eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Cristiana Muscardini, Adam Bielan, Ryszard Czarnecki, Hanna Foltyn-Kubicka und Konrad Szymański
im Namen der UEN-Fraktion
zu den transatlantischen Beziehungen
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den transatlantischen Beziehungen
B6‑0280/2008
Das Europäische Parlament,
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in Kenntnis der Transatlantischen Erklärung zu den Beziehungen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten von 1990 und der Neuen Transatlantischen Agenda von 1995 (NTA),
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unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Brüssel vom 16. und 17. Dezember 2004 und insbesondere die Abschnitte „Eine Weltordnung auf der Grundlage eines wirksamen Multilateralismus“ und „Zusammenarbeit mit Partnern“,
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unter Hinweis auf die Ergebnisse des Gipfeltreffen EU‑USA, das am 30. April in Washington/DC stattgefunden hat,
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unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den transatlantischen Beziehungen, insbesondere seine beiden Entschließungen vom 1. Juni 2006 zur Verbesserung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten im Rahmen eines Transatlantischen Partnerschaftsabkommens und zu den transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen EU-USA sowie die gemeinsame Entschließung vom 10. Januar 2005 zu den transatlantischen Beziehungen,
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unter Hinweis auf das am 28. März 2008 in Kraft getretene Luftverkehrsabkommen EU‑USA,
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unter Hinweis auf die „Open Investment“-Erklärung (Erklärung zur Investitionsfreiheit) EU‑USA,
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unter Hinweis auf das bevorstehende Gipfeltreffen EU-USA, das am 10. Juni 2008 in Ljubljana stattfinden wird,
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gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A.
in der Erwägung, dass die Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten sich auf die gemeinsamen Werte der Freiheit, der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte stützt und dass diese Werte die Voraussetzung und Grundlage für die Wirtschaften, die Sicherheit und die Stabilität im euro-atlantischen Raum sind,
B.
in der Erwägung, dass die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten der Motor der Weltwirtschaft ist und 40% des Welthandels ausmacht, und Wachstum und Innovation weltweit zum Nutzen aller vorantreibt,
C.
in der Erwägung, dass die Europäische Union und die Vereinigten Staaten in der internationalen Wirtschaft und Politik eine wichtige Rolle spielen und gemeinsam verantwortlich sind für die Förderung des Friedens, der Demokratie und der Stabilität in der Welt, die derzeit vor neuen bedeutenden politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen steht,
D.
in der Erwägung, dass bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus deutlich gemacht werden muss, wie wichtig die uneingeschränkte Achtung des Völkerrechts und der Verträge über Menschenrechte und Grundfreiheiten ist,
E.
in der Erwägung, dass das Inkrafttreten des internationalen Luftverkehrsabkommens zwischen der EU und den USA nur die erste Phase eines umfassenderen „Open Skies“-Abkommens darstellt, und in der Erwägung, dass die Verhandlungen für die zweite Phase eines solchen Abkommens am 15. Mai in Ljubljana begonnen haben,
F.
in der Erwägung, dass die Förderung einer Politik der Investitionsfreiheit (open investment) als Maßstab für die Festlegung von Maßnahmen, die Bewältigung neuer Herausforderungen und die Kontakte mit Partnern weltweit darstellt,
1.
begrüßt die Fortschritte in den Beziehungen zwischen der EU und den USA und die engere transatlantische Zusammenarbeit im Bereich der Außenpolitik; ist sich jedoch der Tatsache bewusst, dass die Europäische Union und die Vereinigten Staaten in verschiedenen politischen Bereichen, wie z.B. beim Internationalen Strafgerichtshof und beim Kyoto-Protokoll zum Klimawandel, immer noch unterschiedlicher Ansicht sind, was Analyse, Diagnose und politisches Konzept angeht; hofft, dass der nächste Präsident der Vereinigten Staaten mit seiner Regierung die Lösung dieser Probleme in Angriff nimmt;
2.
weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Europäische Union und die Vereinigten Staaten bei der Bekämpfung des Terrorismus und der Eindämmung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen enger zusammenarbeiten müssen, und dass beide Seiten die Rolle der Vereinten Nationen in diesen Bereichen unterstützen müssen; begrüßt deshalb das Engagement beider Seiten bei der Suche nach einer wirkungsvollen globalen Antwort auf die größten Bedrohungen des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit, die sich aus der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen sowie aus der verantwortungslosen Ausfuhr und Verbreitung konventioneller Waffen, darunter von Kleinwaffen und leichten Waffen ergeben;
3.
begrüßt in diesem Zusammenhang die enge Zusammenarbeit zwischen der EU und den Vereinigten Staaten in der Frage der iranischen Atompolitik, die am 3. März 2008 zur Annahme der Resolution 1803 durch den UN-Sicherheitsrat führte, in der neue Sanktionen gegen den Iran verhängt wurden, und ermuntert beide Partner, die IAEO weiter zu stärken und ein umfassendes System internationaler Übereinkommen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen einzuführen, um den Nichtverbreitungsvertrag gemeinsam zu verstärken;
4.
bekräftigt seine Überzeugung, wonach die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik als ergänzend und nicht als im Wettbewerb stehend zu den vorhandenen Instrumenten der transatlantischen Zusammenarbeit betrachtet werden sollte, und bekräftigt, dass die NATO ein Garant der europäischen Sicherheit ist und sich auch zu einem Forum für politische Debatten zwischen den beiden Partnern entwickeln sollte;
5.
ist der Auffassung, dass die Vereinigten Staaten ihr geplantes Raketenabwehrsystem in der NATO weiterhin erörtern und erläutern sollten, damit die Allianz und Europa geeint bleiben und Druck von außen widerstehen können; erkennt den wesentlichen Beitrag zum Schutz der EU durch Langstreckenraketen an, die durch den geplanten Aufbau eines US-amerikanischen Raketenabwehrsystems in Europa geleistet werden soll; begrüßt die Billigung der Pläne der USA durch den NATO-Gipfel in Bukarest sowie seine Entscheidung, das System auf Gebiete in Europa auszudehnen, die nicht unter die derzeitigen Pläne der USA fallen würden;
6.
ist der Auffassung, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind, damit die transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen erheblich gestärkt werden können, weist jedoch mit Nachdruck darauf hin, dass noch weitere Anstrengungen notwendig sind, um diese Beziehungen in ein funktionsfähiges und strategisches Konzept umzusetzen, das hinreichend öffentliche und politische Unterstützung erhält; hebt deshalb die Notwendigkeit einer uneingeschränkten Beteiligung des amerikanischen Kongresses und des Europäischen Parlaments an diesem Prozess hervor;
7.
fordert beide Partner auf, ihre Zusammenarbeit im Energiesektor zu intensivieren, um Energieeffizienz und Sicherheit zu fördern, die Schaffung eines stabilen und vorhersehbaren globalen Energiemarktes anzustreben, der sich auf marktwirtschaftliche Regeln stützt, und sich zu bemühen, Bestimmungen in die WTO-Vorschriften aufzunehmen, mit denen der Energiehandel geregelt wird;
8.
fordert die europäischen und die amerikanischen Partner auf, in ihren Wirtschaftsbeziehungen der Rolle und den Besonderheiten in den Bereichen Kultur und Bildung Rechnung zu tragen;
9.
fordert die USA auf, die Visa-Regelung unverzüglich aufzuheben und alle Bürger von EU-Mitgliedstaaten auf der Grundlage uneingeschränkter Gegenseitigkeit gleich zu behandeln; begrüßt in diesem Zusammenhang die Aufnahme der Gespräche zwischen der EU und den USA über das neue Paket von US-Sicherheitsanforderungen für die Einführung der Visumfreiheit;
10.
begrüßt das Inkrafttreten des „Open Skies“-Abkommens, das den Flugverkehr zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union freigegeben hat, indem es alle Einschränkungen im Zusammenhang mit Strecken, Preisen und der Zahl der Flüge aufgehoben hat; hält jedoch die Vollendung eines Offenen Luftverkehrsraums, der Märkte umfasst, die zusammengenommen mehr als 1 Milliarde Fluggäste pro Jahr und mehr als 50 % des weltweiten Flugverkehrs ausmachen, für ein wichtiges Ziel;
11.
begrüßt die gemeinsame Verpflichtung auf Maßnahmen für die Investitionsfreiheit zur Schaffung eines fruchtbaren und umfassenden Investitionsrahmens mit offensichtlichem Nutzen für die Unternehmen beider Seiten und folglich für globales Wachstum und Entwicklung;
12.
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, den Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten und dem Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika zu übermitteln.