Verfahren : 2008/2502(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B6-0051/2008

Eingereichte Texte :

B6-0051/2008

Aussprachen :

PV 30/01/2008 - 7

Abstimmungen :

PV 31/01/2008 - 8.12
CRE 31/01/2008 - 8.12

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0035

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
PDF 114kDOC 57k
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B6-0050/2008
23. Januar 2008
PE401.032v01-00
 
B6‑0051/2008
eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung B6‑0389/07, B6-0003/2008, B6–0004/08 und B6–0005/08
gemäß Artikel 108 Absatz 5 der Geschäftsordnung
von Viktória Mohácsi und Alfonso Andria
im Namen der ALDE-Fraktion
zu einer europäischen Roma-Strategie

Entschließung des Europäischen Parlaments zu einer europäischen Roma-Strategie 
B6‑0051/2008

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 13 des EG-Vertrags, der es der Europäischen Gemeinschaft erlaubt, angemessene Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund der rassischen oder ethnischen Herkunft zu ergreifen,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. Januar 2005 zum Gedenken an den Holocaust sowie zu Antisemitismus und Rassismus,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. April 2005 zur Lage der Roma in der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2006 zur Lage von Roma-Frauen in der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. November 2007 zur Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten,

–  unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 29. November 2007 zu dem Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Ausländerfeindlichkeit,

–  unter Hinweis auf die Artikel 6, 7 und 29 des Vertrags über die Europäische Union und Artikel 13 des EG-Vertrags, die die EU und ihre Mitgliedstaaten dazu verpflichten, die Menschenrechte und Grundfreiheiten zu verteidigen und Rechtsinstrumente zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung zu erlassen, sowie die Europäische Charta der Grundrechte und das Statut der Agentur für Grundrechte,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/43/EG zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft, die Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf sowie den Rahmenbeschluss über die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit,

–  unter Hinweis auf den von der Agentur für Grundrechte veröffentlichen Bericht über Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in den Mitgliedstaaten der EU im Jahre 2007,

–  unter Hinweis auf das jüngste Urteil der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in der Rechtssache D.H. u.a. v. Tschechische Republik,

–  unter Hinweis darauf, dass in den letzten Jahren ein Jahrzehnt der Integration der Roma ausgerufen und ein Bildungsfonds für die Roma eingerichtet wurde, der darauf abzielt, die Effizienz der Maßnahmen und der Bereitstellung von Finanzmitteln zugunsten von Roma zu verbessern, und der derzeit auf eine Reihe von europäischen Staaten konzentriert ist, einschließlich einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten, Kandidatenländern und anderen Ländern, in denen die Institutionen der Union eine sehr bedeutende Präsenz haben,

–  gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass acht bis zwölf Millionen in der Europäischen Union lebende Roma unter rassischer Diskriminierung leiden und in vielen Fällen einer ernsthaften strukturellen Diskriminierung, Armut und sozialer Ausgrenzung sowie einer Mehrfachdiskriminierung aufgrund des Geschlechts, des Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Ausrichtung ausgesetzt sind,

B.  in Erkenntnis der mangelnden Fortschritte bei der Bekämpfung von rassischer Diskriminierung von Roma und bei der Verteidigung ihrer Rechte auf Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsversorgung und Wohnung sowohl in Mitgliedstaaten als auch in Kandidatenländern,

C.  voller Bedauern darüber, dass Roma-Bürger der Europäischen Union häufig mit rassischer Diskriminierung bei der Wahrnehmung ihrer Grundrechte als EU-Bürger auf Freizügigkeit und freie Niederlassung konfrontiert sind,

D.  in der Erwägung, dass die Ausgrenzung im Bereich der Bildung weiterhin in EU-Mitgliedstaaten geduldet wird; in der Erkenntnis, dass eine solche Diskriminierung beim Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Bildung kontinuierlich die Fähigkeit von Roma-Kindern beeinträchtigt, sich zu entfalten und ihre Rechte auf Bildung in Anspruch zu nehmen,

E.  unter Hinweis darauf, dass Roma noch immer unter Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt zu leiden haben,

F.  unter Hinweis darauf, dass die Wohnbedingungen von Roma häufig unter der Norm liegen und ungesund sind und es Anhaltspunkte für eine zunehmende Zahl von Zwangsräumungen gibt, wobei den Roma regelmäßig das Recht auf eine andere Unterbringung verwehrt wird,

G.  unter Hinweis darauf, dass es in der EU eine Vielfalt von Mechanismen und Instrumenten gibt, die eingesetzt werden können, um den Zugang der Roma zu einer qualitativ hochwertigen Bildung, zur Beschäftigung, zu einer Wohnung und zum Gesundheitswesen zu verbessern, insbesondere die Politik der sozialen Integration sowie die Regional- und Beschäftigungspolitik,

H.  in der Erkenntnis, dass die soziale Integration von Roma-Gemeinschaften weiterhin ein zu verwirklichendes Ziel ist und dass Instrumente der EU eingesetzt werden müssen, um einen effektiven und sichtbaren Wandel auf diesem Gebiet herbeizuführen,

I.  in Erkenntnis der Notwendigkeit, eine effektive Teilnahme der Roma am politischen Leben sicherzustellen, insbesondere was Beschlüsse betrifft, die das Leben und das Wohlergehen von Roma-Gemeinschaften betreffen,

J.  insbesondere in Kenntnis der extremen Situation vieler Roma-Bürger und Roma-Gemeinschaften in den neuen Mitgliedstaaten sowie der akuten Verletzbarkeit von Roma-Migranten aus den neuen Mitgliedstaaten,

1.  begrüßt die Schlussfolgerung der Tagung des Europäischen Rates vom 14. Dezember 2007, in der „der Europäische Rat, der sich der sehr spezifischen Lage der Roma in der gesamten Union bewusst ist, die Mitgliedstaaten und die Union [ersucht], alle Mittel zu nutzen, die zu einer besseren Eingliederung der Roma führen“, und „die Kommission [ersucht wird], die bestehenden Maßnahmen und Instrumente zu prüfen und dem Rat vor Ende Juni 2008 über die erzielten Fortschritte Bericht zu erstatten“;

2.  verurteilt mit Schärfe und unzweideutig alle Formen von Rassismus und Diskriminierung, denen Roma und andere Personen, die als „Zigeuner“ angesehen werden, ausgesetzt sind;

3.  fordert die neue Agentur der Europäischen Union für Grundrechte nachdrücklich auf, die Integration der Roma und die Bekämpfung von Rassismus und rassischer Diskriminierung gegen Roma unter die obersten Prioritäten ihres Arbeitsprogramms aufzunehmen;

Ein umfassender Ansatz

4.  bekräftigt die wichtige Rolle der EU bei der Bekämpfung von Diskriminierung gegen die Roma, die oftmals strukturbedingt ist und deshalb einen umfassenden Ansatz auf EU-Ebene erfordert, wobei anerkannt werden muss, dass für die primäre Investition von politischem Willen, Zeit und Ressourcen zum Schutz, zur Förderung und zur Stärkung der Stellung der Roma die Regierungen der Mitgliedstaaten verantwortlich sind;

5.  fordert die Kommission mit Nachdruck auf, eine europäische Rahmenstrategie zur Integration der Roma zu entwickeln, die darauf abzielt, für politische Kohärenz auf der Ebene der EU zu sorgen, was die soziale Integration von Roma betrifft; weist darauf hin, dass die europäische Rahmenstrategie zur Integration der Roma

   der Integration von Roma mit Hilfe der Politik der EU zur sozialen Integration und der Beschäftigungspolitik sowie durch Einsatz der einschlägigen Strukturfonds Vorrang einräumen sollte, indem nachhaltige EU-Programme und nationale Programme unterstützt werden, die auf die Verteidigung der Rechte der Roma auf Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsversorgung und Wohnung sowohl in den Mitgliedstaaten als auch in den Kandidatenländern abzielen,
   zur Bekämpfung von struktureller und institutioneller Diskriminierung in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Zugang zu Gesundheitsdiensten und Unterbringung beitragen und positive Maßnahmen als wichtiges Instrument zur Umkehrung einer tief verwurzelten Benachteiligung fördern sollte;
   auf die Bekämpfung von Vorurteilen gegen Zigeuner abzielen sollte, indem sie die Bekämpfung solcher Vorurteile thematisch in Kampagnen und Initiativen einbezieht, die auf der Ebene der EU zur Bekämpfung von Rassismus durchgeführt werden;
   Überwachungsmechanismen zur Bewertung von Programmen im Bereich der sozialen Integration und der Beschäftigung einführen, Bezugsgrößen (Benchmarks) und Indikatoren festlegen und die notwendige Unterstützung für die Forschung sowie die Bewertung durchgeführter Programme liefern sollte,
   einen ganzheitlichen Ansatz zur Behandlung von Roma-Themen gewährleisten und die EU-Politik zur Integration der Roma mit bestehenden zwischenstaatlichen Initiativen wie dem Jahrzehnt der Integration der Roma sowie den Strategien der OECD und des Europarates zur Verbesserung der Lage der Roma in Einklang bringen sollte;

6.  fordert die Kommission auf, ein Roma-Referat oder ein ähnlich befugtes Gremium zur Koordinierung der Umsetzung einer europäischen Rahmenstrategie zur Integration der Roma einzusetzen, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern, gemeinsame Maßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten zu koordinieren und die Behandlung von Roma-Themen als Querschnittsaufgabe (Mainstreaming) in allen einschlägigen Instanzen zu gewährleisten;

7.  fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für die Festlegung eines Aktionsplans der Gemeinschaft zur Integration der Roma zu entwickeln, wobei der Auftrag darin besteht, finanzielle Unterstützung für die Verwirklichung der Zielvorgabe einer europäischen Rahmenstrategie zur Integration der Roma zu leisten;

8.  fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale Strategien zur Integration der Roma aufzulegen, wo solche noch nicht vorhanden sind, und zu gewährleisten, dass ein angemessener institutioneller Rahmen und Mittel mit Blick auf ihre erfolgreiche Umsetzung bereitgestellt werden;

Bildung

9.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, Möglichkeiten einer Verstärkung der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Diskriminierung im Bereich der Bildung zu prüfen, dabei den Schwerpunkt auf die Überwindung der Segregation zu legen und dem Parlament innerhalb eines Kalenderjahres nach Annahme der vorliegenden Entschließung über ihre Befunde Bericht zu erstatten;

10.  bekräftigt, dass der gleichberechtigte Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Bildung bei der europäischen Strategie zur Integration der Roma Vorrang haben sollte; fordert die Kommission dringend auf, ihre Bemühungen um die Finanzierung und Unterstützung von Maßnahmen in den Mitgliedstaaten, die darauf abzielen, Roma-Kinder ab einem frühen Alter in das allgemeine Bildungswesen zu integrieren, zu intensivieren; fordert die Kommission nachdrücklich auf, Programme zur Förderung von positiven Maßnahmen für Roma an Sekundar- und Hochschulen zu unterstützen; fordert die Kommission auf, andere Programme zu unterstützen, die positive und erfolgreiche Modelle für die Überwindung der Segregation bieten; fordert die Kommission auf, besondere Mittel bereitzustellen, um Folgendes zu unterstützen: (i) die vorschulische Erziehung von Roma; (ii) die Überwindung der Segregation von Klassen bzw. Einrichtungen für Roma auf der Stufe der Grundschulen; (iii) die Überwachung und Reform der Praxis der gesetzeswidrigen Behandlung von Roma-Kindern in Einrichtungen für geistig behinderte Menschen; (iv) den Unterricht in Romani; (v) den Zugang von Roma-Jugendlichen zu den Hochschulen; (vi) die Unterstützung von Roma an Universitäten; (vii) die Einbeziehung von ausreichenden Informationen über die Verfolgung von Roma während des Zweiten Weltkrieges in die Planung der Unterrichtsinhalte zum Holocaust;

11.  fordert die Mitgliedstaaten dringend auf, Folgendem Vorrang einzuräumen: (i) der Bereitstellung von Finanzmitteln für die vorschulische Erziehung von Roma; (ii) der Überwindung der Segregation von Roma-Studenten und –Schülern und ihrer Einbeziehung in das allgemeine Bildungswesen; (iii) der Überwachung und Reform der gesetzeswidrigen Behandlung von geistig behinderten Menschen; (iv) Maßnahmen zur Förderung des Unterrichts für alle Kinder in Sprache, Geschichte und Kultur der Roma und zur Vermittlung der positiven Beiträge von Roma zu den europäischen Gesellschaften und (iv) der finanziellen Unterstützung von Roma-Studenten an Hochschulen, im tertiären Bildungswesen und an den Universitäten, erforderlichenfalls mit Hilfe eines Tutorensystems;

Beschäftigung

12.  fordert die Kommission dringend auf, die Integration von Roma in den Arbeitsmarkt mit Hilfe von Maßnahmen einschließlich der finanziellen Unterstützung von Bildung und Ausbildung, Maßnahmen zur Förderung positiver Maßnahmen auf dem Arbeitsmarkt, der entschlossenen Inkraftsetzung von Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Diskriminierung im Bereich der Beschäftigung und Maßnahmen zur Förderung der Selbständigkeit von Roma und der Gründung von kleinen Roma-Unternehmen zu unterstützen;

13.  fordert die Mitgliedstaaten dringend auf, (i) kontinuierlich rechtliche und andere Instrumente zur Bekämpfung von rassischer Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt zu entwickeln und zu gewährleisten, dass Maßnahmen der Arbeitgeber zur Förderung der Vielfalt gefördert werden; (ii) finanzielle Unterstützung mit Blick auf die Förderung unabhängiger Einrichtungen zur Bekämpfung von Diskriminierung bereitzustellen; (iii) auf positiven Beispielen aufzubauen, die in einigen Mitgliedstaaten vorhanden sind, um zu gewährleisten, dass die Beschäftigten von kleinen und mittleren Unternehmen die ethnische Vielfalt der Bevölkerung angemessen widerspiegeln, und (iv) Maßnahmen zur Unterstützung kleiner Roma-Unternehmen zu ergreifen und die Fähigkeit von Roma zur Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit zu entwickeln;

Gesundheitswesen

14.  fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, systematische nationale Programme zur Verbesserung des Gesundheitszustandes der Roma-Gemeinschaften zu unterstützen;

15.  fordert alle Mitgliedstaaten auf, unverzüglich folgende Missstände zu beseitigen und in angemessener Form Abhilfe zu schaffen: (i) die systematische Ausgrenzung bestimmter Roma-Gemeinschaften aus der Gesundheitsversorgung, einschließlich – jedoch nicht begrenzt auf – Gemeinschaften in entlegenen Gebieten, und (ii) die extremen Menschenrechtsverletzungen im Gesundheitswesen in der Vergangenheit wie in der Gegenwart, einschließlich der Rassentrennung in Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Zwangssterilisation von Roma-Frauen;

Wohnung

16.  fordert die Kommission auf, auf bestehenden positiven Modellen aufzubauen, um (i) Programme zu unterstützen, die auf die Beseitigung von Roma-Slums in den Mitgliedstaaten, wo solche bestehen, abzielen, und (ii) weitere Programme zu unterstützen, die positive und erfolgreiche Modelle der Bereitstellung von Wohnraum für Roma, einschließlich Roma-Migranten, anbieten;

17.  fordert die Mitgliedstaaten auf, (i) Maßnahmen zur Sanierung von Elendsquartieren zu verabschieden und durchzuführen; (ii) die Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Diskriminierung im Bereich der Wohnung entschieden in Kraft zu setzen; (iii) auf der Grundlage von in einigen Mitgliedstaaten bestehenden positiven Modellen positive gesetzliche Verpflichtungen zur Beseitigung von Obdachlosigkeit einzuführen; (iv) alle einschlägigen Maßnahmen gegen Rassentrennung im Bereich der Wohnung zu ergreifen, und (v) die Bemühungen um die Beendigung der Aushöhlung von Wohnrechtsstandards in der Union zu intensivieren;

18.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Roma-Gemeinschaft an der Basis einzubeziehen, um das Volk der Roma zu befähigen, uneingeschränkt Nutzen aus den von der EU bereitgestellten Anreizen – in den Bereichen Bildung, Beschäftigung bzw. Bürgerbeteiligung – zu ziehen, da eine erfolgreiche Integration einen von unten nach oben gerichteten Ansatz und gemeinsame Verantwortlichkeiten bedingt;

19.  fordert die Kommission und den Rat dringend auf, bestehende Initiativen wie das Jahrzehnt der Integration der Roma und den Bildungsfonds für die Roma zu nutzen, um die Effizienz ihrer Bemühungen auf diesem Gebiet zu verstärken;

20.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten und dem Europarat zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 28. Januar 2008Rechtlicher Hinweis