Umwelt- und Sozialdumping zu bekämpfen und zwischen den Partnern für eine faire Wirtschaftsentwicklung zu sorgen;
4.
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Modernisierung der in der EU ansässigen Textilindustrie tatkräftig zu fördern, indem sie technologische Innovation und Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten über das Siebte Rahmenprogramm fördern, ebenso die berufliche Bildung, besonders zugunsten von KMU;
5.
vertritt die Auffassung, dass verbindliche Regeln über die Ursprungskennzeichnung bei aus Drittstaaten eingeführten Textilen angewandt werden sollten, und fordert in diesem Zusammenhang den Rat auf, den noch anhängigen Vorschlag zu verabschieden, der die Regulierung der Angabe „Made in“ betrifft; stellt fest, dass diese Regulierung einen besseren Schutz der Verbraucher begünstigen und die europäische Industrie, die sich auf Forschung, Innovation und Qualität stützt, fördern würde;
Unfaire Handelspraktiken und Fälschungen
6.
betrachtet die Handelsschutzinstrumente als entscheidenden Regulierungsmechanismus und als legitimes Instrument gegen unfaire Handelspraktiken von Drittstaaten, besonders in der Textil- und Bekleidungsbranche;fordert die Kommission auf, die Transparenz und Berechenbarkeit der Handelsschutzinstrumente in der EU zu erhöhen, um die Verfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen, und einen leichteren Zugang für KMU zu Handelsschutzinstrumenten zu schaffen;
7. gibt der Befürchtung Ausdruck, dass unfaire Handelspraktiken viele Unternehmen dieser Branche zur Stilllegung ihrer Betriebe in Europa und zur Verlagerung ihrer Tätigkeiten nach außerhalb der Europäischen Union nötigen könnten, was bedenkliche soziale und wirtschaftlichen Folgen für einzelne traditionelle Textilgebiete hätte;
8.
fordert die Kommission auf, politischen und wirtschaftlichen Druck auf den chinesischen Staat auszuüben, damit er die Kontrolle über den Kurs der künstlich unterbewerteten chinesischen Währung, die den massiven Zustrom chinesischer Textilwaren und Bekleidungen begünstigt, lockert; legt dem chinesischen Staat nahe, das Verhältnis seiner Devisenreserven in Euro und Dollar zu überprüfen;
9.
fordert die Kommission auf, weiterhin gegen Verletzungen von Rechten an geistigem Eigentum, besonders Fälschungen, vorzugehen und sie auf multilateraler und bilateraler Ebene mit mehr Nachdruck zu bekämpfen;
Überwachung von Einfuhren
10.
bringt seine Bedenken darüber zum Ausdruck, wie das System der gemeinsamen Überwachung der Einfuhren aufgebaut werden soll; fordert die Kommission auf, eine sinnvolle Durchführung dieser doppelten Überprüfung zu gewährleisten und deren Wirksamkeit zu bewerten; betont, dass ein System der doppelten Überprüfung nicht erst 2008 umgesetzt werden darf und dass für einen langen Zeitraum ein wirksames Überwachungssystem gewährleistet werden muss;
11.
fordert die Hochrangige Gruppe „Textilien“ auf, dafür zu sorgen, dass das Überwachungssystem für Textil- und Bekleidungseinfuhren in die Europäische Union reibungslos funktioniert;
12.
fordert die Kommission auf, vor Ende des ersten Quartals 2008 ein Überwachungssystem aufzubauen und die Ergebnisse zu bewerten, damit die schädlichen Auswirkungen einer starken Zunahme der Textileinfuhren in gebührender Weise und zügig berücksichtigt werden; fordert die Kommission auf, dem Parlament über die Ergebnisse zu berichten;
Unterstützung für die EU-Textilindustrie und die Arbeitnehmer
13.
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Fall der Beeinträchtigung der Textilbranche durch die Marktliberalisierung die Arbeitnehmer mit sozialpolitischen Maßnahmen zu unterstützen und konkrete Pläne für die Unternehmen durchzuführen, die vor Umstrukturierungsmaßnahmen stehen; weist darauf hin, dass der Fonds für die Anpassung an die Globalisierung eines der Instrumente ist, mit denen man hier tätig werden kann;
Sicherheit und Verbraucherschutz
14.
fordert die Kommission auf zu gewährleisten, dass auf den EU-Markt gelangende Textilprodukte Sicherheits- und Verbraucherschutzanforderungen unterliegen, die denjenigen genau gleich sind, welche für in der EU hergestellte Textilprodukte gelten;
15.
fordert die Kommission auf, eine gründliche Bewertung und Untersuchung der angeblichen Weitergabe von Preissenkungen an die EU-Verbraucher durchzuführen;
Entwicklungsländer und EU-Partner im Mittelmeerraum
16.
betont, dass die Aufhebung der Textileinfuhrbeschränkungen nicht nur radikale Veränderungen bei den Tendenzen der Einfuhren auf den EU-Markt bewirken werden, sondern auch Auswirkungen auf die Textil- und Bekleidungsbranchen in Entwicklungsländern einschließlich der EU-Partner im Mittelmeerraum haben können;
17.
fordert die Kommission auf, die Schaffung eines Textilproduktionsraums Europa-Mittelmeer zu fördern, mit dem Vorteile der räumlichen Nähe zwischen dem Mittelmeerraum und den europäischen Märkten genutzt werden, damit ein international wettbewerbsfähiger Raum entsteht, durch den sich industrielle Produktion und Beschäftigung aufrecht erhalten lassen;
Unterrichtung des Europäischen Parlaments
18.
fordert die Kommission auf, dem Parlament vollständige Informationen über wichtige Entwicklungen im internationalen Textilhandel zukommen zu lassen;
19.
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission und dem Rat sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.