Entschließungsantrag - B6-0142/2008Entschließungsantrag
B6-0142/2008

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

14.4.2008

eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung
O-0032/08
gemäß Artikel 108 Absatz 5 der Geschäftsordnung
von Helmuth Markov
im Namen des Ausschusses für internationalen Handel
zum Freihandelsabkommen zwischen der EG und dem Golfkooperationsrat (GCC)

Verfahren : 2008/2552(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0142/2008
Eingereichte Texte :
B6-0142/2008
Angenommene Texte :

B6‑0142/2008

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Freihandelsabkommen zwischen der EG und dem Golfkooperationsrat (GCC)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Juli 1990 zur Bedeutung des geplanten Freihandelsabkommens zwischen der EWG und dem Golfkooperationsrat (GCC)[1],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Mai 2007 zu Europa im Zeitalter der Globalisierung – externe Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit[2],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Mai 2007 zu dem Thema „Menschenwürdige Arbeit für alle fördern“[3],

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt: Ein Beitrag zur EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung“ (KOM(2006)0567),

-  in Kenntnis des am 31. Dezember 2001 in Muskat, Sultanat Oman, verabschiedeten Wirtschaftsabkommens zwischen den Staaten des Golfkooperationsrates und der Erklärung von Doha des GCC über die Errichtung der Zollunion für den Kooperationsrat der Arabischen Golfstaaten am 21. Dezember 2002,

–  unter Hinweis auf Artikel 188c und 188n Absatz 6 Buchstabe a Ziffer v des Vertrags von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, wonach der Rat vor Abschluss internationaler Übereinkünfte in Bereichen, für die das ordentliche Gesetzgebungsverfahren gilt, die vorherige Zustimmung des Parlaments einholen muss,

–  unter Hinweis auf die jährlichen Menschenrechtsbericht des Europäischen Parlaments,

–  gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Achtung und die Förderung der Menschenrechte für alle Abkommen, die die EU abschließen wird, maßgeblich sind,

B.  in der Erwägung, dass der GCC der sechstgrößte Exportmarkt der EU und die EU der größte Handelspartner des GCC ist; in der Erwägung, dass die Exporte der EU in die GCC-Staaten diversifiziert sind, mit Schwerpunkt auf Maschinen und Transportmitteln, deren Anteil 2006 56 % betrug, und dass die Importe der EU aus den GCC-Staaten hauptsächlich aus Treibstoffen und ihren Derivatprodukten bestehen,

C.  in der Erwägung, dass die GCC-Länder im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der EU (APS) derzeit in den Genuss eines präferenziellen Zugangs zum EU-Markt kommen,

D.  in der Erwägung, dass europäische Unternehmen im Handel mit den GCC-Staaten immer noch mit erheblichen Erschwernissen konfrontiert sind, wobei vor allem die Obergrenze von 50 % für die Beteiligung an lokalen Unternehmen viele europäische Unternehmen davon abhält, in diese Unternehmen zu investieren,

1.  ist der Auffassung, dass ein Handelsabkommen mit dem GCC eine sinnvolle Ergänzung des multilateralen WTO-Systems darstellt, vorausgesetzt, dass es deutlich über Zollsenkungen hinausgeht;

2.  hält angesichts der Notwendigkeit nachhaltigerer Handelspraktiken, um den Klimawandel zu bekämpfen, den Zugang zu Energieressourcen für eine Frage der Festlegung multilateraler Regeln, die nicht durch bilaterale Handelsabkommen geschwächt werden dürfen, bei denen es um die günstigsten Zugangsbedingungen geht;

3.  ist besorgt über die Verzögerung im Verhandlungsprozess, nimmt jedoch mit Interesse zur Kenntnis, dass im Jahr 2007 bedeutende Fortschritte erzielt wurden; fordert beide Seiten auf, vor dem EU-GCC-Gipfel auf Ministerebene am 26. Mai 2008 die Verhandlungen über die noch offenen Fragen wesentlich voranzubringen;

4.  fordert die EU und den GCC auf, nicht nur ausgewogene Wirtschaftsbeziehungen zu entwickeln und zu vertiefen, sondern gleichzeitig auch den politischen und sozialen Dialog zu intensivieren;

Gegenseitiger Marktzugang

5.  betont, dass der Marktzugang neben der Senkung oder Abschaffung von Quoten und Zöllen von entscheidender Bedeutung ist, ebenso wie die Liberalisierung nichttarifärer Hemmnisse;

6.  fordert die Kommission auf, die Maßnahmen im Bereich der Produktnormen sorgfältig festzulegen (Unterstützung beim Kapazitätsaufbau und Austausch von Humanressourcen); erinnert daran, dass der eigentliche Zweck vereinbarter Standards ihre Durchsetzung ist, für die ein Streitbeilegungsmechanismus erforderlich ist;

7.  hält die wirksame Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum für vorrangig; fordert den Abschluss eines Freihandelsabkommens, dessen wesentliche Bestandteile die wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit sowie das geistige Eigentum sind;

8.  gibt seiner Sorge Ausdruck, es könnte zu möglichen Wettbewerbsverzerrungen kommen, weil einige GCC-Staaten staatliche Beihilfen oder andere Vorteile im Zusammenhang mit dem Zugang zu Rohstoffen gewähren, wodurch die Kosten für die einheimischen Wirtschaftsakteure unter den Weltmarktpreisen liegen, die von den EU-Wirtschaftsakteuren gezahlt werden, und ist der Ansicht, das das Freihandelsabkommen die bestehenden WTO-Regeln über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen aufgreifen sollte;

9.  ist besorgt über die asymmetrische Entwicklung bei den grenzüberschreitenden Investitionen, zumal die Investitionen der EU in der GCC-Region rückläufig sind, während die Investitionen des GCC in der EU zugenommen haben; schlägt daher eine verbesserte Zusammenarbeit in der Wettbewerbspolitik vor;

10.  betont nachdrücklich, dass alle Exportsubventionen innerhalb kurzer Zeit abgeschafft werden sollten; ist der Auffassung, dass Mengenbeschränkungen ebenfalls Priorität eingeräumt werden sollte;

Sektorbezogene Fragen

11.  hält es für wichtig, dass die Liberalisierung von Dienstleistungen und Investitionen sowie des öffentlichem Beschaffungswesens in dem Abkommen verbessert wird, wobei das Recht, öffentliche Dienstleistungen zur Befriedigung von Grundbedürfnissen zu regulieren, zu respektieren ist;

12.  ist der Auffassung, dass mit dem Abkommen versucht werden sollte, die Transparenz und Rechenschaftspflicht bei Investitionen staatlicher Investitionsfonds zu stärken und zu verbessern;

13.  ist besorgt über nichttarifäre Hindernisse, beispielsweise die Beschränkungen für Dienstleistungen für Unternehmen, bei denen ein Abbau ungerechtfertigter Auflagen dazu führen könnte, dass Unternehmen des GCC Zugang zu effizienteren Dienstleistungen im Bank-, Versicherungs- und Rechtswesen zu geringeren Kosten bekämen;

14.  begrüßt die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über ein gemeinsames europäisches Vorgehen gegenüber Staatsfonds (KOM(2008)115), vor allem den Vorschlag für einen Verhaltenskodex, der deren Investitionstätigkeit regelt; hält es für wichtig, die Beteiligung solcher Fonds an sensiblen europäischen Sektoren zu bewerten;

15.  fordert die Aufnahme eines Mechanismus, der die petrochemischen Unternehmen des GCC verpflichtet, die Rohstoffe zu Weltmarktpreisen zu bewerten; ist der Auffassung, dass Rohstoffe, die zu geringen Kosten veranschlagt werden, als Subventionen gelten sollten, die den fairen Wettbewerb verzerren, und somit nach den Regeln des GATT als Dumping zu betrachten sind;

16.  fordert die Kommission auf, sich in Zukunft für die Verwendung des Euro im Handel zwischen den Mitgliedstaaten der EU und den GCC-Staaten einzusetzen;

Nachhaltige Entwicklung

17.  hält durchsetzbare Menschenrechtsklauseln für einen maßgeblichen Bestandteil von Freihandelsabkommen mit einem Land oder einer Region, die als Aussetzungsklausel in das Abkommen aufgenommen werden sollten;

18.  fordert eindringlich die Achtung der in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankerten demokratischen Prinzipien und Grundrechte, als Inspiration für die Politik der Vertragsparteien im Innern und auf internationaler Ebene;

19.  geht davon aus, dass das Abkommen die Parteien dazu verpflichtet, die wichtigsten Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zu ratifizieren und ihre wirksame Umsetzung zu gewährleisten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, Überlegungen anzustellen, wie Ländern, die Arbeitsstandards verbessern, Anreize geboten werden können, insbesondere in Bezug auf Wanderarbeitnehmer, die die Mehrheit der Arbeitskräfte in den meisten GCC-Staaten ausmachen;

20.  fordert die Kommission auf, eine aktualisierte Nachhaltigkeitsprüfung vorzulegen, insbesondere in Bezug auf Maßnahmen, die zur Abschwächung negativer Auswirkungen auf bestimmte Gruppen oder Sektoren erforderlich sein könnten;

21  fordert die Kommission auf, die veränderten Handelsmuster infolge der gegenseitigen Liberalisierung zu berücksichtigen, vor allem aber die Auswirkungen auf den Verlust der Präferenzvorteile im Rahmen des APS, und optimale Zollsenkungen festzulegen;

22  betont, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und dem GCC über das Freihandelsabkommen hinaus gefördert werden sollte, besonders in Bereichen wie nachhaltige Entwicklung, Klimawandel und Energieeffizienz, unter anderem durch Bestimmungen über erneuerbaren Energie und das Galileo-Programm;

23.  fordert beide Seiten auf, Bereiche einer verstärkten Zusammenarbeit im Rahmen der aktuellen Partnerschaft Europa-Mittelmeer und vor allem auf dem Gebiet der ausländischen Direktinvestitionen zu ermitteln;

Rolle des EP

24.  geht davon aus, dass der Vertrag von Lissabon vor Abschluss der Verhandlungen in Kraft tritt und das Parlament somit seine Zustimmung zu diesem Abkommen geben muss; fordert die Kommission auf, dem Parlament das Verhandlungsmandat von 2001 zur Verfügung zu stellen;

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25.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der GCC-Staaten sowie dem Generalsekretär des GCC zu übermitteln.