Entschließungsantrag - B6-0150/2008Entschließungsantrag
B6-0150/2008

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

16.4.2008

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Janelly Fourtou, Josu Ortuondo Larrea, Gianluca Susta, Wolf Klinz und Henri Weber
im Namen der ALDE-Fraktion
zum 5. Gipfeltreffen EU-Lateinamerika/Karibik in Lima

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B6-0147/2008

Verfahren : 2008/2536(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0150/2008
Eingereichte Texte :
B6-0150/2008
Angenommene Texte :

B6‑0150/2008

Entschließung des Europäischen Parlaments zum 5. Gipfeltreffen EU-Lateinamerika/Karibik in Lima

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis der Erklärungen der vier bisherigen Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs Lateinamerikas und der Karibik sowie der Europäischen Union in Rio de Janeiro (28./29. Juni 1999), Madrid (17./18. Mai 2002), Guadalajara (28./29. Mai 2004) und Wien (12./13. Mai 2006),

–  in Kenntnis der Gemeinsamen Mitteilung der 13. Ministertagung zwischen der Rio-Gruppe und der Europäischen Union in Santo Domingo, Dominikanische Republik, vom 20. April 2007,

–  in Kenntnis der Gemeinsamen Mitteilung der Ministertagung im Rahmen des San José-Dialogs zwischen der Troika der Europäischen Union und den Ministern der mittelamerikanischen Länder, die am 19. April 2007 in Santo Domingo, Dominikanische Republik, stattfand,

–  in Kenntnis der Schlussakte der 17. Interparlamentarischen Konferenz Europäische Union-Lateinamerika vom 14. bis 16. Juni 2005 in Lima,

–  unter Hinweis auf die Entschließung zu einer globalen Partnerschaft und einer gemeinsamen Strategie für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika vom 15. November 2001[1] und die Entschließung zu einer festeren Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika vom 27. April 2006,

–  unter Hinweis auf die Entschließungen der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika vom 20. Dezember 2007,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass es notwendiger als je zuvor ist, die auf den vier vorherigen Gipfeltreffen verkündete biregionale strategische Partnerschaft zu vertiefen,

B.  in der Erwägung, dass zwar bedeutende Schritte unternommen wurden, jedoch im Hinblick auf die politischen und sicherheitspolitischen Aspekte als auch auf die sozialen, handels- und haushaltspolitischen Elemente der Partnerschaft noch viel zu tun bleibt,

C.  in der Erwägung, dass die strategische Partnerschaft eine größere Annäherung ihrer Gesellschaften erreichen, ihr soziales Entwicklungsniveau voranbringen und zu einer deutlichen Verringerung der Armut und sozialen Ungleichheit in Lateinamerika entscheidend beitragen muss, wozu das Wirtschaftswachstum, das in den letzten Jahren in der Region stattgefunden hat, wie auch der Handel und die vielfältigen Hilfen sowie die Übermittlung von Erfahrungen in Fragen des sozialen Zusammenhalts, die die EU beisteuern kann, beitragen müssen,

1.  bekräftigt seine Verpflichtung, die Tätigkeit der verschiedenen regionalen Integrationsorgane in Europa und Lateinamerika zu unterstützen und alles in seinen Kräften Stehende zu tun, damit das Gipfeltreffen von Lima zu einem wirklichen Erfolg für die strategische Partnerschaft wird; dankt der peruanischen und slowenischen Ko‑Präsidentschaft des Gipfeltreffens, der slowenischen Ratspräsidentschaft, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Rat für ihre diesbezüglichen entschiedenen Bemühungen;

Grundsätze und Prioritäten der biregionalen strategischen Partnerschaft

2.  bekräftigt sein Engagement für den biregionalen Ansatz und die ungemein wichtige Rolle der biregionalen strategischen Partnerschaft als beste Methode, um gemeinsame Grundsätze, Werte und Interessen der Partner auf beiden Seiten des Atlantiks zu wahren;

3.  wiederholt deshalb die Gültigkeit der Erklärung des Gipfels von Madrid (2002) zu den beiden Regionen gemeinsamen Werten und Standpunkten sowie das gemeinsame Engagement für den Multilateralismus, die regionale Integration und den sozialen Zusammenhalt, das auf den Gipfeltreffen von Guadalajara (2004) und Wien (2006) bekräftigt wurde;

4.  schlägt eine strategische Gesamtvorstellung von der Partnerschaft vor, die sich nicht auf isolierte Vorschläge oder Aktionen beschränkt, den Aufbau einer europäisch-lateinamerikanischen Zone umfassende interregionale Partnerschaft bis ungefähr 2012 als Endziel verfolgt und eine echte strategische Partnerschaft im politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bereich sowie gemeinsame Bemühungen um eine nachhaltige Entwicklung umfasst;

5.  empfiehlt, dass sich die politischen und sicherheitspolitischen Aspekte der Partnerschaft auf einen regelmäßigen, sektorspezifischen und wirksamen politischen Dialog und auf eine Europäisch-Lateinamerikanische Charta für Frieden und Sicherheit stützen, die es auf der Grundlage der Charta der Vereinten Nationen ermöglicht, gemeinsam politische, strategische und sicherheitspolitische Vorschläge zu erarbeiten;

6.  betont, dass es für beiderseits nutzbringende Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika notwendig ist, dass sie

  • zur Diversifizierung und Modernisierung der nationalen Produktionsapparate in Lateinamerika – die immer noch sehr stark von einigen wenigen Ausfuhrerzeugnissen abhängen, von denen viele primäre oder halbindustrielle Erzeugnisse sind – mit technologischen Alternativen beitragen, die nicht nur wirksam sind, sondern gleichzeitig auch positive Auswirkungen haben, beispielsweise die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Erhöhung der Familieneinkommen;
  • vom bloßen Handel zur wirtschaftlichen Verflechtung übergehen, unter Berücksichtigung der Ungleichgewichte zwischen den Wirtschaftssystemen der beiden Regionen, wobei auch sozialen und ökologischen Aspekten gebührend Rechnung zu tragen ist, was auch Programme für den Transfer und die Ausbildung in umweltfreundlichen Technologien durch biregionale gemischte Investitionen und gemeinsame Produktionssysteme beinhaltet;
  • die Unterschiede hinsichtlich des Entwicklungsstands berücksichtigen, was sich in Bestimmungen über besondere und differenzierte Behandlung durch die Union niederschlagen muss, insbesondere mit den wirtschaftlich und sozial schwächer entwickelten Ländern;
  • die lateinamerikanische Integration fördern;

7.  unterstützt die vom Gipfel in Lima vorgeschlagene Agenda und ihre Verknüpfung mit zwei großen Themenkomplexen: einerseits die Probleme Armut, Ungleichheit und Integration und andererseits Fragen bezüglich der nachhaltigen Entwicklung und die damit verbundenen Themen Umwelt, Klimawandel und Energie;

8.  erinnert daran, dass die rasche Einrichtung der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika (EuroLat) im Anschluss an den vorigen Gipfel in Wien als parlamentarische Institution der strategischen Partnerschaft eine bedeutende Stärkung der demokratischen Legitimation der Partnerschaft und ihres institutionellen Rahmens darstellt, in den schrittweise die Aufgaben der Diskussion, Kontrolle und der Weiterbehandlung der mit der strategischen Partnerschaft verbundenen Fragen einbezogen werden, die zum Aufgabenbereich der Versammlung gehören;

9.  empfiehlt dem Gipfel in Lima, erneut darauf hinzuweisen, dass die EU und Lateinamerika/Karibik die Grundsätze und Werte der pluralistischen und repräsentativen Demokratie, die Meinungs- und Pressefreiheit, die Achtung der Menschenrechte und die Ablehnung jeglicher Form von Diktatur oder autoritärer Regierungsführung befürworten;

Gemeinsame Aktionen für einen wirksamen Multilateralismus

10.  hebt die Vorteile hervor, die das gemeinsame Engagement für den Multilateralismus den europäischen und lateinamerikanischen Partnern verschaffen kann, die zusammen mehr als 1 Milliarde Menschen zählen und ein Drittel der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sowie mehr als ein Viertel des Welthandels auf sich vereinigen;

11.  schlägt vor, dass die strategische Partnerschaft auf realistischen Zielen und gemeinsamen Programmen beruht, die an der gemeinsamen Option für den Multilateralismus ausgerichtet sind (Protokoll von Kyoto, Internationaler Gerichtshof, Kampf gegen die Todesstrafe und gegen den Terrorismus, grundlegende Rolle des Systems der Vereinten Nationen usw.);

12.  empfiehlt, gemeinsame Aktionen in allen Bereichen und Gremien zu unternehmen, in denen ihre Grundsätze, Werte und Interessen eindeutig übereinstimmen, einschließlich Weltfrieden und sicherpolitisches System im Rahmen der Vereinten Nationen, Schutz der Menschenrechte, Umweltschutzpolitik, Entwicklung, Beteiligung der Zivilgesellschaft am Prozess des globalen Regierens und die Reform des internationalen Finanzsystems und seiner internationalen Institutionen (Weltbank, Internationaler Währungsfonds);

13.  unterstreicht, dass der multilaterale Ansatz am geeignetsten ist, um die gemeinsamen Herausforderungen, denen sich die europäischen und lateinamerikanischen Partner gegenüber sehen, zu bewältigen, wie zum Beispiel Bekämpfung von Terrorismus, Drogenhandel, organisiertem Verbrechen, Korruption und Geldwäsche, Menschenhandel – einschließlich der illegalen Einwanderung – und Klimawandel oder bei Fragen der Energiesicherheit;

14.  wiederholt seine Überzeugung, dass der Kampf gegen den Terrorismus unter striktester Achtung der Menschenrechte, der bürgerlichen Freiheiten und des Rechtsstaates geführt werden muss; fordert die bedingungslose und unverzügliche Freilassung aller Entführten in Kolumbien und an erster Stelle der Kranken; ist der Auffassung, dass diese Freilassung auf einseitigen Beschluss der FARC oder jeder anderen für die Entführung verantwortlichen Organisation oder aber im Zusammenhang mit einer Vereinbarung über dringenden humanitären Austausch erfolgen muss;

15.  unterstützt die wiederholten Resolutionen der Vereinten Nationen, des Gipfeltreffens EU-Lateinamerika/Karibik und dieses Parlaments, in denen alle Zwangsmaßnahmen abgelehnt werden, wie sie beispielsweise in den Bestimmungen der extraterritorialen Gesetze enthalten sind, die aufgrund ihres einseitigen und extraterritorialen Charakters im Widerspruch zum Völkerrecht stehen, den Handel zwischen den europäischen und lateinamerikanischen Partnern verzerren und ihr gemeinsames Engagement für den Multilateralismus gefährden;

Ein entscheidender Impuls für die regionale Integration und die Assoziierungsabkommen

16.  ist der Auffassung, dass der Abschluss und die wirksame Anwendung einer Reihe umfassender, ehrgeiziger und ausgewogener Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Lateinamerika, die zur Achtung der Menschenrechte und der wirtschaftlichen und sozialen Rechte der Bevölkerung und zu einer nachhaltigen gegenseitigen Entwicklung wie auch zur Verringerung der sozialen Ungleichheiten in Ergänzung zum Multilateralismus der WTO beitragen, ein strategisches Ziel in einem immer stärker von gegenseitiger Abhängigkeit geprägten und durch Wirtschaftswachstum, das Auftreten neuer Wirtschaftsmächte und die Zunahme der globalen Herausforderungen gekennzeichneten internationalen Kontext darstellen;

17.  schlägt daher im Wirtschafts- und Handelsbereich vor, dass die Einrichtung einer Europäisch-Lateinamerikanischen Zone umfassender interregionaler Partnerschaft auf einem mit der WTO und dem Regionalismus kompatiblen Modell beruht, das in zwei Phasen umgesetzt werden muss:

  • a)eine erste Phase, die gekennzeichnet ist durch den Abschluss der Verhandlungen zum Interregionalen Partnerschaftsabkommen EU-Mercosur, EU-Andengemeinschaft und EU-Mittelamerika in einer möglichst kurzen Frist sowie durch den Ausbau der bereits bestehenden Abkommen EU-Mexiko und EU-Chile;
  • b)eine zweite Phase, die 2012 endet und die gerichtet ist auf das Erreichen eines Globalen Interregionalen Assoziierungsabkommens, das eine juristische und institutionelle Unterstützung sowie eine vollständige geografische Abdeckung der verschiedenen Bereiche der strategischen Partnerschaft ermöglicht und das die Freizügigkeit der Personen und den biregionalen Handelsverkehr über den Ausbau der Integrationsabkommen in Lateinamerika einerseits und des Assoziationsprozesses der Union mit allen Ländern und regionalen Zusammenschlüssen andererseits berücksichtigt;

18.  schlägt vor, dass der Gipfel in Lima eine Durchführbarkeitsstudie für das Globale Interregionale Assoziierungsabkommen im Hinblick auf die Errichtung der vorgeschlagenen Zone umfassender Partnerschaft in Auftrag gibt;

Zur Lima-Agenda zur Beseitigung von Armut, Ungleichheit und Ausgrenzung

19.  fordert den Gipfel von Lima auf, dass diese Agenda eine begrenzte Reihe von eindeutigen, konkreten und nachprüfbaren Verpflichtungen bei all diesen Themen beinhaltet, die an sich schon geeignet sind, der strategischen Partnerschaft einen neuen Impuls zu verleihen und den Lebensstandard ihrer Bürger auf beiden Seiten des Atlantiks erheblich zu verbessern; empfiehlt, dem Abbau der sozialen Ungleichheiten und der Integration der Bevölkerungsgruppen, die sich derzeit am Rande der Gesellschaft befinden und kaum Chancen haben, und in erster Linie der indigenen Bevölkerung besondere Aufmerksamkeit zu schenken;

20.  hält es für sehr wichtig, dass beide Regionen das Ziel des sozialen Zusammenhalts in ständiger, kohärenter und praktischer Form in alle ihre gemeinsamen Initiativen und Programme aufnehmen; betont, dass die Partner in Europa und Lateinamerika ein solidarisches Projekt gemeinsam verfolgen, in dem sich Marktwirtschaft und sozialer Zusammenhalt nicht widerstreiten, sondern ergänzen;

21.  empfiehlt, dass die Lima-Agenda zur Beseitigung von Armut, Ungleichheit und Ausgrenzung konkrete Maßnahmen beinhaltet, beispielsweise:

  • gemeinsame Aktionen, die auf das gemeinsame Ziel ausgerichtet sind, die Millenniums-Entwicklungsziele bis zum Jahr 2015 zu erreichen;
  • eine Nutzung des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit der Union, das sich an die realen Bedürfnisse vor Ort anpasst, zumal es großenteils Schwellenländer mit mittlerem Einkommen betrifft, für die die Zusammenarbeit in den Bereichen Technologie, Hochschulbildung und Innovation sowie die wirtschaftliche Zusammenarbeit von besonderer Bedeutung sind;
  • die schrittweise Nutzung der Mittel aus dem Instrument der Union für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte für Beihilfen und Programme, die dazu dienen, die Regierungsführung, den Aufbau demokratischer Institutionen und die Lage der Menschenrechte in Lateinamerika zu verbessern;
  • die Öffnung der Programme der Europäischen Union in den Bereichen berufliche Fortbildung, Bildung, Kultur, Gesundheit und Migration für die lateinamerikanischen Länder;
  • die Unterstützung der Programme für institutionelle und fiskalische Reformen;
  • die Einrichtung eines Fonds für Biregionale Solidarität;
  • die Aufstockung der bereitgestellten Haushaltsmittel, sodass diese den proklamierten ehrgeizigen Zielen gerecht werden;

22.  fordert von den Partnern die Ergreifung solider und wirkungsvoller politischer Maßnahmen auf den Gebieten demokratische Regierungsführung, soziale Angelegenheiten, öffentliche Finanzen und Steuergesetzgebung mit dem Ziel der Stärkung des sozialen Zusammenhalts und der Verringerung von Armut, Ungleichheit und Ausgrenzung;

23.  ist der Auffassung, dass Bildung und Investitionen in Humankapital das Fundament des sozialen Zusammenhalts, der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und der sozialen Mobilität sind; bekräftigt seine nachdrückliche Unterstützung für die Schaffung eines „gemeinsamen Hochschulraums EU-Lateinamerika/Karibik“; unterstreicht, dass der Staat sowohl in Lateinamerika als auch in Europa den Zugang zu Bildung wie auch zu anderen öffentlichen Gütern (Gesundheit, Wasser, Sicherheit) gewährleisten muss;

24.  hält es für unverzichtbar, der Politik der Entwicklungszusammenarbeit der Union mit Lateinamerika neue Impulse zu geben, die unter Beibehaltung des Kampfes gegen die Armut und gegen die sozialen Ungleichheiten als Kernstück ein differenziertes Konzept verfolgen soll, das die unterschiedlichen wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten und das Entwicklungsniveau der Länder Lateinamerikas berücksichtigt;

25.  hält es daher für unerlässlich, bei der Entwicklungszusammenarbeit mit Lateinamerika ein ausschließlich auf Hilfe und Unterstützung ausgerichtetes Konzept zu überwinden und die Zusammenarbeit stärker auf die Bereiche Technologie, Hochschulwesen und Innovation auszurichten unter Ausschöpfung der Mittel, die im Siebten Rahmenprogramm für diesen Bereich bereitgestellt sind;

Entwicklung von Formen für die Zusammenarbeit in der Migrationspolitik

26.  schlägt dem Gipfel einen systematischen biregionalen Dialog über Migration vor, der den Schutz der Menschenrechte der Wanderarbeitnehmer unabhängig von ihrer Situation garantiert und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Freizügigkeit von Personen mit den lateinamerikanischen Herkunfts- und Transitländern ausbaut und vertieft, und dabei ein globales und ausgewogenes Kriterium zugrunde zu legen, wie dies bereits mit den afrikanischen und Mittelmeerländern und den Nachbarn im Osten und Südosten der Union praktiziert wird;

27.  fordert, dass Fragen in Bezug auf die illegale Einwanderung und die Möglichkeiten der legalen Zuwanderung in diesem Dialog prioritär behandelt werden, insbesondere mit den Herkunfts- und/oder Transitländern der illegalen Einwanderer;

28.  schlägt vor, bis etwa zum Jahr 2012 gemeinsame allgemeingültige Bestimmungen und Regeln zu prüfen, um den freien Verkehr nicht nur von Waren, Dienstleistungen und Kapital, sondern auch von Personen zu fördern und so eine möglichst umfassende Partnerschaft zum gegenseitigen Vorteil und mit einem globalen Ansatz zu entwickeln, wie er im Rahmen der Vereinten Nationen im Bereich Migration befürwortet wird;

29.  weist erneut darauf hin, dass die derzeitigen übertrieben hohen Überweisungskosten für die Überweisungen von Wanderarbeitnehmern unbedingt gesenkt werden müssen wie auch die Rückkehr derjenigen, die dies wünschen, durch Programme unterstützt werden muss, die alle ihre Rechte sowie ihre Würde und ihre Menschlichkeit schützen;

30.  fordert die Europäische Kommission auf, eine Mitteilung vorzulegen, mit der die Prioritäten, Instrumente und Regelungen des Gesamtansatzes zur Migrationsfrage, der vom Europäischen Rat im Dezember 2005 beschlossen und im Dezember 2006 ergänzt wurde, auf die Länder Lateinamerikas und der Karibik ausdehnt werden;

Zur Lima-Agenda in Bezug auf die nachhaltige Entwicklung, vor allem Umwelt, Klimawandel und Energie

31.  empfiehlt, dass auf der politischen Agenda zwischen der Europäischen Union und den Ländern Lateinamerikas der Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Klimawandels und der politischen Maßnahmen zur Verhinderung der globalen Erwärmung Priorität eingeräumt wird; erinnert daran, dass es die ärmsten und vor allem die indigenen Bevölkerungsgruppen sind, die die ersten Opfer des Klimawandels und verschlechterter Umweltbedingungen sind;

32.  erinnert daran, dass die Allianz zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika diesbezüglich von größter Bedeutung ist, berücksichtigt man das Interesse beider Seiten, die nachhaltige Entwicklung und das ökologische Gleichgewicht zu fördern, weshalb es eine gegenseitige Unterstützung der jeweiligen Umweltinitiativen auf internationaler Ebene befürwortet;

33.  empfiehlt den europäischen und lateinamerikanischen Partnern, gemeinsam auf den Beitritt der Länder zum Kyoto-Protokoll hinzuwirken, die große Emittenten sind und dieses Protokoll noch nicht unterzeichnet haben, sowie die Standpunkte bei den Verhandlungen über die internationalen Instrumente im Bezug auf die globale Erwärmung zu stützen und zu koordinieren und gleichzeitig einen wichtigen Impuls für den Emissionshandel zwischen den beiden Regionen zu geben;

34.  hält es für unverzichtbar, Wirtschaftswachstum und nachhaltige Entwicklung miteinander zu verknüpfen; unterstützt in diesem Zusammenhang die am meisten benachteiligten Länder in ihrer doppelten Anstrengung, die umweltverschmutzenden Emissionen zu senken und ihren Fortschritt und sozialen Wohlstand zu vergrößern;

35.  befürwortet die Schaffung von gemeinsamen Mechanismen und die Zusammenarbeit in den Bereichen der internationalen Organisationen Lateinamerikas und der Karibik (wie den Amazonaspakt) mit dem Ziel, den Schutz und die nachhaltige Entwicklung der großen Naturreserven des Planeten wie der Amazonasregion, die sich über mehrere lateinamerikanische Staaten erstrecken, zu beschließen und zu finanzieren;

36.  fordert die Europäische Kommission auf, an der Förderung von umweltpolitischen Maßnahmen in den Ländern Lateinamerikas mitzuwirken; ist der Ansicht, dass die Zusammenarbeit verstärkt und die Qualität der bewährten Verfahren erhöht werden müssen und dass sich dies auch in der Finanzierung, die die EU bereitstellt, und in der Entwicklungshilfepolitik niederschlagen muss;

37.  fordert den Gipfel von Lima auf, gemeinsame Initiativen in Bereichen wie Klimawandel, Versteppung, Energie (vor allem erneuerbare Energien und Biokraftstoffe), Wasser, biologische Vielfalt, Wälder und Umgang mit chemischen Stoffen auf der Grundlage des Bali-Abkommens auszuarbeiten;

Zur Verstärkung der institutionellen Förderungs- und Vorsorgemechanismen

38.  empfiehlt ebenfalls:

  • a)die Gründung einer öffentlich/privaten „Stiftung Europa-Lateinamerika“ zur Förderung des Dialogs zwischen den Partnern etwa denjenigen vergleichbar, die für andere geografische Gebiete wie Asien oder den Mittelmeerraum bereits bestehen; fordert die Kommission auf, diesbezüglich einen konkreten Vorschlag auszuarbeiten;
  • b)die Einrichtung eines „Biregionalen Zentrums für Konfliktverhütung“, um im Vorfeld zu ermitteln, worin die Ursachen potenzieller gewaltsamer und bewaffneter Konflikte bestehen und welches der beste Weg ist, solchen Konflikten vorzubeugen und eine etwaige Eskalation zu verhindern,
  • c)wiederholt seinen Vorschlag, eine „Beobachtungsstelle für Migration“ einzurichten, die die Aufgabe hat, alle mit den Migrationsströmen in Europa und Lateinamerika verknüpften Probleme ständig und in detaillierter Form zu verfolgen;

39.  hält es für unverzichtbar, die parlamentarische Dimension der strategischen Partnerschaft zu stärken und die angemessene Einbeziehung des kürzlich gebildeten Parlaments des Mercosur in die Parlamentarische Versammlung Europa-Lateinamerika zu gewährleisten;

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40.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Präsidentschaft des fünften Gipfeltreffens EU-Lateinamerika und Karibik, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission sowie den Parlamenten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und aller Länder Lateinamerikas und der Karibik, der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika, dem Lateinamerikanischen Parlament, dem Mittelamerikanischen Parlament, dem Andenparlament und dem Parlament des Mercosur zu übermitteln.