eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Pasqualina Napoletano, Glenys Kinnock, Thijs Berman, Alain Hutchinson, Ana Maria Gomes und Emilio Menéndez del Valle
im Namen der PSE-Fraktion
zur Lage in Birma
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Birma
B6‑0204/2008
Das Europäische Parlament,
–
unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 14. Dezember 2006 und 21. Juni 2007 zu Birma,
–
unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 19. November 2007, in denen er verstärkte und zusätzliche restriktive Maßnahmen gegen Birma beschlossen hat,
–
unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 194/2008 des Rates vom 25. Februar 2008 zur Verlängerung und Ausweitung der restriktiven Maßnahmen gegen Birma/Myanmar und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 817/2006,
–
gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A.
in der Erwägung, dass der Staatsrat für Frieden und Entwicklung (SPDC) von Birma das eigene Volk nach wie vor mit erschreckenden Menschenrechtsverletzungen terrorisiert, wie etwa Zwangsarbeit, Verfolgung von Dissidenten, Rekrutierung von Kindersoldaten und Zwangumsiedlung,
B.
in der Erwägung dass die gewaltsame Niederschlagung der Proteste, die von buddhistischen Mönchen und Aktivisten der Demokratiebewegung angeführt wurden, Ende des Jahres 2007 in Birma den politischen Status Quo verändert hat und dass die internationale Gemeinschaft in ungekanntem Ausmaß mobilisiert wurde,
C.
in der Erwägung, dass der SPDC angekündigt hat, dass im Mai 2008 ein Referendum über eine neue Verfassung abgehalten wird und im Jahr 2010 Wahlen mit mehreren Parteien stattfinden,
D.
in der Erwägung, dass die Regierung von Birma die Vorschläge des UN-Sondergesandten Ibrahim Gambari zurückgewiesen hat, die ein freies und faires Referendum in Anwesenheit internationaler Beobachter gewährleisten sollten,
E.
in der Erwägung, dass die Regierung von Birma im Verfassungsentwurf vorgesehen hat, Kandidaten, die einen ausländischen Ehegatten oder ein Kind mit einem Ausländer haben (was auf die unter Hausarrest stehende Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi zutrifft), von den Präsidentschaftswahlen auszuschließen sowie ein Viertel der Sitze im Parlament aktiven Militäroffizieren vorzubehalten,
F.
in der Erwägung, dass die Regierung seit der Ankündigung des Referendums das Gesetz Nr. 1/2008 erlassen hat, das Mitgliedern religiöser Orden das Wahlrecht abspricht,
G.
in der Erwägung, dass der Großteil der Opposition in Birma beschlossen hat, das Referendum zu boykottieren,
H.
in der Erwägung, dass es in Birma noch immer ungefähr 1800 politische Gefangene gibt, einschließlich der Anführerin der Nationalen Liga für Demokratie und Trägerin des Friedensnobelpreises sowie des Sacharow-Preises Aung San Suu Kyi,
I.
in der Erwägung, dass die Regierung von Birma keine nachhaltigen Schritte gegen die anhaltende Rekrutierung von Kindersoldaten und den Einsatz von Kindern in bewaffneten Konflikten unternommen hat,
J.
in der Erwägung, dass die von der EU gegen die Regierung von Birma verhängten Sanktionen bislang keine Wirkung zeitigen,
K.
in der Erwägung, dass die Regierung von Birma weiterhin enge politische und wirtschaftliche Beziehungen zu Nachbarstaaten und zur ASEAN unterhält,
L.
in der Erwägung, dass 30 % der Bevölkerung von Birma, also schätzungsweise 15 Millionen Menschen, unter der Armutsgrenze leben,
1.
bedauert die Tatsache, dass das Verfassungsreferendum keinerlei demokratische Legitimität hat, da den birmanischen Bürgern alle grundlegenden demokratischen Rechte verwehrt sind, die es ihnen erlauben würden, eine offen Debatte über den Verfassungstext zu führen, ihn abzuändern und sich anschließend in einem Referendum frei zu äußern;
2.
verurteilt die Tatsache, dass die Regierung von Birma die Vorschläge des UN-Sondergesandten Ibrahim Gambari, wonach im Vorfeld des Verfassungsreferendums eine offene und umfassende Kampagne erlaubt werden sollte, abgelehnt hat; fordert die Regierung von Birma auf, guten Willen zu beweisen und konstruktiv mit dem UN-Sondergesandten zusammenzuarbeiten;
3.
betont, dass das Hauptziel der EU-Strategie für Birma darin besteht, durch einen integrativen Prozess der nationalen Aussöhnung und des Dialogs den Übergang zur Demokratie herbeizuführen; ist der Ansicht, dass eine nachhaltige Entwicklung in Birma, die langfristig ein stabiles Umfeld gewährleisten würde, nur durch die Achtung der demokratische Werte, der Menschenrechte und der Rechtstaatlichkeit erreicht werden kann;
4.
verlangt von der birmanischen Regierung Garantieren dafür, dass sie eine unabhängige Wahlkommission einsetzen, korrekte Wählerlisten aufstellen, die seit langem bestehenden Einschränkungen für die Medien aufheben, Vereinigungs-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Birma gewähren und neue Verordnungen aufheben wird, die die legitime Debatte über das Referendum kriminalisieren, sowie die Anwesenheit internationaler Beobachter zulassen wird;
5.
unterstützt die Oppositionskräfte in Birma und ist der Ansicht, dass diese Gruppen frei entscheiden können, wie sie zum Referendum stehen;
6.
fordert die unverzügliche und bedingungslose Freilassung der politischen Gegner des Regimes und der über 1800 politischen Gefangenen, darunter Aung San Suu Kyi, die Anführer der Gruppe "88 Generation Students" und die 2005 festgenommenen Anführer der "Shan Nationalities League for Democracy";
7.
fordert Rechenschaft für alle Opfer und Vermissten im Zusammenhang mit der Niederschlagung der Proteste von buddhistischen Mönchen und Aktivisten der Demokratiebewegung im September 2007 sowie Angaben über den Verbleib der vermissten Mönche und Nonnen;
8.
fordert die EU auf, jede Gelegenheit auf dem internationalen Parkett zu nutzen, um den anhaltenden Missbrauch von Kindern in Birma, und insbesondere ihren Einsatz als Kindersoldaten, anzuprangern; verurteilt aufs Schärfste die Rekrutierung von Kindersoldaten in Birma und fordert den UN-Sicherheitsrat auf, die Lage in Birma in diesem Zusammenhang eingehend zu prüfen;
9.
fordert die EU auf, China als Mitglied des UN-Sicherheitsrats und Vertragspartei des Zusatzprotokolls der UN-Kinderrechtskonvention über die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten an den Arbeiten zu beteiligen, mit denen konkrete Fortschritte in Bezug auf die durch Birma begangenen Verletzungen der Bestimmungen gegen den Einsatz von Kindersoldaten herbeigeführt werden sollen;
10.
unterstützt die Vermittlung durch den UNO-Generalsekretär und die Bemühungen von Ibrahim Gambari um Verhandlungen mit der birmanischen Regierung; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, eng mit dem UN-Sondergesandten zusammenzuarbeiten, damit die Kohärenz des Engagements der internationalen Gemeinschaft in Birma gewährleistet ist;
11.
fordert die westlichen Länder auf, sich in allen einschlägigen Gremien, einschließlich des UN-Sicherheitsrats, weiterhin auf die wichtigsten Menschenrechtsfragen zu konzentrieren und ein aktives Engagement des Sonderberichterstatters und anderer Vertreter der maßgeblichen Menschenrechtsmechanismen sowie deren Zugang zu Birma zu unterstützen;
12.
unterstützt die Bemühungen des EU-Sondergesandten für Birma, Piero Fassino, um die Förderung des Dialogs mit den ASEAN-Ländern, die ein direktes Interesse an der Stabilität in der Region haben; betont, dass die Bemühungen um einen gemeinsamen Standpunkt mit den ASEAN-Ländern unbedingt fortgesetzt werden müssen; betont allerdings, dass der gemeinsame Standpunkt nicht zulasten der EU-Menschenrechtspolitik gehen darf;
13.
fordert die Länder der Region auf, die Vermittlung des UNO-Generalsekretärs und dessen Bemühungen, Birma zur nationalen Aussöhnung und zu Verbesserungen der Menschrechtslage zu bewegen, regionale Mehr-Parteien-Gespräche mit Birma, China und den wichtigsten ASEAN-Ländern zu organisieren, Fragen von gemeinsamem Interesse anzugehen und ein Forum einzurichten, in dem den Entwicklungszielen von Birma Vorrang eingeräumt wird, uneingeschränkt zu unterstützen;
14.
fordert den Rat nachdrücklich auf, weitergehende Sanktionen zu verhängen und dabei den Schwerpunkt auf Beschränkungen des Zugangs von Unternehmen, die sich in der Hand des Militärs befinden, bzw. von Konglomeraten und Unternehmen, die enge Verbindungen zum Militär haben oder deren Gewinne dem Militär zufließen, zu internationalen Bankdienstleistungen und Beschränkung des Zugangs bestimmter Generäle und ihrer direkten Angehörigen zu persönlichen Geschäftschancen, zur Gesundheitsversorgung, zu Einkaufsmöglichkeiten und zu ausländischen Bildungseinrichtungen für ihre Kinder zu setzen; fordert den Rat nachdrücklich auf, es bestimmten Einzelpersonen und Körperschaften umfassend und explizit zu verbieten, Finanztransaktionen durchzuführen, die über Clearing-Banken abgewickelt werden, oder Finanzdienstleistungen im Hoheitsbereich der EU in Anspruch zu nehmen;
15.
fordert den Rat auf, die effektive Anwendung gezielter Sanktionen sicherzustellen, angemessene Untersuchungen anzustellen, wer für Sanktionen in Frage kommt, die Revision von Entscheidungen und der laufenden Überwachung zu ermöglichen sowie dafür zu sorgen, dass die angenommenen Maßnahmen auch umgesetzt werden;
16.
fordert den Rat auf, weiterhin die Sanktionen anhand spezifischer Zielvorgaben im Zusammenhang mit den Menschenrechten zu überprüfen, die Folgendes umfassen: Freilassung politischer Häftlinge und aller anderen Personen, die willkürlich aufgrund der Ausübung ihrer grundlegenden Menschenrechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit festgehalten werden; genaue offizielle Angaben über die Zahl und den Verbleib der von den Sicherheitskräften – auch bei der Niederschlagung der jüngsten Proteste – getöteten, inhaftierten und festgehaltenen Personen; Einstellung der militärischen Angriffe auf Zivilpersonen; und Übergang zu einer Demokratie;
17.
stellt fest, dass das Waffenembargo der EU gegen Birma nicht greift, da die Militärregierung ihre militärische Ausrüstung in China, Russland und Indien kauft; fordert die EU daher nachdrücklich auf, sich aktiv für ein weltweites Waffenembargo gegen Birma einzusetzen;
18.
betont, dass im Zuge der laufenden Verhandlungen zwischen der EU und der ASEAN über ein Freihandelsabkommen die Frage des Handels mit Birma behandelt werden muss; fordert nachdrücklich strenge Kontrollen, um sicherzustellen, dass Einfuhren von birmanischen Unternehmen nicht über Nachbarstaaten erfolgen;
19.
fordert die EU-Mitgliedstaaten und die anderen westlichen Staaten auf, Anreize für Reformen zu bieten, damit ein Gegengewicht zur Androhung und/oder Verhängung von Sanktionen besteht und der militärischen Führung eine positive Motivation für einen Wandel geboten wird;
20.
fordert den Rat und die Kommission auf, sich aktiv in einen Dialog mit den Unternehmen einzubringen, um Unterstützung für die soziale Verantwortung der Unternehmen mit Blick auf Birma zu gewinnen und ein entsprechendes Engagement zu bewirken; betont, dass Banken, Finanzinstitutionen und Unternehmen ihr Engagement für die Standards der nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung beweisen sollten, in deren Rahmen Verstöße gegen die Menschenrechte inakzeptabel sind;
21.
fordert den Rat und die Kommission auf, den Menschenrechtsaktivisten und der Opposition in Birma mehr Unterstützung zu bieten;
22.
fordert die Internationale Gemeinschaft, die westlichen Regierungen und NRO auf, ihre humanitären Arbeiten zu verstärken, insbesondere indem bestehende Programme im Gesundheitssektor ausgeweitet und neue umfassendere Programme zur Förderung der grundlegenden Bildung aufgelegt werden, die die Vertriebenen und andere Menschen in den Konfliktzonen, vor allem an der Grenze zu Thailand, erreichen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die Mittel für die humanitäre Hilfe im Rahmen des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit für Birma (derzeit 32 Mio. € für 2007-2010) aufzustocken und mehr in die grenzüberschreitend geleistete humanitäre Hilfe für Vertriebene zu investieren;
23.
fordert die Kommission auf, Hilfsprogramme zur Stärkung der entrechteten Gruppen, einschließlich Frauen, sowie ethnischer und religiöser Minderheiten einzurichten und auszuweiten, um politische, ethnische, religiöse und andere Spaltungen zu überwinden;
24.
fordert die Kommission auf, die Unterstützung für Staatsangehörige von Birma, die im Ausland leben, durch das Programm für entwurzelte Bevölkerungsgruppen im Rahmen des Finanzierungsinstruments für Entwicklungszusammenarbeit zu verstärken und auch andere Möglichkeiten zu prüfen, wie sie Hilfe leisten könnte;
25.
betont, dass die geleistete Hilfe an nachprüfbare Kriterien und Fristen geknüpft sein muss, um die Korruptionsrisiken besser kontrollieren zu können;
26.
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Regierungen und Parlamenten der ASEAN-Staaten, der birmanischen Nationalen Liga für Demokratie, dem birmanischen Staatsrat für Frieden und Entwicklung, der Regierung der Volksrepublik China, der Regierung und dem Parlament von Indien, der Regierung von Russland und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.