Entschließungsantrag - B6-0186/2008Entschließungsantrag
B6-0186/2008

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

21.4.2008

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Luisa Morgantini
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
zur Lage in Birma

Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0186/2008
Eingereichte Texte :
B6-0186/2008
Angenommene Texte :

B6‑0186/2008

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Burma

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass der SPDC von Birma angekündigt hat, dass im Mai 2008 ein Referendum über eine neue Verfassung abgehalten wird und im Jahr 2010 Wahlen mit mehreren Parteien stattfinden,

B.  in der Erwägung, dass die Regierung von Birma die Vorschläge des UN-Sondergesandten Ibrahim Gambari zurückgewiesen hat, die ein freies und faires Referendum in Anwesenheit internationaler Beobachter gewährleisten sollten,

C.  in der Erwägung, dass die Regierung seit der Ankündigung des Referendums das Gesetz Nr. 1/2008 erlassen hat, das Mitgliedern religiöser Orden das Wahlrecht abspricht, in der Erwägung, dass der Großteil der Opposition in Birma beschlossen hat, das Referendum zu boykottieren,

D.  in der Erwägung, dass es in Birma noch immer ungefähr 1 800 politische Gefangene gibt, einschließlich der Anführerin der Nationalen Liga für Demokratie, Trägerin des Friedensnobelpreises und Trägerin des Sacharow-Preises Aung San Suu Kyi,

E.  in der Erwägung, dass 30 % der Bevölkerung von Birma, schätzungsweise 15 Millionen Menschen, unter der Armutsgrenze leben,

1.  bedauert die Tatsache, dass das Verfassungsreferendum keinerlei demokratische Legitimität hat, da den birmanischen Bürgern alle grundlegenden demokratischen Rechte verwehrt sind, die es ihnen erlauben würden, eine offen Debatte über den Verfassungstext zu führen, ihn abzuändern und sich anschließend in einem Referendum frei zu äußern;

2.  verurteilt die Tatsache, dass die Regierung von Birma die Vorschläge des UN-Sonderbeauftragten Ibrahim Gambari, wonach im Vorfeld des Verfassungsreferendums eine offene und umfassende Kampagne erlaubt werden sollte, abgelehnt hat;

3.  verlangt von der birmanischen Regierung Garantien dafür, dass sie eine unabhängige Wahlkommission einsetzen, korrekte Wählerlisten aufstellen, die seit langem bestehenden Einschränkungen für die Medien aufheben, Vereinigungs-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Birma gewähren und neue Verordnungen, die die legitime Debatte über das Referendum kriminalisieren, aufheben sowie die Anwesenheit internationaler Beobachter zulassen wird;

4.  fordert die unverzügliche und bedingungslose Freilassung politischer Gegner des Regimes und der über 1 800 politischen Gefangenen, einschließlich von Aung San Suu Kyi, den Anführern der Gruppe „88 Generation Students“ und der 2005 festgenommenen Anführer der „Shan Nationalities League for Democracy“;

5.  fordert Rechenschaft für alle Opfer und Vermissten im Zusammenhang mit der Niederschlagung der Proteste von buddhistischen Mönchen und Aktivisten der Demokratiebewegung im September 2007 sowie Angaben über den Verbleib der vermissten Mönche und Nonnen;

6.  fordert den UNO-Generalsekretär auf, sich direkt an den wesentlichen Verhandlungen mit der birmanischen Regierung zu beteiligen, auch durch seinen Sonderberater und Sonderbeauftragten Ibrahim Gambari; fordert den UN-Sicherheitsrat auf, Birma auf seiner Tagesordnung zu belassen und regelmäßig Berichte und Erklärungen vorzusehen;

7.  unterstützt die Bemühungen des EU-Sondergesandten für Birma Piero Fassino um die Förderung des Dialogs mit den ASEAN-Ländern, die ein direktes Interesse an der Stabilität in der Region haben; betont, dass die Bemühungen um einen gemeinsamen Standpunkt mit den ASEAN-Ländern unbedingt fortgesetzt werden müssen;

8.  stellt fest, dass das Waffenembargo der EU gegen Birma nicht greift, da die Militärregierung ihre militärische Ausrüstung in China, Russland und Indien kauft; fordert die EU daher nachdrücklich auf, sich aktiv für ein weltweites Waffenembargo gegen Birma einzusetzen;

9.  betont, dass im Zuge der laufenden Verhandlungen zwischen der EU und der ASEAN über ein Freihandelsabkommen die Frage des Handels mit Birma behandelt werden muss;

10.  fordert die Kommission auf, Hilfsprogramme zur Stärkung der entrechteten Gruppen, einschließlich Frauen, sowie ethnischer und religiöser Minderheiten einzurichten und auszuweiten, um politische, ethnische, religiöse und andere Spaltungen zu überwinden;

11.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Regierungen und Parlamenten der ASEAN-Ländern, der birmanischen Nationalen Liga für Demokratie sowie dem Staatsrat für Frieden und Entwicklung in Birma zu übermitteln.