Verfahren : 2008/2561(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B6-0192/2008

Eingereichte Texte :

B6-0192/2008

Aussprachen :

PV 23/04/2008 - 9
CRE 23/04/2008 - 9

Abstimmungen :

PV 24/04/2008 - 7.5

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0178

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
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Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B6-0191/2008
21. April 2008
PE401.493v01-00
 
B6‑0192/2008
eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Jules Maaten, Elizabeth Lynne, Marielle De Sarnez, Marios Matsakis, Marco Cappato
im Namen der ALDE-Fraktion
zur Lage in Birma

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Birma 
B6‑0192/2008

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 14. Dezember 2006 und 21. Juni 2007 zu Birma,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 19. November 2007, in denen er verstärkte und zusätzliche restriktive Maßnahmen gegen Birma beschlossen hat,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 194/2008 des Rates vom 25. Februar 2008 zur Verlängerung und Ausweitung der restriktiven Maßnahmen gegen Birma/Myanmar und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 817/2006,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 15. und 16. Dezember 2007 zu Birma,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass der Staatsrat für Frieden und Entwicklung (SPDC) von Birma weiterhin gegen das Volk von Birma erschreckende Menschenrechtsverletzungen begeht, wie etwa Zwangsarbeit, Verfolgung von Dissidenten, Rekrutierung von Kindersoldaten und Zwangumsiedlung;

B.  in der Erwägung dass die gewaltsame Niederschlagung der von buddhistischen Mönchen und Anhängern der Demokratie in Birma angeführten Demonstrationen Ende 2007 den politischen Status Quo erschüttert und die internationale Gemeinschaft in beispielloser Weise mobilisiert hat,

C.  in der Erwägung, dass der SPDC angekündigt hat, dass im Mai 2008 ein Referendum über eine neue Verfassung abgehalten wird und im Jahr 2010 Wahlen mit mehreren Parteien stattfinden,

D.  in der Erwägung, dass die Regierung von Birma die Vorschläge des UN-Sondergesandten Ibrahim Gambari zurückgewiesen hat, die ein freies und faires Referendum in Anwesenheit internationaler Beobachter gewährleisten sollten,

E.  in der Erwägung, dass die Regierung von Birma im Verfassungsentwurf vorgesehen hat, Kandidaten, die einen ausländischen Ehegatten oder ein Kind mit einem Ausländer haben (was auf die unter Hausarrest stehende Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi zutrifft), von den Präsidentschaftswahlen auszuschließen sowie ein Viertel der Sitze im Parlament aktiven Militäroffizieren vorzubehalten,

F.  in der Erwägung, dass die Regierung seit der Ankündigung des Referendums das Gesetz Nr. 1/2008 erlassen hat, das Mitgliedern religiöser Orden das Wahlrecht abspricht,

G.  in der Erwägung, dass der Großteil der Opposition in Birma beschlossen hat, das Referendum zu boykottieren,

H.  in der Erwägung, dass es in Birma noch immer ungefähr 1 800 politische Gefangene gibt, einschließlich der Anführerin der Nationalen Liga für Demokratie, Trägerin des Friedensnobelpreises und Trägerin des Sacharow-Preises Aung San Suu Kyi,

I.  in der Erwägung, dass die Regierung von Birma keine nachhaltigen Schritte gegen die anhaltende Rekrutierung von Kindersoldaten und den Einsatz von Kindern in bewaffneten Konflikten unternommen hat,

J.  besorgt über die Lage der wichtigsten ethnischen Minderheit Birmas, der Karens,

K.  in der Erwägung, dass die von der EU gegen die Regierung von Birma verhängten Sanktionen bislang keine Wirkung gezeitigt haben,

L.  in der Erwägung, dass die Regierung von Birma weiterhin enge politische und wirtschaftliche Beziehungen zu Nachbarstaaten und zur ASEAN unterhält,

M.  in der Erwägung, dass 30 % der Bevölkerung von Birma/, schätzungsweise 15 Millionen Menschen, unter der Armutsgrenze leben,

1.  bedauert die Tatsache, dass das Verfassungsreferendum keinerlei demokratische Legitimität hat, da den birmanischen Bürgern alle grundlegenden demokratischen Rechte verwehrt sind, die es ihnen erlauben würden, eine offen Debatte über den Verfassungstext zu führen, ihn abzuändern und sich anschließend in einem Referendum frei zu äußern;

2.  verurteilt die Tatsache, dass die Regierung von Birma die Vorschläge des UN-Sondergesandten Ibrahim Gambari, wonach im Vorfeld des Verfassungsreferendums eine offene und umfassende Kampagne erlaubt werden sollte, abgelehnt hat;

3.  betont, dass das Hauptziel der EU-Strategie für Birma darin besteht, durch einen integrativen Prozess der nationalen Aussöhnung und des Dialogs den Übergang zur Demokratie herbeizuführen; ist der Ansicht, dass eine nachhaltige Entwicklung in Birma, die langfristig ein stabiles Umfeld gewährleisten würde, nur durch die Achtung der demokratische Werte, der Menschenrechte und der Rechtstaatlichkeit erreicht werden kann;

4.  verlangt von der birmanischen Regierung Garantien dafür, dass sie eine unabhängige Wahlkommission einsetzen, korrekte Wählerlisten aufstellen, die seit langem bestehenden Einschränkungen für die Medien aufheben, Vereinigungs-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Birma gewähren und neue Verordnungen, die die legitime Debatte über das Referendum kriminalisieren, aufheben sowie die Anwesenheit internationaler Beobachter zulassen wird;

5.  unterstützt den Wunsch der Oppositionskräfte in Birma nach Demokratie und ist der Ansicht, dass es Sache dieser Gruppen ist zu entscheiden, wie sie zum Referendum stehen;

6.  fordert die unverzügliche und bedingungslose Freilassung politischer Gegner des Regimes und der über 1 800 politischen Gefangenen, einschließlich von Aung San Suu Kyi, den Anführern der Gruppe „88 Generation Students“ und der 2005 festgenommenen Anführer der „Shan Nationalities League for Democracy“;

7.  fordert Rechenschaft für alle Opfer und Vermissten im Zusammenhang mit der Niederschlagung der Proteste von buddhistischen Mönchen und Aktivisten der Demokratiebewegung im September 2007 sowie Angaben über den Verbleib der vermissten Mönche und Nonnen;

8.  fordert die EU auf, jede Gelegenheit auf dem internationalen Parkett zu nutzen, um den anhaltenden Missbrauch von Kindern in Birma, und insbesondere ihren Einsatz als Kindersoldaten, anzuprangern; verurteilt aufs Schärfste die Rekrutierung von Kindersoldaten in Birma und fordert den UN-Sicherheitsrat auf, die Lage in Birma in diesem Zusammenhang eingehend zu prüfen;

9.  fordert die EU auf, China als Mitglied des UN-Sicherheitsrats und Vertragspartei des Zusatzprotokolls der UN-Kinderrechtskonvention über die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten an den Arbeiten zu beteiligen, mit denen konkrete Fortschritte in Bezug auf die durch Birma begangenen Verletzungen der Bestimmungen gegen den Einsatz von Kindersoldaten herbeigeführt werden sollen;

10.  fordert den UN-Generalsekretär auf, sich direkt in Verhandlungen mit den staatlichen Vertretern von Birma zu engagieren, auch durch seinen Sonderberater und Sonderbeauftragten Ibrahim Gambari; fordert den UN-Sicherheitsrat auf, Birma auf seiner Tagesordnung zu belassen und regelmäßig Berichte und Erklärungen vorzusehen;

11.  fordert die westlichen Länder auf, sich in allen einschlägigen Gremien, einschließlich des UN-Sicherheitsrats, weiterhin auf die wichtigsten Menschenrechtsfragen zu konzentrieren und ein aktives Engagement des Sonderberichterstatters und anderer Vertreter der maßgeblichen Menschenrechtsmechanismen sowie deren Zugang zu Birma zu unterstützen;

12.  unterstützt die Bemühungen des EU-Sondergesandten für Birma, Piero Fassino, um die Förderung des Dialogs mit den ASEAN-Ländern, die ein direktes Interesse an der Stabilität in der Region haben; betont, dass die Bemühungen um einem gemeinsamen Standpunkt mit den ASEAN-Ländern unbedingt fortgesetzt werden müssen; betont allerdings, dass der gemeinsame Standpunkt nicht zulasten der EU-Menschenrechtspolitik angenommen werden darf;

13.  fordert die Länder der Region auf, die Vermittlung des UN-Generalsekretärs und dessen Bemühungen, Birma zur nationalen Aussöhnung und zu Verbesserungen der Menschrechtslage zu bewegen, regionale Mehr-Parteien-Gespräche mit Birma, China und den wichtigsten ASEAN-Ländern zu organisieren, Fragen von gemeinsamem Interesse anzugehen und ein Forum einzurichten, in dem den Entwicklungszielen von Birma Vorrang eingeräumt wird, uneingeschränkt zu unterstützen; fordert den UN-Generalsekretär auf, die Vereinigten Staaten und China dazu zu bewegen, einen positiven Beitrag zur nationalen Aussöhnung zwischen dem Regime und den Oppositionskräften zu leisten;

14.  fordert den Rat nachdrücklich auf, weitergehende Sanktionen zu verhängen und dabei den Schwerpunkt auf Beschränkungen des Zugangs von Unternehmen, die sich in der Hand des Militärs befinden, bzw. von Konglomeraten und Unternehmen, die enge Verbindungen zum Militär haben oder deren Gewinne dem Militär zufließen, zu internationalen Bankdienstleistungen und Beschränkung des Zugangs bestimmter Generäle und ihrer direkten Angehörigen zu persönlichen Geschäftschancen, zur Gesundheitsversorgung, zu Einkaufsmöglichkeiten und zu ausländischen Bildungseinrichtungen für ihre Kinder zu setzen; fordert den Rat nachdrücklich auf, es bestimmten Einzelpersonen und Körperschaften umfassend und explizit zu verbieten, Finanztransaktionen durchzuführen, die über Clearing-Banken abgewickelt werden, oder Finanzdienstleistungen im Bereich der gerichtlichen Zuständigkeit der EU in Anspruch zu nehmen;

15.  fordert den Rat auf, die effektive Anwendung gezielter Sanktionen sicherzustellen, angemessene Untersuchungen anzustellen, wer für Sanktionen in Frage kommt, die Revision von Entscheidungen und der laufenden Überwachung zu ermöglichen sowie dafür zu sorgen, dass die angenommenen Maßnahmen auch umgesetzt werden;

16.  fordert den Rat auf, weiterhin die Sanktionen anhand spezifischer Zielvorgaben im Zusammenhang mit den Menschenrechten zu überprüfen, die Folgendes umfassen: Freilassung politischer Häftlinge und aller anderen Personen, die willkürlich aufgrund der Ausübung ihrer grundlegenden Menschenrechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit festgehalten werden genaue offizielle Angaben über die Zahl, den Verbleib und die Umstände der von den Sicherheitskräften – auch bei der Niederschlagung der jüngsten Proteste – getöteten, inhaftierten und festgehaltenen Personen, Einstellung der militärischen Angriffe auf Zivilpersonen und Übergang zu einer Demokratie; fordert den Rat auf, dazu beizutragen, ein positives Klima für einen konkreten politischen Dialog zwischen der NLD, dem SPDC und Führern ethnischer Gruppen mit Unterstützung asiatischer Länder, wie etwa ASEAN und China, zu schaffen;

17.  stellt fest, dass das Waffenembargo der EU gegen Birma nicht greift, da die Militärregierung ihre militärische Ausrüstung in China, Russland und Indien kauft; fordert die EU daher nachdrücklich auf, sich aktiv für ein weltweites Waffenembargo gegen Birma einzusetzen;

18.  betont, dass im Zuge der laufenden Verhandlungen zwischen der EU und der ASEAN über ein Freihandelsabkommen die Frage des Handels mit Birma behandelt werden muss; fordert nachdrücklich strenge Kontrollen um sicherzustellen, dass Einfuhren von birmanischen Unternehmen nicht über Nachbarstaaten erfolgen;

19.  fordert die EU-Mitgliedstaaten und die anderen westlichen Staaten auf, Anreize für Reformen zu bieten, damit ein Gegengewicht zur Androhung und/oder Verhängung von Sanktionen besteht und der militärischen Führung eine positive Motivation für einen Wandel geboten wird;

20.  betont, dass Banken, Finanzinstitutionen und Unternehmen ihr Engagement für Standards von nachhaltiger wirtschaftlicher Entwicklung, bei denen Menschenrechtsverletzungen nicht hinnehmbar sind, deutlich machen sollten;

21.  fordert den Rat und die Kommission auf, über das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDDHR) die Menschenrechtsaktivisten und die Oppositionskräfte innerhalb und außerhalb Birmas stärker zu unterstützen;

22.  fordert die Internationale Gemeinschaft, die westlichen Regierungen und NRO auf, ihre humanitären Arbeiten zu verstärken, insbesondere indem bestehende Programme im Gesundheitssektor ausgeweitet und neue umfassendere Programme zur Förderung der grundlegenden Bildung aufgelegt werden, die die Vertriebenen und andere Menschen in den Konfliktzonen, vor allem an der Grenze zu Thailand, erreichen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die Mittel für die humanitäre Hilfe im Rahmen des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit für Birma (derzeit 32 Mio. € für 2007-2010) aufzustocken und mehr in die grenzüberschreitend geleistete humanitäre Hilfe für Vertriebene zu investieren;

23.  fordert die Kommission auf, Hilfsprogramme zur Stärkung der entrechteten Gruppen, einschließlich Frauen, sowie ethnischer und religiöser Minderheiten, wie die Karens, einzurichten und auszuweiten, um politische, ethnische, religiöse und andere Spaltungen zu überwinden;

24.  fordert die Kommission auf, die Unterstützung für Staatsangehörige von Birma, die im Ausland leben, durch das Programm für entwurzelte Bevölkerungsgruppen im Rahmen des Finanzierungsinstruments für Entwicklungszusammenarbeit zu verstärken und auch andere Möglichkeiten zu prüfen, wie sie Hilfe leisten könnte;

25.  betont, dass die geleistete Hilfe an nachprüfbare Kriterien und Fristen geknüpft sein muss, um die Korruptionsrisiken besser kontrollieren zu können;

26.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Regierungen und Parlamenten der ASEAN-Staaten, der birmanischen Nationalen Liga für Demokratie, dem birmanischen Staatsrat für Frieden und Entwicklung, der Regierung der Volksrepublik China, der Regierung und dem Parlament Indiens, der Regierung Russlands und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 22. April 2008Rechtlicher Hinweis